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Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

Kurz gesagt

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei der Arbeit, in Schule und Kita, im Ehrenamt und auf dem direkten Weg dorthin. Sie zahlt Heilbehandlung, Reha und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine laufende Rente, den Beitrag trägt der Arbeitgeber. Die private gilt rund um die Uhr und weltweit und zahlt eine einmalige Summe, im Büroberuf für etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

Was es kostet

Beiträge der privaten Unfallversicherung aus veröffentlichten Tarifbeispielen, dazu die Größenordnung der gesetzlichen Leistung und der gesetzlichen Beitragslast.

BeispielRichtwert
Privat, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, Progression 350 Prozentetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Privat, Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, Progression 350 Prozentetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Privat, einfacher Tarif, Progression 225 Prozent, ohne Unfallrenteetwa 44 bis 215 Euro im Jahr
Gesetzliche Unfallrente bei 20 Prozent MdE und 45.000 Euro Jahresarbeitsverdienstrund 6.000 Euro im Jahr, also etwa 500 Euro im Monat
Beitragslast des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherungim Durchschnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme (2025)

Richtwerte, Stand September 2026. Die Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, die gesetzliche Rente ist mit zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes und dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gerechnet. Ihr eigener Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Derselbe Sturz mit dem Rad, einmal montags, einmal sonntags

Angestellte, 38 Jahre, 45.000 Euro Bruttojahresverdienst, private Police mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression. Es bleibt ein dauerhafter Schaden am Bein.

Fall 1: Sturz auf dem direkten Weg zur ArbeitWegeunfall, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig
Heilbehandlung und Rehavoll aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne Eigenanteil
Minderung der Erwerbsfähigkeit20 Prozent
Verletztenrentezwei Drittel von 45.000 Euro sind 30.000 Euro, davon 20 Prozent: rund 6.000 Euro im Jahr, laufend
Kapital aus der gesetzlichenkeines, sie zahlt laufend statt auf einmal
Private Police im Fall 1zahlt zusätzlich, sie fragt nicht, wo der Unfall passiert ist
Fall 2: derselbe Sturz auf der Sonntagstourkein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
Behandlungüber die Krankenkasse, mit den üblichen Eigenanteilen
Gesetzliche Rente0 Euro
Private Leistung bei 40 Prozent Invalidität nach Gliedertaxeje nach Progressionstabelle etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig

Im ersten Fall fließt lebenslang Geld, aber kein Kapital für den Umbau von Bad und Auto. Im zweiten Fall kommt nur etwas, wenn Sie privat versichert sind: etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig, dafür keine laufende Rente. Die beiden Systeme ersetzen sich nicht, sie decken verschiedene Lücken.

Der Geltungsbereich entscheidet fast alles

Die gesetzliche Unfallversicherung ist keine Versicherung für Ihr Leben, sondern für Ihre Tätigkeit. Sie greift bei der Arbeit, in Kita, Schule und Hochschule, in vielen Ehrenämtern und auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Endet die Tätigkeit, endet der Schutz, und zwar an der Wohnungstür.

Die private Unfallversicherung fragt nicht, was Sie gerade getan haben. Sie gilt rund um die Uhr, weltweit, im Urlaub, beim Sport, im Garten und auf der Kellertreppe. Genau dort passiert der größte Teil aller Unfälle: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzte für 2015 rund 9,73 Millionen Unfallverletzte, davon 7,04 Millionen in Heim und Freizeit. Die Berufsgenossenschaften zählten für 2025 dagegen 689.922 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 170.306 Wegeunfälle.

Beide Systeme Merkmal für Merkmal

Beide messen denselben Körperschaden mit verschiedenen Maßstäben. Die gesetzliche rechnet in Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE: wie viel vom allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt Ihnen noch. Die private rechnet in Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe, einer Tabelle, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet.

Deshalb dürfen Sie die beiden Zahlen nicht gleichsetzen. Derselbe Schaden am Bein kann gesetzlich 20 Prozent MdE und privat 40 Prozent Invalidität bedeuten. Wer im Schadenfall die eine Zahl in die andere Police tragen will, wird enttäuscht.

MerkmalGesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
GeltungsbereichArbeit, Schule, Kita, Ehrenamt, direkter Weg dorthinrund um die Uhr, weltweit, auch Freizeit und Haushalt
Beitragszahlerder Arbeitgeber allein, für Schule und Kita die öffentliche HandSie selbst
LeistungsartHeilbehandlung, Reha, Verletztengeld, laufende Renteeinmalige Summe, auf Wunsch zusätzlich eine Unfallrente
Zeitpunkt der ZahlungRente erst, wenn die MdE über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus bestehtAuszahlung, wenn die Invalidität dauerhaft feststeht
SchwelleRente ab 20 Prozent MdE, darunter kein Geldmeist ohne Mindestgrad, einzelne Tarife zahlen erst ab einem bestimmten Grad
FristenUnfall dem Arbeitgeber melden, er meldet ab mehr als drei Tagen Ausfall weiterInvalidität innerhalb der vereinbarten Frist feststellen und geltend machen, oft 15 Monate, in guten Tarifen 24 bis 36
Mitwirkung von Krankheitenwird geprüft, der Unfall muss die wesentliche Ursache seinder Anteil wird abgezogen, gute Tarife erst ab 50 Prozent Mitwirkung

Wer den Beitrag trägt

Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Im Durchschnitt waren das 2025 rund 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme, also etwa ein Prozent der Bruttolöhne. Für Kinder in der Kita und für Schülerinnen und Schüler zahlt die öffentliche Hand, vom Lohn geht nichts ab.

Dafür können Sie am gesetzlichen Schutz nichts einstellen: kein Geltungsbereich, keine Summe, keine Zusatzbausteine. Die private Unfallversicherung zahlen Sie selbst, und dort bestimmen Sie Grundsumme, Progression und Bausteine.

Was beide nicht leisten

Keine der beiden hilft bei Krankheit. Ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, ein Tumor: das sind keine Unfälle. Genau diese Ursachen stehen aber hinter dem größten Teil aller dauerhaften Erwerbsminderungen.

Deshalb ist die Unfallversicherung kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und das sagen wir bewusst deutlich. Wenn Sie vom eigenen Einkommen leben und nur Geld für eine Absicherung haben, sichern Sie zuerst die Berufsunfähigkeit ab. Die umgekehrte Reihenfolge fühlt sich günstig an und lässt die häufigste Gefahr offen.

Wann Sie die private nicht brauchen

Wenn Sie fest angestellt sind, eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, keine riskanten Hobbys pflegen und Rücklagen für einen Umbau von Bad oder Auto hätten, ist der Zusatznutzen klein. Dann ist eine weitere Police eher Gewohnheit als Notwendigkeit.

Umgekehrt ist sie wichtig für Kinder, für Selbstständige ohne gesetzlichen Schutz, für Menschen, die den Haushalt führen, für Rentner und für alle, die wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Schritt für Schritt

  1. Zählen, wie viele Stunden Ihres Tages beruflich sind und wie viele privat.
  2. Klären, ob Sie überhaupt gesetzlich geschützt sind: Selbstständige, Hausleute und Rentner sind es meist nicht.
  3. Zuerst die Berufsunfähigkeit absichern, wenn Sie vom eigenen Einkommen leben.
  4. Dann die private Unfallversicherung wählen, mit mindestens 100.000 Euro Grundsumme und Progression.
  5. Gliedertaxe, Mitwirkungsanteil und Fristen vergleichen, nicht nur den Beitrag.

Checkliste

  • Gesetzlicher Schutz geklärt: Anstellung, Schule, Ehrenamt oder nichts davon
  • Berufsunfähigkeit abgesichert, bevor die Unfallversicherung kommt
  • Grundsumme mindestens 100.000 Euro, Progression 225 bis 350 Prozent
  • Mitwirkung von Krankheiten erst ab hohem Anteil angerechnet
  • Frist zur Feststellung der Invalidität von 24 Monaten oder mehr
  • Jeden Unfall auf dem Arbeitsweg dem Arbeitgeber melden, auch bei kurzem Ausfall

Häufige Fehler

  • Glauben, der gesetzliche Schutz gelte auch in der Freizeit
  • Die Unfallversicherung als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ansehen
  • Einen Wegeunfall nicht melden und später den Zusammenhang nicht mehr belegen können
  • Nur auf die Grundsumme schauen und die Gliedertaxe übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich beide gleichzeitig haben?

Ja, das ist der Normalfall. Nach einem Arbeitsunfall zahlen beide: die gesetzliche laufend, die private einmalig. Eine Anrechnung findet nicht statt.

Ab wann gibt es eine gesetzliche Unfallrente?

Ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, und erst wenn diese über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus besteht. Darunter gibt es keine Rente.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine einmalige Summe?

In der Regel nicht. Sie zahlt Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld und eine laufende Rente. Eine bestehende Rente kann auf Antrag abgefunden werden, das ist aber der Ausnahmefall.

Gilt der gesetzliche Schutz im Homeoffice?

Für die Arbeit selbst ja, und auch für den Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz. Privates zwischendurch, etwa der Gang zur Waschmaschine, ist nicht geschützt.

Sind Kinder in der Freizeit gesetzlich versichert?

Nein. In Kita, Schule und auf dem Weg dorthin ja, am Nachmittag auf dem Spielplatz nicht. Das ist der Hauptgrund für eine private Police für Kinder.

Bin ich im Ehrenamt gesetzlich versichert?

In vielen Fällen ja, etwa in Feuerwehr, Rettungsdienst oder bei einer Tätigkeit für die öffentliche Hand. Bei privaten Vereinen hängt es an der Ausgestaltung, fragen Sie dort nach der Versicherung.

Sind die Leistungen steuerfrei?

Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist steuerfrei, ebenso die einmalige Invaliditätsleistung einer privaten Police. Bei einer privaten Unfallrente fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Quellen

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