Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Sie kündigen den alten Vertrag schriftlich mit einem Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen also bis zum 30. November. Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder dem Autoverkauf geht es auch unterjährig. Den neuen Vertrag schließen Sie am besten vor der Kündigung ab, damit keine Lücke entsteht.
Durchschnittliche Jahresbeiträge laut veröffentlichten Auswertungen. Ihr Beitrag hängt von Auto, Region und Schadenfreiheitsklasse ab.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Nur Haftpflicht | etwa 250 bis 500 Euro im Jahr |
| Haftpflicht mit Teilkasko | etwa 350 bis 700 Euro im Jahr |
| Haftpflicht mit Vollkasko | etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Durchschnittswerten. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
So rechnet sich ein Wechsel, wenn der alte Versicherer den Beitrag erhöht hat.
| Bisheriger Beitrag nach Erhöhung | 620 Euro |
| Neues Angebot, gleicher Umfang | 480 Euro |
| Kündigung beim alten Versicherer | bis 30. November |
Ersparnis rund 140 Euro im Jahr, ohne Abstriche bei der Leistung. Rechenbeispiel, keine Zusage.
Die meisten Autoversicherungen laufen im Kalenderjahr. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November beim alten Versicherer sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief.
Läuft Ihr Vertrag anders, etwa ab dem Kaufdatum des Autos, steht der Ablauf auf dem Versicherungsschein. Die Frist ist dann ein Monat vor diesem Datum.
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | ein Monat vorher, meist bis 30. November |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat nach Zugang der Mitteilung |
| Nach einem regulierten Schaden | ein Monat nach Abschluss der Regulierung |
| Verkauf oder Abmeldung des Autos | Vertrag endet mit dem Halterwechsel |
Ihre Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer. Der neue Anbieter fragt sie beim alten ab und setzt sie im neuen Vertrag an.
Nicht mitgehen dagegen Rabattschutz und Sonderabsprachen. Wer beim alten Versicherer einen Rabattretter hatte, sollte prüfen, ob die Rückstufung nach einem Schaden beim neuen genauso ausfällt.
Wenn der Unterschied nur wenige Euro beträgt und Sie mit der Schadenregulierung gute Erfahrungen gemacht haben, ist Bleiben oft klüger. Ein günstiger Tarif mit Werkstattbindung oder hoher Selbstbeteiligung ist nicht dasselbe wie Ihr bisheriger Schutz.
Vergleichen Sie deshalb Leistung für Leistung: Neuwertentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Tierbiss mit Folgeschäden, Wildunfall mit allen Tieren.
Fragen und Antworten
Nein. Regulär nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Frist, außerdem nach Beitragserhöhung, Schaden oder Fahrzeugwechsel.
Nein. Der neue Versicherer übernimmt sie, er fragt sie beim bisherigen Anbieter ab.
Viele Versicherer nehmen die Textform an, also auch E-Mail. Sichern Sie sich den Zugang mit einer Bestätigung.
Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr, es sei denn, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.
Ja. Nach der Regulierung eines Schadens können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen.
Nein. Der neue Versicherer meldet die Versicherung elektronisch.
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Die Teilkasko zahlt Schäden, die Sie nicht selbst verursachen: Diebstahl, Sturm, Hagel, Brand, Glasbruch und Wildunfal …
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Eine Vollkasko lohnt sich meist für neue, finanzierte, geleaste und teure Autos, grob in den ersten drei bis fünf Jahr …
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Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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