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die Bayerische Baustein Elementar 2025 Gebäude: die Bedingungen im Volltext
Baustein weitere Naturgefahren zur Wohngebäudeversicherung 2026 Prestige Plus mit wählbarer Überschwemmung, Oberflächenwasser über Gebäudeteile und Rückstau, 10 Prozent Selbstbehalt mindestens 500 Euro und 14 Tagen Wartezeit.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertrag | nein | „Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ergänzen“ | A, Seite 1 |
| Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung) | ja | „Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgenden Schäden zerstört, beschädigt oder abhandenkommen.“ | B 1, Seite 3 |
| Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung) | nicht geregelt | ||
| Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale) | laut Versicherungsschein | ||
| Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar) | nein | „Überschwemmung - sofern vereinbart“ | B 1.1, Seite 2 |
| Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichert | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser) | ja | „Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;“ | B 1.1 a, Seite 3 |
| Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähe | ja | „Starkregen ist ein Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als“ | B 1.2 a, Seite 3 |
| Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser) | ja | „Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem“ | B 1.3, Seite 3 |
| Erdbeben | ja | „Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“ | B 1.4, Seite 4 |
| Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen) | ja | „Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“ | B 1.5, Seite 4 |
| Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag | ja | „Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“ | B 1.6, Seite 4 |
| Vermurung (Mure, Schlammlawine) | nicht geregelt | ||
| Schneedruck | ja | „Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“ | B 1.7, Seite 4 |
| Lawinen und Lawinenluftdruck | ja | „Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.“ | B 1.8, Seite 4 |
| Vulkanausbruch | ja | „Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste“ | B 1.9, Seite 4 |
| Sturmflut | nein | „Sturmflut, Tsunami“ | B 2 a, Seite 4 |
| Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägen | ja | „einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt B Ziffer 1.1 a) oder Abschnitt B Ziffer 1.1 b).“ | B 1.1 c, Seite 3 |
| Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschaden | ja | „Versichert sind Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain“ | B 1.2, Seite 3 |
| Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregelt | nicht geregelt |
Leistungen und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat) | nicht geregelt | ||
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröll | nicht geregelt | ||
| Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknung | nicht geregelt | ||
| Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschaden | nicht geregelt | ||
| Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | nicht geregelt | ||
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintritt | nicht geregelt | ||
| Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschäden | nicht geregelt | ||
| Nebengebäude, Garagen und Carports | nicht geregelt | ||
| Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossen | nicht geregelt | ||
| Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichert | nicht geregelt | ||
| Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherung | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag | 500 € | „Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart.“ | B 5, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssumme | ja | „Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart.“ | B 5, Seite 5 |
| Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassen | nicht geregelt | ||
| Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschäden | ja | „Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 14 Tage nach dem Tag der Antragstellung, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).“ | B 4, Seite 5 |
| Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutz | ja | „Diese Regelung entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren über einen andren Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.“ | B 4, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Sturmflut ausgeschlossen | ja | „Sturmflut, Tsunami“ | B 2 a, Seite 4 |
| Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossen | ja | „Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;“ | B 2 c, Seite 5 |
| Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschaden | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäuden | ja | „Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden.“ | B 2, Seite 5 |
| Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignis | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflicht | ja | „Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden nach Abschnitt J Ziffer 1 a) 4 BBR VGB 2026 sind zu beachten.“ | B 1.3, Seite 4 |
| Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhalten | nicht geregelt | ||
| Pflicht, Dächer von Schnee zu räumen | nicht geregelt | ||
| Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Boden | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung | nicht geregelt | ||
| Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigung | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schaden | ja | „Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten den Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026) in Textform kündigen.“ | C 3 a, Seite 6 |
| Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklasse | nicht geregelt | ||
| Vertragsdauer und Kündigungsfrist | ja | „Die Vertragsdauer dieser Sonderbedingungen entspricht der Dauer des Hauptvertrages“ | C 2, Seite 6 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertrag | ja | „Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis Beraterprozesse“ | B 3 a, Seite 5 |
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch | ja | „Innovationsgarantie (Abschnitt A Ziffer 10.3 BBR VGB 2026)“ | B 3 b, Seite 5 |
Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt | ||
| Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde) | nicht geregelt | ||
| Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeit | nicht geregelt | ||
| Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensität | nicht geregelt | ||
| Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinaus | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Sonderbedingungen für weitere Naturgefahren (Baustein Elementar) zur BBR VGB 2025 (B 299503) Fassung: VGB ELE 2026, Stand 09/2026 (B 299503 (09.26)) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)