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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was muss ich nach einem Autounfall tun?

Kurz gesagt

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen. Dann Fotos, Daten des Gegners und Zeugen sichern und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Melden Sie den Schaden rasch Ihrer Versicherung; bei fremder Schuld und Schäden über etwa 750 Euro dürfen Sie einen eigenen Gutachter beauftragen.

Was es kostet

Was nach einem Unfall typischerweise anfällt und wer zahlt.

BeispielRichtwert
Bagatellgrenze für ein Gutachtenetwa 750 Euro Schaden
Gutachter bei fremder Schuld über der Grenze0 Euro für Sie, der Gegner zahlt
Selbstbeteiligung Vollkasko bei eigener Schuldmeist 150 bis 1.000 Euro

Stand September 2026. Die Bagatellgrenze ist Rechtsprechung, keine feste Zahl im Gesetz. Selbstbeteiligung als Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall an der Ampel, Sie sind nicht schuld

So läuft die Regulierung ab, wenn Ihnen jemand hinten auffährt.

Schaden laut Gutachten3.200 Euro
Gutachterkostenzahlt die Haftpflicht des Gegners
Nutzungsausfall oder Mietwagenzahlt die Haftpflicht des Gegners
Ihre Schadenfreiheitsklassebleibt unverändert

Sie tragen keine Kosten, wenn die Schuld klar ist. Rechenbeispiel, jeder Fall wird einzeln geprüft.

An der Unfallstelle

Zuerst kommt die Sicherheit: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Innerorts reichen etwa 100 Meter, auf Landstraße und Autobahn mindestens 150 Meter.

Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss bleiben, bis die Daten ausgetauscht sind. Wegfahren ohne Datenaustausch ist Unfallflucht und strafbar.

Beweise sichern

Fotografieren Sie beide Autos, die Stellung auf der Straße, Bremsspuren und Schilder. Notieren Sie Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen Fahrers sowie Zeugen.

Ein Unfallbericht mit beiden Unterschriften hilft, solange Sie nur Tatsachen festhalten. Eine Schuld erkennen Sie darin nicht an.

WasWarum
Fotos aus mehreren Winkelnzeigen Hergang und Schäden
Kennzeichen und Versicherungfür die Regulierung beim Gegner
Zeugen mit Telefonnummerwichtig, wenn der Hergang strittig wird
Polizeiliches Aktenzeichenbei Verletzten oder Streit

Nach dem Unfall

Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind. Bei fremder Schuld wenden Sie sich zusätzlich an die Haftpflicht des Gegners.

Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro, dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlt. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Schritt für Schritt

  1. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  2. Erste Hilfe leisten und bei Verletzten 112 rufen.
  3. Fotos machen und Daten sowie Zeugen notieren.
  4. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
  5. Unfall der eigenen Versicherung melden.
  6. Bei fremder Schuld und größerem Schaden einen Gutachter beauftragen.

Checkliste

  • Warnweste und Warndreieck griffbereit im Auto
  • Verbandkasten nicht abgelaufen
  • Unfallbericht im Handschuhfach
  • Telefonnummer der eigenen Versicherung gespeichert
  • Kennzeichen und Versicherung des Gegners notiert

Häufige Fehler

  • Die Unfallstelle ohne Datenaustausch verlassen
  • Am Unfallort die Schuld eingestehen
  • Den Gutachter der gegnerischen Versicherung ungeprüft akzeptieren
  • Die Meldung an die eigene Versicherung vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein. Bei Verletzten, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder einem Gegner ohne Ausweis ist es aber dringend geraten.

Muss ich den Unfall melden, wenn ich nicht schuld bin?

Ja, die eigene Versicherung will auch dann informiert werden. Es kostet Sie nichts.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei fremder Schuld und einem Schaden über etwa 750 Euro die Haftpflicht des Verursachers.

Darf ich meine Werkstatt selbst wählen?

Bei fremder Schuld ja. In der eigenen Kasko kann eine Werkstattbindung gelten.

Was ist bei einem Wildunfall anders?

Rufen Sie die Polizei, die eine Wildunfallbescheinigung ausstellt. Das Tier nicht mitnehmen.

Was tun bei Unfallflucht des Gegners?

Polizei rufen und Anzeige erstatten. Ohne Verursacher zahlt nur Ihre Vollkasko.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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