Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Berufsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung: die Bedingungen im Volltext

Golden BU ab 50 Prozent mit Verzicht auf abstrakte Verweisung und Arztanordnungsklausel, 20 Prozent Einkommensgrenze, schneller Leistung bei schweren Krankheiten bis 18 Monate, Arbeitsunfähigkeitsrente bis 24 Monate als Baustein und lebenslanger Pflegerente bei erheblicher Pflegebedürftigkeit.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an LV 1871 weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an LV 1871

Zahlung per Lastschrift

Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige LV 1871, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von LV 1871 auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt LV 1871 mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei LV 1871 einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung von LV 1871 (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an LV 1871 weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrenteja„Die BU-Rente zahlen wir monatlich im Voraus.“§ 1 Abs. 2, Seite 3
Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherungja„Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (Golden BU)“Titel, Seite 1
Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet warja„ist der zuletzt ausgeübte Beruf maßgebend. Entscheidend ist dabei, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“§ 2 Abs. 1 c, Seite 4
Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozentja„nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann“§ 2 Abs. 1 a, Seite 4
Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauertja„die ärztlich nachzuweisen sind ... sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten“§ 2 Abs. 1 a, Seite 4
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeitja„sechs Monate nicht mehr ausüben konnte. Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten.“§ 2 Abs. 1 a, Seite 4
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung)ja„Sie können eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit beantragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den Eintritt der Berufsunfähigkeit melden müssen.“§ 27 Abs. 1, Seite 22
Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, die versicherte Person lebt oder arbeitet.“§ 32, Seite 25
Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert istnicht geregelt
Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wirdja„Haben Sie eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart ... wir auch nach Ablauf der Versicherungsdauer geltend“§ 1 Abs. 7, Seite 3
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt

Verweisung und Beruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wirdkeine„Wir verzichten auf die Möglichkeit einer sogenannten ... Verweisung.“§ 2 Abs. 1 a, Seite 4
Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Berufja„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt und die folgenden“§ 2 Abs. 1 b, Seite 4
Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozentja„Eine Minderung des regelmäßigen Bruttoeinkommens von 20 Prozent oder mehr gegenüber dem regelmäßigen Bruttoeinkommen des bisher ausgeübten Berufs ist nicht zumutbar.“§ 2 Abs. 1 b, Seite 4
Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregeltja„Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus dem erzielten Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs.“§ 2 Abs. 1 b, Seite 4
Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigenja„Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebs“§ 2 Abs. 2, Seite 5
Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust)ja„Neben den Voraussetzungen nach Absatz 1 muss die versicherte Person auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebs außerstande sein“§ 2 Abs. 2, Seite 4
Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre)ja„Bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben (zum Beispiel passive Altersteilzeit) legen wir bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit die zuletzt vor dem Ausscheiden ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung zugrunde.“§ 2 Abs. 1 c, Seite 4
Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechungja„Im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung der Berufstätigkeit, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Sabbatical, und der gesetzlichen Pflege- oder Familienpflegezeit“§ 2 Abs. 1 c, Seite 4
Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild)ja„außerstande war, das Hochschulstudium weiter zu betreiben, so wie es zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“§ 2 Abs. 5 b, Seite 5
Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform)ja„am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat“§ 2 Abs. 3 b, Seite 5
Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung)ja„Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden liegt ebenfalls vor, wenn die versicherte Person den angestrebten Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben kann.“§ 2 Abs. 4 b, Seite 5
Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeitja„Die versicherte Person ist auch berufsunfähig, wenn wegen ... von ihr ausgehenden Infektionsgefahr“§ 2 Abs. 8, Seite 6
Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand)nicht geregelt
Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt

Arbeitsunfähigkeit und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeitja„Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir nur, wenn diese“Besondere Bedingungen Arbeitsunfähigkeit, Seite 26
Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate)ja„die versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen ... ist und eine fachärztliche Bescheinigung gemäß § 5 Absatz 3 eingereicht wird, nach der die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate betragen wird“Besondere Bedingungen AU § 1 Abs. 3, Seite 27
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate)ja„Die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 3 ... für maximal 24 Monate.“Besondere Bedingungen AU § 1 Abs. 10, Seite 27
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat)ja„befreien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen und erbringen die vereinbarte Rente.“Besondere Bedingungen AU § 1 Abs. 3, Seite 27
Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeitja„Die versicherte Person ist ebenfalls berufsunfähig, wenn bei der versicherten Person für mindestens sechs Monate ... Pflegebedürftigkeit oder erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt“§ 2 Abs. 9 a, Seite 6
Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufeja„bei mindestens einer der in Absatz 9 c) (1) bis (4) genannten Verrichtungen“§ 2 Abs. 9 b, Seite 6
Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf)ja„wenn die versicherte Person infolge einer schweren ... mittelschweren Demenz (Hirnleistungsstörung)“§ 2 Abs. 9 d, Seite 7

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Sie haben das Recht, die vereinbarte BU-Rente zu erhöhen ... erneute Risikoprüfung.“§ 7, Seite 10
Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss)ja„Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit ... Darlehen von mindestens 100.000 Euro“§ 7 Abs. 1 a, Seite 10
Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamtja„Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung ist eine ... der Rente um maximal 50 Prozent möglich.“§ 7 Abs. 3 c, Seite 11
Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate)ja„Das ist innerhalb von zwölf Monaten nach ... des jeweiligen Ereignisses möglich.“§ 7 Abs. 1 a, Seite 10
Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren)ja„Sie können das Recht auf Nachversicherung auch ausüben, ohne dass eines der Ereignisse nach Absatz 1 a) vorliegt.“§ 7 Abs. 1 b, Seite 11
Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfallja„Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall ... erhöhen wir die garantierte BU-Rente jährlich ab ... um den vereinbarten Prozentsatz.“§ 1 Abs. 5, Seite 3
Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenaltersja„Die Verlängerungsgarantie ist das Recht, die Versicherungsdauer und Leistungsdauer Ihres Vertrags an eine Erhöhung der“§ 13, Seite 15
Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos)ja„Eine solche Stundung ist für maximal 24 Monate möglich. Während der Elternzeit ist abweichend ... eine Stundung von maximal 36 Monaten möglich.“§ 16 Abs. 6, Seite 17
Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechungja„Innerhalb von sechs Monaten nach Beitragsfreistellung können Sie die Beitragszahlung ohne erneute Risikoprüfung jederzeit wiederaufnehmen.“§ 22 Abs. 14, Seite 20

Zusätzliche Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitja„Weiterhin befreien wir Sie von der Beitragszahlungspflicht.“§ 1 Abs. 1 a, Seite 3
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten)ja„Endet unsere Leistungspflicht aufgrund der Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit (siehe § 2 Absatz 1 b)) zahlen wir eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs“§ 1 Abs. 14, Seite 4
Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs)ja„Kann eine Berufsunfähigkeit durch zumutbare Umorganisation abgewendet werden (siehe § 2 Absatz 2), erbringen wir eine ... Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.“§ 1 Abs. 16, Seite 4
Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfungnicht geregelt
Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital)nicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten)ja„In diesem Fall erbringen wir für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten folgende Versicherungsleistungen“§ 3 Abs. 1, Seite 7
Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme)ja„Haben Sie eine Rehabilitationsmaßnahme mit einer Dauer von mindestens drei Wochen abgeschlossen, zahlen wir eine ... von 550 Euro.“§ 1 Abs. 15, Seite 4
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen)ja„Unsere Information erfolgt ... von einer Woche, nachdem wir die Unterlagen gemäß § 27 erhalten haben.“§ 28 Abs. 2, Seite 24

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätungkeine„Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den Eintritt der Berufsunfähigkeit melden müssen.“§ 27 Abs. 1, Seite 22
Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl)ja„Wir können zusätzlich auf unsere Kosten maximal eine ärztliche Untersuchung je medizinischer Fachrichtung durch von uns“§ 27 Abs. 3, Seite 23
Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinauskeine„Das Befolgen von ärztlichen Anordnungen (insbesondere ... Eingriffe, Empfehlung von Diäten, Verzicht von Suchtmitteln) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen.“§ 27 Abs. 4, Seite 24
Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit)ja„Wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, sind wir ... das Fortbestehen des Anspruchs nachzuprüfen.“§ 29 Abs. 1, Seite 24
Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeitenja„Neu erworbene berufliche Ausbildungen und Fähigkeiten werden berücksichtigt.“§ 29 Abs. 1, Seite 24
Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate)ja„Zur Nachprüfung können wir jederzeit Auskünfte und einmal ... umfassende Untersuchungen der versicherten Person ... Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen.“§ 29 Abs. 2 und 3, Seite 24
Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig)ja„Im Einzelfall kann ein Anerkenntnis einmalig zeitlich begrenzt werden ... auf maximal zwölf Monate. Das Anerkenntnis ist bis zum Ablauf der Frist für uns bindend.“§ 28 Abs. 4, Seite 24
Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze)ja„unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir werden ... leisten, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen“§ 4 Abs. 2 f, Seite 8
Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung)ja„durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die“§ 4 Abs. 2 d, Seite 8
Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen)ja„den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 4 Abs. 2 g, Seite 8
Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten)keine„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ... wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 4 Abs. 1, Seite 8
Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten)keine„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ... wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 4 Abs. 1, Seite 8
Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung)ja„durch folgende von der versicherten Person vorgenommene Handlungen: ... vorsätzliche Selbstverletzung, versuchte Selbsttötung.“§ 4 Abs. 2 b, Seite 8
Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungenkeine„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ... wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.“§ 4 Abs. 1, Seite 8

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre)nicht geregelt
Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre)ja„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen ... Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur“§ 26 Abs. 16, Seite 22
Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzungja„Wir verzichten auf unser ... sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist.“§ 26 Abs. 9, Seite 22
Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung)nicht geregelt
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Auslandja„Einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie uns nicht anzeigen.“§ 2 Abs. 1 c, Seite 4
BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf)nicht geregelt
Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit)nicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens)nicht geregelt
Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta)nicht geregelt
Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Lebensversicherung von 1871 auf Gegenseitigkeit München
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871, Stand 02.2025
[Seite 1] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (Golden BU) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als →Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Versicherungsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Wichtige Fachbegriffe haben wir für Sie in unserem Glossar erläutert. Diese Begriffe sind im Folgenden jeweils mit einem „→“ gekenn- zeichnet. Inhaltsverzeichnis Der Versicherungsumfang 3 § 23 Welchen →Abzug erheben wir bei Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung? 20 §1 Was ist versichert? 3 §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Kosten für den Versicherungsschutz 20 Bedingungen? 4 §3 Was gilt für die Schnelle Leistung bei schwerer § 24 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? 20 Krankheit? 7 § 25 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in §4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz Rechnung? 21 ausgeschlossen? 8 §5 Was ist Berufsunfähigkeit durch Unfall im Sinne dieser Ihre Pflichten, unsere Rechte und Pflichten 21 Bedingungen? Wann besteht der Anspruch und in § 26 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welchen Fällen ist der Anspruch ausgeschlossen? 8 welche Folgen hat ihre Verletzung? 21 §6 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? 8 § 27 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung verlangen (Obliegenheiten)? 22 Gestaltungsmöglichkeiten 10 § 28 Wann geben wir eine Erklärung über unsere §7 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Leistungspflicht ab? 24 Nachversicherungsgarantie? 10 § 29 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? 24 §8 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der § 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten, Zukunftsgarantie? 12 wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit §9 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der verlangen? 24 Meister- und Technikergarantie? 13 § 31 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres § 10 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Namens? 25 Karrieregarantie? 14 § 32 Was ist der räumliche Geltungsbereich des § 11 Können Sie die Berufseinstufung und die Obergrenze Versicherungsschutzes? 25 für die Nachversicherung überprüfen lassen? 15 § 33 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 25 § 12 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Pflegegarantie? 15 Leistungsempfänger 25 § 13 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der § 34 Wer erhält die Versicherungsleistung? 25 Verlängerungsgarantie? 15 § 14 Kann die Risikoprüfung Ihrer Versicherung für eine Sonstiges 25 neue Basisrentenversicherung mit § 35 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 25 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung übernommen § 36 Wo ist der Gerichtsstand? 25 werden? 16 § 37 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 26 Beginn des Versicherungsschutzes 16 § 38 Welche der vorstehenden Bestimmungen können § 15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 16 geändert werden? 26 Beitragszahlung 16 Besondere Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit 26 § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 16 § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht §1 Welche Leistungen erbringen wir bei rechtzeitig zahlen? 17 Arbeitsunfähigkeit? 26 §2 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Regelungen zur Beteiligung an Investmentfonds 17 Bedingungen? 27 § 18 Wann sind Sie an Investmentfonds beteiligt und was §3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz gilt bei einer Beteiligung? 17 ausgeschlossen? 27 § 19 Was gilt für →Auszahlungen aus dem §4 Wann entsteht der Anspruch auf Leistungen bei Fondsguthaben? 18 Arbeitsunfähigkeit? 28 § 20 Wie können Sie Fonds wechseln? 18 §5 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungen bei § 21 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Arbeitsunfähigkeit verlangen (Obliegenheiten)? 28 Fonds? 18 §6 Was gilt für die Nachprüfung der Arbeitsunfähigkeit? 28 Kündigung und Beitragsfreistellung Ihres Vertrags 19 § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? 19 L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 1/31 [Seite 2] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Besondere Bedingungen bei Einschluss des Pflegepakets 28 §1 Was ist im Rahmen des Pflegepakets versichert? 28 §2 Was gilt für den Pflegebasisschutz? 28 §3 Was gilt für die Pflege-Plus-Option? 29 §4 Was gilt für die Pflegebeitragsbefreiung? 29 §5 Wie ist das Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsversicherung und was gilt bei Kündigung und Beitragsfreistellung? 29 §6 Was gilt bei Nachversicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung? 29 Besondere Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV 29 §1 Erhöhung der jährlichen BU-Rente 30 §2 Nachversicherungsgarantie 30 §3 Zukunftsgarantie 31 §4 Weitere Bestimmungen zum Versicherungsumfang 31 L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 2/31 [Seite 3] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Der Versicherungsumfang 8. Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Wir erstatten Ihnen diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurück. So- bald bei uns die für die Leistungsprüfung erforderlichen Unterla- §1 Was ist versichert? gen gemäß § 27 Absatz 2 eingegangen sind, verzinsen wir die Beiträge ab Beginn des darauffolgenden Monats. Die Verzinsung Leistungsumfang erfolgt in Höhe des jeweils geltenden Zinssatzes für Depoteinla- 1. Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs- gen bei der Lebensversicherung von 1871 a. G. München. dauer berufsunfähig (siehe § 2), gilt Folgendes: Haben Sie die Unterlagen gemäß § 27 Absatz 2 a) und c) einge- a) Haben Sie keine →Wartezeit vereinbart, zahlen wir die versi- reicht, stunden wir auf Antrag zinslos die künftig fälligen Beiträge. cherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). Weiterhin befreien Die Stundung erfolgt bis zur endgültigen Entscheidung über die wir Sie von der Beitragszahlungspflicht. Leistungspflicht. b) Haben Sie eine →Wartezeit vereinbart und wird die →versi- Lehnen wir die Leistung ab, können Sie die gestundeten Beiträge cherte Person innerhalb der →Wartezeit berufsunfähig, gilt Fol- wie folgt zurückzahlen: gendes: ▪ in einem Betrag nachzahlen, ▪ Wird die →versicherte Person ausschließlich durch einen ▪ in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährli- Unfall berufsunfähig (siehe § 5), zahlen wir die versicherte chen Raten über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten BU-Rente. Weiterhin befreien wir Sie von der Beitragszah- nachentrichten, oder lungspflicht. Der Unfall muss während der →Versicherungs- dauer eingetreten sein. ▪ mit einem vorhandenen verzinslich angesammelten Gutha- ben oder →Fondsguthaben ganz oder teilweise verrechnen ▪ Wird die →versicherte Person aus anderen Gründen berufs- lassen. unfähig, erbringen wir keine Leistung. Die Berufsunfähig- keitsversicherung (BU-Versicherung) erlischt ab Beginn. Die Anstelle der zinslosen Rückzahlung der gestundeten Beiträge gezahlten Beiträge erstatten wir. können Sie die offenen Beiträge auch durch eine Vertragsände- rung – wahlweise Verringerung der Versicherungsleistungen Tritt die Berufsunfähigkeit nach Ablauf der →Wartezeit ein, er- oder Erhöhung des zukünftigen Beitrags – begleichen. bringen wir die Leistungen gemäß Absatz 1 a). →Leistungsdauer c) Ob Sie eine →Wartezeit vereinbart haben, finden Sie in Ihrem →Versicherungsschein. 9. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 2. Die BU-Rente zahlen wir monatlich im Voraus. ▪ Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht 3. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und BU-Rente entsteht mit mehr vor (siehe § 29 Absatz 3). Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Unsere Leistung erbringen wir ab Beginn des darauffolgenden ▪ Die →versicherte Person stirbt. In diesem Fall endet die Monats. Dies gilt vorbehaltlich einer vereinbarten →Karenzzeit Leistung mit Ablauf des Monats, in dem die →versicherte gemäß Absatz 4. Person gestorben ist. 4. Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, besteht während der ▪ Die vereinbarte →Leistungsdauer läuft ab. Dauer der →Karenzzeit kein Anspruch auf die BU-Rente. Lebenslange Pflegerente Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der →Karenzzeit und wird die →versicherte Person danach erneut berufsunfähig, verkürzt 10. Wir zahlen die BU-Rente lebenslang weiter, wenn die →versi- sich die →Karenzzeit um die Zeiten, in denen eine Berufsunfä- cherte Person zum Ablauf der →Versicherungsdauer pflegebe- higkeit bestanden hat. dürftig gemäß § 2 Absatz 9 ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die →Versicherungsdauer mindestens bis Endalter 60 vereinbart Wir zahlen die BU-Rente nur für die Zeit nach Ablauf der →Ka- ist. Zudem muss die →versicherte Person innerhalb der letzten renzzeit. zehn Jahre der →Versicherungsdauer ununterbrochen berufs- unfähig infolge erheblicher Pflegebedürftigkeit (siehe § 2 Absatz Ob Sie eine →Karenzzeit vereinbart haben, finden Sie in Ihrem 9 b)) gewesen sein. Sofern Sie zusätzlich eine lebenslange BU- →Versicherungsschein. Rente vereinbart haben, wird die lebenslange Rente nur einmal 5. Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall ver- erbracht. einbart, erhöhen wir die garantierte BU-Rente jährlich ab Ren- 11. Haben Sie das Pflegepaket vereinbart, gilt Absatz 10 nicht. Sie tenbeginn um den vereinbarten Prozentsatz. Als Basis dient die erhalten dann die Leistungen nach den Besonderen Bedingun- vereinbarte garantierte BU-Rente des Vorjahres. gen bei Einschluss des Pflegepakets. Wenn die →versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist, Lebenslange BU-Rente zahlen Sie die gleichen Beiträge wie vor Eintritt der Berufsunfä- higkeit. 12. Haben Sie eine lebenslange BU-Rente vereinbart, zahlen wir die BU-Rente lebenslang weiter. Voraussetzung ist, dass Sie im ge- Sollte die →versicherte Person zu einem späteren Zeitpunkt er- samten Zeitraum ab Vollendung des 50. Lebensjahres der →ver- neut berufsunfähig werden, leisten wir die BU-Rente in Höhe der sicherten Person bis zum Ablauf der →Versicherungsdauer zuletzt erreichten garantierten BU-Rente. Sie behalten somit Ihre durchgehend einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen bisher erreichten garantierten Rentenerhöhungen. hatten. Erhalten Sie eine lebenslange Rente nach Absatz 10 oder 12, so Die vereinbarte →Leistungsdauer finden Sie in Ihrem →Versi- enden die Erhöhungen der BU-Rente im Rahmen der garantier- cherungsschein. ten Rentenerhöhung mit Ablauf der →Versicherungsdauer. Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die 6. Haben Sie die →Überschussverwendung Fondsguthaben, die BU-Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrechnung, die in diesem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Beson- →Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung oder die deren Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option →Überschussverwendung Bonusrente gewählt, erhalten Sie ne- mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV. ben den im →Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen weitere Leistungen aus der →Überschussbeteili- Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Leistungsfall gung. Die vereinbarte Überschussverwendung finden Sie in Ih- rem →Versicherungsschein. 13. Sie haben Anspruch darauf, dass wir Sie bei der Darlegung der Leistungsvoraussetzungen unterstützen und beraten. Zusätzlich 7. Haben Sie eine verlängerte →Leistungsdauer vereinbart, erken- helfen wir Ihnen bei der beruflichen Reintegration. nen wir auch nach Ablauf der →Versicherungsdauer geltend ge- machte Ansprüche noch an. Voraussetzung ist, dass die →ver- sicherte Person vor Ablauf der →Versicherungsdauer berufsun- fähig wurde. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 3/31 [Seite 4] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Wir unterstützen Sie insbesondere ▪ Die →versicherte Person muss über die Ausbildung und die Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung der neuen Tätigkeit ▪ bei der Beschreibung der bisherigen Berufstätigkeit (gege- erforderlich sind. benenfalls auch durch einen persönlichen Besuch), ▪ Die Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung der →ver- ▪ beim Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sicherten Person entsprechen. wenn unklar ist, durch wen die erforderlichen medizinischen Auskünfte zu erteilen sind, Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus dem erzielten Ein- kommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs. Eine der ▪ bei Fragen zu einer Rehabilitation (medizinisch und berufs- bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit kundlich), wird ausgeübt, wenn das erzielte Einkommen nicht spürbar unter das Niveau des zuletzt erzielten Einkommens absinkt. Auch die ▪ bei Berufsfindungsmaßnahmen, zum Beispiel durch die Be- soziale Wertschätzung muss vergleichbar sein. Eine Minderung nennung der jeweils zuständigen Stellen, des →regelmäßigen Bruttoeinkommens von 20 Prozent oder ▪ bei Fragen zu einer betrieblichen Umorganisation, soweit mehr gegenüber dem →regelmäßigen Bruttoeinkommen des die →versicherte Person selbstständig ist. bisher ausgeübten Berufs ist nicht zumutbar. Sollte die künftige Rechtsprechung geringere Zumutbarkeitsgrenzen festlegen, Sonderleistungen werden wir diese Grenzen zu Ihren Gunsten anwenden. In be- gründeten Einzelfällen kann auch eine Einkommenseinbuße un- 14. Wiedereingliederungshilfe ter 20 Prozent unzumutbar sein. Endet unsere Leistungspflicht aufgrund der Aufnahme einer c) Maßgebender Beruf bei Prüfung der Berufsunfähigkeit neuen beruflichen Tätigkeit (siehe § 2 Absatz 1 b)) zahlen wir eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Mo- Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 a) natsrenten. Wird die →versicherte Person erneut berufsunfähig, und b) ist der zuletzt ausgeübte Beruf maßgebend. Entscheidend rechnen wir die Wiedereingliederungshilfe auf neu entstehende ist dabei, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausge- Rentenansprüche an. Dies gilt nur, wenn die →versicherte Per- staltet war. Hat die →versicherte Person infolge einer fortschrei- son innerhalb von sechs Monaten aus gleichem medizinischen tenden Krankheit oder (auch altersentsprechenden) Kräftever- Grund berufsunfähig wird. Die Wiedereingliederungshilfe können falls ihren Beruf leidensbedingt geändert, ist der bei Eintritt des Sie während der Vertragslaufzeit mehrfach in Anspruch nehmen, Leidens ausgeübte Beruf maßgebend. wenn die Voraussetzungen jeweils erneut erfüllt sind. Einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie 15. Rehabilitationshilfe (Kostenbeihilfe) uns nicht anzeigen. Sie können jedoch die Berufseinstufung der →versicherten Person nach einem Berufswechsel gemäß § 11 Haben Sie eine Rehabilitationsmaßnahme mit einer Dauer von überprüfen lassen. mindestens drei Wochen abgeschlossen, zahlen wir eine Kos- tenbeihilfe von 550 Euro. Diese Maßnahme muss ärztlich verord- Berufe im Sinne dieser Bedingungen sind auch die Tätigkeiten net und von einem gesetzlichen oder privaten Kostenträger ge- von Schülern, Auszubildenden, Studenten und Hausfrauen/- nehmigt sein. Die Beihilfe kann während der →Versicherungs- männern. Was Berufsunfähigkeit für diese Berufe bedeutet, ha- dauer bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. ben wir in den Absätzen 3 bis 6 geregelt. 16. Umorganisationshilfe bei Selbstständigen Im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung der Berufstätig- keit, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Sabbatical, Kann eine Berufsunfähigkeit durch zumutbare Umorganisation und der gesetzlichen Pflege- oder Familienpflegezeit, legen wir abgewendet werden (siehe § 2 Absatz 2), erbringen wir eine ein- bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit die zuletzt vor der Un- malige Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. terbrechung ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Le- Ein Anspruch besteht nur, sofern die Umorganisationsmaß- bensstellung zugrunde. nahme auch tatsächlich durchgeführt wird. Die Umorganisati- onshilfe zahlen wir nur, wenn die verbleibende →Leistungsdauer Befindet sich die →versicherte Person im Mutterschutz oder in für die BU-Rente noch mindestens zwölf Monate beträgt. Wird Elternzeit, legen wir bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit die →versicherte Person erneut berufsunfähig, rechnen wir die entweder den Beruf Hausfrau/-mann oder die zuletzt vor der Un- Umorganisationshilfe auf neu entstehende Rentenansprüche an. terbrechung ausgeübte Tätigkeit zugrunde. Wir stellen dabei auf Dies gilt nur dann, wenn die →versicherte Person innerhalb von die für Sie vorteilhaftere Tätigkeit und die damit verbundene Le- sechs Monaten aus gleichem medizinischen Grund berufsunfä- bensstellung ab. hig wird. Erst wenn sich die →versicherte Person dafür entschieden hat, die Tätigkeit als Hausfrau/-mann dauerhaft auszuüben, gilt dies §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- als Berufswechsel. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit le- gen? gen wir dann die Tätigkeit als Hausfrau/-mann zugrunde. 1. Berufsunfähigkeit bei Erwerbstätigen Bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben (zum Beispiel passive Altersteilzeit) legen wir bei der Beurteilung der a) Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit die zuletzt vor dem Ausscheiden ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung zugrunde. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die →versicherte Person in- folge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechen- d) Berufsunfähigkeit bei Teilzeitbeschäftigten den) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussicht- lich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Be- Teilzeitbeschäftigung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, ruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestal- wenn die →versicherte Person tet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann be- ▪ arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis wöchent- ziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte. lich weniger als 30 Stunden arbeitet oder Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen ▪ eine Tätigkeit als Schüler oder Student ausübt. Zeitraums als eingetreten. Bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Ermitt- Wir verzichten auf die Möglichkeit einer sogenannten →abstrak- lung der Berufsunfähigkeit berücksichtigen wir bei Teilzeitbe- ten Verweisung. schäftigten neben der beruflichen Tätigkeit auch die Tätigkeit im b) Konkrete Verweisung Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, falls diese Tätigkeit ausge- Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die →versicherte Person übt wird. eine andere Tätigkeit konkret ausübt und die folgenden Voraus- setzungen erfüllt sind: 2. Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen ▪ Das Leistungsvermögen der →versicherten Person für die Bei Selbstständigen gelten zusätzliche Bedingungen für das Vor- neue Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 a) muss mindestens liegen einer Berufsunfähigkeit. Neben den Voraussetzungen 50 Prozent betragen. nach Absatz 1 muss die →versicherte Person auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebs außerstande sein, ih- ren Beruf auszuüben. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 4/31 [Seite 5] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Eine Umorganisation ist beispielsweise dann zumutbar, wenn c) Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte der →versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber/in er- Person halten bleibt. Zusätzlich dürfen kein erheblicher Kapitaleinsatz erforderlich und keine erheblichen Einkommenseinbußen damit ▪ Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 bezie- verbunden sein. Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn hungsweise 5 wird, sich dadurch eine Minderung des durchschnittlichen Jahresge- ▪ eine berufliche Tätigkeit aufnimmt. winns vor Steuern der letzten drei Jahre beziehungsweise seit Beginn der Selbstständigkeit, sofern diese weniger als drei Jahre Voraussetzung ist, dass dieser Ausbildungs- oder Studiengang zurückliegt, von 20 Prozent oder mehr ergibt. Sollte die künftige beziehungsweise diese Tätigkeit der Lebensstellung der →versi- Rechtsprechung geringere Zumutbarkeitsgrenzen festlegen, cherten Person entspricht, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit werden wir diese Grenzen zu Ihren Gunsten anwenden. In be- bestanden hat. gründeten Einzelfällen kann auch eine Minderung des durch- schnittlichen Jahresgewinns vor Steuern der letzten drei Jahre Der Ausbildungsgang beziehungsweise die Tätigkeit entspre- von unter 20 Prozent unzumutbar sein. Gleiches gilt für die ein- chen der Lebensstellung der →versicherten Person insbeson- maligen Kosten, die im Rahmen einer Umorganisation anfallen. dere dann nicht, wenn sie, Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Be- ▪ eine Ausbildung oder Tätigkeit in einer besonderen Einrich- triebs, tung für behinderte Menschen aufnimmt, ▪ bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern, oder ▪ eine geringfügige Beschäftigung ausübt. ▪ wenn die →versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit 4. Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, lei- tende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Bei- a) Auszubildender im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt spiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Pa- des Versicherungsfalls eine Berufsausbildung in einem staatlich tentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur), anerkannten Ausbildungsberuf absolviert. oder b) Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden liegt vor, wenn die →ver- ▪ wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Bei der sicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch Anzahl der Mitarbeiter werden nicht berücksichtigt: Ge- altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen schäftsführer, Praktikanten, Werkstudenten und Auszubil- sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindes- dende, oder tens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise seit sechs Mo- naten außerstande war, die Ausbildung fortzuführen, so wie sie ▪ wenn die →versicherte Person freiberuflich/selbstständig zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden als Arzt oder Apotheker tätig ist. hat. 3. Berufsunfähigkeit bei Schülern Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden liegt ebenfalls vor, wenn die →versicherte Person den angestrebten Ausbildungsberuf a) Schüler im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt des Ver- nicht mehr ausüben kann. sicherungsfalls Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn des sechsmonatigen Zeit- ▪ in Schulausbildung ist, raums als eingetreten. ▪ noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein ab- Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine an- geschlossenes →Hochschulstudium hat und dere Berufsausbildung oder die Ausübung einer Berufstätigkeit (Verzicht auf →abstrakte Verweisung). ▪ kein Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 a) beziehungsweise 5 a) ist. c) Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte Person b) Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die →versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersent- ▪ eine andere Ausbildung oder sprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vo- raussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 ▪ eine berufliche Tätigkeit Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs Monate außer- stande war, am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne konkret aufnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Ausbildung be- gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzuneh- ziehungsweise diese Tätigkeit der Lebensstellung der →versi- men. cherten Person entspricht, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bestanden hat. Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. Wir legen bei Prüfung der Berufsunfähigkeit den mit der Ausbil- dung angestrebten Beruf und die damit verbundene Lebensstel- Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulä- lung zugrunde. ren Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab. 5. Berufsunfähigkeit bei Studenten Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler a) Student im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt des Ver- sicherungsfalls in Vollzeit ein →Hochschulstudium betreibt. ▪ den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Ver- kehrsmittel nutzen kann, b) Berufsunfähigkeit bei Studenten liegt vor, wenn die →versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersent- ▪ dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrati- sprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vo- onsfähigkeit), raussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise seit sechs Monaten ▪ zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist, außerstande war, das →Hochschulstudium weiter zu betreiben, so wie es zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattge- ▪ am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport, funden hat. Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt, Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. ▪ die Hausaufgaben bewältigen kann. Bei der Beurteilung, ob die →versicherte Person außerstande ist, Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt von der Schulform und das →Hochschulstudium weiter zu betreiben, stellen wir auf den der konkret vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. konkreten Studienalltag ab. Dabei berücksichtigen wir auch, wie das Schulgebäude ausge- stattet ist. Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine an- dere Schulform (Verzicht auf konkrete und →abstrakte Verwei- sung). L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 5/31 [Seite 6] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Dabei berücksichtigen wir insbesondere, ob die →versicherte ▪ die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot nach dem In- Person fektionsschutzgesetz ausspricht oder ▪ den Vorlesungen folgen kann, ▪ ein Tätigkeitsverbot aufgrund eines Hygieneplans eines anerkannten Hygienikers vorliegt. ▪ ein gegebenenfalls im Studienplan vorgesehenes Pflicht- praktikum absolvieren kann, Dieses Verbot muss sich auf mindestens 50 Prozent der Tätig- keit beziehen, die die →versicherte Person zuletzt in gesunden ▪ die im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen er- Tagen ausgeübt hat. bringen kann. Sofern das Tätigkeitsverbot eine prägende Teiltätigkeit umfasst, Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf ein ande- ist die →versicherte Person auch dann berufsunfähig, wenn es res →Hochschulstudium oder die Ausübung einer Berufstätigkeit weniger als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit be- (Verzicht auf →abstrakte Verweisung). trifft. c) Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte Das Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindes- Person tens sechs Monaten erstrecken. ▪ einen anderen Studiengang oder Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn ▪ eine berufliche Tätigkeit ▪ das Tätigkeitsverbot wieder aufgehoben wurde oder konkret aufnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit der ▪ die →versicherte Person eine andere Tätigkeit zu mehr als Lebensstellung der →versicherten Person entspricht, die vor 50 Prozent konkret ausübt und die folgenden Voraussetzun- Eintritt der Berufsunfähigkeit bestanden hat. gen erfüllt sind: Die Lebensstellung bei Studenten ergibt sich aus der Vergütung ▫ Das Leistungsvermögen der →versicherten Person für und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgrei- die neue Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 a) muss mindes- chen Abschluss des →Hochschulstudiums erreicht wird. Voraus- tens 50 Prozent betragen. setzung ist, dass die →versicherte Person bei Eintritt der Berufs- unfähigkeit mindestens die Hälfte des →Hochschulstudiums ge- ▫ Die →versicherte Person muss über die Ausbildung und mäß der Studien- und Prüfungsordnung erfolgreich absolviert die Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung der neuen Tä- hat. Andernfalls bemessen wir die Lebensstellung an derjenigen, tigkeit erforderlich sind. die die →versicherte Person mit dem zuletzt erfolgreich abge- schlossenen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, bevor die Berufs- ▫ Die Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung der unfähigkeit eingetreten ist. →versicherten Person entsprechen (siehe Absatz 1 b)), die vor Eintritt des Tätigkeitsverbots bestanden hat. 6. Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen/-männern 9. Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit a) Hausfrau/-mann im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt des Versicherungsfalls a) Die →versicherte Person ist ebenfalls berufsunfähig, wenn bei der →versicherten Person für mindestens sechs Monate unun- ▪ nicht erwerbstätig ist, terbrochen Pflegebedürftigkeit oder erhebliche Pflegebedürftig- keit vorliegt (siehe Absatz 9 b)). In diesem Fall gilt die Berufsun- ▪ nicht Schüler, Auszubildender oder Student ist und fähigkeit ab Beginn dieses Zeitraums als eingetreten. ▪ einen Haushalt mit Angehörigen führt. b) Pflegebedürftigkeit b) Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen/-männern liegt vor, wenn die Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die →versicherte Person in- →versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu- ist, dass sie der Hilfe einer anderen Person bedarf. Vorausset- weisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu zung ist, dass diese Hilfe in nicht nur geringfügigem Umfang täg- mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs lich nötig ist: Monate außerstande war, die Tätigkeiten im Haushalt weiter auszuführen, so wie dies zuletzt ohne gesundheitliche Beein- ▪ bei mindestens einer der in Absatz 9 c) (1) bis (4) genannten trächtigung stattgefunden hat. Verrichtungen (sogenannte →Activities of Daily Living = ADL), Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. ▪ auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel. Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf die Aus- Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die →versicherte übung einer Berufstätigkeit (Verzicht auf →abstrakte Verwei- Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls sung). so hilflos ist, dass sie der Hilfe einer anderen Person bedarf. Voraussetzung ist, dass diese Hilfe in nicht nur geringfügigem c) Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte Umfang täglich nötig ist: Person eine berufliche Tätigkeit konkret aufnimmt. ▪ bei mindestens drei der in Absatz 9 c) genannten Verrich- Ausgenommen hiervon ist, wenn die →versicherte Person tungen (sogenannte →Activities of Daily Living = ADL), ▪ eine Tätigkeit in einer besonderen Einrichtung für behinderte ▪ auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel. Menschen aufnimmt oder Liegt Berufsunfähigkeit infolge erheblicher Pflegebedürftigkeit ▪ eine geringfügige Beschäftigung ausübt. vor, ergibt sich bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf lebenslange Pflegerente (siehe § 1 Absatz 10). 7. Berufsunfähigkeit infolge Erwerbsminderung c) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls Wenn die →versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat, gilt Folgendes: Bewertungsmaßstab ist die Art und der Umfang der erforderli- chen täglichen Hilfe durch eine andere Person. Bei der Bewer- Die →versicherte Person ist ebenfalls berufsunfähig, wenn ein tung legen wir die nachstehenden Verrichtungen zugrunde: Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente anerkennt. Die →versicherte Person benötigt Hilfe beim: 8. Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsverbots (Infekti- (1) Fortbewegen im Zimmer onsklausel) Hilfebedürftig ist, wer die Unterstützung einer anderen Person für Die →versicherte Person ist auch berufsunfähig, wenn wegen ei- die Fortbewegung benötigt – auch bei Inanspruchnahme einer ner von ihr ausgehenden Infektionsgefahr Gehhilfe oder eines Rollstuhls. ▪ ein Tätigkeitsverbot aufgrund gesetzlicher Vorschriften wegen einer Infektionsgefahr erfolgt, L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 6/31 [Seite 7] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen (2) Aufstehen und Zubettgehen 2. Sie können die schnelle Leistung bei schwerer Krankheit nicht erhalten, wenn Hilfebedürftig ist, wer nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder ins Bett gelangen kann. ▪ der Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung besteht, (3) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken ▪ Sie bereits eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit Hilfebedürftig ist, wer nicht ohne Hilfe einer anderen Person es- erhalten oder erhalten haben, sen oder trinken kann – auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße. ▪ Sie bereits Leistungen aufgrund von Berufs- oder Arbeitsun- fähigkeit erhalten oder (4) Verrichten der Notdurft ▪ der Vertrag zum Zeitpunkt der ersten Diagnose weniger als Hilfebedürftig ist, wer die Unterstützung einer anderen Person sechs Monate besteht. Dies gilt auch für Erhöhungen mit benötigt. Gründe hierfür sind: Ausnahme von Erhöhungen aus einer →Dynamik. ▪ Er kann sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern. Eine vereinbarte →Wartezeit bei Berufsunfähigkeit nach § 1 gilt auch für die schnelle Leistung bei schwerer Krankheit. ▪ Er kann seine Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett- schüssel verrichten. Definition der schweren Krankheiten ▪ Der Darm beziehungsweise die Blase kann nur mit fremder 3. Wir leisten, wenn die →versicherte Person an einer der folgen- Hilfe entleert werden. den schweren Krankheiten erkrankt: Besteht allein eine Inkontinenz des Darms beziehungsweise der a) Krebs Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver- Eine Krebserkrankung liegt vor, wenn die →versicherte Person richtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. ▪ eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen (5) An- und Auskleiden hat oder diese unmittelbar bevorsteht und mindestens eine Metastase festgestellt wurde oder Hilfebedürftig ist, wer sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann – auch bei Benutzung krankengerech- ▪ sich wegen der Schwere der Erkrankung in einer palliativen ter Kleidung. Therapie befindet. (6) Waschen, Kämmen oder Rasieren b) Herzinfarkt Hilfebedürftig ist, wer von einer anderen Person gewaschen, ge- Ein Herzinfarkt liegt vor, wenn die →versicherte Person einen kämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig Herzinfarkt erleidet, der zu einer anhaltenden Einschränkung der ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen. Herzleistung führt. Eine anhaltende Einschränkung der Herzleis- tung liegt vor, wenn eine Reduktion der Ejektionsfraktion auf we- d) Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Bewertungsmaßstab niger als 30 Prozent über mindestens 14 Tage hinweg trotz me- dikamentöser Behandlung besteht. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Verrichtungen lie- gen Pflegebedürftigkeit sowie erhebliche Pflegebedürftigkeit vor: c) Schlaganfall ▪ wenn die →versicherte Person wegen einer seelischen Ein Schlaganfall liegt vor, wenn die →versicherte Person einen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere Schlaganfall erleidet, der zur Lähmung einer Körperhälfte mit ei- gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf, nem Kraftverlust von mindestens 5/6 über mindestens 14 Tage hinweg, führt. ▪ wenn die →versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen d) Querschnittslähmung kann, oder Eine Querschnittslähmung liegt vor, wenn die →versicherte Per- ▪ wenn die →versicherte Person infolge einer schweren son auf einen Rollstuhl aufgrund einer Querschnittslähmung an- oder mittelschweren Demenz (Hirnleistungsstörung) kon- gewiesen ist. tinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich selbst oder andere sonst erheblich gefährden würde. Die Diag- e) Sprach-/Seh-/Hör-Verlust nose ist durch einen Facharzt für Neurologie auf der Basis einer ausführlichen Untersuchung zu stellen und unter Sprach-/Seh-/Hör-Verlust liegt vor, wenn ein vollständiger orga- Verwendung psychometrischer Tests zu bestätigen. Es nischer Sprach-/Seh- oder Hör-Verlust über mindestens 14 Tage muss mindestens ein Schweregrad 5 („Mittelschwere vorliegt. kognitive Leistungseinbußen“) vorliegen, der über die Dauer der Leistung Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg ermit- telt wird. 4. Erkrankt die →versicherte Person an einer der schweren Krank- heiten nach Absatz 3, erbringen wir die monatliche Leistung ab e) Vorübergehende Änderung des Gesundheitszustands Beginn des darauffolgenden Monats. Die Leistung endet, wenn: Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren ▪ wir für 18 Monate schnelle Leistungen bei schwerer Krank- Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls un- heit erbracht haben, berücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei Monaten noch anhält. ▪ die vertragliche →Leistungsdauer der Versicherung abge- laufen ist oder §3 Was gilt für die Schnelle Leistung bei schwerer Krank- ▪ die →versicherte Person verstorben ist. heit? 5. Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, besteht während der 1. Erkrankt die →versicherte Person an einer der in Absatz 3 ge- Dauer der →Karenzzeit kein Anspruch auf die BU-Rente. Die nannten schweren Krankheiten, ist ein vereinfachter Nachweis Dauer der Leistung verkürzt sich um die →Karenzzeit. nach § 27 Absatz 5 für die schnelle Leistung bei schwerer Krank- heit ausreichend. Bei einer vereinbarten →Karenzzeit von 18 Monaten oder mehr erbringen wir keine Rentenzahlung im Rahmen der schnellen In diesem Fall erbringen wir für einen Zeitraum von bis zu 18 Leistung bei schwerer Krankheit. Monaten folgende Versicherungsleistungen: 6. Leistungen wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit müssen Sie ▪ Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht. zusätzlich beantragen. Wir erbringen diese nicht automatisch wenn die schnellen Leistungen bei schwerer Krankheit enden. ▪ Wir zahlen die BU-Rente. Sie können den Antrag auf Leistungen wegen Berufs- oder Ar- beitsunfähigkeit gleichzeitig mit dem Antrag auf eine schnelle Die Leistung endet nicht, wenn sich die Gesundheit der →versi- Leistung bei schwerer Krankheit oder zu einem späteren Zeit- cherten Person vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 7/31 [Seite 8] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen punkt stellen. Leistungen aufgrund von Berufs- oder Arbeitsun- Was ist Berufsunfähigkeit durch Unfall im Sinne dieser Bedin- fähigkeit erbringen wir nicht gleichzeitig mit der schnellen Leis- gungen? tung bei schwerer Krankheit. 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die →versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfrei- §4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- willig eine Gesundheitsschädigung erleidet. schlossen? 2. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der 1. Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da- →versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule von, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. ▪ ein Gelenk verrenkt wird oder 2. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufsunfähig- ▪ Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerris- keit verursacht ist: sen werden. a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat Wann besteht der Anspruch und in welchen Fällen ist der An- durch die →versicherte Person. Verkehrsdelikte und fahrlässige spruch ausgeschlossen? Verstöße sind hiervon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Straftaten, wenn die →versicherte Person bei der Ausführung 3. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Leistung unabhängig da- oder dem Versuch das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, von, wie es zu dem Unfall gekommen ist. und noch nicht wegen einer anderen Straftat verurteilt worden war. 4. In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Leistung bei Berufsunfähigkeit durch Unfall: b) durch folgende von der →versicherten Person vorgenommene Handlungen: a) Unfälle der →versicherten Person ▪ vorsätzliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, ▪ durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, ▪ vorsätzliche Selbstverletzung, ▪ durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere ▪ versuchte Selbsttötung. Krampfanfälle, die den ganzen Körper der →versicherten Person ergreifen. Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die →versicherte Person diese Handlungen in einem die freie Wir leisten jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch einen Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö- Unfall gemäß den Absätzen 1 und 2 verursacht wurden. rung der Geistestätigkeit begangen hat. b) Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga- c) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als →Versiche- nen und Gehirnblutungen. Wir leisten jedoch, wenn ein Unfall ge- rungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der →versicher- mäß Absatz 1 die überwiegende Ursache ist. ten Person herbeigeführt haben. c) Gesundheitsschäden durch Strahlen. d) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Ge- sundheit zahlreicher Menschen schädigen. Dabei muss zur Ab- d) Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am wehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder ver- Körper der →versicherten Person. Wir leisten jedoch, wenn die gleichbare Behörde tätig geworden sein. Heilmaßnahmen oder Eingriffe infolge eines Unfalls gemäß den Absätzen 1 und 2 veranlasst wurden. Dies gilt auch bei strahlen- e) durch innere Unruhen, sofern die →versicherte Person auf Sei- diagnostischen und -therapeutischen Heilmaßnahmen oder Ein- ten der Unruhestifter teilgenommen hat. griffen. f) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir werden je- e) Infektionen durch doch leisten, wenn ▪ Insektenstiche oder –bisse, ▪ die →versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfä- ▪ sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen, hig wird, denen sie außerhalb Deutschlands ausgesetzt war. durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper Dies gilt nur, wenn die →versicherte Person an den kriege- gelangten. rischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war. Wir leisten jedoch bei ▪ die →versicherte Person als Mitglied der deutschen Bun- deswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO, ▪ Tollwut, UN oder OSZE berufsunfähig wird, während sie an deren ▪ Wundstarrkrampf, humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maß- nahmen teilgenommen hat. ▪ Infektionen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der →versicherten Person, für die nach Absatz d) Versiche- g) unmittelbar oder mittelbar durch rungsschutz besteht. ▪ den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder f) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch chemischen Waffen, den Schlund. ▪ den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung g) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. wenn diese durch einen Unfall gemäß den Absätzen 1 und 2 ver- Durch diesen Einsatz oder die Freisetzung muss die Gesundheit ursacht wurden. einer Vielzahl von Personen geschädigt werden. Dabei muss der h) Bauch- oder Unterleibsbrüche. Wir leisten jedoch, wenn sie Einsatz oder das Freisetzen zu einer nicht vorhersehbaren Ver- durch eine unter den Vertrag fallende, gewaltsame von außen änderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Be- kommende Einwirkung entstanden sind. rechnungsgrundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zuge- sagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies muss von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich §6 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? bestätigt werden. 1. Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine →Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Betei- §5 Was ist Berufsunfähigkeit durch Unfall im Sinne dieser ligung an den Überschüssen und an den →Bewertungsreserven. Bedingungen? Wann besteht der Anspruch und in Die Überschüsse und die →Bewertungsreserven ermitteln wir welchen Fällen ist der Anspruch ausgeschlossen? nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wir veröffentli- Haben Sie eine →Wartezeit vereinbart, besteht der Versicherungs- chen sie jährlich im Anhang des Geschäftsberichts. schutz während der →Wartezeit nur für Berufsunfähigkeit durch Un- In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, fall. Es gelten die folgenden Regelungen zur Berufsunfähigkeit durch Unfall. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 8/31 [Seite 9] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an- verwenden (Absatz 2), sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom- men. ▪ wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absätze 3 und 4), Wie hoch sind die auf Ihren Vertrag entfallenden Überschüsse und wie werden sie verwendet? ▪ wie hoch die auf Ihren Vertrag entfallenden Überschüsse sind und wie sie verwendet werden (Absatz 5), 5. Den laufenden Überschussanteil weisen wir jeweils zu Beginn jedes Versicherungsmonats zu. Bei viertel-, halb- oder jährlicher ▪ wie →Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih- Beitragszahlung weisen wir zu Beginn jedes Zahlungszeitraums rem Vertrag zuordnen (Absätze 6 bis 10), alle auf den Zahlungszeitraum entfallenden monatlichen Über- schussanteile zu. Beenden Sie die Versicherung vor Ablauf des ▪ warum wir die Höhe der →Überschussbeteiligung Ihres Ver- Zahlungszeitraums, bringen wir die bis zum Ende des Zahlungs- trags nicht garantieren können (Absatz 11) und zeitraums zu viel zugewiesenen Überschussanteile wieder in Ab- ▪ wie wir Sie über die →Überschussbeteiligung informieren zug. (Absätze 12 und 13). a) Überschüsse vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Der laufende Überschussanteil besteht bei beitragspflichtigen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir die- Versicherungen aus einem Grundüberschussanteil, der in Pro- sen? zent des überschussberechtigten Beitrages festgesetzt wird. Bei- 2. Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres tragsfreie Versicherungen erhalten keinen laufenden Über- Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und schussanteil. aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- Der laufende Überschussanteil kann unterschiedlich verwendet resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschus- werden. ses für die →Überschussbeteiligung aller überschussberechtig- ten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die auf- Je nach Überschussverwendung gilt das Folgende: sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verord- nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversi- Welche Überschussverwendung auf Ihre Versicherung zutrifft, cherung (Mindestzuführungsverordnung). finden Sie in Ihrem →Versicherungsschein. Ein Teil der für die →Überschussbeteiligung zur Verfügung ste- ▪ →Überschussverwendung Beitragsverrechnung bezie- henden Mittel wird den überschussberechtigten Versicherungs- hungsweise →Überschussverwendung vollständige verträgen unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben. Einen Beitragsverrechnung verbleibenden Rest führen wir der Rückstellung für Beitragsrück- erstattung zu. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung kön- Haben Sie als →Überschussverwendung Beitragsverrechnung nen aber auch Mittel entnommen und den überschussberechtig- vereinbart, werden die laufenden Überschussanteile mit Ihren ten Versicherungsverträgen gutgeschrieben werden. Sinn der garantierten Beiträgen verrechnet. Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen ▪ →Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstel- lung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für Haben Sie als →Überschussverwendung verzinsliche Ansamm- die →Überschussbeteiligung der →Versicherungsnehmer ver- lung vereinbart, wird der laufende Überschussanteil auf einem wenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können separaten Konto angesammelt. Die Höhe der Verzinsung des wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. angesammelten Guthabens ist nicht garantiert. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver- Erhalten Sie eine BU-Rente führen wir das vorhandene ange- trags am Überschuss ergeben sich weder aus der Höhe des sammelte Guthaben bis zum Ende der vereinbarten →Versiche- Rohüberschusses noch aus der Höhe der Zuführung zur Rück- rungsdauer fort. stellung für Beitragsrückerstattung. Bei Tod der →versicherten Person, bei Kündigung oder bei Ab- Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? lauf der Versicherung zahlen wir das vorhandene angesammelte Guthaben aus. 3. Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu ▪ →Überschussverwendung Bonusrente haben wir gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen zu- sammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter- Haben Sie als →Überschussverwendung Bonusrente vereinbart, schiede bei den verschiedenen Versicherungsarten zu berück- werden die laufenden Überschussanteile zur Finanzierung einer sichtigen. Unterscheiden sich die Tarife in einer Bestands- zusätzlichen Rente (→Bonusrente) für diejenigen Verträge ver- gruppe, so bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinn- wendet, die eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Die verbände. →Bonusrente wird zusammen mit der versicherten BU-Rente ausgezahlt und ist der Höhe nach garantiert, solange der An- Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe BV Berufsunfähig- spruch auf BU-Rente fortbesteht. Vor Eintritt einer Berufsunfä- keitsversicherungen. Haben Sie den Tarif SBUg abgeschlossen, higkeit verändert sich bei einer Veränderung der Überschussan- gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband BUg 2025 L. Ha- teilsätze auch die Höhe der →Bonusrente. Vermindert sich diese ben Sie den Tarif FSBU abgeschlossen, zählt Ihre Versicherung →Bonusrente aufgrund einer Veränderung der Überschussan- zum Gewinnverband FSBU 2022. Anderenfalls gehört sie zum teilsätze, werden wir Sie schriftlich informieren. Sie können in Gewinnverband BU 2025 L. Haben Sie das Pflegepaket verein- diesem Fall verlangen, dass wir Ihren Vertrag anpassen. Sie bart, gehört Ihre Versicherung zusätzlich zum Gewinnverband müssen dies innerhalb von drei Monaten nach unserer Benach- PRZ 2025 L in der Bestandsgruppe PR Pflegerenten-Zusatzver- richtigung geltend machen. In diesem Fall erhöhen wir die garan- sicherungen. Jede einzelne Versicherung erhält Anteile an den tierte BU-Rente, sodass folgende Gesamtrenten gleich hoch Überschüssen der Bestandsgruppen, denen sie angehört. sind: Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Gruppen ori- ▫ Summe aus der erhöhten garantierten BU-Rente und entiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung der aus dieser mit den veränderten Überschussan- beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn- teilsätzen gebildeten →Bonusrente. verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit auch kein Anspruch auf →Überschussbeteili- ▫ Summe der ursprünglich garantierten BU-Rente und gung. der aus dieser mit den Überschussanteilsätzen vor der Überschussanpassung gebildeten →Bonus- 4. Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen rente. Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände ver- teilt wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze Für den Erhöhungsteil müssen Sie einen Beitrag entrichten. Die- fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die sen ermitteln wir gemäß den Rechnungsgrundlagen, die wir bei Verteilung verursachungsorientiert erfolgt. Vertragsabschluss verwendet haben. Aufsichtsrechtliche Anfor- derungen bleiben unberührt. Die übrigen Vertragsdaten bleiben Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration unverändert. Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 9/31 [Seite 10] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Für die Anpassung ist keine Risikoprüfung erforderlich. Es ent- Die Höhe der künftigen →Überschussbeteiligung kann also nicht stehen für Sie daher bei der Prüfung unserer Leistungspflicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. keine Nachteile. Wie informieren wir über die →Überschussbeteiligung? Machen Sie von dem Recht, Ihren Vertrag anzupassen, keinen Gebrauch, sinkt die →Bonusrente nach Ablauf der Dreimonats- 12. Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- frist. lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.lv1871.de. ▪ →Überschussverwendung Fondsguthaben 13. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. Haben Sie als →Überschussverwendung Fondsguthaben ver- Diese Standmitteilung senden wir Ihnen erstmals nach dem einbart, wird der laufende Überschussanteil als →Fondsgutha- Ende des ersten Versicherungsjahres zu. Dabei berücksichtigen ben Ihrer Versicherung gemäß § 18 geführt. wir die →Überschussbeteiligung Ihres Vertrags. Sie erhalten keine automatische Information, wenn der Stand der →Über- Erhalten Sie eine BU-Rente führen wir das vorhandene →Fonds- schussbeteiligung unverändert bleibt. guthaben bis zum Ende der vereinbarten →Versicherungsdauer fort. Haben Sie die →Überschussverwendung Fondsguthaben, die →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrechnung oder Bei Tod der →versicherten Person, bei Kündigung oder bei Ab- die →Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung ge- lauf der Versicherung zahlen wir das vorhandene →Fondsgutha- wählt, geben wir Ihnen auf Wunsch den aktuellen Wert Ihres Gut- ben aus. habens jederzeit an. ▪ →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrech- nung Haben Sie als →Überschussverwendung Teilweise Beitragsver- rechnung vereinbart, wird ein Teil der Überschussanteile dazu Gestaltungsmöglichkeiten verwendet, Ihren garantierten Beitrag zu senken. Der andere Teil der Überschussanteile wird als →Fondsguthaben Ihrer Versiche- rung gemäß § 18 geführt. §7 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Nach- Erhalten Sie eine BU-Rente führen wir das vorhandene →Fonds- versicherungsgarantie? guthaben bis zum Ende der vereinbarten →Versicherungsdauer Sie haben das Recht, die vereinbarte BU-Rente zu erhöhen - ohne fort. erneute Risikoprüfung. Diese Möglichkeit der Erhöhung bezeichnen wir als Nachversicherung. Durch die Nachversicherung erhöht sich Bei Tod der →versicherten Person, bei Kündigung oder bei Ab- Ihr Beitrag. Weitere Änderungen ergeben sich für Ihren Vertrag nicht. lauf der Versicherung zahlen wir ein vorhandenes →Fondsgut- haben aus. Das bedeutet insbesondere: b) Überschüsse nach Eintritt der Berufsunfähigkeit ▪ Die Nachversicherung erfolgt auf Basis der Ihrem Vertrag aktuell zugrundeliegenden Berufseinstufung. Versicherungen im Rentenbezug erhalten als laufende Über- schussanteile Zinsüberschussanteile. Diese setzen wir in Pro- ▪ Den Beitrag für die Erhöhung berechnen wir mit den Rech- zent des maßgeblichen →Deckungskapitals fest. Sie werden in nungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. eine →Bonusrente umgewandelt, die zusammen mit der versi- cherten BU-Rente ausgezahlt wird. ▪ Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten wer- den wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen. Wie entstehen →Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufge- Ihrem Vertrag zu? nommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer Beitragserhöhung führen. 6. →Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- talanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert ▪ Wir prüfen lediglich, ob die Nachversicherung finanziell an- liegt. gemessen ist (siehe Absatz 3 b)). 7. Haben Sie als →Überschussverwendung verzinsliche Ansamm- ▪ Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gel- lung vereinbart, können →Bewertungsreserven für die angesam- ten diese auch für die Nachversicherungsmöglichkeiten. melten Überschussanteile entstehen. 1. Welche Arten der Nachversicherungsgarantie gibt es und In diesem Fall erhalten Sie bei Beendigung Ihres Vertrags eine wann können Sie diese beantragen? Beteiligung an den →Bewertungsreserven. a) Ereignisabhängige Nachversicherung 8. Haben Sie eine andere Überschussverwendung gewählt, erhal- ten Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Beteiligung an den Sie können das Recht auf Nachversicherung beim Eintritt der →Bewertungsreserven. nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausüben. Das ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ein- 9. Während einer Rentenzahlung können →Bewertungsreserven tritt des jeweiligen Ereignisses möglich. Das Ereignis muss wäh- bei denjenigen Kapitalanlagen bestehen, die zur Deckung der rend der →Versicherungsdauer eingetreten sein. Rentenzahlungen herangezogen werden. ▪ Heirat; Im Rentenbezug beteiligen wir Sie unabhängig von der gewähl- ten Überschussverwendung über eine angemessen erhöhte lau- ▪ Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebens- fende →Überschussbeteiligung an den →Bewertungsreserven. partnerschaft; Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir während einer ▪ Geburt oder Adoption eines Kindes; Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit jährlich neu. ▪ Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit in Voll- oder Teil- 10. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die zeit nach der Elternzeit. Eine Erhöhung aus diesem Anlass Beteiligung an den →Bewertungsreserven ganz oder teilweise ist nicht möglich, wenn bereits eine Anpassung auf Grund entfällt. Nähere Erläuterungen zu den für Ihren Vertrag maßgeb- der Geburt oder Adoption des Kindes erfolgt ist, für das die lichen →Bewertungsreserven können Sie unserem Geschäfts- Elternzeit in Anspruch genommen wurde; bericht entnehmen. ▪ Tod des erwerbstätigen Ehepartners beziehungsweise ein- Warum können wir die Höhe der →Überschussbeteiligung nicht getragenen Lebenspartners; garantieren? ▪ Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder 11. Die Höhe der →Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüs- Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit ei- sen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beein- nem Darlehen von mindestens 100.000 Euro; flussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwick- lung des Berufsunfähigkeitsrisikos, des Kapitalmarkts und der ▪ Modernisierung oder Renovierung einer selbst genutzten, Kosten. bereits im Eigentum befindlichen Immobilie mit einem Dar- lehen von mindestens 50.000 Euro; L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 10/31 [Seite 11] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiter- 3. Wie hoch darf die nachzuversichernde jährliche BU-Rente qualifizierung zum kaufmännischen Fach-/Betriebswirt, so- sein? fern die →versicherte Person eine der Weiterqualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt; a) Obergrenze für die Nachversicherung ▪ Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung wie Wir ermitteln die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine zum Beispiel Master, Promotion oder Facharztausbildung, Nachversicherung möglich ist. Haben Sie als →Überschussver- sofern die →versicherte Person bereits einen akademi- wendung Bonusrente vereinbart, ist eine Nachversicherung nur schen Abschluss hatte und eine der Weiterqualifizierung möglich, wenn die Summe aus der erhöhten garantierten BU- entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt; Rente und der aus dieser gebildeten →Bonusrente die Ober- grenze nicht übersteigt. ▪ die →versicherte Person erlangt Prokura; Diese Obergrenze dokumentieren wir in Ihrem →Versicherungs- ▪ Erhöhung des →regelmäßigen Bruttoeinkommens aus nicht schein. Die Höhe der Obergrenze hängt von den Angaben ab, selbstständiger beruflicher Tätigkeit im Rahmen einer Ge- die Sie bei Antragstellung gemacht haben. Dafür ist insbeson- haltserhöhung um mindestens zehn Prozent; dere der Beruf der →versicherten Person entscheidend. In die Obergrenze fallen alle für dieselbe →versicherte Person bei uns ▪ Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozial- bestehenden oder beantragten BU-Renten. versicherungspflichtigen Teilzeit- oder befristeten Arbeits- verhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle; Wenn die →versicherte Person den Beruf wechselt, berechnen wir auf Ihren Wunsch hin die Obergrenze neu (siehe § 11). Die ▪ Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit in ei- Obergrenze werden wir in keinem Fall reduzieren. nem der folgenden freien Berufe: Arzt, Apotheker, Architekt, Beratender Ingenieur, Notar, Patentanwalt, Psychothera- Übersteigt die neue Obergrenze die versicherte Jahresrente, ist peut, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. ab diesem Zeitpunkt eine Nachversicherung bis zu dieser Ober- Voraussetzung ist, dass eine Mitgliedschaft in der jeweils grenze möglich. zuständigen Kammer besteht; b) Finanzielle Angemessenheit der Erhöhung ▪ Stabile Gewinnsteigerung bei Selbstständigen (siehe § 10 Absatz 2 a)); Die →Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des aktuellen →regel- mäßigen Bruttoeinkommens der →versicherten Person nicht ▪ erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. (BBG) mit dem Jahresgehalt am Ende eines Kalenderjah- res; maßgeblich ist die BBG der allgemeinen Rentenversi- Darunter fallen alle für dieselbe →versicherte Person bei uns cherung des Bundeslandes, in dem die →versicherte Per- oder anderen Versicherungen bestehenden oder beantragten son ihren Arbeitsplatz hat; BU-Renten. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die →versicherte Person Schüler, Auszubildender oder Student im Sinne von § 2 ▪ Wegfall oder Reduzierung der Ansprüche bei Berufsunfä- Absätze 3 bis 5 ist. higkeit aus der betrieblichen Altersversorgung. Bei Selbstständigen sind zur Beurteilung der finanziellen Ange- b) Ereignisunabhängige Nachversicherung messenheit der Erhöhung anstelle des aktuellen →regelmäßigen Bruttoeinkommens die aktuellen mittleren Einkünfte gemäß § 10 Sie können das Recht auf Nachversicherung auch ausüben, Absatz 2 a) heranzuziehen. ohne dass eines der Ereignisse nach Absatz 1 a) vorliegt. Vo- raussetzungen hierfür sind jedoch, dass c) Mindest- und Höchstgrenzen für die Erhöhung ▪ in den letzten drei Jahren keine ereignisabhängige oder er- (1) Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung ist eine Erhö- eignisunabhängige Nachversicherung für diesen oder einen hung der Rente um maximal 50 Prozent möglich. Maßgeblich ist anderen bei der Lebensversicherung von 1871 a. G. Mün- dafür die Rente zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Erhöhung be- chen bestehenden Vertrag erfolgt ist und antragen. ▪ nicht zum gleichen Zeitpunkt eine ereignisabhängige Nach- (2) Abweichend hiervon gilt bei dem Ereignis Erhöhung des →re- versicherung nach Absatz 1 a) beantragt wird. gelmäßigen Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger berufli- cher Tätigkeit um mindestens zehn Prozent Folgendes: →Wartezeit ▪ Eine Erhöhung der Rente ist um maximal 6.000 Euro jährlich Es gilt ab Beginn der jeweiligen ereignisunabhängigen Nachver- möglich, jedoch nicht um mehr als 50 Prozent. sicherung eine →Wartezeit von drei Jahren. Tritt ein Leistungs- fall aufgrund von Berufsunfähigkeit, schwerer Krankheit gemäß ▪ Erfolgt die Gehaltserhöhung in Zusammenhang mit einer § 3 Absatz 3 oder Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf dieser →Warte- Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder einer Erhö- zeit ein, erbringen wir keine Leistung aus der jeweiligen Nach- hung der Arbeitszeit im Rahmen einer Teilzeittätigkeit, ent- versicherung. In diesem Fall erlischt diese Nachversicherung. fällt die Beschränkung auf maximal 6.000 Euro jährlich. Die hierfür bis zum Eintritt des Leistungsfalls geleisteten Beiträge werden zurückerstattet. Wurde der Leistungsfall jedoch aus- (3) Wenn durch ein Ereignis im Leben der →versicherten Person schließlich durch einen Unfall verursacht (siehe § 5), leisten wir. mehrere der in Absatz 1 a) genannten Voraussetzungen zur Aus- Der Unfall muss während der →Wartezeit eingetreten sein. übung der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie oder der in § 9 Absätze 1 b) und 2 a) genannten Voraussetzungen zur 2. Wann ist das Recht auf Nachversicherung ausgeschlossen? Ausübung der Meister- und Technikergarantie erfüllt werden, darf die Erhöhung der versicherten BU-Rente aufgrund dieses Sie können das Recht auf Nachversicherung nicht ausüben, Ereignisses insgesamt nicht mehr als 50 Prozent betragen. wenn Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn anlässlich einer Beförderung ▪ Sie Leistungen beantragt haben und wir noch nicht abschlie- eine Erhöhung des →regelmäßigen Bruttoeinkommens erfolgt, ßend geprüft haben, ob die Leistungsvoraussetzungen vor- eine leitende Tätigkeit übernommen und/oder Prokura erlangt liegen, wird. ▪ wir aktuell leisten, (4) Bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung darf die Er- höhung der Rente jeweils maximal 3.000 Euro jährlich betragen. ▪ wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit geleistet haben, (5) Jede Erhöhung der Rente muss mindestens 600 Euro betra- ▪ der Vertrag beitragsfrei ist, gen. ▪ die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist - maßgebend 4. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie die Nachver- ist das →rechnungsmäßige Alter, sicherung beantragen? ▪ der Versicherungsvertrag über einen Kollektivvertrag zu- Wenn Sie eine Nachversicherung beantragen, müssen Sie uns stande gekommen ist, der dieses Recht ausdrücklich aus- Belege und Erklärungen zu folgenden Umständen einreichen: schließt. Ob das Recht auf Nachversicherung ausgeschlos- sen ist, finden Sie in Ihrem →Versicherungsschein. ▪ zum betreffenden Ereignis, L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 11/31 [Seite 12] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ zum →regelmäßigen Bruttoeinkommen beziehungsweise 4. Was gilt für den Einschluss oder die Erhöhung einer →Dy- zu den mittleren Einkünften, namik? ▪ zur →Gesamt-BU-Rente. Sie haben das Recht, eine →Dynamik einzuschließen oder eine bestehende →Dynamik zu erhöhen. Der Einschluss beziehungs- 5. Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Nachversi- weise die Erhöhung muss innerhalb von zwölf Monaten nach cherung? →Berufseintritt beantragt werden. a) Bei Anpassung der →Überschussbeteiligung Es können alle Dynamikmodelle und Prozentsätze gewählt wer- den, die nach unseren Annahmerichtlinien für den dann ausge- Im Falle einer Anpassung des Vertrags aufgrund Verminderung übten Beruf zulässig sind. der aus Überschussanteilen gebildeten →Bonusrente gelten die Regelungen des § 6 Absatz 5 zur →Überschussverwendung Bo- Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. nusrente. 5. Wann kann die BU-Rente vor →Berufseintritt erhöht wer- b) Bei Optionstarifen den? Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung BU-Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die (siehe § 7 Absatz 1 a)) zusätzlich bei Eintritt der nachfolgend ge- in diesem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Beson- nannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausü- deren Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option ben: mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV. ▪ Wechsel der Schulform, §8 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Zu- ▪ Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, kunftsgarantie? ▪ Eintritt der Volljährigkeit, Ist die →versicherte Person Schüler, Auszubildender oder Student im ▪ Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung, Sinne von § 2 Absätze 3 bis 5, haben Sie folgende Gestaltungsmög- lichkeiten: ▪ Erstmaliger Beginn eines →Hochschulstudiums. 1. Was gilt für den Einschluss von Leistungen bei Arbeitsunfä- Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 3 überprüfte Obergrenze. higkeit? Die Regelungen der ereignisabhängigen Nachversicherungsga- Sie haben das Recht, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß rantie gemäß § 7 gelten entsprechend. den Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähig- keit einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf 6. Wie kann die BU-Rente bei →Berufseintritt erhöht werden? Monaten nach →Berufseintritt beantragt werden. Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, (siehe § 7 Absatz 1 a)) zusätzlich bei →Berufseintritt ausüben. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für Gemäß § 7 Absatz 3 c) ist eine Erhöhung um maximal 50 Prozent den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für die Leistungen bei möglich. Abweichend hierzu ist eine Erhöhung um maximal 150 Arbeitsunfähigkeit. Prozent möglich, wenn Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. ▪ der →Berufseintritt nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines →Hochschulstudiums erfolgt und 2. Was gilt für den Einschluss des Pflegepakets? ▪ der dann ausgeübte Beruf diese Ausbildung oder dieses Sie haben das Recht, das Pflegepaket gemäß den Besonderen →Hochschulstudium typischerweise voraussetzt. Bedingungen bei Einschluss des Pflegepakets einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf Monaten nach →Be- Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 3 überprüfte Obergrenze. rufseintritt beantragt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der ereignisabhängigen Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, Nachversicherungsgarantie gemäß § 7. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. 7. Was gilt für die Überprüfung bestehender Ausschlussklau- Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für seln? den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für das Pflegepaket. Sie haben das Recht, nachfolgend aufgeführte Ausschlussklau- Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. seln überprüfen zu lassen. Die Überprüfung kann jeweils inner- 3. Was gilt für die Überprüfung der Berufseinstufung und der halb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfolgend genannten Obergrenze für die Nachversicherung? Ereignisse im Leben der →versicherten Person beantragt wer- den: Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können die- ▪ Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung, ses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfol- ▪ Erstmaliger Beginn eines →Hochschulstudiums, gend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausüben: ▪ →Berufseintritt. ▪ Wechsel der Schulform, Falls in Ihrem →Versicherungsschein durch Ausschlussklauseln geregelt ist, dass die folgenden Ursachen und Umstände bei der ▪ Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, Ermittlung der Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden: ▪ Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung oder eines ▪ Gelenke, →Hochschulstudiums, ▪ Fußdeformitäten, ▪ →Berufseintritt. ▪ Sehnen, Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. ▪ Wirbelsäule, Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei- ben unverändert. ▪ Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze ▪ Allergien, sind dabei ausgeschlossen. ▪ Sehstörungen unter acht Dioptrien, Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. wird überprüft, ob ein Verzicht auf die jeweilige Ausschlussklau- sel für die Zukunft möglich ist. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 12/31 [Seite 13] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Um zu prüfen, ob auf die Klausel verzichtet werden kann, über- ▪ Befreiung von der Versicherungspflicht für selbstständige lassen wir Ihnen einen Fragebogen, der von Ihnen auszufüllen Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung nach ist. Ferner sind Nachweise über die berufliche Tätigkeit und zu- Erfüllung der Mindestpflichtversicherungszeit. sätzlich auf Verlangen über den Gesundheitszustand einzu- reichen. Die damit verbundenen Kosten sind von Ihnen zu tra- Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 1 c) überprüfte Obergrenze. gen. Die Überprüfung erfolgt auf Grundlage unserer zum Über- Die Regelungen der ereignisabhängigen Nachversicherungsga- prüfungszeitpunkt gültigen Annahmerichtlinien. Falls kein Ver- rantie gemäß § 7 gelten entsprechend. zicht auf die Klausel möglich ist, legen wir dies unter Vorlage der entsprechenden Annahmerichtlinie dar. c) Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherung 8. Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Zukunfts- garantie bei Optionstarifen? Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können die- Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die ses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfol- BU-Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die gend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person in diesem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Beson- ausüben: deren Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV. ▪ Abschluss einer durch die HWK anerkannten Weiterqualifi- zierung zum Handwerksmeister, §9 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Meis- ▪ Abschluss einer durch die IHK anerkannten Weiterqualifizie- ter- und Technikergarantie? rung zum Industriemeister, 1. Was gilt für Handwerker und industrielle Fachkräfte? ▪ Abschluss einer Weiterqualifizierung zum staatlich geprüf- ten Techniker. Handwerker im Sinne dieser Bedingungen ist, wer Dazu müssen Sie uns den Meisterbrief beziehungsweise die ▪ eine durch die Handwerkskammer (HWK) anerkannte hand- Techniker-Urkunde einreichen. werkliche Berufsausbildung abgeschlossen hat, Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, ▪ eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Berufsausbildung die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. typischerweise voraussetzt, und Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei- ben unverändert. ▪ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder selbstständig tätig ist. Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze sind dabei ausgeschlossen. Industrielle Fachkraft im Sinne dieser Bedingungen ist, wer Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. ▪ eine durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) aner- kannte industrielle oder technische Berufsausbildung abge- 2. Was gilt für Handwerksmeister, Industriemeister und Tech- schlossen hat, niker? ▪ eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Berufsausbildung Handwerksmeister im Sinne dieser Bedingungen ist, wer typischerweise voraussetzt, und ▪ eine durch die HWK anerkannte Weiterqualifizierung zum ▪ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Meister abgeschlossen hat, Ist die →versicherte Person Handwerker oder industrielle Fach- ▪ eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Weiterqualifizie- kraft, haben Sie im Rahmen der Meister- und Technikergarantie rung typischerweise voraussetzt, und folgende Rechte: ▪ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder a) Erweiterte Stundungsmöglichkeit selbstständig tätig ist. Während einer Industriemeister im Sinne dieser Bedingungen ist, wer ▪ durch die HWK anerkannten Weiterqualifizierung zum ▪ eine durch die IHK anerkannte Weiterqualifizierung zum Handwerksmeister, Meister abgeschlossen hat, ▪ durch die IHK anerkannten Weiterqualifizierung zum Indust- ▪ eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Weiterqualifizie- riemeister, rung typischerweise voraussetzt, und ▪ Weiterqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker ▪ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder selbstständig tätig ist. der →versicherten Person besteht die Möglichkeit, die Beiträge zu stunden. Die Regelungen der Stundung gemäß § 16 Absätze Techniker im Sinne dieser Bedingungen ist, wer 6 und 7 gelten entsprechend. Abweichend dazu ist die Stundung jedoch für die gesamte Dauer der Weiterqualifizierung, maximal ▪ eine Weiterqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker für 48 Monate, möglich. abgeschlossen hat, b) Erweiterte Nachversicherungsgarantie ▪ eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Weiterqualifizie- rung typischerweise voraussetzt, und Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung (siehe § 7 Absatz 1 a)) zusätzlich bei Eintritt der nachfolgend ge- ▪ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder nannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausü- selbstständig tätig ist. ben: Ist die →versicherte Person Handwerksmeister, Industriemeister ▪ Abschluss einer durch die HWK anerkannten Weiterqualifi- oder Techniker, haben Sie im Rahmen der Meister- und Techni- zierung zum Handwerksmeister, kergarantie folgende Rechte: ▪ Abschluss einer durch die IHK anerkannten Weiterqualifizie- a) Erweiterte Nachversicherungsgarantie rung zum Industriemeister, Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung ▪ Abschluss einer Weiterqualifizierung zum staatlich geprüf- (siehe § 7 Absatz 1 a)) auch bei Eintritt der in Absatz 1 b) ge- ten Techniker, nannten Ereignisse ausüben. Zusätzlich haben Sie dieses Recht bei Eintritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der ▪ Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiter- →versicherten Person: qualifizierung zum technischen Fach-/ Betriebswirt, ▪ Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung zum ▪ Aufnahme einer freiberuflichen/selbstständigen beruflichen Bachelor, sofern die →versicherte Person eine der Weiter- Tätigkeit wie beispielweise Betriebsübernahme oder Be- qualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt, triebsgründung, L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 13/31 [Seite 14] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ Übertragung einer leitenden Funktion als angestellter Meis- können Sie die BU-Rente anheben. Dies ist jeweils innerhalb von ter oder Techniker für mindestens drei Vollzeitmitarbeiter. zwölf Monaten nach Feststellung des endgültigen Jahresab- schlusses beziehungsweise der jährlichen Einnahmen-Über- Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 2 b) überprüfte Ober- schuss-Rechnung möglich. grenze. Um feststellen zu können, ob eine stabile Gewinnsteigerung vor- Die Regelungen der ereignisabhängigen Nachversicherungsga- liegt, sind die vorhergehenden sechs Jahre vor Antragstellung rantie gemäß § 7 gelten entsprechend. auf Ausübung der Karrieregarantie relevant. Verglichen werden die aktuellen mittleren Einkünfte mit den früheren mittleren Ein- b) Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für künften. die Nachversicherung Die aktuellen mittleren Einkünfte sind der durchschnittliche Ge- Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze winn vor Steuern der drei Geschäftsjahre, die der Antragstellung für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können die- auf Ausübung der Karrieregarantie unmittelbar vorausgehen. ses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Änderung der nachfolgend genannten Tätigkeitsmerkmale im Leben der →ver- Die früheren mittleren Einkünfte sind der durchschnittliche Ge- sicherten Person ausüben: winn vor Steuern des davor liegenden Dreijahreszeitraums, also des vierten, fünften und sechsten Geschäftsjahres vor Antrag- ▪ Erhöhung des durchschnittlichen Anteils an Bürotätigkeit stellung auf Ausübung der Karrieregarantie. und aufsichtsführender Tätigkeit und/oder In Zeiten, in denen die →versicherte Person nicht selbstständig ▪ Erhöhung der Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbei- war, wird anstelle des Gewinns vor Steuern das →regelmäßige ter, die angeleitet werden. Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen. Dazu müssen Sie uns Belege und Erklärungen zur Änderung der Eine stabile Gewinnsteigerung bei Selbstständigen liegt vor, Tätigkeitsmerkmale einreichen. wenn die aktuellen mittleren Einkünfte um mehr als 30 Prozent Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, höher liegen als die früheren mittleren Einkünfte. Das bedeutet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. die mittleren Einkünfte müssen binnen dreier Jahre insgesamt Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei- um mehr als 30 Prozent angestiegen sein. ben unverändert. In diesem Fall gilt die stabile Gewinnsteigerung zum Zeitpunkt Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze der Feststellung des endgültigen Jahresabschlusses oder der sind dabei ausgeschlossen. Einnahmen-Überschuss-Rechnung als eingetreten. Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. b) Pro Erhöhung darf die BU-Rente jeweils um maximal zehn Pro- zent angehoben werden. 3. Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Meister- und Technikergarantie bei Optionstarifen? c) Die →Gesamt-BU-Rente darf infolge der Erhöhung 50 Prozent der aktuellen mittleren Einkünfte der →versicherten Person Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die BU- (siehe Absatz a)) nicht übersteigen. Darunter fallen alle für die- Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die in die- selbe →versicherte Person bei uns oder anderen Versicherun- sem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Besonderen Bedin- gen bestehenden oder beantragten BU-Renten. gungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV. 3. Welche weiteren Grenzen gelten für die Anhebung der BU- Rente durch die Karrieregarantie? § 10 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Karri- Die BU-Rente darf infolge der Erhöhung durch die Karrierega- rantie maximal doppelt so hoch sein wie die Obergrenze für die eregarantie? Nachversicherung. Diese Obergrenze finden Sie in Ihrem →Ver- Ist die →versicherte Person erwerbstätig und hat die BU-Rente die sicherungsschein. In die Obergrenze fallen alle für dieselbe Obergrenze, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist, erreicht, →versicherte Person bei uns bestehenden oder beantragten BU- können Sie Ihre BU-Rente trotzdem ohne erneute Risikoprüfung er- Renten. höhen. Übt die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Erhöhung einen 1. Was ist die Karrieregarantie für Angestellte? Beruf aus, für den nach unseren Annahmerichtlinien eine Höchstgrenze für die versicherbare Jahresrente gilt, darf die BU- a) Ist die →versicherte Person Rente durch die Karrieregarantie nur bis zu dieser Höchstgrenze angehoben werden. ▪ als Arbeitnehmer in einem unbefristeten Angestelltenver- hältnis beschäftigt und 4. Wann ist das Recht auf die Karrieregarantie ausgeschlos- sen? ▪ steigt das →regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen der →versicherten Person im Rahmen einer Gehaltserhöhung Sie können die Karrieregarantie nicht ausüben, wenn im Vergleich zum Vormonat um mindestens fünf Prozent, ▪ Sie aufgrund der Gehaltserhöhung beziehungsweise stabi- können Sie die BU-Rente innerhalb von zwölf Monaten nach der len Gewinnsteigerung (siehe Absatz 2 a)) bereits Ihr Recht Erhöhung des →regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens auf Erhöhung der BU-Rente durch die Nachversicherungs- der →versicherten Person anheben. garantie oder die Zukunftsgarantie in Anspruch genommen haben, b) Die prozentuale Erhöhung der BU-Rente darf maximal so hoch sein wie die prozentuale Erhöhung des →regelmäßigen monatli- ▪ zum Zeitpunkt der Ausübung der Karrieregarantie die BU- chen Bruttoeinkommens der →versicherten Person. Rente unterhalb der Obergrenze liegt, bis zu der eine Nach- versicherung möglich ist, c) Die →Gesamt-BU-Rente darf infolge der Erhöhung 60 Prozent des aktuellen →regelmäßigen Bruttoeinkommens der →versi- ▪ Sie Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt cherten Person nicht übersteigen. Darunter fallen alle für die- haben und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob selbe →versicherte Person bei uns oder anderen Versicherun- die Leistungsvoraussetzungen vorliegen, gen bestehenden oder beantragten BU-Renten. ▪ wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge- 2. Was ist die Karrieregarantie für Selbstständige? leistet haben, a) Ist die →versicherte Person ▪ der Vertrag beitragsfrei ist, ▪ hauptberuflich seit mindestens einem Jahr selbstständig tä- ▪ sich die →versicherte Person in Ausbildung befindet, tig und ▪ die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist - maßgebend ▪ erzielt sie aus dieser Tätigkeit eine stabile Gewinnsteige- ist das →rechnungsmäßige Alter, rung, L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 14/31 [Seite 15] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ der Versicherungsvertrag über einen Kollektivvertrag zu- 1. Wann können Sie die Pflegegarantie ausüben? stande gekommen ist, der dieses Recht ausdrücklich aus- schließt. Ob die Karrieregarantie ausgeschlossen ist, finden Sie können das Pflegepaket innerhalb von zwölf Monaten nach Sie in Ihrem →Versicherungsschein. Vollendung des 40. Lebensjahres der →versicherten Person ein- schließen. 5. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie die Karriere- garantie beantragen? 2. Welche Bedingungen gelten für den Einschluss des Pflege- pakets? Wenn Sie die Karrieregarantie ausüben wollen, müssen Sie uns Belege und Erklärungen zu folgenden Umständen einreichen: Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. ▪ bei Angestellten zum →regelmäßigen monatlichen Brutto- Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für einkommen vor und nach der Gehaltserhöhung, den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für das Pflegepaket. ▪ bei Selbstständigen zum Gewinn vor Steuern der letzten Für das Pflegepaket gelten die Regelungen der Besonderen Be- sechs Geschäftsjahre, dingungen bei Einschluss des Pflegepakets. ▪ zur aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit, 3. Wann ist das Recht auf Einschluss des Pflegepakets ausge- schlossen? ▪ zur →Gesamt-BU-Rente. Sie können das Recht auf Einschluss des Pflegepakets nicht 6. Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Karrierega- ausüben, wenn rantie bei Optionstarifen? ▪ Sie Leistungen beantragt haben und wir noch nicht ab- Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die BU- schließend geprüft haben, ob die Leistungsvoraussetzun- Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die in die- gen vorliegen, sem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Besonderen Bedin- gungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz ▪ wir aktuell leisten, und der BU-Option zur Golden IV. ▪ wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit geleistet haben, § 11 Können Sie die Berufseinstufung und die Obergrenze ▪ der Vertrag beitragsfrei ist, für die Nachversicherung überprüfen lassen? ▪ der Versicherungsvertrag über einen Kollektivvertrag zu- stande gekommen ist, der dieses Recht ausdrücklich aus- Bei einem Berufswechsel der →versicherten Person haben Sie das schließt. Ob das Recht auf Einschluss des Pflegepakets Recht, die Berufseinstufung der →versicherten Person und die Ober- ausgeschlossen ist, finden Sie in Ihrem →Versicherungs- grenze für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. schein. 1. Wann können Sie die Überprüfung beantragen und welche Unterlagen sind dazu erforderlich? § 13 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Ver- Die Überprüfung ist jederzeit möglich, jedoch frühestens sechs längerungsgarantie? Monate nach dem Berufswechsel der →versicherten Person. Die Verlängerungsgarantie ist das Recht, die →Versicherungsdauer Wenn Sie die Überprüfung beantragen, müssen Sie uns den ent- und →Leistungsdauer Ihres Vertrags an eine Erhöhung der Regelal- sprechenden Fragenbogen zum Berufswechsel einreichen. tersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung oder im berufsstän- dischen Versorgungswerk des entsprechenden Kammerberufes, in Wir können eine Änderung der Berufseinstufung von einer er- dem die →versicherte Person Mitglied ist, anzupassen – ohne er- neuten Risikoprüfung abhängig machen. Die Überprüfung der neute Risikoprüfung. Obergrenze für die Nachversicherung erfolgt ohne erneute Risi- koprüfung. 1. Wann können Sie die Verlängerungsgarantie ausüben? Die Möglichkeiten zur Überprüfung der Berufseinstufung und der Sie können das Recht auf Verlängerung innerhalb von zwölf Mo- Obergrenze für die Nachversicherung im Rahmen der Zukunfts- naten garantie (siehe § 8 Absatz 3) sowie der Meister- und Techniker- garantie (siehe § 9 Absätze 1 c) und 2 b)) bleiben unberührt. ▪ nach Inkrafttreten einer Regelung in der gesetzlichen Ren- tenversicherung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze bezie- 2. Wie wirkt sich die Überprüfung auf Ihren Vertrag aus? hungsweise a) Führt die neue berufliche Tätigkeit zu einer verbesserten Berufs- ▪ wenn die →versicherte Person Mitglied in einem berufsstän- einstufung, sinkt der künftige zu zahlende Beitrag. Wir ermitteln dischen Versorgungswerk ist, nach Inkrafttreten einer be- den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit- rufsständischen Regelung zur Erhöhung der Regelalters- punkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte grenze des entsprechenden Kammerberufes Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse bleiben unverän- dert. ausüben. b) Wenn die Überprüfung eine höhere Obergrenze für die Nachver- 2. Wie wirkt sich die Ausübung der Verlängerungsgarantie auf sicherung ergibt, ist ab diesem Zeitpunkt eine Nachversicherung Ihren Vertrag aus? bis zu dieser Obergrenze möglich. Die →Versicherungsdauer und die →Leistungsdauer Ihres Ver- c) Können wir Ihnen aufgrund des Berufswechsels der →versicher- trags werden dabei maximal um die Zeitspanne verlängert, um ten Person keinen günstigeren Beitrag beziehungsweise keine die sich die Regelaltersgrenze für die →versicherte Person ver- höhere Obergrenze anbieten, bleiben Ihr bisheriger Beitrag und schiebt. Sie können die Dauer nur um volle Monate verlängern. Ihre bisherige Obergrenze unverändert. Eine Beitragserhöhung Üben Sie die Verlängerungsgarantie aus, berechnen wir den Bei- und eine Herabsetzung der Obergrenze schließen wir von Vorn- trag für Ihren Vertrag neu. Dabei berücksichtigen wir das Alter herein aus. der →versicherten Person bei Abschluss des Vertrags, die Lauf- zeit des bisherigen Vertrags einschließlich der Verlängerung so- § 12 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Pfle- wie gegebenenfalls vereinbarte Beitragszuschläge. gegarantie? Infolge der verlängerten Vertragsdauer erhöhen sich Ihre Bei- träge nach Ausübung der Verlängerungsoption. Über die Bei- Die Pflegegarantie beinhaltet das Recht, das Pflegepaket (siehe Be- tragsanpassung informieren wir Sie in →Textform. sondere Bedingungen bei Einschluss des Pflegepakets) ohne er- neute Risikoprüfung in Ihren Vertrag einzuschließen. Dieses Recht Vereinbarte Leistungsausschlüsse gelten auch für die verlän- besteht unabhängig vom Recht auf Einschluss des Pflegepakets aus gerte →Versicherungsdauer. der Zukunftsgarantie (siehe § 8 Absatz 2). 3. Wann ist die Verlängerungsgarantie ausgeschlossen? Sie können die Verlängerungsgarantie nicht ausüben, wenn L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 15/31 [Seite 16] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ Sie Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt 3. Wann ist die Übernahme des Ergebnisses der Risikoprüfung haben und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob für eine Basisrentenversicherung mit BUZ ausgeschlossen? die Leistungsvoraussetzungen vorliegen, In folgenden Fällen können Sie nicht verlangen, dass wir die zu ▪ wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge- Ihrer bestehenden Versicherung erfolgte Risikoprüfung für eine leistet haben, Basisrentenversicherung mit BUZ übernehmen: ▪ das bei Vertragsabschluss vereinbarte Endalter weniger als a) Sie haben Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit der →ver- 60 Jahre beträgt, sicherten Person beantragt und wir haben noch nicht abschlie- ßend geprüft, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen. ▪ der Vertrag beitragsfrei ist. b) Wir leisten bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit der →versi- cherten Person. § 14 Kann die Risikoprüfung Ihrer Versicherung für eine neue Basisrentenversicherung mit Berufsunfähigkeits- c) Die →versicherte Person ist älter als 40 Jahre - maßgebend ist das →rechnungsmäßige Alter. zusatzversicherung übernommen werden? d) Der Beitrag zur Basisrentenversicherung beträgt - ohne Berück- Sie können beantragen, dass wir die zu Ihrer bestehenden Berufsun- sichtigung des Beitrags zur Berufsunfähigkeitszusatzversiche- fähigkeitsversicherung erfolgte Risikoprüfung für eine Basisrenten- rung - mehr als 3.000 Euro jährlich. versicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) über- nehmen. e) Die bestehende Versicherung ist über einen Kollektivvertrag mit reduzierter Risikoprüfung zustande gekommen. 1. Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? f) Die bestehende Versicherung ist darauf zurückzuführen, dass Für die Übernahme der Risikoprüfung müssen folgende Voraus- Sie eine der folgenden Optionen ausgeübt haben: setzungen erfüllt sein: ▪ BU-Option der Golden IV, a) Sie kündigen die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung unter der Bedingung, dass eine Basisrentenversicherung mit ▪ BU-Option der Performer Primus-Rentenversicherung, BUZ mit der →versicherten Person als →Versicherungsnehmer zustande kommt. Die →versicherte Person beantragt gleichzeitig ▪ BU-Option mit Pflegeschutz von MeinPlan Kids, mit der Kündigung der bestehenden Versicherung eine Basisren- tenversicherung mit BUZ. Ihre Kündigung der bestehenden Ver- ▪ Fortführung der BU-Rente im Rahmen einer selbstständigen sicherung wird mit Beginn der Basisrentenversicherung mit BUZ Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beitragsfreistellung der wirksam. MeinPlan Basisrente nach § 20 Absätze 14 bis 15 der Be- sonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz- b) Der Abschluss der Basisrentenversicherung mit BUZ erfolgt in versicherung mit erweiterten Leistungen zu „MeinPlan Ba- dem Tarif, der zu diesem Zeitpunkt verkaufsoffen ist. sisrente – die fondsgebundene Basis-Rente der LV 1871“ (Golden BUZ). c) Der Beitrag und der Umfang des Versicherungsschutzes der Ba- sisrentenversicherung mit BUZ bestimmt sich nach den Angaben g) Ihre bestehende Versicherung ist beitragsfrei gestellt. zu Ihrer bestehenden Versicherung unter Berücksichtigung der weiteren Angaben gemäß Absatz 1 d). h) Ihre Versicherung besteht im Rahmen einer betrieblichen Alters- versorgung. d) Nachfolgende Angaben Ihrer bestehenden Versicherung gelten nicht weiter. Für die BUZ zur Basisrentenversicherung gilt statt- i) Das Endalter Ihrer bestehenden Versicherung liegt unter dem dessen: Mindest-Endalter, das für den Abschluss einer Basisrentenversi- cherung mit BUZ vorausgesetzt wird. ▪ Versicherungsbeginn ist das Datum, zu dem die Basisren- tenversicherung mit BUZ beginnen soll. ▪ Eintrittsalter ist das Alter der →versicherten Person bei Ab- schluss der Basisrentenversicherung mit BUZ. Beginn des Versicherungsschutzes ▪ Die →Versicherungsdauer und die →Leistungsdauer der neuen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entsprechen der restlichen →Versicherungsdauer und restlichen →Leis- § 15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? tungsdauer der bestehenden Versicherung. Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns ab- e) Haben Sie zu Ihrer bestehenden Versicherung Leistungen bei geschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im →Versicherungs- Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Pflegepakets oder Leistun- schein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungs- gen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart, entfallen diese bei der Ba- schutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie sisrentenversicherung mit BUZ. den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 16 Absätze 2 und 3 und § 17). f) Wollen Sie zusätzliche Leistungen vereinbaren, ist dafür unsere Zustimmung erforderlich. 2. Wie erfolgt die Risikoprüfung zur Basisrentenversicherung mit BUZ? Beitragszahlung a) Wir legen der neuen Basisrentenversicherung mit BUZ das Er- gebnis der Risikoprüfung Ihrer bestehenden Versicherung ein- schließlich vereinbarter Zuschläge sowie Leistungsausschlüsse § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? zugrunde. 1. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-, b) Haben Sie uns im Rahmen der Antragstellung der bestehenden Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten. Die Versicherung unzutreffende Angaben über die Risikoverhält- →Versicherungsperiode entspricht der Zahlungsweise. Bei Jah- nisse der →versicherten Person gemacht (Verletzung der vor- reszahlung beträgt sie beispielsweise ein Jahr, bei halbjährlicher vertraglichen Anzeigepflicht), gelten die Regelungen gemäß § 26 Beitragszahlung ein halbes Jahr und so weiter. auch für die neue Basisrentenversicherung mit BUZ. Die Fristen 2. Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss nach § 21 Absatz 3 VVG über die Folgen einer Verletzung der des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versi- vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 26 beginnen bei Ab- cherungsbeginn. Unverzüglich heißt, ohne schuldhaftes Zögern. schluss der Basisrentenversicherung mit BUZ nicht neu zu lau- Der Versicherungsbeginn ist im →Versicherungsschein angege- fen. ben. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten →Versicherungsperiode fällig. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 16/31 [Seite 17] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen 3. Sie können die Beiträge überweisen oder im Lastschriftverfahren § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein- bart, buchen wir den Beitrag jeweils zu den in Absatz 2 genann- zahlen? ten Terminen von dem uns angegebenen Konto ab. Erster Beitrag 4. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- 1. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir ligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. uns eingeht. Wenn wir vereinbart haben, den Beitrag von einem In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Un- Konto einzuziehen, gilt die Zahlung in folgendem Fall als recht- tersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. zeitig: Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen ▪ Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. und 2. Ist der erste Beitrag noch nicht gezahlt, wenn der Versicherungs- ▪ Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widerspro- fall eintritt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, chen. wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in →Textform oder Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- durch einen auffälligen Hinweis im →Versicherungsschein auf ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Pflicht verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben zur Leistung bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. werden kann, können wir künftig die Zahlung außerhalb des Folgebeitrag Lastschriftverfahrens verlangen. 3. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen 5. Sie übermitteln Ihre Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. auf Ihre Kosten in →Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zah- Stundung lungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. 6. Sie können verlangen, dass die Beitragszahlung für Ihre Versi- 4. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah- cherung ausgesetzt wird. Eine solche Stundung ist für maximal lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- 24 Monate möglich. Während der Elternzeit ist abweichend da- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit von eine Stundung von maximal 36 Monaten möglich. der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit in vollem haben. Umfang erhalten. 5. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag Voraussetzungen für die Stundung sind: fristlos kündigen, wenn Sie sich noch immer mit Beiträgen, Zin- sen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir ▪ Der Vertrag besteht mindestens seit einem Jahr und Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie- ▪ seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergangen sen haben. und Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. ▪ die nach Ablauf der Beitragsstundung verbleibende →Bei- Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn tragszahlungsdauer beträgt noch mindestens ein Jahr. Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich. 6. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen Während des Stundungszeitraums fallen keine Zinsen aufgrund können Sie nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung. der Stundung für Sie an. Wurde die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden, können Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf nachzahlen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums können Sie die gestunde- ten Beiträge zinslos: Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- wirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die ▪ in einem Betrag nachzahlen, zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintre- ten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. ▪ in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährli- chen Raten über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten nachentrichten, oder ▪ Regelungen zur Beteiligung an Invest- mit einem vorhandenen verzinslich angesammelten Gutha- ben oder →Fondsguthaben ganz oder teilweise verrechnen mentfonds lassen. Anstelle der zinslosen Rückzahlung der gestundeten Beiträge, können Sie die offenen Beiträge auch durch eine Vertragsände- rung – wahlweise Verringerung der Versicherungsleistungen § 18 Wann sind Sie an Investmentfonds beteiligt und was oder Erhöhung des zukünftigen Beitrags – begleichen. gilt bei einer Beteiligung? Haben Sie die Beitragszahlung bereits 24 Monate ausgesetzt, 1. Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Überschussverwendung müssen Sie alle gestundeten Beiträge nachzahlen, bevor Sie er- Fondsguthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Bei- neut eine Stundung vereinbaren können. tragsverrechnung vereinbart, sind Sie unmittelbar an der Wert- Sie können nicht mehr stunden, wenn Sie bereits eine Stundung entwicklung eines Sondervermögens (→Anlagestock) beteiligt. für insgesamt 24 Monate in Anspruch genommen haben und die Dieses Sondervermögen besteht aus Anteilen von Investment- gestundeten Beiträge auf die restliche →Beitragszahlungsdauer fonds, an die die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind. verteilt wurden. Wir legen den →Anlagestock gesondert von unserem sonstigen Vermögen an. Die auf Ihren Vertrag anfallenden Fondsanteile Sie können das Recht auf Stundung neu begründen, indem Sie bilden das →Fondsguthaben Ihrer Versicherung. die ausstehenden auf die restliche →Beitragszahlungsdauer ver- teilten Raten einmalig nachzahlen. 2. Die Leistungen aus der →Überschussbeteiligung sind vom Wert des →Fondsguthaben Ihrer Versicherung abhängig. 7. Wenn eine Leistung fällig wird, verrechnen wir etwaige Beitrags- rückstände mit dieser. Kündigen Sie Ihre Versicherung und ist Den Wert des →Fondsguthabens ermitteln wir wie folgt: Die An- eine Verrechnung der gestundeten Beiträge nicht möglich, müs- teile von Investmentfonds werden mit dem Rücknahmepreis an- sen Sie diese in einem Betrag nachzahlen. gesetzt. Wir multiplizieren die Anzahl der Fondsanteile in Ihrem Vertrag mit dem am jeweiligen Stichtag ermittelten Rücknahme- preis. Bei im Voraus bekannten Transaktionen, legen wir als Stichtag den Tag der Fälligkeit zugrunde. Sollte dieser Tag kein L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 17/31 [Seite 18] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen →Börsentag sein, erfolgt die Umrechnung am nächsten →Bör- Fonds unserer aktuellen Auswahl wählen. Dies bedeutet jedoch sentag. Bei sofort auszuführenden Transaktionen erfolgt die Um- nicht, dass gleichzeitig auch zukünftige Beiträge in neue Fonds rechnung spätestens am nächsten →Börsentag nach Eingang investiert werden. Solange Sie die Anlageaufteilung der künfti- Ihres Auftrags bei uns. Fondsanteile in Fremdwährung werden gen Beträge nicht ändern (siehe Absatz 2), erfolgt die Anlage zu den dabei gültigen Tageskursen in Euro umgerechnet. entsprechend Ihrer bisher gewählten Fondsaufteilung. 3. Soweit die Erträge aus den im →Anlagestock enthaltenen Ver- Bei der Umschichtung wird das →Fondsguthaben entsprechend mögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittel- Ihrer Festlegung ganz oder teilweise auf die neu bestimmten bar dem →Anlagestock zu. Sie erhöhen damit den Wert der Fonds übertragen. Wir rechnen dieses in Anteileinheiten der neu Fondsanteile. Erträge, die ausgeschüttet werden, rechnen wir in bestimmten Fonds um. Dabei legen wir den Kurs des →Börsen- Fondsanteile um. Wir schreiben diese Ihrem Vertrag gut. tages zugrunde, an dem der Fondswechsel ausgeführt wird. 4. Da die Wertentwicklung des →Fondsguthabens nicht vo- Die Umschichtung führen wir spätestens am zweiten →Börsen- rauszusehen ist, können wir die Höhe der Leistung aus dem tag nach Eingang Ihres Auftrags bei uns durch, jedoch nicht vor →Fondsguthaben nicht garantieren. Erst bei Fälligkeit einer dem von Ihnen genannten Termin. Die Umschichtung von Leistung aus dem →Fondsguthaben (siehe § 6 Absatz 5) →Fondsguthaben auf Fonds, die Ihrem →Fondsguthaben be- steht die Höhe der Leistung fest. reits zugrunde liegen, gilt ebenfalls als →Shift. Bei einer Um- schichtung fallen keine Ausgabeaufschläge an. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der Investmentfonds im →Anlagestock einen Wertzuwachs Die Umschichtung Ihres →Fondsguthaben ist immer kostenfrei. zu erzielen. Bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminderung. Dies bedeutet, dass die Leistun- Änderung der Anlageaufteilung (→Switch) gen aus der →Überschussbeteiligung bei einer guten 2. Sie können auch nur Ihre künftigen Beiträge in anderen von uns Fondsentwicklung höher sein werden als bei einer weniger angebotenen Fonds anlegen (→Switchen). Dabei können Sie guten Fondsentwicklung. Bei Werten, die nicht in Euro ge- aus den zur Verfügung stehenden Fonds insgesamt bis zu 20 führt werden, können Schwankungen der Währungskurse verschiedene Fonds wählen. Für die Anlageaufteilung muss der den Wert des →Fondsguthabens zusätzlich beeinflussen. Prozentanteil pro Fonds mindestens 3 Prozent betragen. Es sind nur ganzzahlige Prozentsätze möglich. Die Summe der prozen- § 19 Was gilt für →Auszahlungen aus dem Fondsguthaben? tualen Anteile muss 100 Prozent ergeben. Das bereits angesam- melte →Fondsguthaben ist von dieser Änderung nicht betroffen Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Überschussverwendung Fonds- und verbleibt in den bisher angesparten Fonds. guthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrech- nung vereinbart, sind →Auszahlungen aus dem Fondsguthaben Die Änderung führen wir spätestens am zweiten →Börsentag möglich. nach Eingang Ihres Auftrags bei uns durch. Ist ein →Switch von Ihnen zu einem späteren Termin gewünscht, wird die Änderung 1. Können Fondsanteile an Sie übertragen werden? an diesem Termin durchgeführt. Die Änderung Ihrer Anlageauf- teilung (→Switch) ist für Sie immer kostenfrei. a) Bei Fälligkeit einer Leistung aus dem →Fondsguthaben (siehe § 6 Absatz 5) erbringen wir die Auszahlung grundsätzlich in Geld. 3. Bei einem Wechsel Ihrer Fondsanlage (→Shift oder →Switch) Spätestens einen Monat vor dem Fälligkeitstag können Sie je- bleiben die technischen Daten zu Ihrer Versicherung unverän- doch beantragen, dass Ihnen abweichend hiervon die Fondsan- dert. Technische Daten sind beispielsweise der Versicherungs- teile des →Anlagestocks übertragen werden. Zur Ausübung die- beginn, der Rentenzahlungsbeginn, der Beitrag, die garantierte ses Wahlrechts werden wir Sie rechtzeitig informieren. →Todesfallleistung sowie eine eventuell vereinbarte →Erlebens- fallgarantie. b) Auszahlungen unter 1.000 Euro, Bruchteile von Fondsanteilen oder Fondsanteile institutioneller Anlageklassen erbringen wir in 4. Ihrem →Fondsguthaben dürfen insgesamt bis zu 40 Investment- jedem Fall in Geld. fonds zugrunde liegen. c) Wenn Sie die Übertragung der Fondsanteile verlangen, müssen Vermögenssicherung zum Ende der →Versicherungsdauer Sie uns ein bestehendes Wertpapierdepot benennen, auf wel- (→Ablaufmanagement) ches die Anteile übertragen werden können. Die Übertragung der Fondsanteile erfolgt auf Ihre Kosten (siehe § 25) und Ihre 5. Bei Versicherungen ab einer →Versicherungsdauer von zwölf Gefahr. Jahren bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenfreien pas- siven →Ablaufmanagements an. Dadurch werden die Risiken ei- 2. Können Fondsanteile auch vorzeitig ausgezahlt werden? ner Wertminderung aufgrund von Kursrückgängen reduziert (Si- cherung Ihres Börsenerfolges). a) Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich das vorhandene →Fondsguthaben oder einen Teil davon auszahlen zu lassen. Haben Sie das passive →Ablaufmanagement bei Vertragsab- Wir setzen die Auszahlung in Euro fest. schluss vereinbart, beginnen wir fünf Jahre vor dem vereinbarten Ende der →Versicherungsdauer mit der Sicherung Ihres Börsen- b) Maßgeblich für die Wertfestlegung der Auszahlung ist der Preis erfolges. Wir schichten unabhängig vom Kapitalmarktverlauf Ihr der Fondsanteile des →Börsentages, an dem die Auszahlung →Fondsguthaben monatlich in einen risikoarmen Fonds um. ausgeführt wird. Ist eine sofortige Auszahlung gewünscht, legen Den risikoarmen Fonds wählen wir aus unserer dann gültigen wir den Preis der Anteileinheiten spätestens des nächsten →Bör- Fondsauswahl aus. Über den Beginn des →Ablaufmanagements sentages, nach dem der Antrag auf Auszahlung bei uns einge- werden wir Sie rechtzeitig informieren. Weitere Informationen gangen ist, zugrunde. und Erläuterungen erhalten Sie mit unserem Schreiben. c) Eine Auszahlung muss mindestens 200 Euro betragen. Den Be- Sie können jederzeit das →Ablaufmanagement beenden. Die trag entnehmen wir anteilmäßig den Investmentfonds Ihres Frist für die Beendigung zum nächsten Monatsersten beträgt →Fondsguthabens. Die Auszahlung erfolgt auf Ihre Kosten zwei Wochen. Eine erneute Aktivierung ist ebenfalls möglich. (siehe § 25) und Ihre Gefahr. Haben Sie das →Ablaufmanagement nicht bei Vertragsab- d) Bitte beachten Sie, dass →Auszahlungen das Fondsguthaben schluss vereinbart, werden wir Sie dennoch rechtzeitig auf diese mindern. Entsprechend vermindern sich auch die Leistungen aus Option hinweisen (Ablaufcheck). Sie haben dann die Möglichkeit dem →Fondsguthaben. Informationen dazu können Sie der Ab- das →Ablaufmanagement nachträglich zu beantragen oder ein- rechnung Ihrer Auszahlung entnehmen. malig Ihr →Fondsguthaben kostenlos in risikoärmere Invest- mentfonds umzuschichten. § 20 Wie können Sie Fonds wechseln? § 21 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Überschussverwendung Fonds- guthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrech- Fonds? nung vereinbart, können Sie Folgendes in Anspruch nehmen: 1. Das Fondsangebot kann im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Umschichtung des →Fondsguthaben (→Shift) Gründen Veränderungen unterworfen sein. 1. Sie können jederzeit Ihr bereits angespartes →Fondsguthaben in andere Fonds umschichten (→Shiften). Sie können aus allen L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 18/31 [Seite 19] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Solche Gründe können beispielsweise sein: Ergibt sich eine →beitragsfreie BU-Rente von Null Euro, erlischt die Versicherung. ▪ die Schließung oder Auflösung eines Investmentfonds durch die Fondsgesellschaft, Sie haben die Möglichkeit zu beantragen, dass die Rentenhöhe bei Verkürzung der →Versicherungsdauer beibehalten wird. ▪ die nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Kosten, mit denen wir beim Fondseinkauf belastet werden, 5. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Leistung zur Verfügung stehende Betrag entspricht nicht der ▪ die Einstellung von An- und Verkauf, Summe der gezahlten Beiträge. Er entspricht dem →Deckungs- kapital zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung. Dieses berechnen ▪ die Beendigung unserer Kooperation mit der entsprechen- wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Fondsgesellschaft, den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. ▪ Investmentfonds erfüllen die ursprüngliche Anlagestrategie Wir legen mindestens den Betrag des →Deckungskapitals zu- aus Sicht des Vermögensverwalters oder des Versicherers grunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beach- nicht mehr beziehungsweise entsprechen der Anlagephilo- tung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten sophie des gewählten Portfolios nicht mehr. Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre 2. In solchen Fällen sind wir berechtigt, den betroffenen Invest- ergibt. Haben Sie eine →Beitragszahlungsdauer von weniger als mentfonds aus unserer Auswahl zu entfernen. Dies gilt auch für fünf Jahren vereinbart, verteilen wir die Abschluss- und Ver- bereits bestehende Versicherungsverträge. triebskosten auf die →Beitragszahlungsdauer. 3. Sollte Ihre Versicherung von einer Änderung nach Absatz 1 oder Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- 2 betroffen sein, werden wir Sie unverzüglich schriftlich benach- freien Leistung zur Verfügung stehenden Betrags nehmen wir ei- richtigen. Ab Zugang einer derartigen Benachrichtigung können nen →Abzug gemäß § 23 vor. Sie innerhalb von vier Wochen einen Investmentfonds aus unse- Weiterhin ziehen wir ausstehende Forderungen (zum Beispiel rer aktuellen Auswahl benennen, der anstelle des bei uns nicht rückständige Beiträge, Kosten) von dem zur Verfügung stehen- mehr zur Anlage zur Verfügung stehenden Investmentfonds tre- den Betrag ab. ten soll. Dies gilt für die Anlage zukünftiger Beträge und gegebe- nenfalls – je nach Art des Vorfalls – auch für die Umschichtung 6. Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das für Sie des bestehenden →Fondsguthabens. Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos- 4. Benennen Sie innerhalb der gesetzten Frist keinen Investment- ten (siehe § 24) nur ein geringer Betrag zur Bildung einer fonds, sind wir berechtigt, einen Wechsel vorzunehmen. Dabei →beitragsfreien BU-Rente vorhanden. Auch in den Folge- wählen wir einen Investmentfonds, der nach Meinung des Ver- jahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge - ge- antwortlichen Aktuars ein vergleichbares Anlageprofil bietet. Ei- messen an den gezahlten Beiträgen - keine oder nur geringe nen entsprechenden Investmentfonds sowie den Fondswechsel- Mittel für die Bildung einer →beitragsfreien BU-Rente zur stichtag werden wir Ihnen bereits in der in Absatz 3 genannten Verfügung. Nähere Informationen zur →beitragsfreien BU- Benachrichtigung benennen. Rente können Sie Ihrem →Versicherungsschein entnehmen. 5. Kosten entstehen hierbei für Sie nicht. 7. Ist die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfreistel- lung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund vor Beitragsfrei- stellung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt. Befristete Beitragsfreistellung Kündigung und Beitragsfreistellung Ihres 8. Sie können jederzeit in →Textform verlangen, zum Beginn der Vertrags nächsten →Versicherungsperiode von der Pflicht zur Beitrags- zahlung für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum befreit zu wer- den. Der von Ihnen festgelegte Zeitraum der Beitragsfreistellung § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Ist der vereinbarte Zeitraum der Beitragsfreistellung abgelaufen, setzen wir die Bei- beitragsfrei stellen? tragszahlung wieder in Kraft, ohne dass Sie dies beantragen Kündigung müssen. 1. Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufen- 9. Die Beitragszahlung setzen wir nach Ende der von Ihnen ge- den →Versicherungsperiode (siehe § 16 Absatz 1) in →Textform wählten Frist nicht wieder in Kraft, wenn kündigen. Die Kündigung wird zum Schluss der →Versiche- ▪ die →versicherte Person berufsunfähig im Sinne von § 2 rungsperiode wirksam, in der wir Ihre Kündigung erhalten haben. oder § 5 ist, Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei uns. ▪ Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart sind und die 2. Mit Ihrer Kündigung erlischt die Versicherung. Ein →Rückkaufs- →versicherte Person arbeitsunfähig im Sinne von § 2 der wert wird nicht fällig. Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Über- Besonderen Bedingungen für die Leistung bei Arbeitsunfä- schussverwendung verzinsliche Ansammlung, →Überschuss- higkeit ist oder verwendung Fondsguthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrechnung vereinbart, zahlen wir davon un- ▪ die verbleibende →Beitragszahlungsdauer weniger als ein berührt das angesammelte Guthaben beziehungsweise das Jahr beträgt. →Fondsguthaben aus. Die Kündigung ist mit dem Nachteil verbunden, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. 10. Wird die Beitragszahlung nach Ablauf der von Ihnen gewählten Frist wieder in Kraft gesetzt, führen wir den Vertrag mit der BU- 3. Ist die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung be- Rentenhöhe fort, die vor der Beitragsfreistellung vereinbart war. rufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund bereits vor Kündigung Wir berechnen Ihren Beitrag nach anerkannten Regeln der Ver- eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt. sicherungsmathematik neu. Falls der Beitrag höher sein sollte als der Beitrag vor der Beitragsfreistellung, können Sie den Ver- Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung trag auch mit dem Beitrag weiterführen, der vor der Beitragsfrei- 4. Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie jederzeit in stellung vereinbart war. In diesem Fall setzen wir die Höhe der →Textform verlangen, zum Beginn der nächsten →Versiche- BU-Rente entsprechend herab. rungsperiode von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu wer- 11. Die Wiederinkraftsetzung führen wir mit unveränderten Rech- den. Die Beitragsfreistellung wird zum Schluss der →Versiche- nungsgrundlagen durch. rungsperiode wirksam, in der wir Ihren Antrag erhalten haben. Maßgebend ist der Eingang des Schreibens bei uns. Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistellung (Wiederinkraftsetzung) In diesem Fall setzen wir die versicherte BU-Rente auf eine bei- tragsfreie Rente herab. Sie wird nach den anerkannten Regeln 12. Sie können die Beitragszahlung innerhalb von drei Jahren nach der Versicherungsmathematik gemäß § 165 Absatz 2 VVG er- Beginn der Beitragsfreistellung wiederaufnehmen. Dies gilt nur rechnet. dann, wenn die →versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne von § 2 oder sofern Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 19/31 [Seite 20] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen vereinbart sind, arbeitsunfähig im Sinne von § 2 der Besonderen 2. Den →Abzug berechnen wir aus zwei Teilen: Bedingungen für die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist. ▪ 40 Prozent des Betrags, der für die Bildung der herabge- 13. Die Beitragszahlung können Sie nicht wieder in Kraft setzen, setzten Leistung nach § 22 zur Verfügung steht. wenn die verbleibende →Beitragszahlungsdauer weniger als ein Jahr beträgt. ▪ neun Prozent der versicherten garantierten jährlichen BU- Rente vor Beitragsfreistellung. 14. Innerhalb von sechs Monaten nach Beitragsfreistellung können Sie die Beitragszahlung ohne erneute Risikoprüfung jederzeit Der →Abzug ist maximal so hoch wie der Betrag, der für die Bil- wiederaufnehmen. Nach den sechs Monaten können Sie den dung der herabgesetzten Leistung nach § 22 zur Verfügung Vertrag nur nach positiver Risikoprüfung wieder in Kraft setzen. steht. Bei einer Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten 3. Den Eurobetrag des →Abzugs können Sie Ihrem →Versiche- verlängert sich eine vereinbarte →Wartezeit um die Dauer, in der rungsschein entnehmen. die Versicherung außer Kraft gesetzt war. Bei einer Wiederin- 4. Der →Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im kraftsetzung nach sechs Monaten beginnt die vereinbarte Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den →Abzug aus den →Wartezeit neu zu laufen. folgenden Gründen für angemessen: 15. Wenn Sie die Beitragszahlung wiederaufnehmen, wird der Ver- Mit dem →Abzug wird eine negative Veränderung der Risiko- trag mit der BU-Rentenhöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes aus- vereinbart war, fortgeführt. Wir berechnen Ihren Beitrag nach an- geglichen: erkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Falls der Beitrag höher sein sollte, als der Beitrag vor Beitragsfreistellung, ▪ Veränderung der Risikolage können Sie den Vertrag auch mit dem Beitrag wie er vor Bei- tragsfreistellung vereinbart war, weiterführen. In diesem Fall set- Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, zen wir die BU-Rente entsprechend herab. dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus →Versi- cherungsnehmern mit einem hohen und einem geringeren 16. Die Wiederinkraftsetzung führen wir mit unveränderten Rech- Risiko zusammensetzt. Da Personen mit einem geringen Ri- nungsgrundlagen durch. siko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, schaffen wir mithilfe des →Abzugs ei- Herabsetzung des Beitrags nen Ausgleich. Damit entsteht der Risikogemeinschaft durch 17. Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung kön- die vorzeitige Einstellung der Beitragszahlung kein Nachteil. nen Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Es gelten die in Ab- ▪ Veränderung der Ertragslage satz 1 genannten Termine und Fristen. Der herabgesetzte Bei- trag muss mindestens zehn Euro betragen. Durch die Verrechnung eines Teils der Überschüsse mit den Beiträgen ergibt sich eine Vorleistung auf zukünftige Über- 18. Im Falle einer Reduzierung der Beiträge verringert sich die ver- schüsse. Diese wird durch den Versichertenbestand zur Ver- sicherte Berufsunfähigkeits- oder Pflegerente beziehungsweise fügung gestellt. Mithilfe des →Abzugs stellen wir bei Bei- die →Versicherungsdauer. Die herabgesetzte Rente bezie- tragsfreistellung hierfür einen Ausgleich her. hungsweise →Versicherungsdauer berechnen wir nach den an- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Für die Redu- Die Darlegungs- und Beweislast für die Bemessungsgrundlage zierung erheben wir einen →Abzug gemäß § 23. Er wird anteilig und die Angemessenheit des →Abzugs liegt bei uns. Wenn Sie berechnet. uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene →Abzug we- sentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabge- 19. Eine Herabsetzung des Beitrags können Sie nur verlangen, setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der →Abzug überhaupt wenn die nach Absatz 15 berechnete BU-Rente mindestens 600 nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Euro jährlich beträgt. Andernfalls können Sie nur die Umwand- lung in eine beitragsfreie Versicherung verlangen. Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags 20. Innerhalb von drei Jahren nach Herabsetzung können Sie ihren Beitrag wieder bis zur Höhe des vor der Herabsetzung verein- Kosten für den Versicherungsschutz barten Beitrags anheben. Dies gilt nur dann, wenn die →versi- cherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne von § 2 und, § 24 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? sofern Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart sind, arbeits- unfähig im Sinne von § 2 der Besonderen Bedingungen für die 1. Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese Kosten haben Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist. Die verbleibende →Beitrags- wir bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Diese müssen nicht zahlungsdauer muss mindestens noch ein Jahr betragen. gesondert gezahlt werden. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten (Verwaltungskosten). 21. Innerhalb von sechs Monaten nach Herabsetzung können Sie den Beitrag jederzeit wieder anheben. Nach den sechs Monaten Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören die Kosten können Sie den Beitrag nur nach positiver Risikoprüfung wieder für die Antragsprüfung und die Provisions- oder Courtagezahlun- anheben. gen an den Vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten zum Beispiel die Kosten für die Ausfertigung der 22. Wenn Sie die Wiederanhebung beantragen, führen wir den Ver- Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- trag mit dem Beitrag fort, der vor der Herabsetzung vereinbart hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen- war. Die BU-Rente nach Wiederanhebung wird nach anerkann- dungen. ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Falls die BU-Rente niedriger sein sollte als die Rente vor Herabset- Bei den übrigen Kosten handelt es sich um Verwaltungskos- zung, können Sie den Vertrag auch mit der BU-Rente wie sie vor ten. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für die laufende Ver- der Herabsetzung vereinbart war, weiterführen. In dem Fall be- tragsverwaltung, für Korrespondenzen oder die Betreuung Ihres rechnen wir Ihren Beitrag nach anerkannten Regeln der Versi- Vertrags. cherungsmathematik neu. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- 23. Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungs- wie der übrigen Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Ver- grundlagen. sicherungsprodukten unter „Prämie; Kosten“ entnehmen. Das In- formationsblatt zu Versicherungsprodukten haben Sie mit den Rückzahlung der Beiträge vorvertraglichen Informationen erhalten. 24. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Abschluss- und Vertriebskosten 2. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 23 Welchen →Abzug erheben wir bei Beitragsfreistellung § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Das bedeutet: Wir Ihrer Versicherung? ziehen die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der 1. Bei Beitragsfreistellung vor dem vereinbarten Ablauf der Versi- ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten cherung erheben wir einen →Abzug. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 20/31 [Seite 21] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen →Versicherungspe- riode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung Ihre Pflichten, unsere Rechte und Pflich- einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. ten Bei Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags steht mindes- tens der Betrag des →Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und § 26 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre ergibt. welche Folgen hat ihre Verletzung? Bei →Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden die Ab- Vorvertragliche Anzeigepflicht schluss- und Vertriebskosten auf die tatsächliche →Beitragszah- lungsdauer verteilt. 1. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungs- in →Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig rückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Beiträge be- anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere schränkt, die von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu Entscheidung erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit zahlen sind. dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Übrige Kosten (Verwaltungskosten) Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor 3. Die übrigen Kosten verteilen wir über die gesamte Vertragslauf- Vertragsannahme in →Textform stellen. zeit. Wir ziehen diese von jeder Beitragszahlung ab. Falls Sie die →Überschussverwendung Fondsguthaben oder →Teilweise Das gilt insbesondere auch für Fragen bezüglich der →versicher- Beitragsverrechnung vereinbart haben, entnehmen wir weitere ten Person nach Verwaltungskosten monatlich dem Fonds-Deckungskapital. ▪ gegenwärtigen und früheren Erkrankungen, 4. Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags nur geringe Beiträge zur Bildung der ▪ gesundheitlichen Störungen und Beschwerden, →beitragsfreien BU-Rente vorhanden sind (siehe § 22 Absätze 5 und 6). Nähere Informationen zur →beitragsfreien BU-Rente ▪ Rauchverhalten, finden Sie in der Tabelle im →Versicherungsschein. ▪ der abgeschlossenen Ausbildung, ▪ der beruflichen Tätigkeit einschließlich deren Ausgestal- § 25 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- tung, nung? ▪ bestehenden, beendeten oder beantragten Versicherungs- 1. Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein zu- verträgen, sätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die entstehenden Kosten gesondert in Rechnung stellen. Dies er- ▪ Freizeitverhalten, folgt entweder als pauschaler Abgeltungsbetrag oder in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten. ▪ der Familiensituation. Die Höhe der derzeitigen Kosten finden Sie in Ihrem Informati- 2. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – ne- onsblatt zu Versicherungsprodukten unter „Prämie; Kosten“. Das ben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwor- Informationsblatt zu Versicherungsprodukten haben Sie mit den tung der Fragen verpflichtet. vorvertraglichen Informationen erhalten. 3. Wird der Vertrag von einem Vertreter des →Versicherungsneh- Dies gilt bei: mers geschlossen, sind bei einer vorvertraglichen Anzeige- pflichtverletzung und deren Folgen sowohl die Kenntnis und die ▪ Rückläufern im Lastschriftverfahren, Arglist des Vertreters als auch die des →Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der →Versicherungsnehmer kann sich da- ▪ Interne Teilung aufgrund Versorgungsausgleichs, rauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrläs- sig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter ▪ Ausstellen einer Ersatzurkunde beziehungsweise Ausstel- noch dem →Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs- len eines neuen →Versicherungsscheins, sigkeit zur Last fällt. ▪ Abschriften der Erklärungen, die Sie mit Bezug auf Ihren Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung Vertrag abgegeben haben, 4. Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzun- ▪ Änderung des →Versicherungsnehmers, gen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ▪ Abtretungen und Verpfändungen, ▪ vom Vertrag zurücktreten können, ▪ →Auszahlungen aus dem Fondsguthaben und Teilkündi- ▪ den Vertrag kündigen können, gung, ▪ den Vertrag ändern können, ▪ Beitragsänderung, Beitragspausen (Stundung), Wiederin- kraftsetzung, ▪ den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kön- nen. ▪ Übertragung der Investmentfonds auf ein Depot, Rücktritt ▪ Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes, 5. Wenn die Anzeigepflicht verletzt wird, können wir vom Vertrag ▪ Durchführung von sonstigen Vertragsänderungen wie zum zurücktreten. Beispiel Schließung von Beitragslücken, Änderung der Lauf- zeit, Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei ▪ Postvollmacht. grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein 2. Wir haben uns bei der Bemessung des pauschalen Abgeltungs- Rücktrittsrecht, sofern wir den Vertrag auch bei Kenntnis der betrags an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand ori- nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- entiert. Wenn Sie uns nachweisen, dass der pauschale Abgel- gen, geschlossen hätten. Dies müssen Sie uns nachweisen. tungsbetrag der Höhe nach wesentlich niedriger anzusetzen ist, 6. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, leis- dass die dem pauschalen Abgeltungsbetrag zugrundeliegenden ten wir jedoch unter folgender Voraussetzung trotzdem: Die Ver- Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, ent- letzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerhebli- fällt der Betrag. chen Umstand, der ▪ weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalls, L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 21/31 [Seite 22] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen ▪ noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein- tungspflicht ursächlich flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der →versicher- ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklä- war. Dies müssen Sie uns nachweisen. ren. Dies gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertrag- lichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent- Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die Anzeige- sprechend. pflicht arglistig verletzt haben. Die Frist für die Anfechtung beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem 7. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, erlischt die Versicherung, Zeitpunkt, in welchem wir von dem Anfechtungsgrund Kenntnis ohne dass ein →Rückkaufswert fällig wird. erlangt haben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. zehn Jahren nach Vertragsabschluss ausüben. Kündigung Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung 8. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Verletzung 18. Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche- der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird ist. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Einhaltung einer und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Frist von einem Monat kündigen. Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung des Vertrags für den geänderten oder wiederherge- 9. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, sofern wir den Ver- stellten Teil neu. trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände ge- schlossen hätten, wenn auch zu anderen Bedingungen. Dies Erklärungsempfänger müssen Sie uns nachweisen. Wir verzichten auf unser Kündi- 19. Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftliche Er- gungsrecht, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet klärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. erfolgt ist. 20. Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpassung oder 10. Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich in einen bei- Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir uns auch drit- tragsfreien Vertrag nach Maßgabe des § 22 Absätze 4 bis 6 um. ten Berechtigten gegenüber berufen. Vertragsanpassung 11. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- § 27 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu an- verlangen (Obliegenheiten)? deren Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. 1. Sie können eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversiche- rung jederzeit beantragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den Die Vertragsanpassung erfolgt in Form einer Beitragserhöhung Eintritt der Berufsunfähigkeit melden müssen. und/oder Ausschlussklausel. Haben Sie oder die →versicherte Person die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, erfolgt die Anpas- 2. Ohne Ihre Mitwirkung und die der →versicherten Person können sung des Vertrags rückwirkend. Haben Sie beziehungsweise die wir nicht prüfen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Den Umfang →versicherte Person die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- der Pflichten (Obliegenheiten) haben wir im Folgenden geregelt. treten, verzichten wir auf das Recht zur Vertragsanpassung. Sofern die →versicherte Person nicht zugleich auch →Versiche- rungsnehmer ist, gelten die Obliegenheiten auch für die →versi- 12. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang cherte Person. Die Folgen einer Verletzung der Obliegenheiten unserer Mitteilung fristlos kündigen, wenn haben wir unter § 30 aufgeführt. ▪ wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um Neben der Feststellung des Versicherungsfalls können wir auch mehr als zehn Prozent erhöhen, prüfen, ob der Vertrag wirksam abgeschlossen worden ist (siehe auch § 26). Auch insoweit sind Sie verpflichtet mitzuwirken. ▪ wir den Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen. Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Nachweise zu be- schaffen, indem wir Ihnen nach der Anmeldung eines Versiche- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Ver- rungsfalls eine Liste der einzureichenden Unterlagen sowie die tragsänderung hinweisen. auszufüllenden Formulare und Vordrucke zur Verfügung stellen. Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Wenn Sie eine Leistung anmelden, müssen Sie uns auf Verlan- 13. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- gen folgende Auskünfte erteilen und Unterlagen einreichen, be- tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie auf die Folgen ziehungsweise bei deren Beschaffung mitwirken. einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Dies muss a) Eine Schilderung in →Textform, aufgrund welcher Ursachen die durch gesonderte Mitteilung in →Textform erfolgen. berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann oder ein- 14. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- geschränkt ist. tragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder Anstelle von Ihnen kann diese Schilderung auch ein Dritter ab- die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. geben, der zur Auskunftserteilung in der Lage ist (zum Beispiel 15. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur die vom →Versicherungsnehmer abweichende →versicherte Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich gel- Person, Versicherungsberater, Rechtsanwalt, Versicherungs- tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir makler oder -vermittler sowie Angehörige). von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend Dazu müssen Sie jede einzelne Ursache angeben und, soweit gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung bekannt, vorliegende Diagnosen dazu, aufgrund derer die beruf- unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir liche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann oder einge- unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträg- schränkt ist. Die anzugebenden Ursachen können sich auch auf lich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach mehrere Krankheitsbilder oder Verletzungen beziehen. Satz 1 nicht verstrichen ist. Über einzelne Ursachen und Diagnosen können Ihnen auch Aus- 16. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen un- kunft geben: sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän- derung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre- ▪ Ärzte, ten, können wir die Rechte auch noch innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss geltend machen. Haben Sie oder die ▪ Krankenhäuser oder →versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ▪ sonstige Personen, verletzt, beträgt die Frist nach Satz 1 zehn Jahre. sofern die →versicherte Person dort in medizinischer Be- Anfechtung handlung war. 17. Wir können den Vertrag auch anfechten. Voraussetzung ist, dass unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrich- L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 22/31 [Seite 23] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Ferner müssen Sie uns angeben: ▪ Anzahl, Größe und Ausstattung der Betriebsstätte(n) und Fi- liale(n), ▪ Den Zeitpunkt, an dem erstmals eine gesundheitliche Beein- trächtigung aufgetreten ist, die die weitere Ausübung der be- ▪ Eine Darstellung, ob und gegebenenfalls inwieweit durch ruflichen Tätigkeit der →versicherten Person verhindert betriebliche Veränderungen die bestehenden Leistungsein- oder eingeschränkt hat. schränkungen der →versicherten Person ausgeglichen wer- den können. ▪ Den Verlauf der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, von den ersten Anzeichen bis heute. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beschreibung des be- ruflichen Tätigkeitsbildes (siehe § 1 Absatz 13). Darüber hinaus müssen Sie uns schildern, wie sich die gesund- heitlichen Beeinträchtigungen auf die berufliche Tätigkeit der d) Nachweise über die Höhe des Erwerbseinkommens vor Eintritt →versicherten Person auswirken (zum Beispiel reduzierte Ar- der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Dokumentation der beitszeit bis hin zur Aufgabe der Tätigkeit, Einschränkung kör- sozialen Stellung der →versicherten Person. Dies sind regelmä- perlicher Tätigkeiten, Einschränkung von Bürotätigkeiten). ßig die Einkommensnachweise oder Einkommensteuerbe- scheide für längstens drei Jahre vor dem Eintritt der gesundheit- b) Arztbriefe und ärztliche Berichte derjenigen Ärzte in →Textform, lichen Beeinträchtigungen. Bei selbständigen Personen sind die die die →versicherte Person wegen der gesundheitlichen Beein- Jahresabschlüsse für längstens drei Wirtschaftsjahre vor Eintritt trächtigungen behandelt haben oder aktuell behandeln. Die Arzt- der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der letzte vorlie- briefe und ärztlichen Berichte werden nur ab dem in a) genann- gende Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Bei freiberuflich ten Zeitpunkt benötigt. tätigen Personen und sonstigen nicht bilanzierungspflichtigen Selbstständigen sind die Einnahme-Überschuss-Rechnungen Die betreffenden Berichte sollen folgende Informationen enthal- für längstens drei Kalenderjahre vor Eintritt der gesundheitlichen ten: Beeinträchtigungen und der letzte vorliegende Einkommensteu- ▪ Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Nen- erbescheid einzureichen. nung jeder einzelnen Ursache, jedes Ereignisses wie zum e) Sofern Sie Leistungsansprüche wegen Pflegebedürftigkeit gel- Beispiel ein Unfallhergang) beziehungsweise jeder Folge ei- tend machen: nes Ereignisses. ▪ Nachweis über Art und Umfang der erforderlichen Hilfe ▪ Beginn der Beschwerden sowie der ärztlichen Behandlung durch eine andere Person für die folgenden Verrichtungen: (Nennung des Zeitpunktes, an dem sich die →versicherte Person erstmals wegen einer gesundheitlichen Beeinträch- ▫ Fortbewegung im Zimmer, tigung aufgrund der zuvor genannten Ursachen behandeln ließ). ▫ Aufstehen und Zubettgehen, ▪ Diagnosen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen. ▫ Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, ▪ Durchgeführte ärztliche Behandlungen. ▫ Verrichten der Notdurft, ▪ Verlauf der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Beschrei- ▫ An- und Auskleiden, bung von den ersten Anzeichen einer Beeinträchtigung oder dem Ereignis, welches zu der Beeinträchtigung geführt hat, ▫ Waschen, Kämmen, Rasieren. bis hin zu dem Zeitpunkt, ab dem die →versicherte Person ▪ Nachweis über die Notwendigkeit einer Beaufsichtigung auf- ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte oder in grund seelischer Erkrankung oder geistiger Behinderung, der Ausübung eingeschränkt gewesen ist). ▪ Nachweis über das Bestehen einer dauernden Bettlägerig- ▪ Voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Beeinträchti- keit, gungen (Prognose). ▪ bei Vorliegen einer Demenz, ärztlicher Nachweis über den c) Eine Beschreibung des beruflichen Tätigkeitsbildes. Diese soll Schweregrad der kognitiven Leistungseinbußen gemäß der enthalten: Global Deterioration Scale (GDS) nach Reisberg. ▪ Die Bezeichnung des Berufs der →versicherten Person, der Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung von der Person zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde. oder Einrichtung geführt werden, die mit der Pflege betraut ist. ▪ Stellung im Betrieb und den Umfang von Personalverant- f) Eine Aufstellung wortung. ▪ aller Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Pfle- ▪ Eine detaillierte Schilderung der beruflichen Tätigkeit der gepersonen, bei denen die →versicherte Person seit Beginn →versicherten Person vor Auftreten der gesundheitlichen der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab dem unter a) ge- Beeinträchtigungen in Form eines tabellarischen Stunden- nannten Zeitpunkt in Behandlung war, ist oder – sofern plans für jeden Arbeitstag in einer typischen durchschnittli- durch bereits fest vereinbarte Termine bekannt – künftig chen Arbeitswoche. Dafür benötigen wir folgende Angaben: sein wird. Hierfür genügt eine einfache tabellarische Aufstel- ▫ Art der Ausführung der Einzelverrichtungen (zum Beispiel lung mit namentlicher Nennung, Anschrift und Kontaktdaten, Körperbelastung durch Heben von schweren Lasten; ste- ▪ der Versicherungsgesellschaften bei denen die →versi- hendes Arbeiten; extreme Hitzebelastung). Hierzu gehört cherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähig- zudem die Angabe des Anteils an kaufmännischer Tätig- keit geltend machen könnte. keit (zum Beispiel Arbeiten am Schreibtisch), reisender Tätigkeit (zum Beispiel Fahrten im Außendienst), körper- g) Wir übernehmen die Kosten für die Beschaffung der erforderli- licher Tätigkeit (zum Beispiel handwerkliche Tätigkeiten), chen Nachweise. künstlerischer Tätigkeit (zum Beispiel kreatives Arbeiten). h) Neben den unter § 27 geregelten Auskunftspflichten in Zusam- ▫ Folgende Angaben zu den Arbeitszeiten: menhang mit der Prüfung eines Leistungsanspruchs kann eine weitergehende Auskunftspflicht nach § 33 bestehen. ◦ Gesamtarbeitszeit pro Arbeitstag, Arbeitswoche, Arbeitsmonat, 3. Wir können zusätzlich auf unsere Kosten maximal eine ärztliche Untersuchung je medizinischer Fachrichtung durch von uns be- ◦ Beginn und Ende eines Arbeitstages, auftragte Ärzte verlangen, um festzustellen, welche Leistungs- ◦ Schichttätigkeit, einschränkungen vorliegen. Dies gilt nur, wenn nach Prüfung der uns bis dahin vorliegenden medizinischen Unterlagen eine Ent- ◦ Arbeitspausen. scheidung über den Leistungsantrag nicht möglich ist. In diesem Fall ist die →versicherte Person verpflichtet uns zu ermächtigen, Bei selbstständigen Personen sind zusätzlich anzugeben: die vorliegenden Informationen über den Vertragsinhalt, den Be- ruf und die Gesundheitsdaten an den zu beauftragenden Arzt zu ▪ Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, übermitteln. Ferner ist der Arzt auch uns gegenüber schriftlich ▪ Anzahl der Arbeitnehmer mit Prokura oder Handlungsvoll- von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. macht, L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 23/31 [Seite 24] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Wenn von uns eine ärztliche Untersuchung verlangt wird, gilt Fol- 4. Im Einzelfall kann ein Anerkenntnis einmalig zeitlich begrenzt gendes: werden – auf maximal zwölf Monate. Das Anerkenntnis ist bis zum Ablauf der Frist für uns bindend. Verweisung und Nachprü- ▪ Alle nachgewiesenen angemessenen Kosten, die der →ver- fung sind für die Zeit der Befristung ausgeschlossen. sicherten Person im Zusammenhang mit der Untersuchung entstehen, werden von uns erstattet. Dies sind insbeson- Das zeitlich befristete Anerkenntnis werden wir begründen. Fol- dere angemessene Reise- und Unterbringungskosten sowie gende Punkte können Gründe für eine Befristung darstellen: Verpflegungsaufwand. ▪ Wir konnten die Berufsunfähigkeit zum Beispiel aufgrund ▪ Wenn sich die →versicherte Person im Ausland aufhält, er- fehlender Untersuchungen oder Gutachten noch nicht ab- folgt die Untersuchung nach Möglichkeit im jeweiligen Auf- schließend feststellen. enthaltsland. Voraussetzung dafür ist, dass ein englisch- oder deutschsprachiger für die Erkrankung zuständiger, ge- ▪ Wir gehen davon aus, dass die Berufsunfähigkeit nur vo- eigneter Facharzt mit Gutachtenerfahrung gefunden wird. rübergehend bestehen wird, da beispielsweise ein Aushei- Wird kein geeigneter Arzt im Aufenthaltsland gefunden, kön- len der Unfallfolgen oder eine Umorganisation des Betriebes nen wir eine Begutachtung in Deutschland verlangen. absehbar sind. 4. Das Befolgen von ärztlichen Anordnungen (insbesondere opera- Nach Ablauf der Befristung werden wir prüfen, ob ein weiterer tive Eingriffe, Empfehlung von Diäten, Verzicht von Suchtmitteln) Leistungsanspruch gegeben ist. Sie müssen keinen erneuten ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen. So- Leistungsanspruch geltend machen. Wir übernehmen die Kosten mit verzichten wir auf die sogenannte Arztanordnungsklausel. für die Prüfung der Fortdauer des Leistungsanspruchs. Hiervon ausgenommen ist der Einsatz von einfachen Hilfsmitteln Kostenübernahme für Rechtsberatung nach einer Leistungsab- des täglichen Lebens. Darunter fallen zum Beispiel das Tragen lehnung einer Brille, einer Hörhilfe oder orthopädischer Einlagen. Weiter- hin ausgenommen sind einfache und gefahrlose ärztlich verord- 5. Haben Sie eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nete Heilbehandlungen, die mit keinen besonderen Schmerzen beantragt und haben wir den Leistungsanspruch abgelehnt, kön- verbunden sind. Voraussetzung für diese Ausnahmen ist, dass nen Sie diese Entscheidung auf unsere Kosten rechtlich über- dadurch eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen prüfen lassen. Die Kostenerstattung kann für die →versicherte Beeinträchtigungen zu erwarten ist. Person nur einmal für die gesamte →Versicherungsdauer in An- spruch genommen werden, auch wenn mehrere Versicherungs- 5. Eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit nach § 3 können verträge bestehen. Sie ist auf 500 Euro begrenzt. Wir überneh- Sie innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Diagnose be- men die nachgewiesenen Kosten für folgende Stellen: antragen. ▪ zugelassene Versicherungsberater, Ihrem Antrag müssen Sie einen Bericht eines für das Krankheits- bild zuständigen Facharztes beifügen. ▪ die Landesverbraucherzentralen, Der Bericht muss Folgendes enthalten: ▪ zugelassene Rechtsanwälte. ▪ den Zeitpunkt der ersten Diagnose, 6. Haben wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefoch- ten, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Wir werden je- ▪ eine genaue Beschreibung der Erkrankung und doch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Anzeige- ▪ im Falle einer Krebserkrankung den Behandlungsplan sowie pflicht nicht arglistig verletzt wurde. die Tumorklassifikation und 7. Die Rechtsberatung müssen Sie innerhalb von drei Monaten, ▪ im Falle eines Herzinfarkts oder eines Sprach-/Seh-/Hör- nachdem Sie unseren Bescheid bezüglich der Ablehnung der Verlusts den Befund der Verlaufskontrolle im Abstand von Leistung erhalten haben, in Anspruch nehmen. mindestens 14 Tagen nach der Erstdiagnose. § 29 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? § 28 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- 1. Wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, sind wir be- tungspflicht ab? rechtigt, das Fortbestehen des Anspruchs nachzuprüfen. Das gilt auch, wenn unsere Leistungspflicht gerichtlich festgestellt wor- 1. Wir prüfen das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsun- den ist. Wir können auch prüfen, ob die →versicherte Person fähigkeit sowie gegebenenfalls das Vorliegen einer vorvertragli- eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 ausübt. Neu erworbene chen Anzeigepflichtverletzung. Die Prüfung erfolgt anhand der berufliche Ausbildungen und Fähigkeiten werden berücksichtigt. von Ihnen eingereichten sowie der von uns beigezogenen Unter- lagen. Nach dieser Prüfung erklären wir in →Textform, ob, in wel- 2. Zur Nachprüfung können wir jederzeit Auskünfte und einmal jähr- chem Umfang und ab welchem Zeitpunkt wir eine Leistung aner- lich umfassende Untersuchungen der →versicherten Person ver- kennen. langen. Die Untersuchungen erfolgen durch von uns beauftragte Ärzte. Die Kosten werden von uns übernommen. Die Bestim- 2. Wir informieren Sie über unsere Entscheidung zur Leistungs- mungen des § 27 gelten entsprechend. pflicht oder erforderliche weitere Prüfungsschritte beziehungs- weise noch fehlende Unterlagen. Unsere Information erfolgt in- Leistungsfreiheit nerhalb von einer Woche, nachdem wir die Unterlagen gemäß § 27 erhalten haben. Über einen Anspruch auf eine schnelle 3. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und Leistung bei schwerer Krankheit nach § 3 entscheiden wir inner- § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen halb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der erforderlichen Nach- sind. Diese Veränderung legen wir in →Textform dar. Unsere weise. Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zu- gang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeit- Fordern wir bei Dritten (Ärzten, Behörden, Versicherungsträgern punkt müssen Sie die Beiträge wieder zahlen. und so weiter) Auskünfte oder Unterlagen an, informieren wir Sie unter Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflichten. Haben wir die Un- terlagen nach vier Wochen noch nicht erhalten, werden wir an § 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten, die Übermittlung erinnern. Gleichzeitig informieren wir Sie über wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlan- die noch ausstehenden Unterlagen. Werden diese Fristen über- schritten, ersetzen wir einen nachgewiesenen Schaden. gen? Wir leisten nicht, solange Sie oder die →versicherte Person eine Mit- 3. Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen wirkungspflicht nach § 27 oder § 29 vorsätzlich nicht erfüllen. Wir sind abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht berechtigt, falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. unsere Leistung zu kürzen. Das erfolgt in einem der Schwere des Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies Verschuldens entsprechenden Verhältnis. zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverlet- Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig zung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. wird. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 24/31 [Seite 25] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Um- Leistungsempfänger fang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungs- pflicht arglistig verletzt wird. § 34 Wer erhält die Versicherungsleistung? Erfüllen Sie die Mitwirkungspflicht später, leisten wir ab Beginn des Monats, in dem die Mitwirkungspflicht erfüllt wird. 1. Unsere Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir unwiderruflich an die →versicherte Person. Wir sind nur vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in →Textform auf diese Rechtsfolgen Bei Direktversicherungen und Rückdeckungsversicherungen gilt hingewiesen haben. die im Versicherungsantrag getroffene spezielle Verfügung. Bezugsberechtigung § 31 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres 2. Sie können uns weder widerruflich noch unwiderruflich eine an- Namens? dere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. 1. Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich Bei Direktversicherungen und Rückdeckungsversicherungen gilt mitteilen. Das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Anderenfalls kön- die im Versicherungsantrag getroffene spezielle Verfügung. nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns Abtretung und Verpfändung zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen 3. Ansprüche auf die BU-Rente können nicht abgetreten oder ver- Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung pfändet werden. Soweit eine Abtretung oder Verpfändung von auf Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Ansprüchen auf Leistungen, die keine BU-Rentenleistungen Niederlassung verlegt haben. Eine an Sie zu richtende Erklärung sind, rechtlich möglich ist, gelten die Ausführungen in Absatz 4. ist beispielsweise das Setzen einer Zahlungsfrist. Anzeige 2. Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. 4. Die Abtretung und Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber 3. Wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten, sollten Sie nur und erst dann wirksam, wenn der bisherige Berechtigte uns uns eine im Inland ansässige Person benennen. Dies ist auch in diese in →Textform angezeigt hat. Der bisherige Berechtigte Ihrem Interesse. Die benannte Person müssen Sie bevollmäch- sind im Regelfall Sie als unser →Versicherungsnehmer. Sind Sie tigen, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen. Diese als →Versicherungsnehmer nicht zugleich die →versicherte Per- Person fungiert dann als Ihr Zustellungsbevollmächtigter. son, ist der Berechtigte im Regelfall die →versicherte Person. Es können aber auch andere Personen sein, sofern bereits zuvor Ansprüche abgetreten oder verpfändet wurden. § 32 Was ist der räumliche Geltungsbereich des Versiche- Auszahlung der Versicherungsleistung rungsschutzes? 5. Die Auszahlung von Geldleistungen erfolgt ausschließlich per Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Versicherungsschutz Überweisung. gilt unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, die →versi- cherte Person lebt oder arbeitet. 6. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums trägt die empfangsberechtigte Person die Kosten und die damit verbundene Gefahr. § 33 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 7. Bei Leistungen in Fondsanteilen hat uns die empfangsberech- 1. Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, tigte Person ein Wertpapierdepot mitzuteilen, auf das wir die An- Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und teile übertragen können. Für Kosten und Gefahrtragung gilt Ab- Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. In diesem Fall müssen satz 6 entsprechend. Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unter- lagen unverzüglich zur Verfügung stellen. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Sonstiges Dies gilt bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf unsere Nachfrage. Wenn dritte Personen Rechte an Ihrem Vertrag haben und deren Status für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist, müssen Sie ebenfalls mitwirken. § 35 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 2. Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispiels- Auf Ihren Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. weise Umstände, die maßgebend sein können zur Beurteilung von: § 36 Wo ist der Gerichtsstand? ▪ Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, 1. Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zustän- ▪ der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte dig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zustän- an Ihrem Vertrag haben, dige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in des- sen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz ha- ▪ der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers. ben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn- lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge- Sitz oder Ihre Niederlassung haben. burtsort und der Wohnsitz. 2. Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht 3. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol- Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Ge- melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder aus- richt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nieder- ländischen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn gegebe- lassung haben. nenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. 3. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus 4. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir un- und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. seren Sitz haben. Dies gilt auch, wenn Sie den Ort Ihres gewöhn- Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz- lichen Aufenthalts ins Ausland verlegen. Ebenso gilt dies, wenn lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung ge- Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Nieder- stellt haben. lassung ins Ausland verlegen. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 25/31 [Seite 26] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen § 37 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berücksichtigt. Ein Er- einmal nicht zufrieden sind? satz durch eine neue Regelung ist auch mit Wirkung für beste- 1. Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder hende Verträge möglich. eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- 2. Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. Versicherungsombudsmann Beitrags- und Leistungsänderung 2. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- 3. Wir sind nach § 163 VVG berechtigt, den vereinbarten Beitrag mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit neu festzusetzen, wenn wie folgt: ▪ sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht Versicherungsombudsmann e.V. voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des Postfach 080632 vereinbarten Beitrags geändert hat, 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 ▪ der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu fest- Fax: 0800 3699000 gesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu ge- www.versicherungsombudsmann.de währleisten, und Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und ▪ ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha- und die Voraussetzungen der vorhergehenden Punkte über- ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh- prüft und bestätigt hat. men. Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlossen 3. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (zum Bei- spiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, ▪ als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Platt- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Be- ▪ ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbeson- schwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- dere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statisti- rungsombudsmann weitergeleitet. Fragen hierzu können auch schen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen. per E-Mail an uns gestellt werden: info@lv1871.de. Die Mitwirkung des Treuhänders entfällt, wenn die Neufestset- Versicherungsaufsicht zung oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Ge- 4. Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- nehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- 4. Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Bei- nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als trags die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun- wird. Bei einer beitragsfreien Versicherung sind wir unter den Vo- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen raussetzungen von Absatz 3 berechtigt, die Versicherungsleis- Kontaktdaten sind: tung herabzusetzen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 5. Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der Ver- Sektor Versicherungsaufsicht sicherungsleistung werden zu Beginn des zweiten Monats nach Graurheindorfer Straße 108 unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen damit die Neufest- 53117 Bonn setzung oder Herabsetzung und die hierfür maßgeblichen E-Mail: poststelle@bafin.de Gründe mit. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Besondere Bedingungen für Leistungen Unser Beschwerdemanagement 5. Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen- den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: bei Arbeitsunfähigkeit Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Versiche- Tel.: 089/55167-1150 rungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB). So- E-Mail: beschwerde@lv1871.de weit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die AVB. Rechtsweg Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir nur, wenn diese ver- 6. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- einbart wurden. Dies ist in Ihrem →Versicherungsschein dokumen- schreiten. tiert. Wird die Arbeitsunfähigkeit in Ihrem →Versicherungsschein nicht erwähnt, haben Sie keine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ver- § 38 Welche der vorstehenden Bestimmungen können ge- einbart. ändert werden? §1 Welche Leistungen erbringen wir bei Arbeitsunfähig- Bedingungsanpassung keit? 1. Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch be- Leistungsumfang standskräftigen Verwaltungsakt zum Beispiel der Bundesanstalt 1. Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs- für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehör- dauer arbeitsunfähig im Sinne von § 2, erbringen wir die Leistun- den für unwirksam erklärt worden, können wir diese nach § 164 gen gemäß der Absätze 2 und 3. VVG durch eine neue Regelung ersetzen. Voraussetzung ist, Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei sechswöchiger ▪ dass dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist, oder Arbeitsunfähigkeit ▪ dass das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung 2. Sofern Sie uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemäß § 5 für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In- Absätze 1 und 2 einreichen, aus denen hervorgeht, dass die teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare →versicherte Person seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist, be- Härte darstellen würde. freien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 26/31 [Seite 27] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Endet die Arbeitsunfähigkeit und tritt innerhalb von sechs Mona- 9. Die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht gemäß Absatz 2 ten erneut Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, oder 3 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zeitlich nicht be- gilt Folgendes: grenzt. Bei der Ermittlung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit werden be- 10. Die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 3 er- reits zurückgelegte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. bringen wir für maximal 24 Monate. Vor Ablauf der 24 Monate weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin, wann die Leistung bei Ar- Rentenzahlung und Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beitsunfähigkeit endet. Stellen Sie spätestens drei Monate vor bei sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit Ablauf der →Leistungsdauer einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, verlängert sich die →Leistungsdauer bis zur 3. Sofern Sie uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemäß § 5 Entscheidung über unsere Leistungspflicht, maximal jedoch auf Absätze 1 bis 3 einreichen aus denen hervorgeht, dass insgesamt 36 Monate. a) die →versicherte Person seit sechs Monaten ununterbrochen ar- Wenn die →versicherte Person mehrfach arbeitsunfähig ist, gilt beitsunfähig ist oder die maximale →Leistungsdauer für alle Arbeitsunfähigkeiten zu- b) die →versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen ar- sammen. beitsunfähig ist und eine fachärztliche Bescheinigung gemäß § 5 11. Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, verkürzt sich die maxi- Absatz 3 eingereicht wird, nach der die voraussichtliche Dauer male →Leistungsdauer für die Rente um diejenigen Monate der der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate betragen wird, →Karenzzeit, in denen Arbeitsunfähigkeit, jedoch keine Berufs- befreien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen und erbringen unfähigkeit vorlag. die vereinbarte Rente. Wie lange wir die Leistung erbringen, ist in den Absätzen 7 bis §2 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- 11 geregelt. gen? 4. Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, besteht während der 1. Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn Dauer der →Karenzzeit kein Anspruch auf die Rente. für die →versicherte Person Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun- gen gemäß § 5 Absätze 1 bis 3 ausgestellt wurden. Endet die Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Berufsunfähigkeit vor Ablauf der →Karenzzeit und wird die →versicherte Person 2. Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn von anderer Seite ein danach erneut arbeits- oder berufsunfähig, verkürzt sich die Nachprüfungsverfahren die Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigt →Karenzzeit um die Zeiten, in denen eine Arbeitsunfähigkeit be- hat. Dies kann in Form einer amts- beziehungsweise schulärztli- ziehungsweise Berufsunfähigkeit bestanden hat. chen Bescheinigung oder eines Gutachtens der Krankenversi- cherung erfolgen. Wir zahlen die Rente nur für die Zeit nach Ablauf der →Karenz- zeit. §3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- Ob Sie eine →Karenzzeit vereinbart haben, finden Sie in Ihrem →Versicherungsschein. schlossen? Wann Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist in § 2 festgelegt. Wann Be- 1. Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da- rufsunfähigkeit vorliegt, ist in § 2 der AVB festgelegt. von, wie es zu der Arbeitsunfähigkeit gekommen ist. 5. Der Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe gemäß § 1 Absatz 2. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Arbeitsunfähig- 14 der AVB besteht nicht, wenn wir allein wegen Arbeitsunfähig- keit verursacht ist: keit Leistungen erbracht haben. a) durch folgende von der →versicherten Person vorgenom- 6. Soweit in Ihrem →Versicherungsschein geregelt ist, dass be- mene Handlungen stimmte Ursachen und Umstände bei der Ermittlung der Berufs- - vorsätzliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, unfähigkeit nicht berücksichtigt werden (Ausschlussklausel), so gilt dies auch bei Arbeitsunfähigkeit. - vorsätzliche Selbstverletzung. →Leistungsdauer Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die →versicherte Person diese Handlungen in einem die freie 7. Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir, solange die Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö- folgenden Punkte erfüllt sind: rung der Geistestätigkeit begangen hat. ▪ Die →versicherte Person ist ununterbrochen arbeitsunfähig b) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als →Versi- gemäß § 2. cherungsnehmer vorsätzlich die Arbeitsunfähigkeit der →ver- ▪ Die →Leistungsdauer der BU-Versicherung ist nicht abge- sicherten Person herbeigeführt haben. laufen. c) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die ▪ Die maximale →Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit ge- Gesundheit zahlreicher Menschen schädigen. Dabei muss mäß Absatz 10 ist nicht abgelaufen. zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbe- hörde oder vergleichbare Behörde tätig geworden sein. ▪ Die →versicherte Person lebt. d) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir wer- Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit enden mit Ablauf des Mo- den jedoch leisten, wenn die →versicherte Person in unmit- nats, in dem einer der vorgenannten Punkte weggefallen ist. telbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen arbeitsunfähig wird, denen sie außerhalb Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit entfallen auch dann, wenn Deutschlands ausgesetzt war. Dies gilt nur, wenn die →ver- Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht werden. Werden sicherte Person an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit rückwirkend erbracht, beteiligt war. entfallen die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit ebenfalls rückwir- kend. e) unmittelbar oder mittelbar durch 8. Nicht als Unterbrechung gelten: - den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen, ▪ Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiederein- gliederung. - den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. ▪ Arbeitsversuche im Rahmen einer Umschulung. Die Um- schulung muss durch den zuständigen Sozialversicherungs- Durch diesen Einsatz oder die Freisetzung muss die Gesundheit träger als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt einer Vielzahl von Personen geschädigt werden. Dabei muss der worden sein. Einsatz oder das Freisetzen zu einer nicht vorhersehbaren Ver- änderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Be- rechnungsgrundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zuge- sagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 27/31 [Seite 28] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Dies muss von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich 2. Die Bescheinigungen müssen von einem zugelassenen und bestätigt werden. praktizierenden Arzt ausgestellt worden sein. Praktiziert der Arzt nicht in dem Land, in dem die →versicherte Person ihren Wohn- sitz oder ihren Arbeitsplatz hat, behalten wir uns vor, eine Be- §4 Wann entsteht der Anspruch auf Leistungen bei Ar- scheinigung durch einen unabhängigen, dort praktizierenden beitsunfähigkeit? Arzt zu verlangen. 1. Sie können Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit frühestens bean- 3. Mindestens eine der Bescheinigungen muss von einem für die tragen, wenn die →versicherte Person seit sechs Wochen unun- Erkrankung zuständigen Facharzt ausgestellt worden sein. Sie terbrochen arbeitsunfähig ist. muss Angaben zu Beginn und voraussichtlicher Dauer der Ar- beitsunfähigkeit sowie zu der beziehungsweise den zugrundelie- 2. Stellen Sie einen Antrag, befreien wir Sie ab Beginn des darauf- genden Diagnosen enthalten. Diese müssen den Bestimmungen folgenden Monats von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. Voraus- und Richtlinien der Krankenkassen entsprechen, die aktuell in setzung ist, dass Sie mit dem Antrag Bescheinigungen gemäß Deutschland gültig sind (Diagnoseschlüssel der jeweils gelten- § 5 Absätze 1 und 2 für einen zusammenhängenden Zeitraum den internationalen Klassifikation – ICD). von mindestens sechs Wochen einreichen. Endet die Arbeitsun- fähigkeit vor Ablauf von sechs Monaten, müssen Sie zum folgen- 4. Neben der Feststellung des Versicherungsfalls können wir prü- den Monatsende die Beiträge wieder zahlen. fen, ob der Vertrag wirksam abgeschlossen worden ist (siehe § 26 der AVB). Auch insoweit sind Sie verpflichtet mitzuwirken. 3. Reichen Sie Bescheinigungen gemäß § 5 für einen zusammen- hängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein, gilt 5. Wenn Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit beantragen, müssen Folgendes: Sie nicht gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragen. ▪ Wir zahlen die vereinbarte Rente. ▪ Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. §6 Was gilt für die Nachprüfung der Arbeitsunfähigkeit? Der sechsmonatige Zeitraum muss dabei nicht komplett in der 1. Solange wir Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen, sind wir Vergangenheit liegen. Eine fachärztliche Prognose (siehe § 1 berechtigt zu prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen noch vor- Absatz 3 b)) ist ausreichend. liegen. Dazu können wir verlangen, dass uns Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen gemäß § 5 Absätze 1 und 2 eingereicht Der Anspruch auf Leistung besteht rückwirkend ab dem Monats- werden. ersten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. 2. Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn keine Arbeits- 4. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach Beginn der unfähigkeit mehr vorliegt. Dies gilt, wenn Sie Leistungen bei Ar- Arbeitsunfähigkeit, gilt Folgendes: beitsunfähigkeit beziehen oder einen Antrag hierauf gestellt ha- ▪ Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen gemäß ben. Absatz 2 rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem die sechste Woche der Arbeitsunfähigkeit endet. ▪ Wir sichern eine rückwirkende Auszahlung der Leistungen gemäß Absatz 3 innerhalb von einer Woche zu, nachdem alle erforderlichen Bescheinigungen für den gesamten Zeit- Besondere Bedingungen bei Einschluss raum von sechs Monaten bei uns eingegangen sind. des Pflegepakets 5. Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen gemäß Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Versiche- § 28 Absatz 4 der AVB gelten nicht für Leistungen bei Arbeitsun- rungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB). So- fähigkeit. weit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die AVB. §5 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungen bei Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Rahmen dieser Besonderen Arbeitsunfähigkeit verlangen (Obliegenheiten)? Bedingungen erbringen wir nur, wenn diese vereinbart wurden. Dies ist in Ihrem →Versicherungsschein dokumentiert. Wird das Pflegepa- 1. Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit beansprucht, sind ket in Ihrem →Versicherungsschein nicht erwähnt, haben Sie keine uns unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Pflegepakets ver- a) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entsprechend der in einbart. Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtli- nien der Krankenkassen. Diese benötigen wir, wenn für die §1 Was ist im Rahmen des Pflegepakets versichert? →versicherte Person eines der folgenden Kriterien gilt: Das Pflegepaket besteht aus drei Komponenten: ▪ Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzah- lung. ▪ Pflegebasisschutz (§ 2) ▪ Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld. ▪ Pflege-Plus-Option (§ 3) ▪ Es besteht eine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit ge- ▪ Pflegebeitragsbefreiung (§ 4) genüber der Agentur für Arbeit. b) Entsprechende privatärztliche Atteste, falls für die →versicherte §2 Was gilt für den Pflegebasisschutz? Person keines der Kriterien aus Absatz 1 a) gilt. Hierunter fallen zum Beispiel Selbstständige ohne gesetzlichen Krankengeldan- 1. Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs- spruch oder nicht erwerbstätige Personen. Zu den entsprechen- dauer der BU-Versicherung erheblich pflegebedürftig im Sinne den privatärztlichen Attesten zählen zum Beispiel: von § 2 Absatz 9 der AVB, zahlen wir die vereinbarte Pflegerente. Diese Leistung wird zusätzlich zu einer nach § 1 der AVB fälligen ▪ Bescheinigungen zur Beantragung von Krankentagegeld, BU-Rente erbracht. ▪ Dienstunfähigkeitsbescheinigungen, 2. Haben Sie eine →Karenzzeit für die BU-Versicherung vereinbart, entfällt diese, soweit Leistungen des Pflegebasisschutzes betrof- ▪ Bescheinigungen zur Beurlaubung vom Unterricht aus ge- fen sind. sundheitlichen Gründen. 3. Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall für c) Soweit vorliegend, amts- beziehungsweise schulärztliche Be- die BU-Versicherung vereinbart, gilt diese auch für die Renten- scheinigungen sowie Gutachten der Krankenversicherung. leistung aus dem Pflegebasisschutz. Kosten, die hierdurch entstehen, muss der Ansprucherhebende tra- gen. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 28/31 [Seite 29] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen 4. Der Anspruch auf die Pflegerente erlischt, wenn Nichtausübung der Pflege-Plus-Option ▪ erhebliche Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 2 Absatz 9 der 8. Üben Sie die Pflege-Plus-Option nicht aus, besteht hieraus kein AVB vor Ablauf der →Versicherungsdauer der BU-Versiche- Anspruch auf eine Rückzahlung der Beiträge. rung nicht mehr vorliegt, ▪ die →versicherte Person stirbt. §4 Was gilt für die Pflegebeitragsbefreiung? 1. Sind Sie wegen Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlungs- §3 Was gilt für die Pflege-Plus-Option? pflicht gemäß § 1 der AVB befreit, gilt dies ebenfalls für die Bei- träge des Pflegepakets. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Voraussetzungen schnelle Leistung bei schwerer Krankheit gemäß § 3 der AVB erhalten. 1. Sie haben das Recht, für die →versicherte Person der BU-Versi- cherung einmalig eine Anschluss-Pflegerentenversicherung zu 2. Haben Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart und sind vereinbaren (Pflege-Plus-Option). Eine erneute Gesundheitsprü- Sie wegen Arbeitsunfähigkeit von der Beitragszahlungspflicht fung ist nicht erforderlich. gemäß § 1 der Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Ar- beitsunfähigkeit befreit, gilt dies ebenfalls für die Beiträge des Ausüben können Sie das Recht auf die Pflege-Plus-Option: Pflegepakets. ▪ frühestens zehn Jahre nach Versicherungsbeginn, ▪ spätestens zum Ende der →Versicherungsdauer der BU- §5 Wie ist das Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsversiche- Versicherung, rung und was gilt bei Kündigung und Beitragsfreistel- ▪ wenn Sie keine Leistungen im Rahmen des Pflegebasis- lung? schutzes beziehen. 1. Das Pflegepaket bildet mit der BU-Versicherung eine Einheit. Es Ausübung der Pflege-Plus-Option kann ohne die BU-Versicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz aus der BU-Versicherung endet, er- 2. Üben Sie die Pflege-Plus-Option aus, erhalten Sie eine selbst- lischt auch das Pflegepaket. ständige Anschluss-Pflegerentenversicherung bei der Lebens- versicherung von 1871 a. G. München. Diese Versicherung be- Kündigung oder Beitragsfreistellung der BU-Versicherung ginnt an einem Monatsersten, spätestens drei Monate nach Ihrer 2. Kündigen Sie die BU-Versicherung, erlischt auch der Versiche- Mitteilung zur Ausübung der Pflege-Plus-Option. Diese Mittei- rungsschutz aus dem Pflegepaket. lung bedarf der →Textform. Mit Versicherungsbeginn erlischt der Pflegebasisschutz nach § 2. 3. Mit Beitragsfreistellung der BU-Versicherung wird auch das Pfle- gepaket beitragsfrei gestellt. Das Verhältnis zwischen der BU- Ab diesem Zeitpunkt verringert sich Ihr Beitrag zur BU-Versiche- Rente und der Pflegerente wird nicht verändert. Die beitragsfreie rung. Der Beitrag zur Anschluss-Pflegerentenversicherung Pflegerente errechnen wir nach den anerkannten Regeln der kommt neu hinzu. Versicherungsmathematik. Der Betrag, der aus dem Pflegepaket 3. Üben Sie die Pflege-Plus-Option aus, berechnen wir den Beitrag für die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung steht, min- zur Anschluss-Pflegerentenversicherung mit den dann gültigen dert sich um einen als angemessen angesehenen →Abzug. Der Rechnungsgrundlagen. Ein vereinbarter Zuschlag für das Pfle- →Abzug beträgt 35 Prozent des Betrags, der für die Bildung der gepaket gilt auch für die Anschluss-Pflegerentenversicherung. herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht (siehe auch §§ 22 und 23 der AVB). Die konkrete Höhe des →Abzugs können Sie Leistungen der Anschluss-Pflegerentenversicherung Ihrem →Versicherungsschein entnehmen. 4. Wird die →versicherte Person während der Dauer der An- Die Pflege-Plus-Option erlischt. schluss-Pflegerentenversicherung erheblich pflegebedürftig im Sinne von § 2 Absatz 9 der AVB, zahlen wir die vereinbarte Pfle- Alleinige Kündigung oder Beitragsfreistellung des Pflegepakets gerente und befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. Der 4. Sie können das Pflegepaket jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsschutz aus der Anschluss-Pflegerentenversiche- →Versicherungsperiode in →Textform kündigen. Mit Kündigung rung besteht lebenslang. erlischt der Anspruch auf Leistungen dieser Besonderen Bedin- Höhe der Anschluss-Pflegerentenversicherung gungen. Es wird kein →Rückkaufswert fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. 5. Sie können die Pflegerente höchstens in der Höhe vereinbaren, die für den Pflegebasisschutz nach § 2 vereinbart war. Maßgeb- 5. Das Pflegepaket kann nicht alleine beitragsfrei gestellt werden. lich ist der Zeitpunkt der Ausübung der Pflege-Plus-Option. Die 6. Im Falle der Beendigung oder der Beitragsfreistellung des Pfle- Höhe der Pflegerente ist auf maximal 2.000 Euro monatlich be- gepakets nach den Absätzen 1 bis 4 bleiben Ansprüche aufgrund grenzt. bereits zuvor eingetretener Pflegebedürftigkeit unberührt. Fortsetzung als Anschluss-Pflegerentenversicherung bei Ablauf der →Versicherungsdauer §6 Was gilt bei Nachversicherung der Berufsunfähigkeits- 6. Sie erhalten spätestens drei Monate vor Ablauf der →Versiche- versicherung? rungsdauer der BU-Versicherung ein Angebot zu einer selbst- ständigen Anschluss-Pflegerentenversicherung. Der Beitrag für Erhöht sich die BU-Rente im Rahmen der Nachversicherung, erhöht diese Versicherung entspricht dem zuletzt gezahlten Beitrag, je- sich der Pflegebasisschutz im gleichen Verhältnis. doch maximal dem Beitrag, der für eine Pflegerente von 2.000 Euro monatlich erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Beiträge zur BU-Versicherung zahlen. Der Ver- Besondere Bedingungen bei Ausübung sicherungsbeginn ist der Monatserste, der auf den Ablauf der BU-Versicherung folgt. Da die Höhe der Pflegerente in unserem Angebot aus dem zu- letzt gezahlten Beitrag bestimmt wird, wird sie sich in der Regel der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflege- von der Höhe der bisherigen BU-Rente unterscheiden. Ist die Höhe der Pflegerente unseres Angebots niedriger als die schutz und der BU-Option zur Golden IV Höchstgrenze nach Absatz 5, können Sie Ihren Versicherungs- Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Versiche- schutz bis zu dieser Höchstgrenze vereinbaren. Hierfür ist dann rungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB). Sie ein höherer Beitrag zu entrichten. gelten für den Fall, dass Sie von der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder der BU-Option zur Golden IV Gebrauch gemacht 7. Sie können unser Angebot zu der Anschluss-Pflegerentenversi- haben und eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abge- cherung innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung annehmen. schlossen haben. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts Danach halten wir uns an das Angebot nicht mehr gebunden. anderes geregelt ist, gelten die AVB. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 29/31 [Seite 30] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen §1 Erhöhung der jährlichen BU-Rente ▪ Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit ei- Für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Mein- nem Darlehen von mindestens 100.000 Euro; Plan Kids BU-Option mit Pflegeschutz gelten folgende Erhöhungs- möglichkeiten: ▪ erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit dem Jahresgehalt am Ende eines Kalenderjah- 1. Bei Abschluss der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversiche- res; maßgeblich ist die BBG der allgemeinen Rentenversi- rung vor Vollendung des zwölften Lebensjahres der →versicher- cherung des Bundeslandes, in dem die →versicherte Per- ten Person darf die versicherte jährliche BU-Rente ohne erneute son ihren Arbeitsplatz hat. Risikoprüfung erhöht werden. Dies ist möglich, wenn die →ver- sicherte Person b) Das Ereignis muss während der →Versicherungsdauer eingetre- ten sein. ▪ erstmalig eine Berufsausbildung oder c) Die Erhöhung muss jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach ▪ erstmalig ein →Hochschulstudium Eintritt des jeweiligen Ereignisses beantragt werden. aufnimmt. Die Erhöhung ist nur zu dem Ereignis möglich, das d) Durch die Nachversicherung erhöht sich Ihr Beitrag. Weitere Än- zuerst eintritt und nur dann, wenn der →Berufseintritt nicht vor- derungen ergeben sich für Ihren Vertrag nicht. Das bedeutet ins- her stattgefunden hat. besondere: 2. Unabhängig davon wie alt die →versicherte Person bei Ab- ▪ Die Nachversicherung erfolgt auf Basis der Ihrem Vertrag schluss der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell zugrundeliegenden Berufseinstufung. war, kann die versicherte jährliche BU-Rente bei →Berufseintritt ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Gleichzeitig kann ▪ Den Beitrag für die Erhöhung berechnen wir mit den Rech- eine Beitragsdynamik von maximal drei Prozent eingeschlossen nungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. werden. Es können alle Dynamikmodelle gewählt werden, die ▪ Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten wer- nach unseren Annahmerichtlinien für den dann ausgeübten Be- den wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen. ruf zulässig sind. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufge- 3. Die Erhöhung der versicherten BU-Rente nach Absatz 1 und 2 nommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer muss jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des je- Beitragserhöhung führen. weiligen Ereignisses beantragt werden. Wenn Sie eine Erhöhung ▪ Wir prüfen lediglich, ob die Nachversicherung finanziell an- beantragen, müssen Sie uns den Nachweis zum betreffenden gemessen ist (siehe Absatz 3 c)). Ereignis erbringen. ▪ Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gel- Verpasste Erhöhungsmöglichkeiten können nicht nachgeholt ten diese auch für die Nachversicherungsmöglichkeiten. werden. 3. Höhe der nachzuversichernden jährlichen BU-Rente 4. Diese Erhöhungsmöglichkeiten gelten nicht, wenn der Vertrag durch Ausübung der BU-Option zur Golden IV zustande gekom- a) Die nachzuversichernde jährliche BU-Rente muss mindestens men ist. 600 Euro und darf jeweils maximal 3.000 Euro jährlich betragen. 5. Die BU-Rente muss um mindestens 600 Euro jährlich erhöht b) Die Erhöhungen aus den Ereignissen nach Absatz 2 a) dürfen werden. Die Erhöhung darf maximal 6.000 Euro jährlich betra- über die gesamte Vertragslaufzeit insgesamt 6.000 Euro jährlich gen. nicht überschreiten. Erhöhungen nach Absatz 1 und 2 dürfen zusammen 6.000 Euro c) Die jährliche →Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des aktuellen nicht überschreiten. Diese Beschränkung entfällt, wenn nach Ab- →regelmäßigen Bruttoeinkommens der →versicherten Person schluss eines →Hochschulstudiums ein akademischer Beruf auf- nicht übersteigen. genommen wird, der dieses Studium typischerweise voraussetzt. Darunter fallen alle für dieselbe →versicherte Person bei uns 6. Für die Erhöhungsmöglichkeiten gelten die Rechnungsgrundla- oder anderen Versicherungen bestehenden oder beantragten gen und Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Ab- BU-Renten. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die →versicherte schlusses der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Person Schüler, Auszubildender oder Student im Sinne von § 2 Absätze 3 bis 5 der AVB ist. Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese auch für die Erhöhungsmöglichkeiten. Bei Selbstständigen sind zur Beurteilung der finanziellen Ange- messenheit der Erhöhung anstelle des aktuellen →regelmäßigen 7. Das Recht auf Erhöhung kann nicht ausgeübt werden, wenn Bruttoeinkommens die aktuellen mittleren Einkünfte gemäß § 10 ▪ Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt wur- Absatz 2 a) der AVB heranzuziehen. den und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob die 4. Erforderliche Unterlagen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, Wenn eine ereignisabhängige Nachversicherung beantragt wird, ▪ wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge- müssen uns folgende Nachweise erbracht werden: leistet haben, ▪ zum betreffenden Ereignis, ▪ der Vertrag beitragsfrei ist, ▪ zum Bruttoeinkommen, ▪ die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist – maßgeblich ist das →rechnungsmäßige Alter. ▪ zur →Gesamt-BU-Rente. 5. Ausschlüsse §2 Nachversicherungsgarantie Das Recht auf Nachversicherung kann nicht ausgeübt werden, 1. Nachversicherung wenn Die Regelungen zur Nachversicherung gemäß § 7 der AVB ent- ▪ Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt wur- fallen, an deren Stelle treten die Regelungen zur Nachversiche- den und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob die rung gemäß den Absätzen 2 bis 5. Leistungsvoraussetzungen vorliegen, 2. Ereignisabhängige Nachversicherung ▪ wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge- leistet haben, a) Sie haben das Recht, die vereinbarte BU-Rente bei nachfolgend genannten Ereignissen ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen: ▪ der Vertrag beitragsfrei ist, ▪ Heirat oder Scheidung; ▪ die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist – maßgeblich ist das →rechnungsmäßige Alter. ▪ Geburt oder Adoption eines Kindes; L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 30/31 [Seite 31] AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen §3 Zukunftsgarantie 5. Erneute Risikoprüfung Die Regelungen zur Zukunftsgarantie gemäß § 8 der AVB entfallen, Die Einschränkungen dieser Besonderen Bedingungen entfallen an deren Stelle treten die nachfolgend beschriebenen Regelungen nachträglich, wenn für die →versicherte Person eine erneute Ri- zur Zukunftsgarantie. sikoprüfung durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Risi- koprüfung ergibt, dass wir nach unseren geltenden Annahme- Ist die →versicherte Person Schüler, Auszubildender oder Student im grundsätzen Versicherungsschutz anbieten können. Sinne von § 2 Absätze 3 bis 5 der AVB, haben Sie folgende Gestal- tungsmöglichkeiten: 1. Was gilt für den Einschluss von Leistungen bei Arbeitsunfä- higkeit? Sie haben das Recht, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß den Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähig- keit einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf Monaten nach →Berufseintritt beantragt werden. Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. 2. Was gilt für die Überprüfung der Berufseinstufung? Sie haben das Recht, die Berufseinstufung überprüfen zu lassen. Sie können dieses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Ein- tritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der →ver- sicherten Person ausüben: ▪ Wechsel der Schulform, ▪ Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, ▪ Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung oder eines →Hochschulstudiums, ▪ →Berufseintritt. Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei- ben unverändert. Eine Beitragserhöhung ist dabei ausgeschlos- sen. Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. 3. Was gilt für den Einschluss oder die Erhöhung einer →Dy- namik? Sie haben das Recht, eine →Dynamik von maximal drei Prozent einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf Mona- ten nach →Berufseintritt beantragt werden. Es können alle Dynamikmodelle gewählt werden, die nach unse- ren Annahmerichtlinien für den dann ausgeübten Beruf zulässig sind. Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor. §4 Weitere Bestimmungen zum Versicherungsumfang 1. Beteiligung an Investmentfonds Abweichend zu § 18 der AVB ist eine Beteiligung an Investment- fonds für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder der BU-Op- tion zur Golden IV nicht möglich. Eine entsprechende Über- schussverwendung kann somit nicht vereinbart werden. 2. Lebenslange BU-Rente Abweichend zu § 1 Absatz 12 der AVB kann die lebenslange Leistung nicht vereinbart werden. 3. Meister- und Technikergarantie Die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Meister- und Technikergarantie (siehe § 9 der AVB) entfallen. 4. Karrieregarantie Erhöhungen der BU-Rente gemäß der Karrieregarantie (siehe § 10 der AVB) sind nicht möglich. L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV Seite 31/31
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.