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Versicherungsmakler / Kfz-Flottenversicherung / Bedingungsarchiv

die Bayerische mit Sonderbedingungen: die Bedingungen im Volltext

Sonderbedingungen Kfz-Flotten der Bayerischen für Firmen mit 3 bis 15 Fahrzeugen im Werkverkehr, Einstufung ohne Schadenfreiheitsrabatt-System; Leistungsumfang nach den AKB, die hier nicht vorliegen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Flottenvertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl der Fahrzeuge für den Flottenvertragja„Für Firmen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden.“A.2, Seite 1
Höchstzahl der Fahrzeuge (Grenze des Kleinflottentarifs)ja„sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden.“A.2, Seite 1
Wer abschließen darf (Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Firmen)ja„Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 7 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden.“A.1, Seite 1
Versicherbare Fahrzeugarten (Pkw, Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krafträder, Anhänger)ja„Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5t.“B.1, Seite 1
Private Fahrzeuge des Inhabers und seiner Angehörigen im Flottenvertrag mitversicherbarnicht geregelt
Vorsorge: neu hinzukommende Fahrzeuge ab Zulassung automatisch versichertnicht geregelt
Meldefrist für Zu- und Abgänge (Tage)nicht geregelt
Abmeldung eines Fahrzeugs: Beitrag anteilig erstattetnicht geregelt
Beitragsmodell: Stückbeitrag je Fahrzeug oder Einzelverträge mit Schadenfreiheitsklasseja„I Schadenfreiheitsrabatt-System“E.1, Seite 3
Geltungsbereich (Europa, geografische Grenzen Europas, außereuropäische Gebiete der EU)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatischnicht geregelt

Kfz-Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal je Schadenereignisnicht geregelt
Höchstgrenze für Personenschäden je verletzter Personnicht geregelt
Deckungssumme Sachschädennicht geregelt
Freiwillige Haftpflicht über das Pflichtmaß hinaus (RC voluntaria)nicht geregelt
Mallorca-Deckung für gemietete Fahrzeuge im Auslandnicht geregelt
Haftpflicht für mitgeführte Anhänger und Aufliegernicht geregelt
Be- und Entladeschäden an fremden Sachennicht geregelt
Tätigkeitsschäden durch Arbeitsmaschinen und Ladekränenicht geregelt
Auslandsschadenschutz bei unverschuldetem Unfall im Auslandnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)nicht geregelt

Teilkasko und Naturgefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskonicht geregelt
Brand und Explosionnicht geregelt
Diebstahl und unbefugter Gebrauchnicht geregelt
Werkzeuge, Mustermappen, Ersatzteile und Ware im Fahrzeugnicht geregelt
Glasbruchnicht geregelt
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risikennicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Artnicht geregelt
Marderbiss mit Folgeschädennicht geregelt
Kurzschluss an der Verkabelung mit Folgeschädennicht geregelt

Vollkasko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Unfall (auch selbstverschuldet)nicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritternicht geregelt
Betriebsschäden (etwa Ladung verrutscht, Kippen beim Abladen)nicht geregelt
Bruchschäden an Aufbauten, Kränen und Hebebühnennicht geregelt
Auf- und Einbauten, Regalsysteme und Sonderausstattung mitversichertnicht geregelt
Beschriftung, Folierung und Werbeaufdrucknicht geregelt

Entschädigung und Werkstatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Monate ab Erstzulassung)nicht geregelt
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge (Monate)nicht geregelt
Entschädigung zum Wiederbeschaffungswertnicht geregelt
GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Fahrzeugenicht geregelt
Erstattung ohne Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugnicht geregelt
Nutzungsausfall oder Mietfahrzeug nach Kaskoschadennicht geregelt
Sachverständigenkostennicht geregelt
Abschleppkosten in der Kaskonicht geregelt
Werkstattbindung (Reparatur nur in Partnerwerkstatt)nicht geregelt

Fahrer, Nutzung und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beliebige berechtigte Fahrer (keine namentliche Fahrerliste)nicht geregelt
Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrernicht geregelt
Privatnutzung der Firmenfahrzeuge durch Mitarbeiter mitversichertnicht geregelt
Ersatz- und kurzzeitig gemietete Fahrzeuge mitversichertnicht geregelt
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)nicht geregelt
Insassenunfallversicherungja„A.4 Kfz-Unfallversicherung nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar“E.2, Seite 3
Flottenrabatt oder Sondereinstufung für die ganze Flotteja„Reduziert sich während der Versicherungsdauer die Zahl der bei der Bayerischen aus Ihrem Fuhrpark versicherten Fahrzeuge auf weniger als 7 (natürliche Personen) beziehungsweise weniger als 3 (juristische Personen), entfällt der Flottentarif zur nächsten Hauptfälligkeit“D, Seite 2
Beitragsanpassung nach Schadenquote der Flottenicht geregelt
Schadenverlauf bei Wechsel übertragbar (Versichererwechselbescheinigung)nicht geregelt
Telematik oder Fahrtenschreiber als Voraussetzungnicht geregelt

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortnicht geregelt
Abschleppen nach Pannenicht geregelt
Hilfe ab Kilometer null (auch am Betriebssitz)nicht geregelt
Weitertransport von Ladung und Werkzeug nach Ausfallnicht geregelt
Schutzbrief auch für Lieferwagen und Lkwnein„A.3 Schutzbriefleistungen nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar“E.2, Seite 3

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ausnahme vom Verzicht bei Alkohol und Drogennicht geregelt
Pflichten vor dem Schaden (Führerscheinkontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung)nicht geregelt
Pflichten im Schadenfall und Meldefristnicht geregelt
Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Pflichtverletzungnicht geregelt
Vertragslaufzeit und Hauptfälligkeitnicht geregelt
Kündigung nach Schaden und zum Ablauf, auch für einzelne Fahrzeugenicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (Rennen, Vermietung, gefährliche Güter, Kurier)ja„Beförderung gefährlicher Güter (Treibstoff, Heizöl, Säuren, Sauerstoff, Sprengstoff, Chemikalien)“B.2, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Sonderbedingungen Kfz-Flotten (Ergänzung zu den AKB)
[Seite 1] +* !.! %*#1*#!*ƫ"Ø.ƫ %!ƫ "6ġ!./%$!.1*#ƫ2+*ƫ(+00!* Stand 01.01.2017 Als Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind hier Sonderregelungen für den Versicherungsvertrag von Flotten beschrieben. A - Für welche Kundengruppen ist die Beantragung eines Flottentarifs möglich? A.1 Natürliche Personen Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 7 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. Die Fahrzeuge müssen unter derselben Kundennummer registriert werden. A.2 Juristische Personen Für Firmen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. Die Fahrzeuge müssen unter derselben Kundennummer registriert werden. B.1 – Versicherbare Risiken B.1.1 Personenkraftwagen (PKW) PKW sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen. B.1.2 Lieferwagen im Werkverkehr* Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5t. B.1.3 Lkw im Werkverkehr* Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5t. B.1.4 Anhänger im Werkverkehr* * Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigens- im Krankheitsfall bis zu vier Wochen auch durch fremdes – Personal eines Unternehmens. %  Im Übrigen sind die gültigen Annahmerichtlinien für Kraftfahrtversicherungen zu beachten. [Seite 2] B.2 Nicht versicherbare Risiken Nicht gezeichnet werden: • Ausländische Kennzeichen • Versicherungen von Antragstellern, denen von der Bayerischen ein Vertrag wegen Beitragsverzug oder nach Eintritt eines Schadenfalles gekündigt wurde, wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten wurde oder wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtzahlung des Erstbeitrages der Rücktritt erfolgte. • Versicherungen für Kraftfahrzeughandel- und handwerk • Antragsteller ohne festen Wohnsitz • Auslieferungsfahrzeuge (z.B. Kurierdienste, Zeitschriftenvertrieb, Getränkeindustrie Pizza-Dienste, Sozialdienste) • Arbeitsmaschinen • Beförderung gefährlicher Güter (Treibstoff, Heizöl, Säuren, Sauerstoff, Sprengstoff, Chemikalien) • Droschken (Taxi), Funkmietfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge • Fahrzeuge mit Sonderaufbauten (z.B. Silo-, Tank- und Thermofahrzeuge, Betonmischer) • Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr (Ausnahme Werkverkehr) • Omnibusse • Sonderfahrzeuge C – Merkmale zur Beitragsberechnung C.1 Personenkraftwagen (PKW) • Typklasse • Regionalklasse C.2 Lieferwagen im Werkverkehr • Wagnisstärke • Aufbauart • Branche • Regionalklasse C.3 Lkw im Werkverkehr • Wagnisstärke • Aufbauart C.4 Anhänger im Werkverkehr • Gesamtmasse • Aufbauart D - Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße Reduziert sich während der Versicherungsdauer die Zahl der bei der Bayerischen aus Ihrem Fuhrpark versicherten Fahrzeuge auf weniger als 7 (natürliche Personen) beziehungsweise weniger als 3 (juristische Personen), entfällt der Flottentarif zur nächsten Hauptfälligkeit und die Einstufung der Versicherungsverträge erfolgt auf Antrag nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Einen entsprechenden [Seite 3] Änderungsantrag unter Berücksichtigung der erforderlichen Tarifmerkmale werden wir bei dem zuständigen Vertriebspartner anfordern. E.1 – Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), welche für den Flottentarif keine Gültigkeit besitzen. • G.1.3 Versicherungskennzeichen • I Schadenfreiheitsrabatt-System • Anhang 1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System • Anhang 2 Merkmale zur Beitragsberechnung Punkt 1.2, 1.3, 2, 3 • Anhang 4 Tabellen zu den Regionalklassen Punkt 2, 4 • Anhang 5 Berufsgruppen (Tarifgruppen) • Anhang 6 Art und Verwendung von Fahrzeugen E.2 – Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), welche für den Flottentarif nur eingeschränkte Gültigkeit besitzen. • A.3 Schutzbriefleistungen nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar • A.4 Kfz-Unfallversicherung nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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