Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

Uelzener Hunde-OP-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

Uelzener Hunde-OP-Versicherung laut Informationsblatt: Operationen unabhängig vom GOT-Satz, wählbare Jahreshöchstleistung, 42 Tage Nachbehandlung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an Uelzener weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Uelzener

Zahlung per Lastschrift

Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Uelzener, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Uelzener auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Uelzener mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Uelzener einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Uelzener Hunde-OP-Versicherung von Uelzener (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Uelzener weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Wir bieten Ihnen eine OP-Versicherung für Ihren Hund an.“Informationsblatt, Seite 1
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Ihres versicherten Hundes.“Informationsblatt, Seite 1
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„der Erstattungshöhe (unbegrenzt, 6.000 € oder 3.000 €) sowie bei der Selbstbeteiligung jeweils pro Versicherungsjahr.“Informationsblatt, Seite 1
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Ihre Tierarztkosten unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).“Informationsblatt, Seite 1
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)nicht geregelt
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„sowie bei der Selbstbeteiligung jeweils pro Versicherungsjahr.“Informationsblatt, Seite 1
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinikja„der Tierklinik.“Informationsblatt, Seite 1
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitennicht geregelt
Wartezeit für Operationennicht geregelt
Wartezeit bei Unfällennicht geregelt
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„1-jähriger Wartezeit“Informationsblatt, Seite 1
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie müssen unsere Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.“Informationsblatt, Seite 2
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„Die Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifikationschip.“Informationsblatt, Seite 1
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Abschluss der Versicherung bekannt sind oder“Informationsblatt, Seite 1
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennicht geregelt
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungennicht geregelt
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nicht geregelt
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationnicht geregelt
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nicht geregelt
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Lokalanästhesie infolge Unfalls oder Krankheit inkl. Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial;“Informationsblatt, Seite 1
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„an den letzten 3 Untersuchungstagen vor der Operation“Informationsblatt, Seite 1
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„und stationäre Unterbringungskosten inkl. Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 42 Tage nach der Operation;“Informationsblatt, Seite 1
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationnicht geregelt
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„und stationäre Unterbringungskosten inkl. Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 42 Tage nach der Operation;“Informationsblatt, Seite 1
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundnicht geregelt
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nicht geregelt
Kaiserschnitt und Geburtshilfenicht geregelt
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„therapeutische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop,“Informationsblatt, Seite 1

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial;“Informationsblatt, Seite 1
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„geführte alternative Heilbehandlungen wie Physiotherapie, Homöopathie, Osteopathie, Lasertherapie oder Akupunktur im Rahmen einer OP“Informationsblatt, Seite 1
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„geführte alternative Heilbehandlungen wie Physiotherapie, Homöopathie, Osteopathie, Lasertherapie oder Akupunktur im Rahmen einer OP“Informationsblatt, Seite 1
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnicht geregelt
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)nicht geregelt

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)nicht geregelt
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallnicht geregelt
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenicht geregelt

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)ja, bis 500 €„beträgt 500 € pro Versicherungsjahr mit einer festen Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro Rechnung.“Informationsblatt, Seite 1
Impfungennicht geregelt
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nicht geregelt
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnicht geregelt

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägenicht geregelt
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satznicht geregelt
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Weltweit maximal 12 Monate“Informationsblatt, Seite 2
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratnicht geregelt
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)ja, bis 1.500 €„Die Erstattung aus dem Sterbegeld-Baustein ist nach Eintritt des Versicherungsfalles im ersten Versicherungsjahr auf 500 €,“Informationsblatt, Seite 1

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.“Informationsblatt, Seite 2
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresnicht geregelt
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Nehmen wir eine Beitragsanpassung vor, ohne dass sich der Versicherungsschutz verändert,“Informationsblatt, Seite 2
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.“Informationsblatt, Seite 2
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Uelzener Besondere Bedingungen Hunde-OP-Versicherung PREMIUM (BOPHuP 2023)
[Seite 1] Bedingungen der Uelzener für die Hunde-OP-Versicherung PREMIUM (BOPHuP 2023) gültig ab 29.03.2025 Übersicht: 1. Versicherbare Hunde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten 2. Leistungsumfang 3. Nicht versicherbare Leistungen 4. Geltungsbereich 5. Definitionen 1 Versicherbare Hunde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten 1.1 Versicherbare Hunde Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag. 1.2 Erstattungslimit • Die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz beträgt 3.000 € pro Versicherungs- jahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart). • Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleis- tung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart: • Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr. • Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr. Bei Tarifwechsel gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versiche- rungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet. 1.3 Selbstbeteiligung Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versiche- rungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert. 1.4 Grundsatz Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tier- ärztliches Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen. Adresse Kontaktdaten Vorstand Identifikationsdaten Bankverbindung Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 Commerzbank AG Versicherungs- Fax 0581 8070-248 Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger USt-IdNr.: DE 116 681 647 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 Gesellschaft a. G. www.uelzener.de Aufsichtsratsvorsitzende: StNr.: 47 207 00011 BIC: COBADEFF249 Veerßer Straße 65 / 67 info@uelzener.de Susanne Treiber StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549 29525 Uelzen DOC-360_0625_V02_UA Seite 1 von 7 [Seite 2] 1.5 Wartezeiten • Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn • Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn • Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder ange- borener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbe- handlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn • Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn • Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich da- zugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabel- bruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen. • Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn • Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung: • Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt 2 Leistungsumfang 2.1 Leistungsfall Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen unabhängig vom Gebührensatz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen. Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizini- schen Instrumenten durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Therapie (ohne diagnostische Absicht). Versichert sind sowohl Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden sowie minimalinvasive OP-Methoden. Zusätzlich sind Biopsie, Punktion und endoskopische Eingriffe mitversichert. Verstirbt Ihr versicherter Hund in der Narkose zur Vorbereitung einer Operation unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten Operation begonnen hat, werden die Kosten erstattet. 2.2 Zusätzlich versicherte Leistungen im PREMIUM-Schutz Zusätzlich mitversichert sind Kosten für: • die letzten beiden Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie 14 Kalendertage Nachbehandlung inklusive der Unterbringung, Verpflegung sowie Kosten für Arzneimittel im Anschluss an eine versicherte Operation; • Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Operation stationär verabreicht werden; • tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbe- handlungen in Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von einem Aus- landsaufenthalt. Für derartige Behandlungen in Anrainerstaaten besteht ein Leistungsanspruch nur in dem in Ziffer 4 beschriebenen Umfang; • die tierärztliche Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, begrenzt auf einen Zuschuss von 25 €, ohne Berücksichtigung des Erstattungslimits und ohne Abzug einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung; • eine chirurgische Kastration / Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn; • Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation; DOC-360_0625_V02_UA Seite 2 von 7 [Seite 3] • vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur, die im Rahmen einer Operation vorgenommen werden; • tierärztlichen Notdienst. Sonder-OP-Baustein (sofern vertraglich vereinbart) Haben Sie den Sonder-OP-Baustein versichert, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen eingeschlossen: • Besondere Erkrankungen und Operationen: Darunter fallen alle Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen wie unten genannt. • Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen einschließlich dazu- gehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen • Operationen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen Besondere Erkrankungen und Operationen Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. • Beckenosteotomie / Umstellungsosteotomie Bei diesem orthopädisch-chirurgischen Eingriff wird der Beckenknochen durchtrennt und wieder mit einer Platte zusammengeschraubt, um eine bessere Gelenkpfanne für den Ober- schenkelkopf herzustellen. • Operationen infolge des brachyzephalen Syndroms (Kurz- bzw. Rundköpfigkeit) Das brachyzephale Syndrom äußert sich unter anderem durch zu enge Nasenlöcher, abnormal geformte Nasenmuscheln, ein verlängertes Gaumensegel, Erkrankungen der Tonsillen, einen Kehlkopfkollaps und eine verengte Trachea. • Denervation / Nervenschnitt Dieser Eingriff wird durchgeführt, um die Weiterleitung von Schmerzimpulsen vollständig oder partiell zu unterbrechen. • Operationen infolge der Distichiasis Zusätzliche wimpernartige Haare (Distichien) wachsen aus den Talgdrüsen des Lidrandes heraus in Richtung des Auges und verursachen dort Schäden an der Hornhaut. • Operationen infolge des Ektropiums (Hängelid) Das Augenlid ist nach außen gedreht. Meistens ist das Unterlid betroffen. Deshalb kann kein vollständiger Lidschluss erfolgen. • Operationen infolge des Entropiums (Rolllid) Das Augenlid ist samt Wimpern nach innen gedreht, sodass die Wimpern an der Hornhaut reiben. • Femurkopfresektion Bei diesem chirurgischen Verfahren wird der Kopf des Oberschenkelknochens operativ entfernt. • Operationen am Herzen Hierunter fallen sämtliche Operationen aufgrund angeborener Herzerkrankungen sowie sons- tige Operationen am Herzen und Gefäßsystem. • Operationen infolge der Hüftgelenksdysplasie (HD) Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks. • Operationen infolge der Inguinalhernie (Leistenbruch) Der Vorfall von Organen oder Gewebe aus dem Bauchraum durch eine zu große Öffnung der Muskelschichten im Bereich der Leiste macht diesen Eingriff erforderlich. • Korrekturosteotomie / Umstellungsosteotomie Bei diesem orthopädisch-chirurgischen Eingriff wird ein Knochen durchtrennt, um die normale Knochen-, Gelenk- oder Extremitäten-Anatomie herzustellen. • Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, die Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Ho- densack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle. • Lidspaltenplastik Diese wird durchgeführt zur Korrektur von Fehlstellungen der Lider. • Operationen infolge der Patellaluxation Hierbei handelt es sich um eine angeborene oder traumatisch erworbene Verschiebung der Kniescheibe aus ihrem Gleitbett. • Pectineus-Myektomie (Operative Heilbehandlung der Hüftgelenk-Dysplasie) Hierbei wird der Pectineus-Muskel, ein Muskel, der das Hüftgelenk beugt, durchtrennt. Hier- durch soll der Hüftkopf besser in der Gelenkpfanne liegen. DOC-360_0625_V02_UA Seite 3 von 7 [Seite 4] • Operationen infolge des portosystemischen Shunts (Lebershunt) Der Lebershunt ist eine meist angeborene Fehlbildung, bei der es zur Störung der Leber- durchblutung kommt. Dadurch kommt es zur Leberfunktionsstörung. • Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen) Die Prothese ist ein medizinisch notwendiges, künstlich geschaffenes, funktionell ähnliches Körperersatzstück wie zum Beispiel ein Hüftgelenk. • Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten. • Uretereinpflanzung in die Harnblase (Ektopischer Ureter) Bei diesem Eingriff handelt es sich um die Korrektur eines Harnleiters, der durch Fehlbildung nicht in die Blase mündet. Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart) Haben Sie den Reha-Baustein versichert, so sind innerhalb von 21 Kalendertagen nach einer versicherten Operation die nachfolgend aufgeführten Zusatzleistungen eingeschlossen. Diese können auch durch Nichttierärzte erbracht werden. • Physiotherapie (bis 12 Wochen nach dem Eingriff) • Osteopathie • Heilpraktikerbehandlungen • Phytotherapie • Homöopathie • Regenerative Therapien wie Stammzellentherapie, PRP, IRAP Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr. Zahnzusatz-Baustein (sofern vertraglich vereinbart) Haben Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen eingeschlossen: • Medizinisch notwendige Gebisskorrektur • Zahnprothese infolge einer Gebisskorrektur und Überkronung • Prophylaktische Zahnreinigung und -politur sowie Zahnsteinentfernung Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr. 2.3 Zuchthündin (sofern vertraglich vereinbart) Haben Sie eine Zuchthündin versichert, so sind folgende Zusatzleistungen eingeschlossen: • konventionelle Geburtshilfe • Erstbehandlung der Welpen (Nabelschnur durchtrennen, Reanimation der Welpen, trocken reiben) Für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin besteht Versicherungsschutz für versicherte Opera- tionen. Dieser Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt und ist bis zur Abgabe an den Käufer, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt, begrenzt. Nicht versichert sind Impfkosten, Wurmkuren, Parasitenmittel und einmalige Kosten für einen Identifizierungschip für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin. Auch evtl. zusätzlich versicherte Leistungen aus dem Sonder-OP-Baustein, dem Reha-Baustein und dem Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen. Ausgenommen sind über den Sonder- OP-Baustein versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch). Für diesen Eingriff besteht nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt, Versicherungsschutz. Stirbt Ihre versicherte Zuchthündin bei der Geburt der Welpen oder innerhalb von 12 Wochen nach der Geburt, entfällt der Versicherungsschutz für ihre Welpen mit dem Tod Ihrer versicherten Zuchthündin. Sie können den Versicherungsschutz für diese Welpen bis zu 12 Wochen nach der Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen. Ist Ihre zu versichernde Zuchthündin bei Antragstellung bereits trächtig, beginnt der Versiche- rungsschutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt der Welpen. Das heißt, für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht kein Versicherungsschutz. DOC-360_0625_V02_UA Seite 4 von 7 [Seite 5] 3 Nicht versicherbare Leistungen Sie haben keinen Leistungsanspruch für: • bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinär- medizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen; • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit; • Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder- OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungs- anspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durch- geführt wird; • Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation stehen; • Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen; • nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten. Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für: • Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben; • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP- Baustein versichert haben; • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben; • Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha- Baustein versichert haben; • Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben; • Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heil- behandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden; • Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rasse- standards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben; • die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen; • Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern; • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes; • Transportkosten Ihres versicherten Hundes; • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeunter­ suchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten); • tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters; • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen ­infolge von Epidemien und Pandemien; • Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel; DOC-360_0625_V02_UA Seite 5 von 7 [Seite 6] • wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte; • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind; • physiologisch ablaufende Geburten, Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazu- gehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert; • unblutige Reposition luxierter Gelenke einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen; • Folgen von nicht versicherten Eingriffen. 4 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Im PREMIUM-Schutz haben Sie für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten Versicherungsschutz. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 5 Definitionen 5.1 Diagnostik (Diagnose) Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissen- schaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen: • Vorbericht • Klinische Untersuchungen • Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter- suchungen 5.2 Folgen eines Unfalls Folgen eines Unfalls sind die durch einen Unfall notwendig gewordenen Operationen. 5.3 Heilbehandlung Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern 5.4 Kastration / Sterilisation Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Hundes. Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Hundes. 5.5 Krankheit Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustands Ihres versicherten Hundes. 5.6 Leistungsfall Die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Hundes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls. Zum Leistungsfall zählen auch: • die Vorbehandlung • die Nachbehandlung DOC-360_0625_V02_UA Seite 6 von 7 [Seite 7] Der Leistungsfall muss eingetreten sein: • nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit • vor Ende des Vertrages 5.7 Medizinisch notwendig Medizinisch notwendig ist eine Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. 5.8 Nachbehandlung Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Verpflegung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern Versichert sind im PREMIUM-Schutz maximal 14 Kalendertage im Anschluss an die Operation. Wechselt zwischen der Operation und der Nachbehandlung das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt. 5.9 Rassehund Rassehund ist ein Individuum von genetisch verwandter Hundepopulation, anerkannt durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI). 5.10 Unfall Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Hundes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht. 5.11 Vorbehandlung Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Hundes zur Vorbereitung der Operation. Es handelt sich insbesondere um: • allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Hundes • spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Hundes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen Versichert sind im PREMIUM-Schutz die letzten beiden Untersuchungstage vor der Operation. 5.12 Zuchthündin Zuchthündin ist ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund, der unter Einhaltung der zuchthygieni- schen Vorgaben zur Zucht eingesetzt wird. DOC-360_0625_V02_UA Seite 7 von 7
Volltext aufklappen: Uelzener Hunde-OP-Versicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
[Seite 1] Hunde-OP-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Produkt: HUNDE-OP Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Hunde- OP-Versicherung. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Angebotsanfrage, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine OP-Versicherung für Ihren Hund an. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? •  ls Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch A Nicht versichert sind notwendige Operation wegen einer nach Ab- z. B. Aufwendungen für: schluss des Vertrages eingetretenen Krankheit oder infolge eines Unfalls Ihres versicherten • Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder Hundes. angeratene Operationen;  ir erstatten Ihnen Ihre Tierarztkosten – un- W •  olgen von Mängeln und Krankheiten, die bei F • Abschluss der Versicherung bekannt sind oder abhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie haben bei Vertragsabschluss die Wahl bei • Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, der Erstattungshöhe (unbegrenzt, 6.000 € oder wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar 3.000 €) sowie bei der Selbstbeteiligung jeweils vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, pro Versicherungsjahr. die Operation aber nach der Wartezeit durch- •  ie haben die freie Wahl des Tierarztes / S geführt wird; der Tierklinik. •  achträgliche Operationen und Operationen n Versichert sind z. B.: wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, die während einer Unterbrechung des Ver- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante • sicherungsschutzes auftreten; oder stationäre Operationen; •  perationen, Heilbehandlungen und Unter­ O  perationen unter Vollnarkose, Sedierung oder O • suchungen durch Sie als Versicherungsnehmer Lokalanästhesie infolge Unfalls oder Krankheit sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder inkl. Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Eltern. Verbandsmaterial; •  iopsie, Punktion, diagnostische und B therapeutische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop, ausgenommen die Entfernung von Ekto­parasiten;  orbehandlung an den letzten 3 Unter­ V • suchungstagen vor der Operation; Gibt es Deckungsbeschränkungen? •  achsorge/-behandlung ambulant / stationär N • Die Erstattung aus dem Sterbegeld-Baustein ist und stationäre Unterbringungskosten inkl. nach Eintritt des Versicherungsfalles im ersten Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 42 Tage Versicherungsjahr auf 500 €, im zweiten Ver- nach der Operation; sicherungsjahr auf 1.000 € und ab dem dritten Versicherungsjahr auf 1.500 € begrenzt. •  om Tierarzt oder Nicht-Tierarzt durch- v geführte alternative Heilbehandlungen wie •  ie maximale Erstattungshöhe für die Leistun- D Physiotherapie, Homöopathie, Osteopathie, gen des Vorsorge-Bausteins, sofern von Ihnen Lasertherapie oder Akupunktur im Rahmen mitversichert, beträgt 500 € pro Versicherungs- einer OP bzw. deren Vor- oder Nachbehand- jahr mit einer festen Selbstbeteiligung in Höhe lung. von 25 % pro Rechnung. Diagnostik, Heilbehandlung und Operation bei •  den Kosten für einen Identifikationschip An • beteiligen wir uns mit 25 €. Verletzung oder Vergiftung durch die Aufnahme oder den Kontakt von Ködern. Wir beteiligen uns an Kosten für: • Die Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifikationschip. DOC-1193_1225_V02_UA Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? • In Deutschland • Weltweit – maximal 12 Monate Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Sie müssen unsere Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Sie müssen alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Hundes ergreifen. • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag bezahlen Sie bitte spätestens 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist in der Beitragsübersicht genannt, die Sie mit dem Versicherungsschein erhalten. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig bezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Vertrag erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Ver- tragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie uns über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Hundes informieren. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertrags- laufzeit kündigen. • Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat, kündigen. • Nehmen wir eine Beitragsanpassung vor, ohne dass sich der Versicherungsschutz verändert, können Sie den Ver- trag in bestimmten Fällen vorzeitig beenden. • Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. DOC-1193_1225_V02_UA Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.