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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Kurz gesagt

Für ein übliches Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 300 und 800 Euro im Jahr, oft rund 400 bis 500 Euro. Einfache Tarife für kleinere Häuser in ruhiger Lage beginnen unter 150 Euro. Lage, Baujahr, Wohnfläche und der Elementarschutz bestimmen den Preis am stärksten.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Beispielen für Einfamilienhäuser, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus 100 Quadratmeter, Basisschutzetwa 90 bis 150 Euro im Jahr
Einfamilienhaus 200 Quadratmeter, Basisschutzetwa 180 bis 250 Euro im Jahr
Übliches Einfamilienhaus mit gutem Schutzetwa 400 bis 500 Euro im Jahr
Ältere Häuser oder gefährdete Lagenetwa 800 bis 1.000 Euro im Jahr und mehr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Ihr Beitrag hängt von Objekt, Lage und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, 140 Quadratmeter, Baujahr 1995

So setzt sich ein typischer Beitrag zusammen, wenn Sie gut und nicht billig versichern.

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageletwa 330 bis 450 Euro
Elementarschutz in ruhiger Lageetwa 90 bis 150 Euro
Selbstbeteiligung 500 Euroetwa minus 50 bis 80 Euro

Zusammen etwa 370 bis 520 Euro im Jahr, rund 31 bis 43 Euro im Monat.

Wovon der Beitrag abhängt

Versicherer rechnen mit dem Wiederaufbauwert des Hauses, nicht mit dem Kaufpreis. Dazu kommen Wohnfläche, Bauweise, Baujahr und der Zustand der Leitungen.

Die Lage wirkt doppelt: über das Sturm- und Hagelrisiko der Region und über die Hochwassergefahr, wenn Elementarschutz dabei ist.

FaktorWirkung auf den Beitrag
Wohnfläche und Bauweisedirekt, jeder Quadratmeter zählt
Baujahr und alte Leitungenstark, Leitungswasser ist der häufigste Schaden
RegionSturm und Hagel verteuern spürbar
Elementarschutzgering in sicheren Lagen, sehr hoch am Fluss
Selbstbeteiligungsenkt den Beitrag oft um 10 bis 25 Prozent

Warum der Beitrag jedes Jahr steigt

Fast alle Verträge laufen mit dem gleitenden Neuwertfaktor. Er folgt den Baupreisen und Handwerkerlöhnen, damit die Summe für den Wiederaufbau reicht.

2026 stieg er auf 27,8. Das ist ärgerlich, schützt Sie aber vor Unterversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es wegen dieser Anpassung in der Regel nicht.

Wo Sparen teuer wird

Billige Tarife lassen oft grobe Fahrlässigkeit, Überspannung oder Ableitungsrohre außerhalb des Hauses weg. Gerade Rohrschäden im Erdreich werden schnell fünfstellig.

Wer keinen Elementarschutz hat, trägt Starkregen und Rückstau selbst. Das ist der teuerste Verzicht.

Schritt für Schritt

  1. Wohnfläche, Baujahr und Ausstattung zusammentragen.
  2. Den Wiederaufbauwert nach dem Wert 1914 festlegen lassen, nicht selbst schätzen.
  3. Elementarschutz und grobe Fahrlässigkeit als feste Punkte setzen.
  4. Selbstbeteiligung wählen, die Sie im Schadenfall gut tragen können.
  5. Angebote mit gleichem Umfang vergleichen, nicht nur den Preis.

Checkliste

  • Versicherungssumme nach Wert 1914 mit Unterversicherungsverzicht
  • Grobe Fahrlässigkeit voll mitversichert
  • Ableitungsrohre auf dem Grundstück eingeschlossen
  • Elementarschutz inklusive Rückstau
  • Überspannung durch Blitz eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Nur nach dem Preis wählen und Rohrschäden im Erdreich übersehen
  • Elementarschutz weglassen, weil kein Fluss in der Nähe ist
  • Anbau, neues Dach oder Photovoltaik nicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet die Wohngebäudeversicherung im Monat?

Für ein übliches Einfamilienhaus meist zwischen 25 und 65 Euro, je nach Lage und Umfang.

Warum ist mein Beitrag gestiegen?

Meist wegen des gleitenden Neuwertfaktors, der den Baupreisen folgt. 2026 lag der Anstieg bei rund 4 Prozent.

Ist Elementarschutz im Preis enthalten?

Nein, er ist fast immer ein eigener Baustein mit eigenem Zuschlag.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

Oft ja. Sie senkt den Beitrag spürbar, und kleine Schäden melden viele ohnehin nicht.

Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?

Ja, als Vermieter über die Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quellen

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