Versicherungsmakler / Elektronikversicherung / Bedingungsarchiv
Mannheimer VALORIMA: die Bedingungen im Volltext
Elektronikversicherung VALORIMA auf Erstes Risiko für Informations-, Kommunikations-, Büro- und Sicherungstechnik sowie Geräte von Augenoptik, Juwelieren, Goldschmieden und Uhrmachern, mit allen Gefahren im Geschäft, auf Geschäftsreisen und in der Wohnung des Versicherungsnehmers.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Neuwert der versicherten Geräte oder Pauschalsumme für alle Geräte) | laut Versicherungsschein | „Die Versicherung besteht auf Erstes Risiko; der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.“ | § 12 Nr. 3, Seite 2 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehene Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Elektronikversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | ja | „ergänzt und gelten nur in Verbindung mit ihnen“ | § 13, Seite 2 |
| Pauschaldeckung: alle Geräte bestimmter Gruppen ohne Geräteliste versichert | ja | „Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Büro-, Sicherungs- und Meldetechnik, der Augenoptik sowie der Juwelier-, Goldschmiede- und Uhrmachertechnik“ | § 1 Nr. 1 a, Seite 1 |
| Versicherbare Gerätegruppen: Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik, Mess-, Prüf- und Steuertechnik | ja | „Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Büro-, Sicherungs- und Meldetechnik, der Augenoptik sowie der Juwelier-, Goldschmiede- und Uhrmachertechnik“ | § 1 Nr. 1 a, Seite 1 |
| Medizinische Geräte und Labortechnik versicherbar (Röntgen, Ultraschall, Praxis- und Laborgeräte) | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für neu angeschaffte Geräte im Lauf des Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung besteht auf Erstes Risiko; der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.“ | § 12 Nr. 3, Seite 2 |
| Gemietete, geleaste und fremde Geräte in Obhut des Betriebs versicherbar | nicht geregelt | ||
| Privat angeschaffte Geräte von Mitarbeitern in betrieblicher Nutzung und Geräte im Homeoffice | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unterbringung in der Wohnung des Versicherungsnehmers“ | § 2 Nr. 1 c, Seite 1 |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Kurzschluss, Überspannung, Überstrom und Induktion, auch ohne Blitz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz eines Luftfahrzeugs | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten jeder Art (auch umgestoßene Getränke) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer leistet Entschädigung für Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen versicherter Sachen als Folge einer versicherten Gefahr.“ | § 2 Nr. 2, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer leistet Entschädigung für Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen versicherter Sachen als Folge einer versicherten Gefahr.“ | § 2 Nr. 2, Seite 1 |
| Bruch, Sturz, Anprall und Zusammenstoß | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Rauch, Ruß, Staub und Korrosion durch Brandgase | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Tierbiss und Schäden durch Nagetiere oder Ungeziefer | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
Mobile Geräte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mobile Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Messgeräte, Kameras) außerhalb des Versicherungsorts versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitführung auf Geschäftsreisen und Geschäftsgängen durch den Versicherungsnehmer“ | § 2 Nr. 1 b, Seite 1 |
| Geltungsbereich für mobile Geräte (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | „Der Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten räumlichen Geltungsbereiches.“ | § 6, Seite 2 |
| Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | „es sei denn, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Schaden nicht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr eingetreten ist“ | § 3 Nr. 1 f, Seite 1 |
| Diebstahl unbeaufsichtigter Geräte, Liegenlassen und Verlieren | nicht geregelt | ||
| Schäden während Transport und Reisen (auch als Reisegepäck oder im Flugzeug) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitführung auf Geschäftsreisen und Geschäftsgängen durch den Versicherungsnehmer“ | § 2 Nr. 1 b, Seite 1 |
| Gesonderte, höhere Selbstbeteiligung für Diebstahl oder Schäden an mobilen Geräten | nicht geregelt | ||
| Bruch von Displays, Bildschirmen und Gehäusen ohne weiteren Schaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer trägt alle Gefahren während der“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
Daten, Software und Mehrkosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wiederherstellung von Daten nach einem versicherten Sachschaden am Datenträger (Datenträgerversicherung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe versicherter Daten“ | § 4 Nr. 2 d, Seite 1 |
| Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Programmen und Lizenzen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Daten aus serienmäßig hergestellten Standardprogrammen und Daten aus individuell hergestellten betriebsfertigen Programmen“ | § 1 Nr. 1 d, Seite 1 |
| Datenverlust ohne Sachschaden (Fehlbedienung, Stromausfall, Programmfehler, Blitzeinwirkung) | nein | „oder die Veränderung der Daten nicht infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten“ | § 3 Nr. 2 b, Seite 1 |
| Datenverlust durch Schadsoftware, Viren oder Hackerangriff im Datenbaustein | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Leistung | ja | „im Interesse der Schadenverhütung eine übliche Datensicherung zu betreiben“ | § 10 Nr. 2 b, Seite 2 |
| Mehrkosten: Miete von Ersatzgeräten, Fremdleistungen, Überstunden und Eilzuschläge, solange das Gerät ausfällt | nein | „insbesondere Vermögensnachteile und Haftpflichtansprüche, wie Betriebsausfall“ | § 3 Nr. 2 c, Seite 1 |
| Haftzeit für Mehrkosten (Monate, für die Mehrkosten bezahlt werden) | nicht geregelt | ||
| Zeitlicher Selbstbehalt bei den Mehrkosten (Tage ohne Ersatz) | nicht geregelt | ||
| Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach Elektronikschaden enthalten oder als Baustein wählbar | nein | „insbesondere Vermögensnachteile und Haftpflichtansprüche, wie Betriebsausfall“ | § 3 Nr. 2 c, Seite 1 |
| Mehrkosten durch Ausfall der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgung | nicht geregelt |
Entschädigung und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | „Versicherungswert ist der Neuwert.“ | § 7, Seite 2 |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung ab einem bestimmten Gerätealter | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffung | nicht geregelt | ||
| Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufräumungs- und Abbruchkosten“ | § 4 Nr. 2 a, Seite 1 |
| De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bewegungs- und Schutzkosten“ | § 4 Nr. 2 c, Seite 1 |
| Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden und Sonntagsarbeit bei der Reparatur | nicht geregelt | ||
| Kosten für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung an Leitungen und Anlagen | nicht geregelt | ||
| Kabel, Leitungen und fest verlegte Verkabelung außerhalb der Geräte mitversichert | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungen | ja | „betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung“ | § 3 Nr. 1 g, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Händler oder Werkstatt aus Gewährleistung oder Wartungsvertrag einstehen müssen | nicht geregelt | ||
| Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Händler die Gewährleistung bestreiten | nicht geregelt | ||
| Wartungsvertrag als Voraussetzung für den Versicherungsschutz einzelner Geräte (Medizintechnik, Großgeräte) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Begrenzung bei Verbrauchsteilen, Röhren, Lampen, Akkus und Werkzeugen | ja | „Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge aller Art“ | § 1 Nr. 2 c, Seite 1 |
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware | nicht geregelt | ||
| Terrorschäden mitversichert | nein | „terroristische oder politische Gewaltshandlungen“ | § 3 Nr. 1 b, Seite 1 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Sicherungsvorschriften (Schlösser, Alarmanlage, Wegschließen mobiler Geräte) als Voraussetzung der Leistung | ja | „die Türen und alle sonstigen Öffnungen der eigenen Geschäftsräume stets ordnungsgemäß verschlossen zu halten“ | § 10 Nr. 2 a, Seite 2 |
| Vorgaben zu Betriebsbedingungen: Klimatisierung, Überspannungsschutz, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Herstellervorgaben | ja | „die Vorschriften/Hinweise des Herstellers zur Wartung und Pflege der Datenverarbeitungsanlage und der Datenträger zu beachten“ | § 10 Nr. 2 b, Seite 2 |
| Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Geräten und jährliche Summenmeldung | nicht geregelt | ||
| Summen- und Beitragsanpassung nach Index | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- VALORIMA Bedingungen für die Elektronikversicherung (VB-Elektronik 08) Fassung: VALORIMA VB-Elektronik 08, Stand 01.01.2008 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)