Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Meist ja, solange Sie unverheiratet sind und sich in Ihrer ersten Ausbildung oder im Erststudium befinden. Voraussetzung ist, dass Ihre Eltern einen Familientarif haben. Ältere Verträge enden oft mit 25 Jahren oder beim Auszug. Ein eigener Vertrag kostet etwa 3 bis 10 Euro im Monat.
Was ein eigener Vertrag kostet, wenn der Schutz über die Eltern nicht mehr greift.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfacher Singletarif für Studierende | ab etwa 3 Euro im Monat |
| Singletarif, 25 Jahre, ohne Vorschäden | etwa 4 bis 10 Euro im Monat |
| Tarif mit 100 Millionen Euro Deckung, ohne Selbstbeteiligung | unter 5 Euro im Monat bei jährlicher Zahlung |
| Single allgemein, Deckung 10 bis 50 Millionen Euro | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Lena hat nach dem Abitur eine Ausbildung gemacht, zwei Jahre gearbeitet und beginnt mit 24 ein Studium. Ihre Eltern haben einen Familientarif aus dem Jahr 2012.
| Erste Ausbildung | abgeschlossen |
| Feste Stelle dazwischen | ja, zwei Jahre |
| Mitversichert über die Eltern | nein |
| Eigener Singletarif | etwa 40 bis 80 Euro im Jahr |
Lena braucht einen eigenen Vertrag. Für rund 4 bis 7 Euro im Monat ist sie mit hoher Deckung versichert, auch für ihr WG-Zimmer.
Versicherer meinen damit die erste Berufsausbildung oder das erste Studium nach der Schule. Ein Freiwilligendienst oder Wehrdienst dazwischen schadet in der Regel nicht, ebenso wenig kurze Wartezeiten, etwa zwischen Abitur und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master.
Wer erst eine Lehre macht und danach studiert, ist in vielen neueren Tarifen weiter mitversichert, in älteren oft nicht. Genau hier lohnt der Blick in die Bedingungen der Eltern.
Mit Heirat oder eingetragener Partnerschaft, mit einem Zweitstudium, mit dem Einstieg in eine feste Stelle und in manchen Verträgen mit dem Auszug oder einem bestimmten Alter. Viele Tarife verlängern den Schutz nach dem Abschluss noch für bis zu ein Jahr, solange Sie keine feste Stelle haben.
Einen Hinweis bekommen Sie dabei nicht. Der Schutz fällt still weg, und Sie merken es erst im Schadenfall.
| Situation | Über die Eltern versichert? |
|---|---|
| Bachelor direkt nach dem Abitur | ja, bei Familientarif |
| Master direkt nach dem Bachelor | meist ja |
| Master nach zwei Jahren Berufstätigkeit | meist nein |
| Zweitstudium nach abgeschlossener Ausbildung | meist nein |
| Studium mit 27 Jahren, alter Vertrag der Eltern | oft nein, Altersgrenze prüfen |
| Verheiratet während des Studiums | nein |
Hat nur ein Elternteil einen Singletarif, sind die Kinder nicht mitversichert. Das kommt häufiger vor, als man denkt, etwa nach einer Trennung. Dann brauchen Sie einen eigenen Vertrag oder die Eltern stellen auf einen Familientarif um, was meist nur wenige Euro mehr kostet.
Wenn der Familientarif der Eltern Sie ausdrücklich in der ersten Ausbildung einschließt, ohne Altersgrenze, die Sie überschreiten, brauchen Sie keine eigene Police. Zwei Verträge zahlen einen Schaden nicht doppelt.
Prüfen sollten Sie aber, ob der Tarif der Eltern zu Ihrem Leben passt: Mietsachschäden in der WG, Auslandssemester und geliehene Sachen sind in alten Verträgen oft schwach abgedeckt.
Fragen und Antworten
Meist ja, wenn der Master direkt an den Bachelor anschließt. Liegen Jahre im Beruf dazwischen, zählt er in vielen Tarifen nicht mehr zur ersten Ausbildung.
In neueren Tarifen fast immer. Ältere Verträge verlangen teils, dass Sie im Haushalt der Eltern wohnen. Die Bedingungen geben Auskunft.
Die Haftpflicht gilt meist weltweit, bei längeren Aufenthalten aber oft nur für eine begrenzte Zeit. Prüfen Sie die Dauer vor der Abreise.
Schäden, die Sie bei der Arbeit verursachen, deckt die Privathaftpflicht in der Regel nicht. Hier greift meist die Haftung des Arbeitgebers.
Nein, aber es lohnt nicht, doppelt zu zahlen. Kündigen Sie einen der beiden Verträge zum nächsten Termin.
Nein. Jeder braucht eigenen Schutz, entweder über die Eltern oder mit eigenem Vertrag. Schäden unter Mitbewohnern sind trotzdem oft versichert.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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