Versicherungsmakler / Kfz-Flottenversicherung / Bedingungsarchiv
die Bayerische mit Sonderbedingungen: die Bedingungen im Volltext
Sonderbedingungen Kfz-Flotten der Bayerischen für Firmen mit 3 bis 15 Fahrzeugen im Werkverkehr, Einstufung ohne Schadenfreiheitsrabatt-System; Leistungsumfang nach den AKB, die hier nicht vorliegen.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei die Bayerische vor.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an die Bayerische
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir bereiten ihn bei die Bayerische vor und melden uns mit den Unterlagen.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Flottenvertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestzahl der Fahrzeuge für den Flottenvertrag | ja | „Für Firmen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden.“ | A.2, Seite 1 |
| Höchstzahl der Fahrzeuge (Grenze des Kleinflottentarifs) | ja | „sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden.“ | A.2, Seite 1 |
| Wer abschließen darf (Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Firmen) | ja | „Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 7 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden.“ | A.1, Seite 1 |
| Versicherbare Fahrzeugarten (Pkw, Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krafträder, Anhänger) | ja | „Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5t.“ | B.1, Seite 1 |
| Private Fahrzeuge des Inhabers und seiner Angehörigen im Flottenvertrag mitversicherbar | nicht geregelt | ||
| Vorsorge: neu hinzukommende Fahrzeuge ab Zulassung automatisch versichert | nicht geregelt | ||
| Meldefrist für Zu- und Abgänge (Tage) | nicht geregelt | ||
| Abmeldung eines Fahrzeugs: Beitrag anteilig erstattet | nicht geregelt | ||
| Beitragsmodell: Stückbeitrag je Fahrzeug oder Einzelverträge mit Schadenfreiheitsklasse | ja | „I Schadenfreiheitsrabatt-System“ | E.1, Seite 3 |
| Geltungsbereich (Europa, geografische Grenzen Europas, außereuropäische Gebiete der EU) | nicht geregelt | ||
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch | nicht geregelt |
Kfz-Haftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme pauschal je Schadenereignis | nicht geregelt | ||
| Höchstgrenze für Personenschäden je verletzter Person | nicht geregelt | ||
| Deckungssumme Sachschäden | nicht geregelt | ||
| Freiwillige Haftpflicht über das Pflichtmaß hinaus (RC voluntaria) | nicht geregelt | ||
| Mallorca-Deckung für gemietete Fahrzeuge im Ausland | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht für mitgeführte Anhänger und Auflieger | nicht geregelt | ||
| Be- und Entladeschäden an fremden Sachen | nicht geregelt | ||
| Tätigkeitsschäden durch Arbeitsmaschinen und Ladekräne | nicht geregelt | ||
| Auslandsschadenschutz bei unverschuldetem Unfall im Ausland | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) | nicht geregelt |
Teilkasko und Naturgefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt | ||
| Brand und Explosion | nicht geregelt | ||
| Diebstahl und unbefugter Gebrauch | nicht geregelt | ||
| Werkzeuge, Mustermappen, Ersatzteile und Ware im Fahrzeug | nicht geregelt | ||
| Glasbruch | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | nicht geregelt | ||
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt | ||
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | nicht geregelt | ||
| Marderbiss mit Folgeschäden | nicht geregelt | ||
| Kurzschluss an der Verkabelung mit Folgeschäden | nicht geregelt |
Vollkasko
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt | ||
| Unfall (auch selbstverschuldet) | nicht geregelt | ||
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter | nicht geregelt | ||
| Betriebsschäden (etwa Ladung verrutscht, Kippen beim Abladen) | nicht geregelt | ||
| Bruchschäden an Aufbauten, Kränen und Hebebühnen | nicht geregelt | ||
| Auf- und Einbauten, Regalsysteme und Sonderausstattung mitversichert | nicht geregelt | ||
| Beschriftung, Folierung und Werbeaufdruck | nicht geregelt |
Entschädigung und Werkstatt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Neupreisentschädigung (Monate ab Erstzulassung) | nicht geregelt | ||
| Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge (Monate) | nicht geregelt | ||
| Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert | nicht geregelt | ||
| GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Fahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Erstattung ohne Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzug | nicht geregelt | ||
| Nutzungsausfall oder Mietfahrzeug nach Kaskoschaden | nicht geregelt | ||
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt | ||
| Abschleppkosten in der Kasko | nicht geregelt | ||
| Werkstattbindung (Reparatur nur in Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |
Fahrer, Nutzung und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beliebige berechtigte Fahrer (keine namentliche Fahrerliste) | nicht geregelt | ||
| Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrer | nicht geregelt | ||
| Privatnutzung der Firmenfahrzeuge durch Mitarbeiter mitversichert | nicht geregelt | ||
| Ersatz- und kurzzeitig gemietete Fahrzeuge mitversichert | nicht geregelt | ||
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nicht geregelt | ||
| Insassenunfallversicherung | ja | „A.4 Kfz-Unfallversicherung nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar“ | E.2, Seite 3 |
| Flottenrabatt oder Sondereinstufung für die ganze Flotte | ja | „Reduziert sich während der Versicherungsdauer die Zahl der bei der Bayerischen aus Ihrem Fuhrpark versicherten Fahrzeuge auf weniger als 7 (natürliche Personen) beziehungsweise weniger als 3 (juristische Personen), entfällt der Flottentarif zur nächsten Hauptfälligkeit“ | D, Seite 2 |
| Beitragsanpassung nach Schadenquote der Flotte | nicht geregelt | ||
| Schadenverlauf bei Wechsel übertragbar (Versichererwechselbescheinigung) | nicht geregelt | ||
| Telematik oder Fahrtenschreiber als Voraussetzung | nicht geregelt |
Schutzbrief und Pannenhilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | nicht geregelt | ||
| Abschleppen nach Panne | nicht geregelt | ||
| Hilfe ab Kilometer null (auch am Betriebssitz) | nicht geregelt | ||
| Weitertransport von Ladung und Werkzeug nach Ausfall | nicht geregelt | ||
| Schutzbrief auch für Lieferwagen und Lkw | nein | „A.3 Schutzbriefleistungen nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar“ | E.2, Seite 3 |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Ausnahme vom Verzicht bei Alkohol und Drogen | nicht geregelt | ||
| Pflichten vor dem Schaden (Führerscheinkontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung) | nicht geregelt | ||
| Pflichten im Schadenfall und Meldefrist | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Pflichtverletzung | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Hauptfälligkeit | nicht geregelt | ||
| Kündigung nach Schaden und zum Ablauf, auch für einzelne Fahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Besondere Ausschlüsse (Rennen, Vermietung, gefährliche Güter, Kurier) | ja | „Beförderung gefährlicher Güter (Treibstoff, Heizöl, Säuren, Sauerstoff, Sprengstoff, Chemikalien)“ | B.2, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Sonderbedingungen Kfz-Flotten (Ergänzung zu den AKB) Fassung: Stand 01.01.2017 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)