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BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Pflege Stationär: die Bedingungen im Volltext
Pflegemonatsgeld nur für vollstationäre Pflege mit 100 % ab Pflegegrad 2, 20 % in Pflegegrad 1, ohne Wartezeit, weltweit, mit Vermittlung eines Heimplatzes.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tarifart (Pflegetagegeld, Pflegemonatsgeld, Pflegekosten oder Pflegerente) | ja | „Wir zahlen das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit.“ | B 1, Seite 3 |
| Vereinbarter Betrag bei höchstem Pflegegrad (Tagegeld, Monatsgeld oder Rente) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sie müssen das Pflege-Monatsgeld mindestens in der Höhe von 100 EUR vereinbaren. Sie können es in 10 EUR-Schritten erhöhen.“ | B 1, Seite 3 |
| Begriff der Pflegebedürftigkeit (Bezug auf SGB XI oder eigene Definition im Werk) | ja | „legen Sie bitte ein gleichwertiges Gutachten vor, das den gesetzlichen Anforderungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI) entspricht.“ | E 5, Seite 7 |
| Freie Verwendung der Leistung ohne Kostennachweis | ja | „Wir zahlen das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit.“ | B 1, Seite 3 |
Leistung bei häuslicher Pflege
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nein | „Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 2, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nein | „Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 3, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nein | „Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 4, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nein | „Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 5, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nein | „Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“ | B 1, Seite 3 |
Leistung bei stationärer Pflege
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | ja | „Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 1 20 %“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 2, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | ja | „Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 2 100 %“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 3, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | ja | „Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 3 100 %“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 4, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | ja | „Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 4 100 %“ | B 1, Seite 3 |
| Pflegegrad 5, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | ja | „Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 5 100 %“ | B 1, Seite 3 |
Weitere Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei Demenz ohne anerkannten Pflegegrad | nicht geregelt | ||
| Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab welchem Pflegegrad) | nicht geregelt | ||
| Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege | nein | „höchstens einmal pro Tag in einer teilstationären Einrichtung untergebracht und gepflegt werden (teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege); vorübergehend in Kurzzeitpflege gepflegt werden.“ | B 1, Seite 3 |
| Todesfallleistung oder Rentengarantiezeit | nicht geregelt |
Beitragsbefreiung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall, ab welchem Pflegegrad | ja | „Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen.“ | B 2, Seite 4 |
| Beitragsbefreiung auch bei häuslicher Pflege, nicht nur stationär | ja | „Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen.“ | B 2, Seite 4 |
| Beitragsbefreiung erst nach einer Frist im Leistungsbezug | keine | „Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen.“ | B 2, Seite 4 |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | keine | „Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“ | E 2, Seite 6 |
| Gesonderte Wartezeit für Demenz | keine | „Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“ | E 2, Seite 6 |
| Wegfall der Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall | ja | „Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“ | E 2, Seite 6 |
| Karenzzeit im Leistungsfall (Leistung erst nach Ablauf einer Frist) | keine | „Wir zahlen das vereinbarte Pflege-Monatsgeld ab dem Zeitpunkt aus, ab dem festgestellt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind“ | E 4, Seite 7 |
Feststellung und Leistungsbeginn
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Anerkennung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof | ja | „Bitte weisen Sie uns die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die stationär durchgeführte Pflege z. B. anhand des Gutachtens und der Zusage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bzw. privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) nach.“ | E 5, Seite 7 |
| Eigene Begutachtung durch einen Arzt des Versicherers | keine | „Abweichend von § 9 Abs. 4 MB/EPV 17 müssen Sie sich nicht von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen.“ | E 7, Seite 7 |
| Rückwirkende Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit oder ab Antrag | ja | „Wir zahlen das vereinbarte Pflege-Monatsgeld ab dem Zeitpunkt aus, ab dem festgestellt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind“ | E 4, Seite 7 |
| Leistungsverlust bei verspäteter Meldung | nicht geregelt |
Dynamik und Nachversicherung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsdynamik (regelmäßige Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung) | ja | „Das vereinbarte Pflege-Monatsgeld erhöht sich alle drei Jahre (gerechnet ab Versicherungsbeginn) um 10 %. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 21 Jahre alt und jünger als 70 Jahre alt sind.“ | D, Seite 6 |
| Erlöschen der Dynamik nach wiederholtem Widerspruch | keine | „Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf künftige automatische Erhöhungen.“ | D, Seite 6 |
| Leistungsdynamik im Leistungsbezug (Anhebung laufender Zahlungen) | nicht geregelt | ||
| Nachversicherungsgarantie bei Anlässen (Heirat, Geburt, Reform der Pflegeversicherung) | ja | „eine Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit um bis zu 25 % beantragen. Dies ist ab dem 21. Lebensjahr während der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt bis zu dreimal möglich.“ | B 4, Seite 4 |
Leistung im Ausland
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei Pflege in der EU und im EWR | ja | „Abweichend von § 1 Abs. 5 MB/EPV 17 besteht weltweit Versicherungsschutz.“ | E 1, Seite 6 |
| Leistung bei Pflege weltweit | ja | „Abweichend von § 1 Abs. 5 MB/EPV 17 besteht weltweit Versicherungsschutz.“ | E 1, Seite 6 |
| Vertrag bleibt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehen | ja | „Abweichend von § 15 Abs. 4 MB/EPV 17 endet das Versicherungsverhältnis nicht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen.“ | E 11, Seite 7 |
Assistance und Beratung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflegeplatzgarantie (Heimplatz innerhalb fester Frist) | ja | „100 % der zusätzlichen Kosten für das kurzfristige Vermitteln einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Deutschland innerhalb von 24 Stunden. Diese Leistung erhalten Sie einmal während der Vertragslaufzeit.“ | B 3, Seite 4 |
| Pflegeberatung und Hilfe beim Antrag auf den Pflegegrad | nicht geregelt | ||
| Organisation von Pflegedienst, Hausnotruf und Hilfsmitteln | nicht geregelt | ||
| Schulung und Entlastung pflegender Angehöriger | nicht geregelt |
Versicherte Personen und Alter
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kinder beitragsfrei oder günstig mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „ist der Beitrag für den Tarif Mehr Pflege Stationär für Kinder bzw. Jugendliche (0 - 21 Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden.“ | C 2, Seite 5 |
| Höchstes Eintrittsalter | ja | „Für die Aufnahme in den Tarif Mehr Pflege Stationär gibt es kein Höchstalter.“ | A, Seite 3 |
| Ende von Versicherung oder Leistung ab einem Höchstalter | keine | „Das Pflege-Monatsgeld zahlen wir für die nachgewiesene Dauer der Pflegebedürftigkeit.“ | B 1, Seite 3 |
Geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulage nach § 127 SGB XI | nicht geregelt | ||
| Annahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag | nicht geregelt | ||
| Wartezeit im geförderten Tarif (höchstens fünf Jahre) | nicht geregelt | ||
| Leistung in Pflegegrad 5 (mindestens 600 Euro im Monat) | nicht geregelt |
Antrag und Gesundheitsfragen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | „Bei Abschluss des Versicherungsvertrages setzen wir den ersten Beitrag nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand fest.“ | C 2, Seite 5 |
| Rückfragezeitraum der Gesundheitsfragen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen oder bekannter Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bildung von Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebens- oder Krankenversicherung) | ja | „Der übersteigende Betrag wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt.“ | F Glossar, Seite 8 |
| Beitragsanpassung durch den Versicherer bei steigenden Leistungsausgaben | ja | „Bitte beachten Sie, dass Beitragsanpassungen damit nicht generell vermieden werden können.“ | F Glossar, Seite 8 |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Beitragspause oder Stundung bei finanziellem Engpass | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung mit verminderter Leistung | nicht geregelt | ||
| Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich (Pflegevorsorge)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 1 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 2 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 3 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 4 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 5 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 6 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 7 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt | ||
| Österreich: Leistung knüpft an den Pflegegeldbescheid an | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien (seguro de dependencia)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Spanien: Leistung bei Grado I, dependencia moderada | nicht geregelt | ||
| Spanien: Leistung bei Grado II, dependencia severa | nicht geregelt | ||
| Spanien: Leistung bei Grado III, gran dependencia | nicht geregelt | ||
| Spanien: Anerkennung des Grades nach Ley 39/2006 statt eigenem Baremo | nicht geregelt | ||
| Spanien: renta mensual, capital único oder Wahl zwischen beiden | nicht geregelt | ||
| Spanien: carencias (Wartezeiten) je Leistung, auch für Demenz | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Barmenia Krankenversicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Tarifbedingungen Mehr Pflege Stationär (K5270) Fassung: Stand 01.10.2022 (K 5270 0325) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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