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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

DFV TierkrankenSchutz Hunde-OP: die Bedingungen im Volltext

DFV-TierkrankenSchutz OP für Hunde: chirurgische Eingriffe mit 10 Tagen Vorbereitung und 30 Tagen Nachsorge bis zum GOT-Höchstsatz, 10 Prozent Selbstbehalt, Jahresgrenze von 1.000 Euro bis 5.000 Euro steigend.

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Ich ermächtige DFV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DFV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt DFV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei DFV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif DFV-TierkrankenSchutz Hunde-OP von DFV (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DFV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe sowie Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen“Anhang, Seite 1
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versicherungsfähig sind Hunde mit einer dauerhaften Kennzeichnung (Transponder-Code),“B. Ziffer 1, Seite 6
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis 5.000 €„Ab dem 3. Versicherungsjahr 5.000 € 5.000 €“Anhang, Seite 1
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)ja, bis 1.000 €„Im 1. Versicherungsjahr 1.000 € 1.000 € Im 2. Versicherungsjahr 2.000 € 2.000 €“Anhang, Seite 1
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).“B. Ziffer 3.1, Seite 7
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 %“Anhang, Seite 1
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 %“Anhang, Seite 1
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)nicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.“B. Ziffer 6, Seite 7
Wartezeit für Operationenja„Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.“B. Ziffer 6, Seite 7
Wartezeit bei Unfällenkeine„Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behandlungen und Operationen.“B. Ziffer 6, Seite 7
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)keine„Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.“B. Ziffer 6, Seite 7
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)ja„und die nicht jünger als acht Wochen sind.“B. Ziffer 1, Seite 6
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)ja„Ab 10 Jahren 29,90 € 99,90 €“Anhang, Seite 2
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerheblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),“A. Ziffer 8.1, Seite 4
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„Die Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) muss uns vor unserer Bearbeitung Ihres ersten Erstattungsantrags mitgeteilt werden.“B. Ziffer 10.2, Seite 9
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„die Behandlung oder Operation von Krankheiten oder Unfällen, die mit bei Vertragsabschluss vorhandenen Symptomen im Zusammenhang stehen;“B. Ziffer 9, Seite 8
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennein„die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und deren Folgen;“B. Ziffer 9, Seite 8
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungennein„die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und deren Folgen;“B. Ziffer 9, Seite 8
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nein„Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdysplasie (HD)); Fehlbildung des Ellenbogengelenks (Ellbogendysplasie (ED)).“B. Ziffer 9, Seite 8
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationnicht geregelt
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nicht geregelt
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Ein chirurgischer Eingriff liegt dann vor, wenn die Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„die im Zeitraum von 10 Tagen vor dem geplanten chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden.“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„die innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden.“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel;“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis;“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundnicht geregelt
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nicht geregelt
Kaiserschnitt und Geburtshilfenicht geregelt
Magendrehung und Fremdkörperoperationnicht geregelt

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Nichtchirurgische veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen einschließlich“Anhang, Seite 1
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„bspw. für bildgebende Verfahren oder für Laboruntersuchungen,“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)ja, bis zur Versicherungssumme„bspw. für bildgebende Verfahren oder für Laboruntersuchungen,“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel;“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)nicht geregelt
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Ergänzungsfuttermittel, Vitaminpräparate und Diätfutter;“B. Ziffer 9, Seite 8
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis zur Versicherungssumme„Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel;“B. Ziffer 3.1, Seite 6

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja, bis zur Versicherungssumme„im Falle von veterinärmedizinisch notwendigen Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien.“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen“B. Ziffer 3.1, Seite 6
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe,“B. Ziffer 9, Seite 8

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe,“B. Ziffer 9, Seite 8
Impfungennein„Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe,“B. Ziffer 9, Seite 8
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe,“B. Ziffer 9, Seite 8
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe,“B. Ziffer 9, Seite 8

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägenicht geregelt
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satznicht geregelt
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und außerhalb Europas für 12 Monate.“B. Ziffer 7, Seite 7
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratnicht geregelt
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Sie und wir können den Versicherungsvertrag auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen.“A. Ziffer 7.1, Seite 3
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der entsprechend neue Beitrag zu zahlen.“B. Ziffer 11, Seite 10
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderungen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs“A. Ziffer 4, Seite 3
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslaufzeit).“A. Ziffer 6, Seite 3
Frist zum Einreichen von Rechnungenja„innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres an uns zu übermitteln.“B. Ziffer 10.3, Seite 9
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„für das versicherte Tier eine nach der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfohlene Grundimmunisierung durchgeführt wurde.“B. Ziffer 10.3, Seite 9

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Versicherungsbedingungen 1. Versicherungsbeiträge 2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrages 3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge 4. Anpassung der Versicherungsbeiträge 5. Anpassung der Versicherungsbedingungen 6. Laufzeit des Versicherungsvertrages 7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages 8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung 9. Willenserklärungen und Anzeigen 10. Gerichtsstand 11. Anzuwendendes Recht 12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag 13. Digitale Kommunikation 14. Versicherungsmissbrauch B. Besondere Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz 1. Versicherungsfähigkeit 2. Versicherungsfall 3. Versicherungsleistungen 4. Jahreshöchstentschädigung 5. Selbstbehalt 6. Wartezeiten 7. Geltungsbereich 8. Subsidiärer Schutz 9. Leistungsausschlüsse 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Vertragsschluss 11. Berechnung der Vesicherungsbeiträge 12. Beendigung des Versicherungsvertrages SV_DFV_VB_1038_2501 Seite 1 von 10 [Seite 2] Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, 2.3 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst- sehr geehrter Versicherungsnehmer, beitrages diese Versicherungsbedingungen inklusive deren Anhang Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, kön- konkretisieren den Versicherungsschutz des mit Ihnen ab- nen wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten. geschlossenen Versicherungsvertrages in dem Umfang, In diesem Fall können wir eine angemessene Ge- wie er sich aus dem Versicherungsschein und den gesetz- schäftsgebühr verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist lichen Bestimmungen ergibt. ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständlich abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit der An- 3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes bestimmt rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge ist, der Versicherungsnehmer, mit „wir“ oder „uns“ die Deut- sche Familienversicherung gemeint. 3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah- A. Allgemeine Versicherungsbedingungen lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb- jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Versi- 1. Versicherungsbeiträge cherungsbeginn fällig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem ge- 3.2 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge- wählten und im Versicherungsschein dokumentier- beiträge ten Tarif. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, er- Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können halten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent- von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück- nehmen. ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen. 2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versi- cherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzei- Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und tigen Zahlung des Erstbeitrages Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht 2.1 Fälligkeit des Erstbeitrages zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versicherungs- zu vertreten haben. scheines fällig. Er ist spätestens zum im Versiche- rungsschein vereinbarten Versicherungsbeginn zu Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen zahlen. und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Einhal- 2.2 Beginn des Versicherungsschutzes tung einer Frist kündigen. Unser Kündigungsrecht Der Versicherungsschutz und das erste Versiche- ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, rungsjahr beginnen zu dem im Versicherungs- dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. schein genannten Versicherungsbeginn. Unab- hängig davon besteht jedoch kein Versicherungs- Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt, schutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde, gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer vertreten. Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi- Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er schen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht zur oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman- Leistung verpflichtet. dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer- den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung nicht widerspricht. Seite 2 von 10 [Seite 3] 4. Anpassung der Versicherungsbeiträge gung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den tech- nischen Kalkulationsgrundlagen niedergelegten Fak- Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe- toren (z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, Verwal- dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung tungskostenaufwand, Bestandszusammensetzung, oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs- Kündigungsverhalten) unter Berücksichtigung und akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen, Beachtung anerkannter Grundsätze der Versiche- nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter An- rungsmathematik und -technik ermittelt. gabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderun- 6. Laufzeit des Versicherungsvertrages gen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegen- über unseren technischen Berechnungsgrundlagen Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von feststellen. Wir können die Beiträge dann entspre- zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf- chend den neuen Berechnungsgrundlagen anpas- zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sen, um die Erfüllbarkeit der Versicherungsleistun- Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest- gen zu gewährleisten vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche- rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter kündigen. Angabe der maßgeblichen Gründe in Textform mit- teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zwei- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im ten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt. Versicherungsschein dokumentierten Versiche- rungsbeginn. Erhöht sich Ihr Beitrag aufgrund einer voran be- schriebenen Beitragsanpassung, können Sie den 7. Kündigung und Beendigung des Versicherungs- Versicherungsvertrag in jedem Fall innerhalb von vertrages 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragser- 7.1 Kündigung des Versicherungsvertrages höhung wirksam wird. Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs- 5. Anpassung der Versicherungsbedingungen vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf einzelne Bedingungen des Versicherungsvertrages Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang auswirken, haben wir das Recht, die Versicherungs- Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich. bedingungen den veränderten Verhältnissen anzu- passen, wenn die Änderungen zur hinreichenden Sie und wir können den Versicherungsvertrag auch Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem erforderlich sind. Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer Kündi- Die Änderungen von Versicherungsbedingungen gung wird diese einen Monat nach Zugang bei Ih- werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen nen wirksam. Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer- den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche- auf unsere Mitteilung folgt. rungsschutz. Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin- gungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhal- ten an dem Versicherungsvertrag ohne neue Rege- lung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichti- Seite 3 von 10 [Seite 4] 7.2 Beendigung des Versicherungsvertrages 9. Willenserklärungen und Anzeigen Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi- Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt. Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse einer zü- Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich gigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal. nach dem konkreten Versicherungsschutz. 10. Gerichtsstand Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie Ih- ren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen. Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohn- Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder bei sind in den jeweiligen Besonderen Versicherungs- Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an bedingungen geregelt. unserem Geschäftssitz, zuständig. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt- - auch für schwebende Versicherungsfälle - der Ver- wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen sicherungsschutz. Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über 8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist Ihr verletzungen bei Antragstellung Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das 8.1 Obliegenheiten bei Antragstellung Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig. Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön- 11. Anzuwendendes Recht nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerhebli- chen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen), die von Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform Bundesrepublik Deutschland. gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle Umstände, 12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche- die für unsere Entscheidung, den Versicherungsver- rungsvertrag trag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet 8.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antrag- sich nach den allgemeinen Regelungen des Bürger- stellung lichen Gesetzbuches (BGB). Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertragsab- Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet ha- schluss, können wir von dem Versicherungsvertrag ben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlos- wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu sen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall können wir den Versicherungsvertrag unter Einhal- 13. Digitale Kommunikation tung einer Frist von einem Monat kündigen. Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsschei- Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver- ne, Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs- trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind wir schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigungen) nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Ver- stellen wir Ihnen ausschließlich digital über unser letzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Kundenportal zur Verfügung. Umstand, der weder für den Eintritt oder die Fest- stellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die stellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglis- stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese tig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht zur haben Sie zu tragen. Leistung verpflichtet. Seite 4 von 10 [Seite 5] 14. Versicherungsmissbrauch Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät- zung des Risikos und die Schadenabwicklung wich- tigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even- tuelle Widersprüche in Ihren Angaben aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- standenen Schaden zu schließen, kann es erforder- lich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer, Behörden) um Auskunft zu bitten oder entsprechende Aus- künfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z. B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen, ge- setzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungs- abkommen) eines Austausches von personenbe- zogenen Daten mit Dritten sowie unter den Versi- cherern. Dabei werden personenbezogene Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schaden- höhe und Schadentag). Seite 5 von 10 [Seite 6] B. Besondere Versicherungsbedingungen für die Dies gilt auch, sofern bei Antragstellung Symptome Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV- einer unbekannten Ursache bekannt waren, die sich TierkrankenSchutz nach Antragstellung als Gesundheitsschädigung, Krankheit oder Unfall herausstellten. 1. Versicherungsfähigkeit Unabhängig von einer veterinärmedizinischen Not- Versicherungsfähig sind Hunde mit einer dauer- wendigkeit gelten die Versicherungsleistungen der haften Kennzeichnung (Transponder-Code), die bei Gesundheitspauschale, nach Ziffer 3.3 dieser Be- Antragstellung nicht an akuten oder chronischen dingungen, als Versicherungsfall. Erkrankungen leiden und die nicht jünger als acht Wochen sind. 3. Versicherungsleistungen Versichert ist das jeweils im Versicherungsschein Grundsätzliche Voraussetzung für unsere Leistung bezeichnete Tier, vorausgesetzt es besteht Versi- ist, dass die in den Ziffern 3.1 bis 3.3 dieser Bedin- cherungsfähigkeit. gungen aufgeführten Behandlungen nach dem ak- tuellen und allgemein anerkannten Stand der vete- Je Tier darf nur eine Tier-OP oder Tierkrankenversi- rinärmedizinischen Wissenschaft erfolgen. cherung abgeschlossen werden. Bestehen bei der DFV dennoch mehrere Versicherungen für dassel- 3.1 Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische be Tier, kann Versicherungsleistung nur aus dem Eingriffe (Operation) zuerst geschlossenen Vertrag verlangt werden. Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungs- 2. Versicherungsfall fähigen Aufwendungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebühren- Versicherungsfall ist je nach gewähltem und im ordnung für Tierärzte (GOT). Dies gilt der Höhe Versicherungsschein dokumentierten Tarif der/ nach auch für Behandlungen im Ausland. die veterinärmedizinisch notwendige Ein chirurgischer Eingriff liegt dann vor, wenn die • chirurgische Eingriff am oder im Körper des ver- Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als sicherten Tieres (Operation) oder punktförmig durchtrennt wird sowie im Falle von ve- • Heilbehandlung terinärmedizinisch notwendigen Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllun- aufgrund einer nach Abschluss des Vertrages ein- gen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien. getretenen Gesundheitsschädigung, einer Krank- heit oder eines Unfalls und sofern es sich nicht um Wir erstatten zudem Aufwendungen für operations- eine der nach Ziffer 9 dieser Bedingungen genann- vorbereitende Untersuchungen und Behandlungen, ten Gesundheitsschädigungen oder angeborenen bspw. für bildgebende Verfahren oder für Labor- Fehlentwicklungen handelt. untersuchungen, die im Zeitraum von 10 Tagen vor dem geplanten chirurgischen Eingriff durchgeführt Unter Gesundheitsschädigung oder Krankheiten im wurden. Findet der geplante chirurgische Eingriff Sinne dieser Bestimmungen verstehen wir auch die nicht statt, ersetzen wir keine Aufwendungen für Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten. bereits durchgeführte operationsvorbereitende Un- tersuchungen und Behandlungen. Unter einem Unfall im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir eine unfreiwillige Gesundheitsschä- Im Zusammenhang mit einem versicherten chirur- digung des versicherten Tieres durch ein plötzlich gischen Eingriff erstatten wir zudem Aufwendun- von außen auf das versicherte Tier wirkendes Er- gen im Rahmen der Nachsorge für eignis (Unfallereignis). • veterinärmedizinisch notwendige Heilbehand- Nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bestim- lungen mungen gelten veterinärmedizinisch notwendige • die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tier- Heilbehandlungen, wenn bei Antragsstellung das arztpraxis; Vorliegen der Krankheit oder des Unfalls bekannt • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel; war oder aus den Gesamtumständen hätte bekannt sein können. die innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden. Seite 6 von 10 [Seite 7] 3.2 Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung 4. Jahreshöchstenschädigung Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs- Für die Leistungen nach den Ziffern 3.1 und 3.2 gel- schein dokumentiert, ersetzen wir im Versiche- ten die vereinbarten und im Versicherungsschein rungsfall die erstattungsfähigen Aufwendungen dokumentierten Höchstbeträge je Versicherungs- nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jahr (Leistungsbudget). jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dies gilt der Höhe nach auch für Behand- Die Jahreshöchstentschädigungen finden keine lungen im Ausland. Anwendung auf die Gesundheitspauschale nach Ziffer 3.3, soweit diese vereinbart und im Versiche- Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinär- rungsschein dokumentiert wurde. medizinisch notwendige: Der Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung bestimmt • Heilbehandlungen; die Zuordnung zu einem Versicherungsjahr. Auf- • die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tier- wendungen, die wir nicht ersetzen, weil sie den arztpraxis; Höchstbetrag eines Versicherungsjahres über- • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel steigen, können nicht zu einem späteren Zeitpunkt • Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inkl. notwen- mit dem Höchstbetrag eines folgenden Versicher- diger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und ungsjahres verrechnet werden. Kieferanomalien • Telediagnostik und Teletherapie 5. Selbstbehalt • Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie durch Tierärzte Für die Leistungen nach Ziffer 3.1 und 3.2 gilt ein • Physiotherapie/Osteopathie durch Tierärzte vereinbarter und im Versicherungsschein doku- • Alternative Behandlungsmethoden durch Tier- mentierter Selbstbehalt je Rechnung. ärzte • Verhaltenstherapie durch Tierärzte 6. Wartezeiten • Prothesen und Implantate (ausgenommen Zahn- ersatz) Es gilt eine Wartezeit von einem Monat. • Orthesen • Einschläfern durch Injektion (nach Unfall oder Die Wartezeit rechnet von Versicherungsbeginn an. bei Krankheit) Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behand- 3.3 Gesundheitspauschale lungen und Operationen. Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs- Für Versicherungsfälle (mit Ausnahme der Gesund- schein dokumentiert, erstatten wir kalenderjährlich heitspauschale nach Ziffer 3.3), die innerhalb der eine Gesundheitspauschale bis zum vereinbar- Wartezeit eintreten, besteht auch nach Ablauf der ten und im Versicherungsschein dokumentierten Wartezeit kein Versicherungsschutz. Dazu zählen Höchstbetrag für nachstehende veterinärmedizi- alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, nische Leistungen: Folgeerkrankungen und Folgeoperationen inkl. al- ler entstehenden Nebenkosten. • Gesundheitscheck und alterstypische Vorsor- geuntersuchung 7. Geltungsbereich • Schutzimpfungen • Wurmkur Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt • Floh- und Zeckenvorsorge besteht Versicherungsschutz • Zahnprophylaxe • Chemische Kastration • in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthal- • Krallen kürzen tes und • Analbeutelentleerung • außerhalb Europas für 12 Monate. Die beschriebenen Leistungen sind, auch im Falle einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, aus- schließlich im Rahmen der Gesundheitspauschale erstattungsfähig. Seite 7 von 10 [Seite 8] Unter Europa verstehen wir die im Rahmen der Gesundheitspauschale ab- schließend genannten Leistungen; • die Staaten der Europäischen Union (EU); • Zahnersatz, Zahnimplantate und Zahnfleisch- • die Vertragsstaaten des Abkommens über den ersatz; europäischen Wirtschaftsraum (EWR); • Schönheits-Operationen; • die Schweiz; • Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorge- • Vereinigtes Königreich und untersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, • Israel. Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe, Krallen kürzen und Analbeutelentleerung, die Kein vorübergehender Auslandsaufenthalt im Sin- chemische Kastration, ausgenommen im Rah- ne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn der stän- men der Gesundheitspauschale; dige Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. • Wunsch- und Verlangensleistungen; Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungs- • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tier- schutz mehr. arztes; • Transportkosten des versicherten Tieres; Die in ausländischer Währung entstandenen Kos- • die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und ten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege Gutachten; bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. Kosten für • Ergänzungsfuttermittel, Vitaminpräparate und Übersetzungen von ausländischen Belegen ziehen Diätfutter; wir von den Versicherungsleistungen ab. • Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr so- wie Pflegemittel; 8. Subsidiärer Schutz • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen oder Krankheiten, die vorsätzlich herbeigeführt Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus wurden; anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer- • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen den kann, gehen deren Leistungspflichten vor und oder Krankheiten, die durch Vorsorgemaßnah- werden von unserer Leistung in Abzug gebracht. men oder eine Impfung gemäß den Empfeh- lungen der StiKo Vet hätten vermieden werden 9. Leistungsausschlüsse können; • Behandlungen durch Nichttierärzte; Wir können nicht uneingeschränkt Versicherungs- • Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene schutz gewähren. Aus diesem Grund ersetzen wir Lebenspartner, Eltern oder Kinder; jedoch erset- keine Aufwendungen für zen wir nachgewiesene Sachkosten und Ausla- gen tarifgemäß; • bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder • Aufwendungen für Heilbehandlungen, die in ei- veterinärmedizinisch angeratene oder bekannte nem auffälligen Missverhältnis zu den erbrach- Behandlungen; ten Leistungen stehen oder die das medizinisch • die Behandlung oder Operation von Krankheiten notwendige Maß übersteigen; in diesen Fällen oder Unfällen, die mit bei Vertragsabschluss können wir unsere Versicherungsleistungen auf vorhandenen Symptomen im Zusammenhang einen angemessenen Betrag herabsetzen; stehen; • Krankheiten und deren Folgen, die durch Epide- • die Behandlung oder Operation zur Korrektur mien oder Pandemien entstehen; von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. • Behandlungen, die durch Terror oder Kriegser- genetischen oder auf entwicklungsbedingten eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalt Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder deren Folgen; Kundgebung entstehen; • Operationen, die der Herstellung des jeweiligen • Behandlungen, die durch Erdbeben, Über- Zucht- oder Rassestandards dienen; schwemmung und Kernenergie entstehen. • Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdys- plasie (HD)); 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- • Fehlbildung des Ellenbogengelenks (Ellbogen- verletzungen nach Vertragsschluss dysplasie (ED)). • Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und 10.1 Obliegenheiten nach Vertragsschluss Behandlungen, die nicht direkt im Zusammen- hang mit einer Gesundheitsschädigung, Krank- Besteht eine Versicherung für das versicherte Tier heit oder einem Unfall stehen, ausgenommen bei einem anderen Versicherer oder wird eine zu- Seite 8 von 10 [Seite 9] sätzliche Versicherung für das versicherte Tier die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in nach Abschluss dieses Vertrags bei einem ande- Frage stehende Heilbehandlungsmaßnahme. ren Versicherer abgeschlossen, haben Sie uns hie- rüber unverzüglich zu informieren (Name der Ge- Aus der Rechnung müssen folgende Informati- sellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art onen hervorgehen: des Vertrages). • Datum der erbrachten Leistung 10.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls • Name und Anschrift der Praxis • Name und Anschrift des Kunden Sie müssen vor Eintritt des Versicherungsfalles alle • Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur tier- des versicherten Tieres art-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung • Rasse sowie Versorgung des versicherten Tieres mit Fut- • Tierart ter und Wasser ergreifen. • Diagnose • berechnete Leistungen unter Angabe der in der Die Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dafür vor- muss uns vor unserer Bearbeitung Ihres ersten Er- gesehenen Kennziffer stattungsantrags mitgeteilt werden. • Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Um- satzsteuer 10.3 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungs- • Rechnungsdatum falls • Rechnungsnummer (einmalig und fortlau-fend) • Zeitpunkt Geldeingang, wenn Zahlung vor Rech- Sie haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles nungserstellung nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde- rung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen Für Rechnungen, welche die voran beschriebenen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Informationen nicht enthalten, besteht keine Leis- Tieres hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. So- tungspflicht unsererseits. weit es die Umstände gestatten, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und, soweit es Ihnen Rechnungen für veterinärmedizinisch notwendige zumutbar ist, danach auch zu handeln. Heilbehandlungen und Operationen haben Sie uns innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich zu Auf unser Verlangen haben Sie uns jede Auskunft übermitteln. Rechnungen, die innerhalb eines Ver- zu erteilen, die für die Feststellung des Versiche- sicherungsjahres ausgestellt wurden, jedoch von rungsfalles und des Umfanges unserer Leistungs- Ihnen nicht eingereicht wurden, haben Sie spätes- pflicht erforderlich ist. tens innerhalb eines Monats nach Ende des jewei- ligen Versicherungsjahres an uns zu übermitteln. Sie haben uns nachzuweisen, dass Sie haben uns – soweit dies für unsere Beurteilung • für das versicherte Tier ein gemäß Verordnung erforderlich ist und Ihnen billigerweise zugemutet der Europäischen Union (EU) gültiger EU-Heim- werden kann – die Kosten einer Behandlung oder tierausweis oder ein nationaler Impfausweis er- Operation durch Vorlage der Originalrechnung des stellt wurde; Tierarztes nachzuweisen. Eingereichte Belege wer- • für das versicherte Tier eine nach der Ständigen den unser Eigentum. Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfohlene Grundimmunisierung durchgeführt Sie haben auf unser Verlangen an der Prüfung der wurde. Leistungspflicht durch Verwendung der von uns hierfür vorgegebenen, digitalen Kommunikations- Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die be- mittel mitzuwirken, soweit Ihnen dies billigerweise handelnden Tierärzte von ihrer ärztlichen Schwei- zugemutet werden kann und Ihnen hierdurch keine gepflicht zu entbinden und das versicherte Tier auf Nachteile entstehen. unsere Kosten durch einen neutralen Tierarzt un- tersuchen zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Die Unter- suchung beschränkt sich in jedem Fall auf die für Seite 9 von 10 [Seite 10] 10.4 Folgen von Obliegenheitsverletzungen 11. Berechnung der Versicherungsbeiträge Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs- Der Versicherungsbeitrag ist nach Altersstufen ge- falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder staffelt und richtet sich nach dem gewählten und grob fahrlässig, hat dies Folgen. im Versicherungsschein dokumentierten Tarif so- wie dem Alter des versicherten Tieres. Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag in- nerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die Frist Die Altersstufen sind im Anhang zu diesen Bedin- beginnt, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis gungen dokumentiert. erlangt haben. Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstu- Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen- fe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt entsprechend neue Beitrag zu zahlen. haben. Dies müssen Sie uns beweisen. Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent- eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Ver- nehmen. letzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung entspre- 12. Beendigung des Versicherungsvertrages chend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi- Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die Ver- cherungsbedingungen gilt: letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für Mit dem Tod des Tieres endet der Versicherungs- die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- vertrag. tungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs- Verkauf oder Schenkung) wird. Maßgeblich für die falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder Beendigung ist das Datum des Vertragsschlusses. Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus, Wir sind insoweit berechtigt, entsprechende Nach- dass wir Sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen weise von Ihnen zu verlangen. haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit- teilung in Textform erfolgt sein. Verletzen Sie die Mitwirkungsobliegenheit im Scha- denfall, führt dies zu einer Verlängerung der Bear- beitungszeit. Ist die Prüfung der Leistungspflicht ohne Ihre Mitwirkung nicht möglich, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, solange Sie Ihrer Mitwir- kungsobliegenheit nicht nachkommen. Haben Sie eine während eines Versicherungsjah- res erhaltene Rechnung für eine veterinärmedizini- sche Behandlung nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungs- jahres, in welchem die Rechnung erstellt wurde, bei uns eingereicht, sind wir nicht zur Leistung ver- pflichtet. Seite 10 von 10
Volltext aufklappen: DFV-TierkrankenSchutz, Anhang zu den Versicherungsbedingungen
[Seite 1] Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025 Dieser Anhang ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV Tier- krankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025. Versicherungsleistungen und Leistungsbegrenzungen In Ergänzung zur Ziffer 3 (Versicherungsleistungen) und zur Ziffer 4 (Jahreshöchstentschädigung) der besonderen Ver- sicherungsbedingungen für den DFV-TierkrankenSchutz gilt: DFV-TierkrankenSchutz Versicherungsleistungen und Leistungsbegrenzungen OP Vollschutz Gesamtleistung pro Versicherungsjahr Im 1. Versicherungsjahr 1.000 € 1.000 € Im 2. Versicherungsjahr 2.000 € 2.000 € Ab dem 3. Versicherungsjahr 5.000 € 5.000 € Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe sowie Zahn- extraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen   Operationsvorbereitende Untersuchungen 10 Tage vor dem chirur- gischen Eingriff   Nachsorge innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff einschließlich - Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis;   - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Nichtchirurgische veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlun- gen einschließlich x  - Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis; - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 % Gesundheitspauschale höchstens pro Kalenderjahr x 100 € SV_DFV_VB_1041_2501 (10068-01) Seite 1 von 2 [Seite 2] Versicherungsbeiträge Für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz gilt: DFV-TierkrankenSchutz OP Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer OP Vollschutz 0-3 Jahre 14,90 € 49,90 € 4-6 Jahre 16,90 € 59,90 € 7-9 Jahre 24,90 € 79,90 € Ab 10 Jahren 29,90 € 99,90 € Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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