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Kurz gesagt
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen. Dann Fotos, Daten des Gegners und Zeugen sichern und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Melden Sie den Schaden rasch Ihrer Versicherung; bei fremder Schuld und Schäden über etwa 750 Euro dürfen Sie einen eigenen Gutachter beauftragen.
Was nach einem Unfall typischerweise anfällt und wer zahlt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bagatellgrenze für ein Gutachten | etwa 750 Euro Schaden |
| Gutachter bei fremder Schuld über der Grenze | 0 Euro für Sie, der Gegner zahlt |
| Selbstbeteiligung Vollkasko bei eigener Schuld | meist 150 bis 1.000 Euro |
Stand September 2026. Die Bagatellgrenze ist Rechtsprechung, keine feste Zahl im Gesetz. Selbstbeteiligung als Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So läuft die Regulierung ab, wenn Ihnen jemand hinten auffährt.
| Schaden laut Gutachten | 3.200 Euro |
| Gutachterkosten | zahlt die Haftpflicht des Gegners |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | zahlt die Haftpflicht des Gegners |
| Ihre Schadenfreiheitsklasse | bleibt unverändert |
Sie tragen keine Kosten, wenn die Schuld klar ist. Rechenbeispiel, jeder Fall wird einzeln geprüft.
Zuerst kommt die Sicherheit: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Innerorts reichen etwa 100 Meter, auf Landstraße und Autobahn mindestens 150 Meter.
Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss bleiben, bis die Daten ausgetauscht sind. Wegfahren ohne Datenaustausch ist Unfallflucht und strafbar.
Fotografieren Sie beide Autos, die Stellung auf der Straße, Bremsspuren und Schilder. Notieren Sie Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen Fahrers sowie Zeugen.
Ein Unfallbericht mit beiden Unterschriften hilft, solange Sie nur Tatsachen festhalten. Eine Schuld erkennen Sie darin nicht an.
| Was | Warum |
|---|---|
| Fotos aus mehreren Winkeln | zeigen Hergang und Schäden |
| Kennzeichen und Versicherung | für die Regulierung beim Gegner |
| Zeugen mit Telefonnummer | wichtig, wenn der Hergang strittig wird |
| Polizeiliches Aktenzeichen | bei Verletzten oder Streit |
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind. Bei fremder Schuld wenden Sie sich zusätzlich an die Haftpflicht des Gegners.
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro, dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlt. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Fragen und Antworten
Nein. Bei Verletzten, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder einem Gegner ohne Ausweis ist es aber dringend geraten.
Ja, die eigene Versicherung will auch dann informiert werden. Es kostet Sie nichts.
Bei fremder Schuld und einem Schaden über etwa 750 Euro die Haftpflicht des Verursachers.
Bei fremder Schuld ja. In der eigenen Kasko kann eine Werkstattbindung gelten.
Rufen Sie die Polizei, die eine Wildunfallbescheinigung ausstellt. Das Tier nicht mitnehmen.
Polizei rufen und Anzeige erstatten. Ohne Verursacher zahlt nur Ihre Vollkasko.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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