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Versicherungsmakler / Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter / Bedingungsarchiv

Helvetia Bausteine: die Bedingungen im Volltext

Gruppenunfallversicherung nach GUB 2021 mit den wählbaren Bausteinen Ausland, Heilwesen, Sofortschutz und Keyperson für Heilkosten im Ausland, bessere Gliedertaxe für Heilberufe, Sofortleistungen, Kostenpositionen bis 500.000 Euro, Reha- und Interimsmanagement.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Vertragsform und versicherte Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl)ja„Die Gruppenunfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen“22, Seite 14
Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer)ja„Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben.“Wer ist Wer, Seite 1
Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist)ja„Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang“22.1, Seite 14
Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Vereinja„Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt: wenn er aus dem Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder aus der Vereinigung ausscheidet“10.4.2, Seite 11
Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführennicht geregelt
Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch)ja„Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.“12.1, Seite 12
Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alterja„Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent.“18, Seite 14
Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen)nein„Personen, die für dauernd mindestens schwerste gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder von Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“4.1, Seite 7

Zeitlicher und örtlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbarja„rund um die Uhr, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart worden ist.“1.2, Seite 2
Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt)ja„Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit“1.2, Seite 2
Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung)nicht geregelt
Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssportja„Als Dienstreise gilt eine Reise, die der Arbeitgeber als solche anerkennt und vergütet.“BB Dienstreise, Seite 18
Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung)ja„Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, von denen die Mitglieder bei der vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beaufsichtigten Sportart betroffen werden.“BB Vereinsmitglieder 1, Seite 19

Invalidität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität je versicherte Personja, bis zur Versicherungssumme„Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“2.1.2.1, Seite 3
Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz)ja„Arm oder Hand 100 %“BB Heilwesen 2.1.1, Seite 2
Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz)ja„Hand 70 %“2.1.2.2.1, Seite 3
Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz)ja„Daumen 20 % Zeigefinger 10 %“2.1.2.2.1, Seite 3
Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz)ja„Bein 70 % Fuß 40 %“2.1.2.2.1, Seite 3
Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz)ja„Auge 50 %“2.1.2.2.1, Seite 3
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz)ja„Gehör auf einem Ohr 30 %“2.1.2.2.1, Seite 3
Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel)ja„Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel vereinbart.“BB Progression, Seite 17
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird)ja„Die Leistung wird nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 30 Prozent beträgt.“3.2.2, Seite 7
Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invaliditätja„Die Invalidität ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten“2.1.1.3, Seite 3
Frist zur Geltendmachung der Invaliditätja„Sie müssen die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen.“2.1.1.4, Seite 3
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf)ja„Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.“9.4, Seite 10
Mindestgrad der Invalidität für eine Leistungkeine„Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.“2.1.2.1, Seite 3

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“2.6.2, Seite 5
Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz)ja, bis zur Versicherungssumme„Für die Dauer der ärztlichen Behandlung erbringen wir ein zusätzliches Tagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag, längstens für 42 Tage.“BB Heilwesen 6.1, Seite 3
Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer)ja, bis zur Versicherungssumme„für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 730 Tage ab dem Tag des Unfalls gerechnet.“2.4.2, Seite 5
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen bezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.“2.5.2, Seite 5
Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“2.2.2, Seite 4
Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigungja, bis 10.000 €„Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 10.000 Euro.“BB Sofortschutz 5.2.2, Seite 2
Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt)ja, bis 5.000 €„Wir leisten bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro Ersatz für nachgewiesene Arzthonorare, Operationskosten“BB Ausland 4, Seite 1
Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransportja, bis 250.000 €„Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 250.000 Euro.“BB Sofortschutz 6.3.2, Seite 3
Kosmetische Operationen nach Unfallja, bis 50.000 €„Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 50.000 Euro.“BB Sofortschutz 6.2.2, Seite 3
Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchenja, bis 10.000 €„Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person.“BB Sofortschutz 4.2, Seite 2
Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betriebja„Ziel ist es, eine optimale Versorgungssituation zu schaffen, um damit eine schnellstmögliche Genesung zu fördern.“BB Sofortschutz 7, Seite 5

Unfallbegriff und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegungja„Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.“1.4, Seite 2
Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz)ja„In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken, Säuren oder ähnliches mitversichert.“1.3.1, Seite 2
Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstichja„Ohne dass die äußere Hautschicht beschädigt sein muss, bzw. die Erreger in Auge, Mund oder Nase eingespritzt sein müssen, sind folgende Infektionskrankheiten generell versichert“BB Heilwesen 5.2, Seite 3
Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüchenein„Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren“5.2.1, Seite 8
Herzinfarkt und Schlaganfallja„Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörungen durch“5.1.1, Seite 7
Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz)ja„Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten, werden Leistungen erbracht“5.2.6, Seite 9
Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälleja„Einschlafen oder Trunkenheit (beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkohol unter 0,8 Promille liegt)“5.1.1, Seite 7
Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert)nein„Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten.“1.3.1, Seite 2

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport und Rennveranstaltungennein„Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.“5.1.5, Seite 8
Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug)ja„Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast.“5.1.4.1, Seite 8
Passives Kriegsrisiko und innere Unruhenja„Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.“5.1.3, Seite 7
Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit)ja„Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversichert.“BB Heilwesen 4, Seite 3
Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen)nein„Für die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz“6.4, Seite 9
Unfälle bei vorsätzlicher Straftatnein„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.“5.1.2, Seite 7

Vertrag, Beitrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnungja„Grundlage für die Bemessung der Prämie ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.“6, Seite 9
Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung)ja„Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns einmal jährlich die aktuelle Anzahl der versicherten Personen anzugeben.“22.2, Seite 14
Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Personja„Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.“6.1, Seite 9
Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social)nicht geregelt
Dynamik oder Anpassung der Summenja„Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres“BB Zuwachsleistung, Seite 18
Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen)ja„Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“7.1, Seite 9
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall)ja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.“10.2.2, Seite 11

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenionicht geregelt
Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapitalnicht geregelt
Invalidez permanente total für den eigenen Berufnicht geregelt
Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle)nicht geregelt
Bestattungskostennicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland, Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Baustein Ausland
[Seite 1] Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- versicherung Baustein Ausland PL-GUBA-2106 Stand: 01.06.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Versicherungsschein. Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Ausland vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, ergeben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen Un- fallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung. Freundliche Grüße Ihre Helvetia Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen 1 5 Besuchskosten im Ausland 1 2 Beschränkungen der Leistungen 1 6 Krankenhaustage- und Genesungsgeld im Ausland 2 3 Tropen- und Polarklausel 1 7 Assistance-Leistungen im Ausland 2 4 Heilbehandlungskosten im Ausland 1 ________________________________________________________________________________________________________________ 1 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen 3 Tropen- und Polarklausel Erleidet die versicherte Person bei einem Auslandsaufenthalt In Erweiterung zu Ziffern 1.3 und 1.3.3 der GUB 2021 gilt fol- von maximal zwölf Monaten einen versicherten Unfall gemäß gende Erweiterung: Ziffer 1 der Allgemeinen Gruppenunfallversicherungsbedin- Für versicherte Personen dieses Vertrags, die sich für die gungen (GUB 2021), organisieren wir die nachfolgenden Dauer von maximal drei Monaten in tropischen oder polaren Leistungen und übernehmen die Kosten, sofern die Organi- Gebieten befinden, besteht Versicherungsschutz für Gesund- sation durch einen von uns beauftragen Dienstleister erfolgt heitsschädigungen, die sie durch für diese Region typische und es die Besonderheiten des jeweiligen Landes sowie die Licht-, Temperatur-, Klima- und/oder Witterungseinflüsse er- aktuelle politische Situation zulassen. Als Ausland gelten alle leiden. Länder mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und Als tropische Gebiete gelten Regionen bis zum 23. Breiten- des Landes in dem die versicherte Person ihren ständigen grad nördlicher und südlicher Breite und als polare Gebiete Wohnsitz hat. Regionen ab dem 67. Breitengrad nördlicher und südlicher 2 Beschränkungen der Leistungen Breite. Diese Gesundheitsschädigungen gelten als durch einen Un- Wir leisten subsidiär zu einer gesetzlichen, privaten Kranken- fall im Sinne der Ziffer 1.3 der GUB 2021 verursacht und somit versicherung oder Auslandsreise-Krankenversicherung. mitversichert, ohne dass ein Unfallereignis vorgelegen haben Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstat- muss. tungsanspruch aus diesem Vertrag nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Er- 4 Heilbehandlungskosten im Ausland satzpflichtiger seine Leistungspflicht, leisten wir unmittelbar. Für die Behebung der Unfallfolgen sind der versicherten Per- Erstattet werden bei entsprechendem Nachweis auch Selbst- son Heilkosten entstanden. Wir leisten bis zu einem Maximal- behalte oder Jahresselbstbehalte einer privaten Krankenver- betrag von 5.000 Euro Ersatz für nachgewiesene Arzthono- sicherung. rare, Operationskosten, notwendige Kosten für die Unterbrin- Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer gung und Verpflegung im Krankenhaus, Arzneien, künstliche Gesellschaft noch weitere Gruppenunfallversicherungsver- Glieder und Verbandsmittel ab einem Betrag von 50 Euro. Die träge, so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge Leistung wird je Unfallereignis nur einmal erbracht. erbracht werden. 5 Besuchskosten im Ausland Die im Versicherungsschein genannten Beträge für den Kos- Wir übernehmen die zusätzlich entstehenden Kosten für die tenersatz nehmen an einem für andere Leistungsarten ver- Heimfahrt oder Unterbringung der mitreisenden Kinder und einbarten Zuwachs von Leistung und Versicherungsprämie des mitreisenden Partners der versicherten Person. nicht teil. Die Dynamik gemäß den Besonderen Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für Besuche im von Leistung und Prämie (BB Zuwachsleistung GUB 2021, Krankenhaus, die dem Partner der versicherten Person ent- Modell 3) ist ausgeschlossen. stehen. Dabei übernehmen wir die Kosten für zwei Tage pro Woche. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396 PL-GUBA-2106, Stand 01.06.2021 Seite 1 von 2 [Seite 2] Wir übernehmen die angemessenen nachgewiesenen Kos- Wir übernehmen die Kosten für die telefonische Beratung ten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Flugzeug, durch einen Arzt oder Psychologen nach einem Unfall im Aus- Fähre) und für die Unterkunft bis zu einem Maximalbetrag von land sowie eine ärztliche Zweitmeinung zur Klärung der Not- 5.000 Euro ab einem Betrag von 50 Euro. wendigkeiten bei operativen Eingriffen. 6 Krankenhaustage- und Genesungsgeld im Ausland Wir übernehmen die Kosten für die Recherche der Adresse eines Facharztes oder einer Fachklinik in der Region des Auf- Sofern im Versicherungsvertrag Krankenhaustagegeld und enthaltsortes nach einem Auslandsunfall inklusive der Ter- ein Genesungsgeld vereinbart ist, gilt für Unfälle im Ausland minvereinbarung. Folgendes: Wir übernehmen die Kosten für die Koordination des Behand- Die versicherte Person ist unfallbedingt in medizinisch not- lungsmanagements bei stationären Behandlungen durch wendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Auf- Kommunikation mit dem behandelnden Krankenhaus inklu- enthalte in privaten Einrichtungen (Pensionen und Hotels) sive eines Arzt-zu-Arzt-Gespräches mit dem behandelnden und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwen- Arzt im Ausland. dige Heilbehandlung. Erfolgt die Heilbehandlung jedoch in ei- Bei Krankenhausaufenthalten nach einem Unfall von länger nem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Re- als 14 Tagen im Ausland organisieren wir die Anreise eines habilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeld-An- Ersatzmitarbeiters oder eines Krankenbesuchs. spruch zumindest dann nicht, wenn es sich um eine Notfall- einweisung handelt oder die Krankenanstalt das einzige Ver- Wir übernehmen die Kosten für die Koordination von medizi- sorgungskrankenhaus in der Umgebung des Unfalls der ver- nisch notwendigen und ärztlich verordneten Medikamenten- sicherten Person ist. und Hilfsmitteltransporten sofern keine Einfuhrbeschränkun- gen bestehen. Wir zahlen für die Dauer eines medizinisch notwendigen voll- stationären Krankenhausaufenthalts in dem betreffenden Die Kosten für die Organisation des ärztlich angeordneten Land, höchstens jedoch für 60 Tage, den doppelten Satz des und medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimat- für die betroffene versicherte Person vereinbarten Kranken- land werden durch uns übernommen. haustagegeldes. Gerät die versicherte Person im Ausland in eine besondere Ist ein Genesungsgeld im Versicherungsvertrag vereinbart, Notlage aufgrund eines Unfalls nach Ziffer 1 der GUB 2021 so wird auch das doppelte Genesungsgeld ausgezahlt. übernehmen wir die Recherchekosten der Adresse eines Rechtsanwaltes und/oder Dolmetschers in der Region des Ist im Versicherungsvertrag jedoch kein Krankenhaustage- Aufenthaltsortes. geld und kein Genesungsgeld vereinbart, so zahlen wir für die Dauer eines medizinisch notwendigen vollstationären Kran- Stirbt die versicherte Person auf einer Auslandsreise sorgen kenhausaufenthalts in dem betreffenden Land je Kalendertag wir, nach Abstimmung mit den Angehörigen, für die Organi- 25 Euro, höchstens jedoch für 60 Tage. sation der Bestattung im Ausland oder der Überführung zum Bestattungsort im Deutschland. 7 Assistance-Leistungen im Ausland Über unsere Notrufnummer bieten wir durch den von uns be- auftragten Assistance-Dienstleister die Information und Orga- nisation der nachfolgenden Dienstleistungen an: Reisemedizinische telefonische Beratung während der Reise und bis zu sechs Wochen nach Rückkehr bei unklaren auftre- tenden Erkrankungen. Ist laut Einschätzung der Ärzte des Assistance-Dienstleisters eine sofortige Abklärung und Vorstellung bei einem Spezialis- ten für Reise- und Tropenmedizin erforderlich, so wird ein Termin bei einem entsprechenden Spezialisten vereinbart. PL-GUBA-2106, Stand 01.06.2021 Seite 2 von 2
Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Baustein Heilwesen
[Seite 1] Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- versicherung Baustein Heilwesen PL-GUBH-2106 Stand: 01.06.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Versicherungsschein. Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Heilwesen vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, erge- ben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen Unfallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung. Freundliche Grüße Ihre Helvetia Inhaltsverzeichnis 1 Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der 2.3 Verbesserte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfallrente2 Invalidität 1 2,4 Anrechnung der Vorinvalidität 2 1.1 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität 1 3 Luftfahrtunfälle 2 1.2 Geltendmachung der Invalidität 1 4 Strahlenschäden 3 2 Die verbesserte Gliedertaxe 1 5 Infektionen 3 2.1 Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (Humanmediziner, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker) 1 6 Sonstige Erweiterungen des Versicherungsschutzes 3 2.2 Verbesserte Gliedertaxe für weitere akademische Heilberufe 6.1 Angriffsgeld 3 (z. B. psychologische Psychotherapeuten) und weitere Berufe 6.2 Ersatzleistung 3 im Heilwesen (z. B. Krankenpfleger, Röntgenassistenten, 7 Unfälle im Ausland 4 Rettungssanitäter) 2 ________________________________________________________________________________________________________________ 1 Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der 2 Die verbesserte Gliedertaxe Invalidität Die Ziffern 2.1.2.2.1 (Gliedertaxe) der GUB 2021 werden Die Ziffern 2.1.1.3 (Eintritt und ärztliche Feststellung der durch diese Besonderen Bedingungen wie folgt abgeändert. Invalidität) und 2.1.1.4 (Geltendmachung der Invalidität) Welche der beiden nachfolgenden verbesserten Gliedertaxen der Allgemeinen Gruppenunfallversicherungsbedingungen für Sie zutrifft hängt davon ab, welchen Beruf Sie zur Zeit des (GUB 2021) werden durch diese Besonderen Bedingungen Eintritts des Unfalls ausgeübt haben. wie folgt abgeändert. Beispiel: Sie waren zum Unfallzeitpunkt als Zahnarzt beschäf- 1.1 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität tigt. Für den Unfall gilt daher die verbesserte Gliedertaxe nach Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall Ziffer 2.1 dieser Besonderen Bedingungen. Waren Sie zum - eingetreten und Unfallzeitpunkt als psychologischer Psychotherapeut be- schäftigt, so gilt für Sie die verbesserte Gliedertaxe nach Zif- - eine Änderung dieses Zustands ist nicht zu erwarten. fer 2.2 dieser Besonderen Bedingungen. Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall Waren Sie zum Unfallzeitpunkt Ruheständler oder ohne - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. hauptberufliche medizinische Beschäftigung (z. B. Erzie- Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein An- hungszeit oder eine beratende Tätigkeit), so gilt für sie zum spruch auf Invaliditätsleistung. Unfallzeitpunkt die Gliedertaxe aus Ziffer 2.1.2.2.1 der GUB 2021. Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres 1.2 Geltendmachung der Invalidität gilt für Sie zum Unfallzeitpunkt die Gliedertaxe aus Zif- Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach fer 2.1.2.2.1 der GUB 2021, auch wenn Sie noch praktizieren dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt, bzw. noch beruflich tätig sind. Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. 2.1 Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (Humanmediziner, Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts- Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker) leistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen 2.1.1 Gliedertaxe lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt ha- ben. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol- genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzun- die hier genannten Invaliditätsgrade. gen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon- takt aufzunehmen. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396 PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021 Seite 1 von 4 [Seite 2] Arm oder Hand 100 % anderen Auges bei Eintritt des Unfalls Daumen oder Zeigefinger 60 % bereits vollständig verloren war 100 % anderer Finger 30 % Gehör auf einem Ohr 40 % Bein oder Fuß 100 % Gehör des anderen Ohrs war bei große Zehe 10 % Eintritt des Unfalls bereits vollständig andere Zehe 10 % verloren 80 % Auge 80 % Stimme* 100 % ein Auge, sofern die Sehkraft des Geruchssinn 15 % anderen Auges bei Eintritt des Unfalls Geschmack 15 % bereits vollständig verloren war 100 % Niere 25 % Gehör auf einem Ohr 40 % beide Nieren 100 % Gehör des anderen Ohrs war bei eine Niere, sofern die andere Niere Eintritt des Unfalls bereits vollständig bei Eintritt des Unfalls bereits verloren 80 % vollständig funktionsunfähig war 60 % Stimme* 100 % Milz 20 % Geruchssinn 20 % Gallenblase 20 % Geschmack 20 % Magen 30 % Niere 25 % Lungenflügel 50 % beide Nieren 100 % *Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust eine Niere, sofern die andere Niere von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe- dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge- bei Eintritt des Unfalls bereits nen Reaktion darstellt. vollständig funktionsunfähig war 60 % Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genann- Milz 20 % ten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil Gallenblase 20 % des jeweiligen Prozentsatzes. Magen 30 % Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 80 Prozent. Ist er um ein Zehntel in Lungenflügel 50 % seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts- * Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust grad von 8 Prozent (ein Zehntel von 80 Prozent). von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe- 2.3 Verbesserte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfall- dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge- rente nen Reaktion darstellt. Ist für die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt die Leis- Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genann- tungsart Unfallrente mitversichert, so gilt abweichend von Zif- ten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil fer 2.2.1 (Voraussetzungen für die Leistung bei einer Unfall- des jeweiligen Prozentsatzes. rente) der GUB 2021 die jeweilige verbesserte Gliedertaxe Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das aus diesen Besonderen Bedingungen Baustein Heilwesen einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Ist er um ein Zehntel versichert. in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts- 2,4 Anrechnung der Vorinvalidität grad von 10 Prozent (= ein Zehntel von 100 Prozent). Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren 2.2 Verbesserte Gliedertaxe für weitere akademische Heilbe- Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt (Vo- rufe (z. B. psychologische Psychotherapeuten) und wei- rinvalidität), wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität ge- tere Berufe im Heilwesen (z. B. Krankenpfleger, Rönt- mindert. Diese ist nach den Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 zu genassistenten, Rettungssanitäter) bemessen. Diese grundsätzliche Regelung zur Vorinvalidität 2.2.1 Gliedertaxe ergibt sich aus Ziffer 2.1.2.2.3 der GUB 2021. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol- Waren das Gehör oder das Augenlicht vor dem Unfall dau- genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ernd beeinträchtigt, wird die Vorinvalidität nicht mindernd an- die hier genannten Invaliditätsgrade. gerechnet, wenn die vorherige Beeinträchtigung durch akus- Arm 80 % tische oder optische Hilfen (Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen Hand 75 % etc.) beseitigt worden war und das Gehör oder das Augenlicht durch den Unfall nun vollständig verloren gegangen ist. Daumen 30 % Zeigefinger 20 % 3 Luftfahrtunfälle anderer Finger 10 % Unfälle der versicherten Person als sonstiges Besatzungsmit- Bein 80 % glied oder bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luft- fahrzeugs auszuüben sind, sind nach Ziffer 5.1.4 der Fuß 50 % GUB 2021 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. große Zehe 15 % Beispiel: Einsatz als Rettungssanitäter oder Rettungsarzt auf andere Zehe 8% einem Rettungshubschrauber Auge 60 % Ziffer 5.1.4 GUB 2021 wird durch diese Besonderen Bedin- ein Auge, sofern die Sehkraft des gungen wie folgt abgeändert: PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021 Seite 2 von 4 [Seite 3] Sofern Sie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahr- Erkenntnisse orientiert und entsprechende Laborbefunde ent- zeuges tätig sind, oder eine berufliche Tätigkeit ausüben, die hält, nachzuweisen. mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ausgeübt wird, sind Sie zum Bei einer Infektion beachten Sie bitte folgende Erweiterungen: Unfallzeitpunkt versichert. Diese Erweiterung gilt jedoch nur dann, sofern Sie gelegentlich ein Luftfahrzeug in der oben be- - Abweichend von Ziffer 7.1 der GUB 2021 reicht es aus, schriebenen Form beruflich nutzen. Als gelegentlich gilt ver- wenn sie den Versicherer unverzüglich unterrichten, einbart, dass der Anteil der mit einem Luftfahrzeug ausgeüb- nachdem die erstmalige Infektion durch einen Arzt fest- ten beruflichen Tätigkeit nicht mehr als 20 Prozent im Ver- gestellt wurde. gleich zu Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit betragen darf. - Die Fristen in Ziffer 2.1.1.3 und 2.1.1.4 (Invalidität) und Zum Unfallzeitpunkt sind Sie verpflichtet, einen entsprechen- Ziffer 9.4 (Neubemessung Invalidität) beginnen nicht mit den Nachweis über die gelegentliche Tätigkeit beizubringen. dem Unfall (z. B. dem Stich eines Insektes), sondern erst 4 Strahlenschäden mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen Arzt. Gesundheitsschäden durch Strahlen sind nach Ziffer 5.2.2 der GUB 2021 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. - Es besteht nur dann Versicherungsschutz für Infektionen Ziffer 5.2.2 der GUB 2021 wird durch diese Besonderen Be- im Sinne dieser Besonderen Bedingungen, wenn die erst- malige Diagnose der Infektion durch einen Arzt während dingungen wie folgt abgeändert: der Wirksamkeit des Vertrages erfolgt. Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen so- wie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversi- 5.5 Beginn des Versicherungsschutzes chert. Der Versicherungsschutz für die Infektionskrankheiten be- Vom Versicherungsschutz bleiben Gesundheitsschäden aus- ginnt nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat. Die War- geschlossen, die als Berufs- oder Gewerbekrankheit aner- tezeit beginnt, sobald die erste Prämie gezahlt ist, jedoch frü- kannt worden sind. hestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit- 5 Infektionen punkt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche- rungsschutzes eintreten, besteht keine Leistungspflicht. Infektionen sind nach Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 vom Versi- 6 Sonstige Erweiterungen des Versicherungsschutzes cherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die un- ter 5.2.4 aufgezählten mitversicherten Infektionskrankheiten Die nachfolgenden Ergänzungen erweitern Ihren Versiche- (z. B. FSME und Borreliose). rungsschutz wie folgt: 5.1 Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 wird durch diese Besonderen Be- 6.1 Angriffsgeld dingungen wie folgt abgeändert: Die versicherte Person wird bei Ausübung ihrer beruflichen Die versicherte Person hat sich mit einer Infektionskrankheit Tätigkeit angegriffen und erleidet dabei einen Unfall. infiziert. Beispiel: Ein Arzt wird bei der Blutabnahme, um einen Blutal- koholwert zu bestimmen, von einem stark alkoholisieren Men- Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der schen weggestoßen. Dabei fällt der Arzt hin und zieht sich Erkrankung geht hervor, dass die Krankheitserreger auf eine eine Fraktur zu. der in Ziffer 1.3 GUB 2021 bestimmten Art in den Körper ge- Für die Dauer der ärztlichen Behandlung erbringen wir ein zu- langt sind. sätzliches Tagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag, längstens Die Krankheitserreger sind entweder durch eine Beschädi- für 42 Tage. gung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht 6.1.1 Voraussetzungen für die Leistung durchtrennt sein muss, oder durch Einspritzen infektiöser Die versicherte Person ist unfallbedingt Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbe- - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und stand des Einspritzens nicht. - in ärztlicher Behandlung 5.2 Ohne dass die äußere Hautschicht beschädigt sein muss, Sofern der Versicherte nach einem Unfall aus Pflichtgefühl bzw. die Erreger in Auge, Mund oder Nase eingespritzt sein seinem Beruf soweit als möglich nachgeht, wird dies nicht zu müssen, sind folgende Infektionskrankheiten generell versi- seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung der Beein- chert: trächtigung der Arbeitsfähigkeit ist nur der objektive ärztliche Befund maßgebend. Borreliose, Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Drei- 6.1.2 Höhe und Dauer der Leistung tagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidernische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommerme- Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind ningitis (FSME) / Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Gürtelrose, - die vereinbarte Versicherungssumme (100 Euro pro Tag) Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Mala- und ria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Po- - der ärztlich festgestellte Grad der Beeinträchtigung der cken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetse-Krankheit, Tuberku- Arbeitsfähigkeit lose, Tularämie (Hasenpest), Typhus/Paratyphus, Windpo- cken. Wir zahlen das Tagegeld abgestuft nach dem Ausmaß der ärztlich festgestellten Beeinträchtigung der Berufstätigkeit, 5.3 Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen Infektio- längstens für 42 Tage. nen sind generell mitversichert und fallen daher unter den 6.2 Ersatzleistung Versicherungsschutz. Die versicherte Person ist Besatzungsmitglied eines Kranken- 5.4 Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion oder Notarztwagens, wird bei Ausübung ihrer beruflichen Tä- durch einen Krankheitserreger oder einer Schutzimpfung und tigkeit bei einer Einsatzfahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen und erleidet dabei einen Unfall. ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand medizinischer PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021 Seite 3 von 4 [Seite 4] Beispiel: Die versicherte Person ist Rettungssanitäter auf ei- nem Rettungswagen. Dieser Rettungswagen wird in einen Verkehrsunfall auf einer Kreuzung verwickelt. Dabei erleidet auch der Rettungssanitäter einen Unfall und erleidet eine Fraktur. 6.2.1 Die zum Unfallzeitpunkt über diesen Vertrag vereinbarten Versicherungssummen werden für dieses spezielle Unfaller- eignis um 25 Prozent erhöht. 7 Unfälle im Ausland Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen die, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz bietet. Insofern sind Unfälle im Ausland mitversichert. Auf den Ausschluss zu Unfällen, die unmittelbar oder mittel- bar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse entstanden sind, möchten wir in diesem Zusammenhang aber besonders hinweisen (siehe Ziffer 5.1.3 der GUB 2021. PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021 Seite 4 von 4
Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Baustein Sofortschutz
[Seite 1] Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- versicherung Baustein Sofortschutz PL-GUBS-2106 Stand: 01.06.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Versicherungsschein. Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Sofortschutz vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, ergeben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlos- senen Unfallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversi- cherung. Freundliche Grüße Ihre Helvetia Inhaltsverzeichnis 1 Koma-Geld 1 6.2 Kosten für kosmetische Operationen 3 1.1 Voraussetzung für die Leistung 1 6.3 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze 3 1.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 1 6.4 Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung 3 1.3 Ausschluss der Dynamik 1 6.5 Kosten für die Dekompressionskammer 3 2 Krankentage-Pflegegeld 1 6.6 Kosten für eine Beerdigung 4 2.1 Voraussetzung für die Leistung 1 6.7 Kosten für eine Kur- oder eine Rehabilitationsmaßnahme 4 2.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 6.8 Kosten für Heil- und Hilfsmittel 4 2.3 Ausschluss der Dynamik 2 6.9 Selbstbehalt im Krankenhaus 4 3 Gips-Geld 2 6.10 Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder 3.1 Voraussetzung für die Leistung 2 Blindenschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes 4 3.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 6.11 Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem 3.3 Ausschluss der Dynamik 2 räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme 4 4 Sofortleistung bei Schwerverletzungen 2 6.12 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen im privaten Bereich 4 4.1 Voraussetzungen für die Leistung 2 6.13 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen 4.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 im beruflichen Bereich 5 4.3 Ausschluss der Dynamik 2 7 Reha-Management 5 5 Verbesserte Übergangsleistung 2 7.1 Voraussetzungen für die Leistung 5 5.1 Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis 2 7.2 Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung 5 5.2 Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis 2 7.3 Höhe der Leistungen 5 5.3 Ausschluss der Dynamik 2 7.4 Art der Leistungen 5 6 Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung 3 7.5 Entbindung von der Schweigepflicht 7 6.1 Grundsätzliche Regelungen 3 ________________________________________________________________________________________________________________ 1 Koma-Geld Bestehen für den Versicherten bei Helvetia mehrere Unfall- versicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag insge- In Erweiterung zu Ziffer 2 der Allgemeinen Gruppenunfallver- samt für alle Unfallversicherungen. sicherungsbedingungen (GUB 2021) gilt Folgendes: 1.3 Ausschluss der Dynamik 1.1 Voraussetzung für die Leistung Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- Die versicherte Person fällt infolge eines Unfalls in ein Koma tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie (auch künstliches). nicht teil. 1.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 Krankentage-Pflegegeld Es wird für jeden Kalendertag an welchem sich die versi- cherte Person in einem komatösen Zustand befindet, ein 2.1 Voraussetzung für die Leistung Koma-Geld von 50 Euro gezahlt, längstens jedoch bis zu Die versicherte Person ist aufgrund eines Unfalls im Sinne der 24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Der komatöse Ziffer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not- Zustand ist mit einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen. wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396 PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 1 von 7 [Seite 2] dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2 Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen ob- des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) unfall- jektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten bedingt pflegebedürftig. ärztlichen Bericht nachzuweisen. 2.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet Ziffer 3 Es wird für jeden Kalendertag, an welchem eine weitere häus- der GUB 2021 entsprechende Anwendung. Der Anspruch liche oder stationäre Pflege erforderlich ist, ein Krankentage- entsteht nach Eintritt des Unfalls. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet. Pflegegeld in Höhe von 25 Euro gezahlt, längstens jedoch bis zu 24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Der Pflege- 4.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung grad ist mit einem entsprechenden Nachweis bei uns nach- Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person. zuweisen. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- Bestehen für den Versicherten bei Helvetia mehrere Unfall- rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag versicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag insge- insgesamt für alle Unfallversicherungen. samt für alle Unfallversicherungen. 4.3 Ausschluss der Dynamik 2.3 Ausschluss der Dynamik Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie nicht teil. nicht teil. 5 Verbesserte Übergangsleistung 3 Gips-Geld 5.1 Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis 3.1 Voraussetzung für die Leistung 5.1.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person muss unfallbedingt aufgrund ärztlicher Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der Anweisung länger als 14 Tage einen Gipsverband (auch Hart- versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen oder Kunstschaumverband) oder eine Schienung tragen. Bereich unfallbedingt 3.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung - nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerech- Wir zahlen einmal ein Gips-Geld in Höhe von 500 Euro. Die net und Notwendigkeit des Gipsverbandes oder der Schienung ist mit - ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen noch zu einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen. 100 Prozent beeinträchtigt. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- - Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate un- rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag unterbrochen bestanden. insgesamt für alle Unfallversicherungen. - Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des 3.3 Ausschluss der Dynamik Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- geltend gemacht worden. tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie 5.1.2 Art und Höhe der Leistung nicht teil. Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 4 Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 Euro. 4.1 Voraussetzungen für die Leistung 5.2 Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis Wir erbringen nach einem Unfall im Sinne von Ziffer 1 5.2.1 Voraussetzungen für die Leistung GUB 2021 gemäß den nachstehenden Bestimmungen eine Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der Sofortleistung bei folgenden schweren Verletzungen: versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rücken- Bereich unfallbedingt marks, - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerech- - Amputation des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, net und - Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 Pro- - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch zent der Körperoberfläche, um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt. - Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprel- - Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate lung (Contusion) oder Hirnblutung, ununterbrochen bestanden. - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Au- - Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt gen; bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20, des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verlet- zungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen – 5.2.2 Art und Höhe der Leistung nicht jedoch von Elle und Speiche desselben Armes oder Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von von Schien- und Wadenbein desselben Beines): 10.000 Euro. - Bruch eines Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- Haben Sie bereits eine Leistung nach Ziffer 5.1 dieser Bedin- oder Unterschenkelknochens, gungen in Höhe von 5.000 Euro erhalten, wird diese auf einen - Wirbelkörperbruch, Anspruch aus Ziffer 5.2 angerechnet. In diesem Falle erhalten Sie aus der Ziffer 5.2 dementsprechend noch weitere - Beckenbruch, 5.000 Euro. - Gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Le- 5.3 Ausschluss der Dynamik ber, Milz oder Niere. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie nicht teil. PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 2 von 7 [Seite 3] 6 Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung 6.3 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze 6.1 Grundsätzliche Regelungen 6.3.1 Voraussetzungen für die Leistung In Ihrer Unfallversicherung sind die nachfolgend aufgeführten Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten Kostenpositionen in Erweiterung zu Ziffer 2.7 der GUB 2021 - für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffent- generell mitversichert. lich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs- oder vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt- - für einen Rettungswagen oder einen Feuerwehreinsatz höhe von 500.000 Euro – soweit keine abweichende Summe oder vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei - für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag in Höhe Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik von 500.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kosten begrenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von uns er- entstanden. bracht. In den Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro sind Wir informieren Sie über die Möglichkeit ärztlicher Versor- auch die Kosten gemäß Ziffer 2.7 der GUB 2021 einzubezie- gung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem hen. Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her. Bestehen für den Versicherten bei Helvetia mehrere Grup- penunfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletz- insgesamt für alle Gruppenunfallversicherungen. ten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkos- ten auf ärztliche Anordnung zurückgehen und medizinisch Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie notwendig oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wa- nicht teil (Ausschluss der Dynamik). Voraussetzung ist je- ren. weils, dass ein Dritter (z. B. die gesetzliche oder private Kran- Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent- kenversicherung, ein Haftpflichtversicherer) nicht zu einer stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitrei- Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht sende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der bestreitet. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann versicherten Person. der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Er- Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. satzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmit- Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir telbar an uns halten. die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Über- Kosten sind generell durch entsprechende Nachweise bei uns führung zum letzten ständige Wohnsitz. geltend zu machen Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte 6.2 Kosten für kosmetische Operationen oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 6.2.1 Voraussetzungen für die Leistung 6.3.2 Art und Höhe der Leistung Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äu- einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Zif- ßeren Erscheinungsbilds zu beheben. fer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 250.000 Euro. Die kosmetische Operation erfolgt 6.4 Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreu- - durch einen Arzt, ung - nach Abschluss der Heilbehandlung und 6.4.1 Voraussetzungen für die Leistung - bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus- Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Le- haltshilfe oder eine Kinderbetreuung, wenn sich die den bensjahres. Haushalt überwiegend versorgende Person wegen eines Un- 6.2.2 Art und Höhe der Leistung falls, welcher unter diesen Vertrag fällt, in notwendiger voll- stationärer Heilbehandlung befindet. Gleiches gilt, wenn die Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernom- versicherte Person einen unfallbedingten Tod erleidet. mene Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, Kinderbetreuung setzt voraus, dass im Haushalt der verun- - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in fallten Person mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind un- einem Krankenhaus, ter 15 Jahren oder eine zu pflegende Person zu versorgen ist. - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, Zahnersatz- Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereig- und Zahnlaborkosten soweit es sich um den unfallbeding- nisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. ten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen han- 6.4.2 Höhe und Dauer der Leistung delt, Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 100 Euro je Tag des voll- - Kosten für die Reparatur bzw. die Ersatzbeschaffung für stationären Aufenthaltes in pauschaler Form, ohne das kon- den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust des Zahner- krete Kosten nachgewiesen werden müssen. Es ist lediglich satzes (Brücken, Kronen, Stiftzähne, Gebisse und Im- der Nachweis zu führen, dass eine Haushaltshilfe oder eine plantate). Die versicherte Person hat die unfallbedingte Kinderbetreuung aufgrund des Unfalls und des stationären Zerstörung des Zahnersatzes durch geeignete Nach- Aufenthaltes der versicherten Person neu im Haushalt tätig weise zu belegen, z. B. durch die Originalrechnung über ist. Die Kosten übernehmen wir für maximal 100 Tage. diesen Zahnersatz und die unfallbedingte Beschädigung. 6.5 Kosten für die Dekompressionskammer Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu 6.5.1 Voraussetzungen für die Leistung einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Zif- Die versicherte Person hat einen versicherten tauchtypischen fer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 50.000 Euro. Unfall im Sinne der Ziffer 1.3.5 der GUB 2021 erlitten. PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 3 von 7 [Seite 4] 6.5.2 Art und Höhe der Leistung 6.9.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Wir übernehmen die Kosten für den Aufenthalt in einer De- Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall kompressionskammer zur Behandlung tauchtypischer Ge- den Selbstbehalt, der von der versicherten Person im Kran- sundheitsschäden bis zu einem Betrag in Höhe von kenhaus als Eigenanteil zu zahlen ist, in der jeweiligen und 20.000 Euro. nachgewiesenen Höhe, maximal jedoch bis zu einem Betrag 6.6 Kosten für eine Beerdigung in Höhe von 1.000 Euro. 6.6.1 Voraussetzung für die Leistung 6.10 Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder Blin- denschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes Die versicherte Person ist unfallbedingt im Sinne der Ziffer 2.6 der GUB 2021 zu Tode gekommen. Zwischen den Vertrags- 6.10.1 Voraussetzungen für die Leistung parteien ist jedoch keine Todesfall-Leistung vereinbart wor- Die versicherte Person hat einen unter den Vertrag fallenden den. leistungspflichtigen Unfall erlitten und dabei einen vollständi- 6.6.2 Art und Höhe der Leistung gen Verlust der Sehfähigkeit und/oder einen vollständigen Verlust der Hörfähigkeit erlitten. Von der versicherten Person Wir übernehmen die notwendigen Kosten für eine adäquate ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis beizubringen. Beerdigung im Inland bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro. 6.10.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 6.7 Kosten für eine Kur- oder eine Rehabilitationsmaßnahme Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall die nachgewiesenen Kosten für das Erlernen der Blinden- 6.7.1 Voraussetzungen für die Leistung schrift und/oder der Gebärdensprache oder Anschaffung ei- Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal- nes Blindenhundes bis zu einem Betrag in Höhe von lenden leistungspflichtigen Unfall wegen der durch das Unfall- 1.000 Euro. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder de- 6.11 Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem ren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an ge- räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme rechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von min- destens drei Wochen 6.11.1 Voraussetzungen für die Leistung - eine stationär medizinisch notwendige Kur- oder Rehabi- Die versicherte Person ist Opfer eines räuberischen Überfalls litationsmaßnahme oder oder einer Geiselnahme geworden. Die Tat wurde bei der Po- lizei angezeigt und wird von dieser weiterverfolgt. - aufgrund der Nähe zum Wohnort eine teilstationäre me- dizinisch notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaß- Eine körperliche Gesundheitsschädigung ist nicht Vorausset- nahme zung für die Leistung nach Ziffer 6.11. durchgeführt. 6.11.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch einen objek- Wir übernehmen in den ersten drei Monaten nach einem räu- tiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärzt- berischen Überfall oder einer Geiselnahme die Kosten für lichen Bericht nachgewiesen. eine psychologische Soforthilfe für die ersten 20 Sitzungen nach dem räuberischen Überfall oder der Geiselnahme, ma- 6.7.2 Art und Höhe der Leistung ximal jedoch die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für diese Maß- in Höhe von 1.000 Euro. nahme bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro. 6.12 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun- 6.8 Kosten für Heil- und Hilfsmittel gen im privaten Bereich 6.8.1 Voraussetzungen für die Leistung 6.12.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist nach einem Unfall im Sinne der Zif- Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne der GUB 2021 zu fer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not- einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Invaliditätsgrad wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen von 20 Prozent geführt, und wir haben dafür eine Invaliditäts- dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2 leistung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 oder 2.3 der GUB 2021 er- des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) pfle- bracht, so übernehmen wir die erforderlichen Kosten für gebedürftig. - den behindertengerechten adäquaten Umbau des auf die Werden Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützappa- versicherte Person in Deutschland zugelassenen Pkw rate, Rollstühle oder Krankenfahrstühle, Krankenbetten oder oder andere Heil- und Hilfsmittel medizinisch notwendig ärztlich - die Neuanschaffung eines auf die versicherte Person in verordnet, erfolgt hierzu eine Kostenbeteiligung, welche in- Deutschland zugelassenen behindertengerechten adä- nerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis beantragt quaten Pkw und wurden. - den behindertengerechten adäquaten Umbau der ständig Die Leistungen werden nur bei entsprechendem Nachweis bewohnten Wohnung der versicherten Person in fällig. Deutschland oder 6.8.2 Art und Höhe der Leistung - den Umzug in eine ständig zu bewohnende behinderten- Wir übernehmen die Kosten für diese Heil- und Hilfsmittel in gerechte adäquate Wohnung in Deutschland und den ersten drei Jahren nach dem Unfallereignis bis zu einem - die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Umbaumaßnahmen. 6.9 Selbstbehalt im Krankenhaus 6.12.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 6.9.1 Voraussetzungen für die Leistung Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall Die versicherte Person war unfallbedingt im Sinne der Zif- die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von fer 2.4 der GUB 2021 in medizinisch notwendiger vollstatio- maximal 100.000 Euro. närer Behandlung. Zwischen den Vertragsparteien ist jedoch Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder kein Krankenhaustagegeld vereinbart worden. dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 4 von 7 [Seite 5] vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die - Frakturen mit Beteiligung großer Gelenke (Schulter-, durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht Knie-, Hüftgelenk) bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch einen objekti- 6.13 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun- ven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztli- gen im beruflichen Bereich chen Bericht nachzuweisen. 6.13.1 Voraussetzungen für die Leistung Ein Anspruch auf die Leistung besteht, wenn dieser nach dem Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne der GUB 2021 zu Unfall von Ihnen innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Mindestinvali- wurde. ditätsgrad in Höhe von 20 Prozent geführt, und wir haben da- Auf die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht im für eine Invaliditätsleistung nach Ziffern 2.1, 2.2 oder 2.3 der Rahmen der Ziffer 7.5 dieser Besonderen Bedingungen wei- GUB 2021 erbracht, so übernehmen wir die erforderlichen sen wir an dieser Stelle bereits hin. Kosten für 7.2 Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung - den behindertengerechten adäquaten Umbau des Ar- Der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistung beitsplatzes (als Arbeitsplatz gilt der Platz, an dem die richten sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi- versicherte Person vor dem Unfall zur überwiegenden cherten Person. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist), werden durch einen von uns beauftragten fachlich qualifizier- - die Einrichtung eines neuen behindertengerechten adä- ten Vertragspartner in Deutschland erbracht. quaten Arbeitsplatzes beim Versicherungsnehmer bzw. Die vereinbarten Hilfeleistungen werden längstens für eine eines häuslichen Arbeitszimmers, sofern sich die versi- Dauer von drei Jahren erbracht. cherte Person und der Versicherungsnehmer gemeinsam dafür entscheiden, Die Leistungen aus dem Reha-Management erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Aus- - den behindertengerechten adäquaten Umbau des für landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von diese versicherte Person vom Versicherungsnehmer zur uns oder dem Dienstleister vorgeschlagen wurde. Verfügung gestellten Dienst-Pkw, Mit der Erbringung der Reha-Management-Leistung ist eine - die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Gruppenun- Umbaumaßnahmen. fallversicherungsvertrag nicht verbunden, da aus medizini- Sofern der versicherten Person durch die Inanspruchnahme schen / sozialen Gründen mit der Einschaltung des Dienst- dieser versicherten Kostenart Steuer- und/oder Sozialversi- leisters nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung cherungsabgaben entstehen, so werden diese ebenfalls von des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann. uns, gegen entsprechenden Nachweis, übernommen. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft 6.13.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung mehrere Unfallversicherungen, oder mehrere Bausteine mit Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall Einschluss des Reha-Managements, so kann die vereinbarte die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von Leistung nur aus einem dieser Bausteine verlangt werden. maximal 100.000 Euro. 7.3 Höhe der Leistungen Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder Sie haben Anspruch auf Beratungsleistungen von maximal dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns 100 Stunden. Welche Beratungsleistungen erbracht werden, vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die richtet sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi- durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht cherten Person und wird im Zusammenspiel mit dem von uns bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen. beauftragten Dienstleister festgestellt. 7 Reha-Management Ergeben sich in Teilen des Genesungs- und Rehabilitations- prozesses Versorgungslücken, können finanzielle Mittel für Unser Reha-Management navigiert und begleitet Verunfallte zusätzliche Anwendungen, Therapien oder qualitativ hoch- durch das System der Sozialleistungsträger und Leistungser- wertigere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Besteht bringer während des gesamten Genesungsprozesses. Ziel ist die allgemeine medizinische Auffassung, dass durch eine in- es, eine optimale Versorgungssituation zu schaffen, um damit tensivere und qualitativ bessere therapeutische Behandlung eine schnellstmögliche Genesung zu fördern. oder durch die Nutzung qualitativ hochwertigere Hilfsmittel ein 7.1 Voraussetzungen für die Leistung schnellerer Heilungsverlauf erzielt werden kann, werden durch den Dienstleister entsprechende zusätzliche Maßnah- Die versicherte Person hat einen versicherten Unfall mit einer men vorgeschlagen. Gesundheitsschädigung erlitten, Die Kosten für diese Reha-Maßnahmen werden bis zu einer - die voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindes- Höhe von 100.000 Euro von uns übernommen. Soweit ein an- tens 20 Prozent (nach Ziffer 2.1 der GUB 2021) führt oder derer Ersatzpflichtiger (Dritte, Krankenkasse oder andere geführt hat, oder Leistungsträger) eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsan- - zu einer vollstationären Heilbehandlung (Krankenhaus- spruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend aufenthalt) von mindestens 10 Tagen führt oder geführt gemacht werden. hat (nach Ziffer 2.4 der GUB 2021), oder Diese Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- - wenn durch den Unfall eine der nachfolgenden Verletzun- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie gen eingetreten ist nicht teil (Ausschluss Dynamik). - Schädel-Hirn-Trauma (SHT) mindestens 2. Grades 7.4 Art der Leistungen - Knöcherne Verletzung der Wirbelsäule 7.4.1 Bedarfserhebung - Polytrauma (Verletzungen mehrerer Körperregionen Hat die versicherte Person Anspruch auf Reha-Management, oder von Organsystemen) so beauftragen wir einen spezialisierten Dienstleister mit der - CRPS (Sudeck) Erhebung eines Reha-Management-Bedarfs. Der Reha-Ma- PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 5 von 7 [Seite 6] nagement-Bedarf wird durch ein Ersthilfetelefonat oder zu- Im Rahmen der Höchstentschädigungsgrenze übernehmen sätzlich durch ein Vorortgespräch mit der verunfallten versi- wir die Kosten einer notwendigen besonderen Heilbehand- cherten Person, deren Angehörigen (Ehegatte, eingetragener lung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen Lebenspartner, mit der versicherten Person in häuslicher Ge- oder privaten Leistungsträger besteht. meinschaft lebender Partner einer nicht ehelichen Lebensge- Ziel der Maßnahmen im Bereich der medizinischen Rehabili- meinschaft, volljährige Kinder, Eltern), den behandelnden tation ist eine optimale Versorgungssituation herzustellen, da- Ärzten bzw. dem Krankenhaus erhoben. mit eine bestmögliche Genesung gewährleistet werden kann. Befindet sich die versicherte Person nach einem Unfall für 7.4.4 Berufliche Rehabilitation eine Erstversorgung in einer akut stationären Einrichtung, Unser Berater unterstützt die versicherte Person bei der Wi- wird sich der Dienstleister einen ersten Überblick über die vo- raussichtliche Zeit der Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen dereingliederung in das Berufsleben unter Berücksichtigung für das versicherte Unternehmen verschaffen. Der Dienstleis- der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten und hilft der versicherten Person bei der Erhaltung, Umgestaltung oder ter nimmt einen telefonischen Kontakt zu der versicherten Person und, sofern von der versicherten Person gewünscht, Umorganisation des bisherigen Arbeitsplatzes. dem Arbeitgeber auf und leitet einen ersten prognostischen Im Rahmen der Betreuung bieten wir der versicherten Person Unterstützungsbedarf ab. unsere aktive Unterstützung bei der Suche nach Stellenange- Aus den gesamten erhobenen Informationen leitet der Dienst- boten bzw. einem neuen Arbeitsplatz an, einschließlich indi- leister den Unterstützungsbedarf ab, kategorisiert die Auf- viduellen Bewerbungstrainings. wände und leitet die entsprechenden Schritte ein. Zur Verbes- Bei Eignung wird eine selbständige Tätigkeit der versicherten serung der Situation bzw. zur Wiedereingliederung wird ein Person, insbesondere durch eine kontinuierliche Begleitung auf die individuellen Bedürfnisse der versicherten Person ab- während der Einarbeitungs- und Umschulungsphase, geför- gestimmtes Konzept erstellt. dert. 7.4.2 Reha-Betreuung Unser Dienstleister prüft, sofern es vom Versicherungsneh- Der Dienstleister überwacht den Rehabilitations- und Gene- mer und der versicherten Person gewünscht wird, organisiert sungsverlauf mittels einer aktiven telefonischen Verlaufsbe- und setzt ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEm) auf der Grundlage des §84, Abs. 2 SGB IX für die ver- gleitung oder einer Vor-Ort-Betreuung, die jeweils an einem medizinischen oder rehabilitativen Versorgungswechsel er- unfallte Person um. folgt. Diese aktive Verlaufsbegleitung beginnt mit der akutme- Erfolgt ein Umbau des Arbeitsplatzes, ggfs. die Neueinrich- dizinischen Versorgung eines Krankenhauses und endet mit tung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes oder der der Wiederaufnahme der Arbeit am alten Arbeitsplatz bzw. Umbau oder die Neuanschaffung eines behindertengerech- dem Erreichen einer optimalen Pflegesituation. Kann auf- ten Dienst-Pkw nach Ziffer 6.13 dieser Besonderen Bedin- grund der Unfallfolgen die Arbeit am alten Arbeitsplatz nicht gungen, so unterstützt unser Dienstleister und koordiniert die mehr aufgenommen werden, unterstützt unser Dienstleister entsprechenden Maßnahmen. Die adäquaten Kosten für den die versicherte Person bei ihrer beruflichen Neuorientierung Umbau werden aus Ziffer 6.13 übernommen. Soweit die Leis- und Integration. tungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder dem Reha- Zu den Aufgaben gehören: Manager abgestimmt werden, behalten wir uns vor, nur Kos- ten für solche Leistungen zu übernehmen, die durch ein fach- - Regelmäßiger Kontakt mit der versicherten Person und ärztliches Gutachten als behindertengerecht bewertet werden den behandelnden Ärzten und somit eine Erforderlichkeit nachweisen. - Ständige Kontrolle des Soll-Ist-Zustandes und Problemlö- 7.4.5 Hilfsmittelversorgung sungsgespräche mit allen Beteiligten Unser Berater klärt den Bedarf an Hilfsmitteln und entwickelt - Regelmäßige Situationsbesprechung mit den Angehöri- mit der versicherten Person, den Ärzten und Therapeuten ein gen der versicherten Person Versorgungskonzept, das mit den zuständigen Kostenträgern - Leistungskoordinierung unterschiedlicher Kostenträger abgestimmt wird. Mit diesen wird auch die Kostenübernahme der Rehabilitation bzw. Pflegekasse abgestimmt. - Absicherung eines nahtlosen Übergangs in unterschiedli- Die notwendigen Hilfsmittel sollen bei Entlassung in den che therapeutische Einrichtungen oder zu Fachärzten häuslichen Bereich zur Verfügung stehen. - Kontakt- und Arbeitsplatzsicherungsgespräche mit Ar- Werden Kosten geltend gemacht, die auch nach Ziffer 6.8 die- beitgebern (Erhalt des Arbeitsplatzes, Hilfen bei Umorga- ser Besonderen Bedingungen versichert sind (Kosten für nisationen oder betrieblichen Umsetzungen, Unterstüt- Heil- und Hilfsmittel), dann ist zunächst die Versicherungs- zung in der arbeitsplatzspezifischen Qualifizierung) summe aus Ziffer 6.8 aufzubrauchen. Sofern darüber hinaus - Hilfestellungen in der beruflichen Neuorientierung (Aus- noch eine weitere Kostenübernahme notwendig ist, erfolgt wahl geeigneter Berufe und Ausbildungsstätten) diese in Absprache mit dem Dienstleister. - Berufliche Reintegrationshilfen (Arbeitsplatzakquise- und 7.4.6 Wohnungs- und Mobilitätsberatung Bewegungsunterstützung) Ist infolge des Unfalls eine dauernde Nutzung der bisherigen 7.4.3 Medizinische Rehabilitation Wohnung bzw. des Eigentums nicht möglich oder sind erheb- liche Nutzungseinschränkungen zu erwarten, so berät unser Nach dem Unfall nimmt unser Berater Kontakt zu den behan- Berater bei der Umgestaltung der Wohnung bzw. des Eigen- delnden Ärzten und weiteren in die Heilbehandlung eingebun- tums oder unterstützt bei der Suche eines behindertenge- denen Personen auf, um die medizinische Situation der ver- rechten Objektes. sicherten Person klären zu können. Zur Beurteilung der me- dizinischen Lage wird eine Stellungnahme erarbeitet, die mit Erfolgt ein Umbau der Wohnung, bzw. ein Umzug in eine be- Empfehlungen für das weitere Vorgehen verbunden ist. Hier hindertengerechte Wohnung oder der Umbau oder die Neu- wird besonders geprüft, ob die Notwendigkeit einer besonde- anschaffung eines behindertengerechten Pkw nach Zif- ren Heilbehandlung besteht. Dabei kommt der Maßstab von fer 6.12 dieser Besonderen Bedingungen, so unterstützt un- §34 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) zur Anwendung. ser Dienstleister und koordiniert die entsprechenden Maß- nahmen. Die adäquaten Kosten für den Umbau werden aus PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 6 von 7 [Seite 7] Ziffer 6.12 übernommen. Soweit die Leistungen nicht vor Auf- einmal je Unfallereignis innerhalb von drei Jahren nach dem tragsvergabe mit uns oder dem Reha-Manager abgestimmt Unfallereignis in Anspruch genommen werden. Die Kosten für werden, behalten wir uns vor, nur Kosten für solche Leistun- die organisierte Pflegefachkraft zur Pflege der versicherten gen zu übernehmen, die durch ein fachärztliches Gutachten Person übernehmen wir im Rahmen der Ziffer 7.3 dieser Be- als behindertengerecht bewertet werden und somit eine Er- sonderen Bedingungen. forderlichkeit nachweisen. 7.5 Entbindung von der Schweigepflicht 7.4.7 Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen Das über diese Besonderen Bedingungen vereinbarte Reha- Der versicherten Person bzw. deren Angehörigen wird eine Management ist eine Leistung, die die versicherte Person auf Beratung zur Leistungsvoraussetzung und eine Hilfestellung Wunsch in Anspruch nehmen kann. Damit der von uns beauf- bei der Beantragung von Leistungen bei dem jeweilig verant- tragte Dienstleister tätig werden kann, ist es erforderlich, dass wortlichen Sozialleistungsträger angeboten. Gleichzeitig wird die versicherte Person ausdrücklich alle den Unfall und des- über die Aspekte der sozialen schulischen oder beruflichen sen gesundheitliche Folgen untersuchenden oder behandeln- Rehabilitation informiert. Aus der jeweiligen Situation heraus den werden Betreuungs-, Schul- und Ausbildungswege aufge- - Angehörige von Heilberufen zeigt und bei Notwendigkeit über alternative medizinische - Krankenhäuser und Kliniken Maßnahmen und Spezialisten informiert. - Rehabilitations-, Kur- und Pflegeeinrichtungen 7.4.8 Pflegeentlastungsservice durch Urlaubsgeld von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem beauftragten Angehörigen, die die versicherte Person selbst ambulant pfle- Dienstleister entbindet. Der beauftragte Dienstleister wird im gen, wird durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit ge- Rahmen des Ersthilfetelefonats die versicherte Person noch- boten, einen Urlaub zu finanzieren um selbst neue Kraft zu mals und ausdrücklich über die Bedeutung der Entbindung schöpfen und Erholung zu finden. Der Dienstleister vermittelt von der Schweigepflicht aufklären. Verweigert die versicherte hierzu für den Zeitraum des Urlaubs eine qualifizierte Pflege- Person die Entbindung von der Schweigepflicht, kann eine fachkraft zur Pflege der versicherten Person. Wir zahlen auf Leistung im Rahmen des Reha-Managements von uns nicht Antrag und Nachweis durch Quittung über die gezahlten Rei- erbracht werden. sekosten ein Urlaubsgeld bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 2.000 Euro. Den Anteil der Reisekosten, der diesen Betrag übersteigt, übernehmen wir nicht. Der Service kann PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021 Seite 7 von 7
Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Baustein Keyperson
[Seite 1] Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- versicherung Baustein Keyperson PL-GUBKey-2106 Stand: 01.06.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Versicherungsschein. Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Keyperson vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, erge- ben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen Unfallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung. Freundliche Grüße Ihre Helvetia Inhaltsverzeichnis 1 Koma-Geld 1 6.3 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze 3 1.1 Voraussetzung für die Leistung 1 6.4 Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung 3 1.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 1 6.5 Kosten für die Dekompressionskammer 4 1.3 Ausschluss der Dynamik 1 6.6 Kosten für eine Beerdigung 4 2 Krankentage-Pflegegeld 2 6.8 Kosten für Heil- und Hilfsmittel 4 2.1 Voraussetzungen für die Leistung 2 6.9 Selbstbehalt im Krankenhaus 4 2.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 6.10 Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder 2.3 Ausschluss der Dynamik 2 Blindenschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes 4 3 Gips-Geld 2 6.11 Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem 3.1 Voraussetzung für die Leistung 2 räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme 4 3.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 6.12 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen im privaten Bereich 4 3.3 Ausschluss der Dynamik 2 6.13 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen 4 Sofortleistung bei Schwerverletzungen 2 im beruflichen Bereich 5 4.1 Voraussetzungen für die Leistung 2 7 Reha-Management 5 4.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 2 7.1 Voraussetzungen für die Leistung 5 4.3 Ausschluss der Dynamik 2 7.2 Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung 5 5 Verbesserte Übergangsleistung 2 7.3 Höhe der Leistungen 5 5.1 Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis 2 7.4 Art der Leistungen 6 5.2 Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis 2 7.5 Entbindung von der Schweigepflicht 7 5.3 Ausschluss der Dynamik 3 8 Interimsmanagement 7 6 Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung 3 8.1 Interimsorganisation 7 6.1 Grundsätzliche Regelungen 3 8.2 Berufliche Hilfe bei der Wiedereingliederung 7 6.2 Kosten für kosmetische Operationen 3 ________________________________________________________________________________________________________________ 1 Koma-Geld Der komatöse Zustand ist mit einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen. In Erweiterung zu Ziffer 2 der Allgemeinen Gruppenunfallver- sicherungsbedingungen (GUB 2021) gilt Folgendes: Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag 1.1 Voraussetzung für die Leistung insgesamt für alle Unfallversicherungen. Die versicherte Person fällt infolge eines Unfalls in ein Koma 1.3 Ausschluss der Dynamik (auch künstliches). Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- 1.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie Es wird für jeden Kalendertag an welchem sich die versi- nicht teil. cherte Person in einem komatösen Zustand befindet, ein Koma-Geld von 50 Euro gezahlt, längstens jedoch bis zu 24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396 PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 1 von 7 [Seite 2] 2 Krankentage-Pflegegeld - Beckenbruch, 2.1 Voraussetzungen für die Leistung - Gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Le- ber, Milz oder Niere. Die versicherte Person ist aufgrund eines Unfalls im Sinne der Ziffer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not- Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen ob- wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen jektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2 ärztlichen Bericht nachzuweisen. des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) unfall- Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet Ziffer 3 bedingt pflegebedürftig. der GUB 2021 entsprechende Anwendung. Der Anspruch 2.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung entsteht nach Eintritt des Unfalls. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet. Es wird für jeden Kalendertag, an welchem eine weitere häus- liche oder stationäre Pflege erforderlich ist, ein Krankentage- 4.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Pflegegeld in Höhe von 25 Euro gezahlt, längstens jedoch bis Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person. zu 24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Der Pflege- Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- grad ist mit einem entsprechenden Nachweis bei uns nach- rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag zuweisen. insgesamt für alle Unfallversicherungen. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- 4.3 Ausschluss der Dynamik rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- insgesamt für alle Unfallversicherungen. tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie 2.3 Ausschluss der Dynamik nicht teil. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- 5 Verbesserte Übergangsleistung tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie nicht teil. 5.1 Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis 3 Gips-Geld 5.1.1 Voraussetzungen für die Leistung Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der 3.1 Voraussetzung für die Leistung versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Die versicherte Person muss unfallbedingt aufgrund ärztlicher Bereich unfallbedingt Anweisung länger als 14 Tage einen Gipsverband (auch Hart- - nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerech- oder Kunstschaumverband) oder eine Schienung tragen. net und 3.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung - ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen noch zu Wir zahlen einmal ein Gips-Geld in Höhe von 500 Euro. Die 100 Prozent beeinträchtigt. Notwendigkeit des Gipsverbandes oder der Schienung ist mit - Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate un- einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen. unterbrochen bestanden. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- - Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns insgesamt für alle Unfallversicherungen. geltend gemacht worden. 3.3 Ausschluss der Dynamik 5.1.2 Art und Höhe der Leistung Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie 5.000 Euro. nicht teil. 5.2 Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis 4 Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.2.1 Voraussetzungen für die Leistung 4.1 Voraussetzungen für die Leistung Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der Wir erbringen nach einem Unfall im Sinne von Ziffer 1 versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen GUB 2021 gemäß den nachstehenden Bestimmungen eine Bereich unfallbedingt Sofortleistung bei folgenden schweren Verletzungen: - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerech- - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rücken- net und marks, - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch - Amputation des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt. - Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 Pro- - Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate zent der Körperoberfläche, ununterbrochen bestanden. - Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprel- - Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt lung (Contusion) oder Hirnblutung, des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Au- gen; bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20, 5.2.2 Art und Höhe der Leistung - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verlet- Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von zungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen – 10.000 Euro. nicht jedoch von Elle und Speiche desselben Armes oder Haben Sie bereits eine Leistung nach Ziffer 5.1 dieser Bedin- von Schien- und Wadenbein desselben Beines): gungen in Höhe von 5.000 Euro erhalten, wird diese auf einen - Bruch eines Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- Anspruch aus Ziffer 5.2 angerechnet. In diesem Falle erhalten oder Unterschenkelknochens, Sie aus der Ziffer 5.2 dementsprechend noch weitere 5.000 Euro. - Wirbelkörperbruch, PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 2 von 7 [Seite 3] 5.3 Ausschluss der Dynamik Zerstörung des Zahnersatzes durch geeignete Nach- Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- weise zu belegen, z. B. durch die Originalrechnung über tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie diesen Zahnersatz und die unfallbedingte Beschädigung. nicht teil. Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag (inkl. der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7 6 Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung der GUB 2021) in Höhe von 50.000 Euro. 6.1 Grundsätzliche Regelungen 6.3 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze In Ihrer Unfallversicherung sind die nachfolgend aufgeführten 6.3.1 Voraussetzungen für die Leistung Kostenpositionen in Erweiterung zu Ziffer 2.7 der GUB 2021 Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten generell mitversichert. - für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffent- Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs- lich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt- oder höhe von 500.000 Euro – soweit keine abweichende Summe vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei - für einen Rettungswagen oder einen Feuerwehreinsatz ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag in Höhe oder von 500.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kosten - für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten begrenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von uns er- Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik bracht. In den Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro sind entstanden. auch die Kosten gemäß Ziffer 2.7 der GUB 2021 einzubezie- Wir informieren Sie über die Möglichkeit ärztlicher Versor- hen. gung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden rere Gruppenunfallversicherungen, gilt der vorgenannte Arzt oder Krankenhaus her. Höchstbetrag insgesamt für alle Gruppenunfallversicherun- gen. Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletz- ten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkos- Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- ten auf ärztliche Anordnung zurückgehen und medizinisch tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie notwendig oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wa- nicht teil (Ausschluss der Dynamik). Voraussetzung ist je- ren. weils, dass ein Dritter (z. B. die gesetzliche oder private Kran- kenversicherung, ein Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent- stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitrei- Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann sende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen versicherten Person. Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Er- Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die satzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmit- Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. telbar an uns halten. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir Kosten sind generell durch entsprechende Nachweise bei uns die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Über- geltend zu machen. führung zum letzten ständige Wohnsitz. 6.2 Kosten für kosmetische Operationen Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 6.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation 6.3.2 Art und Höhe der Leistung unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äu- Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu ßeren Erscheinungsbilds zu beheben. einem Gesamtbetrag (inkl. der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7 Die kosmetische Operation erfolgt der GUB 2021) in Höhe von 250.000 Euro. 6.4 Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreu- - durch einen Arzt, ung - nach Abschluss der Heilbehandlung und 6.4.1 Voraussetzungen für die Leistung - bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Le- Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus- haltshilfe oder eine Kinderbetreuung, wenn sich die den bensjahres. Haushalt überwiegend versorgende Person wegen eines Un- 6.2.2 Art und Höhe der Leistung falls, welcher unter diesen Vertrag fällt, in notwendiger voll- Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernom- stationärer Heilbehandlung befindet. Gleiches gilt, wenn die mene versicherte Person einen unfallbedingten Tod erleidet. - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Kinderbetreuung setzt voraus, dass im Haushalt der verun- einem Krankenhaus, fallten Person mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind un- ter 15 Jahren oder eine zu pflegende Person zu versorgen ist. - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, Zahnersatz- Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereig- und Zahnlaborkosten soweit es sich um den unfallbeding- nisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. ten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen han- delt, 6.4.2 Höhe und Dauer der Leistung - Kosten für die Reparatur bzw. die Ersatzbeschaffung für Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 100 Euro je Tag des voll- den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust des Zahner- stationären Aufenthaltes in pauschaler Form, ohne das kon- satzes (Brücken, Kronen, Stiftzähne, Gebisse und Im- krete Kosten nachgewiesen werden müssen. Es ist lediglich plantate). Die versicherte Person hat die unfallbedingte der Nachweis zu führen, dass eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung aufgrund des Unfalls und des stationären PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 3 von 7 [Seite 4] Aufenthaltes der versicherten Person neu im Haushalt tätig 6.9 Selbstbehalt im Krankenhaus ist. Die Kosten übernehmen wir für maximal 100 Tage. 6.9.1 Voraussetzungen für die Leistung 6.5 Kosten für die Dekompressionskammer Die versicherte Person war unfallbedingt im Sinne der Ziffer 6.5.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.4 der GUB 2021 in medizinisch notwendiger vollstationärer Die versicherte Person hat einen versicherten tauchtypischen Behandlung. Zwischen den Vertragsparteien ist jedoch kein Unfall im Sinne der Ziffer 1.3.5 der GUB 2021 erlitten. Krankenhaustagegeld vereinbart worden. 6.5.2 Art und Höhe der Leistung 6.9.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Wir übernehmen die Kosten für den Aufenthalt in einer De- Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall kompressionskammer zur Behandlung tauchtypischer Ge- den Selbstbehalt, der von der versicherten Person im Kran- sundheitsschäden bis zu einem Betrag in Höhe von kenhaus als Eigenanteil zu zahlen ist, in der jeweiligen und 20.000 Euro. nachgewiesenen Höhe, maximal jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro. 6.6 Kosten für eine Beerdigung 6.10 Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder Blin- 6.6.1 Voraussetzung für die Leistung denschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes Die versicherte Person ist unfallbedingt im Sinne der Ziffer 2.6 6.10.1 Voraussetzungen für die Leistung der GUB 2021 zu Tode gekommen. Zwischen den Vertrags- parteien ist jedoch keine Todesfall-Leistung vereinbart wor- Die versicherte Person hat einen unter den Vertrag fallenden den. leistungspflichtigen Unfall erlitten und dabei einen vollständi- gen Verlust der Sehfähigkeit und/oder einen vollständigen 6.6.2 Art und Höhe der Leistung Verlust der Hörfähigkeit erlitten. Von der versicherten Person Wir übernehmen die notwendigen Kosten für eine adäquate ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis beizubringen. Beerdigung im Inland bis zu einem Betrag in Höhe von 6.10.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung 10.000 Euro. Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall 6.7 Kosten für eine Kur- oder eine Rehabilitationsmaßnahme die nachgewiesenen Kosten für das Erlernen der Blinden- 6.7.1 Voraussetzungen für die Leistung schrift und/oder der Gebärdensprache oder Anschaffung ei- Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal- nes Blindenhundes bis zu einem Betrag in Höhe von lenden leistungspflichtigen Unfall wegen der durch das Unfall- 1.000 Euro. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder de- 6.11 Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem ren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an ge- räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme rechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von min- 6.11.1 Voraussetzungen für die Leistung destens drei Wochen Die versicherte Person ist Opfer eines räuberischen Überfalls - eine stationär medizinisch notwendige Kur- oder Rehabi- oder einer Geiselnahme geworden. Die Tat wurde bei der Po- litationsmaßnahme oder lizei angezeigt und wird von dieser weiterverfolgt. - aufgrund der Nähe zum Wohnort eine teilstationäre me- Eine körperliche Gesundheitsschädigung ist nicht Vorausset- dizinisch notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaß- zung für die Leistung nach Ziffer 6.11. nahme 6.11.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung durchgeführt. Wir übernehmen in den ersten drei Monaten nach einem räu- Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch einen objek- berischen Überfall oder einer Geiselnahme die Kosten für tiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärzt- eine psychologische Soforthilfe für die ersten 20 Sitzungen lichen Bericht nachgewiesen. nach dem räuberischen Überfall oder der Geiselnahme, ma- 6.7.2 Art und Höhe der Leistung ximal jedoch die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für diese Maß- in Höhe von 1.000 Euro. nahme bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro. 6.12 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun- 6.8 Kosten für Heil- und Hilfsmittel gen im privaten Bereich 6.8.1 Voraussetzungen für die Leistung 6.12.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist nach einem Unfall im Sinne der Zif- Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne GUB 2021 zu ei- fer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not- ner dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Invaliditätsgrad wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen von 20 Prozent geführt, und wir haben dafür eine Invaliditäts- dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2 leistung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 oder 2.3 der GUB 2021 er- des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) pfle- bracht, so übernehmen wir die erforderlichen Kosten für gebedürftig. - den behindertengerechten adäquaten Umbau des auf die Werden Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützappa- versicherte Person in Deutschland zugelassenen Pkw rate, Rollstühle oder Krankenfahrstühle, Krankenbetten oder oder andere Heil- und Hilfsmittel medizinisch notwendig ärztlich - die Neuanschaffung eines auf die versicherte Person in verordnet, erfolgt hierzu eine Kostenbeteiligung, welche in- Deutschland zugelassenen behindertengerechten adä- nerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis beantragt quaten Pkw und wurden. - den behindertengerechten adäquaten Umbau der ständig Die Leistungen werden nur bei entsprechendem Nachweis bewohnten Wohnung der versicherten Person in fällig. Deutschland oder 6.8.2 Art und Höhe der Leistung - den Umzug in eine ständig zu bewohnende behinderten- Wir übernehmen die Kosten für diese Heil- und Hilfsmittel in gerechte adäquate Wohnung in Deutschland und den ersten drei Jahren nach dem Unfallereignis bis zu einem - die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Umbaumaßnahmen. PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 4 von 7 [Seite 5] 6.12.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung - Schädel-Hirn-Trauma (SHT) mindestens 2. Grades Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall - Knöcherne Verletzung der Wirbelsäule die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von - Polytrauma (Verletzungen mehrerer Körperregionen maximal 100.000 Euro. oder von Organsystemen) Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder - CRPS (Sudeck) dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns - Frakturen mit Beteiligung großer Gelenke (Schulter-, vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht Knie-, Hüftgelenk) bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch einen objekti- 6.13 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun- ven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztli- gen im beruflichen Bereich chen Bericht nachzuweisen. 6.13.1 Voraussetzungen für die Leistung Ein Anspruch auf die Leistung besteht, wenn dieser nach dem Unfall von Ihnen innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne der GUB 2021 zu worden ist. einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Mindestinvali- ditätsgrad in Höhe von 20 Prozent geführt, und wir haben da- Auf die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht im Rahmen der Ziffer 7.5 dieser Besonderen Bedingungen wei- für eine Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 oder 2.3 der GUB 2021 erbracht, so übernehmen wir die erforderlichen sen wir an dieser Stelle bereits hin. Kosten für 7.2 Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung - den behindertengerechten adäquaten Umbau des Ar- Der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistung beitsplatzes (als Arbeitsplatz gilt der Platz, an dem die richten sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi- versicherte Person vor dem Unfall zur überwiegenden cherten Person. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist), werden durch einen von uns beauftragten fachlich qualifizier- - die Einrichtung eines neuen behindertengerechten adä- ten Vertragspartner in Deutschland erbracht. quaten Arbeitsplatzes beim Versicherungsnehmer bzw. Die vereinbarten Hilfeleistungen werden längstens für eine eines häuslichen Arbeitszimmers, sofern sich die versi- Dauer von drei Jahren erbracht. cherte Person und der Versicherungsnehmer gemeinsam Die Leistungen aus dem Reha-Management erbringen wir dafür entscheiden, ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Aus- - den behindertengerechten adäquaten Umbau des für landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von diese versicherte Person vom Versicherungsnehmer zur uns oder dem Dienstleister vorgeschlagen wurde. Verfügung gestellten Dienst-Pkw, Mit der Erbringung der Reha-Management-Leistung ist eine - die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Gruppenun- Umbaumaßnahmen. fallversicherungsvertrag nicht verbunden, da aus medizini- Sofern der versicherten Person durch die Inanspruchnahme schen / sozialen Gründen mit der Einschaltung des Dienst- dieser versicherten Kostenart Steuer- und/oder Sozialversi- leisters nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann. cherungsabgaben entstehen, so werden diese ebenfalls von uns, gegen entsprechenden Nachweis, übernommen. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft 6.13.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung mehrere Unfallversicherungen, oder mehrere Bausteine mit Einschluss des Reha-Managements, so kann die vereinbarte Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall Leistung nur aus einem dieser Bausteine verlangt werden. die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von 7.3 Höhe der Leistungen maximal 100.000 Euro. Sie haben Anspruch auf Beratungsleistungen von maximal Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns 100 Stunden. Welche Beratungsleistungen erbracht werden, vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die richtet sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi- cherten Person und wird im Zusammenspiel mit dem von uns durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen. beauftragten Dienstleister festgestellt. Ergeben sich in Teilen des Genesungs- und Rehabilitations- 7 Reha-Management prozesses Versorgungslücken, können finanzielle Mittel für Unser Reha-Management navigiert und begleitet Verunfallte zusätzliche Anwendungen, Therapien oder qualitativ hoch- durch das System der Sozialleistungsträger und Leistungser- wertigere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Besteht bringer während des gesamten Genesungsprozesses. Ziel ist die allgemeine medizinische Auffassung, dass durch eine in- es, eine optimale Versorgungssituation zu schaffen, um damit tensivere und qualitativ bessere therapeutische Behandlung eine schnellstmögliche Genesung zu fördern. oder durch die Nutzung qualitativ hochwertigere Hilfsmittel ein schnellerer Heilungsverlauf erzielt werden kann, werden 7.1 Voraussetzungen für die Leistung durch den Dienstleister entsprechende zusätzliche Maßnah- Die versicherte Person hat einen versicherten Unfall mit einer men vorgeschlagen. Gesundheitsschädigung erlitten, Die Kosten für diese Reha-Maßnahmen werden bis zu einer - die voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindes- Höhe von 100.000 Euro von uns übernommen. Soweit ein an- tens 20 Prozent (nach Ziffer 2.1 GUB 2021) führt oder ge- derer Ersatzpflichtiger (Dritte, Krankenkasse oder andere führt hat, oder Leistungsträger) eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsan- - zu einer vollstationären Heilbehandlung (Krankenhaus- spruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend aufenthalt) von mindestens 10 Tagen führt oder geführt gemacht werden. hat (nach Ziffer 2.4 der GUB 2021), oder Diese Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- - wenn durch den Unfall eine der nachfolgenden Verletzun- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie gen eingetreten ist nicht teil (Ausschluss Dynamik). PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 5 von 7 [Seite 6] 7.4 Art der Leistungen sicherten Person klären zu können. Zur Beurteilung der me- 7.4.1 Bedarfserhebung dizinischen Lage wird eine Stellungnahme erarbeitet, die mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen verbunden ist. Hier Hat die versicherte Person Anspruch auf Reha-Management, wird besonders geprüft, ob die Notwendigkeit einer besonde- so beauftragen wir einen spezialisierten Dienstleister mit der ren Heilbehandlung besteht. Dabei kommt der Maßstab von Erhebung eines Reha-Management-Bedarfs. Der Reha-Ma- §34 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) zur Anwendung. nagement-Bedarf wird durch ein Ersthilfetelefonat oder zu- sätzlich durch ein Vorortgespräch mit der verunfallten versi- Im Rahmen der Höchstentschädigungsgrenze übernehmen cherten Person, deren Angehörigen (Ehegatte, eingetragener wir die Kosten einer notwendigen besonderen Heilbehand- Lebenspartner, mit der versicherten Person in häuslicher Ge- lung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen meinschaft lebender Partner einer nicht ehelichen Lebensge- oder privaten Leistungsträger besteht. meinschaft, volljährige Kinder, Eltern), den behandelnden Ziel der Maßnahmen im Bereich der medizinischen Rehabili- Ärzten bzw. dem Krankenhaus erhoben. tation ist eine optimale Versorgungssituation herzustellen, da- Befindet sich die versicherte Person nach einem Unfall für mit eine bestmögliche Genesung gewährleistet werden kann. eine Erstversorgung in einer akut stationären Einrichtung, 7.4.4 Berufliche Rehabilitation wird sich der Dienstleister einen ersten Überblick über die vo- Unser Berater unterstützt die versicherte Person bei der Wi- raussichtliche Zeit der Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen dereingliederung in das Berufsleben unter Berücksichtigung für das versicherte Unternehmen verschaffen. Der Dienstleis- der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten und hilft der ter nimmt einen telefonischen Kontakt zu der versicherten versicherten Person bei der Erhaltung, Umgestaltung oder Person und, sofern von der versicherten Person gewünscht, Umorganisation des bisherigen Arbeitsplatzes. dem Arbeitgeber auf und leitet einen ersten prognostischen Unterstützungsbedarf ab. Im Rahmen der Betreuung bieten wir der versicherten Person unsere aktive Unterstützung bei der Suche nach Stellenange- Aus den gesamten erhobenen Informationen leitet der Dienst- boten bzw. einem neuen Arbeitsplatz an, einschließlich indi- leister den Unterstützungsbedarf ab, kategorisiert die Auf- viduellen Bewerbungstrainings. wände und leitet die entsprechenden Schritte ein. Zur Verbes- serung der Situation der versicherten Person bzw. deren Wie- Bei Eignung wird eine selbständige Tätigkeit der versicherten Person, insbesondere durch eine kontinuierliche Begleitung dereingliederung wird ein auf die individuellen Bedürfnisse der versicherten Person abgestimmtes Konzept erstellt. während der Einarbeitungs- und Umschulungsphase, geför- dert. 7.4.2 Reha-Betreuung Unser Dienstleister prüft, sofern es vom Versicherungsneh- Der Dienstleister überwacht den Rehabilitations- und Gene- mer und der versicherten Person gewünscht wird, organisiert sungsverlauf mittels einer aktiven telefonischen Verlaufsbe- und setzt ein betriebliches Eingliederungsmanagement gleitung oder einer Vor-Ort-Betreuung, die jeweils an einem (bEm) auf der Grundlage des §84, Abs. 2 SGB IX für die ver- medizinischen oder rehabilitativen Versorgungswechsel er- unfallte Person um. folgt. Diese aktive Verlaufsbegleitung beginnt mit der akutme- dizinischen Versorgung eines Krankenhauses und endet mit Erfolgt ein Umbau des Arbeitsplatzes, ggfs. die Neueinrich- tung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes oder der der Wiederaufnahme der Arbeit am alten Arbeitsplatz bzw. dem Erreichen einer optimalen Pflegesituation. Kann auf- Umbau oder die Neuanschaffung eines behindertengerech- grund der Unfallfolgen die Arbeit am alten Arbeitsplatz nicht ten Dienst-Pkw nach Ziffer 6.13 dieser Besonderen Bedin- gungen, so unterstützt unser Dienstleister und koordiniert die mehr aufgenommen werden, unterstützt unser Dienstleister die versicherte Person bei ihrer beruflichen Neuorientierung entsprechenden Maßnahmen. Die adäquaten Kosten für den und Integration. Umbau werden aus Ziffer 6.13 übernommen. Soweit die Leis- tungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder dem Reha- Zu den Aufgaben gehören: Manager abgestimmt werden, behalten wir uns vor, nur Kos- - Regelmäßiger Kontakt mit der versicherten Person und ten für solche Leistungen zu übernehmen, die durch ein fach- den behandelnden Ärzten ärztliches Gutachten als behindertengerecht bewertet werden - Ständige Kontrolle des Soll-Ist-Zustandes und Problemlö- und somit eine Erforderlichkeit nachweisen. sungsgespräche mit allen Beteiligten 7.4.5 Hilfsmittelversorgung - Regelmäßige Situationsbesprechung mit den Angehöri- Unser Berater klärt den Bedarf an Hilfsmitteln und entwickelt gen der versicherten Person mit der versicherten Person, den Ärzten und Therapeuten ein - Leistungskoordinierung unterschiedlicher Kostenträger Versorgungskonzept, das mit den zuständigen Kostenträgern der Rehabilitation bzw. Pflegekasse abgestimmt wird. Mit diesen wird auch die Kostenübernahme abgestimmt. - Absicherung eines nahtlosen Übergangs in unterschiedli- che therapeutische Einrichtungen oder zu Fachärzten Die notwendigen Hilfsmittel sollen bei Entlassung in den häuslichen Bereich zur Verfügung stehen. - Kontakt- und Arbeitsplatzsicherungsgespräche mit Ar- beitgebern (Erhalt des Arbeitsplatzes, Hilfen bei Umorga- Werden Kosten geltend gemacht, die auch nach Ziffer 6.8 die- nisationen oder betrieblichen Umsetzungen, Unterstüt- ser Besonderen Bedingungen versichert sind (Kosten für zung in der arbeitsplatzspezifischen Qualifizierung) Heil- und Hilfsmittel), dann ist zunächst die Versicherungs- summe aus Ziffer 6.8 aufzubrauchen. Sofern darüber hinaus - Hilfestellungen in der beruflichen Neuorientierung (Aus- noch eine weitere Kostenübernahme notwendig ist, erfolgt wahl geeigneter Berufe und Ausbildungsstätten) diese in Absprache mit dem Dienstleister. - Berufliche Reintegrationshilfen (Arbeitsplatzakquise- und 7.4.6 Wohnungs- und Mobilitätsberatung Bewegungsunterstützung) Ist infolge des Unfalls eine dauernde Nutzung der bisherigen 7.4.3 Medizinische Rehabilitation Wohnung bzw. des Eigentums nicht möglich oder sind erheb- Nach dem Unfall nimmt unser Berater Kontakt zu den behan- liche Nutzungseinschränkungen zu erwarten, so berät unser delnden Ärzten und weiteren in die Heilbehandlung eingebun- Berater bei der Umgestaltung der Wohnung bzw. des Eigen- denen Personen auf, um die medizinische Situation der ver- tums oder unterstützt bei der Suche eines behindertenge- rechten Objektes. PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 6 von 7 [Seite 7] Erfolgt ein Umbau der Wohnung, bzw. ein Umzug in eine be- Person die Entbindung von der Schweigepflicht, kann eine hindertengerechte Wohnung oder der Umbau oder die Neu- Leistung im Rahmen des Reha-Managements von uns nicht anschaffung eines behindertengerechten Pkw nach Zif- erbracht werden. fer 6.12 dieser Besonderen Bedingungen, so unterstützt un- 8 Interimsmanagement ser Dienstleister und koordiniert die entsprechenden Maß- nahmen. Die adäquaten Kosten für den Umbau werden aus Sie haben über dieses Modul einen hochwertigen Versiche- Ziffer 6.12 übernommen. Soweit die Leistungen nicht vor Auf- rungsschutz für eine Schlüsselpositionskraft, eine Keyper- tragsvergabe mit uns oder dem Reha-Manager abgestimmt son, abgeschlossen. werden, behalten wir uns vor, nur Kosten für solche Leistun- 8.1 Interimsorganisation gen zu übernehmen, die durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht bewertet werden und somit eine Er- Sofern eine versicherte Keyperson einen Unfall erlitten hat, forderlichkeit nachweisen. der unter die Voraussetzungen des Reha-Managements nach Ziffer 7 dieser Besonderen Bedingungen fällt, organi- 7.4.7 Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen siert unser Dienstleister im Wege eines Interimsmanage- Der versicherten Person bzw. deren Angehörigen wird eine ments zur zeitlichen Überbrückung des Personalausfalls eine Beratung zur Leistungsvoraussetzung und eine Hilfestellung qualifizierte Ersatzperson. bei der Beantragung von Leistungen bei dem jeweilig verant- Die Kosten für die Organisation der Ersatzperson (inklusive wortlichen Sozialleistungsträger angeboten. Gleichzeitig wird Vermittlungsgebühren) übernehmen wir bis zu einem Betrag über die Aspekte der sozialen schulischen oder beruflichen in Höhe von 10.000 Euro. Die weiteren Kosten für das Enga- Rehabilitation informiert. Aus der jeweiligen Situation heraus gement dieser Ersatzperson (Gehaltskosten, Integrationskos- werden Betreuungs-, Schul- und Ausbildungswege aufge- ten etc.) übernehmen wir nicht. zeigt und bei Notwendigkeit über alternative medizinische Maßnahmen und Spezialisten informiert. Die Notwendigkeit der Interimsorganisation wird im Rahmen der Tätigkeit unseres Dienstleisters aus dem Reha-Manage- 7.4.8 Pflegeentlastungsservice durch Urlaubsgeld ment ebenfalls mit festgestellt. Erfolgt keine Absprache mit Angehörigen, die die versicherte Person selbst ambulant pfle- dem Reha-Manager, können wir entsprechende Kosten nicht gen, wird durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit ge- übernehmen. boten, einen Urlaub zu finanzieren um selbst neue Kraft zu 8.2 Berufliche Hilfe bei der Wiedereingliederung schöpfen und Erholung zu finden. Der Dienstleister vermittelt hierzu für den Zeitraum des Urlaubs eine qualifizierte Pflege- Die versicherte Keyperson hat einen Unfall erlitten, der unter fachkraft zur Pflege der versicherten Person. Wir zahlen auf die Voraussetzungen des Reha-Managements nach Ziffer 7 Antrag und Nachweis durch Quittung über die gezahlten Rei- dieser Besonderen Bedingungen fällt. sekosten ein Urlaubsgeld bis zu einem maximalen Betrag in Die versicherte Person nimmt nach der Gesundung ihre Tä- Höhe von 2.000 Euro. Den Anteil der Reisekosten, der diesen tigkeit im versicherten Unternehmen wieder auf, ist in ihrer Betrag übersteigt, übernehmen wir nicht. Der Service kann beruflichen Leistungsfähigkeit aber noch stark beeinträchtigt, einmal je Unfallereignis innerhalb von drei Jahren nach dem so dass es für die Verrichtung ihrer Tätigkeit noch Hilfe be- Unfallereignis in Anspruch genommen werden. Die Kosten für darf. die organisierte Pflegefachkraft zur Pflege der versicherten Beispiel: Nach einem schweren Unfall tritt die Keyperson ihre Person übernehmen wir im Rahmen der Ziffer 7.3 dieser Be- Tätigkeit im Unternehmen wieder an. Sie ist durch einen kom- sonderen Bedingungen. plizierten Armbruch aber noch so stark beeinträchtigt, dass 7.5 Entbindung von der Schweigepflicht sie jegliche Schreibtätigkeiten noch nicht ausüben kann. Wir Das, über diese Besonderen Bedingungen, vereinbarte helfen, indem wir die Kosten für eine adäquate Schreibkraft Reha-Management ist eine Leistung, die die versicherte Per- übernehmen. son auf Wunsch in Anspruch nehmen kann. Damit der von Wir übernehmen die Kosten für Hilfstätigkeiten, die bei der uns beauftragte Dienstleister tätig werden kann, ist es erfor- Wiedereingliederung der versicherten Person im Unterneh- derlich, dass die versicherte Person ausdrücklich alle den Un- men noch nicht wieder ausgeübt werden können, bis zu fall und dessen gesundheitliche Folgen untersuchenden oder sechs Wochen nach Wiederaufnahme der Tätigkeit im Unter- behandelnden nehmen. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf einen Betrag - Angehörige von Heilberufen in Höhe von 5.000 Euro. Die Kosten müssen durch entspre- chende Nachweise bei uns geltend gemacht werden. - Krankenhäuser und Kliniken Die Notwendigkeit der Übernahme der Kosten für die berufli- - Rehabilitations-, Kur- und Pflegeeinrichtungen che Hilfe bei der Wiedereingliederung wird im Rahmen der von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem beauftragten Tätigkeit unseres Dienstleisters aus dem Reha-Management Dienstleister entbindet. Der beauftragte Dienstleister wird im ebenfalls mit festgestellt. Erfolgt keine Absprache mit dem Rahmen des Ersthilfetelefonats die versicherte Person noch- Reha-Manager, können wir entsprechende Kosten nicht mals und ausdrücklich über die Bedeutung der Entbindung übernehmen. von der Schweigepflicht aufklären. Verweigert die versicherte PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021 Seite 7 von 7
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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