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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB, 291034)
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Janitos
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
Versicherungsbedingungen und Informationen
Stand: 01.07.2024 | Bedingungsnummer: 291034
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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur
Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
(Stand 08.2022)
1. Vertragsgrundlagen 8. Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung
2. Beginn des Versicherungsschutzes 9. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
3. Prämienzahlung, Versicherungsperiode 10. Verjährung
4. Fälligkeit des Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter 11. Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Zahlung oder Nichtzahlung
12. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
5. Fälligkeit der Folgeprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder
Nichtzahlung 13. Anzuwendendes Recht
6. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung 14. Embargobestimmung
7. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
1. Vertragsgrundlagen auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Das gilt nicht, wenn
Sie die Nichtzahlung der Prämie nicht zu vertreten haben.
Vertragsgrundlagen sind
• der Versicherungsantrag 4.3. Rücktritt
• der Versicherungsschein Sie zahlen die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig. In diesem
Fall können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht
• Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-
bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass
Versicherung (AFB)
Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. Im Falle eines
• Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Rücktritts sind wir berechtigt, eine Geschäftsgebühr zu verlangen.
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
• die gesetzlichen Vorschiften, soweit in den jeweils geltenden Versi- 5. Fälligkeit der Folgeprämie, Folgen verspäteter Zahlung
cherungsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. oder Nichtzahlung
2. Beginn des Versicherungsschutzes 5.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- Die Folgeprämien werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils am
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie unverzüg- Ersten des Monats fällig, für dessen Zeitraum die Prämie geleistet werden
lich im Sinne von Ziffer 4.1 zahlen. soll. Der Zeitraum ist abhängig von der vereinbarten Zahlungsweise.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein
3. Prämienzahlung, Versicherungsperiode oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die 5.2. Verzug
vereinbarte Dauer des Vertrages länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte
Sie zahlen eine Folgeprämie nicht rechtzeitig. In diesem Fall geraten Sie,
Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungspe-
auch ohne Mahnung in Verzug.
riode der Dauer des Vertrages.
Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung verschuldet haben.
3.1. Prämienzahlung
Sie sind mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug. In diesem Fall
Die Prämie ist eine Jahresprämie, die im Voraus zu zahlen ist. Wenn Sie können wir Ersatz für den Schaden verlangen, der uns durch den Verzug
mit uns eine Ratenzahlung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) entstanden ist.
vereinbart haben, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten
Jahresprämie. 5.3. Zahlungsfrist
Sie zahlen eine Folgeprämie nicht rechtzeitig. In diesem Fall können wir
3.2. Versicherungssteuer
Ihnen auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. Darüber müssen wir Sie
Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) informieren. Die Zahlungsfrist muss
in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Aufforderung zur Zahlung ist nur dann wirksam, wenn wir Sie je
4. Fälligkeit des Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäte- Vertrag über folgende Punkte informieren:
ter Zahlung oder Nichtzahlung
• die ausstehende Prämie
4.1. Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie • die Zinsen
Die erste oder einmalige Prämie wird – wenn Sie nichts Anderes mit uns • die Kosten
vereinbart haben – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
Zugang des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung fällig. • die rechtlichen Folgen, die mit dem Überschreiten der Frist verbun-
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. den sind.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- Die rechtlichen Folgen sind:
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags- • wir sind leistungsfrei
schluss zu zahlen.
• wir haben das Recht zur Kündigung des Vertrages.
4.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
5.4. Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Sie zahlen die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
Nach Ablauf der Zahlungsfrist haben Sie die angemahnte Prämie nicht
einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall beginnt der Versicherungs-
bezahlt. In diesem Fall
schutz erst ab dem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung hierfür ist, dass
wir Sie durch • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungs-
schutz.
• eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder
• können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
• einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
Zahlen Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den ange- 9. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
mahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwi-
schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein 9.1. Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
Versicherungsschutz.
9.1.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben zu gefahrerheblichen
5.5. Rechtzeitige Zahlung bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat Umständen
Wir haben mit Ihnen die Einziehung der Prämie von einem Konto verein- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen
bart. In diesem Fall gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
• die Prämie zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den
• Sie der Einziehung nicht widersprechen. Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheb-
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie ohne Ihr lich sind.
Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforde- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Um-
rung in Textform unverzüglich zahlen. ständen, die wir
Haben Sie es zu vertreten, dass die fällige Prämie nicht eingezogen
• nach Ihrer Vertragserklärung,
werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine Zahlung außerhalb des
SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Werden durch Kreditinstitute • aber noch vor Vertragsannahme
Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug bei uns in Textform stellen.
erhoben, sind diese von Ihnen als Verzugsschaden zu zahlen.
Wenn ein Vertreter die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie
Sie sind zur Zahlung erst dann verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Text- beantwortet und wenn er den gefahrerheblichen Umstand kennt oder
form aufgefordert haben. arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon
Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
6. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
9.1.2. Mögliche Folgen einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeige-
Haben wir mit Ihnen die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, pflicht
sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung
einer Rate im Verzug sind. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf
Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
Ferner können wir von Ihnen für die Zukunft jährliche Prämienzahlung
verlangen. • vom Vertrag zurücktreten,
• den Vertrag kündigen,
7. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung • den Vertrag ändern oder
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den
• den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Teil der Prämie, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Rücktritt:
8. Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung Bei unvollständigen und unrichtigen Angaben zu den gefahrerhebli-
chen Umständen können wir vom Vertrag zurücktreten.
8.1. Dauer und Ende des Vertrages
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder
8.1.1. Vertragsdauer Ihr Vertreter die unvollständigen oder unrichtigen Angaben weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
abgeschlossen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht
zurücktreten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass wir den Vertrag
8.1.2. Stillschweigende Verlängerung auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der de zu gleichen oder anderen Bedingungen (z.B. höhere Prämie oder
Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt eingeschränkter Versicherungsschutz) geschlossen hätten.
wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Im Fall des Rücktritts haben Sie auch für die Vergangenheit keinen
Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit Versicherungsschutz.
zugehen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
8.1.3. Vertragsbeendigung unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag Sie weisen nach, dass der unvollständig oder unrichtige angezeigte
zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Umstand
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag • weder für den Eintritt, die Feststellung oder den Umfang des
schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres Versicherungsfalls,
kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. pflicht ursächlich war.
8.2. Kündigung nach Versicherungsfall Wird die Anzeigepflicht jedoch arglistig verletzt, besteht auch in
diesem Fall kein Versicherungsschutz.
8.2.1. Kündigungsrecht
Im Fall des Rücktritts steht uns der Teil der Prämie zu, der der abge-
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir laufenen Vertragszeit bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-
den Versicherungsvertrag kündigen. rung entspricht.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklä-
ren. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Ab-
Kündigung:
schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig oder schuld-
Abweichende Regelungen zum Kündigungsrecht können sich, aus den
los, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-
Monat kündigen.
/E-Bike-Versicherung (BBR) ergeben.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,
8.2.2. Kündigung durch den Versicherungsnehmer dass wir den Vertrag auch
Kündigen Sie in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer, wird Ihre • bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch de zu gleichen Bedingungen
bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens
• zu anderen Bedingungen (z.B. höhere Prämie oder einge-
jedoch zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
schränkter Versicherungsschutz)
8.2.3. Kündigung durch den Versicherer geschlossen hätten.
Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei Ihnen wirk-
sam.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
Vertragsänderung:
11. Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
zu anderen Bedingungen, z.B. höhere Prämie oder eingeschränkter Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns auf, können
Versicherungsschutz geschlossen hätten, werden die anderen Sie sich jederzeit an unsere Beschwerdestelle wenden:
Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Bestandteil des
Vertrags.
Janitos Versicherung AG
Bei einer unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung, werden die
Beschwerdemanagement
anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
Bestandteil des Vertrags. Im Breitspiel 2-4
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unse- 69126 Heidelberg
re Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn Telefon 06221 7091460
• wir im Rahmen einer Vertragsänderung die Prämie um mehr als E-Mail beschwerde@janitos.de
10% erhöhen oder
• wir die Absicherung der Gefahr für einen nicht angezeigten
Außerdem stehen Ihnen insbesondere folgende weitere Beschwerdemög-
Umstand ausschließen.
lichkeiten zu:
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Änderung
des Vertrags hinweisen. 11.1. Versicherungsombudsmann
Wenn es sich bei Ihnen um einen Verbraucher oder um eine Person
handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte:
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versi-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des
cherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Vertrags stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
lung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht
hingewiesen haben. Versicherungsombudsmann e.V.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ände- Postfach 080632
rung des Vertrages, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder
10006 Berlin
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Telefon: 0800 3696000
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Änderung des Vertrags nur innerhalb eines Monats schriftlich gel- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von Internet: www.versicherungsombudsmann.de
der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben,
frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem
auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
frist noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-
Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des Ver- Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch
trags. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre
können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsom-
budsmann weitergeleitet.
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden,
beträgt die Frist zehn Jahre. 11.2. Versicherungsaufsicht
Wenn Sie mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden sind oder
Anfechtung: Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kön-
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung nen Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige wenden. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. leistungsaufsicht.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu, der der
abgelaufenen Vertragszeit bis zum Wirksamwerden der Anfech- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
tungserklärung entspricht. Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
Erweiterung des Versicherungsschutzes 53117 Bonn
Die vorherigen Absätze gelten entsprechend, wenn der Versicherungs- Telefon: 0800 2 100 500
schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
erforderlich ist. E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
10. Verjährung
10.1. Gesetzliche Verjährung Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle
nicht verbindlich entscheiden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des 11.3. Rechtsweg
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
10.2. Aussetzung der Verjährung
11.4. Klagen gegen den Versicherer
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende
worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung
Gerichte zuständig:
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform
zugeht. • das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Nieder-
lassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
• das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz
haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz unseres
Unternehmens oder Niederlassung zuständig.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
11.5. Klagen gegen den Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres
Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Ist uns Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz unseres Unterneh-
mens oder unserer Niederlassung, zuständig.
12. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
12.1. Anzeigen und Willenserklärungen
Anzeigen oder Erklärungen sollen an uns gerichtet werden.
12.2. Anschriftenänderung
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine Willenserklärung
abgeben wollen, gilt Folgendes:
Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen,
wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift
geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
13. Anzuwendendes Recht
Für die rechtlich selbstständigen Verträge gilt deutsches Recht.
14. Embargobestimmung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi-
cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar-
teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur
Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
(Stand 01.07.2024)
1. Welche Sachen sind versichert? / Welche Sachen sind nicht 13. Versicherung für fremde Rechnung
versichert?
14. Mehrfachversicherung
2. Versicherte Gefahren und Schäden
15. Überversicherung
3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden
16. Übergang von Ersatzansprüchen
4. Versicherungsort
17. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
5. Versicherungswert, Versicherungssumme und Versicherungsfalles, arglistige Täuschung
Unterversicherungsverzicht
18. Repräsentanten
6. Entschädigung
19. Prämienberechnung
7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
20. Prämienanpassung
8. Wieder herbeigeschaffte Sachen
21. Innovationsupdate
9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interesses
22. Vorversicherergarantie
10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
23. Marktgarantie
11. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
12. Wohnungswechsel
1. Welche Sachen sind versichert? / Welche Sachen sind c) Fahrräder, deren Nutzen unmittelbar der Ausübung eines Gewerbes
nicht versichert? dienen und / oder die rein für Marketing- und Verkaufszwecke ein-
gesetzt werden (z.B. Fahrräder als Werbefläche, Foodbikes,
1.1. Versicherte Sachen Coffeebikes und ähnliche Nutzungen);
a) Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne d) Eigenbauten;
oder mit Tretunterstützung (Pedelec/E-Bike), sowie dessen Anhä- e) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
nger (auch für den Kinder- und Tiertransport). Soweit im Folgenden
der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit auch Pedelecs/E- f) Dirt-Bikes;
Bikes gemeint. g) Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf
vorliegt;
b) Versichert sind alle Mietfahrräder, die Sie oder eine mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einem gewerblichen h) Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Originalhändlerrechnung
Anbieter für den Zeitraum von maximal 7 Tagen mieten und nutzen. über den Neukauf und ohne einen Privatkaufvertrag erworben wur-
Dem gleichgesetzt sind Fahrräder, die durch eine Fachwerkstatt den;
kostenlos zur Verfügung gestellt werden, während sich das versi- i) Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden,
cherte Fahrrad nach Ziffer 1.1. a) in Reparatur befindet.
Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, welches Sie von Ih-
c) Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder rem Arbeitgeber erhalten haben und selbst versichern müssen;
dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile (auch Ersatzakku, La-
degerät und Kabel), sowie die zur Diebstahlsicherung mitgeführten j) nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörtei-
eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführte (auch elektro- le wie z. B. Navigationssysteme, Action-Cams, Smartphones.
nischer) Diebstahlsicherungen.
2. Versicherte Gefahren und Schäden
Ein Teil ist fest mit dem Fahrrad verbunden, wenn es nicht ohne
Beschädigung oder nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Sind Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der folgenden Gefahren
Laufräder oder der Sattel mit Schnellspannern befestigt, gelten und Schäden Ihr Fahrrad versichert sein soll.
auch diese als fest verbunden. Ebenso als fest verbunden gelten Von den nachstehend unter den Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Gefah-
vom Hersteller für das Pedelec/E-Bike mitgelieferte Bordcomputer, ren und Schäden besteht Versicherungsschutz nur für solche, die
über die essenzielle Funktionen des Fahrrads (Motorsteuerung, Be- Sie mit uns vereinbart haben und die im Versicherungsschein oder
leuchtung etc.) gesteuert werden. in seinen Nachträgen dokumentiert sind.
d) Versichert ist auch nachfolgend aufgeführtes, (lose) mit dem Fahr-
2.1. Diebstahl-Schutz – sofern vereinbart –
rad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch Tiertransport- 2.1.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen
korb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Flickzeug, durch
Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilo- a) Diebstahl;
meterzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatrat-
Voraussetzung ist, dass Sie das versicherte Fahrrad und seine An-
ze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schlaf-
hänger gemäß Ziffer 10.1 gegen eine Wegnahme gesichert haben.
sack, Schleppstange, Schloss, Spiegel, Steckschutzblech, Tacho-
meter, Tandemstange/-kupplung, Trinkflasche, Werkzeug, Werk- b) Raub bei Anwendung von Gewalt;
zeugtasche, Zelt. Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand ge-
gen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
1.2. Nicht versichert sind
c) Raub bei Androhung einer Gewalttat;
a) Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht
besteht; Sie geben versicherte Sachen heraus oder lassen sie sich weg-
nehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder
b) gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten
Leben androht.
(wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleih-
fahrräder; d) Räuberische Erpressung;
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen, die Sie
erst aufgrund der Androhung oder Anwendung von Gewalt an den
Ort der Herausgabe oder Wegnahme heranschaffen.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
e) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft;
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, weil Ihre Wider- c) Brand, Explosion, Blitzschlag;
standskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener
Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Kraft auszubreiten vermag.
Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine
sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem
ein Herzinfarkt entstanden sein. Beeinträchtigungen durch Alkohol Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
oder Drogenkonsum gelten nicht als unverschuldete Ursachen. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
f) Plünderung; ein Dritter eignet sich versicherte Sachen gewaltsam d) Elektronikschäden;
und/ oder widerrechtlich an unter Ausnutzung einer Notsituation im Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsge-
öffentlichen Raum (z.B. Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, räten durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder Feuchtig-
Naturkatastrophe). keit.
g) Trickdiebstahl; Versicherungsschutz besteht auch für versicherte e) Verschleiß des Akkus;
Sachen, wenn Ihnen diese durch angewandte List, Schnelligkeit,
besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überra- Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er
schungsmomentes weggenommen wird. in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 %
der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
h) Unterschlagung; ein Dritter gibt Ihnen versicherte Sachen nicht
heraus, obwohl Sie ihn dazu aufgefordert haben und er sie nicht f) Verschleiß sonstiger Fahrradteile;
behalten darf. Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile
in den ersten 5 Jahren ab Neukauf, sofern das Fahrrad zum Zeit-
2.1.2. Diebstahl und Raub eines versicherten Anhängers punkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als
Für den gemäß Ziffer 10.1 gesicherten Anhänger besteht auch Versiche- 12 Monate war. Die Altersberechnung beginnt mit dem Rechnungs-
rungsschutz, wenn er nicht mehr mit dem versicherten Fahrrad verbunden datum der Originalhändlerrechnung über den Neukauf.
ist. g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler;
2.1.3. Diebstahl und Raub von versichertem Fahrradzubehör und Fahr- h) Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung;
radgepäck gemäß Ziffer 1.1 c) i) Kabelschäden durch Kabelbruch, Tierbisse oder Kurzschluss.
Versicherungsschutz gemäß Ziffer 2.1.1 besteht nur, solange sich das
Fahrrad in Gebrauch befindet. 2.2.2. Kaskoschäden an versicherten Mietfahrrädern gemäß Ziffer 1.1. b)
Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahr- Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1. a)
radgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versi- bis c) und h).
cherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt. 2.2.3. Kaskoschäden an versichertem Fahrradzubehör und Fahrradge-
päck gemäß Ziffer 1.1 c)
2.2. Kasko-Schutz – sofern vereinbart -
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1 a)
2.2.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen bis c).
durch
Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahr-
a) Unfall, Fall- und Sturzschäden, Vandalismus; radgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versi-
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer cherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel ein-
wirkendes Ereignis. 2.3. Schutzbrief – sofern vereinbart -
Hierzu zählt auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere 2.3.1. Voraussetzungen für unsere Leistung
Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus. Das Fahrrad kann aufgrund einer Panne nicht mehr genutzt werden oder
b) Naturgefahren Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau-, Erd- Sie sind aufgrund eines Unfalls mit dem versicherten Fahrrad nicht mehr
beben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus- in der Lage, die Fahrt fortzusetzen.
bruch, Meteoriteneinschlag; Als Panne gilt eine Störung durch Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden,
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- sowie durch Unfall gemäß Ziffer 2.2.1 a) am versicherten Fahrrad, auf-
stärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens grund dessen der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
62 km pro Stunde). Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie und übernehmen die Kosten
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. für nachfolgende Hilfeleistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden mit er- machen. Voraussetzung ist, dass Sie uns Ihren Schaden über unsere
heblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von Notrufnummer melden. Die Notrufnummer (24 Stunden Erreichbarkeit)
oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witte- entnehmen Sie bitte unserer Homepage
rungsniederschläge.
www.janitos.de
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdi-
schen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsnie-
derschläge aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit 2.3.2. Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich in Deutsch-
verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. land und Österreich erbracht.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die a) Pannenhilfe;
durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pan-
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über nenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach
naturbedingten Hohlräumen. Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Ein-
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von satz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort. Wir übernehmen
Erd- oder Gesteinsmassen. die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versi-
cherten Fahrrads am Schaden- bzw. Leistungsort, sofern diese mit
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eis- den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten
massen. Kleinteilen erfolgen kann. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen nieder- Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach
gehen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwel- Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech-
le. nisch möglich erreichbar ist.
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen Für nicht von uns organisierte Pannenhilfe übernehmen wir Kosten
der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen o- bis 50 EUR.
der dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. b) Abschlepphilfe;
Ein Meteorit ist ein Festkörper kosmischen Ursprungs, der die At-
mosphäre durchquert und die Erdoberfläche erreicht.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leis- Wir leisten nicht für
tungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das a) Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt
Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten haben;
geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die Kosten hierfür.
Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradwerk- b) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg,
statt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnort. Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen (außer im Fal-
le einer Plünderung nach 2.1.1. f));
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Ab-
schleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich c) Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive
erstatten wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck Substanzen.
und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit
3.2. Ausschlüsse Kasko-Schutz
dem Fahrrad nicht möglich ist.
Im Rahmen des Kasko-Schutzes gemäß Ziffer 2.2 leisten wir nicht für:
c) Bergung;
a) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder
versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen,
einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgen wir für
Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
seine Bergung und Abtransport einschließlich Gepäck und über-
nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. So- b) Schäden durch Rost oder Oxidation;
fern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die c) Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
entstehenden Kosten in voller Höhe.
d) Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z.B.
d) Weiter- oder Rückfahrt; Tuning) oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten;
Wir übernehmen die Kosten für die e) Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Hersteller-
• Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vorgaben entsprechende Reinigung oder Verwendung des Fahrrads
vom Schadenort zum Zielort, und des Anhängers;
• Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, f) Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen;
• Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder g) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler),
fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder ver-
traglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
bis zur Höhe von 500 EUR
h) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
e) Ersatzfahrrad;
i) Schäden, auch Verschleißschäden, die bei Abschluss des Versiche-
Wir übernehmen die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zur Wieder- rungsvertrages bereits vorhanden waren;
herstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des
gestohlenen Fahrrads, längstens jedoch für 7 Tage. j) Schäden, die entstehen
Unsere Entschädigung ist auf maximal 50 EUR je Tag begrenzt. • bei der Teilnahme an (Rad-) Sportveranstaltungen, wenn das
primäre Ziel auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
Nehmen Sie die Leistungen Weiter- und Rückfahrt gemäß d) in An- ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine
spruch, übernehmen wir keine Kosten für ein Ersatzfahrrad. Zeitmessung durchgeführt wird, sowie an zur Vorbereitung der
f) Übernachtungskosten; (Rad-) Sportveranstaltung von einem Veranstalter organisierte
Wir übernehmen die tatsächlich angefallenen Kosten für erforderli- oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzie-
che Übernachtungen bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahr- lung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird,
rad wiederhergestellt ist, längstens jedoch für 5 Nächte. Unsere • bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch
Entschädigung ist auf 80 EUR je Übernachtung begrenzt. Downhill-Fahrten) und
Nehmen Sie die Leistungen Weiter- und Rückfahrt gemäß d) in An- • bei Fahrten auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder
spruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine ähnlichen (auch inoffiziellen) Einrichtungen.
Nacht.
3.3. Ausschlüsse Schutzbrief
g) Fahrrad-Rücktransport;
Im Rahmen des Schutzbriefs gemäß Ziffer 2.3 leisten wir nicht für Ausfäl-
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe
le des versicherten Fahrrads durch folgende Ursachen:
nicht innerhalb von drei Werktagen wiederhergestellt werden, und
übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be- a) entladene Akkus;
trag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet b) fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch
werden muss, sorgen wir für den Transport des versicherten Fahr- einer Luftpumpe behoben werden kann;
rads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
c) ein gemäß Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe Fahrrads, wenn dieser zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder
der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer
versicherten Person. von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich ge-
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte Fahrrad macht wird.
nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten 4. Versicherungsort
Fahrrad gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt, sein Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Raub gemäß Ziffer 2.1 sowie
könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir Kasko-Schäden gemäß Ziffer 2.2 gilt weltweit.
nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
Für die Schutzbrief-Leistungen gemäß Ziffer 2.3 gilt der Versicherungs-
h) Fahrrad-Verschrottung; schutz nur in Deutschland und Österreich.
Muss das versicherte Fahrrad verschrottet werden, übernehmen wir
die Kosten hierfür sowie die Transportkosten vom Schaden- zum 5. Versicherungswert, Versicherungssumme und Unterver-
Entsorgungsort. sicherungsverzicht
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versi-
5.1. Versicherungswert
cherte Person ausbezahlt. Sofern Gepäck zum Wohnort transpor-
tiert werden muss, übernehmen wir die Kosten des Transportes bis Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen gemäß
zum Wert der Bahnfracht. Ziffer 1.1 in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Dieser setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis
2.3.3. Die Leistungen nach d) bis f) erbringen wir auch, wenn Ihnen auf
einer Reise das versicherte Fahrrad gestohlen wurde, Sie diesen Dieb- a) des Fahrrads sowie dessen Anhängers,
stahl polizeilich gemeldet haben, und diese Leistungen erforderlich waren. b) jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des
Fahrrads gehörenden Teils,
3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden c) jedes mit dem Fahrrad (lose) verbundenen Zubehörteils und Fahr-
radgepäckstücks gemäß Ziffer 1.1 c), soweit dieses auf dem Händ-
3.1. Generelle Ausschlüsse
ler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberech- Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschä-
nung. digung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann,
gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in
5.2. Versicherungssumme einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie vereinbart ist.
soll (bei Neu- und Gebrauchträdern) dem Versicherungswert gemäß Ziffer Verlangen Sie jedoch von uns eine Regulierung aus diesem Versiche-
5.1 entsprechen. rungsvertrag, werden wir in Vorleistung treten und den Schadenfall
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von bedingungsgemäß regulieren.
20 %, wenn
• bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme
7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entspricht,
7.1. Fälligkeit der Entschädigung
• eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der
o die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. Höhe nach abschließend festgestellt haben.
aufgrund eines Preisanstiegs) und Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als
o von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird. Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu
zahlen ist.
5.3. Unterversicherungsverzicht
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung, wenn sich im Schaden- 7.2. Verzinsung
fall herausstellt, dass die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versi- Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem
cherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert. anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen.
6. Entschädigung Dies gilt nicht, soweit sie innerhalb eines Monats geleistet wurde.
6.1. Gesamtentschädigung Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf die Versiche-
und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
rungssumme zuzüglich des Vorsorgebetrags gemäß Ziffer 5.2 begrenzt.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
6.2. Entschädigungsberechnung
7.3. Hemmung
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
Bei der Berechnung der Fristen gemäß den Ziffern 7.1 und 7.2 gilt:
a) zerstörten oder durch Diebstahl oder Raub abhanden gekommenen
Sachen der Neuwert; Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens
Ihrerseits die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden
Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art
kann.
und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfal-
les. 7.4. Aufschiebung der Zahlung
b) beschädigten Sachen und Verschleiß die notwendigen Reparatur- Wir können die Zahlung aufschieben, solange
kosten für die Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüch-
a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
tigkeit, höchstens jedoch der Neuwert.
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder
Ersetzt werden jedoch nur die erforderlichen und tatsächlich angefallenen
Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch
Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur. Die Reparatur oder
läuft.
Wiederbeschaffung ist anhand der Werkstattrechnung oder Händlerrech-
nung nachzuweisen.
8. Wieder herbeigeschaffte Sachen
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht
beeinträchtigt, so besteht kein Entschädigungsanspruch. 8.1. Anzeigepflicht
6.3. Restwerte Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener
Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
Restwerte werden angerechnet.
Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
6.4. Mehrwertsteuer
8.2. Entschädigung
Die Mehrwertsteuer wird in allen Fällen nur dann ersetzt, wenn und soweit
diese tatsächlich angefallen ist und Sie diese auch entrichtet haben. Der Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhal-
Nachweis der Entrichtung der Mehrwertsteuer ist durch Vorlage einer ten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsrechnung zu führen. Die Mehrwert- a) Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung;
steuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung.
Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wo-
6.5. Voraussetzung für eine Entschädigung chen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich ge-
leistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die erforderlichen und
tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur nachweisen (Nachweis Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
durch Reparaturrechnung). Die entsprechende Reparaturkostenrechnung b) Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung;
der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindes-
tens Hersteller bzw. Marke, Modell, Rahmen- oder Codiernummer) Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Auf-
enthalten. forderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sa-
che zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
Sofern Sie uns die Schadenhöhe nicht belegen können (z. B. durch
fehlende Nachweise bzgl. Erwerb, Hersteller bzw. Marke, Modell, Alter), • Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versiche-
ist unsere Entschädigung auf max. 150 EUR für Fahrräder begrenzt. rungswerts können Sie uns die Sache zur Verfügung stellen.
Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen
6.6. Selbstbeteiligung nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Sie das
nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
6.6.1. Die mit uns vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den Kasko-
• Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger
Schutz nach Ziffer 2.2. weisen wir im Versicherungsschein aus.
Höhe des Versicherungswerts müssen Sie diese im Einver-
6.6.2. Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an (Rad-) Sport- nehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir
veranstaltungen, die nicht unter Ziffer 3.2. j) ausgeschlossen sind, entste- erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs-
hen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25%. tens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt ha-
ben.
6.7. Besonderheiten im Schadenfall
8.3. Beschädigte Sachen
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt c) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch
worden, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht,
der Reparaturkosten verlangen oder behalten. soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung
8.4. Mögliche Rückerlangung
betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme zuzüglich
Ist es Ihnen möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache Vorsorgebetrag; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf
zurückzuerlangen, ohne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die unsere Weisung entstanden sind.
Sache als zurückerhalten.
e) Wir haben den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Ihr
8.5. Übertragung der Rechte Verlangen vorzuschießen.
Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt: 11.2. Anzeige- und Aufklärungspflichten
Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu Zusätzlich haben Sie
übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
a) uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt
haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzu-
9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interes- zeigen;
ses
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unver-
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung züglich der Polizei anzuzeigen;
vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Inte-
c) den Diebstahl/Raub, die Unterschlagung bzw. die mutwillige Be-
resses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-
schädigung des versicherten Fahrrads unverzüglich bei einer örtli-
nis erlangen.
chen Polizeidienststelle unter Angabe von
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die
Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a). • Hersteller bzw. Marke,
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versi- • Modell und
cherungsschutz nur für die Fahrräder, die abhandengekommen, zerstört • Rahmen-, Codier- oder sonstige Identifikationsnummer
oder veräußert wurden.
anzuzeigen, und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die
Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Dieb-
10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles stahls wieder herbeigeschafft wurden.
10.1. Diebstahlsicherung d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schaden-
stelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden
Fahrräder und deren Anhänger müssen Sie jeweils durch ein massives
sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild
Falt-, Ketten- oder Bügelschloss eines namhaften Herstellers (z.B. Abus,
nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die be-
Axa, Kryptonite, Masterlock, Trelock, Knog) an einen festen und stati-
schädigten Sachen sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzu-
schen Gegenstand anschließen, wenn Sie es abstellen. Kabel-, Rahmen-
bewahren;
oder Speichenschlösser werden nicht als geeignete Diebstahlsicherung
anerkannt. e) Schäden am zum Transport einem Beförderungsunternehmen
aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger unverzüglich dem Beför-
Eine Verwendung der vorgenannten Schlösser und die Art der Sicherung
derungsunternehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen
ist nicht erforderlich, wenn
hierüber müssen Sie uns vorlegen;
• sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlos-
f) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Textform (z. B. E-
senen, nur Ihnen zugänglichen Raum (z. B. Kellerraum, Ga-
Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versi-
rage oder Schuppen) befinden,
cherungsfalles oder des Umfanges, der unserer Leistungspflicht er-
• sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlos- forderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
senen und fest umschlossenen Innenraum eines Kraftfahr- Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu ge-
zeugs oder Kraftfahrzeuganhängers befinden, statten;
• das Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarem g) uns bei einer Reparatur die erforderlichen und tatsächlich angefal-
Rahmenhalter befestig ist. lenen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkosten-
rechnung nachzuweisen. Die entsprechende Reparaturkostenrech-
10.2. Codierung nung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahr-
Wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer rad (mindestens Hersteller bzw. Marke, Modell, sowie Rahmen- o-
hat, müssen Sie dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim der Codiernummer) enthalten.
Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) vor Antragstellung Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen,
codieren lassen. müssen Sie uns vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag
zur Genehmigung vorlegen.
10.3. Wartung und Verwendung
h) uns die Originalhändlerrechnung über den Neukauf des versicher-
Das Fahrrad ist in einem den Herstellervorgaben entsprechenden ord- ten Fahrrades sowie Unterlagen über dessen Hersteller bzw. die
nungsgemäßen Zustand zu halten und die vorgeschriebenen Wartungsin- Marke, Modell und Rahmen- oder Codiernummer beizubringen.
tervalle einzuhalten. Sollten Sie das versicherte Fahrrad von einer Privatperson erwor-
Akkus des versicherten Fahrrades sind nach Herstellervorgaben zu laden ben haben, ist zusätzlich der Privatkaufvertrag beizubringen;
und zu lagern, insbesondere in den kalten Jahreszeiten. i) uns den Kaufbeleg für das vom Schadenfall betroffene Zubehör und
Gepäck beizubringen;
11. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungs-
j) uns den Kaufbeleg des verwendeten Schlosses beizubringen;
falles
k) uns sonstige angeforderte Belege, z.B. Lichtbilder etc., die zur
Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles folgende Oblie-
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer
genheiten zu erfüllen:
Leistungspflicht erforderlich sind, beizubringen, deren Beschaffung
11.1. Abwendung und Minderung des Schadens Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
a) Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des 11.3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
Schadens zu sorgen. Dabei haben Sie unsere Weisungen, soweit
a) Verletzen Sie eine Obliegenheit gemäß den Ziffern 10 oder 11
für Sie zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch münd-
vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei
lich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestat-
grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,
ten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ih-
cherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemä-
res Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr-
ßem Ermessen zu handeln.
lässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt
des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und
Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie
auf unsere Weisung machen.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
b) Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende
14.2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann voll-
ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Verletzen Sie die Anzeigepflicht gemäß Ziffer 14.1 vorsätzlich oder grob
Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese fahrlässig, sind wir gemäß den Ziffern 10 und 11 beschriebenen Voraus-
Rechtsfolge hingewiesen haben. setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise
leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des
c) Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt
Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Dies gilt
haben.
auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls 14.3. Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr
Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit
versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen
arglistig verletzt haben.
den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die
Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Be-
12. Wohnungswechsel
stehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt-
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie bestimmt sich unter anderem nach schaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
Ihrem Wohnsitz. Daher müssen Sie uns einen Wohnungswechsel spätes-
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet,
tens bei Umzugsbeginn anzeigen. Mit Umzugsbeginn gelten unsere
dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm
Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
nach seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im Ganzen nicht
Wenn sich die Prämie aufgrund Ihres neuen Wohnorts erhöht, können Sie mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen.
den Vertrag kündigen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi-
Kündigen Sie, müssen Sie dies in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder cherer bestehen.
Brief) tun. Hierfür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung
über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem
Zugang Ihrer Kündigung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat nach- vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus al-
dem sie uns zugegangen ist wirksam. len Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag
Uns steht im Fall einer Kündigung die Prämie nur in bisheriger Höhe und der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wur-
zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu. de, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei
Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der An-
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
spruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine hö-
erlischt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Umzugs.
here Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der
Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben
13. Versicherung für fremde Rechnung worden wäre.
13.1. Rechte aus dem Vertrag c) Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen,
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interes-
fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
se eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus
diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten zu. Das Uns steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den
gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
13.2. Zahlung der Entschädigung 14.4. Beseitigung der Mehrfachversicherung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlan- a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung
gen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versi- entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachver-
cherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung sicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später ge-
verlangen. schlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme un-
ter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag her-
13.3. Kenntnis und Verhalten abgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
12.3.1. Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche-
sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis rungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt
und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.
Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehr-
sich das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen fachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der
lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist. mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken
12.3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleich-
Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm ihre recht- zeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden,
zeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war. können Sie nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche-
12.3.3. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn rungssummen und der Prämien verlangen.
Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den
Versicherer nicht darüber informiert hat. 15. Überversicherung
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interes-
14. Mehrfachversicherung ses erheblich, so können sowohl wir als auch Sie verlangen, dass zur
Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger
14.1. Anzeigepflicht Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den wir berechnet
Gefahr versichern, sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlos-
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer sen worden wäre.
und die Versicherungssumme anzugeben. Haben Sie die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich
dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der
Vertrag nichtig. Uns steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir
von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
16. Übergang von Ersatzansprüchen
16.1. Übergang von Ersatzansprüchen
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen.
Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt 19.3. Individuelle Merkmale zur Prämienberechnung
des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang Regelmäßiger nächtlicher Abstellplatz:
nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Scha-
den vorsätzlich verursacht. • Einzel- / Doppelgarage
• Gitter-Box / Käfig / abgeschlossener Einzelkeller
16.2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
• Wohnung
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs
dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschrif- • Tief- / Sammelgarage
ten zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei • Innenhof
dessen Durchsetzung durch uns soweit erforderlich mitzuwirken.
• Umfriedetes Grundstück
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung inso-
weit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten • Carport
erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie- • Straße
genheit ist sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
• unbekannt / andere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast
für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
20. Prämienanpassung
17. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des 20.1. Grundsatz
Versicherungsfalles, arglistige Täuschung Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz verein-
17.1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versi- bart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe
der nachfolgenden Regelungen steigen oder sinken.
cherungsfalles
a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von 20.2. Prämienanpassung
der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens Wir sind berechtigt, unsere Tarife mit sofortiger Wirkung für die bestehen-
durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Ihrer Person den Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzu-
festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leis-
bewiesen. tung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung
b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei berücksichtigen wir
wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Ver- die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der
sicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung. Versicherungstechnik.
Sofern sich eine Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergibt, kann
17.2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über sein.
Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von
Voraussetzung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent
Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
vorliegt. Bei einer Verminderung sind wir verpflichtet, die Absenkung an
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Sie weiterzugeben.
Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt,
so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. 20.3. Prämienerhöhung und Prämienermäßigung
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2
18. Repräsentanten Absatz 1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als
zurechnen lassen. Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
20.4. Kündigung bei Prämienerhöhung
19. Prämienberechnung
Die sich aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergebende
19.1. Änderung von Merkmalen zur Prämienberechnung Prämienerhöhung werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor dem
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrages ein im Versicherungs- Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Sie können den Versicherungs-
schein aufgeführtes Merkmal zur Prämienberechnung, berechnen wir die vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit
Prämie neu. Dies kann zu Prämiensenkungen oder zu einer Prämiener- Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämiener-
höhung führen. höhung kündigen.
Die neue Prämie gilt ab dem Tag der Änderung.
21. Innovationsupdate
19.2. Mitteilungspflicht zu den Merkmalen zur Prämienberechnung Verändern wir die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versi-
Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur cherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
Prämienberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR) (Stand 01.07.2024) ausschließlich
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die in Ihrem Vertrag berücksichtig-
zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie, so gelten die neuen Bedingungen
ten Merkmale zur Prämienberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben
mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberech- 22. Vorversicherergarantie
nung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb eine zu
22.1. Gegenstand der Leistungen
niedrige Prämie berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des lau-
fenden Versicherungsjahres die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen Im Rahmen der Vorversicherergarantie leisten wir auch bei Schadenfäl-
zur Prämienberechnung entspricht. len, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind
oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
eingeschlossen sind, jedoch über die Fahrradversicherung des unmittel-
vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie
baren Vorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert
berechnet worden, ist zusätzlich zur Prämienerhöhung eine Vertragsstra-
waren. Der Nachweis (in Form der Versicherungsbedingungen, Besonde-
fe in Höhe von einer Jahresprämie zu zahlen.
ren Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversi-
Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen cherung ist von Ihnen zu erbringen.
oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, die Prämie rückwirkend
22.2. Voraussetzungen
ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungüns-
tigsten Annahmen zu berechnen, wenn Als Vorvertrag gelten nur Verträge, die
• wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei • mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben
zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und
• unmittelbar vor Vertragsbeginn bei uns beendet wurden und
• und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von
• Sie als Versicherungsnehmer aufweisen und
mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Prämienberechnung
• deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
22.3. Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vor-
vertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und be-
rücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen oder höhere
Sublimits. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergaran-
tie richtet sich nach der bei uns vereinbarten Versicherungssumme für
diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei uns vereinbarte Versiche-
rungssumme hinaus ist nicht möglich.
22.4. Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht:
• für berufliche und gewerbliche Risiken
• bei Vorsatz
• für Schutzbrief-, Assistance- und sonstige versicherungsfrem-
de Dienstleistungen
• für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der
„unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Rei-
segepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“.
• für Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für diesen Vertrag
vereinbart wurden.
• für Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versi-
cherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, so-
fern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss wil-
lentlich verursacht wurden.
23. Marktgarantie
23.1. Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Marktgarantie leisten wir auch für Schäden am Fahrrad,
die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind
oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig
eingeschlossen sind.
Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach den Regelungen des
leistungsstärkeren Tarifs, über den die Fahrradschäden gemäß den
Voraussetzungen nach 23.2. mitversichert wären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche-
rungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung
nach 6.2. bleiben unberührt.
23.2. Voraussetzungen
Der bei uns nicht versicherte oder nicht ausreichend versicherte Schaden
wäre zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nachweislich über einen
leistungsstärkeren Tarif versichert gewesen. Der Versicherer, der den
leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelas-
sen. Der leistungsstärkere Tarif ist zum Zeitpunkt des Schadenereignis-
ses allgemein und überregional für jedermann in Deutschland zugänglich.
Der leistungsstärkere Tarif unterliegt dem deutschen Versicherungsver-
tragsrecht. Der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen
keinen Zusatzbeitrag. Die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe
oder ihrem Umfang nach nicht bei uns versicherbar – auch nicht gegen
einen Zusatzbeitrag.
Der Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen, Besonderen
Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Erfüllung der
Voraussetzungen, ist von Ihnen zu erbringen.
23.3. Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht:
• für berufliche und gewerbliche Risiken;
• für Leih- und Mietfahrrädern;
• bei Vorsatz;
• für Schäden durch Verschleiß;
• für Schutzbrief-, Assistance- und sonstige versicherungsfrem-
de Dienstleistungen;
• für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der
„unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Rei-
segepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“;
• für den Verzicht auf das Leistungskürzungs-, bzw. Leistungs-
verweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch
den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er
sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versi-
cherungsvertragsgesetz zusteht.
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