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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kurz gesagt

Die BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Das muss ärztlich belegt sein. Rund jeder fünfte Antrag wird abgelehnt, meist weil die 50 Prozent nicht nachgewiesen sind.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was es kostet

Was der Schutz kostet, der später zahlen soll: Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, 1.500 Euro Monatsrente bis 67.

BeispielRichtwert
30 Jahre, Bürorund 70 Euro im Monat
30 Jahre, Handwerkoft 100 Euro und mehr über dem Bürotarif
Spanne über alle Berufeetwa 20 bis über 200 Euro im Monat

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Lagerist mit Bandscheibenvorfall

Wie der Grad von 50 Prozent zustande kommt.

Heben und Tragen60 Prozent der Arbeitszeit, nicht mehr möglich
Scannen und Buchen40 Prozent, weiter möglich
Prognose des Arztesmindestens sechs Monate

60 Prozent und sechs Monate: Die Voraussetzungen sind erfüllt, die BU-Rente wird fällig.

Die zwei Bedingungen

Erstens der Grad: Sie können Ihre typischen Aufgaben zu mindestens 50 Prozent nicht mehr erledigen. Zweitens die Dauer: Der Zustand hält voraussichtlich sechs Monate oder besteht schon so lange.

Beide müssen zugleich erfüllt sein.

Was der Versicherer prüft

Er fragt nach einem typischen Arbeitstag mit Stunden je Tätigkeit. Daraus ergibt sich, ob 50 Prozent erreicht sind.

Er prüft auch, ob die Gesundheitsfragen beim Abschluss richtig beantwortet wurden. Falsche Angaben können den Vertrag kippen.

PrüfpunktWorauf es ankommt
Tätigkeitsbeschreibunggenau, mit Zeitanteilen
Ärztliche UnterlagenDiagnose und Prognose zur Dauer
Gesundheitsangaben beim Abschlussvollständig und richtig
Verweisungim Vertrag ausgeschlossen oder nicht

Wenn der Versicherer ablehnt

Lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Oft fehlt nur ein Gutachten oder eine genauere Beschreibung.

Der Versicherungsombudsmann, eine kostenlose Schlichtungsstelle, oder eine Fachanwältin für Versicherungsrecht können helfen.

Schritt für Schritt

  1. Arzt um eine Prognose zur Dauer bitten.
  2. Arbeitstag mit Zeitanteilen aufschreiben.
  3. Versicherer früh informieren und Formulare anfordern.
  4. Kopien aller Unterlagen behalten.
  5. Bei Ablehnung die Gründe schriftlich verlangen.

Checkliste

  • Ärztliche Prognose über sechs Monate
  • Tätigkeitsbeschreibung mit Stunden
  • Alle Arztberichte gesammelt
  • Vertrag auf Verweisung geprüft
  • Fristen im Blick

Häufige Fehler

  • Tätigkeit zu grob beschreiben
  • Zu spät melden
  • Ablehnung ohne Prüfung hinnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die BU rückwirkend?

Meist ja, ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie rechtzeitig melden. Die Fristen stehen im Vertrag.

Zahlt die BU bei psychischer Erkrankung?

Ja, wenn sie ärztlich belegt ist. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen.

Was ist eine abstrakte Verweisung?

Der Versicherer darf Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben. Gute Verträge schließen das aus.

Muss ich während der BU weiter Beiträge zahlen?

In der Regel nicht, während der Leistung sind Sie beitragsfrei.

Wie lange dauert die Prüfung?

Oft mehrere Monate. Vollständige Unterlagen beschleunigen sie.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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