Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (Hund), ATOB
[Seite 1]
Tarifblatt zur DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung
(Hund)
in der Fassung vom 01.01.2026
Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (ATOB) in der Fassung vom 01.12.2025
Versicherungsleistungen
Versicherungsleistungen Komfort Premium Premium Plus
OP-Schutz
Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
bei Verkehrsunfall
OP-Schutz
Erstattungssatz 60 % 80 % 100 %
bei Krankheit und Unfall*
Veterinärmedizinisch
notwendige ambulante
und stationäre
Erstattungssatz 60 % 80 % 100 %
Operationen
sowie schmerzstillende
Zahnbehandlungen*
Mitversicherung von
Fehlentwicklungen (FE)* Erstattungssatz 60 % 80 % 100 %
u. a. Hüftdysplasie,
Ellenbogendysplasie, Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR
rassetypische Anomalien
Extra-Budget*
u. a. Goldakupunktur, Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
Lasertherapie, Chippen,
Alternativmedizin, Höchstbetrag (je VJ) 80 EUR 100 EUR 120 EUR
Orthesen
VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
* Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzungen im ersten Versicherungsjahr auf der nächsten Seite.
DA Direkt_TOV_Tarifblatt_Hund_174_0126
DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer
Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175
Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind
(HRB 112118) umsatzsteuerfrei
Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512
Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung
Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX
Seite 1 von 2
[Seite 2]
SOS-Budget*
u. a. Tier-Pensionskosten Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
bei med. Verhinderung
der Betreuung, Such- Höchstbetrag (je VJ) 160 EUR 200 EUR 240 EUR
und Bergungskosten,
Traumabehandlung
Videosprechstunde mit
Online-Tierarzt über Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
unseren Servicepartner
u. a. digitale Erstberatung, Anzahl Video- unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Überweisung zur Weiter- sprechstunden
behandlung
VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
* Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzungen im ersten Versicherungsjahr.
Leistungsbegrenzungen
Erstattungsbeträge Komfort Premium Premium Plus
Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR
Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Versicherungsleistungen des Extra- und des SOS-Budgets fallen ebenfalls unter die Leistungsbegrenzungen.
Die Leistungsbegrenzungen entfallen für Behandlungen in Folge von verkehrsunfallbedingten Ereignissen.
Versicherungsbeiträge
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen gestaffelt.
Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige
Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.
Die genaue Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
Seite 2 von 2
[Seite 3]
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-
Operationskostenversicherung der DA Deutsche Allgemeine
Versicherung Aktiengesellschaft (ATOB)
Stand: 01.12.2025
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherungsschutz
2. Versicherungsfall
3. Leistungsumfang
4. Wartezeiten
5. Laufzeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
6. Leistungsausschlüsse
7. Auszahlung der Versicherungsleistungen
8. Beiträge
9. Anpassung der Beiträge
10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
11. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte
12. Willenserklärungen und Anzeigen
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14. Verjährung
DA DA Direkt_TOV_ATOB_180_1225
DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer
Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175
Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind
(HRB 112118) umsatzsteuerfrei
Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512
Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung
Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX
Seite 1 von 7
[Seite 4]
1. Versicherungsschutz 3.1 Subsidiarität
Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen
Die DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung ist eine Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese
Sachversicherung, die versicherte Kosten im Zusammenhang mit einer Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen.
Erkrankung oder einem Unfall des versicherten Tieres erstattet.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem 3.2 Versicherungsleistungen
Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen inklusive 3.2.1 Erstattungsfähigkeit
Tarifblatt sowie den gesetzlichen Vorschriften. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch
notwendige Operationen inklusive operationsvorbereitender
1.1 Versicherungsfähigkeit Untersuchungen und erforderlicher OP-Nachbehandlungen,
Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. notwendiger Zahnextraktion
Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind. sowie Maßnahmen im Rahmen des Extra- und SOS-Budgets.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier, wenn Die Aufwendungen für die veterinärmedizinisch notwendige
Versicherungsfähigkeit besteht. Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis infolge einer
veterinärmedizinisch notwendigen Operation sind ebenfalls
1.2 Geltungsbereich erstattungsfähig.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsmethoden und die
vom Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht, sowie verordneten Heil- und Hilfsmittel müssen nach dem aktuellen
bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild
Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebühren- beziehungsweise die Unfallfolge veterinärmedizinisch notwendig,
ordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt. zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
2. Versicherungsfall 3.2.2 Erstattungshöhe (Leistungsumfang)
Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen
Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendun- Aufwendungen im Umfang des gewählten Tarifs (s. Tarifblatt).
gen in Höhe des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes.
3.2.3 Anerkannte Tierärzte und Behandler
Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Operation Die Operationen sowie die damit zusammenhängenden
des versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen operationsvorbereitenden Untersuchungen als auch die erforderlichen
Krankheit oder Unfall. OP-Nachbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen
Versichert sind auch operationsvorbereitende Untersuchungen sowie Tierarzt erfolgen. Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei
die zeitlich begrenzte Nachbehandlung nach der Operation. wählen.
Der Versicherungsfall muss eingetreten sein: Alternative Behandlungsmethoden oder Physiotherapie und
Osteopathie gemäß Ziffer 3.6 können auch von einem nicht-
• nach Beginn des Versicherungsschutzes tierärztlichen Behandler (z. B. Tier-Heilpraktiker) erbracht werden.
• vor Ende des Vertrages Im Ausland können die im jeweiligen Land zur tierärztlichen
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Behandlung zugelassenen Tierärzte in Anspruch genommen werden.
versicherten Tieres zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
3.2.4 Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Telemedizin)
Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als Für Ihr versichertes Tier bieten wir Ihnen Videosprechstunden mit
punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem einem Online-Tierarzt über unseren Servicepartner an.
Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden.
Telemedizin ist jede tierärztliche Telediagnostik oder -therapie.
Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle
Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Videosprechstunden über unseren Servicepartner sind in Bezug
auf das versicherte Tier für Sie unentgeltlich und werden nicht auf die
Der Versicherungsfall beginnt mit der erforderlichen Untersuchung zur Leistungsbegrenzung des ersten Versicherungsjahres angerechnet.
Vorbereitung einer versicherten veterinärmedizinisch notwendigen
Operation. 3.2.5 Gebührenrahmen
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf von 45 Kalendertagen nach der Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwen-
versicherten Operation (Nachbehandlungszeitraum). dungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils
gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähl-
Die Versicherungsleistungen des Extra- und SOS-Budgets gelten, tem Tarif vereinbarten Höhe.
unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, ebenfalls
als Versicherungsfall. Im Ausland erbrachte tierärztliche Leistungen sind nach den im
jeweiligen Land üblichen Abrechnungsbestimmungen erstattungs-
3. Leistungsumfang fähig. Es gilt jedoch die Bestimmung gemäß Ziffer 1.2, wonach wir
höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleiben, die wir bei
einer tierärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten.
Zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger ersetzen
wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des vereinbarten
Leistungsumfangs, maximal jedoch 100 % des Rechnungsbetrages.
Seite 2 von 7
[Seite 5]
3.3 Operationen Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinär-
medizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusam-
3.3.1 Ambulante und stationäre Operationen
menhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten
Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen inkl.
Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten
Verbrauchsmaterialien. Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch
versicherten Operation.
notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt.
3.4 Schmerzstillende Zahnbehandlungen
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen:
Operation zählen:
• Schmerzstillende Zahnbehandlungen
• Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und • Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen
Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis
3.5 Mitversicherung von Fehlentwicklungen
• Tierärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der
• Tierärztlich verordnete Heilmittel (beispielsweise Massagen,
erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose-
Physiotherapie oder Krankengymnastik, wobei unsere Erstattung
stellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
je Versicherungsfall auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min begrenzt
ist. Liegt der oben genannte Zeitpunkt vor Beginn des
Versicherungsschutzes, so wird für die jeweilige Fehlentwicklung und
• Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei
deren Folgen dauerhaft kein Zuschuss gewährt.
wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen
Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder
Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des Extra- normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstums-
Budgets erstattet. vorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten
Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
pathologischen Charakter hat.
3.3.2 Untersuchungen zur Vorbereitung einer Operation
(Vorbehandlungen) Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw.
Die Vorbehandlung dient der Untersuchung des Zustands des Tieres genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
und der Diagnostik unmittelbar vor einer Operation.
3.6 Extra-Budget
Dazu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet
erscheinen, einen Befund zu erheben: Pro Versicherungsjahr steht Ihnen in Abhängigkeit vom gewählten Tarif
ein Extra-Budget zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können (s.
• Allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres
Tarifblatt).
• Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Extra-Budgets zählen:
Untersuchungen (z. B. Röntgen, EKG, Endoskopie, Biopsie, Labor)
• Goldakupunktur/ -implantation
Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, sind die Kosten für die
operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert. • Lasertherapie nach einer Operation
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose/Operation, gilt die • Hilfsmittel nach einer Operation (außer Prothesen)
Operation als durchgeführt, auch wenn der chirurgische Eingriff selbst
• Chippen, Ausstellung EU-Heimtierausweis
noch nicht begonnen hatte.
• Alternative Behandlungsmethoden nach einer Operation
3.3.3 Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung) (beispielsweise Homöopathie oder Heilpraktikerleistungen), wenn
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige deren Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist
Behandlung, die unmittelbar nach einem operativen Eingriff und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten
erforderlich ist, um die Gesundheit des versicherten Tieres Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine von einem Tierarzt verordnet oder verschrieben werden
Verschlechterung zu verhindern, z. B. Wundversorgung, Kontrolle,
• Kastration bzw. Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische
Fädenziehen.
Indikation; bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung
Die Aufwendungen für operative Nachbehandlungen werden für gemäß Ziffer 3.3.1.
längstens 45 Kalendertage nach der Operation ersetzt.
Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende
Versicherungsjahre übertragen werden.
3.3.4 OP-Schutz bei Verkehrsunfall
Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder
3.7 SOS-Budget
Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte
Operationen auf 100% unter der Voraussetzung, dass für die Ihnen steht in Abhängigkeit vom gewählten Tarif pro Versicherungsjahr
veterinärmedizinische notwendige Operation ein nach Beginn des ein SOS-Budget zur Verfügung (s. Tarifblatt).
Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung
Das SOS-Budget umfasst Notfall-Leistungen, die Sie im Zusammen-
des versicherten Tieres ursächlich ist.
hang mit dem versicherten Tier in Anspruch nehmen können.
Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des SOS-Budgets zählen
erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten
beispielsweise:
veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von
45 Kalendertagen nach der versicherten Operation • Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen
(Nachbehandlungszeitraum). stationär im Krankenhaus behandelt werden
Seite 3 von 7
[Seite 6]
• Kosten für Tiersitter bei Ihrer medizinisch bedingten des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahme-
Gehunfähigkeit erklärung.
• Notfall-Transport zum Tierarzt/Tierklinik Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
eingetreten sind, wird nicht geleistet.
• Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier,
wenn diese aufgrund eines nach Beginn des Versicherungs- Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Vertragsänderungen.
schutzes eingetretenen traumatischen Ereignisses von einem Das heißt, bei Vertragsänderungen gelten hinzukommende Ver-
Tierarzt verordnet und von einem anerkannten Verhaltens- sicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang nur für
therapeuten erbracht werden. die nach Wirksamwerden der Vertragsänderung eingetretenen
Versicherungsfälle.
• Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten
• Euthanasie (Sterbehilfe) 5.4 Kündigung des Versicherungsvertrages durch den
Versicherungsnehmer
Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende
Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer
Versicherungsjahre übertragen werden.
Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu
kündigen.
3.8 Leistungsbegrenzung
Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des
Im ersten Versicherungsjahr begrenzen wir unsere Erstattung der
Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine
Aufwendungen nach den Ziffern 3.3 bis 3.7 auf den im jeweiligen Tarif
Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit
festgelegten Höchstbetrag (s. Tarifblatt).
einem Online-Tierarzt in Anspruch genommen haben, können Sie den
Versicherungsleistungen des Extra- und des SOS-Budgets fallen Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist frühestens zum Ende
ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung. des 12. Monats nach Versicherungsbeginn in Textform kündigen.
Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich Sie können den Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versiche-
auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und rungsfalles kündigen, sofern die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der
durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen Leistungsinanspruchnahme innerhalb der ersten 12 Monate nach
sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist.
einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die
Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeb-
Leistungsbegrenzung angerechnet.
lich, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns.
Beantragen Sie für das versicherte Tier einen nahtlosen Wechsel aus
einem Tarif der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung in einen 5.5 Kündigung des Versicherungsvertrages durch uns
anderen Tarif der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung
Wir verzichten auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu
(Zieltarif), so werden die bisherige Versicherungsdauer
kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt
(Vorversicherungszeit) sowie die bisher gezahlten Leistungen der
des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
laufenden Versicherungsperiode auf die Leistungsbegrenzungen und
Höchstbeträge des Zieltarifs angerechnet. Ist Ihre Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 5.4 ausgeschlossen,
verzichten wir auf unser außerordentliches Kündigungsrecht nach
4. Wartezeiten Eintritt des Versicherungsfalls, sofern Sie lediglich Leistungen aus dem
Extra-Budget in Anspruch genommen haben.
Wartezeiten bestehen nicht. Die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nur bis zum
Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die
5. Laufzeit, Beginn und Ende des Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem
Versicherungsschutzes Monat einzuhalten.
5.1 Vertragslaufzeit 5.6 Beendigung des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Veräußerung (beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. oder Tod des versicherten Tieres endet zu diesem Zeitpunkt der
Versicherungsvertrag.
Gemäß Ziffer 5.4 kann der Versicherungsvertrag innerhalb der
Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben.
laufenden Versicherungsmonats gekündigt werden, sofern bisher Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des
keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Versicherungsvertrages.
5.2 Versicherungsjahr
6. Leistungsausschlüsse
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier, mit dem
im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach 6.1 Behandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des
Ablauf von 12 Monaten. Jedes weitere Versicherungsjahr umfasst Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit
ebenfalls einen Zeitraum von 12 Monaten.
Wir ersetzen keine Aufwendungen für:
Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel)
bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres. • Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen),
deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des
5.3 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsschutzes bekannt war bzw. die vor Beginn des
Versicherungsschutzes tierärztlich angeraten oder bereits
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein begonnen wurden
genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor
Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang
Seite 4 von 7
[Seite 7]
• Operationen zur Korrektur von bereits bei Beginn des 7.3 Umsatzsteuer
Versicherungsschutzes vorhandenen schwerwiegenden
Wir erstatten die Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich
Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als ein Jahr beste-
anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt
hen werden, und eine Verbesserung dieses Zustands nicht zu
sind.
erwarten ist (Invalidität)
• Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder 7.4 Empfangsberechtigte Person
Rassestandards dienen
Empfangsberechtigt für Versicherungsleistungen ist der
Diese Regelungen gelten entsprechend bei Vertragsänderungen. Versicherungsnehmer.
Nach Tarifwechsel hinzukommende Versicherungsleistungen oder ein
erhöhter Leistungsumfang gelten nicht für vor Wirksamwerden der 7.5 Überweisung-/Übersetzungskosten
Vertragsänderung bereits bekannte bzw. tierärztlich angeratene oder
Wir rechnen die in ausländischer Währung entstandenen Kosten zum
begonnene Heilbehandlungsmaßnahmen.
Tageskurs in Euro um, an welchem die Belege bei uns eingehen.
6.2 Sonstige Leistungsausschlüsse
Mehrkosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen auf
Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen für: ein ausländisches Konto und für Übersetzungen können von den
Versicherungsleistungen abgezogen werden.
• Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes
• Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und 7.6 Zeitliche Zurechnung
Zahnfehlstellungen
Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen werden dem
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, bezogen oder in Anspruch
genommen wurden. Die Zeitpunkte von Rechnungsstellung und
• Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze
Rechnungseinreichung bei uns sind für die zeitliche Zurechnung nicht
• Tierzubehör wie z. B. Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel maßgebend.
• Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle
einschließlich deren Folgen
8. Beiträge
• Behandlungen durch Sie, Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 8.1 Berechnung der Beiträge
Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene
Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß. Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich
nach der Rasse des versicherten Tieres.
• Behandlungen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen
Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist in der
• Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art, folgenden Zahlungsperiode der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu
Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen zahlen.
Ansammlung oder Kundgebung oder durch Streik oder
Entziehung entstehen Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
• Behandlungen, die durch Kernenergie entstehen
Der fällige Versicherungsbeitrag wird im jeweils gültigen Ver-
• Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch sicherungsschein ausgewiesen.
unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden
• Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die beim Hund 8.2 Zahlungsart
durch Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose, Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages erfolgt
Zwingerhusten oder Tollwut und bei der Katze durch über die im Versicherungsschein genannte Zahlungsmethode.
Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose oder Tollwut
entstanden sind, sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist
einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird. der Beitrag auf ein von uns angegebenes deutsches Konto zu zahlen.
• Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und
kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugsversuchen,
• Wundversorgung, auch unter Narkose, welche nicht in Folge einer können wir die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge
versicherten Operation erfolgt durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen sind wir
bis auf Widerruf durch den Beitragszahler berechtigt, aber nicht
verpflichtet.
7. Auszahlung der Versicherungsleistungen
8.3 Fälligkeit des Erstbeitrages
7.1 Nachweise
Mit Zugang des Versicherungsscheines wird der Erstbeitrag fällig,
Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten
jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen
Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum.
Versicherungsbeginn.
7.2 Fälligkeit der Versicherungsleistungen
8.4 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages
Die Versicherungsleistungen sind fällig, sobald der Versicherungsfall
Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem
und der Umfang der Versicherungsleistungen durch uns festgestellt
Versicherungsvertrag zurücktreten.
wurden. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit
unserer Leistungen aus § 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In diesem Fall können wir eine angemessene Geschäftsgebühr
verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Seite 5 von 7
[Seite 8]
Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch verletzungen
gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des 10.1 Obliegenheiten
Erstbeitrages aufmerksam gemacht haben, es sei denn, Sie haben die
Nichtzahlung nicht zu vertreten. 10.1.1 Anzeige Adress-/ E-Mail-/ Namensänderung
Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift, seiner E-
8.5 Fälligkeit der Folgebeiträge Mail-Adresse oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen.
Andernfalls gelten Erklärungen, die wir mit eingeschriebenem Brief an
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungs- die letzte uns bekannte Anschrift senden, drei Tage nach Absendung
periode fällig und zu entrichten. als zugegangen.
8.6 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgebeiträge 10.1.2 Zustimmung zu weiteren Tierkrankenversicherungen
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, werden wir Sie Jedes Bestehen oder jeder Abschluss einer weiteren Kranken- oder
auffordern, den rückständigen Folgebeitrag innerhalb von zwei Operationsversicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen
Wochen ab Zugang des Aufforderungsschreibens zu zahlen Versicherer ist uns unter Nennung des Unternehmens, der Vertrags-
(Zahlungsfrist). Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der nummer sowie der Art des Versicherungsschutzes unverzüglich
Mahnung entstandenen Kosten geltend zu machen. mitzuteilen.
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete 10.1.3 Tierhaltung
Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle möglichen und
Sind Sie mit der Zahlung des Folgebeitrags nach Ablauf der zwei- zumutbaren Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten
wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter
sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Unsere Kündigung wird und Wasser ergreifen.
unwirksam, wenn Sie sämtliche bereits fälligen Folgebeiträge innerhalb
eines Monats ab Zugang des Kündigungsschreibens zahlen. 10.1.4 Schadenminderung
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie nach Möglichkeit für
Für Versicherungsfälle, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle
Zahlungsfrist bis zur Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungs- Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres
schutz. hinderlich sind oder ihr entgegenstehen.
9. Anpassung der Beiträge Soweit möglich, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und
danach auch zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B.
wegen steigender Kosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme 10.1.5 Auskünfte und Nachweise
von Heilbehandlungsmaßnahmen, ändern. Sie haben uns auf unsere Anforderung hin alle Nachweise zu erbringen
und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs-
Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für laufende Verträge falles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind.
nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Dies umfasst auch Nachfragen zu Zeitpunkten und Abläufen, die zur
Versicherungstechnik jährlich zu überprüfen, neu zu kalkulieren und Notwendigkeit einer Heilbehandlung geführt haben.
anzupassen.
Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns geforderten
Zweck dieser Neukalkulation ist es, eine sachgemäße Berechnung der Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns elektronisch
Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus übermittelt werden. Wir haben das Recht, die Belege auch im Original
den Versicherungsverträgen sicherzustellen. anzufordern. Die Belege gehen in unser Eigentum über.
Wir richten uns bei der Neukalkulation nach der bisherigen – sowie der Folgende Informationen müssen aus der Rechnung vollständig
voraussichtlichen – Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten hervorgehen:
Überprüfung. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen
der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen. • Name und Anschrift der Tierarzt-Praxis bzw. Tier-Klinik
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maß- • Name und Anschrift des Tierhalters
geblichen Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen werden zu • Rechnungsdatum mit Rechnungsnummer
Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.
• Name, Geburtsdatum, Tierart und Rasse des behandelten Tieres
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Sonder-
kündigungsrecht. • Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des
behandelten Tieres
Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
schutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag • Diagnose/n
innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu • Datum der erbrachten Leistungen (Behandlungstage)
dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
• berechnete Leistungspositionen inkl. Gebührenziffer gemäß der
Bei Erhöhung des Beitrags darf dieser den zum Zeitpunkt der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Angabe des
Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Steigerungsfaktors
Deckungsumfang geltenden Beitragssatz nicht übersteigen.
• Rechnungsbetrag einschließlich der ausgewiesenen
Umsatzsteuer
• Rechnungsbetrag brutto, netto und Steuersatz
• Zeitpunkt des Geldeingangs, wenn Zahlung vor Rechnungs-
erstellung erfolgt
Seite 6 von 7
[Seite 9]
• Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers (sofern 12. Willenserklärungen und Anzeigen
vorhanden)
Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Labor- Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
untersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren (EKG, Textform (z. B. per E-Mail oder Brief).
Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungs- 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
dokumente vorzulegen.
Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
10.1.6 Tierärztliche Untersuchung Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in
Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständig
von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an unserem
unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen Geschäftssitz.
zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erfor-
derlich ist. Die Untersuchung beschränkt sich dabei immer auf die für Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in Frage stehende einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
Heilbehandlungsmaßnahme. Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-
raum ist, oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
10.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem
Geschäftssitz zuständig.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.3
sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der Schwere des 14. Verjährung
Verschuldens zu kürzen. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir nicht zur
Leistung verpflichtet. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren.
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.4 – 10.1.6 werden Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
wir mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun- Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von den
gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Umständen, die den Anspruch begründen, erlangt hat, bzw. ohne grobe
Wird die in Abschnitt 10.1.4. genannte Obliegenheit verletzt, so können Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
wir das Versicherungsverhältnis zudem, unter der Voraussetzung des Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
§ 28 Abs. 1 VVG, innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem
Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
11. Obliegenheiten und Folgen von Verletzungen
der Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen
Dritte
11.1 Abtretung bei Ansprüchen gegenüber Dritten
Haben Sie Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des
gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG, die Verpflich-
tung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungs-
vertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) zu
leisten ist, an uns schriftlich abzutreten.
11.2 Pflicht zur Mitwirkung
Sie müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie geltende
Form- und Fristvorschriften beachten und uns bei der Durchsetzung
der Ansprüche, soweit erforderlich, unterstützen.
11.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 11.1 bzw. 11.2 werden wir
mit den in § 86 Abs. 2 und 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen
ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit wir
infolge der Obliegenheitsverletzung keinen Ersatz von dem Dritten
erlangen können.
11.4 Anspruch auf Rückzahlung gegen den Leistungserbringer
Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund
gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die wir
aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht
haben, gelten die Abschnitte 11.1 bis 11.3 entsprechend.
Seite 7 von 7