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Ein kleines weißes Motorboot liegt bei grauem Wetter an der bemoosten Betonwand einer Schleusenkammer, davor schwere Poller, im Hintergrund das Schleusentor.

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Nord-Ostsee-Kanal: Die Abgabe für Sportboote fällt weg

Das Bundesministerium für Verkehr hat am 14. September 2026 angekündigt, die Befahrensabgabe für Sport- und Freizeitboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal zum 1. Januar 2027 zu streichen. Bisher kostet eine Durchfahrt je nach Bootslänge 12 bis 43 Euro.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Das Bundesministerium für Verkehr hat am 14. September 2026 mitgeteilt, dass die Befahrensabgabe für Sport- und Freizeitboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal zum 1. Januar 2027 vollständig entfällt. Bisher kostet eine Durchfahrt je nach Bootslänge zwischen 12 und 43 Euro. Rund 10.000 Sportboote nutzen den knapp 100 Kilometer langen Kanal zwischen Brunsbüttel und Kiel jedes Jahr.

Neu ist weniger der Betrag als die Begründung. Nach Darstellung des Ministeriums war das Erheben der Abgabe zuletzt aufwendiger und teurer, als sie einbrachte. Verkehrsminister Steffen Bilger nennt den Schritt einen Abbau von Bürokratie dort, wo sie den Menschen keinen Mehrwert bringe. Die Streichung steht in einer Verordnung, die weitere Vereinfachungen für die Seeschifffahrt enthält.

Für Eigner heißt das: Ab der Saison 2027 fällt beim Wechsel zwischen Nordsee und Ostsee ein Schritt weg, der bisher vor jeder Durchfahrt zu erledigen war. Der Weg durch den Kanal spart gegenüber dem Weg um Dänemark rund 450 Kilometer. An der Sache selbst ändert sich nichts: Es bleibt eine Fahrt auf einer Wasserstraße mit dichtem Berufsverkehr, Schleusen und festen Verkehrsregeln.

Der Deutsche Motoryachtverband begrüßt die Entscheidung und fordert dieselbe Regelung für die niedersächsischen Küstenkanäle. Dort wird die Abgabe vorerst weiter erhoben. Ob der Bund diesem Wunsch folgt, ist offen und in dem angekündigten Paket nicht vorgesehen.

Ab 2027 fällt die Abgabe von 12 bis 43 Euro weg, der Kanal bleibt der kurze Weg.

Was das für Eigner heißt

Am Versicherungsschutz ändert der Wegfall der Abgabe nichts, er betrifft allein eine Zahlungspflicht gegenüber der Verwaltung. Wichtiger bleibt, was im Kanal selbst passiert: Schäden entstehen beim Schleusen, an der Wartestelle und im Sog der Berufsschifffahrt, meist an Rumpf, Scheuerleiste und Festmachern. Betroffen sind vor allem Kajütboote, Motoryachten und Segelyachten auf dem Weg zwischen Nord- und Ostsee, dazu Charteryachten in der Überführung. Wer die Durchfahrt plant, sollte vorher wissen, ob sein vereinbartes Fahrtgebiet den Kanal und die anschließende Ostsee einschließt.

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