Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Zahlt Ihr Versicherer für einen Unfall, verlieren Sie zum 1. Januar je nach Klasse meist 4 bis 15 SF-Klassen. Der Beitrag für Haftpflicht oder Vollkasko steigt dadurch im ersten Jahr oft um 30 bis 70 Prozent. Über die folgenden zehn Jahre kommen schnell 500 bis über 1.000 Euro Mehrbeitrag zusammen. Teilkaskoschäden und Unfälle, bei denen der Gegner voll zahlt, zählen nicht.
Veröffentlichte Beitragssätze, Rückstufungen und Rechenbeispiele, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rückstufung aus SF 10 nach einem Haftpflichtschaden | meist nach SF 4, rund 6 Klassen |
| Rückstufung aus SF 20 | Haftpflicht oft nach SF 10, Vollkasko oft nach SF 12 |
| SF 20 nach SF 10 bei 500 Euro Grundbeitrag | von etwa 150 auf 200 Euro im Jahr, über zehn Jahre etwa 750 bis 1.000 Euro mehr |
| Beispiel aus SF 8 mit Rückstufung nach SF 3 | über fünf Jahre etwa 1.100 Euro Mehrbeitrag |
| Rabattschutz | etwa 10 bis 25 Prozent Aufpreis |
Rückstufungen und Beitragssätze aus veröffentlichten Tabellen, Stand September 2026; jeder Versicherer hat eigene Werte. Die Euro-Beträge in der Tabelle und im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Rückstufung rechnen wir Ihnen im Angebot aus.
Rechenbeispiel
Eine Fahrerin in SF 20 fährt auf. Am fremden Auto entstehen 2.500 Euro Schaden, am eigenen 3.000 Euro, Selbstbeteiligung 300 Euro. Grundbeitrag bei 100 Prozent: Haftpflicht 600 Euro, Vollkasko 700 Euro.
| Beitrag vorher in SF 20, rund 30 Prozent | etwa 390 Euro im Jahr |
| Haftpflicht nach SF 10, rund 40 Prozent | etwa 240 Euro |
| Vollkasko nach SF 12, rund 38 Prozent | etwa 266 Euro |
| Mehrbeitrag im ersten Jahr | etwa 115 bis 125 Euro |
| Mehrbeitrag über zehn Jahre | grob 800 bis 1.000 Euro |
| Leistung des Versicherers | 5.200 Euro |
Der Mehrbeitrag bleibt deutlich unter der Leistung, melden lohnt sich klar. Wäre nur ein fremder Kratzer für 500 Euro zu zahlen, würde Selbstzahlen die Rückstufung sparen und sich meist rechnen. Rechnung mit Richtwerten.
Ihr Beitrag in Haftpflicht und Vollkasko hängt an der Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie in einem Kalenderjahr einen Schaden, für den Ihr Versicherer zahlt oder Geld zurücklegt, stuft er Sie zum 1. Januar des Folgejahres nach seiner Rückstufungstabelle zurück. Der höhere Beitrag gilt ab der nächsten Fälligkeit.
Wie weit es nach unten geht, legt jeder Versicherer selbst fest. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands geben nur den Rahmen vor, die Tabelle mit den Zahlen füllt jedes Haus eigen aus. Haftpflicht und Vollkasko haben getrennte Tabellen; zahlt Ihr Versicherer aus beiden, werden beide zurückgestuft.
| Klasse vor dem Unfall | Klasse danach (Haftpflicht, Beispiel) | Beitragssatz vorher | Beitragssatz danach | Mehrbeitrag im 1. Jahr bei 600 Euro Grundbeitrag |
|---|---|---|---|---|
| SF 5 | SF 1 | etwa 60 Prozent | etwa 100 Prozent | etwa 240 Euro |
| SF 10 | SF 4 | etwa 40 Prozent | etwa 60 bis 70 Prozent | etwa 120 bis 180 Euro |
| SF 20 | SF 10 | etwa 30 Prozent | etwa 40 Prozent | etwa 60 Euro |
| SF 25 | SF 12 | etwa 27 Prozent | etwa 35 bis 40 Prozent | etwa 50 bis 80 Euro |
| SF 30 | SF 15 | etwa 25 Prozent | etwa 35 Prozent | etwa 60 Euro |
Wer lange unfallfrei fährt, verliert zwar viele Klassen, der Prozentsatz steigt aber nur um einige Punkte. Der Schmerz liegt in der Dauer: Bis Sie wieder beim alten Beitragssatz sind, vergehen oft zehn Jahre oder mehr, und in jedem davon zahlen Sie etwas drauf.
Bei niedrigen Klassen ist es umgekehrt. Der Sprung im ersten Jahr ist in Euro am größten, dafür sind Sie schneller wieder oben. Für junge Fahrer mit hohem Grundbeitrag kann ein einziger Schaden den Beitrag fast verdoppeln.
Nach den Musterbedingungen bleibt Ihr Vertrag schadenfrei, wenn der Schaden über die Teilkasko läuft, etwa Glasbruch, Wildunfall, Hagel oder Diebstahl. Das gilt auch, wenn die Gegenseite Ihrem Versicherer alles erstattet, wenn er nur Gutachter- oder Anwaltskosten trägt oder wenn er eine Rücklage drei Jahre lang auflöst, ohne zu zahlen.
Tragen Sie eine Teilschuld, zahlt Ihre Haftpflicht einen Anteil an den Gegner. Das reicht für eine volle Rückstufung, auch wenn der Anteil klein ist.
Sie können die Zahlung Ihres Versicherers zurückerstatten, dann gilt der Vertrag als schadenfrei. Die Musterbedingungen sehen das in der Haftpflicht für Schäden bis 500 Euro vor, mit sechs Monaten Frist nach der Mitteilung. Viele Versicherer erlauben es für höhere Beträge und auch in der Vollkasko. Den Schaden melden müssen Sie trotzdem, innerhalb einer Woche.
Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung für meist einen Schaden im Jahr. Er kostet etwa 10 bis 25 Prozent Aufpreis und wirkt nur bei Ihrem Versicherer: Wechseln Sie, zählt beim neuen Haus die echte Klasse. Ein Versicherungswechsel nach dem Unfall hilft deshalb auch nicht, der Schadenverlauf wird übermittelt.
Nach einem Schaden dürfen Sie und Ihr Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Ende der Regulierung kündigen. Das ist eine Chance, ein günstigeres Angebot mit der neuen Klasse zu suchen.
Nicht jede Erhöhung nach einem Unfall kommt von der Rückstufung. Typklasse, Regionalklasse und allgemeine Beitragsanpassungen ändern sich jedes Jahr für alle, auch für Fahrer ohne Schaden. Schauen Sie deshalb auf der Beitragsrechnung nach, welche Klasse und welcher Beitragssatz genannt sind, bevor Sie den Grund beim Unfall suchen.
Fragen und Antworten
Die Rückstufung gilt zum 1. Januar nach dem Jahr, in dem Sie den Schaden gemeldet haben. Der höhere Beitrag kommt mit der nächsten Beitragsrechnung.
Nein, wenn die Gegenseite den Schaden voll bezahlt. Bei einer Teilschuld zahlt Ihre Haftpflicht mit, dann werden Sie zurückgestuft.
Ja. Die Tabellen haben eigene Spalten für zwei, drei und mehr Schäden, jeder weitere Schaden drückt Sie tiefer.
Nein, das sind Teilkaskoschäden. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen.
Ja, indem Sie Ihrem Versicherer seine Zahlung zurückerstatten. Die Musterbedingungen sehen das für Haftpflichtschäden bis 500 Euro und sechs Monate Frist vor, viele Versicherer sind großzügiger.
Nicht gegen die Rückstufung, der neue Versicherer erfährt Ihren Schadenverlauf. Er kann aber helfen, mit der neuen Klasse einen günstigeren Grundbeitrag zu finden.
Ja, nach den Musterbedingungen innerhalb eines Monats nach Ende der Regulierung. Sie haben das gleiche Recht.
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Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Wie funktioniert die Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse zählt Ihre unfallfreien Jahre. Jedes Jahr ohne Schaden bringt Sie am 1. Januar eine Klasse …
Wann lohnt sich ein Rabattschutz?
Ein Rabattschutz kostet meist 15 bis 30 Prozent Aufschlag auf den Beitrag. Dafür bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse na …
Wann sollte ich einen Schaden selbst bezahlen?
Selbst zahlen lohnt sich, wenn der Schaden kleiner ist als der Mehrbeitrag, den die Rückstufung über die nächsten Jahr …
Was muss ich nach einem Autounfall tun?
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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