Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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Kurz gesagt
Die BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Das muss ärztlich belegt sein. Rund jeder fünfte Antrag wird abgelehnt, meist weil die 50 Prozent nicht nachgewiesen sind.
Was der Schutz kostet, der später zahlen soll: Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, 1.500 Euro Monatsrente bis 67.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 30 Jahre, Büro | rund 70 Euro im Monat |
| 30 Jahre, Handwerk | oft 100 Euro und mehr über dem Bürotarif |
| Spanne über alle Berufe | etwa 20 bis über 200 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Wie der Grad von 50 Prozent zustande kommt.
| Heben und Tragen | 60 Prozent der Arbeitszeit, nicht mehr möglich |
| Scannen und Buchen | 40 Prozent, weiter möglich |
| Prognose des Arztes | mindestens sechs Monate |
60 Prozent und sechs Monate: Die Voraussetzungen sind erfüllt, die BU-Rente wird fällig.
Erstens der Grad: Sie können Ihre typischen Aufgaben zu mindestens 50 Prozent nicht mehr erledigen. Zweitens die Dauer: Der Zustand hält voraussichtlich sechs Monate oder besteht schon so lange.
Beide müssen zugleich erfüllt sein.
Er fragt nach einem typischen Arbeitstag mit Stunden je Tätigkeit. Daraus ergibt sich, ob 50 Prozent erreicht sind.
Er prüft auch, ob die Gesundheitsfragen beim Abschluss richtig beantwortet wurden. Falsche Angaben können den Vertrag kippen.
| Prüfpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Tätigkeitsbeschreibung | genau, mit Zeitanteilen |
| Ärztliche Unterlagen | Diagnose und Prognose zur Dauer |
| Gesundheitsangaben beim Abschluss | vollständig und richtig |
| Verweisung | im Vertrag ausgeschlossen oder nicht |
Lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Oft fehlt nur ein Gutachten oder eine genauere Beschreibung.
Der Versicherungsombudsmann, eine kostenlose Schlichtungsstelle, oder eine Fachanwältin für Versicherungsrecht können helfen.
Fragen und Antworten
Meist ja, ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie rechtzeitig melden. Die Fristen stehen im Vertrag.
Ja, wenn sie ärztlich belegt ist. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen.
Der Versicherer darf Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben. Gute Verträge schließen das aus.
In der Regel nicht, während der Leistung sind Sie beitragsfrei.
Oft mehrere Monate. Vollständige Unterlagen beschleunigen sie.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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