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Volltext aufklappen: Bedingungen zur Bauleistungsversicherung XXL (B61)
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Bedingungen zur Bauleistungsversicherung „XXL“ B61
Inhalt
§1 Gegenstand der Versicherung . . . . . . . . 2
§2 Versicherte Sachen, Versicherungsort. . . . . 2
§3 Versicherte Kosten. . . . . . . . . . . . . . 3
§ 4 Versicherungswert, Versicherungssumme,
Unterversicherung . . . . . . . . . . . . . . 3
§5 Ende des Versicherungsschutzes . . . . . . . 3
§6 Obliegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . 4
§7 Folgen von Obliegenheitsverletzungen. . . . 4
§8 Vorsätzliche Schadenverursachung. . . . . . 4
§9 Umfang der Entschädigung . . . . . . . . . 5
§ 10 Zahlung und Verzinsung der
Entschädigung. . . . . . . . . . . . . . . . 6
§ 11 Übergang von Ersatzansprüchen. . . . . . . 6
§ 12 Sachverständigenverfahren. . . . . . . . . . 7
Gültig ab 19.12.2016
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§ 1 Gegenstand der Versicherung d) Schäden durch normale Wasserführung oder normale
Wasserstände von Gewässern,
1. Versichertes Interesse
e) Schäden durch nicht einsatzbereite oder ausreichend
Versichert ist Ihr Interesse als Bauherr oder sonstiger redundante Anlagen zur Wasserhaltung (redundant
Auftraggeber bei der Errichtung eines Gebäudes auf dem sind die Anlagen, wenn sie die Funktion einer ausgefal-
im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. lenen Anlage ohne zeitliche Verzögerung übernehmen
Mitversichert ist das Interesse aller Unternehmer, die von können und über eine unabhängige Energieversorgung
Ihnen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt beauftragt verfügen),
werden, einschließlich der Subunternehmer, jeweils mit f) Schäden während und infolge einer Unterbrechung der
ihren Lieferungen und Leistungen. Arbeiten auf dem Baugrundstück oder einem Teil davon
2. Versicherte Schäden von mehr als drei Monaten,
2.1 Unvorhergesehene Schäden g) Schäden durch Baustoffe, die durch eine zuständige
Prüfstelle beanstandet oder vorschriftswidrig noch nicht
Wir leisten für unvorhergesehen eintretende Beschädigun-
geprüft wurden,
gen oder Zerstörungen versicherter Sachen (Sachschaden).
h) Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder
Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie, die beauftragten
radioaktive Substanzen,
Unternehmen oder die Repräsentanten weder rechtzeitig
vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb i) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,
ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder
vorhersehen müssen. Verfügungen von hoher Hand.
2.2 Diebstahl
Mitversichert sind Verluste durch den Diebstahl mit dem § 2 Versicherte Sachen, Versicherungsort
Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.
1. Versicherte Sachen
2.3 Feuer
1.1 Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben einschließ-
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner lich dazugehöriger Außenanlagen.
Ladung sind versichert, sofern Sie zum Schadenzeitpunkt
1.2 Bis zu einer Entschädigungsgrenze von jeweils 10.000 €
mit Wirkung ab der voraussichtlichen Fertigstellung des
sind mitversichert:
Gebäudes eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss
des Feuerrisikos bei uns abgeschlossen haben. a) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe,
2.4 Hochwasser b) Baugrund und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der
Lieferungen und Leistungen sind.
Schäden durch ungewöhnliches Hochwasser sind versi-
chert, sofern die Wohngebäudeversicherung gemäß 2. Nicht versicherte Sachen
Nr. 2.3 mit Einschluss des Überschwemmungsrisikos Nicht versichert sind
abgeschlossen wurde. a) Baubüros, Baubuden, Baucontainer, Baubaracken,
Hochwasser gilt als ungewöhnlich, wenn der höchste Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen,
Wasserstand oder die größte Wassermenge während der b) Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen, wie
letzten 10 Jahre am Versicherungsort am nächsten Ausrüstungen, Zubehör und Ersatzteile, Kleingeräte
gelegenen und durch die Baumaßnahmen nicht beein- und Handwerkzeuge,
flussten amtlichen Pegel überschritten wird.
c) Stahlrohr- und Spezialgerüste, Stahlschalungen,
2.5 Innere Unruhen Schalwagen und Vorbaugeräte,
Schäden durch Innere Unruhen sind versichert, soweit kein d) mobile Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs-
Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädi- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen,
gungsrechts beansprucht werden kann.
e) bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestand-
3. Nicht versicherte Schäden teile einzubauende Einrichtungsgegenstände,
Wir leisten keine Entschädigung für f) maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke,
a) Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf- und Funkgeräte,
sowie sonstiger versicherter Sachen, Signal- und Sicherungsanlagen, Laboreinrichtungen
b) Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie medizinisch-technische Einrichtungen,
sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch g) Fahrzeuge aller Art,
eine Tätigkeit an diesen Sachen, h) Akten, Zeichnungen und Pläne,
c) Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen i) Gartenanlagen und Pflanzen.
wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse
3. Versicherungsort
gerechnet werden muss (Entschädigung wird jedoch
geleistet, wenn der Witterungsschaden infolge eines Versicherungsschutz besteht nur auf dem im Versiche-
anderen entschädigungspflichtigen Schadens entstan- rungsschein bezeichneten Baugrundstück.
den ist),
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§ 3 Versicherte Kosten 1.2 Nicht berücksichtigt werden
a) Grundstücks- und Erschließungskosten,
1. Schadenabwendung, Schadenermittlung
b) Baunebenkosten, wie Makler-, Architekten- und
1.1 Abwendung und Minderung des Schadens
Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behörd
Wir ersetzen Ihre Aufwendungen, liche Gebühren.
a) die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän-
2. Versicherungssumme
den nach zur Abwendung und Minderung des Scha-
dens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere 2.1 Bei Vertragsabschluss wird für die versicherten Lieferungen
Weisung machen, auch wenn die Aufwendungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme
letztlich erfolglos geblieben sind (auf Wunsch werden vereinbart, die der Höhe des zu erwartenden Versiche-
wir den erforderlichen Betrag vorschießen), rungswertes entsprechen soll.
b) um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall 2.2 Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versiche-
abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, rungssumme aufgrund eingetretener Veränderungen
sofern diese Aufwendungen bei einer nachträglichen endgültig festzusetzen. Hierzu sind uns auf Wunsch
objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig Originalbelege vorzulegen (z.B. die Schlussrechnung). Die
und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungs-
unsere Weisung erfolgten. wert zu entsprechen.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der 3. Unterversicherung
Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme
Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese bei Vertragsabschluss nicht dem vollen Umfang der
Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbrin- erwarteten Lieferungen und Leistungen entspricht.
gen sind.
1.2 Ermittlung und Feststellung des Schadens § 5 Ende des Versicherungsschutzes
Wir ersetzen die Kosten für die Ermittlung und Feststel-
lung eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese 1. Benutzbarkeit
den Umständen nach geboten waren. Eingeschlossen sind Der Versicherungsschutz endet
auch die Kosten für die Suche nach der Schadenstelle a) mit der Bezugsfertigkeit oder
(Schadensuchkosten).
b) nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der
Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so Benutzung oder
werden diese Kosten nur ersetzt, soweit wir Sie zur
c) mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Zuziehung aufgefordert haben.
Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für
2. Aufräum- und Abbruchkosten Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles
2. Teilfertigstellung
notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch
versicherter Sachen, für das Wegräumen und den Abtrans- Liegen die Voraussetzungen gemäß Nr. 1 nur für eines von
port von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum mehreren Gebäuden oder für einen Teil eines Gebäudes
nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und vor, so endet der Versicherungsschutz für dieses von
Vernichten. mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen.
3. Kosten für die Wiederherstellung von Daten 3. Regelung für versicherte Unternehmer
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Der Versicherungsschutz eines versicherten Unternehmers
Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Bauleistung oder
der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, Teile davon abgenommen werden oder nach dem Bauver-
die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten trag als abgenommen gelten oder Sie in Abnahmeverzug
infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an geraten. Für Baustoffe und Bauteile endet der Versiche-
dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten rungsschutz abweichend von Satz 1 einen Monat nach
gespeichert waren. dem Ende des Versicherungsschutzes für die zugehörige
Bauleistung; das Gleiche gilt für versicherte Hilfsbauten
und Bauhilfsstoffe.
§ 4 Versicherungswert, Versicherungssumme,
Unterversicherung 4. Vertragsablauf
Die Versicherung endet zu dem im Versicherungsschein
1. Versicherungswert genannten Ablauftermin. Ist zu diesem Termin noch keine
1.1 Der Versicherungswert sind die endgültigen Herstellungs- Benutzbarkeit im Sinne von Nr. 1 gegeben, verlängert sich
kosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben ein- der Ablauf bei weniger als zweijähriger Vertragsdauer
schließlich der Stundenlohnarbeiten, Ihrer Eigenleistungen automatisch auf bis zu zwei Jahre ab Vertragsbeginn.
und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie
hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen.
Die Umsatzsteuer ist einzubeziehen, sofern Sie nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind.
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5. Anschlussversicherung g) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die
5.1 Wenn Sie bereits vor der Fertigstellung oder Teilfertigstel- Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns
lung bei uns eine Wohngebäude- und/oder Glasversiche- freigegeben worden sind oder – falls Veränderungen
rung mit Wirkung ab der voraussichtlichen Fertigstellung unumgänglich sind – das Schadenbild nachvollziehbar
des Gebäudes abgeschlossen haben, gilt folgendes: zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschä-
digten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns
a) die abgeschlossenen Versicherungen beginnen mit dem
aufzubewahren,
Ende des Versicherungsschutzes nach Nr. 1,
h) uns soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft (auf
b) bei einer Teilfertigstellung gemäß Nr. 2 besteht der
Verlangen in Textform) zu erteilen, die zur Feststellung
Versicherungsschutz für die fertig gestellten Teile
des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer
entsprechend dem Versicherungsumfang der abge-
Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersu-
schlossenen Versicherungen bis zum Zeitpunkt der
chung über Ursache und Höhe des Schadens und über
vollständigen Benutzbarkeit nach Nr. 1 fort.
den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten,
5.2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach Nr. 5.1
i) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren
ist, dass
Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden
a) die Fertigstellung spätestens zwei Jahre nach Vertrags- kann.
beginn erfolgt,
2.2 Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten
b) uns Ihre Anzeige über die Fertigstellung spätestens drei zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 2.1
Monate nach dem Fertigstellungszeitpunkt nach Nr. 1 ebenfalls zu erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächli-
zugeht, chen und rechtlichen Umständen möglich ist.
c) der Erstbeitrag zu den abgeschlossenen Versicherungen
rechtzeitig im Sinne von § 3 Nr. 2 der Allgemeinen
§ 7 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01)
gezahlt wird. Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich
verletzt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind wir
§ 6 Obliegenheiten
berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Sie sind verpflichtet, vor Eintritt des Versicherungsfalles: Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, wenn Sie
nachweisen, dass
a) die notwendigen Informationen über die Eigenschaften
oder Veränderungen des Baugrundes und die Grund- a) die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
wasserverhältnisse einzuholen und zu beachten, verletzt wurde oder
b) während einer gänzlichen Unterbrechung der Arbeiten b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheits
auf dem Baugrundstück oder eines Teils davon notwen- verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung
dige und zumutbare Maßnahmen zum Schutz der des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder
versicherten Sachen zu ergreifen, den Umfang der Leistung ursächlich war.
c) alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten Wir verzichten auf eine Leistungskürzung wegen grober
einzuhalten. Fahrlässigkeit, sofern und solange die Obliegenheitsverlet-
zung aus Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder
2. Obliegenheiten bei Schadeneintritt Anzeigepflicht erfolgte oder Sie vergeblich versuchten,
2.1 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles: diese zu erfüllen.
a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung Die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles
des Schadens zu sorgen, zu erfüllenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit
b) uns den Schadeneintritt unverzüglich anzuzeigen (ggf. bleibt folgenlos, wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch
auch mündlich oder telefonisch), eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfol-
c) unsere Weisungen zur Schadenabwendung und gen hinzuweisen.
-minderung (ggf. auch mündlich oder telefonisch)
einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten, § 8 Vorsätzliche Schadenverursachung
d) unsere Weisungen zur Schadenabwendung und Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
-minderung zu befolgen, soweit dies für Sie zumutbar wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeifüh-
ist, rung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen
e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzli-
Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, che Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
f) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Auf unser gesetzliches Recht zur Leistungskürzung bei
abhanden gekommenen Sachen einzureichen, grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
verzichten wir.
Bedingungen zur Bauleistungsversicherung „XXL“ 4
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§ 9 Umfang der Entschädigung 2.5 Auf die Beträge nach Nr. 2.4 a) und b) ersetzen wir
Zuschläge in Höhe von 100 %. Damit sind abgegolten:
1. Wiederherstellungskosten
a) lohnabhängige Kosten, insbesondere für tarifliche und
1.1 Wir leisten Entschädigung in Höhe der Kosten, die gesetzliche soziale Aufwendungen, sowie vermögens-
aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wirksame Arbeitgeberzulagen,
wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor
b) Kosten für Löhne und Gehälter aller Personen, die an
Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.
der Wiederherstellung und Aufräumung nur mittelbar
Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet. beteiligt sind; die Arbeiten von Meistern und Polieren
Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfs- werden wie Stundenlohnarbeiten gemäß Nr. 2.4 a)
stoffen leisten wir Entschädigung für das Material nur in berücksichtigt,
Höhe des Zeitwertes. c) Kosten für die Beförderung von Personen zur Baustelle
1.2 Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen und zurück, soweit sie nicht Lohnnebenkosten gemäß
Schaden, so leisten wir unter Abzug der Kosten, die Nr. 2.4 c) sind,
zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der d) alle sonstigen schadenbedingten Gemeinkosten (z.B.
Mangel nicht erneut entsteht. Bürokosten),
1.3 Wir leisten nicht für e) Kosten infolge betrieblicher Störungen und dergleichen,
a) Vermögensschäden, f) Kosten für Bauplatzanlagen, ferner für Nebenfrachten
b) Mehrkosten durch Änderung der Bauweise, durch und für Nebenstoffe in geringen Mengen,
Verbesserungen gegenüber dem Zustand unmittelbar g) Kosten für das Vorhalten von Handwerkzeugen, Klein-
vor Eintritt des Schadens, durch behelfsmäßige Maß- geräten und Gerüsten mit einer Arbeitsbühne bis zu
nahmen oder durch Luftfracht. 2 m Höhe,
2. Wiederherstellungskosten versicherter Unternehmer h) Kosten für Einrichtung und Betrieb der Werkstatt
2.1 Bei Schäden, die zu Lasten eines versicherten Unterneh- (einschließlich Gehaltskosten) sowie für das Vorhalten
mers gehen, der die Bauleistung ausgeführt hat, leisten der Werkstatteinrichtung,
wir für die Kosten für Wiederherstellung in eigener Regie i) Aufwendungen für Verbrauchsstoffe in der Werkstatt.
des Unternehmers Entschädigung ohne Zuschläge für 2.6 Auf die Beträge nach Nr. 2.4 c) und d) ersetzen wir
a) Wagnis und Gewinn, Zuschläge in Höhe von 65 %. Der Zuschlag auf die Beträge
b) nicht schadenbedingte Baustellengemeinkosten, nach Nr. 2.4 c) wird jedoch nur ersetzt, soweit er lohnsteu-
erpflichtig ist.
c) allgemeine Geschäftskosten.
2.7 Für Stundenlohnarbeiten sind prüfungsfähige Unterlagen
Dies gilt auch für von Ihnen selbst erbrachte Eigenleistungen.
vorzulegen. Aus diesen Unterlagen müssen sich ergeben:
2.2 Wird nach dem Leistungsverzeichnis abgerechnet, so
a) Art, Zweck und Dauer jeder Arbeitsleistung,
werden 90 % der Preise ersetzt, die in dem Bauvertrag
vereinbart oder auf gleicher Grundlage ermittelt worden b) die Höhe der tariflichen Stundenlohnsätze,
sind. Durch diesen vom Hundertsatz ist der Ausschluss von c) Art und Höhe etwaiger Lohnzulagen nach Nr. 2.4 a)
Zuschlägen gemäß Nr. 2.1 a) bis c) berücksichtigt. und Lohnnebenkosten nach Nr. 2.4 c),
2.3 Unabhängig von den Preisen des Bauvertrages kann über d) die Höhe der übertariflichen Löhne und Zulagen sowie
die Wiederherstellungskosten nur mit unserer Zustimmung der Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags-
abgerechnet werden, die wir jedoch erteilen müssen, und Nachtarbeit, soweit sie nach Nr. 2.4 b) und d)
wenn der versicherte Unternehmer sie aus wichtigem entschädigungspflichtig sind.
Grund verlangt. 2.8 Soweit ein versicherter Unternehmer über das Vorhalten
2.4 Soweit über Stundenlohnarbeiten unabhängig von den eigener Baugeräte für die Zeit ihres Einsatzes zwecks
Preisen des Bauvertrages abgerechnet werden kann, sind Beseitigung des Schadens unabhängig von den Preisen des
zu ersetzen: Bauvertrages abrechnen kann, sind zu ersetzen:
a) die für die Baustelle geltenden tariflichen Stundenlöhne a) 150 % der mittleren Abschreibungs- und Verzinsungs-
für Bau-, Montage- und Werkstattarbeiten zuzüglich sätze gemäß der durch den Hauptverband der Deut-
tariflicher Zulagen für Erschwernis, Schmutzarbeit usw., schen Bauindustrie herausgegebenen „Baugeräteliste“
b) tarifliche Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, in ihrer jeweils neuesten Fassung,
Feiertags- und Nachtarbeiten, soweit solche Zuschläge b) entstandene Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe.
in den Herstellungskosten enthalten sind und soweit Damit sind die Kosten für Abschreibung und Verzinsung
der Ersatz dieser Kosten außerdem besonders verein- sowie für Reparaturen der Baugeräte abgegolten.
bart ist,
2.9 Soweit über Transporte unabhängig von den Preisen des
c) notwendige und schadenbedingte Lohnnebenkosten, Bauvertrages abgerechnet werden kann, sind die ange-
soweit sie in der Versicherungssumme enthalten sind, messenen ortsüblichen Kosten zu ersetzen. Mehrkosten
d) übertarifliche Lohnanteile und Zulagen, soweit solche für Eil- und Expressfrachten werden nur ersetzt, soweit
Kosten als Teil der Herstellungskosten in der Versiche- dies besonders vereinbart ist.
rungssumme enthalten sind.
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3. Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und 2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung
Leistungen Dritter fällig.
Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte 3. Hemmung
Unternehmer für Material (in Ausnahmefällen mit unserer
Bei der Berechnung der Fristen ist der Zeitraum nicht zu
Zustimmung auch sonst) in Anspruch nehmen.
berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent-
Unter dieser Voraussetzung leisten wir Entschädigung für schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie
außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten 4. Aufschiebung der Zahlung
des versicherten Unternehmers, und zwar bei einem Wir können die Zahlung aufschieben, solange
Rechnungsbetrag a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen,
a) bis zu 3.000 € in Höhe von 5 %, b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren
b) von mehr als 3.000 € in Höhe von 5 % aus 3.000 € gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses
zuzüglich 3 % aus dem Mehrbetrag. Versicherungsfalles noch läuft.
4. Wiederherstellungskosten, die nicht zu Lasten eines 5. Abtretung des Entschädigungsanspruchs
versicherten Unternehmers gehen Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit
Bei Schäden, die nicht zu Lasten eines versicherten unserer Zustimmung abgetreten werden. Die Zustimmung
Unternehmers gehen, der die Bauleistung ausgeführt hat, muss erteilt werden, wenn Sie die Abtretung aus wichti-
gelten als entschädigungspflichtige Wiederherstellungs- gem Grund verlangen.
kosten nur Aufwendungen für Lieferungen und Leistun-
gen Dritter, und zwar in dem Umfang, in dem die Rech-
§ 11 Übergang von Ersatzansprüchen
nungsbeträge schadenbedingt und der Höhe nach
angemessen sind. Angemessen sind in der Regel die Sätze 1. Übergehende Ersatzansprüche
des Leistungsverzeichnisses. Die Mehrwertsteuer wird in 1.1 Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
die Entschädigung einbezogen, sofern Sie nicht zum geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den
Vorsteuerabzug berechtigt sind. Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem
5. Gesamtentschädigung Nachteil geltend gemacht werden.
Grenze der Entschädigung für versicherte Wiederherstel- 1.2 Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
lungskosten ist die vereinbarte Versicherungssumme. Auch Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft
über die Versicherungssumme hinaus leisten wir für leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden,
Baugrund und Bodenmassen gemäß § 2 Nr. 1.2 b) sowie es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich
für die nach § 3 versicherten Kosten. verursacht.
6. Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung 2. Einspruch gegen die Geltendmachung
Liegt zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles eine Unterver 2.1 In Erweiterung von Nr. 1.2 nehmen wir im Falle Ihres
sicherung entsprechend § 4 Nr. 3 vor, wird die Gesamtent- entsprechend Nr. 2.2 erfolgenden Einspruchs von der
schädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Geltendmachung übergehender Ersatzansprüche Abstand,
Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel soweit der Ersatzanspruch einen sonstigen Angehörigen
gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit oder eine bei Ihnen angestellte Person betrifft.
der Versicherungssumme dividiert durch den Versiche- 2.2 Der Einspruch ist von Ihnen innerhalb eines Monats
rungswert. einzulegen, nachdem Sie davon Kenntnis erlangen, dass
wir den Anspruch geltend machen wollen.
§ 10 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung 2.3 Ein Einspruch ist nicht möglich, wenn der Angehörige
oder Angestellte den Anspruch über seine Haftpflichtversi-
1. Fälligkeit der Entschädigung cherung geltend machen kann oder der Schaden vorsätz-
1.1 Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen lich verursacht wurde.
zum Grunde und zur Höhe des Anspruches abgeschlossen
3. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
sind.
3.1 Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die-
1.2 Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den
ses Anspruches dienendes Recht unter Beachtung der
Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage
geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach
der Sache mindestens zu zahlen ist.
Übergang des Ersatzanspruches auf uns bei dessen
2. Verzinsung Durchsetzung soweit erforderlich mitzuwirken.
2.1 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines 3.2 Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur
Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen
Anzeige des Schadens zu verzinsen. keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. Im Fall
2.2 Der Zinssatz liegt einem Prozentpunkt unter dem jeweili- einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind
gen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu
mindestens jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Die
pro Jahr. Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässig-
keit tragen Sie.
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§ 12 Sachverständigenverfahren 4.2 Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obman-
nes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht
1. Vereinbarung des Sachverständigenverfahrens nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindli-
dass der Schaden in einem Sachverständigenverfahren chen Feststellungen berechnen wir die Entschädigung.
festgestellt wird. Das Sachverständigenverfahren kann 4.3 Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese
durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die
Versicherungsfall ausgedehnt werden. Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können
2. Benennung der Sachverständigen oder wollen oder sie verzögern.
2.1 Jede Partei hat in Textform einen Sachverständigen zu 5. Kosten des Sachverständigenverfahrens
benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen 5.1 Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die
benannt hat, kann die andere unter Angabe des von ihr Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
genannten Sachverständigen in Textform auffordern, den
5.2 Bei einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens
zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite
10.000 € übernehmen wir abweichend von Nr. 5.1 die
Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Kosten des Sachverständigenverfahrens in vollem Umfang.
Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffor-
dernde Partei durch das für den Schadenort zuständige 6. Obliegenheiten
Amtsgericht ernennen lassen. Im Falle einer Aufforderung Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre
durch uns haben wir Sie auf diese Folge hinzuweisen. Obliegenheiten nicht berührt.
2.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn
ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als
Obmann. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wird
der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den
Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.
3. Feststellungen der Sachverständigen
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
a) die ermittelten oder vermuteten Ursachen und den
Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für Sie nach
den anerkannten Regeln der Technik frühestens
erkennbar war,
b) den Umfang der Beschädigung und der Zerstörung,
insbesondere
• ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstör-
ten und beschädigten versicherten Sachen mit deren
Werten unmittelbar vor dem Schaden sowie deren
Neuwerten zur Zeit des Schadens,
• die für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstel-
lung in den Zustand vor Schadeneintritt erforder
lichen Kosten,
• die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen,
c) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten
Kosten.
4. Verfahren nach Feststellung
4.1 Beide Sachverständige übermitteln ihre Feststellungen
beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen
der Sachverständigen voneinander ab, so übergeben wir
sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über
die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die
Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen
und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien
gleichzeitig.
B61 / pdf / 06.26.3
InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5
Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0
Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de
Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de
Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für das Privatgeschäft B01
Inhalt
§1 Am Vertrag beteiligte Personen . . . . . . . 2
§2 Vorvertragliche Anzeigepflicht . . . . . . . . 2
§ 3 Beginn des Versicherungsschutzes,
Zahlung des ersten Beitrages. . . . . . . . . 2
§4 Zahlung des Folgebeitrages . . . . . . . . . 3
§5 Lastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . 3
§6 Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung. . . 3
§7 Versicherungsjahr, Versicherungsperiode. . . 3
§8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. . 4
§9 Herabsetzung des Beitrages . . . . . . . . . 4
§ 10 Mitteilungen, Anschriftenänderungen . . . . 4
§ 11 Verjährung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
§ 12 Meinungsverschiedenheiten,
Zuständiges Gericht . . . . . . . . . . . . . 4
§ 13 Anzuwendendes Recht. . . . . . . . . . . . 4
§ 14 Keine Nachteile gegenüber GDV-
Musterbedingungen . . . . . . . . . . . . . 4
§ 15 Mindeststandards Arbeitskreis
Beratungsprozesse. . . . . . . . . . . . . . 4
§ 16 Künftige Bedingungsverbesserungen. . . . . 5
§ 17 Sanktionsklausel . . . . . . . . . . . . . . . 5
Vorbemerkungen zu sämtlichen Privat
versicherungsbedingungen. . . . . . . . . . . . . 5
Verbindliche Erläuterungen zu den B01. . . . . . . 5
Gültig ab 31.08.2022
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§ 1 Am Vertrag beteiligte Personen 3. Kündigung
Wenn Sie nachweisen, dass Sie die unrichtigen oder
1. Vertragsparteien
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob
1.1 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. fahrlässig gemacht haben, können wir anstelle eines
1.2 Wir als Ihr Versicherer erbringen die vertraglich zuge Rücktrittes nach Nr. 2 den Versicherungsvertrag unter
sicherten Leistungen. Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform
kündigen. Dies gilt nicht, wenn unser Kündigungsrecht
2. Versicherte Person
nach Nr. 4 ausgeschlossen ist.
2.1 Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht
ausschließlich Ihnen zu, auch soweit eine andere Person 4. Rückwirkende Vertragsanpassung
versichert ist. Unsere Rechte nach Nr. 2 und Nr. 3 sind ausgeschlossen,
2.2 Für die Erfüllung der Obliegenheiten aus dem Vertrag sind wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei
sowohl Sie als auch die versicherte Person verantwortlich. Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten. In diesem Fall
3. Repräsentant werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
Kenntnis und Verhalten Ihrer Repräsentanten müssen Sie rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtver-
sich zurechnen lassen. Sofern der Vertrag durch eine von letzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun-
Ihnen bevollmächtigte Person abgeschlossen wurde, gilt gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe-
dies bereits im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht standteil. Sind Sie mit den geänderten Bedingungen nicht
(§ 2). einverstanden, können Sie den Vertrag jederzeit mit
sofortiger Wirkung kündigen.
4. Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechts 5. Ausübung unserer Rechte
nachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend 5.1 Wir können uns auf die Ausübung unserer Rechte nach
anzuwenden. Nr. 2 bis Nr. 4 nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig-
ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
§ 2 Vorvertragliche Anzeigepflicht kannten oder wenn wir es versäumt haben, Sie durch
gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
1. Anzeige gefahrerheblicher Umstände Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen.
1.1 Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle 5.2 Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats
Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, schriftlich geltend machen, nachdem wir von der Verlet-
nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für zung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangen. Dabei haben
unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
vereinbarten Inhalt zu schließen. stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch
1.2 Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertrags Erklärung angeben.
annahme, Fragen im Sinne von Nr. 1.1 stellen. 5.3 Unsere Rechte erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
Vertragsschluss. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn
2. Rücktritt
die Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt wurde.
2.1 Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahr
erheblichen Umständen berechtigen uns, vom
Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn
§ 3 Beginn des Versicherungsschutzes, Zahlung
unser Rücktrittsrecht nach Nr. 3 oder Nr. 4 ausgeschlossen
des ersten Beitrages
ist. 1. Beginn des Versicherungsschutzes
2.2 Sind die Voraussetzungen nur im Hinblick auf einen Teil 1.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs
der Gegenstände oder Personen erfüllt, die durch den schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten
Vertrag versichert sind, können wir unser Recht auch für Beitrag rechtzeitig im Sinne von Nr. 2 zahlen.
den übrigen Teil ausüben. Dies gilt jedoch nur, wenn
1.2 Ist Ihnen bei Antragstellung bekannt, dass ein Ver
anzunehmen ist, dass wir für diesen Teil allein den Vertrag
sicherungsfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür
unter den gleichen Bestimmungen nicht geschlossen
kein Versicherungsschutz.
hätten.
2. Rechtzeitige Zahlung
2.3 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz tritt zu dem im Versicherungs
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück,
schein genannten Vertragsbeginn in Kraft, wenn der erste
dürfen wir den Versicherungsschutz jedoch nicht versagen,
Beitrag
wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder
unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des a) vor Vertragsbeginn gezahlt wird oder
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den b) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungs-
Umfang der Leistung ursächlich war. scheines gezahlt wird oder
c) von uns entsprechend § 5 im Lastschriftverfahren
eingezogen werden kann.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft 2
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3. Leistungsfreiheit 3. Beendigung des Lastschriftverfahrens
Zahlen Sie den ersten Beitrag verspätet, beginnt der Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern wir die Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag
Rechtsfolgen aufmerksam gemacht haben. Das gilt nicht, wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu berechtigt, künftig Beitragszahlung außerhalb des
vertreten haben. Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind in diesem Fall
zur Übermittlung des Beitrages erst verpflichtet, wenn Sie
4. Rücktritt
von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir
vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht
§ 6 Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung
gezahlt ist. Im Falle des Rücktritts steht uns eine angemes-
sene Geschäftsgebühr zu. Wir können nicht zurücktreten, 1. Vertrag mit Verlängerung
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
1.1 Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe-
vertreten haben.
nen Zeitraum abgeschlossen und verlängert sich über den
Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht
§ 4 Zahlung des Folgebeitrages von Ihnen oder uns gekündigt wird.
1. Fälligkeit 1.2 Sie können den Vertrag jederzeit mit Wirkung ab Zugang
Ihrer Erklärung bei uns oder zu einem von Ihnen ge-
Die Folgebeiträge sind zum Monatsersten des Beginns
wünschten späteren Zeitpunkt kündigen.
jeder Versicherungsperiode fällig.
1.3 Wir können unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu
2. Verzug dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin
2.1 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten oder zum Ende jedes darauf folgenden Versicherungs
Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die jahres kündigen.
verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
2. Vertrag ohne Verlängerung
2.2 Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug
Ist nach dem Versicherungsschein keine automatische
entstandenen Schadens zu verlangen.
Vertragsverlängerung entsprechend Nr. 1.1 vorgesehen,
3. Zahlungsaufforderung weil Sie mit uns die Absicherung einer vorübergehenden
Sind Sie mit der Zahlung in Verzug, werden wir Sie auf Gefahr vereinbart haben (z.B. Bauwesenversicherung),
Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen endet die Versicherung abweichend von Nr. 1 zum
eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. vereinbarten Ablauf.
Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die 3. Kündigung nach einem Versicherungsfall
rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und
3.1 Nach einem Versicherungsfall kann der Vertrag vorzeitig
Kosten im Einzelnen beziffern und die mit dem Fristablauf
gekündigt werden, wenn wir eine Leistung erbracht oder
verbundenen Rechtsfolgen angeben.
Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
4. Leistungsfreiheit Das Kündigungsrecht besteht auch, wenn ein Geschädig-
Sind Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist noch mit der ter Sie wegen eines unter den Versicherungsschutz
Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur fallenden Haftpflichtanspruches verklagt.
Zahlung kein Versicherungsschutz, sofern Sie mit der 3.2 Unsere Kündigung muss Ihnen spätestens einen Monat
Zahlungsaufforderung nach Nr. 3 darauf hingewiesen nach Leistung, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft
wurden. des Urteiles zugegangen sein und wird einen Monat nach
Zugang bei Ihnen wirksam.
§ 5 Lastschriftverfahren 3.3 Ihnen steht das Kündigungsrecht nach Nr. 1.2 zu.
1. Rechtzeitigkeit der Zahlung
§ 7 Versicherungsjahr, Versicherungsperiode
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto verein-
bart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum 1. Versicherungsjahr
Fälligkeitszeitpunkt eingezogen werden kann und Sie einer Ein Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum
berechtigten Einziehung nicht widersprechen. von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer
2. Unverschuldete verspätete Zahlung jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche-
rungsjahr entsprechend verkürzt.
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns
nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch 2. Versicherungsperiode
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schrift 2.1 Bei jährlicher Beitragszahlung entspricht die Versicherungs-
lichen Zahlungsaufforderung erfolgt. periode dem Versicherungsjahr.
2.2 Ist die Zahlung des Beitrages in halbjährlichen, vierteljähr
lichen oder monatlichen Raten vereinbart, unterteilt sich
das Versicherungsjahr entsprechend in zwei, vier oder
zwölf Versicherungsperioden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft 3
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2.3 Bei Verträgen ohne Verlängerung (§ 6 Nr. 2) entspricht die E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsperiode der Vertragslaufzeit. Telefon: 0800 / 3696000; Fax: 0800 / 3699000
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab
§ 8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung hängige und für Sie kostenfrei arbeitende Schlichtungs-
stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf
fahren vor dieser Stelle teilzunehmen.
der Versicherungsperiode haben wir nur Anspruch auf den
Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Sofern Sie diesen Versicherungsvertrag online (z.B. über
Versicherungsschutz bestanden hat. eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben,
können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die
Wenn wir nach § 2 vom Vertrag zurücktreten oder Sie
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen
Ihren Antrag nach § 8 des Gesetzes über den Versiche-
Union (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) wenden. Ihre
rungsvertrag (VVG) widerrufen oder einen Widerspruch
Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
nach § 5 Abs. 1 und 2 VVG erklären, steht uns der Teil des
Ombudsmann für Versi-cherungen weitergeleitet.
Beitrages zu, welcher der Vertragszeit entspricht, die bis
zum Zugang der Erklärung bei der anderen Partei abge 1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
laufen ist. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige
Aufsicht wenden. Als Versicherer unterliegen wir der
§ 9 Herabsetzung des Beitrages
Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ist wegen bestimmter Gefahrumstände ein höherer Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Beitrag vereinbart und fallen diese Umstände nach Sektor Versicherungsaufsicht
Stellung Ihres Versicherungsantrages oder nach Vertrags- Graurheindorfer Straße 108
schluss weg oder haben sie ihre Bedeutung verloren oder 53117 Bonn
wurde ihr Vorliegen von Ihnen nur irrtümlich angenom-
E-Mail: poststelle@bafin.de
men, sind wir verpflichtet, den Beitrag zu dem Zeitpunkt
Telefon: 0228 / 41080; Fax: 0228 / 41081550
herabzusetzen, zu dem Sie uns den Wegfall melden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht keine Schlichtungsstelle ist
§ 10 Mitteilungen, Anschriftenänderungen
und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen richten 1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu
Sie bitte an unsere Hauptverwaltung. beschreiten.
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht
2. Zuständiges Gericht
mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen
gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines einge- 2.1 Wenn Sie uns aus diesem Versicherungsvertrag verklagen
schriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. sollten, ist das Gericht an unserem Sitz zuständig. Örtlich
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur
Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-
einer Änderung Ihres Namens. lung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
2.2 Wir können Klagen gegen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz
§ 11 Verjährung zuständigen Gericht erheben.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in
§ 13 Anzuwendendes Recht
drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den
allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
(BGB).
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns § 14 Keine Nachteile gegenüber GDV-Muster
angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmel- bedingungen
dung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen
Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedin-
unsere Entscheidung in Textform zugeht.
gungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
entsprechenden Musterbedingungen ab, wie sie zum
§ 12 Meinungsverschiedenheiten, Zuständiges Stichtag 1.1.2013 vom Gesamtverband der Deutschen
Gericht Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden.
1. Meinungsverschiedenheiten
§ 15 Mindeststandards Arbeitskreis Beratungs-
1.1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
prozesse
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich Wir garantieren Ihnen, dass unsere Bedingungen die
an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Versicherungsombudsmann e.V. vom Februar 2010 erfüllen.
Postfach 080632
10006 Berlin
Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft 4
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§ 16 Künftige Bedingungsverbesserungen Grobe Fahrlässigkeit
Werden die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche
Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungs- Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen wird. Dies
nehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren (BGH VersR 94, S. 314), wenn selbst einfachste Überlegun-
Vertrag. gen nicht angestellt und keine Maßnahmen ergriffen
werden, die jedermann einleuchten müssen.
§ 17 Sanktionsklausel Vorsatz
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- Vorsatz ist eine bewusste Handlung oder ein bewusstes
mungen – Versicherungsschutz und Anspruch auf jegliche Unterlassen, welches ein bestimmtes Ergebnis beabsichtigt
Leistungen nur, soweit und solange dem keine auf die Ver- oder zumindest billigend in Kauf nimmt.
tragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Arglistige Täuschung
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union, Eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) liegt vor, wenn
der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutsch- jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum
land entgegenstehen. hervorruft, um diesen zu einer erwünschten Handlung zu
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank bewegen. Auch wenn dies in den Bedingungen nicht
tionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von ausdrücklich aufgeführt ist, besteht im Falle arglistiger
Amerika und des Vereinigten Königreichs, soweit dem Täuschung die Möglichkeit zur Anfechtung von Rechtsge-
nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der schäften mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit von Anfang
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. an (§ 142 BGB).
Vorbemerkungen zu sämtlichen Privat Verbindliche Erläuterungen zu den B01
versicherungsbedingungen Zu § 1 Am Vertrag beteiligte Personen
Repräsentant Besitz des Versicherungsscheines (zu § 1 Nr. 2.1)
Repräsentant des Versicherungsnehmers ist, wer in dem Auch wenn die versicherte Person den Versicherungs-
Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, schein besitzt, steht die Ausübung der Rechte aus diesem
aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses Vertrag nur Ihnen zu.
an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist, d.h.
mit der tatsächlichen Risikoverwaltung betraut ist (BGH Verhalten der versicherten Person (zu § 1 Nr. 2.2)
21.04.1993 - IV ZR 34/92). Soweit der Vertrag sowohl Ihre Interessen als auch die
Das kann z.B. der Hausverwalter der versicherten Immobilie Interessen der versicherten Person umfasst, müssen Sie
sein, im Hinblick auf die Pflicht, Wasserleitungen abzu sich für Ihre Interessen die Kenntnis und das Verhalten der
sperren, oder die Ehefrau im Hinblick auf den versicherten versicherten Person nur zurechnen lassen, wenn diese Ihr
und ausschließlich von ihr getragenen Schmuck. Repräsentant ist.
Unverzüglich
Zu § 3 Beginn des Versicherungsschutzes
Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“.
Es kommt daher auf die Umstände des Einzelfalles an, Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
welche Zeitspanne noch als unverzüglich anzusehen ist. (zu § 3 Nr. 1)
Wir werden jedoch in keinem Fall etwas einwenden, Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein
wenn Sie eine unverzüglich zu erfüllende Anzeigepflicht Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung
innerhalb einer Woche erfüllen. eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin
Verschuldensfragen bestehenden Vorversicherung fällt, werden wir die Schaden
bearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises
In den B01 sowie in den übrigen Bedingungen werden in
unserer Zuständigkeit ablehnen.
Können wir uns mit dem
Anlehnung an die gesetzlichen Bestimmungen des
Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den
Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) und des
Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verschiedene Begriffe im
vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dabei
Zusammenhang mit Verschuldensfragen verwendet:
leisten wir jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer
Fahrlässigkeit unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche worden wäre. Unsere Leistung erbringen wir unter der
Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Voraussetzung, dass Sie uns soweit wie möglich bei der
Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre
diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an
uns abtreten.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft 5
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Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an uns Zu § 14 Keine Nachteile gegenüber
abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden GDV-Musterbedingungen
tatsächlich nicht in unsere Zuständigkeit fiel und der
Die aktuell vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-
Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur
rungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Bedingungen
Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel
sind unter www.gdv.de einzusehen. Unsere Bedingungs-
erbrachte Leistung zurückverlangen.
garantie bezieht sich auf den Stand der Musterbedingun-
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den gen zu dem in § 14 genannten Stichtag.
Schaden zuständig ist, erbringen wir auch eine sich gegen-
Sollte entgegen unserer Bedingungsgarantie eine für Sie
über der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern
nachteilige Abweichung von den Musterbedingungen
festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des
vorliegen, können Sie verlangen, dass wir Sie so stellen,
Abschlusses bei unserer Gesellschaft noch keine Anzeichen
als würden anstelle unserer Bedingungen die entsprechen-
für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
den, vom GDV empfohlenen Bedingungen gelten.
Uhrzeit bei Versicherungswechsel (zu § 3 Nr. 1)
Um eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu Zu § 15 Mindeststandards Arbeitskreis
vermeiden, beginnt der Versicherungsschutz abweichend Beratungsprozesse
von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr,
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungspro-
sondern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um
zesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände
0 Uhr des gleichen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages
und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt
endet.
Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler.
Wir garantieren die Einhaltung der Mindeststandards mit
Zu § 4 Zahlung des Folgebeitrages dem in § 15 genannten Stand.
Verzicht auf außerordentliches Kündigungsrecht
Zu § 16 Künftige Bedingungsverbesserungen
Wir verzichten ausdrücklich auf das uns nach den gesetz
lichen Bestimmungen zustehende Recht zur außerordent Wenn wir ein Bedingungswerk verbessern, gilt dieses
lichen Kündigung wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages. unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für
bestehende Verträge:
Zu § 6 Vertragsdauer, Verlängerung, a) die geänderten Bedingungen enthalten keine Regelun-
Kündigung gen, die sich nachteilig für die Versicherungsnehmer
auswirken können,
Zusammentreffen mehrerer Kündigungen b) d
ie verbesserten Bedingungen sind für die Kunden nicht
Werden zu einem Vertrag mehrere Kündigungen ausge mit einem Mehrbeitrag verbunden.
sprochen (gemäß § 6 oder nach anderen Bestimmungen), Wenn wir künftig geänderte Bedingungen mit unveränder
so gilt immer die Kündigung, die zum frühesten Zeitpunkt ter Bedingungsnummer (also z.B. neue „B01“) einführen,
wirksam wird. gelten diese automatisch auch für Ihren Vertrag. Wir
Kündigung nach einem Versicherungsfall (zu § 6 Nr. 3.3) können uns dann auf eventuelle Schlechterstellungen der
neuen Bedingungen nicht berufen.
Sie können den Vertrag nach einem Versicherungsfall auch
dann mit sofortiger Wirkung (oder zu einem von Ihnen Neue Bedingungen unter geänderter Bedingungsnummer
gewünschten späteren Zeitpunkt) kündigen, wenn der gelten nur im Falle ausdrücklicher Vereinbarung, bei
Vertrag entsprechend Nr. 2 für einen festen Zeitraum Anwendung des dann gültigen Tarifes und unter uneinge-
abgeschlossen wurde. schränkter Wirksamkeit der neuen Bedingungsregelungen.
Zu § 8 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags
beendigung
Bei Vertragsbeginn fehlendes versichertes Interesse
Wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versiche-
rung nicht besteht oder die Versicherung für ein künftiges
Interesse genommen ist, welches nicht entsteht, sind Sie
entsprechend § 80 des Gesetzes über den Versicherungs-
vertrag (VVG) nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Wir
können stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr
verlangen.
B01 / pdf / 06.26.9
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