Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Die Schadenfreiheitsklasse zählt Ihre unfallfreien Jahre. Jedes Jahr ohne Schaden bringt Sie am 1. Januar eine Klasse höher und senkt den Beitrag. Wer neu anfängt, zahlt in SF 0 oft rund 230 Prozent des Grundbeitrags, nach 35 schadenfreien Jahren nur noch etwa 20 Prozent. Ein Unfall, den Ihr Versicherer zahlt, wirft Sie mehrere Klassen zurück.
Typische Beitragssätze und Rückstufungen aus veröffentlichten Tabellen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| SF 0, Neuling ohne Vorversicherung | rund 230 Prozent des Grundbeitrags |
| SF 1/2, drei Jahre Führerschein | etwa 100 bis 140 Prozent |
| SF 10 | etwa 40 bis 45 Prozent |
| SF 35 | etwa 20 Prozent |
| Rückstufung nach einem Schaden aus SF 10 | oft nach SF 4, rund 60 Prozent |
Beitragssätze aus veröffentlichten Tabellen, Stand 2026; jeder Versicherer hat eigene Werte. Die Euro-Beträge im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Einstufung prüfen wir beim Angebot.
Rechenbeispiel
Ein Fahrer in SF 10 verursacht einen Blechschaden von 900 Euro beim Gegner. Grundbeitrag in der Haftpflicht 800 Euro bei 100 Prozent.
| Beitrag in SF 10, rund 42 Prozent | etwa 336 Euro im Jahr |
| Beitrag nach Rückstufung in SF 4, rund 60 Prozent | etwa 480 Euro im Jahr |
| Mehrbeitrag im ersten Jahr | etwa 144 Euro |
| Mehrbeitrag, bis die alte Klasse wieder erreicht ist | grob 400 bis 600 Euro |
Der Schaden kostet über die Jahre weniger als die 900 Euro Erstattung, also lieber melden. Bei 400 Euro Schaden wäre Selbstzahlen die bessere Wahl. Rechnung mit Richtwerten.
Ihr Versicherer stuft den Vertrag zum 1. Januar neu ein, je nachdem, wie das vergangene Kalenderjahr verlaufen ist. War es schadenfrei und der Schutz lückenlos, rücken Sie eine Klasse vor. Die neue Klasse gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Jahr.
Beginnt ein neuer Vertrag zwischen 2. Januar und 1. Juli, reicht nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands ein halbes Jahr für den ersten Aufstieg. Der Tag der Schadenmeldung entscheidet, welchem Jahr ein Schaden zugerechnet wird.
Die Klasse selbst ist ein Zähler. Welcher Prozentsatz dazu gehört, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest. Die Werte unten sind typisch, im Einzelfall weichen sie ab. Vergleichen Sie deshalb immer den Euro-Betrag, nicht die Prozentzahl.
| SF-Klasse | Wie Sie dorthin kommen | Typischer Beitragssatz |
|---|---|---|
| M | Schaden aus SF 0 heraus | etwa 240 bis 280 Prozent |
| 0 | Neuling ohne Vorversicherung | rund 230 Prozent |
| S | Schaden aus SF 1 heraus | etwa 150 bis 175 Prozent |
| 1/2 | Erstes Auto, Führerschein seit drei Jahren | etwa 100 bis 140 Prozent |
| 1 | ein schadenfreies Jahr | rund 100 Prozent |
| 10 | zehn schadenfreie Jahre | etwa 40 bis 45 Prozent |
| 35 | 35 schadenfreie Jahre | etwa 20 Prozent |
Zahlt Ihr Versicherer aus der Haftpflicht oder der Vollkasko, werden Sie zum nächsten 1. Januar zurückgestuft. Wie weit, steht in der Rückstufungstabelle Ihres Vertrags. Je höher die Klasse, desto mehr Stufen verlieren Sie. Aus SF 10 geht es oft nach SF 4, aus SF 35 nach SF 16.
Nicht zurückgestuft wird bei Teilkaskoschäden wie Glasbruch, Wild oder Hagel. Auch wenn die Gegenseite Ihrem Versicherer alles erstattet, gilt der Vertrag als schadenfrei.
Sie können eine Rückstufung vermeiden, indem Sie dem Versicherer seine Zahlung zurückerstatten. Die Musterbedingungen sehen das in der Haftpflicht für Schäden bis 500 Euro vor, mit sechs Monaten Frist nach der Mitteilung. Viele Versicherer erlauben es für höhere Beträge und auch in der Vollkasko. Schauen Sie in Ihre Bedingungen.
Ob sich das lohnt, zeigt eine einfache Rechnung: Mehrbeitrag der nächsten Jahre bis zur alten Klasse gegen den Schadenbetrag. Bei hohen Klassen ist der Rückstufungsverlust oft größer als man denkt.
Die SF-Klasse hängt am Vertrag, nicht am Auto. Sie nehmen sie beim Autowechsel und beim Versichererwechsel mit. Ruht der Vertrag länger als sechs Monate, bleibt der Stand eingefroren; nach mehr als zwölf Monaten zieht der Versicherer Jahre ab, nach mehr als sieben Jahren fangen Sie wieder von vorn an.
Für einen Zweitwagen gibt es häufig eine bessere Ersteinstufung, etwa SF 1 statt SF 0. Wer aus dem Ausland kommt, sollte eine Bescheinigung über seine schadenfreien Jahre mitbringen; ob sie angerechnet wird, entscheidet jeder Versicherer selbst.
Fragen und Antworten
Zum 1. Januar, wenn das vergangene Kalenderjahr schadenfrei war. Die neue Klasse gilt ab der nächsten Beitragsfälligkeit.
Nein. Sie gehört zum Vertrag und geht auf das nächste Auto über. Nach mehr als sieben Jahren ohne Vertrag ist sie aber verloren.
Nein, wenn er über die Teilkasko läuft. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen.
Ja, bei vielen Versicherern innerhalb der Familie. Sie verlieren sie dabei ganz, und das Kind bekommt nur die Jahre, die es selbst fahren konnte.
Beide werden getrennt geführt. Hatten Sie früher keine Vollkasko, beginnt sie niedriger. Oft lässt sich die Haftpflichtklasse auf Antrag übernehmen.
Er verhindert die Rückstufung für einen Schaden im Jahr, kostet aber Aufpreis und gilt meist nur beim eigenen Versicherer. Beim Wechsel zählt der echte Verlauf.
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Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Wann sollte ich einen Schaden selbst bezahlen?
Selbst zahlen lohnt sich, wenn der Schaden kleiner ist als der Mehrbeitrag, den die Rückstufung über die nächsten Jahr …
Kann ich meine SF-Klasse übertragen?
Ja, an Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel und je nach Versicherer auch an Eltern oder Geschwister. Der Empfänger b …
Wann lohnt sich ein Rabattschutz?
Ein Rabattschutz kostet meist 15 bis 30 Prozent Aufschlag auf den Beitrag. Dafür bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse na …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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