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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wann sollte ich einen Schaden selbst bezahlen?

Kurz gesagt

Selbst zahlen lohnt sich, wenn der Schaden kleiner ist als der Mehrbeitrag, den die Rückstufung über die nächsten Jahre kostet. Das sind oft Schäden bis etwa 1.000 Euro, bei hohem Beitrag auch mehr. Melden Sie den Schaden trotzdem innerhalb einer Woche und entscheiden Sie in Ruhe: Sie können eine Regulierung meist noch sechs Monate später zurückkaufen.

Wann sollte ich einen Schaden selbst bezahlen?

Was es kostet

Belegte Regeln und ein veröffentlichtes Rechenbeispiel zum Schadenrückkauf.

BeispielRichtwert
Frist zum Rückkauf nach Musterbedingungen6 Monate nach Mitteilung der Entschädigung
Mitteilungspflicht des Versicherers nach Musterbedingungenbei Entschädigungen bis 500 Euro
Erstattung 900 Euro, 600 Euro Haftpflichtbeitrag, Mehrbeitrag über zehn Jahrerund 2.170 Euro
Gleiches Beispiel, Ersparnis durch Rückkaufrund 1.270 Euro

Stand September 2026. Frist und 500-Euro-Grenze aus den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, Ihr Vertrag kann großzügiger sein. Das Rechenbeispiel stammt aus einem veröffentlichten Rückkaufrechner. Die Faustregel von etwa 1.000 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Parkrempler, 900 Euro Schaden am fremden Auto

Haftpflichtbeitrag 600 Euro im Jahr. Der Versicherer reguliert und meldet den Betrag.

Schaden, den der Versicherer gezahlt hat900 Euro
Mehrbeitrag nach Rückstufung, erstes Jahretwa 360 Euro
Mehrbeitrag über zehn Jahrerund 2.170 Euro
Rückkauf innerhalb von sechs Monaten900 Euro

Der Rückkauf spart rund 1.270 Euro. Wer nur auf das erste Jahr schaut, hätte falsch entschieden.

Warum ein kleiner Schaden teuer werden kann

Zahlt Ihre Haftpflicht oder Vollkasko für einen selbst verursachten Schaden, stuft der Versicherer Sie zum nächsten 1. Januar in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück. Der höhere Beitrag bleibt nicht nur ein Jahr, sondern so lange, bis Sie Ihre alte Klasse wieder erreicht haben.

Haftpflicht und Vollkasko haben getrennte Klassen. Ein Parkrempler am fremden Auto trifft die Haftpflicht, der Kratzer am eigenen Auto die Vollkasko. Wer beides über die Versicherung laufen lässt, wird in beiden Sparten zurückgestuft.

So rechnen Sie nach

Fragen Sie Ihren Versicherer, in welche SF-Klasse Sie fallen würden und welchen Beitrag Sie dann in den nächsten Jahren zahlen. Addieren Sie die Differenz Jahr für Jahr, bis Sie wieder in Ihrer heutigen Klasse wären. Ist diese Summe höher als der Schaden, zahlen Sie selbst.

Schauen Sie dabei nicht nur auf das erste Jahr. Der Mehrbeitrag im ersten Jahr ist oft kleiner als der Schaden, über fünf bis zehn Jahre aber deutlich größer.

LageTendenz
Schaden unter etwa 500 Eurofast immer selbst zahlen
Schaden 500 bis 1.500 Euronachrechnen, oft selbst zahlen
Schaden über 2.000 Euromeist über die Versicherung
Personenschaden beim anderenimmer über die Versicherung
Hoher Beitrag, junger VertragSelbstzahlen lohnt eher
Sehr hohe SF-Klasse mit geringer RückstufungSelbstzahlen lohnt weniger

Erst melden, dann entscheiden

Die Musterbedingungen verlangen, dass Sie jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen. Das schützt Sie: Fordert der Unfallgegner später mehr, etwa wegen Schmerzensgeld, ist der Fall gemeldet.

Lassen Sie den Versicherer regulieren. Nach Abschluss teilt er Ihnen mit, was er gezahlt hat. Zahlen Sie diesen Betrag innerhalb von sechs Monaten zurück, gilt Ihr Vertrag als schadenfrei. In den Musterbedingungen ist die Mitteilung nur bis 500 Euro vorgesehen, viele Verträge erlauben den Rückkauf auch darüber und in der Vollkasko. Fragen Sie aktiv nach.

Wann Sie nicht selbst zahlen sollten

Bei Personenschäden, unklarer Schuld oder wenn der andere Fahrer hohe Forderungen stellt, gehört der Fall zur Versicherung. Sie prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt überzogene Ansprüche ab.

Auch bei Teilkaskoschäden lohnt Selbstzahlen nicht, denn sie führen nicht zur Rückstufung. Und wer knapp bei Kasse ist, sollte keine Rücklage für einen Rückkauf aufbrauchen, die er für anderes braucht.

Schritt für Schritt

  1. Schaden innerhalb einer Woche beim Versicherer melden.
  2. Nachfragen, in welche SF-Klasse Sie fallen würden und was das in Euro bedeutet.
  3. Mehrbeitrag über die Jahre bis zur heutigen Klasse zusammenzählen.
  4. Nach der Regulierung die Mitteilung über den gezahlten Betrag abwarten.
  5. Innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen, wenn der Mehrbeitrag höher ist.

Checkliste

  • Schaden fristgerecht gemeldet
  • Rückstufung in Euro für mehrere Jahre berechnet
  • Rückkaufsrecht und Obergrenze im eigenen Vertrag geprüft
  • Frist von sechs Monaten im Kalender notiert
  • Kein Personenschaden und keine strittige Schuldfrage

Häufige Fehler

  • Den Schaden gar nicht melden und dem Gegner privat Geld geben, ohne etwas schriftlich festzuhalten
  • Nur den Mehrbeitrag des ersten Jahres mit dem Schaden vergleichen
  • Die Frist von sechs Monaten verpassen
  • Einen Teilkaskoschaden selbst zahlen, obwohl er gar nicht zurückstuft

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich einen Schaden melden, den ich selbst bezahlen will?

Ja, die Bedingungen verlangen eine Meldung innerhalb einer Woche. Selbst zahlen können Sie danach trotzdem über den Rückkauf.

Bis zu welchem Betrag lohnt es sich, selbst zu zahlen?

Das hängt von Beitrag und Rückstufung ab. Als grober Richtwert oft bis etwa 1.000 Euro, bei hohem Beitrag auch darüber.

Gilt der Rückkauf auch in der Vollkasko?

Bei vielen Versicherern ja, die Musterbedingungen regeln ihn nur für die Haftpflicht. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Was passiert, wenn der Gegner später mehr fordert?

Dann reguliert der Versicherer weiter. Nach den Musterbedingungen erhöht sich der Betrag, den Sie zurückzahlen, dadurch nicht. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das genauso regelt.

Werde ich bei einem Glasschaden zurückgestuft?

Nein. Glas, Wild, Hagel, Sturm und Diebstahl sind Teilkasko und haben keine SF-Klasse.

Hilft mir ein Rabattschutz statt Selbstzahlen?

Bei großen Schäden eher, bei kleinen ist der Rückkauf meist günstiger. Außerdem verfällt der Rabattschutz beim Wechsel.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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