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Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung Besser
(AVB Fahrrad Besser)
Stand 01.11.2025, Version 1.2
Inhaltsverzeichnis
9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und
Teil A Teilediebstahl
1 Wer und was ist versichert? 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
2 Generelle Ausschlüsse 9.4 Verzicht auf Reparatur
3 Geltungsbereich 9.5 Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust
4 Versicherte Gefahren und Schäden 9.6 Entfällt
5 Versicherte Gefahr Diebstahl 9.7 Nachweispflicht
5.1 Voraussetzungen Diebstahl 9.8 Umsatzsteuer
5.2 Diebstahl 9.9 Unterversicherung
5.3 Einbruchdiebstahl 10 Grundlagen der Beitragsanpassung
5.4 Raub
5.5 Plünderung Teil B
5.6 Trickdiebstahl 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5.7 Ausschlüsse Diebstahl 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6 Versicherte Gefahr Reparatur 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
Zahlung oder Nichtzahlung
6.1 Voraussetzungen Reparatur
1.4 Folgebeitrag
6.2 Unfallschäden
1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.3 Verschleiß
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.5 extreme Naturgefahren
2.1 Dauer und Ende des Vertrags
6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.8 Feuchtigkeitsschäden
3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.9 Elektronikschäden
3.2 Gefahrerhöhung
6.10 Kabelbruch und Tierbisse
3.3 Deine Obliegenheiten
6.11 Vandalismus
4 Weitere Regelungen
6.12 Ausschlüsse Reparatur
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
6.13 Altersgrenzen Fahrrad
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief
4.3 Vollmacht von Adam Riese
7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief
4.4 Verjährung
7.2 Versicherungsfall
4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief
4.6 Anzuwendendes Recht
7.4 Geltungsbereich
4.7 Embargobestimmung
7.5 Leistungen
4.8 Überversicherung
7.6 Begriffe
4.9 Versicherung für fremde Rechnung
8 Allgemeine Obliegenheiten
4.10 Aufwendungsersatz
8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls
4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
9 Leistungsumfang
4.13 Repräsentanten
9.1 Maximale Entschädigungshöhe
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Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Per-
sonen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und
Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.
Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder
führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes
Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert
werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen-
bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben.
Teil A Die Entschädigungsleistung wird der gewählten Ver-
A1 Wer und was ist versichert? sicherungssumme nicht angerechnet.
A 1.1 Versicherte Personen A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Ver-
Verlieren.
sicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad
erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer. A 1.3 Versicherte Nutzung
Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Versichert ist die private Nutzung, einschließlich
Deinem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen Dienstfahrten.
(berechtigte Nutzer). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teil-
A 1.2 Versicherte Sachen nahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von
A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufge- Höchstgeschwindigkeiten, sowie dazugehörige Trai-
führten nicht zulassungs- und nicht versicherungs- nings- und Übungsfahrten.
pflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit A2 Generelle Ausschlüsse
elektronischer Tretunterstützung für die keine A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht),
für die eine Versicherungs- oder Führerschein-
A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. pflicht besteht
Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), die gewerblich genutzt werden
A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuer- die von Dir oder dem Eigentümer vermietet wer-
gerät, den oder einen stetigen Nutzerwechsel haben
A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenstän- die nicht durch einen Fachbetrieb zusammenge-
digen Schlosses und der mitgeführten elektronischen baut wurden, sogenannte Eigenbauten
Diebstahlsicherungen. die von Privatpersonen ohne Original-Händler-
rechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben
A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör
wurden
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es beim Ge-
A3 Geltungsbereich
brauch des versicherten Fahrrads beschädigt oder
zerstört wird: Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Dieb-
stahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht welt-
Anhänger Schleppstange Beleuchtung weit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
Spiegel Fahrradkom- Kartenhalter
Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz
pass
innerhalb der geographischen Grenzen Europas.
Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb
blech A4 Versicherte Gefahren und Schäden
Reflektor Kilometerzäh- Regenschutz- Versicherungsschutz besteht nur für die im Versiche-
ler (keine plane rungsschein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen
Smartphones/ können folgende Gefahren versichert werden:
Smartwat- A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit
ches) gewählt)
Klingel Kindersitz Sattelkissen
A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl
Helm Fahrradwimpel Flickzeug
Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüg-
lich der nächsten zuständigen oder erreichbaren
A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden,
Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit
die durch
für versicherte Schäden nach A 5.
Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),
A 5.2 Diebstahl
Unfälle (nach A 6.2),
Brand (nach A 6.4), Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
Naturgewalten (nach A 6.5) Fahrrad entwendet wurde.
entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Be- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
standteil Deines Versicherungsschutzes sein und im das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer
Versicherungsschein aufgeführt. abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war
(z.B. einem Schloss). Einer abgeschlossenen Dieb-
Die maximale Entschädigungsleistung für mitversi-
stahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an
chertes Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall.
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einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abge- Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
schlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahr- den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
zeugs.
A 5.3 Einbruchdiebstahl Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte 12 Monate
Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwen- Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als
det wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit 12 Monate, jedoch jünger
Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container als 24 Monate
oder vergleichbare Behältnisse. Handelt es sich um
Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als
nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad 24 Monate, jedoch jünger
durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesi- als 36 Monate
chert ist. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
A 5.4 Raub 36 Monate, jedoch jünger
als 48 Monate
Versicherungsschutz besteht, wenn
Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt
48 Monate, jedoch jünger
anwendet, um deren Widerstand gegen die Weg-
als 60 Monate
nahme versicherter Sachen auszuschalten, oder
die versicherte Person versicherte Sachen heraus- Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als
gibt oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räu- 60 Monate
ber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
androht, oder
Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
der versicherten Person werden versicherte Sa-
schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
chen weggenommen, weil ihre Widerstandskraft
ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands-
und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung
mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
des körperlichen Zustands der versicherten Person
anhand der dann geltenden Altersklasse.
haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar
vor der Wegnahme bestanden haben und durch ei- Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
nen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
farkt entstanden sein. lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
A 5.5 Plünderung
Beitragserhöhung, wirksam.
Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalt-
A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
tätigen Demonstration oder durch sonstige Handlun-
gen versicherte Sachen zerstört werden, bei der die A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur
öffentliche Ordnung (teilweise) zusammenbricht. Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Van-
Gleiches gilt, wenn versicherte Sachen bei einer sol- dalismus entstanden sind, sind unverzüglich der
chen Demonstration bzw. durch eine solche Hand- nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei-
lung abhandenkommen. dienststelle anzuzeigen.
A 5.6 Trickdiebstahl Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sa- aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-
chen durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-
Trickdiebstahl liegt vor, wenn eine Person eine versi- scheinigungen sind uns vorzulegen.
cherte Person täuscht, um versicherte Sachen unge- A 6.2 Unfallschäden
hindert an sich nehmen zu können. Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als
A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit me-
Kein Versicherungsschutz besteht chanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Er-
eignis.
bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,
bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad Versichert ist darüber hinaus
nicht gemäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war, das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit
für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
denn, diese wurden zusammen mit dem versicher- der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport-
ten Fahrrad entwendet, siehe A 1.2.5. mittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffent-
A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen liche Verkehrsmittel) befördert wird und durch ei-
beachten? nen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
schädigt wird oder infolgedessen abhandenkommt.
A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
Fahrrad A 6.3 Verschleiß
Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich A 6.3.1 Besondere Voraussetzungen und Wartezeit
nach dem Alter deines Fahrrades. Deine Angaben Verschleiß
hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des Verschleißschäden gelten als versichert, wenn fol-
„Erstkaufdatums“ auf. gende Voraussetzungen vorliegen:
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Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufla-
oder Abnutzung entstanden und mindert die Leis- dung
tungsfähigkeit des Fahrrads. A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen
Das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) ist bei Eintritt beachten?
des Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die Frist
A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rech-
Fahrrad
nungsdatum der ersten Verkaufsrechnung).
Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich
Ein übermäßig starker Leistungsabfall der Ladeka-
nach dem Alter deines Fahrrades. Deine Angaben
pazität des im versicherten Fahrrad verbauten Ak-
hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des
kus gegeben ist. als übermäßiger Leistungsabfall
„Erstkaufdatums“ auf.
im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of
Health von weniger als 50 % der ursprünglichen Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
Ladekapazität. sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
Die Schäden treten frühestens drei Monate nach den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf
(Wartezeit).
Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als
A 6.3.2 Versicherte Leistung 12 Monate
Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparatur- Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als
kosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Ar- 12 Monate, jedoch jünger
beitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. als 24 Monate
Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Ver-
Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als
schleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen,
24 Monate, jedoch jünger
Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmona-
als 36 Monate
tige Wartezeit am Ersten des auf den Auszahlungstag
folgenden Monats. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 36 Monate, jedoch jünger
als 48 Monate
A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Über-
schwemmung, Lawinen, Erdrutsch) Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
48 Monate, jedoch jünger
A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung als 60 Monate
A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
60 Monate
frist von 24 Monaten
A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
rungsgeräten Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-
ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade- mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
gerät oder Schäden durch Tierbisse an der Verka- anhand der dann geltenden Altersklasse.
belung
Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
Kein Versicherungsschutz besteht für: gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
Beitragserhöhung, wirksam.
Schäden durch Rost oder Oxidation
A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)
Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es
handelt sich um Verschleiß nach A 6.3 A 7.1 Wartezeit Pannenschutz
Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Für Schäden nach A7 besteht keine Wartezeit.
Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads be-
A 7.2 Versicherungsfall
auftragte Person oder ein sonstiger Dritter auf-
grund einer vertraglichen oder gesetzlichen Ver- Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte
pflichtung aufkommen muss Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr
Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beein- genutzt werden kann:
trächtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Beschädigung
Lackierung) Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbe-
Schäden und Folgeschäden durch Manipulation reitschaft dadurch aufgehoben wird)
des Antriebssystems Unfälle nach A 6.2 & Stürze
Schäden und Folgeschäden durch nicht fachge- Reifenpanne
rechte Ein- oder Umbauten mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmen-
Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße bruch)
Reparaturen Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicher-
Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhn- ten Person eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht
liche Verwendung des Fahrrads, mehr möglich ist
Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief
des Fahrrads
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad
Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätz-
aus den folgenden Gründen ausfällt:
lich herbeigeführt haben
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Die Akkus sind entladen. gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet
Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was werden muss.
durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi-
kann. cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufge-
Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Stra- funden wird oder wenn die versicherte Person auf-
ßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was grund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen
dazu führt, dass die Weiterfahrt untersagt oder auf- einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, das
grund weiterer Umstände, die von außen hinzutre- Fahrrad zum Zielort zu fahren.
ten, unmöglich gemacht wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein
Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Hand-
zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähn-
lungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder
liches) gehörender Akku beschädigt ist oder so be-
Kernenergie wurden Schäden verursacht.
schädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Ge-
Von der versicherten Person wurden vorsätzlich
fahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktrans-
oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sa-
port des Fahrrads ohne Akku.
chen herbeigeführt.
Für den Transport eines am versicherten Fahrrad A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt
befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versi- Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe
cherte Schadenereignis beschädigt wurde. von 500 € für folgende Fahrten:
Bei regulärem Service und bei technischen Aktio-
die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für
nen oder Rückrufaktionen wurden Schäden verur-
die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
sacht.
die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Scha- das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt wer-
denfälle innerhalb der geographischen Grenzen Euro- den soll.
pas (siehe dazu A 3). A 7.5.5 Bergung
A 7.5 Leistungen Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach
Liegt ein Versicherungsfall nach 7.2 vor, hast Du An- einem Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus ei-
spruch auf folgende Leistungen: nem Gewässer herausgezogen und verladen – wer-
den, übernehmen wir die entstehenden Kosten in
A 7.5.1 24-Stunden-Schutz
Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern die Bergung behörd-
Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr ver- lich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in
sichert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für voller Höhe.
Schadensereignisse.
A 7.5.6 Ersatzfahrrad
A 7.5.2 Pannenhilfe
Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbe- Ersatzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
reitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A schaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen
7.6.1), die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üb- Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist.
licherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für
Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. 14 Tage.
Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad,
hierfür Versicherungsschutz nach A 6 besteht. sofern Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Wei-
A 7.5.3 Abtransport ter- und Rückfahrt).
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle A 7.5.7 Übernachtungskosten
oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahr- Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das
bereit gemacht werden, übernehmen wir die Kosten versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leis-
für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Ge- tung ist wie folgt begrenzt:
päck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, also dem Ort,
maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Wei-
an dem Du am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit
ter- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maxi-
dem versicherten Fahrrad begonnen hast. Liegt der
mal eine Nacht,
Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir al-
maximal 80 € pro Übernachtung.
ternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort.
A 7.5.8 Notfall-Bargeld
Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Ab-
transport des Fahrrads zur nächsten geeigneten Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus-
Fahrradwerkstatt. Liegt der Wohnort näher als die land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine fi-
nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt die nanzielle Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten
Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport bis zu einer Höhe von 100 € für Überweisungen und
bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6). Bargeldauszahlungen durch die Hausbank der versi-
cherten Person.
A 7.5.4 Rücktransport
A 7.5.9 Verschrottung
Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur
Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus-
ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Per- land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen
son, sofern das versicherte Fahrrad am Schadenort die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes
oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werkta- vom Schadenort zum Einstellort.
gen fahrbereit gemacht werden kann und die voraus- Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer-
sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag über- den an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten
steigen, der am Schadentag in Deutschland für ein des Transportes des Gepäcks übernehmen wir bis
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zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Ver- lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Ver-
schrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestim- langen vorzulegen.
mungen dem entgegenstehen. A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
A 7.6 Begriffe A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht
A 7.6.1 Leistungsort Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sol-
ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensor- len, unverzüglich mitteilen.
tes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenver- Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden,
kehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech- die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden
nisch möglich erreichbar ist. sind, sind außerdem unverzüglich der nächsten zu-
A 7.6.2 Panne ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzu-
ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchscha- zeigen.
den) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport
Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-
ist. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch un- derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-
terstützenden Antriebssystems bei einem entspre- scheinigungen sind uns vorzulegen.
chend ausgestatteten Fahrrad. Bitte beachte in den A 8.2.2 Unterlagen
Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht als
Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teile-
versichertes Ereignis gelten.
diebstahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf
A 7.6.3 Pannenhilfe eine Entschädigungsleistung, wenn Du die Rechnun-
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am gen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest mon-
Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das tierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der
Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher
Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver- Art und Güte einreichst. Zusätzlich ist im Fall von
schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das
Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wur- verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
den. Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerk-
A 7.6.4 Unfall statt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicher-
ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das un- ten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rah-
mittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das mennummer. Bei Elektronikschäden ist uns ein ge-
versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahr- sonderter Nachweis über die Ursache des Schadens
rad nicht mehr fahrbereit ist. vorzulegen.
A 7.6.5 Reise A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten
ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den
Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoran-
A 7.6.6 Wohnort
schlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.
ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile
Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch Dich aufzu-
aufhält. bewahren.
A8 Allgemeine Obliegenheiten A 8.2.4 Auskunftspflicht
A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform
A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl
tungspflicht erforderlich ist. Zudem musst Du uns ge-
mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen
statten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie
werden, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch,
den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersu-
wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird
chen.
(z.B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Du das
Fahrrad in einem Raum abstellst, der von mehreren A 8.2.5 Schadenminderungspflicht
Personen genutzt wird. Stellst Du das Fahrrad dage- Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten
gen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließ- entstehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer
lich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch schadenbedingten Reparatur keine Leistungen be-
ein Schloss nicht erforderlich. auftragst, die im Rahmen einer Wartung durchzufüh-
A 8.1.2 Pflege des Fahrrads ren sind.
Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssi- Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Auf-
cheren Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung wendungen oder Maßnahmen und besteht kein aku-
der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungs- ter Handlungsbedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir
zyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme
Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder treffen können.
gelockerte Teile. A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträ-
A 8.1.3 Codieren des Fahrrads gen)
Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus
uns bei Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versi- anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-
cherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, musst Du den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allge- Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche-
meinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) codieren rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung
vereinbart ist.
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Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informatio- ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung
nen (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
Versicherungsnummer) zur Verfügung zu stellen und A 9.4 Verzicht auf Reparatur
uns wahrheitsgemäße Angaben zu einem Entschädi-
Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die
gungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen
notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, hast
zu bestätigen.
Du Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Re-
A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung paraturkosten, wenn Du uns einen entsprechenden
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 Kostenvoranschlag vorlegst. Die darin enthaltene
vorsätzlich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten
sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden
zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens ent- bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-
spricht. rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Ver-
wir gemäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kün- lust
digung wird wirksam, sobald Du sie erhältst. A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich
Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach- angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes
weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig in gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs
verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, er-
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt statten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-
oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkma-
die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen- len. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte
den Leistung ursächlich war. Versicherungssumme.
A9 Leistungsumfang A 9.6 Entfällt
A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe A 9.7 Nachweispflicht
Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung
im Versicherungsschein angegebenen Versiche- (Reparatur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns
rungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege
nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Ab- nachweist (Reparaturrechnungen, Original-Kaufbe-
zug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeit- lege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahr-
punkt des Erstkaufs. Bei gebrauchten Rädern ent- rad).
spricht die Versicherungssumme dem Kaufpreis zum A 9.8 Umsatzsteuer
Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die expli- Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tat-
zit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme sächlich angefallen ist.
entschädigt werden, sind separat zu entschädigen.
A 9.9 Unterversicherung
Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgren-
Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen
zen sind zu beachten.
Unterversicherung nach § 75 VVG.
A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Bei-
Raub und Teilediebstahl
trages?
Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaf-
A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Be-
fung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu-
rechnungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Ver-
wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein
waltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichar-
angegebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich
tiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir
aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahr-
die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-
rads gemäß A 1.2 inklusive der fest verbundenen und
thematik und Versicherungstechnik.
zur Funktion gehörenden Teile.
Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarif-
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen
merkmalen, die sich aus unserem Tarif ergeben.
Teilen (auch Akkus) erstatten wir die Ersatzteile inklu-
sive des angefallenen Arbeitslohns zur Wiederher- Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Be-
stellung der Funktionstüchtigkeit, höchstens jedoch stimmung des versicherten Risikos im Rahmen der
die vereinbarte Versicherungssumme. Antragsaufnahme abfragen und im Versicherungs-
schein dokumentieren.
A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalku-
A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die
lierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen
Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher
und erwarteten künftigen Entwicklung (Kosten für
Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die ver-
Vertrieb und Verwaltung, sowie den Schadenbedarf)
einbarte Versicherungssumme.
mit den tatsächlich beobachteten Werten überein-
A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwen- stimmen.
digen schadenbedingten Reparaturen selbst vor-
A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages
nimmst und nicht durch eine Fachwerkstatt, hast Du
und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können
nur Anspruch auf Entschädigung, wenn
wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Ver-
die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt tragsverlängerungszeitraumes anpassen. Soweit wir
wurde und von unserer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, kei-
ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wur- nen Gebrauch machen, können entsprechend unge-
den und
[Seite 8]
nutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei ei-
ner erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt
werden.
Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages
und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, ver-
pflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des
nächsten Vertragsverlängerungszeitraumes anzu-
passen.
A 10.2.2 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Ver-
trag einen höheren Beitrag zu verlangen als für neu
abzuschließende Verträge mit gleichen Tarifmerkma-
len und gleichem Deckungsschutz.
A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Ver-
tragsverlängerungszeitraumes wirksam. Dabei sind
wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor
dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über
die Anpassung zu informieren, sofern wir Deinen Bei-
trag erhöhen. In unserer Mitteilung weisen wir Dich
auf den Unterschied zwischen Deinem alten und
neuen Beitrag hin.
Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen
Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag
zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstel-
lung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme ei-
nes Bausteins).
[Seite 9]
Teil B B 1.4 Folgebeitrag
B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah- B 1.4.1 Fälligkeit
lung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Bei-
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- tragszeitraums fällig.
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
teter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Ein- angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
malbeitrags. B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz
B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge-
B 1.2.1 Beitragszahlung rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast.
einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug,
Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (lau- sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug
fende Beiträge) entrichtet werden. entstandenen Schadens zu verlangen.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- B 1.4.3 Mahnung
cherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz be- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kön-
stimmten Höhe zu entrichten hast. nen wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail
B 1.2.2 Versicherungsperiode oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungs-
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträ- frist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss
gen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vier- mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungs-
teljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei aufforderung betragen.
Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag ent- Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die
spricht die Versicherungsperiode der vereinbarten rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen
Vertragsdauer und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich auf die
B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungs-
verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung recht) hinweisen.
B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zah-
nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Ver- lungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei
sicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem bean- Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des
tragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unabhängig Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so
von dem Bestehen eines Widerrufrechts. sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbe- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung
ginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einma- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
lige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung
zahlen. gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündi-
2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- gen.
schutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben wir Dich
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzei- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung in-
tig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag nerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst
zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist ver-
hast. bunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die
Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf ver-
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nicht-
anlasst wird.
zahlung nicht zu vertreten hast.
Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur
B 1.3.3 Leistungsfreiheit
Zahlung bestehen.
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor
Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungs- B 1.5.1 Deine Pflichten
fall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-
dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung in einbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei-
Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen trags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese sorgen.
Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk- Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden
sam gemacht haben. von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer in
Nichtzahlung zu vertreten hast.
[Seite 10]
Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zah- Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
lungsaufforderung erfolgt. nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
einer berechtigten Einziehung nicht widersprichst. B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei- B 2.1.1 Vertragsdauer
träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange-
eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das gebenen Zeitraum abgeschlossen.
SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail
B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
oder Brief) zu kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass
verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und
er nicht von Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rück-
Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
tritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
dürfen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stel-
rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine an-
len.
gemessene Geschäftsgebühr zu.
Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah-
B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.
lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche
Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir
Beitragszahlung verlangen.
angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines
B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kün-
B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz digung muss in Textform erfolgen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von
derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum ent- drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versiche-
spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden rung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres
hat. zu kündigen.
B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang dass es einer Kündigung bedarf.
der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses
zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider-
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der
rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfol-
Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet
gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeit-
gewiesen haben und Du zugestimmt hast, dass der
punkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-
Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-
nis erlangen.
ginnt.
B 2.1.5 Versicherungsjahr
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben,
haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungs- Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeit-
jahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, raum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte
wenn Du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird
in Anspruch genommen hast. das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbar-
B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen
ten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so
steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
erklärung zu. B 2.2.1 Kündigungsrecht
B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An- Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns wenn
der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-
von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine
rung zu.
Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschä-
B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versi- den geleistet wurde,
cherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht
Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, abgelehnt haben, oder
wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt be- Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch
antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des In- gerichtlich zugestellt wird.
teresses Kenntnis erlangt haben. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-
B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versi- nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-
cherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei stellung der Klage zugegangen sein.
einer Versicherung, die für ein künftiges Unterneh- B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
men oder für ein anderes künftiges Interesse genom-
Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang
men ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch
bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass
eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes-
Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab-
sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
[Seite 11]
tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs- auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so wer-
jahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht gemäß B den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
2.1.2.1 bleibt davon unberührt. rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir
B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung unverschuldeten Pflichtverletzung werden die ande-
ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe-
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
riode Vertragsbestandteil.
gang bei Dir wirksam.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag
B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so
B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über ge- kannst Du den Vertrag innerhalb eines Monats nach
fahrerhebliche Umstände Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns
Dein Kündigungsrecht hinzuweisen.
alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach
denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo-
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Dir nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die
nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Ver- Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
tragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
stellen. weitere Umstände innerhalb eines Monats nach de-
Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die ren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist be-
Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet-
und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte
Dir zu berücksichtigen. Recht begründen.
Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-
B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der An-
zeigepflicht hingewiesen haben.
B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz
1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur
Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen,
Versicherungsschutz. wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du
nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvollstän- B 3.1.6 Anfechtung
digen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrläs- Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
sig gemacht hast. schung anzufechten, bleibt bestehen.
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver- B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte
letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jah-
nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen
ren Bedingungen geschlossen hätten.
nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,
rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht ver- wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertre-
sagen, wenn Du nachweist, dass der unvollständig ter vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.
oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
B 3.2 Gefahrerhöhung
Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe
schutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhande-
hast. nen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt
B 3.1.2.2 Kündigung des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des
Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch-
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
nahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird.
leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Ver-
trag kündigen. B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht
nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Um-
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du
stand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss ge-
nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
fragt haben.
nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
ren Bedingungen geschlossen hätten. B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor,
wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder
B 3.1.2.3 Vertragsänderung
nach den Umständen als mitversichert gelten soll.
Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis
der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag
[Seite 12]
B 3.2.2 Deine Pflichten uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch kannt war.
Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge- B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung
durch einen Dritten gestatten werden. nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfal-
B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe- les oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder
rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom- b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfal-
men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese un- les die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und
verzüglich anzeigen. eine Kündigung nicht erfolgt war oder
B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver- c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen Wil- Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät-
len eintritt, musst Du uns unverzüglich anzeigen, zen entsprechend erhöhten Beitrag verlangen.
nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.
B 3.3 Deine Obliegenheiten
B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
B 3.2.3.1 Kündigungsrecht
B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist
wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Ver- zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung
pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, hend.
können wir unter Einhaltung einer Frist von einem B 3.3.1.2 Rechtsfolgen
Monat kündigen.
Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-
Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach liegenheit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls
B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver- gegenüber uns zu erfüllen hast, so können wir inner-
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat halb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
kündigen. Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündi-
B 3.2.3.2 Vertragsänderung gen.
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist,
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät- dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
zen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder fahrlässig verletzt hast.
die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versiche-
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung rungsfalls
um mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und
lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mit-
Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du
teilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht
unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu be-
hinzuweisen.
folgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder
B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge-
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-
sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht inner- trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun-
halb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Ge- gen, hast Du nach pflichtgemäßem Ermessen zu han-
fahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu- deln.
stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö- B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:
hung bestanden hat.
Du hast
B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm
B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungs- Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch
fall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, mündlich oder telefonisch – anzuzeigen,
wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das
verletzt hast. Verletzt Du diese Pflichten grob fahrläs-
Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen,
sig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Ver- c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis
schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer gro- der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,
ben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schaden-
B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch
B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Be-
später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu sichtigung durch uns aufzubewahren,
dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müs- e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in
sen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vor- Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen,
sätzlich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahr- die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des
lässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entspre- Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist
chend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem Schadens und über den Umfang der Entschädigungs-
pflicht zu gestatten,
[Seite 13]
f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren B 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
Beschaffung Dir zugemutet werden kann. B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir
einem anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegen- abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref-
heiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfül- fend
len – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und
(1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
rechtlichen Umständen möglich ist.
rungsvertrags,
B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
(2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-
B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder schließlich dessen Beendigung,
B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung
(3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der
schluss des Vertrags und während des Versiche-
Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
rungsverhältnisses.
dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
Verschuldens entspricht. B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen- ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu über-
heit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leis- mitteln.
tungsfrei, wenn wir Dich durch gesonderte Mitteilung B 4.3.3 Zahlungen an uns
in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechts-
Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlun-
folge hingewiesen haben.
gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der
B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach- Vermittlung oder dem Abschluss eines Versiche-
weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig rungsvertrags an uns leistest. Eine Beschränkung
verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich gelten las-
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt sen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der
oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit
die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen- nicht kanntest.
den Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du
B 4.4 Verjährung
die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B4 Weitere Regelungen
jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko ist und Du von dem Anspruch und von unserer Leis-
in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. tungspflicht Kenntnis erlangst. Die grob fahrlässige
Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom-
men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver- uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech-
langen. nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang
unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteil-
B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht
ten Entscheidung bei Dir als Anspruchsteller nicht
innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem Du
mit.
von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all-
dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zu- gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
geht. buchs.
B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
B 4.2.1 Form, zuständige Stelle B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kos-
die den Versicherungsvertrag betreffen und die un- tenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte
mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform dazu Dein Anliegen an den
(z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, so- Versicherungsombudsmann e.V.
weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
was anderes bestimmt ist.
Weitere Informationen findest Du im Internet:
Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt-
www.versicherungsombudsmann.de
verwaltung oder an die im Versicherungsschein als
zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.
gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklä- Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen
rungen und Anzeigen bleiben bestehen. Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensände- Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig
rung bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur
für Deine privaten Verträge. Der Ombudsmann
Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht
spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 € für uns
mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir
bindend ist.
Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines einge-
schriebenen Briefs an die letzte uns bekannte An- In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte
schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absen- Rechtsweg zu den Gerichten offen.
dung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entspre-
chend für den Fall einer Änderung Deines Namens.
[Seite 14]
B 4.5.2 Versicherungsaufsicht B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
abwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die
zuständige Aufsicht wenden: Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner Zustim-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mung verlangen.
(BaFin) B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von recht-
Sektor Versicherungsaufsicht licher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für
fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhal-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
ten des Versicherten zu berücksichtigen.
E-Mail: poststelle@bafin.de
Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interes-
Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550 sen des Versicherten umfasst, musst Du für Dein In-
Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist teresse das Verhalten und die Kenntnis des Versi-
und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden cherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte
kann. Dein Repräsentant ist.
B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an,
wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti-
Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Auf- gung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder
enthalt oder Geschäftssitz nicht zumutbar war.
ins Ausland verlegt wurde oder B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen
nicht bekannt ist, an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicher-
können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen ten geschlossen und uns nicht darüber informiert
Gericht verklagen. hast.
B 4.6 Anzuwendendes Recht B 4.10 Aufwendungsersatz
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des
B 4.7 Embargobestimmung Schadens
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän-
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- den nach zur Abwendung und Minderung des Scha-
wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- dens für notwendig gehalten hast oder die Du auf un-
tionen bzw. Embargos der europäischen Union oder sere Weisung veranlasst hast.
der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar be-
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- vorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in
sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten
Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei
werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche einer nachträglichen, objektiven Betrachtung der
Rechtsvorschriften entgegenstehen. Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren
oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er-
B 4.8 Überversicherung
folgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des
B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, kön-
versicherten Interesses erheblich, so können sowohl
nen wir auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1
wir als auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der
und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch
Überversicherung die Versicherungssumme mit so-
nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung hin
fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
entstanden sind.
Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Bei-
trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet hät- B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige
ten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Entschädigung betragen zusammen höchstens die
Inhalt geschlossen worden wäre. Versicherungssumme je vereinbarter Position, dies
gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge-
Weisung hin entstanden sind.
schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermö-
gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß
Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen
wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen vorzuschießen.
Kenntnis erlangen. B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen
B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese
Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er-
B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag
bringen sind.
Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei-
B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versi-
cherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für
diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungsneh- die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu er-
mer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt setzenden Schadens, sofern diese den Umständen
auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein nach geboten waren.
besitzt. Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand
hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er
zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde.
[Seite 15]
B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so
können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1
entsprechend kürzen.
B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versi-
cherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend
gemacht werden.
Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person,
mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge-
meinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend
gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den
Schaden vorsätzlich verursacht.
B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche-
rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be-
achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu
wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf
uns bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer
soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge
dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-
genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen.
B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
Versicherungsfalles
B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,
so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräf-
tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person
festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbei-
führung des Schadens als bewiesen.
B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.
B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche-
rungsfalles
Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflich-
tet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den
Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu-
tung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betru-
ges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die
Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
B 4.13 Repräsentanten
Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner
Repräsentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Ver-
sicherungsvertreters, zurechnen lassen.