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Wie stark steigt der Beitrag nach einem Unfall?

Kurz gesagt

Zahlt Ihr Versicherer für einen Unfall, verlieren Sie zum 1. Januar je nach Klasse meist 4 bis 15 SF-Klassen. Der Beitrag für Haftpflicht oder Vollkasko steigt dadurch im ersten Jahr oft um 30 bis 70 Prozent. Über die folgenden zehn Jahre kommen schnell 500 bis über 1.000 Euro Mehrbeitrag zusammen. Teilkaskoschäden und Unfälle, bei denen der Gegner voll zahlt, zählen nicht.

Wie stark steigt der Beitrag nach einem Unfall?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragssätze, Rückstufungen und Rechenbeispiele, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Rückstufung aus SF 10 nach einem Haftpflichtschadenmeist nach SF 4, rund 6 Klassen
Rückstufung aus SF 20Haftpflicht oft nach SF 10, Vollkasko oft nach SF 12
SF 20 nach SF 10 bei 500 Euro Grundbeitragvon etwa 150 auf 200 Euro im Jahr, über zehn Jahre etwa 750 bis 1.000 Euro mehr
Beispiel aus SF 8 mit Rückstufung nach SF 3über fünf Jahre etwa 1.100 Euro Mehrbeitrag
Rabattschutzetwa 10 bis 25 Prozent Aufpreis

Rückstufungen und Beitragssätze aus veröffentlichten Tabellen, Stand September 2026; jeder Versicherer hat eigene Werte. Die Euro-Beträge in der Tabelle und im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Rückstufung rechnen wir Ihnen im Angebot aus.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall in SF 20, Haftpflicht und Vollkasko zahlen

Eine Fahrerin in SF 20 fährt auf. Am fremden Auto entstehen 2.500 Euro Schaden, am eigenen 3.000 Euro, Selbstbeteiligung 300 Euro. Grundbeitrag bei 100 Prozent: Haftpflicht 600 Euro, Vollkasko 700 Euro.

Beitrag vorher in SF 20, rund 30 Prozentetwa 390 Euro im Jahr
Haftpflicht nach SF 10, rund 40 Prozentetwa 240 Euro
Vollkasko nach SF 12, rund 38 Prozentetwa 266 Euro
Mehrbeitrag im ersten Jahretwa 115 bis 125 Euro
Mehrbeitrag über zehn Jahregrob 800 bis 1.000 Euro
Leistung des Versicherers5.200 Euro

Der Mehrbeitrag bleibt deutlich unter der Leistung, melden lohnt sich klar. Wäre nur ein fremder Kratzer für 500 Euro zu zahlen, würde Selbstzahlen die Rückstufung sparen und sich meist rechnen. Rechnung mit Richtwerten.

So funktioniert die Rückstufung

Ihr Beitrag in Haftpflicht und Vollkasko hängt an der Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie in einem Kalenderjahr einen Schaden, für den Ihr Versicherer zahlt oder Geld zurücklegt, stuft er Sie zum 1. Januar des Folgejahres nach seiner Rückstufungstabelle zurück. Der höhere Beitrag gilt ab der nächsten Fälligkeit.

Wie weit es nach unten geht, legt jeder Versicherer selbst fest. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands geben nur den Rahmen vor, die Tabelle mit den Zahlen füllt jedes Haus eigen aus. Haftpflicht und Vollkasko haben getrennte Tabellen; zahlt Ihr Versicherer aus beiden, werden beide zurückgestuft.

Klasse vor dem UnfallKlasse danach (Haftpflicht, Beispiel)Beitragssatz vorherBeitragssatz danachMehrbeitrag im 1. Jahr bei 600 Euro Grundbeitrag
SF 5SF 1etwa 60 Prozentetwa 100 Prozentetwa 240 Euro
SF 10SF 4etwa 40 Prozentetwa 60 bis 70 Prozentetwa 120 bis 180 Euro
SF 20SF 10etwa 30 Prozentetwa 40 Prozentetwa 60 Euro
SF 25SF 12etwa 27 Prozentetwa 35 bis 40 Prozentetwa 50 bis 80 Euro
SF 30SF 15etwa 25 Prozentetwa 35 Prozentetwa 60 Euro

Warum hohe Klassen anders leiden als niedrige

Wer lange unfallfrei fährt, verliert zwar viele Klassen, der Prozentsatz steigt aber nur um einige Punkte. Der Schmerz liegt in der Dauer: Bis Sie wieder beim alten Beitragssatz sind, vergehen oft zehn Jahre oder mehr, und in jedem davon zahlen Sie etwas drauf.

Bei niedrigen Klassen ist es umgekehrt. Der Sprung im ersten Jahr ist in Euro am größten, dafür sind Sie schneller wieder oben. Für junge Fahrer mit hohem Grundbeitrag kann ein einziger Schaden den Beitrag fast verdoppeln.

Wann der Beitrag nicht steigt

Nach den Musterbedingungen bleibt Ihr Vertrag schadenfrei, wenn der Schaden über die Teilkasko läuft, etwa Glasbruch, Wildunfall, Hagel oder Diebstahl. Das gilt auch, wenn die Gegenseite Ihrem Versicherer alles erstattet, wenn er nur Gutachter- oder Anwaltskosten trägt oder wenn er eine Rücklage drei Jahre lang auflöst, ohne zu zahlen.

Tragen Sie eine Teilschuld, zahlt Ihre Haftpflicht einen Anteil an den Gegner. Das reicht für eine volle Rückstufung, auch wenn der Anteil klein ist.

Den Anstieg vermeiden oder begrenzen

Sie können die Zahlung Ihres Versicherers zurückerstatten, dann gilt der Vertrag als schadenfrei. Die Musterbedingungen sehen das in der Haftpflicht für Schäden bis 500 Euro vor, mit sechs Monaten Frist nach der Mitteilung. Viele Versicherer erlauben es für höhere Beträge und auch in der Vollkasko. Den Schaden melden müssen Sie trotzdem, innerhalb einer Woche.

Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung für meist einen Schaden im Jahr. Er kostet etwa 10 bis 25 Prozent Aufpreis und wirkt nur bei Ihrem Versicherer: Wechseln Sie, zählt beim neuen Haus die echte Klasse. Ein Versicherungswechsel nach dem Unfall hilft deshalb auch nicht, der Schadenverlauf wird übermittelt.

Nach einem Schaden dürfen Sie und Ihr Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Ende der Regulierung kündigen. Das ist eine Chance, ein günstigeres Angebot mit der neuen Klasse zu suchen.

Was sonst den Beitrag treibt

Nicht jede Erhöhung nach einem Unfall kommt von der Rückstufung. Typklasse, Regionalklasse und allgemeine Beitragsanpassungen ändern sich jedes Jahr für alle, auch für Fahrer ohne Schaden. Schauen Sie deshalb auf der Beitragsrechnung nach, welche Klasse und welcher Beitragssatz genannt sind, bevor Sie den Grund beim Unfall suchen.

Schritt für Schritt

  1. Den Schaden innerhalb einer Woche Ihrem Versicherer melden, auch wenn Sie über Selbstzahlen nachdenken.
  2. Aktuelle SF-Klasse und Beitragssatz auf der letzten Beitragsrechnung nachsehen.
  3. In der Rückstufungstabelle Ihres Vertrags nachlesen, wohin Sie fallen.
  4. Den Mehrbeitrag der nächsten Jahre grob gegen die Schadensumme rechnen.
  5. Bei kleinen Schäden nach der Mitteilung des Versicherers fristgerecht selbst erstatten.
  6. Nach Ende der Regulierung ein neues Angebot mit der neuen Klasse einholen.

Checkliste

  • Rückstufungstabelle für Haftpflicht und Vollkasko bekannt
  • Frist und Höchstbetrag fürs Selbstzahlen notiert
  • Geprüft, ob der Schaden über die Teilkasko laufen kann
  • Bei fremder Schuld darauf bestanden, dass der Gegner voll zahlt
  • Beitragsrechnung auf Klasse und Beitragssatz kontrolliert

Häufige Fehler

  • Einen Unfall nicht melden, weil man selbst zahlen will, und damit den Versicherungsschutz gefährden
  • Kleine Schäden über die Versicherung laufen lassen, ohne die Rückstufung durchzurechnen
  • Große Schäden aus Angst vor der Rückstufung selbst tragen
  • Glauben, ein Wechsel nach dem Unfall setze die Klasse zurück
  • Einen Rabattschutz kaufen und dann den Versicherer wechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wann zahle ich nach einem Unfall mehr?

Die Rückstufung gilt zum 1. Januar nach dem Jahr, in dem Sie den Schaden gemeldet haben. Der höhere Beitrag kommt mit der nächsten Beitragsrechnung.

Steigt mein Beitrag, wenn ich nicht schuld bin?

Nein, wenn die Gegenseite den Schaden voll bezahlt. Bei einer Teilschuld zahlt Ihre Haftpflicht mit, dann werden Sie zurückgestuft.

Werde ich bei zwei Unfällen im Jahr doppelt zurückgestuft?

Ja. Die Tabellen haben eigene Spalten für zwei, drei und mehr Schäden, jeder weitere Schaden drückt Sie tiefer.

Zählt ein Wildunfall oder Steinschlag?

Nein, das sind Teilkaskoschäden. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen.

Kann ich die Rückstufung nachträglich verhindern?

Ja, indem Sie Ihrem Versicherer seine Zahlung zurückerstatten. Die Musterbedingungen sehen das für Haftpflichtschäden bis 500 Euro und sechs Monate Frist vor, viele Versicherer sind großzügiger.

Hilft ein Versicherungswechsel nach dem Unfall?

Nicht gegen die Rückstufung, der neue Versicherer erfährt Ihren Schadenverlauf. Er kann aber helfen, mit der neuen Klasse einen günstigeren Grundbeitrag zu finden.

Darf mir der Versicherer nach einem Unfall kündigen?

Ja, nach den Musterbedingungen innerhalb eines Monats nach Ende der Regulierung. Sie haben das gleiche Recht.

Quellen

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