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Volltext aufklappen: Verbraucherinformation zu Ihrer Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung, mit AUB-Gruppenunfall 2021 (F 10017)
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Verbraucherinformation zu Ihrer
Gewerblichen (Gruppen-)
Unfallversicherung
Stand 04/2021
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Inhaltsverzeichnis Seite
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 3
Belehrung über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG) 4
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten
nach dem Versicherungsfall 4
Informationen zu Ihrer gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung gemäß
§ 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (inkl. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für den Verbraucher 5
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen für die gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall 2021) ‒ Ausgabe Mai 2021 6
Merkblatt zur Datenverarbeitung 19
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Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Produkt:
BGV-Versicherung AG Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung 2021
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen
finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Versichert sind Unfälle. Darüber hinaus sind Eigen ✗ Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose,
bewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen Schlaganfall),
eingeschränkt mitversichert. Ein Unfall liegt z. B. vor, ✗ Kosten für die ärztliche Heilbehandlung,
wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie
stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir ✗ Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).
insbesondere folgende Leistungsarten: ✗ Wir leisten für Schäden überdies bis zu den vereinbarten
Versicherungssummen.
Versicherbare Geldleistungen
✓ Einmalige Invaliditätsleistungen und/oder eine Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen,
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten und Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall
ambulanten Operationen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
✓ Todesfallleistungen,
! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat,
✓ Bergungskosten und kosmetische Operationen.
! Unfälle durch Drogenkonsum und übermäßigen
Alkoholkonsum (über 1,8 %o und beim Lenken eines
Versicherungssumme und Leistungsarten
Kfz über 0,5 %o)
✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen und
die Leistungsarten können Sie Ihrem Versicherungsschein ! Unfälle durch die aktive Teilnahme an Motorrennen,
entnehmen. ! Bandscheibenschäden (Ausnahme: durch einen Unfall
gemäß Definition verursacht)
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann
es zu Leistungskürzungen kommen.
Wo bin ich versichert?
✓ Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Sie können zudem zwischen den folgenden Geltungsbereichen wählen:
- rund um die Uhr
- Beruf mit Wegeunfällen
- Beruf ohne Wegunfälle.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
– Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
– Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
– Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. Bei namentlicher Nennung sind die Namen der
versicherten Personen zu nennen. Ohne Namensnennung müssen Sie uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres versicherte Personen - innerhalb
von einem Monat nach Hauptfälligkeit - mitteilen.
– Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
– Todesfälle sind uns innerhalb von 7 Tagen zu melden.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den
Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.
Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um
jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am
Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch im
Versicherungsfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
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Wichtige Anzeigepflichten: 4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur
Belehrung über die Rechtsfolgen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
Anzeigepflicht anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
nicht verstrichen ist.
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG)
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
tragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es not- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
wendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist
Bedeutung beimessen. beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, verletzt haben.
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher
Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, schriftlich nachzuholen. 5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie un-
vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung,
richtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen
der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information
Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene
entnehmen.
Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahr-
heitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung,
aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fra-
gen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG
Welche Folgen können eintreten, wenn eine
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? über die Folgen bei Verletzungen
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes von Obliegenheiten nach dem
Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch Versicherungsfall
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts-
recht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän- Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
de, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leis-
tung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von
angegebene Umstand Belegen
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von
Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsge-
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht mäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versiche-
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeige- rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die
pflicht arglistig verletzt haben. sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet
spricht. werden kann.
2. Kündigung Leistungsfreiheit
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,
Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
kündigen.
Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständi-
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei gen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen,
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
gen, geschlossen hätten.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
3. Vertragsänderung Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen,
Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden
die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen
Vertragsbestandteil. arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, Hinweis:
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen ver-
wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. pflichtet.
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Informationen zu Ihrer Gewerblichen Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Er-
füllung auch der in § 312 e Abs. 1 Satz 1 des BGB geregelten Pflichten.
(Gruppen-) Unfallversicherung Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
rufs. Der Widerruf ist zu richten an die BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee
gemäß § 1 VVG-Informations- 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe.
pflichtenverordnung Widerrufsfolgen (für Verbraucher)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir
erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des
1. BGV-Versicherung AG, Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass
Sitz: Karlsruhe, der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine
Amtsgericht Mannheim, HRB 707212, solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christoph Schnaudigel, nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beider-seits empfangenen Leistungen
Vorstand: Matthias Kreibich (Vors.), Jürgen Schmitz (stellv. Vors.), zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30
Dr. Philipp Lechner Tage nach Zugang des Widerrufs.
2. Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversiche- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
rung. Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft: der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzuge-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn.
E-Mail: poststelle@bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550. Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
3. a) Für die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Gewerbliche Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Wider-
(Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021)
rufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr
Diese Informationen finden Sie ab der Seite 7.
ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht
b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021). 9. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Ver-
sicherungsschein.
4. Der Jahresbeitrag in der Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung richtet
sich u.a. nach der Höhe der Versicherungssumme, Anzahl der Leistungsarten, 10. Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch:
Gefahrengruppe der versicherten Personen, der Betriebsart, zeitlicher Versiche- - Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf,
rungsumfang (24h-Deckung oder weniger), Progressionen, Gliedertaxen sowie - Kündigung im Schadenfall,
sofern beantragt nach den zusätzlichen Einschlüssen. - Kündigung bei Beitragsanpassung,
Besondere Gefahrenumstände werden berücksichtigt.
- Kündigung bei Gefahrerhöhung,
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 50 EUR zzgl. der gesetzlichen Versiche-
rungssteuer. - Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer
Laufzeit von mehr als drei Jahren.
5. Zusätzliche Kosten, Abgaben und Gebühren werden nicht erhoben. Die Kündigungsbedingungen, einschließlich evtl. Vertragsstrafen entnehmen
Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Gewerbliche
6. Die Regelungen zur Zahlung der Prämie entnehmen Sie bitte den Allgemeinen (Gruppen-) Unfallversicherung.
Unfallversicherungsbedingungen für die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversi-
cherung. Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Ratenzuschlages den 11. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Jahresbeitrag statt jährlich, halb- oder vierteljährlich zu zahlen.
12. Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht entnehmen Sie
7. Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustande. bitte den Ziffern 15 und 17 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung.
Versicherungsschein.
13. Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
8. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
14. Für Verbraucher gilt: Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versiche-
Widerrufsrecht (für Verbraucher) rungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne An- eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu neh-
gabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufs- men, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten.
recht besteht nicht bei Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
- Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.
- Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich Tel.: 01804 224424,
um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 1 und 2 des BGB, Fax 01804 224425
- Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinne des Artikel 10 Abs. 1 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.
15. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertrags-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.
bestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen
sowie die Vertragsinformationen , das Informationsblatt zu Versicherungspro-
dukten und diese Belehrung zugegangen sind.
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Allgemeine Unfallversicherungs-
bedingungen für die Gewerbliche
(Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall 2021)
‒ Ausgabe Mai 2021 Versicherungsumfang
1. Was ist versichert?
1.1 Grundsatz
Wer ist wer?
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der ver-
Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
sicherten Person.
Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart
1.2 Geltungsbereich und zeitlicher Deckungsumfang
haben. Das können Sie selbst, Ihre Mitarbeiter / Angestellte und andere Personen
(-Gruppen) sein. Es gelten ausschließlich die im Versicherungsschein genannten Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
Personen oder Personengruppen als versichert. - weltweit
Sie können zudem zwischen den folgenden zeitlichen Deckungsumfängen
Versicherungsumfang wählen:
1. Was ist versichert? - rund um die Uhr (24-Stunden-Deckung)
2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonsti- - Beruf mit Wegeunfälle
gen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? - Beruf ohne Wegeunfälle
2.1 Invaliditätsleistung Es gilt der im Versicherungsschein vereinbarte zeitliche Deckungsumfang.
2.2 Unfallrente 1.3 Unfallbegriff
2.3 Tagegeld Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
2.4 Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
2.5 Todesfallleistung
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
2.6 Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe
erleidet.
2.7 Übergangsleistung
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
2.8 Kur- und Rehabilitationsleistung
Als Unfall gilt/gelten auch,
2.9 Kosten für Such,- Bergungs- oder Rettungseinsätze
1.4.1 wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
2.10 Kosten für kosmetische Operationen
2.11 Umschulungsmaßnahmen - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
2.12 Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbel-
säule zerrt oder zerreißt.
2.13 Dekompressionskammer
- Bauch-, Unterleibsbrüche (z. B. Leistenhernie) und Knochenbrüche zu-
2.14 Pflegegeld
zieht.
2.15 Kunden und Gäste
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz
2.16 Vorsorgeversicherung für den Ehe- oder Lebenspartner über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder
2.17 Lebensretter beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körper-
2.18 Elternzeit lichen Verhältnisse der versicherten Person.
2.19 Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-reisen Als Unfall gelten auch, ausgenommen bei sportlichen Tätigkeiten, durch
irreguläre Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschädigungen;
2.20 Mehrleistung in BGV versicherten KFZ
2.21 Medizinische Sporttherapie Meniskus und Bandscheiben sind im Sinne dieser Allgemeinen Unfallver-
sicherungsbedingungen weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.
2.22 Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen Deshalb werden sie von diesen Regelungen nicht erfasst.
2.23 Besserstellungsklausel innerhalb der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversiche- 1.4.2 Vergiftungen durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte
rung der BGV-Versicherung AG Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines
2.24 Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik) kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war.
3. Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen- Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen
treffen?
1.4.3 Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt,
4. Entfällt bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von
5. Was ist nicht versichert? Menschen, Tieren oder von Sachen erleidet.
6. Besondere Regelungen für die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung 1.4.4 tauchtypische Krankheiten, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfell-
verletzungen, sowie unfreiwilliger Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter
Leistungsfall Wasser.
7. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 1.4.5 Gesundheitsschäden durch Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirn-
8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? ödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AMS).
9. Wann sind die Leistungen fällig? 1.4.6 eine Gesundheitsschädigung durch extreme Witterungsbedingungen
(z. B. Erfrierungen, Sonnenbrand, Hitzschlag) sowie durch Flüssigkeits-,
Versicherungsdauer Nahrungs- oder Sauerstoffentzug, die als Folge eines Unfalles eintreten.
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Leistungsarten 2.1 In-
validitätsleistung und 2.5 Todesfallleistung.
Versicherungsbeitrag 1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine
einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten
Weitere Bestimmungen
und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen
zueinander?
2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre
Verletzung? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
14. Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? Leistungsarten?
15. Welches Gericht ist zuständig? Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Arten von Leistungen und
16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? deren Voraussetzungen.
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.1 bis 2.5
gelten sofern diese in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen
17. Welches Recht findet Anwendung?
gesondert vereinbart sind.
18. Sanktionsklausel
Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.6 bis
19. Beitragsrückerstattung 2.24. gelten obligatorisch vereinbart.
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2.1 lnvaliditätsleistung - Auge 60 %
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart) - Gehör auf einem Ohr 45 %
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung - Geruchssinn 20 %
2.1.1.1 Invalidität - Geschmackssinn 20 %
Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. - Stimme 100 %
Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - Niere 25 %
- die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - Beider Nieren, auch wenn eine Niere
- dauerhaft bereits vor dem Unfall verloren war 100 %
beeinträchtigt ist. - Milz 10 %
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - Gallenblase 10 %
- sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - Magen 20 %
- eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm 25 %
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte - Lungenflügel 50 %
Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
ausheilt. chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall tätsgrad von 80 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt,
ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 % (= ein Zehntel von 80 %).
- eingetreten und
2.1.2.2.2 Verbesserte Gliedertaxe
- von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
Die verbesserte Gliedertaxe gilt nur bei besonderer Vereinbarung. Welche
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Gliedertaxe vereinbart gilt, entnehmen Sie dem Versicherungsschein
Invaliditätsleistung.
Falls besonders vereinbart werden die In Ziffer 2.1.2.2.1 festgelegten In-
2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität validitätsgrade wie folgt geändert:
Sie müssen die Invalidität innerhalb von 27 Monaten nach dem Unfall bei Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-
uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie teile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi-
von einer Invalidität ausgehen. tätsgrade.
Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausge- - Arm 100 %
schlossen.
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 100 %
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie
die Frist versäumt haben. - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 100 %
- Hand 100 %
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten
und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen. - Daumen 45 %
2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr - Zeigefinger 30 %
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach - anderer Finger 20 %
dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. - Bein über der Mitte des Oberschenkels 100 %
In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.5), sofern diese - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 100 %
vereinbart ist. - Bein bis unterhalb des Knies 100 %
2.1.2 Art und Höhe der Leistung - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 100 %
2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung - Fuß 70 %
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. - große Zehe 20 %
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind - andere Zehe 10 %
- die vereinbarte Versicherungssumme und - Auge 70 / 100 %**
- der unfallbedingte Invaliditätsgrad. - Gehör auf einem Ohr 50 %
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem un- - Gehör auf einem Ohr, sofern das Gehör
fallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent zahlen wir 20.000 Euro. des anderen Ohres bereits beim Unfall verloren war 70 %
2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads - Geruchssinn 25 %
Der Invaliditätsgrad richtet sich - Geschmackssinn 25 %
- nach der vereinbarten Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile - Stimme 100 %
oder Sinnesorgane dort genannt sind, - Niere 25 %
- ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder - Beider Nieren, auch wenn eine Niere bereits vor dem
geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.3). Unfall verloren war 100 %
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am - Milz 10 %
Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für
- Gallenblase 10 %
die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
- Magen 25 %
2.1.2.2.1 Gliedertaxe (Standard)
- Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm 25 %
Sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung getrof-
fen wurde, gilt diese Gliedertaxe vereinbart. - Lungenflügel 50 %
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper- **) Sehkraftverlust auf einem Auge, sofern die Sehkraft auf dem anderen
teile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi- Auge bei Eintritt des Unfalls bereits vollständig verloren war.
tätsgrade. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
- Arm 80 % chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
tätsgrad von 100 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beein-
- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 80 % trächtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 10 Prozent (= ein Zehntel
- Hand 75 % von 100 Prozent).
- Daumen 30 % 2.1.2.2.3 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
- Zeigefinger 20 % Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditäts-
grad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
- anderer Finger 10 %
Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist
- Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.
- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 80 % Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
- Bein bis unterhalb des Knies 80 % 2.1.2.2.4 Minderung bei Vorinvalidität
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 80 % Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorga-
ne schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach
- Fuß 60 % der vereinbarten Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1 oder verbesserte Gliedertaxe
- große Zehe 15 % Ziffer 2.1.2.2.2) und Ziffer 2.1.2.2.3 bemessen.
- andere Zehe 5% Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
7
[Seite 8]
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditäts- 2.1.2.6 Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversicherungs-
grad 80 Prozent. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 8 Pro- Die progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversiche-
zent (=ein Zehntel von 80 Prozent). Diese 8 Prozent Vorinvalidität werden rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 72 Prozent.
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
2.1.2.2.5 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnes- staffel 350 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
organe und Ziffer 2 ermittelt.
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beein- Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
trächtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehen-
den Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. 1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt. Versicherungssumme.
Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig 2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
(80 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (40 grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 Prozent
Prozent). Auch wenn die Addition der Invaliditätsgrade 120 Prozent ergibt, aus der Versicherungssumme.
ist die Invalidität auf 100 Prozent begrenzt.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person Einzelnen wie folgt aus:
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir
eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
- Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres 26 28 45 85 64 170 83 265
nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und
27 31 46 88 65 175 84 270
- die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer
2.1.1 sind erfüllt. 28 34 47 91 66 180 85 275
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen 29 37 48 94 67 185 86 280
Befunde zu rechnen gewesen wäre.
30 40 49 97 68 190 87 285
2.1.2.4 Invaliditätsstaffel mit Mehrleistung ab bei einem Invaliditätsgrad von
90 Prozent (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3) 31 43 50 100 69 195 88 290
Für Verträge ohne progressive Invaliditätsstaffel und sofern im Versiche- 32 46 51 105 70 200 89 295
rungsschein nicht ausgeschlossen gilt folgendes:
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung inklusive Mehrleistung ab 90 33 49 52 110 71 205 90 300
Prozent Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und 34 52 53 115 72 210 91 305
Ziffer 3 ermittelt.
35 55 54 120 73 215 92 310
2.1.2.4.1 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzung
erfüllt ist: 36 58 55 125 74 220 93 315
- Der Unfall führt zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent 37 61 56 130 75 225 94 320
2.1.2.4.2 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 500.000 Euro be-
38 64 57 135 76 230 95 325
grenzt.
Bestehen für die versicherte Person bei uns weitere Unfallversicherungen, 39 67 58 140 77 235 96 330
gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen. 40 70 59 145 78 240 97 335
2.1.2.5 Progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversicherungs-
summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3) 41 73 60 150 79 245 98 340
Die progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversiche- 42 76 61 155 80 250 99 345
rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
43 79 62 160 81 255 100 350
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
staffel 250 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 44 82 63 163 82 260
und Ziffer 3 ermittelt.
Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt: 2.1.2.7 Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversicherungs-
1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts- summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der Die progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversiche-
Versicherungssumme. rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
Einzelnen wie folgt aus: staffel 500 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
und Ziffer 3 ermittelt.
von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
26 28 45 85 64 142 83 199
1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
27 31 46 88 65 145 84 202 grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
28 34 47 91 66 148 85 205 Versicherungssumme.
2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
29 37 48 94 67 151 86 208
grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 3 Prozent
30 40 49 97 68 154 87 211 aus der Versicherungssumme.
31 43 50 100 69 157 88 214 3. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
grad von 75 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 4 Prozent
32 46 51 103 70 160 89 217 aus der Versicherungssumme.
33 49 52 106 71 163 90 220 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
Einzelnen wie folgt aus:
34 52 53 109 72 166 91 223
35 55 54 112 73 169 92 226 von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
36 58 55 115 74 172 93 229 26 28 45 85 64 184 83 330
37 61 56 118 75 175 94 232 27 31 46 88 65 190 84 340
38 64 57 121 76 178 95 235 28 34 47 91 66 196 85 350
39 67 58 124 77 181 96 238 29 37 48 94 67 202 86 360
40 70 59 127 78 184 97 241 30 40 49 97 68 208 87 370
41 73 60 130 79 187 98 244 31 43 50 100 69 214 88 380
42 76 61 133 80 190 99 247 32 46 51 106 70 220 89 390
43 79 62 136 81 193 100 250 33 49 52 112 71 226 90 400
44 82 63 139 82 196 34 52 53 118 72 232 91 410
8
[Seite 9]
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizi-
35 55 54 124 73 238 92 420
nisch notwendige Heilbehandlung.
36 58 55 130 74 244 93 430 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung
37 61 56 136 75 250 94 440 Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
38 64 57 142 76 260 95 450 - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3
Jahre ab dem Tag des Unfalls.
39 67 58 148 77 270 96 460 - ab dem 1. Tag eines jeden Krankenhausaufenthaltes zahlen wir zusätz-
40 70 59 154 78 280 97 470 lich ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
für das Krankenhaustagegeld.
41 73 60 160 79 290 98 480
- für 5 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
42 76 61 166 80 300 99 490 2.4.3 zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaustagegeld zahlen wir Koma-Geld
43 79 62 172 81 310 100 500 in Höhe von 20 Euro pro Tag, wenn die versicherte Person infolge eines ver-
sicherten Unfalles in ein Koma fällt oder in ein künstliches Koma versetzt
44 82 63 178 82 320 wird. Die Zahlung erfolgt solange sich die versicherte Person in diesem
Zustand befindet, längstens jedoch für 365 Tage.
2.2 Unfallrente 2.4.4 Das Krankenhaustagegeld wird auch über das 3. Unfalljahr hinaus gezahlt,
wenn der Krankenhausaufenthalt zur Entfernung von eingebrachten
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart) Osteosynthesematerialien dient. Diese Erweiterung gilt längstens bis zum
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Ende des 5. Jahres vom Unfalltag angerechnet.
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent. 2.4.5 Ist es bei schwerwiegenden Unfallfolgen medizinisch angeraten und
ärztlich gebilligt, dass eine Begleitperson zusammen mit der versicherten
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die
Person im Krankenhaus untergebracht wird, verdoppelt sich für diesen
Ziffern 2.1.1, 2.1.2.2. und Ziffer 3.
Krankenhausaufenthalt das versicherte Krankenhaustagegeld.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt
2.4.6 Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das vereinbarte
Ziffer 2.1.2.3.
Krankenhaustagegeld nochmals zusätzlich für die Dauer des Kranken-
Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen bleiben für die Feststellung des In- hausaufenthaltes in dem betreffenden Land, höchstens jedoch für drei
validitätsgrades unberücksichtigt. Wochen. Die sich daraus ergebende Mehrleistung ist begrenzt auf 50 Euro
2.2.2 Art und Höhe der Leistung pro Tag. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der
Versicherte keinen Wohnsitz hat.
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versiche-
rungssumme. 2.5 Todesfallleistung
Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unbe- 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung
rücksichtigt. Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
2.2.3 Beginn und Dauer der Leistung dem Unfall.
2.2.3.1 Wir zahlen die Unfallrente Beachten Sie dazu die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, 2.5.2 Art und Höhe der Leistung
und danach Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungs-
- monatlich im Voraus. summe.
2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem 2.5.3 Verschollenheit:
- die versicherte Person stirbt oder Gilt eine versicherte Person als verschollen, so besteht Anspruch auf die
versicherten Todesfallsumme. Wir sind nur zur Leistung verpflichtet, wenn
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 9.4
die versicherte Person im Aufgebotsverfahren offiziell für tot erklärt, das
der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.
Aufgebot öffentlich bekannt gemacht wurde und eine Sterbeurkunde
Wir sind berechtigt die Voraussetzungen für den Rentenbezug zu prüfen. vorgelegt wird. Die geleistete Zahlung ist an uns zurückzuzahlen, wenn die
Dazu können wir Lebensbescheinigungen von Ihnen anfordern. Wenn Sie versicherte Person die Verschollenheit überlebt hat.
uns die Bescheinigungen nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzah-
2.5.4 Beerdigungskosten
lung ab der nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt.
2.5.4.1 Voraussetzungen für die Leistung
2.3 Tagegeld
Die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.5.1 sind erfüllt.
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
2.5.4.2 Art und Höhe der Leistung
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung
Wir erstatten zusätzlich für nachgewiesene Beerdigungskosten bis zu
Die versicherte Person ist unfallbedingt 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme für die Todesfallleistung.
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Die Entschädigungsleistung ist auf die Höhe der Versicherungssumme von
- in ärztlicher Behandlung. 7.500 Euro begrenzt.
2.6 Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe
2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung
2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
2.6.1.1 Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fallenden
- die vereinbarte Versicherungssumme und
Unfall gemäß Ziffer 1 der Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. erlitten, der zu einer unter Ziffer 2.6.3 aufgeführten Verletzungen geführt
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich hat.
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall aus- 2.6.1.2 Das Vorliegen einer Verletzung muss von einem Arzt schriftlich festgestellt
geübten Beruf weiter nachzugehen. und von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. Das Vorliegen der Ver-
letzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leis- orientierten, ärztlichen Bericht nachzuweisen.
ten, sofern sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Der Anspruch auf Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. erlischt nach Ablauf von 15 Monaten vom Unfalltag an gerechnet.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 Prozent Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall
zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich fest- ein, besteht kein Anspruch auf Sofortleistung in Form von Gipsgeld und
gestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 Prozent zahlen wir die Hälfte Heilungshilfe.
des Tagegelds.
2.6.2 Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längs-
tens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. Wir erbringen die Leistung gemäß der unter Ziffer 2.6.3 aufgeführten
Übersichtstabelle. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem in der
2.4 Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag Tabelle festgelegten Betrag der für Sofortleistungen in Form von Gipsgeld
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart) und Heilungshilfe versicherten Summe.
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung Hat der Unfall zu mehreren der aufgeführten Verletzungen geführt, richtet
sich die Höhe der Leistung nach der eingetretenen Verletzung, für die in
Die versicherte Person
der Tabelle der höchste Betrag festgelegt ist. Nur für diese Verletzung wird
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehand- eine Zahlung erbracht.
lung oder
Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation. oder funktionelle Invaliditätsversicherungen, ist die Höchstleistung für So-
Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung fortleistungen in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe aus allen Verträgen
einer vollstationären Heilbehandlung, zusammen auf 12.000 Euro begrenzt.
9
[Seite 10]
Es gelten die Versicherungssummen gemäß der Übersichtstabelle unter Archillessehnenruptur 2.000 EUR
2.6.3.
Verbrennungen
Diese Sofortleistung wird auf einen etwaigen Invaliditätsanspruch nach
2. & 3. Grades bei mind. 15 % der 2.000 EUR
Ziffer 2.1 angerechnet.
Körperoberfläche
Die Versicherungssumme der einzelnen Verletzungen, nimmt an einer für 2. & 3. Grades bei mind. 30 % der 4.000 EUR
andere Leistungsarten ggf. vereinbarten planmäßigen Erhöhung bzw. Körperoberfläche
eines Zuwachses von Leistungen und Beitrag gemäß Ziffer 2.24 (Dynamik)
nicht teil. Innere Organe
Gewebezerstörender Schaden eines 2.000 EUR
2.6.3 Übersichtstabelle zu Verletzungen
inneren Organs
Kopfverletzung Augen
Gesichtsschädelfraktur (ohne 6.000 EUR Erblindung oder hochgradige 4.000 EUR
Nasenbein und Unterkiefer) Sehbehinderung beider Augen, bei
Sehbehinderung Sehschärfe nicht
Schädel-Hirn-Verletzung mit zwei- 8.000 EUR
mehr als 1/20
felsfrei nachgewiesener Hirnprel-
lung (Contusion) oder Hirnblutung
(nicht Gehirnerschütterung oder Frakturen im Sinne dieser Bedingungen sind vollständige Knochenbrüche
Zahnfraktur) (Kontinuitätsunterbrechung eines Knochens unter Bildung von Fragmen-
Schädelbasisfraktur 4.000 EUR ten) sowie Haarrisse. Unvollständige Frakturen und damit nicht versichert
sind Grünholzfrakturen, Fissuren (Spalten), Infraktionen (Einrisse), Epi-
Unterkieferfraktur 400 EUR physensprengungen, Knochenabscherungen und -absprengungen. Nicht
Nasenbeinfraktur 400 EUR unter den Versicherungsschutz fallen Zahnfrakturen. Für alle sonstigen
Obere Gliedmaßen Frakturen infolge eines Unfalls, die nicht in der Tabelle explizit geregelt
(Arme) sind, erbringen wir eine einmalige Zahlung in der Höhe von
Oberarmfraktur 2.000 EUR Sonstige Fraktur 400 EUR
Unterarmfraktur 2.000 EUR Band- und Sehnenrupturen im Sinne dieser Bedingungen sind vollständige
Ellenbogenfraktur 2.000 EUR Zerreißungen von stabilisierenden Kapselbandstrukturen und vollständige
Hände Zerreißungen von Sehnen sowie vollständige knöcherne Bandausrisse.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Teilrupturen, Meniskusrisse,
Fraktur der Handwurzelknochen 1.000 EUR Muskel- und Muskelfaserrisse. Für alle sonstigen Rupturen infolge eines
und Mittelhandknochen Unfalls, die nicht in der Tabelle explizit geregelt sind, erbringen wir eine
Daumenfraktur 1.000 EUR einmalige Zahlung in der Höhe von
Zeigefingerfraktur 400 EUR Sonstige Ruptur 200 EUR
Wirbelsäule (Hals-,
Brust-, und Len- Ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen Gehirnerschütterungen.
denwirbelsäule
2.7 Übergangsleistung
Wirbelkörperfraktur einfach 2.000 EUR
2.7.1 Voraussetzung für die Leistung
Steißbeinfraktur 2.000 EUR
2.7.1.1 Übergangsleistung - 3 Monate
Wirbelkörperfraktur Mehrfach 4.000 EUR
2.7.1.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
Querschnittslähmung nach Schädi- 12.000 EUR lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,
gung des Rückenmarks zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungs-
Rumpf fähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an
Fraktur des Brustbeins 1.000 EUR gerechnet, ununterbrochen mehr als 3 Monate an.
Schulterblattfraktur 1.000 EUR 2.7.1.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 4 Monaten nach dem Un-
fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
Schultereckgelenksprengung mit 1.000 EUR
erforderlicher OP 2.7.1.2 Übergangsleistung - 6 Monate
Schlüsselbeinfraktur 400 EUR 2.7.1.2.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
Rippenserienfraktur (3 benachbarte 1.000 EUR lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, zu
Rippen) mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leis-
tungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag
Becken an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Bruch des Beckens 4.000 EUR 2.7.1.2.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Un-
Hüftgelenksfraktur 2.000 EUR fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
Polytrauma 2.7.2 Art und Höhe der Leistung
Schwere Mehrfachverletzung 8.000 EUR Für die Übergangsleistung 3 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.1) zahlen
Untere Gliedmaßen wir die Hälfte der Versicherungssumme.
(Beine und Füße) Für die Leistung 6 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.2) zahlen wir die
Frakturen oberhalb des Knies 4.000 EUR gesamte Versicherungssumme. Haben Sie bereits eine Leistung nach
Frakturen unterhalb des Knies bis 2.000 EUR Ziffer 2.7.1.1 erhalten, wird diese auf einen Anspruch aus Ziffer 2.7.1.2 an-
einschließlich zum unteren Sprung- gerechnet. Die Entschädigungsleistung ist pro Schadenfall auf insgesamt
gelenk, einschließlich Patella 20.000 Euro begrenzt.
Fraktur der Fußwurzelknochen und 1.000 EUR 2.8 Kur- und Rehabilitationsleistung
Mittelfußknochen (Ausnahme große 2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung
und kleine Zehen)
Die versicherte Person hat
Fraktur großer Zeh 400 EUR
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädi-
Oberschenkelhalsbruch bei Perso- 8.000 EUR gung oder deren Folgen,
nen ab 55 Jahre (unabhängig von
der Ursache) - innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet,
Amputation der ganzen Hand oder 12.000 EUR - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen
des ganzen Fußes eine medizinisch notwendige stationäre Kur- oder Sanatoriumsbehand-
Band- und Sehnen- lung oder eine stationäre bzw. ganztägige ambulante Rehabilitations-
rupturen maßnahme durchgeführt. Diese Rehabilitationsmaßnahme muss vom
Bizepssehnenruptur 1.000 EUR gesetzlichen Rehabilitationsträger genehmigt sein.
Kreuzbandruptur 2.000 EUR Krankenhausheilbehandlungen gemäß Ziffer 2.4.1 gelten nicht als Kur-
oder Sanatoriumsbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaß-
Innen- oder Außenbandruptur am 400 EUR nahme.
Kniegelenk
2.8.2 Art und Höhe der Leistung
Patellasehnenruptur 1.000 EUR
Wir zahlen die Rehabilitationsleistung als Kapitalbetrag einmal je Unfall
Innen- oder Außenbandruptur am 400 EUR
in Höhe von 50 Euro für jeden Tag an dem die versicherte Person an einer
Sprunggelenk
Maßnahme nach Ziffer 2.8.1. teilnimmt. Wir zahlen für die Kur- und Re-
10
[Seite 11]
habilitationsleistung insgesamt in Summe maximal 5.000 Euro je Unfall- - 2.500 Euro ab 12 Stunden
schaden. - 5.000 Euro ab 2 Wochen
Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, - 10.000 Euro ab 4 Wochen
wird nur einmal geleistet.
2.12.3 Psychologische Erstbetreuung
2.9 Kosten für Such- Bergungs- oder Rettungseinätze
Hat die versicherte Person einen Anspruch auf Entführungsleistung gemäß
2.9.1 Voraussetzungen für die Leistung Ziffer 2.12.1, erstatten wir nachgewiesenen und nicht von Dritten über-
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten nommenen Kosten der psychologischen Erstbehandlung. Die Leistung ist
- für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privat- auf 10 Sitzungen à 45 Minuten begrenzt.
rechtlich organisierten Rettungsdiensten (dabei steht einem Unfall 2.13 Dekompressionskammer
gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten 2.13.1 Voraussetzungen für die Leistung
Umständen zu vermuten war) oder
Bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit)
- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Typ I und II einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung,
Krankenhaus oder zur Spezialklinik oder werden die hierfür entstandenen Therapiekosten erstattet.
- für den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem Ausgeschlossen von der Kostenerstattung bleiben Fälle, in denen die
ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder
zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, bei grob fahrlässig missachtet wurden.
einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den
mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person oder Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet
oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht,
- für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfall- diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
bedingten Todesfall im Inland oder
2.13.2 Art und Höhe der Leistung
- für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten stän-
digen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Auslandentstan- Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten
den. für die Behandlung in einer Dekompressionskammer, bis zur Höhe der Ver-
sicherungssumme von 15.000 Euro.
Einem Unfall steht gleich, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach
konkreten Umständen zu vermuten war. 2.14 Pflegegeld
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht- 2.14.1 Voraussetzungen für die Leistung
versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Die versicherte Person ist durch ein versichertes Unfallereignis auf Dauer
Leistungspflicht bestreitet. in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
2.9.2 Art und Höhe der Leistung (Invalidität) und wird innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag min-
destens in den Pflegegrad 2 gemäß Sozialgesetzbuch eingestuft.
2.9.2.1 Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten
insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. Der Nachweis über die Einstufung in einen Pflegegrad ist uns durch einen
Leistungsbescheid der Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein fachärzt-
2.9.2.2 Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, licher Nachweis, dass die Einstufung in den Pflegegrad überwiegend auf
werden nur aus einem Vertrag Leistungen erbracht. das Unfallereignis zurückzuführen ist, ist uns ebenfalls zu übermitteln.
2.10 Kosten für kosmetische Operationen 2.14.2 Art und Höhe der Leistung
2.10.1 Voraussetzungen für die Leistung Wir zahlen die Versicherungssumme in Höhe von 5.000 Euro.
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, 2.15 Kunden und Gäste
um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds
zu beheben. 2.15.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Die kosmetische Operation erfolgt Für Geschäftskunden und geschäftlich geladene Gäste des Versicherungs-
nehmers und mitversicherten Unternehmen, nicht jedoch für Endkunden,
- durch einen Arzt, Endverbraucher und Publikumsverkehr, besteht Versicherungsschutz für
- nach Abschluss der Heilbehandlung und Unfälle, die diesen in den Räumen und auf dem Betriebsgelände des Ver-
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minder- sicherungsnehmers zustoßen.
jährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Eingeschlossen sind die Wege außerhalb dieser Bereiche sowie die An- und
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht- Abreise, sofern und solange die Kunden und Gäste sich in Begleitung eines
versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Betriebsangehörigen befinden.
Leistungspflicht bestreitet. 2.15.2 Art und Höhe der Leistung:
2.10.2 Art und Höhe der Leistung Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene tung 10.000 Euro.
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten, Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-
tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Kranken- modell gelten nicht.
haus,
2.16 Vorsorgeversicherung für den Ehe- oder Lebenspartner (Inhaber, Vorstän-
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten de, Gesellschafter einer OHG und GbR, Geschäftsführer und Prokuristen)
Insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. 2.16.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.11 Umschulungsmaßnahmen Heiratet eine versicherte Person während der Vertragsdauer oder geht sie
2.11.1 Voraussetzungen für die Leistung eine eingetragene Partnerschaft ein, besteht für den Ehe- oder Lebens-
Die versicherte Person ist durch einen Unfall voraussichtlich auf Dauer in partner Versicherungsschutz wie folgt:
ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt - ab dem Tag der Hochzeit oder dem Eintrag der Lebenspartnerschaft für
(Invalidität). Wegen dieser Invalidität ist die versicherte Person voraus- die Dauer von 3 Monaten,
sichtlich dauernd außerstande, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit - aber nicht über das Ende des Vertrags hinaus.
auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse
und Fähigkeiten voraussetzt. Durch die Durchführung einer staatlich an- Versicherte Personen sind die Inhaber, Vorstände, Gesellschafter einer
erkannten Umschulung kann die versicherte Person wieder in den Betrieb OHG und GbR, Geschäftsführer und Prokuristen.
des Versicherungsnehmers eingegliedert werden. Die Umschulung ist in- 2.16.2 Art und Höhe der Leistung:
nerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und wird innerhalb Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
der drei Jahre bei uns geltend gemacht. tung 10.000 Euro
2.11.2 Art und Höhe der Leistung Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-
Wir ersetzen einmalig je Unfall insgesamt bis zur Höhe der Versicherungs- tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-
summe von 10.000 Euro die entstandenen und nachgewiesenen Kosten, modell gelten nicht.
welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Umschulung entstehen. 2.17. Lebensretter
2.12 Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung 2.17.1 Voraussetzungen für die Leistung
2.12.1 Voraussetzungen für die Leistung Für Lebensretter besteht Versicherungsschutz während der Bemühung zur
Die versicherte Person wurde für mindestens 48 Stunden entführt oder Rettung einer unter diesem Vertrag versicherten Person. Der Versiche-
anderweitig durch eine Straftat für mindestens zwölf Stunden gegen ihren rungsschutz gilt nur, sofern der Lebensretter nicht bereits über diesen
Willen festgehalten. Die Straftat wurde polizeilich gemeldet bzw. verfolgt Versicherungsvertrag versichert ist.
und innerhalb von drei Monaten bei uns angezeigt. 2.17.2 Art und Höhe der Leistung:
2.12.2 Art und Höhe der Leistung Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
Die Entführungsleistung zahlen wir einmalig in Höhe der Versicherungs- tung 10.000 Euro
summe für Der Versicherungsschutz gilt nur insoweit, als dass der Lebensretter keine
anderweitig versicherte Person im Rahmen dieses Versicherungsvertrages
11
[Seite 12]
ist. Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei- 2.21.1 Voraussetzungen für die Leistung:
tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions- Bei der versicherten Person ist durch ein versichertes Unfallereignis eine
modell gelten nicht. deutliche Einschränkung ihrer körperlichen Mobilität für mindestens vier
2.18 Elternzeit Wochen eingetreten, die eine Operation oder die Verwendung von Hilfs-
Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, die sich in gesetzlicher Elternzeit mitteln zur Folge hatte. Zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungs-
befinden, genießen während der Dauer der angemeldeten Elternzeit wei- fähigkeit, übernehmen wir die Kosten für eine erstmalige begonnene
terhin den zugesagten Versicherungsschutz. Beim Ausscheiden aus dem medizinische Sporttherapie.
Unternehmen vor Ablauf der Elternzeit entfällt der Versicherungsschutz. Die zu erstattende medizinische Sporttherapie kann von der versicher-
Die Leistung im Schadenfall richtet sich bei nicht namentlicher Nennung ten Person als eine der folgenden Möglichkeiten in Anspruch genommen
und festen Versicherungssummen nach der letzten Einstufung in eine ver- werden:
sicherte Gruppe. - Wir erstatten die Kosten für eine erstmalig begonnene Sporttherapie in
einem physiotherapeutisch ausgerichteten Gesundheits- und Fitness-
Die Leistungen im Schadenfall richten sich bei Jahreslohn/Gehaltssum-
studio. Als Nachweis dient der Aufnahmeantrag des Studios.
men-Verträgen nach dem letzten Jahresgehalt gemäß den vertraglichen
Vereinbarungen für die versicherte Person vor Antritt der Elternzeit. Oder
Eine Meldung des fiktiven Jahresgehaltes durch den Versicherungsnehmer - Wir erstattet die Kosten für Zusatzbehandlungen bei einem Physiothe-
entfällt rapeuten.
2.19 Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/- Die medizinische Sporttherapie muss innerhalb eines Jahres nach dem
reisen Unfall begonnen werden und für die Rehabilitation medizinisch sinnvoll
sein. Hierüber muss uns die versicherte Person eine ärztliche Bestätigung
2.19.1 Tunnel- und Fähr-Unfälle
vorlegen.
2.19.1.1 Voraussetzungen für die Leistung
2.21.2 Art und Höhe der Leistung:
Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer
Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einer Dauer von 6 Monaten.
veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall in
Insgesamt leisten wir bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.000
einem Tunnel oder einer Fähre durch An- oder Aufprall, Feuer, (Gift-)Gas-,
Euro.
Rauch-, Dämpfe-, Ruß- oder Staubentwicklung und/oder durch einströ-
mende Wasser- oder Gesteinsmassen eine Gesundheitsschädigung. 2.22 Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
2.19.1.2 Art und Höhe der Leistung Werden der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung zukünftig Ver-
sicherungsbedingungen zugrunde gelegt, die ausschließlich zum Vorteil des
Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für
Versicherungsnehmers von den hier vereinbarten Bedingungen abweichen,
- Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1. so werden die verbesserten Deckungsinhalte mit Einführung neuer Ge-
- Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5 werblichen (Gruppen-)Unfall-Versicherungsbedingungen auch für diesen
Vertrag sofort wirksam. Als Deckungsinhalte gelten alle Regelungen in
- Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer 2.4 den Bedingungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes und dessen
erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent. Einschränkungen definieren.
Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000 Sofern die zukünftigen Versicherungsbedingungen ausschließlich Ände-
Euro für alle versicherten Personen des Vertrages. rungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers beinhalten, können diese
insgesamt im gegenseitigen Einvernehmen dem Versicherungsverhältnis
Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen
zu Grunde gelegt werden. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend
eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so
informieren.
gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle
versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete Voraussetzung für die Geltung der verbesserten Deckungsinhalte ist, dass
Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis. diese ohne gesonderten Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen
der gleichen Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung mitversichert
Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die
sind.
beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht.
2.23 Besserstellungsklausel innerhalb der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallver-
2.19.2 ÖPNV-Unfälle
sicherung der BGV-Versicherung AG
2.19.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Sollten die dieser Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung zugrunde
Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer liegenden Versicherungsbedingungen am Schadentag von den Versiche-
veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall als rungsbedingungen der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung AUB
Insasse oder Benutzer eines Verkehrsmittels des öffentlichen Personen- 1995 und AUB 2008 der BGV-Versicherung AG zum Nachteil des Versiche-
Nahverkehrs (ÖPNV). Der Versicherungsschutz hierfür beginnt mit dem rungsnehmers abweichen, so wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers
Einsteigen der in diesem Vertrag versicherten Person in das ÖPNV-Ver- der Schaden nach den Bedingungen des unmittelbaren Vorvertrages
kehrsmittel und endet mit dem Verlassen desselben. reguliert.
Ausgeschlossen bleiben zusätzliche Individual-Verkehrsmittel wie z. B. Dies gilt nicht für:
E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder usw., welche über den ÖPNV-Anbieter - Deckungserweiterungen, die bei der Eindeckung bei der BGV-Versicherung
gebucht werden können. AG hätten vereinbart werden können;
2.19.2.2 Art und Höhe der Leistung - höhere Versicherungssummen bzw. Progressionen des Vorvertrages;
Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für - Erweiterungen des Geltungsbereiches;
- Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1. - Bestimmungen, die die zeitliche Geltung des BGV-Vertrages abändern;
- Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5 Diese Bestandsgarantie gilt für die Laufzeit des Vertrages, längstens für
- Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer 2.4 die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsbeginn und bezieht sich auf das ge-
mäß dem BGV-Versicherung AG-Vertrag versicherte Risiko.
erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.
Die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 6.4 bleiben hiervon unberührt.
Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000
Euro für alle versicherten Personen des Vertrages. 2.24 Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)
Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen Die nachfolgenden, gemeinsamen Bestimmungen für Zuwachs von
eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so Leistung und Beitrag (Dynamik) für die Ziffern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5,
gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle gelten sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung
versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete getroffen wurde:
Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren Summen und
Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die Beitrag jährlich angepasst werden.
beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht. Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um drei Prozent zum Be-
2.20 Mehrleistung in BGV versicherten KFZ ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten
Versicherungsjahres.
Folgende Erweiterung gilt zu Unfällen gemäß Ziffer 1., die nach Ziffer 2.1
einen Anspruch auf Invaliditätsleistung nach sich zieht: Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
Bei Unfällen, bei dem sich die versicherte Person als Lenker oder Insasse - für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Hundert Euro,
in einem Fahrzeug (ausschließlich PKW, Kraftrad oder LKW) befindet, für - für die Unfallrente, das Tagegeld und das Krankenhaustagegeld auf volle
das bei der BGV-Versicherung AG die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Euro.
zum Unfallzeitpunkt besteht und das Fahrzeug auf den Versicherungsneh-
Ausschließlich die Versicherungssummen für die Leistungsarten
mer oder auf Verwandte 1. Grades des Versicherungsnehmers zugelassen
ist, wird ein um 10 Prozent erhöhter Grad (Beispielrechnung hierzu: 66 - Invalidität
Prozent anstatt 60 Prozent) der Invalidität berücksichtigt. Es ist nicht - Unfallrente
möglich einen höheren Invaliditätsgrad als 100 Prozent zu erreichen.
- Tagegeld
2.21. Medizinische Sporttherapie
- Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
12
[Seite 13]
- Todesfall - Unfälle durch Innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht wissent-
nehmen an der Erhöhung teil. lich auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
Hier nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungsarten oder Leistungserwei- - Unfälle durch passives Kriegsrisiko; Unfälle, die der versicherten Person
terungen nehmen an der Erhöhung nicht teil. durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilneh-
mern am Krieg oder Bürgerkrieg gehört (passives Kriegsrisiko). Aktiver
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungs- Teilnehmer ist auch, wer auf Seiten der kriegführenden Parteien zur
termin eintretenden Leistungsfälle. Kriegsführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge,
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssum- Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst
men. Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in damit umgeht. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7.
Textform auf Ihrer Jahresrechnung. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf - Unfälle durch Terroranschläge in Zusammenhang mit einem Krieg oder
die Frist hinweisen. Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der kriegführenden Parteien
Sie und wir können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versi- ausgeführt werden.
cherungssummen und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
widerrufen. Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vom Versicherungsschutz in jedem Fall ausgeschlossen bleiben:
Versicherungsjahres in Textform erfolgen.
- Unfälle im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg in dem
Land des permanenten Wohnsitzes der versicherten Person oder jedes
3. Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Land, in dem sie sich für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten am
Gebrechen zusammentreffen? Stück aufhält;
- Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen).
3.1 Krankheiten und Gebrechen
Die Versicherung des passiven Kriegsrisikos können wir jederzeit mit einer
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädi- Frist von 14 Tagen kündigen.
gungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
5.1.4 Unfälle der versicherten Person
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
- als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deut-
Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen; Ge- schem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird,
brechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenver-
kürzung - als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs sowie bei der Be-
nutzung von Raumfahrzeugen
3.2 Mitwirkung
- bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt sind
Folgendes:
- als Schiffspersonal (z.B. Kapitän, Deck- Maschinen- und Serviceperso-
3.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der nal)
Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwir-
kungsanteil), mindert sich - als Spreng-/ Räumungspersonal, Sprengmeister, Feuerwerker, Muniti-
onssuchtrupps
- bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozent-
satz des Invaliditätsgrads. - als Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, - als Akrobaten, Artisten, Stuntmen, Tierbändiger
bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. - als Auslandsreporter
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 - als in Krisengebieten eingesetzte Mitarbeiter
Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 Prozent mitgewirkt. Der - als Berufstaucher
unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt 5 Prozent.
- Berufs-Feuerwehrmänner, Höhenretter, Polizeibeamte, Berufs- und Zeit-
3.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine soldaten
Minderung vor.
- als Minenarbeiter
- als Mitarbeiter auf Bohrinseln
4. Entfällt
- als Mitarbeiter in Atomkraftwerken
- als Testfahrer
5. Was ist nicht versichert?
- als Probanden
5.1 Ausgeschlossene Risiken - als Personenschützer, Sicherheitspersonal
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motor-
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch fahrzeugen.
Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs.
ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei
Ausnahme: denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
- Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall ist durch ein unter diesem Ver- Ausnahme:
trag versichertes Unfallereignis ausgelöst worden.
- Unfälle, die der versicherten Person bei gelegentlichen Fahrten im
- Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, bei denen Leihkart in Deutschland zustoßen, die als Freizeitvergnügen angeboten
zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt. werden (Kartbahnen in Freizeiteinrichtungen oder Jahrmärkten.
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch Mofa), versiche- - Unfälle infolge einer Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
rungspflichtigen Fahrzeugen, anderen motorisierten Fahrzeugen jegli-
cher Art, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen, besteht Versicherungs- - Unfälle anlässlich der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer,
schutz jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt. Beifahrer oder Insasse, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die
Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt.
Haben alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen keinen Einfluss auf den
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
Unfall, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.
5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von ärzt-
lich verordneten Medikamenten verursacht wurden. 5.1.7 Unfälle von versicherten Personen ab einem Lebensalter von 75 Jahren.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Einnahme der 5.1.8 Unfälle von versicherten Personen die bereits vor dem Schadenereignis in
Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgt ist und unter Pflegegrad 2 oder höher einzustufen sind.
Berücksichtigung der Herstellerinformationen auf der Verpackungsbei- 5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
lage.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheits-
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, welche durch einen Herzinfarkt, schäden:
einen Schlaganfall oder eine Kreislaufstörung verursacht werden. Als
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Ge-
versichert gelten hierbei die Unfallfolgen, die Gesundheitsschädigung
hirnblutungen.
durch den eigentlichen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufstörung
ist nicht versichert. Ausnahme:
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. - Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden über-
wiegend (das heißt: zu mehr als 50 Prozent) verursacht, und
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich
eine Straftat ausführt oder versucht. - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs- In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
ereignisse verursacht sind. 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
Ausnahme:
13
[Seite 14]
Ausnahme: Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger entweder
- Gesundheitsschäden durch die unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, - durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die
Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder
- für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Ver- - durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
trag. in den Körper gelangt sind.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Ein-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die spritzens nicht. Versicherungsschutz besteht jedoch für Diphtherie und
als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten Tuberkulose und abweichend zu Ziffer 5.2.4.1 auch bei Erkrankung an AIDS.
eintreten. In Abweichung zu der Ziffern 2.1.1.2 und 2.1.1.3 besteht auch dann noch
Der Ausschluss von Ziffer 5.1.6 (Kernenergie) wird von der Deckungserwei- Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität
terung dieser Ziffer nicht berührt und gilt unverändert. - innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper - innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und
der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht
strahlendiagnostische und therapeutische Handlungen. worden ist.
Ausnahme: 5.2.4.2.2 Für Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherungen von Chemikern und
- Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, Desinfektoren
und Zusätzlich zu Ziffer 5.2.4.1 gelten folgende ergänzende Bestimmungen,
- für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. wenn die versicherte Person, in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, in
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. den oben aufgeführten Berufsgruppen, eine Gesundheitsschädigung durch
eine Infektion erleidet:
Beispiel: Sie erleiden einen Unfall und lassen die Unfallverletzung ärztlich
behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen. Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der
Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger entweder
5.2.4 Infektionen und deren Folgen.
- durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die
5.2.4.1 Ausnahme:
äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder
- Tollwut oder Wundstarrkrampf (Tetanus).
- durch plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder
- mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfall- Nase
verletzungen in den Körper gelangen. Geringfügig sind Unfallverletzun-
in den Körper gelangt.
gen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung
bedürfen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schädigungen, die als
Folge der berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zu-
- Die versicherte Person infiziert sich durch solche Heilmaßnahmen oder
stande kommen oder Berufskrankheiten sind.
Eingriffe, für die ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer
5.2.3). In Abweichung zu der Ziffern 2.1.1.2 und 2.1.1.3 besteht auch dann noch
Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität
- Infektionen durch Zeckenbisse; Als Unfall gilt auch die erstmalige
Diagnose, durch einen Arzt, der Infektionskrankheiten Frühsommer-Me- - innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
ningoenzephalitis (FSME) - innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und
- Borreliose, sofern diese durch einen Zeckenbiss verursacht wurden. von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht
- Infektionen durch einen Erreger (z. B. durch Tierbisse oder Insektensti- worden ist.
che). 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den
Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis, Schlund (Eingang der Speiseröhre).
epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme- Ausnahme:
ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern, - Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr
Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest, noch nicht vollendet.
Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus ( abschließende Aufzählung)
- Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausgeschlossen bleiben Vergiftun-
Als Unfallereignis gelten auch sonstige Folgen von Insektenstichen (aller-
gen durch Medikamente, Drogen sowie Rausch- und Genussmittel. Dies
gische Reaktionen).
gilt jedoch nicht für Kinder, die zum Unfallzeitpunkt das 10. Lebensjahr
- Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die folgenden noch nicht vollendet haben.
Infektionskrankheiten (abschließende Aufzählung):
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis,
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese
epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme-
durch einen Unfall verursacht wurden.
ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern,
Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest, Ausnahme:
Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus - Versicherungsschutz besteht jedoch, für die Folgen psychischer und
sofern die Impfung ärztlich empfohlen und durchgeführt wird und dabei nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten und
ein Impfschaden eintritt. soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische
Erkrankung des Nervensystems oder durch den Unfall neu entstandene
Die Infektion oder der Impfschaden muss frühestens einen Monat nach
Epilepsie zurückzuführen sind.
Beginn oder spätestens einen Monat nach Erlöschen dieses Versiche-
rungsvertrags erstmalig ärztlich festgestellt werden. In diesem Fällen gilt der Ausschluss nicht.
Diese ärztliche Feststellung gilt als Unfalltag. 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungen nur für Invalidi- Ausnahme:
tät gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 und für den Todesfall gemäß Ziffer 2.5, - Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle gemäß Ziffer 1.3 oder
soweit Versicherungssummen für diese Leistungsarten vereinbart wurden. 1.4.1
Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine
Anwendung. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
5.2.4.2 Infektionen für bestimmte Berufsgruppen
Die nachfolgenden Leistungen gelten automatisch für die einzelnen 6. Besondere Regelungen für die Gewerbliche (Gruppen-)
Berufsgruppen und deren Auszubildenden mitversichert, soweit das ver- Unfallversicherung
sicherte Risiko betroffen ist.
Die Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung kann mit oder ohne An-
5.2.4.2.1 Für Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherungen gabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die
Von Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Zahntechnikern/innen, Heilprakti- vereinbarte Form ergibt sich aus dem Vertrag.
kern/innen, Hebammen und Entbindungspflegern, 6.1 Versicherungen mit Namensangabe
der Studenten/innen der Medizin und der Zahnheilkunde, Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der
des Krankenpflegepersonals (Krankenschwestern/Krankenpfleger, Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung
Kinderkrankenschwestern/ Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer/ der Versicherungssummen und Beiträge ist die Gefahrengruppenzuord-
innen), nung.
von Tierärzten/innen, Studenten/innen der Tierheilkunde, Mitarbeitern/ 6.1.1 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
innen im Polizei- und Justizvollzugsdienst und Justizwachtmeister/innen Mitteilung der Berufsänderung
Zusätzlich zu Ziffer 5.2.4.1 gelten folgende ergänzende Bestimmungen, Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten
wenn die versicherte Person, in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, in Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst,
den oben aufgeführten Berufsgruppen, eine Gesundheitsschädigung durch militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z.B.
eine Infektion erleidet: Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der
14
[Seite 15]
Auswirkungen der Berufsänderung einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen und
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl.
bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungs- Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen eine
summen, gelten diese nach Ablaufeines Monats ab der Änderung. Höchstentschädigung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung
oder Progression von insgesamt 5.000.000 Euro, so gilt dieser Betrag als
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die von
sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzelperson
Monats ab der Änderung. vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und Verhältnis.
außerberufliche Unfälle. Unterjährige Versicherungen sind kurzfristige Versicherungen mit Einmal-
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Ver- beitrag.
sicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald Eine Serie von Schadenereignissen sind Unfälle, die dieselbe Ursache ha-
uns Ihre Mitteilung zugeht. ben, einander gegenseitig beeinflussen oder im Zusammenhang ausgelöst
6.1.2 Versicherter Personenkreis und neu hinzukommende Personen werden.
Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung an- Leistungsfall
melden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen
die gleichen sind wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukommenden 7. Was ist nach einem Unfall zu beachten
Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Ein- (Obliegenheiten)?
gang Ihrer Anmeldung bei uns.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsar-
Personen in anderen Berufen oder mit anderen Beschäftigungen oder mit ten sind in Ziffer 2 geregelt.
höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich mit
uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder
die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn
Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat
nach Abgabe unserer Erklärung. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen
Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine
Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre
Anzeige zugeht. 7.2 Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten,
müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
6.2 Versicherungen ohne Namensangabe
7.3 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
6.2.1 Versicherter Personenkreis erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person unter-
Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeich- suchen lassen.
neten Gruppe angehören. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu die Untersuchung entsteht.
erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem ver- Ist bei Selbständigen der Verdienstausfall nicht nachzuweisen, wird ein
sicherten Personenkreis nicht entstehen können. fester Betrag erstattet, der 1,5‰ der versicherten Invaliditätssumme,
6.2.2 Jährliche Meldung der Personenanzahl maximal 1.500 Euro beträgt.
Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden 7.4 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise
Jahres versicherten Personen - innerhalb eines Monats nach Hauptfällig- Auskünfte von
keit - bekannt zu geben. Sind mehrere Personengruppen versichert, wird - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt
die Anzahl für jede Gruppe benötigt. oder untersucht haben.
Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für das - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
kommende Versicherungsjahr und erstellen die entsprechende Beitrags- Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforder-
rechnung. Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person er lichen Auskünfte zu erhalten.
lischt, sobald sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen
aus der Vereinigung ausscheidet.
ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten muss die
6.3 Vertragsdauer versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung
(Zusatz zu Ziffer 10) stellen.
Sie oder wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten 7.5 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, so ist uns dies innerhalb
Person beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung an Sie erbracht von 7 Tage zu melden.
haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht
Mitteilung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt –
eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder durchführen zu lassen.
Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Der Versicherungs-
schutz erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung. 8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Obliegenheiten?
Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des
Betriebs. Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Oblie-
genheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem
Monat zu kündigen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,
das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfah- unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
rens mangels Masse abgewiesen wird. Verhältnis zu kürzen.
6.4 Höchstentschädigung und Kumulrisiko (gemeinsame Bestimmungen für Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
Ziffer 6.1 und 6.2) diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
6.4.1 Einzelkumulrisiko
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bestehen für eine versicherte Person bei der BGV Versicherung AG weitere Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass
Unfallversicherungen, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-
für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression von lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
1.000.000 Euro für alle Versicherungen zusammen. Leistung ursächlich war.
6.4.2 Gruppenkumulrisiko Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen,
Werden mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig
oder einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen verletzt haben.
und überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer
2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen 9. Wann sind die Leistungen fällig?
eine Höchstentschädigung von insgesamt 10.000.000 Euro, so gilt dieser
Betrag als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen ab-
die von dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzel- geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des
person vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entspre- Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
chenden Verhältnis. 9.1 Erklärung über Leistungspflicht
6.4.3 Bekannter Kumul: Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob
Werden bei unterjährigen Unfallversicherungen, die im Hinblick auf ein und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei In-
bekanntes Zusammentreffen mehrerer Personen abgeschlossen werden, validitätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis oder Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
15
[Seite 16]
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
- Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver-
den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Invaliditätsgrads notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.
Der Versicherungsbeitrag
Wir übernehmen folgende Aufwendungen, die Ihnen zur Begründung des
Leistungsanspruchs entstehen:
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
- Die ärztlichen Gebühren bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
- Ab einem Umkreis von 300 km vom Wohnort zusätzlich die Fahrt- und zahlen?
Übernachtungskosten bis zu einer Höhe von 200 Euro.
11.1 Beitrag und Versicherungssteuer
9.2 Fälligkeit der Leistung
11.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund
und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
9.3 Vorschüsse Versicherungsperiode: Sie beträgt
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten.
Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar. - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine lnvaliditätsleistung innerhalb - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes- 11.1.2 Versicherungssteuer
fallsumme beansprucht werden. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese
9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster Beitrag
Gesundheitszustands ergeben. 11.2.1 Fälligkeit der Zahlung
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den
bemessen zu lassen. ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert
sich diese Frist von drei auf 5 Jahre. Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, be-
ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusam- müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
men mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschul-
der Frist mitteilen. det haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleistung, als 11.2.3 Rücktritt
wir bereits gezahlt haben, fordern wir den überzahlten Betrag zurück.
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom
Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können
Die Vertragsdauer nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
verschuldet haben.
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes 11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angege- Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
benen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie 11.3.2 Verzug
den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in
Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
10.2 Dauer und Ende des Vertrages Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
10.2.1 Vertragsdauer Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3).
schlossen. 11.3.3 Zahlungsfrist
10.2.2 Stillschweigende Verlängerung
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kün- muss mindestens zwei Wochen betragen.
digen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informa-
spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
tionen enthält:
10.2.3 Vertragsbeendigung
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzel-
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum nen beziffert sein und
vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag Fristüberschreitung verbunden sind.
schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres
11.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des
jeweiligen Jahres zugehen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall bezahlt haben,
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen, - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, oder - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie
nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Be-
- wenn wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfallrente gezahlt trag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen
haben, oder dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versiche-
- wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. rungsschutz.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis- 11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
tung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben,
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag
Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Ver-
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben,
schulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung
wirksam.
in Textform unverzüglich zahlen.
10.4 Versicherungsjahr
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu
Ausnahme: verlangen.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform
erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- aufgefordert haben.
16
[Seite 17]
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung - den Vertrag ändern oder
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. 13.2.1 Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag
Weitere Bestimmungen zurücktreten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteilig- - weder eine vorsätzliche,
ten Personen zueinander? - noch eine grob fahrlässige
12.1 Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung mit Direktanspruch der ver- Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
sicherten Person
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
12.1.1 Sofern im Versicherungsschein keine abweichende Regelung getroffen trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu
wurde, kann die versicherte Person die Leistungen aus der Gewerblichen anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
(Gruppen-) Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns rungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person. Umstände geschlossen hätten.
Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und das
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere
Recht der versicherten Person.
Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicher-
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen
ten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für
Umstand, der
die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
12.1.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und
sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. ursächlich war.
12.1.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne 13.2.2 Kündigung
unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der
12.1.4 Bestimmungen für das Bezugsrecht im Todesfall Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir
den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Ist im Rahmen des Vertrages kein Bezugsrecht geregelt worden, erfolgt
die Zahlung im Todesfall direkt an die Erben. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - mögli-
cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
12.2 Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung ohne Direktanspruch der ver-
schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
sicherten Person (Ausschluss Direktanspruch)
ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Diese Regelung gilt nur bei besonderer Vereinbarung.
13.2.3 Vertragsänderung
12.2.1 Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - mögli-
Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Un-
cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
fälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen
aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Person zugestoßen ist.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer
verantwortlich. 11.1.1) Vertragsbestandteil.
12.2.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mit-
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und teilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 Pro-
12.2.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen zent erhöhen oder
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand aus-
unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. schließen.
12.2.4 Bestimmungen für das Bezugsrecht im Todesfall Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsände-
rung hinweisen.
Ist im Rahmen des Vertrages kein Bezugsrecht geregelt worden, erfolgt
die Zahlung im Todesfall – mit befreiender Wirkung für uns – an den Ver- 13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
sicherungsnehmer. Mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
kann die Entschädigung nach Vorlage eines Erbscheines auch direkt an die stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
Erben erfolgen. auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und änderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit
welche Folgen hat ihre Verletzung? der Anzeige kannten.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
tragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen be- Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der An-
kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt zeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind erlangen.
die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die
mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umstän- weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht
den, die wir verstrichen ist.
- nach Ihrer Vertragserklärung, Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte
- aber noch vor Vertragsannahme zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versiche-
rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch
in Textform stellen.
nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
13.4 Anfechtung
Fragen verpflichtet.
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben
für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Um- bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
stand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie
selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung entspricht.
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf 13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
Die Absätze 13.1. bis 13.5 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs-
- vom Vertrag zurücktreten, schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
- den Vertrag kündigen, erforderlich ist.
17
[Seite 18]
14. Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? 16.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung
14.1 Gesetzliche Verjährung
abgeben wollen, gilt Folgendes:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des
sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dies gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
14.2 Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht 17. Welches Recht findet Anwendung?
worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zu- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
geht.
18. Sanktionsklausel
15. Welches Gericht ist zuständig?
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche-
15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Ge- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
richte zuständig: direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
die für Ihren Vertrag zuständig ist. entgegenstehen.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechts-
vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
15.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres entgegenstehen.
Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
19. Beitragsrückerstattung
16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt Der Versicherungsvertrag unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der
bei Änderung Ihrer Anschrift? Beitragsrückerstattung, die die BGV-Versicherung AG in einzelnen Versi-
cherungszweigen gewähren kann (§ 17 der Gesellschaftssatzung). Ein An-
16.1. Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden: spruch auf satzungsgemäße Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle
dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
Nachträgen.
18
[Seite 19]
Merkblatt zur Datenverarbeitung
Stand: 15.05.2018
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbe- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
zogenen Daten durch die Gesellschaften der Unternehmensgruppe BGV I Badische
Rückversicherer:
Versicherungen.
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen
Des Weiteren informieren wir Sie über die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertragsdaten und ggf. Scha-
zustehenden Rechte. dendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser ein zu versicherndes
Risiko oder einen Versicherungsfall selbst einschätzen kann. Darüber hinaus ist es
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung möglich, dass der Rückversicherer unsere Gesellschaften aufgrund seiner besonderen
BGV I Badische Versicherungen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver-
Durlacher Allee 56 fahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur,
76131 Karlsruhe soweit dies für die Erfüllung des Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist, bzw.
in dem Umfang, wie es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Vermittler:
Datenschutzbeauftragter
BGV I Badische Versicherungen Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-
Durlacher Allee 56 den, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der durch ihn
76131 Karlsruhe vermittelten Verträge benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bgv.de Auch übermitteln unsere Gesellschaften diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,
soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-
und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten- Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übernehmen zentral bestimmte
schutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Unternehmensgruppe verbundenen Gesell-
datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes schaften. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
(VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe besteht, können Ihre Daten z. B. zur
Darüber hinaus haben sich die Gesellschaften der Unternehmensgruppe zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice,
BGV / Badische Versicherungen freiwillig zur Einhaltung der “Verhaltensregeln für den zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ Postbearbeitung zentral durch eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe verarbeitet
verpflichtet. Ab dem 25.05.2018 verlieren diese Regeln in der bisherigen Form ihre werden.
Gültigkeit. Sie werden zurzeit überarbeitet. Sobald die Genehmigung dieser Regeln Externe Dienstleister:
durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorliegt, ist deren Einhaltung für
Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben wir zum Teil ex-
unsere Gesellschaften verbindlich.
terne Dienstleister vertraglich verpflichtet.
Bei einem Antrag auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen dazu gemachten Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen
Angaben für den Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages und zur Einschät- nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils
zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt mit Ihnen und uns der beantragte aktuellen Version unserer Internetseite unter www.bgv.de/datenschutz entnehmen
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern.
Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.
Weitere Empfänger:
In einem Schadenfall benötigen wir Angaben zum Schaden, um prüfen zu können, ob
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger
ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
übermitteln, wie z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages sowie die Be- (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
arbeitung von Schäden sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
nicht möglich! Dauer der Datenspeicherung
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur nicht mehr erforderlich sind.
Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für einen Zeitraum aufbe-
wahrt werden, innerhalb dessen Ansprüche gegen unsere Gesellschaften geltend ge-
Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Bewertung der
macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrags-
anpassung, Vertragsergänzung oder für eine umfassende Auskunftserteilung. Außerdem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertrag- sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
liche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO. Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahren.
Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheits-
daten bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrages) Betroffenenrechte
erforderlich sind, holen wir vor einer Verarbeitung dazu Ihre Einwilligung nach Artikel Sie können unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen Auskunft über
9 Absatz 2 lit. a) in Verbindung mit Artikel 7 EU-DSGVO ein. die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus haben Sie unter
Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.
Artikel 9 Absatz 2 lit. j) EU-DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie
ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
wahren (Artikel 6 Absatz 1 lit. f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Widerspruchsrecht
- zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen sowie für Markt- und der Direktwerbung zu widersprechen.
VU.F37 04.21 Merkblatt zur Datenverarbeitung
Meinungsumfragen der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen, Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Daten- Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe er-
analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten geben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
können.
Beschwerderecht
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzli- Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
cher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrecht- schutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
licher Aufbewahrungspflichten oder um unsere Beratungspflichten erfüllen zu können. Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Ver-
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung in diesem Fall sind die jeweiligen gesetzlichen antwortliche für die Datenverarbeitung seinen Sitz hat.
Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) EU-DSGVO.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
Für den Fall, dass wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der
Bestimmungen zuvor darüber informieren. informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden zur Unterstützung der
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Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem.
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch be- Artikel 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), auf das Sie
stimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. über unsere Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen oder direkt bei der
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information über infoscore Consumers Data GmbH anfordern können.
den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und
14 EU-DSGVO“, auf das Sie über unserer Homepage unter www.bgv.de/datenschutz Datenübermittlung in ein Drittland
zugreifen oder direkt bei er informa HIS GmbH anfordern können.
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Dritt-
Um Ihre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages (z.B. Angaben zu einem land durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde
Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. um Ihre Angaben bei oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmens-
Eintritt eines Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer (Vorversicherer) erfolgen.
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, die von Ihnen bei Antragstellung abgefragt werden,
Bonitätsprüfung entscheiden wir teilweise vollautomatisiert über das Zustandekommen eines Vertrages
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der und über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Bonitätsprüfung und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Aufgrund Ihrer Angaben zu einem Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicher-
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten ten Daten sowie ggf. von Dritten dazu erhaltenen Informationen entscheiden wir voll-
zu erhalten, an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. automatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 Ab- beruhen auf von unseren Gesellschaften vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
satz 1 lit. f) der EU-DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen der Informationen.
dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unserer Werden Anträge auf Abschluss eines Vertrages oder gemeldete Schäden durch eine
Gesellschaften oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte automatisierte Einzelfallentscheidung abgelehnt, werden diese Ablehnungen vor
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten einer endgültigen Mitteilung an Antragsteller von einem Mitarbeiter des zuständigen
erfordern, überwiegen. Fachbereichs manuell überprüft.
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F10017 09.25 Verbraucherinformation Gewerbliche Gruppen Unfallversicherung
www.bgv.de
Telefon: 0721 660-0
BGV Badische Versicherungen
Stand 04/2021