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Versicherungsmakler / Krankenzusatzversicherung / Bedingungsarchiv

DKV KombiMed Krankenhaus UZ Uz 2: die Bedingungen im Volltext

Stationärer Ergänzungstarif für GKV-Versicherte, der nach Vorleistung der Kasse nur den Zuschlag für das Zweibettzimmer ersetzt.

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Ich ermächtige DKV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DKV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt DKV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei DKV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif DKV KombiMed Krankenhaus UZ Uz 2 von DKV (Krankenzusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DKV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)ja„Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).“Art der Versicherung, Seite 1
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausja„Wir ersetzen nach Vorleistung der GKV folgende Aufwendungen:“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)nicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmerja, bis zur Versicherungssumme„Tarif UZ 2: Zuschlag für die gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimmer.“Was ist versichert?, Seite 1
Unterbringung im Einbettzimmernicht geregelt
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnein„alle sonstigen Behandlungsleistungen (z. B. von Ärzten und Hebammen).“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungnicht geregelt
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)nicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungnicht geregelt
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungnicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)ja, bis 25 €„Kann das Krankenhaus keine gesondert berechenbare Unterbringung zur Verfügung stellen, zahlen wir ein Tagegeld von 50 Euro für Tarif UZ 1 und von 25 Euro für Tarif UZ 2.“Was ist versichert?, Seite 1
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)nicht geregelt
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)nicht geregelt
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)nicht geregelt
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikernicht geregelt
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrnicht geregelt
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)nicht geregelt
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)nicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsennicht geregelt
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)nicht geregelt
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)nicht geregelt
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausnicht geregelt
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopnicht geregelt
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxenicht geregelt
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)nicht geregelt
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)nicht geregelt
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelnicht geregelt
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nicht geregelt
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnicht geregelt

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltennein„Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein Versicherungsschutz.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Höchstdauer je Auslandsreisenicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandnicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitja„Keine Leistung für Aufwendungen, die während der Wartezeit angefallen sind.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)nicht geregelt
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragnicht geregelt
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungenja„Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind.“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstaltersnicht geregelt
Kinder ab Geburt versicherbarnicht geregelt
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nicht geregelt
Beitragssprünge nach Altersstufennicht geregelt
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Mindestvertragsdauerja„Sie können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre, kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitnicht geregelt

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)nicht geregelt
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)nicht geregelt
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklassenicht geregelt
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklassenicht geregelt

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Tarif UZ (IPID)
[Seite 1] Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Deutschland Produkt: KombiMed Krankenhaus Tarife UZ 1/2 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen: – Ihrem Antrag bzw. Ihrer Anfrage in Verbindung mit unserem Angebot, – dem Versicherungsschein bzw. -ausweis und ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen, – den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), – in der Gruppenversicherung dem Gruppenversicherungsvertrag. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Sie sind versichert x Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungs- ü bei stationärem Krankenhausaufenthalt. vertrages eingetreten sind. Wir ersetzen nach Vorleistung der GKV folgende Aufwendun- x allgemeine Krankenhausleistungen. gen: x alle sonstigen Behandlungsleistungen (z. B. von Ärzten und ü Tarif UZ 1: Zuschlag für die gesondert berechenbare Hebammen). Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. x Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. ü Tarif UZ 2: Zuschlag für die gesondert berechenbare x Versicherungsfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht Unterbringung im Zweibettzimmer. werden, einschließlich deren Folgen. ü Kann das Krankenhaus keine gesondert berechenbare Unterbringung zur Verfügung stellen, zahlen wir ein Tagegeld von 50 Euro für Tarif UZ 1 und von Gibt es Deckungsbeschränkungen? 25 Euro für Tarif UZ 2. ! Die Deckung wird bestimmt durch Art und Umfang der Versicherungsleistungen in den einzelnen Leistungs- beschreibungen (vgl. AVB). ! Keine Leistung für Aufwendungen, die während der Wartezeit angefallen sind. ! Begrenzung der Gesamterstattung auf die Summe der Aufwendungen. ! Weitere Einschränkungen u. a. – bei Aufenthalten im Ausland. – bei Verletzung von Obliegenheiten. – bei einem Beitragsrückstand. Wo bin ich versichert? ü Ihr Versicherungsschutz besteht in Deutschland. ü Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie in der Schweiz besteht Versicherungsschutz. Dies gilt entsprechend bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der EU bzw. des EWR. ü Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein Versicherungsschutz. [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? – Zur Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir ggf. Auskünfte von Ihnen bzw. der versicherten Person. Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet, uns die gewünschten Auskünfte zu geben. – Die versicherte Person muss sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen, wenn wir sie hierzu auffordern. – Die versicherte Person hat möglichst für eine Minderung des Schadens zu sorgen. Sie muss alles unterlassen, was der Genesung entgegensteht. – Für eine versicherte Person darf keine weitere Zusatzversicherung für die Leistungen des jeweiligen Tarifs bestehen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bzw. -ausweises zahlen. Nicht jedoch vor dem dort genannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sind, je nach Zahlungsweise, zu Beginn des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Bei der Gruppenversicherung gilt die im Gruppenversicherungsvertrag hinterlegte Zahlungsweise. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine solche Einzugsermächti- gung ist in der Regel Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bzw. -ausweis angegebenen Zeitpunkt. Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, bei der Gruppenversicherung nicht vor Zugang der Beitrittserklärung und vor Beginn des Gruppen- versicherungsvertrages. Außerdem beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Wartezeit. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Versicherung. Dies gilt auch, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Versicherung endet u. a. bei – Beendigung der Versicherung in der deutschen GKV, – Kündigung, – Tod der versicherten Person, – Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungs- jahre, kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Ihre Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränken. Die Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Zum Beispiel wenn sich die Beiträge erhöhen. Die Punkte gelten entsprechend, wenn Sie sich von der Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag abmelden. 50073827 | 2.2018 | BDK41580
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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