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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

die Bayerische Tier-Krankenversicherung Premium Plus: die Bedingungen im Volltext

Die Bayerische (Risikoträger Barmenia) Tier-Krankenversicherung mit ambulanter und stationärer Heilbehandlung, Operationen, Vorsorgepauschale und Zahnleistungen bis zum 3fachen GOT-Satz, dazu weltweiter Schutz, Reiserücktritt, Tierpension und Bestattungszuschuss.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei die Bayerische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif die Bayerische Tier-Krankenversicherung Premium Plus von die Bayerische (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an die Bayerische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„A 1 Heilbehandlungskosten (ambulant und stationär) einschließlich Vorsorgepauschale und bestimmter Zahnbehandlungen“Teil A Übersicht, Seite 2
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 1, Seite 3
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstentschädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehandlungskosten und/oder Operationskosten vereinbart haben.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.8, Seite 4
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 a), Seite 3
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.7, Seite 3
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.7, Seite 3
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“Teil B Ziffer 1.3, Seite 6

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt die Wartezeit 30 Tage.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.2, Seite 3
Wartezeit für Operationenja„Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt die Wartezeit 30 Tage.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.2, Seite 3
Wartezeit bei Unfällenkeine„besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.4.1, Seite 3
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„Die Wartezeit beträgt 6 Monate für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versichererja„Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur Anwendung, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.4.2, Seite 3
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Teil B Ziffer 3.1, Seite 6
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 1, Seite 3
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)ja, bis zur Versicherungssumme„Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Hüftgelenksdysplasie (HD)*;“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationja, bis zur Versicherungssumme„Patellaluxation; Radius curvus.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nein„Behandlungen oder Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels);“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.2, Seite 4
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungja, bis zur Versicherungssumme„Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.3, Seite 5

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.“Begriffsdefinitionen, Seite 2
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu erheben.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A2 - 2.4, Seite 6
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A2 - 2.5, Seite 6
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.2, Seite 3
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 5
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gynäkologischen, andrologischen oder“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)ja, bis 150 €„operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Kaiserschnitt und Geburtshilfeja, bis zur Versicherungssumme„Entbindung (einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts).“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 4, Seite 5
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.“Begriffsdefinitionen, Seite 2

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des versicherten Tieres wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 1, Seite 5
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.2, Seite 3
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 5
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Je Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlungen von maximal 30“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.2, Seite 5
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden, die nicht separat unter Ziffer A1 2 aufgeführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 5
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„Ergänzungsfuttermittel einschließlich Vitaminpräparate und Diätfutter,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis zur Versicherungssumme„Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder Operationen“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5, Seite 5
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind über die Leistungsart“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5.2, Seite 5
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgeja, bis zur Versicherungssumme„Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist über die Pauschale für Gesundheitsleistungen“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5.2, Seite 5

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)ja, bis zur Versicherungssumme„Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Abrechnungsjahr“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.2, Seite 5
Impfungenja, bis zur Versicherungssumme„Schutzimpfungen,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)ja, bis zur Versicherungssumme„vorsorgliche Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5
Jährliche Gesundheitsuntersuchungja, bis zur Versicherungssumme„Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Untersuchungen, Gesundheitschecks einschließlich Blutuntersuchungen,“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„die Notdienstgebühr nach der GOT,“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 b), Seite 3
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 b), Seite 3
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Versicherungsschutz besteht weltweit.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 4, Seite 4
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresja, bis 1.500 €„erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem Reisearrangement bis zu einer Obergrenze von“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.10, Seite 4
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussja, bis 25 €„Die Leistung beträgt maximal 25 EUR pro Tag.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.11, Seite 4
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis zur Versicherungssumme„eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.6, Seite 3
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungja, bis 300 €„Ab dem vierten Abrechnungsjahr zahlen wir einen Bestattungskostenzuschuss von bis zu 300 EUR“Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.12, Seite 4
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“Teil B Ziffer 6.3, Seite 8
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Der Beitrag erhöht sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht.“Teil B Ziffer 7.6, Seite 9
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.“Teil B Ziffer 8.2, Seite 9
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Teil B Ziffer 6.2.3, Seite 8
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann.“Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 6, Seite 5

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Bedingungen)
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen Tier-Krankenversicherung Premium Plus (AVB Tier-KV Premium Plus)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-Krankenversicherung Premium Plus – (AVB Tier-KV Premium Plus) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2024 Inhaltsübersicht Seite Seite Seite Begriffsdefinitionen und A1 – 4 Besondere Einschlüsse ..........................5 Die Versicherungsdauer Erläuterungen der Fachausdrücke ........................2 A1 – 5 Zahnbehandlungen..................................5 6 Wann beginnt und wann endet der Teil A Vertrag? ........................................................ 8 A1 – 6 Besondere Ausschlüsse .........................5 6.1 Beginn und Ende des Abschnitt 1 – Basis-Regelungen Versicherungsschutzes ...................... 8 die für alle Leistungsarten gelten 6.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 8 A2 Operationskosten 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 8 Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 6.4 Versicherungsjahr .............................. 8 Leistungsvoraussetzungen und 1 Versichertes Risiko ..................................... 3 Leistungsumfang Der Versicherungsbeitrag 2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ........... 3 A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5 2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit.. 3 7 Was müssen Sie bei der Beitrags- 2.2 Allgemeine Wartezeit.......................... 3 A2 – 2 Beginn und Ende des zahlung beachten? 2.3 Besondere Wartezeiten ...................... 3 Versicherungsfalls...................................5 Was geschieht, wenn Sie einen 2.4 Wegfall der Wartezeit ......................... 3 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 8 2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen A2 – 3 Besonderer Einschluss ...........................6 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 8 dem Zeitpunkt des Vertragsab- 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter schlusses (Antragstellung) und A2 – 4 Welche Kosten übernehmen wir nicht? Zahlung des Erstbeitrages oder dem vereinbarten Versicherungs- (Besondere Leistungsausschlüsse) ......6 einmaligen Beitrages .......................... 8 beginn auftreten.................................. 3 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter A2 – 5 Jahreshöchstentschädigung..................6 Zahlung des Folgebeitrages ............... 9 3 Welche Kosten ersetzen wir im 7.4 Beitragszahlung per SEPA- Versicherungsfall? ...................................... 3 Lastschriftmandat, PayPal oder mit Teil B Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ 4 In welchen Ländern besteht Kündigungsrecht bei Widerruf ........... 9 Versicherungsschutz? ................................ 4 1 Wann werden unsere 7.5 Beitrag bei vorzeitiger Geldleistungen fällig? ................................. 6 Vertragsbeendigung ........................... 9 5 Welche Kosten übernehmen wir nicht 7.6 Beitragsberechnung/Änderung (Allgemeine Leistungsausschlüsse)? 2 Rangverhältnis der Leistungen bei des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 9 5.1 Ausschluss bekannter mehreren Versicherungsverträgen ........... 6 Beeinträchtigungen............................. 4 8 Beitragsanpassung .................................... 9 5.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige (veterinärärztliche) Ihre Pflichten und Obliegenheiten Leistungen .......................................... 4 Weitere Bestimmungen 5.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- 3 Was bedeutet die vorvertragliche hang mit Trächtigkeit und Geburt ....... 4 Anzeigepflicht und welche Folgen 9 Versicherung für fremde Rechnung .......... 9 hat ihre Verletzung? .................................... 6 10 Wann verjähren die Ansprüche Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten 4 Ihre Obliegenheiten ..................................... 7 aus diesem Vertrag? ................................. 10 4.1 Welche Obliegenheiten müssen A1 Heilbehandlungskosten Sie vor Eintritt des Versicherungs- 11 Was ist bei Mitteilungen an uns (ambulant und stationär) falls beachten? ................................... 7 zu beachten? Was gilt bei Änderung 4.2 Welche Obliegenheiten müssen Ihrer Anschrift ............................................ 10 Leistungsvoraussetzungen und Sie nach Eintritt des Versiche- Leistungsumfang rungsfalls beachten? .......................... 7 12 Bedingungsänderung ............................... 10 4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5 wenn Sie im Versicherungsfall 13 Künftige Bedingungsverbesserungen .... 10 auch eine andere Versicherung A1 – 2 Versicherungsleistungen ........................5 in Anspruch nehmen können?............ 7 14 Welches Gericht ist zuständig? ............... 10 A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen .........5 4.4 Welche Rechtsfolgen haben A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und Obliegenheitsverletzungen ................. 7 15 Welches Recht findet Anwendung? ........ 10 -therapie (Telemedizin) .................5 A1 – 2.2 Physiotherapie ..............................5 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 16 Sanktions-/Embargoklausel ..................... 10 A1 – 2.3 Verhaltenstherapie ........................5 auf uns über und welche Obliegenheit müssen Sie dabei beachten? ..................... 8 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen zufrieden sind............................................ 10 (Vorsorge) .................................................5 A 3857-02 01/2024 Seite 1 von 10 [Seite 2] Begriffsdefinitionen Erläuterungen der Fachausdrücke Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-  Was ist der Versicherungsfall? Wichtiger Hinweis: rungsschutzes in der Tierversicherung. Versicherungsfall ist ein Ereignis, dessen Ein- Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein tritt unsere Leistungspflicht aus dem Versiche- Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger ■ Abschnitt 1 – Basis-Regelungen rungsvertrag auslöst. Der Versicherungsfall für Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be- enthält allgemeine Regelungen die für alle jeden einzelnen Versicherungsbaustein ist unter standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus- nachfolgenden Leistungsarten gelten, z. B. Teil A in den jeweiligen Regelungen zu den mit- legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle- - versichertes Risiko versicherten Leistungsarten beschrieben. gung sind allein der Text der Versicherungsbedin- - Wartezeiten Der Versicherungsfall und unsere Leistungs- gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor- - versicherte Kosten pflicht endet mit dem Ende des Versicherungs- schriften. - Selbstbeteiligung vertrages. Rechnungen, die sich auf Behand- - Auslandsschutz lungen/Operationen nach dem Ende des Versi- – Ektropium: - Ausschlüsse cherungsvertrages beziehen, sind nicht erstat- Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach tungsfähig. außen). – Ellbogengelenksdysplasie (ED): ■ Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten  Was ist eine Krankheit? Fehlentwicklung des Ellbogengelenks. Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- Als Folge können weitere Erkrankungen wie Die nachfolgenden Leistungsarten sind nur in mein anerkannten Stand der veterinärmedizini- auch Arthrosen auftreten. der Höhe der im Versicherungsschein dokumen- schen Wissenschaft in Deutschland anormaler, – Entropium: tierten Summen versichert. unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zu- Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in- stand. nen). – A 1 – Heilbehandlungskosten – Fragmentierter Processus coronoideus medialis (ambulant und stationär)  Was ist ein Unfall? ulnae: einschließlich. Vorsorgepauschale und Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk- bestimmter Zahnbehandlungen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt dysplasie führt. – A 2 – Operationskosten und eine körperliche Schädigung des versicher- – Hüftgelenksdysplasie (HD): ten Tieres nach sich zieht. Auch das Verschlu- Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick- cken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftun- lung des Hüftgelenks. gen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) – Isolierter Processus anconaeus (IPA): Teil B gelten als Unfälle. IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die enthält Regelungen über die Fälligkeit von Leistun- zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen- gen, allgemeine Rechte und Pflichten der Vertrags-  Was ist eine Operation? gelenks führt. parteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – Kryptorchismus: Teils A gelten, wie z. B. ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens, – zu Ihren Obliegenheiten, versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/ bei dem sich der Hoden vorübergehend oder – zum Beginn des Versicherungsschutzes und Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Ge- dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet. zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung, sundheitszustandes. Hierbei muss die Haut – Nabelbruch: – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ oder darunter liegendes Gewebe mehr als Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch- Kündigung, punktförmig durchtrennt werden. wand. – zu weiteren Bestimmungen. – Patellaluxation: Als Operation gelten auch folgende Eingriffe un- Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie- ter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie: scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann. – Wundversorgung durch Nähen oder Klam- – Persistierende Milchcanini: mern (primäre und sekundäre Wundnaht), Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach – Zahnextraktionen und dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im – Zahnwurzelbehandlungen. Zahnbogen verbleiben. – Radius curvus:  Was ist eine Heilbehandlung? Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms, Eine Heilbehandlung ist die veterinärmedizi- die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt. nisch notwendige – nicht operative - Behand- – Zu langes Gaumensegel: lung des versicherten Tieres wegen einer Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte- Krankheit oder eines Unfalls. ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh- ren.  Was zählt zur Physiotherapie? In diesen Versicherungsbedingungen werden Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stär- Verweise auf andere Textstellen kung des Bewegungsapparates eingesetzt wer- den, unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zu- Um Ihnen das Auffinden von Verweisen auf andere sammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise Textstellen zu erleichtern, geben wir immer die Zif- auch Chiropraktik und Osteopathie. fern an, unter denen Sie den entsprechenden Text finden. Steht nicht "Teil A" oder "Teil B" vor dem Ver- weis, so finden Sie ihn in dem Teil der Bedingungen, den Sie gerade lesen. Das Gleiche gilt für "Abschnitt 1" und "Abschnitt 2". A 3857-02 01/2024 Seite 2 von 10 [Seite 3] Teil A – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gy- 3 Welche Kosten ersetzen wir im näkologischen, andrologischen oder onkologi- Versicherungsfall? Abschnitt 1 – Basis-Regelungen, schen Erkrankungen durchgeführt werden muss die für alle Leistungsarten gelten (ausschließlich bei Entzündungen oder tumor- Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif- ösen Veränderungen der Geschlechtsorgane, fern 3.1 bis 3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die Versichertes Risiko / Versicherungsumfang hormonabhängigen sonstigen Tumoren). Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsme- Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 5.3) thoden und die vom Tierarzt verordneten/verschrie- 1 Versichertes Risiko bleibt bestehen. benen Medikamente und Verbrauchsmaterialien – Ektropium; nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten – Hüftgelenksdysplasie (HD)*; Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild bezie- Tiere. – Patellaluxation; hungsweise die Unfallfolge medizinisch notwendig, – Radius curvus. zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus sind. dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro- Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig cessus anconaeus (IPA). 3.1 Vergütungen des Tierarztes identifizierbar ist. Dies ist der Fall, a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes – wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung 2.4 Wegfall der Wartezeit nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren- durch einen Chip mit Chipnummer oder durch 2.4.1 Bei Unfällen satzes. eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen (Defi- zeichnet und entsprechend in der von Ihnen nition auf Seite 2) besteht keine Wartezeit, sofern die b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines eingereichten Rechnung des behandelnden Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht Tierarztes durch die Angabe der identischen Unfallereignis zurückzuführen ist. werden erstatten wir Nummer identifiziert ist, oder, – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT – wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- 2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so- tige Kennzeichnung des behandelten Tieres die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als wie mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes: – die Notdienstgebühr nach der GOT, wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An- wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche- GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. 2 Wartezeiten für Versicherungsfälle rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die 2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi- Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 3.1 a). Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- cherungsvertrages war. ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste- 3.2 Medikamente, Verbrauchsmaterial und erst nach Ablauf einer Wartezeit. hende Versicherungsdauer der Vorversicherung Hilfsmittel auf die Wartezeit angerechnet. Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte Dies gilt nicht für solche Leistungsinhalte- und - brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- umfänge, die über den Vorversicherungsvertrag Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. sicherungsbeginn. nicht erstattet worden wären (z. B. durch Leistungsausschlüsse, höhere 3.3 Prothesen Liegt der Zeitpunkt Selbstbeteiligung, niedrigeren Erstattungssatz, Wir übernehmen die Kosten von Prothesen (künstli- a) klinisch relevanter Symptome von niedrigere Höchstentschädigung, geringeren che Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Or- Erkrankungen oder Gebührensatz nach der Gebührenordnung für gane/Organteile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn b) der Diagnosestellung von Erkrankungen Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum diese veterinärmedizinisch notwendig und nach Ab- vor Beginn des nach Ablauf von Wartzeiten einset- Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten zenden Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige jeweils gültigen Fassung). (Ziffer 2.3.1) vom Tierarzt verordnet oder verschrie- Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversi- ben wurden. chert. 2.4.3 Nachweispflicht Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit 3.4 Wegegeld und Reisekosten bei 2.2 Allgemeine Wartezeit prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla- fehlender Transportfähigkeit Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit be- gen einreichen: Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die trägt die Wartezeit 30 Tage. - Die Kündigungsbestätigung Ihres Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten Vorversicherers, nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig 2.3 Besondere Wartezeiten - den Versicherungsschein Ihres Vorversicherers war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als 2.3.1 6 Monate Wartezeit mit den gültigen Versicherungsbedingungen. Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes Die Wartezeit beträgt 6 Monate für folgende Behand- Transportmittel fehlt. lungen/Operationen: 2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen 2.3.1.1 Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold- dem Zeitpunkt des Vertragsabschlus- 3.5 Kosten für Behandlung im Ausland drahtimplantation gemäß Ziffer 3.12, ses (Antragstellung) und dem verein- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im 2.3.1.2 das Einsetzen und Fixieren von Prothesen barten Versicherungsbeginn auftreten Ausland eintritt (Ziffer 4) oder eine Behandlung im gemäß Ziffer 3.3. Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten gemäß den Versicherers – ab Beginn dieses Vertrages Versi- Ziffern 3.1 bis 3.6 bis zur Höhe der im jeweiligen 2.3.2 Besondere Wartezeiten bei der Leistungs- cherungsschutz, sofern die anfallenden Behandlun- Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, art Operationskosten gen und/oder Operationen auch beim Vorversicherer jedoch maximal die Vergütungen nach der in (Abschnitt 2 Ziffer A2) versichert gewesen wären. Unsere Leistung ist be- Deutschland geltenden GOT. grenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversiche- Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend rer gezahlt hätte, wenn der Vertrag dort ungekündigt 3.6 Kosten für Einschläferung durch Injektion aufgeführten Erkrankungen gelten besondere Warte- fortgeführt worden wäre. Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie- zeiten. res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das Gilt für diese Behandlungen/Operationen eine be- Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch Die Wartezeit beträgt 6 Monate sondere Wartezeit, so werden die Kosten dafür nur Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier- für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden dann übernommen, wenn die besondere Wartezeit für angefallenen Kosten nach der GOT. Diagnosen bzw. für folgende Operationen: zum Zeitpunkt des Unfalles/der Feststellung der – Entropium; Krankheit gemäß 2.4.2 bereits abgelaufen ist. 3.7 Selbstbeteiligung – Nabelbruch; Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche- rungsschein können Sie entnehmen, ob und A 3857-02 01/2024 Teil A Seite 3 von 10 [Seite 4] in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung verein- 3.12 Bestattungskostenzuschuss 5.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang bart haben. Ab dem vierten Abrechnungsjahr zahlen wir einen mit Trächtigkeit und Geburt Vorsorgeleistungen gemäß Abschnitt 2, Ziffer A1 – 3 Bestattungskostenzuschuss von bis zu 300 EUR in Nicht übernommen werden die Kosten für Behand- und der einmalige Kastrationszuschuss gemäß Ab- Höhe der von Ihnen nachgewiesenen Kosten. lungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung schnitt 2, Ziffer A2 – 3 werden ohne Abzug einer und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfäl- Selbstbeteiligung bis zur vereinbarten Grenze erstat- 4 In welchen Ländern besteht len, die im Zusammenhang mit dem Decken oder tet. Versicherungsschutz? der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres ste- hen. 3.8 Jahreshöchstentschädigung Versicherungsschutz besteht weltweit. Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, Versichert sind einmalig je versichertes Tier ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- 5 Welche Kosten übernehmen wir nicht - die Operationskosten, die in unmittelbarem Zu- schädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehand- (Allgemeine Leistungsausschlüsse)? sammenhang mit einem Kaiserschnitt entste- lungskosten und/oder Operationskosten vereinbart hen, der wegen Komplikationen bei der Geburt haben. Die nachfolgend genannten Ausschlüsse gelten für veterinärmedizinisch notwendig ist; alle Leistungsarten. Besondere Leistungsaus- - die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und 3.9 Jährliche Begrenzungen/ schlüsse sind unter den jeweiligen Leistungsarten Geburt. Abrechnungsjahr geregelt, diese gelten dann nur für die entspre- Jährliche Begrenzungen (Jahreshöchstentschädi- chende Leistungsart. gung und andere Entschädigungsgrenzen) gelten immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten 5.1 Ausschluss bekannter (Abrechnungsjahr). Dieser Zeitraum beginnt immer Beeinträchtigungen an dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be- 15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs- dingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen jahr immer am 15.01. eines Jahres. bis zum Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B, Ziffer 6.1) bekannt geworden sind. 3.10 Reiserücktritts- und Reiseabbruchkos- Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut- ten für den Fall einer unfallbedingten zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange- Operation des versicherten Tieres borene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlent- 3.10.1 Nichtantritt einer Urlaubsreise wicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche- Wenn eine gebuchte Urlaubsreise wegen einer in- rungsbedingungen Versicherungsschutz. nerhalb der letzten 7 Tage vor dem geplanten Antritt der Urlaubsreise durchgeführten unfallbedingten Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind Operation des versicherten Tieres nicht angetreten Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- werden kann, erstatten wir die vertraglich geschulde- rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich ten Stornokosten aus dem Reisearrangement bis zu bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- einer Obergrenze von 1.500 EUR. bedingten Anomalien beruhen. 3.10.2 Abbruch einer Urlaubsreise 5.2 Ausgeschlossene Operationen und Wird eine Urlaubsreise aufgrund einer unfallbeding- sonstige (veterinärärztliche) Leistungen ten Operation des mitgeführten, versicherten Tieres Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- vorzeitig beendet, so erstatten wir die nachweislich sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach sonstige (veterinärärztliche) Leistungen werden Art und Qualität der gebuchten und versicherten keine Kosten übernommen. Dies gilt für alle versi- Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht sind. cherten Leistungsarten. Ebenso erstatten wir den anteiligen Reisepreis der a) Behandlungen oder Operationen, die der Her- gebuchten und nicht genutzten versicherten Reise- stellung des jeweiligen Rassestandards dienen; leistung vor Ort. b) Behandlungen oder Operationen im Zusam- Unsere Leistung ist auf maximal 1.500 EUR be- menhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. grenzt. Operation eines zu langen Gaumensegels); c) Behandlungen oder Operationen aufgrund von 3.11 Tierunterbringung bei stationärem Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vor- Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt sätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen des Halters Anspruch arglistig erhoben haben; Muss der Halter des versicherten Tieres stationär in d) Behandlungen oder Operationen von Krankhei- ein Krankenhaus aufgenommen werden oder tritt er ten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme an, so Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- übernehmen wir lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundge- - ab dem 2. Tag, für die Dauer des vollstationä- bung entstehen; ren Krankenhaus-/Reha-Aufenthaltes, e) Behandlungen oder Operationen aufgrund von - längstens jedoch für eine Dauer von 30 Tagen Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, je Abrechnungsjahr, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen; - die nachgewiesenen Unterbringungskosten des f) Behandlungen oder Operationen aufgrund von versicherten Tieres. Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pande- Die Leistung beträgt maximal 25 EUR pro Tag. mien entstehen; g) Behandlungen oder Operationen aufgrund von 3.12 Goldakupunktur/Goldimplantation/ Kryptorchismus; Golddrahtimplantation h) Ernährungsberatung oder Rationsberechnung Mitversichert sind Behandlungen des versicherten ohne Indikation; Tieres mit Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold- i) Sachkundenachweis für Hundehalter; drahtimplantation, wenn diese Behandlung nach Ab- j) Untersuchungen zur Zuchtzulassung oder zum lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten (Zif- Feststellen der Zuchttauglichkeit; fer 2.3) vom Tierarzt angewandt, verordnet oder ver- k) vorsorgliche Untersuchungen zur Feststellung schrieben wurde. von rassespezifischen Erkrankungen; l) Mittel zur Reinigung oder Schädlingsbekämp- fung, die nicht zur direkten Behandlung am Tier ver- wendet werden (z. B. Fogger oder Umgebungs- sprays). A 3857-02 01/2024 Teil A Seite 4 von 10 [Seite 5] Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der – Korrekturen von Zahn- und Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres die- Kieferanomalien, A1 – Heilbehandlungskosten nen. – Zahnersatz. (ambulant und stationär) A1 – 3 Pauschale für Gesundheitsleistungen A1 – 5.1 Jahreshöchstentschädigung Leistungsvoraussetzungen und (Vorsorge) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, Leistungsumfang ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahn- Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse behandlung vereinbart haben. Diese Leistung wird A1 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversi- gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch not- chert. Im Rahmen der Pauschale für Gesundheits- wendige Heilbehandlung des versicherten Tieres leistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser A1 – 5.2 Hinweise wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. Behandlungen einen Zuschuss erhalten. Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind über die Leistungsart "Operationskosten" (A2) mit- Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen A1 – 3.1 Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präpa- versichert. Heilbehandlung; er endet, rate sind ausschließlich und unabhängig von einer Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist - wenn nach veterinärmedizinischem Befund Be- Indikation über die Pauschale für Gesundheitsleis- über die Pauschale für Gesundheitsleistungen handlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht, tungen (Vorsorge) versichert, (Ziffer A1 – 3) ggf. begrenzt mitversichert. - spätestens jedoch, wenn der Versicherungsver- ­ chemische Kastration (Suprelorin Chip), trag endet (Teil B, Ziffer 6.2.3). ­ operative Kastration/Sterilisation ohne A1 – 6 Besondere Ausschlüsse Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder medizinische Indikation, Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher ­ Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Untersu- Kein Versicherungsschutz besteht für behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so chungen, Gesundheitschecks einschließlich - Diagnose und Behandlung von Panleukopenie, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Blutuntersuchungen, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der ­ Schutzimpfungen, Katze, sowie Staupe, Hepatitis (HCC), Lepto- A1 – 2 Versicherungsleistungen ­ vorsorgliche Wurmkur, spirose, Parvovirose und Tollwut beim Hund, ­ Floh- und Zeckenvorsorge, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen ­ Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut- das versicherte Tier durch einen internationalen der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung achten, medizinischen Auskünften, Befunden Impfpass nicht nachgewiesen werden kann. gemäß Abschnitt 1, Ziffer 3.8 die durch tierärztliche und Tierarztbriefen, - wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- Rechnung nachgewiesenen Kosten für ­ Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr, und Therapiemaßnahmen. ­ Pflegemittel, A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen ­ Ergänzungsfuttermittel einschließlich Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Vitaminpräparate und Diätfutter, A2 – Operationskosten Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, so- ­ Implantation eines Transponders bzw. Mikro- weit es sich nicht um Therapien/Behandlungen ge- chips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Ver- Leistungsvoraussetzungen und mäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt. tragsabschlusses gültigen ISO-Norm inklusive Leistungsumfang Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, Dazu gehören auch komplementäre Behandlungs- ­ Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung, A2 – 1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? methoden, die nicht separat unter Ziffer A1 – 2 auf- ­ manuelle Entleerung des Analbeutels, geführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, La- ­ Kürzen der Krallen. A2 – 1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- wendige Operation des versicherten Tieres wegen pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise A1 – 3.2 Bis zu welcher Höhe? Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- Abrechnungsjahr (vgl. Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versi- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten cherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- Summe in Anspruch genommen werden. Diese Leis- sein (Teil B, Ziffer 6). gewandt, verordnet oder verschrieben werden. tung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschä- digung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet. A2 – 1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und tende Untersuchung (Ziffern A2 – 2.1 und A2 – 2.4) -therapie (Telemedizin) A1 – 4 Besondere Einschlüsse sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt ration (Ziffer A2 – 2.5). Wenn die Operation nicht wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt Der Versicherungsschutz für Behandlungen/Operati- durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT. onen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt Untersuchung nicht versichert. beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn. A1 – 2.2 Physiotherapie Dieser Versicherungsschutz kann während der ge- A2 – 2 Beginn und Ende des Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt samten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versi- Versicherungsfalls von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je cherte Tier in Anspruch genommen werden. Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlun- Es besteht Versicherungsschutz bei A2 – 2.1 Beginn des Versicherungsfalls gen von maximal 30 Minuten erstattet. - Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedi- Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten zinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen) cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen an- und lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- gewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behand- - Entbindung (einschließlich eines veterinärmedi- forderlich war (Ziffer A2 – 2.4). lungen je Indikation angerechnet. zinisch notwendigen Kaiserschnitts). Die Ausschlüsse Scheinträchtigkeit und Schäden A2 – 2.2 Ende des Versicherungsfalls A1 – 2.3 Verhaltenstherapie beim Decken des versicherten Tieres (Abschnitt 1 Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versi- Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung Ziffer 5.3) bleiben bestehen. cherten Nachbehandlungszeitraums. zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt an- A1 – 5 Zahnbehandlungen A2 – 2.3 Verlängerter Versicherungsfall gewandt, verordnet oder verschrieben und von ei- Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operatio- nem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durch- Versichert sind ausschließlich die nachfolgend auf- nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese geführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben geführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärme- Operationen, deren jeweilige operationsvorberei- Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet. dizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder tende Untersuchung (Ziffer A2 – 2.4) und deren je- Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt. Operationen und die damit im Zusammenhang ste- weilige Nachbehandlungen danach als ein zusam- Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom hende Medikation der versicherten Tiere: menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach Versicherungsschutz ausgeschlossen. – Persistierende Milchcanini, dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeit- – Zahnfüllungen, raums. A 3857-02 01/2024 Teil A Seite 5 von 10 [Seite 6] A2 – 2.4 Kosten für operationsvorbereitende Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistungen) oder A1 – 5 Teil B Untersuchungen (Zahnbehandlungen) aufgeführt sind. Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir 1 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? auch die Kosten A2 – 5 Jahreshöchstentschädigung – der Untersuchung, die zur Feststellung der 1.1 Fälligkeit unserer Geldleistung Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir derlich war (Ziffer A2 – 2.1), sowie ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- – für daran anschließende weitere Untersuchun- schädigung je Abrechnungsjahr für Operationen ver- stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs gen, die der Operationsvorbereitung dienen. einbart haben. unserer Leistungspflicht notwendig sind. Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- 1.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht- Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je- kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht verlängert sich die Monatsfrist entsprechend. begonnen hatte. 1.3 Direktabrechnung mit A2 – 2.5 Kosten für Nachbehandlung dem Tierarzt/der Tierklinik Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. rungsschein dokumentiert. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik ab. Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- 2 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- Versicherungsverträgen len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- nehmen können? sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert schaft eine Leistung beanspruchen können, geht sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn gewandt, verschrieben oder verordnet werden. Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver- treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. Ziffer 4.3 entnehmen. A2 – 2.6 Endet der Versicherungsvertrag vor Ab- schluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende Ihre Pflichten und Obliegenheiten Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage nach der Operation weiter versichert. 3 Was bedeutet die vorvertragliche Bei verlängerten Versicherungsfällen nach A2 – 2.3 Anzeigepflicht und welche Folgen sind nur Operationen versichert, die während der hat ihre Verletzung? Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden. 3.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht A2 – 3 Besonderer Einschluss Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Einmaliger Zuschuss zur Kastration/Sterilisation Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- Wir zahlen – auch ohne medizinische Indikation – ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. (ggf. zusätzlich zur Pauschale für Gesundheitsleis- Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere tungen – A1 – 3.1) einmalig während der Laufzeit Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem des Vertrages einen Zuschuss zur Kastration/Sterili- vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. sation des versicherten Tieres bis zu maximal 150 EUR. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir A2 – 4 Welche Kosten übernehmen wir nicht – nach Ihrer Vertragserklärung, (Besondere Leistungsausschlüsse)? – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Ausgeschlossene Operationen und sonstige veterinärärztliche Leistungen Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende Im Rahmen der Operationskosten werden folgende Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist Kosten nicht übernommen: auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer a) für Kastration oder Sterilisation. und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- (Ausnahmen: Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistun- pflichtet. gen), Ziffer A2 – 3 (einmaliger Zuschuss) und Abschnitt 1, Ziffer 2.3.2 a) (Wartezeit bei be- stimmten Erkrankungen)). b) Kosten für alle Behandlungen, die unter A 3857-02 01/2024 Teil A Teil B Seite 6 von 10 [Seite 7] Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 7.1.1) Ver- 4.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn tragsbestandteil. Eintritt des Versicherungsfalls beachten? diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, 4.2.1 Vorlage der Rechnung hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, tig gehandelt. los kündigen, wenn müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- 3.2 Mögliche Folgen einer Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder nung nachweisen. Anzeigepflichtverletzung – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche zeigten Umstand ausschließen. Aus der Rechnung muss ersichtlich sein Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – der Name des Halters des Tieres, für das die Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Leistung erbracht worden ist; in einem solchen Fall über die Vertragsänderung hinweisen. – der Name und Beschreibung des Tieres – vom Vertrag zurücktreten, (Chip/Tätowierungsnummer) für das die – den Vertrag kündigen, 3.3 Voraussetzungen für die Ausübung Leistung erbracht worden ist; – den Vertrag ändern oder unserer Rechte – die Diagnose; – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder – die berechnete Leistungsposition gemäß der anfechten. zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir geltenden GOT; Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die – das Datum der erbrachten Leistungen. 3.2.1 Rücktritt Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, haben. spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle können wir vom Vertrag zurücktreten. diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden – weder eine vorsätzliche, gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- Untersuchungsdokumente vorzulegen. – noch eine grob fahrlässige zeige kannten. Anzeigepflichtverletzung vorliegt. 4.2.2 Auskunftspflicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Versicherungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- das versicherte Tier einzuholen. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. 4.2.3 Untersuchungsrecht gender Voraussetzung bestehen: Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die nen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Kosten dieser Untersuchung tragen wir. – weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. 4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im – noch für die Feststellung oder den Umfang Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- Versicherungsfall auch eine andere Versi- unserer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. cherung in Anspruch nehmen können? ursächlich war. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen 3.4 Anfechtung Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. unsere Leistungspflicht. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- richtige oder unvollständige Angaben bewusst und ben. 3.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist. Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil 4.4 Welche Rechtsfolgen haben die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra- Obliegenheitsverletzungen? noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech- 4.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Leistungspflicht kündigen. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies 3.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Die Ziffern 3.1 bis 3.4 gelten entsprechend, wenn tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht ist. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu sen hätten. 4 Ihre Obliegenheiten kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- 3.2.3 Vertragsänderung 4.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Eintritt des Versicherungsfalls beachten? kürzen wir die Leistung nicht. wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden. letzung der Obliegenheit sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf – weder für den Eintritt oder die Feststellung unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- des Versicherungsfalls teil. – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der tig verletzt haben. A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 7 von 10 [Seite 8] 4.4.2 Unser Kündigungsrecht 6.2.2 Stillschweigende Verlängerung sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr weils ganze Jahre. füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- fer 4.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Beispiel: kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb gung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist 6.2.3 Vertragsbeendigung das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung fahrlässig erfolgt ist. bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Der Versicherungsbeitrag 5 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- 7 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be- auf uns über und welche Obliegenheit zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei- müssen Sie dabei beachten? kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. trag nicht rechtzeitig zahlen? Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können 5.1 Übergang von Ersatzansprüchen Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der 7.1 Beitrag und Versicherungsteuer Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, 7.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist sich die Dauer der Versicherungsperiode: eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Sie beträgt dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Textform kündigen. – bei Monatsbeiträgen einen Monat, den übergegangenen Anspruch gegen diese Person – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- 6.2.4 Unser Umwandlungsangebot im Fall der – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und lich verursacht hat. Kündigung zum Ablauf durch uns – nach – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beginn des 4. Versicherungsjahres 5.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang Damit Sie im Fall unserer Kündigung zum Ablauf 7.1.2 Versicherungsteuer mit Ersatzansprüchen den Versicherungsschutz für Operationen Ihres Tie- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, res nicht verlieren, werden wir Ihnen mit unserer Ab- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- laufkündigung den Abschluss einer gesonderten Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. “Operationskostenversicherung für Tiere“ anbieten, für die keine erneute Gesundheitsprüfung Ihres Tie- 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter 5.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung res erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass wir zum Zahlung des Erstbeitrages oder Abweichend von Ziffer 4.4 gilt bei Verletzung der Ob- Zeitpunkt der Kündigung im Neugeschäft weiterhin einmaligen Beitrages liegenheit nach Ziffer 5.2 Folgendes: eine vergleichbare Operationskostenversicherung für 7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- Tiere anbieten. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- Für die Berechnung des Beitrages zur angebotenen der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung Operationskostenversicherung wird das Alter Ihres Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Tieres zum Beginn der gekündigten Tier-Kranken- Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig versicherung berücksichtigt. Zudem werden wir die vereinbart und im Versicherungsschein angegeben verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Dauer des bisherigen Tier-Krankenversicherungs- und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- vertrages auf die besonderen Wartezeiten des ange- cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach botenen neuen Vertrages anrechnen. verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe 6.3 Kündigung nach Versicherungsfall 7.2.2 Späterer Beginn des Fahrlässigkeit vorliegt. Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung Versicherungsschutzes beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- Die Versicherungsdauer Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung 6 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. 6.1 Beginn und Ende des form zugegangen sein. Versicherungsschutzes Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 7.2 zahlen, jedoch punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden 7.2.3 Zahlung bei abweichendem nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsjahres, wirksam wird. Versicherungsschein Versicherungsfälle (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2). Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit Ziffer 6.2.4 gilt entsprechend für unsere Kündigung Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. dem Ende des Vertrages (Ziffer 6.2.3). nach einem Schadensfall ab dem 4. Versicherungs- Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- jahr. 7.2.4 Rücktritt men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Teil A, Abschnitt 2, Ziffer A2 – 2.6 bis zu 15 Kalen- 6.4 Versicherungsjahr rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- dertagen nach der Operation weiter versichert. Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, 6.2 Dauer und Ende des Vertrages sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet 6.2.1 Vertragsdauer nen Zeitpunkt. haben. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 8 von 10 [Seite 9] 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die ander- Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen Zahlung des Folgebeitrages weitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerru- Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der 7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung fen, so können wir den Vertrag zum Ende des lau- voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- fenden Versicherungsmonats außerordentlich kündi- bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe- ten Zeitpunkt fällig. gen. sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren- ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu 7.3.2 Verzug 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges berücksichtigen. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- Treuhänders zu berücksichtigen. den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu 8.3 Beitragserhöhung den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, standen ist (Ziffer 7.3.3). gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Beitrag um die Differenz anzuheben. 7.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- 8.4 Beitragsermäßigung len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. 7.5 Beitrag bei vorzeitiger Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung 8.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht. hende und für die neu abzuschließenden Verträge nach Ziffer 7.3.4 mit der Fristüberschreitung die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den verbunden sind. 7.6 Beitragsberechnung/Änderung des gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für Beitrages im Vertragsverlauf die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu 7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi- abzuschließende Verträge verlangen. und Kündigung cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn. 8.6 Wirksamwerden der Anpassung mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr rungsjahres einmal anpassen. kein Versicherungsschutz. noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst- Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- Frist einzuhalten. höheren Altersgruppe erreicht. ten Beitrages mitteilen. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- Es gibt folgende Altersgruppen: nes Monats den angemahnten Betrag bezah- ab 3. Lebensmonat, 8.7 Kündigung bei Beitragserhöhung len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- ab 1. Geburtstag, Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und ab 3. Geburtstag, rechts nach Ziffer 8.1 den Beitrag, können Sie den Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- ab 5. Geburtstag, Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- schutz. ab 7. Geburtstag, rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die ab 9. Geburtstag. Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol- sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit genden Versicherungsjahres. höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht bei der Kündigung ausdrücklich hin. Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 8 hin. ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent- Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- sprechend. Bedingungen bleiben hiervon unberührt. mandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ 8 Beitragsanpassung Weitere Bestimmungen Kündigungsrecht bei Widerruf Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur 8.1 Prüfung der Beiträge 9 Versicherung für fremde Rechnung abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein- oder von einer anderen Person durch ein SEPA- mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu 9.1 Rechte aus dem Vertrag Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) andere Person schließen (Versicherung für fremde dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. deren Konto einzuziehen. eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. den Versicherungsschein besitzt. 7.4.1 Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen 8.2 Regeln der Prüfung 9.2 Zahlung der Entschädigung Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Deckung Regeln: an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere aufweist. a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung an. Bei der Überprüfung werden Tierkrankenversi- hat. auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich cherungsverträge aus dem Bestand der Barmenia nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungs- Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versiche- 9.3 Kenntnis und Verhalten aufforderung erfolgt. rungsmathematischen Grundsätzen einen gleicharti- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge- ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Bei- fasst. haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten tragseinzug A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 9 von 10 [Seite 10] gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- der Europäischen Union oder der Bundesrepublik genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. Deutschland entgegenstehen. dern auch von der anderen Person. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 12.2 Störung des Gleichgewichts zwischen 17 Wenn Sie mit uns einmal nicht an, wenn Leistung und Gegenleistung zufrieden sind – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der genheit klären können. dagegen an, Lücke. – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags 12.3 Keine Schlechterstellung keiten: nicht darüber informiert haben. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit 17.1 Versicherungsombudsmann 10 Wann verjähren die Ansprüche anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung aus diesem Vertrag? ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns Regelungen. einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- 10.1 Gesetzliche Verjährung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- 12.4 Durchführung der Anpassung mann für Versicherungen wenden. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Die nach den Ziffern 12.1 bis 12.3 zulässigen Ände- sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben Versicherungsombudsmann e. V. chen Gesetzbuchs. und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen Postfach 08 06 32, 10006 Berlin die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 10.2 Aussetzung der Verjährung Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.5 hinweisen. Tel.: 0800 3696000 uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Fax: 0800 3699000 hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu 12.5 Kündigung (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- in Textform zugeht. passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- bührenpflichtigen Rufnummern: 11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Tel.: +49 30 20605899 ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Fax: +49 30 20605898. der Bedingungsanpassung. 11.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Stellen gerichtet werden: 13 Künftige Bedingungsverbesserungen hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende – an unsere Hauptverwaltung oder Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi- Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über Nachträgen. rung Premium Plus“ ausschließlich zu Ihren Guns- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online 11.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- wenden. genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an gilt Folgendes: den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als 14 Welches Gericht ist zuständig? zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 17.2 Versicherungsaufsicht letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. 14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres gen uns sind folgende Gerichte zuständig: treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- Namens nicht mitteilen. – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- 12 Bedingungsänderung trag zuständig ist. ternehmen unterliegen wir der – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie Aufsicht der Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende wöhnlichen Aufenthalts. (BaFin) Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen Sektor Versicherungsaufsicht (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den 14.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Ziffern 12.1 bis 12.3 erfüllt sind: gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn E-Mail: poststelle@bafin.de Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Tel.: 0228 4108-0 12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Fax: 0228 4108-1550. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: 15 Welches Recht findet Anwendung? stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des scheiden kann. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. oder 17.3 Rechtsweg – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, 16 Sanktions-/Embargoklausel Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- weg zu beschreiten. trifft oder Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union tungsakts. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- hen. haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- dingungen eines anderen Versicherers durch sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften A 3857-02 01/2024 Teil B Seite 10 von 10
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