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Versicherungsmakler / Elementarschadenversicherung / Bedingungsarchiv

die Bayerische Baustein Elementar 2025 Gebäude: die Bedingungen im Volltext

Baustein weitere Naturgefahren zur Wohngebäudeversicherung 2026 Prestige Plus mit wählbarer Überschwemmung, Oberflächenwasser über Gebäudeteile und Rückstau, 10 Prozent Selbstbehalt mindestens 500 Euro und 14 Tagen Wartezeit.

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Ich ermächtige die Bayerische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von die Bayerische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt die Bayerische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei die Bayerische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif die Bayerische Baustein Elementar 2025 Gebäude von die Bayerische (Elementarschadenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an die Bayerische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertragnein„Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ergänzen“A, Seite 1
Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung)ja„Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgenden Schäden zerstört, beschädigt oder abhandenkommen.“B 1, Seite 3
Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung)nicht geregelt
Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale)laut Versicherungsschein
Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahresnicht geregelt
Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar)nein„Überschwemmung - sofern vereinbart“B 1.1, Seite 2
Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser)ja„Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;“B 1.1 a, Seite 3
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernäheja„Starkregen ist ein Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als“B 1.2 a, Seite 3
Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser)ja„Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem“B 1.3, Seite 3
Erdbebenja„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“B 1.4, Seite 4
Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen)ja„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“B 1.5, Seite 4
Erdrutsch, Felssturz und Steinschlagja„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“B 1.6, Seite 4
Vermurung (Mure, Schlammlawine)nicht geregelt
Schneedruckja„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“B 1.7, Seite 4
Lawinen und Lawinenluftdruckja„Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.“B 1.8, Seite 4
Vulkanausbruchja„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste“B 1.9, Seite 4
Sturmflutnein„Sturmflut, Tsunami“B 2 a, Seite 4
Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägenja„einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt B Ziffer 1.1 a) oder Abschnitt B Ziffer 1.1 b).“B 1.1 c, Seite 3
Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschadenja„Versichert sind Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain“B 1.2, Seite 3
Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregeltnicht geregelt

Leistungen und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröllnicht geregelt
Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknungnicht geregelt
Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschadennicht geregelt
Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar istnicht geregelt
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintrittnicht geregelt
Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschädennicht geregelt
Nebengebäude, Garagen und Carportsnicht geregelt
Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossennicht geregelt
Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichertnicht geregelt
Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag500 €„Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart.“B 5, Seite 5
Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssummeja„Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart.“B 5, Seite 5
Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassennicht geregelt
Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschädenja„Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 14 Tage nach dem Tag der Antragstellung, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).“B 4, Seite 5
Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutzja„Diese Regelung entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren über einen andren Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.“B 4, Seite 5
Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahrennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sturmflut ausgeschlossenja„Sturmflut, Tsunami“B 2 a, Seite 4
Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossenja„Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;“B 2 c, Seite 5
Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschadennicht geregelt
Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltungnicht geregelt
Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffenicht geregelt
Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagennicht geregelt
Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäudenja„Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden.“B 2, Seite 5
Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignisnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflichtja„Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden nach Abschnitt J Ziffer 1 a) 4 BBR VGB 2026 sind zu beachten.“B 1.3, Seite 4
Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhaltennicht geregelt
Pflicht, Dächer von Schnee zu räumennicht geregelt
Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Bodennicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführungnicht geregelt
Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigungnicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schadenja„Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten den Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026) in Textform kündigen.“C 3 a, Seite 6
Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklassenicht geregelt
Vertragsdauer und Kündigungsfristja„Die Vertragsdauer dieser Sonderbedingungen entspricht der Dauer des Hauptvertrages“C 2, Seite 6
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertragja„Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis Beraterprozesse“B 3 a, Seite 5
Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatischja„Innovationsgarantie (Abschnitt A Ziffer 10.3 BBR VGB 2026)“B 3 b, Seite 5

Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt
Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde)nicht geregelt
Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeitnicht geregelt
Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensitätnicht geregelt
Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinausnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Sonderbedingungen für weitere Naturgefahren (Baustein Elementar) zur BBR VGB 2025 (B 299503)
[Seite 1] Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Wohngebäudeversicherung 2026 (VGB ELE 2026) (Stand 09/2026) Liebe Kunden, manche Naturereignisse kommen plötzlich – umso wichtiger ist es, im Ernstfall auf den richtigen Schutz vertrauen zu können. Mit diesem Baustein bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck auf der sicheren Seite zu sein. Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) gelten – sofern sie zusätzlich beantragt wurden – ergänzend zu den Bedingungen „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Wohngebäudeversicherung 2026 Prestige Plus (BBR VGB 2026)“. Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen. Ihre Bayerische BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299503 (09.26) 1 [Seite 2] Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Wohngebäudeversicherung 2026 (VGB ELE 2026) Inhaltsverzeichnis A Vertragsgrundlage – weitere Naturgefahren.......................................................... 3 B Umfang des Versicherungsschutzes ....................................................................... 3 1 Versicherte Schäden ...................................................................................................... 3 1.1 Überschwemmung - sofern vereinbart ......................................................................... 3 1.2 Eindringen von Oberflächenwasser über Gebäudeteile - sofern vereinbart ................ 3 1.3 Rückstau - sofern vereinbart ......................................................................................... 3 1.4 Erdbeben ....................................................................................................................... 4 1.5 Erdsenkung .................................................................................................................... 4 1.6 Erdrutsch........................................................................................................................ 4 1.7 Schneedruck .................................................................................................................. 4 1.8 Lawinen.......................................................................................................................... 4 1.9 Vulkanausbruch ............................................................................................................. 4 2 Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse) ...................................................................... 4 3 Zusätzliche Leistungsgarantien...................................................................................... 5 4 Wartezeit ....................................................................................................................... 5 5 Selbstbeteiligung ........................................................................................................... 5 C Allgemeine Regelungen ......................................................................................... 6 1 Form der Erklärung des Versicherungsnehmers ........................................................... 6 2 Dauer und Ende des Vertrages ...................................................................................... 6 3 Kündigung ...................................................................................................................... 6 4 Beendigung des Hauptvertrages ................................................................................... 6 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299503 (09.26) 2 [Seite 3] A Vertragsgrundlage – weitere Naturgefahren Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ergänzen – sofern gegen Mehrbeitrag beantragt - die Allgemeine Versicherungsbedingungen 2025 (AVB SHU 2025) und die „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Wohngebäudeversicherung 2026 Prestige Plus (BBR VGB 2026)“, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. B Umfang des Versicherungsschutzes 1 Versicherte Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgenden Schäden zerstört, beschädigt oder abhandenkommen. 1.1 Überschwemmung - sofern vereinbart Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; b) Witterungsniederschläge c) einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt B Ziffer 1.1 a) oder Abschnitt B Ziffer 1.1 b). 1.2 Eindringen von Oberflächenwasser über Gebäudeteile - sofern vereinbart Versichert sind Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Garageneinfahrten, -tore und -türen sowie über Terrassen oder Balkone, Loggien, Flachdächer, Dachrinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte infolge von a) Starkregen Starkregen ist ein Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als • 15 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder • 25 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb sechs Stunden. oder b) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, ohne dass eine Überschwemmung nach Abschnitt B Ziffer 1.1 vorlag. 1.3 Rückstau - sofern vereinbart Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder damit verbundenen Einrichtungen in das BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299503 (09.26) 3 [Seite 4] Gebäude eindringt. Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden nach Abschnitt J Ziffer 1 a) 4 BBR VGB 2026 sind zu beachten. 1.4 Erdbeben Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein. 1.5 Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. 1.6 Erdrutsch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. 1.7 Schneedruck Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern. 1.8 Lawinen Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. 1.9 Vulkanausbruch Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. 2 Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen Schäden durch a) Sturmflut, Tsunami b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299503 (09.26) 4 [Seite 5] Gebäudeschaden darstellen; c) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; e) Trockenheit oder Austrocknung. Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert. 3 Zusätzliche Leistungsgarantien Für diesen Baustein gelten die nachfolgenden Leistungsgarantien. a) Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis Beraterprozesse (Abschnitt A Ziffer 10.1 BBR VGB 2026) b) Innovationsgarantie (Abschnitt A Ziffer 10.3 BBR VGB 2026) c) Update-Garantie (Abschnitt A Ziffer 10.4 BBR VGB 2026) d) Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit (Abschnitt A Ziffer 10.7 BBR VGB 2026) e) Versicherungswechsel (Abschnitt A Ziffer 10.8 BBR VGB 2026) 4 Wartezeit Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 14 Tage nach dem Tag der Antragstellung, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit). Diese Regelung entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren über einen andren Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird. 5 Selbstbeteiligung Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen. Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart. Ist in dem Hauptvertrag ein höherer Selbstbehalt vereinbart, gilt dieser auch für diesen Baustein. Weitere Regelungen sind unter Abschnitt G Ziffer 10 der BBR VGB 2026 nachzulesen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299503 (09.26) 5 [Seite 6] C Allgemeine Regelungen 1 Form der Erklärung des Versicherungsnehmers Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt – in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten. 2 Dauer und Ende des Vertrages Die Vertragsdauer dieser Sonderbedingungen entspricht der Dauer des Hauptvertrages (siehe Abschnitt A). 3 Kündigung a) Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten den Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026) in Textform kündigen. b) Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. c) Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe Abschnitt A) innerhalb 1 Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 4 Beendigung des Hauptvertrages Mit Beendigung des Hauptvertrages (siehe Abschnitt A) erlischt auch der abgeschlossene Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026). BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299503 (09.26) 6
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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