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NRV Neue Rechtsschutz NRV Firmenvertrags: die Bedingungen im Volltext
Zusatzpaket für gerichtliche Streitigkeiten über eigene Warenlieferungen und Dienstleistungen an Kunden bis 100.000 Euro, mit 500 Euro Selbstbeteiligung, nur für gelistete Betriebsarten.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | ja, bis 100.000 € | „Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis 100.000 € | „maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Darlehen für eine Strafkaution | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | 500 € | „versichert ab Gerichtsverfahren mit 500 € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall,“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag) | nicht geregelt | ||
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereich | ja | „Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerländern (§ 6 Abs. 1 ARB).“ | Allgemeine Tarifbestimmungen, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |
Wartezeiten und Vorvertraglichkeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | ja | „Die Wartezeit beträgt zwei Monate und zwar bei folgenden Leistungsarten:“ | Allgemeine Tarifbestimmungen, Seite 7 |
| Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern) | nicht geregelt | ||
| Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten) | ja | „Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz“ | Allgemeine Tarifbestimmungen, Wartezeit, Seite 7 |
| Wartezeit im Steuerrecht | nicht geregelt | ||
| Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobilien | nicht geregelt | ||
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt | ||
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | ja | „Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten.“ | Die Vorteile der NRV, Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | ja | „Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.“ | § 4 Abs. 2, Seite 25 |
Leistungsarten für den Betrieb
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger) | nicht geregelt | ||
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis) | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb | nicht geregelt | ||
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt | ||
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern) | nicht geregelt | ||
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt | ||
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen) | nicht geregelt | ||
| Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen) | nicht geregelt | ||
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht) | nicht geregelt | ||
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb) | nicht geregelt | ||
| Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO) | nicht geregelt | ||
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht) | nicht geregelt | ||
| Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn) | nicht geregelt |
Zusatzbausteine
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern) | ja, bis zur Versicherungssumme | „gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert) | ja, bis 100.000 € | „Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €,“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungen | nicht geregelt | ||
| Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum) | nicht geregelt | ||
| Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familie | nicht geregelt | ||
| Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betrieb | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Auftraggeber verlangt Nachbesserung. Auftraggeber will den Preis mindern.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Schadenbeispiel, Seite 2 |
| Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht) | nicht geregelt | ||
| Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) | nicht geregelt | ||
| Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferanten | nicht geregelt |
Kosten und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | nicht geregelt | ||
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | ja | „Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.“ | Die Vorteile der NRV, JURCALL, Seite 2 |
| Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwalt | nicht geregelt | ||
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja, bis 200.000 € | „Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme bis 200.000 €)“ | Die Leistungen der NRV, Seite 2 |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | nicht geregelt | ||
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | ja | „Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme“ | § 5 Abs. 3 d), Seite 28 |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nein | „Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.“ | § 5 Abs. 3 b), Seite 27 |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nein | „maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts“ | § 5 Abs. 1 a), Seite 27 |
| Freie Anwaltswahl | ja | „Den Rechtsanwalt können Sie auswählen.“ | § 17 Abs. 3, Seite 4 |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt | ||
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | ja | „des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend“ | § 3a Abs. 2, Seite 25 |
Versicherter Betrieb und Personen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie) | ja | „gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die der Versicherungsnehmer in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringt.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung) | ja | „umsatz in Mio. EUR“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialen | nicht geregelt | ||
| Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmer | nicht geregelt | ||
| Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelung | nicht geregelt | ||
| Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste) | ja | „Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Baunebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß Tarif.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar) | ja | „als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung) | ja | „Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen“ | § 3 Abs. 2 c), Seite 23 |
| Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | ja | „Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bauleistung ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung) | ja | „wenn der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt ist.“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | ja | „ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat“ | § 3 Abs. 5, Seite 24 |
| Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahren | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | ja, bis 750 € | „untergrenze netto 0,25 750 EUR“ | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | ja | „Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.“ | § 13 Abs. 2, Seite 32 |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabers | ja | „Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.“ | § 4 Abs. 3 b), Seite 25 |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsart | ja | „Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen.“ | § 11, Seite 31 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt wird.“ | Informationsblatt, Seite 17 |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- NRV Firmenvertrags-Rechtsschutz 2025 Fassung: Firmenvertrags-Rechtsschutz und XXL, Stand NRV 2025 PLUS Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)