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Versicherungsmakler / Drohnenversicherung (Drohnenhaftpflicht und Kasko) / Bedingungsarchiv

ERGO Duo: die Bedingungen im Volltext

In der ERGO Duo-Privathaftpflicht sind Flugmodelle und Drohnen zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht als Ausnahme vom Ausschluss pflichtversicherter Luftfahrzeuge mitversichert.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Ich ermächtige ERGO, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ERGO auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ERGO mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ERGO einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif ERGO Duo-Privathaftpflicht (KT2020HP) (Drohnen-Einschluss) von ERGO (Drohnenversicherung (Drohnenhaftpflicht und Kasko)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ERGO weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadenereignislaut Versicherungsschein„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem … im Versicherungsschein … Versicherungssummen begrenzt.“Ziff. 1.4, Seite 3
Mindestdeckung nach Luftrecht erfüllt (750.000 Sonderziehungsrechte nach VO (EG) 785/2004, in Österreich nach LFG, in Spanien nach RD 517/2024)ja„Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht.“Ziff. 4.18, Seite 5
Vertragsform: eigenständige Drohnenhaftpflicht oder Einschluss in der Privathaftpflichtnein„Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht.“Ziff. 4.18, Seite 5
Gefährdungshaftung des Halters versichert (§ 33 LuftVG, in Österreich nach dem Luftfahrtgesetz), nicht nur Verschuldenshaftungja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aller Versicherten als Privatpersonen aus den Gefahren des täglichen Lebens.“Ziff. 3.1, Seite 3
Halten und Gebrauch der Drohne versichert (Halter- und Piloten-Haftpflicht)ja„Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht.“Ziff. 4.18, Seite 5
Versicherungsbestätigung für die Pflichtversicherung (§ 106 LuftVZO, Nachweis für Austro Control oder AESA)nicht geregelt
Anzahl versicherter Drohnen und Flugmodelle (alle Geräte des Haushalts oder nur benannte)nicht geregelt
Mehrere Drohnen gleichzeitig im Betrieb versichertnicht geregelt

Fluggeräte und Einsatz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes versichertes Startgewicht (Startmasse) der Drohneja„Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht.“Ziff. 4.18, Seite 5
Drohnen und Flugmodelle mit Motor (Elektromotor) versichertja„Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht.“Ziff. 4.18, Seite 5
Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Treibsatz versichertnicht geregelt
Flugmodelle ohne Motor, Drachen und unbemannte Ballonenicht geregelt
Spielzeugdrohnen (unter 250 g, Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG)nicht geregelt
Versicherte EU-Klassen (C0 bis C4) und Kategorie offen (A1, A2, A3)nicht geregelt
Betrieb in der Kategorie speziell (mit Betriebsgenehmigung) versichertnicht geregelt
FPV-Flüge (Videobrille) und Flüge mit Beobachter versichertnicht geregelt
Flüge in Hallen und geschlossenen Räumennicht geregelt
Wettbewerbe, Drohnenrennen und Vorführungennicht geregelt
Versicherungsschutz nur auf Modellflugplätzen oder Vereinsgeländenicht geregelt
Fremde, geliehene oder gemietete Drohnen versichertnicht geregelt

Personen und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Familienangehörige und Haushaltsmitglieder als Piloten mitversichertja„Mitversichert ist ein weiterer Familienangehöriger unabhängig vom Wohnort.“Ziff. 2.2, Seite 3
Fremde Piloten mit Erlaubnis des Halters mitversichertnicht geregelt
Mindestalter des Piloten oder Aufsichtspflicht bei Minderjährigennicht geregelt
Versicherungsschutz nur bei rein privater Nutzung (Freizeit und Sport)ja„Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht.“Ziff. 4.18, Seite 5
Gelegentliche gewerbliche Nutzung (zum Beispiel Verkauf einzelner Fotos) mitversichertnicht geregelt
Flüge im Verein und auf Vereinsveranstaltungennicht geregelt

Leistungen der Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschädenja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem … im Versicherungsschein … Versicherungssummen begrenzt.“Ziff. 1.4, Seite 3
Sachschäden (auch an Fahrzeugen, Gebäuden und Tieren)ja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem … im Versicherungsschein … Versicherungssummen begrenzt.“Ziff. 1.4, Seite 3
Reine Vermögensschädenja„Werden Sie wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von einem Dritten in Anspruch genommen?“Ziff. 1.1, Seite 3
Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten durch Foto- und Filmaufnahmennein„Schäden aus Verletzungen von Persönlichkeits-, Namens-, Urheberrechten, sonstigen Schutzrechten“Ziff. 4.8, Seite 4
Mietsachschäden (an gemieteten Räumen und Hallen)ja„Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung an fremden Sachen, die Sie oder Mitversicherte gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben.“Ziff. 4.6, Seite 4
Flurschäden und Schäden bei Landung oder Bergung auf fremdem Grundnicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (in Spanien Ley 26/2007)ja„Ansprüche auf Vertragserfüllung und öffentlich-rechtliche Ansprüche, soweit es sich nicht um solche nach dem Umweltschadensgesetz handelt.“Ziff. 4.11, Seite 4
Zusammenstoß mit anderen Flugmodellen oder Drohnen in der Luftnicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)nicht geregelt
USA und Kanada eingeschlossennicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssummeja, bis zur Versicherungssumme„Ergibt unsere Prüfung, dass die Ansprüche unberechtigt sind, wehren wir sie ab.“Ziff. 1.2, Seite 3
Forderungsausfalldeckung (wenn ein Schädiger nicht zahlen kann)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Umfang und die Versicherungssummen richten sich nach Ihrer eigenen“Ziff. 13.3, Seite 8
Such- und Bergungskosten für die abgestürzte Drohnenicht geregelt

Kasko für das eigene Gerät

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kasko für die eigene Drohne (eigene Linie oder Baustein)nicht geregelt
Absturz und Bruch durch Bedienfehlernicht geregelt
Absturz ins Wassernicht geregelt
Diebstahl und Raub der Drohnenicht geregelt
Verlust durch Fly-away (Verbindungsabbruch, Abflug ohne Rückkehr)nicht geregelt
Kurzschluss, Überspannung und Elektronikschädennicht geregelt
Schäden beim Transport und auf Reisennicht geregelt
Zubehör mitversichert (Kamera, Gimbal, Akkus, Fernsteuerung, Brille)nicht geregelt
Entschädigung zum Neuwert (statt Zeitwert)nicht geregelt
Abzug neu für alt oder Zeitwertstaffelnicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Registrierung als Betreiber (LBA, Austro Control, AESA) als Voraussetzung des Schutzesnicht geregelt
Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis als Voraussetzungnicht geregelt
Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Verstoß gegen Luftrecht und behördliche Auflagennicht geregelt
Ausschluss bei Flügen in Flugverbotszonen und kontrolliertem Luftraumnicht geregelt
Pflicht zum Flug in Sichtweite (VLOS)nicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogen des Pilotennicht geregelt
Schäden an der eigenen Drohne in der Haftpflicht ausgeschlossennicht geregelt
Frist und Form der Schadenmeldung (auch Meldung an Behörden)ja„Sie müssen uns über jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche“Ziff. 5.1, Seite 5

Vertrag und Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Haftpflichtkeine
Selbstbeteiligung in der Kaskonicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristja„Ihr Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder zum Ablauf jedes darauf folgenden Versicherungsjahres kündigen.“Ziff. 9.2, Seite 7
Kurzzeit- oder Tagesschutz möglichnicht geregelt
Subsidiär gegenüber anderen Verträgen (zum Beispiel Privathaftpflicht oder Vereinsversicherung)nicht geregelt
Innovations- oder Aktualisierungsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag kündigen, wenn wir Schadensersatz geleistet haben.“Ziff. 9.3, Seite 7
Beitragsmerkmale laut Werk (Gewicht, Anzahl, Nutzung, Summe), ohne Preisenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: ERGO Duo-Privathaftpflicht: Versicherungsbedingungen KT2020HP (Stand 07.2020)
[Seite 1] ERGO Privat-Haftpflichtversicherung ung Haft Versicherungsbedingungen für meine ERGO Duo- Privathaftpflicht (KT2020HP) Duo mit Neuwertenschädigung, Schlüsselverlust und Forderungsausfalldeckung (Stand: 07.2020) [Seite 2] Inhalt 1. Was leistet meine Privat-Haftpflichtversicherung? 2. Wer ist versichert? 3. Was ist in welchem Umfang versichert? 4. Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert? 5. Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) habe ich im Versicherungsfall? 6. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten)? 7. Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten? 8. Warum können sich meine Beiträge ändern? 9. Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn beenden? 10. Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert? 11. Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung? 12. Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht 13. Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz 14. Schadensersatz-Rechtsschutz als Ergänzung für die Forderungsausfalldeckung Wir garantieren Ihnen, dass die nachfolgenden Versicherungsbedingungen Sie in keinem Punkt schlechter stellen, als die Musterbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung (Stand 2016), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfiehlt. 2 [Seite 3] Meine ERGO Duo-Privathaftpflicht Versicherungsbedingungen KT2020HP 1. Was leistet meine Privat-Haftpflichtversiche- im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), rung? Lebenspartner, Eltern, Kinder, Adoptiveltern und – kinder. Sowie Schwiegereltern und -kinder, Stief- 1.1 Werden Sie wegen eines Personen-, Sach- oder Ver- eltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis- mögensschadens von einem Dritten in Anspruch ter sowie Pflegeeltern und -kinder. genommen? Dann prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie dem Dritten aufgrund gesetzlicher Haft- 2.3 Mitversichert sind die in Ihrem Haushalt beschäftig- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum ten Personen, sofern sie bei ihrer Tätigkeit jemandem Schadensersatz verpflichtet sind. Dabei gilt als Ver- einen Schaden zufügen. Gleiches gilt für Personen, sicherungsfall das Schadensereignis, das unmittel- die aus einem Arbeitsvertrag oder aus Gefälligkeit bar zur Schädigung des Dritten geführt hat. Auf den Ihre Wohnung, Ihr Haus und Ihren Garten betreuen Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Scha- oder für Sie den Streudienst übernehmen. densereignis geführt hat, kommt es nicht an. Das 2.4 Mitversichert sind Gastkinder oder Au-pairs, die Sie Schadensereignis muss während der Wirksamkeit in Ihrem Haushalt aufgenommen haben. dieses Vertrages eingetreten sein. 3. Was ist in welchem Umfang versichert? 1.2 Ergibt unsere Prüfung, dass die Ansprüche unberech- tigt sind, wehren wir sie ab. 3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrecht- lichen Inhalts aller Versicherten als Privatpersonen 1.3 Steht Ihre Schadensersatzverpflichtung mit binden- aus den Gefahren des täglichen Lebens. Dies gilt nur, der Wirkung für uns als Versicherer fest, begleichen soweit kein Ausschluss oder keine Einschränkung wir die berechtigten Schadensersatzansprüche nach Ziffer 4 vorliegt. innerhalb von 2 Wochen. Berechtigt sind Schadens- ersatzverpflichtungen dann, wenn Sie durch Gesetz, 3.2 Müssen Sie im Ausland durch eine behördliche rechtskräftiges Urteil, Ihr Anerkenntnis oder Ver- Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leis- gleich zur Entschädigung verpflichtet und wir hier- tungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hin- durch gebunden sind. Geben Sie ohne unsere terlegen, gilt: Zustimmung ein Anerkenntnis ab, bindet es uns nur, Wir stellen Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis 50.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungs- bestanden hätte. Gleiches gilt für Vergleiche, die Sie jahr zur Verfügung. Wir rechnen die Kaution auf eine ohne unsere Zustimmung schließen. von uns zu leistende Schadensersatzzahlung an. Die 1.4 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- Kaution zahlen wir in Euro. Unsere Verpflichtung gilt cherungsfall auf die im Versicherungsschein genann- mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Eurobetrag ten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch, bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent- 3.3 Verursachen Sie oder Mitversicherte einen Schaden, schädigungspflichtige Personen erstreckt. Die Ge- für den sie wegen fehlender Deliktsfähigkeit nicht samtleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver- verantwortlich sind, so zahlen wir in diesen Fällen – sicherungsjahres ist auf das Zweifache der Versiche- wenn Sie es wünschen – bis zu 50.000 Euro Scha- rungssummen begrenzt. Mehrere Versicherungsfälle densersatz. gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf die- selbe Ursache zurückzuführen sind. Dies gilt nur, soweit kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Kraftfahrzeugversiche- Wenn Sie den Tarif mit der Versicherungssumme von rung) leistungspflichtig ist. „50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermö- gensschäden“ vereinbart haben, gilt: 3.4 Für Schäden aus einer Gefälligkeit oder einem Freundschaftsdienst gilt: Die Entschädigungsleistung für Personenschäden ist je geschädigte Person auf 15 Millionen Euro begrenzt. Wir verzichten auf den möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen nicht haften. Wir zahlen dann maxi- 1.5 Wir sind bevollmächtigt, alle Erklärungen in Ihrem mal 50.000 Euro Schadensersatz. Namen abzugeben, die uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprü- 3.5 Erweiterte Entschädigung für Dritte (Neuwert- che zweckmäßig erscheinen. Kommt es in einem entschädigung) Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Scha- Verursachen Sie oder Mitversicherte einen Sachscha- densersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozess- den, zahlen wir – wenn Sie es wünschen – in Abwei- führung bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit chung von Ziffer 1.1 dem Geschädigten in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Unsere Aufwen- dungen für Kosten rechnen wir nicht auf die Ver- • die erforderlichen Reparaturkosten. Höchstens sicherungssummen an. zahlen wir diese bis zur Höhe des Neupreises der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des 2. Wer ist versichert? Schadens; 2.1 Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. • bei irreparabel beschädigten Sachen zahlen wir 2.2 Mitversichert ist ein weiterer Familienangehöriger den Neupreis der beschädigten Sache zum Zeit- unabhängig vom Wohnort. Familienangehörige sind: punkt des Schadens. Ehegatten (gilt auch für eingetragene Lebenspartner 3 [Seite 4] In beiden Fällen zahlen wir höchstens 5.000 Euro. Ausgeschlossen bleiben weitere Ansprüche aus Fol- geschäden eines Schlüsselverlustes. Ebenso sind Diese Regelung gilt nicht für: Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Schlüs- • beschädigte oder zerstörte Sachen, die älter als seln, die Sie oder Mitversicherte im Rahmen einer fünf Jahre sind; selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ver- wenden, ausgeschlossen. • beschädigte oder zerstörte Smartphones, Smart- watches, Notebooks/Laptops, Tablets, Foto- und 4.6 Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermä- Fernsehapparate und Brillen (auch visuelle Aus- ßige Beanspruchung an fremden Sachen, die Sie gabegeräte wie Videobrillen, Virtual-Reality-Bril- oder Mitversicherte gemietet, geleast, gepachtet len, Augmented-Reality-Brillen), die älter als ein oder geliehen haben. Ergeben sich daraus Ver- Jahr sind. mögensschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn), sind diese ebenfalls nicht versichert. 4. Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert? 4.7 Glasschäden (das gilt auch für Plexi- oder Acrylglas) an Gebäudebestandteilen in von Ihnen oder Mitver- Kein Versicherungsschutz besteht für: sicherten gemieteten Wohnungen oder Häusern. 4.1 Schäden, die Sie oder Mitversicherte vorsätzlich her- Dies gilt nur, wenn Sie oder Mitversicherte sich hier- beiführen. gegen besonders (z. B. durch eine Glasversicherung) versichern können. 4.2 Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigen- schäden). 4.8 Schäden aus Verletzungen von Persönlichkeits-, Namens-, Urheberrechten, sonstigen Schutzrechten 4.3 Schäden, die Sie Familienangehörigen zufügen, die und der Teilnahme an rechtswidrigen Tausch- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die börsen. zu den mitversicherten Personen gehören. 4.9 Schäden durch grob fahrlässige Übertragung von Familienangehörige sind: Ehegatten (gilt auch für Krankheiten. eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebens- partnerschaftsgesetzes), Lebenspartner, Eltern, Kin- 4.10 Ansprüche wegen Vermögensschäden aus Geld-, der, Adoptiveltern und -kinder. Sowie Schwieger- Kredit-, Vermittlungsgeschäften, Ratschlägen und eltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großel- Empfehlungen aller Art. tern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und 4.11 Ansprüche auf Vertragserfüllung und öffentlich- -kinder. rechtliche Ansprüche, soweit es sich nicht um solche Versichert sind jedoch Schäden, die Sie Ihren min- nach dem Umweltschadensgesetz handelt. derjährigen Enkelkindern oder Gastkindern zufügen. 4.12 Schäden, die Sie oder Mitversicherte in der Eigen- Fügen Sie Ihrem Lebenspartner einen Personenscha- schaft als Bauherr von Bauvorhaben verursachen, den zu? Dann sind Ansprüche aus gesetzlichem For- wenn sie eine Bausumme von 100.000 Euro über- derungsübergang aus Personenschäden, insbeson- steigen. dere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträ- gern, der Bundesagentur für Arbeit, privaten Kran- 4.13 Sachschäden durch Senkungen von Grundstücken kenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungs- und Erdrutschen. unternehmen, öffentlichen und privaten Arbeit- 4.14 Schäden, die Sie oder Mitversicherte als Inhaber (z. B. gebern, versichert. Eigentümer, Mieter, Pächter) von Anlagen zur Lage- 4.4 Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig rung gewässerschädlicher Stoffe verursachen. Aus- zufügen. geschlossen sind ferner Schäden, die aus der Ver- wendung dieser gelagerten Stoffe entstehen. Keine 4.5 Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen, Anlagen sind Kleingebinde (z. B. Farben, Lacke, Rei- z. B. Geld, Wertsachen. nigungsmittel) mit einem Gesamtfassungsver- Versichert sind jedoch Ansprüche aus dem Verlust mögen bis 1.000 l/kg, je Einzelgebinde bis 100 l/kg. von privaten und ehrenamtlich überlassenen Schlüs- Versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als seln (auch Codekarten und Handsender), die nicht Inhaber eines Heizöltanks, der für die Versorgung Ihr Eigentum sind. Gleiches gilt für dienstliche eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses Schlüssel (auch Codekarten und Handsender), die verwendet wird. Sie oder Mitversicherte als Arbeitnehmer erhalten haben. Mitversichert sind der notwendige Austausch Tritt aus dem versicherten Heizöltank bestimmungs- von Schlössern und Schließanlagen Dritter und vor- widrig Heizöl aus und werden hierdurch Ihre unbe- übergehende Sicherungsmaßnahmen bis zu 14 weglichen Sachen beschädigt, gilt: Wir ersetzen die Tagen. Für alle genannten Schäden zahlen wir maxi- Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, mal 50.000 Euro. Ergibt unsere Prüfung, dass die wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Wertver- Ansprüche unberechtigt sind (z. B. bei unverschulde- besserungen werden abgezogen. Ausgeschlossen tem Diebstahl der Schlüssel), wehren wir sie ab. bleiben Schäden an der versicherten Heizöltank-An- Wenn Sie es wünschen, verzichten wir jedoch auf lage selbst. Von jeder Entschädigungsleistung ziehen den möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen wir eine Selbstbeteiligung von 250 Euro ab. nicht haften. Wir zahlen dann maximal 5.000 Euro 4.15 Schäden durch das Halten und Hüten von Tieren. Schadensersatz. Versichert ist jedoch das Halten und Hüten von zah- men Haustieren oder gezähmten Kleintieren. Nicht versichert bleibt das Halten von Hunden (mit Aus- 4 [Seite 5] nahme von Blindenführhunden), Pferden, Ponys, SFR-Hochstufung Reptilien, Spinnentieren und Insekten (mit Aus- Wenn Sie oder Mitversicherte mit einem fremden Kfz nahme von Bienen). einen Haftpflichtschaden verursachen, gilt: Wir 4.16 Schäden durch eigene Segelboote und Wasserfahr- erstatten demjenigen, der das Kfz versichert hat, zeuge mit Motor. den durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsra- battes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehen- Versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht aus den Schaden (insoweit abweichend von Ziffer 4.22). dem Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit Gleiches gilt, wenn ein Vollkaskoschaden während einer Motorstärke bis 75 kW. der Überlassung an dem Kfz entsteht. Muss der Ver- 4.17 Schäden, die Sie oder Mitversicherte als Eigentümer, sicherungsnehmer des fremden Kfz wegen des Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs Schadens einen höheren Beitrag zahlen, überneh- (Kfz) oder Kfz-Anhängers durch den Gebrauch dieses men wir die Differenz zwischen dem bisherigen und Fahrzeugs verursachen. dem neuen Beitrag. Wir zahlen diese Differenz für die ersten drei Jahre. Der Versicherungsschutz Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug keine Ver- besteht nicht, wenn die Fahrzeuge Ihnen oder Mit- sicherungspflicht besteht oder wenn es ausschließ- versicherten zum dauerhaften Gebrauch überlassen lich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen wurden. gebraucht wird. 4.18 Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pflichtver- Mallorca-Deckung sicherung unterliegen. Versichert sind jedoch Flug- Mitversichert ist jedoch der Gebrauch von Kfz in modelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwe- einem ausländischen Mitgliedstaat der Europäischen cken bis 5 kg Fluggewicht. Union (gilt auch für ehemalige Mitgliedstaaten), der 4.19 Schäden, die Sie oder Mitversicherte in der Eigen- Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins. schaft als Jäger verursachen. Dies gilt jedoch nur, wenn 4.20 Schäden aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, • es sich um Krafträder, Personenkraftwagen oder Amtes oder sonstige dem Erwerb und dem Lebens- Wohnmobile handelt, unterhalt dienende entgeltliche Tätigkeit. Dies gilt • weder Sie noch Mitversicherte Halter oder Eigen- auch für die Ausführung eines öffentlichen Ehren- tümer des Fahrzeugs sind, amtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, freiwillige • das Fahrzeug in dem ausländischen Mitgliedstaat Feuerwehr). Versichert sind jedoch Ansprüche gegen der Europäischen Union (gilt auch für ehemalige Sie oder Mitversicherte: Mitgliedstaaten), der Schweiz, Island, Norwegen • aus einer geringfügigen Beschäftigung („450- oder Liechtenstein zugelassen ist, Euro-Job“), • für das Fahrzeug kein oder kein ausreichender • aus einer selbstständigen Tätigkeit bis zu einem Versicherungsschutz aus einer Kfz-Versicherung Umsatz von bis zu 22.000 Euro im Kalenderjahr. besteht und Sie oder Mitversicherte keinen oder Die Versicherungssumme ist für Personen-, Sach- keinen ausreichenden Versicherungsschutz aus und Vermögensschäden für alle Versicherungs- einem anderen Versicherungsvertrag erlangen fälle eines Versicherungsjahres auf 1.000.000 können. Euro begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht Be- und Entladeschäden für folgende Tätigkeiten: Kfz-Wartung und -Repa- raturen, Dachdecker- und Installationsarbeiten Versichert sind Schäden, die Sie oder Mitversicherte (Gas, Wasser, Heizung, Sanitär), Ingenieur-, Archi- beim Be- und Entladen ihrer Kfz oder Kfz-Anhänger tekten- und Hebammenleistungen, medizinische, Dritten zufügen. Gleiches gilt für Schäden, die Sie heilende sowie steuer- und rechtsberatende Tätig- oder Mitversicherte während des Ein- und Ausstei- keiten. gens und bei Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und • als Tagesmutter für bis zu 5 fremde Kinder, Instandsetzungsarbeiten Dritten zufügen. Der Ver- • bei Schäden an Sachen des Arbeitsgebers/Dienst- sicherungsschutz besteht nicht, wenn das Kfz oder herrn oder der Arbeitskollegen bis zu 5.000 Euro. der Kfz-Anhänger Ihnen oder Mitversicherten zum Ergibt unsere Prüfung, dass die Ansprüche unbe- dauerhaften Gebrauch oder gefälligkeitshalber über- rechtigt sind (z. B. nach den Grundsätzen der lassen wurde. Gleiches gilt, wenn Sie oder Mitversi- Arbeitnehmerhaftung), wehren wir sie ab. Wenn cherte das Fahrzeug von einer Privatperson leihen Sie es wünschen, verzichten wir jedoch auf den oder mieten. möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen Betankungsschäden nicht haften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen 4.21 Schadensersatzansprüche gegen Sie oder Mitver- Schäden, die Sie oder Mitversicherte an einem frem- sicherte in der Eigenschaft als Haus- und Grund- den gemieteten Kraftfahrzeug durch versehentliche besitzer. Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Versichert sind jedoch Ansprüche gegen Sie oder Kraftstoffen verursachen. Der Versicherungsschutz Mitversicherte besteht nicht, wenn das Fahrzeug Ihnen oder Mit- versicherten zum dauerhaften Gebrauch oder gefäl- • als Inhaber eines im Inland gelegenen selbst ligkeitshalber überlassen wurde. Gleiches gilt, wenn genutzten Einfamilienhauses (auch mit vermie- Sie oder Mitversicherte das Fahrzeug von einer Pri- teter Einliegerwohnung) oder eines selbst genutz- vatperson leihen oder mieten. ten Zweifamilienhauses (auch mit vermieteter Wohneinheit). Mitversichert ist der Insolvenzver- 5 [Seite 6] walter und Zwangsverwalter in dieser Eigen- Der Ausschluss in Ziffer 4.13 gilt für die Errichtung schaft, oder den Betrieb von mitversicherten Geothermie- • als Inhaber unbebauter Grundstücke bis zu einer anlagen nicht. Grundfläche von insgesamt 5.000 m2, 5. Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) • als Inhaber von Teichen, Swimmingpools, Flüssig- habe ich im Versicherungsfall? gastanks, Klär- und Sickergruben, • als Vermieter von einzelnen Räumen sowie von 5.1 Sie müssen uns über jeden Versicherungsfall inner- bis zu 3 Wohnungen/Ferienwohnungen und bis halb einer Woche nach Kenntniserlangung infor- zu 3 Garagen, mieren. • als Inhaber von selbst genutzten Wohnungen, 5.2 Sie müssen nach Möglichkeit den Schaden abwen- Ferienwohnungen und -häusern, fest installierten den oder mindern. Dabei müssen Sie unsere Weisun- Wohnwagen/Hausbooten, Garagen sowie eines gen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie Schrebergartens, müssen uns ausführliche und wahrheitsgemäße • als Inhaber von Fotovoltaikanlagen, die sich auf Schadensberichte vorlegen und uns bei der Scha- Ihrem eigenen Haus- und Grundbesitz befinden, densermittlung und -regulierung unterstützen. Sie einschließlich der Einspeisung von Elektrizität in müssen uns alle Umstände, die nach unserer Ansicht das Netz des örtlichen Energieversorgungsunter- für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, mit- nehmens. Dies gilt auch, wenn Sie oder Mitver- teilen. Alle dafür angeforderten Schriftstücke müs- sicherte ein hierfür erforderliches Kleinunterneh- sen Sie uns zusenden. men bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im Kalenderjahr angemeldet haben, Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn ein Drit- • als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen, ter einen Haftpflichtanspruch gegen Sie erhebt. Glei- • als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn ches gilt, wenn ein staatsanwaltschaftliches oder die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand. gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ein Mahn- bescheid erlassen wird oder eine gerichtliche Streit- 4.22 von Ihnen oder Mitversicherten verursachte Schäden verkündung erfolgt. über 50.000 Euro an beweglichen Sachen, die Sie oder Mitversicherte gemietet, geleast, gepachtet 5.3 Erhalten Sie einen Mahnbescheid eines Anspruch- oder geliehen haben. Ergeben sich daraus Ver- stellers auf Schadensersatz, müssen Sie fristgemäß mögensschäden, sind diese ebenfalls nicht ver- widersprechen. Gleiches gilt bei einer Verfügung von sichert. Ausgeschlossen sind in diesem Zusammen- Verwaltungsbehörden. Auch dann müssen Sie die hang auch Haftpflichtansprüche aus Schäden an erforderlichen Rechtsbehelfe eigenverantwortlich versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und alle einlegen. sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 5.4 Nimmt ein Dritter Sie gerichtlich in Anspruch, müssen Versichert sind jedoch Schäden an ärztlich verord- Sie uns die Führung des Verfahrens überlassen. neten elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen 6. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- oder Mitversicherten zu Diagnosezwecken oder zur heiten (Mitwirkungspflichten)? Anwendung überlassen wurden. 6.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die Versichert sind darüber hinaus Schäden an mobilen genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Einrichtungsgegenständen auf privaten oder ge- schäftlichen Reisen in Hotels, Ferienwohnungen bzw. 6.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir die Leistung ent- -häusern, Schiffskabinen oder ähnlichen Unterkünf- sprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. ten. Versichert sind dabei auch Schäden durch das Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Abhandenkommen von Schlüsseln für die genann- Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. ten Unterkünfte. In solchen Fällen zahlen wir für den 6.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls Austausch von Schlössern bis zu 50.000 Euro. Code- bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen- karten und Handsender sind Schlüsseln gleichzuset- heit, kann der Versicherungsschutz vollständig oder zen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Folge- teilweise entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass schäden eines Schlüsselverlustes. wir Sie mit einer gesonderten Mitteilung in Textform 4.23 Schäden, die zurückzuführen sind auf Krieg, feind- auf diese Folge hingewiesen haben. selige oder terroristische Handlungen, Aufruhr oder 6.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erd- nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder beben. für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- 4.24 Schäden aus der Planung, Errichtung oder dem rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang Betrieb von Geothermieanlagen, die mittels Tiefen- unserer Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei bohrung von mehr als 400 Metern errichtet werden Arglist. oder wurden. Für Geothermieanlagen, die mittels 7. Was muss ich bei meiner Beitragszahlung be- Bohrung von weniger als 400 Meter errichtet werden achten? oder wurden, besteht Versicherungsschutz. Jedoch ist die Versicherungssumme für Sach- und Vermö- 7.1 Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach gensschäden für alle Versicherungsfälle eines Ver- Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungs- sicherungsjahres auf 1.000.000 Euro begrenzt, wenn scheins zahlen, nicht jedoch vor dem im Versiche- der Schaden auf die Veränderungen der Grundwas- rungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung. serverhältnisse oder die Lageveränderungen des Bodens zurückzuführen ist. 6 [Seite 7] Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung: ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst- Zahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der niedrigere durch 5 teilbare ganze Zahl ab. Als Scha- Versicherungsschutz erst dann. Wir können vom Ver- denszahlungen gelten dabei auch die speziell durch trag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt den einzelnen Schadensfall veranlassten Ausgaben ist. Beides gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht für die Ermittlung von Grund und Höhe der zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis Versicherungsleistungen. zur Zahlung des Beitrags eintreten, haben Sie keinen Durchschnitt der Schadenszahlungen eines Kalen- Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn wir Sie derjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleis- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- teten Schadenszahlungen geteilt durch die Anzahl schein auf die beschriebenen Rechtsfolgen aufmerk- der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadens- sam gemacht haben. fälle. 7.2 Alle weiteren Beiträge sind, je nach Zahlungsweise, 8.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle zu Beginn des vereinbarten Beitragszeitraums einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbei- fällig. trag um den vom Treuhänder festgestellten Prozent- Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung: satz zu verändern. Wir geben Ihnen den veränderten Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mah- Folgebeitrag mit der Beitragsrechnung bekannt. nung in Verzug. Dies gilt nicht, soweit Sie die verspä- Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenszahlun- tete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir sind gen in jedem der letzten 5 Kalenderjahre um einen berechtigt, Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen zu bestim- der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat, men. Diese Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, so dürfen wir die Folgebeiträge nur um den Prozent- wenn wir darin die rückständigen Beträge des Bei- satz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer trags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern. Schadenszahlungen nach unseren unternehmens- Zusätzlich müssen die nachfolgenden Rechtsfolgen, eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. die mit dem Fristablauf verbunden sind, angegeben Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, werden. die sich nach den Ermittlungen des Treuhänders Sind Sie nach der Frist von 2 Wochen noch in Zah- ergeben würde. lungsverzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur 8.3 Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem kön- Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist aber in nen wir den Vertrag fristlos kündigen. Beide Rechts- den folgenden Jahren zu berücksichtigen. folgen gelten nur, wenn wir Sie mit der Zahlungsauf- forderung darauf hingewiesen haben. Haben wir den Hinweis zur Vollendung des 36. Lebensjahres Vertrag gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb Mit Vollendung Ihres 36. Lebensjahres endet der vertraglich eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der vereinbarte Startbonus. Damit erhöht sich Ihre Prämie auf Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifbeitrag. dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein- getreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- 9. Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich schutz. ihn beenden? 7.3 Im Lastschriftverfahren gilt: Die Zahlung ist recht- 9.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrem zeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag abbu- Versicherungsschein. chen können und Sie einer berechtigten Abbuchung 9.2 Ihr Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, nicht widersprechen. wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertrags- nicht abbuchen, gilt: Die Zahlung ist noch rechtzeitig, laufzeit oder zum Ablauf jedes darauf folgenden Ver- wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abge- sicherungsjahres kündigen. Bei einer Laufzeit von gebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. mehr als 3 Jahren können Sie bereits zum Ablauf des 3. Jahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, 7.4 Sind monatliche, viertel- oder halbjährliche Beiträge wenn sie uns 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf vereinbart und kommen Sie mit der Zahlung eines zugegangen ist. Beitrags in Verzug, wird der noch ausstehende Bei- trag sofort fällig. Wir können dann für die Zukunft 9.3 Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie auch eine jährliche Beitragszahlung verlangen. oder wir den Vertrag kündigen, wenn wir Schadens- ersatz geleistet haben. Gleiches gilt bei gerichtlicher 8. Warum können sich meine Beiträge ändern? Zustellung einer Klage über einen unter den Versi- 8.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitrags- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch. Sie angleichung. Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen können auch kündigen, wenn wir Ihren Anspruch auf Versicherungsjahres wirksam, das ab dem 1. Juli Freistellung zu Unrecht abgelehnt haben. In diesen beginnt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt Fällen muss Ihnen bzw. uns die Kündigung in Text- jährlich mit Wirkung für die Beiträge der ab dem form (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) spätestens 1. Juli beginnenden Versicherungsjahre, um welchen einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der der Zustellung der Klage oder unserer Ablehnung der Durchschnitt der Schadenszahlungen aller zum Freistellung zugegangen sein. Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Kündigen Sie, wird die Kündigung sofort nach Zugang zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorver- bei uns wirksam. Sie können aber bestimmen, dass gangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam 7 [Seite 8] wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden 11. Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versiche- Versicherungsperiode. Kündigen wir, wird die Kün- rung? digung einen Monat nach Zugang bei Ihnen Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren, wobei sich die wirksam. Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürger- 9.4 Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Beitragsan- lichen Gesetzbuches richtet. Wurde ein Anspruch bei gleichung nach Ziffer 8 oder wegen des Wegfalls des uns angemeldet, ist die Verjährung von der Anmel- Startbonus, ohne dass sich der Umfang des Ver- dung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere sicherungsschutzes ändert, können Sie den Vertrag Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- zugeht. teilung kündigen – mit sofortiger Wirkung, frühes- 12. Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht tens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitrags- erhöhung wirksam werden sollte. Eine Erhöhung der Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- etwas gerichtlich mit uns klären möchten, können recht. Sie Ihre Klage an folgende Gerichtsstände richten: unseren Firmensitz oder den Sitz der für Ihren Ver- 9.5 Der Vertrag endet mit Ihrem Tod. Für Mitversicherte sicherungsvertrag zuständigen Niederlassung, das besteht der Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes Gericht Ihres Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Klage- bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Zahlt Ihr erhebung bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Ehegatte (gilt auch für eingetragene Lebenspartner Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhn- Lebenspartner den nächsten Beitrag, wird dieser lichen Aufenthaltsort zuständig. Versicherungsnehmer. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb 10. Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert? der Europäischen Union (gilt nicht für ehemalige Mit- 10.1 Entstehen nach Vertragsschluss neue Risiken, sind gliedstaaten), der Schweiz, Islands, Norwegens oder diese im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort Liechtensteins, bestimmt sich die gerichtliche Zu- versichert (Vorsorgeversicherung). Wenn Sie nach ständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Vertragsabschluss heiraten oder ein Kindschaftsver- Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. hältnis entsteht, gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit 13. Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopfer- nach Heirat oder Entstehen eines Kindschaftsver- schutz hältnisses der Versicherungsschutz der Privathaft- pflicht für Familien. 13.1 Versichert sind Sie und Mitversicherte, wenn Ihnen ein Dritter (Schadensverursacher) einen Schaden im 10.2 Sie müssen uns jedes neue Risiko innerhalb eines Sinne der nachstehenden Bestimmungen zufügt und Monats anzeigen, nachdem wir Sie hierzu in Text- Sie die daraus entstehenden Schadensersatzforde- form aufgefordert haben. Tun Sie das nicht, entfällt rungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadens- der Versicherungsschutz für das neue Risiko rück- verursachers nicht durchsetzen können. Die Scha- wirkend ab der Entstehung. densersatzforderungen müssen sich aus gesetz- 10.3 Wir können für das neue Risiko einen angemessenen lichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Beitrag verlangen. Einigen wir uns mit Ihnen nicht Inhalts ergeben. über die Beitragshöhe innerhalb eines Monats nach 13.2 Versichert sind nur Personen- oder Sachschäden Eingang der Anzeige, entfällt der Versicherungs- infolge von Schadensereignissen, die Sie und Mitver- schutz für das neue Risiko rückwirkend ab der Ent- sicherte in einem Mitgliedstaat der Europäischen stehung. Union (gilt auch für ehemalige Mitgliedstaaten), der 10.4 Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken: Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins erleiden. Das Schadensereignis muss während der • aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen Wirksamkeit des Vertrages eingetreten sein. Ergeben eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit sich als Folge aus den versicherten Personen- oder diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- Sachschäden auch Vermögensschäden, sind diese oder Versicherungspflicht unterliegen, ebenfalls versichert. • die der Versicherungspflicht unterliegen. Die Vor- sorgeversicherung gilt jedoch für Hunde – unab- Dem Schadensverursacher stehen keine Rechte aus hängig von einer Versicherungspflicht –, sofern diesem Vertrag zu. es sich nicht um folgende Rassen handelt: Ame- 13.3 Wir stellen Sie so, als würde für den Schadensver- rican Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Stafford- ursacher eine Privat-Haftpflichtversicherung beste- shire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, hen. Der Umfang und die Versicherungssummen Mastino Español, Bordeaux Dogge, Dogo Argen- richten sich nach Ihrer eigenen Haftpflichtversiche- tino, Fila Brasileiro, Shar-Pei, Bandog, Tosa Inu, rung. Der Vorsatzausschluss nach Ziffer 4.1 und der Bullmastiff, Mastiff, Kangal, Kaukasischer Ow- Terrorausschluss nach Ziffer 4.23 gelten hier nicht. tscharka, Rottweiler und Perro de Presa sowie Versichert sind auch Schäden, die der Schadensver- deren Kreuzungen. ursacher in seiner Eigenschaft als Halter von Hun- • aus der Planung, Errichtung oder dem Betrieb von den, Pferden/Ponys, Haus- und Grundbesitzer, Inha- Geothermieanlagen, die mittels Tiefenbohrung ber von Anlagen zur Lagerung von Heizöl, Bauherr, errichtet werden oder wurden. Versicherungs- Jäger und Inhaber von Wassersportfahrzeugen ver- schutz besteht jedoch nach den Bestimmungen ursacht hat. unter Ziffer 4.24 dieser Bedingungen. 8 [Seite 9] Gleiches gilt für Eigentümer, Besitzer, Halter oder 13.6 Sie müssen uns folgende Unterlagen vorlegen: Führer von versicherungspflichtigen Elektrofahrzeu- • vollstreckbare Ausfertigung des Titels/notariellen gen (wie z. B. eScooter, Hoverboard, One-Wheeler), Schuldanerkenntnisses, wenn für das Fahrzeug keine Deutsche Allgemeine • alle sonstigen Unterlagen, die nötig sind, den Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung vorliegt und Schaden zu beurteilen. es deshalb über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtver- sicherung nicht versichert werden konnte. 13.7 Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche gegen den Schadensverursacher in Höhe der Entschädigungs- 13.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schadens- leistung an uns abzutreten. Hierfür müssen Sie eine ersatzansprüche unter 1.500 Euro. gesonderte Abtretungserklärung abgeben. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an 13.8 Gewaltopferschutz • Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Wir verzichten auf die Vorlage eines Titels oder • Reit- und Zuchttieren (ausgenommen Hunde und Schuldanerkenntnisses, wenn Sie oder Mitversicherte Katzen), Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des • Immobilien mit mehr als 2 Wohneinheiten, Opferentschädigungsgesetzes (OEG) geworden sind Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich und dadurch eine körperliche Schädigung erlitten eines Betriebes, Berufes, Amtes oder sonstige haben. Voraussetzung ist, dass Sie oder Mitver- dem Erwerb und dem Lebensunterhalt dienende sicherte aufgrund dessen eine Strafanzeige gestellt entgeltliche Tätigkeit zuzurechnen sind. haben. Wir leisten keine Entschädigung für 14. Schadensersatz-Rechtsschutz als Ergänzung für die Forderungsausfalldeckung • Verzugszinsen und Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung, 14.1 Für Sie und Mitversicherte besteht eine Spezial- • Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung, um im vertraglichen Forderungsübergangs, Rahmen der Forderungsausfalldeckung Ihre recht- • Ansprüche, die Ihnen aus einer bestehenden lichen Interessen gerichtlich wahrzunehmen. Schadensversicherung zustehen, 14.2 Wer bearbeitet Rechtsschutzfälle? • den Fall, dass Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig sind, auch nicht, Die ERGO hat die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsan- in ein rechtlich selbstständiges Schadensabwick- sprüche oder ähnliche von Dritten handelt, lungsunternehmen i. S. v. § 126 Versicherungsver- • Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass tragsgesetz (VVG) ausgegliedert. Es handelt sich berechtigte Einwendungen oder begründete um die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München (ladungs- bracht oder eingelegt wurden. fähige Anschrift), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Plote. Sitz: München. Han- 13.5 Wir leisten nur, wenn Sie ein rechtskräftiges Urteil delsregister: HRB 213964, Amtsgericht München. oder einen vollstreckbaren Vergleich gegen den Schadensverursacher vor einem ordentlichen Gericht 14.3 Was ist versichert? im Geltungsbereich der Europäischen Union (gilt Für Sie besteht Versicherungsschutz für die gericht- auch für ehemalige Mitgliedstaaten), der Schweiz, liche Geltendmachung von Schadensersatzansprü- Islands, Norwegens oder Liechtensteins erwirkt chen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmun- haben. Diesem ist ein notarielles Schuldanerkenntnis gen gegen Dritte. Der Dritte muss eine Privatperson des Schadensverursachers vor einem Notar eines sein. Die sich aus dem Vorwurf gegen den Dritten dieser Staaten gleichzusetzen. Wir leisten auch, ergebenden Ansprüche müssen nach Maßgabe der wenn der Schädiger insolvent und Ihre Schadens- diesem Vertrag zugrunde liegenden KT2020HP ver- ersatzforderung rechtskräftig in die Insolvenztabelle sichert sein. Dritter ist der (mutmaßliche) Schadens- eingetragen ist. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile, verursacher, der nicht selbst eine versicherte Person gerichtliche Vergleiche, vergleichbare Titel sowie dieser Privathaftpflichtversicherung ist. Er muss zum notarielle Schuldanerkenntnisse der vorgenannten Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles seinen gewöhn- Länder binden uns nur, soweit der Anspruch auch lichen Aufenthaltsort in dem in Ziffer 13.2 KT2020HP ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Jede sinn- genannten Geltungsbereich haben. Versicherungs- volle Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen schutz besteht auch für die Erwirkung eines notariel- den Schadensverursacher muss dabei erfolglos len Schuldanerkenntnisses des Dritten. Der Streit- geblieben sein. Vollstreckungsversuche gelten als wert der Forderung muss über 1.500 Euro liegen. erfolglos, wenn Sie nachweisen, dass: 14.4 Was sind die Voraussetzungen für meinen • eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befrie- Anspruch auf Rechtsschutz? digung geführt hat oder • eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, Anspruch auf Rechtsschutz besteht für Sie nach Ein- da der schadensersatzpflichtige Dritte in den letz- tritt eines Rechtsschutzfalles. Der Rechtsschutzfall ten zwei Jahren die Vermögensauskunft über ist das Schadensereignis, das dem Anspruch seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat zugrunde liegt. Der Rechtsschutzfall muss nach oder Beginn der zugrunde liegenden Privathaftpflichtver- • ein gegen ein schadensersatzpflichtigen Dritten sicherung und vor deren Beendigung eingetreten durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vol- sein. len Befriedigung geführt hat oder ein solches Ver- fahren mangels Masse abgelehnt wurde. 9 [Seite 10] 14.5 Welchen Umfang haben die Leistungen? 14.5.3.2 Kosten, die im Zusammenhang mit einer gütlichen Einigung (Vergleich) entstanden sind. Wir überneh- 14.5.1 Wir übernehmen men diese Kosten aber, wenn sie dem Verhältnis zwi- 14.5.1.1 bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Ver- schen dem von Ihnen angestrebten Ergebnis und gütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Wir tra- dem tatsächlich erreichten Ergebnis entsprechen. gen diese Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen (Beispiel: Sie verlangen Schadensersatz in Höhe von Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes 10.000 Euro. In einem Vergleich mit dem Gegner ansässigen Rechtsanwaltes. Wohnen Sie mehr als erlangen Sie einen Betrag von 8.000 Euro = 80 % des 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt angestrebten Ergebnisses. In diesem Fall überneh- und nehmen Sie vor diesem Gericht Ihre Interessen men wir 20 % der entstandenen Kosten – nämlich wahr, gilt: Wir tragen entweder weitere Kosten für für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten). einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen Dabei ist ausschließlich das wirtschaftliche Ergebnis Rechtsanwalt oder Reisekosten Ihres Anwaltes zum maßgeblich; andere Überlegungen, wie z. B. die Ver- Ort des zuständigen Gerichtes. Diese weiteren Kos- meidung einer Beweisaufnahme oder das offene Pro- ten tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergü- zesskostenrisiko, sind nicht zu berücksichtigen. Wenn tung eines Rechtsanwaltes, der nur den Schriftver- eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetz- kehr mit Ihrem Anwalt am Ort des zuständigen lich vorgeschrieben ist, tragen wir auch diese Gerichtes führt; Kosten; 14.5.1.2 bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die 14.5.3.3 Kosten, die aufgrund der zweiten und jeder weiteren Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Vor- Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungs- aussetzung ist, dass dieser Rechtsanwalt am Ort des titel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) entstehen; zuständigen Gerichtes ansässig oder im Inland zuge- 14.5.3.4 Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnah- lassen ist. Wenn er im Inland zugelassen ist, gilt: Wir men, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des tragen die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vollstreckungstitels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbe- Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, scheid) eingeleitet werden; an dessen Ort Ihr Rechtsanwalt ansässig ist, zustän- dig wäre. Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom 14.5.3.5 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländi- wäre, wenn unser Rechtsschutzversicherungsvertrag scher Rechtsanwalt für Sie tätig, gilt: Wir tragen wei- nicht bestünde. tere Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk 14.5.4 Wir zahlen in jedem Rechtsschutzfall höchstens die ansässigen Rechtsanwalt. Wir tragen diese weiteren Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro. Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen auf- eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei dem ausländischen Rechtsanwalt führt; zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen 14.5.1.3 die Gerichtskosten. Dies gilt einschließlich der Ent- aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich schädigung für Zeugen und Sachverständige, die und ursächlich zusammenhängen. vom Gericht herangezogen werden. Wir übernehmen 14.6 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? zudem die Kosten des Gerichtsvollziehers; 14.6.1 Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie Ihre rechtli- 14.5.1.4 die Kosten Ihrer Reisen zu einem ausländischen chen Interessen wahrnehmen in ursächlichem Gericht. Voraussetzung ist, dass Ihr Erscheinen als Zusammenhang mit Partei vorgeschrieben ist. Ihr Erscheinen muss zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich sein. 14.6.1.1 Schäden, die auf Krieg, feindseligen oder terroristi- Wir übernehmen diese Kosten bis zur Höhe der schen Handlungen, Aufruhr oder inneren Unruhen, Sätze, die für Geschäftsreisen deutscher Rechts- Streik oder Aussperrung und Erdbeben zurückzufüh- anwälte gelten; ren sind; 14.5.1.5 die Kosten, die Ihrem Gegner entstanden sind, um 14.6.1.2 Erwerb, Veräußerung, Planung, Errichtung eines seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Vor- Gebäudes oder Gebäudeteils oder im Zusammen- aussetzung ist, dass Sie diese erstatten müssen; hang mit Bergbauschäden. 14.5.1.6 die Kosten eines notariellen Schuldanerkennt- 14.6.2 Rechtsschutz besteht nicht, um rechtliche Interessen nisses. in Verfahren vor Verfassungsgerichten, supranatio- nalen (z. B. Europäischer Gerichtshof) oder interna- 14.5.2 Sie können die Übernahme der von uns zu tragenden tionalen Gerichten wahrzunehmen. Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind. Gleiches gilt, 14.7 Was gilt, wenn der Rechtsschutz wegen mangeln- sobald Sie nachweisen, dass Sie diese Verpflichtung der Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit bereits erfüllt haben. Kosten, die Sie in fremder Wäh- abgelehnt wird? rung aufgewandt haben, erstatten wir in Euro. 14.7.1 Wir können den Rechtsschutz ablehnen, wenn Sie Grundlage ist der Wechselkurs des Tages, an dem unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen Sie diese Kosten gezahlt haben. ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg wahr- 14.5.3 Wir übernehmen nicht nehmen. 14.5.3.1 Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen haben; 10 [Seite 11] 14.7.2 Wir können den Rechtsschutz auch ablehnen, wenn Beispiele: Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrneh- • Sie führen nicht zwei oder mehr Prozesse, wenn men. Mutwilligkeit liegt vor, wenn der voraussicht- das Ziel kostengünstiger mit einem Prozess liche Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis erreicht werden kann (z. B. Bündelung von zum angestrebten Erfolg steht. Die berechtigten Ansprüchen oder Inanspruchnahme von Gesamt- Belange der Versichertengemeinschaft sind hierbei schuldnern als Streitgenossen, Erweiterung einer zu berücksichtigen. Klage statt gesonderter Klageerhebung), 14.7.3 Wir teilen Ihnen die Ablehnung unverzüglich unter • Sie verzichten auf (zusätzliche) Klageanträge, die Angabe der Gründe schriftlich mit. in der konkreten Situation nicht oder noch nicht notwendig sind, 14.7.4 Wenn wir unsere Leistungspflicht laut Ziffer 14.7.1 • In der Angelegenheit steht nur eine kurze Frist oder 14.7.2 verneinen und Sie unserer Auffassung zur Erhebung von Klagen oder zur Einlegung von nicht zustimmen, gilt: Sie können den für Sie tätigen Rechtsbehelfen zur Verfügung. Sie erteilen dem oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Rechtsanwalt dann einen unbedingten Prozess- unsere Kosten veranlassen, uns gegenüber eine Stel- auftrag, der auch die vorgerichtliche Tätigkeit mit lungnahme abzugeben. Darin ist zu begründen, ob umfasst. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechts- Sie Ihre rechtlichen Interessen in einem angemes- anwalt fragen. Sie müssen Weisungen von uns senen Verhältnis zum angestrebten Erfolg wahrneh- befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außer- men und dies hinreichende Aussicht auf Erfolg ver- dem müssen Sie Weisungen von uns einholen, spricht. Die Entscheidung des Rechtsanwaltes ist für wenn die Umstände dies gestatten. beide Teile bindend. Dies gilt nicht, wenn sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich 14.8.2 Wir bestätigen den Umfang des für den Rechts- abweicht. schutzfall bestehenden Versicherungsschutzes. Wenn Sie bereits vorher Maßnahmen ergreifen, um 14.7.5 Wir können Ihnen eine Frist von mindestens einem Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und Monat setzen. Binnen dieser Frist müssen Sie den dadurch Kosten entstehen, gilt: Wir tragen nur die Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über Kosten, die wir bei einer Rechtsschutzbestätigung die Sachlage unterrichten und die Beweismittel vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen angeben, damit dieser die Stellungnahme laut Ziffer hätten. 14.7.4 abgeben kann. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist nach- 14.8.3 Sie können den Rechtsanwalt auswählen. Wir wäh- kommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Wir wer- len den Rechtsanwalt aus, den Sie ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin- • wenn Sie dies wünschen, weisen. • wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und es 14.8 Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) uns notwendig erscheint, umgehend einen habe ich nach Eintritt des Versicherungsfalles und Rechtsanwalt zu beauftragen. welche Folgen hat ihre Verletzung? Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen 14.8.1 Wenn der Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versiche- wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechts- rungsschutz benötigen, gilt: anwaltes sind wir nicht verantwortlich. 14.8.1.1 Sie müssen uns den Rechtsschutzfall unverzüglich 14.8.4 Sie müssen Ihren Rechtsanwalt vollständig und anzeigen, gegebenenfalls auch telefonisch. wahrheitsgemäß unterrichten. Sie müssen ihm die Beweismittel angeben und die möglichen Auskünfte 14.8.1.2 Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß erteilen. Sie müssen Ihrem Rechtsanwalt auch die über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles notwendigen Unterlagen beschaffen. Sie müssen unterrichten. Sie müssen uns die Beweismittel ange- uns auf Verlangen Auskunft über den Stand der ben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung Angelegenheit geben. stellen. 14.8.5 Wenn Sie eine der in den Ziffern 14.8.1 oder 14.8.4 14.8.1.3 Sie müssen kostenauslösende Maßnahmen mit uns genannten Obliegenheiten verletzen, gilt Ziffer 6 abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist (z. B. entsprechend. wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen; Klage erheben wollen; sich gegen eine Klage vertei- 14.8.6 Sie müssen sich bei der Erfüllung Ihrer Obliegenhei- digen wollen; Rechtsmittel einlegen wollen). ten (Mitwirkungspflichten) die Kenntnis und das Ver- halten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes 14.8.1.4 Sie müssen den Schaden abwenden oder mindern, zurechnen lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr soweit Ihnen dies möglich ist. Dies gilt entsprechend Rechtsanwalt die Abwicklung des Rechtsschutzfalles § 82 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). § 82 Absatz 1 uns gegenüber übernimmt. VVG bestimmt: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für 14.8.7 Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur die Abwendung und Minderung des Schadens zu sor- mit unserem schriftlichen Einverständnis abgetreten gen.“ Sie müssen also die Kosten für die Rechtsver- werden. folgung (z. B. Rechtsanwalts-, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite) so gering wie möglich halten. Von mehreren möglichen Vorgehensweisen haben Sie die kostengünstigste zu wählen. 11 [Seite 12] 14.8.8 Ihre Ansprüche gegen andere auf Erstattung von 14.10 Zuständiges Gericht für Klagen gegen das Kosten gehen mit ihrer Entstehung auf uns über. Schadensabwicklungsunternehmen Dies gilt nur, soweit wir die Kosten übernommen Wenn Sie Ihren Anspruch auf Rechtsschutz gericht- haben. Sie müssen uns die notwendigen Unterlagen lich geltend machen wollen, gilt: aushändigen, damit wir die Ansprüche geltend machen können. Zudem müssen Sie bei unseren Sie müssen Ihre Klage gegen die ERGO Rechtsschutz Maßnahmen gegen die anderen mitwirken, wenn wir Leistungs-GmbH, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 Mün- dies verlangen. Sie müssen uns bereits erstattete chen (ladungsfähige Anschrift), gesetzlich vertreten Kosten zurückzahlen. Wenn Sie diese Obliegenheit durch den Geschäftsführer Helmut Plote, richten. (Mitwirkungspflicht) vorsätzlich verletzen, gilt: Wir Sie können Ihre Klage an folgenden Orten ein- sind zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir reichen: infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlan- gen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet- • am Sitz des unter Ziffer 14.2 genannten Unter- zung der Obliegenheit können wir unsere Leistung nehmens, kürzen. Maßstab ist die Schwere Ihres Verschuldens. • am Gericht Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie keinen Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig Wohnsitz haben, können Sie die Klage am Gericht gehandelt haben. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes einreichen. 14.9 In welchen Ländern bin ich versichert? Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen zur Geltendma- chung der Schadensersatzansprüche vor einem in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (gilt auch für ehemalige Mit- gliedstaaten), der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins gesetzlich zuständigen Gericht er- folgt. 12 [Seite 13] 13 [Seite 14] 14 [Seite 15] 15 [Seite 16] Wir sind immer für Sie da! Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von der ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken. Wenn Sie Fragen zu Versiche- rungen der ERGO haben – kein Problem. 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