Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: Bedingungen Tier-Krankenversicherung Premium Plus (AVB Tier-KV Premium Plus)
[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Tier-Krankenversicherung
Premium Plus –
(AVB Tier-KV Premium Plus)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.01.2024
Inhaltsübersicht Seite Seite Seite
Begriffsdefinitionen und A1 – 4 Besondere Einschlüsse ..........................5 Die Versicherungsdauer
Erläuterungen der Fachausdrücke ........................2
A1 – 5 Zahnbehandlungen..................................5 6 Wann beginnt und wann endet der
Teil A Vertrag? ........................................................ 8
A1 – 6 Besondere Ausschlüsse .........................5 6.1 Beginn und Ende des
Abschnitt 1 – Basis-Regelungen Versicherungsschutzes ...................... 8
die für alle Leistungsarten gelten 6.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 8
A2 Operationskosten 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 8
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 6.4 Versicherungsjahr .............................. 8
Leistungsvoraussetzungen und
1 Versichertes Risiko ..................................... 3 Leistungsumfang
Der Versicherungsbeitrag
2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ........... 3 A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5
2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit.. 3 7 Was müssen Sie bei der Beitrags-
2.2 Allgemeine Wartezeit.......................... 3 A2 – 2 Beginn und Ende des zahlung beachten?
2.3 Besondere Wartezeiten ...................... 3 Versicherungsfalls...................................5 Was geschieht, wenn Sie einen
2.4 Wegfall der Wartezeit ......................... 3 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 8
2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen A2 – 3 Besonderer Einschluss ...........................6 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 8
dem Zeitpunkt des Vertragsab- 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter
schlusses (Antragstellung) und A2 – 4 Welche Kosten übernehmen wir nicht? Zahlung des Erstbeitrages oder
dem vereinbarten Versicherungs- (Besondere Leistungsausschlüsse) ......6 einmaligen Beitrages .......................... 8
beginn auftreten.................................. 3 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter
A2 – 5 Jahreshöchstentschädigung..................6 Zahlung des Folgebeitrages ............... 9
3 Welche Kosten ersetzen wir im 7.4 Beitragszahlung per SEPA-
Versicherungsfall? ...................................... 3 Lastschriftmandat, PayPal oder mit
Teil B Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
4 In welchen Ländern besteht Kündigungsrecht bei Widerruf ........... 9
Versicherungsschutz? ................................ 4 1 Wann werden unsere 7.5 Beitrag bei vorzeitiger
Geldleistungen fällig? ................................. 6 Vertragsbeendigung ........................... 9
5 Welche Kosten übernehmen wir nicht 7.6 Beitragsberechnung/Änderung
(Allgemeine Leistungsausschlüsse)? 2 Rangverhältnis der Leistungen bei des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 9
5.1 Ausschluss bekannter mehreren Versicherungsverträgen ........... 6
Beeinträchtigungen............................. 4 8 Beitragsanpassung .................................... 9
5.2 Ausgeschlossene Operationen
und sonstige (veterinärärztliche) Ihre Pflichten und Obliegenheiten
Leistungen .......................................... 4 Weitere Bestimmungen
5.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- 3 Was bedeutet die vorvertragliche
hang mit Trächtigkeit und Geburt ....... 4 Anzeigepflicht und welche Folgen 9 Versicherung für fremde Rechnung .......... 9
hat ihre Verletzung? .................................... 6
10 Wann verjähren die Ansprüche
Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten 4 Ihre Obliegenheiten ..................................... 7 aus diesem Vertrag? ................................. 10
4.1 Welche Obliegenheiten müssen
A1 Heilbehandlungskosten Sie vor Eintritt des Versicherungs- 11 Was ist bei Mitteilungen an uns
(ambulant und stationär) falls beachten? ................................... 7 zu beachten? Was gilt bei Änderung
4.2 Welche Obliegenheiten müssen Ihrer Anschrift ............................................ 10
Leistungsvoraussetzungen und Sie nach Eintritt des Versiche-
Leistungsumfang rungsfalls beachten? .......................... 7 12 Bedingungsänderung ............................... 10
4.3 Was müssen Sie uns mitteilen,
A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5 wenn Sie im Versicherungsfall 13 Künftige Bedingungsverbesserungen .... 10
auch eine andere Versicherung
A1 – 2 Versicherungsleistungen ........................5 in Anspruch nehmen können?............ 7 14 Welches Gericht ist zuständig? ............... 10
A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen .........5 4.4 Welche Rechtsfolgen haben
A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und Obliegenheitsverletzungen ................. 7 15 Welches Recht findet Anwendung? ........ 10
-therapie (Telemedizin) .................5
A1 – 2.2 Physiotherapie ..............................5 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 16 Sanktions-/Embargoklausel ..................... 10
A1 – 2.3 Verhaltenstherapie ........................5 auf uns über und welche Obliegenheit
müssen Sie dabei beachten? ..................... 8 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht
A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen zufrieden sind............................................ 10
(Vorsorge) .................................................5
A 3857-02 01/2024 Seite 1 von 10
[Seite 2]
Begriffsdefinitionen Erläuterungen der Fachausdrücke Teil A
enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-
Was ist der Versicherungsfall? Wichtiger Hinweis: rungsschutzes in der Tierversicherung.
Versicherungsfall ist ein Ereignis, dessen Ein- Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein
tritt unsere Leistungspflicht aus dem Versiche- Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger ■ Abschnitt 1 – Basis-Regelungen
rungsvertrag auslöst. Der Versicherungsfall für Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be- enthält allgemeine Regelungen die für alle
jeden einzelnen Versicherungsbaustein ist unter standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus- nachfolgenden Leistungsarten gelten, z. B.
Teil A in den jeweiligen Regelungen zu den mit- legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle- - versichertes Risiko
versicherten Leistungsarten beschrieben. gung sind allein der Text der Versicherungsbedin- - Wartezeiten
Der Versicherungsfall und unsere Leistungs- gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor- - versicherte Kosten
pflicht endet mit dem Ende des Versicherungs- schriften. - Selbstbeteiligung
vertrages. Rechnungen, die sich auf Behand- - Auslandsschutz
lungen/Operationen nach dem Ende des Versi- – Ektropium: - Ausschlüsse
cherungsvertrages beziehen, sind nicht erstat- Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach
tungsfähig. außen).
– Ellbogengelenksdysplasie (ED): ■ Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten
Was ist eine Krankheit? Fehlentwicklung des Ellbogengelenks.
Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- Als Folge können weitere Erkrankungen wie Die nachfolgenden Leistungsarten sind nur in
mein anerkannten Stand der veterinärmedizini- auch Arthrosen auftreten. der Höhe der im Versicherungsschein dokumen-
schen Wissenschaft in Deutschland anormaler, – Entropium: tierten Summen versichert.
unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zu- Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in-
stand. nen). – A 1 – Heilbehandlungskosten
– Fragmentierter Processus coronoideus medialis (ambulant und stationär)
Was ist ein Unfall? ulnae: einschließlich. Vorsorgepauschale und
Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk- bestimmter Zahnbehandlungen
auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt dysplasie führt. – A 2 – Operationskosten
und eine körperliche Schädigung des versicher- – Hüftgelenksdysplasie (HD):
ten Tieres nach sich zieht. Auch das Verschlu- Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick-
cken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftun- lung des Hüftgelenks.
gen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) – Isolierter Processus anconaeus (IPA): Teil B
gelten als Unfälle. IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die enthält Regelungen über die Fälligkeit von Leistun-
zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen- gen, allgemeine Rechte und Pflichten der Vertrags-
Was ist eine Operation? gelenks führt. parteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des
Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – Kryptorchismus: Teils A gelten, wie z. B.
ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens, – zu Ihren Obliegenheiten,
versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/ bei dem sich der Hoden vorübergehend oder – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Ge- dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet. zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung,
sundheitszustandes. Hierbei muss die Haut – Nabelbruch: – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
oder darunter liegendes Gewebe mehr als Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch- Kündigung,
punktförmig durchtrennt werden. wand. – zu weiteren Bestimmungen.
– Patellaluxation:
Als Operation gelten auch folgende Eingriffe un- Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie-
ter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie: scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann.
– Wundversorgung durch Nähen oder Klam- – Persistierende Milchcanini:
mern (primäre und sekundäre Wundnaht), Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach
– Zahnextraktionen und dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im
– Zahnwurzelbehandlungen. Zahnbogen verbleiben.
– Radius curvus:
Was ist eine Heilbehandlung? Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms,
Eine Heilbehandlung ist die veterinärmedizi- die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt.
nisch notwendige – nicht operative - Behand- – Zu langes Gaumensegel:
lung des versicherten Tieres wegen einer Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte-
Krankheit oder eines Unfalls. ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh-
ren.
Was zählt zur Physiotherapie?
In diesen Versicherungsbedingungen werden
Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stär- Verweise auf andere Textstellen
kung des Bewegungsapparates eingesetzt wer-
den, unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zu- Um Ihnen das Auffinden von Verweisen auf andere
sammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise Textstellen zu erleichtern, geben wir immer die Zif-
auch Chiropraktik und Osteopathie. fern an, unter denen Sie den entsprechenden Text
finden. Steht nicht "Teil A" oder "Teil B" vor dem Ver-
weis, so finden Sie ihn in dem Teil der Bedingungen,
den Sie gerade lesen.
Das Gleiche gilt für "Abschnitt 1" und "Abschnitt 2".
A 3857-02 01/2024 Seite 2 von 10
[Seite 3]
Teil A – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gy- 3 Welche Kosten ersetzen wir im
näkologischen, andrologischen oder onkologi- Versicherungsfall?
Abschnitt 1 – Basis-Regelungen, schen Erkrankungen durchgeführt werden muss
die für alle Leistungsarten gelten (ausschließlich bei Entzündungen oder tumor- Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
ösen Veränderungen der Geschlechtsorgane, fern 3.1 bis 3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang hormonabhängigen sonstigen Tumoren). Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsme-
Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 5.3) thoden und die vom Tierarzt verordneten/verschrie-
1 Versichertes Risiko bleibt bestehen. benen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
– Ektropium; nach dem aktuellen und allgemein anerkannten
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten – Hüftgelenksdysplasie (HD)*; Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild bezie-
Tiere. – Patellaluxation; hungsweise die Unfallfolge medizinisch notwendig,
– Radius curvus. zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus sind.
dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro-
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig cessus anconaeus (IPA). 3.1 Vergütungen des Tierarztes
identifizierbar ist. Dies ist der Fall, a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung 2.4 Wegfall der Wartezeit nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren-
durch einen Chip mit Chipnummer oder durch 2.4.1 Bei Unfällen satzes.
eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen (Defi-
zeichnet und entsprechend in der von Ihnen nition auf Seite 2) besteht keine Wartezeit, sofern die b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines
eingereichten Rechnung des behandelnden Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht
Tierarztes durch die Angabe der identischen Unfallereignis zurückzuführen ist. werden erstatten wir
Nummer identifiziert ist, oder, – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- 2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so-
tige Kennzeichnung des behandelten Tieres die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als wie
mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes: – die Notdienstgebühr nach der GOT,
wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An- wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am
geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der
anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche- GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.
2 Wartezeiten für Versicherungsfälle rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt
zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die
2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi- Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 3.1 a).
Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- cherungsvertrages war.
ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste- 3.2 Medikamente, Verbrauchsmaterial und
erst nach Ablauf einer Wartezeit. hende Versicherungsdauer der Vorversicherung Hilfsmittel
auf die Wartezeit angerechnet. Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-
Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte Dies gilt nicht für solche Leistungsinhalte- und - brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- umfänge, die über den Vorversicherungsvertrag Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
sicherungsbeginn. nicht erstattet worden wären
(z. B. durch Leistungsausschlüsse, höhere 3.3 Prothesen
Liegt der Zeitpunkt Selbstbeteiligung, niedrigeren Erstattungssatz, Wir übernehmen die Kosten von Prothesen (künstli-
a) klinisch relevanter Symptome von niedrigere Höchstentschädigung, geringeren che Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Or-
Erkrankungen oder Gebührensatz nach der Gebührenordnung für gane/Organteile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn
b) der Diagnosestellung von Erkrankungen Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum diese veterinärmedizinisch notwendig und nach Ab-
vor Beginn des nach Ablauf von Wartzeiten einset- Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten
zenden Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige jeweils gültigen Fassung). (Ziffer 2.3.1) vom Tierarzt verordnet oder verschrie-
Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversi- ben wurden.
chert. 2.4.3 Nachweispflicht
Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit 3.4 Wegegeld und Reisekosten bei
2.2 Allgemeine Wartezeit prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla- fehlender Transportfähigkeit
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit be- gen einreichen: Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die
trägt die Wartezeit 30 Tage. - Die Kündigungsbestätigung Ihres Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten
Vorversicherers, nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
2.3 Besondere Wartezeiten - den Versicherungsschein Ihres Vorversicherers war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als
2.3.1 6 Monate Wartezeit mit den gültigen Versicherungsbedingungen. Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes
Die Wartezeit beträgt 6 Monate für folgende Behand- Transportmittel fehlt.
lungen/Operationen: 2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen
2.3.1.1 Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold- dem Zeitpunkt des Vertragsabschlus- 3.5 Kosten für Behandlung im Ausland
drahtimplantation gemäß Ziffer 3.12, ses (Antragstellung) und dem verein- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im
2.3.1.2 das Einsetzen und Fixieren von Prothesen barten Versicherungsbeginn auftreten Ausland eintritt (Ziffer 4) oder eine Behandlung im
gemäß Ziffer 3.3. Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten gemäß den
Versicherers – ab Beginn dieses Vertrages Versi- Ziffern 3.1 bis 3.6 bis zur Höhe der im jeweiligen
2.3.2 Besondere Wartezeiten bei der Leistungs- cherungsschutz, sofern die anfallenden Behandlun- Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte,
art Operationskosten gen und/oder Operationen auch beim Vorversicherer jedoch maximal die Vergütungen nach der in
(Abschnitt 2 Ziffer A2) versichert gewesen wären. Unsere Leistung ist be- Deutschland geltenden GOT.
grenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversiche-
Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend rer gezahlt hätte, wenn der Vertrag dort ungekündigt 3.6 Kosten für Einschläferung durch Injektion
aufgeführten Erkrankungen gelten besondere Warte- fortgeführt worden wäre. Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie-
zeiten. res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das
Gilt für diese Behandlungen/Operationen eine be- Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch
Die Wartezeit beträgt 6 Monate sondere Wartezeit, so werden die Kosten dafür nur Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier-
für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden dann übernommen, wenn die besondere Wartezeit für angefallenen Kosten nach der GOT.
Diagnosen bzw. für folgende Operationen: zum Zeitpunkt des Unfalles/der Feststellung der
– Entropium; Krankheit gemäß 2.4.2 bereits abgelaufen ist. 3.7 Selbstbeteiligung
– Nabelbruch; Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von
der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche-
rungsschein können Sie entnehmen, ob und
A 3857-02 01/2024 Teil A Seite 3 von 10
[Seite 4]
in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung verein- 3.12 Bestattungskostenzuschuss 5.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang
bart haben. Ab dem vierten Abrechnungsjahr zahlen wir einen mit Trächtigkeit und Geburt
Vorsorgeleistungen gemäß Abschnitt 2, Ziffer A1 – 3 Bestattungskostenzuschuss von bis zu 300 EUR in Nicht übernommen werden die Kosten für Behand-
und der einmalige Kastrationszuschuss gemäß Ab- Höhe der von Ihnen nachgewiesenen Kosten. lungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung
schnitt 2, Ziffer A2 – 3 werden ohne Abzug einer und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfäl-
Selbstbeteiligung bis zur vereinbarten Grenze erstat- 4 In welchen Ländern besteht len, die im Zusammenhang mit dem Decken oder
tet. Versicherungsschutz? der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres ste-
hen.
3.8 Jahreshöchstentschädigung Versicherungsschutz besteht weltweit.
Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, Versichert sind einmalig je versichertes Tier
ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- 5 Welche Kosten übernehmen wir nicht - die Operationskosten, die in unmittelbarem Zu-
schädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehand- (Allgemeine Leistungsausschlüsse)? sammenhang mit einem Kaiserschnitt entste-
lungskosten und/oder Operationskosten vereinbart hen, der wegen Komplikationen bei der Geburt
haben. Die nachfolgend genannten Ausschlüsse gelten für veterinärmedizinisch notwendig ist;
alle Leistungsarten. Besondere Leistungsaus- - die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und
3.9 Jährliche Begrenzungen/ schlüsse sind unter den jeweiligen Leistungsarten Geburt.
Abrechnungsjahr geregelt, diese gelten dann nur für die entspre-
Jährliche Begrenzungen (Jahreshöchstentschädi- chende Leistungsart.
gung und andere Entschädigungsgrenzen) gelten
immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten 5.1 Ausschluss bekannter
(Abrechnungsjahr). Dieser Zeitraum beginnt immer Beeinträchtigungen
an dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be-
15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs- dingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen
jahr immer am 15.01. eines Jahres. bis zum Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B,
Ziffer 6.1) bekannt geworden sind.
3.10 Reiserücktritts- und Reiseabbruchkos- Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut-
ten für den Fall einer unfallbedingten zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange-
Operation des versicherten Tieres borene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlent-
3.10.1 Nichtantritt einer Urlaubsreise wicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche-
Wenn eine gebuchte Urlaubsreise wegen einer in- rungsbedingungen Versicherungsschutz.
nerhalb der letzten 7 Tage vor dem geplanten Antritt
der Urlaubsreise durchgeführten unfallbedingten Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind
Operation des versicherten Tieres nicht angetreten Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
werden kann, erstatten wir die vertraglich geschulde- rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich
ten Stornokosten aus dem Reisearrangement bis zu bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-
einer Obergrenze von 1.500 EUR. bedingten Anomalien beruhen.
3.10.2 Abbruch einer Urlaubsreise 5.2 Ausgeschlossene Operationen und
Wird eine Urlaubsreise aufgrund einer unfallbeding- sonstige (veterinärärztliche) Leistungen
ten Operation des mitgeführten, versicherten Tieres Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-
vorzeitig beendet, so erstatten wir die nachweislich sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie
entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach sonstige (veterinärärztliche) Leistungen werden
Art und Qualität der gebuchten und versicherten keine Kosten übernommen. Dies gilt für alle versi-
Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht sind. cherten Leistungsarten.
Ebenso erstatten wir den anteiligen Reisepreis der a) Behandlungen oder Operationen, die der Her-
gebuchten und nicht genutzten versicherten Reise- stellung des jeweiligen Rassestandards dienen;
leistung vor Ort. b) Behandlungen oder Operationen im Zusam-
Unsere Leistung ist auf maximal 1.500 EUR be- menhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B.
grenzt. Operation eines zu langen Gaumensegels);
c) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
3.11 Tierunterbringung bei stationärem Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vor-
Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt sätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen
des Halters Anspruch arglistig erhoben haben;
Muss der Halter des versicherten Tieres stationär in d) Behandlungen oder Operationen von Krankhei-
ein Krankenhaus aufgenommen werden oder tritt er ten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder
eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme an, so Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss-
übernehmen wir lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundge-
- ab dem 2. Tag, für die Dauer des vollstationä- bung entstehen;
ren Krankenhaus-/Reha-Aufenthaltes, e) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
- längstens jedoch für eine Dauer von 30 Tagen Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben,
je Abrechnungsjahr, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen;
- die nachgewiesenen Unterbringungskosten des f) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
versicherten Tieres. Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pande-
Die Leistung beträgt maximal 25 EUR pro Tag. mien entstehen;
g) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
3.12 Goldakupunktur/Goldimplantation/ Kryptorchismus;
Golddrahtimplantation h) Ernährungsberatung oder Rationsberechnung
Mitversichert sind Behandlungen des versicherten ohne Indikation;
Tieres mit Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold- i) Sachkundenachweis für Hundehalter;
drahtimplantation, wenn diese Behandlung nach Ab- j) Untersuchungen zur Zuchtzulassung oder zum
lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten (Zif- Feststellen der Zuchttauglichkeit;
fer 2.3) vom Tierarzt angewandt, verordnet oder ver- k) vorsorgliche Untersuchungen zur Feststellung
schrieben wurde. von rassespezifischen Erkrankungen;
l) Mittel zur Reinigung oder Schädlingsbekämp-
fung, die nicht zur direkten Behandlung am Tier ver-
wendet werden (z. B. Fogger oder Umgebungs-
sprays).
A 3857-02 01/2024 Teil A Seite 4 von 10
[Seite 5]
Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der – Korrekturen von Zahn- und
Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres die- Kieferanomalien,
A1 – Heilbehandlungskosten nen. – Zahnersatz.
(ambulant und stationär)
A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen A1 – 5.1 Jahreshöchstentschädigung
Leistungsvoraussetzungen und (Vorsorge) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen,
Leistungsumfang ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahn-
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse behandlung vereinbart haben. Diese Leistung wird
A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung
Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversi- gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet.
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch not- chert. Im Rahmen der Pauschale für Gesundheits-
wendige Heilbehandlung des versicherten Tieres leistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser A1 – 5.2 Hinweise
wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. Behandlungen einen Zuschuss erhalten. Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind
über die Leistungsart "Operationskosten" (A2) mit-
Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen A1 – 3.1 Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präpa- versichert.
Heilbehandlung; er endet, rate sind ausschließlich und unabhängig von einer Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist
- wenn nach veterinärmedizinischem Befund Be- Indikation über die Pauschale für Gesundheitsleis- über die Pauschale für Gesundheitsleistungen
handlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht, tungen (Vorsorge) versichert, (Ziffer A1 – 3) ggf. begrenzt mitversichert.
- spätestens jedoch, wenn der Versicherungsver- chemische Kastration (Suprelorin Chip),
trag endet (Teil B, Ziffer 6.2.3). operative Kastration/Sterilisation ohne A1 – 6 Besondere Ausschlüsse
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder medizinische Indikation,
Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Untersu- Kein Versicherungsschutz besteht für
behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so chungen, Gesundheitschecks einschließlich - Diagnose und Behandlung von Panleukopenie,
entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Blutuntersuchungen, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der
Schutzimpfungen, Katze, sowie Staupe, Hepatitis (HCC), Lepto-
A1 – 2 Versicherungsleistungen vorsorgliche Wurmkur, spirose, Parvovirose und Tollwut beim Hund,
Floh- und Zeckenvorsorge, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für
Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut- das versicherte Tier durch einen internationalen
der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung achten, medizinischen Auskünften, Befunden Impfpass nicht nachgewiesen werden kann.
gemäß Abschnitt 1, Ziffer 3.8 die durch tierärztliche und Tierarztbriefen, - wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose-
Rechnung nachgewiesenen Kosten für Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr, und Therapiemaßnahmen.
Pflegemittel,
A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen Ergänzungsfuttermittel einschließlich
Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Vitaminpräparate und Diätfutter, A2 – Operationskosten
Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, so- Implantation eines Transponders bzw. Mikro-
weit es sich nicht um Therapien/Behandlungen ge- chips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Ver- Leistungsvoraussetzungen und
mäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt. tragsabschlusses gültigen ISO-Norm inklusive Leistungsumfang
Ausstellung eines EU-Heimtierausweises,
Dazu gehören auch komplementäre Behandlungs- Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung, A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
methoden, die nicht separat unter Ziffer A1 – 2 auf- manuelle Entleerung des Analbeutels,
geführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, La- Kürzen der Krallen. A2 – 1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not-
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- wendige Operation des versicherten Tieres wegen
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise A1 – 3.2 Bis zu welcher Höhe? Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- Abrechnungsjahr (vgl. Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versi-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten cherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- Summe in Anspruch genommen werden. Diese Leis- sein (Teil B, Ziffer 6).
gewandt, verordnet oder verschrieben werden. tung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschä-
digung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. A2 – 1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-
A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und tende Untersuchung (Ziffern A2 – 2.1 und A2 – 2.4)
-therapie (Telemedizin) A1 – 4 Besondere Einschlüsse sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope-
sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt ration (Ziffer A2 – 2.5). Wenn die Operation nicht
wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt Der Versicherungsschutz für Behandlungen/Operati- durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende
keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT. onen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt Untersuchung nicht versichert.
beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn.
A1 – 2.2 Physiotherapie Dieser Versicherungsschutz kann während der ge- A2 – 2 Beginn und Ende des
Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt samten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versi- Versicherungsfalls
von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je cherte Tier in Anspruch genommen werden.
Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlun- Es besteht Versicherungsschutz bei A2 – 2.1 Beginn des Versicherungsfalls
gen von maximal 30 Minuten erstattet. - Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedi- Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-
Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten zinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen) cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-
Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen an- und lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-
gewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behand- - Entbindung (einschließlich eines veterinärmedi- forderlich war (Ziffer A2 – 2.4).
lungen je Indikation angerechnet. zinisch notwendigen Kaiserschnitts).
Die Ausschlüsse Scheinträchtigkeit und Schäden A2 – 2.2 Ende des Versicherungsfalls
A1 – 2.3 Verhaltenstherapie beim Decken des versicherten Tieres (Abschnitt 1 Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versi-
Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung Ziffer 5.3) bleiben bestehen. cherten Nachbehandlungszeitraums.
zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt an- A1 – 5 Zahnbehandlungen A2 – 2.3 Verlängerter Versicherungsfall
gewandt, verordnet oder verschrieben und von ei- Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operatio-
nem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durch- Versichert sind ausschließlich die nachfolgend auf- nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese
geführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben geführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärme- Operationen, deren jeweilige operationsvorberei-
Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet. dizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder tende Untersuchung (Ziffer A2 – 2.4) und deren je-
Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt. Operationen und die damit im Zusammenhang ste- weilige Nachbehandlungen danach als ein zusam-
Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom hende Medikation der versicherten Tiere: menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach
Versicherungsschutz ausgeschlossen. – Persistierende Milchcanini, dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeit-
– Zahnfüllungen, raums.
A 3857-02 01/2024 Teil A Seite 5 von 10
[Seite 6]
A2 – 2.4 Kosten für operationsvorbereitende Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistungen) oder A1 – 5 Teil B
Untersuchungen (Zahnbehandlungen) aufgeführt sind.
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir 1 Wann werden unsere Geldleistungen fällig?
auch die Kosten A2 – 5 Jahreshöchstentschädigung
– der Untersuchung, die zur Feststellung der 1.1 Fälligkeit unserer Geldleistung
Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir
derlich war (Ziffer A2 – 2.1), sowie ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-
– für daran anschließende weitere Untersuchun- schädigung je Abrechnungsjahr für Operationen ver- stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
gen, die der Operationsvorbereitung dienen. einbart haben. unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- 1.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in
Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht-
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je-
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden,
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
begonnen hatte.
1.3 Direktabrechnung mit
A2 – 2.5 Kosten für Nachbehandlung dem Tierarzt/der Tierklinik
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.
rungsschein dokumentiert. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik
ab.
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- 2 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- Versicherungsverträgen
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn
komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch
Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- nehmen können?
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise cherung mit einer anderen Versicherungsgesell-
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert schaft eine Leistung beanspruchen können, geht
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver-
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn
gewandt, verschrieben oder verordnet werden. Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung
der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver- treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen
sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie
mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. Ziffer 4.3 entnehmen.
A2 – 2.6 Endet der Versicherungsvertrag vor Ab-
schluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende Ihre Pflichten und Obliegenheiten
Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage
nach der Operation weiter versichert. 3 Was bedeutet die vorvertragliche
Bei verlängerten Versicherungsfällen nach A2 – 2.3 Anzeigepflicht und welche Folgen
sind nur Operationen versichert, die während der hat ihre Verletzung?
Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
3.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
A2 – 3 Besonderer Einschluss Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Einmaliger Zuschuss zur Kastration/Sterilisation Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-
Wir zahlen – auch ohne medizinische Indikation – ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
(ggf. zusätzlich zur Pauschale für Gesundheitsleis- Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
tungen – A1 – 3.1) einmalig während der Laufzeit Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem
des Vertrages einen Zuschuss zur Kastration/Sterili- vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
sation des versicherten Tieres bis zu maximal
150 EUR. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach
gefahrerheblichen Umständen, die wir
A2 – 4 Welche Kosten übernehmen wir nicht – nach Ihrer Vertragserklärung,
(Besondere Leistungsausschlüsse)? – aber noch vor Vertragsannahme
in Textform stellen.
Ausgeschlossene Operationen und sonstige
veterinärärztliche Leistungen Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende
Im Rahmen der Operationskosten werden folgende Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist
Kosten nicht übernommen: auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer
a) für Kastration oder Sterilisation. und vollständiger Beantwortung der Fragen ver-
(Ausnahmen: Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistun- pflichtet.
gen), Ziffer A2 – 3 (einmaliger Zuschuss) und
Abschnitt 1, Ziffer 2.3.2 a) (Wartezeit bei be-
stimmten Erkrankungen)).
b) Kosten für alle Behandlungen, die unter
A 3857-02 01/2024 Teil A Teil B Seite 6 von 10
[Seite 7]
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 7.1.1) Ver- 4.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn tragsbestandteil. Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, 4.2.1 Vorlage der Rechnung
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
tig gehandelt. los kündigen, wenn müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-
– wir im Rahmen einer Vertragsänderung den lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-
3.2 Mögliche Folgen einer Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder nung nachweisen.
Anzeigepflichtverletzung – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche zeigten Umstand ausschließen. Aus der Rechnung muss ersichtlich sein
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – der Name des Halters des Tieres, für das die
Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Leistung erbracht worden ist;
in einem solchen Fall über die Vertragsänderung hinweisen. – der Name und Beschreibung des Tieres
– vom Vertrag zurücktreten, (Chip/Tätowierungsnummer) für das die
– den Vertrag kündigen, 3.3 Voraussetzungen für die Ausübung Leistung erbracht worden ist;
– den Vertrag ändern oder unserer Rechte – die Diagnose;
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder – die berechnete Leistungsposition gemäß der
anfechten. zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir geltenden GOT;
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die – das Datum der erbrachten Leistungen.
3.2.1 Rücktritt Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, haben. spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle
können wir vom Vertrag zurücktreten. diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden
– weder eine vorsätzliche, gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- Untersuchungsdokumente vorzulegen.
– noch eine grob fahrlässige zeige kannten.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt. 4.2.2 Auskunftspflicht
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei
Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-
sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
Versicherungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf
zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- das versicherte Tier einzuholen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. 4.2.3 Untersuchungsrecht
gender Voraussetzung bestehen: Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die
nen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Kosten dieser Untersuchung tragen wir.
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. 4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im
– noch für die Feststellung oder den Umfang Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- Versicherungsfall auch eine andere Versi-
unserer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. cherung in Anspruch nehmen können?
ursächlich war. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen
3.4 Anfechtung Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
unsere Leistungspflicht. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-
richtige oder unvollständige Angaben bewusst und ben.
3.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist.
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil 4.4 Welche Rechtsfolgen haben
die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra- Obliegenheitsverletzungen?
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech- 4.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Leistungspflicht
kündigen. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies
3.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Die Ziffern 3.1 bis 3.4 gelten entsprechend, wenn tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich zen, sind wir nicht leistungspflichtig.
Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht ist. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu
sen hätten. 4 Ihre Obliegenheiten kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-
3.2.3 Vertragsänderung 4.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Eintritt des Versicherungsfalls beachten? kürzen wir die Leistung nicht.
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden. letzung der Obliegenheit
sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf – weder für den Eintritt oder die Feststellung
unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- des Versicherungsfalls
teil. – noch für die Feststellung oder den Umfang
unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-
treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der tig verletzt haben.
A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 7 von 10
[Seite 8]
4.4.2 Unser Kündigungsrecht 6.2.2 Stillschweigende Verlängerung sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr weils ganze Jahre.
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
fer 4.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Beispiel:
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb gung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist 6.2.3 Vertragsbeendigung das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
fahrlässig erfolgt ist. bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Der Versicherungsbeitrag
5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- 7 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be-
auf uns über und welche Obliegenheit zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei-
müssen Sie dabei beachten? kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. trag nicht rechtzeitig zahlen?
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
5.1 Übergang von Ersatzansprüchen Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer
Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, 7.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die
uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt
macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist sich die Dauer der Versicherungsperiode:
eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Sie beträgt
dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Textform kündigen. – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
den übergegangenen Anspruch gegen diese Person – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- 6.2.4 Unser Umwandlungsangebot im Fall der – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
lich verursacht hat. Kündigung zum Ablauf durch uns – nach – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Beginn des 4. Versicherungsjahres
5.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang Damit Sie im Fall unserer Kündigung zum Ablauf 7.1.2 Versicherungsteuer
mit Ersatzansprüchen den Versicherungsschutz für Operationen Ihres Tie- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, res nicht verlieren, werden wir Ihnen mit unserer Ab- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- laufkündigung den Abschluss einer gesonderten Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. “Operationskostenversicherung für Tiere“ anbieten,
für die keine erneute Gesundheitsprüfung Ihres Tie- 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter
5.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung res erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass wir zum Zahlung des Erstbeitrages oder
Abweichend von Ziffer 4.4 gilt bei Verletzung der Ob- Zeitpunkt der Kündigung im Neugeschäft weiterhin einmaligen Beitrages
liegenheit nach Ziffer 5.2 Folgendes: eine vergleichbare Operationskostenversicherung für 7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- Tiere anbieten. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- Für die Berechnung des Beitrages zur angebotenen der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung Operationskostenversicherung wird das Alter Ihres Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die
von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Tieres zum Beginn der gekündigten Tier-Kranken- Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt
Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig versicherung berücksichtigt. Zudem werden wir die vereinbart und im Versicherungsschein angegeben
verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Dauer des bisherigen Tier-Krankenversicherungs- und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- vertrages auf die besonderen Wartezeiten des ange- cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-
tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach botenen neuen Vertrages anrechnen. verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-
terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall 7.2.2 Späterer Beginn des
Fahrlässigkeit vorliegt. Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung Versicherungsschutzes
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-
Die Versicherungsdauer Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
6 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
6.1 Beginn und Ende des form zugegangen sein.
Versicherungsschutzes Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 7.2 zahlen, jedoch punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden 7.2.3 Zahlung bei abweichendem
nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsjahres, wirksam wird. Versicherungsschein
Versicherungsfälle (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2). Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit Ziffer 6.2.4 gilt entsprechend für unsere Kündigung Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
dem Ende des Vertrages (Ziffer 6.2.3). nach einem Schadensfall ab dem 4. Versicherungs-
Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- jahr. 7.2.4 Rücktritt
men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
Teil A, Abschnitt 2, Ziffer A2 – 2.6 bis zu 15 Kalen- 6.4 Versicherungsjahr rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
dertagen nach der Operation weiter versichert. Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
6.2 Dauer und Ende des Vertrages sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
6.2.1 Vertragsdauer nen Zeitpunkt. haben.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Ausnahme:
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 8 von 10
[Seite 9]
7.3 Zahlung und Folgen verspäteter Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die ander- Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen
Zahlung des Folgebeitrages weitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerru- Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der
7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung fen, so können wir den Vertrag zum Ende des lau- voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- fenden Versicherungsmonats außerordentlich kündi- bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-
ten Zeitpunkt fällig. gen. sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-
ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu
7.3.2 Verzug 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges berücksichtigen.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen
verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- Treuhänders zu berücksichtigen.
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu 8.3 Beitragserhöhung
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,
standen ist (Ziffer 7.3.3). gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Beitrag um die Differenz anzuheben.
7.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- 8.4 Beitragsermäßigung
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen. tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.
7.5 Beitrag bei vorzeitiger
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung 8.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-
Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht. hende und für die neu abzuschließenden Verträge
nach Ziffer 7.3.4 mit der Fristüberschreitung die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den
verbunden sind. 7.6 Beitragsberechnung/Änderung des gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für
Beitrages im Vertragsverlauf die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu
7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi- abzuschließende Verträge verlangen.
und Kündigung cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn. 8.6 Wirksamwerden der Anpassung
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr rungsjahres einmal anpassen.
kein Versicherungsschutz. noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst- Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-
Frist einzuhalten. höheren Altersgruppe erreicht. ten Beitrages mitteilen.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- Es gibt folgende Altersgruppen:
nes Monats den angemahnten Betrag bezah- ab 3. Lebensmonat, 8.7 Kündigung bei Beitragserhöhung
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- ab 1. Geburtstag, Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und ab 3. Geburtstag, rechts nach Ziffer 8.1 den Beitrag, können Sie den
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- ab 5. Geburtstag, Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-
schutz. ab 7. Geburtstag, rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
ab 9. Geburtstag. Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol- sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit genden Versicherungsjahres. höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht
bei der Kündigung ausdrücklich hin. Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 8 hin.
ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent- Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen
7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- sprechend. Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
als Geschäftsgrundlage/ 8 Beitragsanpassung Weitere Bestimmungen
Kündigungsrecht bei Widerruf
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur 8.1 Prüfung der Beiträge 9 Versicherung für fremde Rechnung
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-
oder von einer anderen Person durch ein SEPA- mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu 9.1 Rechte aus dem Vertrag
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine
tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) andere Person schließen (Versicherung für fremde
dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.
deren Konto einzuziehen. eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person
aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. den Versicherungsschein besitzt.
7.4.1 Ihre Pflichten
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen 8.2 Regeln der Prüfung 9.2 Zahlung der Entschädigung
Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung
Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Deckung Regeln: an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere
aufweist. a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt
von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung an. Bei der Überprüfung werden Tierkrankenversi- hat.
auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich cherungsverträge aus dem Bestand der Barmenia
nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungs- Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versiche- 9.3 Kenntnis und Verhalten
aufforderung erfolgt. rungsmathematischen Grundsätzen einen gleicharti- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge- ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen
schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Bei- fasst. haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten
tragseinzug
A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 9 von 10
[Seite 10]
gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. Deutschland entgegenstehen.
dern auch von der anderen Person.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 12.2 Störung des Gleichgewichts zwischen 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht
an, wenn Leistung und Gegenleistung zufrieden sind
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
– es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der genheit klären können.
dagegen an, Lücke.
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags 12.3 Keine Schlechterstellung keiten:
nicht darüber informiert haben. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit 17.1 Versicherungsombudsmann
10 Wann verjähren die Ansprüche anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
aus diesem Vertrag? ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
Regelungen. einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
10.1 Gesetzliche Verjährung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- 12.4 Durchführung der Anpassung mann für Versicherungen wenden.
jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Die nach den Ziffern 12.1 bis 12.3 zulässigen Ände-
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben Versicherungsombudsmann e. V.
chen Gesetzbuchs. und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
10.2 Aussetzung der Verjährung Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.5 hinweisen. Tel.: 0800 3696000
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Fax: 0800 3699000
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu 12.5 Kündigung (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
in Textform zugeht. passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- bührenpflichtigen Rufnummern:
11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Tel.: +49 30 20605899
ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Fax: +49 30 20605898.
der Bedingungsanpassung.
11.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
Stellen gerichtet werden: 13 Künftige Bedingungsverbesserungen hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
– an unsere Hauptverwaltung oder Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi-
Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Nachträgen. rung Premium Plus“ ausschließlich zu Ihren Guns- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
11.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- wenden.
genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
gilt Folgendes: den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als 14 Welches Gericht ist zuständig?
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 17.2 Versicherungsaufsicht
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. 14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres gen uns sind folgende Gerichte zuständig: treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
Namens nicht mitteilen. – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
12 Bedingungsänderung trag zuständig ist. ternehmen unterliegen wir der
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie Aufsicht der
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende wöhnlichen Aufenthalts. (BaFin)
Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen Sektor Versicherungsaufsicht
(Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den 14.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Ziffern 12.1 bis 12.3 erfüllt sind: gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn E-Mail: poststelle@bafin.de
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Tel.: 0228 4108-0
12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Fax: 0228 4108-1550.
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: 15 Welches Recht findet Anwendung? stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des scheiden kann.
Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
oder 17.3 Rechtsweg
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, 16 Sanktions-/Embargoklausel Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- weg zu beschreiten.
trifft oder Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
tungsakts. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- hen.
haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
dingungen eines anderen Versicherers durch sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften
A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 10 von 10