Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Im Familien- oder Paartarif ja: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder sind mitversichert, Kinder meist bis zum Ende der ersten Ausbildung. Unverheiratete Partner müssen oft im Vertrag stehen und im selben Haushalt wohnen. Im Singletarif ist niemand außer Ihnen versichert.
Was der Schritt vom Single- zum Familientarif kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euro | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Paar oder Familie mit Kindern | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Familientarif, Beispiel aus einer Tarifrechnung | etwa 78 bis 120 Euro im Jahr |
| Sehr gute Familientarife im Test | ab etwa 48 Euro im Jahr, Durchschnitt rund 99 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Testergebnissen. Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So rechnet sich die Zusammenlegung, wenn beide bisher einzeln versichert waren.
| Singletarif Partnerin | etwa 60 Euro |
| Singletarif Partner | etwa 55 Euro |
| Bisher zusammen | etwa 115 Euro |
| Ein gemeinsamer Paar- oder Familientarif | etwa 70 bis 90 Euro |
Ersparnis rund 25 bis 45 Euro im Jahr, und ein späteres Kind ist ohne neuen Vertrag mitversichert.
Mitversichert sind die Personen, die der Tarif ausdrücklich nennt. Üblich sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die eigenen Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Viele Tarife nehmen auch Eltern auf, die dauerhaft im Haushalt leben.
Bei unverheirateten Paaren verlangen viele Versicherer, dass beide am selben Wohnsitz gemeldet sind und der Partner namentlich im Vertrag steht. Fehlt der Name, kann der Schutz im Schadenfall strittig werden.
| Person | Üblicher Stand im Familientarif |
|---|---|
| Ehe- oder eingetragener Partner | mitversichert |
| Unverheirateter Partner im Haushalt | mitversichert, oft nur mit Namen im Vertrag |
| Kind in Schule, Ausbildung oder erstem Studium | mitversichert |
| Kind in Wartezeit zwischen Ausbildungen | je nach Tarif, oft bis zu einem Jahr |
| Volljähriges Kind mit fertiger Ausbildung | meist nicht mehr, eigener Vertrag nötig |
| Au-pair oder Haushaltshilfe | nur in manchen Tarifen |
Maßgeblich ist meist nicht das Alter, sondern die erste Ausbildung: Schule, Lehre, Bachelor und oft ein direkt anschließender Master. Wartezeiten wie ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst sind in guten Tarifen eingeschlossen.
Mit dem Ende der ersten Ausbildung oder mit der Heirat endet der Schutz über die Eltern. Viele Versicherer lassen ihn danach noch eine Zeit weiterlaufen, damit ein eigener Vertrag ohne Lücke beginnen kann.
Wirft Ihr Kind Ihren Fernseher um, zahlt die Haftpflicht nicht. Sie ersetzt nur Schäden an Dritten, und Mitversicherte sind untereinander keine Dritten. Für eigene Sachen ist die Hausratversicherung da, soweit der Schaden dort versichert ist.
Bei Personenschäden gibt es eine Ausnahme: Fordern Krankenkasse oder Arbeitgeber Kosten zurück, zahlen viele Tarife diese Rückforderung.
Leben Sie allein und ohne Kinder, ist der Singletarif günstiger. Hat Ihr Partner einen eigenen guten Vertrag, genügt zunächst einer davon; den zweiten können Sie zum Ablauf kündigen, sobald der gemeinsame steht. Zwei Verträge zahlen einen Schaden nicht doppelt.
Fragen und Antworten
Nicht immer. Viele Tarife verlangen einen gemeinsamen Wohnsitz und den Namen im Vertrag. Ein kurzer Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.
Meist bis zum Ende der ersten Schul- oder Berufsausbildung, solange sie nicht verheiratet sind. Das genaue Ende steht im Tarif.
In der Regel nicht über Ihren Vertrag. Für Schäden der Enkel ist die Haftpflicht der Eltern zuständig.
Nein. Schäden zwischen Mitversicherten sind ausgeschlossen, weil keine fremde Person geschädigt ist.
Der Vertrag bleibt beim Versicherungsnehmer. Der andere Partner braucht einen eigenen, viele Tarife lassen den Schutz nach der Trennung noch eine Zeit weiterlaufen.
Für Paare meist ja: Ein gemeinsamer Vertrag kostet weniger als zwei Singletarife.
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