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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

DA Direkt Tierversicherung OP-Schutz Premium: die Bedingungen im Volltext

DA Direkt Tier-OP-Versicherung Hund Premium: Operationen mit 80 Prozent Erstattung, 45 Tage Nachbehandlung, ohne Wartezeit, mit Leistungsgrenze im ersten Jahr.

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Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif DA Direkt Tierversicherung OP-Schutz Premium von DA Direkt (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DA Direkt weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder Unfall.“Ziffer 2, Seite 4
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind.“Ziffer 1.1, Seite 4
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt“Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen, Seite 2
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)ja, bis 1.000 €„Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR“Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen; Ziffer 3.8, Seite 2
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höhe.“Ziffer 3.2.5, Seite 4
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„Erstattungssatz 60 % 80 % 100 %“Tarifblatt, Seite 1
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Erstattungssatz 60 % 80 % 100 %“Tarifblatt, Seite 1
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)nicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinikja„Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei wählen.“Ziffer 3.2.3, Seite 4
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenkeine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Wartezeit für Operationenkeine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Wartezeit bei Unfällenkeine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)keine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)ja„nicht jünger als 8 Wochen sind.“Ziffer 1.1, Seite 4
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragnicht geregelt
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des behandelten Tieres“Ziffer 10.1.5, Seite 8
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)ja„Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres“Tarifblatt, Versicherungsbeiträge, Seite 2
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt war“Ziffer 6.1, Seite 6
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungenja, bis 2.500 €„Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.“Ziffer 3.5, Seite 5
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis 2.500 €„Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.“Ziffer 3.5, Seite 5
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)ja, bis 2.500 €„Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR“Tarifblatt, Seite 1
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationja, bis 2.500 €„Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.“Ziffer 3.5, Seite 5
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)ja, bis 2.500 €„Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.“Ziffer 3.5, Seite 5
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungja, bis 200 €„Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier,“Ziffer 3.7, Seite 6

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden.“Ziffer 2, Seite 4
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Vorbehandlung dient der Untersuchung des Zustands des Tieres und der Diagnostik unmittelbar vor einer Operation.“Ziffer 3.3.2, Seite 5
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Aufwendungen für operative Nachbehandlungen werden für längstens 45 Kalendertage nach der Operation ersetzt.“Ziffer 3.3.3, Seite 5
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Tierärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt.“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)ja, bis 100 €„Kastration bzw. Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische“Ziffer 3.6, Seite 5
Kaiserschnitt und Geburtshilfeja, bis zur Versicherungssumme„Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt.“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Magendrehung und Fremdkörperoperationnicht geregelt

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Wundversorgung, auch unter Narkose, welche nicht in Folge einer versicherten Operation erfolgt“Ziffer 6.2, Seite 7
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, EKG, Endoskopie, Biopsie, Labor)“Ziffer 3.3.2, Seite 5
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„wobei unsere Erstattung je Versicherungsfall auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min begrenzt ist.“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis 100 €„Alternative Behandlungsmethoden nach einer Operation“Ziffer 3.6, Seite 5
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze“Ziffer 6.2, Seite 7
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis 500 €„Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren.“Ziffer 3.3.1, Seite 5

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Schmerzstillende Zahnbehandlungen“Ziffer 3.4, Seite 1
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen“Ziffer 3.4, Seite 5
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen“Ziffer 6.2, Seite 7

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen“Ziffer 6.2, Seite 7
Impfungennein„Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen“Ziffer 6.2, Seite 7
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen“Ziffer 6.2, Seite 7
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen“Ziffer 6.2, Seite 7

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägenicht geregelt
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satznicht geregelt
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht, bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz.“Ziffer 1.2, Seite 4
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussja, bis 200 €„Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen stationär im Krankenhaus behandelt werden“Ziffer 3.7, Seite 5
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)ja, bis 200 €„Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten“Ziffer 3.7, Seite 6
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis 200 €„Euthanasie (Sterbehilfe)“Ziffer 3.7, Seite 6
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.“Ziffer 5.5, Seite 6
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.“Tarifblatt; Ziffer 8.1, Seite 2
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen.“Ziffer 9, Seite 8
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu kündigen.“Ziffer 5.4, Seite 6
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird.“Ziffer 6.2, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (Hund), ATOB
[Seite 1] Tarifblatt zur DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (Hund) in der Fassung vom 01.01.2026 Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (ATOB) in der Fassung vom 01.12.2025 Versicherungsleistungen Versicherungsleistungen Komfort Premium Premium Plus OP-Schutz Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % bei Verkehrsunfall OP-Schutz Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % bei Krankheit und Unfall* Veterinärmedizinisch notwendige ambulante und stationäre Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % Operationen sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen* Mitversicherung von Fehlentwicklungen (FE)* Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % u. a. Hüftdysplasie, Ellenbogendysplasie, Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR rassetypische Anomalien Extra-Budget* u. a. Goldakupunktur, Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % Lasertherapie, Chippen, Alternativmedizin, Höchstbetrag (je VJ) 80 EUR 100 EUR 120 EUR Orthesen VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten) * Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzungen im ersten Versicherungsjahr auf der nächsten Seite. DA Direkt_TOV_Tarifblatt_Hund_174_0126 DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175 Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind (HRB 112118) umsatzsteuerfrei Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512 Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05 Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX Seite 1 von 2 [Seite 2] SOS-Budget* u. a. Tier-Pensionskosten Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % bei med. Verhinderung der Betreuung, Such- Höchstbetrag (je VJ) 160 EUR 200 EUR 240 EUR und Bergungskosten, Traumabehandlung Videosprechstunde mit Online-Tierarzt über Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % unseren Servicepartner u. a. digitale Erstberatung, Anzahl Video- unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Überweisung zur Weiter- sprechstunden behandlung VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten) * Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzungen im ersten Versicherungsjahr. Leistungsbegrenzungen Erstattungsbeträge Komfort Premium Premium Plus Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Versicherungsleistungen des Extra- und des SOS-Budgets fallen ebenfalls unter die Leistungsbegrenzungen. Die Leistungsbegrenzungen entfallen für Behandlungen in Folge von verkehrsunfallbedingten Ereignissen. Versicherungsbeiträge Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen gestaffelt. Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen. Die genaue Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Seite 2 von 2 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier- Operationskostenversicherung der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft (ATOB) Stand: 01.12.2025 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsschutz 2. Versicherungsfall 3. Leistungsumfang 4. Wartezeiten 5. Laufzeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 6. Leistungsausschlüsse 7. Auszahlung der Versicherungsleistungen 8. Beiträge 9. Anpassung der Beiträge 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 11. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte 12. Willenserklärungen und Anzeigen 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 14. Verjährung DA DA Direkt_TOV_ATOB_180_1225 DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175 Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind (HRB 112118) umsatzsteuerfrei Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512 Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05 Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX Seite 1 von 7 [Seite 4] 1. Versicherungsschutz 3.1 Subsidiarität Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen Die DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung ist eine Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Sachversicherung, die versicherte Kosten im Zusammenhang mit einer Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen. Erkrankung oder einem Unfall des versicherten Tieres erstattet. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem 3.2 Versicherungsleistungen Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen inklusive 3.2.1 Erstattungsfähigkeit Tarifblatt sowie den gesetzlichen Vorschriften. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive operationsvorbereitender 1.1 Versicherungsfähigkeit Untersuchungen und erforderlicher OP-Nachbehandlungen, Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. notwendiger Zahnextraktion Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind. sowie Maßnahmen im Rahmen des Extra- und SOS-Budgets. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier, wenn Die Aufwendungen für die veterinärmedizinisch notwendige Versicherungsfähigkeit besteht. Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis infolge einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation sind ebenfalls 1.2 Geltungsbereich erstattungsfähig. Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsmethoden und die vom Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterialien Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht, sowie verordneten Heil- und Hilfsmittel müssen nach dem aktuellen bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebühren- beziehungsweise die Unfallfolge veterinärmedizinisch notwendig, ordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt. zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein. 2. Versicherungsfall 3.2.2 Erstattungshöhe (Leistungsumfang) Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendun- Aufwendungen im Umfang des gewählten Tarifs (s. Tarifblatt). gen in Höhe des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes. 3.2.3 Anerkannte Tierärzte und Behandler Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Operation Die Operationen sowie die damit zusammenhängenden des versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen operationsvorbereitenden Untersuchungen als auch die erforderlichen Krankheit oder Unfall. OP-Nachbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen Versichert sind auch operationsvorbereitende Untersuchungen sowie Tierarzt erfolgen. Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei die zeitlich begrenzte Nachbehandlung nach der Operation. wählen. Der Versicherungsfall muss eingetreten sein: Alternative Behandlungsmethoden oder Physiotherapie und Osteopathie gemäß Ziffer 3.6 können auch von einem nicht- • nach Beginn des Versicherungsschutzes tierärztlichen Behandler (z. B. Tier-Heilpraktiker) erbracht werden. • vor Ende des Vertrages Im Ausland können die im jeweiligen Land zur tierärztlichen Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Behandlung zugelassenen Tierärzte in Anspruch genommen werden. versicherten Tieres zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. 3.2.4 Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Telemedizin) Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als Für Ihr versichertes Tier bieten wir Ihnen Videosprechstunden mit punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem einem Online-Tierarzt über unseren Servicepartner an. Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden. Telemedizin ist jede tierärztliche Telediagnostik oder -therapie. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Videosprechstunden über unseren Servicepartner sind in Bezug auf das versicherte Tier für Sie unentgeltlich und werden nicht auf die Der Versicherungsfall beginnt mit der erforderlichen Untersuchung zur Leistungsbegrenzung des ersten Versicherungsjahres angerechnet. Vorbereitung einer versicherten veterinärmedizinisch notwendigen Operation. 3.2.5 Gebührenrahmen Der Versicherungsfall endet mit Ablauf von 45 Kalendertagen nach der Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwen- versicherten Operation (Nachbehandlungszeitraum). dungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähl- Die Versicherungsleistungen des Extra- und SOS-Budgets gelten, tem Tarif vereinbarten Höhe. unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, ebenfalls als Versicherungsfall. Im Ausland erbrachte tierärztliche Leistungen sind nach den im jeweiligen Land üblichen Abrechnungsbestimmungen erstattungs- 3. Leistungsumfang fähig. Es gilt jedoch die Bestimmung gemäß Ziffer 1.2, wonach wir höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleiben, die wir bei einer tierärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten. Zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des vereinbarten Leistungsumfangs, maximal jedoch 100 % des Rechnungsbetrages. Seite 2 von 7 [Seite 5] 3.3 Operationen Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinär- medizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusam- 3.3.1 Ambulante und stationäre Operationen menhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen inkl. Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten Verbrauchsmaterialien. Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch versicherten Operation. notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt. 3.4 Schmerzstillende Zahnbehandlungen Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen: Operation zählen: • Schmerzstillende Zahnbehandlungen • Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und • Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis 3.5 Mitversicherung von Fehlentwicklungen • Tierärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der • Tierärztlich verordnete Heilmittel (beispielsweise Massagen, erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose- Physiotherapie oder Krankengymnastik, wobei unsere Erstattung stellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. je Versicherungsfall auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min begrenzt ist. Liegt der oben genannte Zeitpunkt vor Beginn des Versicherungsschutzes, so wird für die jeweilige Fehlentwicklung und • Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei deren Folgen dauerhaft kein Zuschuss gewährt. wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des Extra- normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstums- Budgets erstattet. vorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen Charakter hat. 3.3.2 Untersuchungen zur Vorbereitung einer Operation (Vorbehandlungen) Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw. Die Vorbehandlung dient der Untersuchung des Zustands des Tieres genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen. und der Diagnostik unmittelbar vor einer Operation. 3.6 Extra-Budget Dazu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu erheben: Pro Versicherungsjahr steht Ihnen in Abhängigkeit vom gewählten Tarif ein Extra-Budget zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können (s. • Allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres Tarifblatt). • Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Extra-Budgets zählen: Untersuchungen (z. B. Röntgen, EKG, Endoskopie, Biopsie, Labor) • Goldakupunktur/ -implantation Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, sind die Kosten für die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert. • Lasertherapie nach einer Operation Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose/Operation, gilt die • Hilfsmittel nach einer Operation (außer Prothesen) Operation als durchgeführt, auch wenn der chirurgische Eingriff selbst • Chippen, Ausstellung EU-Heimtierausweis noch nicht begonnen hatte. • Alternative Behandlungsmethoden nach einer Operation 3.3.3 Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung) (beispielsweise Homöopathie oder Heilpraktikerleistungen), wenn Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige deren Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist Behandlung, die unmittelbar nach einem operativen Eingriff und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten erforderlich ist, um die Gesundheit des versicherten Tieres Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine von einem Tierarzt verordnet oder verschrieben werden Verschlechterung zu verhindern, z. B. Wundversorgung, Kontrolle, • Kastration bzw. Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische Fädenziehen. Indikation; bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung Die Aufwendungen für operative Nachbehandlungen werden für gemäß Ziffer 3.3.1. längstens 45 Kalendertage nach der Operation ersetzt. Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende Versicherungsjahre übertragen werden. 3.3.4 OP-Schutz bei Verkehrsunfall Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder 3.7 SOS-Budget Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte Operationen auf 100% unter der Voraussetzung, dass für die Ihnen steht in Abhängigkeit vom gewählten Tarif pro Versicherungsjahr veterinärmedizinische notwendige Operation ein nach Beginn des ein SOS-Budget zur Verfügung (s. Tarifblatt). Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung Das SOS-Budget umfasst Notfall-Leistungen, die Sie im Zusammen- des versicherten Tieres ursächlich ist. hang mit dem versicherten Tier in Anspruch nehmen können. Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des SOS-Budgets zählen erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten beispielsweise: veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von 45 Kalendertagen nach der versicherten Operation • Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen (Nachbehandlungszeitraum). stationär im Krankenhaus behandelt werden Seite 3 von 7 [Seite 6] • Kosten für Tiersitter bei Ihrer medizinisch bedingten des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahme- Gehunfähigkeit erklärung. • Notfall-Transport zum Tierarzt/Tierklinik Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. • Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier, wenn diese aufgrund eines nach Beginn des Versicherungs- Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Vertragsänderungen. schutzes eingetretenen traumatischen Ereignisses von einem Das heißt, bei Vertragsänderungen gelten hinzukommende Ver- Tierarzt verordnet und von einem anerkannten Verhaltens- sicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang nur für therapeuten erbracht werden. die nach Wirksamwerden der Vertragsänderung eingetretenen Versicherungsfälle. • Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten • Euthanasie (Sterbehilfe) 5.4 Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Versicherungsjahre übertragen werden. Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu kündigen. 3.8 Leistungsbegrenzung Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des Im ersten Versicherungsjahr begrenzen wir unsere Erstattung der Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine Aufwendungen nach den Ziffern 3.3 bis 3.7 auf den im jeweiligen Tarif Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit festgelegten Höchstbetrag (s. Tarifblatt). einem Online-Tierarzt in Anspruch genommen haben, können Sie den Versicherungsleistungen des Extra- und des SOS-Budgets fallen Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist frühestens zum Ende ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung. des 12. Monats nach Versicherungsbeginn in Textform kündigen. Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich Sie können den Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versiche- auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und rungsfalles kündigen, sofern die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen Leistungsinanspruchnahme innerhalb der ersten 12 Monate nach sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist. einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeb- Leistungsbegrenzung angerechnet. lich, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns. Beantragen Sie für das versicherte Tier einen nahtlosen Wechsel aus einem Tarif der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung in einen 5.5 Kündigung des Versicherungsvertrages durch uns anderen Tarif der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung Wir verzichten auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu (Zieltarif), so werden die bisherige Versicherungsdauer kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt (Vorversicherungszeit) sowie die bisher gezahlten Leistungen der des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. laufenden Versicherungsperiode auf die Leistungsbegrenzungen und Höchstbeträge des Zieltarifs angerechnet. Ist Ihre Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 5.4 ausgeschlossen, verzichten wir auf unser außerordentliches Kündigungsrecht nach 4. Wartezeiten Eintritt des Versicherungsfalls, sofern Sie lediglich Leistungen aus dem Extra-Budget in Anspruch genommen haben. Wartezeiten bestehen nicht. Die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die 5. Laufzeit, Beginn und Ende des Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Versicherungsschutzes Monat einzuhalten. 5.1 Vertragslaufzeit 5.6 Beendigung des Versicherungsvertrages Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Veräußerung (beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. oder Tod des versicherten Tieres endet zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsvertrag. Gemäß Ziffer 5.4 kann der Versicherungsvertrag innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben. laufenden Versicherungsmonats gekündigt werden, sofern bisher Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Versicherungsvertrages. 5.2 Versicherungsjahr 6. Leistungsausschlüsse Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier, mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach 6.1 Behandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des Ablauf von 12 Monaten. Jedes weitere Versicherungsjahr umfasst Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit ebenfalls einen Zeitraum von 12 Monaten. Wir ersetzen keine Aufwendungen für: Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel) bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres. • Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen), deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des 5.3 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsschutzes bekannt war bzw. die vor Beginn des Versicherungsschutzes tierärztlich angeraten oder bereits Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein begonnen wurden genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang Seite 4 von 7 [Seite 7] • Operationen zur Korrektur von bereits bei Beginn des 7.3 Umsatzsteuer Versicherungsschutzes vorhandenen schwerwiegenden Wir erstatten die Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als ein Jahr beste- anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt hen werden, und eine Verbesserung dieses Zustands nicht zu sind. erwarten ist (Invalidität) • Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder 7.4 Empfangsberechtigte Person Rassestandards dienen Empfangsberechtigt für Versicherungsleistungen ist der Diese Regelungen gelten entsprechend bei Vertragsänderungen. Versicherungsnehmer. Nach Tarifwechsel hinzukommende Versicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang gelten nicht für vor Wirksamwerden der 7.5 Überweisung-/Übersetzungskosten Vertragsänderung bereits bekannte bzw. tierärztlich angeratene oder Wir rechnen die in ausländischer Währung entstandenen Kosten zum begonnene Heilbehandlungsmaßnahmen. Tageskurs in Euro um, an welchem die Belege bei uns eingehen. 6.2 Sonstige Leistungsausschlüsse Mehrkosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen auf Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen für: ein ausländisches Konto und für Übersetzungen können von den Versicherungsleistungen abgezogen werden. • Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes • Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und 7.6 Zeitliche Zurechnung Zahnfehlstellungen Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen werden dem • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, bezogen oder in Anspruch genommen wurden. Die Zeitpunkte von Rechnungsstellung und • Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze Rechnungseinreichung bei uns sind für die zeitliche Zurechnung nicht • Tierzubehör wie z. B. Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel maßgebend. • Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle einschließlich deren Folgen 8. Beiträge • Behandlungen durch Sie, Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 8.1 Berechnung der Beiträge Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß. Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres. • Behandlungen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist in der • Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art, folgenden Zahlungsperiode der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen zahlen. Ansammlung oder Kundgebung oder durch Streik oder Entziehung entstehen Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. • Behandlungen, die durch Kernenergie entstehen Der fällige Versicherungsbeitrag wird im jeweils gültigen Ver- • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch sicherungsschein ausgewiesen. unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die beim Hund 8.2 Zahlungsart durch Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose, Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages erfolgt Zwingerhusten oder Tollwut und bei der Katze durch über die im Versicherungsschein genannte Zahlungsmethode. Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose oder Tollwut entstanden sind, sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird. der Beitrag auf ein von uns angegebenes deutsches Konto zu zahlen. • Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugsversuchen, • Wundversorgung, auch unter Narkose, welche nicht in Folge einer können wir die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge versicherten Operation erfolgt durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen sind wir bis auf Widerruf durch den Beitragszahler berechtigt, aber nicht verpflichtet. 7. Auszahlung der Versicherungsleistungen 8.3 Fälligkeit des Erstbeitrages 7.1 Nachweise Mit Zugang des Versicherungsscheines wird der Erstbeitrag fällig, Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum. Versicherungsbeginn. 7.2 Fälligkeit der Versicherungsleistungen 8.4 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages Die Versicherungsleistungen sind fällig, sobald der Versicherungsfall Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem und der Umfang der Versicherungsleistungen durch uns festgestellt Versicherungsvertrag zurücktreten. wurden. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit unserer Leistungen aus § 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In diesem Fall können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Seite 5 von 7 [Seite 8] Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch verletzungen gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des 10.1 Obliegenheiten Erstbeitrages aufmerksam gemacht haben, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 10.1.1 Anzeige Adress-/ E-Mail-/ Namensänderung Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift, seiner E- 8.5 Fälligkeit der Folgebeiträge Mail-Adresse oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gelten Erklärungen, die wir mit eingeschriebenem Brief an Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungs- die letzte uns bekannte Anschrift senden, drei Tage nach Absendung periode fällig und zu entrichten. als zugegangen. 8.6 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgebeiträge 10.1.2 Zustimmung zu weiteren Tierkrankenversicherungen Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, werden wir Sie Jedes Bestehen oder jeder Abschluss einer weiteren Kranken- oder auffordern, den rückständigen Folgebeitrag innerhalb von zwei Operationsversicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen Wochen ab Zugang des Aufforderungsschreibens zu zahlen Versicherer ist uns unter Nennung des Unternehmens, der Vertrags- (Zahlungsfrist). Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der nummer sowie der Art des Versicherungsschutzes unverzüglich Mahnung entstandenen Kosten geltend zu machen. mitzuteilen. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete 10.1.3 Tierhaltung Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle möglichen und Sind Sie mit der Zahlung des Folgebeitrags nach Ablauf der zwei- zumutbaren Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Unsere Kündigung wird und Wasser ergreifen. unwirksam, wenn Sie sämtliche bereits fälligen Folgebeiträge innerhalb eines Monats ab Zugang des Kündigungsschreibens zahlen. 10.1.4 Schadenminderung Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie nach Möglichkeit für Für Versicherungsfälle, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle Zahlungsfrist bis zur Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungs- Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres schutz. hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. 9. Anpassung der Beiträge Soweit möglich, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und danach auch zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist. Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B. wegen steigender Kosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme 10.1.5 Auskünfte und Nachweise von Heilbehandlungsmaßnahmen, ändern. Sie haben uns auf unsere Anforderung hin alle Nachweise zu erbringen und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs- Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für laufende Verträge falles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind. nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Dies umfasst auch Nachfragen zu Zeitpunkten und Abläufen, die zur Versicherungstechnik jährlich zu überprüfen, neu zu kalkulieren und Notwendigkeit einer Heilbehandlung geführt haben. anzupassen. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns geforderten Zweck dieser Neukalkulation ist es, eine sachgemäße Berechnung der Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns elektronisch Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus übermittelt werden. Wir haben das Recht, die Belege auch im Original den Versicherungsverträgen sicherzustellen. anzufordern. Die Belege gehen in unser Eigentum über. Wir richten uns bei der Neukalkulation nach der bisherigen – sowie der Folgende Informationen müssen aus der Rechnung vollständig voraussichtlichen – Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten hervorgehen: Überprüfung. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen. • Name und Anschrift der Tierarzt-Praxis bzw. Tier-Klinik Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maß- • Name und Anschrift des Tierhalters geblichen Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen werden zu • Rechnungsdatum mit Rechnungsnummer Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt. • Name, Geburtsdatum, Tierart und Rasse des behandelten Tieres Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Sonder- kündigungsrecht. • Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des behandelten Tieres Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- schutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag • Diagnose/n innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu • Datum der erbrachten Leistungen (Behandlungstage) dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird. • berechnete Leistungspositionen inkl. Gebührenziffer gemäß der Bei Erhöhung des Beitrags darf dieser den zum Zeitpunkt der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Angabe des Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Steigerungsfaktors Deckungsumfang geltenden Beitragssatz nicht übersteigen. • Rechnungsbetrag einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuer • Rechnungsbetrag brutto, netto und Steuersatz • Zeitpunkt des Geldeingangs, wenn Zahlung vor Rechnungs- erstellung erfolgt Seite 6 von 7 [Seite 9] • Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers (sofern 12. Willenserklärungen und Anzeigen vorhanden) Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Labor- Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der untersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren (EKG, Textform (z. B. per E-Mail oder Brief). Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungs- 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand dokumente vorzulegen. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. 10.1.6 Tierärztliche Untersuchung Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständig von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an unserem unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen Geschäftssitz. zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erfor- derlich ist. Die Untersuchung beschränkt sich dabei immer auf die für Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in Frage stehende einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Heilbehandlungsmaßnahme. Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- raum ist, oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der 10.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.3 sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der Schwere des 14. Verjährung Verschuldens zu kürzen. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren. Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.4 – 10.1.6 werden Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der wir mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun- Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von den gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Umständen, die den Anspruch begründen, erlangt hat, bzw. ohne grobe Wird die in Abschnitt 10.1.4. genannte Obliegenheit verletzt, so können Fahrlässigkeit hätte erlangen können. wir das Versicherungsverhältnis zudem, unter der Voraussetzung des Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet § 28 Abs. 1 VVG, innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht. 11. Obliegenheiten und Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte 11.1 Abtretung bei Ansprüchen gegenüber Dritten Haben Sie Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG, die Verpflich- tung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungs- vertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) zu leisten ist, an uns schriftlich abzutreten. 11.2 Pflicht zur Mitwirkung Sie müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie geltende Form- und Fristvorschriften beachten und uns bei der Durchsetzung der Ansprüche, soweit erforderlich, unterstützen. 11.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 11.1 bzw. 11.2 werden wir mit den in § 86 Abs. 2 und 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit wir infolge der Obliegenheitsverletzung keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. 11.4 Anspruch auf Rückzahlung gegen den Leistungserbringer Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die wir aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht haben, gelten die Abschnitte 11.1 bis 11.3 entsprechend. Seite 7 von 7
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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