Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen und Informationen Hausratversicherung Excellent-Schutz
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Hausratversicherung
Excellent-Schutz
Stand: 03.2026
[Seite 2]
2
Wichtige Mitteilung zu den
Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung wis-
sen müssen, haben wir in diesem Doku- Folgen einer Anzeige-
ment für Sie zusammengefasst. Um pflichtverletzung nach § 19
Ihnen einen schnellen Überblick zu ver-
schaffen und das Auffinden der passen-
Abs. 5 Versicherungsver-
den Regelung zu erleichtern, haben wir tragsgesetz
den Inhalt in diesem Dokument direkt
verlinkt. Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeige-
pflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung.
Informationsblatt Allgemeine Bedingungen
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Ver-
wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. tragsbestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr
Versicherungsschutz geregelt wird. Hier geht es
um die Kerninhalte Ihrer Versicherung:
Allgemeine
• Versicherte Gefahren und Schäden
Vertragsinformationen
• Leistungsausschlüsse
Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer • Entschädigungsleistung
Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
Beantwortet werden unter anderem folgende • Obliegenheiten
Fragen:
• Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? Besondere Bedingungen
• Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? zur Hausratversicherung
• Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Hier finden Sie die einzelnen Leistungserweite-
Daten? rungen der Allgemeinen Bedingungen zu Ihrem
Versicherungsschutz.
Leistungseinschlüsse
Besondere Bedingungen
Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsüber-
sicht zu den Inhalten Ihrer Versicherung. zur Balkonkraftwerkversi-
cherung
Hier finden Sie die Leistungserweiterungen der
Balkonkraftwerkversicherung zu Ihrem Versi-
cherungsschutz.
Satzung
Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
02_2026_V3
[Seite 3]
3
Hausratversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG
Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Excellent
Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte
Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungs-
antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Be-
schädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.
Was ist versichert? Versicherte Kosten
✓ Versichert sind die infolge eines Versi-
Versicherte Sache cherungsfalls notwendigen und tat-
sächlich angefallenen
✓ Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung.
Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt ✓ Schadenabwendungs- und Scha-
zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver- denminderungskosten,
brauch) dienen, wie beispielsweise: ✓ Aufräumungskosten, Bewegungs-
✓ Möbel, Teppiche, Bekleidung, und Schutzkosten,
✓ elektrische und elektronische Haushaltge- ✓ Hotelkosten,
räte (z. B. Waschmaschine, TV, Compu- ✓ Umzugskosten, Transport- und La-
ter), gerkosten,
✓ Antennen und Markisen, die zu Ihrer Woh- ✓ Bewachungskosten,
nung gehören, ✓ Kosten für provisorische Maßnah-
✓ Bargeld und Wertsachen (z. B. Schmuck) men,
in begrenzter Höhe. ✓ Schlossänderungskosten.
Versicherte Gefahren
✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
Überspannungsschäden durch Blitz, Was ist nicht versichert?
✓ Auf- oder Anprall sonstiger Fahrzeuge oder x Nicht versichert sind beispielsweise:
Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung,
✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem x vom Gebäudeeigentümer einge-
brachte Sachen, für die dieser die
Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer
Gefahr trägt,
solchen Tat,
✓ Leitungswasser, x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhä-
nger,
✓ Wasser aus Aquarien, Wasserbetten,
✓ Sturm oder Hagel. x Luft- und Wasserfahrzeuge
✓ Wenn vereinbart, auch Diebstahl von Fahrrä-
dern.
Versicherte Schäden Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Be- ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in de-
schädigung oder Abhandenkommen der ver- nen der Versicherungsschutz einge-
sicherten Sachen infolge eines Versiche- schränkt sein kann. In jedem Fall vom
rungsfalls Versicherungsschutz ausgeschlossen
sind zum Beispiel:
Versicherungssumme und Versicherungswert
✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte ! Krieg,
Betrag, der dem Versicherungswert entspre- ! Kernenergie,
chen soll. Ist das nicht der Fall, können Nach- ! Schwamm,
teile bei der Entschädigungsberechnung ent-
stehen. ! Sturmflut,
! Schäden, die Sie vorsätzlich her-
beigeführt haben.
02_2026_V3
[Seite 4]
4
Wo bin ich versichert?
✓ Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich
der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
- Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müs-
sen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie - unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts
– unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versiche-
rungsbeginns zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt.
Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie
können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz
mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich auto-
matisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des
dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei
endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten
Dauer
02_2026_V3
[Seite 5]
5
Balkonkraftwerkversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG
Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Balkonkraftwerk
Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte
Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungs-
antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Elektronik- und Ertragsausfall-Versicherung für Balkonkraftwerke an. Diese schützt Sie vor
den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung Ihres betriebsfertigen Balkonkraftwerks.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✓ Die Balkonkraftwerkversicherung leistet, x Nicht versichert sind beispielsweise:
wenn Ihr betriebsfertiges Balkonkraftwerk
durch einen unvorhergesehen eintretenden x Verschleißteile
Schaden beschädigt wird oder abhanden-
kommt. x Wechseldatenträger
Der Versicherer leistet Entschädigung für den
entstandenen Nutzungsausfall, wenn die
x Verbrauchsmaterialien
technische Einsatzmöglichkeit des versicher- x Kernenergie
ten Balkonkraftwerks durch einen dem
Grunde nach versichertem Sachschaden un- x Wir leisten für Schäden überdies nur
terbrochen oder beeinträchtigt wird. bis zu den vereinbarten Versiche-
rungssummen. Wenn Sie eine Selbst-
✓ Welche wesentlichen Gefahren und Schä- beteiligung vereinbart haben, ist diese
den sind versichert? bei jedem Versicherungsfall zu berück-
sichtigen.
✓ Diebstahl und Einbruchdiebstahl
✓ Bedienungsfehler, Ungeschicktlichkeit,
Vorsatz Dritter
✓ Konstruktions-, Material- oder Ausfüh- Gibt es Deckungsbeschränkungen?
rungsfehler
✓ Kurzschluss, Überstrom oder Überspan- ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle
nung versichern. Sonst müssten wir einen
✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder erheblich höheren Beitrag verlangen.
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile Deshalb haben wir einige Fälle aus
oder seiner Ladung sowie Schwelen, dem Versicherungsschutz herausge-
Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion nommen, z.B. alle Schäden:
✓ Wasser, Feuchtigkeit ! aus vorsätzlicher Handlung
✓ Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwem- ! Schäden durch Mängel
mung
! Schäden durch betriebsbedingte
Abnutzung
Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! Schäden durch die Dritte als Liefe-
ranten, Werkunternehmer oder für
✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- den ein Dritter aus einem Repara-
summen können Sie Ihrem Antrag oder auch turauftrag einzutreten hat.
Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
02_2026_V3
[Seite 6]
6
Wo bin ich versichert?
✓ Ihr Balkonkraftwerk ist innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes
versichert.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
✓ Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
✓ Teilen Sie uns mit, wenn sich das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit verändert.
✓ Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseiti-
gen.
✓ Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatz-
ansprüche geltend gemacht worden sind.
✓ Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche-
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines
Widerrufrechts. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je
nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie kön-
nen uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine
monatliche Zahlungsweise (Mindestrate 3,00 Euro) ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat
möglich.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz
mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich auto-
matisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des
dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
Monate vorhergeschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei
endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Ver-
trag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
02_2026_V3
[Seite 7]
7
Allgemeine Vertragsinformationen
Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten ........................................................................................7
Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ...................................................................................................7
Wann der Versicherungsschutz beginnt ...................................................................................................7
Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen ..............................................................................7
Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ....................................8
Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...........8
In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ....................................................................................8
Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet .......................................................................................................8
Hinweise zum Datenschutz ......................................................................................................................8
Was Sie über Ihren Versicherer wissen von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, ent-
stehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten
sollten können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Sie erreichen uns wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG Wann der Versicherungsschutz beginnt
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhal-
Telefon: 04488 53737-0 ten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag
E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenom-
Internet: www.ammerlaender-versicherung.de men haben. Es bedeutet nicht, dass Sie ab sofort ver-
sichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt viel-
Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im mehr zu dem im Versicherungsschein bezeichneten
Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg unter Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
der Nummer HRB 201743 eingetragen. Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt ha-
ben, die Beiträge abzubuchen.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von
Schaden- und Unfallversicherungen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und
des Versicherungsschutzes können Sie den Versi-
cherungsbedingungen entnehmen, die dem Vertrag
Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen zugrunde liegen.
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Viertel-
jahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Laufzeit des Vertrages und Kündi-
Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen gungsbedingungen
vereinbart haben. Dies können Sie dem Versiche-
rungsschein und dem Antrag entnehmen. Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen ver-
einbarten Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum
Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein können Sie dem Antrag und dem Versicherungs-
ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann re- schein entnehmen. Eine Kündigung ist für Sie und für
gelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zah- uns erstmals zum Ende dieses Zeitraums möglich,
len müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
müssen Sie – unabhängig von dem Bestehen eines
Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, ha-
des vereinbarten und im Versicherungsschein ange- ben wir zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu
gebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zah- Jahr für den Fall vereinbart, dass der Vertrag nicht
lungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag gekündigt wird. Sie und wir können immer zum
erhalten. Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündi-
gen.
Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem
Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzei- Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie
tige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Beim bitte den Versicherungsbedingungen, die Ihrem Ver-
Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr trag zugrunde liegen.
Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung
02_2026_V3
[Seite 8]
8
Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
bestehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-
sicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde welches Gericht bei Rechtsstreitigkei-
liegen. ten zuständig ist
Es gilt deutsches Recht.
Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kön-
Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt nen Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes
geltend machen oder bei dem Gericht, das für unse-
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden ren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu
dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemög- können wir bei dem Gericht geltend machen, das für
lichkeiten offen. Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Wenn Sie den
Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge-
Unser Beschwerdemanagement werbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns
Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an
zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Be-
Ammerländer Versicherung VVaG triebes befindet.
- Beschwerdemanagement - Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren
Bahnhofstr. 8 Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
26655 Westerstede Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgeset-
E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versiche- zes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
rung.de Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-
Versicherungsombudsmann kannt ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Westerstede.
Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen
erreichen Sie wie folgt:
In welcher Sprache wir mit Ihnen kom-
Versicherungsombudsmann e.V. munizieren
Postfach 080632
10006 Berlin Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds-
mann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- In den Sparten WoMobil-, Fahrrad-Vollkasko-, Unfall-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende , Privathaftpflicht- und Hundehalterhaftpflichtversi-
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an cherung können wir nur Versicherungsschutz gewäh-
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. ren, wenn der Hauptwohnsitz des Versicherungsneh-
mers (VN) in Deutschland ist. In den Sparten Wohn-
Versicherungsaufsicht gebäude (VGV) und Hausrat (VHV) können wir nur
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder Versicherungsschutz gewähren, wenn das zu versi-
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- chernde Gebäude (VGV) oder der gewöhnliche Ver-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns sicherungsort (VHV) sich in Deutschland befinden.
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kon- Hinweise zum Datenschutz
taktdaten sind:
Vorbemerkung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur
(BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
Graurheindorfer Straße 108 (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält-
53117 Bonn nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln;
E-Mail: poststelle@bafin.de auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Ver-
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- sichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Hand-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- lungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die
scheiden kann. Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu
Ihrer Person wird durch die Europäische Daten-
Rechtsweg schutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- ist die Datenverarbeitung und Nutzung zulässig,
weg zu beschreiten. wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift
sie erlaubt.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes fin-
den sich in der Europäischen Datenschutzgrundver-
ordnung (EU DSGVO) und dem Telemediengesetz
(TMG).
02_2026_V3
[Seite 9]
9
Verantwortlicher ist die Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese
Ammerländer Versicherung VVaG Rückversicherer benötigen ebenfalls entspre-
Bahnhofstraße 8 chende versicherungstechnische Angaben von
26655 Westerstede uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
Telefon: 04488 53737-0 Versicherungsschutzes und des Risikos und Risi-
E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de kozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Perso-
nalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko-
Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vor- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
stand Axel Eilers, Christian Buschkotte und Christine auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Ver-
Lühr-Boekhoff. fügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich
die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per
denen sie ebenfalls entsprechende Daten über-
Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zu-
geben.
satz – Datenschutzbeauftragter –, per E-Mail unter
datenschutz@ammerlaender-versicherung.de sowie 3. Datenübermittlung an andere Versicherer
telefonisch unter 04488 53737-0. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der
Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsän-
Einwilligungserklärung
derung und im Schadenfall dem Versicherer alle
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen-
für die Einschätzung des Wagnisses und die
den Interessenabwägung und im Hinblick auf eine si-
Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzu-
chere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist
geben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten
in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungser-
und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
klärung nach der DSGVO aufgenommen worden.
gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
Diese gilt über die Beendigung des Versicherungs-
bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um
vertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Le-
Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventu-
bens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung
elle Widersprüche in den Angaben des Versicher-
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wi-
ten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststel-
derruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antrag-
lungen zum entstandenen Schaden zu schließen,
stellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.
kann es erforderlich sein, andere Versicherer um
U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf
Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte
oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungs-
auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in
erklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung
bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, ge-
in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
setzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
lungsabkommen) eines Austausches von perso-
Schweigepflichtentbindungserklärung nenbezogenen Daten unter den Versicherern.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die Dabei werden Daten des Betroffenen weitergege-
wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterlie- ben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen,
gen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen Art des Versicherungsschutzes und des Risikos
(Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe
Kranken- und Unfallversicherung (Personenversi- und Schadentag. Bei Versicherungsverträgen,
cherung) ist daher im Antrag auch eine Schweige- die einen Schutzbrief oder eine Ausfalldeckung
pflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden enthalten, werden Ihre personenbezogenen Da-
wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die ten an den Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen. Versicherer weitergegeben, damit Sie im Scha-
densfall die Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Leistungen unmittelbar beim jeweiligen Versiche-
Wir speichern Daten, die für den Versicherungs- rer beantragen und abrufen können.
vertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre
Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer- 4. Datenübermittlung an Versicherungsvermitt-
den zum Vertrag versicherungstechnische Daten ler
wie Kundennummer (Partnernummer), Versiche- Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit
rungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, durch einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer
Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die An- Einwilligung auch berät. Vermittler in diesem Sinn
gaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines sind Versicherungsmakler. Der Makler führt eine
Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Ver- nach den im Versicherungsgewerbe üblichen
tragsdaten). Bei einem Versicherungsfall spei- Grundsätzen ordnungsgemäße Betreuung des
chern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. Versicherungsnehmers und Verwaltung des Ver-
auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt sicherungsvertrages durch. Um seine Aufgaben
ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Fest- ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der
stellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz- Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die
Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversi- Betreuung und Beratung notwendigen Angaben
cherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsda- aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsda-
ten). ten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art
des Versicherungsschutzes und des Risikos,
2. Datenübermittlung an Rückversicherer Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versi-
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird cherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck
ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von von Vertragsanpassungen in der Personenversi-
ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb ge- cherung können an den zuständigen Vermittler
ben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.
02_2026_V3
[Seite 10]
10
Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich ver-
pflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und
seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.
B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu be-
achten.
Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre
Rechte
Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben
dem eingangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht
auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzun-
gen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Lö-
schung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. We-
gen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterun-
gen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Da-
tenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Be-
richtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim
Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren
Versicherer.
Einwilligungsklausel nach der Europäischen Da-
tenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
• die Ammerländer Versicherung die von mir in die-
sem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch
Gesundheitsdaten – erhebt, speichert und nutzt,
soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begrün-
dung, Durchführung oder Beendigung dieses Ver-
sicherungsvertrages erforderlich ist.
• meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit er-
forderlich – an Rückversicherungen übermittelt und
dort zu den genannten Zwecken verwendet wer-
den. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die
Ammerländer Versicherung tätigen Personen im
Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren
nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
Schweigepflicht.
• die Ammerländer Versicherung meine Daten –
auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach §
203 StGB geschützten Daten in den oben genann-
ten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich
zuständigen selbstständigen Versicherungsver-
mittler übermittelt und diese dort erhoben, gespei-
chert und zu Beratungszwecken genutzt werden
dürfen.
• die Ammerländer Versicherung meine Daten –
auch Gesundheitsdaten – an die in der im Internet
veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt
und dass die Gesundheitsdaten dort für die ange-
führten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, ver-
arbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer
Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich,
entbinde ich die Mitarbeiter der Ammerländer Ver-
sicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer
nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
Schweigepflicht.
Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer
(betroffene Person) über die Art, den Umfang und
Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbe-
zogener Daten durch uns, die Ammerländer Versi-
cherung VVaG (Verantwortliche), auf. Die Daten-
schutzerklärung finden Sie unter https://www.ammer-
laender-versicherung.de/datenschutz.aspx
02_2026_V3
[Seite 11]
11
Leistungseinschlüsse in der
Hausratversicherung Excellent-Schutz
Versicherte Gefahren und Schäden
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Feuer, Explosion
Nutzwärmeschäden
Blitzschäden einschl. Überspannung
Schäden durch Spannungsschwankungen
Schäden an Kühl- und Gefriergut durch eine unvorhersehbare
Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)
Kühl- und Gefriergut infolge technischen Geräteversagens
Explosion
Implosion
Seng- und Schmorschäden
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Überschalldruckwellen
Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen
Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Schäden durch Blindgänger
Leitungswasser
Wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,
Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
Aquarien und Wasserbetten
Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen
Sturm, Hagel und Starkregen
Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der versicherten Wohnung
(inkl. Balkon und Terrasse)
Sturmschäden ohne Mindestwindstärke innerhalb des Gebäudes
Hagelschäden
Eindringen von Niederschlägen (SB 250,- EURO) bis 3 % der VS
Mitversicherung von Rückstauschäden (Voraussetzung
Rückstausicherung) SB 250,- EURO, bis 5 % der VS
Überschwemmung durch Starkregen (Elementarversicherung)
Diebstahl, Raub, Vandalismus
Diebstahl aus Kfz (weltweit)
Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und -geräten
Diebstahl von Grills
Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftsräumen
Diebstahl von fest verankerten Skulpturen bis 3 % der VS
Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten bis 1 % der VS
Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
02_2026_V3
[Seite 12]
12
Versicherte Gefahren und Schäden
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Seniorenschutz:
Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie
Taschendiebstahl (SB 250,- EURO) bis 1 % der VS max. 1.500,- EURO
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt (SB 100,- EURO) bis 3 % der VS
Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten bis 150,- EURO
Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt
(Bargeld max. 500,-
oder während einer Kurzzeitpflege
EURO)
Diebstahl am Arbeitsplatz
Diebstahl durch Hausangestellte bis 300,- EURO
Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
(Wertsachen, Bargeld, Handy etc. bis 1.000,- EURO)
Telefonmissbrauch von Festnetzgeräten nach Einbruch durch unbekannte Täter
Vandalismusschäden nach Einbruch
Vandalismusschäden nach Einschleichen
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch bis 5.000,- EURO
räuberische Erpressung (Herausgabe versicherter Sachen an einem anderen Ort)
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes bis 10.000,- EURO
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat bis 3.000,- EURO
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Böswillige Beschädigung durch Graffiti bis 1 % der VS
Transportmittelunfall
100 % bereits
Fahrraddiebstahl
mitversichert
Rund-um-die-Uhr-Schutz für Fahrraddiebstahl
Keine Einstellpflicht für Fahrräder
Beschädigung an Fahrrädern, die als Reisegepäck aufgegeben wurden
Cyber-Schutz
Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz) SB 50,- EURO bis 3.500,- EURO
Vermögensschäden durch Phishing (Cyber-Schutz) bis 3.500,- EURO
Vermögensschäden durch Pharming (Cyber-Schutz) bis 3.500,- EURO
Vermögensschäden durch Skimming (Cyber-Schutz) bis 3.500,- EURO
Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz) bis 3.500,- EURO
Versicherungsort, Außenversicherung
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Hausrat in Wohngemeinschaften
Hausrat in Einliegerwohnungen
Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner
Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück
Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks (keine Wertsachen)
Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung bis zu 12 Monaten
bis 100 % der VS
02_2026_V3
[Seite 13]
13
Versicherungsort, Außenversicherung
= versichert -- = nicht versichert Excellent
vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung bis zu 12 Monaten
bis 20 % der VS,
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) in Deutschland
max. 20.000,- EURO,
Wertsachen: max.
2.500,- EURO
Versicherungsschutz bei Umzug in beiden Wohnungen bis 90 Tage
Verzicht auf Anzeige von Gerüsten am Gebäude
Außenversicherung für Sportgeräte bis 10.000,- EURO
Eingelagerter Hausrat für max. 12 Monate
Versicherte Kosten
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
Transport- und Lagerkosten bis 12 Monate
Schadenabwendungs-, Minderungskosten
Bewachungskosten
Schlossänderungen
Schlossänderungen für Wertbehältnisse
Schlüsseldienst bis 300,- EURO
Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach Einbruchdiebstahl
Schäden durch Rauchmelder-Fehlalarm bis 1.000,- EURO
Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen
nach Leitungswasserschaden
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
Kostenpauschale ab 1.000,- EURO
50,- EURO
Hotelkosten
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
Schäden an behindertengerechten Einbauten
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere bis 10.000,- EURO
Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
Reiserücktrittskosten nach einem Schaden bis 3.500,- EURO
Umzugskosten nach einem Schaden
Sachverständigenkosten
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Kosten eines Haustieres für Unterbringung und Tierarzt nach einem Versicherungsfall
Kinderbetreuung im Notfall (nach versichertem Schaden) ab 1.500,- EURO
350,- EURO
Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand bis 500,- EURO
Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern bis 300,- EURO
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
02_2026_V3
[Seite 14]
14
Versicherte Sachen
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Kfz-Zubehör (bei Einbruchdiebstahl und Brand) bis 10.000,- EURO
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen
Handelswaren und Musterkollektionen bis 20.000,- EURO
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher
Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter, Go-Karts, Spielfahrzeuge
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte
Flugdrachen, Fall- und Gleitschirme
Hausrat einer Pflegekraft und Au Pair
technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen
Smart-Home bis 3.500,- EURO
Haustiere
Wertsachen
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Wertsachen bis 100 % der VS
Schmucksachen, Uhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen
sowie alle Sachen aus Gold und Platin, die sich außerhalb eines anerkannten bis 50.000,- EURO
und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, die sich außerhalb eines anerkannten
bis 25.000,- EURO
und verschlossenen Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befinden
Bargeld, das sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen
bis 3.500,- EURO
Wertschutzschrankes (s. VHB § 13 Nr. 1 b) befindet
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer bis 100 % der VS
Besonderheiten
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Nachhaltigkeit bis 25 %
max. 3.500,- EURO
Mitversicherung von Wallboxen bis 3.500,- EURO
Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leistungs-Garantie)
Besitzstandsgarantie
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Einhaltung des Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Leistungsgarantie bei unklarer Zuständigkeit bei Versichererwechsel
künftige Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel)
unbenannte Gefahren – Allgefahrendeckung
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (siehe Besondere Bedingungen)
Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
Sicherheitsvorschriften (siehe Besondere Bedingungen)
02_2026_V3
[Seite 15]
15
Besonderheiten
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Vorsorgeversicherung
erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung bis 30 % der VS
bis 50 % der VS,
Vorsorgeversicherung für Kinder
max. 12 Monate
Erweiterter Unterversicherungsverzicht
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden
12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn vereinbart)
bei Umzug in größere Wohnung
Sonstiges
= versichert -- = nicht versichert Excellent
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim
Verzicht auf die Kündigungsfrist zum Ablauf
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Bausteine
Excellent
Balkonkraftwerk inklusive
Glas optional
Elementar optional
Fahrrad-Vollkasko optional
WoMobil optional
Reisegepäck optional
02_2026_V3
[Seite 16]
16
Leistungseinschlüsse in der
Balkonkraftwerkversicherung
= versichert
Versicherungssumme
Versicherungssumme für Balkonkraftwerke max. 3.000 €
Nutzungsausfall (max. 12 Monate)
Versicherte Sachen
Solar- bzw. Photovoltaikmodule
Modultragekonstruktion
Montagesets, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
Wechselrichter
Laderegler, Trafos und Akkumulatoren (wieder aufladbare Batterien)
Einspeise- und Erzeugungszähler
Gleich- und Wechselstromverkabelungen
Versicherte Gefahren und Schäden
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile
oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
Diebstahl, Einbruchdiebstahl
Raub, Plünderung
Vandalismus nach einem Einbruch
Wasser, Feuchtigkeit
Sturm, Hagel, Frost, Eisgang oder Überschwemmung
Tierbiss
Innere Unruhen
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Versicherte Kosten
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
Bewegungs- und Schutzkosten
Luftfrachtkosten
Feuerlöschkosten
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
02_2026_V3
[Seite 17]
17
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
Versicherungsvertragsgesetz
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir
den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausge-
prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegen- schlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
den Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor- der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu an-
ten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen deren Bedingungen, geschlossen hätten.
Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten
Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, 3. Vertragsänderung
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben ma- Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
chen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verlet- den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
zung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
Information entnehmen. gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden
bestehen? die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbe-
standteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos ver-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich- letzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der
tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsge- Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag
mäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kön-
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch nen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu-
insoweit zur Anzeige verpflichtet. gang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in
Welche Folgen können eintreten, wenn unserer Mitteilung hinweisen.
eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt 4. Ausübung unserer Rechte
wird? Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus-
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzu-
Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rück- geben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be-
trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der gründung können wir nachträglich weitere Umstände
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rück- verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum
tritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-
bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann-
Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig an- ten.
gegebene Umstand
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- 5. Stellvertretung durch eine andere Person
sicherungsfalles Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der
Leistungspflicht Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt je- rückwirkenden Vertragsänderung und der Aus-
doch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt ha- schlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die
ben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Bei- Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre
trags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
spricht. sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen
2. Kündigung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie
die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach
02_2026_V3
[Seite 18]
18
Allgemeine Hausrat-
Versicherungsbedingungen VHB 2022
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt A § 26 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
§ 27 Gefahrerhöhung
§1 Versicherte Gefahren und Schäden
§ 28 Überversicherung
(Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
§ 29 Mehrere Versicherer
§2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
§ 30 Versicherung für fremde Rechnung
Luftfahrzeuge
§ 31 Aufwendungsersatz
§3 Einbruchdiebstahl
§ 32 Übergang von Ersatzansprüchen
§4 Leitungswasser
§ 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall
§5 Sturm, Hagel
§ 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
§6 Versicherte und nicht versicherte Sachen,
§ 35 Anzeigen, Willenserklärungen,
Versicherungsort
Anschriftenänderungen
§7 Außenversicherung
§ 36 Agentenvollmacht
§8 Versicherte Kosten
§ 37 Repräsentanten
§9 Versicherungswert, Versicherungssumme
§ 38 Verjährung
§ 10 Anpassung der Prämie
§ 39 Gerichtsstand
§ 11 Wohnungswechsel
§ 40 Anzuwendendes Recht
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
§ 41 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
§ 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
uns einmal nicht zufrieden sind?
Wertschutzschränke
§ 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
§ 15 Sachverständigenverfahren
§ 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit
des Versicherungsnehmers vor und nach dem
Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift
§ 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände
§ 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen
Abschnitt B
§ 19 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder
seines Vertreters
§ 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der
Erst- oder Einmalprämie
§ 21 Dauer und Ende des Vertrages
§ 22 Folgeprämie
§ 23 Lastschriftverfahren
§ 24 Ratenzahlung
§ 25 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
02_2026_V3
[Seite 19]
19
Abschnitt A Grundstück, auf dem der Versicherungsort
liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art
entstanden sind. Spuren eines direkten Blitz-
schlags an anderen Sachen als an elektri-
§1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versi-
schen Einrichtungen und Geräten oder an An-
cherungsfall), generelle Ausschlüsse
tennen stehen Schäden anderer Art gleich.
1. Versicherungsfall 4.1. Explosion
Der Versicherer leistet Entschädigung für ver- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbe-
sicherte Sachen, die durch streben von Gasen oder Dämpfen beruhende,
a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu- Eine Explosion eines Behälters (Kessel,
ges, seiner Teile oder seiner Ladung; Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine
b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei- Wandung in einem solchen Umfang zerrissen
nem Einbruch sowie Raub oder den Ver- wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des
such einer solchen Tat; Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
c) Leitungswasser; des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines
d) Sturm, Hagel Behälters eine Explosion durch chemische
zerstört oder beschädigt werden oder infolge- Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerrei-
dessen abhandenkommen. ßen seiner Wandung nicht erforderlich.
2. Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und 4.2. Implosion
Kernenergie Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehba-
a) Ausschluss Krieg rer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch
Die Versicherung erstreckt sich ohne äußeren Überdruck infolge eines inneren Un-
Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht terdruckes.
auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re- 5. Nicht versicherte Schäden
bellion oder Aufstand. Nicht versichert sind
b) Ausschluss Innere Unruhen a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Schäden durch Erdbeben;
Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht b) Sengschäden;
auf Schäden durch innere Unruhen. c) Schäden, die an Verbrennungskraftma-
c) Ausschluss Kernenergie schinen durch die im Verbrennungsraum
Die Versicherung erstreckt sich ohne auftretenden Explosionen, sowie Schä-
Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht den, die an Schaltorganen von elektri-
auf Schäden durch Kernenergie, nukleare schen Schaltern durch den in ihnen auftre-
Strahlung oder radioaktive Substanzen. tenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 5 b) und 5 c)
§2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, gelten nicht, soweit diese Schäden Folge
Luftfahrzeuge eines versicherten Sachschadens gemäß
Nr. 1 sind.
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für ver- §3 Einbruchdiebstahl
sicherte Sachen, die durch
a) Brand; 1. Versicherte Gefahren und Schäden
b) Blitzschlag; Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-
c) Explosion, Implosion; sicherte Sachen, die durch
d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu- a) Einbruchdiebstahl;
ges, seiner Teile oder seiner Ladung zer- b) Vandalismus nach einem Einbruch;
stört oder beschädigt werden oder abhan- c) Raub
denkommen. oder durch den Versuch einer solchen Tat ab-
handenkommen, zerstört oder beschädigt
2. Brand werden.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestim-
mungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn 2. Einbruchdiebstahl
verlassen hat und das sich aus eigener Kraft Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
auszubreiten vermag. a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht,
einsteigt oder mittels eines Schlüssels,
3. Blitzschlag dessen Anfertigung für das Schloss nicht
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang ei- von einer dazu berechtigten Person ver-
nes Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, anlasst oder gebilligt worden ist (falscher
Überstrom- oder Kurzschlussschäden an Schlüssel) oder mittels anderer Werk-
elektrischen Einrichtungen und Geräten sind zeuge eindringt; der Gebrauch eines fal-
nur versichert, wenn an Sachen auf dem schen Schlüssels ist nicht schon dann
02_2026_V3
[Seite 20]
20
bewiesen, wenn feststeht, dass versi- infolge einer nicht verschuldeten sonsti-
cherte Sachen abhandengekommen sind; gen Ursache wie beispielsweise Ohn-
b) in einem Raum eines Gebäudes ein Be- macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
hältnis aufbricht oder falsche Schlüssel dadurch seine Widerstandskraft ausge-
(siehe a) oder andere Werkzeuge benutzt, schaltet ist;
um es zu öffnen; der Gebrauch eines fal- b) Dem Versicherungsnehmer stehen Perso-
schen Schlüssels ist nicht schon dann be- nen gleich, die mit seiner Zustimmung in
wiesen, wenn feststeht, dass versicherte der Wohnung anwesend sind;
Sachen abhandengekommen sind; c) Nicht versichert sind Sachen, die an den
c) aus einem verschlossenen Raum eines Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst
Gebäudes Sachen entwendet, nachdem auf Verlangen des Täters herangeschafft
er sich in das Gebäude eingeschlichen werden, es sei denn, das Heranschaffen
oder dort verborgen gehalten hatte; erfolgt nur innerhalb des Versicherungsor-
d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem tes, an dem die Tathandlungen nach a)
Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird verübt wurden.
und eines der Mittel gemäß Nr. 4a, aa)
oder 4a bb) anwendet, um sich den Besitz 5. Nicht versicherte Schäden
des gestohlenen Gutes zu erhalten; Die Versicherung erstreckt sich ohne Rück-
e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb sicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
oder außerhalb des Versicherungsortes Schäden, die verursacht werden durch wei-
durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub tere Elementargefahren (Überschwemmung,
gemäß Nr. 4 an sich gebracht hatte, in ei- Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck,
nen Raum eines Gebäudes eindringt oder Lawinen, Vulkanausbruch).
dort ein Behältnis öffnet;
f) in einen Raum eines Gebäudes mittels §4 Leitungswasser
richtigem Schlüssel eindringt, den er – in-
nerhalb oder außerhalb des Versiche- 1. Bruchschäden
rungsortes – durch Diebstahl an sich ge- Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a)
bracht hatte, vorausgesetzt, dass weder und b) zum versicherten Hausrat gehören
der Versicherungsnehmer noch der Ge- (siehe Abschnitt „A“ § 6), leistet der Versiche-
wahrsamsinhaber den Diebstahl des rer Entschädigung für innerhalb von Gebäu-
Schlüssels durch fahr-lässiges Verhalten den eintretende
ermöglicht hatte. a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden
an Rohren
3. Vandalismus nach einem Einbruch aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitun-
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, gen) oder den damit verbundenen Schläu-
wenn der Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder chen;
2f bezeichneten Arten in den Versicherungs- bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung so-
ort eindringt und versicherte Sachen vorsätz- wie Klima-, Wärmepumpen- oder Solar-
lich zerstört oder beschädigt. heizungsanlagen;
cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanla-
4. Raub
gen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil
a) Raub liegt vor, wenn
von Heizkesseln, Boilern oder vergleich-
aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt
baren Anlagen sind.
angewendet wird, um dessen Widerstand
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfol-
gegen die Wegnahme versicherter Sa-
gend genannten Installationen:
chen auszuschalten. Gewalt liegt nicht
aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spül-
vor, wenn versicherte Sachen ohne Über-
klosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und
windung eines bewussten Widerstandes
Absperrhähne, Ventile, Geruchsver-
entwendet werden (einfacher Diebstahl/
schlüsse, Wassermesser) sowie deren
Trickdiebstahl);
Anschlussschläuche;
bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sa-
bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder ver-
chen herausgibt oder sich wegnehmen
gleichbare Teile von Warmwasserhei-
lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
zungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärme-
Leib oder Leben angedroht wird, die inner-
pumpen- oder Solarheizungsanlagen.
halb des Versicherungsortes – bei mehre-
Als innerhalb des Gebäudes gilt der ge-
ren Versicherungsorten innerhalb desjeni-
samte Baukörper, einschließlich der Bo-
gen Versicherungsortes, an dem auch die
denplatte.
Drohung ausgesprochen wird – verübt
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem
werden soll;
Dach gelten als Rohre innerhalb des Ge-
cc) dem Versicherungsnehmer versicherte
bäudes.
Sachen weggenommen werden, weil sein
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist,
körperlicher Zustand unmittelbar vor der
sind Rohre und Installationen unterhalb
Wegnahme infolge eines Unfalls oder
02_2026_V3
[Seite 21]
21
der Bodenplatte (tragend oder nichttra- a) durch die unmittelbare Einwirkung des
gend) nicht versichert. Sturmes oder Hagels auf versicherte Sa-
chen oder auf Gebäude, in denen sich ver-
2. Nässeschäden sicherte Sachen befinden;
Der Versicherer leistet Entschädigung für ver- b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Ge-
sicherte Sachen, die durch bestimmungswid- bäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
rig austretendes Leitungswasser zerstört oder stände auf versicherte Sachen oder auf
beschädigt werden oder abhandenkommen. Gebäude, in denen sich versicherte Sa-
Das Leitungswasser muss aus Rohren der chen befinden, wirft;
Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) c) als Folge eines Schadens nach a) oder b)
oder damit verbundenen Schläuchen, den mit an versicherten Sachen;
diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen d) durch die unmittelbare Einwirkung des
Einrichtungen oder deren wasserführenden Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die
Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- mit dem versicherten Gebäude oder Ge-
oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepum- bäuden, in denen sich versicherte Sachen
pen- oder Solarheizungsanlagen, aus Was- befinden, baulich verbunden sind;
serlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Ge-
Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. bäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, stände auf Gebäude wirft, die mit dem ver-
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sicherten Gebäude oder Gebäuden, in de-
sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser nen sich versicherte Sachen befinden,
gleich. baulich verbunden sind.
3. Nicht versicherte Schäden 2. Sturm
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung
mitwirkende Ursachen Schäden durch von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort
aa) Plansch- oder Reinigungswasser; (Windgeschwindigkeit mindestens 63
bb) Schwamm; km/Stunde). Ist die Windstärke für den Scha-
cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes denort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8
Gewässer, Überschwemmung oder Witte- unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer
rungsniederschläge oder einen durch nachweist, dass
diese Ursachen hervorgerufenen Rück- a) die Luftbewegung in der Umgebung des
stau; Versicherungsgrundstücks Schäden an
dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vul- Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder
kanausbruch; an ebenso widerstandsfähigen anderen
ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, Sachen angerichtet hat, oder dass
dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erd- b) der Schaden wegen des einwandfreien
senkung oder den Erdrutsch verursacht Zustandes des versicherten Gebäudes
hat; oder des Gebäudes, in dem sich die versi-
ff) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der cherten Sachen befunden haben, oder mit
Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, diesem Gebäude baulich verbundenen
durch Druckproben oder durch Umbauten Gebäuden nur durch Sturm entstanden
oder Reparaturarbeiten an dem versicher- sein kann.
ten Gebäude oder an der Sprinkler- oder
Berieselungsanlage; 3. Hagel
gg) Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in
oder sonstigen mobilen Behältnissen; Form von Eiskörnern.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädi-
gung für Schäden 4. Nicht versicherte Schäden
aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
nicht bezugsfertig sind und an den in die- mitwirkende Ursachen Schäden durch
sen Gebäuden oder Gebäudeteilen be- aa) Sturmflut;
findlichen Sachen; bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
bb) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge oder Schmutz durch nicht ordnungsge-
dadurch entstehen, dass Wasser aus dem mäß geschlossene Fenster, Außentüren
Aquarium ausgetreten ist. oder andere Öffnungen, es sei denn, dass
diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel
§5 Sturm, Hagel entstanden sind und einen Gebäudescha-
den darstellen;
cc) weitere Elementargefahren (Über-
1. Versicherte Gefahren und Schäden
schwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erd-
Der Versicherer leistet Entschädigung für ver-
rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-
sicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt
ausbruch).
werden oder abhandenkommen
b) Nicht versichert sind Schäden an
02_2026_V3
[Seite 22]
22
aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die bzw. Untermietern des Versicherungsneh-
nicht bezugsfertig sind und an den in die- mers handelt (siehe Nr. 4 e);
sen Gebäuden befindlichen Sachen; ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Ra-
bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäu- senmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge,
den befinden. Nach Nr. 1 versichert sind soweit diese nicht versicherungspflichtig
jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf sind;
dem sich die versicherte Wohnung befin- ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
det, Antennenanlagen und Markisen, einschließlich ihrer Motoren sowie Surfge-
wenn sie ausschließlich vom Versiche- räte;
rungsnehmer genutzt werden. gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motori-
sierte Flugdrachen;
§6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen-
Versicherungsort stände, die ausschließlich dem Beruf oder
dem Gewerbe des Versicherungsneh-
1. Beschreibung des Versicherungsumfangs mers oder einer mit ihm in häuslicher Ge-
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im meinschaft lebenden Person dienen; Han-
Versicherungsschein bezeichneten Wohnung delswaren und Musterkollektionen sind
(Versicherungsort). hiervon ausgeschlossen;
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig art-
unmittelbar bevorstehenden Versicherungs- gerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und
falles aus dem Versicherungsort entfernt und b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen,
in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang Vögel).
mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt
3. Versicherungsort
wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Versicherungsort ist die im Versicherungs-
Hausrat außerhalb der im Versicherungs-
schein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung
schein bezeichneten Wohnung ist nur im Rah-
gehören
men der Außenversicherung (siehe Abschnitt
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken
„A“ § 7) oder soweit dies gesondert im Versi-
dienen und eine selbständige Lebensfüh-
cherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
rung ermöglichen. Dies sind die aus-
2. Definitionen schließlich vom Versicherungsnehmer
a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-
dem Haushalt des Versicherungsnehmers schaft lebenden Person privat genutzten
zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver- Flächen eines Gebäudes. Räume, die
brauch) dienen. ausschließlich beruflich oder gewerblich
b) Wertsachen und Bargeld gehören eben- genutzt werden, gehören nicht zur Woh-
falls zum Hausrat. Hierfür gelten beson- nung, es sei denn, sie sind ausschließlich
dere Voraussetzungen und Entschädi- über die Wohnung zu betreten (sog. Ar-
gungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13). beitszimmer in der Wohnung);
c) Ferner gehören zum Hausrat: b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmit-
aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen telbar anschließende Terrassen sowie
(z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), ausschließlich vom Versicherungsnehmer
die der Versicherungsnehmer als Mieter oder einer mit ihm in häuslicher Gemein-
oder Wohnungseigentümer auf seine Kos- schaft lebenden Person zu privaten Zwe-
ten beschafft oder übernommen hat und cken genutzte Räume in Nebengebäuden
daher hierfür die Gefahr trägt. – einschließlich Garagen – des Grund-
Eine anderweitige Vereinbarung über die stücks, auf dem sich die versicherte Woh-
Gefahrtragung ist vom Versicherungsneh- nung befindet;
mer nachzuweisen; c) gemeinschaftlich genutzte, verschließ-
bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die se- bare Räume, in denen Hausrat bestim-
rienmäßig produziert und nicht individuell mungsgemäß vorgehalten wird (z. B. aus-
für das Gebäude gefertigt, sondern ledig- gewiesene Stellflächen in Fluren, Fahr-
lich mit einem geringen Einbauaufwand an radkeller, Waschkeller), des Grundstücks,
die Gebäudeverhältnisse angepasst wor- auf dem sich die versicherte Wohnung be-
den sind; findet;
cc) privat genutzte Antennenanlagen und d) Darüber hinaus werden auch privat ge-
Markisen, die ausschließlich der versi- nutzte Garagen der Wohnung zugerech-
cherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen net, soweit sich diese zumindest in der
und sich auf dem Grundstück befinden, Nähe des Versicherungsortes befinden.
auf dem die versicherte Wohnung liegt; Die Entschädigungsgrenze ist höchstens
dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
befindliches fremdes Eigentum, soweit es
4. Nicht versicherte Sachen
sich nicht um das Eigentum von Mietern
Nicht zum Hausrat gehören
02_2026_V3
[Seite 23]
23
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie 4. Raub
sind in Nr. 2 c) aa) genannt; Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte in den Fällen, in denen der Versicherungs-
Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern nehmer versicherte Sachen herausgibt oder
die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit
eingebrachten oder in dessen Eigentum Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird,
übergegangenen Sachen durch den Mie- die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies
ter ersetzt werden – auch höher- oder ge- gilt auch, wenn der Raub an Personen began-
ringerwertigere, sind diese Sachen im gen wird, die mit dem Versicherungsnehmer
Rahmen dieses Vertrages nicht versi- in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Au-
chert. Das gleiche gilt für vom Wohnungs- ßenversicherungsschutz erstreckt sich ohne
eigentümer ersetzte Sachen; Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, un- Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an
abhängig von deren Versicherungspflicht, den Ort der Wegnahme oder Herausgabe ge-
sowie Teile und Zubehör von Kraftfahr- bracht werden.
zeugen und Anhängern, soweit nicht unter
Nr. 2 c) genannt; 5. Sturm und Hagel
d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig Für Sturm- und Hagelschäden besteht Au-
von deren Versicherungspflicht, ein- ßenversicherungsschutz nur innerhalb von
schließlich nicht eingebauter Teile, soweit Gebäuden.
nicht unter Nr. 2 c) genannt;
6. Entschädigungsgrenzen
e) Hausrat von Mietern und Untermietern in
a) Die Entschädigung im Rahmen der Au-
der Wohnung des Versicherungsneh-
ßenversicherung ist insgesamt auf 10 Pro-
mers, es sei denn, dieser wurde ihnen
zent der Versicherungssumme, höchstens
vom Versicherungsnehmer überlassen;
auf 10.000,- EURO begrenzt.
f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zu-
gesonderten Versicherungsvertrag versi-
sätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe
chert sind (z. B. für Schmucksachen und
Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2).
Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstru-
mente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
§8 Versicherte Kosten
g) elektronisch gespeicherte Daten und Pro-
gramme.
Versichert sind die infolge des Versicherungs-
falles notwendigen
§7 Außenversicherung
a) Aufräumungskosten
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenver- für das Aufräumen versicherter Sachen
sicherung sowie für das Wegräumen und den Ab-
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versi- transport von zerstörten und beschädigten
cherungsnehmers oder einer mit ihm in häus- versicherten Sachen zum nächsten Abla-
licher Gemeinschaft lebenden Person sind gerungsplatz und für das Ablagern und
oder die deren Gebrauch dienen, sind welt- Vernichten.
weit auch versichert, solange sie sich vo-
rübergehend außerhalb des Versicherungsor- b) Bewegungs- und Schutzkosten
tes befinden. die dadurch entstehen, dass zum Zweck
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten der Wiederherstellung oder Wiederbe-
nicht als vorübergehend. schaffung versicherter Sachen andere Sa-
chen bewegt, verändert oder geschützt
2. Unselbständiger Hausstand während werden müssen.
Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine c) Hotelkosten
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende für Hotel- oder ähnliche Unterbringung
Person zur Ausbildung oder um den Wehr- ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Tele-
oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der fon), wenn die ansonsten ständig be-
Wohnung auf, so gilt dies so lange als vo- wohnte Wohnung unbewohnbar wurde
rübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eige- und dem Versicherungsnehmer auch die
ner Hausstand begründet wird. Beschränkung auf einen bewohnbaren
Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden
3. Einbruchdiebstahl bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müs- Wohnung wieder bewohnbar ist, längs-
sen die in Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 genannten tens für die Dauer von 100 Tagen. Die
Voraussetzungen erfüllt sein. Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille
der Versicherungssumme begrenzt, so-
weit nicht etwas anderes vereinbart ist.
02_2026_V3
[Seite 24]
24
d) Transport- und Lagerkosten c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem ver-
für Transport und Lagerung des versicher- sicherten Haushalt nicht mehr zu verwen-
ten Hausrats, wenn die Wohnung unbe- den, so ist der Versicherungswert der für
nutzbar wurde und dem Versicherungs- den Versicherungsnehmer erzielbare Ver-
nehmer auch die Lagerung in einem be- kaufspreis (gemeiner Wert).
nutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kos- d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen
ten für die Lagerung werden bis zu dem auf bestimmte Beträge begrenzt (Ent-
Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung schädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ §
wieder benutzbar oder eine Lagerung in 13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des
einem benutzbaren Teil der Wohnung wie- Versicherungswertes höchstens diese Be-
der zumutbar ist, längstens für die Dauer träge berücksichtigt.
von 100 Tagen.
2. Versicherungssumme
e) Schlossänderungskosten a) Die Versicherungssumme errechnet sich
für Schlossänderungen der Wohnung, aus dem bei Vertragsabschluss vereinbar-
wenn Schlüssel für Türen der Wohnung ten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche
oder für dort befindliche Wertschutz- multipliziert mit der im Versicherungs-
schränke durch einen Versicherungsfall schein genannten Wohnfläche der versi-
abhandengekommen sind. cherten Wohnung (siehe Abschnitt „A“ § 6
Nr. 3). Die Versicherungssumme wird ge-
f) Bewachungskosten mäß Nr. 4 angepasst.
für die Bewachung versicherter Sachen, b) Die Versicherungssumme soll dem Versi-
wenn die Wohnung unbewohnbar wurde cherungswert entsprechen.
und Schließvorrichtungen und sonstige c) Die Versicherungssumme erhöht sich um
Sicherungen keinen ausreichenden einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu
dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ- 3. Unterversicherungsverzicht
vorrichtungen oder sonstige Sicherungen a) Voraussetzungen
wieder voll gebrauchsfähig sind, längs- Der Versicherer nimmt bei der Entschädi-
tens für die Dauer von 72 Stunden. gung keinen Abzug wegen Unterversiche-
rung vor (Unterversicherungsverzicht),
g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden wenn
die im Bereich der Wohnung durch Ein- aa) bei Eintritt des Versicherungsfalles die
bruchdiebstahl, Raub oder den Versuch Wohnfläche der im Versicherungsschein
einer solchen Tat oder innerhalb der Woh- genannten Wohnfläche entspricht und
nung durch Vandalismus nach einem Ein- bb) die vereinbarte Versicherungssumme den
bruch oder einer Beraubung entstanden vom Versicherer für die Vereinbarung ei-
sind. nes Unterversicherungsverzichtes vorge-
gebenen Betrag pro Quadratmeter Wohn-
h) Reparaturkosten für Nässeschäden
fläche, multipliziert mit der im Versiche-
an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder
rungsschein genannten Wohnfläche, nicht
Tapeten in gemieteten bzw. in Sonderei-
unterschreitet
gentum befindlichen Wohnungen.
cc) und nicht ein weiterer Hausratversiche-
i) Kosten für provisorische Maßnahmen rungsvertrag für denselben Versiche-
Kosten für provisorische Maßnahmen rungsort ohne Unterversicherungsverzicht
zum Schutz versicherter Sachen sind besteht.
höchstens bis zum vereinbarten Betrag b) Wohnungswechsel
mitversichert. Wechselt der Versicherungsnehmer die
Wohnung, geht ein bisher vereinbarter
§9 Versicherungswert, Versicherungssumme Unterversicherungsverzicht auf die neue
Wohnung über, wenn die Voraussetzun-
1. Versicherungswert gen nach aa) bis cc) für die neue Woh-
Der Versicherungswert bildet die Grundlage nung vorliegen. Bei einer Vergrößerung
der Entschädigungsberechnung. der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt
a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaf- der Unterversicherungsverzicht bis zur
fungswert von Sachen gleicher Art und Anpassung des Vertrages an die tatsäch-
Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). lichen Quadratmeter der versicherten
b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei
„A“ § 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten Monaten nach Umzugsbeginn.
(siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a) ee)) ist c) Widerspruch gegen Anpassung der Versi-
der Versicherungswert der Wiederbe- cherungssumme
schaffungspreis von Sachen gleicher Art Ein vereinbarter Unterversicherungsver-
und Güte. zicht entfällt, wenn der Versicherungsneh-
mer der Anpassung der
02_2026_V3
[Seite 25]
25
Versicherungssumme widerspricht und § 10 Anpassung der Prämie
der für den Unterversicherungsverzicht
vom Versicherer zum Zeitpunkt des Wi- 1. Grundsatz
derspruchs vorgegebenen Betrag pro Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten
Quadratmeter Wohnfläche unterschritten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu
wird. Dies hat der Versicherer dem Versi- Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach
cherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur
oder Brief) mitzuteilen. Anpassung des Beitragssatzes steigen oder
d) Kündigung sinken.
Versicherungsnehmer und Versicherer
können unter Einhaltung einer Frist von 2. Prämienanpassungsklausel
drei Monaten zum Ende des laufenden 1. Der Beitrag pro 1.000,- EURO (Beitrags-
Versicherungsjahres durch eine Erklärung satz in Promille), auch soweit er für erwei-
in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) ver- terten Versicherungsschutz vereinbart ist,
langen, dass diese Bestimmungen mit Be- kann zu Beginn eines jeden Versiche-
ginn des nächsten Versicherungsjahres rungsjahres erhöht oder muss vermindert
entfallen. werden, wie sich das Verhältnis der
Macht der Versicherer von diesem Recht Summe aller Schadenzahlungen aus
Gebrauch, so kann der Versicherungs- Hausratversicherungen (ohne Schadenre-
nehmer den Vertrag innerhalb eines Mo- gulierungskosten) zum Gesamtbetrag der
nats nach Zugang der Erklärung des Ver- Hausratversicherungssummen der Versi-
sicherers zum Ende des laufenden Versi- cherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2
cherungsjahres kündigen. maßgebenden drei Jahre erhöht oder ver-
mindert hat.
4. Anpassung von Versicherungssumme 2. Die Berechnung erfolgt anhand der Scha-
und Prämie denzahlungen und Hausratversicherungs-
a) Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche summen, die die Versicherungsaufsichts-
(siehe Nr. 2 a)) bzw. die Versicherungs- behörde veröffentlicht hat für das vorletzte,
summe (siehe Nr. 2 b)) erhöht oder ver- drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor
mindert sich mit Beginn eines jeden Versi- Beginn des Versicherungsjahres im Ver-
cherungsjahres entsprechend dem Pro- hältnis zu dem jeweils davor abgelaufenem
zentsatz, um den sich der Preisindex für Kalenderjahr. Hierbei werden jeweils die
„Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Gesamtbeträge der Hausratversicherungs-
Nahrungsmittel und ohne die normaler- summen an jedem 31. Dezember der zu
weise nicht in der Wohnung gelagerten vergleichenden Jahre berücksichtigt.
Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex Aus diesen drei Veränderungssätzen be-
für Deutschland (VPI) – im vergangenen rechnet der Versicherer den gemäß Nr. 1
Kalenderjahr gegenüber dem davorlie- maßgebenden Durchschnitt. Der Verände-
genden Kalenderjahr verändert hat. rungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach
Maßgebend ist der vom Statistischen Bun- dem Komma errechnet und auf einen vol-
desamt jeweils für den Monat September len Prozentsatz abgerundet. Wurde die
veröffentlichte Index. Grenze von 5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis erreicht, so wird der ermittelte Verände-
zur ersten Stelle nach dem Komma be- rungssatz in die Berechnung für das fol-
rücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadrat- gende Kalenderjahr einbezogen.
meter bzw. die neue Versicherungs- 3. Der Beitragssatz verändert sich entspre-
summe wird auf den nächsten vollen chend dem gemäß Nr. 1 und 2 ermittelten
EURO aufgerundet und dem Versiche- durchschnittlichen Veränderungssatz. Der
rungsnehmer bekanntgegeben. geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stel-
b) Die Prämie wird aus der neuen Versiche- len nach dem Komma abgerundet. Er darf
rungssumme berechnet. den im Zeitpunkt der Änderung geltenden
c) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese
Mitteilung über die neue Versicherungs- Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Ta-
summe kann der Versicherungsnehmer rifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe
der Anpassung durch Erklärung in Text- versicherter Risiken bezieht.
form (z. B. E-Mail oder Brief) widerspre- 4. Erhöht der Versicherer den Beitrags-
chen. Zur Wahrung der Frist genügt die satz, kann der Versicherungsnehmer
rechtzeitige Absendung. Damit wird die den Versicherungsvertrag innerhalb ei-
Anpassung nicht wirksam. nes Monats nach Zugang der Mitteilung
Bei Unterschreiten des vom Versicherer mit sofortiger Wirkung kündigen, frü-
vorgegebenen Betrages pro Quadratme- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-
ter entfällt gleichzeitig der Unterversiche- samwerdens der Beitragssatzerhö-
rungsverzicht. hung.
02_2026_V3
[Seite 26]
26
§ 11 Wohnungswechsel Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu er-
klären.
1. Umzug in eine neue Wohnung c) Der Versicherer kann bei Kündigung
Wechselt der Versicherungsnehmer die Woh- durch den Versicherungsnehmer die Prä-
nung, geht der Versicherungsschutz auf die mie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig
neue Wohnung über. Während des Woh- bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean-
nungswechsels besteht in beiden Wohnun- spruchen.
gen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen 6. Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
Wohnung erlischt spätestens zwei Monate a) Zieht bei einer Trennung von Ehegatten
nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit der Versicherungsnehmer aus der Ehe-
dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte wohnung aus und bleibt der Ehegatte in
Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge- der bisherigen Ehewohnung zurück, so
bracht werden. gelten als Versicherungsort (siehe Ab-
schnitt „A“ § 6 Nr. 3) die neue Wohnung
2. Mehrere Wohnungen des Versicherungsnehmers und die bishe-
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich rige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer
die bisherige Wohnung, geht der Versiche- Änderung des Versicherungsvertrages,
rungsschutz nicht über, wenn er die alte Woh- längstens bis zum Ablauf von drei Mona-
nung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für ten nach der nächsten, auf den Auszug
eine Übergangszeit von zwei Monaten be- des Versicherungsnehmers folgenden
steht Versicherungsschutz in beiden Woh- Prämienfälligkeit. Danach besteht Versi-
nungen. cherungsschutz nur noch in der neuen
Wohnung des Versicherungsnehmers.
3. Umzug ins Ausland b) Sind beide Ehegatten Versicherungsneh-
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der mer und zieht bei einer Trennung von
Bundesrepublik Deutschland, so geht der Ehegatten einer der Ehegatten aus der
Versicherungsschutz nicht auf die neue Woh- Ehewohnung aus, so sind Versicherungs-
nung über. Der Versicherungsschutz in der ort (siehe Modul Versicherungsort) die bis-
bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei herige Ehewohnung und die neue Woh-
Monate nach Umzugsbeginn. nung des ausziehenden Ehegatten. Dies
gilt bis zu einer Änderung des Versiche-
4. Anzeige der neuen Wohnung
rungsvertrages, längstens bis zum Ablauf
a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spä-
von drei Monaten nach der nächsten, auf
testens bei Beginn des Einzuges dem Ver-
den Auszug des Ehegatten folgenden Prä-
sicherer mit Angabe der neuen Wohnflä-
mienfälligkeit. Danach erlischt der Versi-
che in Quadratmetern anzuzeigen.
cherungsschutz für die neue Wohnung.
b) Waren für die bisherige Wohnung beson-
c) Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnun-
dere Sicherungen vereinbart, so ist dem
gen, so gilt b) entsprechend. Nach Ablauf
Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder
der Frist von drei Monaten nach der
Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Si-
nächsten, auf den Auszug der Ehegatten
cherungen in der neuen Wohnung vorhan-
folgenden Prämienfälligkeit erlischt der
den sind.
Versicherungsschutz für beide neuen
c) Verändert sich nach dem Wohnungs-
Wohnungen.
wechsel die Wohnfläche oder der Wert
des Hausrates und wird der Versiche- 7. Lebensgemeinschaften, Lebenspartner-
rungsschutz nicht entsprechend ange- schaften
passt, kann dies zu einer Unterversiche- Nr. 6 gilt entsprechend für eheähnliche Le-
rung führen. bensgemeinschaften und Lebenspartner-
schaften, sofern beide Partner am Versiche-
5. Festlegung der neuen Prämie, Kündi-
rungsort gemeldet sind.
gungsrecht
a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversi-
neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmun-
cherung
gen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie auf-
grund veränderter Prämiensätze oder 1. Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
bei Erhöhung eines Selbstbehaltes a) zerstörten oder abhandengekommenen
kann der Versicherungsnehmer den Sachen der Versicherungswert (siehe Ab-
Vertrag kündigen. Die Kündigung hat schnitt „A“ § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versi-
spätestens einen Monat nach Zugang cherungsfalles (siehe Abschnitt „A“ § 1);
der Mitteilung über die Erhöhung zu er- b) beschädigten Sachen die notwendigen
folgen. Sie wird einen Monat nach Zu- Reparaturkosten bei Eintritt des Versiche-
gang wirksam. Die Kündigung ist in rungsfalles zuzüglich einer durch die Re-
paratur nicht auszugleichenden
02_2026_V3
[Seite 27]
27
Wertminderung, höchstens jedoch der § 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener
Versicherungswert (siehe Abschnitt „A“ § Kosten unter Berücksichtigung der jeweils
9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfal- vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
les (siehe Abschnitt „A“ § 1). Für die Entschädigungsberechnung der versi-
Wird durch den Schaden die Gebrauchs- cherten Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) sowie
fähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt der Schadenabwendungs-, Schadenminde-
und ist dem Versicherungsnehmer die rungs- und Schadenermittlungskosten (siehe
Nutzung ohne Reparatur zumutbar (soge- Abschnitt „B“ § 31) gilt Nr. 5 entsprechend.
nannter Schönheitsschaden), so ist die
Beeinträchtigung durch Zahlung des Be- § 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen,
trages auszugleichen, der dem Minder- Wertschutzschränke
wert entspricht.
1. Definitionen
2. Restwerte
a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 an-
„A“ § 6 Nr. 2 b)) sind
gerechnet.
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Be-
3. Mehrwertsteuer träge (z. B. Chipkarte);
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und
der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugs- sonstige Wertpapiere;
berechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Ver- cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
sicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsäch- Briefmarken, Münzen und Medaillen so-
lich nicht gezahlt hat. wie alle Sachen aus Gold und Platin;
dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Go-
4. Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund belins sowie Kunstgegenstände (z. B. Ge-
Weisung mälde, Collagen, Zeichnungen, Graphi-
Die Entschädigung für versicherte Sachen ken und Plastiken) sowie nicht in cc) ge-
einschließlich versicherter Kosten ist je Versi- nannte Sachen aus Silber;
cherungsfall (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1) auf ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre
die vereinbarte Versicherungssumme (siehe alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbel-
Abschnitt „A“ § 9 Nr. 2 a) und b)) einschließ- stücken.
lich Vorsorgebetrag (siehe Abschnitt „A“ § 9 b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr.
Nr. 2 c)) begrenzt. 2sind Sicherheitsbehältnisse, die
Schadenabwendungs- und Schadenminde- aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH
rungskosten (siehe Abschnitt „B“ § 31), die auf oder durch eine gleichermaßen qualifi-
Weisung des Versicherers entstanden sind, zierte Prüfstelle anerkannt sind und
werden unbegrenzt ersetzt. bb) als freistehende Wertschutzschränke ein
Wird die vereinbarte Versicherungssumme Mindestgewicht von 200 kg aufweisen
einschließlich Vorsorgebetrag für die Ent- oder bei geringerem Gewicht nach den
schädigung versicherter Sachen bereits voll- Vorschriften des Herstellers fachmän-
ständig ausgeschöpft, so werden versicherte nisch verankert oder in der Wand oder im
Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) darüber hin- Fußboden bündig eingelassen sind (Ein-
aus bis zu 10 Prozent der Versicherungs- mauerschrank).
summe (siehe Abschnitt „A“ § 9 Nr. 2 a) und
b)) ersetzt. 2. Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unter-
5. Feststellung und Berechnung einer Unter- liegt einer besonderen Entschädigungs-
versicherung grenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Prozent der Versicherungssumme, sofern
Versicherungsfalls (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. nicht etwas anderes vereinbart ist.
1) niedriger als der Versicherungswert (siehe b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt
Abschnitt „A“ § 9 Nr. 1) der versicherten Sa- des Versicherungsfalles außerhalb eines
chen (Unterversicherung) und ist kein Unter- anerkannten und verschlossenen Wert-
versicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser schutzschrankes (siehe Nr. 1 b) befunden
nachträglich entfallen, wird die Entschädigung haben, ist die Entschädigung je Versiche-
gemäß Nr. 1 in dem Verhältnis von Versiche- rungsfall begrenzt auf
rungssumme zum Versicherungswert nach aa) 2 Prozent der Versicherungssumme für
folgender Berechnungsformel gekürzt: Ent- Bargeld und auf Geldkarten geladene Be-
schädigung 23 = Schadenbetrag multipliziert träge mit Ausnahme von Münzen, deren
mit der Versicherungssumme dividiert durch Versicherungswert den Nennbetrag über-
den Versicherungswert. steigt, höchstens auf den vereinbarten Be-
trag;
6. Versicherte Kosten bb) 3 Prozent der Versicherungssumme ins-
Berechnungsgrundlage für die Entschädi- gesamt für Urkunden einschließlich
gung versicherter Kosten (siehe Abschnitt „A“
02_2026_V3
[Seite 28]
28
Sparbücher und sonstige Wertpapiere, 2. Weitere Feststellungen
höchstens auf den vereinbarten Betrag; Das Sachverständigenverfahren kann durch
cc) 10 Prozent der Versicherungssumme ins- Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum
gesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Perlen, Briefmarken, Münzen und Medail-
len sowie alle Sachen aus Gold und Platin, 3. Verfahren vor Feststellung
höchstens auf den vereinbarten Betrag. Für das Sachverständigenverfahren gilt:
a) Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail
§ 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädi- oder Brief) einen Sachverständigen zu be-
gung nennen. Eine Partei, die ihren Sachver-
ständigen benannt hat, kann die andere
unter Angabe des von ihr genannten
1. Fälligkeit der Entschädigung
Sachverständigen in Textform (z. B. E-
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Fest-
Mail oder Brief) auffordern, den zweiten
stellungen des Versicherers zum Grunde und
Sachverständigen zu benennen. Wird der
zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
zweite Sachverständige nicht innerhalb
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat
nach Meldung des Schadens den Betrag als von zwei Wochen nach Zugang der Auf-
Abschlagszahlung beanspruchen, der nach forderung benannt, so kann ihn die auffor-
Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. dernde Partei durch das für den Schaden-
ort zuständige Amtsgericht ernennen las-
2. Verzinsung sen. In der Aufforderung durch den Versi-
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus ei- cherer ist der Versicherungsnehmer auf
nem anderen Rechtsgrund eine weiterge- diese Folge hinzuweisen.
hende Zinspflicht besteht: b) Der Versicherer darf als Sachverständi-
a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht in- gen keine Person benennen, die Mitbe-
nerhalb eines Monats nach Meldung des werber des Versicherungsnehmers ist
Schadens geleistet wird – seit Anzeige oder mit ihm in dauernder Geschäftsver-
des Schadens zu verzinsen. bindung steht; ferner keine Person, die bei
b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter Mitbewerbern oder Geschäftspartnern an-
dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürger- gestellt ist oder mit ihnen in einem ähnli-
lichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), min- chen Verhältnis steht.
destens jedoch bei 4 Prozent und höchs- c) Beide Sachverständige benennen in Text-
tens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. form (z. B. E-Mail oder Brief) vor Beginn
c) Die Zinsen werden zusammen mit der ihrer Feststellungen einen dritten Sach-
Entschädigung fällig. verständigen als Obmann. Die Regelung
unter b) gilt entsprechend für die Benen-
3. Hemmung
nung eines Obmannes durch die Sachver-
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1,
ständigen. Einigen sich die Sachverstän-
2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen,
digen nicht, so wird der Obmann auf An-
in dem infolge Verschuldens des Versiche-
trag einer Partei durch das für den Scha-
rungsnehmers die Entschädigung nicht ermit-
denort zuständige Amtsgericht ernannt.
telt oder nicht gezahlt werden kann.
4. Feststellung
4. Aufschiebung der Zahlung
Die Feststellungen der Sachverständigen
Der Versicherer kann die Zahlung aufschie-
müssen enthalten:
ben, solange
a) ein Verzeichnis der abhandengekomme-
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des
nen, zerstörten und beschädigten versi-
Versicherungsnehmers bestehen;
cherten Sachen sowie deren nach dem
b) ein behördliches oder strafgerichtliches
Versicherungsvertrag in Frage kommen-
Verfahren gegen den Versicherungsneh-
den Versicherungswerte zum Zeitpunkt
mer oder seinen Repräsentanten aus An-
des Versicherungsfalles;
lass dieses Versicherungsfalles noch
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbe-
läuft.
schaffungskosten;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffe-
§ 15 Sachverständigenverfahren nen Sachen;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versi-
1. Feststellung der Schadenhöhe cherten Kosten;
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt e) den Wert der nicht vom Schaden betroffe-
des Versicherungsfalles verlangen, dass die nen versicherten Sachen, wenn kein Un-
Höhe des Schadens in einem Sachverständi- terversicherungsverzicht gegeben ist.
genverfahren festgestellt wird. Ein solches
Sachverständigenverfahren können Versi- 5. Verfahren nach Feststellung
cherer und Versicherungsnehmer auch ge- Der Sachverständige übermittelt seine Fest-
meinsam vereinbaren. stellungen beiden Parteien gleichzeitig.
02_2026_V3
[Seite 29]
29
Weichen die Feststellungen der Sachverstän- ändert, nach dem im Antrag gefragt wor-
digen voneinander ab, so übergibt der Versi- den ist;
cherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser c) die ansonsten ständig bewohnte Woh-
entscheidet über die streitig gebliebenen nung länger als 60 Tage oder über eine für
Punkte innerhalb der durch die Feststellungen den Einzelfall vereinbarte längere Frist
der Sachverständigen gezogenen Grenzen hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht
und übermittelt seine Entscheidung beiden beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine
Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der Wohnung nur dann, wenn sich während
Sachverständigen oder des Obmannes sind der Nacht eine dazu berechtigte volljäh-
für die Vertragsparteien verbindlich, wenn rige Person darin aufhält;
nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar d) vereinbarte Sicherungen beseitigt, ver-
von der wirklichen Sachlage erheblich abwei- mindert oder in nicht gebrauchsfähigem
chen. Zustand sind. Das gilt auch bei einem
Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen Wohnungswechsel (siehe Abschnitt „A“ §
berechnet der Versicherer die Entschädigung. 11).
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfol-
gen diese durch gerichtliche Entscheidung. § 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen
Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die
Feststellung nicht treffen können oder wollen 1. Anzeigepflicht
oder sie verzögern. Wird der Verbleib abhandengekommener Sa-
chen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer
6. Kosten
oder der Versicherer dies nach Kenntniserlan-
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist,
gung unverzüglich dem Vertragspartner in
trägt jede Partei die Kosten ihres Sachver-
Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
ständigen. Die Kosten des Obmannes tragen
beide Parteien je zur Hälfte. 2. Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädi-
gung
7. Obliegenheiten
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz ei-
Durch das Sachverständigenverfahren wer-
ner abhandengekommenen Sache zurücker-
den die Obliegenheiten des Versicherungs-
langt, bevor die volle Entschädigung für diese
nehmers nicht berührt.
Sache gezahlt worden ist, so behält er den
Anspruch auf die Entschädigung, falls er die
§ 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Oblie- Sache innerhalb von zwei Wochen dem Ver-
genheit des Versicherungsnehmers vor sicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist
und nach dem Versicherungsfall, Sicher- eine für diese Sache gewährte Entschädigung
heitsvorschrift zurückzugeben.
1. Sicherheitsvorschrift 3. Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädi-
Als vertraglich vereinbarte, besondere Oblie- gung
genheit hat der Versicherungsnehmer in der a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz
kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe Ab- einer abhandengekommenen Sache zu-
schnitt „A“ § 6 Nr. 3) zu beheizen und dies ge- rückerlangt, nachdem für diese Sache
nügend häufig zu kontrollieren oder alle was- eine Entschädigung in voller Höhe ihres
serführenden Anlagen und Einrichtungen ab- Versicherungswertes gezahlt worden ist,
zusperren, zu entleeren und entleert zu hal- so hat der Versicherungsnehmer die Ent-
ten. schädigung zurückzuzahlen oder die Sa-
che dem Versicherer zur Verfügung zu
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung stellen. Der Versicherungsnehmer hat die-
Verletzt der Versicherungsnehmer die in ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen
Nr. 1 genannte Obliegenheit, ist der Versi- nach Empfang einer schriftlichen Auffor-
cherer unter den in Abschnitt „B“ § 26 Nr. derung des Versicherers auszuüben;
1 b) und Nr. 3 beschriebenen Vorausset- nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht
zungen zur Kündigung berechtigt oder das Wahlrecht auf den Versicherer über.
auch ganz oder teilweise leistungsfrei. b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz
einer abhandengekommenen Sache zu-
§ 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände rückerlangt, nachdem für diese Sache
eine Entschädigung gezahlt worden ist,
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (ge- die bedingungsgemäß geringer als der
mäß Abschnitt „B“ § 27) kann insbesondere Versicherungswert ist, so kann der Versi-
dann vorliegen, wenn cherungsnehmer die Sache behalten und
a) sich ein Umstand ändert, nach dem im An- muss sodann die Entschädigung zurück-
trag gefragt worden ist; zahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von
b) sich anlässlich eines Wohnungswechsels zwei Wochen nach Empfang einer schrift-
(siehe Abschnitt „A“ § 11) ein Umstand lichen Aufforderung des Versicherers
02_2026_V3
[Seite 30]
30
nicht bereit, so hat der Versicherungsneh- der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder
mer die Sache im Einvernehmen mit dem Brief) Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Versicherer öffentlich meistbietend ver-
kaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüg- 2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeige-
lich der Verkaufskosten erhält der Versi- pflicht
cherer den Anteil, welcher der von ihm ge- a) Vertragsänderung
leisteten bedingungsgemäßen Entschädi- Hat der Versicherungsnehmer die Anzei-
gung entspricht. gepflicht nicht vorsätzlich verletzt und
hätte der Versicherer bei Kenntnis der
4. Beschädigte Sachen nicht angezeigten Gefahrumstände den
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt Vertrag auch zu anderen Bedingungen
worden, so kann der Versicherungsnehmer geschlossen, so werden die anderen Be-
die bedingungsgemäße Entschädigung in dingungen auf Verlangen des Versiche-
Höhe der Reparaturkosten auch dann verlan- rers rückwirkend Vertragsbestandteil.
gen oder behalten, wenn die Sachen in den Bei einer vom Versicherungsnehmer un-
Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben. verschuldeten Pflichtverletzung werden
die anderen Bedingungen ab der laufen-
5. Gleichstellung den Versicherungsperiode Vertragsbe-
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache standteil. Erhöht sich durch eine Vertrags-
steht es gleich, wenn der Versicherungsneh- änderung die Prämie um mehr als 10 %
mer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wie- oder schließt der Versicherer die Gefahr-
der zu verschaffen. absicherung für den nicht angezeigten
Umstand aus, so kann der Versicherungs-
6. Übertragung der Rechte
nehmer den Vertrag innerhalb eines Mo-
Hat der Versicherungsnehmer dem Versiche-
nats nach Zugang der Mitteilung des Ver-
rer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu
sicherers ohne Einhaltung einer Frist kün-
stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz,
digen. In dieser Mitteilung der Vertragsän-
das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
derung hat der Versicherer den Versiche-
übertragen, die ihm mit Bezug auf diesen Sa-
rungsnehmer auf dessen Kündigungs-
chen zustehen.
recht hinzuweisen.
7. Rückabwicklung bei kraftlos erklärten b) Rücktritt und Leistungsfreiheit
Wertpapieren Verletzt der Versicherungsnehmer
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfah- seine Anzeigepflicht nach Nr. 1, kann
ren für kraftlos erklärt worden, so hat der Ver- der Versicherer vom Vertrag zurücktre-
sicherungsnehmer die gleichen Rechte und ten, es sei denn, der Versicherungs-
Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurück- nehmer hat die Anzeigepflicht weder
erlangt hätte. Jedoch kann der Versiche- vorsätzlich noch grob fahrlässig ver-
rungsnehmer die Entschädigung behalten, letzt.
soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leis- Bei grober Fahrlässigkeit des Versiche-
tungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust rungsnehmers ist das Rücktrittsrecht des
entstanden ist. Versicherers ausgeschlossen, wenn der
Versicherungsnehmer nachweist, dass
der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis
der nicht angezeigten Umstände zu glei-
Abschnitt B chen oder anderen Bedingungen abge-
schlossen hätte.
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Ver-
§ 19 Anzeigepflicht des Versicherungsneh- sicherungsfalles zurück, so ist er nicht zur
mers oder seines Vertreters Leistung verpflichtet, es sei denn, der Ver-
sicherungsnehmer weist nach, dass die
Verletzung der Anzeigepflicht sich auf ei-
1. Wahrheitsgemäße und vollständige Anzei-
nen Umstand bezieht, der weder für den
gepflicht von Gefahrumständen
Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe
rungsfalles noch für die Feststellung oder
seiner Vertragserklärung dem Versicherer
den Umfang der Leistungspflicht des Ver-
alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzei-
sicherers ursächlich ist. Hat der Versiche-
gen, nach denen der Versicherer in Textform
rungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig
(z. B. E-Mail oder Brief) gefragt hat und die für
verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leis-
dessen Entschluss erheblich sind, den Ver-
tung verpflichtet.
trag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
c) Kündigung
Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit
Verletzt der Versicherungsnehmer
zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver-
seine Anzeigepflicht nach Nr. 1 leicht
tragserklärung, aber vor Vertragsannahme
fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag unter
02_2026_V3
[Seite 31]
31
Einhaltung einer Frist von einem Monat oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätz-
kündigen, es sei denn, der Versicherer lich oder arglistig verletzt hat.
hätte den Vertrag bei Kenntnis der
nicht angezeigten Umstände zu glei- § 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fäl-
chen oder anderen Bedingungen abge- ligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder
schlossen. Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie
d) Ausschluss von Rechten des Versicherers
Die Rechte des Versicherers zur Vertrags- 1. Beginn des Versicherungsschutzes
änderung (a), zum Rücktritt (b) und zur Der Versicherungsschutz beginnt vorbehalt-
Kündigung (c) sind jeweils ausgeschlos- lich der Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im
sen, wenn der Versicherer den nicht ange- Versicherungsschein angegebenen Zeit-
zeigten Gefahrenumstand oder die unrich- punkt.
tige Anzeige kannte.
e) Anfechtung 2. Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Das Recht des Versicherers, den Vertrag Die erste oder einmalige Prämie ist – unab-
wegen arglistiger Täuschung anzufech- hängig von dem Bestehen eines Widerruf-
ten, bleibt unberührt. rechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des
vereinbarten und im Versicherungsschein an-
3. Frist für die Ausübung der Rechte des Ver- gegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
sicherers Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche-
Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum rungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die
Rücktritt (2 b) oder zur Kündigung (2 c) muss erste oder einmalige Prämie unverzüglich
der Versicherer innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der
schriftlich geltend machen und dabei die Um- Versicherungsnehmer nicht unverzüglich
stände angeben, auf die er seine Erklärung nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeit-
stützt; zur Begründung kann er nachträglich punkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,
weitere Umstände innerhalb eines Monats nachdem die Zahlung bewirkt ist.
nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Weicht der Versicherungsschein vom Antrag
Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu des Versicherungsnehmers oder getroffenen
dem der Versicherer von der Verletzung der Vereinbarungen ab, ist die erste oder einma-
Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis er- lige Prämie frühestens einen Monat nach Zu-
langt, die das von ihm jeweils geltend ge- gang des Versicherungsscheins zu zahlen.
machte Recht begründen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra-
ten gilt die erste Rate als erste Prämie.
4. Rechtsfolgenhinweis
Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum 3. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zah-
Rücktritt (2 b) und zur Kündigung (2 c) stehen lungsverzug
dem Versicherer nur zu, wenn er den Versi- Wird die erste oder einmalige Prämie nicht
cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fällig-
in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versi-
Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hin- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange
gewiesen hat. die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn
5. Vertreter des Versicherungsnehmers der Versicherungsnehmer die Nichtzah-
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Ver- lung nicht zu vertreten hat.
sicherungsnehmers geschlossen, so sind bei
der Anwendung von Nr. 1 und 2 sowohl die 4. Leistungsfreiheit des Versicherers
Kenntnis und die Arglist des Vertreters als Wenn der Versicherungsnehmer die erste
auch die Kenntnis und die Arglist des Versi- oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr.
cherungsnehmers zu berücksichtigen. Der 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so
Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass ist der Versicherer für einen vor Zahlung der
die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht
fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi-
wenn weder dem Vertreter noch dem Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
cherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs- in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder
sigkeit zur Last fällt. durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht-
6. Erlöschen der Rechte des Versicherers zahlung der Prämie aufmerksam gemacht
Die Rechte des Versicherers zur Vertragsän- hat.
derung (2a), zum Rücktritt (2b) und zur Kün- Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein,
digung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jah- wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzah-
ren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für lung nicht zu vertreten hat.
Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf
zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer
02_2026_V3
[Seite 32]
32
§ 21 Dauer und Ende des Vertrages § 22 Folgeprämie
1. Dauer 1. Fälligkeit
Der Vertrag ist für den im Versicherungs- a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbar-
schein angegebenen Zeitraum abge- ten Zeitpunkt der jeweiligen Versiche-
schlossen. rungsperiode fällig,
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie
2. Stillschweigende Verlängerung innerhalb des im Versicherungsschein
Bei einer Vertragsdauer von mindestens oder in der Prämienrechnung angegebe-
einem Jahr verlängert sich der Vertrag um nen Zeitraums bewirkt ist.
jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Ver-
tragsparteien spätestens drei Monate vor 2. Schadenersatz bei Verzug
dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs- Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung
jahres eine Kündigung zugegangen ist. einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versiche-
rer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Ver-
3. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen zug entstandenen Schadens zu verlangen.
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit
von mehr als drei Jahren zum Ablauf des 3. Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht-
dritten oder jedes darauf folgenden Jahres nach Mahnung
unter Einhaltung einer Frist von drei Mona- a) Der Versicherer kann den Versiche-
ten vom Versicherungsnehmer gekündigt rungsnehmer bei nicht rechtzeitiger
werden. Zahlung einer Folgeprämie auf dessen
Die Kündigung muss dem Versicherer Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder
spätestens drei Monate vor dem Ablauf Brief) zur Zahlung auffordern und eine
des jeweiligen Versicherungsjahres zuge- Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo-
hen. chen ab Zugang der Zahlungsaufforde-
rung bestimmen (Mahnung). Die Mah-
4. Vertragsdauer von weniger als einem Jahr nung ist nur wirksam, wenn der Versi-
Bei einer Vertragsdauer von weniger als cherer je Vertrag die rückständigen Be-
einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass träge der Prämie, Zinsen und Kosten im
es einer Kündigung bedarf, zum vorgese- Einzelnen beziffert und außerdem auf
henen Zeitpunkt. die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit
und Kündigungsrecht – aufgrund der
5. Wegfall des versicherten Interesses
nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Fällt das versicherte Interesse nach dem
b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung
Beginn der Versicherung weg, endet der
gesetzten Zahlungsfrist ein Versiche-
Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ver-
rungsfall ein und ist der Versiche-
sicherer vom Wegfall des Risikos Kennt-
rungsnehmer bei Eintritt des Versiche-
nis erlangt.
rungsfalles mit der Zahlung der Prämie
a) Als Wegfall des versicherten Interes-
oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
ses gilt die vollständige und dauerhafte
so ist der Versicherer von der Ver-
Auflösung des versicherten Hausrates,
pflichtung zur Leistung frei.
aa) nach Aufnahme des Versicherungs-
c) Der Versicherer kann nach Ablauf der
nehmers in eine stationäre Pflegeein-
in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
richtung;
frist den Vertrag ohne Einhaltung einer
bb)nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferien-
Kündigungsfrist mit sofortiger Wir-
wohnung. Wohnungswechsel gilt nicht
kung kündigen, sofern der Versiche-
als Wegfall des versicherten Interes-
rungsnehmer mit der Zahlung der ge-
ses.
schuldeten Beträge in Verzug ist.
b) Das Versicherungsverhältnis endet bei
Die Kündigung kann mit der Bestim-
Tod des Versicherungsnehmers zum
mung der Zahlungsfrist so verbunden
Zeitpunkt der Kenntniserlangung des
werden, dass sie mit Fristablauf wirk-
Versicherers über die vollständige und
sam wird, wenn der Versicherungsneh-
dauerhafte Haushaltsauflösung, spä-
mer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah-
testens jedoch zwei Monate nach dem
lung in Verzug ist. Hierauf ist der Versi-
Tod des Versicherungsnehmers, wenn
cherungsnehmer bei der Kündigung
nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe
ausdrücklich hinzuweisen.
die Wohnung in derselben Weise nutzt
wie der verstorbene Versicherungs- 4. Zahlung der Prämie nach Kündigung
nehmer. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der
Versicherungsnehmer innerhalb eines Mo-
nats nach der Kündigung oder, wenn sie
mit der Fristbestimmung verbunden wor-
den ist, innerhalb eines Monats nach
02_2026_V3
[Seite 33]
33
Fristablauf die Zahlung leistet. Die Rege- 2. Prämie oder Geschäftsgebühr bei Wider-
lung über die Leistungsfreiheit des Versi- ruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem
cherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. versicherten Interesse
a) Übt der Versicherungsnehmer sein Recht
§ 23 Lastschriftverfahren aus, seine Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen zu widerrufen, hat der
1. Pflichten des Versicherungsnehmers Versicherer nur den auf die Zeit nach Zu-
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschrift- gang des Widerrufs entfallenden Teil der
verfahren vereinbart worden, hat der Versi- Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist,
cherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit dass der Versicherer in der Belehrung
der Prämie für eine ausreichende Deckung über das Widerrufsrecht, über die Rechts-
des Kontos zu sorgen. folgen des Widerrufs und den zu zahlen-
den Betrag hingewiesen und der Versi-
2. Änderung des Zahlungsweges cherungsnehmer zugestimmt hat, dass
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertre- der Versicherungsschutz vor Ende der Wi-
ten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz derrufsfrist beginnt.
wiederholtem Einziehungsversuch, nicht ein- Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblie-
gezogen werden können, ist der Versicherer ben, hat der Versicherer zusätzlich die für
berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in das erste Versicherungsjahr gezahlte Prä-
Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. mie zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf Versicherungsnehmer Leistungen aus
hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherungsvertrag in Anspruch
verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und genommen hat.
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. b) Wird das Versicherungsverhältnis durch
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsge- Rücktritt des Versicherers beendet, weil
bühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein- der Versicherungsnehmer Gefahrum-
zug können dem Versicherungsnehmer in stände, nach denen der Versicherer vor
Rechnung gestellt werden. Vertragsannahme in Textform (z. B. E-
Mail oder Brief) gefragt hat, nicht ange-
§ 24 Ratenzahlung zeigt hat, so steht dem Versicherer die
Prämie bis zum Wirksamwerden der
Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die Rücktrittserklärung zu.
ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Wird das Versicherungsverhältnis durch
Zahlungsterminen als gestundet. Die gestun- Rücktritt des Versicherers beendet, weil
deten Raten der laufenden Versicherungspe- die einmalige oder die erste Prämie nicht
riode werden sofort fällig, wenn der Versiche- rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht
rungsnehmer mit einer Rate ganz oder teil- dem Versicherer eine angemessene Ge-
weise in Verzug gerät oder wenn eine Ent- schäftsgebühr zu.
schädigung fällig wird. c) Wird das Versicherungsverhältnis durch
Anfechtung des Versicherers wegen arg-
§ 25 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendi- listiger Täuschung beendet, so steht dem
gung Versicherer die Prämie bis zum Wirksam-
werden der Anfechtungserklärung zu.
1. Allgemeiner Grundsatz d) Der Versicherungsnehmer ist nicht zur
a) Im Falle der Beendigung des Versiche- Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das
rungsverhältnisses vor Ablauf der Versi- versicherte Interesse bei Beginn der Ver-
cherungsperiode steht dem Versicherer sicherung nicht besteht, oder wenn das In-
für diese Versicherungsperiode nur derje- teresse bei einer Versicherung, die für ein
nige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum künftiges Unternehmen oder für ein ande-
entspricht, in dem der Versicherungs- res künftiges Interesse genommen ist,
schutz bestanden hat. nicht entsteht. Der Versicherer kann je-
b) Fällt das versicherte Interesse nach dem doch eine angemessene Geschäftsge-
Beginn der Versicherung weg, steht dem bühr verlangen.
Versicherer die Prämie zu, die er hätte be- Hat der Versicherungsnehmer ein nicht
anspruchen können, wenn die Versiche- bestehendes Interesse in der Absicht ver-
rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
worden wäre, zu dem der Versicherer vom Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der
Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in
hat. diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeit-
punkt zu, zu dem er von den die Nichtig-
keit begründenden Umständen Kenntnis
erlangt.
02_2026_V3
[Seite 34]
34
§ 26 Obliegenheiten des Versicherungsneh- Sachen bis zu einer Besichtigung durch
mers den Versicherer aufzubewahren;
hh) soweit möglich dem Versicherer unver-
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versiche- züglich jede Auskunft in Textform (z. B. E-
rungsfalles Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Fest-
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, stellung des Versicherungsfalles oder des
die der Versicherungsnehmer vor Eintritt Umfanges der Leistungspflicht des Versi-
des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, cherers erforderlich ist sowie jede Unter-
sind: suchung über Ursache und Höhe des
aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behörd- Schadens und über den Umfang der Ent-
lichen Sicherheitsvorschriften; schädigungspflicht zu gestatten;
bb) die Einhaltung von vertraglich vereinbar- ii) vom Versicherer angeforderte Belege bei-
ten Sicherheitsvorschriften; zubringen, deren Beschaffung ihm billiger-
cc) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich weise zugemutet werden kann;
vereinbarten Obliegenheiten. jj) für zerstörte oder abhandengekommene
b) Verletzt der Versicherungsnehmer vor- Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfä-
sätzlich oder grob fahrlässig eine Ob- hige Urkunden unverzüglich das Aufge-
liegenheit, die er vor Eintritt des Versi- botsverfahren einzuleiten und etwaige
cherungsfalles gegenüber dem Versi- sonstige Rechte zu wahren, insbesondere
cherer zu erfüllen hat, so kann der Ver- abhandengekommene Sparbücher und
sicherer innerhalb eines Monats, nach- andere sperrfähige Urkunden unverzüg-
dem er von der Verletzung Kenntnis er- lich sperren zu lassen;
langt hat, den Vertrag fristlos kündi- b) Steht das Recht auf die vertragliche Leis-
gen. tung des Versicherers einem Dritten zu, so
Das Kündigungsrecht des Versiche- hat dieser die Obliegenheiten gemäß
rers ist ausgeschlossen, wenn der Ver- Nummer 2 a) ebenfalls zu erfüllen – soweit
sicherungsnehmer beweist, dass er die ihm dies nach den tatsächlichen und
Obliegenheit weder vorsätzlich noch rechtlichen Umständen möglich ist.
grob fahrlässig verletzt hat.
3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverlet-
2. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des zung
Versicherungsfalls a) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
a) Der Versicherungsnehmer hat bei und Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich,
nach Eintritt des Versicherungsfalls so ist der Versicherer von der Verpflich-
aa) nach Möglichkeit für die Abwendung und tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässi-
Minderung des Schadens zu sorgen; ger Verletzung der Obliegenheit ist der
bb) dem Versicherer den Schadeneintritt, Versicherer berechtigt, seine Leistung in
nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Verhältnis zu kürzen, das der
unverzüglich – ggf. auch mündlich oder te- Schwere des Verschuldens des Versiche-
lefonisch – anzuzeigen; rungsnehmers entspricht. Das Nichtvorlie-
cc) Weisungen des Versicherers zur Scha- gen einer groben Fahrlässigkeit hat der
denabwendung/-minderung – ggf. auch Versicherungsnehmer zu beweisen.
mündlich oder telefonisch – einzuholen, b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegen-
wenn die Umstände dies gestatten; heitsverletzung ist der Versicherer jedoch
dd) Weisungen des Versicherers zur Scha- zur Leistung verpflichtet, soweit der Versi-
denabwendung /-minderung, soweit für cherungsnehmer nachweist, dass die Ver-
ihn zumutbar, zu befolgen. Erteilen meh- letzung der Obliegenheit weder für den
rere an dem Versicherungsvertrag betei- Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
ligte Versicherer unterschiedliche Weisun- rungsfalles noch für die Feststellung oder
gen, hat der Versicherungsnehmer nach den Umfang der Leistungspflicht des Ver-
pflichtgemäßem Ermessen zu handeln; sicherers ursächlich ist.
ee) Schäden durch strafbare Handlungen ge- c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
gen das Eigentum unverzüglich der Poli- nach Eintritt des Versicherungsfalles be-
zei anzuzeigen; stehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
ff) dem Versicherer und der Polizei unver- liegenheit, ist der Versicherer nur dann
züglich ein Verzeichnis der abhandenge- vollständig oder teilweise leistungsfrei,
kommenen Sachen einzureichen; wenn er den Versicherungsnehmer durch
gg) das Schadenbild so lange unverändert zu gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-
lassen, bis die Schadenstelle oder die be- Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge hin-
schädigten Sachen durch den Versicherer gewiesen hat.
freigegeben worden sind. Sind Verände-
rungen unumgänglich, sind das Schaden-
bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.
B. durch Fotos) und die beschädigten
02_2026_V3
[Seite 35]
35
§ 27 Gefahrerhöhung b) Vertragsänderung
Statt der Kündigung kann der Versicherer
1. Begriff der Gefahrerhöhung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach eine seinen Geschäftsgrundsätzen ent-
Abgabe der Vertragserklärung des Versi- sprechende erhöhte Prämie verlangen
cherungsnehmers die tatsächlich vorhan- oder die Absicherung der erhöhten Gefahr
denen Umstände so verändert werden, ausschließen.
dass der Eintritt des Versicherungsfalls Erhöht sich die Prämie als Folge der Ge-
oder eine Vergrößerung des Schadens fahrerhöhung um mehr als 10 Prozent
oder die ungerechtfertigte Inanspruch- oder schließt der Versicherer die Absiche-
nahme des Versicherers wahrscheinlicher rung der erhöhten Gefahr 30 aus, so kann
wird. der Versicherungsnehmer den Vertrag in-
b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere nerhalb eines Monats nach Zugang der
– aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein Mitteilung des Versicherers ohne Einhal-
gefahrerheblicher Umstand ändert nach tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
dem der Versicherer vor Vertragsschluss hat der Versicherer den Versicherungs-
gefragt hat. nehmer auf dieses Kündigungsrecht hin-
c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht zuweisen.
vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich
erhöht hat oder nach den Umständen als 4. Erlöschen der Rechte des Versicherers
mitversichert gelten soll. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung
oder Vertragsanpassung nach Nr. 3 erlö-
2. Pflichten des Versicherungsnehmers schen, wenn diese nicht innerhalb eines Mo-
a) Nach Abgabe seiner Vertragserklärung nats ab Kenntnis des Versicherers von der
darf der Versicherungsnehmer ohne vor- Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn
herige Zustimmung des Versicherers der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder Gefahrerhöhung bestanden hat.
deren Vornahme durch einen Dritten ge-
statten. 5. Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
b) Erkennt der Versicherungsnehmer nach- a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Ver-
träglich, dass er ohne vorherige Zustim- sicherungsfall ein, so ist der Versicherer
mung des Versicherers eine Gefahrerhö- nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der
hung vorgenommen oder gestattet hat, so Versicherungsnehmer seine Pflichten
muss er diese dem Versicherer unverzüg- nach Nr. 2 a) vorsätzlich verletzt hat.
lich anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese
c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versi-
seiner Vertragserklärung unabhängig von cherer berechtigt, seine Leistung in dem
seinem Willen eintritt, muss der Versiche- Verhältnis zu kürzen, das der Schwere
rungsnehmer dem Versicherer unverzüg- des Verschuldens des Versicherungsneh-
lich anzeigen, nachdem er von ihr Kennt- mers entspricht. Das Nichtvorliegen einer
nis erlangt hat. groben Fahrlässigkeit hat der Versiche-
rungsnehmer zu beweisen.
3. Kündigung oder Vertragsanpassung b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 2 b)
durch den Versicherer und c) ist der Versicherer für einen Versi-
a) Kündigungsrecht des Versicherers cherungsfall, der später als einen Monat
Verletzt der Versicherungsnehmer nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die
seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann Anzeige dem Versicherer hätte zugegan-
der Versicherer den Vertrag fristlos gen sein müssen, leistungsfrei, wenn der
kündigen, wenn der Versicherungs- Versicherungsnehmer seine Anzeige-
nehmer seine Verpflichtung vorsätzlich pflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Ver-
oder grob fahrlässig verletzt hat. Das sicherungsnehmer seine Pflicht grob fahr-
Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober lässig verletzt, so gilt a) Satz 2 und 3 ent-
Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- sprechend. Die Leistungspflicht des Versi-
nehmer zu beweisen. cherers bleibt bestehen, wenn ihm die Ge-
Beruht die Verletzung auf einfacher fahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem
Fahrlässigkeit, kann der Versicherer ihm die Anzeige hätte zugegangen sein
unter Einhaltung einer Frist von einem müssen, bekannt war.
Monat kündigen. Wird dem Versicherer c) Die Leistungspflicht des Versicherers
eine Gefahrerhöhung in den Fällen bleibt bestehen,
nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er aa) soweit der Versicherungsnehmer nach-
den Vertrag unter Einhaltung einer weist, dass die Gefahrerhöhung nicht ur-
Frist von einem Monat kündigen. sächlich für den Eintritt des Versiche-
rungsfalles oder den Umfang der Leis-
tungspflicht war oder
02_2026_V3
[Seite 36]
36
bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versiche- Summe der Entschädigungen, die von je-
rungsfalles die Frist für die Kündigung des dem Versicherer ohne Bestehen der an-
Versicherers abgelaufen und eine Kündi- deren Versicherung zu zahlen wären, den
gung nicht erfolgt war oder Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachver-
cc) wenn der Versicherer statt der Kündigung sicherung vor.
ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung b) Die Versicherer sind in der Weise als Ge-
eine seinen Geschäftsgrundsätzen ent- samtschuldner verpflichtet, dass jeder für
sprechende erhöhte Prämie verlangt. den Betrag aufzukommen hat, dessen
Zahlung ihm nach seinem Vertrage ob-
§ 28 Überversicherung liegt; der Versicherungsnehmer kann aber
im Ganzen nicht mehr als den Betrag des
1. Übersteigt die Versicherungssumme den ihm entstandenen Schadens verlangen.
Wert des versicherten Interesses erheb- Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Ver-
lich, so kann sowohl der Versicherer als träge bei demselben Versicherer beste-
auch der Versicherungsnehmer verlangen, hen. Erlangt der Versicherungsnehmer
dass zur Beseitigung der Überversiche- oder der Versicherte aus anderen Versi-
rung die Versicherungssumme mit soforti- cherungsverträgen Entschädigung für
ger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang denselben Schaden, so ermäßigt sich der
des Herabsetzungsverlangens, ist für die Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag
Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, in der Weise, dass die Entschädigung aus
den der Versicherer berechnet haben allen Verträgen insgesamt nicht höher ist,
würde, wenn der Vertrag von vornherein als wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
mit dem neuen Inhalt geschlossen worden rungssummen, aus denen die Prämien er-
wäre. rechnet wurde, nur in diesem Vertrag in
2. Hat der Versicherungsnehmer die Über- Deckung gegeben worden wäre. Bei Ver-
versicherung in der Absicht geschlossen, einbarung von Entschädigungsgrenzen
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,
gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag dass aus allen Verträgen insgesamt keine
nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie höhere Entschädigung zu leisten ist, als
bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
die Nichtigkeit begründenden Umständen rungssummen in diesem Vertrag in De-
Kenntnis erlangt. ckung gegeben worden wäre.
c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehr-
§ 29 Mehrere Versicherer fachversicherung in der Absicht geschlos-
sen, sich dadurch einen rechtswidrigen
1. Anzeigepflicht Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse in dieser Absicht geschlossene Vertrag
gegen dieselbe Gefahr versichert, ist ver- nichtig.
pflichtet, dem Versicherer die andere Versi- Dem Versicherer steht die Prämie bis zu
cherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mit- dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die
teilung sind der andere Versicherer und die Nichtigkeit begründenden Umständen
Versicherungssumme anzugeben. Kenntnis erlangt.
2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeige- 4. Beseitigung der Mehrfachversicherung
pflicht a) Hat der Versicherungsnehmer den Ver-
Verletzt der Versicherungsnehmer die An- trag, durch den die Mehrfachversicherung
zeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
grob fahrlässig, ist der Versicherer unter Entstehen der Mehrfachversicherung ge-
den in Abschnitt B Nr. 26 beschriebenen schlossen, kann er verlangen, dass der
Voraussetzungen zur Kündigung berech- später geschlossene Vertrag aufgehoben
tigt oder auch ganz oder teilweise leis- oder die Versicherungssumme unter ver-
tungsfrei. hältnismäßiger Minderung der Prämie auf
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Versicherer vor Eintritt des Versiche- durch die frühere Versicherung nicht ge-
rungsfalles Kenntnis von der anderen Ver- deckt ist.
sicherung erlangt hat. Die Aufhebung des Vertrages oder die
Herabsetzung der Versicherungssumme
3. Haftung und Entschädigung bei Mehrfach- und Anpassung der Prämie werden zu
versicherung dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklä-
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Inte- rung dem Versicherer zugeht.
resse gegen dieselbe Gefahr versichert b) Die Regelungen nach a) sind auch anzu-
und übersteigen die Versicherungssum- wenden, wenn die Mehrfachversicherung
men zusammen den Versicherungswert dadurch entstanden ist, dass nach Ab-
oder übersteigt aus anderen Gründen die schluss der mehreren
02_2026_V3
[Seite 37]
37
Versicherungsverträge der Versiche- Umständen nach zur Abwendung und
rungswert gesunken ist. Sind in diesem Minderung des Schadens für geboten hal-
Fall die mehreren Versicherungsverträge ten durfte oder die er auf Weisung des
gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherers macht.
Versicherer geschlossen worden, kann b) Macht der Versicherungsnehmer Aufwen-
der Versicherungsnehmer nur die verhält- dungen, um einen unmittelbar bevorste-
nismäßige Herabsetzung der Versiche- henden Versicherungsfall abzuwenden
rungssummen und der Prämien verlan- oder in seinen Auswirkungen zu mindern,
gen. geltend, so leistet der Versicherer Aufwen-
dungsersatz nur, wenn diese Aufwendun-
§ 30 Versicherung für fremde Rechnung gen bei einer nachträglichen objektiven
Betrachtung der Umstände verhältnismä-
1. Rechte aus dem Vertrag ßig und erfolgreich waren oder die Auf-
Der Versicherungsnehmer kann den Versi- wendungen auf Weisung des Versiche-
cherungsvertrag im eigenen Namen für das rers erfolgten.
Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie- c) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem tung zu kürzen, kann er auch den Aufwen-
Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer dungsersatz nach a) und b) entsprechend
und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt kürzen.
auch, wenn der Versicherte den Versiche- d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die
rungsschein besitzt. sonstige Entschädigung betragen zusam-
men höchstens die Versicherungssumme
2. Zahlung der Entschädigung je vereinbarter Position; dies gilt jedoch
Der Versicherer kann vor Zahlung der Ent- nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung
schädigung an den Versicherungsnehmer des Versicherers entstanden sind.
den Nachweis verlangen, dass der Versi- e) Der Versicherer hat den für die Aufwen-
cherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der dungen gemäß a) erforderlichen Betrag
Versicherte kann die Zahlung der Entschädi- auf Verlangen des Versicherungsnehmers
gung nur mit Zustimmung des Versicherungs- vorzuschießen.
nehmers verlangen. f) Nicht versichert sind Aufwendungen für
Leistungen der Feuerwehr oder anderer
3. Kenntnis und Verhalten
Institutionen, die im öffentlichen Interesse
a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten
zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn
des Versicherungsnehmers von rechtli-
diese Leistungen im öffentlichen Interesse
cher Bedeutung sind, sind bei der Versi-
erbracht werden.
cherung für fremde Rechnung auch die
Kenntnis und das Verhalten des Versi- 2. Kosten der Ermittlung und Feststellung
cherten zu berücksichtigen. Soweit der des Schadens
Vertrag Interessen des Versicherungs- a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbar-
nehmers und des Versicherten umfasst, ten Höhe die Kosten für die Ermittlung und
muss sich der Versicherungsnehmer für Feststellung eines von ihm zu ersetzen-
sein Interesse das Verhalten und die den Schadens, sofern diese den Umstän-
Kenntnis des Versicherten nur zurechnen den nach geboten waren. Zieht der Versi-
lassen, wenn der Versicherte Repräsen- cherungsnehmer einen Sachverständigen
tant des Versicherungsnehmers ist. oder Beistand hinzu, so werden diese
b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuzie-
es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein hung vertraglich verpflichtet ist oder vom
Wissen abgeschlossen worden ist oder Versicherer aufgefordert wurde.
ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
des Versicherungsnehmers nicht möglich tung zu kürzen, kann er auch den Kosten-
oder nicht zumutbar war. ersatz nach a) entsprechend kürzen.
c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt
es dagegen an, wenn der Versicherungs- § 32 Übergang von Ersatzansprüchen
nehmer den Vertrag ohne Auftrag des
Versicherten geschlossen und den Versi- 1. Übergang von Ersatzansprüchen
cherer nicht darüber informiert hat. Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatz-
anspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
§ 31 Aufwendungsersatz Anspruch auf den Versicherer über, soweit
der Versicherer den Schaden ersetzt. Der
1. Aufwendungen zur Abwendung und Min- Übergang kann nicht zum Nachteil des Versi-
derung des Schadens cherungsnehmers geltend gemacht werden.
a) Versichert sind Aufwendungen, auch er- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versi-
folglose, die der Versicherungsnehmer bei cherungsnehmers gegen eine Person, mit der
Eintritt des Versicherungsfalles den er bei Eintritt des Schadens in häuslicher
02_2026_V3
[Seite 38]
38
Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht Ist die Herbeiführung des Schadens durch
geltend gemacht werden, es sei denn, diese rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsat-
Person hat den Schaden vorsätzlich verur- zes in der Person des Versicherungsneh-
sacht. mers festgestellt, so gilt die vorsätzliche
Herbeiführung des Schadens als bewie-
2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatz- sen.
ansprüchen b) Führt der Versicherungsnehmer den
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatz- Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der
anspruch oder ein zur Sicherung dieses An- Versicherer berechtigt, seine Leistung in
spruchs dienendes Recht unter Beachtung einem der Schwere des Verschuldens des
der geltenden Form- und Fristvorschriften zu Versicherungsnehmers entsprechenden
wahren, und nach Übergang des Ersatzan- Verhältnis zu kürzen.
spruchs auf den Versicherer bei dessen
Durchsetzung durch den Versicherer soweit 2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des
erforderlich mitzuwirken. Versicherungsfalles
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob- Der Versicherer ist von der Entschädigungs-
liegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer
Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er in- den Versicherer arglistig über Tatsachen, die
folge dessen keinen Ersatz von dem Dritten für den Grund oder die Höhe der Entschädi-
erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen gung von Bedeutung sind, täuscht oder zu
Verletzung der Obliegenheit ist der Versiche- täuschen versucht.
rer berechtigt, seine Leistung in einem der Ist die Täuschung oder der Täuschungsver-
Schwere des Verschuldens des Versiche- such durch rechtskräftiges Strafurteil gegen
rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu den Versicherungsnehmer wegen Betruges
kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten
einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versi- die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewie-
cherungsnehmer. sen.
§ 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall § 35 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschrif-
tenänderungen
1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfal- 1. Form
les kann jede der Vertragsparteien den Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt
Versicherungsvertrag kündigen. Die Kün- ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas
digung ist in Textform (z. B. E-Mail oder anderes bestimmt ist, sind die für den Versi-
Brief) zu erklären. Sie muss der anderen cherer bestimmten Erklärungen und Anzei-
Vertragspartei spätestens einen Monat gen, die das Versicherungsverhältnis betref-
nach Auszahlung oder Ablehnung der Ent- fen und die unmittelbar gegenüber dem Ver-
schädigung zugegangen sein. sicherer erfolgen, in Textform (z. B. E-Mail
oder Brief) abzugeben.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer Erklärungen und Anzeigen sollen an die
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird Hauptverwaltung des Versicherers oder an
seine Kündigung sofort nach ihrem Zu- die im Versicherungsschein oder in dessen
gang beim Versicherer wirksam. Der Versi- Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle
cherungsnehmer kann jedoch bestimmen, gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun-
dass die Kündigung zu einem späteren gen über den Zugang von Erklärungen und
Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende Anzeigen bleiben unberührt.
der laufenden Versicherungsperiode, wirk-
sam wird. 2. Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Na-
mensänderung
3. Kündigung durch Versicherer Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung
Eine Kündigung des Versicherers wird ei- seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitge-
nen Monat nach ihrem Zugang beim Versi- teilt, genügt für eine Willenserklärung, die
cherungsnehmer wirksam. dem Versicherungsnehmer gegenüber abzu-
geben ist, die Absendung eines eingeschrie-
§ 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen benen Briefes an die letzte dem Versicherer
Gründen bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei
einer dem Versicherer nicht angezeigten Na-
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbei- mensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage
führung des Versicherungsfalles nach der Absendung des Briefes als zuge-
a) Führt der Versicherungsnehmer den Ver- gangen.
sicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der
Versicherer von der Entschädigungs-
pflicht frei.
02_2026_V3
[Seite 39]
39
3. Nichtanzeige der Verlegung der gewerbli- Entscheidung des Versicherers beim An-
chen Niederlassung spruchsteller nicht mit.
Hat der Versicherungsnehmer die Versiche-
rung unter 33 der Anschrift seines Gewerbe- § 39 Gerichtsstand
betriebs abgeschlossen, finden bei einer Ver-
legung der gewerblichen Niederlassung die 1. Klagen gegen den Versicherer
Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend An- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist
wendung. neben den Gerichtsständen der Zivilprozess-
ordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in
§ 36 Agentenvollmacht dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur
Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in
1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Ermangelung eines solchen seinen gewöhnli-
Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll- chen Aufenthalt hat.
mächtigt, vom Versicherungsnehmer abgege- Soweit es sich bei dem Vertrag um eine be-
bene Erklärungen entgegenzunehmen, be- triebliche Versicherung handelt, kann der Ver-
treffend sicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines dem für den Sitz oder die Niederlassung des
Versicherungsvertrages; Gewerbebetriebes zuständigen Gericht gel-
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis tend machen.
einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor 2. Klagen gegen Versicherungsnehmer
Abschluss des Vertrages und während Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
des Versicherungsverhältnisses. oder der Versicherungsvermittlung gegen den
Versicherungsnehmer ist ausschließlich das
2. Erklärungen des Versicherers Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der
Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll- Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhe-
mächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Ver- bung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines
sicherungsscheine oder deren Nachträge solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
dem Versicherungsnehmer zu übermitteln. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine be-
triebliche Versicherung handelt, kann der Ver-
3. Zahlungen an den Versicherungsvertreter sicherer seine Ansprüche auch bei dem für
Der Versicherungsvertreter gilt als bevoll- den Sitz oder die Niederlassung des Gewer-
mächtigt, Zahlungen, die der Versicherungs- bebetriebes zuständigen Gericht geltend ma-
nehmer im Zusammenhang mit der Vermitt- chen.
lung oder dem Abschluss eines Versiche-
rungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen. § 40 Anzuwendendes Recht
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss
der Versicherungsnehmer nur gegen sich gel-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
ten lassen, wenn er die Beschränkung bei der
Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge
§ 41 An wen können Sie sich wenden, wenn
grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?
§ 37 Repräsentanten
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zu-
frieden sind oder eine Verhandlung mit uns
Der Versicherungsnehmer muss sich die
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten
Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsen-
Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nach-
tanten zurechnen lassen.
folgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
§ 38 Verjährung 1. Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich
Die Ansprüche aus dem Versicherungsver- an den Ombudsmann für Versicherungen
trag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und der Gläubi- Versicherungsombudsmann e.V.
ger von den Anspruch begründenden Um- Postfach 080632
ständen und der Person des Schuldners 10006 Berlin
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig- E-Mail: beschwerde@versicherungsom-
keit erlangen müsste. budsmann.de
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsver- Internet: www.versicherungsombuds-
trag bei dem Versicherer angemeldet worden, mann.de
zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine
zwischen Anmeldung und Zugang der in Text-
unabhängige und für Verbraucher kostenfrei
form (z. B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten
arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
02_2026_V3
[Seite 40]
40
verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren
teilzunehmen.
2. Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrie-
den oder treten Meinungsverschiedenheiten
bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
wenden. Als Versicherungsunternehmen un-
terliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kon-
taktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße
108 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine
Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht
verbindlich entscheiden kann.
3. Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
Rechtsweg zu beschreiten.
4. Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit
auch an uns wenden. Unsere interne Be-
schwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfü-
gung. Sie erreichen diese wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement –
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
E-Mail: beschwerde@ammerlaender-ver-
sicherung.de
02_2026_V3
[Seite 41]
41
Besondere Bedingungen und
Leistungserweiterungen zur allgemeinen
Hausratversicherung (VHB 2022)
zum Excellent-Schutz
Inhaltsverzeichnis
Feuer, Explosion 29. Vandalismus nach Einschleichen
30. Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
1. Nutzwärmeschäden
31. Räuberische Erpressung (Herausgabe von
2. Überspannung
versicherten Sachen an einem anderen Ort)
3. Schäden durch Spannungsschwankungen
32. Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
4. Seng- und Schmorschäden
33. Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
5. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
34. Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
6. Überschalldruckwellen
35. Böswillige Beschädigung durch Graffiti
7. Aufprall von Flugkörpern
36. Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz)
8. Schäden an Kühl- und Gefriergut
37. Vermögensschäden durch Phishing und Pharming
9. Anprall von Schienen-, Wasser- und
(Cyber-Schutz)
Straßenfahrzeugen
38. Vermögensschäden durch Skimming (Cyber-
10. Schäden durch Blindgänger
Schutz)
39. Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
Diebstahl 40. Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
11. Fahrraddiebstahl (ohne Einstellpflicht) 100% der
Versicherungssumme beitragsfrei Leitungswasser
12. Diebstahl aus Kraftfahrzeugen,
41. Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
42. Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
13. Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
und Zisternen
14. Einfacher Diebstahl
43. Mitversicherung von Rückstauschäden
15. Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und
44. Eindringen von Niederschlägen
Wäschetrocknern
16. Einfacher Diebstahl von fest verankerten
Skulpturen Sturm, Hagel und Starkregen
17. Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und
Streuvorräten 45. Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück
18. Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und der versicherten Wohnung inklusive Balkon und
Sportgeräten Terrasse
19. Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und 46. Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
Kinderwagen 47. Überschwemmung durch Starkregen
20. Seniorenschutz – Einfacher Diebstahl von Hör-
und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie
Versicherungsort, Außenversicherung
Taschendiebstahl
21. Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren 48. Außenversicherung
Inhalt 49. Außenversicherung für Sportgeräte
22. Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus 50. Hausrat in Einliegerwohnungen
Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten 51. Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
23. Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / 52. Hausrat in Wohngemeinschaften
bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege 53. Alle beruflich genutzten Sachen in reinen
24. Diebstahl am Arbeitsplatz Arbeitszimmern
25. Diebstahl durch Hausangestellte 54. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz
26. Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume (Pendlerwohnung)
27. Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen / 55. Eingelagerter Hausrat
Schlafwagenabteilen 56. Versicherungsschutz bei Umzug
57. Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
58. Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Weitere strafbare Handlungen und Cyber-Schutz
28. Telefonmissbrauch nach Einbruch durch
unbekannte Täter
02_2026_V3
[Seite 42]
42
Versicherte Kosten 94. Vorsorgeversicherung für Kinder
59. Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
60. Schlüsseldienst Erweiterter Unterversicherungsverzicht
61. Bewachungskosten
62. Fehlalarm durch Rauchmelder 95. Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden
63. Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von 96. 12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn
behindertengerechten Einbauten vereinbart) bei Umzug in größere Wohnung
64. Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
65. Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder
Weitere Leistungseinschlüsse
Dienstreise
66. Reiserücktrittskosten nach einem Schaden 97. Nachhaltigkeit
67. Umzugskosten nach einem Schaden 98. Mitversicherung von Wallboxen
68. Sachverständigenkosten 99. Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leistungs-
69. Kosten der Ermittlung und Feststellung des Garantie)
Schadens 100. Besitzstandsgarantie
70. Kostenpauschale 101. Abweichungen gegenüber den GDV-
71. Hotelkosten Musterbedingungen
72. Erweiterte Lagerkosten 102. Einhaltung des Mindeststandards des
73. Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Arbeitskreises Beratungsprozesse
Rohrbruch 103. Leistungsgarantie bei unklarer Zuständigkeit bei
74. Einschluss von Tierarztkosten Versichererwechsel
75. Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere 104. Künftige Bedingungsverbesserungen
76. Kinderbetreuung im Notfall (Innovationsklausel)
77. Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, 105. unbenannte Gefahren – Allgefahren- deckung
Brand
78. Entfernung von Wespen-, Hornissen- und
Bienennestern Sonstiges
79. Mehrkosten durch Preissteigerungen 106. Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
80. Mehrkosten durch Technologiefortschritt Arbeitslosigkeit
107. Beitragsreduzierung bei Umzug in ein
Seniorenheim
Versicherte Sachen
108. Verzicht auf die Kündigungsfrist
81. Handelswaren und Musterkollektionen 109. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
82. Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
83. Technische, optische oder akustische
Sicherungsanlagen Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in
84. Smart-Home Wertschutzschränken
Anlage 2 - Erweiterte Sicherungsrichtlinien
Mitversicherung von Beschädigungen
85. Beschädigung von Hausrat nach einem Unfall mit
einem Transportmittel
86. Beschädigungen an Fahrrädern, die als
Reisegepäck aufgegeben wurden
Wertsachen
87. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
88. Wertsachen in Bankgewahrsam;
Kundenschließfächer
Verzicht auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit
89. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
90. Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen
und behördlichen Sicherheitsvorschriften
Sicherheitsvorschriften / -vereinbarungen
91. Sicherheitsvorschriften
92. Sicherungsvereinbarung
Vorsorgeversicherung
93. Erhöhte Entschädigungsgrenze für die
Vorsorgeversicherung
02_2026_V3
[Seite 43]
43
Feuer, Explosion Druckstöße infolge Überschallfluges (Über-
schallknall) im Excellent-Schutz versichert.
1. Nutzwärmeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für 7. Aufprall von Flugkörpern
Brandschäden, die an versicherten Sachen Schäden durch den Aufprall oder den Absturz
dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile
oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sons- oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem
tigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt sich die versicherten Sachen befinden, sind im
ebenso für Sachen, in denen oder durch die Excellent-Schutz mitversichert.
Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder
weitergeleitet werden. 8. Schäden an Kühl- und Gefriergut
1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
2. Überspannung 2 Nr. 3 sind auch Folgeschäden an Kühl- und
1. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Gefriergut infolge
Blitzschlagschäden leistet der Versicherer a) Überspannung durch Blitzschlag oder
Entschädigung auch für Schäden, die an ver- Netzausfall;
sicherten Einrichtungen und Geräten durch b) eines unvorhersehbaren technischen
Überspannung, Überstrom und Kurzschluss Versagens der Kühl- und Gefriergeräte;
infolge eines Blitzes entstehen. im Excellent-Schutz versichert.
2. Überspannungsschäden sind bis zur verein- 2. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter
barten Versicherungssumme mitversichert. oder einer entsprechenden Einrichtung doku-
mentiert sein.
3. Schäden durch Spannungsschwankungen
1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9. Anprall von Schienen-, Wasser- und Stra-
2 Nr. 1 sind Schäden im Excellent-Schutz an ßenfahrzeugen
versicherten elektrischen Geräten durch 1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
Spannungsschwankungen mitversichert. Vo- 1 Nr. 1 leistet der Versicherer im Excellent-
raussetzung für den Versicherungsschutz ist, Schutz Entschädigung für versicherte Sa-
dass die Spannungsschwankung bereits vor chen, die durch Anprall eines Schienen-,
dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner
und vom Netzbetreiber bestätigt wurde. Teile oder seiner Ladung am Versicherungs-
2. Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweili- ort zerstört oder beschädigt werden oder in-
gen Netzbetreiber. folge eines solchen Ereignisses abhanden-
kommen.
4. Seng- und Schmorschäden 2. Für den Anprall von Straßen- und Wasser-
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2 Nr. fahrzeugen besteht Versicherungsschutz
5 b) leistet der Versicherer im Excellent-Schutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungs-
Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, nehmer betrieben oder gehalten werden.
die an versicherten Sachen, mit Ausnahme von
technischen Geräten aller Art und Wertsachen, 10. Schäden durch Blindgänger
entstehen. Mitversichert sind Explosionsschäden durch
Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgän-
5. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden ger).
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2
Nr. 1 leistet der Versicherer Entschädigung
für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Diebstahl
Ruß zerstört oder beschädigt werden.
2. Versicherungsschutz besteht auch für Schä- 11. Fahrraddiebstahl (ohne Einstellpflicht)
den durch Verpuffung. Verpuffung ist die Um- 100% der Versicherungssumme beitragsfrei
setzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben 1. Leistungsversprechen und Definitionen
mit nur geringer Geschwindigkeit und Druck- Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog.
wirkung. E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versiche-
3. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind rungspflicht besteht – sowie Fahrradanhä-
bis zur vereinbarten Versicherungssumme nger erstreckt sich der Versicherungsschutz
mitversichert. unter den nachfolgenden Voraussetzungen
4. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die
Schäden, die auf dauernder Einwirkung be- mit dem Fahrrad lose verbundenen und re-
ruhen. gelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sa-
chen besteht Versicherungsschutz, wenn
6. Überschalldruckwellen diese zusammen mit dem Fahrrad abhand-
Ergänzend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1 engekommen sind.
sind Schäden an versicherten Sachen durch
02_2026_V3
[Seite 44]
44
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Ähnliches gelten nicht als feste Umschlie-
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad ßung.
und den Fahrradanhänger durch ein ver- 3. Keine Entschädigung wird geleistet für Wert-
kehrsübliches Schloss gegen Diebstahl si- sachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13.
chern, wenn er es nicht zur Fortbewegung
einsetzt. 13. Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
3. Besondere Obliegenheiten im Schadenfall 1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
a) Der Versicherungsnehmer hat im Scha- 2 Nr. 2 und § 3 Nr. 2 sowie abweichend von
denfall Kaufbelege, sowie sonstige Unter- VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4c) besteht
lagen über den Hersteller, die Marke und im Excellent-Schutz Versicherungsschutz für
die Rahmennummer der entwendeten Schäden an nicht am Fahrzeug montierten
Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, Winter- / Sommerreifen inklusive der Felgen
soweit ihm dies billigerweise zugemutet bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Glei-
werden kann. Verletzt der Versicherungs- che gilt für nicht montierte Kindersitze und
nehmer diese Bestimmung, so kann er Dachboxen.
Entschädigung nur dann verlangen, wenn 2. Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine
er die Merkmale anderweitig nachweisen Leistung aus anderen Versicherungsverträ-
kann. gen erlangt werden kann und der Schaden
b) Der Versicherungsnehmer hat den Dieb- am Versicherungsort gemäß VHB 2022 Ab-
stahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen schnitt „A“ § 6 Nr. 1 eingetreten ist. Als Versi-
und dem Versicherer einen Nachweis da- cherungsort gilt auch die Garage, die sich au-
für zu erbringen, dass das Fahrrad / Fahr- ßerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber
radanhänger nicht innerhalb von drei Wo- innerhalb des Wohnortes befindet.
chen seit Anzeige des Diebstahls wieder 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
herbeigeschafft wurde. auf 10.000,- EURO begrenzt.
4. Obliegenheitsverletzung durch den Versiche-
rungsnehmer 14. Einfacher Diebstahl
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §
Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von Wä-
der Versicherer nach Maßgabe der in VHB sche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und
2022 Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Ra-
beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi- senmährobotern im Excellent-Schutz bis zur
gung berechtigt oder auch ganz oder teil- vereinbarten Versicherungssumme mitversi-
weise leistungsfrei. chert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt
5. Entschädigungshöhe, Entschädigungsgren- des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten
zen Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall oder sich auf dem umfriedeten Grundstück, auf
auf die vereinbarte Versicherungssumme dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
(siehe VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9) für Haus-
rat begrenzt. 15. Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen
und Wäschetrocknern
12. Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahr-
Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ §
zeuganhängern und Dachboxen 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von
1. Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen Waschmaschinen und Wäschetrocknern im
außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Excellent-Schutz bis zur vereinbarten Versiche-
Dieb den verschlossenen Innen- oder Koffer- rungssumme mitversichert, wenn diese nach-
raum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in ge-
oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte meinschaftlich genutzten Räumen (auch Trep-
verschlossene Dachbox in dem / der sich ver- penhaus) abgestellt waren.
sicherte Sachen befinden, aufbricht oder mit-
tels Schlüssel, dessen Anfertigung für das 16. Einfacher Diebstahl von fest verankerten
Schloss nicht von einer dazu berechtigten
Skulpturen
Person veranlasst oder gebilligt worden ist
1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
(falscher Schlüssel) oder mittels anderer
§ 3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von
Werkzeuge öffnet. Der Gebrauch eines fal-
fest verankerten Skulpturen im Excellent-
schen Schlüssels ist nicht schon dann bewie-
Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungs-
sen, wenn feststeht, dass versicherte Sa-
grenze mitversichert, wenn diese sich nach-
chen abhandengekommen sind. Ausge-
weislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf
schlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwa-
dem umfriedeten Grundstück, auf dem die
gen und Wohnmobilen.
versicherte Wohnung liegt, befanden.
2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im
ist, dass die genannten Behältnisse fest um-
Excellent-Schutz auf 3 % der vereinbarten
schlossen sind. Planen, Persenninge oder
Versicherungssumme begrenzt.
02_2026_V3
[Seite 45]
45
17. Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- entschädigt. Ausgeschlossen bleiben beim
und Streuvorräten Taschendiebstahl Wertsachen nach VHB
1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a).
3 und § 6 Nr. 2 ist der einfache Diebstahl von 3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten im teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
Excellent-Schutz auf dem Versicherungs- von 250,- EURO je Schadenfall.
grundstück mitversichert.
2. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, 21. Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken
wenn eine gewerbliche und / oder landwirt- und deren Inhalt
schaftliche Tierhaltung besteht. 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall Nr. 2 und § 7 Nr. 3 ist einfacher Diebstahl von
auf 1 % der vereinbarten Versicherungs- Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf
summe begrenzt. Fernreisen (außerhalb Europas) bis 3 % der
vereinbarten Versicherungssumme im
18. Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Excellent-Schutz mitversichert, sofern hierfür
Sportgeräten nicht anderweitig Versicherungsschutz be-
Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“ § steht.
3 Nr. 1 und 2 ist der einfache Diebstahl von Kin- 2. Nicht versichert sind Wertsachen nach VHB
derspiel- und Sportgeräten im Excellent-Schutz 2022 Abschnitt „A“ § 13, Mobiltelefone, elekt-
mitversichert, wenn diese sich nachweislich ronische Geräte, Organizer, Computer, so-
zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfrie- wie Inhalt von Handtaschen oder Trageta-
deten Grundstück, auf dem die versicherte schen.
Wohnung liegt, befanden. Fahrräder gelten 3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
nicht als Kinderspiel- und Sportgeräte im Sinne teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
der Klausel. von 100,- EURO je Schadenfall.
19. Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Roll- 22. Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus
stühlen und Kinderwagen Umkleideräumen / Kabinen von Sportstät-
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3 ten
Nr. 2 und § 7 Nr. 3 ist im Excellent-Schutz der 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstüh- Nr. 2 ist im Excellent-Schutz der einfache
len, Kinderwagen und deren Zubehör mitver- Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräu-
sichert. men / Kabinen von Sportstätten mitversi-
2. Lose mit dem Kinderwagen oder dem Roll- chert.
stuhl verbundene oder regelmäßig deren Ge- 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
brauch dienende Sachen werden nur ersetzt, auf 150,- EURO begrenzt.
wenn sie zusammen mit den genannten Ge-
genständen entwendet worden sind. 23. Diebstahl versicherter Sachen im Kranken-
3. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen haus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeit-
über den Hersteller, die Marke und, sofern pflege
vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Iden- 1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
tifikationsnummer oder Kennzeichen zu be- § 3 Nr. 1 und 2, und § 7 Nr. 3 leistet der Ver-
schaffen und aufzubewahren. Verletzt der sicherer im Excellent-Schutz auch Entschä-
Versicherungsnehmer diese Bestimmung, digung für einfachen Diebstahl, wenn versi-
kann er Entschädigung nur verlangen, wenn cherte Sachen bei stationärem Kranken-
er die Merkmale anderweitig nachweist. Auf hausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflege-
eine Verletzung dieser Obliegenheit findet § aufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Mo-
26 VHB 2022 Anwendung. nate) des Versicherungsnehmers oder einer
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
20. Seniorenschutz – Einfacher Diebstahl von Person aus dem Krankenzimmer entwendet
Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen werden.
sowie Taschendiebstahl 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3 auf die vereinbarte Versicherungssumme, für
Nr. 2 und § 7 Nr. 3 gilt für alle im versicherten Bargeld auf max. 500,- EURO begrenzt.
Haushalt lebenden Personen, die am Scha-
dentag das 60. Lebensjahr vollendet haben, 24. Diebstahl am Arbeitsplatz
der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhil- 1. Im Excellent-Schutz ist der einfache Dieb-
fen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und stahl von versicherten Sachen am Arbeits-
Gebissen sowie der Taschendiebstahl als platz des Versicherungsnehmers innerhalb
mitversichert. der Bundesrepublik Deutschland während
2. Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Geschäftszeiten mitversichert.
der Versicherungssumme, max. 1.500,- 2. Versicherungsschutz besteht außerdem bei
EURO begrenzt. Es wird der Zeitwert Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen
02_2026_V3
[Seite 46]
46
am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers sich der Täter gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ §
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 3 Nr. 2 c) durch Einschleichen Einlass verschafft
3. Keine Entschädigung wird geleistet für Wert- hat und versicherte Sachen zerstört oder be-
sachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13. schädigt.
Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Vi-
deokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funk- 30. Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
geräte) werden zum Zeitwert entschädigt. 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
13 Nr. 2 b) aa) gilt der Missbrauch von
25. Diebstahl durch Hausangestellte Scheck- und Kreditkarten nach Einbruch-
1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § diebstahl im Excellent-Schutz mitversichert,
8 ist im Excellent-Schutz der einfache Dieb- sofern hierfür nicht anderweitig Versiche-
stahl durch Personen mitversichert, die bei rungsschutz besteht.
dem Versicherungsnehmer wohnen und 2. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
Hausangestellte des Versicherungsnehmers auf max. 5.000,- EURO begrenzt.
sind.
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall 31. Räuberische Erpressung (Herausgabe von
auf max. 300,- EURO begrenzt. versicherten Sachen an einem anderen Ort)
Bei einem versicherten Raub nach VHB 2022
26. Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 a) besteht abweichend
Räume von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 c) im
Als Einbruch gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § Excellent-Schutz auch dann Versicherungs-
3 Nr. 2 gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem schutz, wenn die Heranschaffung der Sachen
sich der versicherte Hausrat befindet, in einen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe er-
nicht versicherten Raum eingebrochen wird und presst wurde. Die Entschädigungsgrenzen nach
der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse § 13 VHB 2022 bleiben unverändert.
in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versi- 32. Trickdiebstahl innerhalb des Versicherung-
cherte Raum gewerblich oder privat genutzt sortes
wird. 1. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb
durch Täuschung des Versicherungsneh-
27. Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen / mers oder einer mit ihm in häuslicher Ge-
Schlafwagenabteilen meinschaft lebenden Person Zutritt zum Ver-
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3 sicherungsort verschafft und dort versicherte
Nr. 2 ist Einbruchdiebstahl im Excellent- Sachen entwendet.
Schutz auch aus verschlossenen Schiffska- 2. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten
binen und Schlafwagenabteilen mitversi- entwendet, so leistet der Versicherer auch für
chert. den infolge Missbrauchs entstandenen Scha-
2. Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten, elektroni- den dieser Karten, sofern hierfür nicht ander-
sche Geräte wie z. B. Handys, Computer, weitig Versicherungsschutz besteht.
Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer 3. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
werden bis 1.000,- EURO entschädigt. auf max. 10.000,- EURO begrenzt.
33. Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Weitere strafbare Handlungen und Cyber- 1. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn
Schutz der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm
in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
28. Telefonmissbrauch nach Einbruch durch Opfer einer polizeilich gemeldeten Straftat
unbekannte Täter wird und hierdurch versicherte Sachen zer-
stört oder beschädigt werden oder infolge ei-
1. Wird nach einem Einbruchdiebstahl (siehe
nes solchen Ereignisses abhandenkommen.
VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3) in die versi-
Als Straftat gilt eine nach dem Strafgesetz-
cherte Wohnung das Festnetz-Telefon von
buch (StGB) verbotene Tat, die von dem Tä-
dem Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer
ter bewusst und schuldhaft rechtswidrig be-
die dadurch angefallenen Telefonmehrkos-
gangen wurde und keine Gründe der Recht-
ten im Excellent-Schutz.
fertigung enthält.
2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versi-
2. Nicht versichert sind
cherer auf Verlangen einen Einzelgesprächs-
a) Schäden durch Computer-Kriminalität,
nachweis des Telekommunikationsunterneh-
wie z. B. Betrug beim Online-Banking
mens einzureichen.
oder Onlinehandel, Kredit- und Bankkar-
tenbetrug oder durch Viren oder Schad-
29. Vandalismus nach Einschleichen
software;
In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 3
b) Diebstähle von Fahrrädern und deren
Nr. 3 besteht auch Versicherungsschutz, wenn
Teile / Schäden an Fahrrädern;
02_2026_V3
[Seite 47]
47
c) sonstige Gegenstände, die gegen einen 2. Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz
zusätzlichen Beitrag eingeschlossen wer- Entschädigung für versicherte Sachen, die
den können; unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zu-
d) Versicherungsfälle, die bereits außerhalb sammenhang mit Inneren Unruhen zerstört
dieser Bestimmung im Rahmen des Ver- oder beschädigt werden. Eingeschlossen
trages entschädigt werden. Dies gilt sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme
auch, wenn die dort vereinbarte Entschä- bei Plünderungen in unmittelbarem Zusam-
digungsgrenze geringer ist als die Ent- menhang mit Inneren Unruhen.
schädigungsgrenze gemäß Nr. 4. 3. Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig
3. Besondere Obliegenheiten durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel ge-
Der Versicherungsnehmer hat die Straftat richtete Arbeitseinstellung einer verhältnis-
unverzüglich der zuständigen Polizeidienst- mäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aus-
stelle bzw. einer vergleichbaren Ordnungs- sperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel ge-
instanz anzuzeigen und sicherzustellen, richtete planmäßige Ausschließung einer
dass dort ein Protokoll zum Schadenereignis verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitneh-
angefertigt und eine Auflistung über abhand- mern.
engekommene Sachen eingereicht wird. Ver- 4. Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz
letzt der Versicherungsnehmer eine dieser Entschädigung für versicherte Sachen, die
Obliegenheiten, so kann der Versicherer un- unmittelbar durch Handlungen der streiken-
ter den in VHB 2022 Abschnitt „A“ § 26 Nr. 1 den oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zu-
und Nr. 2 beschriebenen Voraussetzungen sammenhang mit einem Streik oder beim Wi-
zur Kündigung berechtigt oder auch ganz derstand gegen eine Aussperrung zerstört
oder teilweise leistungsfrei sein. oder beschädigt werden.
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall 5. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
auf 3.000,- EURO begrenzt. Für Wertsachen Schäden, die der Versicherungsnehmer oder
gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 andere in den versicherten Räumen berech-
besteht Versicherungsschutz bis zu einer tigt anwesende Personen verursachen.
Entschädigungshöhe von max. 1.000,-
EURO. 35. Böswillige Beschädigung durch Graffiti
5. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1
„Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ Nr. 1 und § 7 sind Hausratgegenstände auch
unter folgenden Voraussetzungen in Text- gegen böswillige Beschädigungen durch
form (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen: Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten
a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- ausgeführt wurden.
halb von einem Monat nach Auszahlung 2. Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 %
oder Ablehnung der Entschädigung. Die der Versicherungssumme begrenzt.
Kündigung wird einen Monat nach Zu-
gang wirksam; 36. Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz)
b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs- 1. Im Excellent-Schutz sind Vermögensschä-
periode mit einer Frist von drei Monaten. den, die dem Versicherungsnehmer als Käu-
Die Kündigung wird zum Ende der jewei- fer einer nicht gelieferten Ware im Internet
ligen Versicherungsperiode wirksam. entstehen, mitversichert.
Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl- 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
len a) und b) den gesamten Versicherungs- ist, dass
vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang a) die Ware ausschließlich für den privaten
der Kündigung schriftlich zum selben Zeit- Gebrauch über das Internet bestellt und
punkt kündigen. bezahlt wurde. Der Verkäufer muss zu-
dem mit seiner Geschäfts- / Privatad-
34. Innere Unruhen, Streik, Aussperrung resse in Deutschland gemeldet sein;
1. Abgrenzung zur Staatshaftung b) die bestellte Ware mindestens 14 Tage
a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch nach vereinbartem Liefertermin nicht ein-
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung getroffen ist. Darüber hinaus hat der Ver-
besteht nicht, soweit die Voraussetzun- sicherungsnehmer den Verkäufer schrift-
gen für einen unmittelbaren oder subsidi- lich unter Fristsetzung von weiteren 14
ären Schadenersatzanspruch aufgrund Tagen erfolglos zur Lieferung der Ware
öffentlich-rechtlichen Entschädigungs- aufzufordern;
rechts gegeben sind. c) eine schriftliche Aufforderung zur Rück-
b) Ein Anspruch auf Entschädigung in den zahlung des Kaufpreises mit einer Frist
Fällen von a) erstreckt sich nur auf den von weiteren 14 Tage erfolglos geblieben
Teil des Schadens, der die Höchstgren- ist.
zen aufgrund öffentlich-rechtlichen Ent- 3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
schädigungsrechts überschreitet. sind Schäden durch Kaufverträge über
02_2026_V3
[Seite 48]
48
a) Bargeld (auch digitale Währungen, Mün- Überweisungen elektronisch übermitteln und
zen und Medaillen), Briefmarken und die kontoführende Bank des Versicherungs-
sonstige Wertsammlungen, Gutscheine, nehmers oder einer in häuslicher Gemein-
Eintrittskarten für Veranstaltungen, Tele- schaft lebenden Person diese ausführt. Ein
fon- und Chipkarten; Vermögensschaden im Sinne dieser Bestim-
b) Waren, die über Portale angeboten wer- mung ist die unmittelbar daraus resultierende
den, bei denen nur die Kaufanbahnung Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuch-
online erfolgt (z. B. Kleinanzeigen und In- ten Betrages, welche die versicherte Person
serate); in der versicherten Wohnung oder über ein
c) Dienstleistungen (z. B. Internet-, Strom- eigenes, geeignetes elektronisches Gerät er-
und Gasverträge) sowie Downloads, ver- leidet. Voraussetzung für die Entschädi-
derbliche Waren, Medikamente, Tiere gungsleistung ist zudem, dass die Bank da-
und Kraftfahrzeuge; bei einen aktuellen Online-Banking-Sicher-
d) Sittenwidrige und illegale Geschäfte, über heitsstandard verwendet.
das Darknet bestellte Ware sowie Kapi- 3. Andere Arten des Erlangens von vertrauli-
tal- und Spekulationsgeschäfte; chen Zugangs- und Identifikationsdaten sind
e) Rechte, auch wenn diese in einer Ur- nicht mitversichert. Aus der Abbuchung re-
kunde oder einem Datenträger verbrieft sultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbu-
sind. ßen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rech-
4. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für nung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind
Vermögensschäden durch anderweitig ein- nicht versichert. Der Versicherungsschutz er-
gebundene Versanddienstleister oder On- streckt sich nicht auf Schäden, die das kon-
line-Bezahlsysteme, die zum Ersatz ver- toführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die
pflichtet sind. das kontoführende Kreditinstitut haftet.
5. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, 4. Besondere Obliegenheiten
den Versicherungsfall unverzüglich der Poli- a) Der Versicherungsnehmer hat dafür zu
zei anzuzeigen und dem Versicherer den sorgen, dass die elektronischen Geräte,
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft die zum Online- Banking genutzt werden,
auszuhändigen. mit einer Firewall oder anderen geeigne-
6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall ten Antiviren-/Sicherheits-Programmen
und -jahr auf max. 3.500,- EURO begrenzt. gegen unberechtigten Zugriff geschützt
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe- sind. Die Software ist regelmäßig zu prü-
teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe fen und auf dem neusten Stand zu halten.
von 50,- EURO je Schadenfall. b) Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss
der Versicherungsnehmer insbesondere
37. Vermögensschäden durch Phishing und aa) bei der Aufklärung des Versiche-
Pharming (Cyber-Schutz) rungsfalls mitwirken und dem Versi-
1. Im Excellent-Schutz sind Vermögensschä- cherer alle erforderlichen Auskünfte
den durch privates Online-Banking infolge erteilen.
von Phishing oder Pharming mitversichert. bb) die kontoführende Bank ermächti-
a) Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist gen, dem Versicherer alle erforderli-
ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe chen Auskünfte zur Aufklärung des
gefälschter E-Mails vertrauliche Zu- Versicherungsfalles zu erteilen.
gangs- und Identifikationsdaten des Ver- cc) den Versicherungsfall unverzüglich
sicherungsnehmers oder einer in häusli- der zuständigen Polizeidienststelle
cher Gemeinschaft lebenden Person ver- anzuzeigen.
schaffen, wobei die Täter typischerweise c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
ein durch die Täuschung über die tat- dieser Obliegenheiten, so kann der Versi-
sächliche Identität erlangtes Vertrauens- cherer unter den in VHB 2022 Abschnitt
verhältnis ausnutzen. „A“ § 26 Nr. 1 und Nr. 2 beschriebenen
b) Pharming im Sinne dieser Bestimmung Voraussetzungen zur Kündigung berech-
ist ein Verfahren, bei dem Täter mithilfe tigt oder auch ganz oder teilweise leis-
einer Schadsoftware Manipulationen auf tungfrei sein.
dem Rechner des Versicherungsneh- 5. Mehrere Schäden stellen einen Versiche-
mers oder einer in häuslicher Gemein- rungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame
schaft lebenden Person durchführen. schadenursächliche Handlung zurückzufüh-
Beim Aufruf einer Website wird die Bild- ren sind, bei dem die Täter mehrere Zu-
schirmmaske durch eine betrügerische gangs- und Identifikationsdaten erlangt ha-
Eingabemaske ersetzt und der Täter er- ben.
langt so vertrauliche Zugangs- und Iden- 6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
tifikationsdaten. und -jahr auf max. 3.500,- EURO begrenzt.
2. Versicherungsschutz besteht, wenn durch
Phishing oder Pharming unberechtigte Dritte
02_2026_V3
[Seite 49]
49
38. Vermögensschäden durch Skimming oder Installationsmedium vorhält. Der Versi-
(Cyber-Schutz) cherer leistet keine Entschädigung für die
Versichert sind im Excellent-Schutz auch Ver- Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
mögensschäden durch Skimming.
1. Als Skimming gilt ein Verfahren, bei dem Tä- 40. Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
ter Geldautomaten manipulieren, um Konto- 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
daten auszulesen und abzuspeichern. Mit Nr. 4 g) sind Schäden an legal aus dem In-
den auf kriminelle Art erlangten Daten wer- ternet geladener Musik und Videos infolge ei-
den Kopien von Zahlungskarten gefertigt, um ner versicherten Gefahr oder infolge eines
Geld von den Konten argloser Dritter abzu- versicherten Schadens versichert.
heben. 2. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die
2. Besondere Obliegenheiten auf dauernde Einwirkung beruhen.
a) Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss 3. Sowohl der Erwerb als auch der Schadenauf-
der Versicherungsnehmer insbesondere wand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege
aa) bei der Aufklärung des Versiche- nachzuweisen.
rungsfalls mitwirken und dem Versi- 4. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
cherer alle erforderlichen Auskünfte auf max. 3.500,- EURO begrenzt.
erteilen;
bb) die kontoführende Bank ermächti-
gen, dem Versicherer alle erforderli- Leitungswasser
chen Auskünfte zur Aufklärung des
Versicherungsfalles zu erteilen; 41. Schäden durch innen liegende Regenfall-
cc) den Versicherungsfall unverzüglich
rohre
der zuständigen Polizeidienststelle
In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 4
anzeigen.
Nr. 2 gilt im Excellent-Schutz als Leitungswas-
b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
ser auch Wasser, das aus im Gebäude verlau-
dieser Obliegenheiten, so kann der Versi-
fenden Regenfallrohren bestimmungswidrig
cherer unter den in VHB 2022 Abschnitt
ausgetreten ist.
„A“ § 26 Nr. 1 und Nr. 2 beschriebenen
Voraussetzungen zur Kündigung berech-
42. Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrun-
tigt oder auch ganz oder teilweise leis-
tungsfrei sein. nen und Zisternen
3. Mehrere Schäden stellen einen Versiche- 1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
rungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame 4 Nr. 2 gilt im Excellent-Schutz der Austritt
schadenursächliche Handlung zurückzufüh- von Wasser aus Wassersäulen, Zimmer-
ren sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- brunnen und Zisternen als mitversichert.
und Identifikationsdaten erlangt haben. 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
4. Die Entschädigung ist auf max. 3.500,- den, die beim Befüllen oder Entleeren entste-
EURO je Versicherungsfall begrenzt. hen.
5. Eine Entschädigung erfolgt subsidiär zu dem
kontoführenden Institut. 43. Mitversicherung von Rückstauschäden
1. Im Excellent-Schutz ist die Beschädigung,
39. Datenrettungskosten (Cyber-Schutz) Zerstörung oder der Verlust versicherter Sa-
1. Versichert sind im Excellent-Schutz die in- chen durch Rückstau bis 5 % der vereinbar-
folge eines Versicherungsfalles am Versiche- ten Versicherungssumme mitversichert.
rungsort tatsächlich entstandenen, notwendi- Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Aus-
gen Kosten für die technische Wiederherstel- uferung von oberirdischen (stehenden oder
lung – und nicht der Wiederbeschaffung – fließenden) Gewässern oder durch Witte-
von elektronisch gespeicherten, ausschließ- rungsniederschläge bestimmungswidrig aus
lich für die private Nutzung bestimmter Daten dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich
(maschinenlesbare Informationen) und Pro- der Versicherungsort befindet, oder dessen
gramme. Voraussetzung ist, dass die Daten dazugehörigen Einrichtungen austritt.
und Programme durch eine ersatzpflichtige 2. Voraussetzung für die Mitversicherung von
Substanzbeschädigung an dem Datenträger, Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfä-
auf dem sie gespeichert waren, verloren ge- hige Rückstausicherung vorhanden ist.
gangen, beschädigt oder nicht mehr verfüg- 3. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
bar sind. teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
2. Nicht ersetzt werden derartige Wiederher- von 250,- EURO je Schadenfall.
stellungskosten für Daten und Programme,
zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer 44. Eindringen von Niederschlägen
nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien) 1. Versicherungsschutz besteht für das Eindrin-
und Programme und Daten, die der Versiche- gen von Regen- oder Schmelzwasser durch
rungsnehmer auf einem Rücksicherungs- Gebäudeöffnungen und den hieraus
02_2026_V3
[Seite 50]
50
entstandenen Schaden durch die unmittel- oder andere Öffnungen, es sei denn,
bare Einwirkung auf versicherte Sachen. dass diese Öffnungen durch Starkregen
2. Die Entschädigung ist begrenzt auf 3 % der entstanden sind und einen Gebäude-
vereinbarten Versicherungssumme. Der Ver- schaden darstellen;
sicherungsnehmer hat von jedem entschädi- f) weitere Elementargefahren (Erdbeben,
gungspflichtigen Schaden 250,- EURO Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-
selbst zu tragen. nen, Vulkanausbruch).
3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen 4. Der Versicherungsnehmer hat zur Vermei-
sind Schäden durch dung von Überschwemmungsschäden Ab-
a) Überschwemmung, Rückstau oder wei- flussleitungen auf dem Versicherungsgrund-
tere Elementargefahren und Sturmflut; stück freizuhalten, sofern der Versicherungs-
b) die allmähliche Einwirkung von Witte- nehmer hierfür die Gefahr trägt. Verletzt der
rungseinflüssen auf versicherte Sachen; Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so
c) Eindringen von Regen- oder Schmelz- ist der Versicherer unter den in Abschnitt B,
wasser durch nicht ordnungsgemäß ge- § 26 VHB 2022 beschriebenen Vorausset-
schlossene Fenster, Außentüren oder an- zungen zur Kündigung berechtigt oder auch
dere Öffnungen. ganz oder teilweise leistungsfrei.
5. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem
Ablauf von einem Monat ab Versicherungs-
Sturm, Hagel und Starkregen beginn (Wartezeit).
Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei
45. Sturm- und Hagelschäden auf dem Grund- einem anderen Versicherer ein gleichartiger
stück der versicherten Wohnung inklusive Versicherungsschutz bestand und der bean-
tragte Versicherungsschutz sich ohne Unter-
Balkon und Terrasse
brechung unmittelbar anschließt.
In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 5
6. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe-
Nr. 4 sind versicherte Sachen auch auf dem
teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe
Grundstück, auf dem sich die versicherte Woh-
von 10 % der Schadensumme, mindestens
nung befindet, im Excellent-Schutz gegen
250,- EURO, maximal 1.500,- EURO je
Sturm- und Hagelschäden nach VHB 2022 Ab-
Schadenfall.
schnitt „A“ § 5 Nr. 2 und 3 bis zur vereinbarten
7. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel
Versicherungssumme mitversichert.
„Überschwemmung durch Starkregen“ unter
folgenden Voraussetzungen in Textform
46. Sturmschäden ohne Mindestwindstärke (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen:
Abweichend von § 5 Nr. 2 VHB 2022 sind Schä- a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner-
den innerhalb der versicherten Räume durch halb von einem Monat nach Auszahlung
Sturm ohne Mindestwindstärke versichert. oder Ablehnung der Entschädigung. Die
Kündigung wird einen Monat nach Zu-
47. Überschwemmung durch Starkregen gang wirksam;
1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs-
5 leistet der Versicherer Entschädigung für periode mit einer Frist von drei Monaten.
versicherte Sachen, die zerstört oder be- Die Kündigung wird zum Ende der jewei-
schädigt werden oder abhandenkommen ligen Versicherungsperiode wirksam.
durch Überschwemmung durch Starkregen. Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl-
2. Überschwemmung durch Starkregen ist die len a) und b) den gesamten Versicherungs-
Überflutung des Grund und Bodens des Ver- vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
sicherungsgrundstücks mit erheblichen Men- der Kündigung schriftlich zum selben Zeit-
gen von Regenwasser, das unmittelbar als punkt kündigen.
Niederschlag auf den Versicherungsort trifft.
Als erheblich gelten Regenmengen ab 15 l /
m² in einer Stunde oder 20 l / m² in 6 Stunden.
Versicherungsort, Außenversicherung
3. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mit-
wirkende Ursachen Schäden durch
48. Außenversicherung
a) Sturmflut;
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 7
b) Rückstauschäden;
Nr. 6 a) besteht Versicherungsschutz bis 100
c) Überschwemmung durch Ausuferung von
% der Versicherungssumme.
oberirdischen (stehenden oder fließen-
2. Die Entschädigungsgrenzen gemäß VHB
den) Gewässern, unabhängig davon, ob
2022 Abschnitt „A“ § 13 werden hiervon nicht
Starkregen für die Ausuferung mitursäch-
berührt und gelten unverändert.
lich war;
3. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gel-
d) Austritt von Grundwasser;
ten nicht mehr als vorübergehend.
e) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
oder Schmutz durch nicht ordnungsge-
mäß geschlossene Fenster, Außentüren
02_2026_V3
[Seite 51]
51
49. Außenversicherung für Sportgeräte die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versi-
In Ergänzung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 7 Nr. cherungsnehmers oder einer mit ihm in häus-
1 sind im Excellent-Schutz Sportgeräte, die licher Gemeinschaft lebenden Person die-
nicht gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrrä- nen.
der) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung 2. Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen
befinden, bis max. 10.000,- EURO mitversi- auch ausschließlich beruflich oder gewerb-
chert. lich genutzte Räume, sofern darin keine An-
gestellten beschäftigt werden und kein Publi-
50. Hausrat in Einliegerwohnungen kumsverkehr stattfindet.
In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
Nr. 3 zählt auch die vermietete Einliegerwoh- 54. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendler-
nung im selbstbewohnten Einfamilienhaus zum wohnung)
Versicherungsort. 1. Versicherungsschutz besteht im Excellent-
Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird Schutz für Hausrat nach VHB 2022 Abschnitt
nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung „A“ § 6 Nr. 2, welcher sich an einem beruflich
nicht über einen bestehenden Hausratversiche- bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pend-
rungsvertrag des Mieters / Untermieters ver- lerwohnung), der durch den Versicherungs-
langt werden kann. Es bleibt jedoch bei der Re- nehmer oder einer in häuslicher Gemein-
gelung nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4 schaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebens-
e). partner genutzt wird, und sich innerhalb
Deutschlands befindet.
51. Hausrat in Garagen außerhalb des Grund- 2. Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeits-
stücks stätte muss mindestens 50 Kilometer vom
In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Erstwohnsitz entfernt liegen.
Nr. 3 d) gilt als Versicherungsort auch die aus- 3. Für Wertsachen gemäß VHB 2022 Abschnitt
schließlich vom Versicherungsnehmer genutzte „A“ § 13 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz
Garage, die sich außerhalb des Versicherungs- bis zu einer Entschädigungshöhe von max.
grundstücks befindet. Vom Versicherungs- 2.500,- EURO.
schutz ausgeschlossen sind Wertsachen. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
auf 20 % der vereinbarten Versicherungs-
52. Hausrat in Wohngemeinschaften summe, max. 20.000,- EURO begrenzt.
1. Mitversichert ist abweichend zu VHB 2022
Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4e) der Hausrat aller Be- 55. Eingelagerter Hausrat
wohner einer Wohngemeinschaft sowie der 1. Versicherungsschutz besteht im Excellent-
Hausrat von Untermietern innerhalb der ver- Schutz für eingelagerten Hausrat nach VHB
sicherten Wohnung, sofern die gesamte 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2 in Lagerhäusern,
Wohnfläche der versicherten Wohnung an- Speditionen und vergleichbaren Einrichtun-
gezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung gen, wenn die Gebäude die Voraussetzun-
gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der gen der BAK I, II, oder III erfüllen.
Kinder. 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz längstens auf einen Zeitraum von 12 Mona-
ist, dass alle in der Wohnung lebenden Per- ten.
sonen zum Schadenzeitpunkt behördlich in 3. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
der versicherten Wohnung gemeldet sind. bleiben Wertsachen gemäß VHB 2022 Ab-
3. Kein Versicherungsschutz besteht für möb- schnitt „A“ § 13 Nr. 1. Elektronische Geräte
liert untervermietete Zimmer und Wohnun- sind zum Zeitwert versichert.
gen.
4. Sämtliche in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 ge- 56. Versicherungsschutz bei Umzug
nannten vertragliche Obliegenheiten gelten Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11
auch für die in der Wohnung lebenden und Nr. 1 erlischt im Excellent-Schutz der Versiche-
dort behördlich gemeldeten Personen. Bei rungsschutz bei Umzug in der bisherigen Woh-
der Verletzung einer Obliegenheit ist der Ver- nung spätestens nach 90 Tagen.
sicherer nach Maßgabe der in VHB 2022 Ab-
schnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschrie- 57. Vorübergehendes Unbewohntsein der Woh-
benen Voraussetzungen zur Kündigung be- nung
rechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt A § 17
tungsfrei. c) liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die an-
sonsten ständig bewohnte versicherte Woh-
53. Alle beruflich genutzten Sachen in reinen nung vorübergehend bis zu 12 Monate unbe-
Arbeitszimmern wohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
1. Mitversichert sind in Erweiterung der VHB
2022 Abschnitt „A“ § 6 im Excellent-Schutz
sämtliche Sachen in versicherten Räumen,
02_2026_V3
[Seite 52]
52
58. Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung 3. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 27 auf max. 1.000,- EURO begrenzt.
Nr. 2 c) VHB 2022 ist die Aufstellung eines Ge-
rüstes am Versicherungsort nicht anzeigepflich- 63. Instandsetzungskosten bei Beschädigun-
tig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung gen von behindertengerechten Einbauten
gemäß VHB 2022 Abschnitt „B“ § 27 Nr. 1 a) er- Ergänzend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 h)
geben kann. sind im Excellent-Schutz die infolge eines Ver-
sicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten
an behindertengerechten Einbauten in gemiete-
Versicherte Kosten ten oder in Sondereigentum befindlichen Woh-
nungen und Einfamilienhäusern mitversichert,
59. Reparaturkosten für provisorische Maßnah- sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungs-
men schutz besteht.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen
nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich 64. Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, Wurden infolge eines Versicherungsfalles
ersetzt der Versicherer im Excellent-Schutz ge- Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört oder
mäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 i) die hierfür sind diese abhandengekommen und ist eine
anfallenden Kosten. umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung
nicht möglich, so sind im Excellent-Schutz die
tatsächlich entstandenen Kosten für vergleich-
bare Mietgeräte vom Versicherungsschutz ge-
60. Schlüsseldienst deckt. Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestim-
1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § mungen sind: Waschmaschine, Wäschetrock-
8 werden im Excellent-Schutz die notwendi- ner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe,
gen und tatsächlich angefallenen Kosten für Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine.
den Schlüsseldienst übernommen, wenn der
Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in 65. Rückreisekosten bei Abbruch einer Ur-
häuslicher Gemeinschaft lebende Person laubs- oder Dienstreise
nicht in die versicherte Wohnung gelangen 1. Abweichend von den VHB 2022 Abschnitt „A“
kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür § 8 ersetzt der Versicherer im Excellent-
abhandengekommen oder abgebrochen ist, Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der
oder der Versicherungsnehmer oder eine mit Versicherungsnehmer wegen eines erhebli-
ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden chen Versicherungsfalles vorzeitig seine Ur-
Person sich versehentlich ausgesperrt hat. laubs- oder Dienstreise abbricht und an den
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall Schadenort (versicherte Wohnung, siehe
auf max. 300,- EURO begrenzt. VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6) reist.
2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der
61. Bewachungskosten Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO über-
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 f) steigt und die Anwesenheit des Versiche-
werden im Excellent-Schutz angefallene Kosten rungsnehmers am Schadenort notwendig
für die Bewachung versicherter Sachen längs- macht.
tens für die Dauer von 10 Tagen ersetzt. 3. Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat
oder beruflich veranlasste Abwesenheit des
62. Fehlalarm durch Rauchmelder Versicherungsnehmers vom Versicherungs-
1. In Erweiterung von den VHB 2022 Abschnitt ort von mindestens 4 Tagen bis zu einer
„A“ § 8 ersetzt der Versicherer die nachge- Dauer von 6 Wochen.
4. Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein
wiesenen Kosten
angemessenes Reisemittel ersetzt, entspre-
a) eines Feuerwehreinsatzes;
chend dem benutzten Urlaubs- / Dienstreise-
b) für die Beseitigung von Schäden durch
gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feu- mittel und der Dringlichkeit der Reise an den
erwehr in die versicherte Wohnung; die Schadenort.
dadurch entstehen, dass Rauchmelder, 5. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor
die nach den anerkannten Regeln der Antritt der Reise an den Schadenort bei dem
Technik eingebaut und mit einer funkti- Versicherer Weisungen einzuholen, soweit
onsfähigen Batterie ausgestattet sind, be- es die Umstände gestatten.
dingt durch einen technischen Defekt
Alarm geben. 66. Reiserücktrittskosten nach einem Schaden
2. Nicht versichert sind Kosten, die dadurch ent- 1. Der Versicherer erstattet anfallende Storno-
stehen, dass der Fehlalarm durch Tabak- gebühren einer bereits gebuchten Urlaubs-
rauch, Kochdünste und dergleichen verur- reise für den Versicherungsnehmer und die
sacht werden. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Personen, wenn dieser wegen eines
02_2026_V3
[Seite 53]
53
erheblichen Versicherungsfalles, welcher in- 71. Hotelkosten
nerhalb einer Woche vor Reiseantritt einge- In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 c)
treten ist, seine Urlaubsreise nicht antreten sind Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche
kann. Als Urlaubsreise gilt jede privat veran- Unterbringung im Excellent-Schutz ohne zeitli-
lasste Abwesenheit des Versicherungsneh- che Begrenzung bis zur vereinbarten Versiche-
mers vom Versicherungsort von mindestens rungssumme mitversichert, sofern die ansons-
4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 ten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des
Wochen. versicherten Hausratschadens unbewohnbar
2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der wurde und dem Versicherungsnehmer auch die
Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil
übersteigt und die Anwesenheit des Versi- nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Neben-
cherungsnehmers am Schadenort notwendig kosten, wie z. B. Frühstück und Telefon.
macht.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall 72. Erweiterte Lagerkosten
und -jahr auf 3.500,- EURO begrenzt. Der Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8 d)
Versicherer leistet nur, sofern für den Scha- sind Lagerkosten längstens für die Dauer von 12
denfall nicht anderweitig Versicherungs- Monaten versichert.
schutz besteht.
4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor 73. Kosten für Leitungswasser und Gas infolge
Stornierung der bereits gebuchten Urlaubs- Rohrbruch
reise bei dem Versicherer Weisungen einzu-
Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der
holen, soweit es die Umstände gestatten.
Versicherer auch für die dadurch entstandenen
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob-
Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und
liegenheit, so kann der Versicherer unter den
Gas, der sich aus dem Vergleich mit mindestens
in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 beschriebe-
drei aufeinander folgenden Rechnungen des
nen Voraussetzungen ganz oder teilweise
Wasser- bzw. Energieversorgungsunterneh-
leistungsfrei sein.
mens vor Eintritt des Versicherungsfalles ergibt.
67. Umzugskosten nach einem Schaden
74. Einschluss von Tierarztkosten
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 8
werden im Excellent-Schutz angefallene Kosten
sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkos-
für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden
ten, die aufgrund eines Versicherungsfalles not-
notwendigen Umzug, weil ein Totalschaden an
wendig werden, im Excellent-Schutz mitversi-
der versicherten Wohnung eingetreten ist oder
chert. Ausgeschlossen vom Versicherungs-
weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbe-
schutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
wohnbar geworden ist, ersetzt.
75. Schäden am Hausrat durch wild lebende
68. Sachverständigenkosten
Tiere
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15
1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
Nr. 6 werden bei einer Schadenhöhe von über
1 sind im Excellent-Schutz Schäden am
5.000,- EURO dem Versicherungsnehmer bei
Hausrat gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
Einleitung eines Sachverständigenverfahren
Nr. 2 auch dann versichert, wenn diese durch
nach VHB 2022 Abschnitt „A“ § 15 die Sachver-
wild lebende Tiere, die zum Schalenwild so-
ständigenkosten im Excellent-Schutz ersetzt.
wie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz
(BJagdG) zählen, innerhalb des Versiche-
69. Kosten der Ermittlung und Feststellung des rungsortes beschädigt oder zerstört werden
Schadens oder abhandenkommen.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Er- 2. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
mittlung und Feststellung eines von ihm zu er- 8 werden aufgrund eines Ereignisses nach
setzenden Schadens, sofern diese den Umstän- Nr. 1 die notwendigen und tatsächlich ange-
den nach geboten waren. Zieht der Versiche- fallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
rungsnehmer einen Sachverständigen oder Bei- 3. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch
stand hinzu, so werden diese Kosten nur er- Wildtiere an versicherten Sachen auf Balko-
setzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich ver- nen und Terrassen.
pflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
wurde. auf max. 10.000,- EURO begrenzt.
70. Kostenpauschale 76. Kinderbetreuung im Notfall
Ab einer Gesamtentschädigung je Versiche- 1. In Erweiterung zu VHB 2022 Abschnitt „A“ §
rungsfall in Höhe von 1.000,- EURO kann im 8 werden im Excellent-Schutz die notwendi-
Excellent-Schutz eine pauschale Leistung in gen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Höhe von 50,- EURO für persönliche Auslagen eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese
beantragt werden.
02_2026_V3
[Seite 54]
54
nach einem versicherten Schaden nach VHB 80. Mehrkosten durch Technologiefortschritt
2022 Abschnitt „A“ § 1 erforderlich war. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versi-
2. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten cherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehr-
ist, dass die Schadensumme voraussichtlich kosten für die Wiederbeschaffung oder Wieder-
eine Höhe von 1.500,- EURO übersteigt. herstellung versicherter Sachen, wenn deren
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in
auf 350,- EURO begrenzt. derselben Art und Güte infolge Technologiefort-
schritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
77. Psychologische Betreuung nach Einbruch, Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut
Raub, Brand aufzuwenden ist, das der vom Schaden be-
1. Versicherungsschutz besteht für den Fall, troffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
dass während der Wirksamkeit dieser Versi-
cherung ein leistungspflichtiger Brandscha-
den gemäß VHB 2022, ein Einbruchdieb- Versicherte Sachen
stahlschaden gemäß VHB 2022 oder ein
Raub gemäß VHB 2022 eingetreten ist und 81. Handelswaren und Musterkollektionen
der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt A § 6
in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Nr. 2 sind Handelswaren und Musterkollekti-
dadurch eine psychische Schädigung erlitten onen, die ausschließlich dem Beruf oder dem
hat. Gewerbe des Versicherungsnehmers oder
2. Die Kosten für das Erstgespräch bei einem einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-
Psychologen / Psychotherapeuten werden benden Person dienen, mitversichert. Die
ersetzt, wenn die Krankenkasse / der Kran- Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb
kenversicherer des Versicherungsnehmers des Versicherungsortes.
oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft 2. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
lebenden Person, eine Erstattung ablehnt auf 20.000,- EURO begrenzt.
und dieser Psychologe / Psychotherapeut
bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür 82. Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb 1. Mitversichert im Rahmen der vereinbarten
von 6 Monaten nach dem versicherten Ereig- Versicherungssumme des Versicherungs-
nis beginnen. nehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall oder eines Au-Pair, die während der Aus-
auf 500,- EURO begrenzt. übung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Ver-
sicherungsnehmers mitbewohnt.
78. Entfernung von Wespen-, Hornissen- und 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
Bienennestern auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
1. Sofern nicht anderweitig Versicherungs- grenzt.
schutz besteht, leisten wir Entschädigung für
die fachgerechte Entfernung von Wespen-, 83. Technische, optische oder akustische Si-
Hornissen- und Bienennestern, wenn sich cherungsanlagen
diese am Versicherungsort befinden. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr.
2. Die Entfernung und Umsiedlung des Nests 4 sind technische, optische oder akustische Si-
muss durch den Versicherungsnehmer bean- cherungsanlagen, die zur Sicherung des versi-
tragt und von der Naturschutzbehörde oder cherten Hausrates dienen und die sich auf dem
einer anderen zuständigen Behörde der Grundstück der versicherten Wohnung befin-
Stadt oder des Landkreises genehmigt wer- den, im Excellent-Schutz mitversichert. Der Ein-
den. schluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädi-
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall gung über eine Gebäudeversicherung erlangt
auf 300,- EURO begrenzt.
werden kann.
79. Mehrkosten durch Preissteigerungen
84. Smart-Home
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versi- 1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6
cherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Nr. 4 sind sämtliche Geräte aus dem Bereich
Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Smart-Home, die zur Überwachung des ver-
Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. sicherten Hausrates dienen und sich auf dem
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht un- Grundstück der versicherten Wohnung befin-
verzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehr- den, im Excellent-Schutz mitversichert. Dies
kosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie gilt auch, wenn die Gegenstände wie z. B.
auch bei unverzüglicher Wiederherstellung ent- Kameras, Bewegungsmelder oder anderwei-
standen wären. tige Sensoren Gebäudebestandteile oder
Gebäudezubehör darstellen.
2. Mitversichert sind zudem Folgeschäden, die
durch Manipulation (hacken) der Smart-
02_2026_V3
[Seite 55]
55
Home-Komponenten entstanden sind. Der wenn sich diese außerhalb verschlosse-
Versicherungsnehmer hat die Außerkraftset- ner Wertschutzschränke gemäß § 13 Nr.
zung des Smart-Home-Systems nachzuwei- 1 b) VHB 2022 befinden, auf
sen. Das Abhandenkommen von versicher- aa) 3.500,- EURO für Bargeld und auf
ten Sachen allein reicht nicht aus. Geldkarten geladene Beträge mit
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall Ausnahme von Münzen, deren Versi-
auf 3.500,- EURO begrenzt. cherungswert den Nennbetrag über-
4. Eine Entschädigung erfolgt, sofern nicht eine steigt,
andere Versicherung (z. B. Wohngebäude- bb) 25.000,- EURO für Urkunden ein-
versicherung) bereits für den eingetretenen schließlich Sparbücher und sonstige
Schaden leistet (subsidiär). Wertpapiere,
cc) 50.000,- EURO für Schmucksachen,
Edel- steine, Perlen, Briefmarken,
Mitversicherung von Beschädigungen Münzen und Medaillen sowie alle Sa-
chen aus Gold und Platin.
85. Beschädigung von Hausrat nach einem Un- b) Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
fall mit einem Transportmittel innerhalb von Wertschutzschränken:
Freistehende Wertschutzschränke müs-
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1
sen ein Mindestgewicht von 200 kg auf-
Nr. 1 sind im Excellent-Schutz Hausratge-
weisen oder bei geringerem Gewicht
genstände auch gegen Beschädigungen
nach den Vorschriften des Herstellers
durch einen Unfall mit einem Transportmittel
fachmännisch verankert sein. Generell
mitversichert, sofern das Transportmittel bei
müssen diese Wertschutzschränke durch
dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von
qualifizierte Prüfstellen (z.B. VdS oder
außen mit mechanischer Gewalt einwirken-
ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein.
des Ereignis beschädigt oder zerstört wurde.
Erkennbar sind diese Schränke unter an-
Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer
derem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten
Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff
auf der Innenseite der Wertschutz-
und Flugzeug.
schranktür.
2. Der Versicherungsnehmer oder eine im ver-
Die entsprechenden Entschädigungs-
sicherten Haushalt lebende Person hat die zu
grenzen sind abhängig vom Widerstands-
transportierenden Sachen ordnungsgemäß
grad des Wertschutzschrankes. Diese
zu verstauen, sachgemäß zu laden und zu si-
können der Anlage 1 am Ende dieser Be-
chern.
dingungen entnommen werden. Grund-
3. Ausgenommen vom Versicherungsschutz
lage bleibt die vertraglich vereinbarte Ver-
sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschä-
sicherungssumme.
den sowie versicherte Sachen, die auf dem
2. Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, ins-
Dach von Kraftfahrzeugen transportiert wer-
besondere Schmuckstücken und Uhren, da-
den.
rauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem
4. Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienst-
Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen
stelle zu melden.
in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbe-
zeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu
86. Beschädigungen an Fahrrädern, die als Rei-
belegen sind. Angaben zu Spezifikationen
segepäck aufgegeben wurden können unter anderem Fotos und Expertisen
Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reise- sein.
gepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen
Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden, sind
88. Wertsachen in Bankgewahrsam; Kunden-
abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 1 Nr.
schließfächer
1 im Excellent-Schutz mitversichert.
1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
6 ist der Inhalt von Kundenschließfächern in
Tresorräumen von Geldinstituten im Rahmen
Wertsachen der vertraglich vereinbarten Versicherungs-
summe mitversichert. Der Wert dieses Inhal-
87. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen tes muss in der Gesamt-Versicherungs-
1. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § summe berücksichtigt werden.
13 Nr. 2 a) sind Wertsachen im Rahmen der 2. Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen
Versicherungssumme mitversichert, sofern aus einer anderen Versicherung erlangen
nachstehend nichts anderes vereinbart ist. kann, gehen diese vor und werden auf die
Die Höhe der Wertsachen muss in der Ge- Entschädigung angerechnet.
samt-Versicherungssumme berücksichtigt
werden.
a) Die Entschädigung für folgende Wertsa- Verzicht auf die Einrede der groben Fahr-
chen ist je Versicherungsfall begrenzt,
lässigkeit
02_2026_V3
[Seite 56]
56
89. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei
In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 34 sein.
Nr. 1 b) wird auf den Einwand der groben Fahr-
lässigkeit und auf eine daraus resultierende 92. Sicherungsvereinbarung
Leistungskürzung verzichtet. Der Verzicht auf 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit be- nachstehend aufgeführte Sicherungen inner-
zieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen halb eines Monats nach Versicherungsbe-
und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils ei- ginn anzubringen.
gene Haftungsregelungen (siehe VHB 2022 Ab- a) Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000
schnitt „B“ § 26 und § 27). EURO oder einer Gesamtversicherungs-
summe über 200.000 EURO:
90. Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzli- Hier gelten die erweiterten Sicherungs-
chen und behördlichen Sicherheitsvor- richtlinien gemäß Anlage 2 dieser Bedin-
schriften gungen.
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 b) Sicherungen bei Wertsachen über
Nr. 3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der 100.000 EURO:
Obliegenheit / Sicherheitsvorschrift nach VHB Zusätzlich zu der vorgenannten Siche-
2022 Abschnitt „A“ § 16 und der grob fahrlässi- rungsanforderung müssen noch folgende
gen Verletzung der gesetzlichen und behördli- Sicherungsvoraussetzungen erfüllt wer-
chen Sicherheitsvorschriften nach VHB 2022 den: Einbau / Vorhandensein einer VdS
Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 a) aa) auf eine Leis- anerkannten Einbruchmeldeanlage
tungskürzung verzichtet. (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicher-
heitsdienst oder zur Polizei. Die VdS an-
erkannte EMA muss durch eine entspre-
chende Fachfirma eingebaut werden. Für
Sicherheitsvorschriften / -vereinbarungen
die VdS anerkannte EMA müssen ent-
sprechende Wartungsverträge vorhan-
91. Sicherheitsvorschriften
den sein. Die EMA ist nach den Vorgaben
1. Für die Zeit, in der sich niemand in der Woh-
der Fachfirma zu betreiben. Störungen,
nung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen
Mängel oder Schäden sind unverzüglich
und vereinbarten Sicherungen zu betätigen
durch die Fachfirma zu beseitigen. In den
und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen
letzten 4 Jahren dürfen keine Vorschäden
einzuschalten.
im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden
2. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Si- sein.
cherungen und vereinbarten Einbruchmelde- 2. Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherun-
anlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand gen gilt eine Selbstbeteiligung von 25%,
zu erhalten. Störungen, Mängel und Schä- wenn der Schaden durch das Fehlen der ver-
den sind unverzüglich zu beseitigen. einbarten Sicherungen begünstigt worden
3. Alle notwendigen und zumutbaren Vorkeh- ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die
rungen gegen Elementarschäden sind zu durch das Fehlen der vereinbarten Sicherun-
treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung
gen begünstigt worden sind, besteht kein
von Überschwemmungs- und Rückstauschä-
Versicherungsschutz.
den wasserführende Anlagen auf dem Grund
und Boden, auf dem das Gebäude steht, in
dem sich die versicherten Sachen befinden,
freizuhalten und Rückstausicherungen ge- Vorsorgeversicherung
mäß der jeweils geltenden Landesbauord-
nung bzw. den einzelnen Verordnungen der 93. Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vor-
Kommunen (z. B. Entwässerungssatzung) sorgeversicherung
stets funktionsbereit zu halten. Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr.
4. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Ein- 2 c) gilt im Excellent-Schutz eine Vorsorge von
haltung dieser Obliegenheit dem Versiche- 30 % der vereinbarten Versicherungssumme.
rungsnehmer oder seinem Repräsentanten
bei objektiver Würdigung aller Umstände bil- 94. Vorsorgeversicherung für Kinder
ligerweise nicht zugemutet werden kann. 1. Gründen mit dem Versicherungsnehmer in
5. 5. Verletzt der Versicherungsnehmer oder häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
sein Repräsentant eine dieser Obliegenhei- erstmalig einen eigenen Hausstand inner-
ten, so kann der Versicherer nach Maßgabe halb Deutschlands, wird auch für den neuen
des § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 Abschnitt „B“ VHB Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz
2022 zur fristlosen Kündigung berechtigt nach den allgemeinen Versicherungsbedin-
oder auch leistungsfrei sein. gungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern
6. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer für den neuen Haushalt nicht anderweitig
Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23 bis 29 Versicherungsschutz besteht.
VVG. Danach kann der Versicherer zur
02_2026_V3
[Seite 57]
57
Wohngemeinschaften sind vom Versiche- Umweltbundesamt empfohlenes Siegel
rungsschutz ausgeschlossen. handelt.
2. Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % 2. Voraussetzung für eine Entschädigung ist
der Versicherungssumme begrenzt. der Nachweis einer Ersatzbeschaffung ge-
3. Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der mäß Nr. 1 a) bis d). Die Entschädigungsleis-
Anschrift und Wohnfläche (qm) mitzuteilen. tung für die anteiligen Mehrkosten ist je Ver-
Der Versicherungsschutz erlischt ohne wei- sicherungsfall auf maximal 3.500 EURO be-
tere Mitteilungen ein Jahr nach Umzugsbe- grenzt.
ginn. 3. Erhält der Versicherungsnehmer eine Ent-
schädigung aus einem anderen Vertrag (z. B.
Wohngebäudeversicherung), entfällt der Ver-
Erweiterter Unterversicherungsverzicht sicherungsschutz für diese Klausel (sub-
sidiär).
95. Unterversicherungsverzicht für Kleinschä-
den 98. Mitversicherung von Wallboxen
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 12 1. In Erweiterung von VHB 2022 Abschnitt „A“ §
Nr. 5 und 6 nimmt der Versicherer im Excellent- 6 sind im Excellent-Schutz ausschließlich pri-
Schutz bei Schäden bis 5.000,- EURO keinen vat und selbstgenutzte Wallboxen, sofern
Abzug wegen Unterversicherung vor. sich diese auf dem Grundstück der versicher-
ten Wohnung befinden, mitversichert.
96. 12 Monate Unterversicherungsverzicht 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht
auf die Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug,
(wenn vereinbart) bei Umzug in größere
an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges
Wohnung
oder an dem Gebäude selbst.
1. Bei einem Wohnungswechsel in eine grö- 3. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
ßere Wohnung gilt im Excellent-Schutz die ist, dass bei der Installation sämtliche Her-
Unterversicherungsverzichtklausel weiterhin
stellervorgaben eingehalten wurden und die
als vereinbart, auch wenn die Versicherungs-
Installation durch ein gemäß Niederspan-
summe nicht angepasst wird.
nungsanschlussverordnung eingetragenes
2. Voraussetzung hierfür ist, dass für die bishe-
Fachunternehmen durchgeführt wurde.
rige Wohnung der Unterversicherungsver-
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
zicht gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr.
auf max. 3.500,- EURO begrenzt.
3 als vereinbart gilt.
3. Bei Nichtanpassung der Versicherungs-
99. Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leis-
summe für die neue Wohnung gemäß VHB
tungs-Garantie)
2022 Abschnitt „A“ § 9 Nr. 3 aa) und bb), ent-
fällt der Unterversicherungsverzicht automa- 1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel-
tisch nach 12 Monaten. len, dass der Versicherungsnehmer durch
4. Die Entschädigung ist auf die vereinbarte die Vertragsbedingungen eines anderen Ver-
Versicherungssumme begrenzt. sicherers/Assekuradeurs in Bezug auf den
vorliegenden Versicherungsfall besserge-
stellt gewesen wäre, wird im Schadenfall
a) der Versicherungsschutz um solche Leis-
Weitere Leistungseinschlüsse tungen erweitert;
b) eine ggf. vorhandene Entschädigungs-
97. Nachhaltigkeit grenze (Sublimit) entsprechend erhöht;
1. Bei einer Wiederbeschaffung übernimmt der c) eine ggf. vorhandene Selbstbeteiligung
Versicherer im Schadenfall in Erweiterung zu reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es
VHB 2022 Abschnitt „A“ § 9 die Mehrkosten handelt sich um eine individuell oder
von bis zu 25 % vom Wiederbeschaffungs- durch die Wahl eines entsprechenden
wert für die Anschaffung eines ökologisch hö- Tarifs vereinbarte generelle Selbstbeteili-
herwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte gung.
für: Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren
a) Haushaltsgeräte mit der höchsten Ener- Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zuge-
gieeffizienzklasse (EU-Energielabel); lassen sein und der Tarif muss als für jeder-
b) Bodenbeläge, sofern es sich um nachhal- mann zugängliche Hausratversicherung an-
tig produzierte Bodenbeläge mit einem geboten werden.
vom Umweltbundesamt empfohlenes 2. Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Ein-
Siegel handelt; schlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines
c) Farben, sofern es sich um nachhaltig pro- anderen Versicherers
duzierte Farben mit einem vom Umwelt- a) für die von diesem kein Zusatzbeitrag er-
bundesamt empfohlenes Siegel handelt; hoben wird und
d) für Möbel, sofern es sich um nachhaltig
produzierte Möbelstücke mit einem vom
02_2026_V3
[Seite 58]
58
b) die in Höhe oder Umfang nicht bei der die Vertragsbedingungen zur Hausratversi-
Ammerländer Versicherung versicherbar cherung des Vorvertrags beim vorherigen
sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag). Versicherer in Bezug auf den Versicherungs-
3. Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht umfang bessergestellt gewesen wäre, wird
a) für Schäden und / oder Leistungserweite- nach den Versicherungsbedingungen des
rungen auf All-Risk-Basis; letzten Vertragsstandes des direkten Vorver-
b) für Schäden durch Krieg, kriegsähnliche trags reguliert. Der Versicherungsnehmer hat
Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re- in diesem Fall die Bedingungen des Vorver-
bellion oder Aufstand; sicherers zur Verfügung zu stellen.
c) für Schäden durch Kernenergie, nukleare Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit,
Strahlung oder radioaktive Substanzen, dass
d) für Schäden durch Elementargefahren, a) ununterbrochen Versicherungsschutz be-
Sturmflut oder Grundwasser; stand;
e) für Schäden durch Vorsatz; b) der Vorvertrag für ein inländisches Risiko
f) für Schäden durch Obliegenheitsverlet- abgeschlossen war;
zungen; c) die bei der Ammerländer Versicherung
g) für versicherte Kosten; versicherte Versicherungssumme die
h) für Fahrräder; Höchstersatzleistung darstellt.
i) für berufliche und gewerbliche Risiken; 2. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie
j) für Glasbruch; nicht für Schäden im Zusammenhang mit
k) für Deckungsumfänge von Assistance- a) Vorsatz;
leistungen. b) beruflichen und gewerblichen Risiken;
4. Der Versicherungsnehmer muss die weiter- c) Assistance- und sonstige versicherungs-
gehenden Leistungen eines anderen Versi- fremde Dienstleistungen, Beitragsbefrei-
cherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. ung bei Arbeitslosigkeit und / oder Ar-
Als Nachweis dienen die Versicherungsbe- beitsunfähigkeit;
dingungen, Besonderen Bedingungen und d) Deckungen oder Teil-Deckungen nach
Risikobeschreibungen des anderen Versi- dem Prinzip der „unbenannten Gefah-
cherers, auf dessen Tarif sich der Versiche- ren“, oder der „Allgefahrendeckung“, der
rungsnehmer beruft. „Reisegepäckversicherung“ oder der
5. Der Versicherer/Assekuradeur muss in „Elektronikversicherung“;
Deutschland zum Betrieb zugelassen sein e) Verträge, die nicht auf Basis der Allge-
und der Tarif muss als für jedermann zugäng- meinen Hausratversicherungsbedingun-
liche Hausratversicherung angeboten wer- gen (VHB) geschlossen wurden;
den. f) Fahrraddiebstahl sowie die Beschädi-
6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall gung von Fahrrädern;
auf die vereinbarte Versicherungssumme be- g) Elementarschäden;
grenzt. Die Regelungen zur Entschädigungs- h) Glasschäden;
berechnung und Unterversicherung (VHB i) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell
2022 Abschnitt A § 12) bleiben unberührt. für den gesamten Hausratvertrag oder im
7. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel Rahmen einer nachträglichen Sanie-
„Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leis- rungsmaßnahme vereinbart wurden;
tungs-Garantie)“ unter folgenden Vorausset- j) Differenzen zwischen den vertraglich ver-
zungen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) einbarten Versicherungssummen dieses
zu kündigen: Vertrages und des Vorvertrages, sofern
a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- sie vom Versicherungsnehmer bei Ver-
halb von einem Monat nach Auszahlung tragsabschluss willentlich verursacht wur-
oder Ablehnung der Entschädigung. Die den.
Kündigung wird einen Monat nach Zu-
gang wirksam; 101. Abweichungen gegenüber den GDV-Muster-
b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs- bedingungen
periode mit einer Frist von drei Monaten. Der Versicherer garantiert, dass die dieser
Die Kündigung wird zum Ende der jewei- Hausratversicherung zugrunde liegenden Allge-
ligen Versicherungsperiode wirksam. meinen Versicherungsbedingungen für die
Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl- Hausratversicherung (VHB 2022) ausschließ-
len a) und b) den gesamten Versicherungs- lich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von
vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang den durch den Gesamtverband der Deutschen
der Kündigung schriftlich zum selben Zeit- Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
punkt kündigen. Bedingungen abweicht.
100. Besitzstandsgarantie 102. Einhaltung des Mindeststandards des Ar-
1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel- beitskreises Beratungsprozesse
len, dass der Versicherungsnehmer durch
02_2026_V3
[Seite 59]
59
Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allge- Die Kündigung wird zum Ende der jewei-
meinen und Besonderen Bedingungen für die ligen Versicherungsperiode wirksam.
Hausratversicherung weichen ausschließlich Der Versicherungsnehmer kann in den Fäl-
zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den len a) und b) den gesamten Versicherungs-
Mindeststandards des Arbeitskreises Bera- vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
tungsprozesse für die Hausratversicherung der Kündigung schriftlich zum selben Zeit-
(Stand: 08.08.2018) ab. punkt kündigen.
103. Leistungsgarantie bei unklarer Zuständig- 104. Künftige Bedingungsverbesserungen (Inno-
keit bei Versichererwechsel vationsklausel)
1. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung un- 1. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstel-
klar, ob ein Sachschaden während der Gül- len, dass die aktuell gültigen Bedingungen
tigkeit dieser Versicherung eingetreten ist zum Excellent-Schutz in Bezug auf den vor-
oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem liegenden Versicherungsfall den Versiche-
Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, rungsnehmer besserstellen, so gelten die
wird der Versicherer die Schadenbearbei- verbesserten Leistungseinschlüsse im Scha-
tung nicht wegen des fehlenden Nachweises denfall mit sofortiger Wirkung.
seiner Zuständigkeit ablehnen. Kann sich der 2. Als Besserstellung gilt, wenn sich zum Scha-
Versicherer mit dem Vorversicherer nicht ei- denzeitpunkt ein Leistungseinschluss im ak-
nigen, welche Gesellschaft für den Schaden tuell gültigen Excellent-Schutz ohne Mehr-
zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen beitrag erweitert, eine Entschädigungs-
des mit ihm vereinbarten Versicherungs- grenze erhöht oder eine Selbstbeteiligung re-
schutzes in Vorleistung, sofern und soweit duziert hat.
die Leistung auch im Falle einer unverändert 3. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zu-
fortgeführten Vorversicherung erbracht wor- satzeinschlüsse, die bei Vertragsabschluss
den wäre. Dies setzt voraus, dass der Versi- vereinbart wurden oder zum Zeitpunkt des
cherungsnehmer den Versicherer soweit wie Schadenfalls gegen einen Zusatzbeitrag ein-
möglich bei der Klärung des Sachverhaltes geschlossen werden können.
unterstützt und der Versicherungsnehmer
seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den 105. unbenannte Gefahren – Allgefahren-
Vorversicherer an den Versicherer abtritt. deckung
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung 1. Der Versicherer leistet Entschädigung für
der an den Versicherer abgetretenen An- versicherte Sachen, die unvorhergesehen
sprüche herausstellen, dass der Schaden zerstört oder beschädigt werden. Unvorher-
tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Ver- gesehen sind Schäden, die der Versiche-
sicherers fiel und der Vorversicherer eben- rungsnehmer oder sein Repräsentant nicht
falls nicht oder nur eingeschränkt zur Leis- rechtzeitig vorhergesehen haben. Hätten sie
tung verpflichtet war, kann der Versicherer den Schaden jedoch vorhersehen können,
vom Versicherungsnehmer die zu viel er- haben dies aufgrund grober Fahrlässigkeit
brachten Leistungen zurückverlangen. Bleibt aber nicht getan, ist der Versicherer dazu be-
hingegen unklar, welche Gesellschaft für den rechtigt, seine Leistung in einem der
Schaden zuständig ist, erbringt der Versiche- Schwere des Verschuldens entsprechenden
rer auch eine sich gegenüber der Vorversi- Verhältnisses zu kürzen.
cherung ergebende Mehrleistung, sofern 2. Nicht versichert sind im Rahmen der Versi-
festgestellt werden kann, dass es zum Zeit- cherung gegen unbenannte Gefahren ohne
punkt des Abschlusses bei dem Versicherer Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä-
noch keine Anzeichen für einen bereits ein- den
getretenen Schaden gab. Die Leistungsga- a) die nach den zugrunde liegenden VHB
rantie gilt nur insoweit, dass ununterbrochen 2022 versichert oder versicherbar sind,
Versicherungsschutz bestand; einschließlich den dort benannten Aus-
2. Der Versicherer ist berechtigt, die Klausel schlüssen;
„Leistungsgarantie bei unklarer Zuständigkeit b) an und durch Personen und Tiere aller
bei Versichererwechsel“ unter folgenden Vo- Art;
raussetzungen in Textform (z. B. E-Mail oder c) an und durch Haustiere; Folgeschäden
Brief) zu kündigen: sind jedoch versichert;
a) nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- d) durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung,
halb von einem Monat nach Auszahlung Rost, Schimmel, Fäulnis, Insekten,
oder Ablehnung der Entschädigung. Die Schädlinge oder durch die natürliche oder
Kündigung wird einen Monat nach Zu- mangelhafte Beschaffenheit versicherter
gang wirksam; Sachen;
b) zum Ablauf der laufenden Versicherungs- e) durch Mängel, die bei Abschluss der Ver-
periode mit einer Frist von drei Monaten. sicherung bereits vorhanden waren und
02_2026_V3
[Seite 60]
60
dem Versicherungsnehmer oder dessen 2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt
Repräsentanten bekannt waren oder be- des Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer
kannt sein mussten; vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18
f) durch fehlerhafte Konstruktion, Planung Monate ununterbrochen in einem sozialversi-
oder Instandhaltung versicherter Sachen; cherungspflichtigen, ungekündigten und
g) durch Baumaßnahmen (auch Renovie- nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer
rung oder Restaurierung) auf dem Versi- Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstun-
cherungsgrundstück; den stand und das 55. Lebensjahr noch nicht
h) durch Bedienungsfehler, Bearbeitung, vollendet hat. Ein Anspruch auf Beitragsbe-
Reinigung, Reparatur oder Wartung, be- freiung besteht nicht, wenn der Versiche-
stimmungswidrigen Gebrauch oder über- rungsnehmer als Wehrpflichtiger, Zivildienst-
mäßige Beanspruchung; leistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines
i) durch die allmähliche Einwirkung (zum Saison- oder Kampagnebetriebes, bei sei-
Beispiel von Chemikalien, Feuchtigkeit, nem Ehegatten oder einem in direkter Linie
Staub, Strahlen oder Temperaturen); Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein
j) j) die nicht die Gebrauchs- oder Funkti- Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht,
onsfähigkeit der versicherten Sache be- wenn bei Versicherungsbeginn bereits ein
einträchtigen (zum Beispiel Kratzer, Kündigungsschutzverfahren rechtshängig
Schrammen, Lack- oder ähnliche Schön- oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnis-
heitsschäden); ses ausgesprochen war. Der Anspruch auf
k) durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Ar-
Stehen- oder Liegenlassen, Unterschla- beitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Ab-
gung oder Veruntreuung versicherter Sa- schluss des Kündigungsschutzverfahrens
chen; bzw. nach Beendigung des gekündigten Ar-
l) durch Überschwemmung, Starkregen, beitsverhältnisses die Voraussetzungen ge-
Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erd- mäß Ziffer 2 Abs. 1 erneut erfüllt sind.
rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan- 3. Das Vorliegen der unter Ziffer 1 und 2 ge-
ausbruch, Grundwasser, Sturmflut. nannten Voraussetzungen muss durch ent-
3. Im Rahmen der unbenannten Gefahren gel- sprechende Bescheinigungen der zuständi-
ten abweichend von den VHB 2022 folgende gen Agentur für Arbeit und des Arbeitgebers
Gegenstände nicht zu den versicherten Sa- nachgewiesen werden.
chen: 4. Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im
a) Sachen aus Glas, Keramik, Porzellan so- Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der
wie Brillen und Kontaktlinsen; Versicherungsnehmer vor Beginn der erneu-
b) elektronische Geräte; ten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen ge-
c) Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradan- mäß Ziffer 2 erfüllt haben.
hänger außerhalb des Versicherungsor- 5. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist un-
tes. verzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
4. Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbe- schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend
teiligung des Versicherungsnehmers in Höhe zu machen. Bei Vorliegen aller Vorausset-
von 10 % der Schadensumme, mindestens zungen beginnt die Beitragsbefreiung mit
500,- EURO je Schadenfall. dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit fol-
genden Kalendermonat, frühestens jedoch
mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Ar-
Sonstiges beitslosigkeit bei der Ammerländer Versiche-
rung. Der Beginn der Beitragsbefreiung wird
106. Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Ar- schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die Versi-
beitslosigkeit cherungsbeiträge bedingungsgemäß zu ent-
richten; überzahlte Beiträge werden mit zu
Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen
diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
gelten im Excellent-Schutz nur dann, wenn die
6. Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der
Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllt
Versicherungsnehmer die Ammerländer Ver-
sind.
sicherung unverzüglich schriftlich informie-
1. Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit
ren. Er ist verpflichtet, der Ammerländer Ver-
im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes er-
sicherung jederzeit auf Anforderung Nach-
folgt bei unverändertem Versicherungs-
weise über die Fortdauer der Arbeitslosigkeit
schutz für maximal zwölf Monate eine Befrei-
vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit
ung von der Beitragszahlung. Voraussetzung
Ende des Kalendermonates, in dem die Am-
ist, dass die Arbeitslosigkeit frühestens
merländer Versicherung die Nachweise an-
sechs Monate nach Vertragsbeginn eingetre-
gefordert hat, außer Kraft, wenn der Ammer-
ten ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslo-
länder Versicherung in einem solchen Fall
sigkeit von mindestens sechs Wochen han-
die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht inner-
delt und der Vertrag noch nicht gekündigt
halb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
wurde.
02_2026_V3
[Seite 61]
61
107. Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seni- Anschlussversicherungsvertrag gedeckt
orenheim wären.
1. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird c) Leistung
im Excellent-Schutz bei Auflösung der versi- Maßgeblich für die vertraglich vereinbar-
cherten Wohnung und Umzug des Versiche- ten Leistungen aus der anderweitig be-
rungsnehmers in ein Senioren- / Pflegeheim stehenden Versicherung ist der Umfang
bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versiche- des Versicherungsschutzes des anderen
rungsvertrag weitergeführt. Vertrages, der zum Zeitpunkt der An-
2. Sofern die Hausratversicherung seit mindes- tragsstellung der Differenzdeckung be-
tens 3 Jahren bei der Ammerländer Versiche- standen hat. Nachträglich vorgenom-
rung bestand wird der dem Versicherungs- mene Änderungen an der anderweitig be-
vertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab stehenden Versicherung bewirken keine
dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % redu- Erweiterung der Differenzdeckung. In der
ziert. Der Mindestbeitrag in Höhe von 29,- anderweitigen Versicherung vereinbarte
EURO netto behält weiter seine Gültigkeit. Selbstbehalte bleiben bestehen.
3. Die Bestimmungen von VHB 2022 Abschnitt d) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für
„A“ § 11 (Wohnungswechsel) bleiben unbe- Leistungen, die durch die anderweitig be-
rührt. Insbesondere kann sich durch den Um- stehende Versicherung nicht erbracht
zug der Beitrag ändern (siehe VHB 2022 Ab- wurden, weil
schnitt „A“ § 11 Nr. 5). Die Reduzierung des aa) der Versicherungsnehmer mit der
Beitragssatzes erfolgt auf den für den neuen Zahlung des Beitrages in Verzug war
Versicherungsort gültigen Beitragssatz. oder der anderweitige Versicherer
4. Der Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim sich wegen vorsätzlicher Verletzung
oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der Auszug einer Obliegenheit oder arglistigen
aus dem Senioren- / Pflegeheim oder aus Verhaltens auf seine Leistungsfrei-
„Betreutem Wohnen“ ist dem Versicherer un- heit beruft;
verzüglich anzuzeigen (VHB 2022 Abschnitt bb) zwischen dem Versicherungsnehmer
„A“ § 11). und dem anderweitigen Versicherer
ein Vergleich stattgefunden hat;
108. Verzicht auf die Kündigungsfrist cc) aufgrund fehlender Nachweise über
Abweichend von VHB 2022 Abschnitt „B“ § 21 die Schadenhöhe lediglich eine pau-
Nr. 2 und 3 entfällt im Excellent-Schutz für den schale Entschädigung erbracht
Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist von wurde. Leistungen aus der Differenz-
drei Monaten zum Ende des Versicherungsjah- deckung werden dann nur insoweit
res. erbracht, wie sie entstanden wären,
wenn keiner der vorgenannten
109. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung Gründe zur Leistungskürzung oder
Ablehnung vorgelegen hätte.
Beantragt der Versicherungsnehmer An-
e) Ferner wird keine Entschädigung geleis-
schlussversicherungsschutz für die Hausratver-
tet, wenn zum Zeitpunkt der Antragstel-
sicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt
lung der Differenzdeckung keine ander-
noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündig-
weitige Versicherung bestanden hat.
ter Hausratversicherungsvertrag, so gilt die
2. Besondere Obliegenheiten
Konditionsdifferenzdeckung, wie nachfolgend
In Erweiterung der vertraglich vereinbarten
beschrieben, als gesondert vereinbart:
Obliegenheiten gilt für die Differenzdeckung
1. Leistungsumfang der Differenzdeckung
zusätzlich:
a) Summendifferenzdeckung
a) Der Versicherungsnehmer hat Unterla-
Die Summendifferenzdeckung leistet für
gen über den zum Zeitpunkt der Antrag-
solche Schadenereignisse, die über eine
stellung maßgeblichen Versicherungs-
bereits bei einem anderen Versicherer
umfang der anderweitig bestehenden
bestehende Hausratversicherung nicht
Versicherung zu beschaffen und aufzu-
im vollen Umfang versichert sind, bis zur
bewahren und auf Verlangen einzu-
Höhe des im vorliegenden Vertrag verein-
reichen.
barten Versicherungsschutzes abzüglich
b) Der Versicherungsnehmer hat bei und
vertraglich vereinbarter und sonstiger er-
nach Eintritt des Versicherungsfalles zu-
brachter Leistungen aus der anderweitig
nächst dem Versicherer der anderweitig
bestehenden Versicherung.
bestehenden Versicherung den Scha-
b) Konditionsdifferenzdeckung
deneintritt anzuzeigen und dort seine An-
Geht der Versicherungsschutz dieses
sprüche geltend zu machen.
Vertrages über den der anderen noch be-
c) Sobald der Versicherungsnehmer von
stehenden Versicherung (Altvertrag) hin-
dem anderweitigen Versicherer informiert
aus, besteht Versicherungsschutz für sol-
wird, dass ein gemeldeter Schadenfall
che Ereignisse, die zukünftig über diesen
dort nicht oder nicht in vollem Umfang un-
ter die Leistungspflicht fällt, hat der
02_2026_V3
[Seite 62]
62
Versicherungsnehmer uns den Schaden- oder den Umfang der Leistungspflicht des
fall unverzüglich anzuzeigen. Versicherers ursächlich ist.
3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung c) Verletzt der Versicherungsnehmer eine
a) Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles be-
Obliegenheit nach Ziffer 2 vorsätzlich, so stehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
ist der Versicherer von der Verpflichtung liegenheit, ist der Versicherer nur dann
zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger vollständig oder teilweise leistungsfrei,
Verletzung der Obliegenheit ist der Versi- wenn er den Versicherungsnehmer durch
cherer berechtigt, seine Leistung in dem eine gesonderte Mitteilung in Textform
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere (Brief, E-Mail) auf diese Rechtsfolge hin-
des Verschuldens des Versicherungs- gewiesen hat.
nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen 4. Dauer der Summen- und Konditionsdiffe-
einer groben Fahrlässigkeit hat der Versi- renzdeckung
cherungsnehmer zu beweisen. Der Versicherungsschutz für die Summen-
b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegen- und Konditionsdifferenzdeckung gilt längs-
heitsverletzung ist der Versicherer jedoch tens für 12 Monate ab Antragseingang und
zur Leistung verpflichtet, soweit der Ver- endet automatisch mit dem Beginn des end-
sicherungsnehmer nachweist, dass die gültigen Versicherungsvertrages.
Verletzung der Obliegenheit weder für
den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
sicherungsfalles noch für die Feststellung
02_2026_V3
[Seite 63]
63
Anlage 1 - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken
Aufbewahrung im verschlossenen Bargeld und auf Urkunden einschl. Schmucksachen, Edelsteine,
Wertschutzschrank mit… Geldkarten Sparbücher und Perlen, Briefmarken, Münzen
geladene Beiträge sonstiger und Medaillen sowie alle
Wertpapiere Sachen aus Gold oder Platin.
Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 3.500 25.000 50.000
Sicherheitsstufe S1/ S2 nach EN 14450 5.000 25.000 50.000
Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 10.000 30.000 80.000
Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 40.000 50.000 100.000
Widerstandsgrad 2 nach EN 1143-1 50.000 100.000 125.000
Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1 100.000 125.000 125.000
Die angegebenen Summen sind Maximalbeträge in EURO und dürfen nicht überschritten werden. Werden
Wertsachen aus mehreren Summenspalten gemeinsam in einem Behältnis aufbewahrt, gilt als Limitierung jeweils
die rechte Summenspalte. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der
Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Anlage 2 - Erweiterte Sicherungsrichtlinien
Übersteigt der Wertsachenanteil in der versicherten Woh-
nung einen Betrag von 75.000 EURO, gelten die nachfol-
gend genannten erweiterten Sicherungsanforderungen
als vereinbart. Dies gilt auch für Risiken, deren Gesamt-
versicherungssumme 200.000 EURO übersteigt.
Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern/
Eingangstüren (auch Nebeneingangs- und Kellertü-
ren) von Einfamilienhäusern:
Es ist eine der nachfolgenden Sicherungen erforderlich:
- Mehrpunktverriegelung
oder
- Kastenschloss (mit Sperrbügel)
oder
- Querriegel
Türen mit außen liegenden Türbändern sind zusätzlich
wie folgt zu sichern:
- Sicherung der Achsstifte gegen herausziehen
- Hinterhaken
Fenster, Balkon- oder Terrassentüren:
- Fenster, Terrassen- und Balkontüren verfügen über
Beschläge mit Pilzkopfzapfen
oder
- Fensterstangenschloss
oder
- Zusatzschlösser
Generell: Einbruchhemmende Verglasung im Erdge-
schoss
Kellerfenster und Kellerschachtsicherungen:
- Kellerfenstergitter / Rollstabgitter
oder
- gegen Abheben gesicherte Kellerschachtroste .
02_2026_V3
[Seite 64]
64
Versicherungsbedingungen für
die Balkonkraftwerkversicherung
Inhaltsverzeichnis
1 Was ist Vertragsgrundlage?
11 Beitragsanpassungsklausel
2 Begriffsdefinition
12 Was gilt bei einer Kündigung dieser
3 Welche Sachen sind versichert? Besonderen Bedingungen?
4 Welche Gefahren und Schäden sind 13 Was gilt bei der Beendigung der
versichert? Welche generellen Hausratversicherung?
Ausschlüsse gibt es?
5 Was ist unter Ergänzende Technische
Gefahren zu verstehen?
5.1 Versicherte Gefahren und Schäden
5.2 Elektronische Bauelemente
5.3 Nicht versicherte Gefahren und Schäden
5.4 Gefahrendefinitionen
6 Welche Kosten sind versichert?
6.1 Versicherte Kosten und Kostendefinition
6.2 Umfang der Kosten
7 Was ist der versicherte Nutzungsausfall?
8 Versicherungssumme und
Entschädigungsgrenze
9 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
9.1 Grundlagen
9.2 Wiederherstellungskosten
9.3 Teilschaden
9.4 Totalschaden
9.5 Entschädigungsbegrenzung auf den Zeitwert
9.6 Neuwertanteil
9.7 Nutzungsausfall
10 Welche besonderen Obliegenheiten
gelten?
10.1 Obliegenheiten
10.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
02_2026_V3
[Seite 65]
65
1 Was ist Vertragsgrundlage? 4 Welche Gefahren und Schäden sind
versichert? Welche generellen Aus-
Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen schlüsse gibt es?
Hausratversicherungsbedingungen (VHB
2022), soweit sich aus den folgenden 4.1 Der Versicherer ersetzt Schäden durch
Bestimmungen nicht etwas anderes 4.1.1 Brand; Blitzschlag; Explosion; Implosion;
ergibt. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
nach Abschnitt A, § 2 VHB 2022
2 Begriffsdefinition 4.1.2 Leitungswasser nach Abschnitt A, § 4
VHB 2022
2.1 Steckersolargerät / Balkonkraftwerk 4.1.3 Naturgefahren
Im Sinne des § 3 Nr. 43 EEG handelt es 4.1.3.1 Sturm, Hagel nach Abschnitt A, § 5 VHB
sich bei einem „Steckersolargerät“ um sowie
eine Photovoltaikanlage, die über einen 4.1.3.2 Weitere Naturgefahren (Erdbeben, Erd-
Stecker an den Endstromkreis eines senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-
Letztverbrauchers angeschlossen wird. nen und Vulkanausbruch)
Im Folgenden wird für den Zeck dieser
Bedingungen der Begriff „Balkonkraft- 4.2 Der Versicherer ersetzt Schäden durch
werk“ als Synonym für „Steckersolarge- Ergänzende Technische Gefahren nach
rät“ verwendet. 5.
4.3 Nicht versichert sind ohne Berücksichti-
3 Welche Sachen sind versichert?
gung mitwirkender Ursachen Schäden
Versichert sind die auf dem Versiche- durch Krieg und Kernenergie nach Ab-
rungsort befindenden betriebsfertigen schnitt A § 1 Absatz 2 VHB 2022.
Balkonkraftwerke. Die Balkonkraftwerke
können auch in den Baukörper integriert 5 Was ist unter Ergänzende Technische
sein. Gefahren zu verstehen?
Versichert sind Balkonkraftwerke bis zu
einer maximalen Modulleistung von 2000 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden
Watt und einer maximalen Wechsel- 5.1.1 Der Versicherer entschädigt für unvorher-
richterleistung von 800 Watt. gesehene Beschädigungen oder Zerstö-
Zum Balkonkraftwerk gehören Solar- rungen von versicherten Balkonkraftwer-
bzw. Photovoltaikmodule, Montagerah- ken. Darüber hinaus entschädigt er für
men, Modultragekonstruktionen, Befesti- diese Anlagen oder deren Teile, wenn sie
gungselemente, Wechselrichter, Ein- durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
speise- und Erzeugungszähler und die oder Plünderung abhandenkommen.
Verkabelung. Dazu gehört auch die mit 5.1.2 Als unvorhergesehen gilt ein Schaden,
dem Balkonkraftwerk verbundene und wenn folgende Voraussetzungen vorlie-
der Versorgung des Gebäudes dienende gen:
Stromspeicheranlage. Der Versicherungsnehmer hat den Scha-
Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie den nicht rechtzeitig vorhergesehen. Der
erprobt oder ein vorgesehener Probebe- Schaden war für den Versicherungsneh-
trieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb mer mit dem für den Betrieb des Balkon-
befinden, zumindest aber zur Arbeitsauf- kraftwerkes erforderlichen Fachwissen
nahme bereit sein. nicht vorhersehbar.
Versicherungsschutz besteht auch für Hat der Versicherungsnehmer den Scha-
Anlagen, die ganz oder teilweise in Ei- den grob fahrlässig nicht vorhergesehen,
genregie des Versicherungsnehmers gilt: Der Versicherer kann seine Leistung
montiert wurden. Die Installation hat nach in dem Verhältnis kürzen, das der
den anerkannten Regeln der Technik zu Schwere des Verschuldens des Versi-
erfolgen. cherungsnehmers entspricht.
Der Versicherungsschutz besteht auch, 5.1.3 Insbesondere entschädigt der Versiche-
wenn die Betriebsfertigkeit zu einem spä- rer für Schäden durch
teren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt 5.1.3.1 Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
ebenfalls während einer De- oder Re- oder Vorsatz Dritter;
montage sowie während eines Trans- 5.1.3.2 Konstruktions-, Material- oder Ausfüh-
ports der Anlage innerhalb des Versiche- rungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen
rungsorts. Gewährleistung;
5.1.3.3 Kurzschluss, Überstrom;
5.1.3.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch
Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion;
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs;
Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch-
und Rußschäden sowie Schwelen,
02_2026_V3
[Seite 66]
66
Glimmen, Sengen, Glühen, soweit nicht 5.4 Gefahrendefinitionen
nach 4.1.1 bereits versichert; 5.4.1 Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
5.1.3.5 Wasser, Feuchtigkeit, soweit nicht nach 5.4.1.1 Anwendung von Gewalt
4.1.2 bereits versichert; Der Räuber wendet gegen den Versiche-
5.1.3.6 Sturm, Frost, Eisgang, Überschwem- rungsnehmer Gewalt an, um dessen Wi-
mung, soweit nicht nach 4.1.3 bereits ver- derstand gegen die Wegnahme versi-
sichert; cherter Sachen auszuschalten.
5.1.3.7 Innere Unruhen; Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte
5.1.3.8 Tierbiss. Sachen ohne Überwindung eines be-
wussten Widerstandes entwendet wer-
5.2 Elektronische Bauelemente den (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
Elektronische Bauelemente sind Einhei- 5.4.1.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für
ten, die im Reparaturfall üblicherweise Leib oder Leben
auszutauschen sind. Der Versicherer ent- Der Versicherungsnehmer gibt versi-
schädigt diese nur in folgenden Fällen: cherte Sachen heraus oder lässt sie sich
5.2.1 Eine versicherte Gefahr hat nachweislich wegnehmen, weil der Räuber eine Ge-
von außen auf eine Austauscheinheit walttat mit Gefahr für Leib oder Leben an-
oder auf die versicherte Anlage insge- droht.
samt eingewirkt. Dem Versicherungsnehmer stehen ge-
Kann dieser Beweis nicht erbracht wer- eignete Personen gleich, die vorüberge-
den, genügt die überwiegende Wahr- hend die versicherten Sachen für ihn auf-
scheinlichkeit, dass der Schaden auf die bewahren.
Einwirkung einer versicherten Gefahr von 5.4.2 Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen
außen zurückzuführen ist. gegeben:
5.2.2 Folgeschäden an weiteren Austauschein- 5.4.2.1 Unberechtigtes Eindringen in einen
heiten werden aber entschädigt. Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen
5.3 Nicht versicherte Gefahren und Schä-
Raum eines Gebäudes einbricht, ein-
den
steigt, mit falschem Schlüssel oder mit
Der Versicherer entschädigt ohne Be-
Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
rücksichtigung mitwirkender Ursachen
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine An-
nicht:
fertigung für das Schloss nicht von einer
5.3.1 Schäden durch Mängel, die bei Ab-
dazu berechtigten Person veranlasst
schluss der Versicherung bereits vorhan-
oder gebilligt wurde.
den waren und dem Versicherungsneh-
5.4.2.2 Unberechtigtes Eindringen mit richtigem
mer bekannt sein mussten.
Schlüssel
5.3.2 Schäden durch betriebsbedingte normale
Der Dieb dringt in den Raum eines Ge-
oder betriebsbedingte vorzeitige Abnut-
bäudes mit einem richtigen Schlüssel ein.
zung oder Alterung der versicherten An-
Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb
lage.
vorher durch Einbruchdiebstahl oder
5.3.3 Schäden durch betriebsbedingte normale
Raub nach 5.4.1 beschafft. Der Einbruch-
oder betriebsbedingte vorzeitige Abnut-
diebstahl oder Raub dieses Schlüssels
zung oder Alterung an Austauscheinhei-
kann auch außerhalb des Versiche-
ten. Folgeschäden an weiteren Austau-
rungsorts erfolgt sein.
scheinheiten werden aber entschädigt.
5.4.2.3 Erdbeben
Die Entschädigungsregelung für elektro-
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschüt-
nische Bauteile nach 5.2 bleibt bestehen.
terung des Erdbodens, die durch geophy-
Schäden durch Nutzung einer Sache, von
sikalische Vorgänge im Erdinneren aus-
der dem Versicherungsnehmer bekannt
gelöst wird.
sein musste, dass sie reparaturbedürftig
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Ver-
ist.
sicherungsnehmer einen der folgenden
Der Versicherer entschädigt aber in fol-
Sachverhalte nachweist:
genden Fällen:
5.4.2.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erd-
Der Schaden wurde nicht durch die Re-
bodens hat in der Umgebung des Versi-
paraturbedürftigkeit verursacht.
cherungsorts Schäden an Gebäuden im
Die Sache war zur Zeit des Schadens mit
einwandfreien Zustand oder an ebenso
Zustimmung des Versicherers wenigs-
widerstandsfähigen anderen Sachen an-
tens behelfsmäßig repariert.
gerichtet.
5.3.4 Schäden, die dadurch entstehen, dass
5.4.2.3.2 Der Schaden kann wegen des einwand-
versicherte Sachen fallen gelassen oder
freien Zustands der versicherten Sachen
geworfen werden.
nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
5.3.5 Schäden durch Sturmflut.
02_2026_V3
[Seite 67]
67
5.4.2.4 Erdsenkung Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder
Erdsenkung ist eine naturbedingte Ab- für das Erweitern von Öffnungen.
senkung des Erdbodens über naturbe- 6.1.3 Luftfrachtkosten
dingten Hohlräumen. Dies sind zusätzliche Kosten für Luft-
5.4.2.5 Erdrutsch fracht, die der Versicherungsnehmer in-
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrut- folge eines dem Grunde nach versicher-
schen oder Abstürzen von Erd- oder Ge- ten Schadens zum Zwecke der Wieder-
steinsmassen. herstellung oder Wiederbeschaffung der
5.4.2.6 Schneedruck versicherten Sache aufwendet.
Schneedruck ist die Wirkung des Ge- 6.1.4 Feuerlöschkosten
wichts von Schnee- oder Eismassen. Als Dies sind Kosten, die der Versicherungs-
Schneedruck gilt auch das Abrutschen nehmer zur Brandbekämpfung für gebo-
von Schnee- oder Eismassen von Dä- ten halten durfte. Aufwendungen für Leis-
chern. tungen der Feuerwehr oder anderer im
5.4.2.7 Lawinen öffentlichen Interesse zur Hilfestellung
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, Verpflichteter zählen auch dazu.
die an Berghängen niedergehen. 6.1.5 Kosten der Ermittlung und Feststellung
5.4.2.8 Vulkanausbruch des Schadens
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Dru- 6.1.5.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbar-
ckentladung beim Aufreißen der Erd- ten Höhe die Kosten für die Ermittlung
kruste, verbunden mit Lavaergüssen, und Feststellung eines von ihm zu erset-
zenden Schadens, sofern diese den Um-
6 Welche Kosten sind versichert? ständen nach geboten waren. Zieht der
Versicherungsnehmer einen Sachver-
6.1 Versicherte Kosten und Kostendefini- ständigen oder Beistand hinzu, so wer-
tion den diese Kosten nur ersetzt, soweit er
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist
die infolge eines Versicherungsfalls erfor- oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
derlich und tatsächlich angefallen sind: 6.1.5.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-
6.1.1 Aufrämungs-, Dekontaminations- und tung zu kürzen, kann er auch den Kosten-
Entsorgungskosten ersatz nach 6.1.5.1 entsprechend kürzen.
6.1.1.1 Dies sind Kosten, die der Versicherungs- 6.1.6 Schadenbedingte Arbeiten an Dächern
nehmer infolge eines dem Grunde nach und Fassaden
versicherten Schadens aufwenden muss, Dies sind Kosten, für schadenbedingte
um versicherte und nicht versicherte Sa- Reparaturarbeiten an Dächern oder Fas-
chen, deren Teile oder Reste, die sich in- saden, die als Folge eines ersatzpflichti-
nerhalb des Versicherungsortes befinden gen Schadens an dem Balkonkraftwerk
6.1.1.1.1 aufzuräumen und nötigenfalls zu dekon- notwendig geworden sind.
taminieren; 6.1.7 Mehrkosten durch Technologiefort-
6.1.1.1.2 zu vernichten oder in die nächstgelegene schritt
geeignete Abfallentsorgungsanlage zu Sofern im Schadenfall eine versicherte
transportieren und dort zu beseitigen. Sache in ihrem bisherigen Zustand nicht
6.1.1.1.3 Nicht versichert sind jedoch Kosten für mehr hergestellt werden oder ersetzt wer-
die Dekontamination und Entsorgung von den kann, wird abweichend von 8.3 der
Erdreich oder Gewässern, Kosten für die technische Fortschritt der versicherten
Beseitigung von Beeinträchtigungen des Sachen mit entschädigt. Der Versicherer
Grundwassers oder der Natur sowie von leistet in diesem Fall Ersatz für ein Gerät
Emissionen in der Luft. Nicht versichert bzw. eine Anlage gleicher Art und Güte
sind Aufwendungen des Versicherungs- mit den zum Zeitpunkt des Schadenein-
nehmers aufgrund der Einliefererhaftung. trittes üblichen Standardmerkmalen. Vo-
6.1.1.1.4 Entschädigung wird nicht geleistet, so- raussetzung hierfür ist, dass die Versi-
weit der Versicherungsnehmer aus einem cherungssumme der versicherten Sache
anderen Versicherungsvertrag Ersatz be- für die Wiederbeschaffung der Nachfol-
anspruchen kann. gegeneration ausreicht.
6.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten
Dies sind Kosten, die der Versicherungs- 6.2 Umfang der Kosten
nehmer infolge eines dem Grund nach Der Ersatz versicherter Kosten nach
versicherten Schadens aufwenden muss, 6.1.1 bis 6.1.8 ist auf 500 Euro je Versi-
wenn zum Zwecke der Wiederherstellung cherungsjahr begrenzt.
oder Wiederbeschaffung der versicherten
Sache andere Sachen bewegt, verändert
oder geschützt werden müssen, insbe-
sondere Aufwendungen für De- und Re-
montage, für Durchbruch, Abriss oder
02_2026_V3
[Seite 68]
68
7 Was ist der versicherte Nutzungsaus- 9.3.1.1 Kosten für Ersatzteile und Reparatur-
fall? stoffe;
9.3.1.2 Lohnkosten und lohnabhängige Kosten,
Der Nutzungsausfall ist der durch Pro- einschließlich übertarifliche Lohnanteile
duktionsausfall unmittelbar entstandene und Zulagen, Mehrkosten durch tarifliche
finanzielle Verlust durch entgangene Er- Zuschläge für Überstunden sowie für
löse aus Stromeinspeisung und / oder Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten;
Mehrkosten für Fremdstrombezug. 9.3.1.3 De- und Remontagekosten;
Ist der Betrieb eines versicherten Balkon- 9.3.1.4 Transportkosten einschließlich Mehrkos-
kraftwerkes infolge eines Versicherungs- ten für Expressfrachten;
falls nach 4 und 5 an dieser unterbrochen 9.3.1.5 Kosten, die entstehen, um das Betriebs-
oder beeinträchtigt, wird der entstandene system wiederherzustellen, das für die
Nutzungsausfall entschädigt. Dies gilt Grundfunktion der versicherten Anlage
auch, wenn ein Versicherungsfall nach erforderlich ist;
den VHB 2022 an versicherten Sachen 9.3.1.6 Kosten, die entstehen, um die versicherte
eingetreten ist. Anlage oder deren Teile aufzuräumen
Der Nutzungsausfall ist ab dem Zeitpunkt und zu dekontaminieren.
des Versicherungsfalls für die Dauer bis 9.3.1.7 Kosten, die entstehen, um Teile der versi-
zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit cherten Anlage zu vernichten. Dazu ge-
der Anlage, höchstens aber für 12 Mo- hören auch Kosten, um diese Teile in die
nate versichert. nächstgelegene geeignete Abfallbeseiti-
gungsanlage abzutransportieren.
8 Versicherungssumme und Entschädi- 9.3.1.8 Das gilt nicht für Kosten, die aus oder auf-
gungsgrenze grund der Haftung durch eine nicht fach-
gerechte Entsorgung entstehen (Einlie-
8.1 Die Versicherungssumme beträgt 3.000
fererhaftung).
Euro auf erstes Risiko.
9.3.2 Bei folgenden Sachen werden Wertver-
8.2 Für Stromspeicheranlagen gilt eine besserungen von den Wiederherstel-
maximale Entschädigungsgrenze von lungskosten abgezogen:
1.500 Euro. 9.3.2.1 Hilfs- und Betriebsstoffe,
9.3.2.2 Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel,
8.3 Die Entschädigungsgrenze ist die Versi- 9.3.2.3 Werkzeuge aller Art,
cherungssumme nach 8.1 zuzüglich der 9.3.2.4 sonstige Teile, die während der Lebens-
versicherten Kosten nach 6. dauer der versicherten Anlage erfah-
rungsgemäß mehrfach ausgewechselt
9 Wie wird die Entschädigung ermittelt? werden müssen. Dies gilt nur, soweit
diese Teile zur Wiederherstellung der ver-
9.1 Grundlagen sicherten Anlage zerstört oder beschädigt
Bei Gefahren nach 5.1 und 5.2 richtet sich werden.
die Entschädigung nach Abschnitt A, § 12 9.3.2.5 Der Versicherer entschädigt nicht
VHB 2022 9.3.2.6 Kosten einer Überholung oder sonstiger
Maßnahmen, die auch unabhängig von
9.2 Wiederherstellungskosten
dem Versicherungsfall erforderlich gewe-
Im Schadenfall wird zwischen Teilscha-
sen wären;
den und Totalschaden unterschieden.
9.3.2.7 Mehrkosten durch Änderungen oder Ver-
Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wie-
besserungen, die über die Wiederherstel-
derherstellungskosten zuzüglich des
lung hinausgehen;
Werts des Altmaterials nicht höher sind
9.3.2.8 Kosten einer Wiederherstellung in eige-
als der Neuwert der versicherten Anlage.
ner Regie, soweit die Kosten nicht auch
Sind die Wiederherstellungskosten hö-
durch Arbeiten in fremder Regie entstan-
her, so liegt ein Totalschaden vor.
den wären;
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert
9.3.2.9 entgangenen Gewinn infolge von Arbei-
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
ten in eigener Regie;
durch einen Abzug insbesondere für Al-
9.3.2.10 Mehrkosten durch behelfsmäßige oder
ter, Abnutzung und technischen Zustand.
vorläufige Wiederherstellung.
9.3 Teilschaden
9.4 Totalschaden
Der Versicherer entschädigt alle erforder-
Der Versicherer entschädigt den Neuwert
lichen Aufwendungen, um den früheren
der Anlage. Der Wert des Altmaterials
betriebsfertigen Zustand wiederherzu-
wird davon abgezogen.
stellen. Der Wert des Altmaterials wird
davon abgezogen.
9.3.1 Aufwendungen zur Wiederherstellung
sind insbesondere
02_2026_V3
[Seite 69]
69
9.5 Entschädigungsbegrenzung auf den 10 Welche besonderen Obliegenheiten
Zeitwert gelten?
Abweichend von 6.3 und 6.4 ist die Ent-
schädigungsleistung in folgenden Fällen 10.1 Obliegenheiten
auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Ver- Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich
sicherungsfalls begrenzt: zu Abschnitt B, § 26 VHB 2022 folgende
9.5.1 Die Anlage wird bei einem Teilschaden vertraglich vereinbarte, besondere Oblie-
nicht wiederhergestellt oder bei einem To- genheiten zu erfüllen:
talschaden nicht wiederbeschafft. 10.1.1 Er hat das versicherte Balkonkraftwerk
9.5.2 Für die versicherte Anlage können serien- stets im vom Hersteller empfohlenen In-
mäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr tervall von einem für das jeweilige Ge-
beschafft werden. werk qualifizierten Fachbetrieb warten zu
lassen. Hierüber ist ein Nachweis zu füh-
9.6 Neuwertanteil ren.
Der Versicherungsnehmer erwirbt den 10.1.2 Er hat die vom jeweiligen Hersteller zur
Anspruch auf Zahlung des Teils der Ent- Verfügung gestellten Daten und Pro-
schädigung, der den Zeitwertschaden gramme für das versicherte Balkonkraft-
nach 6.5 übersteigt (Neuwertanteil) nur werk aufzubewahren.
unter folgender Voraussetzung: 10.1.3 Er hat sicherzustellen, dass die versicher-
Die Wiederherstellung oder Wiederbe- ten Komponenten (insbesondere Wech-
schaffung ist innerhalb eines Zeitraums selrichter und Speicher) ausschließlich
von drei Jahren nach Eintritt des Versi- an den vom Hersteller vorgesehenen und
cherungsfalls sichergestellt. freigegebenen Orten betrieben werden.
Ein Betrieb außerhalb dieser Vorgaben ist
9.7 Nutzungsausfall unzulässig.
Der Versicherer ersetzt den infolge eines 10.1.4 Die Errichtung und der Betrieb der Anlage
ersatzpflichtigen Sachschadens an dem haben unter Einhaltung der jeweils gel-
Balkonkraftwerk entstandenen Nutzungs- tenden technischen Normen und Vor-
ausfall, den der Versicherungsnehmer schriften zu erfolgen.
dadurch erleidet, dass keine elektrische
Arbeit in das Hausnetz eingespeist wer- 10.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
den kann und dadurch Mehrkosten durch Verletzt der Versicherungsnehmer eine
Fremdstrombezug entstehen. dieser Obliegenheiten, gilt unter den Vo-
Für jeden vollen Kalendertag der techni- raussetzungen nach Abschnitt B, § 26
schen Nichtverfügbarkeit des Balkon- Absatz 1 b) und § 26 Absatz 3 VHB 2022
kraftwerkes erstattet der Versicherer den folgendes:
Betrag in Höhe der nachstehenden Ta- Der Versicherer ist berechtigt zu kündi-
belle in Euro pro installierter Leistung in gen. Außerdem kann er ganz oder teil-
Kilowattpeak (kWp). weise leistungsfrei sein.
Januar 0,10 €
Februar 0,10 €
März 1,00 €
April 1,00 €
Mai 1,50 €
Juni 1,50 €
Juli 1,50 €
August 1,50 €
September 0,50 €
Oktober 0,50 €
November 0,10 €
Dezember 0,10 €
Sind nur Teile der Anlage aufgrund eines
Schadenfalles technisch nicht verfügbar,
ist die Entschädigung je kWp auf die in-
stallierte Leistung der vom Schadenfall
betroffenen Anlagenteile begrenzt.
Der Nutzungsausfall ist ab dem Zeitpunkt
des Versicherungsfalls für die Dauer bis
zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit
der Anlage, höchstens aber für 12 Mo-
nate versichert.
02_2026_V3
[Seite 70]
70
11 Beitragsanpassungsklausel Mit Beendigung des Hausratversiche-
rungsvertrages erlöschen auch die Be-
11.1 Der Versicherer ist berechtigt, den ver- sonderen Bedingungen für die Versiche-
einbarten Beitrag jährlich zum Beginn rung von Balkonkraftwerken.
der nächsten Versicherungsperiode an-
zupassen. Die Anpassung dient aus-
schließlich der Wahrung des Gleichge-
wichts zwischen Leistung und Gegen-
leistung.
11.2 Voraussetzung ist, dass sich die kalku-
lierten Gesamtkosten des Versiche-
rungsbestandes des Produktes um mehr
als 5 % gegenüber der Kalkulation bei
Vertragsabschluss verändert haben.
11.3 Grundlage sind ausschließlich unterneh-
menseigene Daten zur Schadenhäufig-
keit, Schadenhöhe und Verwaltungskos-
ten. Die Daten werden nach anerkann-
ten versicherungsmathematischen
Grundsätzen erhoben und bewertet.
11.4 Eine Erhöhung und eine Senkung erfol-
gen nach gleichen Maßstäben. Der Ver-
sicherungsnehmer wird mindestens ei-
nen Monat vor Wirksamwerden schrift-
lich informiert.
11.5 Erhöht der Versicherer den Beitrag, kann
der Versicherungsnehmer den Versiche-
rungsvertrag innerhalb eines Monats
nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger
Wirkung kündigen, frühestens jedoch
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Beitragserhöhung.
12 Was gilt bei einer Kündigung dieser
Besonderen Bedingungen?
12.1 Versicherungsnehmer und Versicherer
können unter Einhaltung einer Frist von
drei Monaten die Besonderen Bedingun-
gen für die Versicherung von Balkon-
kraftwerken in Textform (z. B. E-Mail, Te-
lefax oder Brief) kündigen.
12.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, so
kann er bestimmen, dass seine Kündi-
gung erst zum Schluss des laufenden
Versicherungsjahres wirksam wird.
12.3 Kündigt der Versicherer, so kann der
Versicherungsnehmer den Hausratversi-
cherungsvertrag innerhalb eines Monats
nach Zugang der Erklärung des Versi-
cherers zum gleichen Zeitpunkt kündi-
gen.
13 Was gilt bei der Beendigung der
Hausratversicherung?
02_2026_V3
[Seite 71]
Ammerländer Versicherung VVaG
– SATZUNG –
I. Allgemeine Bestimmungen In diesem Fall dauert die Amtsdauer des Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt
der/s Ausgeschiedenen gewährt hätte, an dessen Stelle er/sie getreten ist.
§ 1 Name und Sitz 3. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten auf die Mitgliedervertreterversammlung folgenden
1. Der im Jahre 1923 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitig- Aufsichtsratssitzung aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung.
keit im Sinne des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsun- 4. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung und die Erstattung
ternehmen (VAG). von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversamm-
2. Der Name lautet: lung festgesetzt.
AMMERLÄNDER VERSICHERUNG
Versicherungsverein a. G. (VVaG) § 10 Aufsichtsratssitzungen
3. Sitz des Vereins ist Westerstede. 1. Zu seinen Sitzungen versammelt sich der Aufsichtsrat durch Einladung der/s Vorsit-
zende/n, welche in Textform erfolgt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn min-
§ 2 Zweck und Geschäftsgebiet destens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit
1. Der Verein betreibt die Sach-, Haftpflicht und Unfallversicherung. Er ist ferner berechtigt, gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Versicherungen gegen festes Entgelt derart abzuschließen, dass der/die Versicherungs- Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen des Aufsichtsrates
nehmer*in nicht Mitglied des Vereins wird und aktive Rückversicherungen zu betreiben. finden statt, so oft die Geschäfte es erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalender-
Auf diese Versicherungen dürfen zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragsein- vierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Die Einberufung
nahme entfallen. muss unverzüglich erfolgen, wenn der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied dieses
2. Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge ab- verlangt. Die Sitzung hat binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.
schließen. 2. Der/Die Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder des Vorstandes nehmen
3. Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten an den Sitzungen des Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.
zu vermitteln. 3. Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch den/die Vorsitzende/n.
4. Der Verein ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende 4. Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen und von
Gesellschafterin, zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder dem/r Vorsitzende/n zu unterzeichnen.
deren Vertretung zu übernehmen.
5. Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der § 11 Aufgaben des Aufsichtsrates
Europäischen Union (EU-Staaten). 1. Den Aufsichtsrat treffen die ihn durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte
und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
§ 3 Geschäftsjahr a) Überwachung der Geschäftsführung,
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. b) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, inkl. des Lage- und Geschäfts-
§ 4 Bekanntmachung berichtes,
c) Empfehlung über die Überschussverwendung und die Berichterstattung an die
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im Bundesanzeiger zu machen.
Mitgliederversammlung
d) Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
II. Mitgliedschaft e) Abschluss, Anpassung und Beendigung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder,
§ 5 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft f) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die im 2. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
Geschäftsgebiet des Vereins ihren Wohnsitz oder Sitz haben. a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Jedoch b) Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
können alle Rechte erst nach Beginn des Versicherungsschutzes ausgeübt werden. c) Bestellung und Abberufung von Prokuristen,
3. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung wird nur der Ver- d) Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen,
sicherungsnehmer Mitglied. e) Aufnahme neuer Versicherungssparten.
4. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrages. 3. Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt, sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
5. Durch Beendigung ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Ver- Abschnitt 3: Mitgliedervertretung
einsvermögen.
Diese Regelungen gelten nicht bei Verlust der Mitgliedschaft durch Bestandsübertragung. § 12 Allgemeines und Zusammensetzung
1. Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die Gesamtheit der Mitglieder.
III. Organe und Geschäftsführung Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes
hinaus reichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
§ 6 Organe 2. Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst
Organe des Vereins sind: gewählten Mitgliedern. Für die Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied wählbar. Nicht
1. der Vorstand, wählbar sind Mitarbeitende sowie Vertreter des Vereins oder verbundener Unterneh-
2. der Aufsichtsrat, men. In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen. So-
3. die Mitgliedervertreterversammlung. fern bereits gewählte Mitgliedervertreter eine der vorgenannten Tätigkeiten zukünftig
aufnehmen, scheiden sie mit sofortiger Wirkung als Mitgliedervertreter aus.
Abschnitt 1: Vorstand
3. Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
§ 7 Zusammensetzung und Vertretung Wiederwahlen sind zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglie-
1. Der aus mindestens zwei Personen bestehende Vorstand wird vom Aufsichtsrat be- der spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung
stellt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann im Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung zur Wahl muss den vom Vorstand im
ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden bestimmen. Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten und
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwe- gleichzeitig dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor
send sind. der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Dieser Wahlvorschlag muss von
3. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Im Regelfall 4. Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der
sollte zur Vertretung der Vorstandsvorsitzende gehören. nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die
4. Der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates berechtigt, Prokuristen zu be- Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der Ausgeschiedenen
stellen. gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
5. Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein regelt sich nach dem Inhalt der 5. Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem
vom Aufsichtsrat mit ihnen abzuschließenden Anstellungsverträge. anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3
der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden (Abwahl).
§ 8 Aufgaben des Vorstandes 6. Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Die Mitgliedervertreter erhalten
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. für ihre Tätigkeit eine Aufwandspauschale.
Hierzu zählen u. a. folgende Aufgaben: 7. Das Amt des Mitgliedervertreters erlischt durch:
a) schriftliche Erklärung der Amtsniederlegung gegenüber dem Verein,
1. Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
b) Wegfall der Mitgliedschaft,
2. die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
c) Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit nach §12.2,
3. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
d) Abwahl seitens der Mitgliedervertreterversammlung nach §12.5.
4. die Anlegung des Vereinsvermögens,
5. die Festsetzung der Versicherungsbeiträge, § 13 Aufgabe der Mitgliedervertreterversammlung
6. die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder 1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts
der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind. des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Abschnitt 2: Aufsichtsrat 3. Feststellung des Jahresabschlusses inkl. der Überschussverteilung und des Lage-
berichtes, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Mit-
§ 9 Zusammensetzung
gliedervertreterversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahres-
1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die abschluss nicht billigt.
Mitglieder des Vereins sein müssen. Sie werden von der Mitgliedervertreterversammlung 4. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
bis zur Beendigung der Mitgliedervertreterversammlung gewählt, die über die Ent- 5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
lastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Ge- 6. Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Das Amt beginnt mit 7. Änderung der Satzung sowie Aufnahme neuer Versicherungssparten.
Annahme der Wahl und erlischt mit dem Ablauf der Amtszeit. Wiederwahlen sind 8. Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus
zulässig. Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein Ersatzmitglied gewählt.
wichtigem Grund.
2. Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, so bedarf es der Be- 9. Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
rufung einer außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung zur Vornahme der 10. Auflösung des Vereins.
Ersatzwahl nur dann, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind.
Seite 1 von 2
[Seite 72]
Ammerländer Versicherung VVaG
– SATZUNG –
§ 14 Mitgliedervertreterversammlung destens 10 % des Überschusses dieser Rücklage so lange zu, bis diese 20 % der
1. Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat. Die Mit-
außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst. gliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Tei-
2. Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten le des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
acht Monate statt. 2. Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet
3. Den Vorsitz in der Mitgliedervertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichts- werden und auch nur insoweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unter-
rates oder seine Stellvertretung. Die Versammlungsleitung kann vom Aufsichtsrat schreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjah-
dem Vorstandsvorsitzenden oder dessen Stellvertretung übertragen werden. ren davon abgewichen werden.
4. Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der 3. Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebil-
Zeit, des Ortes und der Tagesordnung einberufen. Der Vorstand kann die Mitglieder- det werden. Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vor-
vertreterversammlung als Präsenzversammlung oder als teilvirtuelle Versammlung standes – weitere Teile des Jahresabschlusses der freien Rücklage zuführen.
(hybrid) einberufen. Im Fall der Einberufung als teilvirtuelle Versammlung legt der § 22 Überschüsse
Vorstand die Art der digitalen Teilnahme an der Versammlung und die Form der digi-
1. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist der nach der Vornahme der Ab-
talen Stimmabgabe für die nicht ortsanwesenden Teilnehmenden fest.
schreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene
5. Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll
Überschuss zuzuführen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf nur für
aufzunehmen.
Beitragsrückerstattungen Verwendung finden.
6. Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn der Aufsichts-
2. Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rück-
rat oder der Vorstand dieses beschließen oder wenn mindestens 1/3 der gewählten
stellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die
Mitgliedervertretenden dieses schriftlich beantragen.
Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen sind.
7. Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereins statt.
3. Die Verteilung hat im Verhältnis zu der Höhe der geleisteten Beiträge zu erfolgen.
§ 15 Beschlussfähigkeit Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines
1. Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des
Mitgliedervertreter beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist. Beschlüsse Vereins sind und es auch während des gesamten
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen – soweit diese Satzung vorherigen Geschäftsjahres waren.
nichts anderes bestimmt – durch Handzeichen oder, wenn Einspruch erhoben wird, 4. Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind
durch Stimmzettel gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Eine 2/3 Mehrheit ist jedoch erforderlich bei Beschlüssen gemäß § 12.5, § 13.7 sowie § 23 Anlage des Vereinsvermögens
§ 24 1. Eine 3/4-Mehrheit ist erforderlich bei Beschlüssen gemäß § 13.10 sowie
Das Vereinsvermögen ist, soweit es nicht für die Bedürfnisse des Versicherungsbetrie-
§ 25 1. und 2.
bes flüssig zu halten ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vor-
2. Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Ab-
schriften der Aufsichtsbehörde anzulegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der
stimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute
Aufsichtsbehörde.
Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl zwi-
schen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretenden statt, die die meisten
Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der/die
V. Änderungen der Satzung und Aufnahme
Verhandlungsleiter*in zieht. Der/Die Vorsitzend*e der Mitgliedervertreterversamm- neuer Versicherungssparten
lung ernennt 2 Stimmzählende. § 24 Satzungsänderungen und Aufnahme neuer
§ 16 Stimmrecht und Vertretung Versicherungssparten
1. Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch eine/n anderen Mitglieder- 1. Beschlüsse über Änderungen der Satzung und die Aufnahme neuer Versicherungs-
vertretende zulässig, jedoch kann eine/n Mitgliedervertretende höchstens eine/n an sparten bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der
der Teilnahme verhinderte/n Mitgliedervertretenden vertreten. Mitgliedervertreterversammlung.
2. Ein Mitgliedervertretender ist nicht stimmberechtigt, wenn 2. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung be-
• seine Versicherung ruht, treffen, vorzunehmen. Er ist weiterhin ermächtigt für den Fall, dass die Aufsichtsbe-
• oder er als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung seine staatsbürgerlichen hörde Änderungen verlangt bevor sie einen Änderungsbeschluss der Mitgliederver-
Rechte (Wahlrecht, Fähigkeit öffentlicher Ämter zu bekleiden oder Ehrenämter treterversammlung genehmigt, diesen zu entsprechen.
ausüben) verloren hat,
• oder wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm VI. Auflösung des Vereins
oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäfte zwischen ihm und
§ 25 Auflösung und Bestandsübertragung
den Verein betrifft.
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreter-
§ 17 Anträge versammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Mitglieder-
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen, vertreterversammlung ist in der Einladung hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss
zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung spätestens am 01. Fe- einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt
bruar des jeweiligen Jahres beim Vorstand schriftlich einreichen. Ggf. kann ein/e Mitglie- werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4
dervertretende/r mit der Begründung beauftragt werden oder das Vereinsmitglied in die der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliederver-
Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden. Entsprechende Anträge müssen treterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitglieder-
von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeich- vertreterversammlung anzuberaumen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschie-
net sein. Anträge, welche nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der nenen Mitgliedervertreter beschlussfähig ist.
Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich 2. Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür
dagegen kein Widerspruch erhebt. stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Be-
schluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Be-
IV. Finanz- und Vermögensverwaltung standsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
3. Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsver-
§ 18 Einnahmen träge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus: Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
1. den im Voraus zu zahlenden Beiträgen der Mitglieder, 4. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Auflösung oder Bestandsübertragung
2. den ggf. zu zahlenden Nachschüssen, die gesetzlichen Bestimmungen.
3. den sonstigen Einnahmen.
§ 26 Liquidation
§ 19 Beiträge 1. Nach der Auflösung des Vereins findet die Liquidation durch den Vorstand statt, je-
Die Mitglieder haben jährlich im Voraus Beiträge nach Maßgabe der vom Vorstand be- doch kann die Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen zu Liquidato-
schlossenen Tarife zu entrichten. Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Ver- ren bestellen, die ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen.
sicherungsvertragsgesetz. 2. Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuss, so wird dieser nach
§ 20 Nachschüsse dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge – nicht vor Ablauf ei-
nes Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses – an die Mitglieder ver-
1. Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen
teilt. Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.
zur Deckung der Ausgaben in einem Geschäftsjahr nicht aus, so sind die Mitglieder
verpflichtet, Nachschuss-Beiträge bis zur Höhe eines Jahresbeitrages nach dem
Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge zu leisten. Letzte Änderungen genehmigt durch Verfügung der Bundesan-
2. Zu den Nachschuss-Beiträgen haben auch die im Laufe des Geschäftsjahres aus- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16.07.2026, Ge-
geschiedenen Mitglieder beizutragen. schäftszeichen: VA 31-| 5002/00289#00029.
3. Zur Zahlung des Nachschussbeitrages sind die Mitglieder in der gleichen Weise auf-
zufordern, wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen rich-
ten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
4. Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
§ 21 Verlustrücklagen
1. Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird
eine Rücklage gemäß § 193 (Verlustrücklage) des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung
gebildet. Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder
nach Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss
zu. Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim Ablauf eines Geschäfts- Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede, Telefon 04488 53737- 0,
jahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen min- Info@ammerlaender-versicherung.de, www.ammerlaender-versicherung.de
Seite 2 von 2