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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XXL (AVB Fahrrad XXL)
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Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung XXL
(AVB Fahrrad XXL)
Stand 01.08.2026, Version 1.3
Inhaltsverzeichnis
9.4 Verzicht auf Reparatur
Teil A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust
1 Wer und was ist versichert?
9.6 Verzicht auf Ersatz
2 Generelle Ausschlüsse
9.7 Nachweispflicht
3 Geltungsbereich
9.8 Umsatzsteuer
4 Versicherte Gefahren und Schäden
9.9 Unterversicherung
5 Versicherte Gefahr Diebstahl
9.10 Selbstbeteiligung
5.1 Voraussetzungen Diebstahl
10 Grundlagen der Beitragsanpassung
5.2 Diebstahl
11 Besitzstandsgarantie
5.3 Einbruchdiebstahl
12 Update-Garantie
5.4 Raub
13 Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
5.5 Plünderung
14 Recycling-Bonus
5.6 Trickdiebstahl
5.7 Ausschlüsse Diebstahl Teil B
5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
6 Versicherte Gefahr Reparatur 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
6.1 Voraussetzungen Reparatur 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.2 Unfallschäden 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
6.3 Verschleiß oder Nichtzahlung
6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 1.4 Folgebeitrag
6.5 extreme Naturgefahren 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.8 Feuchtigkeitsschäden 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
6.9 Elektronikschäden 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
6.10 Kabelbruch und Tierbisse 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.11 Vandalismus 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.12 Ausschlüsse Reparatur 3.2 Gefahrerhöhung
6.13 Altersgrenzen Fahrrad 3.3 Deine Obliegenheiten
7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief 4 Weitere Regelungen
7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
7.2 Versicherungsfall 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief 4.3 Vollmacht von Adam Riese
7.4 Geltungsbereich 4.4 Verjährung
7.5 Leistungen 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.6 Begriffe 4.6 Anzuwendendes Recht
8 Allgemeine Obliegenheiten 4.7 Embargobestimmung
8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls 4.8 Überversicherung
8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
9 Leistungsumfang 4.10 Aufwendungsersatz
9.1 Maximale Entschädigungshöhe 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teile- 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
diebstahl 4.13 Repräsentanten
9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
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Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Personen zutreffen.
„Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen
sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.
Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerschein-
pflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad,
JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hin-
gegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder
einen stetigen Nutzerwechsel haben.
Teil A ▪ Unfälle (nach A 6.2),
A1 Wer und was ist versichert? ▪ Brand (nach A 6.4),
▪ Naturgewalten (nach A 6.5)
A 1.1 Versicherte Personen
beschädigt oder kommt es abhanden, so besteht Versiche-
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versiche- rungsschutz, sofern entsprechende Gefahren im Versiche-
rungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben rungsschein aufgeführt werden.
hat, also Du als Versicherungsnehmer.
Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Dei- Die maximale Entschädigungsleistung beträgt 2.000 € je
nem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen Versicherungsfall. Die Entschädigungsleistung wird der ge-
(berechtigte Nutzer). wählten Versicherungssumme nicht angerechnet.
A 1.2 Versicherte Sachen A 1.2.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schäden
bzw. Sachen:
A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten
nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahr- ▪ Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlas-
räder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Tretunter- sen oder Verlieren
stützung für die keine ▪ Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahntickets, Aus-
Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht), weispapiere und sonstige Wertsachen
▪ Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungs-
A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. elektronik und jegliche Formen von Video- und Fotoauf-
Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), nahmegeräten
A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, A 1.3 Versicherte Nutzung
A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Dienst-
Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsi- fahrten.
cherungen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme
A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstge-
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahr- schwindigkeiten, sowie dazugehörige Trainings- und
rad verbundenes Zubehör, sofern es beim Gebrauch des Übungsfahrten.
versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird: A2 Generelle Ausschlüsse
Anhänger Schleppstange Beleuchtung A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
Spiegel Fahrradkompass Kartenhalter
▪ für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht be-
Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb
steht
blech
▪ die gewerblich genutzt werden
Reflektor Kilometerzähler Regenschutz-
▪ die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden oder
(keine Smart- plane
einen stetigen Nutzerwechsel haben
phones/ Smart-
▪ die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut
watches)
wurden, sogenannte Eigenbauten
Klingel Kindersitz Sattelkissen
▪ die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung
Helm Fahrradwimpel Flickzeug und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden
▪ für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, die A3 Geltungsbereich
durch
Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5)
▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11), und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versiche-
▪ Unfälle (nach A 6.2), rungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
▪ Brand (nach A 6.4),
▪ Naturgewalten (nach A 6.5) Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz inner-
halb der geographischen Grenzen Europas.
entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Bestand-
teil Deines Versicherungsschutzes sein und im Versiche- A4 Versicherte Gefahren und Schäden
rungsschein aufgeführt. Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungs-
Die maximale Entschädigungsleistung für mitversichertes schein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können fol-
Zubehör beträgt 2.000 € je Versicherungsfall. Die Entschä- gende Gefahren versichert werden:
digungs-leistung wird der gewählten Versicherungssumme A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit gewählt)
nicht angerechnet. A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl
A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Ver- Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der
gessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. nächsten zuständigen oder erreichbaren
A 1.2.6 Mitgeführtes Gepäck Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit für
Wird mitgeführtes Gepäck (wie z.B. Kleidung, Kochgeschirr, versicherte Schäden nach A 5.
Schlafsack, Trinkflasche) durch
▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),
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A 5.2 Diebstahl
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als
entwendet wurde. 12 Monate
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als
Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abge- 12 Monate, jedoch jünger
schlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem als 24 Monate
Schloss). Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleich-
Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als
gestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen
24 Monate, jedoch jünger
verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lage-
als 36 Monate
rung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines
Fahrzeugs. Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
36 Monate, jedoch jünger
A 5.3 Einbruchdiebstahl
als 48 Monate
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad
Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der
48 Monate, jedoch jünger
gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit Räumen gleichgesetzt
als 60 Monate
sind abschließbare Container oder vergleichbare Behält-
nisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich ge- Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als
nutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn 60 Monate
das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung
gesichert ist.
Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei-
A 5.4 Raub gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder
Versicherungsschutz besteht, wenn führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein
▪ der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt anwen- Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag
det, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versi- für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-
cherter Sachen auszuschalten, oder tersklasse.
▪ die versicherte Person versicherte Sachen herausgibt Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.
oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räuber eine Ge- Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
walttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
▪ der versicherten Person werden versicherte Sachen weg- Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens
genommen, weil ihre Widerstandskraft ausgeschaltet jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.
war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursa- A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
che in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands
A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur
der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung
muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Vandalis-
und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschul- mus entstanden sind, sind unverzüglich der nächsten zu-
dete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
farkt entstanden sein. Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-
A 5.5 Plünderung ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-
Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalttätigen nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns
vorzulegen.
Demonstration oder durch sonstige Handlungen versi-
cherte Sachen zerstört werden, bei der die öffentliche Ord- A 6.2 Unfallschäden
nung (teilweise) zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn versi- Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall
cherte Sachen bei einer solchen Demonstration bzw. durch gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
eine solche Handlung abhandenkommen. Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
A 5.6 Trickdiebstahl Versichert ist darüber hinaus
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen ▪ das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem
durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. Trickdieb- Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
stahl liegt vor, wenn eine Person eine versicherte Person ▪ der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport-mittel
täuscht, um versicherte Sachen ungehindert an sich neh- (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Ver-
men zu können. kehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des
A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl Transportmittels zerstört oder beschädigt wird oder in-
Kein Versicherungsschutz besteht folgedessen abhandenkommt.
A 6.3 Verschleiß
▪ bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,
▪ bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht ge- A 6.3.1 Besondere Voraussetzungen und Wartezeit
mäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war, Verschleiß
▪ für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, Verschleißschäden gelten als versichert, wenn folgende Vo-
diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad raussetzungen vorliegen:
entwendet, siehe A 1.2.5.
▪ Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch oder
A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- Abnutzung entstanden und mindert die Leistungsfähig-
ten? keit des Fahrrads.
A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr- ▪ Das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) ist bei Eintritt des
rad Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die Frist beginnt mit
Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach dem Tag des Fahrradkaufs (Rechnungsdatum der ersten
Verkaufsrechnung).
dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen
wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“ ▪ Die Schäden treten frühestens drei Monate nach Ab-
schluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit).
auf.
A 6.3.2 Versicherte Leistung
Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich
Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparaturkosten
Du die Altersklassen aufgeführt: (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Arbeitslohn), die
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durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Entschädi- Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
gungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig 36 Monate, jedoch jünger
wird, beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine als 48 Monate
erneute dreimonatige Wartezeit am Ersten des auf den Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
Auszahlungstag folgenden Monats.
48 Monate, jedoch jünger
A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion als 60 Monate
A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwem- Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als
mung, Lawinen, Erdrutsch) 60 Monate
A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ab- Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei-
lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Mona- gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder
ten führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein
A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsge- Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag
räten für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-
A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspan- tersklasse.
nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.
A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Ladegerät Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
oder Schäden durch Tierbisse an der Verkabelung nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens
A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zer- jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.
störung durch unbekannte Dritte)
A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)
A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß
A 7.1 Wartezeit Pannenschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für:
Für Schäden nach A 7 besteht keine Wartezeit.
▪ Schäden durch Rost oder Oxidation
A 7.2 Versicherungsfall
▪ Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es handelt
sich um Verschleiß nach A 6.3 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahr-
▪ Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäu- rad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt
fer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Per- werden kann:
son oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertragli- ▪ Beschädigung
chen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss ▪ Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbereit-
▪ Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträch- schaft dadurch aufgehoben wird)
tigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung) ▪ Unfälle nach A 6.2 & Stürze
▪ Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des An- ▪ Reifenpanne
triebssystems ▪ mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch)
▪ Schäden und Folgeschäden durch nicht fachgerechte Ein- ▪ Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicherten Per-
oder Umbauten son eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr mög-
▪ Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße Repa- lich ist
raturen
A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief
▪ Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhnliche
Verwendung des Fahrrads, Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den
▪ Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung des folgenden Gründen ausfällt:
Fahrrads ▪ Die Akkus sind entladen.
▪ Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätzlich her- ▪ Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch
beigeführt haben Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
▪ Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung ▪ Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenver-
▪ Regelmäßig anfallende Maßnahmen zur Erhaltung der kehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt,
Betriebsbereitschaft oder Verkehrssicherheit (z. B. In- dass die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer
spektionen, Wartungs- oder Servicearbeiten), auch Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich ge-
wenn hierbei Verschleißteile ausgetauscht wer- macht wird.
den. Nicht darunter fallen Maßnahmen, die erforderlich ▪ Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen,
sind, um einen bereits eingetretenen und versicherten Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie wur-
Verschleißschaden nach A 6.3 zu beheben. den Schäden verursacht.
A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach- ▪ Von der versicherten Person wurden vorsätzlich
ten? oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sachen her-
beigeführt.
A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr-
▪ Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befind-
rad
lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Scha-
Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach
denereignis beschädigt wurde.
dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen
▪ Bei regulärem Service und bei technischen Aktionen
wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“
oder Rückrufaktionen wurden Schäden verursacht.
auf.
A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz
Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich
Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schaden-
Du die Altersklassen aufgeführt: fälle innerhalb der geographischen Grenzen Europas (siehe
dazu A 3).
Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als
12 Monate A 7.5 Leistungen
Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als Liegt ein Versicherungsfall nach A 7.2 vor, hast Du Anspruch
12 Monate, jedoch jünger auf folgende Leistungen:
als 24 Monate A 7.5.1 24-Stunden-Schutz
Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr versi-
24 Monate, jedoch jünger chert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für Schaden-
als 36 Monate sereignisse.
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A 7.5.2 Pannenhilfe A 7.5.7 Übernachtungskosten
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereit- Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versi-
schaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A 7.6.1), die cherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie
mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mit- folgt begrenzt:
geführten Kleinteilen erfolgen kann. ▪ maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Weiter-
Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Kosten und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maximal eine
für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versiche- Nacht,
rungsschutz nach A 6 besteht. ▪ maximal 80 € pro Übernachtung.
A 7.5.3 Abtransport A 7.5.8 Notfall-Bargeld
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland
dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahrbereit ge- durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle
macht werden, übernehmen wir die Kosten für den Ab- Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten bis zu einer
transport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Start- Höhe von 100 € für Überweisungen und Bargeldauszahlun-
platz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Du am Tag des gen durch die Hausbank der versicherten Person.
Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad A 7.5.9 Verschrottung
begonnen hast. Liegt der Zielort näher als der Startplatz,
übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland ver-
zum Zielort. zollt oder verschrottet werden, übernehmen die Kosten
hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort
Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Abtransport zum Einstellort.
des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt.
Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad- Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an
werkstatt, erfolgt die Übernahme entstehender Kosten für die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten des Trans-
den Abtransport bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6). portes des Gepäcks übernehmen wir bis zum Wert der
Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt
A 7.5.4 Rücktransport nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenste-
Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der hen.
Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz A 7.6 Begriffe
(im Inland) der versicherten Person, sofern das versicherte
Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner- A 7.6.1 Leistungsort
halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensortes, die
und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be- mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung
trag übersteigen, der am Schadentag in Deutschland für ein in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreich-
gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden bar ist.
muss. A 7.6.2 Panne
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am
Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder
oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbe- eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch
dingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems
nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren. bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. Bitte be-
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum ver- achte in den Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht
sicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehö- als versichertes Ereignis gelten.
render Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, A 7.6.3 Pannenhilfe
dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Scha-
nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
den- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfs-
A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt fahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen
Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen
500 € für folgende Fahrten: Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleis-
▪ die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die tung angefordert wurden.
Fahrt vom Schadenort zum Zielort, A 7.6.4 Unfall
▪ die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar
▪ die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie- von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte
der fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr
A 7.5.5 Bergung fahrbereit ist.
Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem A 7.6.5 Reise
Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus einem Gewässer ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
herausgezogen und verladen – werden, übernehmen wir
A 7.6.6 Wohnort
die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern
die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person
wir die Kosten in voller Höhe. polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
A 7.5.6 Ersatzfahrrad A8 Allgemeine Obliegenheiten
Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Er- A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls
satzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl
oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads,
Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit ei-
sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen
nem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden,
höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.
wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nut-
Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, sofern zung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Ein-
Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Weiter- und Rück- käufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum
fahrt). abstellst, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellst
Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab,
den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter
Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
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Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gel- A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen)
ten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. Sie erfüllen Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus ande-
die Anforderungen an eine ausreichende Diebstahlsiche- ren Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge-
rung nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherungs- hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch
maßnahme. dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben-
A 8.1.2 Pflege des Fahrrads falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssicheren Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informationen
Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung der Herstel- (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige Versiche-
lervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine rungsnummer) zur Verfügung zu stellen und uns wahrheits-
regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche gemäße Angaben zu einem Entschädigungsanspruch aus
Beschädigungen oder gelockerte Teile. anderen Versicherungsverträgen zu bestätigen.
A 8.1.3 Codieren des Fahrrads A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung
Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist uns bei Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 vorsätz-
Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versicherte Fahrrad lich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
keine Rahmennummer hat, musst Du es bei der Polizei, Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr- berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
rad Club e.V. (ADFC) codieren lassen. Ein entsprechender das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen.
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen wir ge-
A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls mäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird
A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht wirksam, sobald Du sie erhältst.
Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, un- Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,
verzüglich mitteilen. dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der
durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind, Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
sind außerdem unverzüglich der nächsten zuständigen oder des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war.
Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege- A9 Leistungsumfang
ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter- A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe
nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Ver-
vorzulegen. sicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Die
A 8.2.2 Unterlagen Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des
Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/Teiledieb- Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Ver-
stahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf eine Entschä- günstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Bei gebrauch-
digungsleistung, wenn Du die Rechnungen für das versi- ten Rädern entspricht die Versicherungssumme dem Kauf-
cherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im preis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die
Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erwor- explizit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme
bene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. Zusätzlich angegeben werden, sind separat zu entschädigen.
ist im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgrenzen sind
für das verwendete Fahrradschloss im Original einzu- zu beachten.
reichen. A 9.1.1 Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorge-
Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt ein- betrag von 20 %, wenn:
zureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad ▪ eine Ersatzbeschaffung nach A 9.5 in gleicher Art und
enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei Güte die Versicherungssumme übersteigt und
Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über ▪ die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nachgewie-
die Ursache des Schadens vorzulegen. sen wird
A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und
Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Be- Teilediebstahl
trag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Be-
die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte schaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu-
Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Repa- wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein ange-
raturfreigabe durch Dich aufzubewahren. gebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus dem
A 8.2.4 Auskunftspflicht Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads gemäß
Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B. A 1.2 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion ge-
E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versiche- hörenden Teile.
rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen
derlich ist. Zudem musst Du uns gestatten, die Ursache und (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Ersatzteile und
Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungs- den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder funktionstüchtig
pflicht zu untersuchen. zu machen – jedoch maximal bis zur vereinbarten Versiche-
A 8.2.5 Schadenminderungspflicht rungssumme.
Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten ent- A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
stehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer schadenbe- A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Re-
dingten Reparatur keine Leistungen beauftragst, die im paratur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und
Rahmen einer Wartung durchzuführen sind. Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versi-
Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendun- cherungssumme.
gen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungs- A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwendigen
bedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir hier eine Entschei- schadenbedingten Reparaturen selbst vornimmst und nicht
dung über die Kostenübernahme treffen können. durch eine Fachwerkstatt, hast Du nur Anspruch auf Ent-
schädigung, wenn
[Seite 7]
▪ die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde A 9.10 Selbstbeteiligung
und Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein ver-
▪ ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden einbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je
und Versicherungsfall abgezogen.
▪ ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch
uns die sachgemäße Reparatur bestätigt. A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Beitrages?
A 9.4 Verzicht auf Reparatur A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Berech-
nungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Verwaltung) für
Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwen- eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines
digen Reparaturen nicht vorgenommen, hast Du Anspruch Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir die anerkannten
auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versiche-
Du uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegst. rungstechnik.
Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt.
Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schaden- Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarifmerk-
bedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschä- malen, die sich aus unserem Tarif ergeben.
den bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange- Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Bestim-
rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet. mung des versicherten Risikos im Rahmen der Antragsauf-
A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust nahme abfragen und im Versicherungsschein dokumentie-
ren.
A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neu-
wertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad glei- A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalkulierten
chen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhält- Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen und erwarte-
lich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo- ten künftigen Entwicklung (Kosten für Vertrieb und Verwal-
dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir tung, sowie den Schadenbedarf) mit den tatsächlich beo-
zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungs- bachteten Werten übereinstimmen.
summe. A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages und
A 9.6 Verzicht auf Ersatz verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den
Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlänge-
Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Ent- rungszeitraumes anpassen. Soweit wir von unserer Mög-
wendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch lichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versi- können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils
cherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Mit vorgetragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung
zunehmendem Alter des Fahrrads vermindert sich der Zeit- berücksichtigt werden.
wert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt:
Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und
1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, verpflichten wir
Schadeneintritt bis zu 18 Monate ist; uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlän-
2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei gerungszeitraumes anzupassen.
Schadeneintritt bis zu 30 Monate ist; A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Vertragsver-
3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei längerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet,
Schadeneintritt bis zu 72 Monate ist; Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk-
4. 25 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei samwerdens in Textform über die Anpassung zu informie-
Schadeneintritt älter als 72 Monate ist. ren, sofern wir Deinen Beitrag erhöhen. In unserer Mittei-
lung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem
Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufs- alten und neuen Beitrag hin.
preis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1
inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat
Teile. Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Optional kannst Du auch eine Umstellung des Vertrages be-
Das Alter des versicherten Fahrrads berechnen wir tagge- antragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins).
nau ab dem Kaufdatum bis zum Zeitpunkt des Schadens.
A 11 Besitzstandsgarantie
Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versi-
cherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), kannst A 11.1 Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Du
Du nur dann von uns verlangen, wenn Du innerhalb von 12 durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversi-
Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellst, cherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in
dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versi- Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewe-
cherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekom- sen wärst, wird nach den Versicherungsbedingungen des
men ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert.
ist durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall Du hast in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers
richtet sich die Entschädigung nach den Regelungen zur zur Verfügung zu stellen.
Wiederbeschaffung gemäß A 9.2 bzw. A 9.5. A 11.2 Die Besitzstandsgarantie gilt nur, insoweit
A 9.7 Nachweispflicht ▪ ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Repara- ▪ der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen
tur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns die entspre- war,
chenden Kosten durch geeignete Belege nachweist (Repa- ▪ der Vorvertrag nicht bei uns bestand,
raturrechnungen, Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder ▪ die bei uns geltende Versicherungssumme mindestens
ein neu angeschafftes Fahrrad). so hoch ist wie die beim Vorversicherer,
▪ der Erweiterung des Versicherungsumfanges nicht als
A 9.8 Umsatzsteuer Bestandteil Deines Versicherungsschutzes bei uns ge-
Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tatsäch- wählt werden kann.
lich angefallen ist. Du hast die angefallene Umsatzsteuer A 11.3 Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für
durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Rech- Schäden im Zusammenhang mit:
nung für die Ersatzbeschaffung nachzuweisen.
▪ Vorsatz
A 9.9 Unterversicherung ▪ beruflichen und gewerblichen Risiken
Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen Unter- ▪ Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienst-
versicherung nach § 75 VVG. leistungen
[Seite 8]
▪ Deckungen oder Teildeckungen nach dem Prinzip der
„unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefahrende-
ckung“
A 11.4 Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des
Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Klauseln
aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind
die Obliegenheiten nach A 8.
A 11.5 Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertra-
ges und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag auf-
addiert.
A 12 Update-Garantie
Ändern wir die dieser Versicherung zugrundeliegenden
Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vor-
teil und ohne Mehrbeitrag, so gelten die Inhalte der neuen
Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Ver-
trag.
A 13 Verzicht grobe Fahrlässigkeit
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
durch Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf
unser Recht, die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versi-
cherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen.
Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich verein-
barte Obliegenheiten (siehe dazu A 8) grob fahrlässig ver-
letzt werden.
A 14 Recycling-Bonus
Abweichend zu A 9.1.1 (Vorsorgeerhöhung) erhöht sich die
Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von insge-
samt 20 %, wenn
▪ eine Ersatzbeschaffung aus dem Gebrauchtmarkt (Se-
cond-Hand) getätigt wird unabhängig ob gleicher Art und
Güte und
▪ diese die Versicherungssumme übersteigt und
▪ die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nachgewie-
sen wird.
[Seite 9]
Teil B B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz
B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspä-
tete Zahlung zu vertreten hast.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs-
schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. nen Schadens zu verlangen.
B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode B 1.4.3 Mahnung
B 1.2.1 Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi- zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah- (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
entrichtet werden.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
Höhe zu entrichten hast. (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
B 1.2.2 Versicherungsperiode B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs- Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
periode der vereinbarten Vertragsdauer tung zur Leistung frei.
B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäte- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung
ter Zahlung oder Nichtzahlung
Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
Widerrufrechts. wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag un- drücklich hinzuweisen.
verzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
nachdem die Zahlung veranlasst ist. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma- nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver- Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung
sicherungsscheins zu zahlen. bestehen.
B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B 1.5.1 Deine Pflichten
B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
nicht zu vertreten hast.
Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
B 1.3.3 Leistungsfreiheit nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail
zeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leis- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
tung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich durch Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Bei- B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
trags aufmerksam gemacht haben. Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht- trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
zahlung zu vertreten hast. werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu
B 1.4 Folgebeitrag kündigen.
B 1.4.1 Fälligkeit Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- Beiträge selbst zu übermitteln.
raums fällig. Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug dür-
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- fen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver-
Zeitpunkt erfolgt. einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah-
lung verlangen.
[Seite 10]
B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses
B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der- cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
dem der Versicherungsschutz bestanden hat. vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An- B 2.1.5 Versicherungsjahr
fechtung und fehlendem versicherten Interesse Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus
B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entspre-
Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi- chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat- vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und B 2.2.1 Kündigungsrecht
den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und Du zuge-
stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wi- Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
derrufsfrist beginnt. ▪ von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten wurde,
Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus ▪ wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast. lehnt haben, oder
▪ Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch gericht-
B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- lich zugestellt wird.
gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns ▪ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform
der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der
B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage
wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis zugegangen sein.
zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche- Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündi-
zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt ha- Dein Kündigungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unbe-
ben. rührt.
B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung
das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes bei Dir wirksam.
künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver- B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
verlangen.
B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver- hebliche Umstände
sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor-
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die-
Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir
wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und
von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt-
die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit
nis erlangen.
dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht
B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung,
B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in
B 2.1.1 Vertragsdauer Textform stellen.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe- Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich
nen Zeitraum abgeschlossen. vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und
B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertre-
B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht ters als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berück-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- sichtigen.
gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird. sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru-
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder
weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge- B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
schäftsgebühr zu.
B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für
die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege- Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, kön-
bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündigungs- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts be-
schreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss in steht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
Textform erfolgen. Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist,
B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-
Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast.
B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung
B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge-
der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer schlossen hätten.
Kündigung bedarf.
[Seite 11]
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür- so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungs-
fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du falles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die unge-
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte rechtfertigte Inanspruchnahme unserer Versicherung
Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch wahrscheinlicher wird.
für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursäch- B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur –
lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche- vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand än-
rungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt dert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
hast.
B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn
B 3.1.2.2 Kündigung sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 Umständen als mitversichert gelten soll.
leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag B 3.2.2 Deine Pflichten
kündigen.
B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach- ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung
weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an- vorgenommen oder deren Vornahme durch einen Dritten
gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun- gestatten werden.
gen geschlossen hätten.
B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zu-
B 3.1.2.3 Vertragsänderung stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge-
Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht stattet wurde, so musst Du uns diese unverzüglich anzei-
vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht gen.
angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragser-
Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin- klärung unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt,
gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- musst Du uns unverzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr
teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung Kenntnis erlangt hast.
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi-
cherungsperiode Vertragsbestandteil. B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um B 3.2.3.1 Kündigungsrecht
mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können wir
den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du den Ver- den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung
trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvor-
lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei- liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu be-
lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzuweisen. weisen.
B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge- und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Ein-
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines B 3.2.3.2 Vertragsänderung
Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Ge-
natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche-
erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht
rung der erhöhten Gefahr ausschließen.
begründen.
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um
B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht
mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der er-
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- höhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch eine ge- nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal-
sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Dich
die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
haben.
B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte
B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün- nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines
digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung aus-
den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig- geübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,
keit der Anzeige kannten. der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
B 3.1.6 Anfechtung B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an- B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein,
zufechten, bleibt bestehen. so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine
B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hast. Verletzt
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- Du diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt,
tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versiche- Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorlie-
rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die gen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.
Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3
oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen
wurde. Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei
B 3.2 Gefahrerhöhung uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Du
Deine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du
B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2
B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt beste-
Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände hen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu
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dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be- B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
kannt war. B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder B 3.3.2 vor-
B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir
ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
den Umfang der Leistungspflicht war, oder das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündi- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
gung nicht erfolgt war oder nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail
c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge- oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
sprechend erhöhten Beitrag verlangen. B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,
dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.
B 3.3 Deine Obliegenheiten Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der
B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti- Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das
gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, B4 Weitere Regelungen
der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
besonders gefahrdrohend.
B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in
B 3.3.1.2 Rechtsfolgen mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist,
heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des
uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, später geschlossenen Vertrags verlangen.
nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,
den Vertrag fristlos kündigen. B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
verletzt hast. mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol- B 4.2.1 Form, zuständige Stelle
gende Obliegenheiten zu erfüllen:
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde- Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen-
rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei- über uns erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei- abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform
sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an
dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal-
schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er- tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be-
messen zu handeln. zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt: bleiben bestehen.
Du hast B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kennt- Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht mitge-
nis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
telefonisch – anzuzeigen, über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen- Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab- gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Dei-
handen gekommenen Sachen einzureichen, nes Namens.
Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schaden- B 4.3 Vollmacht von Adam Riese
bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir abge-
durch uns aufzubewahren, gebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Text- (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur rungsvertrags,
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges
unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Un- (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
tersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und lich dessen Beendigung,
über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat- (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
ten, Vertrags und während des Versicherungsverhältnis-
f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Be- ses.
schaffung Dir zugemutet werden kann. B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns aus-
anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln.
B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm B 4.3.3 Zahlungen an uns
dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen
möglich ist. Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlungen
anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermitt-
lung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an
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uns leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst Du Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschränkung onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von
bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro- Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit
ber Fahrlässigkeit nicht kanntest. dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften
B 4.4 Verjährung entgegenstehen.
Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren B 4.8 Überversicherung
in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versi-
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von den cherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als
Anspruch und von unserer Leistungspflicht Kenntnis er- auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der Überversiche-
langst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis rung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung her-
gleich. abgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den wir
gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit- berechnet hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit
raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
(z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung bei Dir als Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen,
Anspruchsteller nicht mit. Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei- schaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu
nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit be-
gründenden Umständen Kenntnis erlangen.
B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag
Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose
alternative Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anlie- Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im eigenen
gen an den Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu
schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag
Versicherungsombudsmann e.V. steht nur Dir als Versicherungsnehmer und nicht auch dem
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versi- Versicherungsschein besitzt.
cherungsombudsmann.de B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung
Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den
oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim-
vorschlag unterbreiten. mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu Entschädigung nur mit Deiner Zustimmung verlangen.
einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher
privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh- Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rech-
lung aus, die bis 10.000 € für uns bindend ist. nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten
In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu berücksichtigen.
zu den Gerichten offen. Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des
B 4.5.2 Versicherungsaufsicht Versicherten umfasst, musst Du für Dein Interesse das Ver-
halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
lassen, wenn der Versicherte Dein Repräsentant ist.
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
auf, kannst Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn
wenden: der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist
oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versiche-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
rungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Sektor Versicherungsaufsicht
B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge-
E-Mail: poststelle@bafin.de schlossen und uns nicht darüber informiert hast.
Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50 B 4.10 Aufwendungsersatz
Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Scha-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. dens
B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei
Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Abwendung und Minderung des Schadens für notwendig
Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt gehalten hast oder die Du auf unsere Weisung veranlasst
oder Geschäftssitz hast.
▪ ins Ausland verlegt wurde oder B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevor-
▪ nicht bekannt ist, stehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen Ge- Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir nur dann
richt verklagen. Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-
B 4.6 Anzuwendendes Recht chen, objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismä-
ßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf un-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. sere Weisung hin erfolgten.
B 4.7 Embargobestimmung B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und
gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch nicht, so-
keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden
schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos sind.
der europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschä-
land entgegenstehen. digung betragen zusammen höchstens die Versicherungs-
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summe je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, so-
weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden
sind.
B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1
erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der
Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun-
gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden
Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten wa-
ren.
Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so
werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
von uns aufgefordert wurde.
B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können
wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend
kürzen.
B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht
dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den
Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend ge-
macht werden.
Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft
lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es
sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
sacht.
B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die-
ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach
Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durch-
setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu-
wirken.
Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leis-
tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen
Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob
fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berech-
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschul-
dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver-
sicherungsfalles
B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
wir von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges
Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt
worden, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Scha-
dens als bewiesen.
B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet,
wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind,
täuschst oder zu täuschen versuchst.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder
Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzun-
gen des Satzes 1 als bewiesen.
B 4.13 Repräsentanten
Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Reprä-
sentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Versicherungs-
vertreters, zurechnen lassen.