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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wer haftet, wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen?

Kurz gesagt

Oft niemand. Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht, Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Damit der Geschädigte trotzdem Geld bekommt, zahlen viele Haftpflichttarife auch Schäden deliktunfähiger Kinder, meist bis zu einer Teilsumme zwischen 10.000 Euro und der vollen Deckungssumme.

Wer haftet, wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen?

Was es kostet

Was ein Familientarif mit diesem Baustein kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen und Testergebnissen.

BeispielRichtwert
Familie mit Kindern, Deckung 10 bis 50 Millionen Euroetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Sehr gute Familientarife im Testab etwa 48 Euro im Jahr, Durchschnitt rund 99 Euro
Teilsumme für deliktunfähige Kinder in Grundtarifenetwa 10.000 bis 25.000 Euro
Teilsumme in guten Familientarifen50.000 Euro bis volle Deckungssumme

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Testergebnissen. Der Aufpreis für die höhere Teilsumme ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Vierjährige wirft mit einem Stein das Auto des Nachbarn

Die Mutter stand in Sichtweite, die Aufsichtspflicht gilt als erfüllt. So sieht die Rechnung aus.

Lackschaden an Tür und Kotflügeletwa 2.800 Euro
Haftung des Kindes nach § 828 BGBkeine
Haftung der Mutter nach § 832 BGBkeine
Tarif mit Baustein, Teilsumme 50.000 Eurozahlt 2.800 Euro

Ohne Baustein bliebe der Nachbar auf 2.800 Euro sitzen. Mit Baustein ist der Schaden bezahlt, eine Selbstbeteiligung ginge davon ab.

Was das Gesetz sagt

Ein Kind, das noch nicht sieben Jahre alt ist, ist für einen Schaden nicht verantwortlich. Bei Unfällen mit einem Auto, einer Bahn oder einer Schwebebahn gilt diese Grenze bis zum zehnten Geburtstag, außer das Kind hat vorsätzlich gehandelt. Beides regelt § 828 BGB.

Die Eltern haften nicht automatisch. Sie müssen nur zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Was angemessene Aufsicht ist, hängt vom Alter und Wesen des Kindes und von der Lage ab. Ein Fünfjähriger darf nicht an der Straße allein spielen, aber nicht jede Sekunde muss jemand danebenstehen.

Warum der Geschädigte oft leer ausgeht

Haftet weder Kind noch Eltern, hat die Haftpflicht nichts zu zahlen. Sie ist dazu da, berechtigte Forderungen zu bezahlen und unberechtigte abzuwehren. Für den Nachbarn mit dem zerkratzten Auto ist das bitter, und oft auch für die Freundschaft.

Deshalb gibt es den Baustein für deliktunfähige Kinder. Der Versicherer zahlt dann freiwillig, als ob das Kind haften würde, bis zu der im Vertrag genannten Summe.

FallWer zahlt ohne BausteinMit Baustein
Kind, 4 Jahre, zerkratzt beim Spielen ein Auto, Eltern passten aufniemanddie Haftpflicht der Eltern bis zur Teilsumme
Kind, 5 Jahre, allein an der Straße, Radfahrer stürztHaftpflicht der Eltern wegen AufsichtspflichtHaftpflicht der Eltern
Kind, 8 Jahre, fährt mit dem Rad gegen ein parkendes AutoHaftpflicht der Eltern, da Kind haftetHaftpflicht der Eltern
Kind, 3 Jahre, beschädigt Sachen der eigenen Elternniemand, keine fremde Person geschädigtniemand

Welche Summe sinnvoll ist

Die Teilsummen reichen von 10.000 Euro bis zur vollen Deckungssumme. Für eine zerbrochene Vase genügt wenig, ein beschädigtes Auto kostet schnell fünfstellig. Ist ein Mensch verletzt, reichen 10.000 Euro selten.

Gute Familientarife zahlen bis zur vollen Deckungssumme. Der Aufpreis ist meist gering.

Wann Sie den Baustein nicht brauchen

Sind Ihre Kinder älter als sieben Jahre und fahren nicht mehr im Straßenverkehr mit, verliert der Baustein an Gewicht. Ältere Kinder haften selbst, wenn sie die nötige Einsicht hatten, und sind über Ihren Familientarif versichert. Wechseln müssen Sie dafür nicht.

Schritt für Schritt

  1. In der Leistungsübersicht den Punkt deliktunfähige Kinder suchen.
  2. Die Teilsumme ablesen und prüfen, ob sie auch Personenschäden umfasst.
  3. Bei weniger als 30.000 Euro einen neueren Tarif vergleichen.
  4. Im Schadenfall ehrlich schildern, wer wo aufgepasst hat.
  5. Den Schaden melden, auch wenn Sie meinen, niemand hafte.

Checkliste

  • Baustein für deliktunfähige Kinder vorhanden
  • Teilsumme mindestens 30.000 Euro, besser volle Deckungssumme
  • Gilt auch im Straßenverkehr bis zum zehnten Geburtstag
  • Gilt auch für Enkel oder Gastkinder, falls sie oft bei Ihnen sind
  • Selbstbeteiligung für diesen Baustein bekannt

Häufige Fehler

  • Dem Geschädigten sofort Zahlung zusagen, statt den Schaden zu melden
  • Annehmen, dass Eltern immer für ihre Kinder haften
  • Sich mit 10.000 Euro Teilsumme zufriedengeben, obwohl Personenschäden möglich sind

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haften Eltern immer für ihre Kinder?

Nein. Der Satz auf Baustellenschildern stimmt so nicht. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Ab wann haftet ein Kind selbst?

Ab dem siebten Geburtstag, wenn es die nötige Einsicht hatte. Bei Unfällen mit Autos und Bahnen erst ab zehn, außer bei Vorsatz.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ein Kind bei Freunden etwas kaputt macht?

Mit dem Baustein für deliktunfähige Kinder meist ja, bis zur Teilsumme. Ohne ihn nur, wenn eine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Und wenn das Kind bei den Großeltern ist?

Dann haben in der Regel die Großeltern die Aufsicht. Ob deren Haftpflicht zahlt, hängt von deren Vertrag und der Aufsicht ab.

Muss ich selbst zahlen, obwohl ich nicht hafte?

Rechtlich nein. Viele zahlen aus Rücksicht trotzdem. Genau dafür ist der Baustein da, damit das nicht aus eigener Tasche geht.

Gibt es eine Billigkeitshaftung für Kinder?

In Ausnahmefällen ja, nach § 829 BGB, etwa wenn ein Kind sehr vermögend ist. Im Alltag spielt das kaum eine Rolle.

Quellen

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