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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Hausratversicherung Adam Riese XXL
(AVB HR 2024)
Stand 01.02.2024
Inhaltsverzeichnis
Teil A
1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer
versicherbar? Welche Schäden sind versichert? nach dem Versicherungsfall zu erfüllen?
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explo- 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges zu ver- 25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
stehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch
sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versi- Teil B
chert? 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Schäden sind hier nicht versichert?
1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und extreme Naturge-
1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
walten) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche
oder Nichtzahlung
Schäden sind hier nicht versichert?
1.4 Folgebeitrag
7 Welche Sachen sind versichert?
1.5 Lastschriftverfahren (Sepa-Lastschriftmandat)
8 Was gehört zum Hausrat?
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
9 Was gehört nicht zum Hausrat?
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
2.1 Dauer und Ende des Vertrags
11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im
Versicherungsvertrag? 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten
sie? 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
13 Welche Kosten sind versichert? 3.2 Gefahrerhöhung
14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was 3.3 Deine Obliegenheiten
sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme?
4 Weitere Regelungen
15 Anpassung des Beitrags
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterver-
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
sicherung?
4.4 Verjährung
18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Ent-
schädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 4.6 Anzuwendendes Recht
20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? 4.7 Embargobestimmung
21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzli- 4.8 Überversicherung
che Obliegenheiten) sind vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
4.10 Aufwendungsersatz
4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
4.13 Repräsentanten
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Teil A dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blit-
zes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zu-
sätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? 3.4 Überspannung durch Blitz
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol- Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspan-
gende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden o- nung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder
der infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicher-
ten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
1.1 Brand, Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmorschäden, Blitz-
schlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Blindgänger, Im- 3.5 Explosion, Blindgänger
plosion, Rauch, Ruß und Verpuffung, Fahrzeuganprall, Anprall Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf
oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner La- dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
dung; Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der
1.2 Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Ein- Intensität der Kraftäußerung.
bruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur
1.3 Leitungswasser; unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in
1.4 Naturgefahren; einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher
Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des
1.4.1 Sturm, Hagel; Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explo-
1.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zer-
Die extremen Naturgewalten: Überschwemmung, Rückstau, Erd- reißen seiner Wandung nicht erforderlich.
beben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus- Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus
bruch. dem 1. oder 2. Weltkrieg (Blindgänger).
1.5 Glasbruch (soweit zusätzlich vereinbart); 3.6 Implosion
Die Versicherung von Glasschäden. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall ei-
1.6 Schäden an Kühl- und Gefriergut; nes Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren
Unterdrucks.
1.7 Innere Unruhen;
3.7 Rauch, Ruß und Verpuffung
1.8 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming.
3.7.1 Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von
1.9 Best-Leistungs-Garantie.
Gasen und feinstverteilten Feststoffen, das plötzlich bestim-
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? mungswidrig aus der auf dem Versicherungsgrundstück befindli-
chen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage aus-
2.1 Ausschluss Krieg
bricht.
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereig-
Ruß ist ein bei unvollständigen Verbrennungsprozessen entste-
nisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt
hender aus sehr kleinen Teilchen bestehender Feststoff.
ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen,
2.2 Ausschluss Kernenergie
Dämpfen und Stäuben beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäu-
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare ßerung, die im Gegensatz zu einer Explosion mit nur geringer Ge-
Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksich- schwindigkeit und Druckwirkung verläuft.
tigung mitwirkender Ursachen.
3.7.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung
3 Was ist unter Brand, Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmor- von Rauch und Ruß entstehen (z.B. Fogging).
schäden, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, 3.8 Fahrzeuganprall
Blindgänger, Implosion, Rauch, Ruß und Verpuffung, Fahr-
3.8.1 Schäden die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Stra-
zeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs und
ßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine zerstört oder beschä-
Überschallknall zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht
digt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden-
versichert?
kommen.
3.1 Brand, Nutzwärmeschäden
3.8.2 Unsere Deckung gilt subsidiär, d.h. die Inanspruchnahme aus un-
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd serem Vertrag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige
entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstande-
Kraft auszubreiten vermag. nen Schadens erreicht wird (Subsidiarität). Wir ersetzen gegebe-
Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, die an versicherten Sa- nenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.
chen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme 3.8.3 Nicht versichert sind Schäden durch Anprall eines Schienen-,
zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Straßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine, wenn diese von
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Dir oder Personen, welche mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. ben, gelenkt werden.
3.2 Seng- und Schmorschäden 3.9 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder La-
Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte Schäden durch dung
Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Glei-
sichtbar werden und nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion o- ches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner La-
der Implosion entstanden sind. dung.
3.2.1 Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die 3.10 Überschallknall
dadurch entstehen, dass die Sachen dauerhaft der Hitze oder
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstö-
Wärme ausgesetzt sind.
rung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der
3.3 Blitzschlag durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sa- Druckwelle beruht.
chen. 3.11 Nicht versicherte Schäden
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an Nicht versichert sind
elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschä-
3.11.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwir-
den sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf
kender Ursachen.
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3.11.2 Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungs- Du gibst Sachen heraus oder lässt sie Dir wegnehmen, weil der
raum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versiche-
zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungs- rungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist
schutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicher- der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausge-
ten Schadenereignisses nach A 3.1 sind. sprochen wird.
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Ein- 4.3.3 Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
bruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier Dir werden versicherte Sachen weggenommen, weil Deine Wi-
nicht versichert? derstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands-
kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Deines kör-
4.1 Einbruchdiebstahl perlichen Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmit-
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: telbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Un-
4.1.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes fall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z.B. eine
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes ein- Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
bricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von ande- 4.3.4 Dir stehen Personen gleich, die mit Deiner Zustimmung in der
ren Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Wohnung anwesend sind.
Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten 4.4 Nicht versicherte Schäden
Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines fal-
schen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, 4.4.1 Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus
dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. nach einem Einbruch sowie Raub
4.1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch ext-
reme Naturgewalten (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erd-
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Be- rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht wer-
hältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit den. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Des
falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öff- Weiteren gelten Schäden durch einfachen Diebstahl oder Trick-
net. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das diebstahl als nicht versichert.
Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder
gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht 4.4.2 Nicht versicherte Schäden bei Raub
schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft wer-
abhandengekommen sind. den, sind nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb
4.1.3 Einschleichen oder Verborgen halten des Versicherungsorts an dem die Tathandlungen nach A 4.3.1
bis 4.3.3 verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen
Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschli- 4.5 Fahrraddiebstahl (soweit zusätzlich vereinbart)
chen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte. 4.5.1 Für nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrrä-
4.1.4 Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes der (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat Fahrradanhänger und Trailer-Bikes erstreckt sich der Versiche-
angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohle- rungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. Die Regelungen
ner Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr zur Außenversicherung nach A 12 gelten entsprechend.
für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzuset- Für die damit lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch
zen. dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie
4.1.5 Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel zusammen mit dem Fahrrad weggenommen worden sind.
Dies liegt in folgenden Fällen vor: 4.5.2 Für Fahrräder und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger
4.1.5.1 Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen und Trailer-Bikes besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zur
Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder gesichert waren oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug
Raub nach A 4.3 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub die- (nicht Kfz-Anhänger) befanden. Du hast geeignete Unterlagen,
ses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts er- die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmen-
folgt sein. nummer) des Fahrrads belegen, zu beschaffen und aufzubewah-
ren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für Dich unzumutbar ist,
4.1.5.2 Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richti- kannst Du die Entschädigung nur verlangen, wenn Du die Merk-
gen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vor- male des Fahrrads anderweitig nachweisen kannst. Du hast hat
her durch Diebstahl beschafft. Dabei hast weder Du, noch die den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
Person, welche Deinen Schlüssel rechtmäßig in Gewahrsam anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir ge-
hatte, den Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. mäß B 3.3.3 zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versi-
cherungsorts erfolgt sein. 4.5.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die im Versi-
cherungsschein genannten Beträge begrenzt.
4.2 Vandalismus
4.6 Diebstahl von Wäsche, Mähroboter, Gartenmöbeln sowie Gar-
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie ten- und mobilen Grillgeräten
in A 4.1.1 oder 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort ein-
dringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder be- 4.6.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
schädigt (dazu zählen auch Graffitischäden). Das Gleiche gilt bei chen Diebstahl für mobile
Raub innerhalb der versicherten Wohnung. 4.6.1.1 Gartenmöbel, Sonnenschirme, Partyzelte und Gartenpavillons,
4.3 Raub die überwiegend aus Planen oder Stoffen bestehen, sowie für
Gartenboxen und deren Inhalt (z.B. Auflagen, Gartengeräte, Kin-
Raub ist in folgenden Fällen gegeben: derspielsachen),
4.3.1 Anwendung von Gewalt 4.6.1.2 Gartengeräte, z.B. Gartenscheren, Schaufeln, Spaten, Rasen-mä-
Der Räuber wendet gegen Dich Gewalt an, um Deinen Wider- her und Äxte,
stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. 4.6.1.3 Geräte der Gartentechnik und deren Ladestationen, z.B. Mähro-
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwin- boter, Schwimmbad-/Teichroboter und Rasentrimmer,
dung eines bewussten Widerstandes entwendet werden.
4.6.1.4 Grillgeräte,
4.3.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
4.6.1.5 Gartenskulpturen (Skulpturen, Figuren und Plastiken),
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4.6.1.6 Heizgeräte, wie z.B. Heizstrahler und -pilze, finden und durch das Aufbrechen von verschlossenen Kraftfahr-
4.6.1.7 Kinderspielsachen und -geräte, Go-Karts und motorbetriebene zeugen, Wohnmobilen bzw. Campingfahrzeugen, sowie von ver-
Spielfahrzeuge bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindig- schlossenen Dachboxen, entwendet oder bei diesem Ereignis
keit, zerstört oder beschädigt werden. Beachte, dass Kraftfahrzeug-
anhänger in dieser Regelung nicht eingeschlossen sind.
4.6.1.8 Bienenstöcke und Bienenvölker, die artgerecht gehalten wer-
den und welche sich auf dem Grundstück der versicherten Woh- Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder
nung oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. anderer zum ordnungsmäßigen Öffnen nicht bestimmter Werk-
zeuge zum Öffnen der Türen oder Behältnisse des Fahrzeuges
4.6.2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungs- gleich.
summe begrenzt.
Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
4.6.3 Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei- dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön- nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
4.11.2 Für diese Erweiterung besteht Versicherungsschutz innerhalb
4.7 Diebstahl von Waschmaschinen und Trocknern aus Gemein- Deutschlands, der geographischen Grenzen Europas sowie den
schaftsräumen außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Eu-
4.7.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- ropäischen Union gehören.
chen Diebstahl für Waschmaschinen und Wäschetrockner, die 4.11.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen auf dem Grundstück grenzt.
Deiner versicherten Wohnung befinden. Du hast den Diebstahl
unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. 4.11.4 Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1). Für optische Ge-
Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leis- räte sowie Geräte der Informationstechnologie (z.B. Laptop, Mo-
tungsfrei sein. biltelefon, mobile Navigationsgeräte) besteht nur dann Versiche-
rungsschutz, wenn sich diese Sachen in einem nicht einsehbaren
4.8 Diebstahl von Spielgeräten Bereich befinden.
4.8.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- 4.12 Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl/Raub
chen Diebstahl für Kinderspielsachen und -geräte, die sich auf
dem Grundstück Deiner versicherten Wohnung befinden. Dies 4.12.1 Wir leisten Entschädigung für entstehende Schäden durch Miss-
gilt auch für gemeinschaftlich genutzte Räume. Go-Karts und brauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten, infolge eines Ein-
Spielfahrzeuge sind bis 6 km/h bauartbedingter Höchstge- bruchdiebstahls oder eines Raubes.
schwindigkeit mitversichert. Du hast den Diebstahl unverzüglich 4.12.2 Entschädigung wird nur geleistet, soweit eine Entschädigung
der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese nicht von dem Karten ausgebenden Unternehmen oder aus ei-
Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein. nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
4.8.2 Die Entschädigung von Gemeinschaftseigentum erfolgt in Höhe Du musst nach einem Versicherungsfall die Bank, möglichst die
des Eigentumsanteils. kontoführende Stelle, unverzüglich benachrichtigen (Sperran-
zeige). Die Sperranzeige kann auch gegenüber dem Zentralen
4.8.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Fahrräder. Sperrannahmedienst abgeben werden.
4.9 Diebstahl von Kinderwagen und nicht motorgetriebenen Geh- 4.12.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 5.000 € be-
wagen/Rollstühlen grenzt.
4.9.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- 4.13 Diebstahl am Arbeitsplatz
chen Diebstahl für Kinderwagen und nicht motorgetriebene Geh-
wagen/Rollstühle, sowie die damit lose verbundenen und regel- 4.13.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
mäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen, sofern sie zusam- chen Diebstahl für versicherte Sachen an Deinem Arbeitsplatz.
men mit dem Kinderwagen oder dem nicht motorgetriebenen Ehegatten/Lebenspartner oder Personen, welche mit Dir in
Gehwagen/Rollstuhl abhandengekommen sind. Du hast den häuslicher Lebensgemeinschaft wohnen, stehen Dir gleich. Ar-
Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzu- beitsplatz ist der räumliche Bereich, an dem die Aufgaben Deiner
zeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß beruflichen Tätigkeit verrichtet werden. Du hast den Diebstahl
B 3.3.3 leistungsfrei sein. unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leis-
4.10 Diebstahl aus dem Krankenzimmer in Krankenhäusern, Kuran- tungsfrei sein.
stalten, Sanatorien, Rehabilitationszentren und bei Kurzzeit-
pflege 4.13.2 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 5.000 € be-
grenzt. Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1).
4.10.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
chen Diebstahl für versicherte Sachen, wenn sich diese aufgrund 4.14 Diebstahl von Kraftfahrzeugzubehör
eines stationären Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- 4.14.1 Abweichend zu A 9.1.3 besteht Versicherungsschutz für Schäden
und Kuraufenthaltes oder bei Kurzzeitpflege (max. 8 Wochen) an nicht am Fahrzeug montierten Winter- / Sommerreifen inklu-
vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und aus dem sive der Felgen bei Einbruchdiebstahl. Das Gleiche gilt für nicht
Krankenzimmer entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört o- montierte Kindersitze und Dachboxen.
der beschädigt werden. 4.14.2 Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus ande-
4.10.2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. ren Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Scha-
Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1), sowie optische den am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort
Geräte und Geräte der Informationstechnologie (z.B. Laptop, gilt auch die Garage.
Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte). Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
4.10.3 Für diese Erweiterung besteht innerhalb der Bundesrepublik dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
Deutschland Versicherungsschutz. nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
4.10.4 Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei- 4.15 Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön- Wir leisten Entschädigung auch für versicherte Sachen (siehe A
nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein. 8), die Dir durch Trickdiebstahl entwendet werden. Dies gilt
4.11 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ebenfalls für Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
4.11.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen die Dir oder ei- ben.
ner mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören 4.15.1 Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl
oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen. Dies gilt, wenn sich dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Woh-
diese Gegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung be- nung (siehe A 10) durch Vortäuschung falscher Tatsachen, insbe-
sondere
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- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfor- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Instal-
dernden Situation oder lationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend)
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder nicht versichert.
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung verschafft hat. 5.4 Nicht versicherte Schäden
4.15.2 Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei- Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön- chen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden
nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein. durch
4.16 Diebstahl und Raub durch Hausangestellte 5.4.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
Als versichert gelten auch Diebstahl- oder Raubschäden durch 5.4.2 Schwamm;
vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten (zum Beispiel 5.4.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Über-
Pflegepersonal). Unsere Entschädigungsleistung je Versiche- schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch
rungsfall ist auf 5.000 € begrenzt. diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
4.17 Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen 5.4.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
an einem anderen Ort) 5.4.5 Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach
Bei einem versicherten Raub nach A 4.3 besteht abweichend von A 5.2 den Erdfall oder Erdrutsch verursacht hat;
A 4.4.2 und A 12.4 auch dann Versicherungsschutz, wenn die 5.4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen we-
Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Her- gen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten o-
ausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen bleiben da- der Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an
bei unverändert. der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Wel- Nicht versichert sind Schäden an
che Schäden sind hier nicht versichert? 5.4.7 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
5.1 Versicherte Gefahren und Schäden Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen be-
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: findlichen Sachen.
5.1.1 Leitungswasserschäden (Nässeschäden) 5.4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Was-
ser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
5.1.2 Bruchschäden
5.2 Leitungswasserschäden (Nässeschäden) 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und extreme Na-
turgewalten) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten Welche Schäden sind hier nicht versichert?
ist aus:
6.1 Sturm
5.2.1 Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit
verbundenen Schläuchen, 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit min-
5.2.2 den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen destens 62 km pro Stunde).
Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird
5.2.3 Heizungs- oder Klimaanlagen, Sturm unterstellt, wenn Du einen der folgenden Sachverhalte
5.2.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, nachweist:
5.2.5 Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Aquarien, 6.1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungs-
5.2.6 innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenableitungsrohren grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand o-
(Witterungsniederschläge). der an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
5.2.7 Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Hei- 6.1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versi-
zungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen cherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicher-
davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt ten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein.
sind. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Ge-
bäude verbunden sind.
5.3 Bruchschäden
6.2 Hagel
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten
Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Ge- Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskör-
bäuden versichert: nern.
5.3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren 6.3 Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse
5.3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
verbundenen Schläuchen; 6.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen o-
5.3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen; der auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden.
5.3.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind
versichert.
5.3.1.4 der Regenentwässerung.
6.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5.3.1 kein Bauteil von
dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
6.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit
5.3.2 frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich
5.3.2.1 Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. verbunden sind.
Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Was-
6.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
sermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
genstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen
5.3.2.2 Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Hei- sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folge-
zungs- oder Klimaanlagen. schäden an versicherten Sachen sind versichert.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, ein- 6.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
schließlich der Bodenplatte. genstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude bau-
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre lich verbunden sind.
innerhalb des Gebäudes. 6.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
genstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versi-
cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
[Seite 6]
6.4 Extreme Naturgewalten (soweit zusätzlich vereinbart) 6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung.
6.4.1 Überschwemmung Nicht versichert sind Schäden an
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des 6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflä- Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen be-
chenwasser. Dies gilt nur, wenn findlichen Sachen.
6.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) 6.5.7 Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenom-
Gewässern, men hiervon sind Antennenanlagen und Markisen nach A 8.3.3.
6.4.1.2 Witterungsniederschläge 6.6 Wartezeit
oder Für extreme Naturgewalten (siehe A 6.4) besteht Versicherungs-
6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von schutz erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung (War-
A 6.4.1.1 oder 6.4.1.2 die Überflutung verursacht haben. tezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern das Risiko im selben Um-
fang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an
6.4.2 Rückstau die Vorversicherung übernommen wurde.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ablei- 6.7 Besondere Selbstbeteiligung für Schäden durch extreme Na-
tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Ge- turgewalten
bäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
6.7.1 Für Schäden durch extreme Naturgewalten nach A 6.4 besteht
6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 €.
Gewässern
6.8 Glasbruch (soweit zusätzlich vereinbart)
oder
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-
6.4.2.2 Witterungsniederschläge gende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden:
den Rückstau verursacht haben. - Bruch (Zerbrechen)
6.4.3 Erdbeben - Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen)
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, 6.9 Was ist unter Bruch und Muschelausbrüchen zu verstehen?
die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst
wird. 6.9.1 Bruch
Erdbeben wird unterstellt, wenn Du einen der folgenden Sach- Bruch ist, wenn das Glas durchgehend in seinem Querschnitt be-
verhalte nachweist: schädigt ist.
6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Um- 6.9.2 Muschelausbrüche
gebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im ein- Muschelausbrüche sind Abplatzungen an der Oberfläche von
wandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen ande- Glas, die zu einer gekrümmten Bruchfläche führen. Der Quer-
ren Sachen angerichtet. schnitt muss nicht durchgehend beschädigt sein. Muschelaus-
6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versi- brüche sind nicht Schrammen oder Kratzer auf der Glasoberflä-
cherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein. che.
6.4.4 Erdfall 6.10 Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über na- 6.10.1 Nicht versichert sind folgende Schäden:
turbedingten Hohlräumen. 6.10.2 Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z.B. durch Schram-
6.4.5 Erdrutsch men, Kratzer).
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von 6.10.3 Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen wer-
Erd- oder Gesteinsmassen. den undicht.
6.4.6 Schneedruck 6.10.4 Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit
für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eis-
massen. - Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implo-
sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder
6.4.7 Lawinen seiner Ladung;
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen nie- - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie
dergehen. Raub oder der Versuch einer solchen Tat;
6.4.8 Vulkanausbruch - Leitungswasser;
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufrei- - Sturm, Hagel;
ßen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptio-
nen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. - Extreme Naturgewalten: Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall,
Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
6.5 Nicht versicherte Schäden
6.11 Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
chen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden 6.11.1 Ausschluss Krieg
durch Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereig-
6.5.1 Sturmflut; nisse, Bürger-krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt
ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere 6.11.2 Ausschluss Kernenergie
Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare
oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstel- Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksich-
len; tigung mitwirkender Ursachen.
6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlä- 6.11.3 Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die
gen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erd- dadurch entstehen, dass die Sachen dauerhaft der Hitze oder
oberfläche gedrungen; Wärme ausgesetzt sind.
6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implo- 6.12 Welche Sachen sind versichert? Was ist zusätzlich versicher-
sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder bar? Welche Sachen sind nicht versichert?
seiner Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein 6.12.1 Versicherte Sachen
versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
[Seite 7]
Versichert sind folgende im Versicherungsschein bezeichnete Sa- Versicherungsschutz bei Phishing und Pharming besteht nur in
chen: Zusammenhang mit Transaktionen, die auf einem in Deinem Ei-
- Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben; gentum befindlichen Computer (PC, Notebook, Laptop) durchge-
führt wurden.
- Platten und Spiegel aus Glas;
6.19.2 Phishing ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäu-
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel; schung falscher Tatsachen (Identitäten) mit Hilfe von E-Mails ver-
- Platten aus Glaskeramik (-kochfeldern) sowie die Elektronik von trauliche Zugangs- und Identifikationsdaten beschaffen und mit
Glaskeramik-Kochfeldern, soweit diese durch den Glasbruch den so erlangten Daten im Online-Verkehr unerlaubte Handlun-
beschädigt wurde oder wenn diese durch den Austausch der gen vornehmen. Als Phishing gilt auch, wenn sich Dritte bei ei-
Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden muss; nem Einbruchdiebstahl oder Raub (siehe A 4.1 und 4.3) am Ver-
- Scheiben von Aquarien, Terrarien; sicherungsort widerrechtlich Zugriff auf vertrauliche Zugangs-
und Identifikationsdaten verschaffen.
- Scheiben und Platten aus Kunststoff;
Pharming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäu-
- Scheiben von Wintergärten.
schung falscher Tatsachen (Identitäten) durch Umleitung auf ge-
6.13 Nicht versicherte Sachen fälschte Webseiten vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda-
Nicht versichert sind ten verschaffen und mit den so erlangten Daten im Online-Ver-
kehr unerlaubte Handlungen vornehmen.
6.13.1 optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und
Handspiegel; Skimming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich durch Manipula-
tion von Geldautomaten oder sonstigen, für elektronische Zah-
6.13.2 Photovoltaikanlagen;
lungsvorgänge geeignete Lesegeräten, vertrauliche Zugangs-
6.13.3 Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil und Identifikationsdaten von Bank- oder Kreditkarten verschaf-
elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikati- fen und mit den so erlangten Daten Zweitkarten anfertigen, um
onsgeräte sind (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Moni- mit diesen unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
toren, Displays von Tablets und Smartphones);
6.19.3 Wir ersetzen die unmittelbare Vermögenseinbuße in Höhe des
6.13.4 Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind. zu Unrecht belasteten Betrags, soweit dieser nicht anderweitig
6.14 Versicherungsort erstattet wird.
Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeich- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z.B. Zinseinbu-
neten Gebäude oder Räume von Gebäuden. ßen, Kosten der Rechtsverfolgung, Kosten für Hard- und Soft-
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ware) werden nicht erstattet.
ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € be-
6.15 Welche Kosten sind versichert? grenzt.
6.15.1 Versicherte Kosten Mehrere Schäden, die auf eine gemeinsame Ursache entstehen,
gelten als ein Versicherungsfall.
Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs-
falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind: 6.20 Nicht versicherte Schäden
6.15.2 Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Nicht versichert sind
Notverglasungen); - andere Arten des Erlangens von Zugangs- oder Identifikations-
6.15.3 Den Abtransport und die Vernichtung von versicherten Sachen daten oder andere Arten der Internetkriminalität
zum nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten). - Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz be-
6.16 Schäden an Kühl- und Gefriergut steht oder soweit ein kontoführendes Kreditinstitut sie be-
gleicht oder dafür haftet
Wir ersetzen Schäden an Kühl- und Gefriergut in Kühl- und Tief-
kühlschränken oder -fächern, wenn die Energiezufuhr unvorher- 6.21 Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls
sehbar unterbrochen wird oder die Geräte technisch versagen. 6.21.1 Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 5.000 € be- Der Computer muss mit einer Zugriffsberechtigung, einer Fire-
grenzt. wall sowie einer aktuellen Version einer Virenschutzsoftware
6.17 Innere Unruhen ausgestattet sein. Die Virendefinitionen sind mindestens einmal
im Monat zu aktualisieren.
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebli-
che Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung Verletzt Du eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß B
störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeit ge- 3.3.3 leistungsfrei sein.
gen Personen oder Sachen verüben. Wir leisten Entschädigung 6.21.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalls
für versicherte Sachen, die durch unmittelbare Gewalthandlun- Nach einem Versicherungsfall musst Du
gen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder be-
- den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizei-
schädigt werden.
dienststelle anzeigen
6.18 Nicht versicherte Schäden
- den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Kreditinstitut anzeigen
6.18.1 Schäden durch Verfügung von hoher Hand. - in Abstimmung mit dem Kreditinstitut unverzüglich Maßnah-
6.18.2 Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugs- men ergreifen, die den Schaden mindern (z.B. Widerspruch der
fertig sind, es sei denn, sie entstehen durch Brand, Explosion o- Abbuchung) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens ver-
der Implosion infolge von Inneren Unruhen. hindern (z.B. Kontosperrung)
6.18.3 Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Scha- - Dich um Begleichung des Schadens durch den Verursacher oder
denersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts durch das kontoführende Kreditinstitut bemühen.
beansprucht werden kann. Darüber hinaus musst Du auf unsere Anweisung hin
6.19 Phishing, Pharming, Skimming - bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und uns
6.19.1 Wir leisten Entschädigung für unmittelbare Vermögensschäden, alle zur Feststellung der Schadenursache und des Schadens er-
welche Dir oder einer mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben- forderlichen Auskünfte erteilen
den Person durch Phishing, Pharming oder Skimming entstehen, - das kontoführende Kreditinstitut ermächtigen, dem uns alle er-
soweit diese nicht anderweitig erstattet werden. forderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls
zu erteilen.
[Seite 8]
Verletzt Du eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß B Wohnungseigentümer auf Deine Kosten beschafft oder über-
3.3.3 leistungsfrei sein. nommen hast.
6.22 Best-Leistungs-Garantie Du musst aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer 8.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt
einen weitergehenden Versicherungsschutz anbieten, wird im und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudever-
Schadenfall Dein Versicherungsschutz im Rahmen der versicher- hältnisse angepasst worden sind.
ten Gefahren und Schäden erweitert. Beim Eintritt des Versiche- 8.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkon-
rungsfalles muss es sich um aktuelle, für jedermann zugängliche kraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-An-
Versicherungsbedingungen handeln (z.B. keine Sonderbedingun- lagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10
gen/ -tarife, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlos- dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf
sen werden können). dem die versicherte Wohnung liegt. Die Entschädigung für Bal-
6.22.1 Die Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweite- konkraftwerke ist je Versicherungsfall auf die Versicherungs-
rungen eines anderen Versicherers für die von diesem kein Zu- summe begrenzt
satzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang nicht bei 8.3.4 Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Mo-
uns versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag). dell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflich-
6.22.2 Die Leistungsgarantie gilt nicht tig sind.
- für geringere oder keine Selbstbeteiligungen; 8.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Mo-
- für Einschlüsse und / oder Leistungserweiterungen der toren sowie Surfgeräte.
Allgefahren-Deckung, All-Risk-Deckung sowie unbenannte Ge- 8.3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
fahren; 8.3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die entweder Dir o-
- für Einschlüsse von Elementargefahren; der Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, aus-
schließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
- für Schäden durch Sturmflut; Handelswaren und Musterkollektionen sind bis 5.000 € mitversi-
- für Schäden durch Grundwasser; chert.
- wenn Du oder eine Person, dessen Verhalten Du Dir zurechnen 8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen
lassen musst den Schaden vorsätzlich verursacht; nach A 10.1 gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel).
- bei Versicherungsansprüchen, welche Du bei einem anderen 8.3.9 technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung
Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung durch Dich oder Per- der versicherten Wohnung dienen. Versicherungsschutz besteht
sonen, deren Verhalten Du Dir zurechnen lassen musst, gehabt auch für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädi-
hättest, weil der andere Versicherer auf sein Leistungskür- gung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub
zungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht gemäß Versiche- oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind, sofern
rungsvertragsgesetz verzichtet; keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversiche-
- für berufliche und gewerbliche Risiken; rung erlangt werden kann.
- für Glasbruch; 8.3.10 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8.1 bis 8.3,
das sich in Deinem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen
- für einfachen Fahrraddiebstahl;
von Deinen Mietern bzw. Untermietern nach A 9.1.5.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfä-
higkeit; 9 Was gehört nicht zum Hausrat?
- Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen. 9.1 Nicht zum Hausrat gehören
6.22.3 Voraussetzung ist, dass Du die weitergehenden Leistungen in 9.1.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in A 8.3.1 genannt.
Form von Versicherungsbedingungen nachweist. 9.1.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum
6.22.4 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese
Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädi- Sachen danach durch Dich als Mieter oder Wohnungseigentü-
gungsberechnung und Unterversicherung (siehe A 17) oder zu mer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
Wertsachen und Wertschutzschränken bleiben unberührt. 9.1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren
Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeu-
7 Welche Sachen sind versichert?
gen und Anhängern, soweit nicht unter A 4.13. und A 8.3.4 ge-
Versichert ist Dein gesamter Hausrat innerhalb des im Versiche- nannt.
rungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
9.1.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche-
Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevorstehenden rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht
-Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei unter A 8.3.4 bis 8.3.6 genannt.
dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan-
9.1.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Deiner Wohnung, es
denkommt, ist versichert.
sei denn, dieser wurde ihnen von Dir überlassen.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
9.1.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche-
Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung
rungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegen-
(siehe A 12) versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz-
stände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versi-
lich vereinbart ist.
chert sind.
8 Was gehört zum Hausrat? 9.1.7 elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die
8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in Deinem Haushalt zur technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten,
privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und
Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart
8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür
ist.
gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen
(siehe A 18). Sofern Deine ansonsten ständig bewohnte Woh- 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
nung unbewohnt wird nach A 23.1.3 oder als absehbar gilt, dass
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete
die Wohnung auf Dauer unbewohnt bleibt, sind Wertsachen
Wohnung. Zur Wohnung gehören
(siehe A 18) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
10.1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbstän-
8.3 Ferner gehören zum Hausrat
dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich
8.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und von Dir privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung
Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn Du diese als Mieter oder durch Dich steht eine Nutzung durch Personen, die mit Dir in
[Seite 9]
häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was bein-
beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur haltet sie?
Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich 12.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der
Wohnung). Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen
weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzun-
10.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschlie- gen:
ßende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich von Dir zu priva-
ten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich 12.1.1 Die Sachen sind Dein Eigentum oder dienen Deinem Gebrauch.
Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf Dies gilt auch für Sachen der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft
dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Nutzung durch lebenden Personen.
Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, steht Dir 12.1.2 Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Ver-
gleich. sicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht
10.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Haus- als vorübergehend.
rat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene 12.2 Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilli-
Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen gendiensten
sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versi- Hältst Du Dich oder eine mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
cherte Wohnung befindet. bende Person sich länger außerhalb der Wohnung auf, besteht
10.4 privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Ver- Versicherungsschutz während der Ausbildung, einem freiwilligen
sicherungsorts befinden (innerhalb des Wohnortes oder in einer Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligen-
angrenzenden Gemeinde). dienst (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundes-
10.5 Abweichend zu A 10.1 ist der Inhalt eines Arbeitszimmers mit- freiwilligendienst). Das gilt unabhängig von der Dauer des Auf-
versichert, welches sich innerhalb des versicherten Grundstü- enthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
ckes befindet, jedoch nicht ausschließlich über die versicherte 12.3 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Wohnung zu betreten ist. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzun-
10.5.1 Entschädigung wird nur geleistet, soweit diese nicht aus einem gen nach A 4.1 erfüllt sein.
anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. 12.4 Besonderheit bei Raub
10.5.2 Die Fläche der beruflich oder gewerblich genutzten Räume, in Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
denen Versicherungsschutz besteht, ist der Wohnfläche gleich- nach A 4.3.2 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter
zustellen. folgender Voraussetzung:
10.5.3 Unsere Entschädigung ist auf 25.000 € je Versicherungsfall be- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
grenzt.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die
10.6. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstü- mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben.
cke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft wer-
liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige
den, sind nicht versichert.
Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfrie-
dung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versi- 12.5 Besonderheit bei Naturgefahren
cherten Wohnung gehört. Für Schäden durch Naturgefahren (Sturm, Hagel) besteht Versi-
10.7 Inhalt von Kundenschließfächern bei Geldinstituten cherungsschutz innerhalb von Gebäuden. Für extreme Naturge-
walten (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erd-
Wir leisten Entschädigung für den Inhalt von Kundenschließfä-
rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) besteht Versi-
chern in Tresorräumen von Geldinstituten innerhalb Deutsch-
cherungsschutz nur sofern Du diese Gefahren explizit versichert
lands. Diese Erweiterung hat Gültigkeit, soweit hierfür keine be-
hast und Deine versicherten Sachen sich innerhalb von Gebäu-
sondere Versicherung besteht. Der Inhalt von Kundenschließfä-
den befinden.
chern ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
12.5.1 Abweichend von A 12.5 leisten wir Entschädigung für versicherte
10.7.1 Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000€ be-
Gartenmöbel, Gartengeräte und sonstiges Garteninventar,
grenzt.
Skulpturen mit fester Verankerung, die durch Sturm oder Hagel
10.8 Berufliche Zweitwohnsitze zerstört oder beschädigt wurden oder abhandenkommen. Die
Es besteht Versicherungsschutz auch in einem aus beruflichen versicherten Sachen müssen sich auf dem Grundstück, auf dem
Gründen genutzten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands. die versicherte Wohnung liegt, befinden. Nach einer öffentlichen
Liegt der Arbeitsplatz in einer Entfernung von höchstens 30 km Sturm- oder Hagelwarnung musst Du zumutbare Sicherungs-
vom Zweitwohnsitz, so ist ein Nachweis beruflicher Gründe nicht maßnahmen für die versicherten Sachen ergreifen.
erforderlich. Der Hausrat des Zweitwohnsitzes ist in der Versi- Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
cherungssumme (siehe A 14.2) zu berücksichtigen. grenzt.
Unsere Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf 12.6 Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
25.000€ begrenzt. Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädi-
11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen gungsgrenzen.
im Versicherungsvertrag? 12.7 Hausrat in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außen-
Betrag, den Du je Versicherungsfall selbst zu tragen hast. Eine versicherung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem
Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Ver- Einbruch in eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil.
sicherungsfall nach oben. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Schiffskabine oder
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können indivi- das Schlafwagenabteil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ord-
duell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Ge- nungsgemäß ist der Verschluss, wenn sämtliche vorhandenen
fahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Verschlussvorrichtungen und evtl. existierende Sicherungsme-
chanismen betätigt wurden.
12.8 Ständige Außenversicherung für Sportgeräte
Wir leisten Entschädigung für Sportausrüstungen unter den ge-
nannten Voraussetzungen (A 12.3 bis 12.5) auch wenn sich diese
dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden.
[Seite 10]
Ferner wird in Erweiterung zu A 4.1 bis 4.3 Entschädigung geleis- 13.6 Bewachungskosten
tet, wenn Sportausrüstungen durch Aufbrechen eines verschlos- Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewa-
senen und mit dem Boden fest verbundenen Behältnisses außer- chen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvor-
halb von Gebäuden entwendet wurden. richtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden
12.8.1 Sportausrüstung sind Sportgeräte, deren Zubehör und dazu ge- Schutz bieten.
hörende Sportbekleidung. Zur Sportbekleidung gehören auch Sa- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
chen, die Schutz gegen mögliche Verletzung bei Ausübung des Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll ge-
Sports bieten. brauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 120 Stun-
12.8.2 Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € be- den.
grenzt. 13.7 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
12.9 Vorläufiger Versicherungsschutz bei Auszug Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich
Entfällt für eine bisher in häuslicher Gemeinschaft mit Dir leben- der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass
den Personen der Hausratversicherungsschutz, weil diese einen die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch ei-
eigenen, nicht zu Deinem Haushalt gehörenden Hausstand be- ner solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Woh-
gründen (z.B. Auszug von Kindern, Auszug von Ehepartnern nach nung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem
Trennung), so besteht für die Dauer von 12 Monate, gerechnet Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
ab Begründung des eigenen Hausstands, vorläufiger Versiche- 13.8 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
rungsschutz.
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an
12.9.1 Dieser vorläufige Versicherungsschutz besteht nur soweit aus Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden
diesem oder anderen Versicherungsverträgen keine anderwei- müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten
tige Entschädigung in Anspruch genommen werden kann. oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
12.9.2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen Betrag von 13.9 Kosten für provisorische Maßnahmen
25.000 € begrenzt. Der übrige Leistungsumfang richtet sich nach
dem zum Zeitpunkt der Haushaltsbegründung vereinbarten Ver- Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen,
tragsinhalt. um versicherte Sachen zu schützen.
12.10 Erhöhung der Versicherungssumme bei Hochzeit, Kind oder 13.10 Kosten für Technologiefortschritt
Umzug Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich ent-
Wir erhöhen die Versicherungssumme bei Deiner Heirat, Geburt standenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wieder-
eines Kindes oder einem Umzug nach A 16.1 um einen Vorsorge- herstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung
betrag von zusätzlich 25.000 €. Die Erhöhung beginnt mit dem oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Tech-
Tag der standesamtlichen Heirat, dem Tag der Geburt oder dem nologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maß-
Tag des Umzugsbeginns und endet 12 Monate danach. gebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das
der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst
13 Welche Kosten sind versichert? nahekommt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen 13.11 Mehrkosten durch Preissteigerungen
13.1 Aufräumungskosten Wir ersetzen Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstel-
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräu- lung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt
men. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschä- des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstel-
digte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz ab- lung liegt und für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversi-
zutransportieren und sie zu vernichten. cherung besteht. Veranlasst Du nicht unverzüglich die Wieder-
herstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu erset-
13.2 Bewegungs- und Schutzkosten zen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung ent-
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, standen wären.
zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese 13.12 Rückreise bei Urlaubs- oder Dienstreiseabbruch
Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustel-
len oder wiederzubeschaffen. Bei Fahrtmehraufwand für ein angemessenes Reisemittel. Die
Angemessenheit richtet sich nach dem benutzten Urlaubsreise-
13.3 Hotelkosten mittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. Fahrt-
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Un- kosten werden ersetzt, wenn Du, Dein Ehe- oder Lebenspartner
terbringung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansons- und mitreisende Familienangehörige wegen eines erheblichen
ten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Dir Versicherungsfalles vorzeitig eine Reise abbrechen musst und an
die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar den Schadenort reist.
ist. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraus-
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Woh- sichtlich 5.000 € übersteigt und eine Anwesenheit am Schaden-
nung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von ort notwendig macht. Als Reise gilt jede Abwesenheit vom Versi-
360 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf max. 150 € be- cherungsort.
grenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
13.4 Transport- und Lagerkosten 13.13 Umzugskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu Wir ersetzen Kosten für den Umzug in eine andere vergleichbare
transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Woh- Wohnung sowie den Rückumzug wenn die ansonsten ständig be-
nung unbenutzbar wurde und Dir auch die Lagerung in einem be- wohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar
nutzbaren Teil nicht zumutbar ist. geworden ist und Dir die Beschränkung auf einen benutzbar ge-
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der
in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in ei- Umzug kann auf Dauer oder zur Überbrückung eines Zeitraums
nem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies erfolgen.
gilt längstens für die Dauer von 12 Monaten. Eine Wohnung ist vergleichbar, wenn sie innerhalb Deutschlands
13.5 Schlossänderungskosten und in einer Entfernung von höchstens 50 km vom bisherigen
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzu- Wohnort liegt. Ersetzt werden die durch den Umzug veranlass-
nehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Woh- ten Transportkosten.
nung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Unsere Entschädigung ist auf 5.000 € je Versicherungsfall be-
Versicherungsfall abhandengekommen sind. grenzt. Für in Verbindung mit dem Umzug anfallenden Gebühren
[Seite 11]
(z.B. Ummeldung, Adressänderung) wird ein pauschaler Betrag 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der auf-
von 100 € geleistet. zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem
Kosten für die durch den Umzug entstandene geänderte Lebens- Zustand wiederzubeschaffen.
führung werden nicht ersetzt. 14.1.2 Für Kunstgegenstände nach A 18.1.1.5 und Antiquitäten nach
13.14 Mehrkosten durch Wasser- und Gasverlust 18.1.1.6 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden
ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Wir ersetzen den Mehrverbrauch von Frischwasser (einschließ-
lich der damit verbundenen Abwassergebühren) oder Gas, wel- 14.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht
cher infolge eines Versicherungsfalles nach A 5.3 entsteht und mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine
den das Versorgungsunternehmen in Rechnung stellt. Die Ent- Wert. Das ist der Betrag, den Du dafür bei einem Verkauf erzielen
schädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. kannst.
13.15 Kinderbetreuung im Notfall 14.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge
nach A 18.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
eine Kinderbetreuung, wenn diese nach einem versicherten 14.2 Versicherungssumme
Schaden erforderlich werden. Voraussetzung für die Erstattung 14.2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versi-
der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine cherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert
Höhe von 2.500 € übersteigt. nach A 14.1 entsprechen.
Unsere Entschädigung ist auf 500 € je Versicherungsfall be- 14.2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag
schränkt. von 20 %.
13.16 Unterbringung von Haustieren und Tierarztkosten 14.3 Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Bei-
Für Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund trag
eines Versicherungsfalles notwendig werden. Ausgeschlossen Es gelten folgende Grundlagen:
vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere. 14.3.1 Wir passen Deinen Versicherungsschutz an die Entwicklung der
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Scha- Verbraucherpreise an. Wir verändern hierzu die Versicherungs-
densumme voraussichtlich eine Höhe von 2.500 € übersteigt. summe. Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Ge-
Unsere Entschädigung ist auf 500 € je Versicherungsfall be- brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise
schränkt. nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist
13.17 Datenrettungskosten Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI).
Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statis-
Abweichend von A 9.1.7 sind die infolge eines Versicherungsfal- tischen Bundesamt veröffentlichte Index. Die Versicherungs-
les am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen summe erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozent-
Kosten für die technische Wiederherstellung oder des Versuchs satz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegen-
der Wiederherstellung – jedoch nicht der Wiederbeschaffung - über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Ver-
von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Infor- änderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem
mationen) und Programmen mitversichert. Komma berücksichtigt.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine er- Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn
satzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf einer jeden Versicherungsperiode. Die neue Versicherungs-
dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder summe wird auf volle hundert Euro aufgerundet. Wir geben Dir
nicht mehr verfügbar sind. die neue Versicherungssumme anschließend bekannt.
13.17.1 Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für 14.3.2 Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Bei-
- Daten und Programme, zu deren Nutzung Du nicht berechtigt trag.
bist (z.B. so genannte Raubkopien); 14.3.3 Du kannst der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklä-
- verfügbare Programme und Daten, die Du auf einem Rücksiche- rung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) widersprechen.
rungs- oder Installationsmedium vorhältst. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Du die
13.17.2 Wir leisten keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Mitteilung über die neue Versicherungssumme erhalten hast.
Lizenzerwerbs. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig
2.500 € begrenzt. abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
13.18 Fehlalarm durch Rauch- und Gasmelder 15 Anpassung des Beitrags
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, wenn der Alarm (auch 15.1 In der Hausratversicherung errechnet sich der Tarifbeitrag aus
Fehlalarm) eines nach Gerätenorm DIN EN 14604 zertifizierten der Multiplikation der Versicherungssumme (in Tausend EUR)
und in gemäß den Instruktionen des Herstellers geeigneten mit dem Beitragssatz des jeweiligen Tarifs für die vereinbarte De-
Wohnräumen eingebauten Rauch- oder Gasmelders unmittelbar ckung.
oder mittelbar zu einem Einsatz von Polizei oder Feuerwehr
führt. 15.2 Der Beitragssatz je Tarif ist kalkuliert unter Berücksichtigung des
erwarteten Schadenbedarfs der Risikoart, der Kosten (insbeson-
Ersetzt werden außer den Kosten des Einsatzes auch Kosten zur dere für Vertrieb und Verwaltung) sowie des Gewinnansatzes
Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch und der Feuerschutzsteuer, soweit diese anfällt.
entstehen, dass sich Feuerwehr oder Polizei gewaltsam Zugang
in das versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft. 15.3 Verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den Tarif-
Dabei sind der Feuerwehr oder Polizei Dritte gleichgestellt, die beitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlängerungszeitrau-
im Rahmen von Geschäftsführung ohne Auftrag tätig werden. mes anpassen. Die Beitragsanpassung erfolgt entsprechend der
bisherigen und erwarteten zukünftigen Entwicklung des Scha-
13.19 Kostenpauschale denbedarfs und einer gegebenenfalls erfolgten Veränderung der
Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von Feuerschutzsteuer unter Beibehaltung der dem Vertrag zu-
2.500 € kann von Dir eine pauschale Leistung in Höhe von 100 € grunde liegenden Kalkulationsmethode. Soweit wir von unserer
für Deine persönlichen Auslagen beantragt werden. Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vorge-
14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme?
tragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung berücksich-
Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungs-
tigt werden. Wir sind berechtigt, für die Anpassung die statisti-
summe?
schen Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
14.1 Versicherungswert cherungswirtschaft e. V. zu berücksichtigen und einen unabhän-
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung gigen Treuhänder mit der Prüfung der Neukalkulation zu beauf-
der Entschädigung. tragen.
[Seite 12]
15.4 Sofern der Versicherungsvertrag für eine Dauer von mehr als drei Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird,
Jahren abgeschlossen ist, gilt A 15.3 entsprechend für das Ende längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-
des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres. zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungs-
15.5 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag einen hö- schutz nur noch in Deiner neuen Wohnung und nicht mehr in der
heren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschließende Verträge bisherigen gemeinsamen Wohnung.
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsschutz. Wir 16.6.2 Wenn Du und Dein Ehegatte als Versicherungsnehmer eingetra-
sind verpflichtet, den Tarifbeitrag für den bestehenden Vertrag gen sind und entweder Du oder Dein Ehegatte aus der Ehewoh-
entsprechend dem Tarifbeitrag für neu abzuschließende Ver- nung ausziehst, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnun-
träge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungs- gen:
schutz zu senken, wenn dieser niedriger ist. Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des auszie-
15.6 Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn Dir die Mittei- henden Ehegatten.
lung hierüber spätestens einen Monat vor Wirksamkeit der Bei- Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird,
tragserhöhung zugeht. Wir haben in dieser Mitteilung darauf längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-
hinzuweisen, dass Du den Versicherungsvertrag aufgrund der zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versiche-
Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser rungsschutz für die neue Wohnung.
Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragser-
höhung kündigen kannst. 16.6.3 Wenn Du und Dein Ehegatte als Versicherungsnehmer eingetra-
gen sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt A 16.6.2 ent-
16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? sprechend. Nach Ablauf der Frist 3 Monaten nach der auf den
16.1 Umzug in eine neue Wohnung Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungs-
schutz für beide neuen Wohnungen.
Wechselst Du Deine Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf
die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels be- 16.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
steht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versiche- A 16.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Le-
rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 3 benspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort
Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeit- gemeldet sind.
punkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue
Wohnung gebracht werden. 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Un-
terversicherung?
16.2 Mehrere Wohnungen
17.1 Wir ersetzen
Bewohnst Du neben der neuen weiterhin Deine bisherige Woh-
nung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht 17.1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versi-
über. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten besteht Versiche- cherungswert nach A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
rungsschutz in beiden Wohnungen. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi-
gungsberechnung angerechnet.
16.3 Umzug ins Ausland
17.1.2 bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wir ersetzen außerdem
Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen
Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh- wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach
nung erlischt spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn. A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Ver-
16.4 Anzeige der neuen Wohnung kaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung
16.4.1 Ein Wohnungswechsel muss uns spätestens bei Umzugsbeginn angerechnet.
angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratme- 17.1.3 bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beein-
tern anzugeben. trächtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag der dem Minder-
16.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen ver- wert entspricht. Das setzt voraus, dass Dir eine Nutzung dieser
einbart, ist uns mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung ent- Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
sprechende Sicherungen vorhanden sind (Gefahrerhöhung). Die 17.2 Mehrwertsteuer
Anzeige muss in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) erfolgen. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tat-
16.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche o- sächlich angefallen ist.
der der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung füh- 17.3 Gesamtentschädigung, Kosten durch unsere Anweisungen
ren, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich
16.5 Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt
16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarifbestimmungen, die am des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme ein-
Ort der neuen Wohnung gültig sind. schließlich Vorsorgebetrag nach A 14.2.2 begrenzt.
16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze er- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die durch
höht, kannst Du den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die unsere Anweisungen entstanden sind, werden unbegrenzt er-
Selbstbeteiligung erhöht wird. setzt.
Kündigst Du, musst Du dies in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vor-
tun. Dafür hast Du einen Monat nach Zugang der Mitteilung über sorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits
die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
Zugang bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie Versicherte Kosten nach A 13 werden darüber hinaus bis zu 20 %
uns zugegangen ist, wirksam. Dein Kündigungsrecht gemäß der Versicherungssumme nach A 14.2.1 bis 14.2.2 ersetzt.
B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
17.4 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung, Unter-
16.5.3 Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger versicherungsverzicht
Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungs-
16.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung falls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1, besteht
Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes: eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung
16.6.1 Ziehst Du aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum
Dein Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berech-
Wohnungen: nungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit
der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungs-
Die bisherige Ehewohnung und Deine neue Wohnung. wert.
[Seite 13]
Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 wird nach der Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht
gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versiche- von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach
rungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der
Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadener- Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
mittlungskosten ein. 18.3 Entschädigungsgrenzen
17.4.1 Unterversicherungsverzicht 18.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 40 % der Versiche-
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass wir im Schaden- rungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
fall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichten. Eine 18.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutz-
Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versiche- schranks nach A 18.2 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je
rungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Be-
der Versicherungswert (siehe A 14.1) ist. Das kann dazu führen, trag:
dass wir die Entschädigung wegen Unterversicherung kürzen.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung 18.3.2.1 2.000 € für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger ge-
nach A 17.3 kein Abzug, wenn die Entschädigungshöhe die ver- ladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versiche-
einbarte Versicherungssumme inklusive des Vorsorgebetrags rungswert den Nennbetrag übersteigt;
nicht übersteigt. 18.3.2.2 10.000 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und
Wir verzichten auf den Einwand einer Unterversicherung wenn sonstige Wertpapiere;
kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversiche- 18.3.2.3 25.000 € Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen,
rungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht. Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle
17.4.2 Kündigung des Unterversicherungsverzichts Sachen aus Gold oder Platin.
Der Unterversicherungsverzicht kann entweder von Dir oder uns 18.3.2.4 Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperi- innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz-
ode in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Einstellung im Kunden- schrankes (siehe A 18.2) befunden haben, richtet sich die Ent-
portal) gekündigt werden. schädigung nach der Güte dieses Wertschutzschrankes gemäß
des Widerstandgrads nach VdS 2450, europäischen Norm EN
Kündigen wir, kannst Du den Vertrag zum Ende der laufenden 1143-1 oder Sicherheitsstufe gemäß des Verbandes Deutscher
Versicherungsperiode kündigen. Dafür hast Du nach Zugang un- Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Soweit nicht etwas ande-
serer Erklärung einen Monat Zeit. res vereinbart ist, ist die Entschädigung je Versicherungsfall ge-
17.4.3 Wohnungswechsel bei vereinbartem Unterversicherungsver- mäß nachfolgender Aufstellung begrenzt.
zicht
Wechselst Du die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unter- Widerstandsgrad Sicherheitsstufen Entschädigungs-
versicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. nach VdS 2450 / nach VDMA grenze im Sinne
Verändert sich die Versicherungssumme der neuen Wohnung, EN 1143-1 18.3.1 in €
gilt: N/O B 40.000
Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu 2 Monate nach I C1F 65.000
Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tat-
II C2F 100.000
sächliche Versicherungssumme angepasst werden. Der Unter-
versicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis III D10/D1 200.000
dahin keine Anpassung erfolgte. IV D20/D2 400.000
17.4.4 Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versi-
cherungssumme
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversi- 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
cherungsverzicht. Dies gilt aber nur, wenn dadurch die Versiche- 19.1 Feststellung der Schadenhöhe
rungssumme unterschritten wird, die zum Zeitpunkt der Anpas- Du kannst nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass
sung durch uns für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren
ist. Wir haben Dich über den Wegfall des Unterversicherungsver- festgestellt wird.
zichts in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu informieren.
Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein-
17.5 Kosten sam mit Dir vereinbaren.
Versicherte Kosten nach A 13 werden ersetzt, wenn sie nach- 19.2 Weitere Feststellungen
weislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils
Wir können gemeinsam mit Dir vereinbaren, das Sachverständi-
vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
genverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall
18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche auszudehnen.
Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? 19.3 Verfahren vor der Feststellung
18.1 Wertsachen Für das Sachverständigenverfahren gilt:
18.1.1 Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind: 19.3.1 Jede Partei hat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) einen Sach-
18.1.1.1 Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene verständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständi-
Geldbeträge; gen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z.B. E-Mail
18.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benen-
nen. Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen an-
18.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me- geben. Der zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei Wo-
daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin; chen nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Wenn das
18.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverstän-
sowie nicht in A 18.1.1.4 genannte Sachen aus Silber; digen durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht er-
18.1.1.5 Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Mö- nennen lassen. In unserer Aufforderung müssen wir Dich auf
belstücken. diese Folge hinweisen.
18.2 Wertschutzschränke 19.3.2 Wir dürfen folgende Personen nicht als Sachverständigen benen-
nen:
18.2.1 Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch VdS
Schadenverhütung GmbH anerkannt sind. 19.3.2.1 Mitbewerber von Dir,
18.2.2 Zusätzlich gilt: 19.3.2.2 Personen, die mit Dir in dauernder Geschäftsverbindung stehen,
[Seite 14]
19.3.2.3 Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern von Dir Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszins-
angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis ste- satz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber
hen. bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.
19.3.3 Beide Sachverständige benennen in Textform (z.B. E-Mail oder
Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverstän- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
digen als Obmann. Die Regelung nach A 19.3.2 gilt auch für seine
Benennung. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird 20.3 Hemmung
der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Amtsge- Bei der Berechnung der Fristen nach A 20.1 und 20.2.1 gilt: Nicht
richt ernannt. Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Par- zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Deines Ver-
teien. schuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
19.4 Feststellung werden kann.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: 20.4 Aufschiebung der Zahlung
19.4.1 ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und Wir können die Zahlung aufschieben, solange
der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen 20.4.1 Zweifel an Deiner Empfangsberechtigung bestehen;
Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, 20.4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Dich o-
19.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, der Deinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls
19.4.3 die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen, noch läuft.
19.4.4 die versicherten Kosten. 21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zu-
sätzliche Obliegenheiten) sind vor dem Versicherungsfall zu er-
Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem füllen?
der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen ver-
sicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthal- 21.1 Sicherheitsvorschriften
ten sein. Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten fol-
19.5 Verfahren nach der Feststellung gende Sicherheitsvorschriften:
Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden - Du hast in der kalten Jahreszeit die versicherte Wohnung zu be-
Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachver- heizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind
ständigen voneinander ab, übergeben wir diese unverzüglich dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusper-
dem Obmann. Dieser entscheidet über die darin streitig geblie- ren, zu entleeren und entleert zu halten.
benen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen bilden - Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen
dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Ob- alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt
manns. Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Par- werden. Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten.
teien gleichzeitig. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlas-
Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind sen wird. Dazu gehört z.B. der Gang zum häuslichen Briefkasten
für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, oder zur Mülltonne.
wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen - Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Ein-
Sachlage erheblich abweichen. bruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhal-
Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnen wir die ten werden. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu
Entschädigung. Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, beseitigen.
trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung. 21.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht Verletzt Du eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Vo-
treffen können oder wollen oder sie verzögern. raussetzungen nach B 3.3.1.2 und 3.3.3 Folgendes: Wir sind be-
19.6 Kosten rechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise
leistungsfrei sein.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die
Kosten ihres Sachverständigen. 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte. nach dem Versicherungsfall zu erfüllen?
19.6.1 Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 € über- 22.1 Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Ur-
steigt, ersetzen wir die durch Dich gemäß A 19.6 zu tragenden kunden
Kosten des Sachverständigenverfahrens. Du hast bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapie-
19.7 Obliegenheiten ren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.
Durch das Sachverständigenverfahren werden Deine Obliegen- Zum Beispiel musst Du für aufgebotsfähige Wertpapiere und Ur-
heiten nicht berührt. kunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso
musst Du Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unver-
20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie ver- züglich sperren lassen.
zinst? 22.2 Folgen der Obliegenheitsverletzung
20.1 Fälligkeit der Entschädigung Verletzt Du diese Obliegenheit, gilt unter den Voraussetzungen
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem nach B 3.3.3 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungs-
Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben. Du frei sein.
kannst einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als 22.3 Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh-
Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens rung des Versicherungsfalls
zu zahlen ist.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch
20.2 Verzinsung Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht,
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsge-
einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be- setz (VVG) zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder ver-
steht: traglich vereinbarte Obliegenheiten, wie zum Beispiel Sicherheits-
20.2.1 Entschädigung vorschriften oder die Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig verletzt
werden.
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt
nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
wurde. 23.1 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
20.2.2 Zinssatz
[Seite 15]
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach B 3.2 kann insbe- jedoch behalten, soweit Dir bei der Rückabwicklung durch Verzö-
sondere in den folgenden Fällen vorliegen: gerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust
23.1.1 Es ändert sich ein Umstand, nach dem wir vor Vertragsschluss entstanden ist.
gefragt haben. 25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
23.1.2 Anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe A 16) ändert sich ein Werden wir die dieser Hausratversicherung zugrundeliegenden
Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist. Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und
23.1.3 Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 180 ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedin-
Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist gungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
hinaus unbewohnt. Teil B
Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise
gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z.B. dann, wenn sich 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person da- 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
rin aufhält. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
23.1.4 Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen
in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst-
Wohnungswechsel. oder Einmalbeitrags.
23.2 Folgen einer Gefahrerhöhung 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in B 3.2.3 bis 3.2.5 gere- 1.2.1 Beitragszahlung
gelt. Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Be-
24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? trag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjah-
res- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden.
24.1 Anzeigepflicht
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs-
Erlangen wir oder Du Kenntnis über den Verbleib abhandenge- steuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent-
kommener Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich richten hast.
anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
erfolgen. 1.2.2 Versicherungsperiode
24.2 Entschädigung Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen
Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahres-
Hast Du eine abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so beiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Ein-
gilt für die Entschädigung dieser Sache: malbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten
24.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung Vertragsdauer.
Du behältst den Anspruch auf die Entschädigung. 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
Das setzt voraus, dass Du uns die Sache innerhalb von zwei Wo- Zahlung oder Nichtzahlung
chen zur Verfügung stellst. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen. Das gilt Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf
auch für eine anteilig geleistete Entschädigung. von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, je-
24.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung doch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Unverzüg-
Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer lich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zö-
Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die gern bzw. so schnell wie eben möglich). Dies gilt unabhängig von
Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen: dem Bestehen eines Widerrufrechts.
24.2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungs- Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor
werts kannst Du uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich
Wahlrecht musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Empfang nach Vertragsschluss zu zahlen.
der Aufforderung durch uns ausüben. Tust Du dies nicht, geht Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimm-
das Wahlrecht auf uns über. ten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die
24.2.2.2 Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Zahlung veranlasst ist.
Höhe des Versicherungswerts musst Du sie im Einvernehmen mit Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder ge-
uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. troffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag
Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs- frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins
tens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben. zu zahlen.
24.3 Beschädigte Sachen 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
Behältst Du wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese be- Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B-
schädigt worden, kannst Du auch die bedingungsgemäße Ent- 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
schädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behal- Du die Zahlung nicht veranlasst hast.
ten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung nicht
24.4 Mögliche Rückerlangung zu vertreten hast.
Ist es Dir möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache 1.3.3 Leistungsfreiheit
zurück zu erlangen, ohne dass Du davon Gebrauch machst, gilt die Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
Sache als zurückerhalten. nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags
24.5 Übertragung der Rechte eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Voraussetzung ist, dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung
Musst Du uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt: in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen
Du hast uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht-
zu übertragen, die Dir an diesen Sachen zustehen. zahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
24.6 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nichtzahlung
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos er- zu vertreten hast.
klärt worden, hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie bei 1.4 Folgebeitrag
Zurückerlangung des Wertpapiers. Du kannst die Entschädigung 1.4.1 Fälligkeit
[Seite 16]
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung vereinbart
am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszahlung verlangen.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs- 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt er- 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz
folgt.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige
1.4.2 Verzug und Schadensersatz Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Ver-
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du ohne sicherungsschutz bestanden hat.
Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspätete Zahlung 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung
zu vertreten hast. und fehlendem versicherten Interesse
Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir be- 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen,
rechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklä-
zu verlangen. rung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung
1.4.3 Mahnung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht,
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Dich die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung gewiesen und Du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz
auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zah- Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir
lungsaufforderung betragen. zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückstän- zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versi-
digen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Ein- cherungsvertrag in Anspruch genommen hast.
zelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeige-
und Kündigungsrecht) hinweisen. pflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag
1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, weil der
Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des Versicherungs- einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden
falls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung wegen
1.4.5 Kündigung nach Mahnung arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der
Anfechtungserklärung zu.
Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kön-
nen wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung voll-
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger ständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt,
Wirkung kündigen. zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Der Bei-
trag steht uns nur anteilig bis zur Kenntnis des Wegfalls zu.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist ver-
bunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das ver-
wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hie- sicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, o-
rauf haben wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. der wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse ge-
1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung nommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemes-
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines sene Geschäftsgebühr verlangen.
Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert
mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veran- fen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis
lasst wird. zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begrün-
Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung beste- denden Umständen Kenntnis erlangen.
hen.
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
1.5 Lastschriftverfahren (Sepa-Lastschriftmandat)
2.1 Dauer und Ende des Vertrags
1.5.1 Deine Pflichten
2.1.1 Vertragsdauer
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, hast
Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeit-
Deckung des Kontos zu sorgen. raum abgeschlossen.
Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir nicht 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von
rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abge- Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
gebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für die Wirk-
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fällig- samkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angegebene Zeitpunkt,
keitstag eingezogen werden kann und Du einer berechtigten Ein- frühestens der Zugang Deines Kündigungsschreibens bei uns
ziehung nicht widersprichst. maßgeblich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Mona-
Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz ten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß B 2.1.1 o-
wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kön- der jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Die Kündigung
nen, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform muss in Textform erfolgen.
(z.B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du ver- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
pflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündi-
selbst zu übermitteln. gung bedarf.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- 2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
schlagenen Lastschrifteinzug können Dir in Rechnung gestellt Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannst Du den
werden. Vertrag erstmalig zum Ablauf des dritten Vertragsjahres kündi-
gen.
[Seite 17]
2.1.5 Wegfall des versicherten Interesses für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung o-
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung der den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall
vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich die- besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeige-
ses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des In- pflicht arglistig verletzt hast.
teresses Kenntnis erlangen. 3.1.2.2 Kündigung
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungs- Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahr-
nehmers zum Zeitpunkt unserer Kenntnisnahme über die voll- lässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen.
ständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist,
zwölf Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hät-
Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer. ten.
2.1.6 Versicherungsjahr 3.1.2.3 Vertragsänderung
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätz-
zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch lich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Ge-
nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- fahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlan-
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. gen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir unver-
2.2 Kündigung nach Versicherungsfall schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen
2.2.1 Kündigungsrecht ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kannst Du, aber auch Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
wir den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Text- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht an-
form (z.B. E-Mail oder Brief) zu erklären. Die Kündigung kann nur gezeigten Umstand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb eines
innerhalb eines Monats, nach Auszahlung einer Entschädigung o- Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
der Abschluss des Versicherungsfalls, erfolgen. Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kün-
digungsrecht hinzuweisen.
2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei uns
wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu ei- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände-
nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufen- rung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma-
den Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht chen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir un-
gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt. sere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kennt-
2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeit-
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Dir punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der
wirksam. Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend ge-
machte Recht begründen.
3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten
3.1.4 Unsere Hinweispflicht
3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände-
3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebli-
rung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch gesonderte Mittei-
che Umstände
lung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet-
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle Dir be- zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
kannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Text-
3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten
form (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und die für unseren
Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten In- Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
halt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht an-
Dir nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsan- gezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
nahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. kannten.
Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich vertritt, 3.1.6 Anfechtung
so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertreters als ten, bleibt bestehen.
auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berücksichtigen. 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte
Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän-
oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags-
Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die
Last fällt. vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn
3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertreter
3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, können 3.2 Gefahrerhöhung
wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung
für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner Ver-
Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, dass tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verän-
Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz- dert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
lich noch grob fahrlässig gemacht hast. Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inan-
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der An- spruchnahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird.
zeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass wir den Ver- 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vor-
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei- liegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach
chen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten. dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die
den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du nachweist, Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als
dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder mitversichert gelten soll.
[Seite 18]
3.2.1.4 Die durch ein Aufstellen eines Baugerüstes am Versicherungsort 3.3 Deine Obliegenheiten
bedingte Gefahrerhöhung ist mitversichert und nicht anzeige- 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
pflichtig.
3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Du vor Eintritt eines
3.2.2 Deine Pflichten Versicherungsfalles zu erfüllen hast, sind:
3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich ohne un- a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertrag-
sere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorgenom- lich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
men oder deren Vornahme durch einen Dritten gestattet werden.
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Oblie-
3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zustim- genheiten.
mung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet wurde,
so musst Du uns diese unverzüglich anzeigen. 3.3.1.2 Rechtsfolgen
3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragserklärung Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die
unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt, musst Du uns un- Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfüllen
verzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast. hast, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Du die
3.2.3.1 Kündigungsrecht Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast.
Verletzt Du Deine Verpflichtung nach B 3.2.2.1, können wir Dei- 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
nen Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung vor-
sätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvorliegen von Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Ob-
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. liegenheiten zu erfüllen:
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir un- 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Weisungen, soweit für
Dich zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen ggf. auch mündlich
Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2 und oder telefonisch einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten.
3.2.2.3 bekannt, können wir Deinen Vertrag unter Einhaltung ei- Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
ner Frist von einem Monat kündigen. cherer unter-schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemä-
3.2.3.2 Vertragsänderung ßem Ermessen zu handeln.
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrer- 3.3.2.2 zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:
höhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden er- Du hast:
höhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Ge-
fahr ausschließen. a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kenntnis er-
langt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als – anzuzeigen;
10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr
aus, so kannst Du Deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen Dein Eigentum
Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
In der Mitteilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht hin- c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden
zuweisen. gekommenen Sachen einzureichen;
3.2.4 Erlöschen unserer Rechte d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Scha-
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach denstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigege-
B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab ben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das
unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fo-
wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö- tos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung
hung bestanden hat. durch uns aufzubewahren;
3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Textform
(z.B. E-Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des
3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sind Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungs-
wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine Pflichten nach pflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache
B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt Du diese Pflichten grob und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi-
fahrlässig, so sind wir berechtigt, Deine Leistung in dem Verhält- gungspflicht zu gestatten;
nis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu bewei- f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaf-
sen. fung Dir zugemutet werden kann.
3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und 3.2.2.3 sind wir Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einer anderen
für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Person als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.2.1
Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen und 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tat-
sein müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vorsätz- sächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
lich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder 3.3.2 vorsätzlich,
bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr-
zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt lässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
war. Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Verschuldens entspricht.
a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ur- 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende
sächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Um- Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann voll-
fang der Leistungspflicht war oder ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-
b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese
für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht Rechtsfolge hingewiesen haben.
erfolgt war oder 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, dass Du
c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrer- die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch,
höhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
erhöhten Beitrag verlangen. für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch
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für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leis- Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versi-
tung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arg- cherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem
listig verletzt hast. Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem jeweiligen Versi-
cherer zugeht.
4 Weitere Regelungen
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
4.2.1 Form, zuständige Stelle
4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehre-
ren Versicherungsverträgen versichert ist. Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versi-
cherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns er-
4.1.2 Anzeigepflicht folgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies
Wenn Du bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
Gefahr versichert hast, bist Du verpflichtet, uns die andere Versi- was anderes bestimmt ist.
cherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der an- Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung o-
dere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben. der an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete
4.1.3 Rechtsfolgen der Verletzung Deiner Anzeigepflicht Stelle oder an unser Kundenportal gerichtet werden. Die gesetzli-
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B-4.1.1 vorsätzlich oder chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
grob fahrlässig, sind wir unter den in B 3.3 beschriebenen Voraus- bleiben bestehen.
setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teil- 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
weise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht mitgeteilt, ge-
Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versi- nügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegenüber abgeben,
cherung erlangt haben. die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns be-
4.1.4 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung kannte Anschrift oder die Einstellung im gemeinsamen Kunden-
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe portal. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs
Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen oder mit der Einstellung im Kundenportal als zugegangen. Dies
zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus ande- gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Deines Namens.
ren Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem 4.2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zah- Hast Du die Versicherung unter der Anschrift Deines Gewerbebe-
len wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversiche- triebs abgeschlossen, findet bei einer Verlegung der gewerbli-
rung vor. chen Niederlassung die Bestimmungen nach B 4.2.2 entspre-
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner ver- chend Anwendung.
pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Du kannst aber im
Ganzen nicht mehr als den Betrag des entstandenen Schadens 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Dir abge-
demselben Versicherer bestehen. gebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
Erlangst Du oder Versicherte aus anderen Versicherungsver- a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
trägen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen
sich der Anspruch aus unserem Vertrag in der Weise, dass die Beendigung;
Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist,
als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags
denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in und während des Versicherungsverhältnisses.
Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent- 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
schädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns aus-
dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädi- gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln.
gung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
4.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
rungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
wäre. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen an-
zunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermittlung oder
c) Hast Du eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlos-
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine
sen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
Beschränkung dieser Vollmacht musst Du nur gegen sich gelten
verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag
lassen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung
nichtig.
kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kanntest.
Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von
4.4 Verjährung
den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis er-
langt haben. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
4.1.5 Beseitigung der Mehrfachversicherung
dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den An-
a) Hast Du den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung spruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners
entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehr- Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der
fachversicherung geschlossen, kannst Du verlangen, dass der Kenntnis gleich.
später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versiche-
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
rungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags
det worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen
auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere
Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder
Versicherung nicht gedeckt ist. Dein Kündigungsrecht nach
Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit.
B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vor-
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Ab-
schluss der mehreren Versicherungsverträge der Versiche- 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Ver- 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
sicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der
Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose alter-
Versicherer geschlossen worden, kannst Du nur die verhältnis-
native Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anliegen an den
mäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Bei-
träge verlangen. Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
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Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versiche- die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti-
rungsombudsmann.de gen.
Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler oder Ver- Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des Ver-
treter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag un- sicherten umfassen, musst Du für Dein Interesse das Verhalten
terbreiten. und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu einem der Versicherte Dein Repräsentant ist.
Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine privaten Ver- 4.9.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der
träge. Der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus, die bis Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine
10.000 € für uns bindend ist. rechtzeitige Benachrichtigung durch Dich nicht möglich oder nicht
In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu zumutbar war.
den Gerichten offen. 4.9.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn
4.5.2 Versicherungsaufsicht der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kannst informiert hat.
Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: 4.10 Aufwendungsersatz
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
Sektor Versicherungsaufsicht 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei Ein-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn tritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwen-
dung und Minderung des Schadens für geboten halten hast oder
E-Mail: poststelle@bafin.de die Du auf unserer Weisung hin veranlasst hast.
Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehen-
Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne den Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. zu mindern, geltend, so leisten wir Aufwendungsersatz nur dann
4.5.3 Gerichtsstand Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen ob-
jektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolg-
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: Wenn Dein
reich waren oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er-
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz ins Aus-
folgten.
land verlegt wurde oder nicht bekannt ist, können wir Dich vor
dem für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen. 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch
den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und
4.6 Anzuwendendes Recht
4.10.1.2 entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Auf-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. wendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
4.7 Embargobestimmung 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je ver-
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die einbarter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- o- auf unsere Weisung entstanden sind.
der Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union o- 4.10.1.5 Wir haben für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1 erforderli-
der der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. chen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuer-
bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im wehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öf-
Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi- fentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
4.8 Überversicherung
4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermitt-
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten lung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens,
Interesses erheblich, so können sowohl wir als auch Du verlangen, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungs-
Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so wer-
summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
den diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich
Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Beitrags der Betrag
verpflichtet ist oder von uns aufgefordert wurde.
maßgebend, den wir berechnet hätten, wenn der Vertrag von
vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können wir
auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend kürzen.
Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen, Dir
dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt 4.11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Kenntnis erlangen. Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den Schaden er-
4.9 Versicherung für fremde Rechnung setzt.
4.9.1 Rechte aus dem Vertrag Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend gemacht
Du hast das Recht den Versicherungsvertrag im eigenen Namen werden.
für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu schließen. Die Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Du
Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Dir als Versi- bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann
cherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese
auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
4.9.2 Zahlung der Entschädigung 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den Nachweis Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-
verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatz-
Deiner Zustimmung verlangen. anspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch den Versiche-
4.9.3 Kenntnis und Verhalten rer soweit erforderlich mitzuwirken.
4.9.3.1 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher Bedeu- Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
tung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz
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von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen
Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung
in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Ver-
hältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
hast Du zu beweisen.
4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
Versicherungsfalles
4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir
von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des
Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in
Deiner Person festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Her-
beiführung des Schadens als bewiesen.
4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berech-
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Wir sind nicht zu Entschädigungsleistungen verpflichtet, wenn
Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe
der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu-
schen versuchst.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräf-
tiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder Betrugsversu-
ches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als
bewiesen.
4.13 Repräsentanten
Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Repräsen-
tanten zurechnen lassen.