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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Kurz gesagt

Ja, für fast alle Erwachsenen. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen, bei Verletzungen oft über Jahrzehnte. Der Schutz kostet meist nur 40 bis 120 Euro im Jahr. Überflüssig ist er nur, wenn Sie schon über Eltern oder Partner mitversichert sind.

Ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Was es kostet

Was der Schutz kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euroetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Familie mit Kindernetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Sehr guter Familientarif ohne Selbstbeteiligungab etwa 48 bis 80 Euro im Jahr
Umfangreicher Tarif mit 250 bis 300 Euro Selbstbeteiligungetwa 80 bis 95 Euro statt 120 bis 145 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Testergebnissen. Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Radfahrer verletzt eine Fußgängerin

Ein kurzer Moment Unachtsamkeit, und die Folgen tragen Sie selbst, wenn Sie nicht versichert sind.

Behandlung und Rehaschnell fünfstellig
Verdienstausfall und Schmerzensgeldoft sechsstellig
Beitrag Privathaftpflichtetwa 40 bis 120 Euro im Jahr

Mit Versicherung zahlt der Versicherer und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Ohne Versicherung haften Sie selbst.

Warum das Risiko so groß ist

Wer schuldhaft einen anderen schädigt, muss den Schaden ersetzen. Eine Grenze gibt es dabei nicht. Bei einem Radunfall mit einem schwer verletzten Menschen kommen Behandlung, Verdienstausfall und Rente schnell auf Millionenbeträge.

Ohne Versicherung kann das eine Pfändung über viele Jahre bedeuten.

Wann Sie sie nicht extra brauchen

Kinder sind in der Regel über die Eltern versichert, oft auch während der ersten Ausbildung oder des Studiums. Paare können einen gemeinsamen Vertrag haben.

Wer schon mitversichert ist, zahlt mit einem zweiten Vertrag doppelt, ohne mehr Schutz zu bekommen.

LebenslageEigener Vertrag nötig?
Kind in erster Ausbildung, bei den Eltern mitversichertmeist nein
Nach der Ausbildung mit eigenem Einkommenja
Paar mit gemeinsamem Vertragnein, einer reicht
Singleja

Was sie nicht abdeckt

Schäden am eigenen Eigentum, Schäden durch Auto, Motorrad oder Boot mit Motor und berufliche Schäden sind nicht enthalten. Dafür gibt es eigene Versicherungen.

Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie schon über Eltern oder Partner versichert sind.
  2. Falls nicht: Tarif mit mindestens 10 Millionen Euro Deckung wählen.
  3. Beim Zusammenziehen Verträge zusammenlegen.
  4. Nach Ende der Ausbildung einen eigenen Vertrag abschließen.

Checkliste

  • Mitversicherung über Eltern oder Partner geklärt
  • Deckung mindestens 10 Millionen Euro
  • Forderungsausfalldeckung enthalten
  • Keine doppelten Verträge im Haushalt

Häufige Fehler

  • Glauben, man passe immer auf und brauche daher keinen Schutz
  • Nach dem Berufseinstieg vergessen, einen eigenen Vertrag abzuschließen
  • Zwei Verträge im selben Haushalt bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die private Haftpflicht Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig, gilt aber als eine der wichtigsten privaten Versicherungen.

Brauchen Studierende eine eigene Haftpflicht?

Oft nicht, wenn sie in erster Ausbildung sind und über die Eltern mitversichert bleiben. Das steht im Vertrag der Eltern.

Brauchen Rentner noch eine Haftpflicht?

Ja. Das Risiko, jemanden zu schädigen, endet nicht mit dem Berufsleben.

Was ist, wenn ich kein Vermögen habe?

Dann haften Sie mit künftigem Einkommen. Forderungen aus einem Urteil können bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Zahlt die Haftpflicht auch Schäden an meinen eigenen Sachen?

Nein. Dafür ist zum Beispiel die Hausratversicherung da.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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