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Versicherungsmakler / Firmenrechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

NRV Neue Rechtsschutz NRV Firmenvertrags: die Bedingungen im Volltext

Zusatzpaket für gerichtliche Streitigkeiten über eigene Warenlieferungen und Dienstleistungen an Kunden bis 100.000 Euro, mit 500 Euro Selbstbeteiligung, nur für gelistete Betriebsarten.

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Ich ermächtige NRV Neue Rechtsschutz, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von NRV Neue Rechtsschutz auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt NRV Neue Rechtsschutz mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei NRV Neue Rechtsschutz einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif NRV Firmenvertrags-Rechtsschutz (Zusatzbaustein) von NRV Neue Rechtsschutz (Firmenrechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an NRV Neue Rechtsschutz weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfallja, bis 100.000 €„Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahresja, bis 100.000 €„maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Darlehen für eine Strafkautionnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall500 €„versichert ab Gerichtsverfahren mit 500 € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall,“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag)nicht geregelt
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungnicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereichja„Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerländern (§ 6 Abs. 1 ARB).“Allgemeine Tarifbestimmungen, Seite 7
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnja„Die Wartezeit beträgt zwei Monate und zwar bei folgenden Leistungsarten:“Allgemeine Tarifbestimmungen, Seite 7
Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern)nicht geregelt
Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten)ja„Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz“Allgemeine Tarifbestimmungen, Wartezeit, Seite 7
Wartezeit im Steuerrechtnicht geregelt
Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobiliennicht geregelt
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachennicht geregelt
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselja„Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten.“Die Vorteile der NRV, Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel, Seite 2
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)ja„Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.“§ 4 Abs. 2, Seite 25

Leistungsarten für den Betrieb

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger)nicht geregelt
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis)nicht geregelt
Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betriebnicht geregelt
Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung)nicht geregelt
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrennicht geregelt
Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern)nicht geregelt
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrennicht geregelt
Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen)nicht geregelt
Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen)nicht geregelt
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht)nicht geregelt
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb)nicht geregelt
Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO)nicht geregelt
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht)nicht geregelt
Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn)nicht geregelt

Zusatzbausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern)ja, bis zur Versicherungssumme„gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert)ja, bis 100.000 €„Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €,“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungennicht geregelt
Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum)nicht geregelt
Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeugenicht geregelt
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familienicht geregelt
Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betriebja, bis zur Versicherungssumme„Der Auftraggeber verlangt Nachbesserung. Auftraggeber will den Preis mindern.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Schadenbeispiel, Seite 2
Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht)nicht geregelt
Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen)nicht geregelt
Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferantennicht geregelt

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatornicht geregelt
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallja„Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.“Die Vorteile der NRV, JURCALL, Seite 2
Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwaltnicht geregelt
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis 200.000 €„Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme bis 200.000 €)“Die Leistungen der NRV, Seite 2
Übersetzer- und Dolmetscherkostennicht geregelt
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)ja„Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme“§ 5 Abs. 3 d), Seite 28
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenein„Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.“§ 5 Abs. 3 b), Seite 27
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausnein„maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts“§ 5 Abs. 1 a), Seite 27
Freie Anwaltswahlja„Den Rechtsanwalt können Sie auswählen.“§ 17 Abs. 3, Seite 4
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtja„des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend“§ 3a Abs. 2, Seite 25

Versicherter Betrieb und Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie)ja„gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die der Versicherungsnehmer in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringt.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung)ja„umsatz in Mio. EUR“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialennicht geregelt
Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmernicht geregelt
Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelungnicht geregelt
Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste)ja„Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Baunebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß Tarif.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar)ja„als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung)ja„Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen“§ 3 Abs. 2 c), Seite 23
Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechtnicht geregelt
Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bauleistung ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung)ja„wenn der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt ist.“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälleja„ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat“§ 3 Abs. 5, Seite 24
Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahrennicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdja, bis 750 €„untergrenze netto 0,25 750 EUR“Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällenja„Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.“§ 13 Abs. 2, Seite 32
Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabersja„Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.“§ 4 Abs. 3 b), Seite 25
Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsartja„Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen.“§ 11, Seite 31
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt wird.“Informationsblatt, Seite 17
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: NRV Firmenvertrags-Rechtsschutz 2025
[Seite 1] Firmenvertrags-Rechtsschutz Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL Stand: NRV 2025 PLUS www.nrv-rechtsschutz.de [Seite 2] Firmenvertrags-Rechtsschutz » Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle. Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €, » als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28 NRV 2025 PLUS, » es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz, » versichert ab Gerichtsverfahren mit 500 € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall, » gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienst- leistungen, die der Versicherungsnehmer in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringt. Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bauleistung ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist. » Nicht versichert: Streitigkeiten aus Versicherungs- verträgen und Handelsvertreterrecht und wenn der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversiche- Firmenvertrags-Rechtsschutz rung anspruchsberechtigt ist. » Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Bau­ nebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß Absicherung gegen Streitigkeiten aus Tarif. Verträgen mit Kunden 500 EUR SB Jahresbrutto­ Streitwert- » Schadenbeispiel: Unser VN verlangt vom Auftrag- umsatz in Mio. EUR untergrenze netto geber aufgrund der erbrachten Leistung seinen Lohn. Dieser ist jedoch der Auffassung, dass die 0,25 750 EUR 650,40 EUR Leistung mangel­haft ausgeführt wurde und verwei- 0,50 750 EUR 870,10 EUR gert die Zahlung. Es kann zum Rechtsstreit kommen 0,75 1.000 EUR 1.118,70 EUR wegen: 1,00 1.000 EUR 1.356,00 EUR → Der Auftraggeber verlangt Nachbesserung. 1,25 1.500 EUR 1.548,10 EUR → Auftraggeber will den Preis mindern. 1,50 1.500 EUR 1.762,80 EUR → Auftraggeber will Rückabwicklung des ge- 1,75 2.000 EUR 1.966,20 EUR samten Auftrages und die Anzahlung zurück. 2,00 2.000 EUR 2.158,30 EUR → Auftraggeber verlangt Schadenersatz und will eine andere teurere Firma beauftragen. 2,50 2.500 EUR 2.339,10 EUR 3,00 2.500 EUR 2.508,60 EUR 3,50 3.000 EUR 2.655,50 EUR Ein Party-Service hat eine Hochzeitsgesellschaft 4,00 3.000 EUR 2.813,70 EUR beliefert. Die Rechnung für das Catering beläuft sich 4,50 4.000 EUR 2.960,60 EUR auf 8.500 €. Die Auftraggeber zahlen diese Rechnung 5,00 5.000 EUR 3.107,50 EUR nicht, da zwei Gästen von 150 Gästen nach der Hoch- zeitsfeier übel geworden ist. Den genannten Jahresbeiträgen ist die Versicherungssteuer von aktuell 19 % hinzuzurechnen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die Nettobeiträge gewährt. 1. Ihr Anwalt am Telefon: 2. der Inkassoservice: Anrufen und Bescheid wissen Schon vorgerichtliche unstreitige Ansprüche sichern Und wenn alle Stricke reißen: → Firmenvertrags-Rechtsschutz: Für den Rechtsstreit vor Gericht! www.nrv-rechtsschutz.de [Seite 3] Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL » Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle. Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €, » als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28, » es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, » versichert ab Gerichtsverfahren mit 10 % der Kosten als Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall, mindestens jedoch 500 € Selbstbeteiligung, » gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/ oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit. Hierzu zählen nicht nur die Auseinandersetzungen mit den Kunden des Versicherungsnehmers sondern z. B. auch die gerichtliche Auseinandersetzung des Versicherungsnehmers mit einem Zulieferer, der dem Versicherungsnehmer mangelhafte Ware verkauft hat oder auch solche wegen einer fehlgeschlagenen Reparatur einer Maschine, die der Versicherungsnehmer für die Herstellung seiner Ware benötigt. » Nicht versichert: Streitigkeiten aus Versicherungs- Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL verträgen und Handelsvertreterrecht und wenn der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversiche- 10 % rung anspruchsberechtigt ist. Absicherung gegen Streitigkeiten aus der Kosten, Verträgen mit Kunden und darüber mindestens » Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Bau­ hinaus z. B. auch mit Lieferanten 500 EUR SB nebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß Jahresbrutto­ Streitwert- Tarif. umsatz in Mio. EUR untergrenze netto » Schadenbeispiel: Unser VN ist Unternehmer und 0,25 750 EUR 1.300,80 EUR möchte für eine gewisse Zeit seinen erhöhten 0,50 750 EUR 1.740,20 EUR Bedarf an Arbeits­kräften in der Produktion mit 0,75 1.000 EUR 2.237,40 EUR Leih-Arbeitskräften eines Personalleasingunter- nehmen decken. Schon bald ist unser VN mit dem 1,00 1.000 EUR 2.712,00 EUR Leiharbeitskräften überhaupt nicht zufrieden. Sie 1,25 1.500 EUR 3.096,20 EUR melden sich sehr häufig krank oder erscheinen zu 1,50 1.500 EUR 3.525,60 EUR spät oder überhaupt nicht zur Arbeit. Unser VN 1,75 2.000 EUR 3.932,40 EUR möchte deshalb den Vertrag mit dem Personallea- 2,00 2.000 EUR 4.316,60 EUR singunternehmen sofort beenden. Damit ist der Personalleasingunternehmer nicht einverstanden. 2,50 2.500 EUR 4.678,20 EUR Er beharrt auf Einhaltung der vereinbarten Kündi- 3,00 2.500 EUR 5.017,20 EUR gungsfristen. Die Angelegenheit geht vor Gericht. 3,50 3.000 EUR 5.311,00 EUR 4,00 3.000 EUR 5.627,40 EUR 4,50 4.000 EUR 5.921,20 EUR 5,00 5.000 EUR 6.215,00 EUR Den genannten Jahresbeiträgen ist die Versicherungssteuer von aktuell 19 % hinzuzurechnen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die Nettobeiträge gewährt. 1. Ihr Anwalt am Telefon: 2. der Inkassoservice: Anrufen und Bescheid wissen Schon vorgerichtliche unstreitige Ansprüche sichern Und wenn alle Stricke reißen: → Firmenvertrags-Rechtsschutz: Für den Rechtsstreit vor Gericht! www.nrv-rechtsschutz.de [Seite 4] Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz (1/2) Bei den nachfolgend aufgeführten Betriebsarten kann der Firmenvertrags-Rechtsschutz eingeschlossen werden. Bei den Betriebsarten mit dem Vermerk „Direktionsanfrage“ kann ein Einschluss nur nach unserer Zustimmung erfolgen.  A bdichtungshandwerk  Galvanotechnik  A kustikbau  Gartenbaubetrieb  A nwendungsentwicklung  Gärtnerei (Web und Mobile/Webdesign) Direktionsanfrage  Gas-/Wasser-/Heizungsinstallation  Aufzugsbau (nur Montage)  Gasinstallation  Gastronomie  Bäckerei/Konditorei  Gaststätte  Baumschule  Gerüstbau/-verleih  Bauschlosserei  Getränkehandel  Bauspenglerei  Gipser  Bautenschutz  Glasbe-/-verarbeitung  Bestatter, Beerdigungsinstitut  Glaserei  Betonbearbeitung/-herstellung  Graphischer Betrieb  Betonwerk  Blitzschutzbau (nur Montage)  Heilpädagoge  Blumengeschäft/Blumenhandel  Heizungs-/Lüftungsbau/-installation  Bodenleger  Heizungsbau/-installation  Brauerei  Heizungsinstallation  Brennerei  Heizungspflege  Buchhandel  Holzbe- und -verarbeitung  Holzhandel  Café  Holzschutz  Chemische Reinigung  Hotel  Hotel, Pension  Dachdecker  Datenverarbeitung und Webhosting  Imbiss  Dekorateur  Industrieanstrich  Drechslerei  Isolierhandwerk  Dreherei  IT-Dienstleistung Direktionsanfrage  Drogerie  IT-Services und Beratung Direktionsanfrage  Druckgewerbe  IT-Systemelektronik Direktionsanfrage  EDV-Beratung Direktionsanfrage  Jalousienbau (nur Montage)  EDV-Schulung Direktionsanfrage  Juwelier  Elektro- und Sanitärinstallation  Elektroinstallation  K affeerösterei  Elektronik für Informations- und  Kelterei und Kellerei Systemtechnik  Direktionsanfrage  Kfz-Handel mit/ohne Werkstätten  Elektrotechnik (Herstellergebunden) Direktionsanfrage  Erdgewinnung  Kfz-Werkstätten  E strichleger (Herstellergebunden) Direktionsanfrage  K iesgewinnung  Fahrstuhlbau (nur Montage)  Klempnerhandwerk  Fassadenbau  Klimahandwerk  Feinmechanischer Betrieb  Klimatechnik  Fensterbau (nur Montage)  Fitnesscenter  L ackierer (kein Kfz-Lackierer)  Flaschnerei  L and- und Forstwirtschaft  Fliesenleger  L andschaftsbau/Landschaftspflege  Forstwirtschaft  L andwirtschaft  Friseur  Lebensmittelhandel/-handwerk  Fugentechnik  Lederwarenhandel  Fuger  Lotterieannahmestelle www.nrv-rechtsschutz.de [Seite 5] Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz (2/2)  Maler  Markisenbau (nur Montage)  Tabakwarenhandel  Maurerhandwerk  Tanzschule (ohne Rohbauerstellung)  Tapezierer  Mediendesign Game & Animation Direktionsanfrage  Textilwarenhandel  Messebau  Treppenbau (nur Montage)  Metallbe- und -verarbeitung  Trockenbau (kein Hochbau)  Metzgerei  Türenbau (nur Montage)  Möbelherstellung und -montage  Mühlenbetrieb  Übersetzungsbüro  Musikinstrumentenhandel  Wandverkleidungshandwerk  O fenbau (nur Montage)  Wasserinstallation  Optiker  Optischer Betrieb  Zahntechnisches Labor  Orthopädische/r Betrieb/Technik  Zaunbau (nur Montage)  Zimmereihandwerk  P arkettleger  Pension  P ferdehaltende Einrichtung (ohne Zucht)  P flanzenservice  P flasterhandwerk  P flegedienst  Pizzeria  Polsterei  Privatlehrer  Putzerhandwerk  Raumausstatter  Reformhaus  Restaurant  Rolladenbau (nur Montage)  S andgewinnung  S anitärinstallation  S attlerei  S challschutz  S chankwirtschaft  S chlosserei  S chönheitspflege  S chreib-/Papierwarenhandel  S chreinerei  S chuhhandel  S chuhmacherei  S chweißerei  S oftwareentwicklung und Gestaltung  S olartechnik (nur Montage)  S onnenschutztechnik (nur Montage)  Spielwarenhandel  Spirituosenbrennerei  Sportartikelhandel  Sportartikelherstellung  Sportstudio  Steinbe- und -verarbeitung  Steinmetz  Stuckateur  Systemadministration Infrastruktur Direktionsanfrage www.nrv-rechtsschutz.de [Seite 6] Bitte oben ankreuzen und dem Antrag beifügen (Zahlweise gemäß Hauptantrag). Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz wird bei halbjährlicher Zahlungsweise ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljähr­ licher Zahlungsweise ein Zuschlag von 5 % und bei monatlicher Zahlungsweise ein Zuschlag von 8 % berechnet. Ich beantrage den Einschluss von Firmenvertrags-Rechtsschutz gemäß den in den Allgemeinen Rechtsschutz- bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelten Klauseln zu den §§ 24 und 28. Firmenvertrags-Rechtsschutz Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL Ort/Datum Unterschrift Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage 25 68165 Mannheim www.nrv-rechtsschutz.de Telefon: +49.621.42040 E-Mail: nrv@nrv-rechtsschutz.de
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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