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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Sind geliehene Sachen über die Haftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Nur wenn Ihr Tarif es ausdrücklich einschließt. Ältere und einfache Verträge schließen Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen aus. Gute Tarife zahlen dafür meist bis 10.000 oder 50.000 Euro, manche bis 100.000 Euro. Ein solcher Tarif kostet für Singles etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.

Sind geliehene Sachen über die Haftpflicht versichert?

Was es kostet

Richtwerte für eine Privathaftpflicht, die Schäden an geliehenen Sachen einschließt.

BeispielRichtwert
Single, Tarif mit Leihsachen bis 10.000 Euroetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Familie, Tarif mit Leihsachenetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Älterer Vergleich von Tarifen mit Leihsachenetwa 95 bis 133 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen. Der ältere Vergleich stammt aus dem Jahr 2014 und zeigt, dass der Schutz früher nur in teuren Tarifen stand; heute ist er auch in günstigen Tarifen verbreitet (Richtwert aus der Angebotspraxis).

Rechenbeispiel

Geliehene Spiegelreflexkamera im Urlaub beschädigt

Sie leihen sich die Kamera eines Freundes. Am Strand fällt sie auf Steine, das Objektiv ist zerbrochen.

Reparatur des Objektivs650 Euro
Zahlung mit Leihsachen im Tarif650 Euro
Zahlung ohne Leihsachen im Tarif0 Euro

Mit dem richtigen Tarif ist der Schaden erledigt. Ohne ihn zahlen Sie die 650 Euro selbst.

Warum Leihsachen lange ausgeschlossen waren

Die Privathaftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Eine geliehene Sache nutzen Sie aber wie Ihre eigene, und eigene Sachen versichert die Haftpflicht nicht. Deshalb standen Leihsachen jahrzehntelang auf der Ausschlussliste.

Viele neuere Tarife haben das geändert. Ob Ihr Vertrag dazugehört, sehen Sie nur im Bedingungstext oder in der Leistungsübersicht.

Was gute Tarife zahlen und was nicht

Mitversichert sind meist bewegliche Sachen, die Sie privat und unentgeltlich geliehen oder gemietet haben: Werkzeug, Kamera, Laptop, Sportgeräte, die Bohrmaschine vom Nachbarn.

Fast immer ausgenommen sind Kraftfahrzeuge, Anhänger, Boote und Luftfahrzeuge, dazu Geld, Wertpapiere und Schmuck. Auch Sachen, die Sie für den Beruf nutzen, fallen meist heraus, ebenso normale Abnutzung.

Geliehene SacheIn guten Tarifen gedeckt?
Bohrmaschine vom Nachbarn fällt herunterja
Kamera eines Freundes im Urlaub beschädigtja, bis zur Summe für Leihsachen
Geliehenes Fahrrad gestohlenmeist nein, Diebstahl ist oft ausgeschlossen
Geliehenes Auto oder Motorrad beschädigtnein, das ist Sache der Kfz-Versicherung
Geliehenes Boot oder Kanu beschädigtmeist nein, dafür gibt es eigene Versicherungen
Firmenlaptop fällt zu Bodenmeist nein, berufliche Nutzung

Gemietet, geleast, geliehen

Geliehen heißt unentgeltlich, gemietet heißt gegen Geld. Manche Tarife decken nur das eine. Wer Skier, E-Bikes oder Werkzeug gern mietet, sollte prüfen, ob gemietete bewegliche Sachen mit genannt sind.

Geleaste Sachen, etwa ein geleastes Dienstrad, sind fast immer ausgeschlossen. Für sie gibt es in der Regel eine eigene Versicherung über den Leasingvertrag.

Wann Sie den Schutz nicht brauchen

Leihen Sie sich selten etwas und nur Dinge von geringem Wert, lohnt der Wechsel allein wegen dieses Punktes kaum. Für teure Leihgaben kann es günstiger sein, mit dem Eigentümer vorab zu klären, wer was trägt.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nach geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen suchen.
  2. Die Summe notieren, die dafür gilt.
  3. Prüfen, ob Verlust und Diebstahl mitversichert sind oder nur Beschädigung.
  4. Vor dem Ausleihen teurer Sachen kurz klären, wer im Schadenfall zahlt.
  5. Einen Schaden sofort melden und Fotos machen.

Checkliste

  • Geliehene bewegliche Sachen ausdrücklich eingeschlossen
  • Auch gemietete Sachen genannt, wenn Sie oft mieten
  • Summe mindestens 10.000 Euro
  • Ausschlüsse für Fahrzeuge, Boote und berufliche Nutzung bekannt
  • Geliehener Wert passt zur Summe

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass jede Haftpflicht Leihsachen zahlt
  • Diebstahl einer Leihsache für versichert halten
  • Ein geliehenes Kanu oder Boot ohne eigene Deckung nutzen
  • Firmengeräte über die Privathaftpflicht abrechnen wollen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum zahlt meine Haftpflicht nicht für die geliehene Bohrmaschine?

Weil ältere und einfache Tarife geliehene Sachen ausschließen. Neuere Tarife zahlen dafür meist bis zu einer festen Summe.

Ist ein geliehenes Fahrrad versichert?

Bei Beschädigung in guten Tarifen ja. Bei Diebstahl meist nicht, dafür wäre eine Fahrradversicherung des Eigentümers da.

Was gilt für geliehene Boote oder Kanus?

Wasserfahrzeuge sind in der Privathaftpflicht bei Schäden am Fahrzeug selbst meist ausgeschlossen. Wer öfter fremde Boote nutzt, braucht eigenen Schutz, zum Beispiel eine Charter-Kaskoversicherung.

Wird der Neupreis ersetzt?

In der Regel nur der Zeitwert oder die Reparatur. Das entspricht dem gesetzlichen Schadensersatz.

Sind geliehene Sachen im Ausland versichert?

Wenn Ihr Tarif weltweit gilt, meist ja. Prüfen Sie, ob die Summe für Leihsachen im Ausland gleich bleibt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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