Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Pflegezusatzversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Pflege Stationär: die Bedingungen im Volltext

Pflegemonatsgeld nur für vollstationäre Pflege mit 100 % ab Pflegegrad 2, 20 % in Pflegegrad 1, ohne Wartezeit, weltweit, mit Vermittlung eines Heimplatzes.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an BarmeniaGothaer

Zahlung per Lastschrift

Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia Mehr Pflege Stationär von BarmeniaGothaer (Pflegezusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Pflegetagegeld, Pflegemonatsgeld, Pflegekosten oder Pflegerente)ja„Wir zahlen das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit.“B 1, Seite 3
Vereinbarter Betrag bei höchstem Pflegegrad (Tagegeld, Monatsgeld oder Rente)ja, bis zur Versicherungssumme„Sie müssen das Pflege-Monatsgeld mindestens in der Höhe von 100 EUR vereinbaren. Sie können es in 10 EUR-Schritten erhöhen.“B 1, Seite 3
Begriff der Pflegebedürftigkeit (Bezug auf SGB XI oder eigene Definition im Werk)ja„legen Sie bitte ein gleichwertiges Gutachten vor, das den gesetzlichen Anforderungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI) entspricht.“E 5, Seite 7
Freie Verwendung der Leistung ohne Kostennachweisja„Wir zahlen das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit.“B 1, Seite 3

Leistung bei häuslicher Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegegrad 1, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nein„Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“B 1, Seite 3
Pflegegrad 2, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nein„Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“B 1, Seite 3
Pflegegrad 3, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nein„Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“B 1, Seite 3
Pflegegrad 4, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nein„Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“B 1, Seite 3
Pflegegrad 5, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)nein„Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege);“B 1, Seite 3

Leistung bei stationärer Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegegrad 1, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 1 20 %“B 1, Seite 3
Pflegegrad 2, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 2 100 %“B 1, Seite 3
Pflegegrad 3, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 3 100 %“B 1, Seite 3
Pflegegrad 4, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 4 100 %“B 1, Seite 3
Pflegegrad 5, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 5 100 %“B 1, Seite 3

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Demenz ohne anerkannten Pflegegradnicht geregelt
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab welchem Pflegegrad)nicht geregelt
Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflegenein„höchstens einmal pro Tag in einer teilstationären Einrichtung untergebracht und gepflegt werden (teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege); vorübergehend in Kurzzeitpflege gepflegt werden.“B 1, Seite 3
Todesfallleistung oder Rentengarantiezeitnicht geregelt

Beitragsbefreiung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfall, ab welchem Pflegegradja„Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen.“B 2, Seite 4
Beitragsbefreiung auch bei häuslicher Pflege, nicht nur stationärja„Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen.“B 2, Seite 4
Beitragsbefreiung erst nach einer Frist im Leistungsbezugkeine„Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen.“B 2, Seite 4

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitkeine„Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“E 2, Seite 6
Gesonderte Wartezeit für Demenzkeine„Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“E 2, Seite 6
Wegfall der Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfallja„Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“E 2, Seite 6
Karenzzeit im Leistungsfall (Leistung erst nach Ablauf einer Frist)keine„Wir zahlen das vereinbarte Pflege-Monatsgeld ab dem Zeitpunkt aus, ab dem festgestellt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind“E 4, Seite 7

Feststellung und Leistungsbeginn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anerkennung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproofja„Bitte weisen Sie uns die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die stationär durchgeführte Pflege z. B. anhand des Gutachtens und der Zusage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bzw. privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) nach.“E 5, Seite 7
Eigene Begutachtung durch einen Arzt des Versichererskeine„Abweichend von § 9 Abs. 4 MB/EPV 17 müssen Sie sich nicht von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen.“E 7, Seite 7
Rückwirkende Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit oder ab Antragja„Wir zahlen das vereinbarte Pflege-Monatsgeld ab dem Zeitpunkt aus, ab dem festgestellt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind“E 4, Seite 7
Leistungsverlust bei verspäteter Meldungnicht geregelt

Dynamik und Nachversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsdynamik (regelmäßige Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung)ja„Das vereinbarte Pflege-Monatsgeld erhöht sich alle drei Jahre (gerechnet ab Versicherungsbeginn) um 10 %. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 21 Jahre alt und jünger als 70 Jahre alt sind.“D, Seite 6
Erlöschen der Dynamik nach wiederholtem Widerspruchkeine„Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf künftige automatische Erhöhungen.“D, Seite 6
Leistungsdynamik im Leistungsbezug (Anhebung laufender Zahlungen)nicht geregelt
Nachversicherungsgarantie bei Anlässen (Heirat, Geburt, Reform der Pflegeversicherung)ja„eine Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit um bis zu 25 % beantragen. Dies ist ab dem 21. Lebensjahr während der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt bis zu dreimal möglich.“B 4, Seite 4

Leistung im Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflege in der EU und im EWRja„Abweichend von § 1 Abs. 5 MB/EPV 17 besteht weltweit Versicherungsschutz.“E 1, Seite 6
Leistung bei Pflege weltweitja„Abweichend von § 1 Abs. 5 MB/EPV 17 besteht weltweit Versicherungsschutz.“E 1, Seite 6
Vertrag bleibt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehenja„Abweichend von § 15 Abs. 4 MB/EPV 17 endet das Versicherungsverhältnis nicht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen.“E 11, Seite 7

Assistance und Beratung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegeplatzgarantie (Heimplatz innerhalb fester Frist)ja„100 % der zusätzlichen Kosten für das kurzfristige Vermitteln einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Deutschland innerhalb von 24 Stunden. Diese Leistung erhalten Sie einmal während der Vertragslaufzeit.“B 3, Seite 4
Pflegeberatung und Hilfe beim Antrag auf den Pflegegradnicht geregelt
Organisation von Pflegedienst, Hausnotruf und Hilfsmittelnnicht geregelt
Schulung und Entlastung pflegender Angehörigernicht geregelt

Versicherte Personen und Alter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kinder beitragsfrei oder günstig mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„ist der Beitrag für den Tarif Mehr Pflege Stationär für Kinder bzw. Jugendliche (0 - 21 Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden.“C 2, Seite 5
Höchstes Eintrittsalterja„Für die Aufnahme in den Tarif Mehr Pflege Stationär gibt es kein Höchstalter.“A, Seite 3
Ende von Versicherung oder Leistung ab einem Höchstalterkeine„Das Pflege-Monatsgeld zahlen wir für die nachgewiesene Dauer der Pflegebedürftigkeit.“B 1, Seite 3

Geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Staatliche Zulage nach § 127 SGB XInicht geregelt
Annahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlagnicht geregelt
Wartezeit im geförderten Tarif (höchstens fünf Jahre)nicht geregelt
Leistung in Pflegegrad 5 (mindestens 600 Euro im Monat)nicht geregelt

Antrag und Gesundheitsfragen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen im Antragja„Bei Abschluss des Versicherungsvertrages setzen wir den ersten Beitrag nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand fest.“C 2, Seite 5
Rückfragezeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen oder bekannter Pflegebedürftigkeitnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bildung von Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebens- oder Krankenversicherung)ja„Der übersteigende Betrag wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt.“F Glossar, Seite 8
Beitragsanpassung durch den Versicherer bei steigenden Leistungsausgabenja„Bitte beachten Sie, dass Beitragsanpassungen damit nicht generell vermieden werden können.“F Glossar, Seite 8
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragspause oder Stundung bei finanziellem Engpassnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit verminderter Leistungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Besonderheiten Österreich (Pflegevorsorge)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 1 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 2 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 3 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 4 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 5 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 6 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 7 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung knüpft an den Pflegegeldbescheid annicht geregelt

Besonderheiten Spanien (seguro de dependencia)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Leistung bei Grado I, dependencia moderadanicht geregelt
Spanien: Leistung bei Grado II, dependencia severanicht geregelt
Spanien: Leistung bei Grado III, gran dependencianicht geregelt
Spanien: Anerkennung des Grades nach Ley 39/2006 statt eigenem Baremonicht geregelt
Spanien: renta mensual, capital único oder Wahl zwischen beidennicht geregelt
Spanien: carencias (Wartezeiten) je Leistung, auch für Demenznicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Tarifbedingungen Mehr Pflege Stationär (K5270)
[Seite 1] Pflege-Monatsgeldversicherung Barmenia Tarif Mehr Pflege Stationär Krankenversicherung AG Pflege-Monatsgeldversicherung Barmenia-Allee 1 Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Pflege Stationär 42119 Wuppertal in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Ergänzende Pflege-Krankenversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/EPV 17) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/EPV 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage. Teil III Tarif Mehr Pflege Stationär Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Tarifs Mehr Pflege Stationär im Versicherungsschein: MPS Stand 01.10.2022 Unsere Leistungen im Überblick Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Pflege Stationär. Den genauen Umfang der Leistungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Zu den Begriffen, die mit  gekennzeichnet sind, finden Sie im anhängenden Glossar Erläuterungen. Leistungen Pflege-Monatsgeld bei stationärer Pflege bei Pflegegrad 1 20 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes Pflegegrad 2 100 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes Pflegegrad 3 100 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes Pflegegrad 4 100 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes bei einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 150 % des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes auf Grund eines Unfalls Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5  Assistance-Leistungen Vermitteln einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung Nachversicherungs-Garantie ab dem 21. Lebensjahr einmal im Kalenderjahr (frühestens nach Ablauf von 12 Monaten ab Tarifbeginn, insgesamt bis zu dreimal während der Vertragslaufzeit) Erhöhung des Pflege-Monats- geldes ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum 60. Lebensjahr (vor Eintritt der häuslichen oder stationären Pflegebedürftigkeit) Optionsrechte Hinzunahme des Tarifs bzw. Umstellung in den Tarif Mehr Pflege Ambulant (unter bestimmten Voraus- setzungen, vgl. Buchstabe B Ziffer 5 a und b) Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes ab dem 21. Lebensjahr alle drei Jahre um 10 %, maximal bis zum 70. Lebensjahr K 5270 0325 DT Seite 1 von 8 [Seite 2] Inhaltsübersicht Seite A. Vorbemerkung Wer kann versichert werden? 3 B. Tarifliche Leistungen Was ist versichert und in welcher Höhe? 3 1. Pflege-Monatsgeld 3 2. Beitragsbefreiung 4 3. Assistance-Leistungen 4 4. Nachversicherungs-Garantie 4 5. Optionsrechte 4 C. Beiträge 1. Wie hoch sind die monatlichen Raten der Tarifbeiträge? 5 2. Wie berechnet sich das tarifliche Eintrittsalter? 5 D. Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes Was gilt für die Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes? 6 E. Änderung und Ergänzung der Musterbedingungen (MB/EPV 17) und der Allgemeinen Tarifbedingungen (TB/EPV 13) 1. Wie ist der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes geregelt? 6 2. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 6 3. Welche Einschränkungen der Leistungspflicht haben wir zu Ihren Gunsten geändert? 6 4. Ab wann zahlen wir das vereinbarte Pflege-Monatsgeld? 7 5. Wie weisen Sie uns gegenüber eine Pflegebedürftigkeit nach? 7 6. Welche Anzeigepflichten haben wir zu Ihren Gunsten geändert? 7 7. Müssen Sie sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen? 7 8. Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine weitere Pflege-Ergänzungsversicherung abschließen oder eine anderweitig bestehende Pflege-Ergänzungsversicherung erhöhen möchten? 7 9. Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihr Pflegegrad ändert oder Sie von häuslicher Pflege in stationäre Pflege oder umgekehrt wechseln? 7 10. Wann können Sie den Tarif Mehr Pflege Stationär kündigen? 7 11. Was geschieht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen? 7 12. Was geschieht, wenn Ihre Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) oder privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) endet? 7 F. Erklärung wichtiger Fachbegriffe (Glossar) 8 K 5270 0325 DT Seite 2 von 8 [Seite 3] A. Vorbemerkung Wenn in den MB/EPV 17 und den TB/EPV 13 die Pflege-Tagegeldversicherung genannt ist, ist im Rahmen dieser Bedingungen die Pflege-Monatsgeldversicherung gemeint. Wer kann versichert werden? Sie können den Tarif Mehr Pflege Stationär abschließen, wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) oder privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert sind. Für die Aufnahme in den Tarif Mehr Pflege Stationär gibt es kein Höchstalter. B. Tarifliche Leistungen Was ist versichert und in welcher Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld (vgl. Buchstabe B, Höhe? Ziffer 1.) und erbringen zusätzlich andere tariflich vereinbarte Leistungen, wenn Sie oder eine andere versicherte Person1 pflegebedürftig sind. 1. Pflege-Monatsgeld Wir zahlen bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in folgender Höhe: Pflegegrad 1 20 % Pflegegrad 2 100 % Pflegegrad 3 100 % Pflegegrad 4 100 % Pflegegrad 5 100 % Bei einer stationären Pflege nach Pflegegrad 4 oder 5, die auf Grund eines Unfalls eingetreten ist, zahlen wir das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in Höhe von 150 %. Stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie auf nicht absehbare Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden. Keine stationäre Pflege liegt vor, wenn Sie - zu Hause entweder durch eine private Pflegeperson (z. B. durch Angehörige) oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden (häusliche Pflege); - höchstens einmal pro Tag in einer teilstationären Einrichtung untergebracht und gepflegt werden (teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege); - vorübergehend in Kurzzeitpflege gepflegt werden. Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig untergebracht und gepflegt werden. Wohngruppen fallen nicht unter stationäre oder teilstationäre Einrichtungen. Ein Anspruch auf Pflege-Monatsgeld bei stationärer Pflege schließt einen gleichzeitigen Anspruch auf Pflege-Monatsgeld bei häuslicher Pflege nach Tarif Mehr Pflege Ambulant aus. Es ist nicht erforderlich, dass die soziale Pflegeversicherung (SPV) oder private Pflegepflichtversicherung (PPV) vorleistet. Das Pflege-Monatsgeld zahlen wir für die nachgewiesene Dauer der Pflegebe- dürftigkeit. Sie müssen das Pflege-Monatsgeld mindestens in der Höhe von 100 EUR vereinbaren. Sie können es in 10 EUR-Schritten erhöhen. Wir zahlen das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit. Beginnt oder endet der Versicherungsfall im Laufe eines Monats, zahlen wir das Pflege-Monatsgeld nicht anteilig, sondern jeweils für den vollen Monat. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. K 5270 0325 DT Seite 3 von 8 [Seite 4] 2. Beitragsbefreiung Sind Sie pflegebedürftig (häuslich oder stationär) nach Pflegegrad 4 oder 5, müssen Sie für den Tarif Mehr Pflege Stationär keinen Beitrag mehr zahlen. Dies gilt auch für einen ggf. zu zahlenden Risikozuschlag. Weitere im Vertrag versicherte Personen werden nur dann beitragsbefreit, wenn sie die Voraussetzung für eine Beitragsbefreiung selbst erfüllen. 3. Assistance-Leistungen Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unabhängig vom Pflegegrad die aufgeführten  Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Wir arbeiten mit hoch qualifizierten Dienstleistern zusammen. Wenn Sie hierzu aktuelle Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Vermitteln einer Unterkunft in 100 % der zusätzlichen Kosten für das kurzfristige Vermitteln einer Unterkunft in einer einer vollstationären Pflege- vollstationären Pflegeeinrichtung in Deutschland innerhalb von 24 Stunden. Diese einrichtung Leistung erhalten Sie einmal während der Vertragslaufzeit. Die Kosten für die Unter- kunft selbst sind nicht versichert. 4. Nachversicherungs-Garantie Sie können einmal im Kalenderjahr (frühestens nach Ablauf von 12 Monaten ab Tarifbeginn) jeweils zum nächsten Monatsersten eine Erhöhung des Pflege- Monatsgeldes ohne Gesundheitsprüfung und ohne  Wartezeit um bis zu 25 % beantragen. Dies ist ab dem 21. Lebensjahr während der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt bis zu dreimal möglich. Bei der Erhöhung runden wir das Pflege-Monatsgeld kaufmännisch auf einen vollen Euro-Betrag. Eine Erhöhung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie heiraten oder wenn Sie Vater bzw. Mutter durch Geburt oder Adoption eines Kindes werden. Sie haben dann auch einen höheren Beitrag zu zahlen. Spätester Termin für die Erhöhung ist der Erste des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. Voraussetzung ist, dass Sie noch nicht pflegebedürftig (häuslich oder stationär) sind. Der höhere Versicherungsschutz gilt ohne  Wartezeit ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Erhöhung. Der Beitrag für das hinzukommende Pflege-Monatsgeld richtet sich nach dem dann erreichten Lebensalter. Bisher ggf. vereinbarte  Risikozuschläge passen wir bei der Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. 5. Optionsrechte Sie haben das Recht, zu bestimmten Optionszeitpunkten (Buchstabe a) bzw. bei bestimmten Ereignissen (Buchstabe b) - den Tarif Mehr Pflege Ambulant hinzuzunehmen oder - in den Tarif Mehr Pflege Ambulant umzustellen. Der neue Versicherungsschutz wird jeweils ohne  Wartezeit und ohne Gesundheits- prüfung bis zur Höhe des bisher vereinbarten Pflege-Monatsgeldes zum Optionszeit- punkt wirksam, wenn Sie die Hinzunahme bzw. Umstellung vor dem Optionszeitpunkt beantragen. Für das Einstufen des neuen Tarifs gilt das dann erreichte Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter. Wir rechnen bei Umstellungen die aus dem Vertrag erworbene  Alte- rungsrückstellung auf Ihren neuen Beitrag an. Bisher ggf. vereinbarte  Risikozuschläge werden in den neuen Tarif übernommen und bei Umstellungen im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge angepasst. a) bei bestimmten Zeitpunkten Nach Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versicherungsjahren (gerechnet vom Versicherungsbeginn des Tarifs Mehr Pflege Stationär an) haben Sie einmalig das Recht, - den Tarif Mehr Pflege Ambulant hinzuzunehmen oder - in den Tarif Mehr Pflege Ambulant umzustellen. K 5270 0325 DT Seite 4 von 8 [Seite 5] Voraussetzung hierfür ist, dass - Sie dieses Optionsrecht nicht bereits zuvor innerhalb der Mehr Pflege-Tarife geltend gemacht haben, - Sie bei Abschluss des Tarifs Mehr Pflege Stationär noch keine 60 Jahre alt waren, - Sie zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts noch nicht pflegebedürftig (häuslich oder stationär) sind und - der Tarif Mehr Pflege Ambulant nach drei, fünf oder sieben Versicherungsjahren zum Ersten des darauffolgenden Monats (Optionszeitpunkt) beginnt. Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Pflege Stationär: 01.10.2025 Optionstermin: 01.10.2030 Antragstellung bis: 30.09.2030 Beginn des neuen Versicherungsschutzes: 01.10.2030 b) bei bestimmten Ereignissen Sie haben innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre (gerechnet vom Versicherungsbeginn des Tarifs Mehr Pflege Stationär an) das Recht, - den Tarif Mehr Pflege Ambulant hinzuzunehmen oder - in den Tarif Mehr Pflege Ambulant umzustellen. Diese Option haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats, nachdem Sie geheiratet haben oder in dem Sie Vater bzw. Mutter durch Geburt oder Adoption eines Kindes geworden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass - Sie bei Abschluss des Tarifs Mehr Pflege Stationär noch keine 60 Jahre alt waren, - Sie zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts noch nicht pflegebedürftig (häuslich oder stationär) sind und - der Tarif Mehr Pflege Ambulant zum Ersten des auf das Ereignis folgenden Monats (Optionszeitpunkt) beginnt. Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Pflege Stationär: 01.10.2025 Geburt Kind: 15.08.2028 Antragstellung bis: 31.10.2028 Beginn des neuen Versicherungsschutzes: 01.09.2028 C. Beiträge 1. Wie hoch sind die monatlichen Die Beiträge für den Tarif Mehr Pflege Stationär für je 100 EUR Pflege-Monatsgeld Raten der Tarifbeiträge? ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragsübersicht. 2. Wie berechnet sich das Bei Abschluss des Versicherungsvertrages setzen wir den ersten Beitrag nach Ihrem tarifliche Eintrittsalter? Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand fest. Als tarifliches Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Jahr der Geburt. Abweichend von § 8 (1.1) TB/EPV 13 ist der Beitrag für den Tarif Mehr Pflege Stationär für Kinder bzw. Jugendliche (0 - 21 Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für Erwachsene zu zahlen. K 5270 0325 DT Seite 5 von 8 [Seite 6] D. Erhöhung des Pflege- Das vereinbarte Pflege-Monatsgeld erhöht sich alle drei Jahre (gerechnet ab Monatsgeldes Versicherungsbeginn) um 10 %. Voraussetzung ist, dass Sie - mindestens 21 Jahre alt und - jünger als 70 Jahre alt sind. Dabei runden wir das Pflege-Monatsgeld kaufmännisch auf einen vollen Euro-Betrag. Was gilt für die Erhöhung des Für das hinzukommende Pflege-Monatsgeld haben Sie einen zusätzlichen Beitrag zu Pflege-Monatsgeldes? zahlen. Diesen berechnen wir nach Ihrem zum Zeitpunkt der Hinzunahme erreichten Lebensalter (als tarifliches Eintrittsalter). Bisher ggf. vereinbarte  Risikozuschläge erhöhen wir im gleichen Verhältnis wie den Tarifbeitrag. Die Erhöhungen des Beitrages und der Versicherungsleistungen nehmen wir jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns vor. Sie erhalten darüber rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung. Der Versicherungsschutz beginnt ohne  Wartezeit jeweils am Erhöhungstermin. Das hinzukommende Pflege-Monatsgeld gilt vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens an. Sie können der Erhöhung widersprechen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin mit, dass Sie die Erhöhung nicht wünschen. Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf künftige automatische Erhö- hungen. Auf Ihr Recht zu widersprechen, werden wir Sie im Rahmen der Mitteilung zur vertrag- lichen Änderung hinweisen. E. Änderung und Ergänzung Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie der Musterbedingungen wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende (MB/EPV 17) und der Allge- tarifliche Regelungen geändert haben. meinen Tarifbedingungen (TB/EPV 13) 1. Wie ist der Geltungsbereich Abweichend von § 1 Abs. 5 MB/EPV 17 besteht weltweit Versicherungsschutz. des Versicherungsschutzes geregelt? 2. Wann beginnt Ihr Versiche- Abweichend von § 3 MB/EPV 17 haben Sie Versicherungsschutz ohne  Wartezeit ab rungsschutz? dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. 3. Welche Einschränkungen der Abweichend von § 5 MB/EPV 17 besteht Leistungspflicht auch Leistungspflicht haben wir zu Ihren Gunsten geändert? - für Versicherungsfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Verseiche- rungsschutz eingeschlossen sind (siehe § 5 Abs. 1a MB/EPV 17), - für Versicherungsfälle, die auf Vorsatz oder Sucht beruhen (siehe § 5 Abs. 1b MB/EPV 17), - solange sich versicherte Personen im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts pflegebedürftig werden (siehe § 5 Abs. 1c MB/EPV 17), - während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- oder Sanatoriumsbe- handlungen und während der Unterbringung auf Grund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht (siehe § 5 Abs. 1f MB/EPV 17). Im Übrigen gelten die in § 5 MB/EPV 17 geregelten Einschränkungen der Leistungs- pflicht. K 5270 0325 DT Seite 6 von 8 [Seite 7] 4. Ab wann zahlen wir das ver- Wir zahlen das vereinbarte Pflege-Monatsgeld ab dem Zeitpunkt aus, ab dem festge- einbarte Pflege-Monatsgeld? stellt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind (vergleiche § 6 Abs. 1 MB/EPV 17) und stationär gepflegt werden. 5. Wie weisen Sie uns gegenüber Bitte weisen Sie uns die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die stationär durchge- eine Pflegebedürftigkeit nach? führte Pflege z. B. anhand des Gutachtens und der Zusage der sozialen Pflegever- sicherung (SPV) bzw. privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) nach. Ist dies nicht möglich, legen Sie bitte ein gleichwertiges Gutachten vor, das den gesetzlichen Anforderungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI) entspricht. Die Kosten der Begutachtung sind nicht im tariflichen Leistungsumfang enthalten (siehe § 9 Abs. 1 MB/EPV 17). 6. Welche Anzeigepflichten haben Abweichend von § 9 Abs. 2 MB/EPV 17 brauchen Sie uns die folgenden Ereignisse wir zu Ihren Gunsten geändert? nicht anzuzeigen: - Krankenhausbehandlungen, - stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- oder Sanatoriums- behandlungen sowie - Unterbringung auf Grund richterlicher Anordnung. 7. Müssen Sie sich von einem Abweichend von § 9 Abs. 4 MB/EPV 17 müssen Sie sich nicht von einem von uns von uns beauftragten Arzt beauftragten Arzt untersuchen lassen. untersuchen lassen? 8. Was müssen Sie beachten, Abweichend von § 9 Abs. 6 MB/EPV 17 können Sie den Neuabschluss einer weiteren wenn Sie eine weitere Pflege- oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Pflege-Ergänzungsversicherung Ergänzungsversicherung ab- ohne unsere Einwilligung vornehmen. schließen oder eine anderweitig bestehende Pflege-Ergänzungs- versicherung erhöhen möchten? 9. Was müssen Sie beachten, Abweichend von § 9 MB/EPV 17 haben Sie uns unverzüglich Änderungen bezüglich wenn sich Ihr Pflegegrad ändert der Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder des Pflegegrades der versicherten oder Sie von häuslicher Pflege Person sowie den Wechsel von der häuslichen in die stationäre Pflege, oder um- in stationäre Pflege oder umge- gekehrt, anzuzeigen. kehrt wechseln? 10. Wann können Sie den Abweichend von § 13 Abs. 1 MB/EPV 17 und Abs. 1.1 TB/EPV 13 können Sie den Tarif Mehr Pflege Stationär Tarif Mehr Pflege Stationär nach Ende der zwölfmonatigen Mindesttarifdauer und kündigen? ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Pflege Stationär ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen. 11. Was geschieht, wenn Sie Ihren Abweichend von § 15 Abs. 4 MB/EPV 17 endet das Versicherungsverhältnis nicht, gewöhnlichen Aufenthalt ins wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Ausland verlegen? 12. Was geschieht, wenn Ihre Wenn Ihre Versicherung in der SPV oder PPV endet, hat dies keine Auswirkungen auf Versicherung in der sozialen den Tarif Mehr Pflege Stationär. Ihr Versicherungsvertrag besteht unverändert fort Pflegeversicherung (SPV) (siehe § 15 Abs. 4 MB/EPV 17). oder privaten Pflegepflicht- versicherung (PPV) endet? K 5270 0325 DT Seite 7 von 8 [Seite 8] F. Erklärung wichtiger Fach- begriffe (Glossar) Assistance-Leistungen Assistance-Leistungen sind Leistungen zur Hilfe, im Notfall und zur Problemlösung. Diese erbringen wir, wenn Sie pflegebedürftig sind. Alterungsrückstellung Es ist allgemein bekannt, dass es mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird, pflegebedürftig zu werden. Demzufolge müssten die Beiträge alleine wegen Älter- werdens von Jahr zu Jahr steigen. Um das zu vermeiden, wird ein durchschnittlicher Beitrag berechnet. Dieser ist in jungen Jahren höher als die tatsächlichen Leistungen. Der übersteigende Betrag wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die kalkulierten Kosten für Pflege-Leistungen höher sind als der Beitrag, wird die Differenz aus der vorher gebildeten Alterungsrückstellung gedeckt. Bitte beachten Sie, dass Beitragsanpassungen damit nicht generell vermieden werden können. Der für Kinder bzw. Jugendliche zu zahlende Beitrag sieht keine Bildung einer Alterungsrückstellung vor, weil mit dem Aufbau der Alterungsrückstellung erst ab 21 Jahren begonnen wird. Risikozuschlag Der Risikozuschlag ist ein Mehrbeitrag, den wir zur Finanzierung von höheren Leistungen auf Grund von bestimmten Vorerkrankungen verlangen können. Wartezeit Eine Wartezeit ist der Zeitraum, der zwischen dem Abschluss des Versicherungs- vertrages und dem Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Bei der Pflege-Ergänzungsversicherung darf die Wartezeit bis zu drei Jahren betragen. Für den Tarif Mehr Pflege Stationär verzichten wir auf eine Wartezeit. K 5270 0325 DT Seite 8 von 8
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.