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Volltext aufklappen: Verbraucherinformation zu Ihrer Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung, mit AUB-Gruppenunfall Vereine 2021 (F 10022)
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Verbraucherinformation zu Ihrer
Vereins (Gruppen-)
Unfallversicherung
Stand 05/2021
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Inhaltsverzeichnis Seite
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 3
Belehrung über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG) 4
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten
nach dem Versicherungsfall 4
Informationen zu Ihrer Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung gemäß
§ 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (inkl. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für den Verbraucher 5
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall Vereine 2021) ‒ Ausgabe Mai 2021 6
Merkblatt zur Datenverarbeitung 19
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Gruppen-Unfallversicherung für Vereine
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Produkt:
BGV-Versicherung AG Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung 2021
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen
finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Versichert sind Unfälle. Darüber hinaus sind Eigen ✗ Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose,
bewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen Schlaganfall),
eingeschränkt mitversichert. Ein Unfall liegt z. B. vor, ✗ Kosten für die ärztliche Heilbehandlung,
wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie
stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir ✗ Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).
insbesondere folgende Leistungsarten: ✗ Wir leisten für Schäden überdies bis zu den vereinbarten
Versicherungssummen.
Versicherbare Geldleistungen
✓ Einmalige Invaliditätsleistungen und/oder eine Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen,
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten und Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall
ambulanten Operationen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
✓ Todesfallleistungen,
! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat,
✓ Bergungskosten und kosmetische Operationen.
! Unfälle durch Drogenkonsum und übermäßigen
Alkoholkonsum (über 1,8 %o und beim Lenken eines
Versicherungssumme und Leistungsarten
Kfz über 0,5 %o)
✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen und
die Leistungsarten können Sie Ihrem Versicherungsschein ! Unfälle durch die aktive Teilnahme an Motorrennen,
entnehmen. ! Bandscheibenschäden (Ausnahme: durch einen Unfall
gemäß Definition verursacht)
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann
es zu Leistungskürzungen kommen.
Wo bin ich versichert?
✓ Ihre gemeldeten Mitglieder haben Versicherungsschutz bei Vereinsaktivitäten, die auch dem Vereinszweck oder zur Erhaltung des Vereines dienen .
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
– Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
– Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
– Bei namentlicher Nennung sind die Namen der versicherten Personen zu nennen. Ohne Namensnennung müssen Sie uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines
jeden Jahres versicherte Personen - innerhalb von einem Monat nach Hauptfälligkeit - mitteilen.
– Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
– Todesfälle sind uns innerhalb von 7 Tagen zu melden.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den
Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.
Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um
jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am
Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch im
Versicherungsfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
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Wichtige Anzeigepflichten: 4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur
Belehrung über die Rechtsfolgen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
Anzeigepflicht anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
nicht verstrichen ist.
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG)
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
tragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es not- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
wendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist
Bedeutung beimessen. beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, verletzt haben.
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher
Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, schriftlich nachzuholen. 5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie un-
vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung,
richtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen
der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information
Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene
entnehmen.
Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahr-
heitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung,
aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fra-
gen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG
Welche Folgen können eintreten, wenn eine
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? über die Folgen bei Verletzungen
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes von Obliegenheiten nach dem
Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch Versicherungsfall
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts-
recht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän- Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
de, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leis-
tung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von
angegebene Umstand Belegen
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von
Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsge-
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht mäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versiche-
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeige- rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die
pflicht arglistig verletzt haben. sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet
spricht. werden kann.
2. Kündigung Leistungsfreiheit
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,
Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
kündigen.
Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständi-
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei gen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen,
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
gen, geschlossen hätten.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
3. Vertragsänderung Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen,
Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden
die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen
Vertragsbestandteil. arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, Hinweis:
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen ver-
wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. pflichtet.
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Informationen zu Ihrer Vereins Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Er-
füllung auch der in § 312 e Abs. 1 Satz 1 des BGB geregelten Pflichten.
(Gruppen-) Unfallversicherung Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
rufs. Der Widerruf ist zu richten an die BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee
gemäß § 1 VVG-Informations- 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe.
pflichtenverordnung Widerrufsfolgen (für Verbraucher)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir
1. BGV-Versicherung AG, erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des
Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
Sitz: Karlsruhe, Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass
Amtsgericht Mannheim, HRB 707212, der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Kessler, solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst
Vorstand: Senator e.h. Prof. Edgar Bohn (Vors.), nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beider-seits empfangenen Leistungen
Matthias Kreibich (stellv. Vors.), Jürgen Schmitz zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30
Tage nach Zugang des Widerrufs.
2. Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversiche-
rung. Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft: Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzuge-
Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn. währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
E-Mail: poststelle@bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550.
Besondere Hinweise
3. a) Für die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
(Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021) Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Wider-
Diese Informationen finden Sie ab der Seite 7. rufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr
ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht
b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers
bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021). 9. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Ver-
sicherungsschein.
4. Der Jahresbeitrag in der Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung richtet sich u.a.
nach der Höhe der Versicherungssumme, Anzahl der Leistungsarten, Gefahren- 10. Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch:
gruppe der versicherten Personen, der Vereinsart, Progressionen, Gliedertaxen - Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf,
sowie sofern beantragt nach den zusätzlichen Einschlüssen. - Kündigung im Schadenfall,
Besondere Gefahrenumstände werden berücksichtigt.
- Kündigung bei Beitragsanpassung,
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 50 EUR zzgl. der gesetzlichen Versiche-
rungssteuer. - Kündigung bei Gefahrerhöhung,
- Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer
5. Zusätzliche Kosten, Abgaben und Gebühren werden nicht erhoben. Laufzeit von mehr als drei Jahren.
Die Kündigungsbedingungen, einschließlich evtl. Vertragsstrafen entnehmen
6. Die Regelungen zur Zahlung der Prämie entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins
Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung. (Gruppen-) Unfallversicherung.
Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Ratenzuschlages den Jahres-
beitrag statt jährlich, halb- oder vierteljährlich zu zahlen. 11. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
7. Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustande.
Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem 12. Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht entnehmen Sie
Versicherungsschein bitte den Ziffern 15 und 17 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung.
8. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise 13. Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne An- 14. Für Verbraucher gilt: Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versiche-
gabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufs- rungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit
recht besteht nicht bei eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu neh-
- Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, men, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten.
- Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 1 und 2 des BGB, Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.
- Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinne des Artikel 10 Abs. 1 Tel.: 01804 224424,
Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz. Fax 01804 224425
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertrags-
bestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen 15. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten
sowie die Vertragsinformationen und diese Belehrung zugegangen sind. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.
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Allgemeine Unfallversicherungs-
bedingungen für die Vereins
(Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall Vereine 2021)
‒ Ausgabe Mai 2021 Versicherungsumfang
1. Was ist versichert?
1.1 Grundsatz
Wer ist wer?
Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der ver-
sicherten Person.
Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart
haben. Das können Sie selbst, Ihre Mitglieder und andere Personen (-Gruppen) 1.2 Geltungsbereich und zeitlicher Deckungsumfang
sein. Es gelten ausschließlich die im Versicherungsschein genannten Personen oder Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
Personengruppen als versichert.
- weltweit
1.3 Unfallbegriff
Versicherungsumfang
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
1. Was ist versichert?
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonsti-
gen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
2.1 Invaliditätsleistung erleidet.
2.2 Unfallrente 1.4 Erweiterter Unfallbegriff
2.3 Tagegeld Als Unfall gilt/gelten auch,
2.4 Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
1.4.1 wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
2.5 Todesfallleistung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
2.6 entfällt
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbel-
2.7 Übergangsleistung
säule zerrt oder zerreißt.
2.8 Kur- und Rehabilitationsleistung
- Bauch-, Unterleibsbrüche (z. B. Leistenhernie) und Knochenbrüche zu-
2.9 Kosten für Such,- Bergungs- oder Rettungseinsätze zieht.
2.10 Kosten für kosmetische Operationen
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz
2.11 Umschulungsmaßnahmen über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder
2.12 Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körper-
lichen Verhältnisse der versicherten Person.
2.13 Dekompressionskammer
2.14 Pflegegeld Als Unfall gelten auch, ausgenommen bei sportlichen Tätigkeiten, durch
irreguläre Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschädigungen;
2.15 entfällt
Meniskus und Bandscheiben sind im Sinne dieser Allgemeinen Unfallver-
2.16 entfällt
sicherungsbedingungen weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.
2.17 Lebensretter Deshalb werden sie von diesen Regelungen nicht erfasst.
2.18 entfällt 1.4.2 Vergiftungen durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte
2.19 Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-reisen Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines
2.20 Mehrleistung in BGV versicherten KFZ kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war.
2.21 Medizinische Sporttherapie Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
2.22 Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen 1.4.3 Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt,
2.23 entfällt bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von
Menschen, Tieren oder von Sachen erleidet.
2.24 Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)
1.4.4 tauchtypische Krankheiten, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfell-
3. Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen-
verletzungen, sowie unfreiwilliger Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter
treffen?
Wasser.
4. Entfällt
1.4.5 Gesundheitsschäden durch Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirn-
5. Was ist nicht versichert? ödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AMS).
6. Besondere Regelungen für die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung
1.4.6 eine Gesundheitsschädigung durch extreme Witterungsbedingungen
(z. B. Erfrierungen, Sonnenbrand, Hitzschlag) sowie durch Flüssigkeits-,
Leistungsfall
Nahrungs- oder Sauerstoffentzug, die als Folge eines Unfalles eintreten.
7. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Leistungsarten 2.1 In-
8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? validitätsleistung und 2.5 Todesfallleistung.
9. Wann sind die Leistungen fällig? 1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine
Versicherungsdauer
oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten
Versicherungsbeitrag und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie
einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Weitere Bestimmungen Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen Leistungsarten?
zueinander? Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Arten von Leistungen und
13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre deren Voraussetzungen.
Verletzung? Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.1 bis 2.5
14. Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? gelten sofern diese in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen
15. Welches Gericht ist zuständig? gesondert vereinbart sind.
16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.6 bis
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 2.24. gelten obligatorisch vereinbart.
17. Welches Recht findet Anwendung? 2.1 lnvaliditätsleistung
18. Sanktionsklausel (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
19. Beitragsrückerstattung 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung
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2.1.1.1 Invalidität - Geschmackssinn 20 %
Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. - Stimme 100 %
Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - Niere 25 %
- die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - Beider Nieren, auch wenn eine Niere
- dauerhaft bereits vor dem Unfall verloren war 100 %
beeinträchtigt ist. - Milz 10 %
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn - Gallenblase 10 %
- sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und - Magen 20 %
- eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm 25 %
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte - Lungenflügel 50 %
Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
ausheilt. chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall tätsgrad von 80 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt,
ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 % (= ein Zehntel von 80 %).
- eingetreten und
2.1.2.2.2 Verbesserte Gliedertaxe
- von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
Die verbesserte Gliedertaxe gilt nur bei besonderer Vereinbarung. Welche
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Gliedertaxe vereinbart gilt, entnehmen Sie dem Versicherungsschein
Invaliditätsleistung.
Falls besonders vereinbart werden die In Ziffer 2.1.2.2.1 festgelegten In-
2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität validitätsgrade wie folgt geändert:
Sie müssen die Invalidität innerhalb von 27 Monaten nach dem Unfall bei Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-
uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie teile oder Sinnesorgane, gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi-
von einer Invalidität ausgehen. tätsgrade.
Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausge- - Arm 100 %
schlossen.
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 100 %
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie
die Frist versäumt haben. - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 100 %
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten - Hand 100 %
und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen. - Daumen 45 %
2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr - Zeigefinger 30 %
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach - anderer Finger 20 %
dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. - Bein über der Mitte des Oberschenkels 100 %
In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.5), sofern diese - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 100 %
vereinbart ist.
- Bein bis unterhalb des Knies 100 %
2.1.2 Art und Höhe der Leistung
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 100 %
2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
- Fuß 70 %
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
- große Zehe 20 %
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- andere Zehe 10 %
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- Auge 70 / 100 %**
- der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
- Gehör auf einem Ohr 50 %
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem un-
fallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent zahlen wir 20.000 Euro. - Gehör auf einem Ohr, sofern das Gehör
des anderen Ohres bereits beim Unfall verloren war 70 %
2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads
- Geruchssinn 25 %
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- Geschmackssinn 25 %
- nach der vereinbarten Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile
oder Sinnesorgane dort genannt sind, - Stimme 100 %
- ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder - Niere 25 %
geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.3). - Beider Nieren, auch wenn eine Niere bereits vor dem
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Unfall verloren war 100 %
Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für - Milz 10 %
die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4). - Gallenblase 10 %
2.1.2.2.1 Gliedertaxe (Standard) - Magen 25 %
Sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung getrof- - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm 25 %
fen wurde, gilt diese Gliedertaxe vereinbart.
- Lungenflügel 50 %
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-
teile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi- **) Sehkraftverlust auf einem Auge, sofern die Sehkraft auf dem anderen
tätsgrade. Auge bei Eintritt des Unfalls bereits vollständig verloren war.
- Arm 80 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung, gilt der entspre-
chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 %
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 80 % tätsgrad von 100 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beein-
- Hand 75 % trächtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 10 Prozent (= ein Zehntel
von 100 Prozent).
- Daumen 30 %
2.1.2.2.3 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
- Zeigefinger 20 %
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditäts-
- anderer Finger 10 % grad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
- Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist
eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.
- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 80 %
Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
- Bein bis unterhalb des Knies 80 %
2.1.2.2.4 Minderung bei Vorinvalidität
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 80 %
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorga-
- Fuß 60 % ne schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach
- große Zehe 15 % der vereinbarten Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1 oder verbesserte Gliedertaxe
Ziffer 2.1.2.2.2) und Ziffer 2.1.2.2.3 bemessen.
- andere Zehe 5%
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
- Auge 60 %
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditäts-
- Gehör auf einem Ohr 45 % grad 80 Prozent. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in
- Geruchssinn 20 % seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 8 Pro-
7
[Seite 8]
zent (=ein Zehntel von 80 Prozent). Diese 8 Prozent Vorinvalidität werden 2.1.2.6 Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversicherungs-
abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 72 Prozent. summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
2.1.2.2.5 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnes- Die progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversiche-
organe rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beein- Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
trächtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehen- staffel 350 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
den Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. und Ziffer 2 ermittelt.
Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
(80 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (40 Versicherungssumme.
Prozent). Auch wenn die Addition der Invaliditätsgrade 120 Prozent ergibt,
ist die Invalidität auf 100 Prozent begrenzt. 2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 Prozent
2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person aus der Versicherungssumme.
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: Einzelnen wie folgt aus:
- Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres
von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und
26 28 45 85 64 170 83 265
- die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer
2.1.1 sind erfüllt. 27 31 46 88 65 175 84 270
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen 28 34 47 91 66 180 85 275
Befunde zu rechnen gewesen wäre.
29 37 48 94 67 185 86 280
2.1.2.4 Invaliditätsstaffel mit Mehrleistung ab bei einem Invaliditätsgrad von
90 Prozent (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3) 30 40 49 97 68 190 87 285
Für Verträge ohne progressive Invaliditätsstaffel und sofern im Versiche- 31 43 50 100 69 195 88 290
rungsschein nicht ausgeschlossen gilt folgendes:
32 46 51 105 70 200 89 295
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung inklusive Mehrleistung ab 90
Prozent Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und 33 49 52 110 71 205 90 300
Ziffer 3 ermittelt. 34 52 53 115 72 210 91 305
2.1.2.4.1 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzung
35 55 54 120 73 215 92 310
erfüllt ist:
- Der Unfall führt zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent 36 58 55 125 74 220 93 315
2.1.2.4.2 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 500.000 Euro be- 37 61 56 130 75 225 94 320
grenzt. 38 64 57 135 76 230 95 325
Bestehen für die versicherte Person bei uns weitere Unfallversicherungen,
39 67 58 140 77 235 96 330
gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.
40 70 59 145 78 240 97 335
2.1.2.5 Progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversicherungs-
summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3) 41 73 60 150 79 245 98 340
Die progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversiche- 42 76 61 155 80 250 99 345
rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
43 79 62 160 81 255 100 350
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
staffel 250 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 44 82 63 163 82 260
und Ziffer 3 ermittelt.
Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt: 2.1.2.7 Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversicherungs-
1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts- summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
Die progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversiche-
Versicherungssumme.
rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
Einzelnen wie folgt aus:
staffel 500 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
und Ziffer 3 ermittelt.
von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
26 28 45 85 64 142 83 199
1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
27 31 46 88 65 145 84 202 grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
28 34 47 91 66 148 85 205 Versicherungssumme.
29 37 48 94 67 151 86 208 2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 3 Prozent
30 40 49 97 68 154 87 211 aus der Versicherungssumme.
31 43 50 100 69 157 88 214 3. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
grad von 75 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 4 Prozent
32 46 51 103 70 160 89 217 aus der Versicherungssumme.
33 49 52 106 71 163 90 220 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
34 52 53 109 72 166 91 223 Einzelnen wie folgt aus:
35 55 54 112 73 169 92 226 von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
36 58 55 115 74 172 93 229 26 28 45 85 64 184 83 330
37 61 56 118 75 175 94 232 27 31 46 88 65 190 84 340
38 64 57 121 76 178 95 235 28 34 47 91 66 196 85 350
39 67 58 124 77 181 96 238 29 37 48 94 67 202 86 360
40 70 59 127 78 184 97 241 30 40 49 97 68 208 87 370
41 73 60 130 79 187 98 244 31 43 50 100 69 214 88 380
42 76 61 133 80 190 99 247 32 46 51 106 70 220 89 390
43 79 62 136 81 193 100 250 33 49 52 112 71 226 90 400
44 82 63 139 82 196 34 52 53 118 72 232 91 410
8
[Seite 9]
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizi-
35 55 54 124 73 238 92 420
nisch notwendige Heilbehandlung.
36 58 55 130 74 244 93 430 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung
37 61 56 136 75 250 94 440 Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
38 64 57 142 76 260 95 450 - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3
Jahre ab dem Tag des Unfalls.
39 67 58 148 77 270 96 460
- ab dem 1. Tag eines jeden Krankenhausaufenthaltes zahlen wir zusätz-
40 70 59 154 78 280 97 470 lich ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
für das Krankenhaustagegeld.
41 73 60 160 79 290 98 480
- für 5 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
42 76 61 166 80 300 99 490 2.4.3 zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaustagegeld zahlen wir Koma-Geld
43 79 62 172 81 310 100 500 in Höhe von 20 Euro pro Tag, wenn die versicherte Person infolge eines ver-
sicherten Unfalles in ein Koma fällt oder in ein künstliches Koma versetzt
44 82 63 178 82 320 wird. Die Zahlung erfolgt solange sich die versicherte Person in diesem
Zustand befindet, längstens jedoch für 365 Tage.
2.2 Unfallrente 2.4.4 Das Krankenhaustagegeld wird auch über das 3. Unfalljahr hinaus gezahlt,
wenn der Krankenhausaufenthalt zur Entfernung von eingebrachten
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart) Osteosynthesematerialien dient. Diese Erweiterung gilt längstens bis zum
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Ende des 5. Jahres vom Unfalltag angerechnet.
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent. 2.4.5 Ist es bei schwerwiegenden Unfallfolgen medizinisch angeraten und
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die ärztlich gebilligt, dass eine Begleitperson zusammen mit der versicherten
Ziffern 2.1.1, 2.1.2.2. und Ziffer 3. Person im Krankenhaus untergebracht wird, verdoppelt sich für diesen
Krankenhausaufenthalt das versicherte Krankenhaustagegeld.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt
2.4.6 Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das vereinbarte
Ziffer 2.1.2.3.
Krankenhaustagegeld nochmals zusätzlich für die Dauer des Kranken-
Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen bleiben für die Feststellung des In- hausaufenthaltes in dem betreffenden Land, höchstens jedoch für drei
validitätsgrades unberücksichtigt. Wochen. Die sich daraus ergebende Mehrleistung ist begrenzt auf 50 Euro
2.2.2 Art und Höhe der Leistung pro Tag. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der
Versicherte keinen Wohnsitz hat.
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versiche-
rungssumme. 2.5 Todesfallleistung
Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unbe- 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung
rücksichtigt.
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
2.2.3 Beginn und Dauer der Leistung dem Unfall.
2.2.3.1 Wir zahlen die Unfallrente Beachten Sie dazu die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, 2.5.2 Art und Höhe der Leistung
und danach Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungs-
- monatlich im Voraus. summe.
2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem 2.5.3 Verschollenheit:
- die versicherte Person stirbt oder Gilt eine versicherte Person als verschollen, so besteht Anspruch auf die
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 9.4 versicherten Todesfallsumme. Wir sind nur zur Leistung verpflichtet, wenn
der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist. die versicherte Person im Aufgebotsverfahren offiziell für tot erklärt, das
Aufgebot öffentlich bekannt gemacht wurde und eine Sterbeurkunde
Wir sind berechtigt die Voraussetzungen für den Rentenbezug zu prüfen. vorgelegt wird. Die geleistete Zahlung ist an uns zurückzuzahlen, wenn die
Dazu können wir Lebensbescheinigungen von Ihnen anfordern. Wenn Sie versicherte Person die Verschollenheit überlebt hat.
uns die Bescheinigungen nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzah-
lung ab der nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt. 2.5.4 Beerdigungskosten
2.5.4.1 Voraussetzungen für die Leistung
2.3 Tagegeld
Die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.5.1 sind erfüllt.
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
2.5.4.2 Art und Höhe der Leistung
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung
Wir erstatten zusätzlich für nachgewiesene Beerdigungskosten bis zu
Die versicherte Person ist unfallbedingt
10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme für die Todesfallleistung.
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Die Entschädigungsleistung ist auf die Höhe der Versicherungssumme von
- in ärztlicher Behandlung. 7.500 Euro begrenzt.
2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung 2.6 entfällt .
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind 2.7 Übergangsleistung
- die vereinbarte Versicherungssumme und 2.7.1 Voraussetzung für die Leistung
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. 2.7.1.1 Übergangsleistung - 3 Monate
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich 2.7.1.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall aus- zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungs-
geübten Beruf weiter nachzugehen. fähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leis- gerechnet, ununterbrochen mehr als 3 Monate an.
ten, sofern sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. 2.7.1.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 4 Monaten nach dem Un-
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 Prozent 2.7.1.2 Übergangsleistung - 6 Monate
zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich fest- 2.7.1.2.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
gestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 Prozent zahlen wir die Hälfte lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, zu
des Tagegelds. mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leis-
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längs- tungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag
tens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2.4 Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag 2.7.1.2.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Un-
fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
(Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
2.7.2 Art und Höhe der Leistung
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung
Für die Übergangsleistung 3 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.1) zahlen
Die versicherte Person wir die Hälfte der Versicherungssumme.
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehand- Für die Leistung 6 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.2) zahlen wir die
lung oder gesamte Versicherungssumme. Haben Sie bereits eine Leistung nach
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation. Ziffer 2.7.1.1 erhalten, wird diese auf einen Anspruch aus Ziffer 2.7.1.2 an-
Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung gerechnet. Die Entschädigungsleistung ist pro Schadenfall auf insgesamt
einer vollstationären Heilbehandlung, 20.000 Euro begrenzt.
9
[Seite 10]
2.8 Kur- und Rehabilitationsleistung und Fähigkeiten voraussetzt. Durch die Durchführung einer staatlich an-
2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung erkannten Umschulung kann die versicherte Person wieder in den Betrieb
des Arbeitgebers eingegliedert werden. Die Umschulung ist innerhalb von
Die versicherte Person hat drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und wird innerhalb der drei
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädi- Jahre bei uns geltend gemacht.
gung oder deren Folgen, 2.11.2 Art und Höhe der Leistung
- innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, Wir ersetzen einmalig je Unfall insgesamt bis zur Höhe der Versicherungs-
- für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen summe von 10.000 Euro die entstandenen und nachgewiesenen Kosten,
welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Umschulung entstehen.
eine medizinisch notwendige stationäre Kur- oder Sanatoriumsbehand-
lung oder eine stationäre bzw. ganztägige ambulante Rehabilitations- 2.12 Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung
maßnahme durchgeführt. Diese Rehabilitationsmaßnahme muss vom 2.12.1 Voraussetzungen für die Leistung
gesetzlichen Rehabilitationsträger genehmigt sein.
Die versicherte Person wurde für mindestens 48 Stunden entführt oder
Krankenhausheilbehandlungen gemäß Ziffer 2.4.1 gelten nicht als Kur- anderweitig durch eine Straftat für mindestens zwölf Stunden gegen ihren
oder Sanatoriumsbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaß- Willen festgehalten. Die Straftat wurde polizeilich gemeldet bzw. verfolgt
nahme. und innerhalb von drei Monaten bei uns angezeigt.
2.8.2 Art und Höhe der Leistung 2.12.2 Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Rehabilitationsleistung als Kapitalbetrag einmal je Unfall Die Entführungsleistung zahlen wir einmalig in Höhe der Versicherungs-
in Höhe von 50 Euro für jeden Tag, an dem die versicherte Person an einer summe für
Maßnahme nach Ziffer 2.8.1. teilnimmt. Wir zahlen für die Kur- und Re-
- 2.500 Euro ab 12 Stunden
habilitationsleistung insgesamt in Summe maximal 5.000 Euro je Unfall-
schaden. - 5.000 Euro ab 2 Wochen
Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, - 10.000 Euro ab 4 Wochen
wird nur einmal geleistet. 2.12.3 Psychologische Erstbetreuung
2.9 Kosten für Such- Bergungs- oder Rettungseinätze Hat die versicherte Person einen Anspruch auf Entführungsleistung gemäß
2.9.1 Voraussetzungen für die Leistung Ziffer 2.12.1, erstatten wir nachgewiesenen und nicht von Dritten über-
nommenen Kosten der psychologischen Erstbehandlung. Die Leistung ist
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
auf 10 Sitzungen à 45 Minuten begrenzt.
- für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privat-
2.13 Dekompressionskammer
rechtlich organisierten Rettungsdiensten (dabei steht einem Unfall
gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten 2.13.1 Voraussetzungen für die Leistung
Umständen zu vermuten war) oder Bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit)
- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Typ I und II einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung,
Krankenhaus oder zur Spezialklinik oder werden die hierfür entstandenen Therapiekosten erstattet.
- für den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem Ausgeschlossen von der Kostenerstattung bleiben Fälle, in denen die
ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder
zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, bei grob fahrlässig missachtet wurden.
einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet
mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person oder oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht,
- für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfall- diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
bedingten Todesfall im Inland oder 2.13.2 Art und Höhe der Leistung
- für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten stän- Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten
digen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Auslandentstan- für die Behandlung in einer Dekompressionskammer, bis zur Höhe der Ver-
den. sicherungssumme von 15.000 Euro.
Einem Unfall steht gleich, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach 2.14 Pflegegeld
konkreten Umständen zu vermuten war.
2.14.1 Voraussetzungen für die Leistung
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht-
Die versicherte Person ist durch ein versichertes Unfallereignis auf Dauer
versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine
in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Leistungspflicht bestreitet.
(Invalidität) und wird innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag min-
2.9.2 Art und Höhe der Leistung destens in den Pflegegrad 2 gemäß Sozialgesetzbuch eingestuft.
2.9.2.1 Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten Der Nachweis über die Einstufung in einen Pflegegrad ist uns durch einen
insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. Leistungsbescheid der Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein fachärzt-
2.9.2.2 Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, licher Nachweis, dass die Einstufung in den Pflegegrad überwiegend auf
werden nur aus einem Vertrag Leistungen erbracht. das Unfallereignis zurückzuführen ist, ist uns ebenfalls zu übermitteln.
2.10 Kosten für kosmetische Operationen 2.14.2 Art und Höhe der Leistung
2.10.1 Voraussetzungen für die Leistung Wir zahlen die Versicherungssumme in Höhe von 5.000 Euro.
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, 2.15 entfällt
um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds 2.16 entfällt
zu beheben. 2.17. Lebensretter
Die kosmetische Operation erfolgt 2.17.1 Voraussetzungen für die Leistung
- durch einen Arzt, Für Lebensretter besteht Versicherungsschutz während der Bemühung zur
- nach Abschluss der Heilbehandlung und Rettung einer unter diesem Vertrag versicherten Person. Der Versiche-
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minder- rungsschutz gilt nur, sofern der Lebensretter nicht bereits über diesen
jährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Versicherungsvertrag versichert ist.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht- 2.17.2 Art und Höhe der Leistung:
versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
Leistungspflicht bestreitet. tung 10.000 Euro
2.10.2 Art und Höhe der Leistung Der Versicherungsschutz gilt nur insoweit, als dass der Lebensretter keine
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene anderweitig versicherte Person im Rahmen dieses Versicherungsvertrages
ist. Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten, tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Kran- modell gelten nicht.
kenhaus, 2.18 entfällt
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten 2.19 Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-
Insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. reisen
2.11 Umschulungsmaßnahmen 2.19.1 Tunnel- und Fähr-Unfälle
2.11.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.19.1.1 Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist durch einen Unfall voraussichtlich auf Dauer in Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer
ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall in
(Invalidität). Wegen dieser Invalidität ist die versicherte Person voraus- einem Tunnel oder einer Fähre durch An- oder Aufprall, Feuer, (Gift-)Gas-,
sichtlich dauernd außerstande, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit Rauch-, Dämpfe-, Ruß- oder Staubentwicklung und/oder durch einströ-
auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse mende Wasser- oder Gesteinsmassen eine Gesundheitsschädigung.
10
[Seite 11]
2.19.1.2 Art und Höhe der Leistung 2.22 Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für Werden der Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung zukünftig Versiche-
- Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1. rungsbedingungen zugrunde gelegt, die ausschließlich zum Vorteil des
Versicherungsnehmers von den hier vereinbarten Bedingungen abweichen,
- Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5 so werden die verbesserten Deckungsinhalte mit Einführung neuer Vereins
- Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer (Gruppen-)Unfall-Versicherungsbedingungen auch für diesen Vertrag
2.4 sofort wirksam. Als Deckungsinhalte gelten alle Regelungen in den Bedin-
gungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes und dessen Einschrän-
erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.
kungen definieren.
Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000
Sofern die zukünftigen Versicherungsbedingungen ausschließlich Ände-
Euro für alle versicherten Personen des Vertrages.
rungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers beinhalten, können diese
Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen insgesamt im gegenseitigen Einvernehmen dem Versicherungsverhältnis
eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so zu Grunde gelegt werden. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend
gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle informieren.
versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete Voraussetzung für die Geltung der verbesserten Deckungsinhalte ist, dass
Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis. diese ohne gesonderten Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen
Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die der gleichen Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung mitversichert sind.
beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht. 2.23 entfällt
2.19.2 ÖPNV-Unfälle 2.24 Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)
2.19.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Die nachfolgenden, gemeinsamen Bestimmungen für Zuwachs von
Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer Leistung und Beitrag (Dynamik) für die Ziffern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5,
veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall als gelten sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung
Insasse oder Benutzer eines Verkehrsmittels des öffentlichen Personen- getroffen wurde:
Nahverkehrs (ÖPNV). Der Versicherungsschutz hierfür beginnt mit dem Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren Summen und
Einsteigen der in diesem Vertrag versicherten Person in das ÖPNV-Ver- Beitrag jährlich angepasst werden.
kehrsmittel und endet mit dem Verlassen desselben.
Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um drei Prozent zum Be-
Ausgeschlossen bleiben zusätzliche Individual-Verkehrsmittel wie z. B. ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten
E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder usw., welche über den ÖPNV-Anbieter Versicherungsjahres.
gebucht werden können.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
2.19.2.2 Art und Höhe der Leistung
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Hundert Euro,
Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für
- für die Unfallrente, das Tagegeld und das Krankenhaustagegeld auf volle
- Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1. Euro.
- Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5 Ausschließlich die Versicherungssummen für die Leistungsarten
- Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer - Invalidität
2.4
- Unfallrente
erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.
- Tagegeld
Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000
- Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
Euro für alle versicherten Personen des Vertrages.
- Todesfall
Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen
eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so nehmen an der Erhöhung teil.
gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle Hier nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungsarten oder Leistungserwei-
versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete terungen nehmen an der Erhöhung nicht teil.
Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis.
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungs-
Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die termin eintretenden Leistungsfälle.
beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssum-
2.20 Mehrleistung in BGV versicherten KFZ men. Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in
Folgende Erweiterung gilt zu Unfällen gemäß Ziffer 1., die nach Ziffer 2.1 Textform auf Ihrer Jahresrechnung.
einen Anspruch auf Invaliditätsleistung nach sich zieht: Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach
Bei Unfällen, bei dem sich die versicherte Person als Lenker oder Insasse Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf
in einem Fahrzeug (ausschließlich PKW, Kraftrad oder LKW) befindet, für die Frist hinweisen.
das bei der BGV-Versicherung AG die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Sie und wir können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versi-
zum Unfallzeitpunkt besteht und das Fahrzeug auf den Versicherungsneh- cherungssummen und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages
mer oder auf Verwandte 1. Grades des Versicherungsnehmers zugelassen widerrufen. Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des
ist, wird ein um 10 Prozent erhöhter Grad (Beispielrechnung hierzu: 66 Versicherungsjahres in Textform erfolgen.
Prozent anstatt 60 Prozent) der Invalidität berücksichtigt. Es ist nicht
möglich einen höheren Invaliditätsgrad als 100 Prozent zu erreichen.
2.21. Medizinische Sporttherapie 3. Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
2.21.1 Voraussetzungen für die Leistung: Gebrechen zusammentreffen?
Bei der versicherten Person ist durch ein versichertes Unfallereignis eine 3.1 Krankheiten und Gebrechen
deutliche Einschränkung ihrer körperlichen Mobilität für mindestens vier
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädi-
Wochen eingetreten, die eine Operation oder die Verwendung von Hilfs-
gungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
mitteln zur Folge hatte. Zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungs-
fähigkeit, übernehmen wir die Kosten für eine erstmalige begonnene Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
medizinische Sporttherapie. Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen; Ge-
Die zu erstattende medizinische Sporttherapie kann von der versicher- brechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenver-
ten Person als eine der folgenden Möglichkeiten in Anspruch genommen kürzung
werden: 3.2 Mitwirkung
- Wir erstatten die Kosten für eine erstmalig begonnene Sporttherapie in Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt
einem physiotherapeutisch ausgerichteten Gesundheits- und Fitness- Folgendes:
studio. Als Nachweis dient der Aufnahmeantrag des Studios.
3.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der
Oder Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwir-
- Wir erstattet die Kosten für Zusatzbehandlungen bei einem Physiothe- kungsanteil), mindert sich
rapeuten. - bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozent-
Die medizinische Sporttherapie muss innerhalb eines Jahres nach dem satz des Invaliditätsgrads.
Unfall begonnen werden und für die Rehabilitation medizinisch sinnvoll - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,
sein. Hierüber muss uns die versicherte Person eine ärztliche Bestätigung bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
vorlegen. Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10
2.21.2 Art und Höhe der Leistung: Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 Prozent mitgewirkt. Der
Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einer Dauer von 6 Monaten. unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt 5 Prozent.
Insgesamt leisten wir bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.000 3.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine
Euro. Minderung vor.
11
[Seite 12]
4. Entfällt - als Mitarbeiter auf Bohrinseln
- als Mitarbeiter in Atomkraftwerken
5. Was ist nicht versichert? - als Testfahrer
5.1 Ausgeschlossene Risiken - als Probanden
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: - als Personenschützer, Sicherheitspersonal
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch 5.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motor-
Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den fahrzeugen.
ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs.
Ausnahme: Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei
- Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall ist durch ein unter diesem Ver- denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
trag versichertes Unfallereignis ausgelöst worden. Ausnahme:
- Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, bei denen - Unfälle, die der versicherten Person bei gelegentlichen Fahrten im
zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt. Leihkart in Deutschland zustoßen, die als Freizeitvergnügen angeboten
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch Mofa), versiche- werden (Kartbahnen in Freizeiteinrichtungen oder Jahrmärkten.
rungspflichtigen Fahrzeugen, anderen motorisierten Fahrzeugen jegli- - Unfälle infolge einer Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
cher Art, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen, besteht Versicherungs- - Unfälle anlässlich der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer,
schutz jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt. Beifahrer oder Insasse, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die
Haben alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen keinen Einfluss auf den Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt.
Unfall, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von ärzt- 5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
lich verordneten Medikamenten verursacht wurden.
5.1.7 entfällt
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Einnahme der
5.1.8 Unfälle von versicherten Personen, die bereits vor dem Schadenereignis in
Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgt ist und unter
Pflegegrad 2 oder höher einzustufen sind.
Berücksichtigung der Herstellerinformationen auf der Verpackungsbei-
lage. 5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, welche durch einen Herzinfarkt, Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheits-
einen Schlaganfall oder eine Kreislaufstörung verursacht werden. Als schäden:
versichert gelten hierbei die Unfallfolgen, die Gesundheitsschädigung 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Ge-
durch den eigentlichen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufstörung hirnblutungen.
ist nicht versichert.
Ausnahme:
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
- Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwie-
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich gend (das heißt: zu mehr als 50 Prozent) verursacht, und
eine Straftat ausführt oder versucht.
- für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Ver-
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs- trag.
ereignisse verursacht sind.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Ausnahme:
5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
- Unfälle durch Innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht wissent-
Ausnahme:
lich auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
- Gesundheitsschäden durch die unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-,
- Unfälle durch passives Kriegsrisiko; Unfälle, die der versicherten Person
Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen
durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilneh-
mern am Krieg oder Bürgerkrieg gehört (passives Kriegsrisiko). Aktiver - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Ver-
Teilnehmer ist auch, wer auf Seiten der kriegführenden Parteien zur trag.
Kriegsführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge, In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die
damit umgeht. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7.
als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten
Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des
eintreten.
Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Der Ausschluss von Ziffer 5.1.6 (Kernenergie) wird von der Deckungserwei-
- Unfälle durch Terroranschläge in Zusammenhang mit einem Krieg oder
terung dieser Ziffer nicht berührt und gilt unverändert.
Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der kriegführenden Parteien
ausgeführt werden. 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper
der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
strahlendiagnostische und therapeutische Handlungen.
Vom Versicherungsschutz in jedem Fall ausgeschlossen bleiben:
Ausnahme:
- Unfälle im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg in dem
- Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst,
Land des permanenten Wohnsitzes der versicherten Person oder jedes
und
Land, in dem sie sich für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten am
Stück aufhält; - für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
- Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen). In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Die Versicherung des passiven Kriegsrisikos können wir jederzeit mit einer Beispiel: Sie erleiden einen Unfall und lassen die Unfallverletzung ärztlich
Frist von 14 Tagen kündigen. behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen.
5.1.4 Unfälle der versicherten Person 5.2.4 Infektionen und deren Folgen.
- als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deut- 5.2.4.1 Ausnahme:
schem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird, - Tollwut oder Wundstarrkrampf (Tetanus).
- als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs sowie bei der Be- - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfall-
nutzung von Raumfahrzeugen verletzungen in den Körper gelangen. Geringfügig sind Unfallverletzun-
- bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben gen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung
sind bedürfen.
- als Schiffspersonal (z.B. Kapitän, Deck- Maschinen- und Serviceperso- - Die versicherte Person infiziert sich durch solche Heilmaßnahmen oder
nal) Eingriffe, für die ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer
5.2.3).
- als Spreng-/ Räumungspersonal, Sprengmeister, Feuerwerker, Muniti-
onssuchtrupps - Infektionen durch Zeckenbisse; Als Unfall gilt auch die erstmalige
Diagnose, durch einen Arzt, der Infektionskrankheiten Frühsommer-Me-
- als Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler ningoenzephalitis (FSME)
- als Akrobaten, Artisten, Stuntmen, Tierbändiger - Borreliose, sofern diese durch einen Zeckenbiss verursacht wurden.
- als Auslandsreporter - Infektionen durch einen Erreger (z. B. durch Tierbisse oder Insektensti-
- als in Krisengebieten eingesetzte Mitarbeiter che).
- als Berufstaucher Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis,
epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme-
- Berufs-Feuerwehrmänner, Höhenretter, Polizeibeamte, Berufs- und Zeit-
ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern,
soldaten
Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest,
- als Minenarbeiter Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus ( abschließende Aufzählung)
12
[Seite 13]
Als Unfallereignis gelten auch sonstige Folgen von Insektenstichen (aller- Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden
gische Reaktionen). Jahres versicherten Personen - innerhalb eines Monats nach Hauptfällig-
- Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die folgenden keit - bekannt zu geben. Sind mehrere Personengruppen versichert, wird
Infektionskrankheiten (abschließende Aufzählung): die Anzahl für jede Gruppe benötigt.
Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis, Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für das
epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme- kommende Versicherungsjahr und erstellen die entsprechende Beitrags-
ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern, rechnung. Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person er
Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest, lischt, sobald sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder
Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus aus der Vereinigung ausscheidet.
sofern die Impfung ärztlich empfohlen und durchgeführt wird und dabei 6.2.3 Altersgrenzen bei versicherten Personen
ein Impfschaden eintritt. Für Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, entfällt automatisch
eine vereinbarte Progression, die Unfallrente, das Krankenhaustagegeld,
Die Infektion oder der Impfschaden muss frühestens einen Monat nach
das Tagegeld, sowie eine vereinbarte verbesserte Gliedertaxe.
Beginn oder spätestens einen Monat nach Erlöschen dieses Versiche-
rungsvertrags erstmalig ärztlich festgestellt werden. 6.3 Vertragsdauer
Diese ärztliche Feststellung gilt als Unfalltag. (Zusatz zu Ziffer 10)
Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungen nur für Invalidi- Sie oder wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten
tät gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 und für den Todesfall gemäß Ziffer 2.5, Person beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung an Sie erbracht
soweit Versicherungssummen für diese Leistungsarten vereinbart wurden. haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die
Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine Mitteilung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle
Anwendung. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder
Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Der Versicherungs-
5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den
schutz erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung.
Schlund (Eingang der Speiseröhre).
Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die
Ausnahme: Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des
- Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr Betriebs.
noch nicht vollendet. Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem
- Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausgeschlossen bleiben Vergiftun- Monat zu kündigen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers
gen durch Medikamente, Drogen sowie Rausch- und Genussmittel. Dies das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfah-
gilt jedoch nicht für Kinder, die zum Unfallzeitpunkt das 10. Lebensjahr rens mangels Masse abgewiesen wird.
noch nicht vollendet haben. 6.4 Höchstentschädigung und Kumulrisiko (gemeinsame Bestimmungen für
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. Ziffer 6.1 und 6.2)
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese 6.4.1 Einzelkumulrisiko
durch einen Unfall verursacht wurden. Bestehen für eine versicherte Person bei der BGV Versicherung AG weitere
Ausnahme: Unfallversicherungen, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung
für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression von
- Versicherungsschutz besteht jedoch, für die Folgen psychischer und 1.000.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.
nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten und
soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische 6.4.2 Gruppenkumulrisiko
Erkrankung des Nervensystems oder durch den Unfall neu entstandene Werden mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis
Epilepsie zurückzuführen sind. oder einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen
In diesem Fällen gilt der Ausschluss nicht. und überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer
2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen
5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche. eine Höchstentschädigung von insgesamt 10.000.000 Euro, so gilt dieser
Ausnahme: Betrag als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten,
die von dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzel-
- Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle gemäß Ziffer 1.3 oder
person vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entspre-
1.4.1
chenden Verhältnis.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
6.4.3 Bekannter Kumul:
Werden bei unterjährigen Unfallversicherungen, die im Hinblick auf ein
6. Besondere Regelungen für die Vereins (Gruppen-)Unfall- bekanntes Zusammentreffen mehrerer Personen abgeschlossen werden,
versicherung mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis oder
einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen und
Die Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl.
Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die vereinbarte Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen eine
Form ergibt sich aus dem Vertrag. Höchstentschädigung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung
6.1 Versicherungen mit Namensangabe oder Progression von insgesamt 5.000.000 Euro, so gilt dieser Betrag als
Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Vereinsart ab. Grund- gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die von
lage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist die dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzelperson
Gefahrengruppenzuordnung. vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden
Verhältnis.
6.1.1 entfällt
Unterjährige Versicherungen sind kurzfristige Versicherungen mit Einmal-
6.1.2 Versicherter Personenkreis und neu hinzukommende Personen beitrag.
Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. Eine Serie von Schadenereignissen sind Unfälle, die dieselbe Ursache ha-
Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung an- ben, einander gegenseitig beeinflussen oder im Zusammenhang ausgelöst
melden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen werden.
die gleichen sind wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukommenden
Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Ein- Leistungsfall
gang Ihrer Anmeldung bei uns.
Personen mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach- 7. Was ist nach einem Unfall zu beachten
dem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt (Obliegenheiten)?
haben.
Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsar-
abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat ten sind in Ziffer 2 geregelt.
nach Abgabe unserer Erklärung. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder
Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn
der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Anzeige zugeht. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen
6.2 Versicherungen ohne Namensangabe Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine
Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
6.2.1 Versicherter Personenkreis
7.2 Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten,
Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeich- müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
neten Gruppe angehören.
7.3 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person unter-
erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem ver- suchen lassen.
sicherten Personenkreis nicht entstehen können.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
6.2.2 Jährliche Meldung der Personenanzahl die Untersuchung entsteht.
13
[Seite 14]
Ist bei Selbständigen der Verdienstausfall nicht nachzuweisen, wird ein Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleistung, als
fester Betrag erstattet, der 1,5‰ der versicherten Invaliditätssumme, wir bereits gezahlt haben, fordern wir den überzahlten Betrag zurück.
maximal 1.500 Euro beträgt.
7.4 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise
Auskünfte von Die Vertragsdauer
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt
oder untersucht haben.
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforder- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angege-
lichen Auskünfte zu erhalten. benen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14
ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten muss die Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung 10.2 Dauer und Ende des Vertrages
stellen. 10.2.1 Vertragsdauer
7.5 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, so ist uns dies innerhalb Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-
von 7 Tage zu melden. schlossen.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht 10.2.2 Stillschweigende Verlängerung
zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt –
durchführen zu lassen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kün-
digen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns
8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Obliegenheiten?
10.2.3 Vertragsbeendigung
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Oblie-
genheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag
Verhältnis zu kürzen. schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres
kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf jeweiligen Jahres zugehen.
diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen,
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass - wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, oder
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- - wenn wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfallrente gezahlt
lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der haben, oder
Leistung ursächlich war. - wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis-
nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig tung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
verletzt haben.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht.
9. Wann sind die Leistungen fällig? Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-
punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen ab- Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben,
geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des wirksam.
Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: 10.4 Versicherungsjahr
9.1 Erklärung über Leistungspflicht Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob Ausnahme:
und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei In-
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das
validitätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver-
- Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des
Invaliditätsgrads notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Der Versicherungsbeitrag
Wir übernehmen folgende Aufwendungen, die Ihnen zur Begründung des
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Leistungsanspruchs entstehen:
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
- Die ärztlichen Gebühren bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.
zahlen?
- Ab einem Umkreis von 300 km vom Wohnort zusätzlich die Fahrt- und
Übernachtungskosten bis zu einer Höhe von 200 Euro. 11.1 Beitrag und Versicherungssteuer
9.2 Fälligkeit der Leistung 11.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich,
und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
Versicherungsperiode: Sie beträgt
9.3 Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar. - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine lnvaliditätsleistung innerhalb 11.1.2 Versicherungssteuer
eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes-
fallsumme beansprucht werden. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese
haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads
11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster Beitrag
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des
Gesundheitszustands ergeben. 11.2.1 Fälligkeit der Zahlung
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den
bemessen zu lassen. ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, be-
sich diese Frist von drei auf 5 Jahre. ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusam- müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
men mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschul-
der Frist mitteilen. det haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
14
[Seite 15]
11.2.3 Rücktritt 12.2 entfällt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom
Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können 13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht welche Folgen hat ihre Verletzung?
verschuldet haben.
11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag 13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen be-
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind
11.3.2 Verzug die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder
mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in
Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umstän-
den, die wir
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
- nach Ihrer Vertragserklärung,
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der
uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3). - aber noch vor Vertragsannahme
11.3.3 Zahlungsfrist in Textform stellen.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese -
auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
muss mindestens zwei Wochen betragen. Fragen verpflichtet.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informa- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen
tionen enthält: für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Um-
stand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzel- selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
nen beziffert sein und
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der
Fristüberschreitung verbunden sind. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf
Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
11.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
- vom Vertrag zurücktreten,
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht
bezahlt haben, - den Vertrag kündigen,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. - den Vertrag ändern oder
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Be- 13.2.1 Rücktritt
trag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag
dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versiche-
zurücktreten.
rungsschutz.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
- weder eine vorsätzliche,
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben,
gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag - noch eine grob fahrlässige
eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen. Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Ver- Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
schulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu
in Textform unverzüglich zahlen. anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen rungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu Umstände geschlossen hätten.
verlangen. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere
aufgefordert haben. Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den Umstand, der
Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Weitere Bestimmungen Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.
13.2.2 Kündigung
12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteilig-
ten Personen zueinander? Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der
Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir
12.1 Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicher- den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
ten Person
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - mögli-
12.1.1 Sofern nichts besonders vereinbart ist, kann die versicherte Person die cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
Leistungen aus der Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung ohne Ihre Zu- schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
stimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
versicherte Person. 13.2.3 Vertragsänderung
Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - mögli-
im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und das cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
Recht der versicherten Person. schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicher- ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen
ten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
12.1.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer
11.1.1) Vertragsbestandteil.
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und
sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mit-
teilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
12.1.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 Pro-
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne zent erhöhen oder
unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand aus-
12.1.4 Bestimmungen für das Bezugsrecht im Todesfall schließen.
Ist im Rahmen des Vertrages kein Bezugsrecht geregelt worden, erfolgt Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsände-
die Zahlung im Todesfall direkt an die Erben. rung hinweisen.
15
[Seite 16]
13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte 15. Welches Gericht ist zuständig?
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Ge-
stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform richte zuständig:
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung,
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- die für Ihren Vertrag zuständig ist.
änderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha-
der Anzeige kannten.
ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- 15.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres
tragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der An- gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
zeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
erlangen.
16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die bei Änderung Ihrer Anschrift?
wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht 16.1. Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
verstrichen ist. - an unsere Hauptverwaltung oder
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte - an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle
zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versiche- dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch Nachträgen.
nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich 16.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung
13.4 Anfechtung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir
Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Dies gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit 17. Welches Recht findet Anwendung?
entspricht.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die Absätze 13.1. bis 13.5 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs- 18. Sanktionsklausel
schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche-
erforderlich ist.
rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
14. Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? entgegenstehen.
14.1 Gesetzliche Verjährung Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechts-
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des entgegenstehen.
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
14.2 Aussetzung der Verjährung 19. Beitragsrückerstattung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht Der Versicherungsvertrag unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der
worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung Beitragsrückerstattung, die die BGV-Versicherung AG in einzelnen Versi-
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zu- cherungszweigen gewähren kann (§ 17 der Gesellschaftssatzung). Ein An-
geht. spruch auf satzungsgemäße Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
16
[Seite 17]
Merkblatt zur Datenverarbeitung
Stand: 15.05.2018
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbe- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
zogenen Daten durch die Gesellschaften der Unternehmensgruppe BGV I Badische
Rückversicherer:
Versicherungen.
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen
Des Weiteren informieren wir Sie über die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertragsdaten und ggf. Scha-
zustehenden Rechte. dendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser ein zu versicherndes
Risiko oder einen Versicherungsfall selbst einschätzen kann. Darüber hinaus ist es
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung möglich, dass der Rückversicherer unsere Gesellschaften aufgrund seiner besonderen
BGV I Badische Versicherungen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver-
Durlacher Allee 56 fahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur,
76131 Karlsruhe soweit dies für die Erfüllung des Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist, bzw.
in dem Umfang, wie es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Vermittler:
Datenschutzbeauftragter
BGV I Badische Versicherungen Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-
Durlacher Allee 56 den, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der durch ihn
76131 Karlsruhe vermittelten Verträge benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bgv.de Auch übermitteln unsere Gesellschaften diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,
soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-
und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten- Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übernehmen zentral bestimmte
schutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Unternehmensgruppe verbundenen Gesell-
datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes schaften. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
(VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe besteht, können Ihre Daten z. B. zur
Darüber hinaus haben sich die Gesellschaften der Unternehmensgruppe zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice,
BGV / Badische Versicherungen freiwillig zur Einhaltung der “Verhaltensregeln für den zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ Postbearbeitung zentral durch eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe verarbeitet
verpflichtet. Ab dem 25.05.2018 verlieren diese Regeln in der bisherigen Form ihre werden.
Gültigkeit. Sie werden zurzeit überarbeitet. Sobald die Genehmigung dieser Regeln Externe Dienstleister:
durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorliegt, ist deren Einhaltung für
Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben wir zum Teil ex-
unsere Gesellschaften verbindlich.
terne Dienstleister vertraglich verpflichtet.
Bei einem Antrag auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen dazu gemachten Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen
Angaben für den Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages und zur Einschät- nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils
zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt mit Ihnen und uns der beantragte aktuellen Version unserer Internetseite unter www.bgv.de/datenschutz entnehmen
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern.
Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.
Weitere Empfänger:
In einem Schadenfall benötigen wir Angaben zum Schaden, um prüfen zu können, ob
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger
ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
übermitteln, wie z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages sowie die Be- (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
arbeitung von Schäden sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
nicht möglich! Dauer der Datenspeicherung
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur nicht mehr erforderlich sind.
Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für einen Zeitraum aufbe-
wahrt werden, innerhalb dessen Ansprüche gegen unsere Gesellschaften geltend ge-
Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Bewertung der
macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrags-
anpassung, Vertragsergänzung oder für eine umfassende Auskunftserteilung. Außerdem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertrag- sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
liche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO. Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahren.
Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheits-
daten bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrages) Betroffenenrechte
erforderlich sind, holen wir vor einer Verarbeitung dazu Ihre Einwilligung nach Artikel Sie können unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen Auskunft über
9 Absatz 2 lit. a) in Verbindung mit Artikel 7 EU-DSGVO ein. die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus haben Sie unter
Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.
Artikel 9 Absatz 2 lit. j) EU-DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie
ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
wahren (Artikel 6 Absatz 1 lit. f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Widerspruchsrecht
- zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen sowie für Markt- und der Direktwerbung zu widersprechen.
VU.F37 04.21 Merkblatt zur Datenverarbeitung
Meinungsumfragen der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen, Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Daten- Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe er-
analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten geben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
können.
Beschwerderecht
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzli- Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
cher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrecht- schutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
licher Aufbewahrungspflichten oder um unsere Beratungspflichten erfüllen zu können. Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Ver-
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung in diesem Fall sind die jeweiligen gesetzlichen antwortliche für die Datenverarbeitung seinen Sitz hat.
Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) EU-DSGVO.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
Für den Fall, dass wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der
Bestimmungen zuvor darüber informieren. informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden zur Unterstützung der
17
[Seite 18]
Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem.
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch be- Artikel 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), auf das Sie
stimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. über unsere Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen oder direkt bei der
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information über infoscore Consumers Data GmbH anfordern können.
den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und
14 EU-DSGVO“, auf das Sie über unserer Homepage unter www.bgv.de/datenschutz Datenübermittlung in ein Drittland
zugreifen oder direkt bei er informa HIS GmbH anfordern können.
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Dritt-
Um Ihre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages (z.B. Angaben zu einem land durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde
Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. um Ihre Angaben bei oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmens-
Eintritt eines Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer (Vorversicherer) erfolgen.
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, die von Ihnen bei Antragstellung abgefragt werden,
Bonitätsprüfung entscheiden wir teilweise vollautomatisiert über das Zustandekommen eines Vertrages
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der und über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Bonitätsprüfung und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Aufgrund Ihrer Angaben zu einem Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicher-
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten ten Daten sowie ggf. von Dritten dazu erhaltenen Informationen entscheiden wir voll-
zu erhalten, an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. automatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 Ab- beruhen auf von unseren Gesellschaften vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
satz 1 lit. f) der EU-DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen der Informationen.
dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unserer Werden Anträge auf Abschluss eines Vertrages oder gemeldete Schäden durch eine
Gesellschaften oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte automatisierte Einzelfallentscheidung abgelehnt, werden diese Ablehnungen vor
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten einer endgültigen Mitteilung an Antragsteller von einem Mitarbeiter des zuständigen
erfordern, überwiegen. Fachbereichs manuell überprüft.
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[Seite 19]
F10022 07.23 Versicherungsbedingungen Vereins Gruppen Unfallversicherung
www.bgv.de
Telefon: 0721 660-0
BGV Badische Versicherungen
Stand 05/2021