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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden?

Kurz gesagt

Ja, Leitungswasser gehört zum Grundschutz jeder Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt Rohrbrüche und Frostschäden im Haus, die Suche nach dem Leck, das Freilegen, die Trocknung und die durchnässten Wände und Böden. Ein Schaden kostet im Schnitt über 4.000 Euro. Nicht gedeckt sind Regen, Grundwasser, Rückstau und oft Rohre außerhalb des Hauses.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden?

Was es kostet

Was ein Leitungswasserschaden kostet, nach veröffentlichten Branchenzahlen und Handwerkerpreisen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher Leitungswasserschaden an Wohngebäudenrund 4.300 Euro (4,9 Milliarden Euro für etwa 1,13 Millionen Schäden)
Leckortung, je nach Verfahrenetwa 200 bis 600 Euro
Bautrocknung, kleine Fläche bis 20 Quadratmeteretwa 400 bis 800 Euro
Bautrocknung, mittlere Fläche bis 50 Quadratmeteretwa 1.000 bis 1.500 Euro
Strom für ein Trocknungsgerätetwa 2,80 bis 16 Euro am Tag

Richtwerte, Stand September 2026, aus Branchenstatistik und veröffentlichten Handwerkerpreisen. Der Durchschnitt ist aus Schadenaufwand und Schadenzahl gerechnet. Die Kosten im Beispiel für Estrich und Fliesen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Rohrbruch im Bad, Einfamilienhaus Baujahr 1978

Eine Warmwasserleitung in der Wand ist korrodiert und gebrochen. Das Wasser läuft unbemerkt in den Estrich von Bad und Flur.

Leckortung mit Thermografieetwa 300 Euro
Wand öffnen, Rohrstück ersetzen, wieder verschließenetwa 800 bis 1.200 Euro
Estrichtrocknung, rund 25 Quadratmeter, drei Wochenetwa 1.000 bis 1.500 Euro
Fliesen und Bodenbelag erneuernetwa 2.000 bis 3.500 Euro
Selbstbeteiligung, falls vereinbartzum Beispiel 500 Euro

Schaden zusammen etwa 4.100 bis 6.500 Euro. Die Versicherung zahlt ihn abzüglich Selbstbeteiligung. Den Austausch der übrigen alten Leitungen im Haus bezahlen Sie selbst.

Was als Leitungswasser gilt

Versichert ist Wasser, das ungewollt aus fest verlegten Leitungen austritt: aus Trinkwasser- und Abwasserrohren im Haus, aus der Heizung, aus Armaturen und aus angeschlossenen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschine. Dazu kommen Bruch- und Frostschäden an den Rohren selbst.

Die Versicherung bezahlt die Reparatur der Bruchstelle, das Suchen und Freilegen des Lecks, die Trocknung und die Instandsetzung von Estrich, Putz, Fliesen und Böden. Die Möbel und Ihre Sachen zahlt nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung.

SchadenZahlt die Gebäudeversicherung?
Rohrbruch in der Wandja, samt Suche, Freilegen und Trocknung
Frostschaden an der Leitung im Hausja, wenn Sie das Haus beheizt oder die Leitungen entleert haben
Geplatzter Schlauch der Waschmaschineja für Wände und Boden, der Schlauch selbst meist nicht
Undichte Silikonfuge an der Duschemeist nein, das gilt als Abnutzung
Abwasserrohr unter dem Gartennur wenn Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert sind
Wasser durch Starkregen oder Rückstaunein, nur mit Elementarschutz
Wasser aus dem Aquarium oder Wasserbettja, in den meisten neueren Bedingungen

Wo die Grenzen liegen

Rohre außerhalb des Gebäudes sind die häufigste Lücke. Zuleitungen auf dem Grundstück sind oft dabei, Ableitungsrohre im Erdreich nur in besseren Tarifen und manchmal nur bis zu einer festen Summe. Ein Abwasserrohr unter der Einfahrt aufzugraben kostet schnell mehrere tausend Euro.

Schimmel und Pilze nach einem Leitungswasserschaden sind nicht immer gedeckt, vor allem nicht, wenn ein Leck lange unbemerkt tropfte. Auch der Austausch alter, verrosteter Leitungen im ganzen Haus ist keine Versicherungsleistung. Bezahlt wird die schadhafte Stelle, nicht die Sanierung.

Warum alte Leitungen den Beitrag treiben

Mehr als die Hälfte des Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung geht auf Leitungswasser zurück. Viele Häuser haben noch Rohre aus den 1960er und 1970er Jahren. Deshalb fragen Versicherer nach dem Baujahr und nach Sanierungen und verlangen für alte Leitungen spürbar mehr.

Nach mehreren Leitungswasserschäden kann der Versicherer kündigen oder einen hohen Selbstbehalt verlangen. Wer ein älteres Haus kauft, sollte die Leitungen prüfen lassen, bevor der erste Schaden passiert.

Ihre Pflichten, damit gezahlt wird

Im Winter müssen Sie ein leerstehendes oder selten genutztes Haus heizen oder die Leitungen absperren und entleeren. Wer das nicht tut, riskiert Kürzungen bei Frostschäden.

Melden Sie den Schaden sofort, drehen Sie das Wasser ab und machen Sie Fotos. Lassen Sie Trocknung und Reparatur möglichst erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen, bei Notfällen dürfen Sie aber sofort handeln.

Schritt für Schritt

  1. Hauptwasserhahn zudrehen und bei Gefahr den Strom im betroffenen Bereich abschalten.
  2. Schaden mit Fotos und Datum festhalten, nasse Sachen sichern.
  3. Den Schaden sofort bei der Gebäudeversicherung melden, als Mieter beim Vermieter.
  4. Leckortung und Trocknung in Absprache mit dem Versicherer beauftragen.
  5. Alle Rechnungen und Messprotokolle der Trocknung aufheben.
  6. Nach dem Schaden prüfen, ob weitere alte Leitungen im Haus erneuert werden sollten.

Checkliste

  • Ableitungsrohre auf dem Grundstück und unter dem Gebäude mitversichert
  • Kosten für Leckortung und Freilegen ohne zu niedrige Grenze
  • Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Heizungsanlagen eingeschlossen
  • Grobe Fahrlässigkeit voll mitversichert
  • Elementarschutz für Regen, Rückstau und Hochwasser
  • Hausratversicherung für Möbel und Böden, die Ihnen als Mieter gehören

Häufige Fehler

  • Im Winter das Ferienhaus oder die leere Wohnung nicht heizen und die Leitungen nicht entleeren
  • Einen feuchten Fleck wochenlang beobachten statt ihn sofort zu melden
  • Eine undichte Duschfuge für einen Leitungswasserschaden halten
  • Ableitungsrohre im Garten nicht mitversichern, weil der Tarif dann billiger ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Gebäudeversicherung die Leckortung?

Ja, wenn ein versicherter Rohrbruch dahintersteckt. Manche Tarife begrenzen die Such- und Freilegungskosten, lesen Sie die Summe in den Bedingungen nach.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Wände und Böden zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters, Ihre Möbel Ihre Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden verursacht und ist die Nachbarwohnung betroffen, springt Ihre Privathaftpflicht ein.

Zahlt die Versicherung auch den Strom der Trocknungsgeräte?

In der Regel ja, als Teil des Schadens. Lesen Sie den Zählerstand vor und nach der Trocknung ab.

Ist Regenwasser durch das Dach ein Leitungswasserschaden?

Nein. Regen durch ein Loch nach Sturm fällt unter Sturm, Regen durch ein undichtes Dach ohne Sturm zahlt meist niemand. Rückstau und Starkregen deckt nur der Elementarschutz.

Werden alte Leitungen komplett erneuert?

Nein. Die Versicherung ersetzt die Bruchstelle und die Folgeschäden, nicht die Sanierung aller alten Rohre.

Kann mir der Versicherer nach Wasserschäden kündigen?

Ja, nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen. Bei mehreren Leitungswasserschäden in kurzer Zeit kommt das vor, oft wird stattdessen ein höherer Selbstbehalt verlangt.

Brauche ich den Baustein Ableitungsrohre?

Bei einem Haus mit Garten und Rohren im Erdreich ja. Bei einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus regelt das die Versicherung der Gemeinschaft, dann brauchen Sie ihn nicht selbst.

Quellen

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