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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia Fahrrad- und E-Bike-Versicherung
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Bedingungen für die Barmenia-
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
(AVB Fahrrad/E-Bike)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.04.2025
Sehr geehrte Kundin, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Inhaltsübersicht Seite
sehr geehrter Kunde, der Bedingungen
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Bedingungen Teil A Teil B Allgemeiner Teil der Barmenia-
für die Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung. Zu- enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
sammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- rungsschutzes in der Fahrrad-/E-Bike-Versicherung.
cherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Barme- Ihre Obliegenheiten
nia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung fest. Sie sind B – 1 Was bedeutet die vorvertragliche
wichtige Dokumente. Teil B Anzeigepflicht und welche Folgen
enthält Regelungen über allgemeine Rechte und hat ihre Verletzung? ................................... 7
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vollständig Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen B – 2 Welche Obliegenheiten sind vor
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. Eintritt des Versicherungsfalls
auf. So können Sie auch später, besonders nach ei- – zu Ihren Obliegenheiten, zu beachten? .............................................. 7
nem Schadenfall, alles Wichtige noch einmal nachle- – zum Beginn des Versicherungsschutzes und B – 3 Welche Obliegenheiten sind bei und
sen. zur Beitragszahlung und Änderung des nach Eintritt des Versicherungsfalls
Beitrags im Vertragsverlauf, zu beachten? .............................................. 7
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ B – 4 Welche Rechtsfolgen hat die
Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Kündigung, Verletzung von Obliegenheiten? ................ 8
Ihnen das weitere Vorgehen. – zu weiteren Bestimmungen. B – 5 Welche besonderen Umstände erhöhen
die Gefahr? – Entfällt – ............................... 8
Ihre Barmenia
Inhaltsübersicht Seite Beginn des Versicherungsschutzes/
Dauer und Ende des Vertrages
B – 6 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Wer ist wer? Teil A Das leistet Ihre Barmenia- Wann beginnt und endet der Vertrag? ....... 8
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
– Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit Der Versicherungsbeitrag
unser Vertragspartner. Da Sie unser Vertrags- A-1 Welche Sachen sind versichert?/ B – 7 Was müssen Sie bei der Beitrags-
partner sind, sind in den Versicherungsbedin- Welche Sachen sind nicht versichert? ....... 2 zahlung beachten?
gungen alle Regelungen auf Sie bezogen. A – 1.1 Versicherte Sachen ..................... 2 Was geschieht, wenn Sie einen
Sämtliche Personenbezeichnungen in den AVB A – 1.2 Nicht versicherte Sachen ............ 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?................. 8
Fahrrad/E-Bike gelten gleichermaßen für männ- A – 2 Gegen welche Gefahren/Ereignisse B – 8 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags-
liche, weibliche und anderweitige Geschlechter. können Sie Ihr Fahrrad versichern? ........... 2 beendigung ................................................. 9
A – 3 Wo gilt der Versicherungsschutz? .............. 2 B – 9 Künftige Bedingungsverbesserungen......... 9
– Wir sind als Barmenia Allgemeine Versiche- A – 4 Regelungen für den Diebstahl-Schutz B – 10 Beitragsanpassung ..................................... 9
rungs-AG der Versicherer und Risikoträger nach A – 2.1 – sofern vereinbart – ............. 2
dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike- A – 5 Regelungen für den Fahrrad-Kasko-
Versicherung. Schutz nach A – 2.2 – sofern vereinbart – . 3 Weitere Bestimmungen
Wir bieten die in diesen Bedingungen beschrie- A – 6 Regelungen für Schutzbrief-Leistungen B – 11 Mehrere Versicherer,
benen Leistungen. In den folgenden Texten ist nach A – 2.3 – sofern vereinbart – ............. 4 Mehrfachversicherung .............................. 10
die Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet. A – 7 Was ist der Versicherungswert und B – 12 Überversicherung...................................... 10
die Versicherungssumme? ......................... 6 B – 13 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 10
A – 8 Wie wird die Entschädigung ermittelt? ....... 6 B – 14 Repräsentanten ........................................ 10
A – 9 Wann ist unsere Leistung fällig? ................. 6 B – 15 Was ist bei Mitteilungen an uns
A – 10 Keine Leistungspflicht aus zu beachten?
besonderen Gründen.................................. 6 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 10
A – 11 Anzeige von Änderungen Ihres B – 16 Bedingungsänderung................................ 10
(Erst-)Wohnsitzes ....................................... 6 B – 17 Wann verjähren Ansprüche
A – 12 Versicherung für fremde Rechnung............ 6 aus diesem Vertrag? ................................. 11
B – 18 Welches Recht findet Anwendung?.......... 11
B – 19 Welches Gericht ist zuständig? ................ 11
B – 20 Versicherungsjahr ..................................... 11
B – 21 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 11
B – 22 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind............................................ 11
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Teil A Das leistet Ihre Barmenia- Ausschluss nicht) und Fahrräder, die zur ge- A – 2.3 Schutzbrief-Leistungen
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung werblichen Personenbeförderung eingesetzt Wir stehen Ihnen mit diesen Schutzbrief-Leistungen
werden; (= Serviceleistungen und Kostenübernahme) zur
A–1 Welche Sachen sind versichert?/ – Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufs- Seite:
Welche Sachen sind nicht versichert? zwecke eingesetzt werden wie "Foodbikes" – 24-Stunden-Service,
u. Ä., also solche, die für den Verkauf von Wa- – Pannenhilfe,
A – 1.1 Versicherte Sachen ren verwendet werden (Speisen, Getränke etc.) – Abschleppen bei Panne unterwegs,
Versichert ist das im Versicherungsschein dokumen- und mit entsprechenden Aufbauten/Anbauten – Bergung,
tierte Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike (versicherte Sa- ausgestattet sind (z. B. Küche, Spüle, Kühl-/Er- – Weiter- oder Rückfahrt,
chen). Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“ hitzungsanlage etc.); – Ersatzfahrrad,
verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw. – Fahrräder, deren Erstkaufdatum zum Versiche- – Übernachtungskosten,
E-Bikes gemeint. rungsbeginn dieser Fahrrad-/E-Bike-Versiche- – Fahrrad-Rücktransport,
rung länger als 5 Jahre zurückliegt; – Fahrrad-Verschrottung,
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, – nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik- – Notfall-Bargeld.
dass für das versicherte Fahrrad keine Versiche- und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams; Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die
rungs- oder Zulassungspflicht besteht. – Smartphones. nicht versicherten Schäden sind unter A - 6 ausführ-
lich beschrieben.
A – 1.1.1 Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad A–2 Gegen welche Gefahren/Ereignisse
fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades können Sie Ihr Fahrrad versichern? A– 3 Wo gilt der Versicherungsschutz?
dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometer-
zähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc. einschließlich Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der Der Versicherungsschutz für den Diebstahl-Schutz
des Akkus, der zur Diebstahlsicherung mitgeführten folgenden Gefahren/Ereignisse Ihr Fahrrad versi- (A – 4) und Fahrrad-Kasko-Schutz (A – 5) gilt
Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch elektroni- chert sein soll. 24 Stunden am Tag, weltweit.
scher Diebstahlsicherungen.
Von den nachstehend unter A – 2.1 bis A – 2.3 ge- Für Schutzbrief-Leistungen nach A – 2.3 in Verbin-
A – 1.1.2 Ebenfalls mitversichert ist das unter nannten Gefahren/Ereignissen besteht Versiche- dung mit A – 6 besteht Versicherungsschutz für
A – 4.5.1 und A – 5.5.1 aufgeführte mit dem Fahrrad rungsschutz nur für die, welche Sie mit uns verein- Schadenfälle innerhalb der geografischen Grenzen
(lose) verbundene Fahrradzubehör und Fahrradge- bart haben und die im Versicherungsschein oder in Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf
päck. seinen Nachträgen dokumentiert sind. den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Ma-
deira. Wir erbringen unsere Leistungen in den ein-
A – 1.1.3 Bei einem versicherten Pedelec/E-Bike A – 2.1 Diebstahl-Schutz zelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbar-
ist der diesem zugehörige, vom Hersteller für das Wir leisten Entschädigung bei Schäden an den versi- keit und den örtlichen Gegebenheiten.
Pedelec/E-Bike mitgelieferte Bordcomputer, über cherten Sachen durch Diebstahl, Trickdiebstahl und
den essenzielle Funktionen des Fahrrades (Motor- Raub. A–4 Regelungen für den Diebstahl-Schutz
steuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden und Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die nach A - 2.1
ohne den diese nicht funktionieren, mitversichert. nicht versicherten Schäden sind unter A - 4 ausführ- – sofern vereinbart –
Er gilt somit nicht als Zubehör. lich beschrieben.
Versicherungsschutz für den "Diebstahl-Schutz"
A – 1.1.4 Mitversichert sind alle gemieteten Fahr- A – 2.2 Fahrrad-Kasko-Schutz (Gefahren "Diebstahl, Trickdiebstahl und Raub")
räder, für die keine Versicherungs- oder Zulassungs- Wir leisten Entschädigung bei Schäden an den nach den Regelungen unter A – 4 besteht nur,
pflicht besteht, die Sie oder eine mit Ihnen in häusli- versicherten Sachen durch soweit dies besonders vereinbart und im Versi-
cher Gemeinschaft lebende Person von einem ge- a) Unfall inklusive Transportmittelunfall, cherungsschein oder in seinen Nachträgen do-
werblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal b) Fall- oder Sturzschäden, kumentiert ist.
7 Tagen mieten und nutzen. Dies gilt ebenfalls für c) Brand, Explosion, Blitzschlag,
ein Fahrrad, das Ihnen von einer Fachwerkstatt kos- d) Vandalismus, Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
tenlos zur Verfügung gestellt wird, während sich das e) Sturm, Hagel, die durch Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub ab-
in diesem Vertrag versicherte Fahrrad nach Zif- f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, handenkommen.
fer A – 1.1 dort in Reparatur befindet (ebenfalls max. g) Schneedruck, Lawinen,
für 7 Tage). h) Vulkanausbruch, A – 4.1 Was ist unter Diebstahl zu verstehen?
Bitte beachten Sie für diese Mietfahrräder bei Kasko- i) Überschwemmung (auch Abhandenkommen A – 4.1.1 Diebstahl im Sinne dieser Bedingungen
schäden die Regelungen unter Ziffer A – 5.6 sowie durch Überschwemmung), Rückstau, liegt vor, wenn jemand einem anderen das für ihn
für Schutzbrief-Leistungen den Ausschluss unter Zif- j) Bedienungsfehler, unsachgemäße fremde, versicherte Fahrrad oder die versicherten
fer A – 6.5 f). Handhabung, Sachen in der Absicht wegnimmt, dieses sich oder
Soweit im Schadenfall eine Entschädigung aus ei- k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
werden kann (z. B. den der Eigentümer des Fahrra- frist von 24 Monaten, A – 4.1.2 Voraussetzung für unsere Leistung ist,
des vereinbart hat), entfällt die Leistung aus dieser l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und dass das versicherte Fahrrad durch ein Fahrrad-
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung. Die Regelungen un- Steuerungsgeräten, schloss gegen Wegnahme besonders gesichert ist
ter A – 8.8-c) gelten insoweit nicht. m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, (vgl. Obliegenheit unter B – 2).
Überspannung) an Akku, Motor und Steue-
Der Umfang des Versicherungsschutzes für die ein- rungsgeräten, A – 4.1.3 Für das Fahrrad besteht auch dann
zelnen versicherten Gefahren sowie die nicht versi- n) Schäden an der Verkabelung durch Versicherungsschutz,
cherten Schäden sind unter A – 4 bis A – 6 ausführ- – Kurzschluss, – wenn es aus einem verschlossenen und abge-
lich beschrieben. – Tierbisse sowie schlossenen Innen- oder Kofferraum eines
– Kabelbruch, Kraftfahrzeuges (auch Wohnmobil) oder
A – 1.2 Nicht versicherte Sachen o) Akkuverschleiß, Anhängers gestohlen wird;
Nicht versichert sind p) Verschleiß sonstiger Fahrradteile. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
– Velomobile/vollverkleidete Fahrräder; dass die genannten Räumlichkeiten fest um-
– Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die schlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähn-
oder Zulassungspflicht besteht; nicht versicherten Schäden sind unter A – 5 ausführ- liches gelten nicht als fest umschlossen.
– Eigenbauten; lich beschrieben. – wenn es von einem mit einem Kraftfahrzeug
– Dirt-Bikes; fest verbundenen, abgeschlossenen Fahrrad-
– gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Nur durch eine besondere Vereinbarung können Sie träger gestohlen wird.
Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, den Versicherungsschutz für Ihren Akku erweitern Das Fahrrad muss durch eine am Fahrradträger
Kurierdienste) genutzte Fahrräder, um den Leistungsbaustein "Akku-Premium-Schutz" vorhandene Diebstahlsicherung gegen Weg-
Miet/Verleihfahrräder (für die unter A – 1.1.4 ge- (siehe A – 5.2). nahme geschützt sein. Ist eine solche Dieb-
nannten mitversicherten Fahrräder gilt dieser stahlsicherung nicht vorhanden, muss das
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Fahrrad mit einem Schloss gemäß A – 4.1.2 ge- ratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sat- l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und
sichert werden. telkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spie- Steuerungsgeräten;
gel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunk- m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
A – 4.2 Was ist unter Trickdiebstahl zu verste- tionsgeräte oder Bordcomputer – Ausnahme siehe Überspannung) an Akku, Motor und Steue-
hen? unter A – 1.1.3), Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeug- rungsgeräten;
Ein Trickdiebstahl im Sinne dieser Bedingungen liegt tasche, Zelt. n) Schäden an der Verkabelung durch
vor, wenn Ihnen versicherte Sachen durch ange- – Kurzschluss,
wandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklich- A – 4.5.2 Versicherungsumfang bei – Tierbisse sowie
keit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmo- versichertem Zubehör – Kabelbruch;
mentes weggenommen werden. Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl, Trick- o) Akkuverschleiß
diebstahl oder Raub im Sinne von A – 4.1, A – 4.2 (bitte beachten Sie die Wartezeit für Schäden
A – 4.3 Was ist unter Raub zu verstehen? und A – 4.3, solange sich das Fahrrad in Gebrauch durch Verschleiß unter A – 5.7);
Raub ist in folgenden Fällen gegeben: befindet. Die Entschädigung ist je versichertes Zube- Die Kosten für den Austausch des Akkus in-
hörteil auf 300 EUR, für Tierkörbe und Tier-/Kinder- folge von Verschleiß sind nur dann erstattungs-
A – 4.3.1 Anwendung von Gewalt anhänger auf 600 EUR begrenzt. Die Gesamtent- fähig, wenn die vom Hersteller angegebene
Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren schädigung für das versicherte Zubehör beträgt je technische Leistungskapazität des Akkus in den
Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sa- Versicherungsfall insgesamt maximal 1.000 EUR. ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in
chen auszuschalten. den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen Für die verwendeten Fahrradschlösser im Sinne von dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weite-
ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes A – 4.1.2 und für einen mit einem Schloss gemäß ren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter
entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- B – 2 gesicherten Anhänger besteht auch dann Ver- 5 Jahre) die vom Hersteller angegebene techni-
stahl). sicherungsschutz, wenn das Fahrrad abgestellt sche Leistungskapazität dauerhaft 50 % unter-
wurde, bzw. sich nicht mehr im Gebrauch befindet. schreitet.
A – 4.3.2 Androhung einer Gewalttat mit p) Verschleiß sonstiger Fahrradteile
Gefahr für Leib oder Leben Versicherungsschutz für den mit einem Schloss ge- (bitte beachten Sie die Wartezeit für Schäden
Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich weg- mäß B – 2 gegen Diebstahl gesicherten Anhänger durch Verschleiß unter A – 5.7);
nehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr besteht auch dann, wenn dieser nicht mehr mit dem Verschleißschäden sind versichert, wenn das
für Leib oder Leben androht. Fahrrad verbunden ist. Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als
5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist
A – 4.3.3 Wegnahme nach Verlust der A–5 Regelungen für den Fahrrad- das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäu-
Widerstandskraft Kasko-Schutz nach A – 2.2 fer des Fahrrades als Neuware ausgestellte
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, – sofern vereinbart – Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung)
weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der oder das von Ihnen nachgewiesene Baujahr.
Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in Versicherungsschutz für den "Fahrrad-Kasko-
einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands Schutz" nach den Regelungen unter A – 5 be- A – 5.2 Akku-Premium-Schutz
haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor steht nur, soweit dies besonders vereinbart und – sofern vereinbart –
der Wegnahme bestanden haben und durch einen im Versicherungsschein oder in seinen Nachträ-
Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache gen dokumentiert ist. Der Akku-Premium-Schutz nach den Regelungen
wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt ent- unter A – 5.2 ist nur dann versichert, soweit
standen sein. Beeinträchtigungen durch Alkohol- Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich dies besonders vereinbart und im Versiche-
oder Drogenkonsum gelten nicht als unverschuldete 500 EUR übersteigen werden, müssen Sie uns, rungsschein oder in seinen Nachträgen
Ursachen. bevor Sie das Fahrrad reparieren lassen, einen dokumentiert ist.
Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
A – 4.3.4 Räuberische Erpressung Wenn Sie das nicht tun, ist unsere Entschädi- A – 5.2.1 Es besteht Versicherungsschutz bei
(Herausgabe von versicherten gung auf den Höchstbetrag von 500 EUR be- Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus
Sachen an einem anderen Ort) grenzt. sowie für den Fall des Akku-Verlustes durch Dieb-
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die stahl.
erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt an- A – 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden
wendenden Täters an den Ort der Herausgabe oder Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, Ein für das versicherte Fahrrad angeschaffter Zweit-
Wegnahme herangeschafft werden. die durch folgende Ereignisse (Gefahren/Ereignisse) akku ist mitversichert, wenn dieser selbst beschä-
zerstört oder beschädigt werden: digt/zerstört oder gestohlen wird.
A – 4.4 Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub von a) Unfallschäden;
fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich A – 5.2.2 Ausgeschlossen sind Schäden durch
Mitversichert ist der Diebstahl, Trickdiebstahl oder mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad/den chemische Reaktionen.
Raub (im Sinne von A – 4.1, A – 4.2 und A – 4.3) Fahrradanhänger oder das Transportmittel ein-
von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (inklu- wirkendes Ereignis. A – 5.2.3 Besondere Kündigungsmöglichkeit
sive Akkus). b) Fall- oder Sturzschäden; Sie und wir können die Mitversicherung des Akku-
Fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sind solche Versichert ist das Umfallen, Stürzen sowie das Premium-Schutzes jederzeit isoliert und ohne Ein-
Teile, die nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst wer- Umkippen des Fahrrades/Fahrradanhängers haltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine von
den können oder ohne Beschädigung nicht entfernt – auch ohne äußere Einwirkung. Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns,
werden können. Als fest mit dem Fahrrad verbunden c) Brand, Explosion, Blitzschlag; eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche
gilt es auch, wenn das Vorder-/Hinterrad mit einer d) Vandalismus; nach Zugang bei Ihnen wirksam und beendet den
Schnellspannnabe oder die Sattelstütze mit einer Versicherungsschutz besteht, wenn das versi- Akku-Premium-Schutz zu diesem Zeitpunkt.
Schnellspanner-Sattelklemme befestigt ist. cherte Fahrrad/der Fahrradanhänger durch Machen wir von unserem Kündigungsrecht Ge-
mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten brauch, so können Sie den gesamten Vertrag inner-
A – 4.5 Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub von vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird. halb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung
Fahrradzubehör und –gepäck e) Sturm, Hagel; fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
A – 4.5.1 Versichertes Zubehör f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch; Bezüglich des Beitrags gelten die Bestimmungen un-
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit g) Schneedruck, Lawinen; ter B – 8.
dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und h) Vulkanausbruch;
Fahrradgepäck: i) Überschwemmung (auch Abhandenkommen A – 5.3 Nicht versicherte Schäden
Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport), durch Überschwemmung), Rückstau; Wir leisten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ur-
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch j) Bedienungsfehler, unsachgemäße sachen aus dieser erweiterten Fahrradversicherung
Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, Handhabung; keine Entschädigung für
Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Iso- k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren
matte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen
Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmat- frist von 24 Monaten; (vgl. Repräsentant gemäß B – 14), vorsätzlich
herbeigeführt hat;
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b) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, A – 6.1 24-Stunden-Service für den
Versicherung bereits vorhanden waren; Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Iso- Fahrrad-Schutzbrief
c) Schäden, die entstehen bei der Teilnahme matte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, A – 6.1.1 Wir möchten, dass die versicherte Per-
– an Radrennen (in diesem Zusammenhang Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmat- son in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist
auch Downhillrennen) ratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sat- Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf
sowie telkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spie- die Leistungen nach A – 6.3, dass die Organisation
– an zur Vorbereitung des Rennens von ei- gel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunk- der Hilfeleistung durch uns erfolgt. Über die im Versi-
nem Veranstalter organisierte oder vorge- tionsgeräte oder Bordcomputer – Ausnahme siehe cherungsschein genannte Telefonnummer unseres
schriebene Trainings hierzu, bei denen die unter A – 1.1.3), Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeug- Notfalltelefons sind wir für die versicherte Person
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten tasche, Zelt. rund um die Uhr erreichbar.
geübt wird; Wir unterstützen die versicherte Person auch bei
d) Aufwendungen für Wartungsarbeiten und A – 5.5.2 Versicherungsumfang bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahr-
Inspektionen. Dies gilt auch für reine Einstellar- versichertem Zubehör rad durch Information über die nächstgelegene Fahr-
beiten (z. B. an Bremsen oder Schaltungen) so- Versicherungsschutz besteht bei Kaskoschäden radwerkstatt.
wie für Servicearbeiten an Gabeln und Dämp- nach A – 5.1 a) bis i). Die Entschädigung ist je versi-
fern, wenn kein versichertes Schadenereignis cherter Sache auf 300 EUR bzw. für Tierkörbe und A – 6.1.2 Ruft die versicherte Person im Schaden-
die Notwendigkeit dieser Arbeiten begründet; Tier-/Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt, die Ge- fall nicht die Nummer des Notfalltelefons an, so sind
e) Schäden durch Rost und Oxidation; samtentschädigung je Versicherungsfall beträgt ins- wir nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe ver-
f) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens gesamt maximal 1.000 EUR. pflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen
des Herstellers; versichert sind.
g) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funkti- A – 5.6 Versicherungsumfang für versicherte Miet-
onsfähigkeit der versicherten Sache beeinträch- fahrräder nach Ziffer A – 1.1.4 A – 6.2 Versicherungsfall, versicherte
tigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden an Person, versicherte Fahrräder
ähnliche Schönheitsschäden); versicherten Mietfahrrädern (Ziffer A – 1.1.4) aus- A – 6.2.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
h) Schäden durch schließlich für die unter A – 5.1 a) bis j) genannten a) das versicherte Fahrrad oder E-Bike (A – 1)
– Manipulationen des Antriebssystems, Gefahren und Schäden. wegen eines Ausfalls (nach A – 6.4) nicht mehr
– nicht fachgerechte Ausführung von genutzt werden kann. Kein Versicherungs-
Reparaturen, A – 5.7 Wartezeit für Schäden durch schutz für Schutzbrief-Leistungen besteht für
– nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten Verschleiß mitversicherte Mietfahrräder nach Zif-
sowie A – 5.7.1 Allgemeine Wartezeit für Schäden durch fer A – 1.1.4.
– ungewöhnliche insbesondere nicht den Verschleiß bei Fahrrädern, die als „ge- b) die versicherte Person durch entstandene Ver-
Herstellervorgaben entsprechende Ver- braucht“ gelten letzungen, die sie während der Fahrt erlitten
wendung oder Reinigung des Fahrrades; a) Bei Fahrrädern, die als „gebraucht“ gelten hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzu-
i) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Her- (siehe c), beginnt der Versicherungsschutz für setzen.
steller oder Händler), Werkunternehmer oder Schäden durch Verschleiß nach A – 5.1 o) und c) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch
aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertrag- p) frühestens mit dem Ablauf von sechs Mona- eine versicherte Person oder eine von ihr be-
lich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garan- ten ab dem Einschluss des Fahrrad-Kasko- auftragte Person über das vorstehend in
tieansprüche); Schutzes (Wartezeit). A – 6.1.1 genannte Notfalltelefon tatsächlich
Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leis- b) Für Verschleißschäden, die vor Beginn des Ver- geltend gemacht wird.
ten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich sicherungsschutzes (also innerhalb der Warte-
nach Zahlung der Entschädigung, dass ein Drit- zeit) erstmalig auftreten, wird nicht geleistet. A – 6.2.2 Versicherte Person hinsichtlich der über
ter für den Schaden eintreten muss und bestrei- Dies gilt auch, wenn ein Verschleißschaden, den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist
tet der Dritte dies, so behalten Sie zunächst die der innerhalb der Wartezeit erstmalig aufgetre- jeder berechtigte Nutzer eines bei uns mit dem Fahr-
bereits gezahlte Entschädigung. ten ist, nach dem Ablauf der Wartezeit weiter rad-Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrra-
§ 86 Versicherungsvertragsgesetz – Übergang andauert. des.
von Ersatzansprüchen – gilt für diese Fälle c) Als „gebraucht“ gelten Fahrräder, deren Erst-
nicht. Sie haben Ihren Anspruch auf Kosten und kaufdatum zum Versicherungsbeginn dieser Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger,
nach unseren Anweisungen außergerichtlich Fahrrad-/E-Bike-Versicherung länger als 1 Jahr sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu zurückliegt.
machen. Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, A – 6.3 Versicherte Leistungen des
wenn Sie unserer Anweisung nicht folgen oder A – 5.7.2 Erneute Wartezeit bei Schäden durch Fahrrad-Schutzbriefes
soweit der Dritte Ihnen den Schaden ersetzt. Verschleiß an der Bereifung (einschl. Nach einem Schadenfall unterstützen wir die versi-
j) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bür- Schläuche) und/oder Bremsanlage cherte Person mit aktiver Hilfe und übernehmen die
gerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Wenn wir für Schäden durch Verschleiß an der Be- nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Per-
Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlag- reifung (einschließlich Schläuche) und/oder an der son schnellstmöglich wieder mobil zu machen.
nahme oder Verstaatlichung) oder durch Bremsanlage eine Entschädigung geleistet haben, Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte
Kernenergie. beginnt – ausschließlich für Verschleiß an dem vor- Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht
k) Aufwendungen für Versandkosten; genannten Fahrradteil, für das eine Leistung er- mehr fahrbereit ist.
l) Aufwendungen auf Grund von Empfehlungen bracht wurde – eine erneute Wartezeit von drei
des Herstellers oder Dritter zu einem vorsorgli- Monaten. A – 6.3.1 24-Stunden Service
chen Austausch der versicherten Sachen, ohne Auf einen Anruf bei unserem Notfalltelefon (24-Stun-
dass tatsächlich ein versicherter Schaden vor- A–6 Regelungen für Schutzbrief-Leistungen den Hotline) unterstützen wir die versicherte Person
liegt. nach A – 2.3 auch bei technischen Problemen mit dem versicher-
– sofern vereinbart – ten Fahrrad durch eine Information über die nächst-
A – 5.4 Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad gelegene Fahrradwerkstatt oder bei Bedarf durch
verbundenen Teilen Versicherungsschutz für "Schutzbrief-Leistun- Benennung des nächsten Gastbetriebes.
Wir leisten für Kaskoschäden an fest mit dem Fahr- gen" nach den Regelungen unter A – 6 besteht
rad verbundenen Teilen. Für fest verbundene Teile nur, soweit dies besonders vereinbart und im A – 6.3.2 Pannenhilfe
findet die Definition unter A – 4.4 Anwendung. Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen Im Falle eines Ausfalls des versicherten Fahrrades
dokumentiert ist. (A – 6.2 bis A – 6.4.) und sofern in der Nähe des
A – 5.5 Kaskoschäden an Fahrradzubehör Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe
und –gepäck Die Barmenia erbringt im Rahmen der nachstehen- verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit
A – 5.5.1 Fahrradzubehör den Bedingungen die aufgeführten Leistungen in nach Eingang der Schadenmeldung angeboten wer-
Versichert sind nachfolgend aufgeführtes, lose mit Form von Serviceleistungen und Übernahme von den kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen
dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Kosten. Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die
Fahrradgepäck: hierdurch entstehenden Kosten.
Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport),
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch
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Organisiert die versicherte Person diese Hilfeleis- Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernehmen wir b) fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum
tung ohne unsere Hilfe in Eigenregie, übernehmen die Übernachtungskosten nur für eine Nacht. durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben wer-
wir Kosten bis 50 EUR. den kann;
A – 6.3.8 Fahrrad-Rücktransport c) ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger
A – 6.3.3 Abschleppen bei Panne unterwegs Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Un-
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen tersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situa-
Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht wer- fahrbereit gemacht werden und übersteigen die tion führt, in der auf Grund des Hinzutretens
den, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, weiterer von außen eintretender Umstände die
einschließlich des Gepäcks bis zum Startplatz der der am Schadentag in Deutschland für ein gleich- Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Tagesfahrt, oder - wenn möglich - zur nächsten ge- wertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden
eigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die hier- muss, sorgen wir für den Transport des versicherten A – 6.4.3 Fahrrad
durch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Der Begriff "Fahrrad" wird als Synonym verwendet
Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten für die unter A – 1 aufgeführten Fahrradtypen, sofern
Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an nicht etwas anderes beschrieben wird. Kein Versi-
Wohnsitz. den ständigen Wohnsitz der versicherten Person. cherungsschutz für Schutzbrief-Leistungen besteht
Ist die Entfernung vom Schadenort zu einem von der Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi- für mitversicherte Mietfahrräder nach Ziffer A – 1.1.4.
versicherten Person gewählten Zielort geringer oder cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufge-
gleich weit, wie die Entfernung zum ständigen funden wird. A – 6.4.4 Leistungsort
Wohnsitz der versicherten Person, so kann der Ab- Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe
transport der versicherten Person anstelle des Ab- zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug
schleppens zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsord-
auch zum Zielort erfolgen. beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als nung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstat- Gefahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rück- möglich erreichbar ist.
ten wir die Abschleppkosten bis zu einem Höchst- transport des Fahrrades ohne Akku.
betrag von 150 EUR. Zusätzlich übernehmen wir die A – 6.4.5 Pannenhilfe
Kosten für den separaten Transport von Gepäck und A – 6.3.9 Fahrrad-Verschrottung ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am
Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusam- Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus- Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das
men mit dem Fahrrad nicht möglich ist. land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten
Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an, wir die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver-
jedoch können Kosten für die vom Versicherungs- Kosten des Transportes vom Schadenort zum Ein- schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell
nehmer verursachten Leerfahrten diesem in Rech- stellort. im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert
nung gestellt werden. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer- wurden.
den an die versicherte Person ausbezahlt.
A – 6.3.4 Bergung Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, A – 6.4.6 Reise
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen
der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Rad- Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Wohnsitz.
weg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung Transportes übernehmen wir bis zum Wert der
und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung er- A – 6.4.7 Startplatz der Tagesfahrt
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis folgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem Startplatz der Tagesfahrt ist der Ort, an dem die ver-
zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich ange- entgegenstehen. sicherte Person am Schadentag die Fahrt mit dem
wiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten versicherten Fahrrad begonnen hat.
in voller Höhe. A – 6.3.10 Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus- A – 6.4.8 Unfall
A – 6.3.5 Weiter- oder Rückfahrt land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Er-
Wir organisieren nach Ihren Wünschen entweder die finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Haus- eignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer
Weiterfahrt zu Ihrem Zielort oder die Rückfahrt - bei bank der versicherten Person her und vermitteln Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge-
Bedarf ab dem Zielort - zu Ihrem ständigen Wohnsitz eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
im Inland sowie die Abholung des wieder fahrberei- der versicherten Person.
ten Fahrrades vom Schadenort. Wir übernehmen Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die A – 6.4.9 Wohnort oder Wohnsitz
hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stel- Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland,
500 EUR für die len wir der versicherten Person ein zinsloses Darle- an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für hen von bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfü- ist und sich überwiegend aufhält.
die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, gung und tragen die Kosten für Überweisung und
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, Auszahlung bis zu 100 EUR. A – 6.5 Ausschlüsse und
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, Leistungskürzungen
wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abge- Die in den Ziffern A – 6.3.5 bis A – 6.3.10 be- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
holt werden soll. schriebenen Leistungen erbringen wir auch,
wenn der versicherten Person auf einer Reise Wir leisten nicht,
A – 6.3.6 Ersatzfahrrad das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Dieb- a) für Schäden, die die versicherte Person vor-
Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und überneh- stahl polizeilich gemeldet wurde. sätzlich herbeigeführt hat;
men die Kosten für die Anmietung bis zur Wieder- b) wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad
herstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wie- A – 6.4 Begriffsdefinitionen bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer
derauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in A – 6.4.1 Ausfall des versicherten Fahrrades kann dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Ge-
einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen dabei für entstehen durch: schicklichkeitsprüfung teilgenommen hat, sofern
längstens 7 Tage maximal 50 EUR je Tag. a) Beschädigung oder Diebstahl; auch Teiledieb- diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu die-
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- stahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt; sem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten
und Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernehmen b) Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Strecken stattfinden;
wir keine Ersatzfahrrad-Kosten. Grund eines Defektes oder Entwendung rele- c) wenn das Fahrrad bei Eintritt des Schadens ge-
vanter Teile; werbsmäßig vermietet war;
A – 6.3.7 Übernachtungskosten c) Mechanischer Mangel z. B. durch Ketten– oder d) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder
Wir reservieren auf Wunsch in Ihrem Namen eine Rahmenbruch; sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbrin-
Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen d) Reifenpanne; gung unserer Dienstleistung entgegenstehen;
Hotel und erstatten die anfallenden Übernachtungs- e) Unfall/Sturz. e) für den Transport eines am versicherten Fahr-
kosten bis zu 80 EUR je Übernachtung. Wir über- rad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das
nehmen die Kosten für die Übernachtungen bis zu A – 6.4.2 Keine versicherten Ausfälle sind versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wieder- a) entladene Akkus; f) für mitversicherte Mietfahrräder nach Zif-
hergestellt ist, höchstens aber für 5 Nächte. Nimmt fer A – 1.1.4.
die versicherte Person die Leistung Weiter- und
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A–7 Was ist der Versicherungswert und radanhängers in gleicher Art und Güte anfallen wür- Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschul-
die Versicherungssumme den, höchstens jedoch die vereinbarte Versiche- dens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht ge-
rungssumme. zahlt werden kann.
A – 7.1 Versicherungswert
Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten A – 8.5 Voraussetzung für eine Entschädigung A – 10 Keine Leistungspflicht aus
Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert). ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefalle- besonderen Gründen
nen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Repa-
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich raturkostenrechnung nachgewiesen werden. Die ent- A – 10.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige
zusammen aus: sprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrrad- Herbeiführung des Versicherungsfalls
a) dem Kaufpreis des Fahrrades, werkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich
b) dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem (mindestens Marke, Typ, sowie - sofern vorhanden herbei, so sind wir von der Entschädigungs-
Fahrrad verbundenen und zur Funktion des und der Rechnungsbetrag über 150 EUR beträgt - pflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung
Fahrrades gehörenden Teils, Rahmennummer) enthalten. Bei voraussichtlichen des Schadens durch Sie in einem Strafurteil
c) dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahr- Reparaturkosten über 500 EUR müssen Sie uns ei- oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt
rad lose verbundenes Zubehörteils, soweit das nen Kostenvoranschlag zur Genehmigung einrei- die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens
Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das chen (Ziffer A – 5), da der Erstattungsbetrag ansons- als bewiesen.
Fahrrad aufgeführt ist. ten auf diesen Betrag begrenzt ist. b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbei-
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Ent- führen, so verzichten wir auf den Einwand der
schädigungsberechnung. A – 8.6 Gesamtentschädigung grob fahrlässigen Herbeiführung des Versiche-
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die rungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
A – 7.2 Versicherungssumme Versicherungssumme einschließlich des Vorsorge-
A – 7.2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen betrages nach A – 7.2.2 begrenzt. A – 10.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt
Ihnen und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbe- Darüber hinaus erstatten wir die nachgewiesenen des Versicherungsfalls
nen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sa- Kosten für Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn
che entsprechen (Versicherungswert nach A – 7.1). – Schlösser oder sonstige mitgeführte Diebstahl- Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
sicherungen sowie oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung
Abweichend von A – 7.1 kann als Versicherungs- – für versichertes loses Fahrradzubehör nach sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
summe auch der unverbindliche Verkaufspreis des A – 4.5.1 und A – 5.5.1, Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch
neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden, die- soweit diese/dieses nach A – 7.1 c) nicht zusammen durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen
ser ist von Ihnen im Schadenfall entsprechend nach- mit dem versicherten Fahrrad gekauft wurden und Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig fest-
zuweisen. somit nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers aufge- gestellt, so gelten die Voraussetzungen des Sat-
führt sind. zes 1 als bewiesen.
A – 7.2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich
um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn A – 8.7 Mehrwertsteuer A – 11 Anzeige von Änderungen Ihres
– bei Abschluss dieser Versicherung die Versi- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie (Erst-)Wohnsitzes
cherungssumme korrekt angegeben wurde, vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt,
– eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht ge- A – 11.1 Die Höhe des Versicherungsbeitrags be-
– die vereinbarte Versicherungssumme zahlt haben. stimmt sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz.
übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisan- Eine Änderung Ihres Wohnsitzes müssen Sie uns
stiegs) und A – 8.8 Besonderheiten im Schadenfall daher unverzüglich anzeigen.
– von Ihnen durch eine Rechnung nachge- a) Haben Sie auf Grund desselben Schadenfalles
wiesen wird. neben den Ansprüchen auf Leistungen von uns A – 11.2 Folgen unzutreffender Wohnsitz-
auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts ge- Angaben
A – 7.2.3 Volle Leistungsgarantie bis zur gen Dritte, können Sie insgesamt keine Ent- Haben Sie uns eine Änderung Ihres Wohnsitzes
Versicherungssumme schädigung verlangen, die Ihren Gesamtscha- nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Bei-
(Unterversicherungsverzicht) den übersteigt. trag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung, b) Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungs- des Versicherungsjahres, in dem uns ein unzutref-
wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass die Ver- fender Wohnsitz angegeben wurde oder in dem eine
pflichtig ist, gehen diese Leistungsverpflichtun-
sicherungssumme zum Zeitpunkt des Versiche- uns nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten
gen vor.
rungsfalls niedriger ist, als der Versicherungswert
c) Soweit Sie aus anderen Versicherungsverträ- ist, der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz
nach A – 7.1.
gen Entschädigung beanspruchen können, entspricht.
steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie
A – 8 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
den Schadenfall melden. Melden Sie den Scha- A – 11.3 Wenn sich der Beitrag auf Grund des
den zu diesem Vertrag, werden wir im Rahmen neuen Wohnortes erhöht, können Sie den Vertrag
A – 8.1 Wird die versicherte Sache gestohlen
dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie das in Text-
oder zerstört, ersetzen wir im Versicherungsfall die
in Vorleistung treten. form tun. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang
Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen
d) Reparatur statt Teileaustausch der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich
Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und
Im Fall von Schäden an versicherten Sachen – für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündi-
Güte anfallen würden, bis zur maximalen Gesamt-
insbesondere an Carbonrahmen und -teilen – gung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat,
entschädigung nach A – 8.6.
steht uns das Recht zu, diese von einem von nachdem sie bei uns zugegangen ist, wirksam.
A – 8.2 Wird die versicherte Sache beschädigt, uns beauftragten Dienstleister überprüfen zu
lassen. Die Kosten für diese Überprüfung tra- A – 11.4 Uns steht im Fall einer Kündigung der
ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bei
gen wir. Kommt der Dienstleister zu dem Ergeb- Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur
Eintritt des Versicherungsfalls bis zur maximalen
nis, dass die beschädigten Sachen repariert Wirksamkeit der Kündigung zu.
Gesamtentschädigung nach A – 8.6.
werden können und die Reparatur wirtschaftlich
sinnvoller ist als ein Austausch, besteht der A – 12 Versicherung für fremde Rechnung
A – 8.3 Entschädigung bei Verschleiß
Wir ersetzen die notwendigen Reparaturkosten bei Leistungsanspruch aus diesem Vertrag nur für
die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten, A – 12.1 Rechte aus dem Vertrag
Eintritt des Versicherungsfalls (Ersatzteile in gleicher
aber nicht für den Austausch. Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen
Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten)
notwendig werden, bis zur maximalen Gesamtent-
A–9 Wann ist unsere Leistung fällig? schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem
schädigung nach A – 8.6.
Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi-
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
A – 8.4 Übersteigen die Reparaturkosten den
der Anzeige des Schadens bei uns in Textform zu Versicherungsschein besitzt.
Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrra-
erklären, ob und in welchem Umfang wir den geltend
des/Fahrradanhängers, erstatten wir die Kosten, die
gemachten Anspruch anerkennen. Der Lauf dieser A – 12.2 Zahlung der Entschädigung
für eine Wiederbeschaffung eines Fahrrades/Fahr-
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie
den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
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Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim- nen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
mung verlangen. – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Teil B Allgemeiner Teil der Barmenia- – noch für die Feststellung oder den Umfang Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung unserer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Weitere Regelungen über allgemeine Rechte
und Pflichten der Vertragsparteien, die gleicher- Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir B – 1.4 Anfechtung
maßen für den Teil A gelten: nicht zu Leistungen verpflichtet. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
Ihre Obliegenheiten B – 1.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen. kündigen. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
spricht.
B–1 Was bedeutet die vorvertragliche Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
Anzeigepflicht und welche Folgen wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- B – 1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
hat ihre Verletzung? gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Regelungen B – 1.1 bis B – 1.4 gelten entspre-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B – 1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- sen hätten. fung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- B – 1.2.3 Vertragsänderung B–2 Welche Obliegenheiten sind vor
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Eintritt des Versicherungsfalls
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- zu beachten?
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind,
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf werden vereinbart:
gefahrerheblichen Umständen, die wir unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
– nach Ihrer Vertragserklärung, teil. Sie müssen das Fahrrad/den Anhänger jeweils
– aber noch vor Vertragsannahme durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern,
in Textform stellen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- laufenden Versicherungsperiode (B – 7.1.1) Ver- Diese Obliegenheit zur Sicherung des Fahrrades
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und tragsbestandteil. entfällt, sofern sich das Fahrrad in einem verschlos-
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand senen, nur Ihnen zugänglichen Raum, Kellerraum,
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, Garage oder Schuppen befand und das Fahrrad im
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, Rahmen eines von Ihnen nachgewiesenen Einbru-
oder arglistig gehandelt. fristlos kündigen, wenn ches gestohlen wurde. Gleiches gilt für die Aufbe-
– wir im Rahmen einer Vertragsänderung den wahrung des Fahrrades in einem verschlossenen
B – 1.2 Mögliche Folgen einer Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder Kfz. Fahrradanhänger müssen ebenfalls mit einem
Anzeigepflichtverletzung – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert sein.
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche zeigten Umstand ausschließen.
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. B–3 Welche Obliegenheiten sind bei und
Wir können in einem solchen Fall Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung nach Eintritt des Versicherungsfalls
– vom Vertrag zurücktreten, über die Vertragsänderung hinweisen. zu beachten?
– den Vertrag kündigen,
– den Vertrag ändern oder B – 1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B – 3.1 Sie haben bei und nach Eintritt des
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung unserer Rechte Versicherungsfalls folgende Pflichten:
anfechten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir B – 3.1.1 Abwendung und Minderung
B – 1.2.1 Rücktritt Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die des Schadens
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und
können wir vom Vertrag zurücktreten. haben. Minderung des Schadens;
Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit dies
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung für Sie zumutbar ist, befolgen sowie Anweisungen
– weder eine vorsätzliche, oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einholen,
– noch eine grob fahrlässige gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere
Anzeigepflichtverletzung vorliegt. zeige kannten. an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer
unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflicht-
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- gemäßem Ermessen zu handeln.
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt B – 3.1.2 Polizeiliche Meldung
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ein Diebstahl, Trickdiebstahl, Raub oder eine mutwil-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- lige Beschädigung der versicherten Sache ist unver-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- machte Recht begründet, Kenntnis erhalten. züglich der Polizei anzuzeigen.
sen hätten.
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- B – 3.1.3 Anzeigepflichten
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Wenn Sie Schutzbrief-Leistungen nach A – 6 in An-
rungsschutz. zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- spruch nehmen möchten, melden Sie uns den Scha-
tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- denfall unverzüglich über das Barmenia-Notfalltele-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- frist noch nicht verstrichen ist. fon und stimmen Sie sich mit uns darüber ab, ob und
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- welche Leistungen erbracht werden;
gender Voraussetzung bestehen:
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Alle anderen Schäden sind uns innerhalb von 4 Wo- B – 4.2 Unser Kündigungsrecht Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen
chen anzuzeigen, wenn möglich mit Umfang und Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Höhe des Schadens. letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-
Im Fall eines Diebstahls/Trickdiebstahls/Raubes füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in B – 6.3 Wegfall des versicherten Risikos
bzw. einer mutwilligen Beschädigung ist uns mit der B – 4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kün- Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-
Schadenanzeige auch das Aktenzeichen der polizei- digen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich
lichen Anzeige (siehe B – 3.1.2) mitzuteilen. Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom
erhalten haben, erklären. Wegfall des Risikos erfahren.
B - 3.1.4 Meldung an Beförderungsunternehmen Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben
Schäden am zum Transport einem Beförderungsun- weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor- können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur
ternehmen aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu
müssen Sie unverzüglich dem Beförderungsunter- dem wir vom Wegfall erfahren.
nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen B–5 Welche besonderen Umstände
hierüber müssen Sie uns vorlegen. erhöhen die Gefahr? Der Versicherungsbeitrag
Entfällt.
B – 3.1.5 Aufklärungspflicht B–7 Was müssen Sie bei der Beitrags-
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- Beginn des Versicherungsschutzes/ zahlung beachten?
cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- Dauer und Ende des Vertrages Was geschieht, wenn Sie einen
pflicht erforderlich ist. Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
Sie müssen dabei insbesondere B–6 Wann beginnt der Versicherungs-
– unsere Fragen zu den Umständen des schutz? B – 7.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- Wann beginnt und endet der Vertrag? Versicherungsteuer
pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- B – 7.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-
worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in B – 6.1 Beginn des Versicherungsschutzes barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
Textform antworten. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer
– uns angeforderte Nachweise vorlegen, insbe- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie der Versicherungsperiode: Sie beträgt
sondere den Kaufbeleg sowie sonstige Unterla- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
gen über den Hersteller, die Marke, den Typ nach Fälligkeit im Sinne von B – 7.2.1 zahlen. – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
und die Rahmennummer des versicherten Fahr- Ist die Mitversicherung des „Fahrrad-Kasko-Schut- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
rades/Fahrradanhängers, soweit es Ihnen zes“ nach den Regelungen unter A – 5 vereinbart – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
billigerweise zugemutet werden kann, diese zu und im Versicherungsschein dokumentiert, beginnt Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
beschaffen; der Versicherungsschutz für Schäden durch Ver- ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Ent- schleiß für „gebrauchte“ Fahrräder nicht vor Ablauf tens ein Jahr.
schädigung nur verlangen, wenn Sie die Merk- der Wartezeit nach den Regelungen unter A – 5.7.1.
male anderweitig nachweisen können. B – 7.1.2 Versicherungsteuer
B – 6.2 Dauer und Ende des Vertrages Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
B – 3.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche B – 6.2.1 Vertragsdauer cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Oblie- Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
genheiten gemäß B – 3.1 ebenfalls zu erfüllen, so- gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
weit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen B – 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter
Umständen möglich ist. B – 6.2.2 Stillschweigende Verlängerung Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- B – 7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
B–4 Welche Rechtsfolgen hat die tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr Zahlung
Verletzung von Obliegenheiten? stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
B – 4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere gung zugegangen ist. Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Leistungspflicht Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies B – 6.2.3 Vertragsbeendigung zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver- zahlen.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- tragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten B – 7.2.2 Späterer Beginn des
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der ist. Versicherungsschutzes
Schwere des Verschuldens. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Beides gilt bei Verletzung einer nach Eintritt des Ver- Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
sicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Auf- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
klärungsobliegenheit nur, wenn wir Sie durch geson- an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
hingewiesen haben. kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
cherungsschutz bestehen: Textform kündigen. cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. B – 6.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall B – 7.2.3 Zahlung bei abweichendem
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Versicherungsschein
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der ist in Textform zu erklären. oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
Obliegenheit Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des nen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Versicherungsfalls über die Entschädigung zugegangen sein.
– noch für die Feststellung oder den Umfang un- B – 7.2.4 Rücktritt
serer Leistungspflicht ursächlich war. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
verletzt haben. men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
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dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- B – 8.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch
haben. tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-
dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwer-
B – 7.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah- werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. den der Anfechtungserklärung zu.
lung des Erst- oder Einmalbeitrags deren Konto einzuziehen.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht B – 8.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags
zu dem nach B – 7.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- B – 7.4.1 Ihre Pflichten verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das
Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges
Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Deckung aufweist. Interesse genommen ist, nicht entsteht.
Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsge-
folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge- von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- bühr verlangen.
macht haben. lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
B – 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
Zahlung/Folgebeitrag Beitragseinzug begründenden Umständen erfahren.
B – 7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
Zahlung derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug B–9 Künftige Bedingungsverbesserungen
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- widerrufen, so können wir den Vertrag zum
ten Zeitpunkt fällig. Ende des laufenden Versicherungsmonats Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
außerordentlich kündigen. im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
B – 7.3.2 Verzug rungsverträge die Bedingungen für die Barmenia-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- B – 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges Fahrrad-/E-Bike-Versicherung ausschließlich zu Ih-
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung ren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag be-
Mahnung von uns erhalten haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift rechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- B – 10 Beitragsanpassung
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- B – 10.1 Prüfung der Beiträge
entstanden ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender-
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die
B – 7.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert Beiträge beibehalten werden können oder eine An-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen. hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den
B–8 Beitrag bei vorzeitiger Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung
sie folgende Informationen enthält: B – 10.2 Regeln der Prüfung
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die B – 8.1 Allgemeiner Grundsatz Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Regeln:
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
nach B – 7.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum Versicherungsmathematik und Versicherungs-
bunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht. technik an.
b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der
B – 7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes B – 8.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich
und Kündigung Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- fehlendem versicherten Interesse zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten be-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, B – 8.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- rücksichtigen wir nur – bei Vertragsschluss
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- nicht vorhersehbare – Erhöhungen der Verwal-
kein Versicherungsschutz. fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang tungskosten, höhere Regulierungskosten für
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteige-
Frist einzuhalten. statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung rungen und Steuererhöhungen. Eine Anpas-
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des sung der Beiträge aus Gründen der Gewinnstei-
nes Monats den angemahnten Betrag bezah- Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen gerung o. Ä. kommt nicht in Betracht.
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. nisse des Gesamtverbandes der Deutschen
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen
schutz. wir zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr ge- eines von uns gegebenenfalls beauftragten un-
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- zahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn abhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in An-
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit spruch genommen haben. B – 10.3 Beitragserhöhung
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri-
bei der Kündigung ausdrücklich hin. B – 8.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu-
unseren Rücktritt beendet, heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis
B – 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt,
mandat, PayPal oder mit Kreditkarte Vertragsannahme in Textform gefragt haben, wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen
als Geschäftsgrundlage/ nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag können.
Kündigungsrecht bei Widerruf bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur zu; B – 10.4 Beitragsermäßigung
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri-
oder von einer anderen Person durch ein SEPA- rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-
angemessene Geschäftsgebühr zu. senken.
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B – 10.5 Vergleich mit Beiträgen Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan-
für neue Verträge ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- aus allen Verträgen insgesamt keine höhere soweit erforderlich mitzuwirken.
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Ge- Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- samtbetrag der Versicherungssummen in die- zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infol-
hende und für die neu abzuschließenden Verträge sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den c) Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für Absicht geschlossen, sich dadurch einen der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf- in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
abzuschließende Verträge verlangen. fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das
Vertrag nichtig. Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen
B – 10.6 Sonderkündigungsrecht bei Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, Sie.
Beitragserhöhung zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen-
Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas- den Umständen Kenntnis erhalten. B – 14 Repräsentanten
sungsrechts nach B – 10.1 den Beitrag, können Sie
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang B – 11.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten
unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr- Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal-
zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- von dem Entstehen der Mehrfachversicherung tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen,
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- geschlossen, können Sie verlangen, dass der nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu han-
höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- später geschlossene Vertrag aufgehoben oder deln.
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht die Versicherungssumme unter verhältnismäßi-
hin. Für Ihre Kündigung infolge einer erst nach Ver- ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag B – 15 Was ist bei Mitteilungen an uns
längerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver- herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- zu beachten?
tragslaufzeit vorgenommenen Beitragserhöhung gilt cherung nicht gedeckt ist. Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
die tägliche Kündigungsmöglichkeit nach B – 6.2.3 Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab-
dieser Bedingungen. setzung der Versicherungssumme und Anpas- B – 15.1 Formvorgaben
sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und
Weitere Bestimmungen wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht. soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen- stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen
B – 11 Mehrere Versicherer, den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-
Mehrfachversicherung entstanden ist, dass nach Abschluss der meh- treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,
reren Versicherungsverträge der Versiche- in Textform abzugeben.
B – 11.1 Anzeigepflicht rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig B – 15.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Ver- oder im Einvernehmen der Versicherer ge- gende Stellen gerichtet werden:
sicherer die andere Versicherung unverzüglich mit- schlossen worden, können Sie nur die verhält- – an unsere Hauptverwaltung oder
zuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versiche- nismäßige Herabsetzung der Versicherungs- – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
rer und die Versicherungssumme anzugeben. summen und der Beiträge verlangen. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
B – 11.2 Rechtsfolgen der Verletzung der B – 12 Überversicherung Nachträgen.
Anzeigepflicht
Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach B – 11.1 vor- Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des B – 15.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie
sätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in versicherten Interesses erheblich, so können sowohl uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen
B – 4 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi- wir als auch Sie verlangen, dass zur Beseitigung der gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-
gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- Überversicherung die Versicherungssumme mit so- len, gilt Folgendes:
tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Bei- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
anderen Versicherung erhalten haben. trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet ha- letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
ben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
B – 11.3 Haftung und Entschädigung bei dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Namens nicht mitteilen.
Mehrfachversicherung
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse ge- Haben Sie die Überversicherung in der Absicht ge- B – 16 Bedingungsänderung
gen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Ver-
die Versicherungssummen zusammen den Ver- mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
sicherungswert oder übersteigt aus anderen Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
Gründen die Summe der Entschädigungen, die dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
von jedem Versicherer ohne Bestehen der an- ständen Kenntnis erhalten. (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach
deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge- B – 16.1 bis B – 16.3 erfüllt sind:
samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung B – 13 Übergang von Ersatzansprüchen
vor. B – 16.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt- B – 13.1 Übergang von Ersatzansprüchen Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im den Schaden ersetzen. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend oder
entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt gemacht werden. – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
entsprechend, wenn die Verträge bei demsel- Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
ben Versicherer bestehen. mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher trifft oder
Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen Gemeinschaft leben, können wir den Übergang nicht – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
Versicherungsverträgen Entschädigung für den- geltend machen, es sei denn, diese Person hat den dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
selben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch Schaden vorsätzlich verursacht. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
dass die Entschädigung aus allen Verträgen B – 13.2 Obliegenheiten zur Sicherung von tungsakts.
insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- Ersatzansprüchen – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
samtbetrag der Versicherungssummen, aus de- Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche- haltsgleiche Regelung in den Fahrradversiche-
nen die Beiträge errechnet wurden, nur in die- rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be- rungsbedingungen eines anderen Versicherers
sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften
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durch eines der genannten Ereignisse unwirk- Ausnahme:
sam geworden ist. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
B – 16.2 Störung des Gleichgewichts zwischen sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
Leistung und Gegenleistung jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- weils ganze Jahre.
standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Beispiel:
in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
Lücke. das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
B – 16.3 Keine Schlechterstellung B – 21 Sanktions-/Embargoklausel
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
Regelungen. anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
B – 16.4 Durchführung der Anpassung oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
Die nach B – 16.1 bis B – 16.3 zulässigen Änderun- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
gen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf republik Deutschland entgegenstehen.
Ihr Kündigungsrecht nach B – 16.5 hinweisen.
B – 22 Wenn Sie mit uns einmal nicht
B – 16.5 Kündigung zufrieden sind
Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- B – 22.1 Versicherungsombudsmann
halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
der Bedingungsanpassung. nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
B – 17 Wann verjähren Ansprüche Versicherungsombudsmann e. V.
aus diesem Vertrag? Postfach 08 06 32
10006 Berlin
B – 17.1 Gesetzliche Verjährung E-Mail:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- beschwerde@versicherungsombudsmann.de
jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Internet: www.versicherungsombudsmann.de
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- Tel.: 0800 3696000
chen Gesetzbuchs. Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B – 17.2 Aussetzung der Verjährung Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei gebührenpflichtigen Rufnummern:
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Tel.: +49 30 20605899
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Fax: +49 30 20605898.
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
in Textform zugeht. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
B – 18 Welches Recht findet Anwendung? Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht.
B – 22.2 Versicherungsaufsicht
B – 19 Welches Gericht ist zuständig? Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
B – 19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
trag zuständig ist. (BaFin)
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- Sektor Versicherungsaufsicht
nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Graurheindorfer Str. 108
wöhnlichen Aufenthalts. 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
B – 19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- Tel.: 0228 4108-0
trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, Fax: 0228 4108-1550.
wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
scheiden kann.
B – 20 Versicherungsjahr
B – 22.3 Rechtsweg
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- weg zu beschreiten.
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
nen Zeitpunkt.
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