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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wie wechsle ich meine Autoversicherung?

Kurz gesagt

Sie kündigen den alten Vertrag schriftlich mit einem Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen also bis zum 30. November. Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder dem Autoverkauf geht es auch unterjährig. Den neuen Vertrag schließen Sie am besten vor der Kündigung ab, damit keine Lücke entsteht.

Wie wechsle ich meine Autoversicherung?

Was es kostet

Durchschnittliche Jahresbeiträge laut veröffentlichten Auswertungen. Ihr Beitrag hängt von Auto, Region und Schadenfreiheitsklasse ab.

BeispielRichtwert
Nur Haftpflichtetwa 250 bis 500 Euro im Jahr
Haftpflicht mit Teilkaskoetwa 350 bis 700 Euro im Jahr
Haftpflicht mit Vollkaskoetwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Durchschnittswerten. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Kompaktwagen mit Teilkasko, Wechsel zum 1. Januar

So rechnet sich ein Wechsel, wenn der alte Versicherer den Beitrag erhöht hat.

Bisheriger Beitrag nach Erhöhung620 Euro
Neues Angebot, gleicher Umfang480 Euro
Kündigung beim alten Versichererbis 30. November

Ersparnis rund 140 Euro im Jahr, ohne Abstriche bei der Leistung. Rechenbeispiel, keine Zusage.

Wann Sie kündigen können

Die meisten Autoversicherungen laufen im Kalenderjahr. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November beim alten Versicherer sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief.

Läuft Ihr Vertrag anders, etwa ab dem Kaufdatum des Autos, steht der Ablauf auf dem Versicherungsschein. Die Frist ist dann ein Monat vor diesem Datum.

AnlassFrist
Ende des Versicherungsjahresein Monat vorher, meist bis 30. November
Beitragserhöhung ohne mehr Leistungein Monat nach Zugang der Mitteilung
Nach einem regulierten Schadenein Monat nach Abschluss der Regulierung
Verkauf oder Abmeldung des AutosVertrag endet mit dem Halterwechsel

Was beim Wechsel mitgeht

Ihre Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer. Der neue Anbieter fragt sie beim alten ab und setzt sie im neuen Vertrag an.

Nicht mitgehen dagegen Rabattschutz und Sonderabsprachen. Wer beim alten Versicherer einen Rabattretter hatte, sollte prüfen, ob die Rückstufung nach einem Schaden beim neuen genauso ausfällt.

Wann sich der Wechsel nicht lohnt

Wenn der Unterschied nur wenige Euro beträgt und Sie mit der Schadenregulierung gute Erfahrungen gemacht haben, ist Bleiben oft klüger. Ein günstiger Tarif mit Werkstattbindung oder hoher Selbstbeteiligung ist nicht dasselbe wie Ihr bisheriger Schutz.

Vergleichen Sie deshalb Leistung für Leistung: Neuwertentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Tierbiss mit Folgeschäden, Wildunfall mit allen Tieren.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein heraussuchen: Ablaufdatum, Umfang, Selbstbeteiligung.
  2. Angebote mit gleichem Umfang einholen, nicht nur den Preis vergleichen.
  3. Neuen Vertrag abschließen und die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten.
  4. Alten Vertrag schriftlich kündigen, mit Nachweis des Zugangs.
  5. Kündigungsbestätigung abwarten und den ersten Beitrag beim neuen Versicherer prüfen.

Checkliste

  • Kündigung kommt spätestens am 30. November an
  • Neuer Vertrag beginnt nahtlos am Tag nach dem alten
  • Grobe Fahrlässigkeit und Wildunfall mit allen Tieren eingeschlossen
  • Jahreskilometer und Fahrerkreis richtig angegeben
  • Schadenfreiheitsklasse im neuen Angebot geprüft

Häufige Fehler

  • Kündigung am 30. November erst abschicken statt zustellen
  • Alten Vertrag kündigen, bevor der neue steht
  • Nur den Preis vergleichen und Werkstattbindung übersehen
  • Jahreskilometer zu niedrig angeben, um Beitrag zu sparen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meine Autoversicherung jederzeit wechseln?

Nein. Regulär nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Frist, außerdem nach Beitragserhöhung, Schaden oder Fahrzeugwechsel.

Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein. Der neue Versicherer übernimmt sie, er fragt sie beim bisherigen Anbieter ab.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Viele Versicherer nehmen die Textform an, also auch E-Mail. Sichern Sie sich den Zugang mit einer Bestätigung.

Was passiert, wenn ich den 30. November verpasse?

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr, es sei denn, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

Kann ich nach einem Unfall wechseln?

Ja. Nach der Regulierung eines Schadens können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen.

Muss ich mich bei der Zulassungsstelle melden?

Nein. Der neue Versicherer meldet die Versicherung elektronisch.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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