Versicherungsmakler / Betriebsunterbrechungsversicherung / Bedingungsarchiv
HanseMerkur / Hiscox / Chubb Sach-by Hiscox für Onlineshops: die Bedingungen im Volltext
Modul Sach-Betriebsunterbrechung für Onlineshops, Ertragsausfall und Mehrkosten nach Sachschäden aus dem Modul Sachinhalt am Versicherungsort, Haftzeit höchstens 12 Monate, Verzicht auf Unterversicherung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (versicherter Jahresertrag aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten) | laut Versicherungsschein | „Die Versicherungsleistung für den Ertragsausfall ist zudem begrenzt auf die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme je Versicherungsfall.“ | Abschnitt A III. 5, Seite 4 |
| Vertragsform: eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung oder Baustein eines Inhalts- oder Bündelvertrags | nein | „versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden gemäß Sachinhalt by Hiscox“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
| Art der Deckung: Klein-BU (Summe an den Inhalt gekoppelt), Ertragsausfall auf Ertragsbasis (Mittlere BU) oder Tagessatz | ja | „Der Ertragsausfallschaden berechnet sich aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn“ | Abschnitt A III. 1, Seite 3 |
| Klein-BU: Versicherungssumme gleich der Inhaltssumme (Kopplung an die Sachversicherung) | nein | „auf die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme“ | Abschnitt A III. 5, Seite 4 |
| Definition des Unterbrechungsschadens (entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, Deckungsbeitrag) | ja | „Der Ertragsausfallschaden berechnet sich aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn, soweit der Versicherungsnehmer diese fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn ausschließlich infolge und während der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften kann.“ | Abschnitt A III. 1, Seite 3 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet.“ | Abschnitt A III. 6, Seite 4 |
| Versicherung auf Erstes Risiko (ohne Unterversicherung bis zur Summe) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für Ertragssteigerung (Vorsorgeversicherung, Nachhaftung bei Überschreitung) | nicht geregelt | ||
| Tagesentschädigung oder Pauschale je Unterbrechungstag | nicht geregelt | ||
| Mehrere Betriebsstellen und Wechselwirkung zwischen ihnen | nicht geregelt |
Haftzeit, Karenz und Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftzeit (Standard laut Werk, in Monaten) | ja | „Die Haftzeit beträgt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Versicherungsschein maximal 12 Monate.“ | Abschnitt A III. 5, Seite 4 |
| Längste wählbare Haftzeit (zum Beispiel 24 oder 36 Monate) | ja | „Die Haftzeit beträgt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Versicherungsschein maximal 12 Monate.“ | Abschnitt A III. 5, Seite 4 |
| Beginn der Haftzeit (mit Eintritt des Sachschadens oder mit Beginn der Unterbrechung) | ja | „Der Versicherer ersetzt den seit Eintritt des versicherten Sachschadens bis zum Ende der versicherten Betriebsunterbrechung entstehenden Ertragsausfallschaden (Haftzeit).“ | Abschnitt A III. 5, Seite 4 |
| Zeitlicher Selbstbehalt (Karenz in Stunden oder Tagen) | nicht geregelt | ||
| Kurze Unterbrechungen (zum Beispiel bis 24 Stunden) nicht versichert | ja | „Bei nicht erheblichen Unterbrechungen, deren Folgen sich im Betrieb ohne wesentliche Aufwendungen wieder einholen lassen, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.“ | Abschnitt A II. 1, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung in Euro oder Prozent des Schadens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Von dem aufgrund des Versicherungsfalles zu leistenden Ersatz ist der im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbehalt in Abzug zu bringen.“ | Abschnitt A VII., Seite 4 |
| Leistung auch bei bloßer Beeinträchtigung (Teilunterbrechung) des Betriebs | ja | „wenn und soweit die Erbringung von Dienstleistungen durch den Versicherungsnehmer am Versicherungsort vollständig oder teilweise unterbrochen ist“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
Versicherte Gefahren als Auslöser
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (Feuer-BU) | ja | „versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden gemäß Sachinhalt by Hiscox“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch | ja | „versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden gemäß Sachinhalt by Hiscox“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
| Leitungswasser | ja | „versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden gemäß Sachinhalt by Hiscox“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
| Sturm und Hagel | ja | „versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden gemäß Sachinhalt by Hiscox“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) | nicht geregelt | ||
| Unbenannte Gefahren (Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt | ||
| Überspannung durch Blitz | nicht geregelt | ||
| Böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik | nicht geregelt | ||
| Bruch von Glas, Schaufenstern und Werbeanlagen als Auslöser | nicht geregelt | ||
| Ausfall durch Schaden an Maschinen oder Elektronik (Maschinen- oder Elektronik-BU) | nicht geregelt | ||
| Terrorakte | nicht geregelt | ||
| Spanien: Pérdida de beneficios über das Consorcio de Compensación de Seguros bei außerordentlichen Risiken | nicht geregelt |
Erweiterungen ohne eigenen Sachschaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zugangsbehinderung oder Schaden in der Nachbarschaft (Umgebungsschaden) | nicht geregelt | ||
| Rückwirkungsschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt | ||
| Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) | nicht geregelt | ||
| Sachschäden außerhalb des Versicherungsorts (Messen, Baustellen, Außenlager) | nein | „durch versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden“ | Abschnitt A I., Seite 3 |
| Behördliche Betriebsschließung wegen meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Cyberangriff oder Datenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Ausfall des Inhabers oder einer Schlüsselperson durch Krankheit oder Unfall (BUFT, Praxisausfall) | nicht geregelt | ||
| Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Verlust von Daten und Programmen nach einem Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Berücksichtigung von Saisonspitzen und Sonderereignissen bei der Ertragsberechnung | nicht geregelt |
Fortlaufende Kosten und Mehrkosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter der Mitarbeiter während der Unterbrechung | nicht geregelt | ||
| Miete, Pacht, Leasingraten und Kreditzinsen | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten zur Fortführung des Betriebs (Ersatzräume, Leihmaschinen, Überstunden, Fremdfertigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Mehrkosten.“ | Abschnitt A III. 1, Seite 3 |
| Mehrkosten auch über den ersparten Unterbrechungsschaden hinaus (Mehrkostenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Schadenminderungskosten, auch wenn sie erfolglos bleiben | nicht geregelt | ||
| Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zum Nachweis des Schadens | nicht geregelt | ||
| Kosten des Sachverständigenverfahrens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.“ | Abschnitt B VI. 5, Seite 8 |
| Wiederanlaufkosten (Werbung, Kundenrückgewinnung nach der Wiederaufnahme) | nicht geregelt | ||
| Vertragsstrafen und Konventionalstrafen gegenüber Kunden | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren nicht ersetzt | nicht geregelt | ||
| Vergrößerung durch außergewöhnliche Ereignisse oder behördliche Wiederaufbau- und Betriebsbeschränkungen | ja | „außergewöhnliche Ereignisse, die während der Unterbrechung eintreten;“ | Abschnitt A II. 2.1, Seite 3 |
| Vergrößerung durch Kapitalmangel bei der Wiederherstellung | ja | „Kapitalmangel.“ | Abschnitt A II. 2.3, Seite 3 |
| Ausschluss von Seuchen, Epidemien und Pandemien | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ertragseinbußen durch Marktlage, Konjunktur oder Kundenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Cyberrisiken und Datenschäden | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflicht, Bücher, Inventuren und Bilanzen der letzten Jahre getrennt sicher aufzubewahren | ja | „Bücher zu führen. Inventurlisten, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen sind für die drei Vorjahre vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.“ | Abschnitt B IV. 1.2, Seite 6 |
| Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Einbruchschutz, Wartung) mit Leistungsfolgen | ja | „sämtliche gemäß Abschnitt B 1. Sachinhalt by Hiscox“ | Abschnitt B IV. 1.1, Seite 6 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem bei Krankheit des Inhabers) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Prämienrückgewähr bei Überversicherung (Nachmeldung des tatsächlichen Ertrags) | nicht geregelt | ||
| Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen oder Vorvertrag | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Die Möglichkeit der Parteien, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles (teilweise) zu kündigen, bestimmt sich nach Ziffer V. 3. der Allgemeinen Regelungen“ | Abschnitt B VII., Seite 9 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Hanse Merkur, Hiscox, Chubb (falls PHV für Private)
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Bedingungen Modul Sach-Betriebsunterbrechung für Onlineshops Fassung: Bedingungen 01/2019 für Onlineshops Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)