Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei der Arbeit, in Schule und Kita, im Ehrenamt und auf dem direkten Weg dorthin. Sie zahlt Heilbehandlung, Reha und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine laufende Rente, den Beitrag trägt der Arbeitgeber. Die private gilt rund um die Uhr und weltweit und zahlt eine einmalige Summe, im Büroberuf für etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.
Beiträge der privaten Unfallversicherung aus veröffentlichten Tarifbeispielen, dazu die Größenordnung der gesetzlichen Leistung und der gesetzlichen Beitragslast.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privat, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, Progression 350 Prozent | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Privat, Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, Progression 350 Prozent | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Privat, einfacher Tarif, Progression 225 Prozent, ohne Unfallrente | etwa 44 bis 215 Euro im Jahr |
| Gesetzliche Unfallrente bei 20 Prozent MdE und 45.000 Euro Jahresarbeitsverdienst | rund 6.000 Euro im Jahr, also etwa 500 Euro im Monat |
| Beitragslast des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung | im Durchschnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme (2025) |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, die gesetzliche Rente ist mit zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes und dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gerechnet. Ihr eigener Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Angestellte, 38 Jahre, 45.000 Euro Bruttojahresverdienst, private Police mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression. Es bleibt ein dauerhafter Schaden am Bein.
| Fall 1: Sturz auf dem direkten Weg zur Arbeit | Wegeunfall, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig |
| Heilbehandlung und Reha | voll aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne Eigenanteil |
| Minderung der Erwerbsfähigkeit | 20 Prozent |
| Verletztenrente | zwei Drittel von 45.000 Euro sind 30.000 Euro, davon 20 Prozent: rund 6.000 Euro im Jahr, laufend |
| Kapital aus der gesetzlichen | keines, sie zahlt laufend statt auf einmal |
| Private Police im Fall 1 | zahlt zusätzlich, sie fragt nicht, wo der Unfall passiert ist |
| Fall 2: derselbe Sturz auf der Sonntagstour | kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung |
| Behandlung | über die Krankenkasse, mit den üblichen Eigenanteilen |
| Gesetzliche Rente | 0 Euro |
| Private Leistung bei 40 Prozent Invalidität nach Gliedertaxe | je nach Progressionstabelle etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig |
Im ersten Fall fließt lebenslang Geld, aber kein Kapital für den Umbau von Bad und Auto. Im zweiten Fall kommt nur etwas, wenn Sie privat versichert sind: etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig, dafür keine laufende Rente. Die beiden Systeme ersetzen sich nicht, sie decken verschiedene Lücken.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist keine Versicherung für Ihr Leben, sondern für Ihre Tätigkeit. Sie greift bei der Arbeit, in Kita, Schule und Hochschule, in vielen Ehrenämtern und auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Endet die Tätigkeit, endet der Schutz, und zwar an der Wohnungstür.
Die private Unfallversicherung fragt nicht, was Sie gerade getan haben. Sie gilt rund um die Uhr, weltweit, im Urlaub, beim Sport, im Garten und auf der Kellertreppe. Genau dort passiert der größte Teil aller Unfälle: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzte für 2015 rund 9,73 Millionen Unfallverletzte, davon 7,04 Millionen in Heim und Freizeit. Die Berufsgenossenschaften zählten für 2025 dagegen 689.922 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 170.306 Wegeunfälle.
Beide messen denselben Körperschaden mit verschiedenen Maßstäben. Die gesetzliche rechnet in Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE: wie viel vom allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt Ihnen noch. Die private rechnet in Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe, einer Tabelle, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet.
Deshalb dürfen Sie die beiden Zahlen nicht gleichsetzen. Derselbe Schaden am Bein kann gesetzlich 20 Prozent MdE und privat 40 Prozent Invalidität bedeuten. Wer im Schadenfall die eine Zahl in die andere Police tragen will, wird enttäuscht.
| Merkmal | Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Arbeit, Schule, Kita, Ehrenamt, direkter Weg dorthin | rund um die Uhr, weltweit, auch Freizeit und Haushalt |
| Beitragszahler | der Arbeitgeber allein, für Schule und Kita die öffentliche Hand | Sie selbst |
| Leistungsart | Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld, laufende Rente | einmalige Summe, auf Wunsch zusätzlich eine Unfallrente |
| Zeitpunkt der Zahlung | Rente erst, wenn die MdE über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus besteht | Auszahlung, wenn die Invalidität dauerhaft feststeht |
| Schwelle | Rente ab 20 Prozent MdE, darunter kein Geld | meist ohne Mindestgrad, einzelne Tarife zahlen erst ab einem bestimmten Grad |
| Fristen | Unfall dem Arbeitgeber melden, er meldet ab mehr als drei Tagen Ausfall weiter | Invalidität innerhalb der vereinbarten Frist feststellen und geltend machen, oft 15 Monate, in guten Tarifen 24 bis 36 |
| Mitwirkung von Krankheiten | wird geprüft, der Unfall muss die wesentliche Ursache sein | der Anteil wird abgezogen, gute Tarife erst ab 50 Prozent Mitwirkung |
Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Im Durchschnitt waren das 2025 rund 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme, also etwa ein Prozent der Bruttolöhne. Für Kinder in der Kita und für Schülerinnen und Schüler zahlt die öffentliche Hand, vom Lohn geht nichts ab.
Dafür können Sie am gesetzlichen Schutz nichts einstellen: kein Geltungsbereich, keine Summe, keine Zusatzbausteine. Die private Unfallversicherung zahlen Sie selbst, und dort bestimmen Sie Grundsumme, Progression und Bausteine.
Keine der beiden hilft bei Krankheit. Ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, ein Tumor: das sind keine Unfälle. Genau diese Ursachen stehen aber hinter dem größten Teil aller dauerhaften Erwerbsminderungen.
Deshalb ist die Unfallversicherung kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und das sagen wir bewusst deutlich. Wenn Sie vom eigenen Einkommen leben und nur Geld für eine Absicherung haben, sichern Sie zuerst die Berufsunfähigkeit ab. Die umgekehrte Reihenfolge fühlt sich günstig an und lässt die häufigste Gefahr offen.
Wenn Sie fest angestellt sind, eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, keine riskanten Hobbys pflegen und Rücklagen für einen Umbau von Bad oder Auto hätten, ist der Zusatznutzen klein. Dann ist eine weitere Police eher Gewohnheit als Notwendigkeit.
Umgekehrt ist sie wichtig für Kinder, für Selbstständige ohne gesetzlichen Schutz, für Menschen, die den Haushalt führen, für Rentner und für alle, die wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Fragen und Antworten
Ja, das ist der Normalfall. Nach einem Arbeitsunfall zahlen beide: die gesetzliche laufend, die private einmalig. Eine Anrechnung findet nicht statt.
Ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, und erst wenn diese über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus besteht. Darunter gibt es keine Rente.
In der Regel nicht. Sie zahlt Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld und eine laufende Rente. Eine bestehende Rente kann auf Antrag abgefunden werden, das ist aber der Ausnahmefall.
Für die Arbeit selbst ja, und auch für den Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz. Privates zwischendurch, etwa der Gang zur Waschmaschine, ist nicht geschützt.
Nein. In Kita, Schule und auf dem Weg dorthin ja, am Nachmittag auf dem Spielplatz nicht. Das ist der Hauptgrund für eine private Police für Kinder.
In vielen Fällen ja, etwa in Feuerwehr, Rettungsdienst oder bei einer Tätigkeit für die öffentliche Hand. Bei privaten Vereinen hängt es an der Ausgestaltung, fragen Sie dort nach der Versicherung.
Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist steuerfrei, ebenso die einmalige Invaliditätsleistung einer privaten Police. Bei einer privaten Unfallrente fragen Sie Ihre Steuerberatung.
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