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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

Petolo Hund Premium: die Bedingungen im Volltext

Mittlere Linie mit 80 bis 100 % Erstattung für Hunde, ohne Wartezeiten, bis zu den GOT-Höchstsätzen, im ersten Jahr auf 1.000 EUR begrenzt, danach unbegrenzt, mit Gesundheitsbudget 100 EUR und SOS-Budget 200 EUR.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Petolo einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Petolo Tierkrankenversicherung Hund Premium von Petolo (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Petolo weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige Diagnostik, veterinärmedizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen“Ziffer 3.2.1, Seite 4
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind.“Ziffer 1.1, Seite 4
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt“Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen, Seite 2
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)ja, bis 1.000 €„Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR“Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen; Ziffer 3.8, Seite 2
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“Ziffer 3.2.5, Seite 4
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„Ohne digitale 60 % 80 % 100 %“Tarifblatt, Versicherungsleistungen, Seite 1
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ohne digitale 60 % 80 % 100 %“Tarifblatt, Versicherungsleistungen, Seite 1
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)nicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinikja„Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei wählen.“Ziffer 3.2.3, Seite 4
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenkeine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Wartezeit für Operationenkeine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Wartezeit bei Unfällenkeine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)keine„Wartezeiten bestehen nicht.“Ziffer 4, Seite 6
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)ja„Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind.“Ziffer 1.1, Seite 4
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragnicht geregelt
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„Pflicht zur Mitteilung der Chip-Nummer des versicherten Tieres bis zum Einreichen des ersten Leistungsfalls“Produktinformationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 11
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)ja„Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen gestaffelt.“Tarifblatt, Versicherungsbeiträge, Seite 2
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen), deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt war“Ziffer 6.1, Seite 6
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungenja, bis 2.500 €„Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.“Ziffer 3.5, Seite 5
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis 2.500 €„Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.“Ziffer 3.5, Seite 5
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)ja, bis 2.500 €„Mitversicherung von Fehlentwicklungen (FE)* u. a. Hüftdysplasie, Ellenbogendysplasie“Tarifblatt, Versicherungsleistungen, Seite 1
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationja, bis zur Versicherungssumme„Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlungen“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Patellaluxationnicht geregelt
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)ja, bis 2.500 €„rassetypische Anomalien“Tarifblatt, Versicherungsleistungen, Seite 1
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungja, bis 200 €„Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier“Ziffer 3.7, Seite 5

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden.“Ziffer 2, Seite 4
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlungen“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlungen“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis“Ziffer 3.3.2, Seite 5
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung gemäß Ziffer 3.3.“Ziffer 3.6, Seite 5
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)ja, bis 100 €„Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation“Ziffer 3.6, Seite 5
Kaiserschnitt und Geburtshilfeja, bis zur Versicherungssumme„Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation“Ziffer 3.6, Seite 5
Magendrehung und Fremdkörperoperationnicht geregelt

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)ja, bis zur Versicherungssumme„Veterinärmedizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen“Tarifblatt, Versicherungsleistungen, Seite 1
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„Kosten der Untersuchungen, die notwendig zur Feststellung einer Krankheit sind, beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder Laboruntersuchungen“Ziffer 3.3.2, Seite 5
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min.“Ziffer 3.3.1, Seite 5
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis 100 €„Alternative Behandlungsmethoden (beispielsweise Homöopathie, Osteopathie oder Heilpraktikerleistungen)“Ziffer 3.6, Seite 5
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze“Ziffer 6.2, Seite 7
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis 500 €„Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese“Ziffer 3.3.1, Seite 5

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Schmerzstillende Zahnbehandlungen“Ziffer 3.4, Seite 4
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen“Ziffer 3.4, Seite 5
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgeja, bis 100 €„Zahnprophylaxe, Zahnsteinentfernung“Ziffer 3.6, Seite 5

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)ja, bis 100 €„Höchstbetrag 80 EUR 100 EUR 120 EUR“Tarifblatt, Gesundheitsbudget, Seite 1
Impfungenja, bis 100 €„Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge“Ziffer 3.6, Seite 5
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)ja, bis 100 €„Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge“Ziffer 3.6, Seite 5
Jährliche Gesundheitsuntersuchungja, bis 100 €„Gesundheitscheck, Vorsorgeuntersuchung“Ziffer 3.6, Seite 5

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägenicht geregelt
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satznicht geregelt
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz.“Ziffer 1.2, Seite 4
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussja, bis 200 €„Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen stationär im Krankenhaus behandelt werden“Ziffer 3.7, Seite 5
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)ja, bis 200 €„Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten“Ziffer 3.7, Seite 6
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis 200 €„Euthanasie (Sterbehilfe)“Ziffer 3.7, Seite 6
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.“Ziffer 5.5, Seite 6
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.“Tarifblatt, Versicherungsbeiträge, Seite 2
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen.“Ziffer 9, Seite 8
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu kündigen.“Ziffer 5.4, Seite 11
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird.“Ziffer 6.2, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Petolo (Marke)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tierkrankenversicherung (ATB), Hund
[Seite 1] Tarifblatt zur DA Direkt Tierkrankenversicherung (Hund) in der Fassung vom 01.11.2025 Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tierkrankenversicherung (ATB) in der Fassung vom 01.11.2025 Versicherungsleistungen Versicherungsleistungen Komfort Premium Premium Plus OP-Schutz Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % bei Verkehrsunfall OP-Schutz Ohne digitale 60 % 80 % 100 % bei Krankheit und Unfall* Erstberatung Nach digitaler 80 % 100 % 100 % Erstberatung Veterinärmedizinisch Ohne digitale 60 % 80 % 100 % notwendige ambulante Erstberatung und stationäre Heilbehandlungen Nach digitaler 80 % 100 % 100 % sowie schmerzstillende Erstberatung Zahnbehandlungen* Mitversicherung von Ohne digitale 60 % 80 % 100 % Fehlentwicklungen (FE)* Erstberatung u. a. Hüftdysplasie, Ellenbogendysplasie, Nach digitaler 80 % 100 % 100 % rassetypische Anomalien Erstberatung Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR Gesundheitsbudget* Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % u. a. Vorsorgeunter- suchung, Impfung, Höchstbetrag 80 EUR 100 EUR 120 EUR Wurmkur, Zahnprophy- (je VJ) DA Direkt_petolo_TKV_Tarifblatt_Hund_186_0126 laxe, Chippen, Alternativmedizin, Orthesen VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten) * Bitte beachten Sie die jeweilige Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr auf der nächsten Seite. DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175 Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind (HRB 112118) umsatzsteuerfrei Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512 Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05 Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX Seite 1 von 2 [Seite 2] SOS-Budget* Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % u. a. Tier-Pensionskosten bei med. Verhinderung Höchstbetrag 160 EUR 200 EUR 240 EUR der Betreuung, Such- (je VJ) und Bergungskosten, Traumabehandlung Videosprechstunde mit Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % Online-Tierarzt über unseren Servicepartner Anzahl Video- unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt u. a. digitale Erstberatung, sprechstunden Überweisung zur Weiter- behandlung VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten) * Bitte beachten Sie die jeweilige Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr. Leistungsbegrenzungen Erstattungsbeträge Komfort Premium Premium Plus Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Fehlentwicklungen sowie das Gesundheits- und SOS-Budget unterliegen ebenfalls den Leistungsbegrenzungen. Diese Begrenzungen entfallen jedoch für Behandlungen, die infolge eines Verkehrsunfalls notwendig werden. Versicherungsbeiträge Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen gestaffelt. Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen. Die genaue Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Seite 2 von 2 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierkrankenversicherung der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft (ATB) Stand: 01.11.2025 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsschutz 2. Versicherungsfall 3. Leistungsumfang 4. Wartezeiten 5. Laufzeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 6. Leistungsausschlüsse 7. Auszahlung der Versicherungsleistungen 8. Beiträge 9. Anpassung der Beiträge 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 11. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte 12. Willenserklärungen und Anzeigen 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 14. Verjährung DA Direkt_petolo_TKV_ATB_190_0126 DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175 Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind (HRB 112118) umsatzsteuerfrei Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512 Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05 Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX Seite 1 von 7 [Seite 4] 1. Versicherungsschutz 3.2 Versicherungsleistungen 3.2.1 Erstattungsfähigkeit Die DA Direkt Tierkrankenversicherung ist eine Sachversicherung, die Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch versicherte Kosten im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und notwendige Diagnostik, veterinärmedizinisch notwendige ambulante Gesundheitsschädigung oder Unfall des versicherten Tieres erstattet. und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Medikation sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen inklusive notwendiger Zahnextraktion und Maßnahmen im Rahmen des Tarifblatt sowie den gesetzlichen Vorschriften. Gesundheits- und SOS-Budgets. Die Aufwendungen für die veterinärmedizinisch notwendige 1.1 Versicherungsfähigkeit Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis sind ebenfalls Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des erstattungsfähig. Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind. Die Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsmethoden und die Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier, wenn vom Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterialien Versicherungsfähigkeit besteht. sowie verordneten Heil- und Hilfsmittel müssen nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen 1.2 Geltungsbereich Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfallfolge veterinärmedizinisch notwendig, Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. 3.2.2 Erstattungshöhe (Leistungsumfang) Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in Aufwendungen im Umfang des gewählten Tarifs (s. Tarifblatt). Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebühren- ordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt. 3.2.3 Anerkannte Tierärzte und Behandler Operationen und Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich 2. Versicherungsfall zugelassenen Tierarzt erfolgen. Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei wählen. Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendun- gen in Höhe des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes. Alternative Behandlungsmethoden oder Physiotherapie und Osteopathie gemäß Ziffer 3.6 können auch von einem nicht- Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Heil- tierärztlichen Behandler (z. B. Tier-Heilpraktiker, Tier- behandlung oder Operation Ihres versicherten Tieres aufgrund einer Physiotherapeuten oder Tier-Osteopathen) erbracht werden. Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder Unfall. Im Ausland können die im jeweiligen Land zur tierärztlichen Der Versicherungsfall muss eingetreten sein: Behandlung zugelassenen Tierärzte in Anspruch genommen werden. • nach Beginn des Versicherungsschutzes 3.2.4 Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Telemedizin) • vor Ende des Vertrages Der Leistungsanspruch erhöht sich, je nach gewähltem Tarif Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff am oder im Körper des (s. Tarifblatt), bei Inanspruchnahme einer versicherten Tieres zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. • digitalen Erstberatung (Online Videosprechstunde) und Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem • Überweisung zur Weiterbehandlung an einen Tierarzt oder Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden. in eine Tierklinik Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle durch einen Online-Tierarzt über unseren Servicepartner vor Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Behandlungsbeginn. Telemedizin ist jede tierärztliche Telediagnostik oder -therapie. Der Versicherungsfall beginnt mit der Diagnostik und der notwendigen Heilbehandlung durch den Tierarzt; er endet, wenn nach veterinär- Die Videosprechstunden über unseren Servicepartner sind in Bezug medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr auf das versicherte Tier für Sie unentgeltlich und werden nicht auf die besteht, spätestens jedoch, wenn der Versicherungsvertrag endet. Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr angerechnet. Die Versicherungsleistungen des Gesundheits- und SOS-Budgets 3.2.5 Gebührenrahmen gelten, unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwen- ebenfalls als Versicherungsfall. dungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähl- 3. Leistungsumfang tem Tarif vereinbarten Höhe. Im Ausland erbrachte tierärztliche Leistungen sind nach den im Zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger ersetzen jeweiligen Land üblichen Abrechnungsbestimmungen erstattungs- wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des vereinbarten fähig. Es gilt jedoch die Bestimmung gemäß Ziffer 1.2, wonach wir Leistungsumfangs, maximal jedoch 100 % des Rechnungsbetrages. höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleiben, die wir bei einer tierärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten. 3.1 Subsidiarität Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen 3.3 Ambulante und stationäre Heilbehandlungen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese 3.3.1 Ambulante Heilbehandlungen Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise: • Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen Seite 2 von 7 [Seite 5] • Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Liegt der oben genannte Zeitpunkt vor Beginn des Nachbehandlungen Versicherungsschutzes, so wird für die jeweilige Fehlentwicklung und deren Folgen dauerhaft kein Zuschuss gewährt. • Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder • Heilmittel (beispielsweise Massage, Physiotherapie oder Kranken- normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstums- gymnastik), wenn diese im Rahmen einer Nachbehandlung einer vorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten versicherten Operation von einem Tierarzt verordnet worden sind. Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall pathologischen Charakter hat. begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min. Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw. • Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen. wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. 3.6 Gesundheitsbudget Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des Gesundheitsbudgets erstattet. Pro Versicherungsjahr steht Ihnen in Abhängigkeit vom gewählten Tarif ein Gesundheitsbudget zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können 3.3.2 Stationäre Heilbehandlungen (s. Tarifblatt). Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise: Die Leistungen des Gesundheitsbudgets umfassen ambulante • Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen, weitere Heilbehandlungs- Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis maßnahmen zur Gesunderhaltung oder Gesundwerdung sowie Maßnahmen zur Registrierung des versicherten Tieres. • Kosten der Untersuchungen, die notwendig zur Feststellung einer Krankheit sind, beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Gesundheitsbudgets Laboruntersuchungen zählen beispielsweise: • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen • Gesundheitscheck, Vorsorgeuntersuchung unter Teil- und/oder Vollnarkose • Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge • Medizinisch notwendige stationäre Nachbehandlung durch einen • Zahnprophylaxe, Zahnsteinentfernung Tierarzt. • Chippen, Ausstellung EU-Heimtierausweis Alle Untersuchungen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tieres sein. • Heilmittel (unabhängig von einer Operation), sofern von einem Tierarzt verordnet oder verschrieben 3.3.3 OP-Schutz bei Verkehrsunfall • Alternative Behandlungsmethoden (beispielsweise Homöopathie, Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder Osteopathie oder Heilpraktikerleistungen), wenn deren Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist und sie Operationen auf 100 % unter der Voraussetzung, dass für die veterinär- entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand medizinische notwendige Operation ein nach Beginn des der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung einem Tierarzt verordnet oder verschrieben werden des versicherten Tieres ursächlich ist. • Goldakupunktur/ -implantation Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten • Lasertherapie nach einer Operation veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von • Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische 45 Kalendertagen nach der versicherten Operation Indikation; bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung (Nachbehandlungszeitraum). gemäß Ziffer 3.3. Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinär- medizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusam- Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende menhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten Versicherungsjahre übertragen werden. Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten versicherten Operation. 3.7 SOS-Budget Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Zusätzlich zum Gesundheitsbudget steht Ihnen in Abhängigkeit vom verkehrsunfallbedingte Operationen haben Sie Schutz für die weitere gewählten Tarif pro Versicherungsjahr ein SOS-Budget zur Verfügung Nachbehandlung als ambulante Heilbehandlung. (s. Tarifblatt). Die Leistungen des Tarif Premium Plus für den OP-Schutz erhöhen Das SOS-Budget umfasst Notfall-Leistungen, die Sie im Zusammen- sich durch einen Verkehrsunfall nicht. hang mit dem versicherten Tier in Anspruch nehmen können. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des SOS-Budgets zählen 3.4 Schmerzstillende Zahnbehandlungen beispielsweise: Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen: • Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen • Schmerzstillende Zahnbehandlungen stationär im Krankenhaus behandelt werden • Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen • Kosten für Tiersitter bei Ihrer medizinisch bedingten Gehunfähigkeit 3.5 Mitversicherung von Fehlentwicklungen • Notfall-Transport zum Tierarzt/Tierklinik Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der • Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier, erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose- wenn diese aufgrund eines nach Beginn des stellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Seite 3 von 7 [Seite 6] Versicherungsschutzes eingetretenen traumatischen Ereignisses Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Vertragsänderungen. von einem Tierarzt verordnet und von einem anerkannten Das heißt, bei Vertragsänderungen gelten hinzukommende Ver- Verhaltenstherapeuten erbracht werden sicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang nur für die nach Wirksamwerden der Vertragsänderung eingetretene • Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten Versicherungsfälle. • Euthanasie (Sterbehilfe) 5.4 Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende Versicherungsnehmer Versicherungsjahre übertragen werden. Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu 3.8 Leistungsbegrenzung kündigen. Im ersten Versicherungsjahr begrenzen wir unsere Erstattung der Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des Aufwendungen nach den Ziffern 3.3 bis 3.7 auf den im jeweiligen Tarif Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine festgelegten Höchstbetrag (s. Tarifblatt). Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit Versicherungsleistungen des Gesundheits- und des SOS-Budgets einem Online-Tierarzt in Anspruch genommen haben, können Sie den fallen ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung. Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist frühestens zum Ende des 12. Monats nach Versicherungsbeginn in Textform kündigen. Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und Sie können den Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versiche- durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen rungsfalles kündigen, sofern die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei Leistungsinanspruchnahme innerhalb der ersten 12 Monate nach einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist. Leistungsbegrenzung angerechnet. Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeb- Beantragen Sie für das versicherte Tier einen nahtlosen Wechsel aus lich, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns. einem Tarif der DA Direkt Tierkrankenversicherung in einen anderen Tarif der DA Direkt Tierkrankenversicherung (Zieltarif), so werden die 5.5 Kündigung des Versicherungsvertrages durch uns bisherige Versicherungsdauer (Vorversicherungszeit) sowie die bisher Wir verzichten auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu gezahlten Leistungen des laufenden Versicherungsjahres auf die kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt Leistungsbegrenzung und die Höchstbeträge des Zieltarifs des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. angerechnet. Ist Ihre Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 5.4 ausgeschlossen, 4. Wartezeiten verzichten wir auf unser außerordentliches Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls, sofern Sie lediglich Leistungen aus dem Wartezeiten bestehen nicht. Gesundheitsbudget in Anspruch genommen haben. Die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nur bis zum 5. Laufzeit, Beginn und Ende des Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsschutzes Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. 5.1 Vertragslaufzeit Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 5.6 Beendigung des Versicherungsvertrages Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Bei Veräußerung (beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung) oder Tod des versicherten Tieres endet zu diesem Zeitpunkt der Gemäß Ziffer 5.4 kann der Versicherungsvertrag innerhalb der Versicherungsvertrag. Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats gekündigt werden, sofern bisher Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben. keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungs- 5.2 Versicherungsjahr vertrages. Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem 6. Leistungsausschlüsse im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 12 Monaten. Jedes weitere Versicherungsjahr umfasst 6.1 Behandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des ebenfalls einen Zeitraum von 12 Monaten. Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel) Wir ersetzen keine Aufwendungen für: bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres. • Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen), 5.3 Beginn des Versicherungsschutzes deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt war bzw. die vor Beginn des Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungsschutzes tierärztlich angeraten oder bereits genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor begonnen wurden Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahme- • Behandlungsmaßnahmen oder Operationen zur Korrektur von erklärung. bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandenen schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes als ein Jahr bestehen werden, und eine Verbesserung dieses eingetreten sind, wird nicht geleistet. Zustands nicht zu erwarten ist (Invalidität) Seite 4 von 7 [Seite 7] • Behandlungsmaßnahmen oder Operationen, die der Herstellung 7.4 Empfangsberechtigte Person des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen Empfangsberechtigt für Versicherungsleistungen ist der Diese Regelungen gelten entsprechend bei Vertragsänderungen. Versicherungsnehmer. Nach Tarifwechsel hinzukommende Versicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang gelten nicht für vor Wirksamwerden der 7.5 Überweisung-/Übersetzungskosten Vertragsänderung bereits bekannte bzw. tierärztlich angeratene oder Wir rechnen die in ausländischer Währung entstandenen Kosten zum begonnene Heilbehandlungsmaßnahmen. Tageskurs in Euro um, an welchem die Belege bei uns eingehen. 6.2 Sonstige Leistungsausschlüsse Mehrkosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen auf Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen für: ein ausländisches Konto und für Übersetzungen können von den Versicherungsleistungen abgezogen werden. • Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes • Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und 7.6 Zeitliche Zurechnung Zahnfehlstellungen Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen werden dem • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, bezogen oder in Anspruch genommen wurden. Die Zeitpunkte von Rechnungsstellung und • Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze Rechnungseinreichung bei uns sind für die zeitliche Zurechnung nicht • Tierzubehör wie z. B. Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel maßgebend. • Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle einschließlich deren Folgen 8. Beiträge • Behandlungen durch Sie, Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 8.1 Berechnung der Beiträge Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß. Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres. • Behandlungen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist in der • Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art, folgenden Zahlungsperiode der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen zahlen. Ansammlung oder Kundgebung oder durch Streik oder Entziehung entstehen Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. • Behandlungen, die durch Kernenergie entstehen Der fällige Versicherungsbeitrag wird im jeweils gültigen Ver- • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch sicherungsschein ausgewiesen. unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden • Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die beim Hund 8.2 Zahlungsart durch Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose, Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages erfolgt Zwingerhusten oder Tollwut und bei der Katze durch über die im Versicherungsschein genannte Zahlungsmethode. Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose oder Tollwut entstanden sind, sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird. der Beitrag auf ein von uns angegebenes deutsches Konto zu zahlen. Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und Außerhalb des Gesundheitsbudgets ersetzen wir keine kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugsversuchen, Aufwendungen für: können wir die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge • Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen sind wir bis auf Widerruf durch den Beitragszahler berechtigt, aber nicht 7. Auszahlung der Versicherungsleistungen verpflichtet. 7.1 Nachweise 8.3 Fälligkeit des Erstbeitrages Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten Mit Zugang des Versicherungsscheines wird der Erstbeitrag fällig, Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum. jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. 7.2 Fälligkeit der Versicherungsleistungen 8.4 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages Die Versicherungsleistungen sind fällig, sobald der Versicherungsfall und der Umfang der Versicherungsleistungen durch uns festgestellt Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem wurden. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit Versicherungsvertrag zurücktreten. unserer Leistungen aus § 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In diesem Fall können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns 7.3 Umsatzsteuer nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wir erstatten die Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch sind. gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Seite 5 von 7 [Seite 8] Erstbeitrages aufmerksam gemacht haben, es sei denn, Sie haben die die letzte uns bekannte Anschrift senden, drei Tage nach Absendung Nichtzahlung nicht zu vertreten. als zugegangen. 8.5 Fälligkeit der Folgebeiträge 10.1.2 Zustimmung zu weiteren Tierkrankenversicherungen Jedes Bestehen oder jeder Abschluss einer weiteren Kranken- oder Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungs- Operationsversicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen periode fällig und zu entrichten. Versicherer ist uns unter Nennung des Unternehmens, der Vertrags- nummer sowie der Art des Versicherungsschutzes unverzüglich 8.6 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgebeiträge mitzuteilen. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, werden wir Sie auffordern, den rückständigen Folgebeitrag innerhalb von zwei 10.1.3 Tierhaltung Wochen ab Zugang des Aufforderungsschreibens zu zahlen Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle möglichen und (Zahlungsfrist). Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der zumutbaren Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Mahnung entstandenen Kosten geltend zu machen. Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter und Wasser ergreifen. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. 10.1.4 Schadenminderung Sind Sie mit der Zahlung des Folgebeitrags nach Ablauf der zwei- Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie nach Möglichkeit für wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Unsere Kündigung wird Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres unwirksam, wenn Sie sämtliche bereits fälligen Folgebeiträge innerhalb hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. eines Monats ab Zugang des Kündigungsschreibens zahlen. Soweit möglich, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und Für Versicherungsfälle, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen danach auch zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist. Zahlungsfrist bis zur Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. 10.1.5 Auskünfte und Nachweise Sie haben uns auf unsere Anforderung hin alle Nachweise zu erbringen 9. Anpassung der Beiträge und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs- falles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B. Dies umfasst auch Nachfragen zu Zeitpunkten und Abläufen, die zur wegen steigender Kosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme Notwendigkeit einer Heilbehandlung geführt haben. von Heilbehandlungsmaßnahmen, ändern. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns geforderten Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für laufende Verträge Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns elektronisch nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und übermittelt werden. Wir haben das Recht, die Belege auch im Original Versicherungstechnik jährlich zu überprüfen, neu zu kalkulieren und anzufordern. Die Belege gehen in unser Eigentum über. anzupassen. Folgende Informationen müssen aus der Rechnung vollständig Zweck dieser Neukalkulation ist es, eine sachgemäße Berechnung der hervorgehen: Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus • Name und Anschrift der Tierarzt-Praxis bzw. Tier-Klinik den Versicherungsverträgen sicherzustellen. • Name und Anschrift des Tierhalters Wir richten uns bei der Neukalkulation nach der bisherigen – sowie der voraussichtlichen – Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten • Rechnungsdatum mit Rechnungsnummer Überprüfung. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen • Name, Geburtsdatum, Tierart und Rasse des behandelten Tieres der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen. • Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maß- behandelten Tieres geblichen Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt. • Diagnose/n Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Sonder- • Datum der erbrachten Leistungen (Behandlungstage) kündigungsrecht. • berechnete Leistungspositionen inkl. Gebührenziffer gemäß der Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Angabe des schutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag Steigerungsfaktors innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu • Rechnungsbetrag einschließlich der ausgewiesenen dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Umsatzsteuer Bei Erhöhung des Beitrags darf dieser den zum Zeitpunkt der • Rechnungsbetrag brutto, netto und Steuersatz Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang geltenden Beitragssatz nicht übersteigen. • Zeitpunkt des Geldeingangs, wenn Zahlung vor Rechnungs- erstellung erfolgt 10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- • Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers (sofern verletzungen vorhanden) 10.1 Obliegenheiten Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Labor- untersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren (EKG, 10.1.1 Anzeige Adress-/ E-Mail-/ Namensänderung Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift, seiner E- sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungs- Mail-Adresse oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. dokumente vorzulegen. Andernfalls gelten Erklärungen, die wir mit eingeschriebenem Brief an Seite 6 von 7 [Seite 9] 10.1.6 Tierärztliche Untersuchung oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an unserem Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte Geschäftssitz. von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erfor- Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- derlich ist. Die Untersuchung beschränkt sich dabei immer auf die für raum ist, oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in Frage stehende Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem Heilbehandlungsmaßnahme. Geschäftssitz zuständig. 10.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen 14. Verjährung Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.3 sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der Schwere des Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren. Verschuldens zu kürzen. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von den Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.4 – 10.1.6 werden Umständen, die den Anspruch begründen, erlangt hat, bzw. ohne grobe wir mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun- Fahrlässigkeit hätte erlangen können. gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet Wird die in Abschnitt 10.1.4. genannte Obliegenheit verletzt, so können worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem wir das Versicherungsverhältnis zudem, unter der Voraussetzung des unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht. § 28 Abs. 1 VVG, innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 11. Obliegenheiten und Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte 11.1 Abtretung bei Ansprüchen gegenüber Dritten Haben Sie Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG, die Verpflich- tung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungs- vertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) zu leisten ist, an uns schriftlich abzutreten. 11.2 Pflicht zur Mitwirkung Sie müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie geltende Form- und Fristvorschriften beachten und uns bei der Durchsetzung der Ansprüche, soweit erforderlich, unterstützen. 11.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 11.1 bzw. 11.2 werden wir mit den in § 86 Abs. 2 und 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit wir infolge der Obliegenheitsverletzung keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. 11.4 Anspruch auf Rückzahlung gegen den Leistungserbringer Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die wir aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht haben, gelten die Abschnitte 11.1 bis 11.3 entsprechend. 12. Willenserklärungen und Anzeigen Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief). 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständig Seite 7 von 7 [Seite 10] Tierkrankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherer: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Produkt: Sitz der Niederlassung: Frankfurt am Main (HRB 112118) Hundekrankenversicherung Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Tierkrankenversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick (keine vollständige Darstellung). Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in den Versicherungsunterlagen (Vertragserklärungen [Angebot/Antrag], Versicherungsschein, zusätzliche Vereinbarungen, Verbraucherinformationen und Versicherungs- bedingungen) enthalten. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Tierkrankenversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Im Versicherungsfall ersetzen wir die Nicht versichert sind zum Beispiel: erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des  Heilbehandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes. Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit. ✓ Dazu zählen ambulante und stationäre Heil-  Aufwendungen für beispielsweise Maßnahmen zum behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen Zahnersatz, vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen, und Leistungen im Rahmen von Budgets. Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die ✓ Ambulante und stationäre Heilbehandlungen, z. B. durch unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht • Tierärztliche Heilbehandlungen wurden. • Ambulante oder stationäre Operationen • Arznei- und Verbandmittel • Heil- und Hilfsmittel • Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik Gibt es Deckungsbeschränkungen? • Vor- und nachstationäre ! Es gelten Leistungsbegrenzungen im ersten Heilbehandlungsmaßnahmen Versicherungsjahr ab Vertragsbeginn. ✓ Schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. ! Je Fehlentwicklung gewähren wir einen Zuschuss notwendiger Zahnextraktionen von max. 2.500 EUR. ✓ Fehlentwicklungen ! Heilmittel (beispielsweise Massage, Physiotherapie oder Krankengymnastik), wenn diese im Rahmen ✓ Gesundheitsbudget, z. B. Vorsorgeuntersuchungen, einer Nachbehandlung einer versicherten Operation Schutzimpfungen, Wurmkur, Chippen von einem Tierarzt verordnet worden sind. Unsere ✓ SOS-Budget, z. B. Tier-Pensionskosten, wenn Sie Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall aus medizinischen Gründen stationär im Krankenhaus begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 Min. behandelt werden; Vermisstenmeldung ! Während der gesamten Vertragslaufzeit gewähren ✓ Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Tele-Medizin) wir einmalig einen Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese. ✓ Wird das versicherte Tier nach einer digitalen Erstberatung (durch einen Online-Tierarzt über ! Für das Gesundheits- und das SOS-Budget gilt unseren Servicepartner) zur Weiterbehandlung an jeweils ein Höchstbetrag je Versicherungsjahr. einen Tierarzt überwiesen, erhöht sich in den Tarifen DA Direkt_petolo_TKV_IPID_Hund_150_1125 Komfort und Premium Ihr Leistungsumfang. Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. ✓ Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. Seite 1 von 2 [Seite 11] Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Pflicht zur Mitteilung der Chip-Nummer des versicherten Tieres bis zum Einreichen des ersten Leistungsfalls • Pflicht zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter und Wasser • Pflicht zur Auskunftserteilung zwecks Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht • Pflicht zur Untersuchung durch einen von uns beauftragten Tierarzt, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich ist Wann und wie zahle ich? Der Erstbeitrag wird mit Zugang des Versicherungsscheines fällig, jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode fällig und zu entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu kündigen. Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit einem Online-Tierarzt vereinbart haben, ist für die Dauer von 12 Monaten die monatliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen oder ein Tarifwechsel in einen Tarif mit geringeren Leistungen eingeschränkt. Seite 2 von 2 [Seite 12] Versicherteninformation nach § 1 VVG-InfoV (VVG-Informationspflichtenverordnung) für die DA Direkt Tierkrankenversicherung Stand: 01.11.2025 Die Informationen auf diesem Blatt sind nicht abschließend. 1.5 Ansprechpartner zur außergerichtlichen Schlichtung Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich gerne an einschließlich Tarifblatt. Wir haben Ihnen als Versicherungsnehmer den Vorstand der DA Direkt Versicherung oder an folgende Stelle gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wenden: folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Versicherungsombudsmann e.V. 1. Informationen zum Versicherer Postfach 080632 10006 Berlin 1.1 Gesellschaftsangaben (Identität des Versicherers) DA Direkt Versicherung Sie können sich außerdem an unsere zuständige Aufsichtsbehörde Platz der Einheit 2 (s. Ziffer 1.4) wenden. 60327 Frankfurt am Main Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt in jedem Fall Telefon: +49 69 7115-7750 erhalten. Haben Sie den Vertrag elektronisch geschlossen (z. B. über Telefax: +49 69 7115-7751 eine Internetseite oder per E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden infoservice@da-direkt.de auch an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Rechtsform: Aktiengesellschaft Union wenden. Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Carsten Schildknecht Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Vorstand: Peter Stockhorst (Vors.), René Billing, Michael Reuter, Martin Schmidt-Schön 1.6 Informationen zur Versicherungsleistung Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main Dem Versicherungsvertrag liegen die bei Vertragsschluss vereinbar- Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 112118) ten und im Versicherungsschein genannten Versicherungsbedingun- gen für die Tierkrankenversicherung der DA Direkt zugrunde. UStID-Nr.: DE 811493175 Vers.St-Nr.: 807/V90807001512 Die wesentlichen Merkmale Ihrer Versicherungsleistung erkennen Sie im Tarifblatt, die genauen vertraglichen Inhalte in den Versicherungs- 1.2 Ladungsfähige Anschrift bedingungen. DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG Die Leistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der Platz der Einheit 2 zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der 60327 Frankfurt am Main Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. 1.3 Hauptgeschäftstätigkeit 1.7 Informationen zum Gesamtbeitrag Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb und die Verwaltung von Die Höhe des Beitrags ist abhängig von dem gewählten Versicherungsverträgen für den privaten Bereich. Versicherungsschutz und richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter des versicherten Tieres. Sie können den zu zahlenden 1.4 Zuständige Aufsichtsbehörde Gesamtbeitrag für Ihren Versicherungsschutz dem (jeweils gültigen) Versicherungsschein entnehmen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn DA Direkt_petolo_TKV_KIB_192_0126 DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175 Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind (HRB 112118) umsatzsteuerfrei Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512 Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05 Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX Seite 1 von 3 [Seite 13] Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem an berechnet. Er ist monatlich in gleichen Beitragsraten zu entrichten. Ende der Widerrufsfrist beginnt. Der Versicherer hat zurück- zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Der Beitrag gilt daher bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet. Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Die Beitragsraten sind am ersten Tag der monatlichen Zahlungs- periode fällig. Der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate ist sofort Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Kosten, Steuern oder Gebühren für den angebotenen Versicherungsschutz an, außer Besondere Hinweise Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Einzugsverfahrens. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrück- lichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer voll- 2. Informationen zum Vertrag ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 2.1 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind unbefristet gültig, solange sie nicht wirksam durch neue Informationen ersetzt wurden. Abschnitt 2 2.2 Zustandekommen des Vertrages Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärun- Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu gen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von stellen: 14 Tagen widerrufen. 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen Widerrufsbelehrung ist, und die zugehörige Registernummer; Abschnitt 1 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem und besondere Hinweise Widerrufsrecht Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Über- 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- E-Mail) widerrufen. meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Form; • der Versicherungsschein, 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; • die Vertragsbestimmungen, 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum Leistung des Versicherers; einschließlich der Tarifbestimmungen, 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern • diese Belehrung, und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen, ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des jeweils in Textform zugegangen sind. Preises ermöglichen; Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des Widerrufs. des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Der Widerruf ist zu richten an: Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; Kosten, DA Direkt Versicherung, 61434 Frankfurt am Main die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln E-Mail: infoservice@da-direkt.de entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende werden; Faxnummer zu richten: 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe- +49 69 7115 7751 sondere zur Zahlungsweise der Prämien; 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Widerrufsfolgen Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir als Versicherer erstatten Ihnen den auf die Zeit vor und nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Seite 2 von 3 [Seite 14] 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere 2.5 Vertragssprache über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs- Sämtliche, das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller Kommunikation finden in deutscher Sprache statt. an den Antrag gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie 2.7 Anwendbares Recht die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Deutschland. Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle 2.8 Gerichtsstand des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und machen: deutlich gestalteten Form; • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; örtlich zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den • Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem Versiche- durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der rungsvertrag bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die ist, geltend machen. Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung 2.3 Laufzeit des Vertrages Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. 2.4 Beendigung des Vertrages Sie können als Versicherungsnehmer den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform kündigen. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit können Sie den Vertragsteil für das versicherte Tier ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats kündigen, sofern Sie für das versicherte Tier bis zum Kündigungszeitpunkt keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Kündigen Sie den Vertrag für das versicherte Tier innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, verzichten Sie damit auf eine Erstattung von Leistungen für dieses versicherte Tier für ihre gesamte Vertragslaufzeit. Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich. 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Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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