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Versicherungsmakler / Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter / Bedingungsarchiv

ALTE LEIPZIGER Firmen XXL: die Bedingungen im Volltext

Gruppenunfallversicherung für Firmen im XXL-Schutz mit verbesserter Gliedertaxe, Bergungskosten bis 30.000 Euro, kosmetischen Operationen bis 10.000 Euro, Krankenhaustagegeld bis drei Jahre und Einschluss von Herzinfarkt- und Schlaganfallunfällen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Vertragsform und versicherte Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl)ja„Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe“ZB Gruppe, Seite 12
Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer)ja„Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.“ZB Gruppe 2.1, Seite 12
Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist)ja„Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen.“ZB Gruppe 2.2, Seite 12
Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Vereinja„Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem Verein oder der Vereinigung ausscheidet.“ZB Gruppe 1.5, Seite 12
Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführennicht geregelt
Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch)ja„steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.“AL-AUB 12.1, Seite 10
Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alterja„Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter“I Deklaration 4, Seite 3
Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen)nein„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind: dauernd pflegebedürftige Personen“AL-AUB 4.1, Seite 7

Zeitlicher und örtlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbarja„Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen und der Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe nur berufliche Unfälle.“ZB Dienstreise 2.1, Seite 16
Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt)ja„Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.“AL-AUB 1.2, Seite 5
Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung)nicht geregelt
Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssportja„Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit sie sich auf Dienstreisen befinden.“ZB Dienstreise 1, Seite 16
Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung)nicht geregelt

Invalidität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität je versicherte Personja, bis zur Versicherungssumme„Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme … und der Grad der unfallbedingten Invalidität.“AL-AUB 2.1.2.2, Seite 6
Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz)ja„Arm 75 % Hand 60 %“III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13
Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz)ja„Hand 60 %“III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13
Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz)ja„Daumen 25 % Zeigefinger 15 %“III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13
Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz)ja„Bein 75 % Fuß 45 %“III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13
Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz)ja„Auge 50 %“III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz)ja„Gehör auf einem Ohr 30 %“III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13
Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel)ja„Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versicherungssumme.“BB Progression 225 %, Seite 17
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird)ja„Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 unterbleibt die Minderung der Leistung, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 40 % beträgt.“III 3 Mitwirkende Krankheiten, Seite 13
Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invaliditätja„muss die Invalidität innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.“III 3 Frist zum Eintritt der Invalidität, Seite 13
Frist zur Geltendmachung der Invaliditätja„innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“AL-AUB 2.1.1.1, Seite 5
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf)ja„Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.“AL-AUB 9.4, Seite 8
Mindestgrad der Invalidität für eine Leistungkeine„Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.“AL-AUB 2.1.2.1, Seite 6

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.“AL-AUB 2.6.2, Seite 6
Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.“AL-AUB 2.3.2, Seite 6
Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer)ja, bis zur Versicherungssumme„Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird längstens für drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet gezahlt.“III 3 Krankenhaustagegeld 1, Seite 15
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.“AL-AUB 2.5.2, Seite 6
Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad)nicht geregelt
Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigungja, bis zur Versicherungssumme„Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.“AL-AUB 2.2.2, Seite 6
Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt)ja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Leistung umfasst auch die Kosten für medizinisch notwendige Heil- und Hilfsmittel.“III 3 Kosmetische Operationen, Seite 15
Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransportja, bis 30.000 €„Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 30.000 EUR.“III 3 Bergungskosten, Seite 15
Kosmetische Operationen nach Unfallja, bis 10.000 €„Mitversichert sind Kosten für kosmetische Operationen bis zur Höhe von 10.000 EUR.“III 3 Kosmetische Operationen, Seite 15
Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchenja, bis 3.000 €„Wir zahlen einen Betrag in Höhe von 50 % der im Vertragsdokument vereinbarten Versicherungssumme für Verbesserte Übergangsleistung, höchstens 3.000 EUR.“III 3 Sofortleistung bei schweren Verletzungen, Seite 14
Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betriebja„Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleistungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauftragten qualifizierten Dienstleister.“BB Servicepaket Hilfe und Pflege 1, Seite 17

Unfallbegriff und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegungja„Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule … ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“AL-AUB 1.4, Seite 5
Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz)ja„Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten.“AL-AUB 1.3.2, Seite 5
Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstichja„auch für Infektionen, die durch Insektenstiche, -bisse oder sonstige von Tieren verursachten Hautverletzungen übertragen werden“III 3 Infektionen, Seite 14
Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüchenein„Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen“AL-AUB 5.2.1, Seite 7
Herzinfarkt und Schlaganfallja„Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 sind Unfälle infolge eines Schlaganfalles oder Herzinfarktes, eines epileptischen Anfalles oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, mitversichert.“III 3 Schlaganfall, Herzinfarkt, Seite 13
Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz)ja„Abweichend von Ziffer 5.2.6 AL-AUB 2008 wird für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten Versicherungsschutz gewährt“III 3 Psychische Erkrankungen, Seite 14
Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälleja„beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt.“III 3 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Seite 13
Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert)nein„die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten“AL-AUB 1.3.2, Seite 5

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport und Rennveranstaltungennein„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“AL-AUB 5.1.5, Seite 7
Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug)ja„als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges“AL-AUB 5.1.4, Seite 7
Passives Kriegsrisiko und innere Unruhenja„erlischt der Versicherungsschutz für überraschend eingetretene Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse auf Reisen im Ausland erst am Ende des 14. Tages“III 3 Passives Kriegsrisiko, Seite 13
Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit)ja„Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen.“AL-AUB 5.2.2, Seite 7
Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen)ja„Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgruppen)“AL-AUB 6.2.1, Seite 8
Unfälle bei vorsätzlicher Straftatnein„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht“AL-AUB 5.1.2, Seite 7

Vertrag, Beitrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnungja„Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrechnung.“ZB Gruppe 1.4, Seite 12
Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung)ja„Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen.“ZB Gruppe 1.3, Seite 12
Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Personja„Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von sechs Monaten ab der Änderung.“III 3 Änderung der Berufstätigkeit, Seite 14
Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social)nicht geregelt
Dynamik oder Anpassung der Summennicht geregelt
Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen)ja„müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“AL-AUB 7.1, Seite 8
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall)ja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.“AL-AUB 10.2, Seite 8

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenionicht geregelt
Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapitalnicht geregelt
Invalidez permanente total für den eigenen Berufnicht geregelt
Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle)nicht geregelt
Bestattungskostennicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung Firmen XXL (U 69)
[Seite 1] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Gruppen-Unfallversicherung für Firmen U 69.2 Inhaltsverzeichnis I Deklaration des Versicherungsschutzes – XXL-Schutz II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008) – 10.2016 III Besondere Bedingungen, Zusatzbedingungen, Geschriebene Bedingungen U 69.2 – 12.2020 Seite 1 von 19 [Seite 2] Seite 2 von 19 [Seite 3] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft I Deklaration des Versicherungsschutzes – XXL-Schutz 1 Der Versicherungsfall  Kosten für kosmetische Operationen Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person  Servicepaket »Hilfe und Pflege« während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 3 Verbesserung des Versicherungsschutzes mit besonderer Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. Vereinbarung 2 Die versicherbaren Leistungsarten  Progressive Invaliditätsstaffel 225 %  Invaliditätsleistung  Progressive Invaliditätsstaffel 350 %  Verbesserte Übergangsleistung  Progressive Invaliditätsstaffel 500 %  Tagegeld  OptionAL21-SB Modell über 20 % Invaliditätsgrad mit Progressiver Invaliditätsstaffel 500 %  Krankenhaustagegeld  OptionAL50-SB Modell ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung  Genesungsgeld 100 %  Todesfallleistung 4 Versicherungsumfang Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag XXL-Schutz vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor. Unfälle bei Rettungsmaßnahmen  Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen  Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Sauerstoff- und Nahrungsentzug  Tauchtypische Gesundheitsschäden  Insektenbisse und -stiche sind Unfälle  Erfrieren, Ersticken, Ertrinken in Notsituationen  Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter Frist zum Eintritt der Invalidität 18 Monate Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität 21 Monate Verbesserte Gliedertaxe  Leistungsminderung bei Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 40 % Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen  bis 1,3 ‰ Blutalkoholgehalt Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente  Bewusstseinstörungen durch Schlaganfall/Herzinfarkt, epileptische Anfälle,  Krampfanfälle Unfälle durch Übermüdung/Einschlafen  Beerdigungskosten trotz bestimmter Leistungsausschlüsse Todesfallsumme, max. 5.000 EUR Passives Kriegsrisiko (Überraschungsklausel) 14 Tage Unfälle bei Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit  Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen  Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut sind keine Heilmaßnahmen  Infektionen durch Zeckenbiss  Infektionen durch Hautverletzungen von Tieren, auch Insektenstiche und -bisse  Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen  Nahrungsmittelvergiftungen  Psychische Störungen aufgrund unfallbedingter Erkrankung des Nervensystems  Verlängerte Frist bei Berufsänderung 6 Monate Verspätete Hinzuziehung eines Arztes bei geringfügigen Verletzungen  Verdienstausfall für Selbständige und Freiberufler bei angeordneten Untersuchungen, soweit nicht nachgewiesen 1,5 ‰ der Invaliditäts- summe, max. 600 EUR Frist zur Meldung des Todesfalls 7 Tage Rechtsanspruch auf Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit  Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch auch ohne äußere Einwirkung 10 % der Invaliditätssumme, max. 5.000 EUR   mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen Seite 3 von 19 [Seite 4] Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag XXL-Schutz vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor. Familienvorsorge bis zu 12 Monate für 50 % der Invaliditätssumme Neugeborene und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers, Ehepartner/eingetragene Lebenspartner max. 30.000 EUR Sofern Verbesserte Übergangsleistung vereinbart 50 % der Übergangs- Sofortleistungen bei schweren Verletzungen leistung, max. 3.000 EUR Sofern Tagegeld vereinbart  Tagegeld nach Abschluss ärztlicher Behandlung bei fortdauernder Arbeitsbeeinträchtigung Sofern Krankenhaustagegeld vereinbart Krankenhaustagegeld maximale Dauer 3 Jahre vollstationäre Rehabilitation inklusive ambulante Operationen 3 Tage Genesungsgeld maximale Dauer (ohne Staffelung) 100 Tage nach vollstationärer Rehabilitation inklusive nach ambulanten Operationen 3 Tage Weitere Leistung Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen bei vollstationärer Behandlung bis max. 50 % des Krankenhaustagegeldes Kosmetische Operationen inklusive Schäden an natürlichen Zähnen 10.000 EUR Frist zur Durchführung einer kosmetischen Operation 5 Jahre Bergungskosten inklusive Rückreisekosten aus dem In- und Ausland und Kosten für Dekompressionskammer 30.000 EUR Beihilfe zu Kuren und vollstationären Rehabilitationen 2.000 EUR Zusatzschutz für Kinder XXL-Schutz Fahrradhelm – 25 % Mehrleistung bei Invalidität  Nachhilfegeld bei Schulunfähigkeit 20-faches Krankenhaus- tagegeld Kind, max. 500 EUR Rooming-in-Leistung pro Übernachtung analog Krankenhaus- tagegeld Kind, max. 30 Tage Zusätzliche Todesfallleistung für Vollwaisen 50 % Todesfallleistung der Eltern, max. 10.000 EUR Frist zur Neubemessung der Invalidität von Kindern bis 16 Jahre 5 Jahre Frist zur Durchführung einer kosmetischen Operation bis zum 25. Lebensjahr   mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen Seite 4 von 19 [Seite 5] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008) –Stand 10.2016 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfang .........................................................................5 Der Leistungsfall......................................................................................... 8 1 Was ist versichert? ............................................................................5 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? .......... 8 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? .....................5 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? ..... 8 2.1 Invaliditätsleistung ............................................................................5 9 Wann sind die Leistungen fällig? ................................................... 8 2.2 Übergangsleistung .............................................................................6 Die Versicherungsdauer ............................................................................ 8 2.3 Tagegeld .............................................................................................6 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen 2.4 Krankenhaustagegeld .......................................................................6 Einsätzen? 2.5 Genesungsgeld ...................................................................................6 Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? ......... 8 2.6 Todesfallleistung ................................................................................6 Der Versicherungsbeitrag.......................................................................... 9 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? .........6 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 9 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? ....................................7 Weitere Bestimmungen ............................................................................ 10 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? .7 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten 6 Was müssen Sie..................................................................................7 Personen zueinander? .................................................................... 10  bei vereinbartem Kinder-Tarif und ..........................................7 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? ..................... 10  bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?.................... 11 beachten? ......................................................................................7 15 Welches Gericht ist zuständig? ..................................................... 11 6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs..........................................................7 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? .................................. 11 17 Welches Recht findet Anwendung? .............................................. 11 Der Versicherungsumfang  ein Gelenk verrenkt wird oder 1 Was ist versichert?  Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. 1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicher- 1.5 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung ten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. 1.3.1 Gesundheitsschädigungen durch Unfälle, die die versicherte Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungs- Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung summen ergeben sich aus dem Vertrag. von Menschenleben, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig 2.1 Invaliditätsleistung eingetreten. 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: 1.3.2 Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwil- lig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und 2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beein- als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten. trächtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden 1.3.3 Tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit kann. oder Trommelfellverletzung oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser gelten als Unfall, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten Die Invalidität ist ist.  innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und 1.3.4 Insektenbisse und -stiche sind auch Unfälle. Der Ausschluss von Infektionen gemäß Ziffer 5.2.4.1 bleibt davon unberührt.  innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. 1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule 2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versi- cherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Seite 5 von 19 [Seite 6] 2.1.2 Art und Höhe der Leistung: 2.3 Tagegeld 2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: 2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche- Die versicherte Person ist unfallbedingt rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.  in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und 2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgen-  in ärztlicher Behandlung. den Invaliditätsgrade: 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung: Arm 70 % Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstä- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % tigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Hand 55 % Daumen 20 % Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für Zeigefinger 10 % ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. anderer Finger 5% Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung wird Tagegeld auch gezahlt, Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % wenn die Fortdauer der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vom behan- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % delnden Arzt bescheinigt wird. Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Nach Eintritt der Invalidität im Sinne von Ziffer 2.1 wird weiteres Tage- Fuß 40 % geld nur gezahlt bei erneuter ärztlicher Behandlung. große Zehe 5% 2.4 Krankenhaustagegeld andere Zehe 2% 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch Geruchssinn 10 % notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Geschmackssinn 5% Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- als medizinisch notwendige Heilbehandlung. chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung: 2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva- liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich summe für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 2.5 Genesungsgeld 2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 zu bemessen. Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.4. 2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittel- 2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung: ten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme nicht berücksichtigt. für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Kranken- 2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person haustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.  aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder 2.6 Todesfallleistung  gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung: und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ge- dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu rech- storben. nen gewesen wäre. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin. 2.2 Übergangsleistung 2.6.2 Höhe der Leistung: 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten gezahlt. Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?  nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten  ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesund- heitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.  im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden.  im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. entsprechend des Anteils der Krankheit oder des Gebrechens. 2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung. Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssum- me gezahlt. Seite 6 von 19 [Seite 7] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen sind: und Gehirnblutungen; 4.1.1 dauernd pflegebedürftige Personen; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallen- des Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwie- gend fremder Hilfe bedarf. 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen; Pflegebedürftig in diesem Sinne sind auch dauernd Schwer- und Schwerst- Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Rönt- pflegebedürftige im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe II gen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette und III). Strahlen. 4.1.2 geistig oder psychisch kranke Personen, deren Gesundheitsstö- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden als rung zur Folge hat, dass sie ohne Aufsicht nicht mehr am allgemeinen Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten. Leben teilnehmen können. 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am 4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Körper der versicherten Person; Sinne von Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung. Die entrichtete Prämie zahlen wir ab Eintritt der Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Versicherungsunfähigkeit zurück. Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos- sen? 5.2.4 Infektionen; 5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-  durch Insektenstiche oder -bisse oder seinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch  durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen; verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren. 5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für 5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie  Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht;  Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, 5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bür- die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 ausgeschlossen sind, in den Körper ge- gerkriegsereignisse verursacht sind; langten. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf 5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verur- Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- sacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Absatz 2 entsprechend. sen betroffen wird. 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach den Schlund; Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält. Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgeschlossen Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnli- wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden; chen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche; Großbritannien, Japan, Russland oder USA. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen 5.1.4 Unfälle der versicherten Person Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden  als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach sind. deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Be- 6 Was müssen Sie satzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;  bei vereinbartem Kinder-Tarif und  bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit;  bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?  bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. 6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs 5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrt- 10.6, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebens- veranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, jahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versiche- bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt; rungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrtveranstaltungen, bei denen es ausschließlich um die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten  Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versiche- ankommt, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten. rungssummen entsprechend. 5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verur-  Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen sacht sind. einen entsprechend höheren Beitrag. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate Seite 7 von 19 [Seite 8] nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6 mit, Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehen- setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. des Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- gepflicht ausüben. 6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 9 Wann sind die Leistungen fällig? 6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicher- 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invali- ten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen ditätsanspruch innerhalb von drei Monaten in Textform – zu erklären, ob und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgrup- und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen pen), die im Vertragsdokument, Abschnitt Besondere Hinweise abgedruckt beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: ist.  Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen; Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst,  beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter. des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität not- wendig ist. 6.2.2 Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan- gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung. spruchs entstehen, übernehmen wir Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese,  bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe; sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines  bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe; Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen, gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.  bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz; 6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisheri-  bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. gen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen Der Leistungsfall über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes- 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht fallsumme beansprucht werden. herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu Wir werden uns bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen nicht lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert auf Obliegenheitsverletzung berufen, wenn Sie den Arzt erst dann hinzu- sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss gezogen haben, als der wirkliche Umfang erkennbar wurde.  von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die nach Ziffer 9.1 versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zu- rücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte  von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist müssen in gleicher Weise erteilt werden. ausgeübt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anläs- Die Versicherungsdauer sen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungs- träger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? erteilen. Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Eins- ätzen? 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Vertragsdokument angegebe- nen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen. Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie 10.2 Dauer und Ende des Vertrages Ihren Versicherungsschutz. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Oblie- genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Der Vertrag ist für die im Vertragsdokument angegebene Zeit abgeschlos- Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn sen. wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. zugegangen ist. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. lung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündi- arglistig verletzt haben. Seite 8 von 19 [Seite 9] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft gen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags- schluss zu zahlen. 10.3 Kündigung nach Versicherungsfall Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem im Satz 1 oder 2 bestimmten Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben bewirkt ist. haben. Weicht das Vertragsdokument vom Antrag des Versicherungsnehmers Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis- oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige tung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Aner- Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Vertragsdokuments zu kenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen zahlen. sein. 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch Ablauf des Versicherungsjahres zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab wirksam wird. diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Vertragsdokument auf diese Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihnen wirksam. nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 10.4 Ruhen des Versicherungsschutzes 11.2.3 Rücktritt bei militärischen Einsätzen Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzah- die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern lung nicht zu vertreten haben. China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. 11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung 10.5 Ruhen des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Der Versicherungsschutz tritt auf Antrag des Versicherungsnehmers, längstens für die Dauer von drei Jahren außer Kraft, wenn dieser während Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Vertragsdokument der Vertragsdauer arbeitslos wird. Die Außerkraftsetzung beginnt mit dem oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit, wenn der Nachweis über die Arbeitslosig- 11.3.2 Verzug keit innerhalb von zwei Monaten beim Versicherer eingeht. Anderenfalls beginnt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises. Der Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald die Mitteilung des Versiche- in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten rungsnehmers beim Versicherer eintrifft. haben. 10.6 Versicherungsjahr Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind Fristablauf verbunden sind. jeweils ganze Jahre. Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Scha- dens zu verlangen. Der Versicherungsbeitrag 11.3.3 Kein Versicherungsschutz 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, zahlen? besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf 11.1 Beitrag und Versicherungsteuer hingewiesen wurden. 11.1.1 Beitragszahlung 11.3.4 Kündigung Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres, Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperi- können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir ode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträ- hingewiesen haben. gen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Versicherungsdauer, beträgt jedoch höchstens ein Jahr. Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die 11.1.2 Versicherungsteuer zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, Der in Rechung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in besteht jedoch kein Versicherungsschutz. der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. 11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die einmaliger Beitrag Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezo- 11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten oder Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen im Vertragsdokument angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Seite 9 von 19 [Seite 10] Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die Einzugs- Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr ermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind noch grobfahrlässig gemacht haben. wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeige- Sie von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. pflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin- 11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gungen, geschlossen hätten. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas 13.2.3 Folgen des Rücktritts anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Weitere Bestimmungen Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Personen zueinander? Leistung ursächlich war. 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der antwortlich. Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechts- 13.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht nachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. 13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung 12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- pflichtverletzung hingewiesen haben. 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr- erhebliche Umstände Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekann- Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt ten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Text- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht form gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Kenntnis erlangt haben. Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverlet- unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne von Satz 1 in Textform stellen. zung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Ent- schluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass barten Inhalt abzuschließen. wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Um- 13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den stände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Vertrag auch bei Kenntnis der angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen angenommen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflicht- gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als verletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen. laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. 13.2 Rücktritt Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf 13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um- Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung abge- die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. ben. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlan- unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch gen. nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung ange- ben. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der kannten. Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um- stand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang 13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen. Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Seite 10 von 19 [Seite 11] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 13.4 Anfechtung 15.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrum- eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist. stände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungs- 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Vertragsdokument oder in dessen 14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschrif- ten des Bürgerlichen Gesetzbuches. 16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die 14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns ange- Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte An- meldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeit- schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als punkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. zugegangen. 15 Welches Gericht ist zuständig? Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens. 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt 17 Welches Recht findet Anwendung? sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt haben. Der Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist als Anhang AZ 120 bei- gefügt. Seite 11 von 19 [Seite 12] III Besondere Bedingungen und Geschriebene Bedingungen – je nach beantragtem Versicherungsumfang 1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ohne besondere 3 Versicherungsumfang XXL-Schutz .............................................. 13 Vereinbarung .................................................................................. 12 4 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im 2 Die nachstehenden Bedingungen gelten im Rahmen Vertragsdokument besonders beurkundet................................... 16 des XXL-Schutzes oder soweit im Vertragsdokument besonders beurkundet....................................................................................... 13 1 Die nachstehenden Bedingungen gelten Kumulklausel für die Gruppen-Unfallversicherung ohne besondere Vereinbarung Erleiden mehrere durch diesen Vertrag versicherte Personen durch ein Ereignis einen Unfall, so ist die Gesamtleistung für dieses Ereignis auf Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und 10 Millionen EUR für alle Invaliditätsfälle und 5 Millionen EUR für alle ohne Namensangabe Todesfälle begrenzt. 1 Versicherungen ohne Namensangabe Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in 1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag- der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2008) bezeichneten Gruppe angehören. Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir folgende Leistungen: 1.2 Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und 1 Art der Leistungen zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Personenkreis nicht entstehen können. 1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organi- 1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eine Monats sierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Personen werden. anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte zulässig. Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Angaben für jede Gruppe getrennt. 1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der 1.4 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrech- nung. 1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche 1.5 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem waren. Verein oder der Vereinigung ausscheidet. 1.4 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehen- 2 Versicherungen mit Namensangabe den Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. 1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die 2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder ständigen Wohnsitz. mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 2 Höhe der Leistungen 2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- 2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Vertrags- koprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungs- dokument genannten Betrag begrenzt. schutz,einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung. 2.2 Der im Vertragsdokument festgelegte Höchstbetrag für den Kosten- 2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, ersatz nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns von Leistung und Beitrag nicht teil. Ihre Anzeige zugeht. 2.3 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die 3 Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 10 AL-AUB 2008) darüber hinausgehenden Kosten. 3.1 Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der einzelnen versi- 2.4 Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versiche- cherten Person durch Mitteilung gegenüber den Vertragsparteien beenden, rung AG mehrere Unfallversicherungen, können Bergungskosten nur aus wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder einem dieser Verträge verlangt werden. gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Mitteilung muss Ihnen oder uns innerhalb eines Monats nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein. 3.2 Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn über Ihre Vermögen das Insolvenzverfah- ren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird. Seite 12 von 19 [Seite 13] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 2 Die nachstehenden Bedingungen gelten im Rahmen Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % des XXL-Schutzes oder soweit im Vertragsdoku- Geruchssinn 15 % ment besonders beurkundet Geschmackssinn 10 % Besondere Bedingungen für die Versicherung der Kosten für Stimme 100 % kosmetische Operationen in der Unfallversicherung Niere 30 % Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 leisten wir Ersatz für Kosten unfall- beide Nieren 80 % bedingter kosmetischer Operationen. Milz 10 % Milz bei Kindern unter 16 Jahren 20 % 1. Voraussetzungen für die Leistung Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallen- chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. den Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Stimmklausel Kosmetische Operation ist eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Ein Invaliditätsgrad von 100 % bei Verlust oder völliger Funktionsunfä- Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person higkeit der Stimme wird nur angenommen, wenn die Beeinträchtigung auf zu beheben. direkte unfallbedingte Verletzungen des Kopfes, des Gehirns, des Zentra- len Nervensystems oder der Artikulationsorgane zurückzuführen sind. 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach Dem Stimmverlust gleichgestellt ist die vollständige Unfähigkeit sprach- dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des ähnliche Laute zu produzieren. 21. Lebensjahres. Ausgenommen bleiben gemäß Ziffer 5.2.6 AL-AUB 2008 krankhafte 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Störungen durch psychische Reaktionen, auch wenn sie durch einen Unfall Leistungspflicht. verursacht wurden. 2. Art und Höhe der Leistung Mitwirkende Krankheiten Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 unterbleibt die Minderung der Ersatz für nachgewiesene Leistung, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 40 % beträgt.  Arzthonorare und sonstige Operationskosten; Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit  notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 leisten wir für Unfälle, die Krankenhaus; durch Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit entstanden sind; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter  Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbe- 1,3 Promille liegt. dingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne entstanden sind. Kein Leistungsanspruch besteht für beschädigten oder verloren gegan- Einnahme von Medikamenten genen Zahnersatz (Zahnbrücken, -kronen, -implantate, Gebisse und Prothesen). Abweichend von Ziffer 5.1.1.AL-AUB 2008 sind Unfälle infolge Einnah- me von ärztlich verordneten Medikamenten mitversichert. Schlaganfall, Herzinfarkt, epileptische Anfälle oder andere Krampf- 3 Versicherungsumfang XXL-Schutz anfälle Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 sind Unfälle infolge eines Schlaganfalles oder Herzinfarktes, eines epileptischen Anfalles oder Als Unfallereignis im Sinne von Ziffer 1.3 AL-AUB 2008 gelten auch der anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff. ergreifen, mitversichert. Gesundheitsschädigungen durch die genannten Erkrankungen selbst sind nicht versichert. Erfrieren, Ersticken, Ertrinken Übermüdung/Einschlafen Als Unfallereignis im Sinne von Ziffer 1.3 AL-AUB 2008 gelten auch das Ertrinken, Ersticken ebenso ein Erfrieren, weil die versicherte Person Ergänzend zu Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 gilt Folgendes: durch ein plötzliches Ereignis unfreiwillig den schädigenden Einwirkun- gen ausgesetzt war und sich diesen aus eigener Kraft nicht entziehen Übermüdung bzw. Einschlafen infolge Übermüdung fallen nicht unter den konnte. Ausschluss von Bewusstseinsstörungen. Frist zum Eintritt der Invalidität Passives Kriegsrisiko Abweichend von Ziffer 2.1.1.1. AL-AUB 2008 muss die Invalidität inner- Abweichend von Ziffer 5.1.3 AL-AUB 2008 erlischt der Versicherungs- halb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. schutz für überraschend eingetretene Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse auf Reisen im Ausland erst am Ende des 14. Tages nach Beginn des Verbesserte Gliedertaxe Kriegs- oder Bürgerkriegssausbruches auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält. Abweichend von Ziffer 2.1.2.2.1 AL-AUB 2008 gelten bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Beerdigungskosten trotz Leistungsausschluss Sinnesorgane ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Wir zahlen die Beerdigungskosten, wenn die versicherte Todesfallleistung Arm 75 % aufgrund der Ausschlusstatbestände gemäß Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 Hand 60 % nicht zu erbringen ist. Daumen 25 % Zeigefinger 15 % Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die darüber anderer Finger 5% hinausgehenden Kosten. Bein 75 % Höhe der Leistung Fuß 45 %  die nachgewiesenen Beerdigungskosten; große Zehe 8% andere Zehe 3%  höchstens die vereinbarte Todesfallsumme;  maximal 5.000 EUR. Seite 13 von 19 [Seite 14] Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherungsnehmer, die Erben oder die AG mehrere Unfallversicherungen, können Beerdigungskosten nur aus bezugsberechtigten Personen Kenntnis vom Tod des Versicherten haben. einem dieser Verträge verlangt werden. Familienvorsorge Heilmaßnahmen/Eingriffe Für den Fall der Eheschließung bzw. Begründung einer eingetragenen Abweichend von Ziffer 5.2.3 AL-AUB 2008 gilt Folgendes: Lebensgemeinschaft oder der Geburt eines Kindes des Versicherungsneh- mers bzw. dessen Adoption eines Kindes während der Laufzeit des Ver- Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als trages gilt Folgendes: unter den Ausschluss fallende Eingriffe. Beitragsfrei mitversichert sind Infektionen  der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner ab dem Tag der Ergänzend zu Ziffer 5.2.4.2 AL-AUB 2008 besteht jedoch Versicherungs- Eheschließung bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartner- schutz auch für Infektionen, die durch Insektenstiche, -bisse oder sonstige schaft; von Tieren verursachten Hautverletzungen übertragen werden (z.B. Früh- sommer-Meningoenzephalitis, Borreliose, Brucellose, Fleckfieber, Gelb-  das Kind ab der Vollendung der Geburt bzw. das Adoptivkind bis zur fieber, Dreitagefieber, Malaria, Pest). Vollendung des 16. Lebensjahres ab Rechtswirksamkeit der Adoption. Versicherungsfall ist die erstmalige Infizierung mit diesen Infektions- Dauer und Höhe der Leistung krankheiten.  Bis zu zwölf Monate ab Eheschließung bzw. Begründung der eingetra- Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionen sind abweichend von genen Lebenspartnerschaft oder Vollendung der Geburt bzw. Rechts- Ziffer 5.2.3 AL-AUB 2008 mitversichert. Sie gelten als erstmalige Infizie- wirksamkeit der Adoption; rung mit diesen Infektionskrankheiten, soweit dadurch ein Gesundheits- schaden eintritt.  50 % der für den Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungs- summen für Invalidität, höchstens 30.000 EUR. 1. Voraussetzung für die Leistung: Der Versicherungsschutz richtet sich nach für den Versicherungsnehmer Der Nachweis wurde durch einen objektiven, am Stand medizinischer vereinbarten Bedingungen. Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Bericht unter Beifügung der Laborbe- funde erbracht. Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch 2. Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 zahlen wir eine Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch. Abweichend von Ziffer 1.3 AL-AUB 2008 ist es Abweichend von Ziffer 2.1.1.1 AL-AUB 2008 besteht auch dann noch unerheblich, ob der Bruch durch eine plötzliche, äußere Einwirkung Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität entstanden ist. Die Zahlung der Sofortleistung begründet jedoch keinen nach diesen Besonderen Bedingungen innerhalb von drei Jahren nach dem Anspruch auf sonstige Leistungen aus dem Vertrag (z.B. Invaliditäts- Unfall eingetreten und innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schrift- leistung). lich festgestellt und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist. 1. Voraussetzung für die Leistung Nahrungsmittelvergiftungen Der Nachweis, dass eine solche Verletzung vorliegt, ist von Ihnen mittels eines fachärztlichen Berichtes zu führen. Abweichend von Ziffer 5.2.5 AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ihr Anspruch auf diese Leistung erlischt, wenn Sie diese nicht innerhalb eines Jahres ab Diagnosestellung geltend machen. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Alkohol. Dies gilt jedoch nicht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch Die Sofortleistung wird nicht gezahlt, wenn es sich bei dem Oberschen- nicht vollendet haben. kelhalsbruch um eine Refraktur handelt. Psychische Erkrankungen nach einem Unfall Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn die versicherte Person stirbt, bevor der Anspruch auf Sofortleistung geltend gemacht wurde. Abweichend von Ziffer 5.2.6 AL-AUB 2008 wird für die Folgen psychi- scher und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten 2. Höhe der Leistung Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine Wir zahlen in diesem Fall einen Betrag in Höhe von 10 % der Versiche- durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems rungssumme für Invalidität, höchstens 5.000 EUR. oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind. Sofortleistung bei schweren Verletzungen Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Sofern im Vertragsdokument eine Verbesserte Übergangsleistung verein- Abweichend von Ziffer 6.2.2 AL-AUB 2008 gilt Folgendes: bart ist, zahlen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung. Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der 1. Voraussetzung für die Leistung Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von sechs Monaten ab der Änderung. Errechnen sich dagegen 1.1 Der Versicherte hat aufgrund des Unfalls nachfolgende schwere höhere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab Verletzungen erlitten und ist infolge des Unfalls nicht innerhalb von drei der Änderung. Tagen gestorben. Verdienstausfall bei Selbständigen und Freiberuflern 1.2 Die unfallbedingte schwere Verletzung ist uns durch einen objekti- ven ärztlichen Bericht, der sich am Stand medizinischer Erkenntnisse In Ergänzung zu Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 erstatten wir einen festen orientiert, nachgewiesen worden. Betrag in Höhe von 1,5 ‰ der versicherten Summe für Invalidität, höchs- tens jedoch 600 EUR, wenn bei Selbständigen oder Freiberuflern der 2. Art und Höhe der Leistung Verdienstausfall im Sinne von Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 nicht konkret nachgewiesen wird. Wir zahlen einen Betrag in Höhe von 50 % der im Vertragsdokument vereinbarten Versicherungssumme für Verbesserte Übergangsleistung, Frist zur Meldung des Todesfalles höchstens 3.000 EUR. Abweichend von Ziffer 7.5 Absatz 1 AL-AUB 2008 ist uns der Todesfall Diese Leistung wird nicht auf den Anspruch auf Verbesserte Übergangs- infolge eines Unfalles innerhalb von 7 Tagen zu melden, auch wenn uns leistung angerechnet. der Unfall schon angezeigt war. 3. Was sind schwere Verletzungen? Seite 14 von 19 [Seite 15] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Schwere Verletzungen in diesem Sinne sind Voraussetzung für die Leistung ist, dass die kosmetische Operation inner- halb von fünf Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätes-  Querschnittslähmung durch Schädigung des Rückenmarks; tens vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt ist.  Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand; Unsere Leistung umfasst auch die Kosten für medizinisch notwendige  Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprellung (Con- Heil- und Hilfsmittel. tusion 2. oder 3. Grades) oder Hirnblutung; Bergungskosten  schwere Mehrfachverletzung, d.h. entweder Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 30.000 EUR.  Frakturen von zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedene Grundlage sind die Besondere Bedingungen für die Versicherung von Gliedmaßen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) oder gewebe- Bergungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungs- zerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder kosten 2008). Davon abweichend gilt Folgendes:  eine Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun- Die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für gen: mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner ersetzen – Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen und Beinen; wir auch bei einem Unfall im Inland. – Fraktur des Beckens; Kosten für Dekompressionskammer – Fraktur von Wirbelkörpern; Im Rahmen der Versicherungssumme für Bergungskosten erstatten wir bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I – gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ; und II auch die hierfür entstehenden Therapiekosten einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung. Voraussetzung dafür ist, dass die  Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperober- gültigen Richtlinien für das Auftauchen und Dekomprimieren nicht grob- fläche; fahrlässig oder vorsätzlich missachtet wurden.  Erblindung beider Augen. Beihilfe zu Kuren und Rehabilitation Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 bieten wir Versicherungsschutz bei Ergänzend zu Ziffer 2.4. und 2.5 AL-AUB 2008 gilt Folgendes: Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. 1. Dauer der Leistung 1. Voraussetzungen für die Leistung Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird längstens für drei Jahre vom 1.1 Die versicherte Person hat Unfalltag an gerechnet gezahlt.  nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Zif- 2. Gesetzliche Zuzahlungen fer 1 AL-AUB 2008 wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufe- nen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen Bei vollstationärer Heilbehandlung erstatten wir zusätzlich zum vereinbar- ten Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld den Betrag der gesetzlichen  innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet Zuzahlungen maximal in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagessatzes für  für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen Krankenhaustagegeld. eine medizinisch notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die darüber durchgeführt. Ausgenommen sind Rehabilitationsmaßnahmen, die un- hinausgehenden Kosten. mittelbar an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung anschließen (sog. Anschlussheilbehandlungen). Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG mehrere Unfallversicherungen, können gesetzliche Zuzahlungen nur Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest aus einem dieser Verträge verlangt werden. nachgewiesen. 3. Rehabilitation 1.2 Als Kur- und Rehabilitationsmaßnahme gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vorder- Wir leisten Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld auch im Falle einer grund steht. Rehabilitation. 2. Höhe der Leistung 3.1 Voraussetzung für die Leistung Die Beihilfe wird in Höhe von 2.000 EUR einmal je Unfall gezahlt. Dabei Die unfallbedingte Rehabilitation wird vollstationär in einem Rehabili- wird Ziffer 3 AL-AUB 2008 berücksichtigt. tationszentrum durchgeführt und schließt sich unmittelbar an eine voll- stationäre Krankenhausbehandlung an (sog. Anschlussbehandlung). Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Beihilfe nur aus einem dieser 4. Ambulante Operation Verträge verlangt werden. Wir leisten für drei Tage Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld auch Erhöhte Invaliditätsleistung bei Benutzung eines Fahrradhelmes im Falle einer ambulanten Operation. Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: 4.1 Voraussetzung für die Leistung Die im Vertragsdokument vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität Die ambulante Operation ist unfallbedingt und der chirurgische Eingriff ist wird um 25 % erhöht. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Zif- unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie – zumindest an einer ganzen fer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. Extremität – erfolgt, was Sie uns durch ärztliches Attest nachweisen. Voraussetzung für die Leistung Kosmetische Operationen  das versicherte Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet; Mitversichert sind Kosten für kosmetische Operationen bis zur Höhe von 10.000 EUR.  der Unfall ist bei der Benutzung eines Fahrrades eingetreten und das versicherte Kind hat zum Zeitpunkt des Unfalls einen handelsüblichen Grundlage sind die Besondere Bedingungen für die Versicherung der Fahrradhelm getragen. Kosten für kosmetische Operationen in der Unfallversicherung. Davon abweichend gilt Folgendes: Seite 15 von 19 [Seite 16] Nachhilfegeld bei Schulunfähigkeit Der Vertrag ist auf eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlos- sen. Die Leistung aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versiche- Sofern für Kinder, die am Unfalltag das 16. Lebensjahr noch nicht vollen- rungsnehmer selbst zu. det haben, ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist, zahlen wir ein Nachhilfegeld. Die versicherten Personen haben vor Abschluss des Vertrages schriftlich eingewilligt 1. Voraussetzung für die Leistung Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung nach Jahres- 1.1 die versicherte Person kann wegen des Unfalls nicht am Schulunter- lohn- und -gehaltssumme richt (allgemeinbildende Schule oder gleichgestellte Einrichtung) teil- nehmen; 1 Als Jahresgehalt für die Berechung der Versicherungssummen gelten die gesamten vom Versicherungsnehmer an die versicherten Perso- 1.2 die Schulunfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen nen gezahlten geldlichen Bezüge einschließlich aller Zulagen; hierzu und eine Schulbescheinigung nachgewiesen; zählen Teuerungs-, Verheirateten-, Kinder-, Verantwortungs- und sonstige 1.3 die Schulunfähigkeit hat mindestens 21 Tage bestanden; Zahlungen, nicht aber eine Gewinnbeteiligung. 1.4 mehrere Schulausfälle wegen desselben Unfalles werden wir ein 2 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zur Hauptfäl- ununterbrochener Schulausfall gewertet. ligkeit eines jeden Jahres, die im abgelaufenen Versicherungsjahr gezahlte Gehaltssumme und die Anzahl der versicherten Personen aufzugeben. Der 2. Höhe und Dauer der Leistung Beitrag wird jeweils nach dem Gesamtbetrag der an die einzelnen Versi- cherten gezahlten Bezüge berechnet. Wir zahlen das Zwanzigfache des vereinbarten Krankenhaustagegeldes, höchstens 500 EUR. Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird eine Vorausprämie in Höhe der sich für das abgelaufene Versicherungsjahr ergebenden Prämie Rooming-in-Leistung erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Versiche- Sofern für Kinder, die am Unfalltag das 16. Lebensjahr noch nicht vollen- rungsjahres entsprechend der Aufgabe der tatsächlich während des Versi- det haben, ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist, cherungsjahres ausgezahlten Gesamtbezüge gemäß Ziffer 1. zahlen wir zusätzlich Rooming-in-Kosten in Höhe des vereinbarten Tages- 3 Im Schadenfall ist bei der Ermittlung der Versicherungssummen von satzes für Krankenhaustagegeld, maximal für 30 Tage. der im Zeitpunkt des Unfalles vom Versicherten mit dem Versicherungs- Voraussetzung für die Leistung nehmer vereinbarten Jahresgehaltssumme auszugehen, die wie folgt be- rechnet wird: Das im Zeitpunkt des Unfalles vereinbarte Monatsgehalt mit  Das versicherte Kind befindet wegen des Unfalls in medizinisch not- 12 multipliziert, ergibt unter Hinzurechnung etwaiger einmaliger Zuwen- wendiger, vollstationärer Heilbehandlung; dungen (ausgenommen Gewinnbeteiligung) die als Berechnungsgrundlage dienende Jahresgehaltssumme.  ein Erziehungsberechtigter übernachtet ärztlich gewollt und genehmigt mit dem Kind im Krankenhaus. 4 Je Person sind die Versicherungssummen jedoch beschränkt auf höchstens 500.000 EUR für den Todesfall und 1.000.000 EUR für den Zusätzliche Todesfallleistung bei Vollwaisen Invaliditätsfall. Besteht im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz für Eltern und für Zusatzbedingungen für die Dienstreise-Unfallversicherung Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird eine zusätzliche Todes- fallleistung gezahlt. 1 Versicherte Personen 1. Voraussetzung für die Leistung Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit sie sich auf Dienstreisen befinden. Als Dienstreise gilt eine Reise, die von  Beide versicherten Elternteile werden durch das gleiche Unfallereignis der Versicherungsnehmerin als solche anerkannt und vergütet wird. tödlich verletzt. 2 Deckungsumfang  Die bezugsberechtigten Kinder haben das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen und der Zusatzbedingungen für die 2. Höhe der Leistung Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe nur berufliche Wir zahlen 50 % der versicherten Todesfallleistung beider Eltern, höchs- Unfälle. tens 10.000 EUR. 2.2 Er beginnt, sobald der Versicherte zum Zwecke des Antritts der Reise seine Wohnung oder den Betrieb verlassen hat, er endet mit der Rückkehr in die Wohnung oder den Betrieb, nach Beendigung der Dienst- 4 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im reise. Vertragsdokument besonders beurkundet 3 Beitragsberechnung Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit 3.1 Jährlich zur Hauptfälligkeit, erstmals mit Aushändigung des Ver- Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch 2010) tragsdokumentes, wird eine Vorausprämie, die zugleich Mindestprämie ist, Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem erhoben. anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von 3.2 Maßgebend für die Beitragsberechnung ist die Gesamtzahl der den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gilt Folgendes: Reisetage aller Versicherten in einem Versicherungsjahr. Der Versiche- 1 Ausschließlich die versicherte Person kann Leistungen aus der rungsnehmer ist verpflichtet, genaue Aufschreibungen über alle durchge- Unfallversicherung unmittelbar bei uns geltend machen. Ihre Zustimmung führten Dienstreisen zu führen und dem Versicherer auf Verlangen Ein- als Versicherungsnehmer ist hierfür nicht erforderlich Wir leisten direkt an blick in diese Unterlagen zu gewähren. die versicherte Person. 3.3 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für jede der unter diesen 2 Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person Vertrag fallenden Personen sämtliche Dienstreisetage eines Versicherungs- über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz jahres nach Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer und über diese Vereinbarung. zur Beitragsberechnung (namentliche Liste mit Anzahl der Reisetage) zu melden. Falls keine Dienstreisen angefallen sind, ist eine Fehlanzeige Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung auf eigene Rech- erforderlich. nung 3.4 Sollte eine Dienstreise über die jeweilige Abrechnungsperiode hinaus anfallen, sind die entsprechenden Reisetage der betreffenden Per- sonen bei der nächsten fälligen Jahresmeldung zu berücksichtigen. Seite 16 von 19 [Seite 17] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 3.5 Die Höhe der sich bei der Beitragsrechnung für das vergangene 4. Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir Versicherungsjahr ergebende Prämie ist maßgebend für die Höhe der abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich Vorausprämie des folgenden Versicherungsjahres. 4 % aus der Versicherungssumme. Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL50 Invaliditätsstaffel 225 % »SB Modell ab 50 % Invalidität« mit Mehrleistung 100 % Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts- Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts- AL-AUB 2008 ermittelt. grad mindestens 50 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Ist die Voraussetzung erfüllt, zahlen wir die im Vertragsdokument festge- 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad legte Versicherungssumme in voller Höhe. von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versiche- rungssumme. Besondere Bedingungen für die Verbesserte Übergangsleistung 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad Ziffer 2.2 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- rungssumme. 1. Voraussetzung für die Leistung Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Invaliditätsstaffel 350 % Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich ist unfallbedingt Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-  nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet und staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3  ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen AL-AUB 2008 ermittelt. um mindestens 100 % beeinträchtigt. Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate ununterbrochen 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad bestanden. von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs- summe. Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- 2. Art und Höhe der Leistung rungssumme. Die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme für die Übergangsleis- Besondere Bedingungen für Unfallversicherung mit progressiver tung wird bereits jetzt gezahlt. Dieser Betrag wird auf den Anspruch für Invaliditätsstaffel 500 % die Übergangsleistung angerechnet. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts- Besondere Bedingungen für Hilfe- und Pflegeleistungen in der staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 Unfallversicherung Servicepaket »Hilfe und Pflege« AL-AUB 2008 ermittelt. 1. Was ist versichert? Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleis- 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad tungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauf- von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs- tragten qualifizierten Dienstleister. Dieser erbringt entweder die Leistung summe. selbst durch die eigene Organisation oder durch von ihm beauftragte Dritte (z.B. anerkannte Hilfsorganisationen oder lokale Pflegedienste). Darüber 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad hinaus besteht kein Leistungsanspruch. von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- rungssumme. Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. 3. Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich Erbrachte Hilfeleistungen begründen keinen Anspruch auf andere Leis- 4 % aus der Versicherungssumme. tungsarten (z.B. Invalidität), diese unterliegen einer gesonderten Leis- tungsprüfung durch uns. Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL21 »SB Modell über 20 % Invalidität« mit progressiver Invaliditätsstaffel 2. Voraussetzung für die Leistung 500 % 2.1 Die versicherte Person ist durch einen Unfall im Sinne von Zif- Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die fer 1 AL-AUB 2008 in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähig- Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts- keit derart beeinträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig grad mehr als 20 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. bedarf (Hilfsbedürftigkeit). Ist die Voraussetzung erfüllt gilt Folgendes: 2.2 Die Hilfsdürftigkeit ist von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: 2.3 Der Anspruch entsteht nach Abschluss der ärztlichen Akut- bzw. Anschlussbehandlung. Dies gilt nicht für die Organisation von Hilfeleis- 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad tungen. Dieser Anspruch entsteht bereits mit Eintritt des Unfalls. von 20 % übersteigt, zahlen wir 1 % aus der Versicherungssumme. Bei einem Oberschenkelhalsbruch erbringen wir die Leistungen auch, 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad wenn dieser nicht als Folge eines Unfalls, also auch ohne äußere Einwir- von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- kung, entstanden ist. rungssumme. Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 schränken wir die Leistungen 3. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad gemäß Ziffer 5 nicht ein, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- das Unfallereignis verursachten Hilfsbedürftigkeit mitgewirkt haben. rungssumme. Seite 17 von 19 [Seite 18] Die versicherten Dienstleistungen setzen keine dauerhafte Invalidität  Beschaffen von Medikamenten. voraus und werden auch dann erbracht, wenn die Hilfsbedürftigkeit nur vorübergehend ist. Dazu zählt auch das Zusammenstellen des Einkaufszettels, Unterbringung der eingekauften Gegenstände, Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Die Hilfeleistungen werden eingestellt, sobald sich im Rahmen der Prü- Haltbarkeit von Lebensmitteln. Nicht dazu zählen die Kosten für die fung herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine unfallbedingte Hilfs- besorgten Lebensmittel und Gegenstände selbst. bedürftigkeit nicht vorliegen oder der Versicherungsschutz wegen anderer Ursachen nicht zu gewähren gewesen wäre. Wir behalten uns vor, nach Medikamentenauslieferungen erfolgen bei Bedarf zweimal pro Woche Prüfung der Sachlage Kosten für unberechtigt erhaltene Leistungen zurück zusätzlich (verschreibungspflichtige Medikamente nur gegen Vorlage zu verlangen. eines entsprechenden Rezeptes). 3. Umfang und Dauer der Leistung 4.1.7 Fahrdienste Den Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistungen bzw. den Bis zu zweimal pro Woche werden folgende Fahrdienste (Bringen und durch den Unfall entstandenen individuellen Bedarf an Hilfe- und Pflege- Abholen) übernommen: leistungen bestimmt verbindlich ausschließlich der Dienstleister. Diesen  zur Krankengymnastik oder zu Therapien (im Umkreis von 25 km); Bedarf decken wir aus in den in Ziffer 4 aufgeführten Leistungen.  zu Ärzten (im Umkreis von 50 km) oder zu Behörden (im Umkreis von Werden Kosten für versicherte Leistungen von Dritten ersetzt oder besteht 25 km), wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist. voraussichtlich Anspruch hierauf, können Leistungen aus unserem Vertrag nur wegen der restlichen Ansprüche geltend gemacht werden. 4.1.8 Begleitung zu Ärzten und Behörden Bestehen für eine versicherte Person bei der ALTE LEIPZIGER Versiche- Wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist, werden Sie maximal vier rung AG mehrere Unfallversicherungen mit Servicepaket »Hilfe und Wochen lang bis zu zweimal pro Woche bei Arzt- oder Behördengängen Pflege«, können diese Leistungen nur aus einem dieser Verträge erlangt begleitet. werden. 4.1.9 Familienhilfe Wir erbringen die Leistungen im Umfang von Ziffer 4 solange die Hilfs- bedürftigkeit gemäß Ziffer 2.1 besteht. Die Leistungen enden in jedem Fall Lebt im Haushalt ein unterhaltsberechtigtes Kind der versicherten Person aber mit der Feststellung einer dauernden Pflegebedürftigkeit im Sinne der unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe I bis III), spätestens aber nach und kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter- sechs Monaten vom Unfalltag gerechnet. führen, wird eine Familienhilfe organisiert, die für die Weiterführung des Haushaltes und die Kinderbetreuung sorgt. Hierzu zählt die Zubereitung 4. Welche Leistungen sind versichert? von Mahlzeiten, Reinigung und Pflege der Wäsche, Schuhpflege, Einkauf, Wohnungsreinigung im üblichen Umfang (Wohnraum, Kinderzimmer, 4.1 Hilfeleistungen Bad, Toilette, Küche, Schlafraum). Die Leistungen werden bis zu acht 4.1.1 Erstgespräch Stunden täglich, längstens bis zu vier Wochen erbracht. Im telefonischen Erstgespräch wird mit Ihnen, Ihren Angehörigen und bei 4.2 Pflegeleistungen Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt der individuelle Be- 4.2.1 Tag- und Nachtwache darf der Hilfeleistung unter Berücksichtigung des häuslichen und sozialen Umfeldes festgestellt. Für einen Zeitraum von 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Behandlung oder nach einer ambulanten Operation, wobei der chirurgische 4.1.2 Hausnotruf Eingriff unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, die zumindest an Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger einer ganzen Extremität erfolgt ist, wird eine Tag- und Nachtwache orga- oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung nisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versi- installiert, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür in der Wohnung cherten Person erforderlich ist. vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist rund um die Uhr eine 4.2.2 Grundpflege Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst. Die versicherte Person erhält bei Bedarf bis zu vier Wochen lang eine 4.1.3 Mahlzeitendienst Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder Die versicherte Person und bei Bedarf auch der in häuslicher Gemeinschaft Ganzwaschungen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Verrichten der Not- lebende Ehe-/Lebenspartner erhalten nach vorheriger freier Auswahl aus durft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsü- dem angebotenen Menüsortiment sieben Hauptmahlzeiten pro Woche, die bungen, Zubereitung von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Nahrungsauf- täglich warm ausgeliefert werden. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, nahme. Der Zeitaufwand hierfür ist auf 21 Stunden pro Woche begrenzt. werden die Menüs jeweils wochenweise (sieben Mahlzeiten tiefgekühlt) 4.2.3 Pflegeberatung ausgeliefert. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im 4.1.4 Wohnungsreinigung Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt, zur Feststellung der Pflege- Einmal pro Woche wird der Wohnbereich (Küche, Wohn-, Schlafzimmer, probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Bad, Toilette) in üblichem Umfang gereinigt. Der zeitliche Aufwand ist Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die auf vier Stunden pro Woche begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Woh- versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistun- nung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war. gen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und über das entsprechende Antragsverfahren beraten. 4.1.5 Pflegen der Wäsche und Kleidung 4.2.4 Pflegeschulung für Angehörige Einmal pro Woche wird die Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählt Waschen, Trocknen, Bügeln, Sortie- Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese ren, Einräumen und die Schuhpflege. Der Zeitaufwand hierfür ist auf drei für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine einmalige Schulungs- Stunden begrenzt. maßnahme vorbereitet. 4.1.6 Einkäufe und Besorgungen 4.2.5 Pflegenotruf Bis zu zweimal pro Woche, längstens bis zu vier Stunden werden im Bei Bedarf kann zusammen mit der Grundpflege – soweit örtlich mög- Umkreis von 25 km folgende notwendige Besorgungen ausgeführt: lich – maximal für vier Wochen auch ein 24-Stunden-Pflegenotruf einge- richtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale er-  Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, reichbar ist, die im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft schickt.  Bringen der Wäsche in die Reinigung und deren Abholung, 4.2.6 Vermittlung von Pflegehilfsmitteln Seite 18 von 19 [Seite 19] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versiche- usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Kosten, die über die reine rungsjahres zugegangen sein. Sind Sie als Versicherungsnehmer mit der Vermittlung hinausgehen, gehen zu Lasten der versicherten Person. Kündigung dieses Leistungsbausteins nicht einverstanden, besteht für Sie das Recht, die Unfallversicherung innerhalb von einem Monat nach Erhalt 4.3 Vermittlung weiterer Dienstleistungen der Teilkündigung insgesamt zu kündigen. 4.3.1 Vermittlung einer Tierbetreuung Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z.B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt. 4.3.2 Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt. 4.3.3 Vermittlung des Umbaus der Wohnung Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt. Zu 4.3.1 bis 4.3.3 Kosten, die über die reine Vermittlung hinausgehen werden von uns nicht übernommen. 5. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten) Ergänzend zu Ziffer 7 AL-AUB 2008 gelten folgende Obliegenheiten: 5.1 Zu Beginn der Leistungserbringung sind wir bzw. der Dienstleister über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend zu informieren. Auch während der Leistungserbringung sind uns Verände- rungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen. 5.2 Alle Auskünfte und Einverständniserklärungen, die im Zusammen- hang mit der Erbringung der versicherten Dienstleistungen erforderlich sind, sind dem Dienstleister abzugeben. 5.3 Nach einem Unfall der versicherten Person, der zu einer Pflegebe- dürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung führen kann, sind beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen unverzüglich zu bean- tragen. 5.4 Die Anerkennung einer Pflegestufe sowie der Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ziffer 8 AL-AUB 2008 entsprechend. 6. Beitragsanpassung Unser Leistungsversprechen passt sich der Entwicklung der Kosten für Hilfe- und Pflegeleistungen an, entsprechend verändert sich der Beitrag. Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preise für die Dienstleistungen sozialer Ein- richtungen (COICOP-VPI 124), ersatzweise des von Amts wegen an dessen Stelle tretenden Indexes verändert hat. Maßgebend sind die für die beiden vorangegangenen Kalenderjahre veröffentlichten Kosten. Eine sich bei diesem Vergleich ergebende Veränderung wird nur dann berücksich- tigt, wenn die Veränderung mindestens 5 % beträgt. Liegt die Veränderung unter 5 %, so entfällt die Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. Im Falle der Erhöhung sind wir berechtigt, bei einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbei- trag entsprechend anzupassen. Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gege- ben. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragser- höhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt den Leistungsbaustein Servicepaket »Hilfe und Pflege« kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens ein Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. 7. Sonderkündigungsrecht Abweichend von Ziffer 10.2 AL-AUB 2008 haben Sie und wir das Recht, das Servicepaket »Hilfe und Pflege« zum Ablauf des ersten oder jeden darauf folgenden Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss Seite 19 von 19
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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