Volltext der Bedingungen
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Volltext aufklappen: NRV Firmenvertrags-Rechtsschutz 2025
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Firmenvertrags-Rechtsschutz
Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Stand: NRV 2025 PLUS
www.nrv-rechtsschutz.de
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Firmenvertrags-Rechtsschutz
» Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr
eingetretenen Versicherungsfälle. Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €,
» als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw.
Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28 NRV 2025 PLUS,
» es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz,
» versichert ab Gerichtsverfahren mit 500 € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall,
» gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienst-
leistungen, die der Versicherungsnehmer in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein
bezeichneten Tätigkeit erbringt. Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bauleistung ist,
besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.
» Nicht versichert: Streitigkeiten aus Versicherungs-
verträgen und Handelsvertreterrecht und wenn der
Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversiche-
Firmenvertrags-Rechtsschutz
rung anspruchsberechtigt ist.
» Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Bau
nebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß Absicherung gegen Streitigkeiten aus
Tarif. Verträgen mit Kunden 500 EUR SB
Jahresbrutto Streitwert-
» Schadenbeispiel: Unser VN verlangt vom Auftrag-
umsatz in Mio. EUR untergrenze netto
geber aufgrund der erbrachten Leistung seinen
Lohn. Dieser ist jedoch der Auffassung, dass die 0,25 750 EUR 650,40 EUR
Leistung mangelhaft ausgeführt wurde und verwei- 0,50 750 EUR 870,10 EUR
gert die Zahlung. Es kann zum Rechtsstreit kommen 0,75 1.000 EUR 1.118,70 EUR
wegen: 1,00 1.000 EUR 1.356,00 EUR
→ Der Auftraggeber verlangt Nachbesserung. 1,25 1.500 EUR 1.548,10 EUR
→ Auftraggeber will den Preis mindern. 1,50 1.500 EUR 1.762,80 EUR
→ Auftraggeber will Rückabwicklung des ge- 1,75 2.000 EUR 1.966,20 EUR
samten Auftrages und die Anzahlung zurück.
2,00 2.000 EUR 2.158,30 EUR
→ Auftraggeber verlangt Schadenersatz und will
eine andere teurere Firma beauftragen. 2,50 2.500 EUR 2.339,10 EUR
3,00 2.500 EUR 2.508,60 EUR
3,50 3.000 EUR 2.655,50 EUR
Ein Party-Service hat eine Hochzeitsgesellschaft 4,00 3.000 EUR 2.813,70 EUR
beliefert. Die Rechnung für das Catering beläuft sich 4,50 4.000 EUR 2.960,60 EUR
auf 8.500 €. Die Auftraggeber zahlen diese Rechnung
5,00 5.000 EUR 3.107,50 EUR
nicht, da zwei Gästen von 150 Gästen nach der Hoch-
zeitsfeier übel geworden ist. Den genannten Jahresbeiträgen ist die Versicherungssteuer von aktuell
19 % hinzuzurechnen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren
wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die Nettobeiträge gewährt.
1. Ihr Anwalt am Telefon: 2. der Inkassoservice:
Anrufen und Bescheid wissen Schon vorgerichtliche unstreitige Ansprüche sichern
Und wenn alle Stricke reißen:
→ Firmenvertrags-Rechtsschutz: Für den Rechtsstreit vor Gericht!
www.nrv-rechtsschutz.de
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Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
» Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen
Versicherungsfälle. Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €,
» als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw.
Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28,
» es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL,
» versichert ab Gerichtsverfahren mit 10 % der Kosten als Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall, mindestens
jedoch 500 € Selbstbeteiligung,
» gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/ oder
Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Hierzu zählen nicht nur die Auseinandersetzungen mit den Kunden des Versicherungsnehmers sondern
z. B. auch die gerichtliche Auseinandersetzung des Versicherungsnehmers mit einem Zulieferer, der dem
Versicherungsnehmer mangelhafte Ware verkauft hat oder auch solche wegen einer fehlgeschlagenen
Reparatur einer Maschine, die der Versicherungsnehmer für die Herstellung seiner Ware benötigt.
» Nicht versichert: Streitigkeiten aus Versicherungs-
Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
verträgen und Handelsvertreterrecht und wenn der
Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversiche- 10 %
rung anspruchsberechtigt ist. Absicherung gegen Streitigkeiten aus der Kosten,
Verträgen mit Kunden und darüber mindestens
» Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Bau hinaus z. B. auch mit Lieferanten 500 EUR SB
nebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß
Jahresbrutto Streitwert-
Tarif.
umsatz in Mio. EUR untergrenze netto
» Schadenbeispiel: Unser VN ist Unternehmer und 0,25 750 EUR 1.300,80 EUR
möchte für eine gewisse Zeit seinen erhöhten 0,50 750 EUR 1.740,20 EUR
Bedarf an Arbeitskräften in der Produktion mit
0,75 1.000 EUR 2.237,40 EUR
Leih-Arbeitskräften eines Personalleasingunter-
nehmen decken. Schon bald ist unser VN mit dem 1,00 1.000 EUR 2.712,00 EUR
Leiharbeitskräften überhaupt nicht zufrieden. Sie 1,25 1.500 EUR 3.096,20 EUR
melden sich sehr häufig krank oder erscheinen zu 1,50 1.500 EUR 3.525,60 EUR
spät oder überhaupt nicht zur Arbeit. Unser VN 1,75 2.000 EUR 3.932,40 EUR
möchte deshalb den Vertrag mit dem Personallea-
2,00 2.000 EUR 4.316,60 EUR
singunternehmen sofort beenden. Damit ist der
Personalleasingunternehmer nicht einverstanden. 2,50 2.500 EUR 4.678,20 EUR
Er beharrt auf Einhaltung der vereinbarten Kündi- 3,00 2.500 EUR 5.017,20 EUR
gungsfristen. Die Angelegenheit geht vor Gericht. 3,50 3.000 EUR 5.311,00 EUR
4,00 3.000 EUR 5.627,40 EUR
4,50 4.000 EUR 5.921,20 EUR
5,00 5.000 EUR 6.215,00 EUR
Den genannten Jahresbeiträgen ist die Versicherungssteuer von aktuell
19 % hinzuzurechnen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren
wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die Nettobeiträge gewährt.
1. Ihr Anwalt am Telefon: 2. der Inkassoservice:
Anrufen und Bescheid wissen Schon vorgerichtliche unstreitige Ansprüche sichern
Und wenn alle Stricke reißen:
→ Firmenvertrags-Rechtsschutz: Für den Rechtsstreit vor Gericht!
www.nrv-rechtsschutz.de
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Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz (1/2)
Bei den nachfolgend aufgeführten Betriebsarten kann der Firmenvertrags-Rechtsschutz eingeschlossen
werden. Bei den Betriebsarten mit dem Vermerk „Direktionsanfrage“ kann ein Einschluss nur nach unserer
Zustimmung erfolgen.
A bdichtungshandwerk
Galvanotechnik
A kustikbau
Gartenbaubetrieb
A nwendungsentwicklung
Gärtnerei
(Web und Mobile/Webdesign) Direktionsanfrage
Gas-/Wasser-/Heizungsinstallation
Aufzugsbau (nur Montage)
Gasinstallation
Gastronomie
Bäckerei/Konditorei
Gaststätte
Baumschule
Gerüstbau/-verleih
Bauschlosserei
Getränkehandel
Bauspenglerei
Gipser
Bautenschutz
Glasbe-/-verarbeitung
Bestatter, Beerdigungsinstitut
Glaserei
Betonbearbeitung/-herstellung
Graphischer Betrieb
Betonwerk
Blitzschutzbau (nur Montage)
Heilpädagoge
Blumengeschäft/Blumenhandel
Heizungs-/Lüftungsbau/-installation
Bodenleger
Heizungsbau/-installation
Brauerei
Heizungsinstallation
Brennerei
Heizungspflege
Buchhandel
Holzbe- und -verarbeitung
Holzhandel
Café
Holzschutz
Chemische Reinigung
Hotel
Hotel, Pension
Dachdecker
Datenverarbeitung und Webhosting
Imbiss
Dekorateur
Industrieanstrich
Drechslerei
Isolierhandwerk
Dreherei
IT-Dienstleistung Direktionsanfrage
Drogerie
IT-Services und Beratung Direktionsanfrage
Druckgewerbe
IT-Systemelektronik Direktionsanfrage
EDV-Beratung Direktionsanfrage
Jalousienbau (nur Montage)
EDV-Schulung Direktionsanfrage
Juwelier
Elektro- und Sanitärinstallation
Elektroinstallation
K affeerösterei
Elektronik für Informations- und
Kelterei und Kellerei
Systemtechnik Direktionsanfrage
Kfz-Handel mit/ohne Werkstätten
Elektrotechnik (Herstellergebunden) Direktionsanfrage
Erdgewinnung
Kfz-Werkstätten
E strichleger (Herstellergebunden) Direktionsanfrage
K iesgewinnung
Fahrstuhlbau (nur Montage)
Klempnerhandwerk
Fassadenbau
Klimahandwerk
Feinmechanischer Betrieb
Klimatechnik
Fensterbau (nur Montage)
Fitnesscenter
L ackierer (kein Kfz-Lackierer)
Flaschnerei
L and- und Forstwirtschaft
Fliesenleger
L andschaftsbau/Landschaftspflege
Forstwirtschaft
L andwirtschaft
Friseur
Lebensmittelhandel/-handwerk
Fugentechnik
Lederwarenhandel
Fuger
Lotterieannahmestelle
www.nrv-rechtsschutz.de
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Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz (2/2)
Maler
Markisenbau (nur Montage)
Tabakwarenhandel
Maurerhandwerk
Tanzschule
(ohne Rohbauerstellung)
Tapezierer
Mediendesign Game & Animation Direktionsanfrage
Textilwarenhandel
Messebau
Treppenbau (nur Montage)
Metallbe- und -verarbeitung
Trockenbau (kein Hochbau)
Metzgerei
Türenbau (nur Montage)
Möbelherstellung und -montage
Mühlenbetrieb
Übersetzungsbüro
Musikinstrumentenhandel
Wandverkleidungshandwerk
O fenbau (nur Montage)
Wasserinstallation
Optiker
Optischer Betrieb
Zahntechnisches Labor
Orthopädische/r Betrieb/Technik
Zaunbau (nur Montage)
Zimmereihandwerk
P arkettleger
Pension
P ferdehaltende Einrichtung (ohne Zucht)
P flanzenservice
P flasterhandwerk
P flegedienst
Pizzeria
Polsterei
Privatlehrer
Putzerhandwerk
Raumausstatter
Reformhaus
Restaurant
Rolladenbau (nur Montage)
S andgewinnung
S anitärinstallation
S attlerei
S challschutz
S chankwirtschaft
S chlosserei
S chönheitspflege
S chreib-/Papierwarenhandel
S chreinerei
S chuhhandel
S chuhmacherei
S chweißerei
S oftwareentwicklung und Gestaltung
S olartechnik (nur Montage)
S onnenschutztechnik (nur Montage)
Spielwarenhandel
Spirituosenbrennerei
Sportartikelhandel
Sportartikelherstellung
Sportstudio
Steinbe- und -verarbeitung
Steinmetz
Stuckateur
Systemadministration Infrastruktur Direktionsanfrage
www.nrv-rechtsschutz.de
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Bitte oben ankreuzen und dem Antrag beifügen (Zahlweise gemäß Hauptantrag).
Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz wird bei halbjährlicher Zahlungsweise ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljähr
licher Zahlungsweise ein Zuschlag von 5 % und bei monatlicher Zahlungsweise ein Zuschlag von 8 % berechnet.
Ich beantrage den Einschluss von Firmenvertrags-Rechtsschutz gemäß den in den Allgemeinen Rechtsschutz-
bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelten Klauseln zu den §§ 24 und 28.
Firmenvertrags-Rechtsschutz
Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Ort/Datum Unterschrift
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
www.nrv-rechtsschutz.de
Telefon: +49.621.42040
E-Mail: nrv@nrv-rechtsschutz.de
Volltext aufklappen: ARB NRV 2024 Plus
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Rechtsschutzversicherung
Verbraucherinformationen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
(ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
GARANT: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
GARANT: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
in Kooperation mit:
[Seite 2]
2 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 3
Information zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 5
Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über
Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 6
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen
einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht 10
Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages 11
Dienstleister und Auftragnehmer der
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft 13
Dienstleistungen14
Allgemeine Hinweise 15
Wie sind die Allgemeinen Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung zu lesen? 18
Allgemeine Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant 19
Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant:
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen 57
Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant:
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden 61
Wir verwenden in den nachfolgend aufgeführten Texten personenbezogene Bezeichnungen.
Diese beziehen sich auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit ist in den Texten nur die männliche Form aufgeführt.
Hinweis
[Seite 3]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 3
Rechtsschutzversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Deutschland, Amtsgericht Mannheim HRB 179
Produkt:
(Hinweis an den Vermittler dieser Rechtsschutzversicherung: Bitte tragen Sie den Produktnamen
der beantragten Rechtsschutzversicherung vollständig in das dafür vorgesehene Feld ein!)
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Rechts-
schutzversicherung. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten
Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsbausteine für eine Rechtsschutzversicherung an. Mit dieser Rechtsschutzver-
sicherung sorgen wir dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen in den von Ihnen versicherten Lebensbereichen wahrnehmen
können.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
3 Mit der Rechtsschutzversicherung bieten wir Wir haben eine Wartezeit vereinbart:
Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz Versicherungsschutz erhalten Sie nur für
z.B. im privaten Lebensbereich, im berufli- Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ab-
chen und/oder verkehrsrechtlichen Bereich. lauf der Wartezeit eingetreten ist.
3 Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Leis- Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen: Ver-
tungsarten. Diese decken die wichtigsten sicherungsschutz haben Sie in der Regel nur,
Rechtsbereiche ab (z.B. Schadenersatzoder wenn die erste Ursache nach Versicherungs-
Arbeitsrecht). beginn liegt.
Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart:
Welche Kosten übernehmen wir? In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
3 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. müssen Sie die Kosten eines jeden Versiche-
3 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. rungsfalls selbst tragen.
3 Entschädigung für Zeugen und Sachver-
ständige, die das Gericht heranzieht. Gibt es Deckungsbeschränkungen?
3 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie ! Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten
versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
verpflichtet sind, diese zu tragen.
3 Kosten einer Mediation bis zu 2.000 EUR. Für höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst
alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Me- der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenhei-
diationen tragen wir jedoch insgesamt nicht ten nicht, zum Beispiel:
mehr als 4.000 EUR.
! Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finanzie-
rung eines Grundstücks, das bebaut werden
3 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsver-
fahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei soll,
Anrufung eines Gerichts erster Instanz ent-
stehen würden.
! Streitigkeiten
kenrechte,
um Urheber-, Patent-oder Mar-
Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, Ver-
waltung und Finanzierung von Kapitalanlagen,
3 Soweit keine konkrete Versicherungssumme
vereinbart ist, ist die Versicherungssumme ! Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge
oder um Gewinnzusagen.
unbegrenzt.
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4 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Wo bin ich versichert?
3 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des
Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen
Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf
deutsche Gerichte beschränkt ist.
3 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus auch weltweiten Versicherungsschutz im Ver-
kehrsbereich, im privaten Bereich und für die nichtselbstständige, berufliche Tätigkeit.
Welche Verpflichtungen habe ich?
— Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch
Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Rechtsstreitigkeiten.
— Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden
müssen.
— Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
— Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
— Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden.
Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monat-
lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen,
den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Ver-
sicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach
automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht
Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.
Sie können auch kündigen, wenn wir für einen eingetretenen Versicherungsfall die Leistungspflicht bejaht
haben, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen.
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 5
Information zur Barrierefreiheit gemäß § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3
Wir setzen uns für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen ein und erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsge-
setzes (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung.
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung 3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Diese Erklärung bezieht sich auf unsere Website www.nrv- Unsere digitalen Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen
rechtsschutz.de und die dortigen elektronischen Dienstleistun- des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSGV) gemäß § 3 Abs.
gen wie unter anderem die Bereitstellung von Online-Formula- 2 BFSG. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage harmonisierter
ren (Schnellkontakte), damit Sie uns Änderungen zu Ihrer europäischer Normen und technischer Spezifikationen, soweit
Rechtsschutzversicherung (etwa zum Familienstand, beim amt- verfügbar.
lichen Kfz-Kennzeichens) mitteilen können.
Diese Dienste stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern über 4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
unsere Website zur Verfügung. Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanfor-
derungen ist folgende Behörde zuständig:
2. Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit
Die genannten digitalen Angebote wurden unter Berücksichti-
(MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
gung anerkannter Standards zur Barrierefreiheit (z. B. EN 301
Gleichstellung Sachsen-Anhalt
549, WCAG 2.1) gestaltet. Dies betrifft insbesondere:
» die Integration der Software DIGIaccess, mit Optionen zur Postfach 39 11 55
Kontrasterhöhung, Schriftgrößenanpassung, Screenreader- 39135 Magdeburg
Kompatibilität und Tastaturnavigation,
Telefon: 0391 567 6970
» die schrittweise Korrektur der Überschriftenstruktur und
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
semantischen Auszeichnung von Inhalten,
» sowie die redaktionelle Kennzeichnung von PDF-Dokumenten.
[Seite 6]
6 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
/ Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über
Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
1. Identität des Versicherers beitrags und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung entnehmen Sie dem
entsprechenden Paragrafen der beigefügten Allgemeinen Be-
Ihr Versicherer ist die
dingungen.
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
Aktiengesellschaft
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung
Augustaanlage 25, 68165 Mannheim.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe-
Er hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sitz und
sondere zur Zahlungsweise der Beiträge, können Sie dem Ver-
Registergericht sind in Mannheim (HRB 179).
sicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen und eventuell geltenden besonderen Vereinbarungen
2. Ansprechpartner im Ausland
und Klauseln entnehmen.
entfällt
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags können wir
– solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu-
3. adungsfähige Anschrift des Versicherers
L
rücktreten. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs-
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
falls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Aktiengesellschaft
Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zah-
Augustaanlage 25, 68165 Mannheim
len, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere In-
vertreten durch die Vorstände
formationen hierzu finden Sie in den ARB NRV 2026 Plus ohne
Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener
KLASSIK-GARANT. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem
Versicherungsschein entnehmen.
4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
Gegenstand der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
10. Befristung der Gültigkeitsdauer dieser Informationen
Aktiengesellschaft ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb
Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind für den
einer Rechtsschutzversicherung.
Zeitraum von 6 Wochen gültig, sofern der gewählte Tarif nicht
früher für den Verkauf geschlossen werden muss.
5. Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds
entfällt 11. Kapitalanlagerisiko
entfällt
6. Bedingungen, Tarifbestimmungen und wesentliche Merkmale
der Versicherungsleistung
12. Angaben über das Zustandekommen des
a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen
Vertrages/Versicherungsschutzes
sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen
a) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Er-
worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem
füllung der Leistung des Versicherers finden Sie in dem Ver-
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr
sicherungsschein sowie in den Allgemeinen Bedingungen für
Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Ab-
die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne
schluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw.
KLASSIK-GARANT, besonderen Vereinbarungen und Klauseln.
wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten
haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls
7. Gesamtpreis der Versicherung
noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet (vgl.
Den gesamten, zu entrichtenden Beitrag für Ihren Rechtsschutz-
Punkt 9).
vertrag können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Falls
Sie zusätzliche Leistungen (Zusatzversicherungen) eingeschlos- Vorbehaltlich Ihres Widerrufsrechts nach § 8 Versicherungsver-
sen haben, finden Sie an dieser Stelle auch die Aufteilung des tragsgesetz sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss ei-
Beitrags auf Haupt- und Zusatzversicherungen. nes Versicherungsvertrages bis zum Ablauf von einem Monat
anzunehmen.
8. Zusätzliche Kosten
Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Zusätzlich zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der
Versicherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Ge- Haben wir Ihnen einen Antrag auf Abschluss eines Versiche
bühren oder Kosten erhoben. rungsvertrages unterbreitet, so halten wir uns 6 Wochen an die-
sen Antrag gebunden.
Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zu-
sätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die
in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pau-
schalen Abgeltungsbeitrag gesondert in Rechnung stellen. Dies
gilt beispielsweise bei Erteilung einer Ersatzurkunde oder von
Abschriften des Versicherungsscheins, schriftlicher Fristsetzung
bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen,
Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchführung von Ver-
tragsänderungen.
Für den Fall des Verzugs bei Folgebeiträgen beachten Sie bitte
Folgendes: Erfolgt die Zahlung eines Folgebeitrags nicht oder
nicht rechtzeitig, geraten Sie in Verzug, es sei denn, Sie haben
die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Im
Falle des Verzugs kann auch ein ersatzpflichtiger Verzugsscha-
den entstehen. Weitere Regelungen zur Fälligkeit des Folge-
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 7
13. Widerruf
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
» der Versicherungsschein,
» die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
Tarifbestimmungen,
» diese Belehrung,
» das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
» und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Telefax: +49 621 4204-180
E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des
Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Versicherungs-
schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf
der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der im Versicherungsschein
ausgewiesenen Jahresprämie pro Tag.
Bei vereinbarter Halbjahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/180 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie
pro Tag.
Bei vereinbarter Vierteljahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/90 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie
pro Tag.
Bei vereinbarter Monatsprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/30 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag.
Der Versicherer hat Ihnen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollstän-
dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versi-
cherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Ihr
Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Abschnitt 2
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen auf-
geführt:
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die
Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch
das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die
ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsbe-
rechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
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8 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die
wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Ver-
sicherers;
5. den
Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszu-
weisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genau-
er Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises er-
möglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter An-
gebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen
und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich In-
formationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermitt-
lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen ei-
ner hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Ver-
tragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
12. die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
Gericht;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, so-
wie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
Vertrags zu führen;
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Vo-
raussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu be-
schreiten, hiervon unberührt bleibt;
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
14. Laufzeit des Vertrages 17. Vertragsklausel über das auf Ihren Vertrag anwendbare Recht
Den vereinbarten Versicherungsbeginn finden Sie im Ver und über das zuständige Gericht
sicherungsschein. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Ver- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
sicherung angegeben. land Anwendung. Informationen über das zuständige Gericht
finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedin-
15. Beendigung des Vertrages gungen.
Der vereinbarte Ablauf der Versicherung ist im Versicherungs-
schein angegeben. 18. Sprache der Versicherungsbedingungen,
der Kommunikation und dieser Information
Nähere Angaben zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen
Auf Ihren Vertrag findet die deutsche Sprache Anwendung.
finden Sie in den beigefügten ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
GARANT, eventuell geltenden besonderen Vereinbarungen und Das bedeutet, dass alle Vertragsunterlagen, wie zum Beispiel die
Klauseln. Versicherungsbedingungen, diese Information und die übrigen
Verbraucherinformationen und auch die Kommunikation wäh-
16. Abweichendes Recht bei Vertragsanbahnung rend der Laufzeit Ihres Vertrages in deutscher Sprache verfasst
sind bzw. erfolgt.
entfällt
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 9
19. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Unser Unternehmen nimmt am Streitbeilegungsverfahren der
Verbraucherschlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann e.V.“
teil. Als Verbraucher können Sie damit auf Grundlage der Ver-
fahrensordnung des Versicherungsombudsmann (VomVO) das
kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in An-
spruch nehmen.
Den Versicherungsombudsmann e.V. erreichen Sie wie folgt:
Tel.: 0800 3699-000 (kostenfrei)
Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Ver-
bindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem
Ausland anrufen, erreichen Sie den Versicherungsombudsmann
e.V. kostenpflichtig unter +49 30 206058-0.
Oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
(Unter dieser Internetadresse finden Sie auch einen Auszug der
VomVO)
Fax: 0800 3699-000 (kostenfrei)
Post: Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen
Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit,
den Rechtsweg zu beschreiten.
20. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben die Möglichkeit, sich im Beschwerdefall an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder
Postfach 1253
53002 Bonn
zu wenden.
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/Verbraucher/
verbraucher_artikel.html
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10 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
/ Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,
ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, wer-
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu-
den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertrags
geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön- anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungspe-
nen Sie der nachstehenden Information entnehmen. riode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
als zehn Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih-
den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag in-
nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Text-
nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die
form gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir
Dies gilt insbesondere für unsere Fragen zu etwaigen Vorversiche-
Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
rungen sowie Anzahl und Art Ihrer Rechtsanwaltsbesuche. Fragen wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen, sind Sie auch insoweit zur An- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zeige verpflichtet. zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich
geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
Anzeigepflicht verletzt wird? gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus-
übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir
oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht
kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
kannten.
gen, geschlossen hätten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags-
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklä-
änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags
ren wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, blei-
schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
ben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,
dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn
dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
» weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
rungsfalles
Stellvertretung durch eine andere Person
» noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Per-
tungspflicht
son vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre-
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie
der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufe können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
nen Vertragszeit entspricht. grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
Kündigung
fällt.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorver-
tragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuld-
los verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei-
ner Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist
ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun
gen, geschlossen hätten.
[Seite 11]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 11
/ Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezo- » zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
genen Daten durch die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf
Aktiengesellschaft* und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zuste- Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
henden Rechte.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft* Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
Augustaanlage 25 oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
68165 Mannheim tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i.
Telefon: +49 621 4204-280 V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
E-Mail-Adresse: nrv@nrv-rechtsschutz.de
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor
genannten Postanschrift oder unter: informieren.
datenschutz@nrv-rechtsschutz.de Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rückversicherer:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz- Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Ver-
gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen sicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder-
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), sowie aller weiteren maß- lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi-
geblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das
die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) ver-
pflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt- Vermittler:
schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet abrufen unter
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver-
https://nrv-rechtsschutz.de/hinweise/ mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss
und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags-
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die
und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten
von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver-
an Ihren Vermittler, soweit der Vermittler diese Informationen zu Ih-
trages. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von
rer Betreuung und Beratung in ihren Versicherungs- und Finanz-
uns zu übernehmende Risiko einschätzen und bestimmen zu können.
dienstleistungsangelegenheiten benötigt.
Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie-
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe,
rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir
Datenverarbeitung durch Kooperationspartner:
etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens-
Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht gruppe und unserer Kooperationspartner nehmen bestimmte Daten-
möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen verarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter-
Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen
für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtli- Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe oder
cher Vorgaben. Die Daten aller bei einem Unternehmen der Neue Kooperationspartner besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen
Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft* be- Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenser-
stehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten vice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso
Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unterneh-
Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftser- men der Gruppe oder durch einen Kooperationspartner verarbeitet
teilungen. werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die
an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten
für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Externe Dienstleister:
Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
Ihre Gesundheitsdaten) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-
nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein oder verarbeiten diese chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
gemäß Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO. Erstellen wir Statistiken mit diesen
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst-
Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen
i. V. m. § 27 BDSG.
bestehen, können Sie der Übersicht (Dienstleisterliste) im Anhang
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns sowie in der jeweils aktuellen Version unserer Dienstleisterliste auf
oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann ins- unserer Internetseite unter https://nrv-rechtsschutz.de/hinweise/
besondere erforderlich sein: entnehmen.
» zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Weitere Empfänger:
» zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weite-
andere Produkte der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell-
re Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge-
schaft Aktiengesellschaft* und deren Kooperationspartner sowie
setzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Fi-
für Markt- und Meinungsumfragen,
nanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
Stand 18.08.2025 Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
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12 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Dauer der Datenspeicherung Bonitätsauskünfte
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor- ist, fragen wir bei Auskunfteien (z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform,
kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt wer- First Debit) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zah-
den, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht lungsverhaltens ab.
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu
Datenübermittlung in ein Drittland
dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten,
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nach-
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Über-
weis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus
mittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein an-
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäsche-
gemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere ange-
gesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
messene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmens-
Betroffenenrechte interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln)
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter be- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können Sie
stimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von
Aktiengesellschaft
Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und
Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesell-
maschinenlesbaren Format zustehen.
schaft ist ein Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe,
Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg (www.nuernberger.de), im Sinne
des § 7 Nr. 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Widerspruchsrecht
Kooperationspartner der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell-
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer schaft Aktiengesellschaft:
personenbezogenen Daten zu Zwecken der » VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
Direktwerbung zu widersprechen. » Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66,
68165 Mannheim
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung
Zur Unternehmensgruppe der Neue Rechtsschutz-Versicherungsge-
berechtigter Interessen, können Sie dieser
sellschaft Aktiengesellschaft gehört:
Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer
» JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim
besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen
die Datenverarbeitung sprechen.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den o.g.
Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde
zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-
freiheit
Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: +49 711 615 541-0
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssys-
tem (HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko-
beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leis-
tungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmiss-
brauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener
Daten mit dem HIS erforderlich. Eine detaillierte Beschreibung des
HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de.
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre
Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Be-
darf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein
Austausch von personenbezogenen Daten mit den von Ihnen im An-
trag benannten früheren Versicherern erfolgen. Erfahren wir im
Nachhinein, dass Sie bei einem Versicherer rechtsschutzversichert
waren, den Sie im Antrag nicht benannt haben, kann ein Austausch
von personenbezogenen Daten auch mit diesem Versicherer erfolgen.
Stand 18.08.2025 Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 13
Dienstleister und Auftragnehmer der
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Liste der Dienstleister der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, die im Sinne der Artikel 21 und 22 der „Verhaltensregeln
für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) personenbezogene Daten im Auftrag
erheben und verarbeiten und/oder im Wege der Funktionsübertragung übermittelt bekommen können.
Die folgende Liste nennt mögliche Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft. Das bedeutet,
dass für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja welcher Dienstleister/Auftragneh-
mer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist.
Ergänzende Informationen zum Datenschutz und dessen Umsetzung bei der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft finden
Sie unter www.nrv-rechtsschutz.de/hinweise/ Dort finden Sie auch diese Liste, die laufend aktualisiert wird.
Auftragnehmer, Kooperationspartner Übertragene Aufgaben
Einzelne Stellen
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-
GARANTA Versicherungs-AG Österreich Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und Steuerungsaktivitäten in den
Allgemeine Versicherungs AG Vertriebswegen, Zahlungsverkehr, Bestandsverwaltung
Mannheimer Versicherung AG
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG Datenschutz-, Geldwäschebeauftragter, Personal, Recht
JURCALL GmbH Assistanceleistung
MetaMed Assistance GmbH Assistanceleistung
ADR GmbH Assistanceleistung
InterEurope AG juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung/Ausland
VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung
DAHAG Rechtsservice AG Assistanceleistung
First Debit GmbH Serviceleistung Forderungsmanagement
DATIS IT - Services GmbH Hosting und Housing, EDV
antares Informations-Systeme GmbH Service und Wartung, EDV
März Network Services GmbH Service und Wartung, EDV
SER Solutions Deutschland GmbH Service und Wartung, EDV
ISS Software GmbH Service und Wartung, EDV
Deutsche Post AG Porto und Versand
Deutsche Post Direkt GmbH Porto und Versand
Deutsche Post E-Post Solutions GmbH Porto und Versand
Künzler Städtereinigung GmbH Aktenvernichtung
Versicherungsombudsmann e.V. Schlichtung
Auftragnehmer, Kooperationspartner
Kategorien
Rückversicherer Risikoprüfung, Schadenprüfung
Vermittler Postservice, Bestandsverwaltung
Rechtsanwälte Prozessführung, Forderungseinzug
Gutachter Anspruchsprüfung
Mediatoren Beratung
Übersetzer Übersetzung
Auskunfteien Wirtschaftsauskünfte
Inkassounternehmen Inkasso
Stand 18.08.2025
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Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen vermitteln wir, solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten.
Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner
wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht
vorgesehen.
Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis-
tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich.
JURCALL Kostenfrei: Unternehmervorsorgevollmacht (nicht bei § 27a ARB)
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
JURCALL-Leistungen: mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Mit der JURCALL-Karte haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei Kostenfrei: Paket Reputation & Rezensionen
| Telefonische Rechtsberatung Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet-
JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene Dreimal während der Vertragslaufzeit
und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete,
auch in nicht versicherten Bereichen. Weitere Informationen zu JURCALL und den Dienstleistungen
| Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen! finden Sie auf der Homepage unter www. jurcall.de
| Online-Beratung per E-Mail in versicherten Bereichen
| Chat-Beratung
| Aufhebungsvertrags-Check (Arbeitsrecht)
JURCASH
| Vertrags- und Dokumenten-Check (ausgewählte Bereiche) Inkassoservice der NRV
JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
Als Gewerbetreibender oder Vermieter werden Sie den professio-
nellen, beitragsfreien Inkassoservice JURCASH bei ihrem Forde-
JURCALL-Kosten:
rungsmanagement schätzen.
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Chat übernimmt die NRV JURCASH-Vorteile auf einen Blick:
| Die Nutzung von JURCALL wird nicht als Rechtsschutz-Schaden Im Inkassoverfahren
gewertet. Dies gilt nicht für die Online-Beratung
| Grundsätzlich ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr
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weitere JURCALL-Leistungen enthalten: | Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
Kostenfrei: Dokumentencenter Barauslagen
| Vertragssammlung mit über 100 Musterverträgen (Privatbereich) Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
Kostenfrei: Paket Vorsorge
Schuldners und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängelrügen vor.
| Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung mit Aktualisierungsservice | Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter Vertragspartner
| Sorgerechtsverfügung der SCHUFA-Holding AG
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren | Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
Lebenspartner | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
Kostenfrei: Paket Nachlass an die SCHUFA
| Beratung und Anleitung zum Testament | Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
| Beratung über digitalen Nachlass | Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
| Beratung und Erstellung von Bestattungsverfügungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren Onlineinkasso – schnell und benutzerfreundlich
Lebenspartner
| Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
Kostenfrei: Paket Reputation
Kunden-Log-in
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
| Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und
Dreimal während der Vertragslaufzeit.
erledigten Forderungen mit Suchfunktion
| Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion
Für Selbstständige/Firmen zusätzlich im XXL Baustein (§§ 28a, 27a
ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten: Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
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Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
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Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- auskünften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer Inkassoübergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten
Kostenfrei: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht – für den Inkassoarchiv und umfangreichen Statistiken.
privaten Lebensbereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer und den mitversicherten Weitere Informationen zu JURCASH finden Sie auf der Homepage
Lebenspartner unter www. jurcash.de
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 15
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telefonischen Rechtsberatung übernimmt die NRV. gen.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter
2. Welche Kosten übernehmen wir?
+49 621 490 977-20 zu erreichen.
Wir zahlen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung
Sie können aber auch einen Rückruftermin vereinbaren unter
Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Diese sind grundsätzlich
https://jurcall.de/services/rueckruf-service/ oder Ihr Rechtsproblem
vor allem
über https://jurcall.de/rechtsberatung/online-beratung/ schildern.
» die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts,
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an. Sie werden dann zurückge- » die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachver-
rufen. ständigengebühren sowie Vollstreckungskosten,
» die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Inter-
Selbstverständlich bekommen Sie auf Wunsch auch einen qualifizier-
essen entstandenen Prozesskosten, soweit Sie zu deren Erstattung
ten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Die Tätigkeit dieses Rechtsanwal-
verpflichtet sind,
tes ist jedoch nicht kostenfrei. Besteht Versicherungsschutz, so über-
» die Kosten eines Mediators.
nehmen wir die Kosten im Rahmen der Bedingungen.
Wir sorgen für die Bereitstellung eines Darlehens von bis zu
Fristen 300.000 EUR für eine Strafkaution.
Lassen Sie sich gleich telefonisch durch einen von JURCALL vermit-
Außerdem sorgen wir bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung
telten Rechtsanwalt beraten, wenn der Schadenfall eingetreten ist.
notwendiger Unterlagen. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen
Dies ist besonders wichtig, um gesetzlich vorgeschriebene Fristen
allerdings nicht abnehmen.
einzuhalten. Fristen werden gesetzt z. B. bei gerichtlichen Verfahren,
Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Kündigungsschutzklagen, Mahn- Ihr Rechtsschutz gilt grundsätzlich in ganz Europa, in den Anlieger-
und Vollstreckungsbescheiden sowie bei allen Rechtsbehelfen, wie staaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren
Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw. und auf Madeira. In einigen Rechtsschutzbereichen besteht sogar
weltweiter Versicherungsschutz.
Weitere Einzelheiten über das Verhalten nach dem Eintritt des Ver
sicherungsfalles entnehmen Sie bitte § 17 der Allgemeinen Bedin-
3. Welche Lebensbereiche können versichert werden?
gungen für die Rechtsschutzversicherungen (ARB) NRV 2026 Plus
ohne KLASSIK-GARANT.
Sie sind nichtselbstständig:
Sie können versichert werden als
Mediation
» Privatperson,
Möchten Sie einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung
» Kraftfahrer und
lieber aus dem Weg gehen und trotzdem Ihren Fall zu Ihrer Zufrieden-
» Berufstätiger.
heit lösen lassen? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit der außer-
gerichtlichen Konfliktlösung, bei der Sie eine unabhängige und neu- Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz
trale Person, der Mediator, auf dem Weg zu einem Kompromiss mit oder den Fahrer-Rechtsschutz abgedeckt.
Ihrem Gegenüber begleitet.
Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung über ein Kfz, sind
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so rechnen wir diese zudem Sie, Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein
nicht an, wenn Sie den Mediator für die Problemlösung nutzen und genannter sonstiger Lebenspartner und die minderjährigen Kinder
der Fall dadurch erledigt wurde. als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast sowie als Eigentümer, Halter
oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und
Sie zahlen auch keine Selbstbeteiligung, wenn die Mediation nicht
Leichtkrafträdern versichert.
erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechts-
anwalt benötigen. Vorausgesetzt ist, dass Sie mindestens drei Jahre Der Fahrer-Rechtsschutz – für Personen, die nur fremde Fahrzeuge
bei der NRV versichert sind und in dieser Zeit keine Kostendeckungs- lenken – schützt den Versicherungsnehmer als Fahrer, aber auch als
anfrage bei der NRV gestellt haben. Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Die sonstigen Lebensbereiche werden durch den Privat- und Berufs-
Rechtsschutz abgesichert.
Als Nichtselbstständiger kann man sich für alle drei Bereiche – Ver-
kehr, Privat und Beruf – mit dem kombinierten Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz absichern.
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und
Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das eingeschlossen werden
kann.
[Seite 16]
16 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Sie sind selbstständig: XXL-Bausteine
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich gibt es für Sie als Erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Bereiche, die vom
Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen den Berufs- oder Firmen- Versicherungsschutz üblicherweise nicht umfasst sind.
Rechtsschutz.
Das sind z.B. Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Wider-
Den Verkehrsbereich, den privaten Bereich und den Rechtsschutz für spruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwal-
Eigentümer und Mieter können Sie ebenfalls absichern. tungs-Rechtsschutz.
Für die verschiedenen Lebensbereiche bietet die Rechtsschutzver- Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem
sicherung folgende Leistungen: Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
Schadenersatz-Rechtsschutz GARANT.
z. B. für die Durchsetzung von gesetzlichen Schadenersatzansprü-
chen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden Im Übrigen gilt:
durch ein Verschulden anderer. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs-
verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be-
Arbeits-Rechtsschutz stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2026 Plus
wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis ohne Klassik-Garant zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen wer-
kommt. den ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirksam,
ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten für
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstücks
eigentümer oder als Mieter behaupten müssen. 4. Wer ist versichert?
Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versiche-
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
rungsnehmer.
wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Le-
bens, z. B. Kauf- und Reparaturverträge, geltend gemacht oder ab- Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die In-
gewehrt werden müssen. sassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert.
Im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Privat- und Berufs-
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Rechtsschutz für Nichtselbstständige, Privat-, Berufs- und Verkehrs-
wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben, z. B. Gebühren und Zöl-
Rechtsschutz für Nichtselbstständige und im Landwirtschafts- und
len, ein Prozess vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht not-
Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf
wendig wird.
den ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genann-
ten sonstigen Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die
Sozialgerichts-Rechtsschutz
unverheirateten, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Kinder
wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss,
(auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) sowie die im Haushalt leben-
weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung
den Enkel und unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem
nicht leistet.
Zeitpunkt, in dem die vorgenannten Kinder und Enkel erstmalig eine
auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschrän- Der Rechtsschutztarif für Singles ist für Alleinstehende mit oder ohne
kung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch- Kinder gedacht.
auflage usw.
Ist der XXL-Baustein mit abgeschlossen, so erstreckt sich der Ver
sicherungsschutz auch auf Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mit-
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
versicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, soweit
wenn es im privaten Bereich z. B. um die Anfechtung eines Abitur-
diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
zeugnisses vor dem Verwaltungsgericht geht.
Wirtschaftsgemeinschaft) leben und an Ihrem Wohnsitz gemeldet
sind.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der freien Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nach Single-Tarif abge-
Berufe. schlossen, dann erstreckt sich der Versicherungsschutz im XXL-Bau-
stein nur auf die mit Ihnen verwandten und verschwägerten Perso-
Straf-Rechtsschutz nen.
z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-
Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz sind auch Ihre Arbeitnehmer
verletzung, weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall ver-
in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt.
letzt wurde.
5. Ist jeder Rechtsstreit versichert?
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in den meisten Rechtsfällen
des täglichen Lebens.
Beratungs-Rechtsschutz
Haben Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen,
wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-,
so besteht wegen des Vorwurfs vorsätzlicher Verkehrsstraftaten Ver-
Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich beraten lassen.
sicherungsschutz, sofern nicht das Strafgericht eine Vorsatztat
rechtskräftig feststellt.
Opfer-Rechtsschutz
wenn Sie Opfer einer schweren Gewaltstraftat geworden sind und Im Bußgeldverfahren tritt die Versicherung ohne Rücksicht auf Vor-
z. B. Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen satz oder Fahrlässigkeit ein.
möchten.
Außerhalb des Verkehrsbereichs sind alle Verfahren wegen des Vor-
wurfs von Straftaten, die allein in der vorsätzlichen Begehungsweise
unter Strafe stehen, nicht versicherbar. Wir bieten auch einen
[Seite 17]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 17
Spezial-Straf-Rechtsschutz an, im Rahmen dessen Rechtsschutz 7. Wie lange läuft Ihre Versicherung?
auch wegen vorsätzlicher Straftaten besteht, solange keine rechts-
kräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Die Rechtsschutzversicherung wird in der Regel mit einer Dauer
von drei Jahren abgeschlossen, mindestens jedoch von einem Jahr.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders
Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei
schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randge
Monate vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt wird.
biete, die nur für einen geringen Teil der Versichertengemeinschaft
von Interesse sind, wie z. B. Streitigkeiten Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn
» vor internationalen Gerichtshöfen, wir trotz Vorliegen eines Versicherungsfalles den Rechtsschutz un-
» aus dem Recht der Handelsgesellschaften, berechtigt ablehnen.
» in ursächlichem Zusammenhang mit Bauvorhaben,
Außerdem haben Sie eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit,
» aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht,
wenn wir für einen eingetretenen Versicherungsfall die Leistungs-
» wegen der Vergabe von Studienplätzen.
pflicht bejaht haben.
Solche Einschränkungen sind notwendig, damit der Beitrag für
unsere Kunden erschwinglich bleibt. Haben wir für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten einge-
tretene Versicherungsfälle die Leistungspflicht bejaht, haben nicht
Zudem besteht auch kein Rechtsschutz für Fälle, die sich vor Versi-
nur Sie, sondern auch wir eine außerordentliche Kündigungsmöglich-
cherungsbeginn ereignet haben.
keit.
Bei einigen Leistungsarten – etwa beim Arbeits-, Wohnungs- und
Verlegen Sie Ihren Sitz, Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen oder stän-
Grundstücks-, Vertrags- und Sachenrechts-, Steuer-, Sozialgerichts-
digen Aufenthalt ins Ausland, endet der Vertrag mit der Verlegung.
und Verwaltungs-Rechtsschutz – besteht eine Wartezeit von zwei
Sie müssen uns die Verlegung unverzüglich anzeigen und die behörd-
Monaten. Das bedeutet, dass sich ein Versicherungsfall auf diesen
liche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
Gebieten frühestens zwei Monate nach Versicherungsbeginn ereignet
haben darf. Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht- Teilen wir Ihnen mit, dass wir den Beitrag Ihres Versicherungsver-
selbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit beim Arbeits-Rechts- trages erhöhen wollen, ohne dass sich der Umfang des Versiche-
schutz 6 Monate. rungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag inner-
halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger
Die Einzelheiten über den Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die
entnehmen Sie bitte den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT.
Beitragserhöhung wirksam werden soll.
6. Was ist während der Laufzeit des Vertrages zu beachten?
Zahlung
Jeder Versicherungsvertrag gibt den Beteiligten bestimmte Rechte;
er erlegt ihnen aber auch gewisse Pflichten auf. Damit Sie im Scha-
denfall Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, empfiehlt sich die
regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge.
Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung aufgrund
einer Beitragsanpassung ändern, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Änderungen
Sie müssen uns alle Veränderungen des versicherten Risikos melden
(z. B. den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbst-
ständige Tätigkeit und umgekehrt, Änderungen der Anzahl der Be-
schäftigten, des Umsatzes oder sonstiger für die Beitragsbemessung
maßgeblicher Faktoren).
Haben Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge ver-
sichert, müssen Sie die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges
und die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges mel-
den.
Nicht vergessen!
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die
Versicherungsscheinnummer bzw. das Zeichen des jeweiligen Vor-
gangs angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift sofort mel-
den.
[Seite 18]
18 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
/ Wie sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-
versicherung zu lesen?
Sie als unser Versicherungsnehmer haben eine bestimmte Form des § 4 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT regelt im Übrigen die
Versicherungsschutzes versichert, zum Beispiel den Verkehrs- weiteren zeitlichen Umstände, die vorliegen müssen, damit Versiche-
Rechtsschutz. Diese und weitere Formen sind ab § 21 ARB NRV 2026 rungsschutz für die konkrete Angelegenheit besteht. So muss z.B. der
Plus ohne KLASSIK-GARANT beschrieben. Hier steht auch, in welcher Versicherungsfall in der Laufzeit des Rechtsschutzversicherungsver-
Eigenschaft Sie versichert sind, z.B. in der Eigenschaft als Selbst- trages geschehen sein, s. dort Abs. 1 und 2.
ständiger beim Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz
Insbesondere § 5 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT be-
für Firmen und Vereine, § 24 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
stimmt den Leistungsumfang, also was wir konkret leisten (z.B. be-
GARANT.
stimmte Anwalts- und Gerichtskosten) oder auch nicht.
Jede Form des Versicherungsschutzes beinhaltet verschiedene Leis-
Was Sie nach Eintritt eines Versicherungsfalles beachten müssen,
tungsarten. Das sind die Rechtsbereiche, in denen Rechtsschutz be-
steht in § 17 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Dies ist z.B.
steht. Welche Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst, finden
die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich mitzuteilen. In § 19
Sie bei der Vorschrift zur Form des Versicherungsschutzes, z.B. bei
ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT finden Sie Ihre Be-
§ 24 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT in Absatz 2. Inter-
schwerdemöglichkeiten erläutert, in § 20 ARB NRV 2026 Plus ohne
essiert Sie, wie die genaue Definition für die versicherte Leistungsart
KLASSIK-GARANT den Rechtsweg.
lautet, schauen Sie bitte grundsätzlich in § 2 nach.
Regelungen zum Versicherungsverhältnis (u.a. Vertragsdauer, Bei-
Beispiel: Die Form des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nicht-
trag, Kündigungsrechte) finden Sie ab § 7 bis § 16 ARB NRV 2026 Plus
selbstständige, § 25 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT, um-
ohne KLASSIK-GARANT.
fasst unter anderem die Leistungsart des Schadenersatz-Rechtsschutzes,
§ 25 Absatz 3 a) ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Was Scha- Der Bedingungstext richtet sich an Sie als Versicherungsnehmer.
denersatz-Rechtsschutz genau ist, beschreibt § 2 a) ARB NRV 2026 Plus Aber auch mitversicherte Personen können Rechte aus dem Rechts-
ohne KLASSIK-GARANT. schutzversicherungsvertrag herleiten: Die Rechtsstellung mitversi-
cherter Personen ist in § 15 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
Es gibt jedoch Ausschlüsse: Auch wenn nach dem Vorgenannten ein
GARANT näher beschrieben.
versicherter Bereich betroffen ist, kann ein Ausschluss Versiche-
rungsschutz hindern. Die meisten – aber nicht alle – inhaltlichen Die genannten Vorschriften sind zum Teil nicht die Einzigen zum je-
Ausschlüsse finden Sie in § 3 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- weiligen Thema. So kann zum Beispiel eine spezielle Leistungsart mit
GARANT. einem bestimmten Leistungsumfang statt bei § 2 und § 5 ARB NRV
2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT bei einer speziellen Form beschrie-
Die zeitlichen Ausschlüsse finden Sie insbesondere in § 4 Abs. 1 Satz
ben sein, also in dem Abschnitt ab § 21 ARB NRV 2026 Plus ohne
2, Abs. 3 - 6 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT, z.B. auch
KLASSIK-GARANT. Grund für solche Abweichungen ist eine bessere
solche, um sogenannten Zweckabschlüssen entgegen zu wirken. Bei
Verständlichkeit.
einem Zweckabschluss bahnt sich ein Rechtsstreit für den Kunden
ersichtlich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsschutz- Die dargestellten Beispiele und Erläuterungen veranschaulichen
versicherungsvertrages an. Kosten eines solchen Rechtsstreits sollen lediglich die Regelungen der ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
der Versichertengemeinschaft nicht zur Last fallen. GARANT.
Beispiel: Sie kommen immer wieder zu spät zur Arbeit. Als Ihr Arbeit- Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlech-
geber Ihnen für den Wiederholungsfall mit Kündigung droht, schließen ter. Zur besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form
Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag ab. Als Sie wieder zu spät verwendet.
zur Arbeit kommen, kündigt Ihnen der Arbeitgeber fristlos wegen der
wiederholten Verspätungen.
Obwohl die Kündigung in versicherter Zeit geschieht, bekommen Sie kei-
nen Versicherungsschutz.
[Seite 19]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 19
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Übersicht über die Versicherungsbedingungen
Was ist Inhalt der Rechtsschutzversicherung? Was ist bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags zu beachten?
§9 Beitrag 29
1. INHALT DER VERSICHERUNG
A. Beitrag und Versicherungsteuer
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?
B. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder
§1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 21
einmaliger Beitrag
C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? D. Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
§2 Leistungsarten 21 E. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versiche-
§3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
rungsbeitrags führen?
(inhaltliche Ausschlüsse) 22
§ 10 Beitragsanpassung 30
Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder
Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie
sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den
tun?
Versicherungsbeitrag aus?
§ 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder
§ 11 Änderung der für die Beitragsberechnung
Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit –
wesentlichen Umstände 31
Stichentscheidverfahren – 24
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
§ 12 Wegfall des versicherten Interesses 31
Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen
ausgeschlossen?
§4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag mit
Versicherungsschutz, zeitliche Ausschlüsse 25 uns?
§ 12a Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland,
Anzeigepflicht 32
Was gilt beim Wechsel der Versicherung?
§ 4a Versichererwechsel 26
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
§ 13 Kündigung nach Versicherungsfall 32
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
§5 Leistungsumfang 27
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
§ 14 Gesetzliche Verjährung 32
Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren?
§ 5a Leistungsumfang: Mediationsverfahren 28
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
§ 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen 32
Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren?
§ 5b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel) 29
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten?
§ 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung32
In welchen Ländern sind Sie versichert?
§6 Örtlicher Geltungsbereich 29
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?
Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis
3. OBLIEGENHEITEN, RECHTSWEG
zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?
Welche Rechte und Pflichten bestehen im Versicherungsfall?
2. VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS § 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von
Obliegenheiten 32
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
§7 Beginn des Versicherungsschutzes 29
§ 18 entfällt 33
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
Wohin können Sie sich bei Unzufriedenheit mit uns wenden?
§8 Vertragsdauer 29
§ 19 Beschwerdestellen 33
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
§ 8a Versicherungsjahr 29
zuständig und welches Recht ist anzuwenden?
§ 20 Zuständiges Gericht/anzuwendendes Recht 34
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20 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten? KLAUSEL ZU DEN §§ 25 und 30,
SINGLE-RECHTSSCHUTZ 56
4. FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28,
§ 21 Verkehrs-Rechtsschutz 34 VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR
HILFSGESCHÄFTE UND EINGEKAUFTE
§ 21a Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein 36 DIENSTLEISTUNGEN VON SELBSTSTÄNDIGEN 56
§ 22 Fahrer-Rechtsschutz 36 KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28,
FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ 56
§ 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 37
KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28,
§ 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ XXL 57
Rechtsschutz für Firmen und Vereine 38
KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR
§ 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für NIEDERGELASSENE ÄRZTE UND
Nichtselbstständige 38 ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE 57
§ 25a Privat- und Berufs-Rechtsschutz für SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS ohne
Nichtselbstständige, XXL-Baustein 39 KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
UNTERNEHMEN 57
§ 26 entfällt 41
SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS ohne
§ 26a entfällt 41 KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
PRIVATKUNDEN61
§ 26b entfällt 41
§ 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 41
§ 27a Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz,
XXL-Baustein 43
§ 28 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
Selbstständige 45
§ 28a Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
Selbstständige, XXL-Baustein 47
§ 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von
Wohnungen und Grundstücken 51
§ 29a Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von
Wohnungen und Grundstücken, XXL-Baustein 52
§ 30 Rechtsschutz Ruhestand 52
§ 30a Rechtsschutz Ruhestand, XXL-Baustein 54
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 21
Was ist Inhalt der Rechtsschutzversicherung? d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldver-
1. INHALT DER VERSICHERUNG hältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
(Erläuterung: Ein Schuldverhältnis" besteht zum Beispiel zwischen
"
Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann bei-
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?
spielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Her-
§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
ausgabe einer Sache bestehen.)
Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine
die dafür erforderlichen Leistungen und sichern Ihnen so den Zugang
Angelegenheit aus den Bereichen
zum Recht. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsan-
» Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe a)),
trag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingun-
» Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)) oder
gen beschrieben. Gerne unterstützen wir Sie, Ihren Konflikt schnell
» Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz (siehe c)) handelt.
und nachhaltig zu lösen. Fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten.
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern
In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
§ 2 Leistungsarten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende f) Sozialgerichts-Rechtsschutz
Leistungsarten: um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen vor deutschen
Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren,
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
aa) in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Ver-
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
kehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen),
Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Ver-
tragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts bb)in sonstigen Angelegenheiten (Sozialgerichts-Rechtsschutz
(zum Beispiel Eigentum) an Grundstücken, Gebäuden oder Ge- in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten).
bäudeteilen beruhen.
g) Verwaltungs-Rechtsschutz
(Erläuterung: dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jeder- um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
mann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Bei-
aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbe-
spiel Eigentum.)
hörden und Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechts-
(Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Autounfall ‒ Sie machen An- schutz in Verkehrssachen),
sprüche gegen den Unfallgegner geltend.).
bb)in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Be-
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Beschädigung Ihres Fernsehers reich vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem
durch einen Gast. Sie machen die Reparaturkosten gegen den Gast gerichtlichen Verfahren.
geltend.)
ieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine
D
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihr Ruf/Ihre Online-Reputation Angelegenheit aus den Bereichen
wird im Internet geschädigt. Sie verlangen Beseitigung.) » Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)),
» Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe c)) oder
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz, im Berufs-Rechtsschutz für
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe e))
Selbstständige und im Rechtsschutz für Firmen: Ihre digitale Identi-
handelt.
tät wird geschädigt und auf Ihren Namen werden Käufe veranlasst
oder mit der Ihnen gestohlenen EC-Karte wird gezahlt. Sie gehen h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
gegen den Schädiger vor.) für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
b) Arbeits-Rechtsschutz (Erläuterung: Standesrecht ist das Berufsrecht der freien Berufe,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus z.B. der Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten)
» Arbeitsverhältnissen
(Erläuterung: Disziplinarrecht hat Dienstvergehen von Beamten
» öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich
zum Gegenstand)
dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
i) Straf-Rechtsschutz
(Beispiel: Kündigungsschutzklage)
aa) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Ver-
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihre Haushaltskraft fordert eine gehen vorgeworfen wird (das ist eine Straftat, die die Verlet-
Nachzahlung ‒ Sie beauftragen einen Anwalt zur Abwehr der For- zung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter
derung.) Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von
unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.).
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das
» Miet- und Pachtverhältnissen, Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie
(Beispiel: Auseinandersetzung wegen Mieterhöhung) verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
» sonstigen Nutzungsverhältnissen, Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Ver-
(Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht) brechen vorgeworfen wird (Ein Verbrechen ist eine Straftat,
die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
» dinglichen Rechten,
bedroht ist).
(Beispiel: Auseinandersetzung um den Verlauf der Grundstücks-
grenze) bb) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrechtli-
ches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten,
die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Deutschland
die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem
zum Gegenstand haben.
Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.)
[Seite 22]
22 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
ie haben Versicherungsschutz unter folgenden Vorausset-
S sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Ziffer 1
zungen: Strafgesetzbuch vor einem deutschen Strafgericht im Zusam-
» das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Ge- menhang mit einer an Ihnen begangenen, unter aa) fallenden
setz strafbar und Straftat,
» Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
dd) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deut-
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, schen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchs-
erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie verfahren wegen Ihrer Ansprüche nach dem Opferentschädi-
nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, er- gungsgesetz, soweit Sie durch eine unter aa) fallende Straftat
halten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der verletzt oder betroffen sind,
Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten,
ee) für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts:
besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
» im Ermittlungsverfahren,
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungs- » für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
schutz: wenn die an Ihnen begangene, unter aa) fallende Straftat eine
» Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im schwere Gewaltstraftat ist und eine öffentliche Klage nach aa)
Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr be- tatsächlich erhoben wird. Eine schwere Gewaltstraftat liegt
droht ist). vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwe-
» Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich rer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der per-
begangen werden kann. sönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag,
(Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung)
ff) für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach
Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das
dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Strafverfahren ausgeht.
Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz » Sie sind nebenklageberechtigt,
für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor- » die öffentliche Klage nach aa) wurde tatsächlich erhoben,
geworfen wird. » Sie wurden durch eine der unter ee) genannten schweren
Gewaltstraftaten verletzt und
(Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie sollen die zulässige Höchst-
» es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
geschwindigkeit überschritten haben.)
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechts-
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Sie sollen unzulässigen Lärm ver-
anwalts als Beistand gemäß §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Strafpro-
ursacht haben.)
zessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Ver-
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, sicherungsschutz.
Betreuungs- und Erbrecht
o) Rechtsschutz im Urheberrecht
für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelasse-
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen ein
nen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts-, betreu-
Urheberrechtsverstoß in unmittelbarem Zusammenhang mit der
ungs-und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt
Internetnutzung im privaten Bereich vorgeworfen wird.
darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
(Beispiel: Für Ihre private Homepage verwenden Sie Fotos aus dem
l) entfällt
Internet, welche urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden auf-
m) Daten-Rechtsschutz grund dessen von dem Inhaber der Bildrechte abgemahnt.)
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle über-
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-
nehmen wir insgesamt höchstens 750 EUR.
Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sper-
rung und Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer p) Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
versicherten Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler, für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelas-
sonstiger Selbstständiger, Verein oder Mitglied des versicherten senen Rechtsanwaltes in Ihrem privaten Verbraucherinsolvenz-
Vereins verarbeitet haben. und Restschuldbefreiungsverfahren. Wird der Rechtsanwalt aber
über einen Rat oder eine Auskunft hinaus tätig, erstatten wir
Insoweit haben Sie auch Versicherungsschutz zur Verteidigung
insgesamt keine Kosten.
in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungs-
widrigkeit gemäß § 41 bis § 43 BDSG. Wird ihnen vorgeworfen, Wir übernehmen insgesamt höchstens 500 EUR je Versiche-
eine Straftat gemäß § 42 BDSG begangen zu haben, besteht kein rungsfall.
Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass
Sie vorsätzlich gehandelt haben. In diesem Fall sind Sie ver-
pflichtet, uns die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (inhaltliche
Ausschlüsse)
n) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
aa) für Ihren Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn Sie durch
eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den (1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang
in § 395 Abs. 1 Ziffern 1 bis 4a der Strafprozessordnung näher mit
aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen
a) Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr,
sind,
inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben;
bb) für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Straf-
b) Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Aus-
prozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für Sie ge-
schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Be-
mäß § 406h Strafprozessordnung, wenn Sie durch eine der
handlung;
unter aa) fallenden Straftaten verletzt sind,
cc) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in nicht-
vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 23
c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- bb) aaa) dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von
baubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder
» Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds-
Gebäudeteilen,
anteile),
(Erläuterung: Immissionen sind Einwirkungen wie z. B. Erschüt-
» Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen,
terungen);
» Beteiligungen (z.B. Kapitalanlagemodellen, stillen
d) aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut
Gesellschaften, Genossenschaften)
werden soll;
und dessen bzw. deren Finanzierung,
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Ge-
bäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz be- bbb) dem Ankauf, der Veräußerung und der Produktion
findet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen von Kryptowährungen (virtuelle Währungen)
möchten. Gleiches gilt für die Planung oder Errichtung
und dessen bzw. deren Finanzierung;
einer sonstigen baulichen Anlage;
ccc) sonstigen Kapitalanlagen aller Art und deren Finan-
cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Verän-
zierung;
derung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet ddd) vorgetäuschten Kapitalanlagen aller Art und deren
sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es Finanzierung.
erwerben oder in Besitz nehmen. Gleiches gilt für die
Ausgenommen hiervon, bb), sind:
bauliche Veränderung einer sonstigen baulichen Anlage;
» Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch,
dd) auch bei der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) ge-
nannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungs- » Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen
schutz. Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sol-
len,
e) Fracking („Hydraulic Fractioning“, ein Verfahren zur Gewin-
nung von Gas oder Erdöl) » vermögenswirksame Leistungen,
f) der Herstellung, dem Vertrieb, der Anwendung, der Freiset- » Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten,
zung, der Entsorgung oder der befürchteten oder tatsächli-
» Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kredit-
chen Einwirkung von PFAS stehen. PFAS sind fluorierte
wesengesetz (KWG),
Substanzen, die mindestens eine vollständig fluorierte Me-
thyl- oder Methylen-Gruppe (ohne daran gebundenes Was- » steuerlich geförderte oder betriebliche Altersvorsorge-
serstoff-, Chlor-, Brom- oder Iod-Atom) enthalten. produkte,
» private Renten- und Kapitallebensversicherungen, so-
(2) a) Sie wollen Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche ab-
weit sie nicht fondsgebunden sind;
wehren.
(Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie haben einen Verkehrs- g) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspart-
unfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen.) nerschafts-, Betreuungs- und Erbrechts,
Ausnahme: Der Schadenersatz- oder Unterlassungsan- usnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Le-
A
spruch beruht auf einer Vertragsverletzung. benspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht nach § 2 k)
(Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Der Vermieter des Miet- greift dieser Ausschluss nicht;
fahrzeugs verlangt von Ihnen Schadenersatz wegen verspäteter
h)
Sie wollen gegen uns, unser Schadenabwicklungsunterneh-
Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Ver-
men oder aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Zusam-
trags-Rechtsschutz versichert.);
menhang mit Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag
b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. gegen von uns beauftragte Versicherungsvertreter (§ 59 Abs.
das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben); 2 VVG) vorgehen;
c) Streitigkeiten aus i) Streitigkeiten wegen
» der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden
aa) dem Recht der Handelsgesellschaften oder
oder Gebäudeteilen,
bb) Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristi- » Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben;
scher Personen (zum Beispiel: Aus dem Anstellungsvertrag
Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren
eines Geschäftsführers einer GmbH oder eines Vorstandes
für die Grundstücksversorgung;
einer Aktiengesellschaft);
j) entfällt
d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-,
Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster- k) entfällt
rechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
l) entfällt
usnahme in Bezug auf Urheberrecht: Im Rechtsschutz im
A
m) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
Urheberrecht nach § 2 o) greift dieser Ausschluss nicht;
Veräußerung von Teilnutzungsrechten an Grundstücken
e) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbs- (Timesharing), Gebäuden oder Gebäudeteilen;
recht;
n) Sie nehmen Ihre Interessen als Eigentümer oder Halter eines
f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugs zu Lande, zu Wasser
oder in der Luft oder Anhängers wahr;
aa) » Spiel- oder Wettverträgen,
o) Risiken, die Ihren ausländischen
» Gewinnzusagen sowie
» Betriebsstätten,
» Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften » Tochtergesellschaften oder
und deren Finanzierung, » sonstigen Einrichtungen
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24 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
zuzuordnen sind; » von Mitversicherten untereinander;
b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und
(3) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Ge-
a) vor Verfassungsgerichten; schlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ur-
sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen.
b) vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen
Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
(Beispiel: Europäischer Gerichtshof).
c) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen
Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen als Be-
oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungs-
diensteter internationaler oder supranationaler Organisatio-
fall bereits eingetreten ist.
nen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen
(Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und über-
Dienstverhältnissen wahr;
trägt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie
c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.)
aa) das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet d) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen
werden soll.
oder
(Beispiel: Zwangsversteigerung Ihres Fahrzeugs infolge
eines Insolvenzantrags); Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
(Beispiel: Sie bürgen für die Schuld eines Arbeitskollegen und
Ausnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz in Verbrau-
sollen nun zahlen.)
cherinsolvenzverfahren nach § 2 p) greift dieser
Ausschluss nicht;
(5) Es besteht in den Leistungsarten nach § 2 a) bis h), k), o) und p)
bb) das über das Vermögen eines anderen eröffnet wurde ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer
oder eröffnet werden soll. Von diesem Ausschluss nicht mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat. Wird
umfasst sind Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Arbeit- dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns
geber und die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenz- erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
tabelle;
(6) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
d) bei Streitigkeiten
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
» in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
Angelegenheiten,
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
» in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind;
oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
e) in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
eines Halte- oder Parkverstoßes;
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
Ausnahme:
bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem
» Ihnen droht eine Eintragung in das deutsche Fahreig-
nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun-
nungsregister (FAER) und zugleich
desrepublik Deutschland entgegenstehen.
» wird das Verfahren nicht mit einer Kostenentscheidung
nach § 25a StVG („Nichtermittlung des Fahrers“) abge-
schlossen.
Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder
Wird erst nachträglich bekannt, dass das Verfahren mit einer Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie
Kostenentscheidung nach § 25a StVG abgeschlossen ist, sind tun?
Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zu erstat- § 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgs-
ten; aussicht oder wegen Mutwilligkeit
– Stichentscheidverfahren –
f) in ursächlichem Zusammenhang mit
» Vorschriften aus dem Asyl-, Ausländer- und Staats-
(1) ir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer
W
angehörigkeitsrecht,
Auffassung nach
» Regelungen zur Sozialhilfe, zur Grundsicherung für Arbeit-
suchende, zum Bürgergeld und zum Wohngeld; a) die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach § 2 a) bis
g), m) und o) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat
g) in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studi-
enplätzen; oder
h) in ursächlichem Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, b) Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wol-
die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und len. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich ent-
Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von stehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum an-
Immissionsschutzgesetzen; gestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht
zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertenge-
i) in ursächlichem Zusammenhang mit staatlichen Subventio-
meinschaft beeinträchtigt würden.
nen, Finanz- oder Beihilfen;
Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unverzüglich
j) entfällt
schriftlich oder in Textform mitteilen, und zwar mit Begründung.
k) in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremis-
(Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son-
tischen, pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angebo- " "
dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög-
ten, Äußerungen oder Darstellungen, soweit diese durch Sie " "
lich".)
vorgenommen worden sind oder sein sollen.
(2) as geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach Abs. 1
W
(4) a) Es bestehen Streitigkeiten
ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind?
» zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern des-
selben Rechtsschutzversicherungsvertrages,
» von Mitversicherten gegen Sie,
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 25
In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu be- (2) enn sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt,
W
auftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stel- ist dessen Beginn maßgeblich.
lungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen:
Sind mehrere Versicherungsfälle eingetreten, ist der erste ent-
» Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und
scheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der
» steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem
Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz.
angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn einge-
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Ent-
treten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz.
scheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend, es sei
Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt,
denn, dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen
die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes
Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
eingetreten sind.
Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müs-
sen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage (3) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben.
a) Der Versicherungsfall liegt zwar nach Beginn des Versiche-
Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr
rungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie vor Ver-
Versicherungsschutz.
sicherungsbeginn
» einen Antrag bei einer Behörde (hierzu zählen auch An-
stalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) ge-
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
stellt haben
Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen?
(Beispiel: Bestimmung des Grades einer Behinderung, Unfall-
§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz,
anzeige bei einer Berufsgenossenschaft, Wiedererteilung der
zeitliche Ausschlüsse
Fahrerlaubnis),
(1) ie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi-
S » einen Antrag auf Leistung aus einem anderen Versiche-
cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor rungsvertrag gestellt haben
dessen Ende eingetreten ist.
(Beispiel: Anspruch auf BU-Rente oder Unfall-Invaliditätsleis-
Ausnahme: Für folgende Leistungsarten besteht Versicherungs- tung),
schutz jedoch erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Versiche-
» ein Kündigungsrecht ausgeübt haben und der Versiche-
rungsbeginn (Wartezeit):
rungsfall hängt mit der Beendigung des gekündigten Ver-
» Arbeits-Rechtsschutz, (§ 2 b)),
trages zusammen
» Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, (§ 2 c)),
» Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, (§2 d)), (Beispiel: Sie haben einen Mietvertrag gekündigt und nach
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, (§ 2 e)), Versicherungsbeginn gibt es Streit um die Kaution oder
» Sozialgerichts-Rechtsschutz, (§ 2 f)), Schönheitsreparaturen).
» Verwaltungs-Rechtsschutz, (§ 2 g)),
» Rechtsschutz im Urheberrecht, (§ 2 o)), Zu Ihren Gunsten bleiben Anträge und Kündigungen unbe-
» Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren rücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versiche-
(§ 2 p)). rungsschutzes gestellt oder ausgeübt wurden.
Handelt es sich im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht b) Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem
(§2 d)) um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich
eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraft- nicht mehr bei uns versichert.
fahrzeug, entfällt die Wartezeit.
Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis
Weitere Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Be- der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht
rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versiche- eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall
rungsschutz auch für Versicherungsfälle, die unverzüglich nach Kenntniserlangung.
» innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versiche-
rungsvertrags eintreten und (4) a) Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe § 2 e)) besteht
» im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge- kein Versicherungsschutz, wenn die tatsächlichen oder be-
nannten Tätigkeit stehen. haupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abga-
ben (zum Beispiel: Steuern, Gebühren) ganz oder teilweise
Der Versicherungsfall ist:
vor Vertragsbeginn liegen.
a) Im Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a), das erste Ereignis,
b) entfällt
bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein
soll,
(5) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
b) Im Beratungs-Rechtsschutz
a) Sie berufen sich auf die Ausübung eines Rechts (z.B. Wider-
» für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k),
ruf) und als Voraussetzung hierfür auf die Mangelhaftigkeit,
das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der
Rechtswidrigkeit oder die Nichtbekanntgabe einer Belehrung
Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat,
oder Pflichtangabe. Diese Belehrung oder Pflichtangabe wur-
» für Betreuungsrecht, § 2 k), die Einleitung des Betreuungs-
de Ihnen vor Beginn des Versicherungsschutzes gegeben
verfahrens über Sie oder eine mitversicherte Person,
oder hätte Ihnen gegeben werden müssen;
» in Verbraucherinsolvenzverfahren, § 2 p), Ihr Antrag auf Er-
öffnung Ihres privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens. b) Sie gehen gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
vor. Die Gegenseite begründet die Kündigung im oder außer-
c) Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem
halb des Kündigungsschreibens mit Fehlverhalten von Ihnen,
Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter)
das vor dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefun-
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat
den hat oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit
oder verstoßen haben soll.
Ihres Verhaltens oder zumindest der Vorwurf dieses
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26 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Fehlverhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutz- Was gilt beim Wechsel der Versicherung?
versicherungsvertrages bekannt; § 4a Versichererwechsel
c) Sie gehen gegen eine Abmahnung vor. Die Gegenseite be-
(1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nach-
gründet die Abmahnung mit Fehlverhalten von Ihnen, das vor
teile haben, haben Sie uns gegenüber Versicherungsschutz in
dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefunden hat
folgenden Fällen (dies gilt abweichend von den Regelungen in
oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit Ihres Ver-
§ 4 Absätze 3 bis 6):
haltens oder zumindest der Vorwurf dieses Fehlverhaltens
war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsver- a) Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit einge-
trages bekannt; treten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn
» ein Fall von § 4 Abs. 3 a) vorliegt, also der Antrag oder die
d) Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder
Kündigung in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers da-
Gebäudeteils eine Mieterhöhung durchsetzen. Die Zustim-
tiert;
mung zur Mieterhöhung haben Sie vor dem Beginn des Ver-
» die Belehrung oder Pflichtangabe nach § 4 Abs. 5 a) Ihnen
sicherungsschutzes verlangt. Ihr Mieter hat dieser Mieterhö-
während der Vertragslaufzeit des Vorversicherers gegeben
hung nicht oder nicht fristgerecht zugestimmt;
wurde oder hätte gegeben werden müssen;
e) Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder » das fehlerhafte Verhalten nach § 4 Abs. 5 b), c) während der
Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages durchsetzen, Vertragslaufzeit des Vorversicherers stattgefunden hat
weil der Mieter Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht oder haben soll;
leistet. Der Mieter begründet dies mit der Mangelhaftigkeit » Ihr Verlangen nach § 4 Abs. 5 d) gegenüber dem Mieter, der
des Mietobjekts, die bereits vor dem Beginn des Versiche- Mieterhöhung zuzustimmen, in der Vertragslaufzeit des
rungsschutzes vorgelegen hat oder vorgelegen haben soll. Vorversicherers datiert;
Die Mangelhaftigkeit oder zumindest der Vorwurf der Man- » der Mangel nach § 4 Abs. 5 e), f) bereits während der Ver-
gelhaftigkeit war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzver- tragslaufzeit des Vorversicherers vorlag oder im Falle des
sicherungsvertrages bekannt; e) vorgelegen haben soll;
» das vertragswidrige Verhalten nach § 4 Abs. 6 a) oder c)
f) Sie erhalten als Mieter eines Grundstücks, Gebäudes oder
während der Vertragslaufzeit des Vorversicherers stattge-
Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages, weil Sie
funden hat oder haben soll;
Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet haben
» die Fälligkeit der Zahlung nach § 4 Abs. 6 b) während der
oder haben sollen und möchten sich gegen die Kündigung
Vertragslaufzeit des Vorversicherers datiert oder datieren
bzw. deren Durchsetzung wehren. Sie begründen die Nicht-
soll.
zahlung der Miete mit einer Mangelhaftigkeit des Mietobjekts.
Diese Mangelhaftigkeit lag bereits vor dem Beginn des Ver- b) Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des
sicherungsschutzes vor und war Ihnen bei Abschluss des Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als
Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt; drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend ge-
macht. Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch nicht
(6) eben den speziellen Sachverhalten, für die nach Abs. 5 kein
N vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein.
Versicherungsschutz besteht, besteht allgemein kein Versiche-
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt
rungsschutz in den folgenden Fällen: "
die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem
a) Ihnen wird ein Vertrag gekündigt oder gegen Sie werden Zah- Maße.)
lungsansprüche erhoben, weil Sie sich vertragswidrig
c) Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
verhalten haben oder haben sollen. Dieses angebliche oder
§ 4 Abs. 4 a), fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen
tatsächliche vertragswidrige Verhalten datiert vor dem Be-
für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der
ginn des Versicherungsschutzes. Die Vertragswidrigkeit Ihres
Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten.
Verhaltens oder zumindest der Vorwurf des vertragswidrigen
Verhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversi- (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit zwar den
cherungsvertrages bekannt; Steuerbescheid, aber er betrifft ein Steuerjahr in der Vertrags-
laufzeit des Vorversicherers.)
b) Gegen Sie werden Zahlungsansprüche erhoben. Die geforder-
ten Zahlungen waren – angeblich oder tatsächlich - bereits d) entfällt
vor dem Beginn des Versicherungsschutzes fällig. Die Nicht-
e) Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelun-
zahlung trotz Fälligkeit, zumindest der Vorwurf der Nichtzah-
gen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versiche-
lung trotz Fälligkeit, war Ihnen bei Abschluss des Rechts-
rungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach
schutzversicherungsvertrages bekannt;
Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Be-
c) Sie erheben vertragliche Zahlungsansprüche. Die Gegensei- dingungen ist der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit
te verweigert eine Zahlung, weil Sie sich vor dem Beginn des des Vorversicherers eingetreten.
Versicherungsschutzes vertragswidrig verhalten haben oder
haben sollen. Die Vertragswidrigkeit Ihres Verhaltens oder (2) oraussetzung für Versicherungsschutz ist in all diesen Fällen,
V
zumindest der Vorwurf des vertragswidrigen Verhaltens war dass
Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertra- » Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko
ges bekannt. versichert waren,
» die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt
wurde,
» Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die-
ses Risiko versichert sind und
» der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem
Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten;
höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse-
nen Vertrages.
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 27
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan-
§ 5 Leistungsumfang walt). Dies gilt nur für die erste Instanz.
(1) ir erbringen und vermitteln Dienstleistungen und tragen fol-
W Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver-
gende, nach Eintritt eines Versicherungsfalls entstehende Kos- kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und
ten: haben Sie daraus Ansprüche?
a) Rechtsanwaltskosten bei einem Versicherungsfall im Inland: Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenre-
Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen ver- gulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im
tritt (Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen, Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos ge-
tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch blieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung
Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels tragen wir im Ausland.
nicht.)
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland überneh-
ir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines
W men wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis
Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre,
ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach wenn das deutsche Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. ansässig ist, zuständig wäre.
ohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Ge-
W c) Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen
richt entfernt? und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit in Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers.
der ersten Instanz weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis
d) Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens,
zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechts-
und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anru-
anwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort
fung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz
des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan-
entstünden.
walt).
Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Diszipli- Die Kostenerstattung für das außergerichtliche Mediations-
nar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren verfahren richtet sich hingegen ausschließlich nach § 5a.
Kosten nicht.
e) Die Ihnen in Rechnung gestellten Verfahrenskosten vor Ver-
ir tragen die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheits-
W waltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeu-
gelder eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zuge- gen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde
lassenen Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt herangezogen werden.
aufgrund Unfalls, Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht
f) Ihre Kosten für einen Sachverständigen. Die Kostenübernah-
selbst aufsuchen können.
me gilt für folgende Fälle:
Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis-
aa) Wir leisten die übliche Vergütung
tungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kos-
– zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und
ten von höchstens 250 EUR:
Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
» Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schrift-
– wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und
lichen Rat,
Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhän-
» er gibt Ihnen eine Auskunft oder
gern wahrnehmen.
» er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Für eine Erstberatung tragen wir jedoch höchstens 190 EUR. oraussetzung: Der Sachverständige verfügt über die er-
V
forderliche technische Sachkunde. Als technisch sach-
b) Rechtsanwaltskosten bei einem Versicherungsfall im Ausland:
kundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kos-
oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer
ten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Ge-
nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditier-
richt im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder:
ten Stelle zertifiziert worden sind.
» ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländi-
scher Rechtsanwalt oder bb) Wir übernehmen auch die übliche Vergütung eines im
» ein Rechtsanwalt in Deutschland. Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir,
wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland ein-
Die Kosten des ausländischen Rechtsanwalts tragen wir ma-
getretenen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs oder ei-
ximal bis zur zweifachen Höhe der gesetzlichen Vergütung
nes Anhängers geltend machen wollen.
eines Rechtsanwaltes, der am Ort eines befassten Gerichts in
Deutschland ansässig wäre. g) Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht,
wenn Sie
Die Kosten eines Rechtsanwalts in Deutschland tragen wir
» dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen
maximal bis zur gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts,
müssen und
der am Ort eines zuständigen deutschen Gerichts ansässig
» Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen
wäre.
vermeiden können.
Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsan-
ir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur
W
waltsvergütungsgesetz.
Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten
Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen geltenden Sätze.
Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im
h) Die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn
Ausland) entfernt?
Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gericht-
Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts- licher Festsetzung verpflichtet sind.
anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir
dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts- (2) a) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie
anwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort nachweisen, dass Sie
[Seite 28]
28 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
» zu deren Zahlung verpflichtet sind oder k) Kosten für Sachverständige nach § 5 Abs. 1 c), e) und f), soweit
» diese Kosten bereits gezahlt haben. der Betrag von 200.000 EUR überschritten wird;
b) Wenn Sie Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstat- l) K
osten aufgrund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme,
ten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage be- soweit der Betrag von 200.000 EUR überschritten wird;
nutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kos-
m) Umsatzsteuer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind;
ten vorgestreckt haben.
n) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Verjährung
(3) Folgende Kosten tragen wir nicht: erheben können oder konnten.
a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver-
(4) ir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem
W
pflichtet zu sein;
Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
b) Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergeb-
demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
nisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.
auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
(Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 EUR. zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag
von 8.000 EUR = 80 % des angestrebten Ergebnisses. Es ist da- (5) Wir sorgen
her angemessen, dass die Gegenseite 80 % der Kosten trägt. In
a) für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist,
diesem Fall übernehmen wir 20 % der entstandenen Kosten ‒
um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen.
nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.)
Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Überset-
Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. zung anfallen;
usnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vor-
A b) für die Zahlung einer Kaution bis zu einem Betrag in Höhe von
geschrieben; 300.000 EUR, die gestellt werden muss, um Sie vorüberge-
hend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Dies
c) die vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese ziehen wir von den
geschieht in Form eines zinslosen Darlehens.
von uns zu tragenden Kosten ab und zwar einmal je Versiche-
rungsfall bzw. bei mehreren Versicherungsfällen insgesamt
(6) Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch
einmal, wenn diese zeitlich und ursächlich zusammenhän-
gen. a) in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
Ausnahmen: Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen,
schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 2 k) für Notare;
wenn
» die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Wege der b) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 2 e) für Ange-
außergerichtlichen Mediation nach § 5a erledigt wurde hörige der steuerberatenden Berufe;
oder
c) bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für
» die durchgeführte Mediation nach § 5a führte zwar nicht dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
zur Erledigung der Interessenwahrnehmung, aber Sie hat-
ten zum Zeitpunkt der Kostendeckungsanfrage in dem da-
vor liegenden, bei uns versicherten Zeitraum von drei Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren?
Jahren keine Kostendeckungsanfrage bei uns gestellt. Ver- § 5a Leistungsumfang: Mediationsverfahren
sicherte Zeiträume bei anderen Rechtsschutzversicherern
rechnen wir hierbei nicht an, oder (1) m Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeile-
U
gung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten eines in Deutschland
» der Versicherungsfall im Ausland eingetreten ist.
tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in ei-
d) Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangs- nem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen tragen wir jedoch
vollstreckungsmaßnahme (zum Beispiel: Kosten eines Ge- insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR an Kosten für Mediatoren.
richtsvollziehers) je Vollstreckungstitel entstehen. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren.
Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts
Maßnahmen aufgrund einer Insolvenz stehen Zwangsvollstre-
durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Media-
ckungsmaßnahmen gleich;
tors. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.)
e) Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, über-
fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels einge- nehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie entfallen.
leitet werden
(Beispiel: Sie und Ihr versicherter Ehepartner haben einen Konflikt
(Erläuterung: Vollstreckungstitel" sind zum Beispiel ein Voll- mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwi-
"
streckungsbescheid und ein Urteil); schen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehe-
partner entfallen, tragen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil,
f) K
osten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art, bei denen
also 50%, selbst bezahlen.)
vom Gericht eine Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR ver-
hängt wurde; Auf Ihren Wunsch helfen wir bei der Vermittlung eines Media-
tors.
g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre,
wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde; Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch
oder auch online erfolgen.
h) entfällt;
i) entfällt; (2) ie Kosten für den Mediator übernehmen wir in allen versicher-
D
ten Leistungsarten, sofern diese auch den außergerichtlichen
j) K
osten, soweit diese aufgrund einer einverständlichen Rege-
Bereich enthalten. Sind unsere Zahlungen bei einzelnen Leis-
lung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche ent-
tungsarten abweichend von Absatz 1 – insgesamt oder z.B. bei
standen sind;
den Rechtsanwaltskosten – auf einen niedrigeren Höchstbetrag
[Seite 29]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 29
begrenzt, so gilt dieser und wir rechnen Zahlungen auf die Me- Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen
diatortätigkeit und andere Zahlungen zusammen. (siehe § 9 B Abs. 1 Satz 1).
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: sie gilt in jedem
(3) Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich.
Fall).
Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren?
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
§ 5b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel)
§ 8 Vertragsdauer
Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs-
verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be- (1) Vertragsdauer:
stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2026 Plus Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
ohne KLASSIK-GARANT zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen abgeschlossen.
werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirk-
sam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten (2) Stillschweigende Verlängerung:
für Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag
nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
In welchen Ländern sind Sie versichert? Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor
§ 6 Örtlicher Geltungsbereich dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
(1) ie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Be-
S (3) Vertragsbeendigung:
hörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündi-
» in Europa, gung bedarf.
» in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den
» auf den Kanarischen Inseln,
Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf
» auf den Azoren,
folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätes-
» auf Madeira
tens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
(Europadeckung).
Dies bezieht sich aber allein auf die Leistungsarten nach § 2, die
sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen. § 8a Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate. Besteht
(2) ie haben außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches nach Abs. 1
S
die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird
Versicherungsschutz für
das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden
» den Verkehrsbereich,
Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils
» den privaten Bereich,
ganze Jahre.
» die berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit
(Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver-
und zwar im Rahmen Ihrer versicherten Rechtsschutzform nach
sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.)
§§ 21, 21a, 22, 23, 25, 25a, 27, 27a, 28, 28a, 30 und 30a (Weltde-
ckung).
Ausnahmen: Sie haben keinen Versicherungsschutz, Was ist bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags zu beachten?
» wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates zuständig ist § 9 Beitrag
oder wäre, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in
dem Sie einen Wohnsitz haben, A. Beitrag und Versicherungsteuer
» für Ihre Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit
dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an (1) ie Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel-
D
Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie in ur- jährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs-
sächlichem Zusammenhang mit Grundstücken und Immobi- periode umfasst dementsprechend
lien, » bei Monatsbeiträgen einen Monat,
» in Leistungsarten nach § 2, die sich ausdrücklich auf einen in » bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Ge- » bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
richt beziehen. » bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
(2) er Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie
D
Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?
B. ahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder
Z
2. VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS einmaliger Beitrag
(1) Fälligkeit der Zahlung:
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie
§ 7 Beginn des Versicherungsschutzes den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen be-
zahlen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an-
gegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son-
" "
dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög-
" "
lich".)
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30 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes: – Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt be- Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späte- nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die Zahlung
ren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müs- auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in
sen Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) unverzüglich zahlen.
Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) oder durch einen auffallen-
(Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son-
den Hinweis im Versicherungsschein. " "
dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög-
" "
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht lich".)
verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum ver-
einbarten Zeitpunkt. (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens:
enn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht
W
(3) Rücktritt: eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine ande-
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können re Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen allerdings erst dann
wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (Beispiel: Brief oder E-
ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Mail) aufgefordert haben.
Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
E. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der
dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. Das gilt, so-
(1) Fälligkeit der Zahlung:
weit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt
fällig.
(2) Verzug: Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versiche-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten rungsbeitrags führen?
Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten § 10 Beitragsanpassung
haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu ver-
langen, der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Absatz 3). (1) in unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines je-
E
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung den Jahres, um welchen Vomhundertsatz sich für die Rechts-
nicht verschuldet haben. schutzversicherung das Produkt von Schadenhäufigkeit und
Durchschnitt der Schadenzahlungen einer genügend großen
(3) Zahlungsaufforderung: Zahl der die Rechtsschutzversicherung betreibenden Versicherer
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können im vergangenen Kalenderjahr erhöht oder vermindert hat.
wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Text- Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl der
form (Beispiel: Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten. Diese Zah- in diesem Jahr gemeldeten Versicherungsfälle, geteilt durch die
lungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken. Als Durch-
schnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres gilt die
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgen-
Summe der Zahlungen, die für alle in diesem Jahr erledigten
de Informationen enthält:
Versicherungsfälle insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die
» Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen
Anzahl dieser Versicherungsfälle. Veränderungen der Schaden-
im Einzelnen beziffert sein und
häufigkeit und des Durchschnittes der Schadenzahlungen, die
» die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach den Ab-
aus Leistungsverbesserungen herrühren, werden bei den Fest-
sätzen 4 und 5 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
stellungen des Treuhänders nur bei denjenigen Verträgen be-
rücksichtigt, in denen sie in beiden Vergleichsjahren bereits ent-
(4) Verlust des Versicherungsschutzes:
halten sind.
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht be-
zahlt haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kei-
(2) ie Ermittlung des Treuhänders erfolgt getrennt für folgende
D
nen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unse-
Vertragsgruppen
rer Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 auf den Verlust des
» gemäß den §§ 21, 22 und 30 Abs. 5,
Versicherungsschutzes hingewiesen haben.
» gemäß den §§ 23, 24, 25, 29 und 30 Abs. 1 bis 4, 6,
» gemäß § 27,
(5) Kündigung des Versicherungsvertrags:
» gemäß § 28
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht be-
nebst den zusätzlich vereinbarten Klauseln gesondert, und zwar
zahlt haben, können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist
jeweils unterschieden nach Verträgen mit und ohne Selbstbetei-
einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsauf-
ligung.
forderung nach Absatz 3 auf die fristlose Kündigungsmöglichkeit
hingewiesen haben.
(3) rgeben die Ermittlungen des Treuhänders einen Vomhundert-
E
Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach inner-
satz unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der Vomhun-
halb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht
dertsatz ist jedoch in den folgenden Kalenderjahren mitzube-
der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die
rücksichtigen.
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung ein-
Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders einen höheren Vom-
getreten sind, keinen Versicherungsschutz.
hundertsatz, ist dieser, wenn er nicht durch 2,5 teilbar ist, auf die
nächstniedrige durch 2,5 teilbare Zahl abzurunden.
D. Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver-
minderung verpflichtet, den Folgebeitrag um den abgerundeten
(1) Rechtzeitige Zahlung:
Vomhundertsatz zu verändern. Der erhöhte Beitrag darf den zum
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein-
Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht überstei-
bart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn
gen.
– der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann
und
[Seite 31]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 31
(4) Hat sich der entsprechend Absatz 1 nach unseren unterneh- Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten
menseigenen Zahlen zu ermittelnde Vomhundertsatz in den letz- haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb
ten drei Kalenderjahren, in denen eine Beitragsanpassung mög- eines Monats ausüben.
lich war, geringer erhöht, als er vom Treuhänder für diese Jahre
festgestellt wurde, so dürfen wir den Folgebeitrag in der jewei- (2) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen
ligen Anpassungsgruppe gemäß Absatz 2 nur um den im letzten niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfer-
Kalenderjahr nach seinen Zahlen ermittelten Vomhundertsatz tigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag
erhöhen. Diese Erhöhung darf diejenige nicht übersteigen, die verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei
sich nach Absatz 3 ergibt. Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten
informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeit-
(5) Die Beitragsanpassung gilt für alle Folgebeiträge, die ab 1. Ok- punkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
tober des Jahres, in dem die Ermittlungen des Treuhänders er-
folgten, fällig werden. Sie unterbleibt, wenn seit dem im Versi- (3) Wenn wir Sie zumindest in Textform auffordern, uns die zur Bei-
cherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn für den tragsberechnung entsprechenden erforderlichen Angaben zu
Gegenstand der Versicherung noch nicht zwölf Monate abgelau- machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschi-
fen sind. cken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können
(6) Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versi- wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat
cherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vor-
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versi- sätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
cherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit-
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
punkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden "
im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhö- » Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
hung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. » Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
» Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem
Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hät-
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen ten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt
Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen
§ 11 Änderung der für die Beitragsberechnung wesentlichen Angaben bereits bekannt waren.
Umstände
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrich-
tige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer
(1) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen
Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Ver-
höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt,
schuldens entsprechendem Verhältnis.
können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Denn
Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehan-
damit sichern wir eine höhere Gefahr ab.
delt haben.
Solche Umstände können folgende Änderungen sein:
» eine Erhöhung der Jahresbruttolohnsumme, der Anzahl der (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
"
Mitarbeiter oder Mitglieder beim Berufs-Rechtsschutz für im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine gem. § 24,
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versiche-
» eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Privat-, Berufs- und
rungsschutz:
Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 28, auch
» Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt
inkl. des XXL-Bausteins nach § 28a, bei der KLAUSEL ZU DEN
des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer
§§ 24 UND 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR HILFSGE-
Leistung erhöht hat.
SCHÄFTE UND EINGEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON
» Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben
SELBSTSTÄNDIGEN, oder beim SPEZIAL-STRAF-RECHTS-
nicht gekündigt.
SCHUTZ,
» eine Erhöhung des Gesamtjahresumsatzes bei den KLAU- Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt,
SELN ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS- wenn
SCHUTZ, FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ XXL, bei der » die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer
KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIEDER- Erhöhung der Beiträge führen würde oder
GELASSENE ÄRZTE UND ANDERE HEILBERUFE, » ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein
» eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter- soll.
Rechtsschutz, § 29,
» ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-
Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 bis 10, Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
» eine Steigerung der Betriebsfläche beim Landwirtschafts- § 12 Wegfall des versicherten Interesses
und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27.
Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil sich die äußeren
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag
Umstände geändert haben?
nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen die-
(Beispiel: Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben.)
se Gefahr ausschließen.
Dann gilt Folgendes (sofern nichts anderes vereinbart ist):
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kün-
digen:
(1) Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äu-
» Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent oder
ßeren Umstände geändert haben.
» wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats,
nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine (2) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum
Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kün- Ende der Versicherungsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am
digungsrecht hinweisen. Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen
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32 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt (2) Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei
wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. uns angemeldet haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Aus-
Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wur- setzung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
de, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht (Das heißt: bei der
kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren
der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird. Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer
Entscheidung bei Ihnen nicht).
(3) Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst ge-
nutzte Wohnobjekt (Wohnung oder Einfamilienhaus) wechseln,
geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über, Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
wenn sich dieses in Deutschland befindet. Eingeschlossen blei- § 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen
ben Versicherungsfälle
» die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt (1) Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten
eintreten, soweit sie in Zusammenhang mit der Eigennutzung Umfang für die in den §§ 21 bis 30a, in der KLAUSEL ZU DEN
dieses Wohnobjektes stehen, §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ oder im Versicherungs-
» die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen schein genannten sonstigen Personen.
geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die na-
türlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder
(4) Wechseln Sie ein bislang versichertes Objekt, das Sie für Ihre eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätig-
(Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wer-
keit selbst nutzen, findet Absatz 3 entsprechende Anwendung.
den, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und
Dies gilt aber nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Ob-
können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend
jekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet-
machen. Eine natürliche Person" ist ein Mensch, eine juristische
oder Pachthöhe zu einem höheren als den vereinbarten Beitrag " "
Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesell-
führen.
schaft oder ein eingetragener Verein.)
(2) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten
Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag mit uns?
sinngemäß auch für die mitversicherten Personen.
§ 12a Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland, Anzeigepflicht
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt,
Sie haben Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Aus- können Sie dem widersprechen.
land: Der Vertrag endet ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen uns einen
(Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Per-
Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich
son Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungs-
anzeigen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
nehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für
(Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", sondern mitversicherte Personen bezahlen sollen.)
" "
ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben möglich".)
" " Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner
können Sie nicht widersprechen.
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
§ 13 Kündigung nach Versicherungsfall
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten?
§ 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
(1) Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur
Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kün- Richten Sie bitte alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen
digen. an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle. Sie
(2) Ist ein Versicherungsfall eingetreten und besteht für diesen Ver- sollten auch dann in Textform erfolgen, wenn eine solche Form weder
sicherungsschutz, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf
Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz,
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Was ist im Versicherungsfall zu beachten?
(3) Die Kündigung muss Ihnen beziehungsweise uns spätestens 3. OBLIEGENHEITEN, RECHTSWEG
einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes
gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der Leistungspflicht gemäß Welche Rechte und Pflichten bestehen im Versicherungsfall?
Absatz 2 in Textform zugegangen sein. § 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam.
Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und
Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu jedem
die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versiche-
Versicherungsschutz zu erhalten.
rungsjahres wirksam wird.
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ih-
(1) Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie
nen wirksam.
Versicherungsschutz brauchen?
a) Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen,
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? gegebenenfalls auch telefonisch.
§ 14 Gesetzliche Verjährung
( Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", sondern ohne
" " "
schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben möglich".)
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei "
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen b) Sie müssen uns
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. » vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände
des Versicherungsfalls unterrichten,
[Seite 33]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 33
» alle Beweismittel angeben und abgestimmt. Wir hätten jedoch auch bei rechtzeitiger Abstim-
» Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. mung die Kostenübernahme bestätigt.)
Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre
c) Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Mög-
Obliegenheit arglistig verletzt haben.
lichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(Beispiele für kostenverusachende Maßnahmen: die Beauftra-
(7) entfällt
gung eines Rechtsanwalts, Erhebung einer Klage oder Einlegung
eines Rechtsmittels.)
(8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit
d) Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglich- unserem Einverständnis abtreten. ( Abtreten" heißt: Sie übertra-
"
keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sor- gen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegen-
gen, siehe § 82 VVG. über haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person.)
Unser Einverständnis bedarf der Textform.
(2) Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschutzes,
Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf
der für den konkreten Versicherungsfall besteht.
Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie
Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer recht-
sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahms-
lichen Interessen,
weise in Vorleistung getreten.).
» bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt
haben und Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen frei-
» entstehen durch solche Maßnahmen Kosten? stellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
Dann tragen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des
Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tra- (9) Wenn ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten
gen gehabt hätten. der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser An-
spruch auf uns über. Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits
(3) Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. beglichen haben.
Wir wählen den Rechtsanwalt aus, Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die wir brauchen,
» wenn Sie das verlangen oder um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des
» wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die umge- Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen.
hende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig er-
scheint. Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir deshalb die-
se Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann
(4) Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen wir ihn in müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren
Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind wir nicht Kosten mehr erstatten. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob
verantwortlich. Sie die von uns bereits geleisteten Kosten zu erstatten haben.
Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt,
(5) ie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgen-
S die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
des tun: chenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie
» Ihren Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß unter- nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
richten,
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
» ihm die Beweismittel angeben, "
im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
» ihm die möglichen Auskünfte erteilen,
» ihm die notwendigen Unterlagen beschaffen und Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Kosten
» uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegen- der Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns
heit geben. gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.
(6) Wenn Sie eine der in Absatz 1 und 5 genannten Obliegenheiten
§ 18 entfällt
vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
ei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
B
berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem der Wohin können Sie sich bei Unzufriedenheit mit uns wenden?
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. § 19 Beschwerdestellen
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stel-
"
erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) len. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten di-
rekt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären:
Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach
Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, kann auch dies zum Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
vollständigen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschut- Augustaanlage 25
zes führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie vorher durch 68165 Mannheim
gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel: Brief oder E- Telefon: +49 621 4204-888
Mail) über diese Pflichten informiert haben. Telefax: +49 621 4204-180
E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen,
dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall beste-
hen: (1) Versicherungsombudsmann
Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung nicht die Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrie-
Ursache war für den sind, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann
» den Eintritt des Versicherungsfalls, e.V. wenden:
» die Feststellung des Versicherungsfalls oder
Versicherungsombudsmann e.V.
» die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung (zum Bei-
Postfach 080632
spiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht
10006 Berlin
[Seite 34]
34 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Tel.: 0800 3696-000 In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten?
Fax.: 0800 3699-000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 4. FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
§ 21 Verkehrs-Rechtsschutz
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
(1) entfällt
haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-
men.
(2) entfällt
(2) Versicherungsaufsicht
(3) Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Kraftfahrzeuge
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden, können Sie sich
Sie haben Versicherungsschutz für das im Versicherungsschein
auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden:
genannte Kraftfahrzeug sowie für Anhänger.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Dabei kommt es nicht darauf an, ob
Sektor Versicherungsaufsicht » das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist oder
Graurheindorfer Straße 108 » das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (soge-
53117 Bonn nanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen ist.
Tel.: 0800 2100-500
Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtig-
E-Mail: poststelle@bafin.de
te Fahrer oder berechtigte Mitfahrer dieses Kraftfahrzeugs.
Internet: https://www.bafin.de
(Erläuterung: Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder Kraftfahrzeuge
(3) Rechtsweg versichert.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
Sie sind darüber hinaus als Fahrer und Mitfahrer fremder oder
schreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versiche-
eigener Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert,
rungsschutz besteht (siehe § 3 Abs. 2 h)).
wenn diese Motorfahrzeuge ausschließlich privat genutzt wer-
den.
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsschutz haben Sie, Ihr ehelicher/eingetragener
zuständig und welches Recht ist anzuwenden? oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspart-
§ 20 Zuständiges Gericht/anzuwendendes Recht ner und die minderjährigen Kinder in der Eigenschaft als
a) Eigentümer oder Halter von
(1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen:
» E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs,
Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgen-
» Elektrokleinstfahrzeugen,
den Orten einreichen:
» Fahrrädern auch mit Hilfsmotor,
» Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der
» Kleinkrafträdern,
für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung,
» oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht b) Fahr- und Fluggast,
Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person" ist ein Mensch,
" c) Fußgänger,
eine juristische Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH,
"
eine Aktiengesellschaft oder ein eingetragener Verein.) Haben d) Radfahrer,
Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres
bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr.
gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
(Beispiel: Als Fahrgast der Deutschen Bahn oder als Fluggast in
(2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer: einem Flugzeug, aber auch beim Besuch des Schwimmbads oder
Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgen- des Golfplatzes.)
den Orten einreichen:
» Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres (4) Der Versicherungsschutz umfasst:
Wohnsitzes. Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage
a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
» Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unse- gem. Abs. 6 und 7 § 2 d),
res Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren
c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
Vertrag zuständigen Niederlassung.
» Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Han- d) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 f) aa),
delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bür-
e) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 g) aa),
gerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsge-
sellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Nieder- f) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
lassung zuständig.
g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. h) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n).
(5) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann ausge-
schlossen werden.
(6) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf
» die im Versicherungsschein bezeichneten Kraftfahrzeuge zu
Lande und Anhänger,
[Seite 35]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 35
» Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob
Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese Fahrzeuge fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Versicherungsschutz
noch nicht auf Sie zugelassen oder noch nicht auf Ihren Na- bestehen.
men mit einem Versicherungskennzeichen oder mit einer (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
"
Versicherungsplakette versehen sind. im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht auch in Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be-
Ihrer Eigenschaft als Mieter oder Leasingnehmer eines Kraft- stehen:
fahrzeuges zu Lande und Anhängers, jedoch nicht als Vermieter Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Ob-
oder Leasinggeber. liegenheiten nicht die Ursache war für den Eintritt des Ver-
sicherungsfalls oder für die Feststellung des Versicherungs-
(7) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nicht für falls oder für den Umfang unserer Leistung.
Fahrzeuge, bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der
Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsver-
Wiederverkauf beabsichtigt ist.
trag mit uns sofort kündigen:
» Weder das bei uns ehemals versicherte, auf Sie zugelasse-
(8) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen,
ne Fahrzeug noch ein weiteres ist seit mindestens sechs
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Monaten auf Ihren Namen zugelassen.
» Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
» Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskenn-
geschriebene Fahrerlaubnis haben.
zeichen (sogenanntes Nummernschild) oder einer Versiche-
» Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
rungsplakette auf Ihren Namen versehen. Unabhängig
» Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung
kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder eine Versi-
Ihres Versicherungsbeitrags nach § 11 Abs. 2 zu verlangen.
cherungsplakette haben.
b) Während der Vertragsdauer kommen weitere Kraftfahrzeu-
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
ge hinzu:
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-
Dann besteht für diese Kraftfahrzeuge bis zum Ablauf des
ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
Versicherungsjahres Versicherungsschutz, wenn
die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht
» diese auf Sie zugelassen oder
fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind
» auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-
versehen sind.
chend der Schwere des Verschuldens.
(Vorsorgeversicherung).
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
"
allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (11) Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
Über die Regelung von Absatz 3 hinaus sind mitversichert:
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
» Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-
nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-
sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
stehen.
» Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen beste- Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder,
hen: » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Ver- chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
stoß nicht ursächlich war für rigen Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, bis zu
» den Eintritt des Versicherungsfalls, dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angeleg-
» die Feststellung des Versicherungsfalls oder te, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen
» den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. erhalten.
Die Erweiterung bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger, soweit sie bei Vertragsschluss oder während der
(9) entfällt
Vertragsdauer auf Sie oder die vorgenannten, mitversicherten
Personen zugelassen oder auf Ihren Namen oder auf die Namen
(10) a) Besonderheiten beim Wechsel oder Verkauf eines auf Sie
der mitversicherten Personen mit einem Versicherungskennzei-
zugelassenen Fahrzeugs:
chen oder mit einer Versicherungsplakette versehen sind. Auch
Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahrzeug.
von Ihnen oder mitversicherten Personen vorübergehend gemie-
Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben,
tete Kraftfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger sind versichert.
wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf
Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtig-
Ihres bei uns versicherten, auf Sie zugelassenen Fahrzeugs
te Fahrer oder berechtigte Mitfahrer. Dies gilt nicht bei Fahrten
ein neues Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern
mit gemieteten Kraftfahrzeugen.
wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
Nutzfahrzeuge sind nicht versichert. Abs. 8 gilt entsprechend.
Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer
Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahr- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte-
zeugkauf. (Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz, der ressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, eine freibe-
Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.) ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen Sie
» Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
uns über Ihr Folgefahrzeug informieren.
oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän-
Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versiche- diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein-
rungsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschul- künfte aus Rente sind.
den oder leicht fahrlässig versäumt haben. Wenn Sie grob
Üben Sie oder eine mitversicherte Person eine gewerbliche, frei-
fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leis-
berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus?
tungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des
[Seite 36]
36 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
» Dann können maximal 4 Motorfahrzeuge zu Lande versichert » der XXL-Baustein (§ 21 a) mindestens seit fünf Jahren un-
werden. unterbrochen bei uns versichert ist,
» Diese müssen auf Sie oder die mitversicherten Personen zu- » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
gelassen oder auf Ihren Namen oder auf die Namen der mit- rungsfall erhalten haben.
versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun-
versehen sein. gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5) a) bis c) also
» Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten im Zusam- lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten
menhang mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger sein.
selbstständiger Tätigkeit. Eine sonstige selbstständige Tätig- Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3
keit liegt immer dann vor, wenn Einkünfte im steuerrechtli- sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann
chen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Ein- nicht.
künfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
» Nicht versichert sind jedoch: (3) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Sat- nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
telzug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungs- den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
pflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsma- eine Erstberatung erledigt wurde.
schinen, Mietwagen, Personenmietwagen, Taxen und Leasing-
fahrzeuge als Leasinggeber. (4) Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt.
(12) Verkehrs-Rechtsschutz für alle Personenkraftwagen des Ver- § 22 Fahrer-Rechtsschutz
sicherungsnehmers
Abweichend von Absatz 3 Satz 1 bezieht sich der Versicherungs- (1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen
schutz auf alle Personenkraftwagen sowie Anhänger, soweit sie wahrnehmen als Fahrer eines fremden
bei Vertragsschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zu- » Kraftfahrzeuges,
gelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskenn- » Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft,
zeichen versehen sind. » Anhängers,
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.
rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen,
Fremd sind Fahrzeuge oder Anhänger, die
freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Eine
» Ihnen weder gehören noch
sonstige selbstständige Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Ein-
» auf Sie zugelassen sind noch
künfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden
» auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so-
sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
genanntes Nummernschild) oder Versicherungsplakette ver-
sehen sind.
§ 21a Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes für einzelne Fahrzeuge, § 21 Verkehr teilnehmen, und zwar als
Abs. 3 bis 10, des Verkehrs-Rechtsschutzes für die Familie, § 21 Abs. 3 » Fahr- und Fluggast,
bis 8, 11, oder des Verkehrs-Rechtsschutzes für alle Personenkraft- » Fußgänger,
wagen des Versicherungsnehmers, § 21 Abs. 3 bis 8, 12, sind zusätzlich » Radfahrer oder
versichert: » Fahrer von E-Bikes, Pedelcs und S-Pedelcs.
(2) Üben Sie eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbst-
(1) a)
Rechtsschutz als Mieter und Pächter von Garagen:
ständige Tätigkeit aus?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 2 c) in
Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte
Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst
im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen,
genutzten Garagen ist vom Versicherungsschutz umfasst,
die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Bei-
b) Reisevertrags-Rechtsschutz: spiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 2 d) besteht Dann können Sie für alle bei Ihnen angestellten Kraftfahrer die-
Versicherungsschutz aus privatrechtlichen Reiseverträgen sen Versicherungsschutz vereinbaren. Diese sind in Ausübung
als Reisender. Dies gilt nicht, wenn der Vertrags- und Sachen- der beruflichen Tätigkeit für Sie versichert.
Rechtsschutz nach § 21 Abs. 5 ausgeschlossen ist,
(3) Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
c) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
im Steuer-Rechtsschutz: a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 21 Abs. 4 c)
b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi- c) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 f) aa),
nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen,
d) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 g) aa),
d) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
e) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
Rechtsschutz:
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach § 21 f) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
Abs. 4 d) i. V. m. § 2 f) aa) besteht auch Versicherungsschutz in
g) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n).
Widerspruchsverfahren gegen Behörden, die der Klage vor
deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
(4) Wird in den Fällen des Absatzes 1 ein Motorfahrzeug zu Lande
auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen
(2) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ver-
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
sehen, wandelt sich der Versicherungsschutz in eine Verkehrs-
Sie im Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz, wenn
Rechtsschutzversicherung für dieses Fahrzeug nach § 21 Abs. 3,
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 37
4, 6 bis 10 um. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu- – Kinder,
sammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeuges zu Lande – Adoptivkinder,
ist eingeschlossen. – Pflegekinder,
– Stiefkinder,
(5) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen,
» Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner ehe-
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
lichen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, voll-
» Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
jährigen
geschriebene Fahrerlaubnis haben.
– Kinder,
» Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
– Adoptivkinder,
» Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
– Pflegekinder,
kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche-
– Stiefkinder,
rungsplakette haben.
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher- kommen erhalten.
ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht
rung des Kindes weggefallen?
fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind
Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang bis
wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-
zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis
chend der Schwere des Verschuldens.
spätestens zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß §§ 21, 23, 25, 27
"
allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) oder 28 abschließt. Für den sich unmittelbar anschließenden
Versicherungsvertrag des Kindes gilt keine Wartezeit,
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
stehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
bestehen: sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Ver- benspartner,
stoß nicht ursächlich war für
» die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und
» den Eintritt des Versicherungsfalls,
unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
» die Feststellung des Versicherungsfalls oder
zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
» den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die
Enkel und Tageskinder dürfen allerdings auch nicht in einer
(6) Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil Sie keine
eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
Fahrerlaubnis mehr haben?
Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des
Dann gilt Folgendes:
Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht
» Zeigen Sie uns das Fehlen der Fahrerlaubnis innerhalb von
Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die
zwei Monaten an, dann endet der Versicherungsvertrag mit
Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf
dem Verlust der Fahrerlaubnis.
für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
» Geht Ihre Anzeige später bei uns ein, endet Ihr Versiche-
rungsvertrag mit dem Eingang der Anzeige.
(3) Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
§ 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
b) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b),
(1) Sie haben Versicherungsschutz für
c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d),
» Ihren privaten Bereich und
» Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als d) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
Arbeitnehmer, Beamter, Richter).
e) Sozialgerichts-Rechtsschutz in
Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz gesondert
nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb),
zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. 4), sind
Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nichtselbststän- f) Verwaltungs-Rechtsschutz in
digen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast, nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.
g) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h),
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
h) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
teressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuf-
lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen. i) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
j) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k),
werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä-
tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus k) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n).
Rente sind.
Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung (4) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer teressen wahrnehmen als:
eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. » Eigentümer,
» Halter,
(2) Mitversichert sind » Erwerber,
» Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver- » Leasingnehmer/Mieter,
sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, » Fahrer,
» sonstiger Besitzer
» Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
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38 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Auch bei der Finanzie- § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
rung des Erwerbs von Motorfahrzeugen oder Anhängern besteht
kein Versicherungsschutz. (1) Sie haben Versicherungsschutz für
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind » Ihren privaten Bereich und
gesondert zu versichern. » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als
Arbeitnehmer, Beamter, Richter),
(5) Dieses Produkt richtet sich an ausschließlich selbstständig Tä- Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz geson-
tige. Sind Sie nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich dert zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs.
oder sonst selbstständig tätig, wandelt sich Ihr Versicherungs- 4), sind Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nicht-
schutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen Privat- und Berufs- selbstständigen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger,
Rechtsschutz für Nichtselbstständige nach § 25 um. Fahrgast, Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
§ 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für teressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuf-
Firmen und Vereine lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
(1) Sie haben Versicherungsschutz Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
a) im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und im Rechts- werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger
schutz für Firmen für Ihre im Versicherungsschein bezeich- Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
nete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Rente sind.
Tätigkeit.
Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän-
diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein-
(2) Mitversichert sind
künfte aus Rente sind.
» Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-
Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter,
sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und
in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind. » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
– Kinder,
b) für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie
– Adoptivkinder,
dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, so-
– Pflegekinder,
weit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die sie gemäß
– Stiefkinder,
der Satzung zu erfüllen haben.
» Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner ehe-
(2) Der Versicherungsschutz umfasst: lichen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, voll-
jährigen
a) 1. Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
– Kinder,
2. Arbeits-Rechtsschutz § 2 b), – Adoptivkinder,
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An- – Pflegekinder,
sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs- – Stiefkinder,
gesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
beruhen, angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
kommen erhalten.
3. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
4. Sozialgerichts-Rechtsschutz
rung des Kindes weggefallen?
in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb),
Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
5. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h), bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
6. Straf-Rechtsschutz § 2 i),
rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß
7. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel-
bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt
8. Daten-Rechtsschutz § 2 m),
keine Wartezeit,
9. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n).
» Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
b) entfällt Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
(3) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In- benspartner,
teressen wahrnehmen als:
» die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und
» Eigentümer,
unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
» Halter,
zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
» Erwerber,
Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die
» Leasingnehmer/Mieter,
Enkel und Tageskinder dürfen allerdings auch nicht in einer
» Fahrer,
eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des
gesondert zu versichern. Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht
Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die
Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf
für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 39
(3) Der Versicherungsschutz umfasst: als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-
bungsvereinbarung.
a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
Besonderheit beim Versicherungsfall:
b) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b),
Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit-
c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d), geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-
barung als Versicherungsfall.
d) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
e) Sozialgerichts-Rechtsschutz in
als insgesamt 1.000 EUR.
nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb),
bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus An-
f) Verwaltungs-Rechtsschutz in
stellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristi-
nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
scher Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen
g) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h), 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahres-
einkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz,
h) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
auch nicht anteilig.
i) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
j) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- als insgesamt 35.000 EUR.
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k),
Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht nach § 25 Abs. 6 aus-
k) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). geschlossen sein.
b) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
(4) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
teressen wahrnehmen als:
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 25 Abs. 3 d)
» Eigentümer,
i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
» Halter,
spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi-
» Erwerber,
nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen,
» Leasingnehmer/Mieter,
» Fahrer oder c) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
» sonstiger Besitzer Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
Auch bei der Finanzierung des Erwerbs von Motorfahrzeugen Angelegenheiten nach § 25 Abs. 3 e) i. V. m. § 2 f) bb) besteht
oder Anhängern besteht kein Versicherungsschutz. auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen,
gesondert zu versichern.
d) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
(5) Haben Sie ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder
Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich
Angelegenheiten: nach § 25 Abs. 3 f) i. V. m. § 2 g) bb) besteht
der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen
auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 um.
Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
(6) Der Arbeits-Rechtsschutz kann ausgeschlossen werden. e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
§ 25a Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige,
schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 25 Abs. 3 j)
XXL-Baustein
i. V. m. § 2 k) besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versiche-
Im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nichtselbst- rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
ständige nach § 25 können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß § 5, jedoch
nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht
(1) Es sind zusätzlich versichert: nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,
Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart-
f) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
ner verwandt oder verschwägert sind.
taikanlagen:
Vorausgesetzt ist: Diese Personen Es besteht abweichend von § 25 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 d)
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
» leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
Wirtschaftsgemeinschaft) und
» dem Erwerb,
» sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet. » der Installation und
» dem Betrieb
Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ih-
rem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Ver- Vorausgesetzt ist:
sicherungsschutz. » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt,
» die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen-
(2) Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be-
Bereichen: zweckt,
» die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in
a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsver-
Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als
einbarungen:
natürliche Person steht.
Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 25 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b)
Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver-
besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft
sicherten Lebenspartner.
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Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Leistungsumfang und die tariflich höchste Selbstbeteili-
» Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), gung beinhalten.
» Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d), Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder
Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi-
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle
und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be-
verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanz-
rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des
gerichten vorausgehen,
§ 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung
» Verwaltungs-Rechtsschutz gilt.
in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
(Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen
tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
» Straf-Rechtsschutz § 2 i), vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
g) Rechtsschutz im Urheberrecht § 2 o), tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
h) Beratungs-Rechtschutz in Verbraucher- Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-
insolvenzverfahren § 2 p). trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent-
standenen Kosten zu erstatten.
i) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
Straf-Rechtsschutz) Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 25 » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
Abs. 3 k) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un- Tätigkeit,
mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messen- » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
gerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versiche- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
rungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts RECHTSSCHUTZ,
zur Erstattung einer Strafanzeige. – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
(Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren RECHTSSCHUTZ XXL,
Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter- – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
stützung Strafanzeige gegen diese Person.) DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
HEILBERUFE,
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
» für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
» für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Le-
(3) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An-
benspartner,
lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000
» für Ihren Lebenspartner, wenn die KLAUSEL ZU DEN
EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht dage-
§§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
gen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
b) Vorsorge-Rechtsschutz
(4) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-
Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge- ßeren Umstände geändert haben?
plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen? Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher-
zungen:
ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb-
» Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach
liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit
Beginn des Versicherungsvertrages nach § 25 i. V. m. § 25a
von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor-
geändert,
bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit
liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen
werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht- mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt
selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver-
oder Einkünfte aus Rente sind. sicherbar, und
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen
» Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen
Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 25 i. entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei
V. m. § 25a, uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang
und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
» Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst-
ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist
Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver-
zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach
pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt
unserem Tarif versicherbar, und
es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen
» Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner schließen spä- neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben
testens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert,
einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend
bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner-
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 41
schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi- § 26b entfällt
cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen
Kosten zu erstatten.
§ 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
» für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-
(1) Sie haben Versicherungsschutz
lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-
» als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichneten
tigkeit,
land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und für die dazuge-
» als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
hörigen nicht gewerbesteuerpflichtigen land- und forstwirt-
den oder Gebäudeteilen,
schaftlichen Nebenbetriebe (zum Beispiel der Betrieb eines
» im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
Hofladens),
Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
» für den privaten Bereich und
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
» für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
RECHTSSCHUTZ,
Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn die tat-
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
sächlichen oder beabsichtigten Einkünfte steuerrechtlich
RECHTSSCHUTZ XXL,
solche aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
– KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
In den vorgenannten Bereichen sind Sie im Verkehrsbereich ver-
DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
sichert, wenn Sie rechtliche Interessen als
HEILBERUFE,
» Eigentümer,
» für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
» Halter,
linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
» Mieter,
» Leasingnehmer,
(5) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
» Erwerber,
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
» Fahrer,
Sie Versicherungsschutz, wenn
von Motorfahrzeugen zu Lande wahrnehmen. Im privaten Bereich
» der XXL-Baustein (§ 25a) mindestens seit fünf Jahren un-
und bei der Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten umfasst
unterbrochen bei uns versichert ist,
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in den vorgenannten
» Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
Eigenschaften auch Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft.
rungsfall erhalten haben.
In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun- Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder
gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also » bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf
lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten Sie oder auf den versicherten Personenkreis zugelassen sein,
sein. » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so-
genanntes Nummernschild) versehen sein oder
Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3
» zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein.
sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten
dann nicht. Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eigener Mo-
torfahrzeuge versichert.
(6) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung des
Sie haben auch Versicherungsschutz als Teilnehmer am öffent-
§ 25 Abs. 1 auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres
lichen und privaten Verkehr als
Lebenspartners, wenn
» Fußgänger,
» Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen
» Fahrgast,
und
» Radfahrer und
» der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der
» Fahrer von Pedelecs.
Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten
vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug.
(2) Mitversichert sind
Liegt der vorgenannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein
Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. a) Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-
sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
(Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen,
die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalen- b) Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
derjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.). » Kinder,
» Adoptivkinder,
Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungs-
» Pflegekinder,
art Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 25 Abs. 3 c) i. V.
» Stiefkinder,
m. § 2 d), es sei denn Sie nehmen rechtliche Interessen aus Ver-
sicherungsverträgen war. c) Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie
rigen
und Ihren mitversicherten Lebenspartner. Allerdings ist auch Ihr
» Kinder,
Lebenspartner nicht versichert, wenn die KLAUSEL ZU DEN
» Adoptivkinder,
§§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
» Pflegekinder,
» Stiefkinder,
(7) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
kommen erhalten.
eine Erstberatung erledigt wurde.
Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
rung des Kindes weggefallen?
§ 26 entfällt Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
§ 26a entfällt
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42 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß Kein Versicherungsschutz besteht auch für Verträge über
§§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel- vertrags- und sachenrechtliche Ansprüche aufgrund von
bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt Fahrzeugen,
keine Wartezeit, » bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wieder-
verkauf beabsichtigt ist oder
d) Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
» die nicht oder nur mit einem roten Kennzeichen zugelassen
Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
sind,
sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
benspartner, e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
e) die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und f) Sozialgerichts-Rechtsschutz § 2 f),
unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
g) Verwaltungs-Rechtsschutz § 2 g),
zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h),
Enkel und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer ein-
i) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k),
Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf
für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein. l) Daten-Rechtsschutz § 2 m),
f) a
lle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und m) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n).
berechtigte Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers.
(4) Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher
Voraussetzung:
Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea-
Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist
singnehmer von Fahrzeugen, die keine Personenkraft- oder
– auf Sie, Ihren mitversicherten Lebenspartner oder Ihre
Kombiwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich ge-
mitversicherten Kinder zugelassen oder
nutzte Fahrzeuge sind.
– auf den Namen von Ihnen, des mitversicherten Lebens-
partners oder der mitversicherten Kinder mit einem Ver- Es besteht auch kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung recht-
sicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) licher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und
oder Versicherungsplakette versehen oder Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der
– von Ihnen, dem mitversicherten Lebenspartner oder den Luft im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen
mitversicherten Kindern gemietet. oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
g) die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Versicherungsnehmers tätigen und dort wohnhaften Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
Mitinhaber sowie deren eheliche, eingetragene oder im werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä-
Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
und die minderjährigen Kinder dieser Personen, Rente sind.
h) die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Ver-
(5) Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Sie
sicherungsnehmers wohnhaften Altenteiler sowie deren ehe-
übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
liche, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten
» Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
sonstige Lebenspartner und die minderjährigen Kinder die-
geschriebene Fahrerlaubnis haben.
ser Personen,
» Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
i) d
ie im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb, kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche-
rungsplakette haben.
j) d
er im Versicherungsschein genannte, im Betrieb des Versi-
cherungsnehmers wohnhafte Hoferbe sowie dessen eheli- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
cher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-
sonstiger Lebenspartner und seine minderjährigen Kinder. ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht
(3) Der Versicherungsschutz umfasst: fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind
wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-
a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
chend der Schwere des Verschuldens.
b) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b).
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An- "
allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen, Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz § 2 c),
stehen.
für alle in Deutschland befindlichen land- oder forstwirt-
schaftlich selbst genutzten oder verpachteten Grundstücke, Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Gebäude oder Gebäudeteile, Die versicherte Person weist nach, dass der Verstoß nicht ur-
sächlich war für
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d),
» den Eintritt des Versicherungsfalls,
jedoch besteht insoweit kein Versicherungsschutz in der Ei-
» die Feststellung des Versicherungsfalls oder
genschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea-
» den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
singnehmer von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft.
[Seite 43]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 43
§ 27a Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein e) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
Im Rahmen des Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzes nach
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 27 Abs. 3 e)
§ 27 können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern.
i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi-
(1) a) Es sind zusätzlich versichert:
nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen,
Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebens-
partner verwandt oder verschwägert sind. f) R
echtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
Rechtsschutz:
Vorausgesetzt ist: Diese Personen
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 f) i. V. m.
» leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
§ 2 f) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsver-
Wirtschaftsgemeinschaft) und
fahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten voraus-
» sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet.
gehen,
b) Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsneh-
g) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
mer auch im Verkehrsbereich bei einer Tätigkeit für einen
lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
fremden landwirtschaftlichen Betrieb.
Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
Angelegenheiten nach § 27 Abs. 3 g) i. V. m. § 2 g) bb) besteht
(2) Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden
auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
Bereichen:
Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe-
h) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
bungsvereinbarung:
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b)
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft
schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 27 Abs. 3 k)
als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-
i. V. m. § 2 k) besteht Versicherungsschutz über die beratende
bungsvereinbarung.
anwaltliche Tätigkeit hinaus.
Besonderheit beim Versicherungsfall:
Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit- Wir übernehmen in diesem Fall Kosten gemäß § 5, jedoch
geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein- nicht mehr als 1.000 EUR, im Betreuungsrecht nicht mehr als
barung als Versicherungsfall. insgesamt 2.000 EUR,
Wir übernehmen Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als i) R
echtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbe-
insgesamt 1.000 EUR. reinigungsverfahren:
Abweichend von § 3 Abs. 3 d) haben Sie auch Versicherungs-
bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus
schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im
Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter
Zusammenhang mit Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flur-
juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom-
bereinigungsverfahren, jedoch nicht im Zusammenhang mit
men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjah-
den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten,
reseinkommen darüber, besteht kein Versicherungs-
schutz, auch nicht anteilig. j) R
echtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
abgaben:
Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei
als insgesamt 35.000 EUR.
Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
b) Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht: abgaben,
Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b)
k) Rechtsschutz bei Cross-Compliance:
besteht abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch Versicherungs-
Sie betreiben einen landwirtschaftlichen Betrieb, der die Grö-
schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus
ße von 100 ha nicht überschreitet?
kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder
Dann haben Sie abweichend von § 3 Abs. 3 i) auch Versiche-
Dienstherr.
rungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
Wir übernehmen Kosten gemäß § 5, jedoch nicht mehr als im Zusammenhang mit Cross-Compliance wegen der Kürzung
insgesamt 1.000 EUR. von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gemäß Art 1 a) der
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
Es muss Ihnen ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 27 Abs.
gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel-
3 c) i. V. m. § 2 c) haben Sie und die nach § 27 Abs. 2 a) bis c)
und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tier-
mitversicherten Personen für alle Wohneinheiten Versiche-
schutz vorgeworfen werden,
rungsschutz, wenn die Wohneinheiten
» sich in Deutschland befinden, l) R
echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
» privat und taikanlagen:
» selbst genutzt werden. Es besteht abweichend von § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmit-
d) „Urlaub auf dem Bauernhof“:
telbaren Zusammenhang mit
Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 d) i.V.
» dem Erwerb,
m. § 2 d) haben Sie auch Versicherungsschutz aus einem
» der Installation und
Mietverhältnis mit Feriengästen, wenn
» dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaik-
» Sie nicht mehr als 20 Betten an Feriengäste vermieten,
anlage.
» jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer
als 1 Jahr abgeschlossen wird, Vorausgesetzt ist:
» die Vermietung nicht gewerbesteuerpflichtig ist und » die Anlagenleistung ist auf maximal 30 kW begrenzt,
» die Vermietung in einem dem landwirtschaftlichen Betrieb » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen-
zugehörigen Gebäude erfolgt, tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be-
zweckt,
[Seite 44]
44 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
» die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach
Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als unserem Tarif versicherbar, und
natürliche Person steht. » Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate
» Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mit- nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entspre-
versicherten Lebenspartner. chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab.
Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsum-
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
fang und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.
» Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder
» Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d), Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi-
cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be-
und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des
verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und
§ 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung
Finanzgerichten vorausgehen,
gilt.
» Verwaltungs-Rechtsschutz
(Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die
Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
» Straf-Rechtsschutz § 2 i), rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
m) Rechtsschutz im Urheberrecht § 2 o),
Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-
n)
Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz- trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent-
verfahren § 2 p), standenen Kosten zu erstatten.
o) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
(aktiver Straf-Rechtsschutz) » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 27 werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
Abs. 3 m) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für Tätigkeit,
die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un- » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in ei- » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
nem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messenger- Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
diensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versi- RECHTSSCHUTZ,
cherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsan- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
walts zur Erstattung einer Strafanzeige. RECHTSSCHUTZ XXL,
– KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
(Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren
DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-
HEILBERUFE,
stützung Strafanzeige gegen diese Person.)
» für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR. » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten
Lebenspartner.
(3) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An-
b) Vorsorge-Rechtsschutz
lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000
Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-
EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht da-
ßeren Umstände geändert haben?
gegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-
(4) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
zungen:
Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-
» Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach
plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?
Beginn des Versicherungsvertrages nach § 27 i. V. m. § 27a
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher- geändert,
ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb- » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen
liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt
von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor- der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver-
bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätig- sicherbar, und
keit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne er- » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen
zielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen
nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Ge- entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei
hälter) oder Einkünfte aus Rente sind. uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang
und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
» Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein Jahr Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver-
nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 27 i. V. m. pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt
§ 27a, es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen
» Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst- neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben
ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert,
reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend
[Seite 45]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 45
spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- » bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf
schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi- Sie zugelassen sein,
cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
Kosten zu erstatten. (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder
» zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein.
Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
» für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eigener
lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- Motorfahrzeuge versichert.
tigkeit,
b) Sie sind als natürliche Person im Versicherungsschein ge-
» als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
nannt. Dann haben Sie Versicherungsschutz für:
den oder Gebäudeteilen,
» Ihren privaten Bereich und
» im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
» Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel
Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
als Arbeitnehmer, Beamter, Richter). Eine nichtselbst-
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
ständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn die tatsächlichen
RECHTSSCHUTZ,
oder beabsichtigten Einkünfte steuerrechtlich solche aus
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
RECHTSSCHUTZ XXL,
» im privaten und im nichtselbstständigen beruflichen Be-
– KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
reich auch für den Verkehrsbereich, wenn Sie Ihre recht-
DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
lichen Interessen wahrnehmen als
HEILBERUFE,
– Eigentümer,
» für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
– Halter,
linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
– Mieter,
– Leasingnehmer,
(5) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
– Erwerber,
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
– Fahrer,
Sie Versicherungsschutz, wenn
von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrneh-
» der XXL-Baustein (§ 27a) mindestens seit fünf Jahren un-
men. Im privaten Bereich und bei der Ausübung nicht-
unterbrochen bei uns versichert ist,
selbstständiger Tätigkeiten umfasst die Wahrnehmung
» Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
rechtlicher Interessen in den vorgenannten Eigenschaften
rungsfall erhalten haben.
auch Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft.
In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen
des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig- Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder
lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer
Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 auf Sie zugelassen sein,
sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
nicht. (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder
– zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet
(6) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) sein.
nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eige-
den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
ner Motorfahrzeuge versichert.
eine Erstberatung erledigt wurde
Sie haben auch Versicherungsschutz als Teilnehmer am
(7) Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt im Verkehrsbe- öffentlichen und privaten Verkehr als
reich. – Fußgänger,
– Fahrgast,
– Radfahrer und
§ 28 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige – Fahrer von Pedelecs.
(1) a) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs- (2) a) Neben der natürlichen Person aus Abs. 1 b) sind im dortigen
schein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige Umfang mitversichert
selbstständige Tätigkeit. aa) deren ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspart-
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder ner,
werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger
bb) deren und des versicherten Lebenspartners minderjäh-
Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
rigen
Rente sind.
– Kinder,
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit haben Sie Versicherungsschutz – Adoptivkinder,
auch für den Verkehrsbereich, wenn Sie Ihre rechtlichen In- – Pflegekinder,
teressen wahrnehmen als – Stiefkinder,
» Eigentümer,
cc) deren und des versicherten Lebenspartners, in keiner
» Halter,
ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden,
» Mieter,
volljährigen
» Leasingnehmer,
– Kinder,
» Erwerber,
– Adoptivkinder,
» Fahrer,
– Pflegekinder,
von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrneh-
– Stiefkinder,
men.
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dau-
Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder er angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
Einkommen erhalten,
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46 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitver- Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An-
sicherung des Kindes weggefallen? Dann besteht Versi- sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs-
cherungsschutz im bisherigen Umfang bis zum Ende des gesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung
Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis spätes- beruhen,
tens zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres ei-
3. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz § 2 c),
nen eigenen Versicherungsvertrag gemäß §§ 21, 23, 25,
für
27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittelbar anschlie-
aa) die privat genutzte Wohneinheit, die
ßenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt keine War-
– im Versicherungsschein bezeichnet ist,
tezeit,
– sich in Deutschland befindet und
dd) die von der natürlichen Person aus Abs. 1 b) oder von – selbst genutzt wird.
deren mitversichertem Lebenspartner beaufsichtigten,
bb) alle Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die
minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder.
– im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichne-
ee) die im Haushalt der natürlichen Person aus Abs. 1 b) le- ten selbstständigen Tätigkeit selbst genutzt werden
benden unverheirateten Enkel und unentgeltlich anver- und
trauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie – sich in Deutschland befinden.
erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit Wohneinheiten von mitversicherten Personen sind da-
ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel gegen nicht versichert.
und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer einge-
4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d),
tragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
aa) für den privaten Bereich und in Ausübung nichtselbst-
Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt
ständiger Tätigkeiten im Nichtverkehrsbereich,
des Versicherungsfalles unter der Aufsicht der natürli-
chen Person aus Abs. 1 b) oder des mitversicherten Le- bb) im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü-
benspartners dieser Person befinden und die Rechts- mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von
schutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf für Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge,
b) Mitversichert sind – bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der
Weiterverkauf beabsichtigt ist oder
aa) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte
– die nicht oder nur mit einem roten Kennzeichen zu-
– Fahrer oder
gelassen sind.
– Mitfahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande oder Anhängern. 5. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
Voraussetzung: 6. Sozialgerichts-Rechtsschutz § 2 f),
Das Motorfahrzeug oder der Anhänger ist bei Vertrags-
7. Verwaltungs-Rechtsschutz
abschluss oder während der Vertragsdauer
aa) in Verkehrssachen § 2 g) aa),
– auf Sie zugelassen oder
bb) in nicht verkehrsrechtlichen
– mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes
Angelegenheiten im privaten Bereich § 2 g) bb),
Nummernschild) oder Versicherungsplakette auf Ihren
Namen versehen oder 8. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h),
– von Ihnen gemietet,
9. Straf-Rechtsschutz § 2 i),
bb) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte
10. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
– Fahrer oder
– Mitfahrer 11. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers. partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k),
Voraussetzung: 12. Daten-Rechtsschutz § 2 m),
Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist bei Vertrags-
13. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n).
abschluss oder während der Vertragsdauer
– auf die natürliche Person nach Abs. 1 b) , deren mitver- b) entfällt
sicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kin-
c) entfällt
der zugelassen oder
– mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes
(4) Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher
Nummernschild) oder Versicherungsplakette auf den
Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea-
Namen der natürlichen Person nach Abs. 1 b), deren
singnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft
mitversicherten Lebenspartner oder der mitversicher-
im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder
ten Kinder versehen oder
sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
– von der versicherten Person nach Abs. 1 b), deren mit-
versicherten Lebenspartner oder den mit versicherten
(5) Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Sie
Kindern gemietet,
übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
c) die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie be- » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
ruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung dieser geschriebene Fahrerlaubnis haben.
Tätigkeit betroffen sind. » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
» Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
(3) a) Der Versicherungsschutz umfasst: kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche-
rungsplakette haben.
1. Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
2. Arbeits-Rechtsschutz § 2 b),
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-
ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 47
die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto-
fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre- – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
chend der Schwere des Verschuldens. – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
fahren (Abs. 3 l)),
(Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
" – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis Darüber hinaus
nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
stehen. tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
ten Kapitalanlage nicht 15.000 EUR überschreitet (Abs.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
4),
Die versicherte Person weist nach, dass der Verstoß nicht ur-
– gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
sächlich war für
und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
» den Eintritt des Versicherungsfalls,
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
» die Feststellung des Versicherungsfalls oder
traglichkeit“ (Abs. 6),
» den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
(6) entfällt
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
(7) Betreiben Sie eine Spedition, ein Transport-, Bus- oder Fuhr-
unternehmen? bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz im Verkehrsbereich schutzversicherung für Selbstständige
in den in Absatz 3 a) genannten Leistungsarten 1., 4., 5., 6., 7., 9., – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi-
10. und 13. für folgende Fahrzeuge: gen Bereichs (inkl. Verkehr),
» Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
» Sattelzugmaschinen, (privat, gewerblich),
» Omnibusse über 9 Sitze, – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)
» Zugmaschinen. versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a) 1., 3. bis 13., Abs. 4 bis 7)?
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
Abs. 3 c) bis m) in folgenden Bereichen:
§ 28a Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere
Selbstständige, XXL-Baustein Wohneinheiten (Abs. 3 c)),
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes nach § 28 können
– Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
Sie um § 28a erweitern
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
(1) Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Versiche-
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
rungsschein bezeichneten Umfang der Privat-, Berufs-und Ver-
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
kehrs-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28):
rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
a) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
schutzversicherung für Selbstständige – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-
– inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi- gerabgaben (Abs. 3 h)),
gen Bereichs (inkl. Verkehr) – Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien, Le-
– inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz benspartnerschafts, Betreuungsund Erbrecht (Abs. 3 i)),
(privat, gewerblich), – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto-
– inkl. Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich) voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
versichert (§ 28 Abs. 1 bis Abs. 3 a) 13., Abs. 4 bis 7)? – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
– Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
fahren (Abs. 3 l)),
Abs. 3 a) bis m) in folgenden Bereichen:
– Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
– Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungs-
Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
vereinbarung als Arbeitnehmer und aus Anstellungsver-
Darüber hinaus
hältnissen als gesetzlicher Vertreter juristischer Perso-
– hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
nen (Abs. 3 a)),
tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
– Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs.
– Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere
4),
Wohneinheiten (Abs. 3 c)),
– gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
– Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
traglichkeit“ (Abs. 6),
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
– Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie- b) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
gerabgaben (Abs. 3 h)), schutzversicherung für Selbstständige
– Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (gewerblich),
Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-und Erbrecht – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
(Abs. 3 i)), (gewerblich),
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– ohne den privaten und beruflich – nichtselbstständi- – Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe-
gen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat) und bungsvereinbarung als Arbeitnehmer und aus Anstel-
ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat)), lungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristi-
– ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz scher Personen (Abs. 3 a)),
(privat) – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
3. bb), 4. bb) bis 6., 7. aa), 8.bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)? – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
Abs. 3 b), d) bis f), g) bb), h) in folgenden Bereichen:
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
– Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
– Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
– Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Le-
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
benspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht (Abs.
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
3 i)),
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
– Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto-
rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
- Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)),
– Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
– Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-
– Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
gerabgaben (Abs. 3 h)).
fahren (Abs. 3 l)),
Darüber hinaus
– Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
traglichkeit“ (Abs. 6),
Darüber hinaus
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
– hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. 4),
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
– gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
schutzversicherung für Selbstständige – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
– inkl. Wohnungs- und Grundstück (gewerblich), traglichkeit“ (Abs. 6),
– ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän- – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat)), nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
– ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
(privat), Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
– ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)
bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 3.
schutzversicherung für Selbstständige
bb), 4. bb) bis 6., 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)?
– inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi-
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach gen Bereichs (inkl. Verkehr)
Abs. 3 d) bis f), g) bb), h) in folgenden Bereichen: – ohne Arbeits-Rechtsschutz, (privat, gewerblich)
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
– Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- (privat, gewerblich)
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7)?
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozial-
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
gerichts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
Abs. 3 d) bis g), i) bis m) in folgenden Bereichen:
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
– Rechtsschutz im Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
- Widerspruch und Klage ((Abs. 3 g) bb)),
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
– Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
gerabgaben (Abs. 3 h)).
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
Darüber hinaus
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
traglichkeit“ (Abs. 6),
lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
– Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
(Abs. 3 i)),
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
– Rechtsschutz in Zusammenhang mit Solar-oder Foto-
c) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
schutzversicherung für Selbstständige – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
– inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi- – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
gen Bereichs (inkl. Verkehr), fahren (Abs. 3 l)),
– inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (privat, gewerblich), – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
– ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Straf- Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
(privat, gewerblich) Darüber hinaus
versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 2., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7)? – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. 4),
Abs. 3 a) und b), d) bis g), i) bis m) in folgenden Bereichen:
– gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
[Seite 49]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 49
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- Vorausgesetzt ist:
traglichkeit“ (Abs. 6), Diese verwandten oder verschwägerten Personen
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung » leben in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschafts-
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt gemeinschaft) mit der im Versicherungsschein genannten
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine natürlichen Person nach § 28 Abs. 1 b) und
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). » sind bei ihr auch amtlich gemeldet.
d) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
(3) Je nach Umfang Ihrer Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
schutzversicherung für Selbstständige
schutzversicherung (vgl. Abs. 1) haben Sie bzw. die nach § 28
– inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (gewerblich),
Absatz 1 b) versicherte natürliche Person einen erweiterten Ver-
– ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän-
sicherungsschutz in folgenden Bereichen:
digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat)
und ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat)), a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe-
– ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bungsvereinbarung:
(privat, gewerblich) Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 2. i. V. m. § 2 b)
versichert (§ 28 Abs. 1 a), 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 4. bb) besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft
bis 6, 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)? als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-
bungsvereinbarung.
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
Besonderheit beim Versicherungsfall:
Abs. 3 b), d) bis f), g) bb) in folgenden Bereichen;
Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit-
– Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
barung als Versicherungsfall.
– Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), Wir übernehmen Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- insgesamt 1.000 EUR.
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter
rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom-
- Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)).
men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjah-
Darüber hinaus
reseinkommen darüber, besteht kein Versicherungs-
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
schutz, auch nicht anteilig.
traglichkeit“ (Abs. 6),
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt als insgesamt 35.000 EUR.
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein,
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
b) Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht:
bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 2. i. V. m. § 2 b)
schutzversicherung für Selbstständige
besteht abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch Versicherungs-
– ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän-
schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus
digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat),
kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder
– ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Dienstherr. Wir übernehmen die Kosten gemäß § 5, jedoch
(privat),
nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR.
– ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)
versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein,
4. bb) bis 6, 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)?
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere
Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach Wohneinheiten:
Abs. 3 d) bis f), g) bb) in folgenden Bereichen: Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 28 Abs.
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), 3 a) 3. i. V. m. § 2 c) besteht für die nach § 28 Abs. 1 b) im
– Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- privaten Bereich versicherte natürliche Person und die nach
ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), § 28 Abs. 2 a) aa) bis cc) mitversicherten Personen Versiche-
– Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- rungsschutz für alle Wohneinheiten, die
richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), » sich in Deutschland befinden und
– Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- » privat und selbst genutzt werden,
rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
d) Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:
- Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)).
Im Vertrags-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 4. aa) i. V. m.
Darüber hinaus
§ 2 d) besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der
– gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
rechtlichen Interessen aus
traglichkeit“ (Abs. 6),
» personenbezogenen Versicherungsverträgen, soweit diese
– verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
der privaten Vorsorge Gewerbetreibender, Freiberufler
nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
oder sonstiger Selbstständiger dienen,
vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
» sonstigen Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittel-
Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
barem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein be-
zeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
(2) Ist nach § 28 Abs. 1 b) der private Bereich für eine im Versiche-
selbstständigen Tätigkeit stehen. Jedoch zahlen wir bei Ver-
rungsschein genannte, natürliche Person versichert, umfasst
sicherungsverträgen, die für den Fall der Anordnung be-
der Versicherungsschutz auch Personen, die mit ihr oder ihrem
hördlicher Maßnahmen auf Grundlage des Gesetzes zur
ehelichen, eingetragenen Lebenspartner verwandt oder ver-
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
schwägert sind.
Menschen (Infektionsschutzgesetz) abgeschlossen wurden,
[Seite 50]
50 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
insbesondere bei sogenannten Betriebsschließungsversi- » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d),
cherungen, nicht mehr als insgesamt 25.000 EUR,
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
e) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 28 Abs. 3 a) 5. Finanzgerichten vorausgehen,
i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
» Verwaltungs-Rechtsschutz in
spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Ver-
nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
waltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den
f) R
echtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
Rechtsschutz:
» Straf-Rechtsschutz § 2 i),
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 6. i. V. m.
§ 2 f) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsver- » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
fahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten voraus-
k) Rechtsschutz im Urheberrecht § 2 o),
gehen,
l) Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz-
g) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
verfahren § 2 p),
lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
aa) Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtli- m) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-
chen Angelegenheiten im privaten Bereich nach § 28 Abs. Rechtsschutz)
3 a) 7. i. V. m. § 2 g) besteht Versicherungsschutz auch für Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 28
nicht verkehrsrechtliche Angelegenheiten im privaten Abs. 3 a) 13. i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz
und gewerblichen Bereich. Darüber hinaus besteht auch für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un-
Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung
Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen. elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in
einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messen-
bb) Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtli-
gerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie
chen Angelegenheiten nach § 28 Abs. 3 a) 7. i. V. m. § 2 g)
als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versiche-
besteht Versicherungsschutz für nicht verkehrsrechtliche
rungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts
Angelegenheiten im gewerblichen Bereich. Darüber hin-
zur Erstattung einer Strafanzeige.
aus besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs-
verfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vor- (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren
ausgehen, Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-
stützung Strafanzeige gegen diese Person.)
h) Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
abgaben: Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
abgaben, (4) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An-
lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000
i) E
rweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht da-
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
gegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 28 Abs. 3 a) 11.
(5) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
i. V. m. § 2 k) besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versiche-
Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-
rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?
Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß § 5, jedoch
nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht Versicherungsschutz besteht für die nach § 28 Absatz 1 b) ver-
nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR, sicherte natürliche Person bzw. deren mitversicherten Le-
benspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerbliche,
j) R
echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit der nach
taikanlagen:
§ 28 Abs. 1 b) versicherten natürlichen Person bzw. deren
Es besteht abweichend von § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz
mitversicherten Lebenspartner vorbereiten sollen (Vorberei-
für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der natür-
tungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit
lichen Person aus § 28 Abs. 1 b) im unmittelbaren Zusam-
liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt
menhang mit
werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht-
» dem Erwerb,
selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter)
» der Installation und
oder Einkünfte aus Rente sind.
» dem Betrieb
einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Vorausgesetzt ist: » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein
» die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt, Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 28 i.
» die Anlage befindet sich im Eigentum der natürlichen Per- V. m. § 28a,
son nach § 28 Abs. 1 b) und der Eigentumserwerb der An- » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte, natürliche Person bzw.
lage ist nicht nur vorübergehend bezweckt, deren mitversicherter Lebenspartner will die selbstständi-
» die Anlage muss als Aufdachanlage auf einem Gebäude in ge Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist zu dem
Deutschland angebracht sein, das im Volleigentum der in Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach unse-
§ 28 Abs. 1 b) genannten natürlichen Person steht. rem Tarif versicherbar, und
Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver- » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder
sicherten Lebenspartner. deren Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate nach
der ersten Vorbereitungshandlung einen entsprechenden
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss
» Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
[Seite 51]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 51
den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang und die ta- Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
riflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten. » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-
Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem die nach lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-
§ 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder deren mit- tigkeit,
versicherter Lebenspartner den vorgenannten Versiche- » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
rungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle War- den oder Gebäudeteilen,
tezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu berück- » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
sichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des § 4 (1) Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung gilt. – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
RECHTSSCHUTZ,
(Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
RECHTSSCHUTZ XXL,
Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
– KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
HEILBERUFE,
innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
» für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-
trag letztlich nicht zustande, sind die uns entstandenen Kos- (6) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
ten zu erstatten. Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
Sie Versicherungsschutz, wenn
Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
» der XXL-Baustein (§ 28a) mindestens seit fünf Jahren un-
» für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
unterbrochen bei uns versichert ist,
werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
» Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
Tätigkeit,
rungsfall erhalten haben.
» im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun-
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also
» im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten
Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
sein.
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3
RECHTSSCHUTZ,
sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
nicht.
RECHTSSCHUTZ XXL,
– KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
(7) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
HEILBERUFE,
den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
» für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
eine Erstberatung erledigt wurde.
linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
» für andere Personen als die nach § 28 Abs. 1 b) versicher-
(8) Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt im Verkehrsbe-
te natürliche Person und deren mitversicherten Lebens-
reich.
partner.
b) Vorsorge-Rechtsschutz
Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu- § 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und
ßeren Umstände geändert haben? Grundstücken
Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- (1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude
zungen: oder Gebäudeteile in einer der folgenden Eigenschaften nutzen:
» Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach als
Beginn des Versicherungsvertrages nach § 28 i. V. m. § 28a a) Eigentümer,
geändert, b) Vermieter,
» das neue Risiko entsteht bei der nach § 28 Abs. 1 b) ver- c) Verpächter,
sicherten natürlichen Person bzw. bei der betroffenen mit- d) Mieter,
versicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der e) Pächter,
Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicher- f) sonstiger Nutzungsberechtigter.
bar, und
Die Eigenschaft und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil
» die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder
müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohn-
eine betroffene mitversicherte Person schließen spätes-
einheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplät-
tens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entspre-
ze sind eingeschlossen.
chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab
- mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tarif- Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen sich in Deutsch-
lich höchster Selbstbeteiligung. land befinden.
Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind die uns
entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der (2) Der Versicherungsschutz umfasst:
Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Lebens-
a) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz § 2 c),
partner der nach § 28 Abs. 1 b) versicherten natürlichen Per-
son, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwir- b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
kend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspart-
c) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
nerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die
Mitversicherung nicht, sind die uns entstandenen Kosten zu d) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j).
erstatten.
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52 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
§ 29a Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nichtselbststän-
Grundstücken, XXL-Baustein digen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast,
Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.
Diesen Baustein können Sie zusätzlich nur zu einem Rechtsschutz für
Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken abschlie- Sie haben keinen Versicherungsschutz für eine Interessenwahr-
ßen. nehmung im Zusammenhang mit einer
» beruflichen, nichtselbstständigen Tätigkeit, soweit nicht Ab-
(1) Sie haben eine Wohneinheit nach § 29 versichert? Dann erstreckt satz 3 j) einschlägig ist. Der Berufs-Rechtsschutz kann
sich der Versicherungsschutz in den versicherbaren Eigenschaf- grundsätzlich über Absatz 4 versichert werden,
ten nach § 29 Abs. 1 a), d), e) oder f) auf alle » gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
» in Deutschland befindlichen, Tätigkeit.
» privat und
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
» selbst genutzten
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
Wohneinheiten.
werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä-
Ebenfalls versichert in den vorgenannten Eigenschaften sind in tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
Deutschland befindliche, privat und selbst genutzte Wohnein- Rente sind.
heiten
Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
» Ihres ehelichen/eingetragenen Lebenspartners oder des im
der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer
Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners,
eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
» Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners minderjährigen
» Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, Sie haben ebenfalls keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
» Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli- rechtliche Interessen wahrnehmen als:
chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh- » Eigentümer,
rigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, bis zu dem » Halter,
Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, » Erwerber,
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen er- » Leasingnehmer/Mieter,
halten. » Fahrer
von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
(2) In den in § 29 Abs. 2 genannten Leistungsarten haben Sie einen Dieser Verkehrsbereich kann aber über Absatz 5 versichert wer-
erweiterten Versicherungsschutz: den.
a) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: (2) Mitversichert sind
Sie haben Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Ein- » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Versi-
spruchsverfahren gemäß § 29 Abs. 2 b) i. V. m. § 2 e), die einer cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
Klage vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
» Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
b) Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger- – Kinder,
abgaben: – Adoptivkinder,
Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei – Pflegekinder,
Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger- – Stiefkinder,
abgaben;
» Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
(3) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
rigen
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
– Kinder,
Sie Versicherungsschutz, wenn
– Adoptivkinder,
» der XXL-Baustein (§ 29a) mindestens seit fünf Jahren unun-
– Pflegekinder,
terbrochen bei uns versichert ist,
– Stiefkinder,
» Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
rungsfall erhalten haben.
angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen
kommen erhalten.
des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig-
lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 rung des Kindes weggefallen?
sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
nicht. bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
(4) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß
nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel-
den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt
eine Erstberatung erledigt wurde. keine Wartezeit,
» Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
§ 30 Rechtsschutz Ruhestand
sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
benspartner,
(1) Sie haben Versicherungsschutz für Ihren
» privaten Bereich, » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und
» beruflichen Bereich, soweit der kleine Arbeits-Rechtsschutz unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
nach Absatz 3 j) betroffen ist. zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die
Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz gesondert
zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. 5), sind
[Seite 53]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 53
Enkel und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer ein- » Leasingnehmer/Mieter,
getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. » Fahrer
Diese Kinder müssen sich im Zeitpunkt des Versicherungs- von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. Auch die Wahrneh-
falles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht Ihres Lebens- mung rechtlicher Interessen in den vorgenannten Eigen-
partners befinden und die Rechtsschutzversicherung der Er- schaften für Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft ist
ziehungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht versichert. Der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach
eintrittspflichtig sein. Abs. 3 b) ist bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
im unmittelbaren Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu
» die bei einer Pflegekasse als solche gemeldete Pflegeperson,
Wasser und in der Luft ausgeschlossen.
die
– im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und Zusätzlich eingeschlossen sind der
– einen vorgenannten Versicherten pflegt, » Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
in der Eigenschaft als Pflegender. § 2 f) aa) und der
» Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
(3) Der Versicherungsschutz umfasst: § 2 g) aa).
a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Motorfahrzeu-
b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d), ge sowie Anhänger, soweit sie bei Vertragsschluss oder wäh-
rend der Vertragsdauer auf Sie oder auf die nach Abs. 2 mit-
c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
versicherten Personen zugelassen oder auf Ihren Namen
d) Sozialgerichts-Rechtsschutz in oder auf die Namen der mitversicherten Personen mit einem
nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild)
oder einer Versicherungsplakette versehen sind.
e) Verwaltungs-Rechtsschutz in
nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb), Sie sind ferner als Fahrer fremder Kraftfahrzeuge, Motor-
fahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert.
f) Straf-Rechtsschutz § 2 i),
Sie haben keinen Versicherungsschutz für eine Interessen-
g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
wahrnehmung im Zusammenhang mit einer gewerblichen,
h) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k), Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
» Über § 4 Abs. 1 Satz 5 b) hinaus ist auch die Erstdiagnose
oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän-
von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs ein Versiche-
diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein-
rungsfall. Abweichend von § 3 Abs. 2 g) besteht Versiche-
künfte aus Rente sind.
rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit
hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß b) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen,
§ 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 500 EUR, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
» Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die
» Über § 4 Abs. 1 Satz 5 b) hinaus ist im Betreuungsrecht auch
vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
eine Betreuungsanordnung nach den §§ 1814 ff.. BGB über
» Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person
» Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche-
ein Versicherungsfall. Es besteht eine Wartezeit entspre-
rungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder eine
chend § 4 Abs. 1 Satz 2. Abweichend von § 3 Abs. 2 g) besteht
Versicherungsplakette haben.
Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätig-
keit hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten ge- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
mäß § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi-
i) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n), cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchs-
j) Kleiner Arbeits-Rechtsschutz
tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahr-
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
lässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,
» aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach
und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
§ 8 Abs. 1 SGB IV,
» aus einer betrieblichen Altersversorgung, (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt
"
» wegen Ruhestandsbezügen und beihilferechtlichen An- die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.).
sprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstver-
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
hältnis,
nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-
» als Arbeitgeber aus einem hauswirtschaftlichen oder pfle-
stehen.
gerischen Beschäftigungsverhältnis.
er Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen be-
D
(4) Versicherungsschutz besteht für die berufliche, nichtselbst- stehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach,
ständige Tätigkeit (Berufs-Rechtsschutz) und zwar im dass der Verstoß nicht ursächlich war für
» den Eintritt des Versicherungsfalls,
a) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b),
» die Feststellung des Versicherungsfalls oder
(zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter),
» den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
b) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h).
(6) Haben Sie ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder
(5) a) Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz im sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich
privaten Bereich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Inter- der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen
essen als Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 um. Haben Sie
» Eigentümer, auch den Verkehrs-Rechtsschutz nach Absatz 5 versichert, wan-
» Halter, delt sich dieser in einen oder mehrere Verkehrs-Rechtsschutz-
» Erwerber, versicherungen nach § 21 Abs. 3 bis 10 um.
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54 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
§ 30a Rechtsschutz Ruhestand, XXL-Baustein besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versicherungsschutz
über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
Ihren Rechtsschutz Ruhestand nach § 30 können Sie um § 30a erweitern.
Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten nach § 5, jedoch
nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht
(1) Es sind zusätzlich versichert:
nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,
Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart-
f) R
echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
ner verwandt oder verschwägert sind.
taikanlagen:
Vorausgesetzt ist: Diese Personen Es besteht abweichend von § 30 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 d)
» leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Wirtschaftsgemeinschaft) und Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
» sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet. » dem Erwerb,
» der Installation und
Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
» dem Betrieb
vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem
einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versiche-
Vorausgesetzt ist:
rungsschutz.
» die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt,
» die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen-
(2) Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgen-
tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be-
den Bereichen:
zweckt,
a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsver- » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in
einbarungen: Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als
Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 4 i. V. m. § 2 b) natürliche Person steht.
besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver-
als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe- sicherten Lebenspartner.
bungsvereinbarung.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
» Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),
Besonderheit beim Versicherungsfall:
Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit- » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d),
geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-
» Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e),
barung als Versicherungsfall.
und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
ir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
W verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs-und
als insgesamt 1.000 EUR. Finanzgerichten vorausgehen,
bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus » Verwaltungs-Rechtsschutz
Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom- und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die
men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahres- den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausge-
einkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz, hen,
auch nicht anteilig.
» Straf-Rechtsschutz § 2 i),
Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
» Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j),
als insgesamt 35.000 EUR.
g) Rechtsschutz im Urheberrecht § 2 o),
Der Berufs-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 4 muss mitversi-
chert sein. h)
Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz-
verfahren § 2 p),
b) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: i) E
rweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 30 Abs. 3 c) i. V. Straf-Rechtsschutz)
m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 30
und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz-und Ver- Abs. 3 i) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für
waltungsgerichten vorausgehen, die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un-
mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung
c) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in ei-
Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
nem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messenger-
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
diensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie als
Angelegenheiten nach § 30 Abs. 3 d) i. V. m. § 2 f) bb) besteht
Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versicherungs-
auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
schutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Er-
Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen,
stattung einer Strafanzeige.
d) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
(Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren
lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-
Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
stützung Strafanzeige gegen diese Person.)
Angelegenheiten nach § 30 Abs. 3 e) i. V. m. § 2 g) bb) besteht
auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
(3) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem
partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
Anlagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
15.000 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht
schafts- und Erbrecht gemäß § 30 Abs. 3 h) i. V. m. § 2 k)
dagegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
[Seite 55]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 55
(4) Sie haben den Verkehrs-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 5 ver- Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
sichert? » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
folgende Bereiche, wobei die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Tätigkeit,
entfällt. » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
a) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
» im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 30 Abs. 3 c) i. V.
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
m. § 2 e) haben Sie auch Versicherungsschutz in Wider-
RECHTSSCHUTZ,
spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Ver-
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
waltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
RECHTSSCHUTZ XXL,
b) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
Rechtsschutz: DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach HEILBERUFE,
§ 30 Abs. 5 i. V. m. § 2 f) aa) haben Sie auch Versicherungs- » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
schutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deut- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
schen Sozialgerichten vorausgehen, » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Le-
benspartner
c) Rechtsschutz als Mieter von Garagen:
» für Ihren Lebenspartner, wenn die KLAUSEL ZU DEN
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 2 c) in
§§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst
genutzten Garagen ist vom Versicherungsschutz umfasst. b) Vorsorge-Rechtsschutz
Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-
ßeren Umstände geändert haben?
(5) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-
ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-
plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?
zungen:
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher- » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach
ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb- Beginn des Versicherungsvertrages nach § 30 Abs. 1 bis 3
liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 geändert,
von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor- » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen
bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätig- mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt
keit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne er- der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver-
zielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus sicherbar, und
nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Ge- » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen
hälter) oder Einkünfte aus Rente sind. spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen
Folgende folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen: entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei
» Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang
Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 30 und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
Abs. 1 bis 3 und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7, Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver-
» Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt
ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen
zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben
unserem Tarif versicherbar, und Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert,
» Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend
nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entspre- spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner-
chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi-
Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen
und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten. Kosten zu erstatten.
Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi- » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-
cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-
Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be- tigkeit,
rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
§ 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung den oder Gebäudeteilen,
gilt. » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
(Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
RECHTSSCHUTZ,
Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
– KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
RECHTSSCHUTZ XXL,
rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
– KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
HEILBERUFE,
Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver- » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
standenen Kosten zu erstatten.
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(6) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben HILFSGESCHÄFTE UND EINGEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON
Sie Versicherungsschutz, wenn SELBSTSTÄNDIGEN
» der XXL-Baustein (§ 30a) mindestens seit fünf Jahren un-
unterbrochen bei uns versichert ist, Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
» Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und
rungsfall oder von diesen auslösenden Umständen erhalten Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern:
haben.
In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen (1) Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d) ARB besteht für die
des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrecht-
lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. lichen Verträgen, die
Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 a) in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihren
sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann » Büro-,
nicht. » Praxis-,
» Betriebs-
(7) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung des § » Werkstatträumen
30 Abs. 1 auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres und deren Einrichtungen stehen,
Lebenspartners, wenn (nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte). Dieser Versiche-
» Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen und rungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit
» der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der aus den Bereichen berufsspezifische Hilfsgeschäfte oder ein-
Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten gekaufte Dienstleistungen handelt.
vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug.
b) sich auf Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von aus-
Liegt der vorgenannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein
schließlich selbst genutzten
Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
» Werkzeugen,
(Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen, » nicht zulassungspflichtigen Maschinen,
die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalen- » Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und die
derjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.). dazu gehörige Software
beziehen;
Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungs-
(berufsspezifische Hilfsgeschäfte),
art Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 3 b) i. V.
m. § 2 d), es sei denn Sie nehmen rechtliche Interessen aus Ver- c) den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte
sicherungsverträgen wahr. Unternehmen zum Gegenstand haben:
» ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienst-
Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie und
leistungen,
Ihren mitversicherten Lebenspartner. Allerdings ist auch Ihr Le-
» Werbedienstleistungen,
benspartner nicht versichert, wenn die KLAUSEL ZU DEN
» Aktenentsorgung,
§§ 25 UND 30, SINGLE- RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
» Catering,
» Messe- und Eventmanagement
(8) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
(eingekaufte Dienstleistungen).
nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch Die Versicherungssumme im Sinne von § 5 Abs. 4 für die unter
eine Erstberatung erledigt wurde. b) und c) beschriebenen Fälle beträgt 10.000 EUR.
(2) Sie haben keinen Rechtsschutz für die Wahrnehmung recht-
KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
licher Interessen aus
a) Versicherungsverträgen,
(1) Sie sind unverheiratet, leben nicht in einer ehelichen/eingetra-
genen Lebenspartnerschaft und haben mit uns auch nicht ver- b) dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Makler-
einbart, dass ein sonstiger Lebenspartner mitversichert sein rechtes,
soll?
c) Versicherungsfällen, wenn und soweit Sie aus einer Haft-
Dann besteht abweichend von § 25 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 kein pflichtversicherung anspruchsberechtigt sind,
Versicherungsschutz für Ihren ehelichen, eingetragenen oder
d) Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhält-
sonstigen Lebenspartner und für allein über Ihren Lebenspart-
nissen über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder
ner mitversicherte Personen.
Teile hiervon, sowie deren Anschaffung, Veräußerung, Finan-
zierung oder Belastung,
(2) Für den Fall, dass Sie heiraten oder eine eingetragene Lebens-
partnerschaft eingehen, erweitert sich Ihr Versicherungsschutz e) Verträgen über nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte gemäß
von diesem Zeitpunkt an jeweils nach § 25 Abs. 2 oder § 30 Abs. 2 Absatz 1 a), die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen
um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind,
Lebenspartner.
f) s chuldrechtlichen Verträgen, in denen Sie eine von der Ge-
Voraussetzung: Sie teilen uns die Heirat oder die Eintragung der genseite zu entlohnende Leistung versprochen haben.
Lebenspartnerschaft innerhalb von zwei Monaten mit. Erfolgt die
Anzeige später als zwei Monate, beginnt der Versicherungs-
KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS-
schutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang der An-
SCHUTZ
zeige bei uns.
Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an können wir den in Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
unserem Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen. schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern:
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Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 57
(1) Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungs-
Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die schein bezeichneten Tätigkeit.
Sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versiche-
rungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringen. (2) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versiche-
rungssumme von 300.000 EUR, (§ 5 Abs. 4).
(2) Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bau- Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
leistung ist, besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeich- auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
net ist. zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-
(3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versi- le zahlen wir maximal 300.000 EUR.
cherungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4).
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in (3) Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist
demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen:
auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die » aus Versicherungsverträgen,
zeitlich und ursächlich zusammenhängen. » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an-
le zahlen wir maximal 100.000 EUR. spruchsberechtigt sind.
(4) Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist
SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS OHNE
der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen:
KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
» aus Versicherungsverträgen,
UNTERNEHMEN
» aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
» wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an-
Es gelten § 1, § 2 Abs. 1, § 3 bis § 8 dieser Sonderbedingungen.
spruchsberechtigt sind.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen kann auch für den
beruflichen Bereich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaft-
KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS-
lichen Betriebes abgeschlossen werden. Versicherbar sind jedoch nur
SCHUTZ XXL
solche Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Es gelten dann § 1,
Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
§ 2 Abs. 2, § 3 bis § 8 Abs. 2, 5, 7 und 8 dieser Sonderbedingungen.
schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern: Im Übrigen gelten § 1, § 5 Abs. 2 a), §§ 7 bis 14, 16, 17, 19 und 20 der
Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversi-
(1) Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche cherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
Inhalt
Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in
unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungs- Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
schein bezeichneten Tätigkeit. § 1 Versicherte Risiken
Wer ist versichert?
(2) Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bau-
§ 2 Versicherte
leistung ist, besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn
der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeich- Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
net ist. § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeit-
liche Ausschlüsse
(3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versi-
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
cherungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4).
§ 4 Leistungsumfang
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die § 5 Inhaltliche Ausschlüsse
zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
In welchen Ländern sind Sie versichert?
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-
§ 6 Geltungsbereich
le zahlen wir maximal 100.000 EUR.
§ 7 entfällt
(4) Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist
der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen:
Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
» aus Versicherungsverträgen,
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
» aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
» wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an-
spruchsberechtigt sind. Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
§ 1 Versicherte Risiken
KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIEDER-
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtli-
GELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE
chen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften
des
Sie können Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
» Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
Selbstständige (§ 28) erweitern:
» Disziplinar- und Standesrechts.
Der Vorwurf muss beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
(1) Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche
mit der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuf-
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit in einem ursächlichen
[Seite 58]
58 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Zusammenhang stehen. wobei damit unter anderem die Entschädigung für Urteilsfolgen
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? und andere Strafverfolgungsmaßnahmen, wie die vorläufige Fest-
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder wer- nahme, die Haft sowie die Beschlagnahme, gemeint ist.
den sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
(zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang:
§ 2 Versicherte
a) Strafverteidigung,
und zwar die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis- (1) Versicherte beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen:
ziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des Der Versicherungsschutz gilt für
Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren; » den Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland,
» die mitversicherten Unternehmen nach Abs. 1 c),
b) Kronzeugenregelung,
» die gesetzlichen Vertreter der mitversicherten Unternehmen
wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen;
(auch faktische Organmitglieder und Aufsichtsorgane, wie
c) Untersuchungsausschuss, z. B. Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte),
und zwar die Vertretung von Versicherten in parlamentarischen » die Gesellschafter,
Untersuchungsausschüssen; » alle Betriebsangehörigen (ob dauerhaft, zeitweise oder eh-
renamtlich beschäftigt, ob Praktikant, Leiharbeitnehmer oder
d) Durchsuchung,
freier Mitarbeiter), soweit die Betriebsstätte oder sonstige
und zwar bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen;
Einrichtung in Deutschland belegen ist,
e) Verwaltungsrecht, » Mitarbeiter von Fremdfirmen,
und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und » Angehörige der steuerberatenden Berufe,
Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, » Liquidatoren, soweit es um Vorwürfe geht, die diese in Aus-
die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gem. a) zu unter- übung ihrer Aufgabenerfüllung für Versicherte begangen
stützen oder deren Einleitung zu verhindern; haben oder begangen haben sollen.
f) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand),
und zwar im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen bei
durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlas-
tungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder a) externen Mandaten:
Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird; Für versicherte Personen gemäß Abs. 1 besteht Versiche-
rungsschutz auch für
» Aufsichts-,
g) Verfassungsrecht,
» Bei- oder
und zwar in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
» Verwaltungsratsmandate
h) Firmenstellungnahme, bei vorübergehender Entsendung in Leitungsorgane anderer
und zwar für die Vertretung versicherter Unternehmen gegen- Unternehmen, wenn sie diese auf Veranlassung des Versiche-
über Strafgerichten, Strafverfolgungsbehörden sowie allen Stel- rungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen gemäß
len, die befugt sind, wegen Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln; Abs. 1 c) wahrnehmen.
i) Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren; b) ausgeschiedenen Personen:
Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten ei-
j) Wiederaufnahmeverfahren;
nes Versicherten ausgeschiedenen Personen für Versiche-
k) Prozessbeobachtung, rungsfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Ver-
und zwar die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Vertei- sicherten ergeben und ohne Ausscheiden versichert gewesen
digung in Verfahren gem. a) von Bedeutung sein können, sofern wären, jedoch längstens für drei Jahre nach Beendigung der
wir zustimmen; Tätigkeit beim Versicherten. Der Versicherungsnehmer muss
der Rechtsschutzgewährung zustimmen.
l) die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgen-
den Maßnahmen: c) mitversicherten Unternehmen:
» Straf- und Zeugenentschädigung, Mitversichert sind die im Geschäftsbericht oder in dessen An-
» Freiheitsentziehung, lage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen des Ver-
» Entziehung der Fahrerlaubnis, sicherungsnehmers.
» Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot, Soweit vereinbart besteht Versicherungsschutz auch für in-
» Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung), ländische Beteiligungsunternehmen.
» Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest,
Tochterunternehmen sind juristische Personen,
» aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
» an denen der Versicherungsnehmer direkt oder indirekt
» Überwachung der Telekommunikation,
mehr als 50 % der Stimmrechte hält,
» Online-Durchsuchung,
» bei denen der Versicherungsnehmer durch Vertrag oder
» erkennungsdienstliche Behandlung,
Satzung das Recht hat, auf diese Unternehmen einen be-
» körperliche Untersuchung;
herrschenden Einfluss auszuüben oder
m) Koordination, » der Versicherungsnehmer das Recht hat, die Mehrheit der
soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte meh- Organmitglieder dieses Unternehmens zu bestellen oder
rere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind, wobei unsere Zu- abzurufen.
stimmung für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe
Unabhängig von seinem Zustimmungsrecht nach b) kann der
es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbei-
Versicherungsnehmer widersprechen, wenn ein Versicherter
stände zu koordinieren, erforderlich ist;
Rechtsschutz verlangt.
n) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
und zwar zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz (2) Versicherte beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unterneh-
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), men: Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb
[Seite 59]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 59
a) Handelt es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen (2) Zeitliche Ausschlüsse:
Betrieb, besteht anstelle von Abs. 1 Versicherungsschutz für a) Liegen mehreren Verfahren gemäß § 1 mehrere Versiche-
die berufliche Tätigkeit in diesem Betrieb für rungsfälle zugrunde, die zeitlich und ursächlich zusammen-
» Sie als Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Be- hängen, besteht insgesamt kein Versicherungsschutz, wenn
triebes und Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Ver- der erste Versicherungsfall vor dem Beginn des Rechts-
sicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, schutzversicherungsvertrages nach § 7 ARB NRV 2026 Plus
» Ihre im Versicherungsschein genannten, in Ihrem Betrieb ohne KLASSIK-GARANT datiert.
tätigen und dort wohnhaften
b) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf
– Mitinhaber,
Versicherungsschutz erstmals später als drei Jahre nach Be-
– Altenteiler,
endigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen
– Hoferben,
Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
sowie deren ehelichen, eingetragenen oder im Versiche-
rungsschein genannten sonstigen Lebenspartner
» Ihre im Betrieb beschäftigten Personen.
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
Sie können der Rechtsschutzgewährung widersprechen.
§ 4 Leistungsumfang
b) Handelt es sich um einen land- und forstwirtschaftlichen Be-
trieb, besteht anstelle von Abs. 1 c) Versicherungsschutz nur (1) Wir tragen folgende Kosten:
für die im Versicherungsschein genannten Nebenbetriebe. a) Verfahrenskosten,
Versichert werden können nur solche Nebenbetriebe, die und zwar Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung
» in die Zuständigkeit einer landwirtschaftlichen Berufsge- für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezo-
nossenschaft fallen und gen werden.
» keiner Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers;
b) Rechtsanwaltskosten,
und zwar die angemessene Vergütung eines vom Versicher-
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
ten beauftragten Rechtsanwaltes sowie die üblichen
§ 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeit-
Auslagen.
liche Ausschlüsse
(Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, tragen wir die da-
durch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten auf-
(1) ie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi-
S
grund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.)
cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor
dessen Ende eingetreten ist. Soweit zulässig können Sie statt eines Rechtsanwaltes auch
Der Versicherungsfall ist in folgenden Fällen: einen Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen
a) Strafverteidigung § 1 a), Hochschule beauftragen.
Kronzeugenregelung § 1 b),
Dagegen tragen wir die angemessenen Kosten mehrerer
Verfassungsrecht § 1 g),
Rechtsanwälte, wenn Mitglieder der Geschäftsführung oder
Firmenstellungnahme § 1 h),
Aufsichtsorgane versicherter Unternehmen in Verfahren nach
Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren § 1 i),
§ 1 Satz 5 a) vertreten werden. Die Beauftragung mehrerer
Prozessbeobachtung § 1 k),
Rechtsanwälte muss sachdienlich sein;
Koordination § 1 m),
die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach § 1 l), c) Sachverständigenkosten,
und zwar die angemessenen Kosten der Sachverständigen-
die Einleitung des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis-
gutachten, die Sie zur Unterstützung Ihrer Verteidigung in
ziplinar- bzw. standesrechtlichen Verfahrens gegen Versi-
Auftrag geben;
cherte.
d) Reisekosten,
b) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
und zwar die angemessenen Kosten notwendiger Reisen der
die behördliche Anordnung § 1 n),
» versicherten Personen,
c) Untersuchungsausschuss » Sachverständigen,
die Ladung des Versicherten zur und die Kosten des Rechtsanwaltes nach VV 7003 – VV 7006
Ausschusssitzung § 1 c), der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Reisen müssen im Zusammenhang mit der Verteidigung
d) Durchsuchung
in versicherten Verfahren stehen;
der Beginn der Durchsuchungs- oder
Beschlagnahmemaßnahme § 1 d), e) Übersetzungskosten,
und zwar für die Übersetzung aller für die Verteidigung und
e) Verwaltungsrecht,
den Zeugenbeistand notwendigen Unterlagen;
und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-,
Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren f) Dolmetscherkosten,
vor deutschen Behörden und Gerichten soweit die Einschaltung von Dolmetschern erforderlich ist.
die förmliche Einleitung des Verfahrens § 1 e), Wir erstatten deren angemessene Kosten;
f) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand) g) Nebenklagekosten des Opfers,
die Aufforderung an den Zeugen zur Aussage § 1 f), soweit der Versicherte aufgrund gerichtlicher Festsetzung
zur Erstattung verpflichtet ist;
g) bei einem
Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Versicherten h) Kosten für Privatklageverfahren,
der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und und zwar für Ihre Vertretung als Angeklagter in Privatklage-
Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Versicherten verfahren (§ 374 ff. Strafprozessordnung) vor deutschen
die Eröffnung des neuen Hauptverfahrens § 1 j). Gerichten. Wir zahlen die angemessenen Kosten. Gleiches
gilt für die Kosten vorher notwendiger Sühneversuche nach
§ 380 StPO.
[Seite 60]
60 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
(2) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn der Versi- wegen Vorsatz als auch wegen Fahrlässigkeit besteht die Rück-
cherte nachweist, dass er zahlungsverpflichtung anteilig, soweit die Verurteilung wegen
» zu deren Zahlung verpflichtet ist oder Vorsatzdelikten erfolgt.
» diese Kosten bereits gezahlt hat.
Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich nicht bei einem
rechtskräftigen Strafbefehl.
(3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens 500.000
EUR (Versicherungssumme).
(3) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
le zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
somit maximal 1.000.000 EUR.
bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem
nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun-
(4) Wir sorgen für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu
desrepublik Deutschland entgegenstehen.
einem Betrag in Höhe von 300.000 EUR für eine Kaution, die ge-
stellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungs-
maßnahmen zu verschonen.
In welchen Ländern sind Sie versichert?
§ 6 Geltungsbereich
(5) Wir tragen keine Rechtsanwaltskosten, die keine konkrete An-
waltsleistung abgelten. Das betrifft insbesondere die pauschale Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in
Vergütung für die bloße Mandatsübernahme oder die Bereit- folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Ver-
schaft des Betreibens der Angelegenheit (zum Beispiel sogenann- sicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt:
te Antrittsgelder). Ebenfalls tragen wir keine Rechtsanwalts- » Europa,
kosten einer Geschäftsreise, die über Reise- und Fahrtkosten, » Anliegerstaaten des Mittelmeers,
Tage- und Abwesenheitsgelder und sonstige Auslagen einer » Kanarische Inseln,
Geschäftsreise gemäß VV 7003 – VV 7006 der Anlage 1 zum » Madeira.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen.
§ 7 entfällt
(6) Darüber hinaus tragen wir auch folgende Kosten nicht:
a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver-
Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
pflichtet zu sein;
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
a) die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Diese
ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab;
(1) Vorversicherung:
a) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Ver-
Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese
jährung erheben können oder konnten;
Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungs-
a) die in Kosten ausgewiesene Umsatzsteuer, soweit Sie vor-
schutzes ersetzt, besteht Versicherungsschutz unter diesem
steuerabzugsberechtigt sind.
Vertrag für Verfahren, die während der Laufzeit des Versiche-
rungsvertrages beim Vorversicherer eingeleitet wurden.
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
Leistungen aus früheren Rechtsschutzverträgen müssen vor-
§ 5 Inhaltliche Ausschlüsse
rangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leis-
tungsumfang dieses Vertrages anzurechnen.
(1) Versicherungsschutz besteht nicht
» Diese zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes setzt
a) beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden
voraus, dass
Absprachen,
» Sie bis zum Abschluss dieser Versicherung keine Kenntnis
b) beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließ- von Verfahrenseinleitungen hatten und
lich eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenver- » keine Leistungsablehnungen von Vorversicherern wegen
kehr verletzt zu haben, Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Obliegenheitsverlet-
zungen vorliegen,
c) für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
» die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt
wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausge-
wurde,
löst wird.
» Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die-
d) für Risiken, die ausländischen ses Risiko versichert sind.
» Betriebsstätten, In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem
» Tochtergesellschaften oder Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten;
» sonstigen Einrichtungen höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse-
des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind. nen Vertrages.
Ebenfalls nicht versichert sind Risiken, die nicht dem Versi-
cherungsnehmer, sondern einer anderen Person zuzuordnen (2) Subsidiaritätsklausel: Kosten tragen wir nur, soweit diese
sind (Versicherung für fremde Rechnung), wenn die versi- nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht
cherte Person im Ausland ansässig ist. werden können.
(2) Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräf- (3) Neue Risiken: Entstehen für Sie nach Abschluss der Versi-
tiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. cherung neue Risiken, besteht beim Spezial-Straf-Rechtsschutz
In diesem Fall sind die von uns erbrachten Leistungen uns zu- für Unternehmen ebenfalls Versicherungsschutz, wenn
rückzuerstatten - auch unsere Leistungen außerhalb des eigent- » uns die Veränderung zur nächsten Hauptfälligkeit angezeigt
lichen Strafverfahrens. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wird,
[Seite 61]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 61
» sich dies aus dem Geschäftsbericht ergibt und » Vorsitzender der Geschäftsleitung oder, falls ein Vorsitzender
» das Risiko in Deutschland belegen ist. nicht bestellt ist, alle Mitglieder der Geschäftsleitung des
Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- Versicherungsnehmers,
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- » Vorsitzender eines aufsichtführenden Organs,
reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- » für Finanzen zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung,
triebes besteht. » Compliance-Officer bzw. -Beauftragter,
» Leiter der Rechtsabteilung,
(4) Beteiligungserwerb » Leiter der internen Revision,
Erwerben oder gründen Sie während der Vertragslaufzeit inlän- » Leiter der mit dem Versicherungseinkauf betrauten Ab-
dische Tochter- oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen, be- teilung,
steht für diese Versicherungsschutz ab der Rechtswirksamkeit » Geschäftsführer der firmenverbundenen Versicherungsver-
des Erwerbs oder der Neugründung. mittlungsgesellschaft.
Nicht in Deutschland belegene Betriebsstätten sind allerdings Soweit es auf die Kenntnis, das Verhalten oder das Verschulden
nicht mitversichert. einer versicherten Person ankommt, werden ihr die Kenntnis,
Die Veränderung müssen Sie uns spätestens 3 Monate nach der das Verhalten oder das Verschulden einer anderen versicherten
nächsten Hauptfälligkeit anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nach Person nicht zugerechnet.
Ablauf dieser Frist, entfällt Ihr Versicherungsschutz rückwir-
Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial-
kend. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz ab Eingang
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-
der Anzeige.
reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-
Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- triebes besteht.
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-
reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- (9) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten
triebes besteht. sinngemäß auch für die mitversicherten Personen, soweit nicht
eine einzelne Regelung vorsieht, dass Sie der Rechtsschutzge-
(5) Beteiligungsveräußerung währung widersprechen können oder die Rechtsschutzgewäh-
Wird ein Tochter- oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen im rung von Ihrer Zustimmung abhängt.
Inland veräußert, besteht für dieses Unternehmen der Versiche-
rungsschutz fort.
Voraussetzung:
SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS OHNE
» Es muss innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung
KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
bei uns für dieses Unternehmen eine Spezial-Straf-Rechts-
PRIVATKUNDEN
schutzversicherung abgeschlossen und
» für diese Versicherung muss als Versicherungsbeginn der
Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt,
Zeitpunkt der Veräußerung festgelegt werden.
gelten die § 1, § 5 Abs. 2 a), §§ 7 bis 14, 16, 17, 19 und 20 der Allgemei-
Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- nen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT.
reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-
Inhalt
triebes besteht.
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
§ 1 Versicherte Risiken
(6) Insolvenz
Befindet sich Ihr Unternehmen in Insolvenz oder freiwilliger Li- Wer ist versichert?
quidation, besteht für Sie Versicherungsschutz auch für Verfah- § 2 Versicherte
ren nach § 1 Satz 5, die nach Beendigung des Versicherungsver-
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
trages eingeleitet werden.
§ 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz,
Voraussetzung:
zeitliche Ausschlüsse
Die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unter-
lassung wurde während der Vertragslaufzeit begangen oder soll
begangen worden sein. Versicherungsfälle, die später als zwei
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten sind,
§ 4 Leistungsumfang
sind jedoch nicht versichert.
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
(7) Fusion § 5 Inhaltliche Ausschlüsse
Im Falle einer Fusion des Versicherungsnehmers besteht Ver-
In welchen Ländern sind Sie versichert?
sicherungsschutz für alle bis dahin Versicherten bis zum Ende
§ 6 Geltungsbereich
des Versicherungsjahres. Die Regelung der Nachmeldefrist
bleibt unberührt. § 7 entfällt
Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- § 8 Allgemeine Bestimmungen
reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-
triebes besteht.
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
(8) Repräsentantenklausel § 1 Versicherte Risiken?
Soweit es auf Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten ankommt, wird
Ihnen ausschließlich die Kenntnis, das Wissen und das Verhalten Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtli-
Ihrer Repräsentanten zugerechnet. chen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften
Als Repräsentanten gelten: des
» Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
» Disziplinar- und Standesrechts.
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62 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Sie haben aber keinen Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf in Zu- Wer ist versichert?
sammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen § 2 Versicherte
selbstständigen Tätigkeit steht.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? (1) Versichert sind
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder wer- a) Sie als Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs-
den sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit schein genannte Person,
(zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
b) Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein ge-
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang: nannter sonstiger Lebenspartner,
a) Strafverteidigung, c) Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
und zwar die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis- » Kinder,
ziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des » Adoptivkinder,
Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren; » Pflegekinder,
» Stiefkinder,
b) Kronzeugenregelung,
wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen; d) Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
chen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
c) Durchsuchung,
rigen
und zwar bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen;
» Kinder,
d) Verwaltungsrecht, » Adoptivkinder,
und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und » Pflegekinder,
Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, » Stiefkinder,
die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gem. a) zu unter- bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer an-
stützen oder deren Einleitung zu verhindern; gelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen
erhalten.
e) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand),
Sie können widersprechen, wenn ein anderer Versicherter als Ihr
und zwar im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung
ehelicher oder eingetragener Lebenspartner Rechtsschutz ver-
durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlas-
langt.
tungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird;
(2) Sie haben einen XXL-Baustein gem. §§ 25a, 27a, 28a, 30a der
f) Verfassungsrecht, Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzver-
und zwar in Verfahren vor Verfassungsgerichten; sicherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT ver-
sichert?
g) Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren;
Dann sind zusätzlich mitversichert:
h) Wiederaufnahmeverfahren; Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart-
ner verwandt oder verschwägert sind. Vorausgesetzt ist: Diese
i) Prozessbeobachtung,
Personen
und zwar die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Vertei-
» leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
digung in Verfahren gem. a) von Bedeutung sein können, sofern
Wirtschaftsgemeinschaft) und
wir zustimmen;
» sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet.
j) Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgen-
den Maßnahmen: Sie können widersprechen, wenn eine dieser Personen Versiche-
» Straf- und Zeugenentschädigung, rungsschutz verlangt.
» Freiheitsentziehung,
» Entziehung der Fahrerlaubnis, Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
» Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot, vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem
» Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung), Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versiche-
» Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest, rungsschutz.
» aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
» Überwachung der Telekommunikation,
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
» Online-Durchsuchung,
§ 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz,
» erkennungsdienstliche Behandlung,
zeitliche Ausschlüsse
» körperliche Untersuchung;
k) Koordination, (1) Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi-
soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte meh- cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor
rere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind, wobei unsere Zu- dessen Ende eingetreten ist.
stimmung für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe Der Versicherungsfall ist in folgenden Fällen:
es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbei- a) Strafverteidigung § 1 a),
stände zu koordinieren, erforderlich ist; Kronzeugenregelung § 1 b),
Verfassungsrecht § 1 f),
l) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren § 1 g),
und zwar zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz
Prozessbeobachtung § 1 i),
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Koordination § 1 k),
(StrEG), wobei damit unter anderem die Entschädigung für Ur-
die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach § 1 j),
teilsfolgen und andere Strafverfolgungsmaßnahmen, wie die vor-
läufige Festnahme, die Haft sowie die Beschlagnahme, gemeint ist. die Einleitung des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis-
ziplinar- bzw. standesrechtlichen Verfahrens gegen Versi-
cherte
[Seite 63]
Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 63
b) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen f) Dolmetscherkosten,
die behördliche Anordnung § 1 l), soweit die Einschaltung von Dolmetschern erforderlich ist.
Wir erstatten deren angemessene Kosten;
c) Durchsuchung
der Beginn der Durchsuchungs- oder g) Nebenklagekosten des Opfers,
Beschlagnahmemaßnahme § 1 c), soweit der Versicherte aufgrund gerichtlicher Festsetzung
zur Erstattung verpflichtet ist;
d) Verwaltungsrecht,
und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, h) Kosten für Privatklageverfahren,
Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren und zwar für Ihre Vertretung als Angeklagter in Privatklage-
vor deutschen Behörden und Gerichten verfahren (§ 374 ff. Strafprozessordnung) vor deutschen Ge-
die förmliche Einleitung des Verfahrens § 1 d), richten. Wir zahlen die angemessenen Kosten. Gleiches gilt
für die Kosten vorher notwendiger Sühneversuche nach § 380
e) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand)
StPO.
die Aufforderung an den Zeugen zur Aussage § 1 e),
f) bei einem (2) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn der Versi-
» Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Versicherten cherte nachweist, dass er
der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und
» zu deren Zahlung verpflichtet ist oder
» Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Versicherten
» diese Kosten bereits gezahlt hat.
die Eröffnung des neuen Hauptverfahrens § 1 h).
(3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens 500.000 EUR
(2) Zeitliche Ausschlüsse:
(Versicherungssumme).
a) Liegen mehreren Verfahren gemäß § 1 mehrere Versiche-
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
rungsfälle zugrunde, die zeitlich und ursächlich zusammen-
demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
hängen, besteht insgesamt kein Versicherungsschutz, wenn
auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
der erste Versicherungsfall vor dem Beginn des Rechts-
zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
schutzversicherungsvertrages nach § 7 ARB NRV 2026 Plus
ohne KLASSIK-GARANT datiert. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-
le zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
b) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf
somit maximal 1.000.000 EUR.
Versicherungsschutz erstmals später als drei Jahre nach Be-
endigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen
(4) Wir sorgen für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu ei-
Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
nem Betrag in Höhe von 300.000 EUR für eine Kaution, die ge-
stellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungs-
maßnahmen zu verschonen.
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
§ 4 Leistungsumfang
(5) Wir tragen keine Rechtsanwaltskosten, die keine konkrete An-
waltsleistung abgelten. Das betrifft insbesondere die pauschale
(1) Wir tragen folgende Kosten:
Vergütung für die bloße Mandatsübernahme oder die Bereit-
a) Verfahrenskosten,
schaft des Betreibens der Angelegenheit (zum Beispiel soge-
und zwar die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädi-
nannte Antrittsgelder). Ebenfalls tragen wir keine Rechtsan-
gung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht her-
waltskosten einer Geschäftsreise, die über Reise- und Fahrtkos-
angezogen werden.
ten, Tage- und Abwesenheitsgelder und sonstige Auslagen einer
Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers;
Geschäftsreise gemäß VV 7003 – VV 7006 der Anlage 1 zum
b) Rechtsanwaltskosten, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen.
und zwar die angemessene Vergütung eines vom Versicher-
ten beauftragten Rechtsanwaltes sowie die üblichen Ausla- (6) Darüber hinaus tragen wir auch folgende Kosten nicht:
gen. a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver-
(Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, tragen wir die da- pflichtet zu sein;
durch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten auf-
b) die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Diese
grund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.)
ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab;
Soweit zulässig können Sie statt eines Rechtsanwaltes auch
c) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Ver-
einen Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen
jährung erheben können oder konnten;
Hochschule beauftragen.
d) die in Kosten ausgewiesene Umsatzsteuer, soweit Sie vor-
c) Sachverständigenkosten,
steuerabzugsberechtigt sind.
und zwar die angemessenen Kosten der Sachverständigen-
gutachten, die Sie zur Unterstützung Ihrer Verteidigung in
Auftrag geben;
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
d) Reisekosten, § 5 Inhaltliche Ausschlüsse
und zwar die angemessenen Kosten notwendiger Reisen
» der versicherten Personen, (1) Versicherungsschutz besteht nicht
» der Sachverständigen, a) beim Vorwurf von Mord oder Totschlag,
und die Kosten des Rechtsanwaltes nach VV 7003 – VV 7006
b) beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden
der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Absprachen,
Die Reisen müssen im Zusammenhang mit der Verteidigung
in versicherten Verfahren stehen; c) beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließ-
lich eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenver-
e) Übersetzungskosten,
kehr verletzt zu haben,
und zwar für die Übersetzung aller für die Verteidigung und
den Zeugenbeistand notwendigen Unterlagen;
[Seite 64]
64 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
d) für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem
wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausge- Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten;
löst wird, höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse-
nen Vertrages.
e) entfällt
f) bei einem ursächlichem Zusammenhang der Interessen- (2) Kosten tragen wir nur, soweit diese nicht aus einem anderen
wahrnehmung mit einer – aktuellen oder ehemaligen - Tätig- Versicherungsvertrag beansprucht werden können.
keit bzw. Stellung als gesetzlicher Vertreter einer juristischen
Person. (3) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten
sinngemäß auch für die mitversicherten Personen, soweit nicht
(2) Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräfti- eine einzelne Regelung vorsieht, dass Sie der Rechtsschutzge-
ger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. währung widersprechen können.
In diesem Fall sind die von uns erbrachten Leistungen uns zu-
rückzuerstatten - auch unsere Leistungen außerhalb des eigent-
lichen Strafverfahrens.
Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatz als auch
wegen Fahrlässigkeit besteht die Rückzahlungsverpflichtung an-
teilig, soweit die Verurteilung wegen Vorsatzdelikten erfolgt.
Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich nicht bei einem
rechtskräftigen Strafbefehl.
(3) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf
die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem
nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun-
desrepublik Deutschland entgegenstehen.
In welchen Ländern sind Sie versichert?
§ 6 Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in
folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Ver-
sicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt:
» Europa,
» Anliegerstaaten des Mittelmeers,
» Kanarische Inseln,
» Madeira.
§ 7 entfällt
Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
(1) Vorversicherung:
Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese
Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungs-
schutzes ersetzt, besteht Versicherungsschutz unter diesem
Vertrag für Verfahren, die während der Laufzeit des Versiche-
rungsvertrages beim Vorversicherer eingeleitet wurden.
Leistungen aus früheren Rechtsschutzverträgen müssen vor-
rangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leis-
tungsumfang dieses Vertrages anzurechnen.
Diese zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes setzt
voraus, dass
» Sie bis zum Abschluss dieser Versicherung keine Kenntnis
von Verfahrenseinleitungen hatten,
» keine Leistungsablehnungen von Vorversicherern wegen
Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Obliegenheitsverlet-
zungen vorliegen,
» die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt
wurde,
» Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die-
ses Risiko versichert sind.
[Seite 65]
Risikoträger:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 42 04-222
Fax: +49 621 42 04-650
ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Stand 12/2025 (900.0005.62)
E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
www.nrv-rechtsschutz.de
Vorstand:
André Werner (Sprecher)
Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesell-
Michael Diener
schaft ist ein Unternehmen der
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Christine Kaaz
Ostendstraße 100
Sitz: Mannheim
90334 Nürnberg
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 179
www.nuernberger.de
UST-IdNr. DE 143837211
im Sinne des § 7 Nr. 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Zur Unternehmensgruppe der
Kooperationspartner der
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft:
gehört:
» VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
» JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim. » Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim
[Seite 66]
Datenschutzhinweise
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die VHV Allge-
meine Versicherung AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Telefon: +49 (0)511.907- 0
E-Mail-Adresse: service@vhv.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten oder unter
datenschutzbeauftragter@vhv.de.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundes
datenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unterneh-
men auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt-
schaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im
Internet unter www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz abrufen.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
Abschluss des Vertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Wir verarbeiten diese personen
bezogenen Daten, um das von uns zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur
Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir, um prüfen zu können, ob ein Versiche-
rungsfall eingetreten ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbei-
tung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von
versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vor-
gaben. Die Daten aller mit der VHV Allgemeine Versicherung AG bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für
Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist
Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten
bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a)
i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9
Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die Verarbeitung ist ohne Einwilligung zulässig, wenn dies zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, Art. 9 Abs. 2 f)
DSGVO.
Die genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen erstrecken sich auch auf Testverfahren zur Entwicklung, Implementie-
rung und Kontrolle der hierzu eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsverfahren.
001.0033.01 BFSG OLK OMS Stand 07.2026
Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von
uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:
– zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
– zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der VHV Gruppe
und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
– zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Unstimmig-
keiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können, (Missbrauchsprävention), einschließlich Datenauswer-
tungen für künftige Schadensmeldungen (Scoring),
– zur Bearbeitung und Regulierung von Schäden, soweit Sie an dem jeweiligen Schaden nicht bereits als Versiche-
rungsnehmer beteiligt sind, einschließlich Regressprüfung,
– zur Erhöhung und Sicherstellung der Datenqualität,
– zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie der VHV Gruppe insgesamt,
– zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten.
[Seite 67]
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-
sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
DSGVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für andere, oben nicht genannte Zwecke verarbeiten wollen, werden wir Sie
darüber zuvor informieren.
3. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse
Wenn Sie uns im Rahmen der Bearbeitung eines Vorgangs Ihre E-Mail-Adresse zur Kenntnis bringen, speichern wir diese
und nutzen sie ggf. für die weitere Kommunikation zu dem betreffenden Vertrag oder Schaden, sofern Sie dieser Nutzung
nicht widersprechen.
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir Ihre E-Mail-Adresse, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben, zur Werbung für
eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte verwenden. Sie können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widerspre-
chen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.
4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Rückversicherer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es
erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein
eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
Vermittler
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser
Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Bera-
tung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsauf
gaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und
einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von
Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder
zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleis-
terliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Externe Dienstleister
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister nebst, sofern erforderlich, der Fundstelle ihrer
Datenschutzhinweise im Internet, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, sowie der Unter-
nehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie unserer Internetseite
unter www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz entnehmen. Sofern von Ihnen gewünscht, können wir Ihnen diese Liste
auch in Schriftform zukommen lassen.
Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, z. B. an Behörden zur
Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Hierzu zählen u. a. die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im
Rahmen der Geldwäscheprävention und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an Beteiligte
von Schadenfällen (bspw. Anspruchsteller), soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des jeweiligen Beteilig-
ten erforderlich ist. Im Falle von Sanktionslistentreffern erfolgen Meldungen an die Bundesbank.
5. Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei
kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unter-
nehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem spei-
chern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch
rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Geldwäschegesetz geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach
bis zu zehn Jahre.
[Seite 68]
6. Betroffenenrechte
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann
weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereit-
gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Widerspruchsrechte
Sie haben ferner das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu
widersprechen. Ihren Werbewiderspruch richten Sie bitte an service@vhv.de.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn
sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Dieses Recht können
Sie ebenfalls unter der o. g. Adresse geltend machen.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine
Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftrag-
te für den Datenschutz in Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover.
7. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4,
65205 Wiesbaden, zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungs-
prüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge-
ner Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirt-
schaft gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern:
Einmeldung
An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf
Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstel-
lung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person
ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung
nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder
unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir
Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen
ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit fest-
stellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung
benachrichtigt.
Anfragen
Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens richten wir
Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann
es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die
Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Ver-
sicherungsfalls relevant sind.
Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren
Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung
basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertrags-
durchführung gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO.
Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de.
In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widersprechen. Einen Widerspruch richten Sie bitte
an die oben unter 1. genannte Adresse.
8. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-
Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu
können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag
benannten früheren Versicherer erfolgen.
Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand
der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO.
[Seite 69]
9. Bonitätsauskünfte
Soweit es zum Vertragsschluss oder zur Vertragsdurchführung aufgrund unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
fragen wir bei Auskunfteien, vornehmlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Informationen zur Beurteilung Ihrer Zahlungs-
fähigkeit oder Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab.
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem
Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter
Verwendung von Anschriftendaten an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechts-
grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und f) der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser
Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den
Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Detaillierte Informationen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“),
d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstaus-
kunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie in der Anlage zu diesen Datenschutzhinweisen.
Die von uns angefragten Auskunfteien entnehmen Sie bitte unserer Dienstleisterliste.
10. Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestä-
tigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor-
schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu sowie über das Datenschutz-
niveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie ggf. in unserer Dienstleisterliste. Sie können die Informationen
auch unter den unter 1. genannten Kontaktinformationen anfordern.
11. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa
über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von
Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag
gespeicherten Daten entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht.
Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der
Informationen: Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen eine
automatisierte Vertragskündigung. In der Kfz-Versicherung gewähren wir im Zuge automatisierter Antragsprüfung bei
negativen Auskünften (Zahlungsunfähigkeit, eidesstattliche Versicherung oder Insolvenzverfahren = sog. „harte Treffer“)
keinen Kaskoversicherungsschutz und in der Haftpflichtversicherung nur Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlichen
Mindestdeckung.
[Seite 70]
Anlage
Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“)
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
E-Mail unter: ICD-Datenschutz@experian.com erreichbar.
2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung
der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der postalischen Erreichbarkeit von
Personen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche
Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungs-
kauf oder bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die Datenverarbeitung und die
darauf basierenden Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor
wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die
Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Anschriftenermittlung, Risiko-
steuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung. Neben den vorgenannten Zwecken ver-
arbeitet die ICD personenbezogene Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Nachverfolgung und Geltendmachung
rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Weiterentwicklung von Dienstleistungen und
Produkten, Qualitätsanalysen). Es können auch anonymisierte Daten verarbeitet werden.
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet
ist. Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a i. V. m. Art. 7
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur
Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen.
Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des Betroffenen
vorliegt oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und
eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Einge-
hung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines
Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages).
4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD
Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift(en), Telefonnummer(n),
E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziff. 5), zu Schuldnerverzeich-
niseintragungen, (Privat-)Insolvenzverfahren und zur postalischen (Nicht-)Erreichbarkeit sowie entsprechende Score-
werte verarbeitet bzw. gespeichert.
5. Herkunft der Daten der ICD
Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die
bei den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen von Vertragspartnern der ICD
über vertragswidriges Zahlungsverhalten, basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen.
Stand des Dokuments: November 2023
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (s. Nr. 4) aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespei-
chert sowie Daten von Adressdienstleistern.
6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten der ICD
Empfänger sind insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und ihren Sitz im Europäischen
Wirtschaftsraum oder auch außerhalb in einem Drittland haben, wie Vereinigten Königreich, Indien, Costa Rica, Malay-
sia, USA und in der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-, Telekommunikations-
und Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs- und
Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen
einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte, Adressdienstleister sowie (interne und
externe) Dienstleister der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support / Wartung, Rechenzentrum und Postdienstleister) oder
andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen
entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben die erforderlichen Standardvertragsklauseln
zur Sicherstellung eines adäquaten Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter-
zeichnet.
[Seite 71]
7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung
i. S .d. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist.
Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Con-
duct) der im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.
• Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, solange deren Ausgleich nicht bekannt
gegeben wurde; die Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau nach drei Jahren überprüft.
Wird der Ausgleich der Forderung bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau
drei Jahre danach.
• Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch das
zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
• Informationen über Verbraucher-/ Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre
nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
• Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht.
• Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach drei Jahren gelöscht.
• Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwähren-
den Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizie-
rung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD
Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung
nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach
Art. 18 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde -Der Landes-
beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stutt-
gart- zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies
gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt
nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation
der betroffenen Person ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat,
teilt Ihnen die ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen – schriftlichen Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr
Verständnis, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeu-
tige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte zu
vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuel-
le Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollstän-
digkeit der zu erteilenden Auskunft).
Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer
Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter
https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.
9. Profilbildung / Profiling / Scoring
Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen
und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das
Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Informationen. Anhand dieser
Daten, von adressbezogenen Daten sowie von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren
(insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches
Zahlungsverhalten aufwiesen.
Folgende Datenarten werden bei der ICD für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne
Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe Nrn. 4 u. 5), zu Schuldnerverzeichnis-
Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Nrn. 4 u. 5), Geschlecht und Alter der Person, adressbezogene Daten
(Bekanntsein des Namens bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im Haushalt (Haushaltsstruk-
tur), Bekanntsein der Adresse), Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten in Ihrem Wohn-
umfeld (Straße / Haus)), Daten aus Anfragen von Vertragspartnern der ICD.
Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO (z. B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder
zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von der ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahr-
scheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnah-
me in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring.
Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen
(wie z. B. angebotene Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen
bei der diesbezüglichen Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie die
darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner.
Volltext aufklappen: NRV Tarif Gewerbe 2025 Plus
[Seite 1]
Tarif NRV 2025 Plus
für Firmen und Selbstständige
[Seite 2]
2 | NRV 2025 Plus
/ Inhalt
2 Legende Zuwählbare Leistungen
3 Produkte im Überblick 36 Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige/ Unternehmen
3 Produkte für Zielgruppen 38 Spezial-Straf-Rechtsschutz für für Selbstständige im
privaten Bereich
4 Die Leistungen der NRV
39 Privat-Rechtsschutz für weitere Inhaber, Geschäftsführer,
4 Nachlassmöglichkeiten
weitere Ärzte
5 Die Vorteile der NRV
41 V
ertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
6 Dienstleistungen: JURCALL, JURCASH Dienstleistungen
7 Allgemeine Tarifbestimmungen 42 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbststän-
dige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen, All-In
8 bersicht der Branchen/Betriebe und Tätigkeiten, die nicht
Ü
oder nur teilweise versichert werden können/ggf. mit 43 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Eigentümer/
Direktionsanfrage Mieter)
11 Die Leistungen mit Beispiel 45 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Vermieter)
13 Die Leistungen in den XXL-Bausteinen 46 JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz
16 Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge
Produkte für Zielgruppen
18 Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Fahrzeuge – Flottentarif –
47 Firmenvertrags-Rechtsschutz
19 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
50 Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte
20 Fahrer-Rechtsschutz Heilberufe
21 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 55 Rechtsschutz für Vereine
22 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für 56 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Firmen und Spezial-Straf-Rechtsschutz
59 Spezial-Straf-Rechtsschutz für landwirtschaftliche
25 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/ Betriebe
Spezial-Rechtsschutz für Firmen
60 IDD Informationen
/ Legende
Hinweis Info JURCall JURCash XXL-Baustein
Privat Verkehr Beruf Eigentümer/Mieter Spezial-
Straf-Rechtsschutz
Tipp WuG Gewerbe Fahrer-Rechtsschutz Firmenvertrags- Ärzte
Rechtsschutz
Vereine Rechtsschutz Hilfsgeschäfte Landwirtschaft
Inhaber
Hinweis: Wir verwenden in den nachfolgend aufgeführten Texten personenbezogene Bezeichnungen.
Diese beziehen sich auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit ist in den Texten nur die männliche Form aufgeführt.
[Seite 3]
NRV 2025 Plus | 3
/ Produkte im Überblick
Verkehrs- Fahrer- Privat- Berufs-Rechtsschutz Privat-, Berufs- und Ver-
Rechtsschutz § 21 Rechtsschutz § 22 Rechtsschutz § 23 für Firmen § 24 kehrs-Rechtsschutz § 28
XXL-Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz XXL-Baustein
Wohnungs- und Grund- Wohnungs- und Grund- Rechtsschutz für Wohnungs- und Grund-
stücks-Rechtsschutz § 29 stücks-Rechtsschutz § 29 Hilfsgeschäfte stücks-Rechtsschutz § 29
Spezial-Straf-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für
Hilfsgeschäfte
Rechtsschutz
weitere Inhaber
/ Produkte für Zielgruppen
Firmenvertrags- Ärzte Vereine
Rechtsschutz § 28 § 24
Landwirtschaft Spezial-Straf-Rechtsschutz
JURCASH Kombi
§ 27 (Einzellösung)
[Seite 4]
4 | NRV 2025 Plus
/ Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2025 Plus) folgende Kosten:
| Anwalts- und Gerichtskosten | Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.
| Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite | Anwalt auf Rädern
Die NRV trägt die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgel-
| Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme
der eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zugelassenen
bis 200.000 EUR)
Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt aufgrund Unfalls,
| Mediationskosten: Bis zu 2.000 EUR je Mediation, für alle in einem Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht selbst aufsuchen kön-
Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen insgesamt maximal 4.000 nen.
EUR.
| Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen
(Kostenübernahme bis 200.000 EUR) bei Kauf, Reparatur von Kraft-
fahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf-
und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
/ Nachlassmöglichkeiten
| Tarifnachlass: All-In | L
aufzeitnachlass:
Sie erhalten auf den Versicherungsbeitrag insgesamt einen Nach- Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren ei-
lass in Höhe von 15 %, wenn Sie dieses Versicherungspaket wählen: nen Nachlass von 5 %.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Selbst- Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
ständige / Spezial-Rechtsschutz für Firmen / Spezial-Rechtsschutz
| C
ross-Selling-Nachlass Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahr-
für Ärzte (§ 28 ARB)
zeuge:
| XXL-Baustein (§ 28a ARB) Sie erhalten einen Nachlass von 20 %, wenn für das Fahrzeug ein
| Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen weiterer Versicherungsvertrag mit der
| Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich (Spezial-Straf-
| Nürnberger
Rechtsschutz für Privatkunden)
| VHV
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleis-
| Mannheimer
tungen
besteht.
Im Antrag ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer des je-
weiligen Partners notwendig.
[Seite 5]
NRV 2025 Plus | 5
/ Die Vorteile der NRV
| JURCALL | Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im
anwälte ist in allen NRV-Verträgen kostenfrei enthalten. Ausland ereignen.
| JURCASH | Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Gewerbetreibender ist Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
in allen Gewerbe-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar welt-
weiter Versicherungsschutz. Im beruflichen Bereich besteht welt-
| Mediation
weit Versicherungsschutz im Zusammenhang mit nichtselbst-
ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt
ständigen Tätigkeiten.
lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten,
der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers ein- | Kautionsstellung bei Strafverfahren
nimmt. Wir zahlen bis zu 300.000 EUR als zinsloses Darlehen für eine Kau-
tion, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnah-
– Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Me-
men zu verschonen.
diator kümmert sich um die Konfliktlösung.
– Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten. | Folgeereignistheorie
Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungs-
Der Vorteil:
falles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt.
Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konflikt-
Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert.
lösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbst-
beteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in | Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vor- Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechts-
aussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben schutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Straßenverkehr.
in dieser Zeit der NRV keinen Versicherungsfall gemeldet. Nach
| Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder
weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von die-
Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruf-
sem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren.
lichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungs-
| Leistungs-Update-Garantie beitrages mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag
Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen bei der NRV abgeschlossen wird.
automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif NRV
| Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
2010 Plus).
Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, so-
| Unbegrenzte Deckungssumme lange sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebens-
Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe- partnerschaft leben und keine auf Dauer angelegte, berufliche
grenzter Höhe übernommen. Ausnahme: Spezial-Straf-Rechts- Tätigkeit ausüben.
schutz, Firmenvertrags-Rechtsschutz.
| Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
| Wartezeit nur 2 Monate Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Lebenspartnerschaft leben und keine auf Dauer angelegte beruf-
Versicherungsschutzes. liche Tätigkeit ausüben.
| Keine Wartezeit im Verkehrsbereich | Sichere Kapitalanlagen mitversichert
Damit entfällt im Verkehrsbereich die Wartezeit in den Leistungs- Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
arten Vertrags-, Sozial-, Steuer und Verwaltungs-Rechtsschutz.
| Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
Voraussetzung: Der XXL-Baustein ist mitversichert.
| Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz
| Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel (KWG),
Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi- | Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher licher Altersvorsorgeprodukte,
nicht versicherten Leistungsarten. | Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
| private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
| Einjahresregel
fondsgebunden sind.
Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste Ursa- | Risikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
che vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Versiche- Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonsti-
rungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber länger gen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 EUR.
als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, bleibt
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (im XXL-Baustein)
diese unberücksichtigt.
Ist ein Versicherungsfall vor Beginn des Versicherungsvertrages
| Versicherungsschutz bei Park- und Ordnungswidrigkeitsver- oder während der zwei Monate Wartezeit nach Versicherungsbeginn
stößen eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn das betroffene
Sie haben Versicherungsschutz, wenn eine Eintragung in das deut- Risiko zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Versicherungs-
sche Fahreignungsregister (FAER) droht und zusätzlich das Ver- fall oder von den diesen Versicherungsfall auslösenden Umständen
fahren nicht mit einer Kostenentscheidung nach § 25 StVG („Nicht- erlangt haben, seit mindestens fünf Jahren bei der NRV versi-
ermittlung des Fahrers“) abgeschlossen wird. chert ist. Voraussetzung: Sie haben den XXL-Baustein gem.
§§ 21a, 27a und 28a ARB mitversichert.
| Keine Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung durch
Erstberatung (im XXL-Baustein)
Haben wir Ihnen einen Rechtsanwalt aus unserem Jurcall-An-
waltsnetz vermittelt und wurde die Angelegenheit durch eine an-
waltliche Erstberatung erledigt, rechnen wir eine vereinbarte
Selbstbeteiligung nicht an.
[Seite 6]
6 | NRV 2025 Plus
Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen vermitteln wir solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten.
Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner
wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht
vorgesehen.
Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis-
tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich.
JURCALL Kostenfrei: Unternehmervorsorgevollmacht (nicht bei § 27a ARB)
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
JURCALL-Leistungen: mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Mit der JURCALL-Karte haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei Kostenfrei: Paket Reputation & Rezensionen
| Telefonische Rechtsberatung Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet-
JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene Dreimal während der Vertragslaufzeit
und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete,
auch in nicht versicherten Bereichen. Weitere Informationen zu JURCALL und den Dienstleistungen
| Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen! finden Sie auf der Homepage unter www. jurcall.de
| Online-Beratung per E-Mail in versicherten Bereichen
| Chat-Beratung
| Aufhebungsvertrags-Check (Arbeitsrecht)
JURCASH
| Vertrags- und Dokumenten-Check (ausgewählte Bereiche) Inkassoservice der NRV
JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
Als Gewerbetreibender oder Vermieter werden Sie den professio-
nellen, beitragsfreien Inkassoservice JURCASH bei ihrem Forde-
JURCALL-Kosten:
rungsmanagement schätzen.
| Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon, online oder
Chat übernimmt die NRV JURCASH-Vorteile auf einen Blick:
| Die Nutzung von JURCALL wird nicht als Rechtsschutz-Schaden Im Inkassoverfahren
gewertet. Dies gilt nicht für die Online-Beratung
| Grundsätzlich ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr
Für Privatkunden zusätzlich im XXL-Baustein (§§ 25a, 26a, 30a , All- oder Erfolgsprovision
In und All-In Dynamik ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten: | Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
Kostenfrei: Dokumentencenter Barauslagen
| Vertragssammlung mit über 100 Musterverträgen (Privatbereich) Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
Kostenfrei: Paket Vorsorge
Schuldners und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängelrügen vor.
| Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung mit Aktualisierungsservice | Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter Vertragspartner
| Sorgerechtsverfügung der SCHUFA-Holding AG
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren | Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
Lebenspartner | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
Kostenfrei: Paket Nachlass (nicht im All-In Dynamik) an die SCHUFA
| Beratung und Anleitung zum Testament | Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
| Beratung über digitalen Nachlass | Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
| Beratung und Erstellung von Bestattungsverfügungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren Onlineinkasso – schnell und benutzerfreundlich
Lebenspartner
| Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
Kostenfrei: Paket Reputation (nicht im All-In Dynamik)
Kunden-Log-in
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
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Dreimal während der Vertragslaufzeit.
erledigten Forderungen mit Suchfunktion
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Für Selbstständige/Firmen zusätzlich im XXL Baustein (§§ 28a, 27a
ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten: Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
Kostenfrei: Website-Check | Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen
| Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung Zugang zum Online-Portal unseres Inkassopartners
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Kostenfrei: AGB-Check JURCASH-APP
| Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Wirksamkeit
nach deutschem Recht | Mit der JURCASH-App profitieren NRV-Kunden von Bonitäts-
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- auskünften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer Inkassoübergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten
Kostenfrei: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht – für den Inkassoarchiv und umfangreichen Statistiken.
privaten Lebensbereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer und den mitversicherten Weitere Informationen zu JURCASH finden Sie auf der Homepage
Lebenspartner unter www. jurcash.de
[Seite 7]
NRV 2025 Plus | 7
/ Allgemeine Tarifbestimmungen
Versicherungsbedingungen Information zu den Versicherungsbeiträgen:
In den Beiträgen zu den aufgeführten Versicherungsprodukten sind
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzver die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Zu den
sicherung (ARB) NRV 2025 Plus. Verwaltungskosten zählen auch implizite Kosten, hierunter fallen
auch Kapitalanlagekosten. Nebengebühren werden nicht erhoben.
Deckungssumme und Strafkaution
Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (Ausnahme: Spezial-Straf-
Zahlungsweise
Rechtsschutz und Firmenvertrags-Rechtsschutz). Für Strafkautio-
Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Zuschlag von 3 %, bei vier-
nen werden bis zu 300.000 EUR als zinsloses Darlehen bereitgestellt.
teljährlicher Zahlungsweise von 5 % und bei monatlicher Zahlungs-
weise von 8 % berechnet.
Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerlän-
Selbstständige
dern (§ 6 Abs. 1 ARB).
Zur Abgrenzung der Begriffe „Selbstständige“/„Nichtselbstständige“
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich so- gilt:
wie den privaten Bereich im Rahmen der §§ 21, 22, 23, 27 und 28 in
Vorstandsmitglieder einer AG und sonstige vertretungsberechtigte
Verbindung mit § 6 Abs. 2 ARB.
Organe im Angestelltenverhältnis können Rechtsschutz für Nicht-
selbstständige abschließen. Arbeits-Rechtsschutz für solche Perso-
Beiträge, Vertragsdauer und Versicherungsteuer nen besteht jedoch nicht.
Die Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro ohne Versicherungsteuer
Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesell-
und gelten bei einer Vertragsdauer von einem Jahr. Es gilt die aktu-
schafter der GmbH sind (Inhaber von mindestens 50 % der Ge-
elle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 %, die den Bei-
schäftsanteile), sind als Selbstständige anzusehen.
trägen hinzuzurechnen ist. Die Versicherungsteuer wird an die
Finanzverwaltung abgeführt. Lohn- und Gehaltsempfänger, die zugleich als Nebenerwerbsland-
wirte tätig sind, sollten den Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechts-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren wird ein Nachlass
schutz abschließen.
in Höhe von 5 % gewährt.
Selbstbeteiligung
Wartezeit
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt einmal je Versicherungsfall.
Die Wartezeit beträgt zwei Monate und zwar bei folgenden Leis-
tungsarten:
Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihre Rechtsschutz-
| Arbeits-Rechtsschutz
versicherung?
| Steuer-Rechtsschutz
Sobald Sie Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im
| Sozial-Rechtsschutz
Ausland haben, endet der Vertrag. Sie müssen uns einen Sitz, Erst-
| Daten-Rechtsschutz
wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich anzei-
| Verwaltungs-Rechtsschutz
gen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
| Beratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen im Zu-
sammenhang mit der privaten Internetnutzung
| und bei Leistungsarten im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz
für Solaranlagen
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten
| Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Bei den anderen Leistungsarten gilt keine Wartezeit.
Keine Wartezeit im Verkehrsbereich
Damit entfällt im Verkehrsbereich die Wartezeit in den Leistungs-
arten Vertrags-, Sozial-, Steuer und Verwaltungs-RS.
Voraussetzung: Der XXL-Baustein ist mitversichert.
[Seite 8]
8 | NRV 2025 Plus
/ Folgenden Betrieben/Branchen/beruflichen Tätigkeiten können wir
keine Rechtsschutzversicherung anbieten:
Abgeordneter Öl- oder Gasförderanlagen
Amateurfußballer Presseagentur
Asbestherstellung u. -verarbeitung Profifußballer
Autotuning Schwimmende Tanks u. Verarbeitungsanlagen
Bergbau Spielervermittler
Bohrinseln/Bohrschiffe Spielhalle
Drohnentechnik Spielwesen
Energiegewinnung (Herstellung von Anlagen) Sprengstoffherstellung
Fluggesellschaft Stadt
Freizeitpark Stiftung
Gemeinde Testfahrer
Genossenschaft Verlegen von Unterwasser-Rohrleitungen u. Seekabel
Gewerkschaft Waffenhandel
Handwerksinnung Waffenherstellung
Journalist Wettwesen
Kernkraftwerk Windkraftanlage
Körperschaft des Öffentlichen Rechts Windpark
Kreisverwaltung Zirkus
Landkreis Zündmittelherstellung
Offshorebauwerke
/ Direktionsanfrage erforderlich für folgende Betriebe/Branchen/
berufliche Tätigkeiten beim
| Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige/Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB, siehe Seite 22)
| Vereins-Rechtsschutz (§ 24 ARB, siehe Seite 55)
| Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen (§ 28 ARB, siehe Seite 25)
| Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe (§ 28 ARB, siehe Seite 50)
Agenturvertretungen Kinderbetreuung
Arbeitnehmerüberlassung Kindergarten
Arbeitsvermittlung Kinderheim
Banken Konzertagentur
Bergbahnen u. Lifte Krankenhaus
Bewachungsunternehmen Kultur u. Unterhaltung
Bildreporter Künstler
Biogasanlage Künstleragentur
Büroreinigung Kurbetrieb
Diskothek Lebensmittelbe- u. -verarbeitung
Erdbewegungen Mannequin/Model
Fahrzeugbau Notar
Fahrzeugbau (nicht Kfz) Organisation
Filmproduktion Personalleasing
Flugplatzbetrieb Personalvermittlung
Forschung u. Entwicklung Pflegedienst
Gebäudereinigung Rechtsanwalt
Grubber-Unternehmen Reinigung (Einzelhandel)
Handelsvermittlung Reinigung aller Art (außer Gebäude)
Handelsvertreter Sanatorium
Heim Schiffsbergungsbetrieb
Holding Schriftsteller
Hospiz Sicherheitsdienst
Hostess Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle)
Industriereinigung Spezialbau
Institut Sportmanagement
Internat Taxiunternehmen
Karosseriebau Kfz (Herstellen von Zubehörteilen) Trainer
Kfz-Vermietung Verein
Kfz-Vermittlung
[Seite 9]
NRV 2025 Plus | 9
/ Nicht versicherbare Betriebe/Branchen/berufliche Tätigkeiten in der
Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
gemäß Sonderbedingungen
| zusätzlich wählbar zum Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB, siehe Seite 22)
| zusätzlich wählbar zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen
(§ 28 ARB, siehe Seite 25)
| zusätzlich wählbar zum Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe (§ 28 ARB, siehe Seite 50)
| als Einzelprodukt (siehe Seite 23 und 36)
Arzneimittelherstellung Krankenhaus
Banken Labor- u. Prozessortechnik
Bildreporter Lade u. Löschinseln
Büchsenmacher Leasinggesellschaft
Chemisches/Pharmazeutisches Laboratorium Mästerei
Chemieunternehmen Medizinisches Labor
Detektei Müllabfuhr/-deponie
Diskothek Onlinehandel
Düngemittelherstellung Partnerschaftsvermittlung
Einzelhandel mit Chemikalien Pflanzenschutzbetrieb
Erneuerbare Energien Pharmaunternehmen
Fahrzeugbau Reederei
Farbenherstellung Schädlingsbekämpfung
Färberei Schiffsbergungsbetrieb
Feuerwerkherstellung Schlachthof
Finanzdienstleistungsunternehmen Schweinemästerei
Flugplatzbetrieb Sparkassen
Fondsgesellschaft Sportmanagement
Freizeitcenter Sprengbetrieb
Geflügelfarm Tankanlagenbau
Geotechnik Tankreinigung
Geothermie (Bohrbetriebe) Technischer Laborservice
Gewerkschaft Tierzucht
Gummiherstellung u. -verarbeitung TV-Produktion
Herstellung chemische Erzeugnisse Verein
Holding Verlag
Hospiz Vermögens-/Treuhandgesellschaft
Hostess Werft
Inkassobüro Windkraftanlage
Inkassounternehmen Wirtschaftsprüfer
Investmentgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kammerjäger Zoo
Kessel-/Tankbau Zucht
Kesselreinigung Zuchtbetriebe (Massentierhaltung)
Kläranlage
[Seite 10]
10 | NRV 2025 Plus
/ Direktionsanfrage erforderlich für folgende Betriebe/Branchen/
berufliche Tätigkeiten in der Spezial-Straf-Rechtsschutz-
versicherung für Unternehmen gemäß Sonderbedingungen
| zusätzlich wählbar zum Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB, siehe Seite 22)
| zusätzlich wählbar zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen (§ 28 ARB,
siehe Seite 25)
| zusätzlich wählbar zum Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe (§ 28 ARB, siehe Seite 50)
| als Einzelprodukt (siehe Seite 36)
Abbruchunternehmen Künstler
Abfall-/Abwasserbeseitigung Künstleragentur
Abschlepp-/Bergungsunternehmen Kunststeinherstellung
Agenturvertretungen Kunststoffherstellung
Altenheim Kunststoffverarbeitung
Arbeitnehmerüberlassung Kurbetrieb
Arbeitsvermittlung Lebenshilfe
Behinderteneinrichtung Lebensmittelbe- u. –verarbeitung
Bergbahnen u. Lifte Lebensmittelherstellung
Betreutes Wohnen Lederherstellung/-verarbeitung
Betreuungsdienst Lotterieannahmestelle
Bewachungsunternehmen Luftfahrttechnik
Biogasanlage Mannequin/Model
Blitzschutzbau Multi-Media-Produktion
Boots-/Yachtbau Musikproduktion
Bootsverleih Notar
Brandschutz Ofenbau
Brücken-/Tunnelbau Personalleasing
Busunternehmen Personalvermittlung
Busunternehmen /Verkehrsbetriebe Pflegedienst
Chem. Reinigung Photovoltaik (Herstellen von Anlagen)
Containerdienst (mit Gefahrgüter) Photovoltaikanlageninstallationsbetrieb
Deponie Privatklinik
Einzelhandel mit Brennstoffen Privatschule
Entrostungsbetrieb Rechtsanwalt
Entsorgungsbetrieb Recycling
Erdbewegungen Rettungsdienst
Erholungsheim Schausteller (mit Fahrgeschäft)
Fassadenreinigung Sanatorium
Filmproduktion Sandgewinnung
Finanzvermittlung/-beratung Schausteller (mit Fahrgeschäft)
Fensterreinigung Schiffseigner (See-/Binnenschiff)
Fotograph. Betrieb Schriftsteller
Forschung u. Entwicklung Schrottverwertung
Frachtführer (mit Gefahrgüter) Seniorenheim
Fuhrunternehmen (mit Gefahrgüter) Sicherheitsdienst
Futtermittelherstellung Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle)
Genussmittelherstellung/-be- und/-verarbeitung Sicherheitsdienst/-technik
Gebäudereinigung Spedition (mit Gefahrgüter)
Gesetzlich bestellter Betreuer Spezialbau
Grubber-Unternehmen Steinbruch
Handelsvermittlung Steuerberater
Handelsvertreter Tanktechnik
Heim Taxiunternehmen
Herstellung von Waren versch. Art Technischer Laborservice
Hoch-/Tiefbau Transportunternehmen (mit Gefahrgüter)
Immobilien-/Versicherungsvermittlung Tierpark
Immobilienvermittlung/-beratung Tierverwertung
Institut Tonstudio
Internat Trockenbau
Karosseriebau Umwelttechnologie
Kfz-Verwertung Unternehmensberatung
Kinderbetreuung Veranstalter
Kindergarten Verkehr
Kinderheim Logistik
Konzertagentur Versicherungen
Kranbetrieb Vertrieb
Krankenpfleger Video-Produktion
Krankenschwester (selbstständig) Zahntechnisches Labor
Kultur u. Unterhaltung
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NRV 2025 Plus | 11
/ Die Leistungen mit Beispiel
Schadenersatz-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
z. B. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufech-
erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Ver- ten oder im Zusammenhang mit Mietminderung wegen Wohnungs-
schulden anderer. mängeln oder der Übernahme von baulichen Maßnahmen durch
den Vermieter.
Beispiel: Ein von der Stadt unfachmännisch aufgestellter Bauzaun
kippte und zerstörte das Schaufenster des Cafés „Zur schönen Beispiel: Der Spediteur M. Kurz wird von der Ordnungsbehörde
Aussicht“. Das Café ist einen Vormittag lang geschlossen. Die Stadt aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Vorkehrungen für den Brand-
will weder die Kosten für die Schaufensterscheibe noch die Repa- schutz für die Garagenhalle, in der der Fuhrpark von M. Kurz unter-
raturkosten und auch nicht den Umsatzverlust übernehmen. gebracht ist, getroffen werden. Die erforderlichen baulichen Maß-
Der Rechtsschutzversicherer des Cafébetreibers erteilt Kosten- nahmen würden 10.000 EUR kosten. M. Kurz ist der Auffassung,
schutz. Der Cafébetreiber unterliegt im Prozess und muss daher dass die Vermieterin diese Kosten zu übernehmen hat. Da sich die
auch die Kosten der Stadt übernehmen. Seine Rechtsschutzversi- Vermieterin weigert, diese Kosten zu übernehmen, kommt es zu
cherung, die NRV, übernimmt die Gesamtkosten von etwa einem Prozess vor dem Landgericht. M. Kurz unterliegt erst in der
2.800 EUR. Berufungsinstanz. Seine Rechtsschutzversicherung, die NRV, über-
nimmt die Gesamtkosten in Höhe von ca. 14.000 EUR.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Beispiel: Der Vermieter einer Arztpraxis verlangt vom Praxisbe-
z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah- treiber Dr. E. Berg wegen einer notwendigen Gesamtsanierung des
lungsbescheid des Finanzamtes. Gebäudes, seine Arztpraxis vorübergehend in einem Nebengebäu-
de zu betreiben. Dr. E. Berg hält diese Vorgehensweise für unzu-
Beispiel: Die Steuerbehörde verlangt vom Unternehmer K. Müller
mutbar. Nachdem der Vermieter den vorübergehenden Auszug des
die Nachzahlung von Zollabgaben in Höhe von 3.000 EUR, die bei
Arztes erfolgreich gerichtlich durchgesetzt hat, übernimmt die
der Einführung von Waren aus Nicht-EU-Ländern fällig geworden
Rechtsschutzversicherung von Dr. Berg, die NRV, die Prozesskos-
seien. Nachdem das außergerichtliche Verfahren erfolglos war, be-
ten in Höhe von etwa 2.500 EUR.
auftragt K. Müller seinen Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Fi-
nanzgericht. Die NRV übernimmt die Kosten für das Klageverfahren.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Ein-
Sozialgerichts-Rechtsschutz
schränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis,
z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche
Fahrtenbuchauflage usw.
Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht
leistet. Beispiel: A. Kleinfelder wurde vor einem halben Jahr der Führer-
schein wegen einer Trunkenheitsfahrt im Firmenfahrzeug des Ar-
Beispiel: Eine Mitarbeiterin der Schnell GmbH stürzt im Treppen-
beitgebers entzogen.
haus ihres Arbeitgebers und verletzt sich dabei nicht unerheblich.
Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerscheinentzugszeit
Die Berufsgenossenschaft verweigert jedoch eine Unfallrente, da
bei A. Kleinfelder abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbe-
sie der Auffassung ist, die Minderung der Erwerbsfähigkeit sei
hörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist
unter 20 %.
auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersu-
Die Schnell GmbH ist rechtsschutzversichert und beauftragt ihren
chung.
Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unfallrente.
Der Arbeitgeber D. Gutknecht ist rechtsschutzversichert und hat
Die Anwaltskosten von etwa 1.000 EUR und die Kosten für das ärzt-
großes Interesse, dass der ansonsten zuverlässige A. Kleinfelder
liche Gutachten in Höhe von ca. 1.500 EUR werden von der Rechts-
seine Fahrerlaubnis wiedererhält. Der Arbeitgeber beauftragt sei-
schutzversicherung übernommen.
nen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Sie endet mit einem Ur-
teil des Verwaltungsgerichts, das A. Kleinfelder zumindest die
Straf-Rechtsschutz Fahrerlaubnis gegen Auflagen zuspricht. Insoweit belaufen sich die
z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Kör- Gesamtkosten auf ca. 1.300 EUR, die die NRV übernimmt.
perverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrs-
unfall verletzt wurde.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Beispiel: H. Lüdenscheid verletzt eine dritte Person beim Verladen z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus
von Gütern schwer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen H. Lü- Verträgen des täglichen Lebens.
denscheid wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Rechts-
Beispiel: P. Freiseis ist Inhaber eines Dachdeckerunternehmens.
schutzversicherung des Arbeitgebers (!) übernimmt die Gesamt-
Nachdem er vor geraumer Zeit das Dach des Eigenheims von
kosten von über 2.200 EUR für die Verteidigung.
E. Schmitt gedeckt hat, erinnert ihn der Unternehmer an den Werk-
lohn von 15.000 EUR. E. Schmitt zahlt nicht und P. Freiseis nutzt
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Jurcash.
z. B. für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Erst nach Veranlassung eines Mahnbescheids durch P. Freiseis
widerspricht E. Schmitt der Forderung und macht Werklohnminde-
Beispiel: T. Meier ist rechtsschutzversichert und betreibt ein Res-
rung geltend. Er ist der Auffassung, das Dach sei nicht fachgerecht
taurant in einer Fußgängerzone.
gedeckt worden, und er wolle deshalb nur 10.000 EUR zahlen.
Vor dem Restaurant hat T. Meier Tische und Stühle aufgestellt.
P. Freiseis, der bei der NRV den Firmenvertrags-Rechtsschutz für
Schließlich erhält er einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vorgewor-
das Gerichtsverfahren versichert hat, beauftragt seinen Rechts-
fen, die Tische und Stühle unerlaubt in der Fußgängerzone zur Er-
anwalt mit der Klage. P. Freiseis unterliegt in zwei Instanzen. Die
weiterung des Lokals aufgestellt zu haben. Nachdem der Einspruch
NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von ca. 11.000 EUR frei.
seines Rechtsanwaltes gegen den Bescheid zurückgewiesen wur-
de, beauftragt er seinen Rechtsanwalt mit der Klage.
T. Meier unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren. Die NRV stellt
ihn von den Kosten in Höhe von ca. 800 EUR frei.
[Seite 12]
12 | NRV 2025 Plus
Arbeits-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz
z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder z. B. wenn bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-,
Kündigung. Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich eine anwaltliche
Beratung gewünscht wird. Der Beratungs-Rechtsschutz im Betreu-
Beispiel: Nachdem M. Fiedler trotz zweier Abmahnungen auch
ungsrecht setzt voraus, dass die Wahrnehmung der rechtlichen
weiterhin unpünktlich an seinem Arbeitsplatz erscheint, kündigt
Interessen einer versicherten Person im Zusammenhang mit einer
ihm der Geschäftsführer L. Gerweck fristlos. M. Fiedler will sich
Betreuungsanordnung gemäß § 1899 BGB über den Versicherungs-
gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mithilfe der Kündi-
nehmer oder über eine mitversicherte Person steht.
gungsschutzklage zur Wehr setzen. Die NRV, bei der L. Gerweck
rechtsschutzversichert ist, erteilt seinem Rechtsanwalt Kostende- Beispiel: Die Mutter von H. Ludwig ist verstorben. Sie hinterlässt
ckung. L. Gerweck verliert den Prozess, sodass er M. Fiedler wei- ein Einfamilienhaus, das mit einer Hypothek belastet ist. H. Ludwig
terhin beschäftigen muss. möchte wissen, welche Folgen die Annahme der Erbschaft für ihn
Die NRV übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 2.100 EUR. haben würde. Die NRV übernimmt die Beratungsgebühr in Höhe
von 250 EUR.
Beispiel: Aufgrund einer Firmenfusion spricht der Unternehmer K.
Windsberg zehn Kündigungen aus. Fünf Arbeitnehmer wehren sich. Beispiel: Nachdem der Vater von K. Feldmann verstorben ist, soll
Der Arbeitsrichter verbindet die Klagen nicht zu einem Verfahren, Letzterer in die Erbfolge nach der Höfeordnung eintreten. K. Feld-
sodass die Rechtsschutzversicherung von Herrn Windsberg, die mann hat auch eine Schwester, an die nunmehr Abfindungen zu
NRV, Kostendeckung für fünf Arbeitsgerichtsprozesse erteilt. zahlen sind.
Die Gesamtkosten für fünf Verfahren betragen ca. 10.400 EUR. Da K. Feldmann bei der NRV rechtsschutzversichert ist, übernimmt
diese die Beratungsgebühr für den Rechtsanwalt in Höhe von
226,10 EUR.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der frei-
Vorsorge-Rechtsschutz
en Berufe.
z. B. für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit erstmals neu
Beispiel: Dr. P. Sturm ist Zahnarzt. Gegen ihn wird bei der Zahn- entstandenen, aber in der bestehenden NRV-Versicherung noch
ärztekammer ein standesrechtliches Verfahren wegen standeswid- nicht versicherten Risiken.
rigen Verhaltens eingeleitet. Die Kammer ist der Auffassung, dass
Beispiel: Der NRV-Kunde D. Kunze, der vor zwei Jahren bei der
die Internetpräsenz gegen das berufsrechtliche Werbeverbot ver-
NRV eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
stößt und deshalb mit dem Standesrecht nicht vereinbar ist.
mit XXL-Baustein abgeschlossen hat, erleidet auf dem Weg zu sei-
Sie beantragt beim Landgericht den Erlass einer einstweiligen Ver-
ner neuen Arztpraxis einen Verkehrsunfall. Die Praxis hatte der
fügung. Dr. P. Sturm ist rechtsschutzversichert. Er beauftragt sei-
Kunde vor 5 Monaten eröffnet. Da der Verkehrsunfall im Zusam-
nen Rechtsanwalt, der einstweiligen Verfügung entgegenzutreten.
menhang mit seiner neuen selbstständigen Tätigkeit steht, würde
Nachdem das Landgericht dem Antrag der Kammer nur teilweise
kein Versicherungsschutz bestehen, wenn er nicht vor zwei Jahren
entsprochen hat und beide Parteien Berufung eingelegt haben, hat
den XXL-Baustein abgeschlossen hätte, der die Leistungsart „Vor-
das Rechtsmittel von Dr. P. Sturm vollen Erfolg. Wäre er unterle-
sorge-Rechtsschutz“ enthält. Nachdem der Beginn der selbststän-
gen, hätte die Rechtsschutzversicherung die Gesamtkosten in Höhe
digen Tätigkeit nicht länger als 6 Monate zurückliegt und der Kun-
von etwa 19.000 EUR übernommen.
de bereit ist, rückwirkend ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit
seine Rechtsschutzversicherung in einen Spezial-Rechtsschutz für
Daten-Rechtsschutz Ärzte zu ändern, besteht Kostendeckung für die Wahrnehmung der
z. B. im Zusammenhang mit der Löschung von gespeicherten Kun- rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall.
dendaten.
Beispiel: P. Leichtfuss betreibt ein Reiseunternehmen. Sie erhält Spezial-Straf-Rechtsschutz
regelmäßig Namen und E-Mail-Adressen von Hotel- und Pensions- für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. gegen den Vor-
gästen, die in der näheren Region Urlaub machten. P. Leichtfuss wurf des Betruges, der Unterschlagung oder Steuerhinterziehung.
informierte über E-Mail die ehemaligen Urlauber über besondere
Beispiel: U. Müller betreibt ein Bauunternehmen. Die Staatsan-
Fremdenverkehrsaktionen der Region oder über preisgünstige
waltschaft ermittelt wegen Steuerhinterziehung.
Busanreisen. Schließlich wird sie von einer Hotelkette aufgefordert,
Mithilfe einer Firmenstellungnahme kann unser Kunde den
die Daten der Urlauber zu löschen.
Vorwurf entkräften. Da der Kunde bei der NRV auch den Spezial-
Es wird keine Einigung erzielt. Im Rahmen eines Gerichtsverfah-
Straf-Rechtsschutz als Zusatzbaustein zur Firmen-Rechtsschutz-
rens wird P. Leichtfuss verurteilt, die Daten zu löschen. Da
versicherung abgeschlossen hat, zahlt die NRV die Anwaltskosten
P. Leichtfuss rechtsschutzversichert ist, übernimmt die Rechts-
in Höhe von ca. 2.800 EUR.
schutzversicherung die Kosten in Höhe von 2.750 EUR.
Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Verwaltungs-Rechtsschutz z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus
z. B. im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis. Verträgen außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. wegen Büro- oder
Lagereinrichtung.
Beispiel: P. Stein ist Raumausstatterin. Ihr wird von der zuständi-
gen Handwerkskammer mit der Schließung des Gewerbebetriebes Beispiel: E. Schmidt ist Inhaberin eines Blumenladens. Sie be-
gedroht, da P. Stein nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Sie kommt die bestellten Regale für ihre Verkaufsräume geliefert und
ist jedoch der Auffassung, es handele sich um einen unerheblichen muss feststellen, dass diese Regale nicht den vereinbarten Maßen
handwerklichen Nebenbetrieb. Nachdem die Ordnungsbehörde die entsprechen. Nachdem E. Schmidt dies reklamiert hat, erhält sie
Schließung verfügt hat und ihr Widerspruch erfolglos bleibt, beauf- eine neue Lieferung. Doch auch diese Regale haben nicht die rich-
tragt P. Stein ihren Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Verwal- tigen Maße. E. Schmidt will den Kauf rückgängig machen und for-
tungsgericht. Sie unterliegt. Ihre Rechtsschutzversicherung, die dert deshalb den Kaufpreis von 550 EUR zurück. Der Lieferant
NRV, übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von über 6.000 EUR. möchte Minderung. Es kommt zu einem Rechtsstreit, den E.
Schmidt gewinnt. Im Falle des Unterliegens wäre E. Schmidt von
den Kosten in Höhe von ca. 400 EUR von der NRV freigestellt wor-
den.
[Seite 13]
NRV 2025 Plus | 13
Rechtsschutz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz habe. Das Unternehmen teilte aber auch mit, dass die Entschei-
z. B. bei Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, dung über die Einstellung allein von der Qualifikation und nicht vom
des Geschlechts oder der Religion. Geschlecht des Bewerberkreises abhängig gemacht wurde.
H. Primus fühlt sich diskriminiert und fordert Schadenersatz in
Beispiel: Die Hut AG möchte eine Vorstandssekretärin einstellen
Höhe von drei Monatsgehältern. Die Parteien vergleichen sich bei
und gibt ein Inserat in einer Zeitung auf. Versehentlich wurde ver-
Gericht.
gessen, „männlich/weiblich/divers“ in das Inserat zu setzen. Der
Die Kosten in Höhe von etwa 2.200 EUR, die von der Hut AG zu
männliche Bewerber H. Primus wurde mit der Begründung abge-
tragen sind, übernimmt die NRV.
lehnt, dass sich das Unternehmen für eine Bewerberin entschieden
/ Die Leistungen in den XXL-Bausteinen
Reisevertrags-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz auch in einem Widerspruchsverfahren, das
(im XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz) dem Klageverfahren vorausgeht
Rechtsschutz etwa im Zusammenhang mit Reisemängeln. Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchs-
verfahren, etwa im Zusammenhang mit der Festsetzung der Ver-
Beispiel: Am Reiseziel angekommen, muss S. Bär feststellen, dass
sicherungspflicht bei der Krankenkasse.
direkt am Hotel eine Baustelle liegt und die Bauarbeiten einen höl-
lischen Lärm verursachen. Zusätzlich ist das Bad mit Schimmel Beispiel: Aufgrund eines Betriebsunfalles, bei dem sich ein Mit-
befallen und das Frühstücksbüfett enthält verpackte Speisen, de- arbeiter von H. Siebert verletzt hat, fordert die Berufsgenossen-
ren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Der Reiseveranstalter vor schaft nach einer Betriebsbegehung Maßnahmen per Bescheid zur
Ort kann nur unzureichend Abhilfe schaffen. Wieder zu Hause an- Einhaltung betrieblicher Sicherheitsvorschriften. Da H. Siebert die
gekommen, beauftragt S. Bär seinen Rechtsanwalt, den Reisepreis Maßnahmen für überzogen hält, beauftragt er seinen Rechtsan-
von 990 EUR auf 500 EUR zu mindern. walt, Widerspruch einzulegen. Dieser konnte die Berufsgenossen-
schaft davon überzeugen, dass zumindest ein geänderter Maß-
Der Anwalt einigt sich mit dem Reiseveranstalter auf einen Reise-
nahmenkatalog ebenfalls den Sicherheitsvorschriften entsprechen
preis von 650 EUR. Die Anwaltskosten von ca. 200 EUR übernimmt
kann. Da H. Siebert den XXL-Baustein versichert hat, übernimmt
die NRV.
die NRV die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von ca. 450 EUR.
Mietverträge von Garagen Verwaltungs-Rechtsschutz auch in einem Widerspruchs-
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht erforder- verfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
lich.
Beispiel: P. Köster betreibt eine Gaststätte. Die Behörde entzieht
Beispiel: L. Paulsen hat bei der NRV eine Verkehrs-Rechtsschutz- ihm die Gaststättenkonzession, da sie der Auffassung ist, er habe
versicherung mit XXL-Baustein. trotz Abmahnung Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol ausge-
Diese schließt auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit schenkt. Der von P. Köster beauftragte Anwalt klärte im Gespräch
Garagen ein. L. Paulsen hat eine zusätzliche Garage für seinen Old- mit dem Sachbearbeiter der Behörde auf, dass die Abmahnungen
timer angemietet. Er hat bereits mehrmals seinen Vermieter dar- gegen den Vorbesitzer gerichtet waren, mit dem P. Köster verwandt
auf aufmerksam gemacht, dass das Garagentor eine unzu- ist. Obwohl der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Jugendschutz-
reichende Schließvorrichtung hat. gesetz auch bei P. Köster im Raume stand, konnte der Rechtsan-
Nachdem L. Paulsen die Zahlung der Miete ausgesetzt hat, droht walt erreichen, dass der Bescheid zurückgenommen wurde.
der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages. L. Paulsen hat
bei der NRV zwar nur eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit
Rechtsschutz auch im kollektiven Arbeitsrecht
dem XXL-Baustein abgeschlossen. Allerdings beinhaltet der Bau-
Beim Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht sind Kosten bis
stein auch den Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen im Zusam-
max. 1.000 EUR je Versicherungsfall versichert.
menhang mit Garagen. Erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens
einigen sich die Parteien über den Einbau einer neuen Schließvor- Beispiel: Der Verlag A. Schmidt beschäftigt neben der Stammbe-
richtung, wobei L. Paulsen die Hälfte der Kosten hierfür übernimmt. legschaft von 150 Beschäftigten noch zusätzlich 40 Zeitungsaus-
Die Kosten in Höhe von ca. 750 EUR (Gebühren des Anwalts von L. träger. Diese sind bis zu einer Stunde täglich beschäftigt und sind
Paulsen und die Hälfte der Gerichtskosten) übernimmt die NRV. verantwortlich dafür, dass die Zeitungsabonnenten bis spätestens
07.00 Uhr die Zeitung zugestellt bekommen. Bei der beim Verlag A.
Schmidt stattfindenden Betriebsratswahl werden die Zeitungsaus-
Steuer-Rechtsschutz auch in einem Einspruchs- und Wider-
träger nicht beteiligt. Die Zeitungsausträger fechten die Wahl an.
spruchsverfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
Der Verlag ist der Auffassung, dass bereits der Nichteintrag in die
Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchs-
Wählerliste hätte angefochten werden müssen. Im Übrigen hält der
verfahren, etwa im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kfz-
Verlag die Zeitungsausträger für keine wahlberechtigten Arbeit-
Abgasklasse.
nehmer. Das Gericht erklärt die Betriebsratswahl für unwirksam.
Beispiel: T. Krieger lässt in sein Kfz nachträglich einen Katalysator Die NRV übernimmt die Anwaltskosten für den Verlag in Höhe von
einbauen. Er erhofft sich eine günstigere Eingruppierung bei der ca. 750 EUR.
Kfz-Steuer. Im nachfolgenden Prozess vor dem Finanzgericht un-
terliegt T. Krieger. Die NRV übernimmt die Anwalts- und Gerichts-
kosten in Höhe von 350 EUR.
Beispiel: Das Finanzamt ist der Auffassung, dass die geschäftliche
Nutzung von Betriebsmitteln in der Steuererklärung von N. Peter-
sen zu hoch angesetzt wurde. Nach erfolglosem Einspruch gegen
den Steuerbescheid wird auch die Klage von N. Petersen abgewie-
sen. Die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.600 EUR
übernimmt die NRV.
[Seite 14]
14 | NRV 2025 Plus
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anstellungsverträgen über eine Beratung hinaus tätig geworden, hätte die NRV bis max.
(Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, Versicherungssumme: 750 EUR übernommen.
35.000 EUR)
z. B. wenn sich ein Geschäftsführer gegen die Kündigung seines
Vorsorge-Rechtsschutz
Anstellungsvertrages wehrt.
Ändert sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mit-
Beispiel: P. Krämer ist Geschäftsführer eines kleinen Unterneh- versicherten Person, besteht für das neu entstandene Risiko beim
mens. Die Gesellschafter kündigen den Geschäftsführervertrag Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Versicherungsschutz, und
fristlos. Sie werfen dem Geschäftsführer geschäftsschädigendes zwar ohne Wartezeit.
Verhalten vor.
Beispiel: G. Weber, der bisher als Kfz-Mechaniker in einem Auto-
P. Krämer hält den Vorwurf für unberechtigt und erhebt Klage.
haus beschäftigt ist, macht sich selbstständig.
Er verliert schließlich in der zweiten Instanz. Zum Glück hat P. Krä-
Nach Eröffnung seiner Werkstatt muss er feststellen, dass im Miet-
mer den XXL-Baustein mitversichert. Die NRV übernimmt die Kos-
vertrag über die Garage die Angaben über die gemietete Fläche
ten des Verfahrens in Höhe von ca. 18.000 EUR.
nicht korrekt sind. G. Weber ficht den Mietvertrag wegen Falschan-
gaben an. Der Vermieter beharrt auf der Einhaltung der Kündi-
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz auch im gewerblichen gungsfrist, da auch G. Weber bekannt gewesen sein müsste, dass
Bereich in die Flächenangabe auch das integrierte Büro mit zu rechnen sei.
Hier sind etwa auch Auseinandersetzungen mit der eigenen Be- Darüber hätte man gesprochen. Nachdem G. Weber seinen Rechts-
rufshaftpflichtversicherung versichert. anwalt mit der Angelegenheit betraut hat, muss dieser feststellen,
dass es G. Weber versäumt hat, seine Rechtsschutzversicherung
Beispiel: W. Buchbauer wird mit dem Bau einer Feuertreppe aus
für Nichtselbstständige wegen seiner selbstständigen Tätigkeit
Metall beauftragt. Nach Fertigstellung will der Auftraggeber die
entsprechend anzupassen. Zum Glück genießt er als NRV-Kunde
Treppe begutachten. Eine Stufe bricht jedoch durch und der Auf-
eine sogenannte Vorsorgeversicherung, sodass er die Änderung
traggeber erleidet dadurch eine Oberschenkelfraktur. Die Betriebs-
seiner Tätigkeit noch nachmelden kann. Voraussetzung ist jedoch,
haftpflichtversicherung von B. Buchbauer weigert sich, die vom
dass der Kunde auch den XXL-Baustein versichert hat.
Auftraggeber geltend gemachten Kosten zu übernehmen. Sie ver-
weist auf das Tätigkeitsfeld des Betriebes. In der Police ist als Tä-
tigkeitsfeld Bauschreinerei aufgeführt. W. Buchbauer hätte der Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen
Versicherung die Änderung bzw. Erweiterung auf das Tätigkeitsfeld (Anlagen bis max. 15 kW)
„Metallbau“ angeben müssen. W. Buchbauer ist sicher, die Ände- z. B. im Zusammenhang mit Mängeln der Anlage oder bei Ausein-
rung des Tätigkeitsfeldes der Versicherung telefonisch mitgeteilt andersetzungen mit dem Stromanbieter.
zu haben, und verweist auf eine Telefonnotiz seiner Sekretärin. Vor
Beispiel: K. Thaler hat auf seinem Dach eine Solaranlage errichten
Gericht kommt es zu einem Vergleich. Da W. Buchbauer den XXL-
lassen. Er stellt fest, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß be-
Baustein zum Spezial-Rechtsschutz für Firmen mitversichert hat,
festigt ist. Ferner ist er mit der Abrechnung des Stromanbieters
übernimmt die NRV Kosten in Höhe von etwa 2.300 EUR, die sich
nicht einverstanden. K. Thaler ist der Auffassung, dass er einen
aus den eigenen Anwaltskosten und der Hälfte der Gerichtskosten
höheren Betrag für die Stromeinspeisung vergütet bekommen
zusammensetzen.
müsste.
Er beauftragt seinen Rechtsanwalt mit beiden Angelegenheiten.
Rechtsschutz im Familien-, Betreuungs- und Erbrecht über eine Im Rahmen einer Nachbesserung wird schließlich die mangelhafte
Beratung hinaus Befestigung ausgetauscht. Auch in der Auseinandersetzung mit
wenn der Versicherungsnehmer Erbe geworden ist oder wenn sich dem Stromanbieter kann der Rechtsanwalt außergerichtlich eine
der Versicherungsnehmer vom Ehepartner getrennt hat oder wenn Klärung herbeiführen, nachdem im Nachhinein festgestellt wurde,
eine Betreuungsanordnung über die versicherte Person erlassen dass auch der Stromzähler für den erzeugten Solarstrom mangel-
wurde. haft war. Da K. Thaler den XXL-Baustein versichert hat, übernimmt
die NRV für beide Angelegenheiten die Anwaltskosten in Höhe von
Beispiel: K. Mayer hatte weder eine Vorsorgevollmacht noch eine
ca. 890 EUR.
Betreuungs- oder Patientenverfügung erstellt.
Obwohl seine Ehefrau ihn pflegt, wird für ihn eine fremde Person
als Betreuer bestellt. Daher ist es der Ehefrau verwehrt, das Ver- Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben
mögen von K. Mayer zu verwalten. (im XXL-Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz)
Die Ehefrau lässt sich durch ihren Rechtsanwalt über die Rechts- z.B. wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, die die
lage beraten. Der Anwalt legt fürsorglich Beschwerde gegen die Behörde von Ihnen als Wohnungs- oder Grundstückseigentümer
Betreuungsanordnung beim Betreuungsgericht ein. Die Beschwer- fordert. Der Versicherungsschutz umfasst alle selbst genutzten
de wird zurückgewiesen. Da K. Mayer den XXL-Baustein zum Pri- Wohneinheiten. Dies gilt nicht für Wohneinheiten, die gewerblich
vat- und Berufs-Rechtsschutz versichert hat, übernimmt die NRV genutzt werden.
Kosten bis maximal von 2.000 EUR.
Beispiel: T. Pfeifer möchte den Bescheid der Finanzbehörde über
die von ihm zu tragenden Erschließungskosten von einem Rechts-
Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich anwalt überprüfen lassen. Da T. Pfeifer den XXL-Baustein mitver-
wenn eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechts- sichert hat, übernimmt die NRV diese Kosten. Der Rechtsanwalt ist
verletzung gegen die versicherte Person erhoben wird. der Auffassung, die Berechnungsgrundlage für die Kostenerhe-
bung ist rechtswidrig. Nachdem dem Bescheid außergerichtlich
Beispiel: Der unverheiratete, volljährige und sich noch in Ausbil-
nicht abgeholfen wurde, entscheidet sich T. Pfeifer für die gericht-
dung befindliche Sohn des Versicherungsnehmers erhält eine Ab-
liche Klärung. Der Bescheid wird schließlich vom Gericht für recht-
mahnung wegen Verbreitung eines Musikalbums. Der Sohn hätte
mäßig erklärt.
dieses angeblich von einem Server heruntergeladen und anderen
Usern zum Download angeboten. Dies stelle ein illegales Tausch-
börsenangebot dar. In der Rechtsschutzversicherung des Versiche- Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
rungsnehmers ist der XXL-Baustein enthalten. Der Sohn lässt sich
Beispiel: P. Weber, der schon viele Jahre in einer Wohnung als Mie-
in Fragen des Urheberrechts beraten. Im Nachhinein stellt sich
ter lebt, muss im Rahmen von Renovierungsarbeiten feststellen,
heraus, dass der Freund des Sohnes der Übeltäter war, der sich
dass die Wohnung mindestens 5 qm kleiner ist als im Mietvertrag
den Laptop geliehen hatte. Die NRV übernimmt die Beratungsge-
angegeben. Auf die Falschangabe angesprochen wiegelt der Ver-
bühr des Rechtsanwaltes in Höhe von 250 EUR. Wäre der Anwalt
mieter ab. P. Weber möchte einen gewissen Anteil der Miete rück-
wirkend zurückgezahlt bekommen. Damit ist der Vermieter
[Seite 15]
NRV 2025 Plus | 15
keinesfalls einverstanden. P. Weber ist bei der NRV rechtsschutz-
versichert. Allerdings liegt der Versicherungsfall – der Abschluss
des Mietvertrages mit der Falschangabe - schon 10 Jahre zurück.
P. Weber ist aber erst seit 6 Jahren rechtsschutzversichert. Zum
Glück hat P. Weber aber den XXL-Baustein zum Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutz mitversichert. Darin ist u.a. geregelt,
dass sich die Rechtsschutzversicherung nicht auf Vorvertraglichkeit
beruft, wenn der Kunde bereits fünf Jahre versichert ist. Die Ange-
legenheit ist somit versichert und die NRV übernimmt die anfallen-
den Kosten.
Opfer-Rechtsschutz – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten
(aktiver Straf-Rechtsschutz)
Beispiel: Die Studentin G. Bär wird seit einiger Zeit in den sozialen
Medien von einem Studienkollegen belästigt und sogar bedroht. G.
Bär möchte sich das nicht mehr gefallen lassen. Zum Glück ist ihr
Vater bei der NRV mit einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversi-
cherung mit dem XXL-Baustein versichert. G. Bär beauftragt einen
Rechtsanwalt mit der Erstattung einer Strafanzeige. Die NRV über-
nimmt hierfür die Kosten.
Die in den Fallbeispielen aufgeführten Namen und
Sachverhalte sind frei erfunden.
[Seite 16]
16 | NRV 2025 Plus
/ Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge
(§ 21 Abs. 3 bis 10 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Selbstständigen und Unternehmen an, die ein oder mehrere in Deutschland zugelassene
Kraftfahrzeuge haben und sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten.
Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge (§ 21 Abs. 3 bis 10 ARB) ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
Beitrag je Fahrzeug bzw. je Wechselkennzeichen netto netto netto netto netto
190 0120 Pkw, Wohnmobile 135,50 EUR 113,00 EUR 92,60 EUR
190 0058 Pkw, Wohnmobile mit Saisonkennzeichen 88,10 EUR 73,70 EUR 60,30 EUR
190 0118 Zweiräder mit Versicherungskennzeichen 121,90 EUR 102,30 EUR 83,70 EUR
190 0019 Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen, Quads 159,80 EUR 133,70 EUR 109,50 EUR
190 0057 Zweiräder mit Saisonkennzeichen 103,80 EUR 86,90 EUR 71,10 EUR
Nutzfahrzeuge
190 0121 bis 2 t Nutzlast 135,50 EUR 113,00 EUR 92,60 EUR
190 0122 über 2 t bis 4 t Nutzlast 135,50 EUR 113,00 EUR 92,60 EUR
190 0123 über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen 256,40 EUR 212,60 EUR 174,00 EUR 153,10 EUR 151,50 EUR
190 0124 Omnibusse über 9 Sitze 313,70 EUR 262,60 EUR 215,10 EUR 189,30 EUR 187,30 EUR
190 0125 Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) 122,50 EUR 102,60 EUR 83,90 EUR 73,90 EUR 73,10 EUR
mit amtlichen schwarzen Kennzeichen
190 0126 Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) 90,10 EUR 75,10 EUR 61,50 EUR 54,10 EUR 53,70 EUR
mit amtlichen grünen Kennzeichen
190 0127 Anhänger für Pkw (auch Wohnwagen) – alleine nicht versicherbar 34,40 EUR 28,60 EUR 23,40 EUR 20,50 EUR 20,40 EUR
190 0128 motorisierte Spezialfahrzeuge für Versehrte (außer Pkw) 34,40 EUR 28,60 EUR 23,40 EUR
zusätzlich wählbar
190 2994 XXL-Baustein 17,30 EUR 14,70 EUR 11,90 EUR
Zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und
190 0129 113,20 EUR 94,90 EUR
Arbeitsmaschinen
190 0116 Selbstfahrervermietfahrzeuge Direktionsanfrage
190 0117 Taxen, Mietwagen, Personenmietwagen Direktionsanfrage
Leasingfahrzeuge
a) Versicherungsnehmer als Leasingnehmer Beitrag je Fahrzeugart
b) Versicherungsnehmer als Leasinggeber Direktionsanfrage
Motor-/Wasserfahrzeuge Direktionsanfrage
Motor-/Luftfahrzeuge Direktionsanfrage
Als Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die zum gewerblichen Personen- oderGütertransport dienen.
Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen:
Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektrogüterfahrzeuge, Elektrokarren, Erdarbeitsmaschinen,
Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts- und -gerätewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler mit amtl. Kennzei-
chen, Geräteträger für die Land- oder Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen, Lader, Leichen-
wagen, Mähdrescher, Messwagen, Milchsammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen,
Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen
Nicht als Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten:
Betontransportmischer, Kfz-Transporter, Kraftstoffkesselwagen, Milchtankwagen, Tankwagen, Turmwagen
Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.
Versicherte Leistungsarten
| Schadenersatz-Rechtsschutz | Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* | Straf-Rechtsschutz
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* | Opfer-Rechtsschutz
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Nachlassmöglichkeit: Besteht für das Fahrzeug ein weiterer Versicherungsvertrag mit der Nürnberger, VHV oder
Mannheimer Versicherung, wird ein Cross-Selling-Nachlass von 20 % gewährt. Im Antrag ist die Angabe der
Versicherungsscheinnummer erforderlich.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
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NRV 2025 Plus | 17
Besondere Informationen Versicherter Personenkreis
| Das Fahrzeug muss nicht auf den Versicherungsnehmer zugelas- | Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtig-
sen sein. ter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein
bezeichneten und mit einem Versicherungskennzeichen versehe-
| Der Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu berechnen.
nen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
| Während der Vertragsdauer hinzukommende Fahrzeuge sind in den
| Sie selbst als Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Motor-
Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie auf den Versiche-
fahrzeuge zu Lande (privat oder beruflich).
rungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versi-
cherungskennzeichen versehen oder als Selbstfahrer vermiet- | Für Sie selbst und Ihren ehelichen/eingetragenen oder im Versi-
fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind. Die Anfra- cherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner und Ihre min-
ge nach dem Fahrzeugbestand erfolgt jeweils zur Hauptfälligkeit mit derjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Ei-
der Beitragsrechnung (Vorsorgeversicherung). genschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigen-
tümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit
| Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist erforderlich.
Hilfsmotor, Leichtkrafträdern und E-Bikes.
| Werden 2 Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen gefahren, so
| Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht
ist im Antrag nur ein Fahrzeug mit Angabe des Wechselkennzei-
sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.
chens zu vermerken. Der Beitrag wird dann auch nur für ein Fahr-
zeug berechnet. | Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, ist eine Person na-
mentlich zu benennen, die als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten ist.
(§ 21a ARB)
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren,
die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
gen vor Sozialgerichten vorausgehen
| Reisevertrags-Rechtsschutz
| Mietverträge von Garagen (nur für Privatkunden)
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Die Wartezeit entfällt.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
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18 | NRV 2025 Plus
/ Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Fahrzeuge – Flottentarif –
(§ 21 Abs. 3 bis 10 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Selbstständigen und Unternehmen an, die mindestens fünf in Deutschland zugelassene
Kraftfahrzeuge haben und sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten.
Im Flottentarif nicht versicherbar sind
| Mietwagenunternehmen,
| Selbstfahrervermietunternehmen,
| Taxiunternehmen.
Flottentarif ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
Beitrag je Fahrzeug netto netto netto netto netto
Zweiräder mit Versicherungskennzeichen oder mit amtlichem
190 0560 98,60 EUR 87,20 EUR 75,40 EUR 65,60 EUR 36,10 EUR
Kennzeichen, Quads, Pkw, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile,
Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge,
Arbeitsmaschinen (Die Anhänger der vorgenannten Fahrzeuge
sind mitversichert)
Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen,
190 0561 186,50 EUR 164,10 EUR 141,80 EUR 123,20 EUR 67,70 EUR
Omnibusse über 9 Sitze (Die Anhänger der vorgenannten
Fahrzeuge sind mitversichert)
Versicherte Leistungsarten Besondere Informationen
| Schadenersatz-Rechtsschutz | Eine Flotte im Sinne dieses Produktes besteht aus mindestens 5
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* motorbetriebenen Fahrzeugen.
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
| Hierunter sind Pkw, Zweiräder, Quads, Lieferwagen, Lkw und Zug-
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
maschinen (keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen) zu verste-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
hen.
| Straf-Rechtsschutz
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | Es müssen alle Fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer zugelas-
| Opfer-Rechtsschutz sen sein und alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen
Fahrzeuge müssen versichert werden.
Versicherter Personenkreis
| Es gilt ein jährliches Meldeverfahren gemäß § 11 Abs. 3 ARB.
| Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fah-
rer und berechtigter Insasse der auf den Versicherungsnehmer zu- | Jeweils zur Hauptfälligkeit werden Sie zur Angabe des Fahrzeug-
gelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. bestandes aufgefordert.
| Sie selbst als Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Motor- | Aufgrund der Meldung erfolgt eine Beitragsneuberechnung.
fahrzeuge zu Lande (beruflich). Bei Firmen ist im Antrag eine Per-
| Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung bis zur nächs-
son zu benennen, für die der Fahrer-Rechtsschutz beim Lenken
ten Hauptfälligkeit automatisch mitversichert.
fremder Fahrzeuge gelten soll.
| Anhänger, Auflieger und Wohnwagen sind innerhalb des Flottenta-
rifs beitragsfrei.
| Sinkt der Fahrzeugbestand des Versicherungsnehmers unter 5
Fahrzeuge, so wird der Vertrag auf normale Tarifierung umgestellt.
| Wir benötigen die Angabe der Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeugart.
Im Flottentarif enthalten:
JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
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NRV 2025 Plus | 19
/ Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
(§ 21 Abs. 3 bis 11 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Selbstständigen an, die bis zu 4 in Deutschland auf sich und auf die Familienmitglieder zu-
gelassenen Kraftfahrzeuge haben und sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten.
Für maximal 4 Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
Nicht versichert sind:
| Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast | Selbstfahrervermietfahrzeuge
| Omnibusse über 9 Sitze | Mietwagen
| Sattelzug- und Zugmaschinen | Personenmietwagen
| Anhänger für Lkw | Taxen
| zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeits- | Leasingfahrzeuge in der Eigenschaft als Leasinggeber
maschinen
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB
netto netto netto
190 0588 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 418,50 EUR 359,00 EUR 293,90 EUR
190 0589 XXL-Baustein 52,50 EUR 45,30 EUR 37,10 EUR
Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis
| Schadenersatz-Rechtsschutz Sie selbst, Ihr ehelicher, eingetragener oder der im Versicherungs-
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* schein genannter sonstiger Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kin-
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* der (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sowie Ihre
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* lebenden volljährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
| Straf-Rechtsschutz der), jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür
| Opfer-Rechtsschutz ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, und zwar
| als Eigentümer oder Halter von maximal 4 auf den versicherten
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten
Personenkreis zugelassenen oder auf deren Namen mit einem Ver-
(§ 21a ARB)
sicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande so-
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
wie Anhänger,
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vor-
| als Erwerber solcher Fahrzeuge,
ausgehen
| als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers,
gen vor Sozialgerichten vorausgehen
| als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder
| Reisevertrags-Rechtsschutz
Radfahrer;
| Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)
| mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen.
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
| Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
Besondere Informationen
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
| Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten im Zusammenhang
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger
| Die Wartezeit entfällt.
Tätigkeit.
| Nicht versichert sind jedoch:
Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Sattel-
zug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige
selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen, Mietwa-
gen, Personenmietwagen, Taxen und Leasingfahrzeuge als Lea-
singgeber.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
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20 | NRV 2025 Plus
/ Fahrer-Rechtsschutz
(§ 22 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung eignet sich für Unternehmen, die alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten für das Unter-
nehmen als Fahrer von Firmenfahrzeugen gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten. Diese
Versicherung eignet sich aber auch für Einzelpersonen, die ständig – auch beruflich – fremde Fahrzeuge lenken.
Fahrer-Rechtsschutz ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB
netto netto netto
190 0160 für Einzelpersonen 118,00 EUR 98,60 EUR 80,80 EUR
190 0168 für Firmen (Beitrag je Fahrer) 118,00 EUR 98,60 EUR 80,80 EUR
Versicherte Leistungsarten Besondere Informationen
| Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutz- | Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn
ten Fahrzeug) alle beschäftigten Kraftfahrer versichert werden.
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
| Neu eingestellte Kraftfahrer sind ab dem Tage ihrer Einstellung bis
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, ohne dass es einer so-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
fortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf (Vorsor-
| Straf-Rechtsschutz
geversicherung).
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Opfer-Rechtsschutz | Sie sind verpflichtet, uns innerhalb eines Monats nach Aufforde-
rung die Zahl der für Sie tätigen Kraftfahrer mitzuteilen.
Versicherter Personenkreis
| Sie selbst als Fahrer von Kraftfahrzeugen, Motorfahrzeugen zu
Wasser oder in der Luft, die weder Ihnen gehören noch auf Sie
zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskenn-
zeichen versehen sind, sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Rad-
fahrer.
| Für Unternehmen: alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen
Tätigkeiten für das Unternehmen oder für die Behörde und zwar als
Fahrer von Firmenfahrzeugen.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 21]
NRV 2025 Plus | 21
/ Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(§ 23 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen und ggf. für deren Familien an, die in Deutschland wohnen
und den privaten Bereich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten absichern möchten.
Privat-Rechtschutz für Selbstständige ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB
netto netto netto netto
190 0223 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 376,20 EUR 268,50 EUR 260,40 EUR 229,10 EUR
Zusätzlich wählbare Produkte | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder),
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere Erklärungen
| Ihre unverheirateten, volljährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
auf Seite 43
und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
| XXL-Baustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere
auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
Erklärungen auf Seite 44
Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer
| Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige im privaten Bereich,
eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
weitere Erklärungen auf Seite 38
Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversi-
Versicherte Leistungsarten
cherung des Kindes weggefallen?
| Schadenersatz-Rechtsschutz
Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
| Arbeits-Rechtsschutz* – auch als Arbeitgeber von Haushaltskräften
bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
§§ 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 ARB abschließt. Für den sich
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
unmittelbar anschließenden Versicherungsvertrag des
Aktiengesellschaft).
Kindes gilt keine Wartezeit,
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
| unter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
auch versichert:
stehende
– Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
– minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,
– Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz
– im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich anver-
(KWG),
traute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
– Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
licher Altersvorsorgeprodukte,
Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder dürfen allerdings
– Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft
– private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten
fondsgebunden sind.
darf für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angele-
Besondere Informationen
genheiten*
| Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrneh-
| Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht in nichtverkehrsrechtlichen
mung rechtlicher Interessen
Angelegenheiten*
– als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Fahrer von Motorfahrzeugen,
| Straf-Rechtsschutz
– aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhält-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
nissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
Gebäudeteile.
Erbrecht
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu- | Die vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten im von Ihnen
ungsanordnung nach § 1896 BGB ständig genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste, ist im
| Opfer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, wenn
jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als ein
Versicherter Personenkreis Jahr abgeschlossen wird. Betten in abgeschlossenen Wohneinhei-
im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst- ten sind davon ausgenommen.
ständige:
| Sind Sie nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich oder
| Sie selbst, sonst selbstständig tätig, wandelt sich der Versicherungsschutz ab
Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 25 ARB um.
| Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner,
| oder Ihr im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner,
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 22]
22 | NRV 2025 Plus
/ Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen
(§ 24 Abs. 1 a), 2 a), und 3 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und für Firmen
mit Sitz in Deutschland an, um sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten absichern zu können.
Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Firmen ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB
netto netto netto netto
‰LS Mindestbeitrag ‰LS Mindestbeitrag ‰LS Mindestbeitrag ‰LS Mindestbeitrag
190 0130 bis 3 Beschäftigte 5,27 140,80 EUR 5,01 100,00 EUR 4,96 86,70 EUR 2,76 73,50 EUR
190 0131 bis 6 Beschäftigte 5,27 281,60 EUR 4,98 200,00 EUR 4,91 173,40 EUR 2,76 146,80 EUR
190 0132 bis 10 Beschäftigte 5,01 406,20 EUR 4,96 288,40 EUR 4,89 250,10 EUR 2,49 211,70 EUR
190 0133 bis 20 Beschäftigte 4,01 598,20 EUR 3,65 425,00 EUR 3,58 368,20 EUR 2,46 311,60 EUR
190 0134 bis 50 Beschäftigte 3,36 990,90 EUR 3,03 703,40 EUR 2,93 609,80 EUR 2,11 515,90 EUR
190 0135 bis 100 Beschäftigte 2,77 1.937,40 EUR 2,42 1.375,40 EUR 2,34 1.192,30 EUR 1,74 1.008,70 EUR
190 0136 bis 300 Beschäftigte 2,13 3.104,50 EUR 1,89 2.204,20 EUR 1,78 1.910,40 EUR 1,26 1.616,30 EUR
190 0137 bis 500 Beschäftigte 1,86 7.125,30 EUR 1,39 5.058,80 EUR 1,36 4.384,30 EUR 0,98 3.709,50 EUR
190 0138 über 500 Beschäftigte Direktionsanfrage
Zusätzlich wählbare Produkte
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere Erklärungen | Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
auf Seite 43 | Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angele-
| XXL-Baustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere genheiten*
Erklärungen auf Seite 44 | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen, weitere Erklärungen | Straf-Rechtsschutz
auf Seite 23 | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, weitere Erklärungen auf Seite 41 | Daten-Rechtsschutz
| Opfer-Rechtsschutz
Berechnungshinweis
Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des Versiche- Versicherter Personenkreis
rungsnehmers beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmä- | Sie selbst für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerb-
ßig oder vorübergehend beschäftigten Personen, auch mittätige liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
Familienangehörige, Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter.
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der Inhaber zählt nicht mit. Darüber hinaus errechnet sich der Bei-
trag aus der Bruttolohn- und -gehaltssumme (LS) des Unterneh-
Besondere Informationen
mens für das letzte Geschäftsjahr, aufgerundet auf volle 100 EUR. In
| Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag/Versicherungs-
Ansatz zu bringen sind alle Bruttobezüge, die der Lohn-/Einkom-
schein genannte Betriebsart.
mensteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge. Liegt ein
volles Geschäftsjahr noch nicht vor, so ist der Beitrag nach dem ge- | N
icht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschi-
schätzten Betrag des laufenden Jahres zu berechnen. nen sind ohne Beitragsberechnung mitversichert.
| H
at ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb ge-
Versicherte Leistungsarten sondert zu versichern, wenn es sich beim Betrieb nicht lediglich
| Schadenersatz-Rechtsschutz um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale) handelt.
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Arbeit-
nehmer)*
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
Aktiengesellschaft).
In § 24 ARB enthalten:
JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 23]
NRV 2025 Plus | 23
/ Spezial-Straf-Rechtsschutz zum Berufs-Rechtsschutz für Selbst-
ständige bzw. Rechtsschutz für Firmen
(§ 24 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und Firmen mit
Sitz in Deutschland an, um sich gegen das Kostenrisiko aus Strafverfahren, die wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen
Straftat eingeleitet wurden, absichern zu können. Diese Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung enthält erweiterte Leistungen.
| Zusätzlich wählbar zum Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB) für die im Versicherungs-
schein genannte berufliche Tätigkeit.
| Es gelten die Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025 Plus:
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen.
| Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen.
Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
| Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
somit maximal 1.000.000 EUR.
| Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen als Zusatzprodukt ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB
netto netto netto netto
190 3000 bis 3 Beschäftigte 248,30 EUR 225,30 EUR 189,00 EUR 170,80 EUR
190 3001 bis 6 Beschäftigte 310,50 EUR 279,90 EUR 236,30 EUR 213,40 EUR
190 3002 bis 10 Beschäftigte 388,00 EUR 346,10 EUR 295,20 EUR 266,90 EUR
190 3003 bis 20 Beschäftigte 606,20 EUR 549,40 EUR 461,20 EUR 417,00 EUR
190 3004 bis 50 Beschäftigte 963,60 EUR 780,10 EUR 733,40 EUR 663,00 EUR
190 3005 bis 100 Beschäftigte 1.637,40 EUR 1.325,60 EUR 1.245,90 EUR 1.126,80 EUR
190 3006 bis 200 Beschäftigte 3.274,70 EUR 2.651,00 EUR 2.491,50 EUR 2.253,40 EUR
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen als Einzelprodukt ohne SB
netto
192 1300 1 bis 10 Beschäftigte 772,10 EUR
192 1301 11 bis 30 Beschäftigte 934,70 EUR
192 1302 31 bis 50 Beschäftigte 1.097,20 EUR
192 1303 51 bis 100 Beschäftigte je Beschäftigten 16,56 EUR jedoch Mindestbeitrag 1.097,20 EUR
192 1304 über 100 Beschäftigte Direktionsanfrage
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 24]
24 | NRV 2025 Plus
Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis
| Straf-Rechtsschutz | Sie selbst,
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | die gesetzlichen Vertreter,
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | Betriebsangehörige einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten
und Leiharbeitnehmer.
und zwar für | Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungs- (Betriebsstätten einschließlich Lager und Verkaufsbüro und der-
widrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Versto- gleichen):
ßes, Mitversichert sind die im aktuellen Geschäftsbericht oder in der
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je- Anlage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen.
doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz | Der versicherte Personenkreis und die versicherten Unternehmen
erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi- sind vollständig in den Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025
cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten. Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Unterneh-
mensleiter aufgeführt.
Versicherungsschutz bleibt bei rechtskräftigem Strafbefehl
bestehen Besondere Informationen
| Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR, kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
| die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme
und Vernehmung,
Berechnungsmethode:
| die Firmenstellungnahme,
| Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
| die Zeugenbeistandschaften,
100 %;
| die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-
| Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
und Sozialgerichtsverfahren,
Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren,
| mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner,
| die Übernahme der angemessenen Vergütung Ihres Rechtsanwalts
der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des
§ 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),
| angemessene Kosten notwendiger Reisen der versicherten Perso- | V
ersicherungsschutz besteht nicht
nen und des Rechtsanwalts, – beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden Ab-
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten, sprachen,
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten. – beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließlich
eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
verletzt zu haben,
– für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
wird.
[Seite 25]
NRV 2025 Plus | 25
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
/ Spezial-Rechtsschutz für Firmen
(§ 28 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung ist geeignet für Firmen mit Sitz in Deutschland, für deren Inhaber und für selbstständig tätige Personen, die in
Deutschland wohnen. Sie schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich, im Bereich der selbstständigen Tätigkeit,
im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der Firmeninhaber und der selbstständig tätigen Personen sind mitversichert. Der private
Bereich und der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Hinweis für Mietwagen-, Selbstfahrervermietunternehmen:
Diese Unternehmen sind über einen Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 3 ARB (vgl. Seite 16 bzw. 18), Berufs-Rechtsschutz für
Hinweis Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen gem. § 24 ARB (vgl. Seite 22) und über einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem.
§ 29 ARB (vgl. Seite 43) zu versichern.
Hinweis für Kfz-Gewerbe (Kfz-Handel, Kfz-Reparatur, Kfz-Elektrikbetriebe, Kfz-Lackierbetriebe, Tankstellen, Kfz-Waschanlagen,
Fahrschulen):
Hinweis Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Wahrnehmung der vertraglichen Interessen (§ 2 d) ARB) im Zusammenhang mit Mo-
torfahrzeugen, deren Erwerb im ursächlichen Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers steht und
deren Wiederverkauf nach dem Erwerb beabsichtigt ist. Dies gilt auch für Motorfahrzeuge, die nicht oder nur mit einem roten Kennzei-
chen zugelassen sind.
Hinweis für Frachtführer, Speditionen, Fuhr-, Transport-, Umzugs-, Busunternehmen:
Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst folgende Fahrzeuge zu Lande: Zweiräder, Quads, motorisierte Spezialfahrzeuge für Versehrte, Pkw,
Hinweis Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen und
Anhänger der vorgenannten Fahrzeuge.
Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über einen Verkehrs-Rechtsschutz
gem. § 21 Abs. 3 ARB gesondert zu versichern (siehe Seite 16 bzw. 18).
Hinweis für Taxiunternehmen:
Taxen sind gesondert zu versichern (Direktionsanfrage).
Hinweis
Besondere Informationen Kombinierbare Leistungen zum Produkt finden Sie auf
| Ihre mitversicherten Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaf- folgenden Seiten:
ten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitver- | Spezial-Straf-Rechtsschutz Seite 36
sichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß | Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich Seite 38
§§ 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 ARB bei der NRV abgeschlossen wird. | Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer Seite 39
Für den Anschlussvertrag bestehen keine Wartezeiten. | Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Seite 41
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Seite 43
| Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
| Firmenvertrags-Rechtsschutz Seite 47
kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
Berechnungsmethode: In § 28 ARB enthalten:
| Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
100 %; JURCASH: Professionelles und kostengünstiges
| Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.
Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %; www.jurcash.de
| mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner,
der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
JURCASH bietet Selbstständigen und Gewerbetreibenden neben der
Inkassodienstleistung – unbezahlte, fällige und unstreitige Rechnun-
| Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb ge-
gen können durch unseren Inkassopartner eingefordert werden –
sondert zu versichern, es sei denn, es handelt sich bei dem Betrieb
umfangreiche Serviceleistungen, wie z. B. die Online-Abfrage von
um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale).
Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften über Kunden und Geschäfts-
| Wenn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbst partner, an.
genutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweit-
In der Rechtsschutzversicherung sind Rechtsstreitigkeiten aus Ver-
wohnung und auch die selbst genutzten Wohnungen der Kinder für
trägen zwischen einem Gewerbetreibenden und seinem Kunden (so-
die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei
genannter Berufsvertrags-Rechtsschutz) bis auf wenige Ausnahmen
mitversichert, soweit sich diese Wohnungen innerhalb der Bundes-
nicht versicherbar. Hier schließt JURCASH quasi die Lücke.
republik Deutschland befinden und die Kinder unverheiratet sind
und nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner- Mit JURCASH besteht die Möglichkeit, Außenstände zu verringern
schaft leben. und somit die eigene Liquidität zu verbessern. JURCASH ist eine kos-
tenfreie Serviceleistung für Gewerbekunden und beitragsfrei im Ver-
| Vermietete und weitere selbst bewohnte Objekte sind gesondert zu
sicherungsvertrag enthalten.
versichern (siehe Seite 43).
Da JURCASH keine Versicherungsleistung ist, gibt es keine „Risiko-
ausschlüsse“ mit der Ausnahme, dass die Forderung nicht ernsthaft
bestritten sein darf. JURCASH ist außergerichtlich für Forderungen
in jeder Höhe möglich. Es gibt keine Begrenzungen bei der Forde-
rungsobergrenze und bei der Anzahl der übergebenen Forderungen.
www.jurcash.de
[Seite 26]
26 | NRV 2025 Plus
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
inkl. Privat-Rechtsschutz
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte (§ 28 ARB)
Spezial-Rechtsschutz als Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 2100 ohne Beschäftigte 951,00 EUR 561,10 EUR 521,90 EUR 458,00 EUR 229,10 EUR
190 2101 bis 3 Beschäftigte 1.043,00 EUR 615,20 EUR 572,40 EUR 502,30 EUR 251,20 EUR
190 2102 bis 6 Beschäftigte 1.432,60 EUR 844,20 EUR 785,20 EUR 689,10 EUR 344,60 EUR
190 2103 bis 10 Beschäftigte 1.883,10 EUR 1.140,30 EUR 1.060,70 EUR 930,90 EUR 465,50 EUR
190 2104 bis 15 Beschäftigte 2.456,20 EUR 1.556,40 EUR 1.392,50 EUR 1.221,60 EUR 610,80 EUR
190 2105 bis 20 Beschäftigte 3.084,20 EUR 2.016,50 EUR 1.881,90 EUR 1.486,30 EUR 738,80 EUR
190 2106 bis 30 Beschäftigte 4.385,00 EUR 2.926,60 EUR 2.512,50 EUR 2.178,70 EUR 1.089,40 EUR
190 2107 bis 40 Beschäftigte 4.977,90 EUR 3.554,60 EUR 3.306,30 EUR 2.901,00 EUR 1.450,50 EUR
190 2108 bis 50 Beschäftigte 5.601,50 EUR 4.182,80 EUR 3.680,80 EUR 3.203,90 EUR 1.602,00 EUR
190 2109 bis 60 Beschäftigte 6.523,10 EUR 5.129,80 EUR 4.770,80 EUR 4.185,90 EUR 2.092,90 EUR
190 2110 bis 70 Beschäftigte 7.450,00 EUR 5.899,40 EUR 5.486,50 EUR 4.814,10 EUR 2.407,10 EUR
190 2111 bis 80 Beschäftigte 8.194,50 EUR 6.488,70 EUR 6.034,80 EUR 5.295,20 EUR 2.647,70 EUR
190 2112 bis 90 Beschäftigte 9.939,30 EUR 7.137,60 EUR 6.638,00 EUR 5.824,40 EUR 2.912,20 EUR
190 2113 bis 100 Beschäftigte 10.840,60 EUR 7.851,40 EUR 7.303,10 EUR 6.406,80 EUR 3.203,50 EUR
190 2114 bis 120 Beschäftigte 12.466,60 EUR 9.029,10 EUR 8.398,40 EUR 7.367,80 EUR 3.683,90 EUR
190 2115 bis 140 Beschäftigte 13.550,70 EUR 9.814,30 EUR 9.129,00 EUR 8.008,50 EUR 4.004,20 EUR
190 2116 bis 160 Beschäftigte 14.634,60 EUR 10.599,30 EUR 9.859,00 EUR 8.649,10 EUR 4.324,60 EUR
190 2117 bis 180 Beschäftigte 15.718,80 EUR 11.384,60 EUR 10.589,60 EUR 9.289,80 EUR 4.644,90 EUR
190 2118 bis 200 Beschäftigte 16.802,90 EUR 12.169,80 EUR 11.319,70 EUR 9.930,50 EUR 4.965,30 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
XXL-Baustein
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 3200 ohne Beschäftigte 163,50 EUR 105,60 EUR 99,70 EUR 90,20 EUR 55,80 EUR
190 3201 bis 3 Beschäftigte 177,30 EUR 113,80 EUR 107,40 EUR 96,80 EUR 59,20 EUR
190 3202 bis 6 Beschäftigte 235,80 EUR 148,20 EUR 139,20 EUR 124,90 EUR 73,20 EUR
190 3203 bis 10 Beschäftigte 303,40 EUR 192,50 EUR 180,60 EUR 161,10 EUR 91,40 EUR
190 3204 bis 15 Beschäftigte 389,40 EUR 246,00 EUR 230,40 EUR 204,80 EUR 113,10 EUR
190 3205 bis 20 Beschäftigte 483,50 EUR 323,90 EUR 303,80 EUR 243,20 EUR 132,30 EUR
190 3206 bis 30 Beschäftigte 678,70 EUR 460,40 EUR 398,40 EUR 348,40 EUR 184,90 EUR
190 3207 bis 40 Beschäftigte 767,60 EUR 554,70 EUR 517,60 EUR 456,70 EUR 239,10 EUR
190 3208 bis 50 Beschäftigte 861,20 EUR 648,90 EUR 573,50 EUR 502,20 EUR 261,80 EUR
190 3209 bis 60 Beschäftigte 999,30 EUR 791,00 EUR 737,10 EUR 649,40 EUR 335,40 EUR
190 3210 bis 70 Beschäftigte 1.138,40 EUR 906,40 EUR 844,40 EUR 743,60 EUR 382,50 EUR
190 3211 bis 80 Beschäftigte 1.250,40 EUR 994,80 EUR 926,80 EUR 815,80 EUR 418,50 EUR
190 3212 bis 90 Beschäftigte 1.511,80 EUR 1.092,20 EUR 1.017,10 EUR 895,10 EUR 458,30 EUR
190 3213 bis 100 Beschäftigte 1.647,00 EUR 1.199,20 EUR 1.117,00 EUR 982,50 EUR 502,00 EUR
190 3214 bis 120 Beschäftigte 1.890,90 EUR 1.375,70 EUR 1.281,30 EUR 1.126,80 EUR 574,00 EUR
190 3215 bis 140 Beschäftigte 2.053,40 EUR 1.494,10 EUR 1.390,70 EUR 1.222,80 EUR 622,10 EUR
190 3216 bis 160 Beschäftigte 2.216,10 EUR 1.611,40 EUR 1.500,50 EUR 1.318,90 EUR 670,20 EUR
190 3217 bis 180 Beschäftigte 2.378,70 EUR 1.729,30 EUR 1.610,00 EUR 1.415,00 EUR 718,20 EUR
190 3218 bis 200 Beschäftigte 2.541,40 EUR 1.847,00 EUR 1.719,50 EUR 1.511,10 EUR 766,20 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 27]
NRV 2025 Plus | 27
Versicherte Leistungsarten im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-
| Schadenersatz-Rechtsschutz ständiger:
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Ar- Im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-
beitnehmer)* folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche zu Lande, zu Wasser und in der Luft und Anhänger, als Erwerber,
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer und in der Luft sowie Anhänger und als Fahrer oder Insasse von
Aktiengesellschaft). Fahrzeugen:
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbst genutz- | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
te Wohneinheit und alle selbst genutzten Gewerbeeinheiten, wobei ber/Geschäftsführer,
sich die vorgenannten Objekte in der Bundesrepublik Deutschland
| I hr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
befinden müssen*
ter sonstiger Lebenspartner,
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Be-
reich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten* auch ver- | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
sichert: der),
– Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
– Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz
und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
(KWG),
auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
– Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
licher Altersvorsorgeprodukte,
tragenen Lebenspartnerschaft leben.
– Anlagen vermögenswirksamer Leistungen
– private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht | unter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
fondsgebunden sind. stehende
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer- – minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so- – im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
wie Anhängern* vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
| Sozialgerichts-Rechtsschutz* und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht- partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten* hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht ein-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz trittspflichtig sein.
| Straf-Rechtsschutz | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
Erbrecht nannten selbst bewohnten Wohneinheit.
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-
ungsanordnung nach § 1896 BGB XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 a) aa) ARB)
| Daten-Rechtsschutz
| Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
wenn der Spezial-Rechtsschutz als
Versicherter Personenkreis
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
im beruflichen Bereich:
inkl. Privat-Rechtsschutz
| Sie selbst, inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
nutzten Gewerbeeinheiten,
| für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freibe-
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
rufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
Wohneinheit.
– als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller
selbst genutzten Gewerbeeinheiten, versichert ist:
– als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
| R
echtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt
Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-
oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-
mer)*
hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
| R
echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
| R
echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ih-
| W
ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-
rer Obhut befinden.
republik Deutschland befindlichen privat und selbst genutzten
Wohneinheiten des Versicherungsnehmers, des ehelichen/einge-
tragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le-
benspartners, der minderjährigen Kinder, der volljährigen Kinder,
soweit sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft
leben und keiner auf Dauer angelegten Tätigkeit nachgehen*
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)* Bei Auseinan-
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB dersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschließungsver-
sicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000 EUR je
Hinweis Versicherungsfall
[Seite 28]
28 | NRV 2025 Plus
| S
teuer-Rechtsschutz in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren,
TIPP XXL-Baustein:
die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen
Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
(privat/gewerblich)*
| R
echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
(privat/gewerblich)*
bereich
| S
ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
und den mitversicherten Lebenspartner
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
Unternehmervorsorgevollmacht
| V
erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
tungsgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
Reputation und Rezensionen
| R
echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
mit der privaten Internetnutzung (Kostenübernahme bis 750 EUR Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)* Dreimal während der Vertragslaufzeit
| B
eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Rest- Website-Check
schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je Ver-
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
sicherungsfall)*
AGB-Check
| Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche- Wirksamkeit nach deutschem Recht.
rungsfall)*
| Vorsorge-Rechtsschutz
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
All-In-Nachlass (vgl. Seite 42):
| R
echtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. Sie erhalten auf den Versicherungsbeitrag insgesamt einen
15 kW)* Nachlass in Höhe von 15 %, wenn Sie dieses Versicherungs-
paket wählen:
| Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
| Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
(Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, Versicherungssumme:
für Selbstständige
35.000 EUR je Versicherungsfall)*
inkl. Privat-Rechtsschutz
| R
echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die
Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz) private Wohneinheit
Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan- inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle
zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewerbeobjekte
privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden. | XXL-Baustein (§ 28a ARB)
Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es | Spezial-Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich
besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines (Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen)
Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige (Kostenübernah- | Spezial-Straf-Rechtsschutz für im privaten Bereich
me bis 250 EUR im Kalenderjahr) (Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden)
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
| V
erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
Erweiterung des versicherten Personenkreises (privater
Bereich) im XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
| P
ersonen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder
seinem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben
und an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des im Antrag/Versiche-
rungsschein genannten Inhabers/Geschäftsführers amtlich gemel-
det sind.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 29]
NRV 2025 Plus | 29
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte
ohne Privat-Rechtsschutz
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
(§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 3. bb), 4. bb) bis 6., 7. aa),
8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7 ARB)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 2200 ohne Beschäftigte 538,70 EUR 317,90 EUR 295,80 EUR 259,80 EUR 129,90 EUR
190 2201 bis 3 Beschäftigte 630,60 EUR 372,20 EUR 346,40 EUR 303,90 EUR 152,00 EUR
190 2202 bis 6 Beschäftigte 1.020,20 EUR 600,90 EUR 559,10 EUR 490,80 EUR 245,30 EUR
190 2203 bis 10 Beschäftigte 1.471,00 EUR 897,20 EUR 834,70 EUR 732,60 EUR 366,40 EUR
190 2204 bis 15 Beschäftigte 2.043,80 EUR 1.253,60 EUR 1.166,30 EUR 1.023,20 EUR 511,60 EUR
190 2205 bis 20 Beschäftigte 2.547,50 EUR 1.772,40 EUR 1.523,00 EUR 1.279,50 EUR 639,80 EUR
190 2206 bis 30 Beschäftigte 3.972,50 EUR 2.683,20 EUR 2.286,50 EUR 1.980,80 EUR 990,30 EUR
190 2207 bis 40 Beschäftigte 4.565,80 EUR 3.311,20 EUR 3.080,20 EUR 2.702,60 EUR 1.351,40 EUR
190 2208 bis 50 Beschäftigte 5.189,30 EUR 3.939,40 EUR 3.454,80 EUR 3.005,50 EUR 1.502,80 EUR
190 2209 bis 60 Beschäftigte 6.110,90 EUR 4.886,30 EUR 4.544,80 EUR 3.987,70 EUR 1.993,90 EUR
190 2210 bis 70 Beschäftigte 7.037,80 EUR 5.656,30 EUR 5.260,40 EUR 4.615,80 EUR 2.307,90 EUR
1902211 bis 80 Beschäftigte 7.782,20 EUR 6.245,40 EUR 5.808,80 EUR 5.096,70 EUR 2.548,50 EUR
190 2212 bis 90 Beschäftigte 9.527,20 EUR 6.894,50 EUR 6.412,10 EUR 5.626,50 EUR 2.813,30 EUR
190 2213 bis 100 Beschäftigte 10.428,40 EUR 7.608,00 EUR 7.077,20 EUR 6.208,70 EUR 3.104,40 EUR
190 2214 bis 120 Beschäftigte 11.992,50 EUR 8.749,30 EUR 8.138,70 EUR 7.139,90 EUR 3.570,00 EUR
190 2215 bis 140 Beschäftigte 13.035,50 EUR 9.510,00 EUR 8.846,20 EUR 7.760,80 EUR 3.880,50 EUR
190 2216 bis 160 Beschäftigte 14.078,10 EUR 10.270,60 EUR 9.553,80 EUR 8.381,70 EUR 4.190,90 EUR
190 2217 bis 180 Beschäftigte 15.121,10 EUR 11.031,60 EUR 10.261,70 EUR 9.002,50 EUR 4.501,30 EUR
190 2218 bis 200 Beschäftigte 16.164,00 EUR 11.792,50 EUR 10.969,30 EUR 9.623,30 EUR 4.811,80 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
XXL-Baustein
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 3200 ohne Beschäftigte 163,50 EUR 105,60 EUR 99,70 EUR 90,20 EUR 55,80 EUR
190 3201 bis 3 Beschäftigte 177,30 EUR 113,80 EUR 107,40 EUR 96,80 EUR 59,20 EUR
190 3202 bis 6 Beschäftigte 235,80 EUR 148,20 EUR 139,20 EUR 124,90 EUR 73,20 EUR
190 3203 bis 10 Beschäftigte 303,40 EUR 192,50 EUR 180,60 EUR 161,10 EUR 91,40 EUR
1903204 bis 15 Beschäftigte 389,40 EUR 246,00 EUR 230,40 EUR 204,80 EUR 113,10 EUR
190 3205 bis 20 Beschäftigte 483,50 EUR 323,90 EUR 303,80 EUR 243,20 EUR 132,30 EUR
190 3206 bis 30 Beschäftigte 678,70 EUR 460,40 EUR 398,40 EUR 348,40 EUR 184,90 EUR
190 3207 bis 40 Beschäftigte 767,60 EUR 554,70 EUR 517,60 EUR 456,70 EUR 239,10 EUR
190 3208 bis 50 Beschäftigte 861,20 EUR 648,90 EUR 573,50 EUR 502,20 EUR 261,80 EUR
190 3209 bis 60 Beschäftigte 999,30 EUR 791,00 EUR 737,10 EUR 649,40 EUR 335,40 EUR
190 3210 bis 70 Beschäftigte 1.138,40 EUR 906,40 EUR 844,40 EUR 743,60 EUR 382,50 EUR
190 3211 bis 80 Beschäftigte 1.250,40 EUR 994,80 EUR 926,80 EUR 815,80 EUR 418,50 EUR
190 3212 bis 90 Beschäftigte 1.511,80 EUR 1.092,20 EUR 1.017,10 EUR 895,10 EUR 458,30 EUR
190 3213 bis 100 Beschäftigte 1.647,00 EUR 1.199,20 EUR 1.117,00 EUR 982,50 EUR 502,00 EUR
190 3214 bis 120 Beschäftigte 1.890,90 EUR 1.375,70 EUR 1.281,30 EUR 1.126,80 EUR 574,00 EUR
190 3215 bis 140 Beschäftigte 2.053,40 EUR 1.494,10 EUR 1.390,70 EUR 1.222,80 EUR 622,10 EUR
190 3216 bis 160 Beschäftigte 2.216,10 EUR 1.611,40 EUR 1.500,50 EUR 1.318,90 EUR 670,20 EUR
190 3217 bis 180 Beschäftigte 2.378,70 EUR 1.729,30 EUR 1.610,00 EUR 1.415,00 EUR 718,20 EUR
190 3218 bis 200 Beschäftigte 2.541,40 EUR 1.847,00 EUR 1.719,50 EUR 1.511,10 EUR 766,20 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 30]
30 | NRV 2025 Plus
Versicherte Leistungsarten XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 b) aa) ARB)
| Schadenersatz-Rechtsschutz
| Arbeits-Rechtsschutz (als Arbeitgeber)* Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
wenn der Spezial-Rechtsschutz als
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
nutzten Gewerbeeinheiten,
Aktiengesellschaft).
ohne Privat-Rechtsschutz
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst genutz-
Wohneinheit
ten Gewerbeeinheiten, wobei sich die vorgenannten Objekte in der
Bundesrepublik Deutschland befinden müssen * versichert ist:
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
| Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
sowie Anhängern (gewerblich)*
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gewerblich)* | Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (gewerblich)* Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz EUR je Versicherungsfall
| Straf-Rechtsschutz
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vor-
| Daten-Rechtsschutz (gewerblich)
ausgehen (gewerblich)*
| Opfer-Rechtsschutz
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
Versicherter Personenkreis gen vor Sozialgerichten vorausgehen (gewerblich)*
im beruflichen Bereich:
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
| Sie selbst,
| Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
| für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
heiten in Widerspruchsverfahren, die der Klage vor Verwaltungs-
berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
gerichten vorausgehen (gewerblich)*
| als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller
selbst genutzten Gewerbeeinheiten, | Vorsorge-Rechtsschutz
| als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
| Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerab-
Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
gaben (gewerblich)*
Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An- | Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen, der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
Ihrer Obhut befinden.
TIPP XXL-Baustein:
Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
bereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
und den mitversicherten Lebenspartner
Unternehmervorsorgevollmacht
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Reputation und Rezensionen
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
Dreimal während der Vertragslaufzeit
Website-Check
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
AGB-Check
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
Wirksamkeit nach deutschem Recht.
[Seite 31]
NRV 2025 Plus | 31
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
inkl. Privat-Rechtsschutz
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
(§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 2., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7 ARB)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 2300 ohne Beschäftigte 690,60 EUR 407,10 EUR 378,80 EUR 332,40 EUR 166,30 EUR
190 2301 bis 3 Beschäftigte 757,50 EUR 446,70 EUR 415,70 EUR 364,60 EUR 182,30 EUR
190 2302 bis 6 Beschäftigte 1.040,30 EUR 613,10 EUR 569,90 EUR 500,20 EUR 250,20 EUR
190 2303 bis 10 Beschäftigte 1.367,10 EUR 866,90 EUR 770,10 EUR 684,60 EUR 337,80 EUR
190 2304 bis 15 Beschäftigte 1.782,90 EUR 1.190,90 EUR 1.040,40 EUR 929,00 EUR 443,40 EUR
190 2305 bis 20 Beschäftigte 2.313,30 EUR 1.612,60 EUR 1.311,80 EUR 1.115,60 EUR 536,40 EUR
190 2306 bis 30 Beschäftigte 3.183,60 EUR 2.124,90 EUR 1.824,30 EUR 1.581,70 EUR 790,90 EUR
190 2307 bis 40 Beschäftigte 3.614,00 EUR 2.580,80 EUR 2.400,00 EUR 2.105,70 EUR 1.052,90 EUR
190 2308 bis 50 Beschäftigte 4.066,80 EUR 3.036,90 EUR 2.672,30 EUR 2.326,00 EUR 1.163,00 EUR
190 2309 bis 60 Beschäftigte 4.735,50 EUR 3.724,30 EUR 3.463,50 EUR 3.039,00 EUR 1.519,50 EUR
190 2310 bis 70 Beschäftigte 5.408,80 EUR 4.282,80 EUR 3.983,20 EUR 3.494,90 EUR 1.747,60 EUR
190 2311 bis 80 Beschäftigte 5.949,10 EUR 4.710,90 EUR 4.381,10 EUR 3.844,10 EUR 1.922,10 EUR
190 2312 bis 90 Beschäftigte 7.215,80 EUR 5.182,00 EUR 4.819,20 EUR 4.228,80 EUR 2.114,40 EUR
190 2313 bis 100 Beschäftigte 7.870,30 EUR 5.700,40 EUR 5.302,10 EUR 4.651,50 EUR 2.325,90 EUR
190 2314 bis 120 Beschäftigte 9.050,70 EUR 6.555,50 EUR 6.097,20 EUR 5.349,10 EUR 2.674,60 EUR
190 2315 bis 140 Beschäftigte 9.837,70 EUR 7.125,50 EUR 6.627,20 EUR 5.814,30 EUR 2.907,20 EUR
190 2316 bis 160 Beschäftigte 10.624,70 EUR 7.695,40 EUR 7.157,60 EUR 6.279,60 EUR 3.139,90 EUR
190 2317 bis 180 Beschäftigte 11.411,90 EUR 8.265,60 EUR 7.687,70 EUR 6.744,50 EUR 3.372,20 EUR
190 2318 bis 200 Beschäftigte 12.198,80 EUR 8.835,40 EUR 8.218,00 EUR 7.209,90 EUR 3.605,00 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
XXL-Baustein
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 3200 ohne Beschäftigte 163,50 EUR 105,60 EUR 99,70 EUR 90,20 EUR 55,80 EUR
190 3201 bis 3 Beschäftigte 177,30 EUR 113,80 EUR 107,40 EUR 96,80 EUR 59,20 EUR
190 3202 bis 6 Beschäftigte 235,80 EUR 148,20 EUR 139,20 EUR 124,90 EUR 73,20 EUR
190 3203 bis 10 Beschäftigte 303,40 EUR 192,50 EUR 180,60 EUR 161,10 EUR 91,40 EUR
190 3204 bis 15 Beschäftigte 389,40 EUR 246,00 EUR 230,40 EUR 204,80 EUR 113,10 EUR
190 3205 bis 20 Beschäftigte 483,50 EUR 323,90 EUR 303,80 EUR 243,20 EUR 132,30 EUR
190 3206 bis 30 Beschäftigte 678,70 EUR 460,40 EUR 398,40 EUR 348,40 EUR 184,90 EUR
190 3207 bis 40 Beschäftigte 767,60 EUR 554,70 EUR 517,60 EUR 456,70 EUR 239,10 EUR
190 3208 bis 50 Beschäftigte 861,20 EUR 648,90 EUR 573,50 EUR 502,20 EUR 261,80 EUR
190 3209 bis 60 Beschäftigte 999,30 EUR 791,00 EUR 737,10 EUR 649,40 EUR 335,40 EUR
190 3210 bis 70 Beschäftigte 1.138,40 EUR 906,40 EUR 844,40 EUR 743,60 EUR 382,50 EUR
190 3211 bis 80 Beschäftigte 1.250,40 EUR 994,80 EUR 926,80 EUR 815,80 EUR 418,50 EUR
190 3212 bis 90 Beschäftigte 1.511,80 EUR 1.092,20 EUR 1.017,10 EUR 895,10 EUR 458,30 EUR
190 3213 bis 100 Beschäftigte 1.647,00 EUR 1.199,20 EUR 1.117,00 EUR 982,50 EUR 502,00 EUR
190 3214 bis 120 Beschäftigte 1.890,90 EUR 1.375,70 EUR 1.281,30 EUR 1.126,80 EUR 574,00 EUR
190 3215 bis 140 Beschäftigte 2.053,40 EUR 1.494,10 EUR 1.390,70 EUR 1.222,80 EUR 622,10 EUR
190 3216 bis 160 Beschäftigte 2.216,10 EUR 1.611,40 EUR 1.500,50 EUR 1.318,90 EUR 670,20 EUR
190 3217 bis 180 Beschäftigte 2.378,70 EUR 1.729,30 EUR 1.610,00 EUR 1.415,00 EUR 718,20 EUR
190 3218 bis 200 Beschäftigte 2.541,40 EUR 1.847,00 EUR 1.719,50 EUR 1.511,10 EUR 766,20 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %. Dieser
Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 32]
32 | NRV 2025 Plus
Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis
| Schadenersatz-Rechtsschutz im beruflichen Bereich:
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Ar-
beitnehmer)* | Sie selbst,
– für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: – als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
Aktiengesellschaft). Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Be- hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
reich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten*
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
auch versichert:
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
– Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
– Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz | Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
(KWG),
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ih-
– Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
rer Obhut befinden.
licher Altersvorsorgeprodukte,
– Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-
– private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
ständiger:
fondsgebunden sind.
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer- Im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so- folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen
wie Anhängern* mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* zu Lande, zu Wasser und in der Luft und Anhänger, als Erwerber,
| Sozialgerichts-Rechtsschutz* Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* und in der Luft sowie Anhänger und als Fahrer oder Insasse von
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht- Fahrzeugen:
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
| Straf-Rechtsschutz ber/Geschäftsführer,
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
ter sonstiger Lebenspartner,
Erbrecht
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu- | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
ungsanordnung nach § 1896 BGB der),
| Daten-Rechtsschutz
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
| Opfer-Rechtsschutz
und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
tragenen Lebenspartnerschaft leben.
| unter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
stehende
– minderjährige Nichten, Neffen und Patenkinder,
– im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-
malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht
eintrittspflichtig sein.
| Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
ber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
nannten selbst bewohnten Wohneinheit.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 33]
NRV 2025 Plus | 33
XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 c) aa) ARB) | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, (Versicherungssumme:
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten 35.000 EUR je Versicherungsfall)*
wenn der Spezial-Rechtsschutz als
| Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für
Privat-, Berufs- und V
erkehrs-Rechtsschutz Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
inkl. Privat-Rechtsschutz Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge- zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
nutzten Gewerbeeinheiten, privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
Wohneinheit besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines
versichert ist: Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-
me bis 250 EUR im Kalenderjahr)
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt | Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh- der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
mer)* von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)* | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Rechtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,
deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*
Erweiterung des versicherten Personenkreises im zusätzlich
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)* wählbaren XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie- | Personen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000 schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder
EUR je Versicherungsfall seinem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vo-
und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
rausgehen (privat/gewerblich)*
Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben
| Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabga- und an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des im Antrag/Versiche-
ben (privat/gewerblich)* rungsschein genannten Inhabers/Geschäftsführers amtlich gemel-
det sind.
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
TIPP XXL-Baustein:
| Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen- Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
tungsgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
| Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang bereich
mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme bis 750 EUR
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*
und den mitversicherten Lebenspartner
| Beratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Rest-
Unternehmervorsorgevollmacht
schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je Ver-
sicherungsfall)* Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
| Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis Reputation und Rezensionen
1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
rungsfall)*
Dreimal während der Vertragslaufzeit
| Vorsorge-Rechtsschutz*
Website-Check
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.
AGB-Check
15 kW)*
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
Wirksamkeit nach deutschem Recht.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 34]
34 | NRV 2025 Plus
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
ohne Privat-Rechtsschutz
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
(§ 28 Abs. 1 a), 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 4. bb) bis 6., 7. aa), 8. bis 10., 12.,
13., Abs. 4 bis 7 ARB)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 2400 ohne Beschäftigte 355,30 EUR 221,70 EUR 203,20 EUR 178,30 EUR 89,20 EUR
190 2401 bis 3 Beschäftigte 421,90 EUR 261,30 EUR 240,10 EUR 210,50 EUR 105,30 EUR
190 2402 bis 6 Beschäftigte 704,60 EUR 427,20 EUR 394,30 EUR 346,00 EUR 173,10 EUR
190 2403 bis 10 Beschäftigte 1.031,60 EUR 642,40 EUR 594,30 EUR 521,60 EUR 260,90 EUR
190 2404 bis 15 Beschäftigte 1.447,50 EUR 901,20 EUR 835,20 EUR 732,50 EUR 366,30 EUR
190 2405 bis 20 Beschäftigte 1.813,40 EUR 1.278,30 EUR 1.094,40 EUR 918,70 EUR 459,40 EUR
190 2406 bis 30 Beschäftigte 2.848,20 EUR 1.939,30 EUR 1.648,70 EUR 1.427,60 EUR 713,80 EUR
190 2407 bis 40 Beschäftigte 3.278,70 EUR 2.395,00 EUR 2.224,60 EUR 1.951,70 EUR 975,90 EUR
190 2408 bis 50 Beschäftigte 3.731,30 EUR 2.851,20 EUR 2.496,50 EUR 2.172,10 EUR 1.086,10 EUR
190 2409 bis 60 Beschäftigte 4.400,10 EUR 3.538,50 EUR 3.287,80 EUR 2.884,80 EUR 1.442,40 EUR
190 2410 bis 70 Beschäftigte 5.073,30 EUR 4.097,30 EUR 3.807,50 EUR 3.340,80 EUR 1.670,50 EUR
190 2411 bis 80 Beschäftigte 5.613,70 EUR 4.525,20 EUR 4.205,30 EUR 3.690,10 EUR 1.845,00 EUR
190 2412 bis 90 Beschäftigte 6.880,30 EUR 4.996,20 EUR 4.643,70 EUR 4.074,80 EUR 2.037,40 EUR
190 2413 bis 100 Beschäftigte 7.534,70 EUR 5.514,80 EUR 5.126,40 EUR 4.497,70 EUR 2.248,90 EUR
190 2414 bis 120 Beschäftigte 8.665,00 EUR 6.341,90 EUR 5.895,10 EUR 5.172,20 EUR 2.586,20 EUR
190 2415 bis 140 Beschäftigte 9.418,20 EUR 6.893,30 EUR 6.407,80 EUR 5.622,00 EUR 2.811,00 EUR
190 2416 bis 160 Beschäftigte 10.171,70 EUR 7.444,90 EUR 6.920,50 EUR 6.071,70 EUR 3.035,90 EUR
190 2417 bis 180 Beschäftigte 10.925,20 EUR 7.996,10 EUR 7.433,00 EUR 6.521,60 EUR 3.260,80 EUR
190 2418 bis 200 Beschäftigte 11.678,90 EUR 8.547,70 EUR 7.945,70 EUR 6.971,40 EUR 3.485,80 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
XXL-Baustein
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 3200 ohne Beschäftigte 163,50 EUR 105,60 EUR 99,70 EUR 90,20 EUR 55,80 EUR
190 3201 bis 3 Beschäftigte 177,30 EUR 113,80 EUR 107,40 EUR 96,80 EUR 59,20 EUR
190 3202 bis 6 Beschäftigte 235,80 EUR 148,20 EUR 139,20 EUR 124,90 EUR 73,20 EUR
190 3203 bis 10 Beschäftigte 303,40 EUR 192,50 EUR 180,60 EUR 161,10 EUR 91,40 EUR
190 3204 bis 15 Beschäftigte 389,40 EUR 246,00 EUR 230,40 EUR 204,80 EUR 113,10 EUR
190 3205 bis 20 Beschäftigte 483,50 EUR 323,90 EUR 303,80 EUR 243,20 EUR 132,30 EUR
190 3206 bis 30 Beschäftigte 678,70 EUR 460,40 EUR 398,40 EUR 348,40 EUR 184,90 EUR
190 3207 bis 40 Beschäftigte 767,60 EUR 554,70 EUR 517,60 EUR 456,70 EUR 239,10 EUR
190 3208 bis 50 Beschäftigte 861,20 EUR 648,90 EUR 573,50 EUR 502,20 EUR 261,80 EUR
190 3209 bis 60 Beschäftigte 999,30 EUR 791,00 EUR 737,10 EUR 649,40 EUR 335,40 EUR
190 3210 bis 70 Beschäftigte 1.138,40 EUR 906,40 EUR 844,40 EUR 743,60 EUR 382,50 EUR
190 3211 bis 80 Beschäftigte 1.250,40 EUR 994,80 EUR 926,80 EUR 815,80 EUR 418,50 EUR
190 3212 bis 90 Beschäftigte 1.511,80 EUR 1.092,20 EUR 1.017,10 EUR 895,10 EUR 458,30 EUR
190 3213 bis 100 Beschäftigte 1.647,00 EUR 1.199,20 EUR 1.117,00 EUR 982,50 EUR 502,00 EUR
190 3214 bis 120 Beschäftigte 1.890,90 EUR 1.375,70 EUR 1.281,30 EUR 1.126,80 EUR 574,00 EUR
190 3215 bis 140 Beschäftigte 2.053,40 EUR 1.494,10 EUR 1.390,70 EUR 1.222,80 EUR 622,10 EUR
190 3216 bis 160 Beschäftigte 2.216,10 EUR 1.611,40 EUR 1.500,50 EUR 1.318,90 EUR 670,20 EUR
190 3217 bis 180 Beschäftigte 2.378,70 EUR 1.729,30 EUR 1.610,00 EUR 1.415,00 EUR 718,20 EUR
190 3218 bis 200 Beschäftigte 2.541,40 EUR 1.847,00 EUR 1.719,50 EUR 1.511,10 EUR 766,20 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 35]
NRV 2025 Plus | 35
Versicherte Leistungsarten XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 d) aa) ARB)
| Schadenersatz-Rechtsschutz
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Arbeit- Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
nehmer)* wenn der Spezial-Rechtsschutz als
Privat-, Berufs- und V
erkehrs-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
ohne Privat-Rechtsschutz
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
nutzten Gewerbeeinheiten,
Aktiengesellschaft).
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
Wohneinheit
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
versichert ist:
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-
wie Anhängern* | Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis 1.000
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gewerblich)* EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000
| Straf-Rechtsschutz
EUR je Versicherungsfall
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Daten-Rechtsschutz (gewerblich)
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
| Opfer-Rechtsschutz
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
vorausgehen (gewerblich)*
Versicherter Personenkreis
im beruflichen Bereich: | Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
gen vor Sozialgerichten vorausgehen (gewerblich)*
| Sie selbst,
– für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei- | Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, als Eigentü-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
mer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf Ihren
heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Mo-
tungsgerichten vorausgehen (gewerblich)*
torfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter oder
Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhän- | Vorsorge-Rechtsschutz
gern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei der Erledi-
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer gung der Angelegenheiten durch eine Erstberatung. Die Beratung
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge, muss von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus dem
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt werden.
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ih-
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist
rer Obhut befinden.
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
TIPP XXL-Baustein:
Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
bereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
und den mitversicherten Lebenspartner
Unternehmervorsorgevollmacht
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Reputation und Rezensionen
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
Dreimal während der Vertragslaufzeit
Website-Check
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
AGB-Check
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
Wirksamkeit nach deutschem Recht.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 36]
36 | NRV 2025 Plus
/ Zuwählbare Leistungen
/ Spezial-Straf-Rechtsschutz zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-
Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für
Firmen
(§ 28 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und Firmen mit
Sitz in Deutschland an, um sich gegen das Kostenrisiko aus Strafverfahren, die wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen
Straftat eingeleitet wurden, absichern zu können. Diese Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung enthält erweiterte Leistungen.
| zusätzlich wählbar zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen (§ 28)
für die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit.
| Es gelten die Sonderbedingungen zu ARB NRV 2025 Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen.
| Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
somit maximal 1.000.000 EUR.
| Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
als Zusatzprodukt ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 2901 bis 3 Beschäftigte 279,30 EUR 251,80 EUR 211,20 EUR 190,80 EUR 95,50 EUR
1902902 bis 6 Beschäftigte 349,60 EUR 312,70 EUR 264,10 EUR 238,50 EUR 119,30 EUR
190 2903 bis 10 Beschäftigte 436,60 EUR 387,00 EUR 330,10 EUR 298,00 EUR 149,00 EUR
190 2904 bis 15 Beschäftigte 545,90 EUR 490,90 EUR 412,60 EUR 372,90 EUR 186,50 EUR
190 2905 bis 20 Beschäftigte 682,10 EUR 613,90 EUR 515,40 EUR 466,00 EUR 233,00 EUR
190 2906 bis 30 Beschäftigte 922,60 EUR 741,70 EUR 697,20 EUR 630,40 EUR 315,30 EUR
190 2907 bis 40 Beschäftigte 992,50 EUR 797,40 EUR 750,30 EUR 678,20 EUR 339,10 EUR
190 2908 bis 50 Beschäftigte 1.084,10 EUR 871,70 EUR 819,50 EUR 740,80 EUR 370,50 EUR
190 2909 bis 60 Beschäftigte 1.213,70 EUR 975,90 EUR 917,30 EUR 829,10 EUR 414,60 EUR
190 2910 bis 70 Beschäftigte 1.359,50 EUR 1.092,70 EUR 1.027,30 EUR 928,60 EUR 464,40 EUR
190 2911 bis 80 Beschäftigte 1.508,90 EUR 1.212,70 EUR 1.139,90 EUR 1.031,10 EUR 515,60 EUR
190 2912 bis 90 Beschäftigte 1.675,00 EUR 1.346,50 EUR 1.265,90 EUR 1.144,40 EUR 572,30 EUR
190 2913 bis 100 Beschäftigte 1.842,30 EUR 1.481,20 EUR 1.392,30 EUR 1.259,00 EUR 629,50 EUR
190 2914 bis 120 Beschäftigte 2.118,50 EUR 1.703,30 EUR 1.600,90 EUR 1.447,70 EUR 723,80 EUR
190 2915 bis 140 Beschäftigte 2.302,90 EUR 1.851,40 EUR 1.740,10 EUR 1.573,70 EUR 786,80 EUR
190 2916 bis 160 Beschäftigte 2.487,00 EUR 1.999,50 EUR 1.879,10 EUR 1.699,50 EUR 849,80 EUR
190 2917 bis 180 Beschäftigte 2.671,20 EUR 2.147,50 EUR 2.018,30 EUR 1.825,30 EUR 912,70 EUR
190 2918 bis 200 Beschäftigte 2.855,40 EUR 2.295,60 EUR 2.157,70 EUR 1.951,40 EUR 975,70 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
als Einzelprodukt ohne SB
netto
192 1300 1 bis 10 Beschäftigte 772,10 EUR
192 1301 11 bis 30 Beschäftigte 934,70 EUR
192 1302 31 bis 50 Beschäftigte 1.097,20 EUR
192 1303 51 bis 100 Beschäftigte je Beschäftigten 16,56 EUR jedoch Mindestbeitrag 1.097,20 EUR
192 1304 über 100 Beschäftigte Direktionsanfrage
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 37]
NRV 2025 Plus | 37
Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis
| Straf-Rechtsschutz | Sie selbst für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbli-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz che, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| gesetzliche Vertreter,
und zwar für | Betriebsangehörige einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungs- und Leiharbeitnehmer,
widrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Verstoßes,
| Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland (Betriebs-
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je-
stätten einschließlich Lager und Verkaufsbüro und dergleichen),
doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz
erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi- | Mitversichert sind die im aktuellen Geschäftsbericht oder in der
cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten. Anlage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen,
| Der versicherte Personenkreis und die versicherten Unternehmen
Versicherungsschutz bleibt bei rechtskräftigem Strafbefehl
sind vollständig in den Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025
bestehen
Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Unterneh-
mensleiter aufgeführt.
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR,
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme
Besondere Informationen
und Vernehmung,
| Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
| die Firmenstellungnahme,
kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
| die Zeugenbeistandschaften,
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-
und Sozialgerichtsverfahren, Berechnungsmethode:
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren, | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
| die Übernahme der angemessenen Vergütung des Rechtsanwalts 100 %;
auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
§ 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| angemessene Kosten notwendiger Reisen, der versicherten Perso- | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
nen und des Rechtsanwalts, der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten. | Der Spezial-Straf-Rechtsschutz gilt nicht für den privaten Bereich.
Dieser Bereich kann jedoch gesondert versichert werden (siehe
Seite 38).
| Versicherungsschutz besteht nicht
– beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden Ab-
sprachen,
– beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließlich
eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
verletzt zu haben,
– für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
wird.
[Seite 38]
38 | NRV 2025 Plus
/ Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige im privaten Bereich
Zielmarkt: Diese Versicherung ist für Firmeninhaber oder für selbstständig tätige Personen im privaten Bereich und ggf. für deren Fami-
lien gedacht, die in Deutschland wohnen und sich gegen das Kostenrisiko aus Strafverfahren, die wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich
begangenen Straftat eingeleitet wurden, absichern möchten und darüber hinaus erweiterte Rechtsschutzleistungen wünschen.
als Ergänzung zu
| Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
| Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, wenn der private Bereich eingeschlossen ist
| Es gelten die Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025 Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden.
| Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für
Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit
maximal 1.000.000 EUR.
| Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Spezial-Straf-Rechtschutz für Selbstständige ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 0226 als Ergänzung zu § 23 und § 28 ARB 57,70 EUR 48,60 EUR 45,20 EUR 39,80 EUR 35,80 EUR
Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis
| Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ständige:
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Sie selbst,
und zwar für | Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder im Versicherungs-
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungs- schein genannter sonstiger Lebenspartner,
widrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Versto-
| Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder),
ßes,
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je- | Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi- auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten. Dies gilt Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl; tragenen Lebenspartnerschaft leben.
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR,
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme Besondere Informationen
und Vernehmung, | Versicherungsschutz besteht bereits ab Einleitung eines Ermitt-
| die Zeugenbeistandschaften, lungsverfahrens.
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-
| Versicherungsschutz besteht nicht
und Sozialgerichtsverfahren,
| beim Vorwurf der Straftatbestände Mord und Totschlag,
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren,
| beim Vorwurf, als Führer von Kraftfahrzeugen ausschließlich
| die Übernahme der angemessenen Vergütung des Rechtsanwalts
eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des
verletzt zu haben,
§ 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),
| für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
| angemessene Kosten notwendiger Reisen der versicherten Person
wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
und des Rechtsanwalts,
wird,
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,
| bei einer ehrenamtliche Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.
juristischen Person (z.B. als Vorstand eines Vereins).
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr und enthalten einen
All-In-Nachlass in Höhe von 15 %.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 39]
NRV 2025 Plus | 39
/ Rechtsschutz für weitere Inhaber, Geschäftsführer,
weitere Ärzte einer Gemeinschaftspraxis im privaten Bereich als
Zusatzbaustein zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
für Selbstständige
(§ 28 Abs. 1 b), 2 a) und b), 3 a) 1., 3. aa), 4. aa), 5. bis 11., 13., Abs. 4 – 6 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung ist eine Zusatzversicherung und ist geeignet für Mitinhaber von
Firmen, die in Deutschland wohnen. Sie schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im
Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der Firmeninhaber sind mitversichert. Der Rechts-
schutz für Eigentümer und Mieter kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Zusatzkombination für weitere Geschäftsführer/Inhaber im privaten Bereich
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 0881 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Wohnungs- und 412,20 EUR 271,50 EUR 256,50 EUR 198,30 EUR 99,20 EUR
Grundstücks-Rechtsschutz
190 0884 XXL-Baustein 73,70 EUR 49,00 EUR 46,40 EUR 42,00 EUR 27,10 EUR
190 0883 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ohne Wohnungs- und 358,50 EUR 241,90 EUR 228,60 EUR 157,20 EUR 78,70 EUR
Grundstücks-Rechtsschutz*
190 0226
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden 57,70 EUR 48,60 EUR 45,20 EUR 39,80 EUR 35,80 EUR
Versicherte Leistungsarten im privaten Bereich
| Schadenersatz-Rechtsschutz | Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
| Arbeits-Rechtsschutz* | Sozialgerichts-Rechtsschutz*
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche | Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Aktiengesellschaft). | Straf-Rechtsschutz
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| W ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine in der Bundes- | Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
republik Deutschland befindliche selbst genutzte Wohneinheit* Erbrecht
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Be- | Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-
reich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.* ungsanordnung nach § 1896 BGB
auch versichert: | Opfer-Rechtsschutz
| Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
| Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz Versicherungsumfang im Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten
(KWG), Bereich
| Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb- vgl. Seite 38
licher Altersvorsorgeprodukte,
| Anlagen vermögenswirksamer Leistungen
| private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
fondsgebunden sind
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-
wie Anhängern*
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 40]
40 | NRV 2025 Plus
Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im | V
erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach- tungsgerichten vorausgehen (privat)*
folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen
| R
echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme bis 750 EUR
zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sowie Anhänger, als Erwerber,
im Kalenderjahr)*
Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer
oder Insasse von Fahrzeugen: | B
eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Rest-
schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je
| Sie
selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
Versicherungsfall)*
ber/Geschäftsführer
| Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
| S
ie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis
ber/Geschäftsführer, als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nut-
1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
zungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein genann-
rungsfall)*
ten selbst bewohnten Wohneinheit,
| Vorsorge-Rechtsschutz*
| I hr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
ter sonstiger Lebenspartner, | Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
| Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin- | R
echtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.
der), 15 kW)*
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR,
auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein (Versicherungssumme: 35.000 EUR je Versicherungsfall)*
Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
| R
echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Op-
tragenen Lebenspartnerschaft leben.
fer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
| u
nter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-
stehende zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.
| minderjährigen
Nichten, Neffen und Patenkinder,
Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
| im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines
vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-
Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-
malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
me bis 250 EUR im Kalenderjahr)
und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens- | V
erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie- der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
eintrittspflichtig sein. Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
ber/ Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
nannten selbst bewohnten Wohneinheit. | Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten Erweiterung des versicherten Personenkreises
(privater Bereich) im XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
| Personen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
| Rechtsschutz
im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder
als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt
seinem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-
nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
mer)*
sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
| R
echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen, und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet* Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben
und an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des im Antrag/Versiche-
| W
ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-
rungsschein genannten Inhabers/Geschäftsführers amtlich gemel-
republik Deutschland befindlichen selbst genutzten Wohneinhei-
det sind.
ten (privat)*
| S
teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vo- TIPP XXL-Baustein:
rausgehen (privat)* Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
| R
echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabga-
ben (privat)* Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht für den privaten
Lebensbereich
| S
ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat)* Einmal während der Vertragslaufzeit für die im Versicherungsschein
genannte Person und deren Lebenspartner.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 41]
NRV 2025 Plus | 41
/ Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
Dienstleistungen als Zusatzbaustein zu §§ 24, 28 ARB
(Klausel zu den §§ 24 und 28 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung ist eine Zusatzversicherung und ist geeignet für Firmen, die in Deutschland ihren Sitz haben. Sie
schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Verträgen aus Hilfsgeschäften. Hilfs-
geschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmens, die die Haupttätigkeit mit sich bringt, jedoch nicht den eigentlichen Gegenstand des
Unternehmens bilden. Betroffen sind Verträge, welche in Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und
Ihrer Einrichtung stehen, also nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen. Nur mit wenigen Ausnahmen sind auch Aus-
einandersetzungen aus berufsspezifischen Verträgen mitversichert.
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 0180 ohne Beschäftigte 128,40 EUR 73,40 EUR 63,20 EUR 53,50 EUR 26,80 EUR
190 0181 bis 3 Beschäftigte 165,60 EUR 94,60 EUR 82,10 EUR 69,30 EUR 34,70 EUR
190 0182 bis 6 Beschäftigte 227,10 EUR 129,80 EUR 112,50 EUR 95,10 EUR 47,60 EUR
190 0183 bis 10 Beschäftigte 253,40 EUR 144,90 EUR 125,60 EUR 106,40 EUR 53,30 EUR
190 0184 bis 15 Beschäftigte 296,30 EUR 169,40 EUR 146,90 EUR 124,30 EUR 62,20 EUR
190 0185 bis 20 Beschäftigte 427,70 EUR 244,40 EUR 211,90 EUR 179,10 EUR 89,60 EUR
190 0186 bis 30 Beschäftigte 625,90 EUR 357,70 EUR 310,00 EUR 262,10 EUR 131,00 EUR
190 0187 bis 40 Beschäftigte 740,70 EUR 423,30 EUR 366,90 EUR 310,50 EUR 155,30 EUR
190 0188 bis 50 Beschäftigte 931,30 EUR 532,20 EUR 466,80 EUR 390,30 EUR 195,20 EUR
190 0189 bis 60 Beschäftigte 1.121,00 EUR 640,50 EUR 555,20 EUR 469,50 EUR 234,80 EUR
190 0190 bis 70 Beschäftigte 1.308,10 EUR 747,50 EUR 647,80 EUR 548,30 EUR 274,20 EUR
190 0191 bis 80 Beschäftigte 1.811,30 EUR 1.035,10 EUR 897,00 EUR 758,80 EUR 379,40 EUR
190 0192 bis 90 Beschäftigte 1.990,80 EUR 1.137,60 EUR 985,70 EUR 834,10 EUR 417,00 EUR
190 0193 bis 100 Beschäftigte 2.389,70 EUR 1.365,50 EUR 1.183,20 EUR 1.001,20 EUR 500,60 EUR
190 0174 bis 120 Beschäftigte 2.769,50 EUR 1.582,60 EUR 1.341,80 EUR 1.155,00 EUR 577,50 EUR
190 0175 bis 140 Beschäftigte 3.172,40 EUR 1.812,80 EUR 1.514,90 EUR 1.327,00 EUR 663,50 EUR
190 0176 bis 160 Beschäftigte 3.650,90 EUR 2.086,20 EUR 1.711,90 EUR 1.532,20 EUR 766,10 EUR
190 0177 bis 180 Beschäftigte 4.175,90 EUR 2.386,20 EUR 1.926,30 EUR 1.742,40 EUR 871,20 EUR
190 0178 bis 200 Beschäftigte 4.750,40 EUR 2.714,50 EUR 2.148,20 EUR 1.957,70 EUR 978,90 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
Versicherte Leistungsart | d
en Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unter-
| Berufsvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte* nehmen zum Gegenstand haben:
| ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleis-
Nicht berufsspezifisch, nicht die Haupttätigkeit betreffend
tungen,
Der Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher
| Werbedienstleistungen,
Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die
| ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
| in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Be- | Catering,
triebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen; | Messe- und Eventmanagement
(eingekaufte Dienstleistungen).
Berufsspezifisch, die Haupttätigkeit betreffend
Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von § 3 hinaus für
Bei den berufsspezifischen Hilfsgeschäften und bei den eingekauften
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Dienstleistungen übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Ge-
| aus Versicherungsfällen, wenn und soweit der Versicherungsneh-
bühren eines Rechtsanwaltes und Gerichtskosten, jedoch nicht mehr
mer aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt ist;
als insgesamt 10.000 EUR.
| a
us Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhältnissen
er Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher
D
über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder Teile hiervon, so-
Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die sich auf
wie deren Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung.
| Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von ausschließlich selbst
genutzten Versicherter Personenkreis
| Werkzeugen, | siehe §§ 24 (Seite 22), 28 (Seite 25) ARB
| nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen,
Besondere Informationen
| Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu ge-
Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
hörigen Software beziehen
kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
Berechnungsmethode:
| Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
100 %;
| Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
[Seite 42]
42 | NRV 2025 Plus
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
/ Spezial-Rechtsschutz für Firmen
(§ 28 ARB)
All-In
Zielmarkt: Diese Versicherung ist geeignet für Firmen mit Sitz in Deutschland, für deren Inhaber und für selbstständig tätige Personen, die in
Deutschland wohnen. Sie schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich, im Bereich der selbstständigen Tätigkeit,
im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der Firmeninhaber und der selbstständig tätigen Personen sind mitversichert. Der private
Bereich und der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Die Produktkombination
All-In umfasst den maximalen Versicherungsschutz.
Produktkombination bestehend aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
inkl. Privat-Rechtsschutz
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte Seite 25
und
XXL-Baustein (§ 28a ARB) Seite 27
Spezial-Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich Seite 36
Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich Seite 38
Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Seite 41
Beitragsübersicht
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
netto netto netto netto netto
190 ohne Beschäftigte 1.342,90 EUR 884,42 EUR 800,01 EUR 699,71 EUR 376,54 EUR
190 bis 3 Beschäftigte 1.464,45 EUR 955,40 EUR 865,55 EUR 764,14 EUR 404,93 EUR
190 bis 6 Beschäftigte 1.957,37 EUR 1.260,97 EUR 1.144,26 EUR 1.009,27 EUR 527,42 EUR
190 bis 10 Beschäftigte 2.494,06 EUR 1.626,29 EUR 1.480,86 EUR 1.305,76 EUR 675,74 EUR
190 bis 15 Beschäftigte 3.183,66 EUR 2.134,60 EUR 1.893,45 EUR 1.668,88 EUR 857,13 EUR
190 bis 20 Beschäftigte 4.024,90 EUR 2.760,19 EUR 2.514,46 EUR 2.052,23 EUR 1.045,07 EUR
190 bis 30 Beschäftigte 5.669,40 EUR 3.854,74 EUR 3.368,80 EUR 2.940,48 EUR 1.492,93 EUR
190 bis 40 Beschäftigte 6.405,92 EUR 4.571,80 EUR 4.238,34 EUR 3.728,26 EUR 1.886,81 EUR
190 bis 50 Beschäftigte 7.255,41 EUR 5.341,56 EUR 4.747,92 EUR 4.145,44 EUR 2.095,50 EUR
190 bis 60 Beschäftigte 8.427,56 EUR 6.447,92 EUR 5.971,75 EUR 5.247,63 EUR 2.646,47 EUR
190 bis 70 Beschäftigte 9.616,63 EUR 7.390,40 EUR 6.843,51 EUR 6.013,23 EUR 3.029,39 EUR
190 bis 80 Beschäftigte 10.899,36 EUR 8.312,90 EUR 7.687,14 EUR 6.749,59 EUR 3.397,44 EUR
190 bis 90 Beschäftigte 12.898,40 EUR 9.148,12 EUR 8.459,10 EUR 7.427,12 EUR 3.736,25 EUR
190 bis 100 Beschäftigte 14.260,69 EUR 10.154,01 EUR 9.384,67 EUR 8.235,90 EUR 4.140,68 EUR
190 bis 120 Beschäftigte 16.407,70 EUR 11.678,39 EUR 10.767,45 EUR 9.466,53 EUR 4.755,74 EUR
190 bis 140 Beschäftigte 17.966,52 EUR 12.768,01 EUR 11.746,90 EUR 10.346,02 EUR 5.195,53 EUR
190 bis 160 Beschäftigte 19.589,34 EUR 13.893,24 EUR 12.746,33 EUR 11.253,56 EUR 5.649,52 EUR
190 bis 180 Beschäftigte 21.251,94 EUR 15.041,76 EUR 13.760,98 EUR 12.165,45 EUR 6.105,37 EUR
190 bis 200 Beschäftigte 22.956,62 EUR 16.214,17 EUR 14.781,74 EUR 13.081,91 EUR 6.563,60 EUR
über 200 Beschäftigte Direktionsanfrage
inkl. 15 % All-In-Nachlass
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr und enthalten einen
All-In-Nachlass in Höhe von 15%.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
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NRV 2025 Plus | 43
/ Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
(§ 29 ARB)
Rechtsschutz für Eigentümer/Mieter: nur in Verbindung mit anderen
Rechtsschutzarten möglich
Zielmarkt: Diese Versicherung ist für Firmen und Selbstständige, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkei-
ten mit Vermietern oder Nachbarn absichern möchten, gedacht. Versichert werden können Miet- und Eigentumswohnun-
gen aber auch Einfamilienhäuser und gewerblich genutzte Objekte. Die Objekte müssen sich in Deutschland befinden.
Hinweis: Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz/Spezial-Rechtsschutz für Firmen enthält bereits den Woh-
nungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. (siehe Seite 25 § 28 ARB).
Wohnzwecken dienende Objekte (Garagen zum Haus/zur Wohnung ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
gehörend sind mitversichert)
netto netto netto netto netto
a. als Zusatzprodukt zu Verträgen nach §§ 23,
27, 28, 29 (Vermieter-RS) ARB
190 0440 Eigentümer eines Einfamilienhauses 72,40 EUR 50,00 EUR 42,20 EUR 37,10 EUR 33,50 EUR
190 0441 Eigentümer einer Wohnung 72,40 EUR 50,00 EUR 42,20 EUR 37,10 EUR 33,50 EUR
190 0442 Mieter einer Wohnung/ 72,40 EUR 50,00 EUR 42,20 EUR 37,10 EUR 33,50 EUR
eines Einfamilienhauses
190 1260 Eigentümer einer fremdgenutzten 72,40 EUR 50,00 EUR 42,20 EUR
Wohneinheit ohne Vermietung
b. als Zusatzprodukt zu Verträgen nach
§§ 21, 24 ARB
190 0460 Eigentümer eines Einfamilienhauses 139,90 EUR 98,40 EUR 85,50 EUR
190 0461 Eigentümer einer Wohnung 139,90 EUR 98,40 EUR 85,50 EUR
190 0462 Mieter einer Wohnung/ 139,90 EUR 98,40 EUR 85,50 EUR
eines Einfamilienhauses
190 1261 Eigentümer einer fremdgenutzten 139,90 EUR 98,40 EUR 85,50 EUR
Wohneinheit ohne Vermietung
zusätzlich wählbar
190 2999 XXL-Baustein zum Wohnungs- und 8,20 EUR 6,10 EUR 5,40 EUR 4,80 EUR 4,30 EUR
Grundstücks-Rechtsschutz
für die selbst genutzte Wohneinheit/
das Einfamilienhaus
190 1262 Eigentümer einer fremdgenutzten 8,20 EUR 6,10 EUR 5,40 EUR 4,80 EUR 4,30 EUR
Wohneinheit ohne Vermietung, XXL-
Baustein (§ 29a)
Gewerblich genutzte Objekte (Beitragsangabe je Einheit1) netto netto netto
vom Eigentümer selbst genutzt
190 0451 bis 250 m² überdachte Fläche 84,00 EUR 59,20 EUR 51,30 EUR
190 0452 bis 500 m² überdachte Fläche 168,10 EUR 118,20 EUR 102,40 EUR
190 0453 über 500 m² überdachte Fläche je weitere 250 m² 66,10 EUR 46,20 EUR 40,30 EUR
190 0470 Mieter, Pächter oder dinglicher 9,81 % 6,94 % 6,00 %
Nutzungsberechtigter derJahres- der Jahres- der Jahres-
bruttomiete bruttomiete bruttomiete
jedoch Mindestbetrag 248,80 EUR 174,10 EUR 151,60 EUR
zusätzliche Garagen und Abstellplätze
(Beitragsangabe je Einheit¹) – nur als Zusatzprodukt versicherbar netto netto netto
190 0473 Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglicher 48,50 EUR 34,10 EUR 29,80 EUR
Nutzungsberechtigter
Unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 m²
(Beitragsangabe je Einheit1) – nur als Zusatzprodukt versicherbar netto netto netto
190 0475 Eigentümer , Mieter, Pächter oder dinglicher
2
48,50 EUR 34,10 EUR 29,80 EUR
Nutzungsberechtigter
1 Beim Mieter/Pächter bedeutet der Begriff „Einheit“ = ein Miet- bzw. Pachtvertrag
² Beim Eigentümer, der das Objekt selbst nutzt, bedeutet der Begriff „Einheit“ = eine Flurstück-Nummer bzw. ein Anwesen mit Adressangabe
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 44]
44 | NRV 2025 Plus
Versicherte Leistungsarten Besondere Informationen
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* | Die Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu 3 Zimmern in
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten
| Straf-Rechtsschutz Wohneinheit, z. B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen,
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wenn es sich nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zim-
mer handelt.
Versicherter Personenkreis
| A
ls Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Ei-
| Sie selbst jeweils in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter,
gentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
Pächter oder Nutzungsberechtigter des im Antrag/Versicherungs-
schein genannten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, | D
ie zu den versicherten selbst genutzten oder vermieteten Einhei-
das sich in Deutschland befindet. ten gehörenden Garagen und Abstellplätze sind im Versicherungs-
schutz eingeschlossen.
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten
| A
ls gewerblich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die
(§ 29a ARB)
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilien-
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver- häuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als ge-
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vor- werblich genutzte Einheiten.
ausgehen*
| Objekte außerhalb Deutschlands sind nicht versicherbar.
| Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anlieger
| B
au-, Erben- oder Eigentümergemeinschaften können ebenfalls
abgaben*
nicht versichert werden.
| Der Versicherungsschutz umfasst alle privat und selbst genutzten
| W
enn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbst
Wohneinheiten des Versicherungsnehmers, des ehelichen/einge-
genutzte, in Ihrem Eigentum stehende Zweitwohnung und auch die
tragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le-
selbst genutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung
benspartners, der minderjährigen Kinder, der volljährigen Kinder,
(Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei mitversichert, soweit
soweit sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft
sich diese Wohnungen innerhalb Deutschlands befinden und die
leben und keiner auf Dauer angelegte Tätigkeit nachgehen. Darü-
Kinder unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen oder
ber hinaus müssen sich die Wohneinheiten in Deutschland befin-
sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
den.
Vermietete Wohneinheiten oder gewerblich genutzte Objekte sind
davon nicht umfasst.
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 45]
NRV 2025 Plus | 45
/ Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
(§ 29 ARB)
Rechtsschutz für Vermieter: als Einzel- oder Zusatzprodukt wählbar,
- nicht für Bau-, Erben- oder Eigentümergemeinschaften
Zielmarkt: Diese Versicherung ist für Firmen und Selbstständige, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn oder
Mietern absichern möchten, gedacht. Versichert werden können Miet- und Eigentumswohnungen aber auch Einfamilienhäuser und gewerblich
genutzte Objekte. Die Objekte müssen sich in Deutschland befinden.
Wohnzwecken dienende Objekte (Garagen zum Haus / zur Wohnung ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB 750 EUR SB
gehörend sind mitversichert)
netto netto netto netto netto
Vermieter, Verpächter – als Einzelprodukt versicherbar
190 1080 bis 12.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit 354,80 EUR 183,30 EUR 159,90 EUR 140,80 EUR 126,70 EUR
190 1083 bis 15.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit 494,90 EUR 312,20 EUR 258,70 EUR 227,60 EUR 204,80 EUR
190 1084 bis 18.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit 666,80 EUR 484,70 EUR 440,90 EUR 388,00 EUR 349,20 EUR
190 1085 über 18.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit 4,84 % 3,66 % 3,01 % 2,69 % 2,48 %
Hinweis: Nicht versicherbar sind Gebäude mit mehr als 6 derJahres- der Jahres- der Jahres- der Jahres- der Jahres-
Wohneinheiten. bruttomiete bruttomiete bruttomiete bruttomiete bruttomiete
Gewerblich genutzte Objekte (Beitragsangabe je Einheit1) netto netto netto
190 0019 Vermieter, Verpächter – auch als Einzelprodukt 9,81 % 6,94 % 6,00 %
versicherbar derJahres- der Jahres- der Jahres-
bruttomiete bruttomiete bruttomiete
jedoch Mindestbetrag 248,80 EUR 174,10 EUR 151,60 EUR
zusätzliche Garagen und Abstellplätze
(Beitragsangabe je Einheit¹) – nur als Zusatzprodukt versicherbar netto netto netto
190 0472 Vermieter, Verpächter 48,50 EUR 34,10 EUR 29,80 EUR
Unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 m²
(Beitragsangabe je Einheit¹) – nur als Zusatzprodukt versicherbar netto netto netto
190 0474 Vermieter, Verpächter 48,50 EUR 34,10 EUR 29,80 EUR
1 Beim Vermieter/Verpächter bedeutet der Begriff „Einheit“ = ein Miet- bzw. Pachtvertrag
Versicherte Leistungsarten Besondere Informationen
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* | Die Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu 3 Zimmern in der
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohnein-
| Straf-Rechtsschutz heit, z. B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen, wenn es sich
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt.
| Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Ei-
Versicherter Personenkreis gentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
| Sie selbst jeweils in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, | Die zu den versicherten selbst genutzten oder vermieteten Einhei-
Pächter oder Nutzungsberechtigter des im Antrag/Versicherungs- ten gehörenden Garagen und Abstellplätze sind im Versicherungs-
schein genannten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, schutz eingeschlossen.
das sich in Deutschland befindet. | Wird Rechtsschutz als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter ge-
wünscht, kann keine Auswahl von Einheiten getroffen werden. Es
müssen jeweils alle Einheiten eines Gebäudes oder Grundstückes
innerhalb eines Vertrages versichert werden, jedoch nicht mehr als
6 vermietete Wohneinheiten in einem Gebäude. Auch die vom Ei-
gentümer selbst genutzten Wohn- oder Gewerbeeinheiten sowie
unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind beitragspflichtig.
In § 29 ARB enthalten:
JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung für Vermieter.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 46]
46 | NRV 2025 Plus
/ JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz
(§ 28 Abs. 3 a) Nr. 1 i. V. m. § 2 a) ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und für Firmen
mit Sitz in Deutschland an, die sich ausschließlich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten wegen erlittener Schäden absi-
chern und hauptsächlich die Inkassodienstleistung JURCASH nutzen möchten.
JURCASH Kombi
500 EUR SB
netto
190 0295 0 bis 50 Beschäftigte 114,20 EUR
190 0296 51 bis 100 Beschäftigte 174,60 EUR
190 0297 101 bis 200 Beschäftigte 296,50 EUR
Versicherte Leistungsarten JURCASH
| Schadenersatz-Rechtsschutz
Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als
Versicherter Personenkreis
beitragsfreie Serviceleistung
| Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich
JURCASH bietet Selbstständigen und Gewerbetreibenden neben
| A
rbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Ver- der Inkassodienstleistung – unbezahlte, fällige und unstreitige
sicherungsnehmer Rechnungen können durch unseren Inkassopartner eingefordert
werden – umfangreiche Serviceleistungen, wie z. B. die Online-Ab-
Besondere Hinweise frage von Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften über Kunden und
Geschäftspartner, an.
| Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag/Versicherungs-
schein genannte Betriebsart. In der Rechtsschutzversicherung sind Rechtsstreitigkeiten aus Ver-
trägen zwischen einem Gewerbetreibenden und seinem Kunden
| Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb ge-
(sogenannter Berufsvertrags-Rechtsschutz) bis auf wenige Aus-
sondert zu versichern, wenn es sich bei dem Betrieb nicht lediglich
nahmen nicht versicherbar. Hier schließt JURCASH quasi die Lü-
um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale) handelt.
cke.
Mit JURCASH besteht die Möglichkeit, Außenstände zu verringern
Berechnungsmethode:
und somit die eigene Liquidität zu verbessern.
| Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
100 %; JURCASH ist eine kostenfreie Serviceleistung für Gewerbekunden
| Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, und beitragsfrei im Versicherungsvertrag enthalten.
Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
Da JURCASH keine Versicherungsleistung ist, gibt es keine „Risiko-
| mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
ausschlüsse“ mit der Ausnahme, dass die Forderung nicht ernst-
der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
haft bestritten sein darf. JURCASH ist außergerichtlich für Forde-
rungen in jeder Höhe möglich. Es gibt keine Begrenzungen bei der
Forderungsobergrenze und bei der Anzahl der übergebenen For-
derungen.
Weitere Informationen siehe Seite 6
www.jurcash.de
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 47]
NRV 2025 Plus | 47
/ Produkte für Zielgruppen
/ Firmenvertrags-Rechtsschutz* nur als Zusatzprodukt zum § 28 ARB wählbar
Zielmarkt: In den Firmen-Rechtsschutzprodukten ist der Vertrags-Rechtsschutz grundsätzlich nicht versichert. Daher kann der
Firmenvertrags-Rechtsschutz für bestimmte Branchen zusätzlich gewählt werden. Er richtet sich an Gewerbetreibende/Selbststän-
dige, die sich gegen das Kostenrisiko aus Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten, z.B. aufgrund von behaupteten Mängeln wehren
möchten.
Für viele Gewerbebetriebe bietet die NRV für den Gewerbebetrieb den Firmenvertrags-Rechtsschutz zusammen mit dem Privat-, Berufs-
und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige an. Die Betriebsarten, für die der Firmenvertrags-Rechtsschutz in den Rechtsschutzvertrag
eingeschlossen werden kann, sind auf Seite 48 und Seite 49 aufgeführt.
Firmenvertrags-Rechtsschutz Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Absicherung gegenüber Streitigkeiten Absicherung gegenüber Streitigkeiten aus 10 % der
aus Verträgen mit Kunden Verträgen mit Kunden und darüber hinaus Kosten,
z.B. auch mit Lieferanten mindestens
500 EUR SB 500 EUR SB
Jahresbruttoumsatz Streitwert- Jahresbruttoumsatz Streitwert-
in Mio. EUR untergrenze netto in Mio. EUR untergrenze netto
190 4100 0,25 750 EUR 650,40 EUR 190 4150 0,25 750 EUR 1.300,80 EUR
190 4101 0,50 750 EUR 870,10 EUR 190 4151 0,50 750 EUR 1.740,20 EUR
190 4102 0,75 1.000 EUR 1.118,70 EUR 190 4152 0,75 1.000 EUR 2.237,40 EUR
190 4103 1,00 1.000 EUR 1.356,00 EUR 190 4153 1,00 1.000 EUR 2.712,00 EUR
190 4104 1,25 1.500 EUR 1.548,10 EUR 190 4154 1,25 1.500 EUR 3.096,20 EUR
190 4105 1,50 1.500 EUR 1.762,80 EUR 190 4155 1,50 1.500 EUR 3.525,60 EUR
190 4106 1,75 2.000 EUR 1.966,20 EUR 190 4156 1,75 2.000 EUR 3.932,40 EUR
190 4107 2,00 2.000 EUR 2.158,30 EUR 190 4157 2,00 2.000 EUR 4.316,60 EUR
190 4108 2,50 2.500 EUR 2.339,10 EUR 190 4158 2,50 2.500 EUR 4.678,20 EUR
190 4109 3,00 2.500 EUR 2.508,60 EUR 190 4159 3,00 2.500 EUR 5.017,20 EUR
190 4110 3,50 3.000 EUR 2.655,50 EUR 190 4160 3,50 3.000 EUR 5.311,00 EUR
190 4111 4,00 3.000 EUR 2.813,70 EUR 190 4161 4,00 3.000 EUR 5.627,40 EUR
190 4112 4,50 4.000 EUR 2.960,60 EUR 190 4162 4,50 4.000 EUR 5.921,20 EUR
190 4113 5,00 5.000 EUR 3.107,50 EUR 190 4163 5,00 5.000 EUR 6.215,00 EUR
Versicherte Leistungsart Versicherte Leistungsart
| Firmenvertrags-Rechtsschutz | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahr- Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahrneh-
nehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen mung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/
und/oder Dienstleistungen, die der Versicherungsnehmer in unmit- oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im
telbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeich- Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit. Hierzu zählen nicht nur
neten Tätigkeit erbringt. Es handelt sich dabei um schuldrechtliche die Auseinandersetzungen mit den Kunden des Versicherungsneh-
Verträge über Dienst-/Werkleistungen des Versicherungsnehmers mers sondern z.B. auch die gerichtliche Auseinandersetzung des Ver-
für seine Kunden. Damit sind gerichtliche Auseinandersetzungen sicherungsnehmers mit einem Zulieferer, der dem Versicherungsneh-
aus diesen Verträgen vom Versicherungsschutz umfasst. mer mangelhafte Ware verkauft hat oder auch solche wegen einer
fehlgeschlagenen Reparatur einer Maschine, die der Versicherungs-
Es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmen-
nehmer für die Herstellung seiner Ware benötigt.
vertrags-Rechtsschutz.
Es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmen-
vertrags-Rechtsschutz XXL.
Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist der Besondere Hinweise
Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen: Die NRV zahlt in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versiche-
| aus Versicherungsverträgen, rungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4 ARB).
| aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
Zahlungen für den Versicherungsnehmer und für mitversicherte Per-
| wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchs-
sonen in demselben Versicherungsfall werden zusammengerechnet.
berechtigt sind.
Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle,
die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Versicherter Personenkreis
Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt
Hier gelten die Ausführungen des § 24 ARB auf Seite 22 im Abschnitt
die NRV maximal 100.000 EUR.
„Versicherter Personenkreis“.
Es gilt eine Streitwertobergrenze von 500.000 EUR.
Der Beitrag berechnet sich aus dem Jahresbruttosumsatz.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB Der Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinnahmten Erlöse
inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberufli-
Hinweis chen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit der versicherten Per-
son pro Kalenderjahr.
Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über Bauleistungen ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag
von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.
[Seite 48]
48 | NRV 2025 Plus
/ Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz
Bei den nachfolgend aufgeführten Betriebsarten kann der Firmenvertrags-Rechtsschutz eingeschlossen werden. Bei den Betriebsarten mit
dem Vermerk „Direktionsanfrage“ kann ein Einschluss nur nach unserer Zustimmung erfolgen.
Abdichtungshandwerk Holzhandel
Akustikbau Holzschutz
Anwendungsentwicklung Hotel
Web und Mobile/Webdesign Direktionsanfrage Hotel, Pension
Aufzugsbau (nur Montage) Imbiss
Bäckerei/Konditorei Industrieanstrich
Baumschule Isolierhandwerk
Bauschlosserei IT-DienstleistungDirektionsanfrage
Bauspenglerei IT-Services und Beratung Direktionsanfrage
Bautenschutz IT-SystemelektronikDirektionsanfrage
Bestatter, Beerdigungsinstitut Jalousienbau (nur Montage)
Betonbearbeitung/-herstellung Juwelier
Betonwerk Kaffeerösterei
Blitzschutzbau (nur Montage) Kelterei und Kellerei
Blumengeschäft/Blumenhandel Kfz-Handel mit/ohne Werkstätten Direktionsanfrage
Bodenleger (Herstellergebunden)
Brauerei Kfz-Werkstätten (Herstellergebunden) Direktionsanfrage
Brennerei Kiesgewinnung
Buchhandel Klempnerhandwerk
Café Klimahandwerk
Chem. Reinigung Klimatechnik
Dachdecker Lackierer (kein Kfz-Lackierer)
Datenverarbeitung und Webhosting Land- u. Forstwirtschaft
Dekorateur Landschaftsbau/Landschaftspflege
Drechslerei Landwirtschaft
Dreherei Lebensmittelhandel/-handwerk
Drogerie Lederwarenhandel
Druckgewerbe Lotterieannahmestelle
EDV-BeratungDirektionsanfrage Maler
EDV-SchulungDirektionsanfrage Markiesenbau (nur Montage)
Elektro- u. Sanitärinstallation Maurerhandwerk (ohne Rohbauerstellung)
Elektroinstallation Mediendesign Game & Animation Direktionsanfrage
Elektronik für Informations- Messebau
und Systemtechnik Direktionsanfrage Metallbe- u. -verarbeitung
Elektrotechnik Metzgerei
Erdgewinnung Möbelherstellung u. -montage
Estrichleger Mühlenbetrieb
Fahrstuhlbau (nur Montage) Musikinstrumentenhandel
Fassadenbau Ofenbau (nur Montage)
Feinmechanischer Betrieb Optiker
Fensterbau (nur Montage) Optischer Betrieb
Fitnesscenter Orthopäd. Betrieb/Technik
Flaschnerei Parkettleger
Fliesenleger Pension
Forstwirtschaft Pferdehaltende Einrichtung (Ohne Zucht)
Friseur Pflanzenservice
Fugentechnik Pflasterhandwerk
Fuger Pflegedienst
Galvanotechnik Pizzeria
Gartenbaubetrieb Polsterei
Gärtnerei Privatlehrer
Gas-/Wasser-/Heizungsinstallation Putzerhandwerk
Gasinstallation Raumausstatter
Gastronomie Reformhaus
Gaststätte Restaurant
Gerüstbau/-verleih Rolladenbau (nur Montage)
Getränkehandel Sandgewinnung
Gipser Sanitärinstallation
Glasbe-/-verarbeitung Sattlerei
Glaserei Schallschutz
Graphischer Betrieb Schankwirtschaft
Heilpädagoge Schlosserei
Heizungs-/Lüftungsbau/-installation Schönheitspflege
Heizungsbau/-installation Schreib-/Papierwarenhandel
Heizungsinstallation Schreinerei
Heizungspflege Schuhhandel
Holzbe- u. -verarbeitung Schuhmacherei
[Seite 49]
NRV 2025 Plus | 49
Schweißerei Tabakwarenhandel
Softwareentwicklung und Gestaltung Tanzschule
Solartechnik (nur Montage) Tapezierer
Sonnenschutztechnik (nur Montage) Textilwarenhandel
Spielwarenhandel Treppenbau (nur Montage)
Spirituosenbrennerei Trockenbau (kein Hochbau)
Sportartikelhandel Türenbau (nur Montage)
Sportartikelherstellung Übersetzungsbüro
Sportstudio Wandverkleidungshandwerk
Steinbe- u. -verarbeitung Wasserinstallation
Steinmetz Zahntechnisches Labor
Stuckateur Zaunbau (nur Montage)
Systemadministration Infrastruktur Direktionsanfrage Zimmereihandwerk
[Seite 50]
50 | NRV 2025 Plus
/ Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
(§ 28 ARB i. V. m. der in den ARB geregelten Klausel zu § 28, Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte
und andere anerkannte Heilberufe)
Zielmarkt: Diese Versicherung ist gedacht für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe in Deutschland. Sie schützt vor
dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Bereich der beruflichen Tätigkeit, im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der
Praxisinhaber sind mitversichert. Der Privat-Rechtsschutz und der für Eigentümer und Mieter für die privat genutzte Wohneinheit
kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Bitte beachten
Versicherbar sind:
| Ärzte | Physiotherapeuten
| Zahnärzte | Psychologen
| Tierärzte | Masseure und Hebammen mit eigenen Praxen
| Heilpraktiker | Apotheken
mit maximal jeweils 10 Beschäftigten
inkl. Privat-Rechtsschutz
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte (Praxen)
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte private
Wohneinheit
Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
Beiträge je Arzt, je Praxisgemeinschaft ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB
netto netto netto netto
190 0859 ohne Beschäftigte 1.407,50 EUR 830,10 EUR 772,10 EUR 677,70 EUR
190 0860 bis 3 Beschäftigte 1.497,80 EUR 883,60 EUR 821,70 EUR 721,20 EUR
190 0861 bis 6 Beschäftigte 2.237,30 EUR 1.319,70 EUR 1.227,50 EUR 1.076,80 EUR
190 0862 bis 10 Beschäftigte 3.153,10 EUR 1.860,20 EUR 1.729,60 EUR 1.517,70 EUR
über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage
XXL-Baustein zum Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte (§ 28a ARB)
190 3220 ohne Beschäftigte 163,50 EUR 105,60 EUR 99,70 EUR 90,20 EUR
190 3221 bis 3 Beschäftigte 177,30 EUR 113,80 EUR 107,40 EUR 96,80 EUR
190 3222 bis 6 Beschäftigte 235,80 EUR 148,20 EUR 139,20 EUR 124,90 EUR
190 3223 bis 10 Beschäftigte 303,40 EUR 192,50 EUR 180,60 EUR 161,10 EUR
über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage
weiter auf Seite 51
[Seite 51]
NRV 2025 Plus | 51
Versicherte Leistungsarten Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
| Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 28a Abs. 1 a) aa) ARB)
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Ar-
enn der Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte
w
beitnehmer)*
Heilberufe als
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
nutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
Aktiengesellschaft).
Wohneinheit
| W ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbst genutz- versichert ist:
te Wohneinheit und alle selbst genutzten Gewerbeeinheiten
| R
echtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
(Praxen), wobei sich die vorgenannten Objekte in der Bundesrepu-
als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt
blik Deutschland befinden müssen*
nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten
mer)*
Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten*
auch versichert: | R
echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
– Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, 1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
– Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz
| R
echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,
(KWG),
deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*
– Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
licher Altersvorsorgeprodukte, | W
ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-
– Anlagen vermögenswirksamer Leistungen, republik Deutschland befindlichen privat und selbst genutzten
– private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht Wohneinheiten des Versicherungsnehmers, des ehelichen/einge-
fondsgebunden sind. tragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le-
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer- benspartners, der minderjährigen Kinder, der volljährigen Kinder,
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so- soweit sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft
wie Anhängern* leben und keiner auf Dauer angelegte Tätigkeit nachgehen*
| Gem. der in den ARB geregelten Klausel zu § 28 Vertrags-Rechts-
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
schutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe be-
Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
steht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung
ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000 EUR
rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Wa-
je Versicherungsfall
renlieferungen und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zu-
sammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätig- | S
teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
keit (Firmenvertrags-Rechtsschutz). Nicht versichert: Versiche- fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
rungsvertragsrecht, Handelsvertreterrecht. Im Vertrags- und vorausgehen (privat/gewerblich)*
Sachen-Rechtsschutz im beruflichen Bereich gilt eine Versiche-
| R
echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anlieger
rungssumme von 300.000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf
abgaben (privat/gewerblich)*
300.000 EUR im Kalenderjahr, als vereinbart (§ 5 Abs. 4 ARB)*
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* | S
ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
| Sozialgerichts-Rechtsschutz* gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht-
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten* | V
erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
| Straf-Rechtsschutz tungsgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| R
echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme: bis 750 EUR
Erbrecht
für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-
ungsanordnung nach § 1896 BGB | B
eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz und Rest-
| Daten-Rechtsschutz schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR*
| Opfer-Rechtsschutz
| R
echtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis
1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
rungsfall)*
[Seite 52]
52 | NRV 2025 Plus
| Vorsorge-Rechtsschutz* erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. 15 kW)* partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht
| Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
eintrittspflichtig sein.
Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, (Versicherungssumme:
35.000 EUR je Versicherungsfall)* | P
ersonen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge.
| R
echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Op-
fer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz) | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan- ber/ Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden. nannten selbst bewohnten Wohneinheit.
Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Erweiterung des versicherten Personenkreises
Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah- (privater Bereich) im XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
me bis 250 EUR im Kalenderjahr) Personen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder sei-
| V
erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
nem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL- Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben und
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist. an Ihrem oder seinem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
TIPP XXL-Baustein:
Versicherter Personenkreis
Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
im beruflichen Bereich:
| Sie selbst,
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
| für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
bereich
berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
| als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
selbst genutzten Gewerbeeinheiten (Praxen), und den mitversicherten Lebenspartner
| als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
Unternehmervorsorgevollmacht
Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An- mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
Reputation und Rezensionen
| P
ersonen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
Dreimal während der Vertragslaufzeit
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Website-Check
im privaten Bereich (abwählbar) sowie im beruflichen Bereich als
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
Nichtselbstständiger:
AGB-Check
im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-
folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge Wirksamkeit nach deutschem Recht.
zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sowie Anhänger, als Erwerber,
Besondere Informationen
Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer
oder Insasse von Fahrzeugen: Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
| S
ie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
ber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge- Berechnungsmethode:
nannten selbst bewohnten Wohneinheit, | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
100 %;
| Ihr
ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
| Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
ter sonstiger Lebenspartner,
Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin- | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
der), der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
tragenen Lebenspartnerschaft leben.
| u
nter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
stehende
| minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,
| im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie
[Seite 53]
NRV 2025 Plus | 53
/ Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst genutzten Gewerbe-
einheiten (Praxen)
ohne Privat-Rechtsschutz
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
(§ 28 Abs. 1 a) Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 3. bb), 4. bb) bis 7 aa), 8 bis 10., 12., 13. Abs. 4
bis 7 ARB)
Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
Beiträge je Arzt, je Praxisgemeinschaft ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB
netto netto netto netto
190 0812 ohne Beschäftigte 995,20 EUR 586,60 EUR 546,20 EUR 479,60 EUR
190 0813 bis 3 Beschäftigte 1.085,50 EUR 640,20 EUR 595,60 EUR 523,10 EUR
190 0814 bis 6 Beschäftigte 1.825,10 EUR 1.076,40 EUR 1.001,40 EUR 878,60 EUR
190 0815 bis 10 Beschäftigte 2.741,10 EUR 1.616,70 EUR 1.503,40 EUR 1.319,60 EUR
über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage
XXL-Baustein zum Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte (§ 28a Abs. 1 a) aa) ARB)
190 3200 ohne Beschäftigte 163,50 EUR 105,60 EUR 99,70 EUR 90,20 EUR
190 3201 bis 3 Beschäftigte 177,30 EUR 113,80 EUR 107,40 EUR 96,80 EUR
190 3202 bis 6 Beschäftigte 235,80 EUR 148,20 EUR 139,20 EUR 124,90 EUR
190 3203 bis 10 Beschäftigte 303,40 EUR 192,50 EUR 180,60 EUR 161,10 EUR
über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage
Kombinierbare Leistungen zum Produkt finden Sie auf folgenden | Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gewerblich)*
Seiten | Sozialgerichts-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Spezial-Straf-Rechtsschutz, Seite 36 | Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Seite 41 | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Seite 43 | Straf-Rechtsschutz
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherte Leistungsarten | Daten-Rechtsschutz
| Schadenersatz-Rechtsschutz | Opfer-Rechtsschutz
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (nicht für die im Betrieb be-
schäftigten Arbeitnehmer)* Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
(§ 28a Abs. 1 b) aa) ARB)
wenn der Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
Heilberufe als
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
Aktiengesellschaft).
nutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),
ohne Privat-Rechtsschutz,
| W
ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst genutz-
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
ten Gewerbeeinheiten (Praxen), wobei sich die vorgenannten Ob-
Wohneinheit
jekte in der Bundesrepublik Deutschland befinden müssen*
versichert ist:
| Gem. der in den ARB geregelten Klausel zu § 28 Vertrags-Rechts-
schutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe besteht | R
echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis 1.000
Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit (Firmenvertrags-
ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000
Rechtsschutz). Nicht versichert: Versicherungsvertragsrecht, Han-
EUR je Versicherungsfall
delsvertreterrecht.
Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz im beruflichen Bereich gilt | S
teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
eine Versicherungssumme von 300.000 EUR je Versicherungsfall, fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
maximiert auf 300.000 EUR im Kalenderjahr, als vereinbart (§ 5 vorausgehen (gewerblich)*
Abs. 4 ARB)*
| R
echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabga-
ben (gewerblich)*
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 54]
54 | NRV 2025 Plus
| S
ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla- Versicherter Personenkreis
gen vor Sozialgerichten vorausgehen (gewerblich)* im beruflichen Bereich:
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht* | Sie selbst,
– für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
| V
erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
– als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller
tungsgerichten vorausgehen (gewerblich)*
selbst genutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),
| V
erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung – als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-
hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist. | P
ersonen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
TIPP XXL-Baustein:
Besondere Informationen
Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
bereich
Berechnungsmethode:
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
und den mitversicherten Lebenspartner 100 %;
| Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
Unternehmervorsorgevollmacht
Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
Reputation und Rezensionen
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
Dreimal während der Vertragslaufzeit
Website-Check
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
AGB-Check
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
Wirksamkeit nach deutschem Recht.
[Seite 55]
NRV 2025 Plus | 55
/ Rechtsschutz für Vereine
(§ 24 Abs. 1 b), 2 a), 3 bis 4 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir eingetragenen Vereinen in Deutschland an, deren Zweck weder auf einen eigenen wirt-
schaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen der Mitglieder gerichtet ist. Diese Versicherung
schützt den Verein und die Mitglieder, die für den Verein tätig sind vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen der
Tätigkeit für den Verein entstehen können.
Beispiele: Sportvereine ohne Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler oder -trainer, Geselligkeitsvereine, Gesangs- und Musikvereine, Laienspiel-
gruppen, wissenschaftliche Vereine, Schach-, Billard- und Kegelklubs, Sanitätsvereine, Heimat-, Trachten- und Karnevalsvereine, Ballspiel-,
Ruder-, Segel-, Schwimm-, Turn-, Radfahr-, Schwerathletik-, Fecht-, Eis- und Wintersportvereine, Golf- und Reitklubs, Flugsport- und Motor-
sportvereine, Schützenvereine und freiwillige Feuerwehren, Hundesportvereine.
Rechtsschutz für Vereine
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB 500 EUR SB
netto netto netto netto
190 0411 bis 200 Mitglieder/Beschäftigte 166,70 EUR 118,40 EUR 102,80 EUR 92,90 EUR
190 0814 über 200 Mitglieder/Beschäftigte
je Mitglied/Beschäftigten 0,94 EUR 0,65 EUR 0,54 EUR 0,47 EUR
Versicherte Leistungsarten Besondere Informationen
| Schadenersatz-Rechtsschutz | Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrneh-
| Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)* mung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber,
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen.
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angele-
| D
er Beitrag richtet sich nach der Gesamtzahl der aktiven und pas-
genheiten*
siven Mitglieder und der sonstigen vom Verein beschäftigten Per-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
sonen.
| Straf-Rechtsschutz
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Daten-Rechtsschutz
JURCASH: Professionelles und kostengünstiges
| Opfer-Rechtsschutz
Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.
Versicherter Personenkreis
Für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben: www.jurcash.de
| Verein,
| gesetzliche Vertreter,
| Angestellte für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben,
| V
ereinsmitglieder für jede Tätigkeit, die nach der Satzung dem Ver-
einszweck dient.
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 56]
56 | NRV 2025 Plus
/ Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
(§ 27 ARB)
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Landwirten an, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und Beiträge an die land-
wirtschaftliche Berufsgenossenschaft leisten und keine Gewerbesteuer abführen. Die Versicherung schützt vor dem Kostenrisiko
aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb und im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Al-
tenteiler, die Familien der Betriebsinhaber und der Hoferben sind mitversichert, wenn sie auf dem Hof leben.
Versicherbar sind nur Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Nebenbetriebe (z. B. Brauereien, Brennereien, Molkereien, Gastwirtschaften) sind gesondert zu versichern.
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB
netto
je ha Mindestbetrag je ha netto je ha netto
190 0320 bis 10 ha 317,20 EUR – 305,10 EUR – 264,50 EUR
190 0321 bis 30 ha 14,83 EUR 386,90 EUR 14,59 EUR 305,10 EUR 12,56 EUR 264,50 EUR
190 0322 bis 50 ha 11,51 EUR 505,50 EUR 11,28 EUR 441,40 EUR 9,66 EUR 382,40 EUR
190 0323 bis 75 ha 10,21 EUR 648,40 EUR 9,83 EUR 563,60 EUR 8,52 EUR 488,60 EUR
190 0324 bis 100 ha 9,01 EUR 787,60 EUR 8,52 EUR 766,40 EUR 7,52 EUR 664,40 EUR
190 0325 über 100 ha 7,72 EUR 1.094,40 EUR 7,52 EUR 887,80 EUR 6,53 EUR 770,00 EUR
XXL-Baustein zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
190 1320 bis 10 ha – 70,60 EUR – 67,70 EUR – 61,90 EUR
190 1321 bis 30 ha 3,23 EUR 72,80 EUR 3,11 EUR 67,70 EUR 2,64 EUR 61,90 EUR
190 1322 bis 50 ha 2,28 EUR 92,80 EUR 2,10 EUR 88,30 EUR 1,99 EUR 79,40 EUR
190 1323 bis 75 ha 1,91 EUR 112,60 EUR 1,82 EUR 106,90 EUR 1,69 EUR 95,60 EUR
190 1324 bis 100 ha 1,66 EUR 145,00 EUR 1,58 EUR 137,00 EUR 1,26 EUR 122,10 EUR
190 1325 über 100 ha 1,29 EUR 168,20 EUR 1,23 EUR 155,20 EUR 1,09 EUR 137,80 EUR
Berechnungshinweis zum Beitrag:
ie Beitragsberechnung richtet sich nach der Hektargröße des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, wobei folgende Flächen-
D
größen addiert werden:
– eigene, selbst bewirtschaftete Flächen,
– fremde, zum Betrieb hinzugepachtete Flächen,
– verpachtete Flächen.
ie Gesamtfläche ist nach folgender Staffel umzurechnen:
D
– Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinanbauflächen, Baumschulen, Wiesen: 100 %;
– Wald und Park: 50 %;
– Heide, Moor, Gewässer und Ödland bleiben unberücksichtigt.
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.
| Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis
[Seite 57]
NRV 2025 Plus | 57
Versicherte Leistungsarten | R
echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
| Schadenersatz-Rechtsschutz mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme bis 750 EUR
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die Arbeitnehmer des Versiche- für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*
rungsnehmers)*
| B
eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz und Restschuld-
befreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je Versiche-
Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche rungsfall)*
Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
| R
echtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis
Aktiengesellschaft).
1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
rungsfall)*
| W ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für in der Bundesre-
publik Deutschland befindliche land- oder forstwirtschaftlich ge- | Vorsorge-Rechtsschutz*
nutzte Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile)*
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
auch versichert: | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz)* Gesamtjahreseinkommen:
– Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Bis 50.000 EUR, (Versicherungssumme: 35.000 EUR je Versiche-
– Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz rungsfall)
(KWG),
| Cross-Compliance (für Betriebe bis 100 ha)*
– Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
licher Altersvorsorgeprodukte, | F
lurbereinigung, Raumordnungs- und Umlegungsverfahren, Ent-
– Anlagen vermögenswirksamer Leistungen, eignung (nicht die im Baugesetzbuch geregelten Angelegenhei-
– private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht ten!)*
fondsgebunden sind.
| R
echtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
30 kW)*
ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-
wie Anhängern* | R
echtsschutz für den Versicherungsnehmer im Verkehrsbereich im
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* Rahmen einer auf fremden Betrieben durchgeführten selbststän-
| Sozialgerichts-Rechtsschutz* digen Tätigkeit als Landwirt ohne eigene Arbeitnehmer
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
| I m Vertrags-Rechtsschutz: Die vorübergehende Vermietung von bis
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht-
zu 20 Betten
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | R
echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Op-
| Straf-Rechtsschutz fer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Erbrecht privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu- Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
ungsanordnung nach § 1896 BGB besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines
| Daten-Rechtsschutz Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-
| Opfer-Rechtsschutz me bis 250 EUR im Kalenderjahr)
| V
erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
(§ 27a ARB)
von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
| R
echtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen als Arbeitnehmer bis Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt nicht für die beim
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitnehmer)*
Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| R
echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
1.000 EUR je Versicherungsfall (betriebsbezogen)*
| R
echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen, Versicherter Personenkreis
deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet* | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
ber des landwirtschaftlichen Betriebes,
| S
teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten | I hr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
vorausgehen (privat/betriebsbezogen)* ter sonstiger Lebenspartner,
| W
ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes- | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
republik Deutschland befindlichen selbst genutzten Wohneinhei- der),
ten (privat)*
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
| R
echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anlieger und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
abgaben (privat/betriebsbezogen)* auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
| S
ozial-Rechtsschutz auch auch in Widerspruchsverfahren, die den
tragenen Lebenspartnerschaft leben.
Klagen vor Sozialgerichten vorausgehen*
| V
erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
tungsgerichten vorausgehen (privat)*
* nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis
[Seite 58]
58 | NRV 2025 Plus
| u
nter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners Besondere Informationen
stehende | Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
– minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder, einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann
– im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an- versichert, wenn sich diese auf den land- oder forstwirtschaftlichen
vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst- Betrieb bezieht.
malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
| A
ltenteiler ist, wer überwiegend von Geld/Naturalleistungen aus
und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb lebt, dessen Inha-
dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
ber er früher war und dessen Wohnsitz sich auf diesem Betrieb be-
partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
findet. Wesentliches Indiz für die Altenteiler-Eigenschaft ist der
hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht
Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für
eintrittspflichtig sein.
Landwirte (GAL).
| M
iteigentümer, Hoferbe und Altenteiler, die im Betrieb des Versi-
| W
ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht auch für Wohn-
cherungsnehmers tätig und dort wohnhaft sind, deren eheliche,
einheiten auf den Grundstücken des land- oder forstwirtschaftli-
eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Le-
chen Betriebes, die von Ihnen und/oder den mitversicherten Per-
benspartner und deren minderjährige Kinder,
sonen bewohnt werden.
| o
ben genannte Personen im privaten Bereich, im beruflichen Be-
| M
itversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften
reich als Landwirt und für die Ausübung nichtselbstständiger
beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert,
Tätigkeiten,
wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß §§ 21, 23, 25, 26,
| o
ben genannte Personen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter 27 oder 28 ARB bei der NRV abgeschlossen wird.
oder Leasingnehmer von Pkw, Kombis, Krafträdern sowie land-
| Für den Anschlussvertrag gelten keine Wartezeiten.
oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen sowie als Fahrer
oder Insassen von Fahrzeugen, | N
icht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschi-
nen sind ohne Beitragsberechnung mitversichert.
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb.
| D
ie Verpachtung ganzer land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe
| Z
um versicherten Personenkreis zählen auch Personen in ihrer
ist im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gesondert zu
versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte In-
versichern. Auf das Erfordernis der Zugehörigkeit einer landwirt-
sassen der auf die oben genannten Personen zugelassenen oder
schaftlichen Berufsgenossenschaft und auf das Erfordernis der an-
auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
teiligen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen kann verzichtet wer-
Motorfahrzeuge sowie Anhänger.
den.
Erweiterung des versicherten Personenkreises im XXL-Bau- | D
ie vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten (im XXL-Bau-
stein (§ 27a ARB) stein bis zu 20 Betten) im vom Versicherungsnehmer ständig
genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste („Ferien auf
Personen, die mit Ihnen oder mit Ihrem eingetragenen oder im Ver-
dem Bauernhof“) ist mitversichert, wenn jeder einzelne Mietver-
sicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner verwandt
trag nicht über eine längere Dauer als 1 Jahr abgeschlossen wird.
oder verschwägert sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemein-
schaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen leben und
an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
TIPP XXL-Baustein:
Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
bereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
und den mitversicherten Lebenspartner
Reputation und Rezensionen
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
Dreimal während der Vertragslaufzeit
Website-Check
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
AGB-Check
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
Wirksamkeit nach deutschem Recht.
JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.
www.jurcash.de
[Seite 59]
NRV 2025 Plus | 59
/ Spezial-Straf-Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Landwirten an, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und Beiträge an die landwirt-
schaftliche Berufsgenossenschaft leisten und keine Gewerbesteuer abführen. Die Versicherung schützt vor dem Kostenrisiko aus Straf-
verfahren, die auch wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen Straftat eingeleitet wurden und die im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für den landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Die Straf-Rechtsschutzversicherung enthält erweiterte Leistungen.
| zusätzlich wählbar zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz für die berufliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb
(§ 27 ARB).
| Es gelten die Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025 Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen.
| Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR. Zahlungen für Sie selbst und für
mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer
Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 EUR.
| Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Spezial-Strafrechtsschutz ohne SB 150 EUR SB 250 EUR SB
netto netto netto
180 1400 bis 10 ha 225,40 EUR 210,20 EUR 192,70 EUR
180 1401 bis 30 ha 282,70 EUR 263,60 EUR 241,20 EUR
180 1402 bis 50 ha 338,50 EUR 315,70 EUR 289,40 EUR
180 1403 bis 75 ha 451,80 EUR 421,20 EUR 386,60 EUR
180 1404 bis 100 ha 565,00 EUR 526,70 EUR 483,40 EUR
je ha Mindestbetrag je ha Mindestbetrag je ha Mindestbetrag
180 1405 über 100 ha 5,15 EUR 565,00 EUR 4,80 EUR 526,70 EUR 4,38 EUR 483,40 EUR
Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis:
| Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich:
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| S
ie als Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes und
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
ter sonstiger Lebenspartner,
und zwar für
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungswid- | i m Versicherungsschein genannte, in Ihrem Betrieb tätige und dort
rigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Verstoßes, wohnhafte Mitinhaber sowie deren eheliche, eingetragene oder im
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je- Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz
| Ihre im Versicherungsschein genannte und im Betrieb wohnhafte
erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi-
Altenteiler und deren eheliche, eingetragene oder im Versiche-
cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten.
rungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
| Ihre im Versicherungsschein genannte und im Betrieb wohnhafte
Versicherungsschutz bleibt bei rechtskräftigem Strafbefehl
Hoferben und deren eheliche, eingetragene oder im Versiche-
bestehen
rungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR, | Ihre im Betrieb beschäftigte Personen.
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme
und Vernehmung, Besondere Informationen
| die Firmenstellungnahme, | Versicherungsschutz besteht nicht
| die Zeugenbeistandschaften, | beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden Ab-
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs- sprachen,
und Sozialgerichtsverfahren, | beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließlich
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren, eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
| die Übernahme der angemessenen Vergütung des Rechtsanwalts verletzt zu haben,
auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des | für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
§ 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
| angemessene Kosten notwendiger Reisen, der versicherten Personen wird,
und des Rechtsanwalts,
| Die Beitragsberechnung richtet sich nach der ha-Größe (siehe Seite 56)
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.
| Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
| Laufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.
Hinweis | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
[Seite 60]
60 | NRV 2025 Plus
/ IDD Informationen
IDD-Informationen zur Rechtsschutzversicherung Risikoträger:
NRV Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Produktfreigabeverfahren Sitz: Mannheim
Die NRV-Versicherungsgesellschaft AG verfügt über ein Produktfrei- Vorsitzende des Aufsichtsrates: Christine Kaaz
gabeverfahren, das bei Neukonzeption und wesentlichen Änderun- Vorstand: Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener
gen bestehender Produkte greift. Im Rahmen dieses Verfahrens Amtsgericht Mannheim HRB 179
bestimmt die NRV im Einklang mit ihrer Vertriebsstrategie stehende UST-IdNr. DE 143837211
Zielmärkte für ihre Produkte und bewertet dabei auch Risiken für
den jeweiligen Zielmarkt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die wesentlichen Informationen, die Sie benötigen, um die Produkte, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich
die Zielmärkte und die Risiken zu verstehen, erhalten Sie auf unserer Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Website unter www.nrv-rechtsschutz.de/downloads. Sie haben die Möglichkeit, sich bei Unstimmigkeiten mit
einer Beschwerde dorthin zu wenden.
In den Beiträgen zum Versicherungsprodukt sind die Abschluss-, die
Vertriebs- und die Verwaltungskosten enthalten.
Die NRV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auch
zur Erfüllung Ihrer eigenen gesetzlichen Pflichten dienen. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:
Unser Unternehmen nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Ver-
braucherschlichtungsstelle „Ombudsmann für Versicherungen“teil.
Vertriebsstrategie
Als Verbraucher können Sie damit auf Grundlage der Verfahrensord-
Der Vertrieb der Produkte der NRV erfolgt durch:
nung des Versicherungsombudsmanns (VomVO) das kostenlose au-
| D
ie Ausschließlichkeitsorganisation persönlich und/oder online ßergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
über die Beratungstechnologien der Konsorten oder den NRV Sa-
Den Ombudsmann für Versicherungen erreichen Sie wie folgt:
lespoint (www.nrv-salespoint.de)
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei)
| Die Maklerorganisationen, d.h. durch Makler bzw. Maklerverbünde/
Maklerorganisationen, oder durch Mehrfachagenten Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine
Verbindung zu 0800erNummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem
Ausland anrufen, erreichen Sie den Ombudsmann kostenpflichtig
Der Verkauf der Produkte soll an den definierten Zielmarkt
unter +49 30 20605899.
erfolgen.
Oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. (Unter
Zielmarkt dieser Internetadresse finden Sie auch einen Auszug der VomVO)
Die Rechtsschutzprodukte im Tarif für Firmen und Selbstständige
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei)
sind für alle in Deutschland ansässige selbstständig oder freiberuf-
Post: Versicherungsombudsmann e.V. Leipziger Str. 121
lich tätige Personen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Klein-
10117 Berlin
und mittelständisches Gewerbe konzipiert. Soweit der Privatbereich
EMail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
versichert ist, muss der Wohnsitz in Deutschland sein.
Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen
Wesentliche Produktmerkmale Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den
Die wesentlichen Produktmerkmale entnehmen Sie Rechtsweg zu beschreiten.
| dem IPID (Informationsblatt zu Versicherungsprodukten) Online-Streitbeilegung nach Art. 14 der EU Verordnung Nr. 524/2013
(ODR-Verordnung): Die EU-Kommission stellt eine benutzerfreund-
| u
nd unseren Leistungsspektren/Werbematerialien unter
liche Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen
www.nrv-rechtsschutz.de/downloads
Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der
online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (OS-Plattform), be-
reit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:
https://webgate.ec.europa.eu/odr.
[Seite 61]
Tarif F NRV 2025 Plus Stand 12/2024
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25 | 68165 Mannheim
Telefon 0621 4204-888 | Telefax 0621 4204-180
info@ nrv-rechtsschutz.de | www.nrv-rechtsschutz.de
Volltext aufklappen: NRV Leistungsübersicht ARB NRV 2025 Plus (§§ 21 bis 24 und 28)
[Seite 1]
Leistungsspektrum Neue Rechtsschutz-
Versicherungsgesellschaft
NRV 2026 Plus
Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Telefon 0621 4204-888
für Firmen und Selbstständige Telefax 0621 4204-180
info@ nrv-rechtsschutz.de
www.nrv-rechtsschutz.de
in Kooperation mit:
[Seite 2]
/ Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus folgende Kosten:
| Anwalts- und Gerichtskosten fahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf-
und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
| Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
| Reisekosten
| K
osten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme
bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.
bis 200.000 €)
| Anwalt auf Rädern
| M
ediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem
Die NRV trägt die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgel-
Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch insgesamt nicht
der eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zugelassenen
mehr als 4.000 €.
Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt aufgrund Unfalls,
| K
osten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht selbst aufsuchen kön-
(Kostenübernahme bis 200.000 €) bei Kauf, Reparatur von Kraft- nen.
/ Die Vorteile der NRV
| JURCALL | Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
anwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten. meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich und im Zusammen-
hang mit nichtselbstständigen Tätigkeiten besteht sogar weltweiter
| JURCASH
Versicherungsschutz.
Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in allen
Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. | Kautionsstellung bei Strafverfahren
Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kaution,
| Mediation
um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnahmen zu
ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt
verschonen.
lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten,
der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers ein- | Folgeereignistheorie
nimmt. Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungs-
| Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Me- falles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt.
diator kümmert sich um die Konfliktlösung. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert.
| Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Der Vorteil: Voraussetzung: Sie haben den XXL-Baustein mindestens 5 Jahre
Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konflikt- mitversichert. Weitere Voraussetzung siehe §§ 21a, 28a, 29a ARB.
lösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbst-
| Einjahresregel
beteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in
Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vor-
mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste Ursa-
aussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben
che vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Versiche-
in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der NRV gemeldet. Nach
rungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber länger
weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von die-
als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, bleibt
sem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren.
diese unberücksichtigt.
| Leistungs-Update-Garantie
| Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen
Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, so-
automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif
lange sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebens-
2010).
gemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche
| Unbegrenzte Deckungssumme Tätigkeit ausüben.
Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe-
| Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
grenzter Höhe übernommen. Ausnahme: Spezial-Straf-Rechts-
Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
schutz, Firmenvertrags-Rechtsschutz.
reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
| Wartezeit nur 2 Monate Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte beruf-
Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist liche Tätigkeit ausüben.
der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des
| Sichere Kapitalanlagen mitversichert
Versicherungsschutzes.
| Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
| Keine Wartezeit im Verkehrsbereich | Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
Voraussetzung: Der XXL-Baustein ist mitversichert. | Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz
(KWG),
| Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel
| Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder
Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi-
betrieblicher Altersvorsorgeprodukte,
cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher
| Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
nicht versicherten Leistungsarten.
| private Renten- und Lebensversicherungen, die nicht fondsge-
| Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden bunden sind.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im
Ausland ereignen. | R
isikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonsti-
| All-In Kombi
gen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 €.
Das Rundumpaket für Selbstständige/Firmen mit XXL-Baustein,
dem Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und mit dem Spe-
zial-Straf-Rechtsschutz im beruflichen und privaten Bereich
[Seite 3]
Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten
Privater Bereich für weitere
Grundstücks-Rechtsschutz
Vertrags- und Sachenrecht
Verwaltungs-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Inhaber/Geschäftsführer
Ordnungswidrigkeiten-
Standes-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Leistungsarten
Daten-Rechtsschutz
Opfer-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
in Verkehrssachen
Rechtsschutz für
Rechtsschutz im
Disziplinar- und
Grundangebot
Wohnungs- und
Schadenersatz-
Sozialgerichts-
Hilfsgeschäfte
vor Gerichten
vor Gerichten
Rechtsschutz
Rechtsschutz
Rechtsschutz
Ergänzungsangebot
Spezial-
Rechtsschutzpakete
Verkehrs-Rechtsschutz (§21 ARB)
Fahrer-Rechtsschutz (§22 ARB)
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(§23 ARB)
Berufs-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz ²
(§24 ARB)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
1 1
² 1
(§28 ARB) – Spezial-Rechtsschutz
¹ im privaten Bereich ² im beruflichen Bereich
Die Spezialangebote mit besonderem Leistungsumfang
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen | Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
| JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz | Firmenvertrags-Rechtsschutz
| Spezial-Rechtsschutz für Ärzte | Neu: Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Versichert sind nicht nur die gerichtlichen Auseinandersetzungen
| Rechtsschutz für Vereine
mit Kunden sondern z.B. auch mit Zulieferern
Die Leistungsarten
| Schadenersatz-Rechtsschutz | Arbeits-Rechtsschutz*
für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund er- z. B. um eine Klage in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach
littener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Ver- außerordentlicher Kündigung eines Mitarbeiters wegen unent-
schulden anderer, z. B. entgangener Gewinn, Krankenhaus- und schuldigten Fehlens abzuwehren.
Arztkosten oder Schmerzensgeldansprüche.
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Straf-Rechtsschutz z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Archi-
für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper- tekten, Apothekern oder Ärzten.
verletzung, z. B. weil ein Passant durch lose Teile eines Baugerüs-
| Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
tes verletzt wurde.
in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wenn im privaten Bereich z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwal-
auch bei Park- und Halteverstöße, wenn Ihnen eine Eintragung in tungsgericht angefochten wird.
das deutsche Fahreignungsregister droht und zugleich keine Ein-
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-
stellung des Verfahrens nach § 25a StVG (Einstellung des Verfah-
und Erbrecht
rens wegen Nichtermittlung des Kfz-Führers) erfolgt.
bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer
z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah- Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht,
lungsbescheid des Finanzamtes. wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung
notwendig ist.
| Opfer-Rechtsschutz
wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte, | Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen*
als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 750 €/Jahr)
als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschä-
| Daten-Rechtsschutz*
digungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich oder wenn als Verletzter
z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder
oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird.
Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
| Sozialgerichts-Rechtsschutz*
| Spezial-Straf-Rechtsschutz gem. Sonderbedingungen
z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche
für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Steuerhinter-
Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet.
ziehung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Betrug. Auch beim
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* Vorwurf eines Verbrechens. Keine Kostenrückerstattung bei
z. B. um eine grundlos drastisch erhöhte Nebenkostenabrechnung rechtskräftigem Strafbefehl.
für das Gewerbeobjekt anzufechten.
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte*
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Versicherungs-
für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Ver- schutz in unmittelbaren Zusammenhang mit speziellen berufsspe-
trägen des täglichen Lebens im privaten Bereich, z. B. Kauf- oder zifischen Hilfsgeschäften und eingekauften Dienstleistungen (vgl.
Reparaturverträgen. Tarif Firmen und Selbstständige Seite 41).
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* | Wenn der XXL-Baustein mitversichert ist: Verzicht auf die
z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangung, Ent- Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung der Angele-
zug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins. genheit durch Erstberatung
Voraussetzung: Die Beratung wurde durch einen von der NRV ver-
mittelten Rechtsanwalt durchgeführt.
* 2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2026 Plus
[Seite 4]
Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen vermitteln wir, solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten.
Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner
wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht
vorgesehen.
Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis-
tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich.
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Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
JURCALL-Leistungen: mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
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ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten: Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
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