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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Sind Partner und Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Kurz gesagt

Im Familien- oder Paartarif ja: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder sind mitversichert, Kinder meist bis zum Ende der ersten Ausbildung. Unverheiratete Partner müssen oft im Vertrag stehen und im selben Haushalt wohnen. Im Singletarif ist niemand außer Ihnen versichert.

Sind Partner und Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Was es kostet

Was der Schritt vom Single- zum Familientarif kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euroetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Paar oder Familie mit Kindernetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Familientarif, Beispiel aus einer Tarifrechnungetwa 78 bis 120 Euro im Jahr
Sehr gute Familientarife im Testab etwa 48 Euro im Jahr, Durchschnitt rund 99 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Testergebnissen. Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar zieht zusammen, beide haben einen Singletarif

So rechnet sich die Zusammenlegung, wenn beide bisher einzeln versichert waren.

Singletarif Partnerinetwa 60 Euro
Singletarif Partneretwa 55 Euro
Bisher zusammenetwa 115 Euro
Ein gemeinsamer Paar- oder Familientarifetwa 70 bis 90 Euro

Ersparnis rund 25 bis 45 Euro im Jahr, und ein späteres Kind ist ohne neuen Vertrag mitversichert.

Wer im Familientarif dazugehört

Mitversichert sind die Personen, die der Tarif ausdrücklich nennt. Üblich sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die eigenen Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Viele Tarife nehmen auch Eltern auf, die dauerhaft im Haushalt leben.

Bei unverheirateten Paaren verlangen viele Versicherer, dass beide am selben Wohnsitz gemeldet sind und der Partner namentlich im Vertrag steht. Fehlt der Name, kann der Schutz im Schadenfall strittig werden.

PersonÜblicher Stand im Familientarif
Ehe- oder eingetragener Partnermitversichert
Unverheirateter Partner im Haushaltmitversichert, oft nur mit Namen im Vertrag
Kind in Schule, Ausbildung oder erstem Studiummitversichert
Kind in Wartezeit zwischen Ausbildungenje nach Tarif, oft bis zu einem Jahr
Volljähriges Kind mit fertiger Ausbildungmeist nicht mehr, eigener Vertrag nötig
Au-pair oder Haushaltshilfenur in manchen Tarifen

Wie lange Kinder mitversichert bleiben

Maßgeblich ist meist nicht das Alter, sondern die erste Ausbildung: Schule, Lehre, Bachelor und oft ein direkt anschließender Master. Wartezeiten wie ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst sind in guten Tarifen eingeschlossen.

Mit dem Ende der ersten Ausbildung oder mit der Heirat endet der Schutz über die Eltern. Viele Versicherer lassen ihn danach noch eine Zeit weiterlaufen, damit ein eigener Vertrag ohne Lücke beginnen kann.

Schäden innerhalb der Familie

Wirft Ihr Kind Ihren Fernseher um, zahlt die Haftpflicht nicht. Sie ersetzt nur Schäden an Dritten, und Mitversicherte sind untereinander keine Dritten. Für eigene Sachen ist die Hausratversicherung da, soweit der Schaden dort versichert ist.

Bei Personenschäden gibt es eine Ausnahme: Fordern Krankenkasse oder Arbeitgeber Kosten zurück, zahlen viele Tarife diese Rückforderung.

Wann Sie keinen Familientarif brauchen

Leben Sie allein und ohne Kinder, ist der Singletarif günstiger. Hat Ihr Partner einen eigenen guten Vertrag, genügt zunächst einer davon; den zweiten können Sie zum Ablauf kündigen, sobald der gemeinsame steht. Zwei Verträge zahlen einen Schaden nicht doppelt.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, ob Single-, Paar- oder Familientarif gilt.
  2. Bei unverheirateten Paaren den Partner mit Namen eintragen lassen.
  3. Nachsehen, bis wann Kinder nach dem Tarif mitversichert sind.
  4. Doppelte Verträge im Haushalt erkennen und einen zum Ablauf kündigen.
  5. Bei Ausbildungsende des Kindes rechtzeitig einen eigenen Vertrag abschließen.

Checkliste

  • Partner namentlich im Vertrag, wenn nicht verheiratet
  • Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung, mit Wartezeiten
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder mit hoher Teilsumme
  • Rückforderungen von Sozialversicherungsträgern bei Schäden unter Angehörigen
  • Nachversicherung für Kinder nach Ausbildungsende

Häufige Fehler

  • Nach dem Zusammenziehen den Singletarif behalten und denken, der Partner sei mit drin
  • Zwei Verträge im Haushalt weiterzahlen, obwohl einer genügt
  • Das Ende der Ausbildung verpassen und das Kind plötzlich ohne Schutz lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Freund oder meine Freundin automatisch mitversichert?

Nicht immer. Viele Tarife verlangen einen gemeinsamen Wohnsitz und den Namen im Vertrag. Ein kurzer Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.

Bis wann sind Kinder über die Eltern versichert?

Meist bis zum Ende der ersten Schul- oder Berufsausbildung, solange sie nicht verheiratet sind. Das genaue Ende steht im Tarif.

Sind Enkel mitversichert, wenn sie zu Besuch sind?

In der Regel nicht über Ihren Vertrag. Für Schäden der Enkel ist die Haftpflicht der Eltern zuständig.

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind das Handy meines Partners zerstört?

Nein. Schäden zwischen Mitversicherten sind ausgeschlossen, weil keine fremde Person geschädigt ist.

Was passiert nach einer Trennung?

Der Vertrag bleibt beim Versicherungsnehmer. Der andere Partner braucht einen eigenen, viele Tarife lassen den Schutz nach der Trennung noch eine Zeit weiterlaufen.

Lohnt sich ein Familientarif ohne Kinder?

Für Paare meist ja: Ein gemeinsamer Vertrag kostet weniger als zwei Singletarife.

Quellen

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