Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja, Leitungswasser gehört zum Grundschutz jeder Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt Rohrbrüche und Frostschäden im Haus, die Suche nach dem Leck, das Freilegen, die Trocknung und die durchnässten Wände und Böden. Ein Schaden kostet im Schnitt über 4.000 Euro. Nicht gedeckt sind Regen, Grundwasser, Rückstau und oft Rohre außerhalb des Hauses.
Was ein Leitungswasserschaden kostet, nach veröffentlichten Branchenzahlen und Handwerkerpreisen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittlicher Leitungswasserschaden an Wohngebäuden | rund 4.300 Euro (4,9 Milliarden Euro für etwa 1,13 Millionen Schäden) |
| Leckortung, je nach Verfahren | etwa 200 bis 600 Euro |
| Bautrocknung, kleine Fläche bis 20 Quadratmeter | etwa 400 bis 800 Euro |
| Bautrocknung, mittlere Fläche bis 50 Quadratmeter | etwa 1.000 bis 1.500 Euro |
| Strom für ein Trocknungsgerät | etwa 2,80 bis 16 Euro am Tag |
Richtwerte, Stand September 2026, aus Branchenstatistik und veröffentlichten Handwerkerpreisen. Der Durchschnitt ist aus Schadenaufwand und Schadenzahl gerechnet. Die Kosten im Beispiel für Estrich und Fliesen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Warmwasserleitung in der Wand ist korrodiert und gebrochen. Das Wasser läuft unbemerkt in den Estrich von Bad und Flur.
| Leckortung mit Thermografie | etwa 300 Euro |
| Wand öffnen, Rohrstück ersetzen, wieder verschließen | etwa 800 bis 1.200 Euro |
| Estrichtrocknung, rund 25 Quadratmeter, drei Wochen | etwa 1.000 bis 1.500 Euro |
| Fliesen und Bodenbelag erneuern | etwa 2.000 bis 3.500 Euro |
| Selbstbeteiligung, falls vereinbart | zum Beispiel 500 Euro |
Schaden zusammen etwa 4.100 bis 6.500 Euro. Die Versicherung zahlt ihn abzüglich Selbstbeteiligung. Den Austausch der übrigen alten Leitungen im Haus bezahlen Sie selbst.
Versichert ist Wasser, das ungewollt aus fest verlegten Leitungen austritt: aus Trinkwasser- und Abwasserrohren im Haus, aus der Heizung, aus Armaturen und aus angeschlossenen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschine. Dazu kommen Bruch- und Frostschäden an den Rohren selbst.
Die Versicherung bezahlt die Reparatur der Bruchstelle, das Suchen und Freilegen des Lecks, die Trocknung und die Instandsetzung von Estrich, Putz, Fliesen und Böden. Die Möbel und Ihre Sachen zahlt nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung.
| Schaden | Zahlt die Gebäudeversicherung? |
|---|---|
| Rohrbruch in der Wand | ja, samt Suche, Freilegen und Trocknung |
| Frostschaden an der Leitung im Haus | ja, wenn Sie das Haus beheizt oder die Leitungen entleert haben |
| Geplatzter Schlauch der Waschmaschine | ja für Wände und Boden, der Schlauch selbst meist nicht |
| Undichte Silikonfuge an der Dusche | meist nein, das gilt als Abnutzung |
| Abwasserrohr unter dem Garten | nur wenn Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert sind |
| Wasser durch Starkregen oder Rückstau | nein, nur mit Elementarschutz |
| Wasser aus dem Aquarium oder Wasserbett | ja, in den meisten neueren Bedingungen |
Rohre außerhalb des Gebäudes sind die häufigste Lücke. Zuleitungen auf dem Grundstück sind oft dabei, Ableitungsrohre im Erdreich nur in besseren Tarifen und manchmal nur bis zu einer festen Summe. Ein Abwasserrohr unter der Einfahrt aufzugraben kostet schnell mehrere tausend Euro.
Schimmel und Pilze nach einem Leitungswasserschaden sind nicht immer gedeckt, vor allem nicht, wenn ein Leck lange unbemerkt tropfte. Auch der Austausch alter, verrosteter Leitungen im ganzen Haus ist keine Versicherungsleistung. Bezahlt wird die schadhafte Stelle, nicht die Sanierung.
Mehr als die Hälfte des Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung geht auf Leitungswasser zurück. Viele Häuser haben noch Rohre aus den 1960er und 1970er Jahren. Deshalb fragen Versicherer nach dem Baujahr und nach Sanierungen und verlangen für alte Leitungen spürbar mehr.
Nach mehreren Leitungswasserschäden kann der Versicherer kündigen oder einen hohen Selbstbehalt verlangen. Wer ein älteres Haus kauft, sollte die Leitungen prüfen lassen, bevor der erste Schaden passiert.
Im Winter müssen Sie ein leerstehendes oder selten genutztes Haus heizen oder die Leitungen absperren und entleeren. Wer das nicht tut, riskiert Kürzungen bei Frostschäden.
Melden Sie den Schaden sofort, drehen Sie das Wasser ab und machen Sie Fotos. Lassen Sie Trocknung und Reparatur möglichst erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen, bei Notfällen dürfen Sie aber sofort handeln.
Fragen und Antworten
Ja, wenn ein versicherter Rohrbruch dahintersteckt. Manche Tarife begrenzen die Such- und Freilegungskosten, lesen Sie die Summe in den Bedingungen nach.
Wände und Böden zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters, Ihre Möbel Ihre Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden verursacht und ist die Nachbarwohnung betroffen, springt Ihre Privathaftpflicht ein.
In der Regel ja, als Teil des Schadens. Lesen Sie den Zählerstand vor und nach der Trocknung ab.
Nein. Regen durch ein Loch nach Sturm fällt unter Sturm, Regen durch ein undichtes Dach ohne Sturm zahlt meist niemand. Rückstau und Starkregen deckt nur der Elementarschutz.
Nein. Die Versicherung ersetzt die Bruchstelle und die Folgeschäden, nicht die Sanierung aller alten Rohre.
Ja, nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen. Bei mehreren Leitungswasserschäden in kurzer Zeit kommt das vor, oft wird stattdessen ein höherer Selbstbehalt verlangt.
Bei einem Haus mit Garten und Rohren im Erdreich ja. Bei einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus regelt das die Versicherung der Gemeinschaft, dann brauchen Sie ihn nicht selbst.
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