Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter / Bedingungsarchiv

Helvetia Komfortschutz: die Bedingungen im Volltext

Gruppenunfallversicherung Komfortschutz auf Basis der GUB 2021 mit erweiterter Gliedertaxe (Arm 80 Prozent), Eigenbewegung inklusive Menisken, weitem Infektionsschutz, Kostenpositionen bis 25.000 Euro und Krankenhaustagegeld bis 2.000 Tage.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei Helvetia vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Helvetia
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Helvetia vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Vertragsform und versicherte Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl)ja„Die Gruppenunfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen“22, Seite 14
Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer)ja„Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben.“Wer ist Wer, Seite 1
Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist)ja„Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang“22.1, Seite 14
Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Vereinja„Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt: wenn er aus dem Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder aus der Vereinigung ausscheidet“10.4.2, Seite 11
Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführennicht geregelt
Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch)ja„Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.“12.1, Seite 12
Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alterja„Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent.“18, Seite 14
Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen)nein„Personen, die für dauernd mindestens schwerste gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder von Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“4.1, Seite 7

Zeitlicher und örtlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbarja„rund um die Uhr, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart worden ist.“1.2, Seite 2
Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt)ja„Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit“1.2, Seite 2
Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung)nicht geregelt
Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssportja„Als Dienstreise gilt eine Reise, die der Arbeitgeber als solche anerkennt und vergütet.“BB Dienstreise, Seite 18
Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung)ja„Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, von denen die Mitglieder bei der vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beaufsichtigten Sportart betroffen werden.“BB Vereinsmitglieder 1, Seite 19

Invalidität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität je versicherte Personja, bis zur Versicherungssumme„Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“2.1.2.1, Seite 3
Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz)ja„Arm 80 % Hand 75 %“4.1, Seite 2
Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz)ja„Hand 75 %“4.1, Seite 2
Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz)ja„Daumen 30 % Zeigefinger 20 %“4.1, Seite 2
Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz)ja„Bein 80 % Fuß 50 %“4.1, Seite 2
Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz)ja„Auge 60 %“4.1, Seite 2
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz)ja„Gehör auf einem Ohr 40 %“4.1, Seite 2
Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel)ja„Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel vereinbart.“BB Progression, Seite 17
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird)ja„In Abänderung von Ziffer 3.2.2 der GUB 2021 wird die Leistung nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 Prozent beträgt.“11, Seite 4
Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invaliditätja„Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall“3.2, Seite 2
Frist zur Geltendmachung der Invaliditätja„Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen.“3.3, Seite 2
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf)ja„Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.“9.4, Seite 10
Mindestgrad der Invalidität für eine Leistungkeine„Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.“2.1.2.1, Seite 3

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“2.6.2, Seite 5
Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz)ja, bis zur Versicherungssumme„längstens jedoch für 15 Monate vom Unfalltag an gerechnet.“7.2, Seite 3
Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer)ja, bis zur Versicherungssumme„für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 2.000 Tage ab dem Tag des Unfalls gerechnet.“8.2, Seite 4
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten … für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 500 Tage.“9.2, Seite 4
Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“5.2, Seite 3
Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigungnicht geregelt
Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt)nicht geregelt
Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransportja, bis 25.000 €„ersetzen wir bis zur Gesamthöhe von 25.000 Euro“10, Seite 4
Kosmetische Operationen nach Unfallja, bis 25.000 €„ersetzen wir bis zur Gesamthöhe von 25.000 Euro“10, Seite 4
Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchennicht geregelt
Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betriebnicht geregelt

Unfallbegriff und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegungja„Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung der versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule“2, Seite 1
Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz)ja„In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken, Säuren oder ähnliches mitversichert.“1.3.1, Seite 2
Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstichja„In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut“14, Seite 4
Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüchenein„Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren“5.2.1, Seite 8
Herzinfarkt und Schlaganfallja„Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörungen durch“5.1.1, Seite 7
Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz)ja„Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten, werden Leistungen erbracht“5.2.6, Seite 9
Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälleja„In Abänderung zu Ziffer 5.1.1 der GUB 2021 sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörung auch dann mitversichert, wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.“12, Seite 4
Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert)nein„Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten.“1.3.1, Seite 2

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport und Rennveranstaltungennein„Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.“5.1.5, Seite 8
Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug)ja„Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast.“5.1.4.1, Seite 8
Passives Kriegsrisiko und innere Unruhenja„schutz erlischt dann am Ende des 28. Tages nach Beginn“13, Seite 4
Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit)ja„Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversichert, sofern der Unfall nicht während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintritt.“5.2.2, Seite 8
Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen)nein„Für die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz“6.4, Seite 9
Unfälle bei vorsätzlicher Straftatnein„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.“5.1.2, Seite 7

Vertrag, Beitrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnungja„Grundlage für die Bemessung der Prämie ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.“6, Seite 9
Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung)ja„Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns einmal jährlich die aktuelle Anzahl der versicherten Personen anzugeben.“22.2, Seite 14
Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Personja„Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.“6.1, Seite 9
Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social)nicht geregelt
Dynamik oder Anpassung der Summenja„Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres“BB Zuwachsleistung, Seite 18
Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen)ja„Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“7.1, Seite 9
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall)ja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.“10.2.2, Seite 11

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenionicht geregelt
Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapitalnicht geregelt
Invalidez permanente total für den eigenen Berufnicht geregelt
Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle)nicht geregelt
Bestattungskostennicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland, Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen Gruppenunfallversicherung Komfortschutz
[Seite 1] Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- versicherung Komfortschutz PL-GUBk-2106 Stand: 01.06.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Versicherungsschein. Zusätzlich haben Sie mit uns die Bedingungen für den Komfortschutz vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, ergeben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen Unfallver- sicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung. Freundliche Grüße Ihre Helvetia Inhaltsverzeichnis 1 Erweiterter Unfallbegriff 1 6.1 Voraussetzungen für die Leistung 3 2 Eigenbewegung 1 6.2 Höhe, Beginn und Dauer der Leistung 3 3 Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der 6.3 Ausschluss der Dynamik 3 Invalidität 2 7 Tagegeld 3 3.1 Grundsatz 2 7.1 Voraussetzungen für die Leistung 3 3.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität 2 7.2 Höhe und Dauer der Leistung 3 3.3 Geltendmachung der Invalidität 2 8 Krankenhaustagegeld 3 4 Die erweiterte Gliedertaxe 2 8.1 Voraussetzungen für die Leistung 3 4.1 Gliedertaxe 2 8.2 Höhe und Dauer der Leistung 4 4.2 Anrechnung der Vorinvalidität 2 9 Genesungsgeld 4 4.3 Erweiterte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfallrente 2 9.1 Voraussetzungen für die Leistung 4 4.4 Helmklausel 2 9.2 Höhe und Dauer der Leistung 4 5 Unfallrente 3 10 Kostenpositionen in der Unfallversicherung 4 5.1 Voraussetzungen für die Leistung 3 11 Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen 4 5.2 Art und Höhe der Leistung 3 12 Alkoholbedingte Unfälle 4 5.3 Beginn und Dauer der Leistung 3 13 Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse 4 5.4 Ausschluss der Dynamik 3 14 Infektionen 4 6 Partner- und Waisenrente 3 15 Todesfall-Meldung 5 ________________________________________________________________________________________________________________ 1 Erweiterter Unfallbegriff Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Die Ziffer 1.4 der Allgemeinen Gruppenunfallversicherungs- Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus- bedingungen (GUB 2021) wird wie folgt erweitert: keleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch der versicherten Person. eine erhöhte Kraftanstrengung 2 Eigenbewegung - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Die Ziffer 1.4 der GUB 2021 wird wie folgt erweitert: Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogen- Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung der ver- gelenk. sicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule - Muskeln, Menisken, Sehnen, Bänder oder Kapseln an - ein Gelenk verrenkt wird, Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer- Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem rissen werden, Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. - Menisken oder sonstige Kapseln geschädigt werden, - sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an - Knochenbrüche oder ein Leistenbruch entstehen. Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Leistenbruch zuzieht. Ausgeschlossen bleiben Bandscheibenschäden. Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht er- fasst. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396 PL-GUBk-2106, Stand 01.06.2021 Seite 1 von 5 [Seite 2] 3 Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der eine Niere, sofern die andere Niere bei Invalidität Eintritt des Unfalls bereits vollständig 3.1 Grundsatz funktionsunfähig war 60 % Die Ziffern 2.1.1.3 (Eintritt und ärztliche Feststellung der Inva- Milz 20 % lidität) und 2.1.1.4 (Geltendmachung der Invalidität) der Gallenblase 20 % GUB 2021 werden durch diese Besonderen Bedingungen wie Magen 30 % folgt abgeändert. 3.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Lungenflügel 50 % *Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe- - eingetreten und dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge- - eine Änderung dieses Zustands ist nicht zu erwarten. nen Reaktion darstellt. Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genann- - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. ten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein An- spruch auf Invaliditätsleistung. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 80 Prozent. Ist er um ein Zehntel in 3.3 Geltendmachung der Invalidität seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts- Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach grad von 8 Prozent (=ein Zehntel von 80 Prozent). dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: 4.2 Anrechnung der Vorinvalidität Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts- Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt (Vo- leistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen rinvalidität), wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität ge- lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt ha- mindert. Diese ist nach den Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 der ben. GUB 2021 zu bemessen. Diese grundsätzliche Regelung zur Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzun- Vorinvalidität ergibt sich aus Ziffer 2.1.2.2.3 der GUB 2021. gen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon- Waren das Gehör oder das Augenlicht vor dem Unfall dau- takt aufzunehmen. ernd beeinträchtigt, wird die Vorinvalidität nicht mindernd an- 4 Die erweiterte Gliedertaxe gerechnet, wenn die vorherige Beeinträchtigung durch akus- tische oder optische Hilfen (Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen, 4.1 Gliedertaxe etc.) beseitigt worden war und das Gehör oder das Augenlicht Die Ziffern 2.1.2.2.1 (Gliedertaxe) der GUB 2021 werden durch den Unfall nun vollständig verloren gegangen ist. durch diese Besonderen Bedingungen wie folgt abgeändert: 4.3 Erweiterte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfall- Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol- rente genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich Ist für die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt die Leis- die hier genannten Invaliditätsgrade. tungsart Unfallrente mitversichert, so gilt abweichend von Zif- Arm 80 % fer 2.2.1 (Voraussetzungen für die Leistung bei einer Unfall- Hand 75 % rente) der GUB 2021 die jeweilige verbesserte Gliedertaxe aus diesen Besonderen Bedingungen Komfortschutz versi- Daumen 30 % chert. Zeigefinger 20 % 4.4 Helmklausel anderer Finger 10 % In Abänderung der Ziffer 2.1.2.4 der GUB 2021 zahlen wir bei Bein 80 % folgenden sportlichen Aktivitäten bei einer unfallbedingten Fuß 50 % schweren Kopfverletzung eine Invaliditätsleistung in Höhe von 15.000 Euro, wenn aufgrund dieser Kopfverletzung ein große Zehe 15 % Invaliditätsgrad festgestellt und zum Unfallzeitpunkt nach- andere Zehe 8% weislich ein geeigneter Helm getragen wurde: Auge 60 % Fahrradfahren, Inline-Skating, Kite-Surfen, Reiten, Roller- Ein Auge, sofern die Sehkraft des Skating, Rollschuhlaufen, Rodeln, Skateboarden, Snowboar- den, Skifahren, Skialpin, Surfen (Wellenreiten), Wakeboar- anderen Auges bei Eintritt des Unfalls den, Waveboarden, Windsurfen bereits vollständig verloren war 100 % Unter den gleichen Voraussetzungen zahlen wir auch eine Gehör auf einem Ohr 40 % zusätzliche Invaliditätsleistung in Höhe von 15.000 Euro, Gehör des anderen Ohrs war bei Eintritt wenn der Helm aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen des Unfalls bereits vollständig verloren 80 % oder Sicherheitsvorkehrungen während der beruflichen Tätig- keit getragen worden ist und es zu einem entsprechenden Be- Stimme* 100 % rufsunfall gekommen ist. Geruchssinn 15 % Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- Geschmackssinn 15 % tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie Niere 25 % nicht teil (Ausschluss Dynamik). beide Nieren 100 % PL-GUBk-2106, Stand 01.06.2021 Seite 2 von 5 [Seite 3] sofern vereinbart 18. Lebensjahr vollendet haben, so erhöht sich die Waisen- 5 Unfallrente rente ab dem folgenden Monat von 20 Prozent auf 40 Pro- zent, insgesamt höchstens 100 Prozent der Unfallrente. Sofern eine Unfallrente vereinbart ist, wird die Ziffer 2.2 der 6.3 Ausschluss der Dynamik GUB 2021 wie folgt abgeändert: Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- 5.1 Voraussetzungen für die Leistung tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens nicht teil. 50 Prozent. sofern vereinbart Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2 der GUB 2021. In Abän- 7 Tagegeld derung zu Ziffer 2.1.2.2.1 der GUB 2021 gilt für die Bemes- 7.1 Voraussetzungen für die Leistung sung der Invalidität die erweiterte Gliedertaxe aus Ziffer 4 die- ser Besonderen Bedingungen. Die versicherte Person ist unfallbedingt - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Inva- lidität, gilt Ziffer 2.1.2.3 der GUB 2021. - in ärztlicher Behandlung. 5.2 Art und Höhe der Leistung Sofern der Versicherte nach einem Unfall aus Pflichtgefühl seinem Beruf soweit als möglich nachgeht, wird dies nicht zu Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung der Beein- trächtigung der Arbeitsfähigkeit ist nur der objektive ärztliche 5.3 Beginn und Dauer der Leistung Befund maßgebend. 5.3.1 Wir zahlen die Unfallrente 7.2 Höhe und Dauer der Leistung - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind ereignet hat, und danach - die vereinbarte Versicherungssumme und - monatlich im Voraus. - der ärztlich festgelegte Grad der Beeinträchtigung der Ar- 5.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem beitsfähigkeit. - die versicherte Person stirbt oder Wir zahlen das Tagegeld abgestuft nach dem Ausmaß der - wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung ärztlich festgestellten Beeinträchtigung der Berufstätigkeit, nach Ziffer 9.4 der GUB 2021 der unfallbedingte Invalidi- längstens jedoch für 15 Monate vom Unfalltag an gerechnet. tätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist. Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den 100 Prozent zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträch- Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht tigung von 50 Prozent zahlen wir die Hälfte des Tagegeldes. die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. sofern vereinbart 5.4 Ausschluss der Dynamik 8 Krankenhaustagegeld Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie Sofern ein Krankenhaustagegeld vereinbart ist, wird die Zif- nicht teil. fer 2.4 der GUB 2021 wie folgt abgeändert: 8.1 Voraussetzungen für die Leistung sofern vereinbart 6 Partner- und Waisenrente Die versicherte Person - ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationä- Wir leisten eine Partner- und Waisenrente entsprechend den rer Heilbehandlung oder nachfolgenden Bedingungen. - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgi- 6.1 Voraussetzungen für die Leistung schen Operation und ist deswegen für mindestens drei Verstirbt die rentenberechtigte versicherte Person – gleich- Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ih- gültig aus welcher Ursache – so wird die Unfallrente ab dem res Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum folgenden Monat in eine Partner- und Waisenrente gemäß Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die den nachfolgenden Bestimmungen umgewandelt. allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. 6.2 Höhe, Beginn und Dauer der Leistung Kuren sowie Aufenthalte in privaten Einrichtungen (Pensio- Die Partnerrente beträgt 60 Prozent der Unfallrente. Die nen und Hotels) und Erholungsheimen gelten nicht als medi- Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Monats zinisch notwendige Heilbehandlungen. Erfolgt die Heilbe- gezahlt, in dem die begünstigte Person verstirbt. Begünstigte handlung jedoch in einem Institut, das sowohl der Heilbe- Person ist der erbberechtigte Ehegatte/Partner des Versi- handlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt der cherten, sofern vor dem Unfall kein namentliches Bezugs- Krankenhaustagegeldanspruch zumindest dann nicht, wenn recht verfügt wurde. Nicht als bezugsberechtigt eingesetzt es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder die Kranken- werden können Kinder, mehrere Personen gleichzeitig sowie anstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umge- juristische Personen. Die Partnerrente wird bis zum Tod des bung des Wohnsitzes des Versicherten ist. erbberechtigten Ehegatten/Partners gezahlt. Eine unmittelbar (innerhalb von 21 Tagen) an den ersten un- Die Waisenrente beträgt 20 Prozent der Unfallrente für jedes fallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt an- erbberechtigte Kind des Versicherten, insgesamt jedoch schließende vollstationäre Anschlussbehandlung (AHB) oder höchstens 40 Prozent der Unfallrente. Die Waisenrente wird berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Monats gezahlt, in (BGSW) ist als unfallbedingte vollstationäre Heilbehandlung dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ver- mitversichert. Gleiches gilt für einen unfallbedingten vollstati- stirbt der Bezieher der Partnerrente bevor die Kinder das onären Aufenthalt der versicherten Person zur Kurzzeitpflege PL-GUBk-2106, Stand 01.06.2021 Seite 3 von 5 [Seite 4] in einem Pflege- oder Seniorenheim. Wir erbringen daher 13 Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse auch für diese Behandlungen das Krankenhaustagegeld. Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse bleiben 8.2 Höhe und Dauer der Leistung nach Ziffer 5.1.3 der GUB 2021 auch weiterhin vom Versiche- Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld rungsschutz ausgeschlossen. - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, Ausnahme: längstens für 2.000 Tage ab dem Tag des Unfalls gerech- Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überra- net. schend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. - für sechs Tage bei ambulanten chirurgischen Operatio- In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Der Versicherungs- nen. schutz erlischt dann am Ende des 28. Tages nach Beginn ei- - in Höhe von 50 Prozent des versicherten Krankenhausta- nes Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, gegeldes für eine Dauer von längstens 30 Tagen, sofern in dem sich die versicherte Person aufhält. sich die versicherte Person unfallbedingt in einem vollsta- Die restlichen Regelungen aus Ziffer 5.1.3 der GUB 2021 blei- tionären Aufenthalt zur Kurzzeitpflege in einem Pflege- ben unverändert. oder Seniorenheim befindet. 14 Infektionen sofern vereinbart 14.1 Infektionen sind nach Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 vom Versi- 9 Genesungsgeld cherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die un- Sofern ein Genesungsgeld vereinbart ist, wird die Ziffer 2.5 ter 5.2.4 der GUB 2021 aufgezählten mitversicherten Infekti- der GUB 2021 wie folgt abgeändert: onskrankheiten (z. B. FSME und Borreliose). 9.1 Voraussetzungen für die Leistung 14.2 In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Infektionen, bei denen aus der Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Er- entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustage- krankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine geld nach Ziffer 8 dieser Besonderen Bedingungen. Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Haut- 9.2 Höhe und Dauer der Leistung schicht durchtrennt sein muss, oder durch Einspritzen infekti- Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- öser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper der rungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen ge- versicherten Person gelangt sind. Anhauchen, Anniesen oder zahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht. 500 Tage. Die äußere Hautschicht wird z. B. durch einen Zeckenstich durchtrennt. Die durch Zeckenstich verursachten Infektionen generell vereinbart wie Borreliose oder FSME (Frühsommer Meningoenzephali- 10 Kostenpositionen in der Unfallversicherung tis) fallen somit ausdrücklich unter den Versicherungsschutz. In Ihrer Unfallversicherung ist die Übernahme von unfallbe- Weiterhin fallen auch folgende Infektionskrankheiten unter dingten versicherten Kostenpositionen generell immer mitver- den Versicherungsschutz, bei denen die Krankheitserreger sichert (Ziffer 2.7 der GUB 2021). ebenfalls durch eine Durchtrennung mindestens der äußeren In Abänderung zu Ziffer 2.7 gilt folgendes vereinbart: Hautschicht in den Körper gelangen: Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs- - Malaria, die durch einen Mückenstich übertragen wird vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt- - Fleckfieber, das durch den Biss bzw. Stich von Läusen höhe von 25.000 Euro – soweit keine abweichende Summe übertragen wird vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei - Gelbfieber, das durch einen Mückenstich übertragen wird ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag von - Schlafkrankheit, wird durch den Stich der Tsetsefliege 25.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kosten be- übertragen grenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von uns erbracht. - Tetanus (Wundstarrkrampf), der durch das Eindringen Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- von Fremdkörpern unter die Haut entsteht rere Gruppenunfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag insgesamt für alle Gruppenunfallversicherun- - Tollwut, die durch den Biss eines Tieres übertragen wird gen. - Tularämie (Hasenpest), wird durch den Biss von Zecken, Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- den Biss von Flöhen, den Biss oder das Kratzen von Hun- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie den und Katzen übertragen nicht teil (Ausschluss der Dynamik). Die vorgenannte Aufzählung von Infektionskrankheiten, die dadurch entstehen, dass die Krankheitserreger durch eine 11 Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Haut- In Abänderung von Ziffer 3.2.2 der GUB 2021 wird die Leis- schicht durchtrennt sein muss, in den Körper gelangt sind, ist tung nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständig- Gebrechens mindestens 50 Prozent beträgt. keit. 12 Alkoholbedingte Unfälle Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen In- fektionen. In Abänderung zu Ziffer 5.1.1 der GUB 2021 sind Unfälle der 14.3 Ohne dass die äußere Hautschicht beschädigt sein muss versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörung auch bzw. die Erreger in Auge, Mund oder Nase eingespritzt sein dann mitversichert, wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen müssen, sind ebenfalls versichert: der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt. Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische Kinderlähmung (Poliomyeli- tis), Hirnhautentzündung (Meningitis Meningitis), Keuchhus- ten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln. PL-GUBk-2106, Stand 01.06.2021 Seite 4 von 5 [Seite 5] Die vorgenannte Aufzählung von Infektionskrankheiten ist - Es besteht nur dann Versicherungsschutz für Infektionen eine abschließende Aufzählung. im Sinne dieser Besonderen Bedingungen, wenn die erst- Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen die malige Diagnose der Infektion durch einen Arzt während aufgezählten Krankheiten. der Wirksamkeit des Vertrages erfolgt. 14.4 Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion 14.5 Beginn des Versicherungsschutzes durch einen Krankheitserreger oder einer Schutzimpfung und Der Versicherungsschutz für die Infektionskrankheiten be- der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen ginnt nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat. Die War- ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand medizinischer tezeit beginnt, sobald die erste Prämie gezahlt ist, jedoch frü- Erkenntnisse orientiert und entsprechende Laborbefunde ent- hestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit- hält, nachzuweisen. punkt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche- Bei einer Infektion beachten Sie bitte folgende Erweiterungen: rungsschutzes eintreten, besteht keine Leistungspflicht. - Abweichend von Ziffer 7.1 der GUB 2021 reicht es aus, 15 Todesfall-Meldung wenn Sie den Versicherer unverzüglich unterrichten, In Abänderung von Ziffer 7.5 der GUB 2021 ist es uns inner- nachdem die erstmalige Infektion durch einen Arzt fest- halb von 21 Tagen zu melden, wenn der Unfall zum Tod der gestellt wurde. versicherten Person führt. - Die Invaliditätsfristen in Ziffer 3 dieser Besonderen Bedin- Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist gungen und Ziffer 9.4 der GUB 2021 (Neubemessung In- uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen validität) beginnen nicht mit dem Unfall (z. B. dem Stich von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen. eines Insektes), sondern erst mit der erstmaligen Diag- nose der Infektion durch einen Arzt. PL-GUBk-2106, Stand 01.06.2021 Seite 5 von 5
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.