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Versicherungsmakler / Fahrrad- und E-Bike-Versicherung / Bedingungsarchiv

Adam Riese Besser: die Bedingungen im Volltext

Fahrradvollkasko des Maklerbereichs mit Diebstahl, Reparatur und Verschleiß einschließlich Akku unter 50 Prozent Kapazität, Neuwert ohne Zeitwertstaffel und Zubehör bis 1.000 Euro.

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Ich ermächtige Adam Riese, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Adam Riese auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Adam Riese mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Adam Riese einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Adam Riese Fahrradversicherung Besser von Adam Riese (Fahrrad- und E-Bike-Versicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Adam Riese weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung)laut Versicherungsschein„Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs.“A 9.1, Seite 7
Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad)ja„Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes“A 1.2.1, Seite 2
S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichertnein„für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht“A 2.1, Seite 2
Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads)ja„Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.“A 9.2, Seite 7
Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr)ja„Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte.“A 9.5.1, Seite 7
Höchster versicherbarer Kaufpreis je Radnicht geregelt
Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginnkeine„Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate“A 5.8.1, Seite 4
Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigungja„wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst.“A 8.2.2, Seite 6
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend)nicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, Seite 2

Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand)ja, bis zur Versicherungssumme„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem Schloss).“A 5.2, Seite 2
Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage)ja, bis zur Versicherungssumme„Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht“A 8.1.1, Seite 6
Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage)ja, bis zur Versicherungssumme„Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.“A 5.3, Seite 3
Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Bootja, bis zur Versicherungssumme„Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.“A 5.2, Seite 2
Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert)keine„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, Seite 2
Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstandkeine„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war“A 5.2, Seite 2
Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis)ja„Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden, wenn es nicht genutzt wird.“A 8.1.1, Seite 6
Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir“A 9.2, Seite 7
Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wirdja, bis zur Versicherungssumme„abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät,“A 1.2.3, Seite 2
Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden)nicht geregelt
Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer)ja„Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.“A 5.1, Seite 2

Schäden am Rad

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigungja, bis zur Versicherungssumme„Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)“A 6.11, Seite 4
Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.“A 6.2, Seite 3
Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz)ja, bis zur Versicherungssumme„das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,“A 6.2, Seite 3
Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung)ja, bis zur Versicherungssumme„Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung“A 6.6, Seite 1
Rahmenbruch und Bruch tragender Teilenicht geregelt
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistungja, bis zur Versicherungssumme„Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten“A 6.7, Seite 4
Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch)“A 6.5, Seite 4
Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand)ja, bis zur Versicherungssumme„der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird“A 6.2, Seite 3
Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Autoja, bis zur Versicherungssumme„der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird“A 6.2, Seite 3
Diebstahl vom Fahrradträger am Autoja, bis zur Versicherungssumme„Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen“A 5.2, Seite 2

Elektronik und Akku

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überspannung (Blitz, Ladefehler)ja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, Seite 4
Kurzschluss und Induktionja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, Seite 4
Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronikja, bis zur Versicherungssumme„Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.8, Seite 4
Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensorenja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten“A 6.9, Seite 4
Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwertja„als übermäßiger Leistungsabfall im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of Health von weniger als 50 % der ursprünglichen Ladekapazität.“A 6.3.1, Seite 4
Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützungja„Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems“A 6.12, Seite 4

Verschleiß und Wartung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch)ja, bis zur Versicherungssumme„ist bei Eintritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre.“A 6.3.1, Seite 4
Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemenja, bis zur Versicherungssumme„Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden.“A 6.3.2, Seite 4
Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgenja, bis zur Versicherungssumme„beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit“A 6.3.2, Seite 4
Verschleiß an Reifen und Schläuchenja, bis zur Versicherungssumme„beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit“A 6.3.2, Seite 4
Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstattja„Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu ... regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile.“A 8.1.2, Seite 6

Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche)ja, bis zur Versicherungssumme„die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),“A 1.2.2, Seite 2
Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl)ja, bis 1.000 €„Helm Fahrradwimpel Flickzeug“A 1.2.5, Seite 2
Beschädigtes oder aufgebrochenes Schlossja, bis zur Versicherungssumme„des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen.“A 1.2.4, Seite 2
Fahrradtaschen, Körbe und Inhaltja, bis 1.000 €„Luftpumpe Steckschutzblech Fahrradkorb“A 1.2.5, Seite 2
Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterungnicht geregelt
Kindersitz und Fahrradanhängerja, bis 1.000 €„Klingel Kindersitz Sattelkissen“A 1.2.5, Seite 2

Pannenhilfe und Mobilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle)ja, bis zur Versicherungssumme„Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir.“A 7.5.2, Seite 5
Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortkeine„Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort“A 7.5.2, Seite 5
Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstattja, bis zur Versicherungssumme„übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt“A 7.5.3, Seite 5
Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hauseja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person“A 7.5.4, Seite 5
Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahlja, bis 700 €„Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.“A 7.5.6, Seite 5

Nutzung und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise)ja„Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.“A 3, Seite 2
Teilnahme an Rennen und Wettbewerbennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten“A 1.3, Seite 2
Training für Rennen und Zeitfahrennein„sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten.“A 1.3, Seite 2
Bikepark, Downhill und Sprüngenicht geregelt
Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung)nein„die gewerblich genutzt werden“A 2.1, Seite 2
Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzungja„Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden.“Präambel, Seite 2
Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger)nicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnein„Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“B 4.12.1.2, Seite 15

Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paketnicht geregelt
Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfallnicht geregelt
Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß)ja„Die Schäden treten frühestens drei Monate nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit).“A 6.3.1, Seite 4
Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe)ja„Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.“A 8.2.3, Seite 6
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl)ja„Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.“B 2.1.2.1, Seite 10

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Besser (AVB Fahrrad Besser)
[Seite 1] Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Besser (AVB Fahrrad Besser) Stand 01.11.2025, Version 1.2 Inhaltsverzeichnis 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teil A Teilediebstahl 1 Wer und was ist versichert? 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden 2 Generelle Ausschlüsse 9.4 Verzicht auf Reparatur 3 Geltungsbereich 9.5 Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust 4 Versicherte Gefahren und Schäden 9.6 Entfällt 5 Versicherte Gefahr Diebstahl 9.7 Nachweispflicht 5.1 Voraussetzungen Diebstahl 9.8 Umsatzsteuer 5.2 Diebstahl 9.9 Unterversicherung 5.3 Einbruchdiebstahl 10 Grundlagen der Beitragsanpassung 5.4 Raub 5.5 Plünderung Teil B 5.6 Trickdiebstahl 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung 5.7 Ausschlüsse Diebstahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 6 Versicherte Gefahr Reparatur 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 6.1 Voraussetzungen Reparatur 1.4 Folgebeitrag 6.2 Unfallschäden 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) 6.3 Verschleiß 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 6.5 extreme Naturgefahren 2.1 Dauer und Ende des Vertrags 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten 6.8 Feuchtigkeitsschäden 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss 6.9 Elektronikschäden 3.2 Gefahrerhöhung 6.10 Kabelbruch und Tierbisse 3.3 Deine Obliegenheiten 6.11 Vandalismus 4 Weitere Regelungen 6.12 Ausschlüsse Reparatur 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 6.13 Altersgrenzen Fahrrad 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief 4.3 Vollmacht von Adam Riese 7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief 4.4 Verjährung 7.2 Versicherungsfall 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief 4.6 Anzuwendendes Recht 7.4 Geltungsbereich 4.7 Embargobestimmung 7.5 Leistungen 4.8 Überversicherung 7.6 Begriffe 4.9 Versicherung für fremde Rechnung 8 Allgemeine Obliegenheiten 4.10 Aufwendungsersatz 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 9 Leistungsumfang 4.13 Repräsentanten 9.1 Maximale Entschädigungshöhe [Seite 2] Wer ist wer? Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Per- sonen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt. Präambel Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben. Teil A Die Entschädigungsleistung wird der gewählten Ver- A1 Wer und was ist versichert? sicherungssumme nicht angerechnet. A 1.1 Versicherte Personen A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Ver- Verlieren. sicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer. A 1.3 Versicherte Nutzung Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Deinem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen Dienstfahrten. (berechtigte Nutzer). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teil- A 1.2 Versicherte Sachen nahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufge- Höchstgeschwindigkeiten, sowie dazugehörige Trai- führten nicht zulassungs- und nicht versicherungs- nings- und Übungsfahrten. pflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit A2 Generelle Ausschlüsse elektronischer Tretunterstützung für die keine A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht),  für die eine Versicherungs- oder Führerschein- A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. pflicht besteht Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),  die gewerblich genutzt werden A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuer-  die von Dir oder dem Eigentümer vermietet wer- gerät, den oder einen stetigen Nutzerwechsel haben A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenstän-  die nicht durch einen Fachbetrieb zusammenge- digen Schlosses und der mitgeführten elektronischen baut wurden, sogenannte Eigenbauten Diebstahlsicherungen.  die von Privatpersonen ohne Original-Händler- rechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör wurden Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem  für die keine gültige Rahmennummer vorliegt Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es beim Ge- A3 Geltungsbereich brauch des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird: Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Dieb- stahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht welt- Anhänger Schleppstange Beleuchtung weit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Spiegel Fahrradkom- Kartenhalter Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz pass innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb blech A4 Versicherte Gefahren und Schäden Reflektor Kilometerzäh- Regenschutz- Versicherungsschutz besteht nur für die im Versiche- ler (keine plane rungsschein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen Smartphones/ können folgende Gefahren versichert werden: Smartwat- A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit ches) gewählt) Klingel Kindersitz Sattelkissen A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl Helm Fahrradwimpel Flickzeug Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüg- lich der nächsten zuständigen oder erreichbaren A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit die durch für versicherte Schäden nach A 5.  Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11), A 5.2 Diebstahl  Unfälle (nach A 6.2),  Brand (nach A 6.4), Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte  Naturgewalten (nach A 6.5) Fahrrad entwendet wurde. entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Be- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass standteil Deines Versicherungsschutzes sein und im das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer Versicherungsschein aufgeführt. abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem Schloss). Einer abgeschlossenen Dieb- Die maximale Entschädigungsleistung für mitversi- stahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an chertes Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall. [Seite 3] einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abge- Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der schlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen- verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahr- den findest Du die Altersklassen aufgeführt: zeugs. A 5.3 Einbruchdiebstahl Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte 12 Monate Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwen- Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als det wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit 12 Monate, jedoch jünger Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container als 24 Monate oder vergleichbare Behältnisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad 24 Monate, jedoch jünger durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesi- als 36 Monate chert ist. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als A 5.4 Raub 36 Monate, jedoch jünger als 48 Monate Versicherungsschutz besteht, wenn Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als  der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt 48 Monate, jedoch jünger anwendet, um deren Widerstand gegen die Weg- als 60 Monate nahme versicherter Sachen auszuschalten, oder  die versicherte Person versicherte Sachen heraus- Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als gibt oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räu- 60 Monate ber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-  der versicherten Person werden versicherte Sa- schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl- chen weggenommen, weil ihre Widerstandskraft ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands- und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er- kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades des körperlichen Zustands der versicherten Person anhand der dann geltenden Altersklasse. haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch ei- Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei- nen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- farkt entstanden sein. lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu- gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der A 5.5 Plünderung Beitragserhöhung, wirksam. Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalt- A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt) tätigen Demonstration oder durch sonstige Handlun- gen versicherte Sachen zerstört werden, bei der die A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur öffentliche Ordnung (teilweise) zusammenbricht. Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Van- Gleiches gilt, wenn versicherte Sachen bei einer sol- dalismus entstanden sind, sind unverzüglich der chen Demonstration bzw. durch eine solche Hand- nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei- lung abhandenkommen. dienststelle anzuzeigen. A 5.6 Trickdiebstahl Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sa- aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför- chen durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. derungsunternehmen melden. Entsprechende Be- Trickdiebstahl liegt vor, wenn eine Person eine versi- scheinigungen sind uns vorzulegen. cherte Person täuscht, um versicherte Sachen unge- A 6.2 Unfallschäden hindert an sich nehmen zu können. Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- Kein Versicherungsschutz besteht chanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Er- eignis.  bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,  bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad Versichert ist darüber hinaus nicht gemäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war,  das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit  für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, denn, diese wurden zusammen mit dem versicher-  der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport- ten Fahrrad entwendet, siehe A 1.2.5. mittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffent- A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen liche Verkehrsmittel) befördert wird und durch ei- beachten? nen Unfall des Transportmittels zerstört oder be- schädigt wird oder infolgedessen abhandenkommt. A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahrrad A 6.3 Verschleiß Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich A 6.3.1 Besondere Voraussetzungen und Wartezeit nach dem Alter deines Fahrrades. Deine Angaben Verschleiß hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des Verschleißschäden gelten als versichert, wenn fol- „Erstkaufdatums“ auf. gende Voraussetzungen vorliegen: [Seite 4]  Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch  Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufla- oder Abnutzung entstanden und mindert die Leis- dung tungsfähigkeit des Fahrrads. A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen  Das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) ist bei Eintritt beachten? des Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die Frist A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rech- Fahrrad nungsdatum der ersten Verkaufsrechnung). Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich  Ein übermäßig starker Leistungsabfall der Ladeka- nach dem Alter deines Fahrrades. Deine Angaben pazität des im versicherten Fahrrad verbauten Ak- hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des kus gegeben ist. als übermäßiger Leistungsabfall „Erstkaufdatums“ auf. im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of Health von weniger als 50 % der ursprünglichen Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der Ladekapazität. sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-  Die Schäden treten frühestens drei Monate nach den findest Du die Altersklassen aufgeführt: Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit). Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als A 6.3.2 Versicherte Leistung 12 Monate Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparatur- Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als kosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Ar- 12 Monate, jedoch jünger beitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. als 24 Monate Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Ver- Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als schleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen, 24 Monate, jedoch jünger Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmona- als 36 Monate tige Wartezeit am Ersten des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 36 Monate, jedoch jünger als 48 Monate A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Über- schwemmung, Lawinen, Erdrutsch) Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als 48 Monate, jedoch jünger A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung als 60 Monate A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- 60 Monate frist von 24 Monaten A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue- rungsgeräten Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still- schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl- A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über- ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er- A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade- mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades gerät oder Schäden durch Tierbisse an der Verka- anhand der dann geltenden Altersklasse. belung Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei- A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu- Kein Versicherungsschutz besteht für: gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.  Schäden durch Rost oder Oxidation A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)  Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es handelt sich um Verschleiß nach A 6.3 A 7.1 Wartezeit Pannenschutz  Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Für Schäden nach A7 besteht keine Wartezeit. Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads be- A 7.2 Versicherungsfall auftragte Person oder ein sonstiger Dritter auf- grund einer vertraglichen oder gesetzlichen Ver- Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte pflichtung aufkommen muss Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr  Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beein- genutzt werden kann: trächtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der  Beschädigung Lackierung)  Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbe-  Schäden und Folgeschäden durch Manipulation reitschaft dadurch aufgehoben wird) des Antriebssystems  Unfälle nach A 6.2 & Stürze  Schäden und Folgeschäden durch nicht fachge-  Reifenpanne rechte Ein- oder Umbauten  mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmen-  Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße bruch) Reparaturen  Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicher-  Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhn- ten Person eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht liche Verwendung des Fahrrads, mehr möglich ist  Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief des Fahrrads Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad  Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätz- aus den folgenden Gründen ausfällt: lich herbeigeführt haben [Seite 5]  Die Akkus sind entladen. gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet  Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was werden muss. durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi- kann. cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufge-  Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Stra- funden wird oder wenn die versicherte Person auf- ßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was grund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen dazu führt, dass die Weiterfahrt untersagt oder auf- einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, das grund weiterer Umstände, die von außen hinzutre- Fahrrad zum Zielort zu fahren. ten, unmöglich gemacht wird. Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein  Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Hand- zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähn- lungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder liches) gehörender Akku beschädigt ist oder so be- Kernenergie wurden Schäden verursacht. schädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Ge-  Von der versicherten Person wurden vorsätzlich fahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktrans- oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sa- port des Fahrrads ohne Akku. chen herbeigeführt.  Für den Transport eines am versicherten Fahrrad A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versi- Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe cherte Schadenereignis beschädigt wurde. von 500 € für folgende Fahrten:  Bei regulärem Service und bei technischen Aktio-  die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für nen oder Rückrufaktionen wurden Schäden verur- die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, sacht.  die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz  die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Scha- das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt wer- denfälle innerhalb der geographischen Grenzen Euro- den soll. pas (siehe dazu A 3). A 7.5.5 Bergung A 7.5 Leistungen Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach Liegt ein Versicherungsfall nach 7.2 vor, hast Du An- einem Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus ei- spruch auf folgende Leistungen: nem Gewässer herausgezogen und verladen – wer- den, übernehmen wir die entstehenden Kosten in A 7.5.1 24-Stunden-Schutz Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern die Bergung behörd- Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr ver- lich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in sichert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für voller Höhe. Schadensereignisse. A 7.5.6 Ersatzfahrrad A 7.5.2 Pannenhilfe Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbe- Ersatzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit- reitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A schaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen 7.6.1), die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üb- Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. licherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. 14 Tage. Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, hierfür Versicherungsschutz nach A 6 besteht. sofern Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Wei- A 7.5.3 Abtransport ter- und Rückfahrt). Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle A 7.5.7 Übernachtungskosten oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahr- Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das bereit gemacht werden, übernehmen wir die Kosten versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leis- für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Ge- tung ist wie folgt begrenzt: päck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, also dem Ort,  maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Wei- an dem Du am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit ter- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maxi- dem versicherten Fahrrad begonnen hast. Liegt der mal eine Nacht, Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir al-  maximal 80 € pro Übernachtung. ternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort. A 7.5.8 Notfall-Bargeld Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Ab- transport des Fahrrads zur nächsten geeigneten Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus- Fahrradwerkstatt. Liegt der Wohnort näher als die land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine fi- nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt die nanzielle Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport bis zu einer Höhe von 100 € für Überweisungen und bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6). Bargeldauszahlungen durch die Hausbank der versi- cherten Person. A 7.5.4 Rücktransport A 7.5.9 Verschrottung Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus- ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Per- land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen son, sofern das versicherte Fahrrad am Schadenort die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werkta- vom Schadenort zum Einstellort. gen fahrbereit gemacht werden kann und die voraus- Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer- sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag über- den an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten steigen, der am Schadentag in Deutschland für ein des Transportes des Gepäcks übernehmen wir bis [Seite 6] zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Ver- lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Ver- schrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestim- langen vorzulegen. mungen dem entgegenstehen. A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls A 7.6 Begriffe A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht A 7.6.1 Leistungsort Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sol- ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensor- len, unverzüglich mitteilen. tes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenver- Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, kehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech- die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden nisch möglich erreichbar ist. sind, sind außerdem unverzüglich der nächsten zu- A 7.6.2 Panne ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzu- ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchscha- zeigen. den) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför- ist. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch un- derungsunternehmen melden. Entsprechende Be- terstützenden Antriebssystems bei einem entspre- scheinigungen sind uns vorzulegen. chend ausgestatteten Fahrrad. Bitte beachte in den A 8.2.2 Unterlagen Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht als Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teile- versichertes Ereignis gelten. diebstahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf A 7.6.3 Pannenhilfe eine Entschädigungsleistung, wenn Du die Rechnun- ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am gen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest mon- Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das tierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver- Art und Güte einreichst. Zusätzlich ist im Fall von schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wur- verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen. den. Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerk- A 7.6.4 Unfall statt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicher- ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das un- ten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rah- mittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das mennummer. Bei Elektronikschäden ist uns ein ge- versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahr- sonderter Nachweis über die Ursache des Schadens rad nicht mehr fahrbereit ist. vorzulegen. A 7.6.5 Reise A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoran- A 7.6.6 Wohnort schlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch Dich aufzu- aufhält. bewahren. A8 Allgemeine Obliegenheiten A 8.2.4 Auskunftspflicht A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl tungspflicht erforderlich ist. Zudem musst Du uns ge- mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen statten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie werden, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersu- wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird chen. (z.B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum abstellst, der von mehreren A 8.2.5 Schadenminderungspflicht Personen genutzt wird. Stellst Du das Fahrrad dage- Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten gen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließ- entstehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer lich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch schadenbedingten Reparatur keine Leistungen be- ein Schloss nicht erforderlich. auftragst, die im Rahmen einer Wartung durchzufüh- A 8.1.2 Pflege des Fahrrads ren sind. Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssi- Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Auf- cheren Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung wendungen oder Maßnahmen und besteht kein aku- der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungs- ter Handlungsbedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir zyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder treffen können. gelockerte Teile. A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträ- A 8.1.3 Codieren des Fahrrads gen) Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus uns bei Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versi- anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer- cherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, musst Du den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allge- Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche- meinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) codieren rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. [Seite 7] Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informatio-  ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung nen (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt. Versicherungsnummer) zur Verfügung zu stellen und A 9.4 Verzicht auf Reparatur uns wahrheitsgemäße Angaben zu einem Entschädi- Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die gungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, hast zu bestätigen. Du Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Re- A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung paraturkosten, wenn Du uns einen entsprechenden Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 Kostenvoranschlag vorlegst. Die darin enthaltene vorsätzlich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens ent- bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange- spricht. rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet. Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Ver- wir gemäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kün- lust digung wird wirksam, sobald Du sie erhältst. A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach- angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig in gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, er- die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt statten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo- oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkma- die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen- len. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte den Leistung ursächlich war. Versicherungssumme. A9 Leistungsumfang A 9.6 Entfällt A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe A 9.7 Nachweispflicht Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung im Versicherungsschein angegebenen Versiche- (Reparatur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns rungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Ab- nachweist (Reparaturrechnungen, Original-Kaufbe- zug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeit- lege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahr- punkt des Erstkaufs. Bei gebrauchten Rädern ent- rad). spricht die Versicherungssumme dem Kaufpreis zum A 9.8 Umsatzsteuer Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die expli- Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tat- zit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme sächlich angefallen ist. entschädigt werden, sind separat zu entschädigen. A 9.9 Unterversicherung Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgren- Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen zen sind zu beachten. Unterversicherung nach § 75 VVG. A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Bei- Raub und Teilediebstahl trages? Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaf- A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Be- fung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu- rechnungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Ver- wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein waltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichar- angegebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich tiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahr- die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma- rads gemäß A 1.2 inklusive der fest verbundenen und thematik und Versicherungstechnik. zur Funktion gehörenden Teile. Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarif- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen merkmalen, die sich aus unserem Tarif ergeben. Teilen (auch Akkus) erstatten wir die Ersatzteile inklu- sive des angefallenen Arbeitslohns zur Wiederher- Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Be- stellung der Funktionstüchtigkeit, höchstens jedoch stimmung des versicherten Risikos im Rahmen der die vereinbarte Versicherungssumme. Antragsaufnahme abfragen und im Versicherungs- schein dokumentieren. A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalku- A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die lierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher und erwarteten künftigen Entwicklung (Kosten für Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die ver- Vertrieb und Verwaltung, sowie den Schadenbedarf) einbarte Versicherungssumme. mit den tatsächlich beobachteten Werten überein- A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwen- stimmen. digen schadenbedingten Reparaturen selbst vor- A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages nimmst und nicht durch eine Fachwerkstatt, hast Du und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können nur Anspruch auf Entschädigung, wenn wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Ver-  die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt tragsverlängerungszeitraumes anpassen. Soweit wir wurde und von unserer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, kei-  ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wur- nen Gebrauch machen, können entsprechend unge- den und [Seite 8] nutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei ei- ner erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt werden. Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, ver- pflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlängerungszeitraumes anzu- passen. A 10.2.2 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Ver- trag einen höheren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschließende Verträge mit gleichen Tarifmerkma- len und gleichem Deckungsschutz. A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Ver- tragsverlängerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über die Anpassung zu informieren, sofern wir Deinen Bei- trag erhöhen. In unserer Mitteilung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem alten und neuen Beitrag hin. Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstel- lung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme ei- nes Bausteins). [Seite 9] Teil B B 1.4 Folgebeitrag B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah- B 1.4.1 Fälligkeit lung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Bei- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- tragszeitraums fällig. cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung teter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Ein- angegebenen Zeitpunkt erfolgt. malbeitrags. B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge- B 1.2.1 Beitragszahlung rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast. einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (lau- sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug fende Beiträge) entrichtet werden. entstandenen Schadens zu verlangen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- B 1.4.3 Mahnung cherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz be- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kön- stimmten Höhe zu entrichten hast. nen wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail B 1.2.2 Versicherungsperiode oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungs- Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträ- frist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss gen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vier- mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungs- teljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei aufforderung betragen. Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag ent- Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die spricht die Versicherungsperiode der vereinbarten rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen Vertragsdauer und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich auf die B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungs- verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung recht) hinweisen. B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zah- nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Ver- lungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei sicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem bean- Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des tragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unabhängig Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so von dem Bestehen eines Widerrufrechts. sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbe- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung ginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einma- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in lige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung zahlen. gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündi- 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- gen. schutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben wir Dich Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzei- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung in- tig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag nerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist ver- hast. bunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf ver- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nicht- anlasst wird. zahlung nicht zu vertreten hast. Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur B 1.3.3 Leistungsfreiheit Zahlung bestehen. Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungs- B 1.5.1 Deine Pflichten fall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver- dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung in einbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei- Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen trags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese sorgen. Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk- Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden sam gemacht haben. von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer in Nichtzahlung zu vertreten hast. [Seite 10] Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zah- Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag lungsaufforderung erfolgt. nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du begründenden Umständen Kenntnis erlangen. einer berechtigten Einziehung nicht widersprichst. B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei- B 2.1.1 Vertragsdauer träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange- eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das gebenen Zeitraum abgeschlossen. SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht oder Brief) zu kündigen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und er nicht von Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird. zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rück- Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug tritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht dürfen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stel- rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine an- len. gemessene Geschäftsgebühr zu. Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah- B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir Beitragszahlung verlangen. angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kün- B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz digung muss in Textform erfolgen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum ent- drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versiche- spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden rung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres hat. zu kündigen. B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang dass es einer Kündigung bedarf. der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider- Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfol- Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin- der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeit- gewiesen haben und Du zugestimmt hast, dass der punkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt- Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be- nis erlangen. ginnt. B 2.1.5 Versicherungsjahr Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungs- Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeit- jahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, raum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte wenn Du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird in Anspruch genommen hast. das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbar- B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen ten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall erklärung zu. B 2.2.1 Kündigungsrecht B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An- Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns wenn der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-  von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine rung zu. Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschä- B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versi- den geleistet wurde, cherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der  wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, abgelehnt haben, oder wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt be-  Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des In- gerichtlich zugestellt wird. teresses Kenntnis erlangt haben.  Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text- B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo- wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versi- nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu- cherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei stellung der Klage zugegangen sein. einer Versicherung, die für ein künftiges Unterneh- B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung men oder für ein anderes künftiges Interesse genom- Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang men ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes- Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab- sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen [Seite 11] tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs- auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so wer- jahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht gemäß B den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen 2.1.2.1 bleibt davon unberührt. rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung unverschuldeten Pflichtverletzung werden die ande- ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu- riode Vertragsbestandteil. gang bei Dir wirksam. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi- B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über ge- kannst Du den Vertrag innerhalb eines Monats nach fahrerhebliche Umstände Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns Dein Kündigungsrecht hinzuweisen. alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo- Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Dir nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Ver- Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung tragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stützen. Zur Begründung können wir nachträglich stellen. weitere Umstände innerhalb eines Monats nach de- Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die ren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist be- Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet- und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Dir zu berücksichtigen. Recht begründen. Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E- B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der An- zeigepflicht hingewiesen haben. B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, Versicherungsschutz. wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvollstän- B 3.1.6 Anfechtung digen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrläs- Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu- sig gemacht hast. schung anzufechten, bleibt bestehen. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver- B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jah- nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ren Bedingungen geschlossen hätten. nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht ver- wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertre- sagen, wenn Du nachweist, dass der unvollständig ter vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde. oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den B 3.2 Gefahrerhöhung Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststel- lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe schutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhande- hast. nen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt B 3.1.2.2 Kündigung des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch- Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird. leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Ver- trag kündigen. B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Um- Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du stand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss ge- nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der fragt haben. nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande- ren Bedingungen geschlossen hätten. B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder B 3.1.2.3 Vertragsänderung nach den Umständen als mitversichert gelten soll. Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag [Seite 12] B 3.2.2 Deine Pflichten uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be- B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch kannt war. Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge- B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung durch einen Dritten gestatten werden. nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfal- B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe- les oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom- b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfal- men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese un- les die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und verzüglich anzeigen. eine Kündigung nicht erfolgt war oder B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver- c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen Wil- Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät- len eintritt, musst Du uns unverzüglich anzeigen, zen entsprechend erhöhten Beitrag verlangen. nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast. B 3.3 Deine Obliegenheiten B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls B 3.2.3.1 Kündigungsrecht B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Ver- zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu- hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge- Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro- Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, hend. können wir unter Einhaltung einer Frist von einem B 3.3.1.2 Rechtsfolgen Monat kündigen. Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob- Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach liegenheit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver- gegenüber uns zu erfüllen hast, so können wir inner- trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat halb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung kündigen. Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündi- B 3.2.3.2 Vertragsänderung gen. Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät- dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob zen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder fahrlässig verletzt hast. die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versiche- Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung rungsfalls um mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag folgende Obliegenheiten zu erfüllen: innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mit- Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du teilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu be- hinzuweisen. folgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge- Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver- sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht inner- trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun- halb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Ge- gen, hast Du nach pflichtgemäßem Ermessen zu han- fahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu- deln. stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö- B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt: hung bestanden hat. Du hast B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungs- Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch fall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, mündlich oder telefonisch – anzuzeigen, wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das verletzt hast. Verletzt Du diese Pflichten grob fahrläs- Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, sig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Ver- c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer gro- der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, ben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schaden- B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Be- später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu sichtigung durch uns aufzubewahren, dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müs- e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in sen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vor- Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, sätzlich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahr- die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des lässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entspre- Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist chend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem Schadens und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht zu gestatten, [Seite 13] f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren B 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters Beschaffung Dir zugemutet werden kann. B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden: g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir einem anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegen- abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref- heiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfül- fend len – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche- rechtlichen Umständen möglich ist. rungsvertrags, B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein- B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder schließlich dessen Beendigung, B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab- zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der schluss des Vertrags und während des Versiche- Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in rungsverhältnisses. dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden: B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen- ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu über- heit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leis- mitteln. tungsfrei, wenn wir Dich durch gesonderte Mitteilung B 4.3.3 Zahlungen an uns in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechts- Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlun- folge hingewiesen haben. gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach- Vermittlung oder dem Abschluss eines Versiche- weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig rungsvertrags an uns leistest. Eine Beschränkung verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich gelten las- die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt sen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen- nicht kanntest. den Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du B 4.4 Verjährung die Obliegenheit arglistig verletzt hast. Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- B4 Weitere Regelungen jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko ist und Du von dem Anspruch und von unserer Leis- in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. tungspflicht Kenntnis erlangst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom- men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver- uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech- langen. nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteil- B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht ten Entscheidung bei Dir als Anspruchsteller nicht innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem Du mit. von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all- dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zu- gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz- geht. buchs. B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand B 4.2.1 Form, zuständige Stelle B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kos- die den Versicherungsvertrag betreffen und die un- tenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform dazu Dein Anliegen an den (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, so- Versicherungsombudsmann e.V. weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et- Postfach 08 06 32, 10006 Berlin was anderes bestimmt ist. Weitere Informationen findest Du im Internet: Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt- www.versicherungsombudsmann.de verwaltung oder an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklä- Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen rungen und Anzeigen bleiben bestehen. Schlichtungsvorschlag unterbreiten. B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensände- Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig rung bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine privaten Verträge. Der Ombudsmann Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 € für uns mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir bindend ist. Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines einge- schriebenen Briefs an die letzte uns bekannte An- In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absen- Rechtsweg zu den Gerichten offen. dung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entspre- chend für den Fall einer Änderung Deines Namens. [Seite 14] B 4.5.2 Versicherungsaufsicht B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine abwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die zuständige Aufsicht wenden: Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner Zustim- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mung verlangen. (BaFin) B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von recht- Sektor Versicherungsaufsicht licher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhal- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn ten des Versicherten zu berücksichtigen. E-Mail: poststelle@bafin.de Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interes- Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550 sen des Versicherten umfasst, musst Du für Dein In- Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist teresse das Verhalten und die Kenntnis des Versi- und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden cherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte kann. Dein Repräsentant ist. B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti- Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Auf- gung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder enthalt oder Geschäftssitz nicht zumutbar war.  ins Ausland verlegt wurde oder B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen  nicht bekannt ist, an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicher- können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen ten geschlossen und uns nicht darüber informiert Gericht verklagen. hast. B 4.6 Anzuwendendes Recht B 4.10 Aufwendungsersatz Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des B 4.7 Embargobestimmung Schadens Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- den nach zur Abwendung und Minderung des Scha- wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- dens für notwendig gehalten hast oder die Du auf un- tionen bzw. Embargos der europäischen Union oder sere Weisung veranlasst hast. der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar be- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- vorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche einer nachträglichen, objektiven Betrachtung der Rechtsvorschriften entgegenstehen. Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er- B 4.8 Überversicherung folgten. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, kön- versicherten Interesses erheblich, so können sowohl nen wir auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 wir als auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch Überversicherung die Versicherungssumme mit so- nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung hin fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des entstanden sind. Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Bei- trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet hät- B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige ten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Entschädigung betragen zusammen höchstens die Inhalt geschlossen worden wäre. Versicherungssumme je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge- Weisung hin entstanden sind. schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen vorzuschießen. Kenntnis erlangen. B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag bringen sind. Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei- B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versi- cherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungsneh- die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu er- mer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt setzenden Schadens, sofern diese den Umständen auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein nach geboten waren. besitzt. Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde. [Seite 15] B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend kürzen. B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versi- cherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge- meinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche- rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be- achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie- genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräf- tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbei- führung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche- rungsfalles Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflich- tet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu- tung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betru- ges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. B 4.13 Repräsentanten Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Repräsentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Ver- sicherungsvertreters, zurechnen lassen.
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