Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Zum Ende der Laufzeit kündigen Sie mit drei Monaten Frist. Nach einem Schaden können beide Seiten binnen eines Monats nach der Regulierung kündigen, und als Käufer eines Hauses haben Sie einen Monat ab dem Grundbucheintrag. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht.
Was ein Wechsel bringen kann, nach veröffentlichten Beispielen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, üblicher Beitrag | etwa 400 bis 500 Euro im Jahr |
| Spanne je nach Lage und Umfang | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr |
| Elementarschutz in sicherer Lage | etwa 50 bis 200 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Ihr Beitrag hängt von Objekt, Lage und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So rechnen Sie den letzten Tag für die Kündigung aus.
| Vertragsende | 31. Dezember |
| Frist | drei Monate |
| Kündigung muss eingehen bis | 30. September |
Senden Sie rechtzeitig per Einschreiben oder per E-Mail mit Eingangsbestätigung.
Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich dann. Die Kündigung muss drei Monate vor dem Ablauf beim Versicherer sein, nicht nur abgeschickt.
Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Ende des dritten Jahres kündigen.
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Ende der Laufzeit | drei Monate vorher |
| Schadenfall | ein Monat nach Abschluss der Regulierung |
| Hauskauf, Käufer | ein Monat nach Grundbucheintrag |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat nach Zugang der Mitteilung |
| Anpassung nur über den Neuwertfaktor | in der Regel kein Sonderrecht |
Nach einem Schaden dürfen Sie und der Versicherer kündigen. Das lohnt, wenn die Regulierung zäh war. Bedenken Sie aber: ein neuer Versicherer fragt nach Vorschäden.
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz ändert, dürfen Sie binnen eines Monats kündigen. Die übliche Anpassung über den Neuwertfaktor zählt meist nicht dazu.
Erst das neue Angebot annehmen, dann kündigen. Ein Haus ohne Schutz ist ein Risiko, das Sie nicht eingehen sollten.
Bei Finanzierung informieren Sie die Bank über den neuen Vertrag.
Fragen und Antworten
Nein. Es gilt die Laufzeit, meist ein Jahr, mit drei Monaten Frist.
Nur wenn der Beitrag steigt, ohne dass der Umfang sich ändert. Die übliche Anpassung über den Neuwertfaktor genügt dafür meist nicht.
Der Vertrag geht auf den Käufer über. Der Käufer kann ihn binnen eines Monats nach dem Grundbucheintrag kündigen.
Ja, Textform genügt. Bitten Sie um eine Bestätigung.
Ja, binnen eines Monats nach der Regulierung, mit einem Monat Frist.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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