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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Kurz gesagt

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Reparatur oder Wiederaufbau Ihres Hauses nach Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Dazu kommen Aufräumkosten und bei vermieteten Häusern der Mietausfall. Hochwasser, Starkregen und Rückstau sind nur mit Elementarschutz dabei.

Was es kostet

Typische Schadenhöhen und Beiträge, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Leitungswasserschaden mit Trocknungetwa 3.000 bis 10.000 Euro
Sturmschaden am Dachetwa 2.000 bis 15.000 Euro
Wohngebäudeversicherung Einfamilienhaus im Jahretwa 300 bis 800 Euro
Elementarschutz in sicherer Lage im Jahretwa 50 bis 200 Euro

Schadenhöhen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Beiträge aus öffentlich genannten Beispielen, Stand September 2026.

Rechenbeispiel

Rohrbruch im Obergeschoss

So verteilt sich ein typischer Leitungswasserschaden auf die Positionen, die der Versicherer zahlt.

Leckortung und Öffnen der Wandetwa 800 Euro
Trocknung über drei Wochenetwa 2.500 Euro
Estrich, Boden und Malerarbeitenetwa 5.500 Euro
Selbstbeteiligungminus 500 Euro

Der Versicherer zahlt rund 8.300 Euro, Sie tragen die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Was zum Gebäude zählt

Versichert ist alles, was fest mit dem Haus verbunden ist: Mauern, Dach, Fenster, Heizung, Sanitär und Elektrik, je nach Vertrag auch die Einbauküche.

Garagen, Carports und Gartenhäuser sind oft nur bis zu einer Grenze oder nach Angabe dabei. Photovoltaik und Wallbox sollten Sie ausdrücklich melden.

GefahrBeispiel
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion
Leitungswassergeplatztes Rohr, undichte Heizung, Frostschaden
Sturm und Hagelabgedecktes Dach, zerschlagene Dachfenster
Elementar (Zusatz)Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Schneedruck

Welche Kosten zusätzlich gezahlt werden

Gute Tarife zahlen neben der Reparatur auch Aufräumen, Abbruch, Schutz vor weiteren Schäden und die Leckortung.

Können Sie nicht im Haus wohnen, übernehmen viele Tarife den Mietausfall oder den Nutzungsausfall für eine begrenzte Zeit.

Wo die Versicherung nicht zahlt

Nicht versichert sind Verschleiß, Feuchtigkeit durch Baumängel, Grundwasser ohne passende Klausel und Schäden durch fehlende Wartung.

Bei grober Fahrlässigkeit kürzen Tarife ohne passende Klausel die Leistung. Wer im Winter ein leerstehendes Haus nicht beheizt, riskiert Kürzungen bei Frostschäden.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort melden und weitere Schäden verhindern.
  2. Fotos machen, bevor etwas aufgeräumt wird.
  3. Beschädigte Teile aufheben, bis der Versicherer sie gesehen hat.
  4. Handwerker erst nach Absprache beauftragen, Notmaßnahmen ausgenommen.
  5. Rechnungen sammeln und einreichen.

Checkliste

  • Elementarschutz inklusive Rückstau vereinbart
  • Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert
  • Photovoltaik und Wallbox gemeldet
  • Grobe Fahrlässigkeit voll eingeschlossen
  • Mietausfall für vermietete Teile dabei

Häufige Fehler

  • Glauben, Starkregen sei immer versichert
  • Schaden erst reparieren, dann melden
  • Leerstand im Winter nicht melden und die Heizung abstellen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?

Nur wenn Sie den Elementarschutz vereinbart haben. Ohne ihn zahlt sie nicht.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?

Ab Windstärke 8. Der Versicherer prüft dafür Daten von Wetterdiensten in der Nähe.

Zahlt sie Schimmel?

Nur als Folge eines versicherten Schadens, etwa eines Rohrbruchs. Schimmel durch Lüften oder Baumängel ist nicht versichert.

Ist der Zaun mitversichert?

Oft bis zu einer Grenze. Prüfen Sie, ob Grundstücksbestandteile im Vertrag genannt sind.

Zahlt sie bei Einbruchschäden an der Tür?

Beschädigte Türen und Fenster zahlt meist die Hausratversicherung, das Gebäude nur in manchen Tarifen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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