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Versicherungsmakler / Photovoltaikversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia , Photovoltaikanlagen: die Bedingungen im Volltext

Photovoltaik, Speicher, Wallbox und Balkonkraftwerk in der Wohngebäudeversicherung Premium-Plus-Schutz mit Elektronikgefahren samt Diebstahl, Ertragsausfall bis 24 Monate, Mehrkosten für Energie und 150 Euro Selbstbeteiligung.

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Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia Wohngebäudeversicherung, Photovoltaikanlagen (A 6) von BarmeniaGothaer (Photovoltaikversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage)laut Versicherungsschein„Kosten werden erstattet insgesamt bis zum ortsüblichen Neubauwert“Leistungsübersicht D, Seite 5
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Wir leisten Entschädigung für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, die zu den versicherten Sachen gemäß A 6 - 1 gehören, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden:“A 6 - 2, Seite 20
Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherungnein„Versichert sind - unter den in A 1 - 4.3.2 genannten Voraussetzungen - folgende Anlagen, sobald sie betriebsfertig sind“A 1 - 4.3.1, Seite 11
Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWpnicht geregelt
Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäudeja„sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und die im Versicherungsschein genannten Gebäude/Nebengebäude oder mitversicherten Garagen versorgen,“A 1 - 4.3.2, Seite 11
Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagenja„sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und die im Versicherungsschein genannten Gebäude/Nebengebäude oder mitversicherten Garagen versorgen,“A 1 - 4.3.2, Seite 11
Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt;“A 1 - 4.3.1 d, Seite 11
Entschädigung zum Neuwertja„Wir entschädigen den Neuwert der versicherten ... Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen.“A 6 - 7.3, Seite 23
Neuwert bis zu einem Anlagenalter vonnicht geregelt
Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter)ja„Für die versicherte Anlage/das Gerät können serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr beschafft werden.“A 6 - 7.4 b, Seite 23
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungja„Volle Leistungsgarantie ... (keine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung)“A 1 - 10.8.2, Seite 6

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Solarmoduleja„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.“A 1 - 4.3.1 a, Seite 11
Wechselrichterja, bis zur Versicherungssumme„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.“A 1 - 4.3.1 a, Seite 11
Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigungja„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.“A 1 - 4.3.1 a, Seite 11
Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunktja„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.“A 1 - 4.3.1 a, Seite 11
Batteriespeicherja, bis zur Versicherungssumme„Dazu gehört auch die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.“A 1 - 4.3.1 a, Seite 11
Wallbox (Ladestation für Elektroauto)ja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind Wandladestationen (sog. Wallboxen) zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.“A 1 - 4.2 a, Seite 11
Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement)ja„Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.“A 1 - 4.3.1 a, Seite 11

Feuer, Wetter und Naturgefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brandja„Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion;“Leistungsübersicht A2, Seite 4
Blitzschlag (direkter Einschlag)ja„Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion;“Leistungsübersicht A2, Seite 4
Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag)ja, bis zur Versicherungssumme„Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;“A 6 - 2 c, Seite 4
Explosion und Implosionja„Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion;“Leistungsübersicht A2, Seite 4
Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet)ja„Die Barmenia verzichtet auf eine Mindest-Windstärke und leistet für Schäden, die durch wetterbedingte Luftbewegungen entstehen.“A 4 - 1.1, Seite 5
Hagelja„Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm), Hagel“Leistungsübersicht A4, Seite 4
Schneedruck und Eislastja„Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen“Leistungsübersicht A5, Seite 4
Frostja„Frost oder Eisgang.“A 6 - 2 j, Seite 4
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, ... Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen“Leistungsübersicht A5, Seite 3

Technik, Bedienung und Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkungja„Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;“A 6 - 2 c, Seite 4
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeitja„Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;“A 6 - 2 a, Seite 4
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler)ja„Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;“A 6 - 2 b, Seite 4
Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung)nein„Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);“A 6 - 4.9, Seite 22
Ausschluss von Verschleiß und Abnutzungja„Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung“A 6 - 4.5, Seite 22
Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungenja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind Bissschäden durch wild lebende Säugetiere an versicherten elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen“A 7 - 7.1, Seite 25
Diebstahl der Anlage oder von Teilenja, bis zur Versicherungssumme„Darüber hinaus entschädigen wir für versicherte elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte oder deren Teile, wenn sie durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.“A 6 - 2, Seite 22
Vandalismus und böswillige Beschädigungja„Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;“A 6 - 2 a, Seite 4

Ertragsausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Ertragsausfall ist der durch Produktionsausfall unmittelbar entstandene finanzielle Verlust durch entgangene Erlöse aus Stromeinspeisung.“A 6 - 6, Seite 23
Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagenja„Der Ertragsausfall ist ab dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls für die Dauer bis zur Wiederherstellung ... höchstens aber für 24 Monate versichert.“A 6 - 7.6, Seite 23
Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir entschädigen den Ertragsausfall gemäß A 6 - 6. Ersetzt wird die entgangene Einspeisevergütung.“A 6 - 7.6, Seite 23
Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wirdnicht geregelt
Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfälltja, bis zur Versicherungssumme„ersetzen wir die hierdurch tatsächlich entstandenen Mehrkosten für Energie.“A 9 - 1.3.17, Seite 30
Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreibernicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage)ja, bis zur Versicherungssumme„De- und Remontagekosten;“A 6 - 7.2.1 c, Seite 11
Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlagenicht geregelt
Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkostennicht geregelt
Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten, die entstehen, um die versicherte Anlage oder deren Teile aufzuräumen und zu dekontaminieren.“A 6 - 7.2.1 f, Seite 23
Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell)nein„Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung“A 6 - 7.2.3 b, Seite 23
Feuerwehr- und Löschkostenja, bis zur Versicherungssumme„Feuerlöschkosten“A 9 - 1.3.1, Seite 10

Haftung und Netzeinspeisung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht)nicht geregelt
Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung)ja„entgangene Erlöse aus Stromeinspeisung.“A 6 - 6, Seite 23

Selbstbehalt, Pflichten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Standard150 €„Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung von 150 EUR gekürzt.“A 6 - 7.7, Seite 24
Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter)ja„SB: 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR,“Leistungsübersicht A5, Seite 4
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitja„so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung“A 6 - 2, Seite 14
Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll)ja„fachgerecht durch eine anerkannte Fachfirma errichtet und abgenommen worden sind.“A 1 - 4.3.2, Seite 11
Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb)ja„stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.“B - 2.1.3 a, Seite 36
Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung)nicht geregelt
Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten)ja„Zur Feststellung des Ertragsausfalls einer versicherten Photovoltaikanlage haben Sie die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 3 Jahre aufzubewahren.“B - 2.1.3 c, Seite 36
Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag)ja„Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag kündigen.“B - 4.2.4, Seite 36

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen)nicht geregelt
Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlagenicht geregelt
Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten)nicht geregelt
Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: AVB Barmenia-Wohngebäudeversicherung Premium-Plus-Schutz, Versicherungssummen-Modell (A 3960)
[Seite 1] Die Barmenia-Wohngebäudeversicherung (Versicherungssummen-Modell) "Premium-Plus-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die tung und auf den Beitrag dieser Versicherung Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium- aus. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den Plus-Schutz" – Versicherungssummen-Modell finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem be- (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz – Versi- – Obliegenheiten: zugsfertig1 errichteten Gebäude. cherungssumme) sind die Vertragsgrundlage für Ih- Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während re Wohngebäudeversicherung. und nach dem Schadensfall. Um einer Beschä- Versicherbar sind Schäden durch die in diesen Ver- digung oder Zerstörung des Gebäudes vorzu- sicherungsbedingungen zusammengefassten Ge- Allein wegen der besseren Lesbarkeit und Verständ- beugen, müssen Sie zum Beispiel Sicherheits- fahren. Welche der versicherbaren Gefahren (z. B. lichkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwen- vorschriften zum Brand- oder Frostschutz ein- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) tatsäch- dung männlicher und weiblicher Sprachformen. Per- halten. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, ge- lich versichert sein sollen, vereinbaren Sie mit uns. sonenbezogene Formulierungen sind geschlechts- fährden Sie Ihren Versicherungsschutz. neutral zu verstehen. Wird das Gebäude zerstört oder beschädigt, ent- – Realgläubiger: schädigen wir Sie für dessen Wiederherstellung Zur besseren Verständlichkeit sind hier einige Realgläubiger sind Kreditgeber, die ihre Darle- nach den Regelungen dieser Bedingungen. Begriffe näher erklärt: hensforderung über ein im Grundbuch einge- In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen die Wieder- tragenes Grundpfandrecht (z. B. Hypothek, herstellung in gleicher Art und Güte im neuwertigen – Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit Grundschuld) an dem mit dem versicherten Zustand. In diesen Bedingungen nennen wir dies die unser Vertragspartner. Gebäude bebauten Grundstück gesichert ha- "Gleitende Neuwertversicherung Plus". Deshalb sind in den Versicherungsbedingun- ben. Das können z. B. Banken oder Bauspark- Dabei steht das „Plus“ für folgende Mehrleistungen gen alle Regelungen auf Sie bezogen. assen sein. Die Interessen der Realgläubiger durch uns: sind im Rahmen einer Wohngebäudeversiche- – Wir leisten auch für Mehrkosten, die durch be- – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser rung gesetzlich geschützt. Diese müssen wir hördliche (öffentlich-rechtliche) Auflagen ent- Wohngebäudeversicherung. beispielsweise über den Eintritt des Versiche- stehen. Dies kann der Fall sein, wenn sich die Wir bieten die in diesen Bedingungen be- rungsfalls und die beabsichtige Auszahlung ei- Wiederherstellung bzw. der Neubau des Ge- schriebenen Leistungen. In den folgenden ner Versicherungsleistung informieren. bäudes wegen geänderter Vorschriften z. B. Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. "uns" zur Wärmedämmung nach der Energieeinspar- bezeichnet. – Textform: verordnung (EnEV) verteuert. "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir – Auch Preissteigerungen, die nach Eintritt des – Versicherungsfall (Schadensfall): Ihnen schriftliche Mitteilungen ohne die eigen- Versicherungsfalls eintreten, erhöhen die Kos- Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das händige Unterzeichnung durch eine Person zu- ten der Wiederherstellung bzw. des Wiederauf- wir Entschädigung leisten. kommen lassen können, z. B. per E-Mail, Tele- baus. fax oder Brief. Zusätzlich übernehmen wir eine Reihe von Folge- – Ausschlüsse: kosten (z. B. Aufräumungs- und Abbruchkosten), die Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine durch ein Schadenereignis auslöst werden. Schadenart oder eine Sache, für die kein Ver- sicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung unseres Leistungsversprechens. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz kalkulierbar. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle 1– Rohbauversicherung Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in Regelungen Befindet sich das über diesen Vertrag versi- zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei cherte Wohngebäude noch in der Bauphase? der Beschreibung der versicherten Sachen. Dann gilt während der Bauzeit bis zur bezugs- fertigen Herstellung des Gebäudes, längstens – Gleitende Neuwertversicherung Plus: für 12 Monate, die spezielle Rohbauversiche- Die Gleitende Neuwertversicherung Plus geht rung. Hierfür gelten die Regelungen im Teil A von einem Betrag aus, der aufzuwenden ist, der Bedingungen unter A 7 -12. Für diese Roh- um ein Gebäude in gleicher Art und Güte im bauversicherung berechnen wir zwar keinen neuwertigen Zustand wiederherzustellen. Wir Beitrag, sie bietet auch nur einen begrenzten berücksichtigen dabei automatisch eventuelle Versicherungsschutz. Für einen umfassenden Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wieder- Versicherungsschutz während der Bauphase herstellungsbeschränkungen. Außerdem pas- empfehlen wir Ihnen, wenn Sie selbst der Bau- sen wir den Versicherungsschutz an die Preis- herr sind, den Abschluss einer eigenständigen veränderungen der Baukosten für das Gebäu- Bauleistungsversicherung. Diese bietet weitere de an. Diese Anpassung wirkt sich auf die Leis- Leistungen. A 3960-01 10/2025 Seite 1 von 42 [Seite 2] A 3960-01 10/2025 Seite 2 von 42 [Seite 3] Die Barmenia-Wohngebäudeversicherung (Versicherungssummen-Modell) "Premium-Plus-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Wohngebäudeversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Wohngebäudeversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindli- chen Regelungen finden Sie ab Seite 7 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus-Schutz" – Versicherungssummen-Modell (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz – Versicherungssumme). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter A. Was ist versichert? ■ Versichert ist das Wohngebäude, das auf dem im Versicherungsschein als Ver- Versicherungssumme 11 A1-4 sicherungsort bezeichneten Grundstück errichtet ist. 11 +A1-5 Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die zum Gebäude gehörenden Gara- gen/Carports im Umkreis von 500 Metern (Luftlinie) außerhalb des Versiche- rungsgrundstücks mitversichert. Mitversichert ist das Zubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäu- des oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, (z. B. Klingel- und Briefkasten- anlangen, Müllboxen, Antennen, Satellitenschüsseln, Markisen u. Ä.). ■ Mitversichert sind zugehörige, betriebsfertige Versicherungssumme 11 A 1 - 4.3 a) Photovoltaikanlagen (einschließlich Solarmodule, Wechselrichter und die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes die- nende Stromspeicheranlage); b) Solarthermieanlagen; c) Anlagen der oberflächennahen Geothermie (maximale Bohrtiefe 400 m) und sonstige Wärmepumpenanlagen; d) Balkonkraftwerke (bis 800 Watt); e) Windkraftkleinanlagen (z. B. Windräder) bis 30 kW; f) Mikro-Windanlagen (bis 350 Watt). ■ Zusätzlich versichert sind Versicherungssumme 11 A 1 - 4.2 a) alle Grundstücksbestandteile und Gebäudezubehör. Bei einem fest verbauten Schwimmbecken/Pool im Freien ist die zugehörige Abdeckplane/Abdeckung bis 10.000 EUR mitversichert. b) Nebengebäude, die einem Wohngebäude üblicherweise zugerechnet werden und der privaten Haushaltsführung und/oder Freizeit dienen, sind jeweils bis zu einer Grundfläche von 50 qm mitversichert (z. B. Geräte-/ Gewächs-/Gartenhäuser, Sauna, Schuppen, Schwimmhalle). Die Mitversicherung entfällt für das jeweilige Nebengebäude, wenn die Grundfläche von 50 qm überschritten wird. Wird ein Nebengebäude zu Wohn- zwecken oder zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (auch nur teilweise) genutzt, entfällt der Versicherungsschutz für das so genutzte Nebengebäude. A 3960-01 10/2025 Seite 3 von 42 [Seite 4] Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter B. Gegen welche Gefahren besteht Versicherungsschutz? Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder als Folge solcher Ereignisse abhandenkommen: ■ Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Versicherungssumme 16 A2 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ■ Leitungswasser Versicherungssumme 17 A3 ■ Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm), Hagel Versicherungssumme 19 A4 ■ Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Versicherungssumme 20 A5 Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen SB: 10 % des Schadens, und Vulkanausbruch mindestens 500 EUR, ■ inkl. Naturgefahren-Plus-Schutz (sofern nicht die Gefahren maximal 5.000 EUR „Überschwemmung und Rückstau“ ausgeschlossen wurden): Mitversichert sind Schäden durch in das Gebäude durch (ordnungsgemäß geschlossene) undichte Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Garageneinfahrten, -tore und -türen sowie über Terrassen oder Balkone, Loggien, Flachdächer, Dach- rinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte eindringendes – Regenwasser/Oberflächenwasser durch – Starkregen, – Ausuferung von oberirdischen (stehenden/fließenden) Gewässern, – Anstieg von Grund-/Schichtenwasser an die Erdoberfläche, (Nicht versichert bleiben Schäden durch den bloßen Grundwasseran- stieg, wodurch Grundwasser durch die Bodenplatte oder Kellerwände auf Grund defekter Gebäudeabdichtungen gedrückt wird.) – ohne dass eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks vorliegt, – unabhängig von der Wassermenge und – unabhängig von einem direkten oder indirekten Eindringen. ■ Einsturz/Verformung von Dachflächen durch Wasserlast infolge Starkregen ■ Ergänzende Gefahren für Schäden insbesondere an Versicherungssumme 22 A6 – Photovoltaikanlagen, SB: 150 EUR – Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen – Smart-Home-Anlagen/Geräte und – sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte. Diese Anlagen/Geräte sind versichert gegen diese Gefahren: a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; d) Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; e) Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen; f) Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; g) Wasser, Feuchtigkeit; h) Zerreißen wegen Fliehkraft; i) Überdruck oder Unterdruck; j) Frost oder Eisgang. Darüber hinaus entschädigen wir für versicherte Anlagen und Geräte oder deren Teile, wenn sie abhandenkommen durch – Diebstahl, – Einbruchdiebstahl, – Raub oder Plünderung. ■ Zusätzliche versicherte Gefahren: 25 A7 ■ Fahrzeuganprall: Schäden durch ein Straßen-, Schienen- oder Wasserfahr- Versicherungssumme 25 A7-1 zeug ■ Überschalldruckwellen (Überschallknall) Versicherungssumme 25 A7-2 ■ Innere Unruhen, Streik, Aussperrung Versicherungssumme 25 A7-3 ■ Diebstahl versicherter Sachen (z. B. Edelstahlgeländer, Gartenlaternen) 10.000 EUR 25 A7-5 ■ Psychologische Hilfe nach einem Schadensfall – Erstattung der Kosten bis 10.000 EUR 25 A7-6 A 3960-01 10/2025 Seite 4 von 42 [Seite 5] Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Biss- und Wühlschäden durch wild lebenden Säugetiere – an elektrischen Anlagen und Leitungen bis zur Versicherungssumme 25 A 7 - 7.1 – an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden 10.000 EUR 25 A 7 - 7.2 bis ■ Spechtschäden 10.000 EUR 25 A7-8 ■ Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte 25 A7-9 – durch Einbruch oder Einbruchversuch – sonstige Beschädigung (z. B. Graffiti) ■ Gebäudeschäden durch unbemerkten Tod bis 10.000 EUR 25 A 7 - 10 ■ Durch Messies oder Mietnomaden verursachte Gebäudeschäden und Mietausfall je bis 10.000 EUR 26 A 7 - 11 ■ "Unbenannte Gefahren" Versicherungssumme 27 A8 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch solche Gefahren SB: 10 % des Schadens, unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden, die nicht in diesen "Allgemei- max. 5.000 EUR nen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus-Schutz" – Versicherungssumen-Modell (AVB Wohngebäude Pre- mium-Plus-Schutz – Versicherungssumme)" versicherbar sind. C. Besondere Leistungserweiterungen Besondere Leistungserweiterungen zu den Gefahren der Feuerversicherung: ■ Schäden durch Rauch und Ruß Versicherungssumme 16 A2-2 ■ Verpuffungsschäden Versicherungssumme 16 A2-3 ■ Schäden durch Meteoriteneinschlag Versicherungssumme 16 A2-4 Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Leitungswasser": ■ Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren Versicherungssumme 17 A3-2 auf dem und außerhalb des Versicherungsgrundstücks ■ Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes/Versicherungsgrundstücks 20.000 EUR 17 A3-3 Diese Leistungsgrenze von 20.000 EUR entfällt, wenn a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Schadensfalles nicht älter als 30 Jahre war oder b) Sie im Schadensfall nachweisen, dass – in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems des versicherten Gebäudes durchgeführt wurde und – keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden bzw. die dabei beanstan- deten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden. Mitversichert sind Schäden durch Wurzeleinwuchs und Muffenversatz. 17 A 3 - 3.1 ■ Nässeschäden durch undichte Dehnungs-/Anschlussfugen Versicherungssumme 17 A3-4 von Badewannen und Duschen ■ Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus Versicherungssumme 17 A 3 - 1.2 e) – Regenentwässerungsrohren, – Schwimmbecken/Pools, Regenwassernutzungsanlagen/Zisternen, – Wasserbetten oder Aquarien, – Wassersäulen, Zimmer-/Zierbrunnen oder Dekorationsgegenständen ausgetreten ist. Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) und Hagel": ■ Die Barmenia verzichtet auf eine Mindest-Windstärke und leistet für Schäden, Versicherungssumme 19 A 4 - 1.1 die durch wetterbedingte Luftbewegungen entstehen. D. Welche Kosten werden erstattet? Kosten werden erstattet insgesamt bis zum ortsüblichen Neubauwert 28 A 9 - 1.3 ■ Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie 28 A 9 - 1.3.2 a) Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Schadensfall + A 9 - 1.3.4 ■ Kosten der Stornierung oder des Abbruchs einer Urlaubs- oder Dienstreise 10.000 EUR 29 A 19 - 1.3.5 – ohne Mindestreisedauer – bei voraussichtlicher Schadenhöhe ab 3.000 EUR ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung – inkl. Haustierunterbringung bis 1 Jahr 29 A 9 - 1.3.6 pro Tag bis 150 EUR A 3960-01 10/2025 Seite 5 von 42 [Seite 6] Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Transport- und Lagerkosten bis 1 Jahr 29 A 9 - 1.3.7 ■ Ersatz von Darlehenszinsen, wenn das selbstbewohnte Haus bis 24 Monate 29 A 9 - 1.3.9 unbewohnbar geworden ist max. 30.000 EUR ■ Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen 30 A 9 - 1.3.10 (auch, wenn die Feuerwehr nach einem Fehlalarm die Wohnung aufbricht) ■ Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen nach einem Schadensfall 10.000 EUR 30 A 9 - 1.3.12 (auch bei Schäden durch Haarwild wie z. B. Wildschweine) ■ Sind Bäume umgestürzt oder abgeknickt – egal aus welcher Ursache, 30 A 9 - 1.3.13 erstatten wir die Kosten für ihre Beseitigung (inkl. Wurzelstockrodung). ■ Mehrkosten für den ökologischen Wiederaufbau nach dem Stand der Technik 30 A 9 - 1.3.14 für Neubauten ■ Nachhaltige Wiederherstellungsmaßnahmen am Dach (bei einer Mindestscha- denhöhe von 10.000 EUR): Mehrkosten für die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder einer Dachbegrünung bis 10.000 EUR 30 A 9 - 1.3.15 ■ Mehrkosten für umweltschonende Baustoffe 10.000 EUR 30 A 9 - 1.3.16 ■ Kosten für eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater (bei einer Mindestschadenhöhe von 10.000 EUR) bis 1.500 EUR 30 A 9 - 1.3.18 E. Weitere Besonderheiten ■ Volle Leistungsgarantie Versicherungssumme 13 A 1 - 10.8.2 (keine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung) Diese Garantie gilt a) generell für Schäden bis 50.000 EUR; b) für Schäden über 50.000 EUR, wenn Sie im Rahmen der Antragstel- lung/Angebotsabgabe die Fragen nach der Wohn-/Gewerbefläche sowie nach Größe und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet haben. ■ Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungssumme 14, A 1 - 13.1 b), 22 + 27 A6-2+A8-1 ■ Keine Leistungseinschränkung bei grob fahrlässiger Verletzung einer 50.000 EUR 36 B - 2.3.1 Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag von ■ Voller Versicherungsschutz auch bei Verletzung einer gesetzlich/behördlich Versicherungssumme 35 B - 2.1.1 vorgeschriebenen Installationspflicht von Rauchmeldern ■ Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit 12 Monate 39 B-9 F. Wichtige Pflichten, die Sie im Schadensfall erfüllen müssen ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 36 B - 2.2.1 a) ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia unverzüglich, nachdem Sie von ihm 36 B - 2.2.1 b) erfahren. ■ Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum 36 B - 2.2.1 c) + d) (z. B. Diebstahl, Raub, mutwillige Beschädigung) unverzüglich der Polizei an und reichen Sie ihr ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen ein. ■ Lassen Sie das Schadenbild/die Schadenstelle unverändert bis zur Freigabe durch uns. 36 B - 2.2.1 e) ■ Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 36 B - 2.2.1 f) und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. G. Barmenia-Garantien ■ Barmenia-Leistungs-Garantie 250.000 EUR 32 A 10 - 1 ■ Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim Wechsel der Wohngebäudeversiche- Versicherungssumme 32 A 10 - 2 rung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG/ADCURI GmbH ■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung 15 Monate 33 A 10 - 3 ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 34 A 10 - 4 automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der 34 A 10 - 5 Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Mus- terversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" 34 A 10 - 6 empfohlenen Mindestleistungsstandards A 3960-01 10/2025 Seite 6 von 42 [Seite 7] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- versicherung "Premium-Plus-Schutz" – Versicherungssummen-Modell (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG – Versicherungssumme) Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.10.2025 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen Teil A Teil B enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- enthält Regelungen über allgemeine Rechte und rungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung. Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 6 – zu Ihren Obliegenheiten, enthält neben der Aufzählung der versicherba- regelt den Versicherungsschutz bzgl. – zum Beginn des Versicherungsschutzes, ren/versicherten Gefahren und Kosten (unter "Ergänzender Gefahren für elektrotechni- – zur Beitragszahlung, zu den Merkmalen für A 1 - 2) allgemeine Regelungen, die für alle sche/elektronische Anlagen und Geräte des die Beitragsberechnung und zur Änderung des nachfolgenden Leistungsbausteine unter A 2 versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" Beitrags im Vertragsverlauf, bis A 10 gelten. – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Z. B. wird dort geregelt, ■ Abschnitt A 7 Kündigung und – welche Sachen (insbesondere Gebäude, regelt den Versicherungsschutz für – zu weiteren Bestimmungen. Gebäudebestandteile und -zubehör) zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen – an welchem Ort versichert sind, (z. B. "Fahrzeuganprall", "Diebstahl versicherter – welche generellen Ausschlüsse es gibt und Sachen", "Rohbauversicherung" etc.). – welcher Wert für die versicherten Sachen zu Grunde gelegt wird. ■ Abschnitt A 8 regelt den Versicherungsschutz für die Mitversi- ■ Abschnitt A 2 cherung der sogenannten "Unbenannten Ge- regelt den Versicherungsschutz für die fahren". Gefahren der Feuerversicherung – "Brand"; ■ Abschnitt A 9 – "Blitzschlag"; regelt den Versicherungsschutz für – "Überspannung durch Blitz"; versicherte Kosten und Mietausfall. – "Explosion"; – "Implosion"; ■ Abschnitt A 10 – "Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia oder eines unbemannten Flugkörpers, gibt und die Regelungen zur Barmenia- seiner Teile oder Ladung", Konditions-Differenz-Versicherung. – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". ■ Abschnitt A 3 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherte Gefahr "Leitungswasser". ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten Gefahren "Wetterbedingte Luftbewe- gung (Sturm) und Hagel". ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die "weiteren Naturgefahren". A 3960-01 10/2025 Seite 7 von 42 [Seite 8] Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A Umfang des Versicherungsschutzes der A2-4 Meteoriteneinschlag ...................... 16 ■ Abschnitt A 7 Wohngebäudeversicherung A2-5 Nicht versicherte Schäden ............. 16 Leistungsbaustein "Zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen" ■ Abschnitt A 1 Basis-Regelungen ■ Abschnitt A 3 A7-1 Fahrzeuganprall ............................. 25 Leistungsbaustein für die Gefahr A7-2 Überschalldruckwellen A1-1 Wann liegt ein Versicherungsfall "Leitungswasser" (Überschallknall) ............................ 25 vor? ................................................ 10 A 7 - 3 Innere Unruhen, Streik, A 1 - 2 Welche Gefahren sind versichert? A3-1 Was ist unter der Gefahr Aussperrung................................... 25 Welche Schäden sind versichert? Leitungswasser zu verstehen? ..... 17 A 7 - 4 Schäden durch radioaktive Welche Kosten sind versichert? .... 10 A3-2 Erweiterte Versicherung von Isotope ........................................... 25 A 1 - 3 Welche generellen Ausschlüsse Wasserzuleitungs- und Heizungs- A 7 - 5 Diebstahl versicherter Sachen....... 25 gibt es?........................................... 10 rohren auf dem und außerhalb A 7 - 6 Psychologische Hilfe...................... 25 A 1 - 4 Welche Sachen sind versichert? ... 11 des Versicherungsgrundstücks ..... 17 A 7 - 7 Biss- und Wühlschäden durch A 1 - 5 Was versteht man unter Gebäuden, A3-3 Erweiterte Versicherung von wild lebende Säugetiere ............... 25 Gebäudebestandteilen, Gebäude- Ableitungsrohren außerhalb des A 7 - 8 Spechtschäden .............................. 25 zubehör, Terrassen und weiteren Gebäudes (auf dem und außer- A 7 - 9 Gebäudebeschädigungen durch Grundstücksbestandteilen? ........... 11 halb des Versicherungsgrund- unbefugte Dritte ............................ 25 A 1 - 6 Welche Sachen sind stücks) ............................................ 17 A 7 - 10 Gebäudeschäden durch nicht versichert? ............................. 11 A3-4 Nässeschäden durch undichte unbemerkten Tod .......................... 25 A 1 - 7 Was ist unter dem Versicherungs- Dehnungs-/Anschlussfugen .......... 17 A 7 - 11 Durch Messies oder Miet- ort zu verstehen? ........................... 11 A3-5 Nicht versicherte Schäden ............. 17 nomaden verursachte Gebäude- A 1 - 8 Welche Versicherungswerte schäden und Mietausfall ............... 26 gibt es? Was ist die Versicherungs- A 7 - 12 Rohbauversicherung für neu summe? ......................................... 12 ■ Abschnitt A 4 zu errichtende Wohngebäude ....... 26 A 1 - 9 Wie wird die Versicherungssumme Leistungsbaustein für die Gefahren in der Gleitenden Neuwertversiche- "Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) rung Plus ermittelt? ....................... 12 und Hagel" ■ Abschnitt A 8 A 1 - 10 Wie wird die Entschädigung Leistungsbaustein "Unbenannte Gefahren" ermittelt? ........................................ 12 A4-1 Was ist unter den Naturgefahren A 1 - 11 Welche Regeln gelten für das "Wetterbedingte Luftbewegung" A8-1 Versicherungsumfang .................... 27 Sachverständigenverfahren? ......... 13 (Sturm) und "Hagel" zu verstehen? A8-2 Welche Gefahren und Schäden A 1 - 12 Wann wird die Entschädigung Welche Schäden sind sind nicht versichert? ..................... 27 gezahlt und wie wird sie verzinst? . 14 versichert?...................................... 19 A8-3 Selbstbeteiligung .......................... 27 A 1 - 13 Keine Leistungspflicht aus A4-2 Nicht versicherte Schäden ............. 19 A8-4 Besonderes Kündigungsrecht ....... 27 besonderen Gründen ..................... 14 A 1 - 14 Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentum? ...... 14 ■ Abschnitt A 5 ■ Abschnitt A 9 A 1 - 15 Welche Besonderheiten gelten bei Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren" Versicherte Kosten und Mietausfall Kündigungen und angemeldeten Realrechten? .................................. 14 A5-1 Was ist unter weiteren A9-1 Welche Kosten sind versichert? .... 28 A 1 - 16 Was gilt, wenn versicherte Sachen Naturgefahren zu verstehen? ...... 20 A9-2 Was ist unter Mietausfall und veräußert werden? ......................... 14 A5-2 Selbstbeteiligung für Mietwert zu verstehen? A 1 - 17 Sonderfälle der Schadenfeststel- weitere Naturgefahren ................. 20 In welchem Umfang sind sie lung bei gedehnten Versicherungs- A5-3 Nicht versicherte Schäden ............ 20 versichert? ..................................... 31 fällen im Zusammenhang mit einem A5-4 Naturgefahren-Plus-Schutz ......... 20 Wechsel des Versicherers ............. 15 A 1 - 18 Zeitlicher Unterschied zwischen ■ Abschnitt A 10 dem Ende der Vorversicherung ■ Abschnitt A 6 Garantien der Barmenia und Barmenia- und dem Beginn dieser Leistungsbaustein "Ergänzende Gefahren für Konditions-Differenz-Versicherung Wohngebäudeversicherung ........... 15 elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes A 10 - 1 Barmenia-Leistungs-Garantie........ 32 (Elektronikgefahren)" A 10 - 2 Nicht-Schlechterstellungs- ■ Abschnitt A 2 Garantie beim Wechsel der Leistungsbaustein für die Gefahren A6-1 Versicherte Sachen und Wohngebäudeversicherung zur – Brand; nicht versicherte Sachen ............... 22 Barmenia Allgemeine Versiche- – Blitzschlag; A6-2 Versicherte Gefahren und rungs-AG/ADCURI GmbH ............. 32 – Überspannung durch Blitz; Schäden ......................................... 22 A 10 - 3 Barmenia-Konditions-Differenz- – Explosion; A6-3 Elektronische Bauelemente .......... 22 Versicherung .................................. 33 – Implosion; A6-4 Nicht versicherte Gefahren A 10 - 4 Künftige Bedingungsverbesse- – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges und Schäden .................................. 22 rungen (Innovationsklausel) .......... 34 oder eines unbemannten Flugkörpers, A6-5 Besondere Gefahrendefinitionen .. 23 A 10 - 5 Leistungsgarantie gegenüber seiner Teile oder Ladung; A6-6 Ertragsausfall für mitversicherte GDV-Musterbedingungen .............. 34 – Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden Photovoltaikanlagen....................... 23 A 10 - 6 Garantie über die Erfüllung der A6-7 Wie wird die Entschädigung vom Arbeitskreis "Beratungs- A2-1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; ermittelt? ........................................ 23 prozesse" empfohlenen Mindest- Überspannung durch Blitz; A6-8 Was gilt für wiederherbei- leistungsstandards ......................... 34 Explosion; Implosion; Anprall geschaffte Sachen? ....................... 24 oder Absturz eines Luftfahrzeuges A6-9 Besondere Obliegenheiten für oder eines unbemannten Flugkör- versicherte Photovoltaik-, Solar- pers, Seng-, Schmor- und Nutz- thermie-, Geothermie- sowie wärmeschäden zu verstehen? ....... 16 sonstige Wärmepumpenanlagen A2-2 Schäden durch Rauch/Ruß ........... 16 und Windkraftanlagen ................... 24 A2-3 Verpuffungsschäden ...................... 16 A 3960-01 10/2025 Seite 8 von 42 [Seite 9] Inhaltsübersicht Seite Teil B Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zur Wohngebäudeversicherung Ihre Obliegenheiten B-1 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? ................................. 35 B-2 Welche Obliegenheiten sind zu beachten?............................................. 35 B - 2.1 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten? ................................ 35 B - 2.2 Welche Obliegenheiten sind bei und nach Eintritt des Versiche- rungsfalls zu beachten? ............... 36 B - 2.3 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung von Obliegenheiten? .. 36 B-3 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? ................................. 36 Beginn des Versicherungsschutzes/ Dauer und Ende des Vertrages B-4 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann beginnt und endet der Vertrag? ..... 37 Der Versicherungsbeitrag B-5 Wie und nach welchen Merkmalen wird der Beitrag ermittelt? ......................... 37 B-6 Änderung des Beitrags im Vertragsverlauf ......................................... 37 B-7 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ........................... 38 B-8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.................................. 39 B-9 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ...... 39 Weitere Bestimmungen B - 10 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung .............................. 40 B - 11 Überversicherung ..................................... 40 B - 12 Versicherung für fremde Rechnung .......... 40 B - 13 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 40 B - 14 Repräsentanten......................................... 40 B - 15 Vollmacht des Versicherungsvertreters .... 40 B - 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 41 B - 17 Bedingungsänderung ................................ 41 B - 18 Wann verjähren Ansprüche aus diesem Vertrag? .................................................... 41 B - 19 Welches Gericht ist zuständig? ................ 41 B - 20 Welches Recht findet Anwendung? .......... 41 B - 21 Versicherungsjahr ..................................... 41 B - 22 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 41 B - 23 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind ............................................ 41 Anlage Tabelle über die Beitragsnachlässe und –zuschläge auf Grund des sich ändernden Gebäudealters ...................................................... 42 A 3960-01 10/2025 Seite 9 von 42 [Seite 10] Teil A Umfang des Versicherungsschutzes der A 1 - 2.4 Ergänzende Gefahren für elektro- l) Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen, Wohngebäudeversicherung technische/elektronische Anlagen m) Beseitigung von umgestürzten/abgeknickten und Geräte des versicherten Gebäu- Bäumen, ■ Abschnitt A 1 des (Elektronikgefahren) n) Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschrie- Basis-Regelungen Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die bene energetische Modernisierung, (gemeinsame Bestimmungen, gültig für nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 6 o) Nachhaltige Wiederherstellungsmaßnahmen alle Leistungsbausteine in den Abschnitten (siehe Seite 22) ausführlich beschrieben. bei Schäden am Dach, A 2 bis A 10) p) Mehrkosten für umweltschonende Baustoffe; A 1 - 2.5 Zusätzliche, generell versicherte q) Ausfall regenerativer Energieversorgung, Gefahren und Schäden r) Kosten für eine Energieberatung, A1-1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? a) Fahrzeuganprall; s) Datenrettungskosten, b) Überschalldruckwellen (Überschallknall); t) Kosten für provisorische Maßnahmen infolge Wir leisten Entschädigung für c) Innere Unruhen, Streik, Aussperrung; eines versicherten Ereignisses, – versicherte Sachen (siehe A 1 - 4 und A 1 - 5), d) Schäden durch radioaktive Isotope; u) Sachverständigenkosten, die e) Diebstahl versicherter Sachen; v) Regiekosten, – durch versicherte Ereignisse (Gefahren und f) Psychologische Hilfe; w) Ausrichtung von versicherten Antennen und Schäden) - siehe A 1 - 2 - g) Biss- und Wühlschäden durch wild lebende Satellitenschüsseln, – am versicherten Ort (siehe A 1 - 7) Säugetiere; x) Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust so- zerstört oder beschädigt werden oder infolge versi- h) Spechtschäden; wie Stromverlust aus Stromspeichern, cherter Ereignisse abhandenkommen (Versiche- i) Gebäudebeschädigungen durch unbefugte y) Leckortungskosten, rungsfall). Dritte z) Reparaturkosten für Armaturen, j) Gebäudeschäden durch unbemerkten Tod; aa) Kosten für die Beseitigung von Rohr- Der Versicherungsfall muss während der Wirksam- k) Durch Messies oder Mietnomaden verursachte verstopfungen. keit der Versicherung eingetreten sein. Gebäudeschäden und Mietausfall l) Rohbauversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes für Kosten In den einzelnen Leistungsbausteinen A 2 bis A 10 Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die und Mietausfall sowie die jeweils versicherten und sind teilweise besondere Regelungen zu den vorge- nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 7 nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 9 nannten Merkmalen aber auch zum Versicherungs- (siehe Seite 25) ausführlich beschrieben. (siehe Seite 28) ausführlich beschrieben. umfang und zu Leistungsausschlüssen enthalten. Generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) finden Sie unter A 1 - 2.6 Unbenannte Gefahren A 1 - 2.8 Garantien der Barmenia und A 1 - 3. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, Konditions-Differenz-Versicherung die durch solche Gefahren unvorhergesehen zerstört Die Barmenia gibt Ihnen diverse Garantien, die sich oder beschädigt werden, die nicht in diesen Allge- vorteilhaft auf den Leistungsumfang dieser Wohnge- Versicherte Gefahren; meinen Versicherungsbedingungen für die Barme- bäudeversicherung auswirken. versicherte Kosten und Mietausfall nia-Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus- Der Umfang dieser Garantien, die Barmenia- Schutz" - Versicherungssummen-Modell Konditions-Differenz-Versicherung sowie die nicht A1-2 Welche Gefahren sind versichert? (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz - Versi- versicherten Schäden sind im Abschnitt A 10 (siehe Welche Schäden sind versichert? cherungssumme) versichert sind (unbenannte Seite 32) ausführlich beschrieben. Welche Kosten sind versichert? Gefahren). Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Ihr Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die Generelle Ausschlüsse Wohngebäude gegen die folgenden Gefahren nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 8 versichert: (siehe Seite 27) ausführlich beschrieben. A1-3 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? A 1 - 2.1 Gefahren der Feuerversicherung A 1 - 2.7 Versicherte Kosten und Mietausfall Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Ex- Im Umfang des Abschnitts A 9 leisten wir auch für A 1 - 3.1 Ausschluss Krieg plosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz – Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls er- Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs- eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flug- forderlich und tatsächlich angefallen sind sowie ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel- körpers, seiner Teile oder Ladung; Seng-, Schmor- für lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung und Nutzwärmeschäden. – Mietausfall von Wohnräumen und gewerblich mitwirkender Ursachen. Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die genutzten Räumen. nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 2 Schäden durch Explosion von Blindgängern (siehe Seite 16) ausführlich beschrieben. Zusätzlich zu den Kosten für die Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden an den ver- – Abwendung und Minderung des Schadens und sicherten Sachen, wenn A 1 - 2.2 Gefahr Leitungswasser – Ermittlung und Feststellung des Schadens – Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die sind folgende Kostenpositionen versichert: Bomben), nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 3 a) Feuerlöschkosten, – die während der vorgenannten Ereignisse ab- (siehe Seite 17) ausführlich beschrieben. b) Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie geschossen oder abgeworfen wurden, Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen – erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, A 1 - 2.3 Naturgefahren; (Absperrkosten), kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolu- c) Bewegungs- und Schutzkosten, tion, Rebellion, Aufstand) teilweise oder voll- A 1 - 2.3.1 Wetterbedingte Luftbewegung d) Dekontamination von Erdreich, ständig explodieren. (Sturm), Hagel e) Stornierung oder Abbruch einer Urlaubs- oder Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die Dienstreise, A 1 - 3.2 Ausschluss Kernenergie nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 4 f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung, Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, (siehe Seite 19) ausführlich beschrieben. g) Transport- und Lagerkosten, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. h) Bewachungskosten Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender A 1 - 2.3.2 Die weiteren Naturgefahren i) Ersatz von Darlehenszinsen bei Unbewohnbar- Ursachen. (Elementargefahren) keit des selbstbewohnten Ein-/ Zweifamilien- Überschwemmung, Rückstau, Erdbe- hauses, ben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- j) Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch druck, Lawinen und Vulkanausbruch Rettungsmaßnahmen - auch nach Fehlalarm, Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die k) Mehrkosten für den alters- und behindertenge- nicht versicherten Schäden sind im Abschnitt A 5 rechten Umbau, (siehe Seite 20) ausführlich beschrieben. A 3960-01 10/2025 Seite 10 von 42 [Seite 11] Versicherte und nicht versicherte Sachen, Oberflächennah bedeutet eine maximale Bohr- A1-5 Was versteht man unter Gebäuden, Versicherungsort tiefe von 400 Metern. Gebäudebestandteilen, Gebäudezu- d) Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, behör, Terrassen und weiteren A1-4 Welche Sachen sind versichert? steckerfertige Mini-PV-Anlagen) mit einer ma- Grundstücksbestandteilen? ximalen Einspeiseleistung von 800 Watt; A 1 - 4.1 Versicherte Sachen sind: e) Windkraftkleinanlagen (z. B. Windräder) mit ei- A 1 - 5.1 Gebäude a) die im Versicherungsschein bezeichneten ner maximalen Spitzenleistung von 30 Kilowatt, Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bau- Gebäude, f) Sogenannte Mikro-Windanlagen mit einer ma- werke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schüt- b) deren Gebäudebestandteile, ximalen Nennleistung bis 350 Watt. zen können und im Sinne dieser Versicherungsbe- c) deren Gebäudezubehör, Balkonkraftwerke und Mikro-Windanlagen sind nicht dingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohn- d) Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück. wertermittlungspflichtig nach A 1 - 9.1. zwecken bestimmt sein. Was unter diesen Begriffen zu verstehen ist, erklären wir unter A 1 - 5. A 1 - 4.3.2 Leistungsvoraussetzungen A 1 - 5.2 Gebäudebestandteile Für die Mitversicherung der genannten Anlagen Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefüg- A 1 - 4.2 Mitversichert sind folgende weitere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die te Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Grundstücksbestandteile/ weiteres Gebäudezubehör Anlagen sind versichert, wenn sie Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu auf dem Versicherungsgrundstück: – sich auf dem Versicherungsgrundstück gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die a) Bei Ein- und Zweifamilienhäusern alle Garagen befinden und individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem und Carports, die zum versicherten Gebäude – die im Versicherungsschein genannten Gebäu- großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst gehören; Mitversichert sind Wandladestationen de/Nebengebäude oder mitversicherten Gara- sind. Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbau- (sog. Wallboxen) zum Aufladen von Elektro- gen versorgen, küchen, die serienmäßig vorgefertigt sind. fahrzeugen. – von einem anerkannten Prüfinstitut zertifiziert Diese Garagen/Carports (einschließlich Wall- und A 1 - 5.3 Gebäudezubehör boxen) sind auch dann mitversichert, wenn sie – fachgerecht durch eine anerkannte Fachfirma Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich sich im Umkreis von 500 Meter (Luftlinie) errichtet und abgenommen worden sind. im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- außerhalb des Versicherungsgrundstückes be- – Sie müssen für diese Anlagen die Gefahr gebracht sind. finden. tragen. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden b) Sämtliche weitere Grundstücksbestandteile und Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes Gebäudezubehör, A 1 - 4.3.3 Wann ist eine Anlage betriebsfertig? dienen. – einschließlich Grundstückseinfriedungen Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie erprobt oder Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen, Klin- (z. B. Zäune, Mauern – dagegen sind gärt- ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie gel- und Briefkastenanlagen sowie Balkonkraftwerke nerisch angelegte Einfriedungen wie He- muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV- cken, Büsche und Bäume an den Grund- Arbeitsaufnahme bereit sein. Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück. stücksgrenzen der Außenanlage nach den Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Regelungen unter A 9 - 1.3.12 versichert); Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unter- A 1 - 5.4 Terrassen und weitere Grundstücks- – einschließlich Balkonkraftwerke brochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- bestandteile (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige oder Remontage sowie während eines Transports Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Auf- Mini-PV-Anlagen); der Anlage innerhalb des Versicherungsorts. enthalt im Freien vorgesehen sind. Bei einem fest verbauten Schwimmbecken/Pool im Freien ist die zugehörige Abdeckplane/Ab- A 1 - 4.3.4 Besondere Obliegenheiten für versicher- A 1 - 5.5 Weitere Grundstücksbestandteile deckung bis zu einem Entschädigungsbetrag te Photovoltaik-, Solarthermie-, Geo- Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit von 10.000 EUR je Versicherungsfall mitversi- thermie- sowie sonstige Wärmepumpen- dem Grund und Boden des Versicherungsgrund- chert. anlagen und Windkraftkleinanlagen stücks fest verbundenen Sachen. c) Nebengebäude, die einem Wohngebäude übli- Bitte beachten Sie die für diese Anlagen geltenden Als fest verbunden gilt eine Sache auch dann, wenn cherweise zugerechnet werden und der priva- besonderen Obliegenheiten unter B - 2.1.3. sie allein auf Grund ihres Eigengewichts/ihrer Aufla- ten Haushaltsführung und/oder Freizeit dienen gekraft so fest auf dem Grund und Boden des Versi- (z. B. Geräte-/ Gewächs-/Gartenhäuser, Sauna, A 1 - 4.4 Einbauten von Mietern und cherungsgrundstücks steht, dass eine zusätzliche Schuppen, Schwimmhalle), sind jeweils bis zu Wohnungseigentümern Verankerung nicht erforderlich und eine Trennung einer Grundfläche von 50 qm mitversichert. Mitversichert sind alle in das Gebäude nachträglich vom Grundstück nur mit erheblichem Aufwand mög- eingefügten Sachen, und weitere Grundstücks- lich ist. Wegfall des Versicherungsschutzes: bestandteile (A 1 - 5.5), Die Mitversicherung entfällt für das jeweilige a) die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer A1-6 Welche Sachen sind nicht versichert? Nebengebäude, wenn die Grundfläche von auf seine Kosten beschafft oder übernommen 50 qm überschritten wird. hat Nicht versichert sind Wird ein Nebengebäude zu Wohnzwecken oder b) die fest mit dem Gebäude oder dem Versiche- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken rungsgrundstück verbunden sind und Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch (auch nur teilweise) genutzt, entfällt der Versi- c) für die er die Gefahr trägt. gespeicherten Daten und Programmen sind im Um- cherungsschutz für das so genutzte Neben- fang von A 9 - 1.3.19 versichert. gebäude. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Woh- nungseigentümer bzw. Mieter A1-7 Was ist unter dem Versicherungsort A 1 - 4.3 Mitversicherte Anlagen – eine Hausratversicherung abgeschlossen hat zu verstehen? A 1 - 4.3.1 Versichert sind - unter den in A 1 - 4.3.2 für die vom Schaden betroffene Wohnung genannten Voraussetzungen - folgende Anlagen, (= Versicherungsort in der Hausratversiche- Der Versicherungsort ist das Versicherungs- sobald sie betriebsfertig sind (siehe A 1 - 4.3.3): rung) und grundstück. a) Photovoltaikanlagen; – der Hausratversicherer eine Leistung für diese Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Sachen vollständig oder teilweise abgelehnt hat die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, (nachweisbar durch das Leistungsablehnungs- steht. Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und schreiben des Hausratversicherers oder dessen Hierzu gehören auch angrenzende Flurstücke, auf die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der abschließende Entschädigungszahlung bzw. denen sich die in A 1 - 4.2 genannten Garagen/Car- Photovoltaikanlage verbundene und der Ver- Leistungsabrechnung). ports, Gebäude- und Grundstücksbestandteile sowie sorgung des Gebäudes dienende Stromspei- das Gebäudezubehör befinden. cheranlage. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist b) Solarthermieanlagen; 10.000 EUR begrenzt. derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der c) Anlagen der oberflächennahen Geothermie durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung (z. B. Wärmepumpenanlagen mit Erdwärme- ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) kollektoren oder Erdwärmesonden) sowie sons- gehört. tige Wärmepumpenanlagen; A 3960-01 10/2025 Seite 11 von 42 [Seite 12] Der Leistungsfall A 1 - 8.3 Gemeiner Wert Wir ersetzen außerdem eine Wertminderung, Der Gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis die durch die Reparatur nicht ausgeglichen A1-8 Welche Versicherungswerte gibt es? für das Gebäude oder für das Altmaterial. wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versiche- Was ist die Versicherungssumme? rungswert zum Zeitpunkt des Versicherungs- A 1 - 8.4 Abweichender Versicherungswert bei falls. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die dauerhaft entwerteten Gebäuden c) bei zerstörten oder abhandengekommenen Berechnung der Entschädigung. Auch wenn Gleitender Neuwert Plus oder Gleitender sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungs- Der für das Gebäude vereinbarte Versicherungswert Zeitwert Plus vereinbart ist, kann der Gemeine Wert preis für Sachen gleicher Art und Güte im neu- gilt auch für Gebäudezubehör, Terrassen und weite- Versicherungswert sein. Das ist dann der Fall, wenn wertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versiche- re Grundstücksbestandteile nach A 1 - 5.3 bis das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst rungsfalls. A 1 - 5.5. dauerhaft entwertet ist. Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für sei- A 1 - 10.1.2 Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Als Versicherungswert können der Gleitende Neu- nen Zweck nicht mehr zu verwenden ist. Vorschriften technisch noch brauchbare Sachsub- wert Plus (siehe A 1 - 8.1), der Gleitende Zeitwert stanz der versicherten Sachen für die Wiederherstel- Plus (siehe A 1 - 8.2) oder der Gemeine Wert (siehe A 1 - 8.5 Versicherungssumme lung nicht verwendet werden darf, dann erhalten Sie A 1 - 8.3) vereinbart werden. A 1 - 8.5.1 Die Versicherungssumme wird zwischen eine entsprechende Entschädigung nach Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versiche- A 1 - 10.1.1 Das setzt voraus, dass A 1 - 8.1 Gleitender Neuwert Plus rungswert entsprechen. a) die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt A 1 - 8.1.1 Der Gleitende Neuwert Plus ist der Be- des Versicherungsfalls erteilt wurden trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art A 1 - 8.5.2 Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. die Versicherungssumme geringer als der Versiche- b) die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Dazu rungswert, kann die Regelung über die Unterversi- Versicherungsfalls nicht auf Grund öffentlich- gehören Architektenhonorare sowie sonstige Kon- cherung zur Anwendung kommen (siehe A 1 - 10.8). rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise un- struktions- und Planungskosten. Der Gleitende tersagt war. Neuwert Plus wird ausgedrückt in Preisen des Jah- A 1 - 8.5.3 Ist Gemeiner Wert vereinbart, sind Sie res 1914. für die zutreffende Höhe der Versicherungssumme A 1 - 10.1.3 Preissteigerungen zwischen dem verantwortlich. Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden Wegen der Entwicklung der Baupreise und Tariflöh- entschädigt, wenn die Wiederherstellung innerhalb ne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche Neubauwert A1-9 Wie wird die Versicherungssumme in von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls Schwankungen unterworfen. Um diese auszuglei- der Gleitenden Neuwertversicherung sichergestellt wird. chen, passen wir den Versicherungsschutz an die Plus ermittelt? Baukostenentwicklung an. Dafür gibt es den Anpas- A 1 - 10.1.4 Bei der Entschädigungsberechnung sungsfaktor, der sich nach den Regelungen unter Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen nach A 1 - 10.1.1 werden angerechnet B - 6.1 jährlich verändert. Aus diesem Grund ändert Neubauwert (siehe A 1 - 8.1) zu ermitteln. Dieser a) der erzielbare Verkaufspreis von Resten; sich auch der Beitrag. wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt b) staatliche Fördermittel, sofern wir Entschädi- (Versicherungssumme „Wert 1914“). gung leisten für energetische Modernisie- Bitte beachten Sie auch die Regelungen unter rungsmaßnahmen, die nach den öffentlich- A 1 - 10.6 sowie A 1 - 10.1.3 und A 1 - 12.1.2, wo- A 1 - 9.1 Die Versicherungssumme gilt unter fol- rechtlichen Richtlinien förderfähig sind. nach insbesondere die Wiederherstellung des Ge- genden Voraussetzungen als richtig ermittelt: bäudes innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren a) Sie haben die Fragen im Rahmen der Antrag- A 1 - 10.2 Gleitender Zeitwert Plus nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt stellung/Angebotsabgabe nach der Wohn-/ A 1 - 10.2.1 Wir ersetzen sein muss. Gewerbefläche sowie nach Größe, Ausbau und a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert zum Ausstattung des Gebäudes zutreffend beant- Zeitpunkt des Versicherungsfalls nach A 1 - 8.1 A 1 - 8.1.2 Wenn sich durch bauliche Maßnahmen wortet und abzüglich der Wertminderung insbesondere innerhalb des laufenden Versicherungsjahres der b) wir haben nach diesen Angaben die Versiche- durch Alter und Abnutzungsgrad. Wert des Gebäudes erhöht, besteht auch insoweit rungssumme „Wert 1914“ berechnet. b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen be- Versicherungsschutz bis zum Schluss dieser Perio- schädigten Sachen die erforderlichen Repara- de. Hierfür gilt unsere Garantie, trotz gegebenenfalls A 1 - 9.2 Wird die Versicherungssumme nicht turkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. vorgenommenen wertsteigernden baulichen Maß- nach A 1 - 9.1 richtig ermittelt, kann eine Unterversi- Wir ersetzen außerdem eine Wertminderung, nahmen unsere Entschädigungsleistung nicht zu cherung vorliegen. die durch die Reparatur nicht ausgeglichen kürzen (siehe A 1 - 10.8.2 b) cc)). Wie eine Unterversicherung festgestellt wird und wie wird. Ersetzt wird aber höchstens der Zeitwert sie sich auf die Entschädigungsleistung auswirkt, ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. A 1 - 8.1.3 Im Gleitenden Neuwert Plus berücksich- unter A 1 - 10.8.1 beschrieben. c) bei zerstörten oder abhanden gekommenen tigt sind: sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungs- a) Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wieder- In den unter A 1 - 10.8.2 beschriebenen Fällen ge- preis von Sachen gleicher Art und Güte im herstellungsbeschränkungen, die dadurch ent- ben wir Ihnen die Garantie, trotz einer gegebenen- neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versi- stehen, dass versicherte und vom Schaden be- falls vorhandenen Unterversicherung unsere Ent- cherungsfalls. Davon abgezogen wird die troffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher schädigungsleistung nicht zu kürzen. Wertminderung insbesondere durch Alter und Vorschriften nicht in derselben Art und Güte Abnutzung. wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden A 1 - 10 Wie wird die Entschädigung können. ermittelt? A 1 - 10.2.2 Der erzielbare Verkaufspreis von Res- b) Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des ten wird bei der Entschädigungsberechnung nach Versicherungsfalls und der unverzüglich veran- A 1 - 10.1 Gleitende Neuwertversicherung Plus A 1 - 10.2.1 angerechnet. lassten Wiederherstellung. A 1 - 10.1.1 Wir ersetzen c) Kann eine Sache wegen Technologiefortschritts a) bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wie- A 1 - 10.3 Gemeiner Wert in derselben Art und Güte nicht mehr oder nur derherstellungskosten nach A 1 - 8.1.1 zum Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst mit unwirtschaftlichem Aufwand wiederherge- Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Das schließt dauerhaft entwertet, werden versicherte Sachen zum stellt werden, umfasst der Gleitende Neuwert Mehrkosten nach A 1 - 8.1.3 ein. Architekten- erzielbaren Verkaufspreis ohne den Grundstücks- Plus auch Aufwendungen für Ersatzgüter. Diese honorare sowie sonstige Konstruktions- und anteil entschädigt. müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst Planungskosten gehören auch zur Entschädi- nahe kommen. gung. A 1 - 10.4 Kosten b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen be- Versicherte Kosten nach A 9 - 1 werden - auch über A 1 - 8.2 Gleitender Zeitwert Plus schädigten Sachen die erforderlichen Repara- die nach A 1 - 10.1 bis A 1 - 10.3 errechnete Ent- Der Gleitende Zeitwert Plus ergibt sich aus dem turkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. schädigung hinaus - ersetzt, wenn sie nachweislich Neuwert des Gebäudes, ermittelt nach A 1 - 8.1, tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils abzüglich einer Wertminderung insbesondere durch vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt. Alter und Abnutzungsgrad. A 3960-01 10/2025 Seite 12 von 42 [Seite 13] A 1 - 10.5 Mietausfall, Mietwert A 1 - 10.8.2 Volle Leistungsgarantie In diesen Versicherungsbedingungen sind für ver- Wir ersetzen den versicherten Mietausfall bzw. (kein Abzug wegen schiedene Leistungen bereits Entschädigungsgren- Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums Unterversicherung) zen oder Selbstbeteiligungen vereinbart. nach A 9 - 2, auch über die nach A 1 - 10.1 bis Wir garantieren Ihnen, dass wir trotz einer gegebe- A 1 - 10.3 errechnete Entschädigung hinaus. nenfalls vorliegenden Unterversicherung in folgen- A 1 - 10.10.3 Selbstbeteiligung bei "weiteren den Fällen auf eine Leistungskürzung nach Naturgefahren (Elementargefahren)" A 1 - 10.6 Neuwertanteil A 1 - 10.8.1 verzichten: Für die mitversicherten "weiteren Naturgefahren In der Gleitenden Neuwertversicherung Plus erwer- a) Bei Schäden bis zu einem Betrag von (Elementargefahren)" gemäß Abschnitt A 5 verein- ben Sie den Anspruch auf Zahlung des Teils der 50.000 EUR verzichten wir generell auf eine bart haben, gilt für diese je Versicherungsfall eine Entschädigung, der den Zeitwertschaden nach Leistungskürzung. Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbe- A 1 - 10.2 übersteigt (Neuwertanteil) nur unter fol- b) Bei Schäden, die den Betrag von 50.000 EUR trages, mindestens 500 EUR, höchstens 5.000 EUR genden Voraussetzungen: überschreiten, verzichten wir auf die unter (siehe A 5 - 2). a) Sie stellen sicher, dass Sie die Entschädigung A 1 - 10.8.1 beschriebene Kürzung der Ent- verwenden werden, um versicherte Sachen in schädigung, wenn die folgenden Voraussetzun- A 1 - 11 Welche Regeln gelten für das gleicher Art und Zweckbestimmung an der bis- gen erfüllt sind: Sachverständigenverfahren? herigen Stelle wiederherzustellen oder wieder- aa) Sie haben die Fragen im Rahmen der An- zubeschaffen und tragstellung/Angebotsabgabe nach der A 1 - 11.1 Feststellung der Schadenhöhe b) die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wohn-/Gewerbefläche sowie nach Größe, Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls ver- ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Ausbau und Ausstattung des Gebäudes langen, dass die Höhe des Schadens in einem nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherge- (siehe A 1 - 9) zutreffend beantwortet; Sachverständigenverfahren festgestellt wird. stellt. Unsere Rechte nach den Regelungen Ihrer Ein solches Sachverständigenverfahren können Sie Anzeigepflichten oder Ihres Vertreters bis und wir auch gemeinsam vereinbaren. Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle zum Vertragsschluss bleiben davon unbe- rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu rührt. A 1 - 11.2 Weitere Feststellungen vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle bb) Die Versicherungssumme „Wert 1914" Sie und wir können vereinbaren, das Sachverständi- innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errich- wurde nach A 1 - 9 richtig ermittelt und genverfahren auf weitere Feststellungen zum Versi- ten. nach A 1 - 8.1 vereinbart. cherungsfall auszudehnen. cc) Die volle Leistungsgarantie gilt auch, wenn Sie müssen den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn nach Vertragsabschluss durchgeführte A 1 - 11.3 Verfahren vor der Feststellung Sie verschuldet haben, dass die Sache nicht inner- wertsteigernde bauliche Maßnahmen Für das Sachverständigenverfahren gilt: halb einer angemessenen Frist wiederhergestellt – zu Veränderungen der nach aa) und A 1 - 11.3.1 Jede Partei hat in Textform (z. B. oder wiederbeschafft wurde. bb) ermittelten/vereinbarten Versiche- E-Mail, Telefax oder Brief) einen Sachverständigen rungssumme "Wert 1914" führen und zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständi- A 1 - 10.7 Gesamtentschädigung, Kosten auf – diese Maßnahmen in dem Versiche- gen benannt hat, kann die andere Partei in Textform Weisung des Versicherers rungsjahr vorgenommen wurden, in (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auffordern, den In der Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschä- der ein Versicherungsfall eingetreten zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei digung für versicherte Sachen nach A 1 - 4, versi- ist. muss sie den von ihr benannten Sachverständigen cherte Kosten nach A 9 - 1 und versicherten Miet- angeben. Der zweite Sachverständige muss inner- ausfall bzw. Mietwert nach A 9 - 2 je Versicherungs- Ist der Versicherungsfall dagegen erst halb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforde- fall auf den für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls in einem Versicherungsjahr eingetre- rung benannt werden. Wenn das nicht geschieht, geltenden Versicherungswert begrenzt. ten, in dem die baulichen Maßnah- kann die auffordernde Partei den Sachverständigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungs- men bereits beendet waren, werden durch das für den Schadenort zuständige Amtsge- kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, wir eine Kürzung der Entschädi- richt ernennen lassen. Wir müssen in unserer Auf- werden unbegrenzt ersetzt. gung - wie unter A 1 - 10.8.1 be- forderung an Sie auf diese Folge hinweisen. schrieben - vornehmen, wenn Sie uns A 1 - 10.8 Was gilt bei einer Unterversicherung? nicht unverzüglich nach Beendigung A 1 - 11.3.2 Wir dürfen folgende Personen nicht A 1 - 10.8.1 Feststellung und Berechnung einer der baulichen Maßnahmen die Wert- als Sachverständigen benennen: Unterversicherung steigerung mitteilen. a) Ihre Mitbewerber; Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Ver- b) Personen, die mit Ihnen in dauernder sicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, Die volle Leistungsgarantie gilt auch für die versi- Geschäftsverbindung stehen; besteht eine Unterversicherung. cherten Kosten und den Mietausfall. c) Personen, die bei Ihren Mitbewerbern oder Ge- Wenn die Voraussetzungen für die "volle Leistungs- schäftspartnern angestellt sind oder mit diesen garantie" nach den Regelungen von A1 - 10.8.2 A 1 - 10.9 Mehrwertsteuer in einem ähnlichen Verhältnis stehen. nicht erfüllt sind, kann die Entschädigung nach Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und so- A 1 - 10.1 bis A 1 - 10.3 in dem Verhältnis von Versi- weit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wie- A 1 - 11.3.3 Beide Sachverständige benennen in cherungssumme zum Versicherungswert gekürzt derbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) vor Be- werden. nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berech- ginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverstän- Dafür gilt folgende Berechnungsformel: Entschädi- tigt sind. digen als Obmann. Die Regelung nach A 1 - 11.3.2 gung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versiche- gilt auch für seine Benennung. Wenn sich die Sach- rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. A 1 - 10.10 Selbstbeteiligung, verständigen nicht einigen, wird der Obmann durch Entschädigungsgrenzen das für den Schadenort zuständige Amtsgericht er- Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 9 - 1 A 1 - 10.10.1 Selbstbeteiligungen werden in der nannt. Dies geschieht auf Antrag einer der beiden und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts vereinbarten Höhe von der Entschädigung abge- Parteien. nach A 9 - 2 wird nach der gleichen Berechnungs- zogen. formel in dem Verhältnis von Versicherungssumme A 1 - 11.4 Feststellung zum Versicherungswert gekürzt. A 1 - 10.10.2 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil Die Feststellungen der Sachverständigen müssen der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Ver- enthalten: Eine Unterversicherung wird nur insoweit berück- sicherungsfall selbst zu tragen haben. a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, sichtigt, als sie 5 % der Versicherungssumme (Wert Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi- der zerstörten und der beschädigten versicher- 1914) der betreffenden Position oder Positionen gungshöhe je Versicherungsfall nach oben. ten Sachen mit den dazugehörigen Versiche- übersteigt. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen rungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungs- können individuell vereinbart werden. Sie können falls; sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs- b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaf- leistung voneinander unterscheiden. fungskosten; A 3960-01 10/2025 Seite 13 von 42 [Seite 14] c) die Restwerte der vom Schaden betroffenen A 1 - 12.3.1 Entschädigung A 1 - 14 Welche Regelungen gelten für Sachen; Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Wohnungs- und Teileigentum? d) die versicherten Kosten und den versicherten Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb Mietausfall bzw. Mietwert. eines Monats geleistet wurde. A 1 - 14.1 Bei Verträgen mit Wohnungs- Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, eigentümergemeinschaften gilt: muss zudem der Versicherungswert der nicht vom A 1 - 12.3.2 Über den Zeitwertschaden hinausge- Wenn wir wegen des Verhaltens einzelner Woh- Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Zeit- hender Teil der Entschädigung nungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei punkt des Versicherungsfalls enthalten sein. Dieser ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem Sie sind, bleiben wir den übrigen Wohnungseigentümern die Sicherstellung für die Wiederherstellung oder zur Leistung verpflichtet. A 1 - 11.5 Verfahren nach der Feststellung Wiederbeschaffung nachgewiesen haben. Das gilt für deren Sondereigentum und deren Mit- Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststel- eigentumsanteile. lungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die A 1 - 12.3.3 Zinssatz Feststellungen der Sachverständigen voneinander Der Zinssatz liegt ein Prozentpunk unter dem jewei- A 1 - 14.2 Nicht oder teilweise entschädigt wird der ab, übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs Miteigentumsanteil desjenigen, gegenüber dem wir Dieser entscheidet über die darin streitig gebliebe- (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und ganz oder teilweise leistungsfrei sind. nen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständi- höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. gen bilden dabei die Grenzen für den Entschei- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädi- Die übrigen Wohnungseigentümer können dennoch dungsspielraum des Obmanns. Seine Entscheidung gung fällig. Entschädigung für diesen Miteigentumsanteil verlan- übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig. gen. Das setzt voraus, dass diese zusätzliche Ent- Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des A 1 - 12.4 Hemmung schädigung verwendet wird, um das gemeinschaftli- Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich. Bei der Berechnung der Fristen nach A 1 - 12.1 und che Eigentum wiederherzustellen. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, A 1 - 12.3.1 und A 1 - 12.3.2 gilt: Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem wir ganz dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage er- Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den oder teilweise leistungsfrei sind, muss uns diese zu- heblich abweichen. wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht sätzliche Entschädigung ersetzen. Auf Grund von verbindlichen Feststellungen berech- ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. nen wir die Entschädigung. A 1 - 14.3 Für die Gebäudeversicherung bei Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das A 1 - 12.5 Aufschiebung der Zahlung Teileigentum gelten A 1 - 14.1 und A 1 - 14.2 ent- Gericht eine verbindliche Feststellung. Wir können die Zahlung aufschieben, solange sprechend. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Fest- a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung stellung nicht treffen können oder wollen oder sie bestehen; A 1 - 15 Welche Besonderheiten gelten bei verzögern. b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- Kündigungen und angemeldeten ren gegen Sie oder ihren Repräsentanten aus Realrechten? A 1 - 11.6 Kosten Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; Für Schäden bis zu einem entschädigungspflichtigen c) eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange- Betrag von 25.000 EUR trägt jede Partei die Kosten Realgläubigers nicht erfolgte. meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsver- ihres Sachverständigen. Wird dieser Betrag über- hältnisses durch Sie für die Gefahren der Feuerver- schritten, übernehmen wir auch die Kosten Ihres A 1 - 13 Keine Leistungspflicht aus sicherung (Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Sachverständigen (siehe A 9 - 1.3.21). besonderen Gründen Blitz; Explosion; Implosion; Absturz oder Anprall ei- Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je nes Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung) zur Hälfte. A 1 - 13.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige in folgenden Fällen wirksam: Herbeiführung des Versicherungsfalls a) Sie haben mindestens einen Monat vor Ablauf A 1 - 11.7 Obliegenheiten a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre herbei, so sind wir von der Entschädigungs- zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spä- Obliegenheiten nicht berührt. pflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung testens zulässig war, das Grundstück nicht des Schadens durch Sie in einem Strafurteil mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war A 1 - 12 Wann wird die Entschädigung gezahlt oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt oder und wie wird sie verzinst? die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens b) Sie haben mindestens einen Monat vor Ablauf als bewiesen. des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass A 1 - 12.1 Fälligkeit der Entschädigung b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbei- der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt A 1 - 12.1.1 Die Entschädigung wird fällig, wenn führen, so verzichten wir auf den Einwand der hat. wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach grob fahrlässigen Herbeiführung des Versiche- Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung abschließend festgestellt haben. rungsfalls und auf eine Leistungskürzung. oder im Versicherungsfall. Sie können einen Monat nach Meldung des Scha- Dieser Verzicht gilt nicht für die Fälle einer Ob- dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru- liegenheitsverletzung und Gefahrerhöhung. A 1 - 16 Was gilt, wenn versicherte Sachen chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Die mit einer Obliegenheitsverletzung verbun- veräußert werden? denen Rechtsfolgen richten sich ausschließlich A 1 - 12.1.2 Der über den Zeitwertschaden hin- nach den Regelungen in diesen Bedingungen A 1 - 16.1 Rechtsverhältnisse nach ausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, (siehe unter B - 2.3, B - 13.2 und A 10 - 2.4.2). Eigentumsübergang nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Wird im Fall mit einer Gefahrerhöhung eine A 1 - 16.1.1 Veräußern Sie die versicherte Sache, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sicher- Pflicht nach B - 3.2 verletzt, richten sich die tritt der Erwerber an Ihre Stelle in den Versiche- gestellt haben. Rechtsfolgen ausschließlich nach den Rege- rungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des lungen unter B - 3.3 bis B - 3.5. Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser A 1 - 12.2 Rückzahlung des Neuwertanteils zum Datum des Grundbucheintrags. Sie sind zur Rückzahlung der nach A 1 - 12.1.2 ge- A 1 - 13.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre leisteten Entschädigung verpflichtet, wenn die Sache des Versicherungsfalls Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs- infolge Ihres Verschuldens nicht innerhalb einer an- Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn verhältnis. gemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbe- Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund schafft worden ist. Das gilt auch für Zinsen, die wir oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung A 1 - 16.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haf- nach A 1 - 12.3.2 gezahlt haben. sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. ten für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch den Beitrag des Versicherungsjahres, in welcher der A 1 - 12.3 Verzinsung durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Eigentumsübergang erfolgt. Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig fest- soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine gestellt, so gelten die Voraussetzungen des Sat- weitergehende Zinspflicht besteht: zes 1 als bewiesen. A 3960-01 10/2025 Seite 14 von 42 [Seite 15] A 1 - 16.1.3 Wir müssen den Eintritt des Erwer- A 1 - 18 Zeitlicher Unterschied zwischen dem bers in den Versicherungsvertrag erst gegen uns Ende der Vorversicherung und dem gelten lassen, wenn wir hiervon Kenntnis erhalten. Beginn dieser Wohngebäude- versicherung A 1 - 16.2 Kündigungsrechte A 1 - 16.2.1 Wir sind berechtigt, gegenüber dem Besteht ein zeitlicher Unterschied zwischen dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Ende Ihrer Vorversicherung und dem Beginn dieser Dabei müssen wir eine Frist von einem Monat ein- Wohngebäudeversicherung von maximal halten. 24 Stunden (z. B. weil der Ablauf der Vorversiche- Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht rung um 12:00 Uhr mittags und der Beginn dieser innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Versicherung um 0:00 Uhr am Folgetag ist), leisten Veräußerung ausüben. wir für Schäden, die in dieser zeitlichen Lücke einge- treten sind, bereits im bedingungsgemäßen Umfang. A 1 - 16.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, den Ver- sicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des laufenden Versicherungsjah- res in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb aus- übt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat. A 1 - 16.2.3 Im Falle der Kündigung nach A 1 - 16.2.1 und A 1 - 16.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags. A 1 - 16.3 Anzeigepflichten A 1 - 16.3.1 Die Veräußerung ist uns vom Ver- äußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. A 1 - 16.3.2 Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht verpflichtet, im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen beide vorliegen: Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir weisen nach, dass wir den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten. A 1 - 16.3.3 Abweichend von A 1 - 16.3.2 sind wir in folgenden Fällen verpflichtet zu leisten: Uns war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung durch uns bereits abgelaufen, und wir hatten nicht gekündigt. A 1 - 17 Sonderfälle der Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers Tritt nach einem unmittelbaren2 Wechsel der Wohn- gebäudeversicherung zur Barmenia Allgemeine Ver- sicherungs-AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, dessen genauer Entstehungszeitpunkt (erstes Ein- wirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache) Sie auch durch ein Gutachten nicht bestim- men können, so sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschä- digungsleistung eintrittspflichtig. Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. 2 Versicherungsschutz wird ohne zeitliche Unter- brechung durch den vorliegenden Vertrag fort- gesetzt. A 3960-01 10/2025 Seite 15 von 42 [Seite 16] ■ Teil A - Abschnitt A 2 Besondere Leistungserweiterungen Leistungsbaustein für die Gefahren – Brand; A2-2 Schäden durch Rauch/Ruß – Blitzschlag; – Überspannung durch Blitz; A 2 - 2.1 Wir leisten auch Entschädigung für ver- – Explosion; sicherte Sachen, die durch Rauch/Ruß zerstört oder – Implosion; beschädigt worden sind, auch wenn kein versicher- – Anprall oder Absturz eines Luftfahr- tes Ereignis nach A 2 - 1 eingetreten ist. zeuges oder eines unbemannten Flug- körpers, seiner Teile oder Ladung; A 2 - 2.2 Als Rauch-/Rußschaden gilt jede unmit- – Seng-, Schmor- und Nutzwärme- telbare Zerstörung oder Beschädigung der versicher- schäden. ten Sachen durch Rauch/Ruß, der plötzlich bestim- mungswidrig auf diese versicherten Sachen einwirkt. Grundsätzliche Regelungen A 2 - 2.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes ent- A2-1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; stehen. Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall A2-3 Verpuffungsschäden oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkör- A 2 - 3.1 Wir leisten auch Entschädigung für ver- pers, Seng-, Schmor- und Nutz- sicherte Sachen, die durch Verpuffung zerstört oder wärmeschäden zu verstehen? beschädigt werden oder wegen eines solchen Ereig- nisses abhandenkommen. A 2 - 1.1 Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs- A 2 - 3.2 Verpuffung ist eine auf dem Ausdeh- gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat nungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen- und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Ge- gensatz zu einer Explosion mit geringerer Intensität A 2 - 1.2 Blitzschlag verläuft und bei der in der Regel kein Explosions- Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines knall entsteht. Blitzes auf Sachen. A2-4 Meteoriteneinschlag A 2 - 1.3 Überspannung durch Blitz Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sa- Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge chen, die durch einen Meteoriteneinschlag zerstört eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch be- oder beschädigt werden oder wegen eines solchen dingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- Ereignisses abhandenkommen. richtungen und Geräten entsteht. A 2 - 1.4 Explosion Spezielle Ausschlüsse Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäuße- rung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Ga- A2-5 Nicht versicherte Schäden sen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung Nicht versichert sind usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen A 2 - 5.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Be- A 2 - 5.2 Schäden an Verbrennungsmotoren hälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters ei- durch die im Verbrennungsraum der Maschine auf- ne Explosion durch chemische Reaktion hervorgeru- tretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an fen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erfor- Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, derlich. und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese A 2 - 1.5 Implosion Schäden Folge eines versicherten Schadenereignis- Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu- ses nach A 2 - 1.1 sind. sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Über- druck infolge eines inneren Unterdrucks. A 2 - 1.6 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luft- fahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. A 2 - 1.7 Seng- und Schmorschäden A 2 - 1.8 Nutzwärmeschäden Dies sind Brandschäden, die an versicherten Sa- chen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sa- chen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wär- me erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. A 3960-01 10/2025 Seite 16 von 42 [Seite 17] ■ Teil A - Abschnitt A 3 Nicht versichert sind sonstige Bruchschäden an A3-3 Erweiterte Versicherung von Ablei- Leistungsbaustein für die Gefahr bereits defekten Armaturen. tungsrohren außerhalb des Gebäudes "Leitungswasser" Zu sonstigen Reparaturkosten für den Aus- (auf dem und außerhalb des Versi- tausch einer Armatur, die wegen eines Rohr- cherungsgrundstücks) bruchs nach A 3 - 1.3.1 technisch erforderlich Grundsätzliche Regelungen ist, siehe unter A 9 - 1.3.26. A 3 - 3.1 In Erweiterung von A 3 - 1.4 leisten wir b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleich- Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintre- A3-1 Was ist unter der Gefahr bare Teile von Heizungs- oder Klimaanla- tende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungswasser zu verstehen? gen - insbesondere von Solarthermie-, Geo- Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die auf thermie- und sonstigen Wärmepumpen- dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des A 3 - 1.1 Versicherte Gefahren und Schäden anlagen. versicherten Grundstücks verlegt sind und der Ent- Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: Für sonstige Bruchschäden an diesen Installati- sorgung sowohl versicherter als auch nicht versi- a) Leitungswasserschäden onen ist die Entschädigung je Versicherungsfall cherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit Sie (siehe A 3 - 1.2); auf 10.000 EUR begrenzt. dafür eine Gefahr tragen. b) Bruchschäden innerhalb von Gebäuden (siehe A 3 - 1.3); Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Bau- Versicherungsschutz für diese Ableitungsrohre be- c) Bruchschäden außerhalb von Gebäuden körper, einschließlich der Bodenplatte. steht auch bei (siehe A 3 - 1.4). – Lageveränderungen durch Verschieben von Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gel- Rohrverbindungen (Muffenversätze, Axialver- A 3 - 1.2 Leitungswasserschäden ten als Rohre innerhalb des Gebäudes. schiebungen) und Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig – Wurzeleinwüchsen. ausgetreten ist aus: Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ablei- (tragend oder nicht tragend) gelten als Rohre außer- A 3 - 3.2 A 3 - 3.1 gilt nicht für Rohre, die aus- tungen) oder damit verbundenen Schläuchen; halb des Gebäudes. Diese sind im Umfang von schließlich gewerblichen Zwecken dienen. b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen ver- A 3 - 1.4, A 3 - 2 und A 3 -3 versichert. bundenen sonstigen Einrichtungen oder deren A 3 - 3.3 Versicherungsschutz besteht nicht, wasserführenden Teilen; A 3 - 1.4 Bruchschäden außerhalb von wenn Dichtungen undicht geworden sind, es sei c) Heizungs- oder Klimaanlagen - insbesondere Gebäuden denn, sie sind durch Verschieben von Rohrverbin- aus Solarthermie-, Geothermie- und sonstige A 3 - 1.4.1 Versichert sind außerhalb von Gebäu- dungen entstanden); Wärmepumpenanlagen; den frostbedingte und sonstige Bruchschäden an d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, A 3 - 3.4 Entschädigungsgrenze e) Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das be- b) Rohren von Heizungs- oder Klimaanla- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf stimmungswidrig ausgetreten ist aus gen - insbesondere an Rohren von Solar- 20.000 EUR begrenzt. aa) Rohren der Regenentwässerung, thermie-, Geothermie- und sonstigen Wärme- Diese Leistungsgrenze entfällt, wenn bb) Regenwassernutzungsanlagen/Zisternen pumpenanlagen, a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Scha- oder Schwimmbecken/Pools sowie aus c) Rohren der Regenentwässerung, densfalles nicht älter als 30 Jahre war oder den mit diesen verbundenen Rohren bzw. d) Rohren von Regenwassernutzungs- b) Sie im Schadensfall nachweisen, dass Schläuchen, sonstigen Einrichtungen oder anlagen/Zisternen, – in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des wasserführenden Teilen, e) Rohren von Schwimmbecken/Pools, Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des cc) Wasserbetten oder Aquarien, f) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungs- Entwässerungssystems des versicherten dd) Zimmer-/Zierbrunnen, Wassersäulen oder anlagen, Gebäudes durchgeführt wurde und Dekorationsgegenständen. g) Rohren der Gasversorgung. – keine Mängel oder Schäden festgestellt f) Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüs- wurden bzw. die dabei beanstandeten sigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanla- A 3 - 1.4.2 Dies gilt, soweit Mängel oder Schäden nachweisbar erfolg- gen - insbesondere aus Solarthermie-, Geo- a) diese Rohre der Versorgung versicherter reich behoben wurden. thermie- und sonstige Wärmepumpen- Gebäude oder Anlagen dienen anlagen - sowie Wasserdampf. und A3-4 Nässeschäden durch undichte Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrund- Dehnungs-/Anschlussfugen die zur Energieerzeugung bestimmt sind. stück befinden und Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, A 3 - 1.3 Bruchschäden innerhalb von c) Sie die Gefahr dafür tragen. die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt Gebäuden werden, weil Dehnungs-/Anschlussfugen von Bade- Versichert sind innerhalb von Gebäuden: wannen oder Duschen undicht geworden sind. Besondere Leistungserweiterungen Der Ausschluss unter A 3 - 5 a) gilt hierfür nicht. A 3 - 1.3.1 frostbedingte und sonstige Bruch- schäden an Rohren A3-2 Erweiterte Versicherung von Wasser- a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) zuleitungs- und Heizungsrohren auf Spezielle Ausschlüsse oder den damit verbundenen Schläuchen; dem und außerhalb des Versiche- b) von Heizungs- oder Klimaanlagen - insbeson- rungsgrundstücks A3-5 Nicht versicherte Schäden dere von Rohren von Solarthermie-, Geother- mie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen; A 3 - 2.1 In Erweiterung von A 3 - 1.4 leisten wir Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir- c) der Regenentwässerung; Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintre- kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind d) von Regenwassernutzungs-anlagen/Zisternen; tende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an solche genannt - Schäden durch e) von Schwimmbecken/Pools; den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder a) Plansch- oder Reinigungswasser; f) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampf- b) Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen g) der Gasversorgung. heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarhei- (holzzerstörende Pilze); zungsanlagen, die c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Ge- Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 3 - 1.3.1 a) auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, wässer, Überschwemmung oder Witterungsnie- kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder ver- aber nicht der Versorgung versicherter Gebäu- derschläge oder einen durch diese Ursachen gleichbaren Anlagen sind. de oder Anlagen dienen, hervorgerufenen Rückstau; b) außerhalb des Versicherungsgrundstücks ver- d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkan- A 3 - 1.3.2 frostbedingte und sonstige Bruch- legt sind und der Versorgung versicherter Ge- ausbruch; schäden an folgenden Installationen bäude oder Anlagen dienen, e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Leitungswasser nach A 3 - 1.2 die Erdsenkung (inkl. Spülkästen), Armaturen (z. B. Wasser- oder den Erdrutsch verursacht hat; und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüs- A 3 - 2.2 A 3 - 2.1 gilt nicht für Rohre, die aus- se, Wassermesser) sowie deren Anschluss- schließlich gewerblichen Zwecken dienen. schläuche; A 3960-01 10/2025 Seite 17 von 42 [Seite 18] f) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbe- mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärme- schäden; g) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berie- selungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa- raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungs- anlage; h) Sturm, Hagel. i) Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in die- sen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. A 3960-01 10/2025 Seite 18 von 42 [Seite 19] ■ Teil A - Abschnitt A 4 Spezielle Ausschlüsse Leistungsbaustein für die Gefahren "Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) A4-2 Nicht versicherte Schäden und Hagel" Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir- kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind Grundsätzliche Regelungen solche genannt - Schäden durch a) Sturmflut; A4-1 Was ist unter den Naturgefahren b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder "Wetterbedingte Luftbewegung" Schmutz durch nicht ordnungsgemäß ge- (Sturm) und "Hagel" zu verstehen? schlossene Fenster, Außentüren oder andere Welche Schäden sind versichert? Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnun- gen durch eine wetterbedingte Luftbewegung A 4 - 1.1 Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) oder Hagel entstanden sind und einen Gebäu- Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, deschaden darstellen; die durch wetterbedingte Luftbewegungen zerstört c) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witte- oder beschädigt werden oder abhandenkommen. rungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche Nicht versichert sind Schäden durch Luftbewegun- gedrungen; gen, die nicht durch das Wetter verursacht sind d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; (z. B. durch Durchzug, der durch Druckunterschiede Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder zwischen mehreren Gebäudeöffnungen verursacht Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbe- ist). mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschä- A 4 - 1.2 Hagel den. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst von Eiskörnern. wurden; e) Trockenheit oder Austrocknung. A 4 - 1.3 Versicherte Ereignisse durch wetter- bedingte Luftbewegung oder Hagel Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: f) nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäude- teilen sowie an Sachen, die sich darin befinden; A 4 - 1.3.1 Eine wetterbedingte Luftbewegung oder g) Laden- und Schaufensterscheiben. Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sa- chen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 4 - 1.3.2 Eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 4 - 1.3.3 Eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befin- den, baulich verbunden sind. A 4 - 1.3.4 Eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Ge- bäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 4 - 1.3.5 Eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicher- ten Gebäude baulich verbunden sind. A 4 - 1.3.6 Eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 3960-01 10/2025 Seite 19 von 42 [Seite 20] ■ Teil A - Abschnitt A 5 c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberflä- d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren" che als Folge von a) oder b) Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder die Überflutung verursacht haben. Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbe- mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Grundsätzliche Regelungen A 5 - 1.7.2 Rückstau Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschä- Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäude- den. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren A5-1 Was ist unter weiteren eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst Naturgefahren zu verstehen? Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt wurden; nur, wenn e) Trockenheit oder Austrocknung. A 5 - 1.1 Erdbeben a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des oder fließenden) Gewässern Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im oder f) nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäude- Erdinneren ausgelöst wird. b) Witterungsniederschläge teilen sowie an Sachen, die sich darin befinden; Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie einen der fol- den Rückstau verursacht haben. g) Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben. genden Sachverhalte nachweisen: a) Die naturbedingte Erschütterung des Erdbo- A 5 - 1.7.3 Wartezeit für die Gefahren dens hat in der Umgebung des Versiche- Überschwemmung und Rückstau A5-4 Naturgefahren-Plus-Schutz rungsorts Schäden an Gebäuden im einwand- Der Versicherungsschutz für die Gefahren Über- freien Zustand oder an ebenso widerstands- schwemmung und Rückstau beginnt - abweichend Der „Naturgefahren-Plus-Schutz" besteht nur, fähigen anderen Sachen angerichtet. zu der Regelung unter B - 4.1 - nicht vor dem Ablauf soweit die Gefahren "Überschwemmung" und b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien einer Wartezeit von 14 Tagen, beginnend ab Ab- „Rückstau“ im Versicherungsschein oder in Zustands der versicherten Sachen nur durch schluss der Versicherung gegen weitere Natur- seinen Nachträgen nicht ausdrücklich ausge- ein Erdbeben entstanden sein. gefahren. schlossen sind. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche- A 5 - 1.2 Erdsenkung rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Abweichend von A 5 - 1.7.1 und A 5 - 1.7.2 gelten Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des die unter A 5 - 4.1 und A 5 - 4.2 genannten Leis- Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. Diese Wartezeit entfällt tungserweiterungen (alle übrigen Regelungen die- a) bei durch Starkregen verursachte/n Über- ses Abschnitts A 5 gelten unverändert weiter - ins- A 5 - 1.3 Erdrutsch schwemmung/Rückstau; besondere die Regelungen zur Wartezeit Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines (A 5 - 1.7.3), Selbstbeteiligung (A 5 - 2) und zu den Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Zeitraums nicht versicherten Schäden (A 5 - 3): aa) von einer Stunde mehr als 15 Liter Regen A 5 - 1.4 Schneedruck pro Quadratmeter oder A 5 - 4.1 Oberflächenwasser Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von bb) innerhalb von 6 Stunden mehr als 20 Liter Wir zahlen auch Entschädigung für versicherte Sa- Schnee- oder Eismassen. Regen pro Quadratmeter chen, die zerstört oder beschädigt werden oder ab- Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von gefallen ist. handenkommen, weil durch Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dach- b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder lawinen). Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorste- fließenden) Gewässern, hend genannten Elementargefahren "Über- b) Starkregen (Definition siehe A 5 - 1.7.3 a)) oder A 5 - 1.5 Lawinen schwemmung und Rückstau" bestanden hat c) Grund- oder Schichtenwasser, das als Folge Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Un- von a) oder b) an die Erdoberfläche ausgetreten Berghängen niedergehen. terbrechung durch den vorliegenden Vertrag ist, fortgesetzt wird. Oberflächenwasser in das versicherte Gebäude/ A 5 - 1.6 Vulkanausbruch Nebengebäude/Garage eindringt - durch ordnungs- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung A5-2 Selbstbeteiligung für gemäß geschlossene Türen, Schächte oder Fenster beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava- weitere Naturgefahren im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Ga- ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von rageneinfahrten, -tore und -türen sowie über Terras- sonstigen Materialien und von Gasen. Der Entschädigungsbetrag, der sich für Schäden sen oder Balkone, Loggien, Flachdächer, Dachrin- durch weitere Naturgefahren nach den Regelungen nen, Treppenabgänge oder Lichtschächte. dieser Wohngebäudeversicherungsbedingungen Sofern weitere Naturgefahren (Elementarge- ergibt, wird je Versicherungsfall um eine Selbstbetei- Wir zahlen auch Entschädigung für versicherte fahren) mitversichert und im Versicherungs- ligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, Dachflächen, die durch eine infolge von Starkregen schein die Gefahren "Überschwemmung mindestens um 500 EUR, höchstens um 5.000 EUR (siehe A 5 - 1.7.3 a)) angesammelte Wasserlast ein- und Rückstau" nicht ausdrücklich ausge- gekürzt. stürzen oder verformt werden. schlossen sind, gilt folgender erweiterter Versicherungsschutz gemäß A 5 - 1.7: A 5 - 4.2 Rückstau Spezielle Ausschlüsse Rückstau liegt vor, wenn Wasser A 5 - 1.7 Erweiterung der Versicherung – aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren weiterer Elementarschäden um A5-3 Nicht versicherte Schäden oder Überschwemmung und Rückstau – bestimmungswidrig aus dem sonstigen gebäu- Ergänzend zu den versicherten Gefahren gemäß Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir- deeigenen Rohrsystem A 5 - 1.1 bis A 5 - 1.6 zahlen wir auch Entschädi- kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind und den jeweils damit verbundenen Einrichtungen in gung für versicherte Sachen, die durch Über- solche genannt - Schäden durch das Gebäude eindringt. schwemmung und Rückstau zerstört oder beschä- a) Sturmflut; Dies gilt nur, wenn digt werden oder abhandenkommen. b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden Schmutz durch nicht ordnungsgemäß ge- oder fließenden) Gewässern A 5 - 1.7.1 Überschwemmung schlossene Fenster, Außentüren oder andere oder Überschwemmung ist die Überflutung von Grund Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnun- b) Witterungsniederschläge und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von gen durch Sturm oder Hagel entstanden sind den Rückstau verursacht haben. unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflä- und einen Gebäudeschaden darstellen; chen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen c) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witte- A 5 - 4.3 Besonderes Kündigungsrecht Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn rungsniederschlägen oder Ausuferung von Sie und wir können den Naturgefahren-Plus-Schutz a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche (A 5 - 4) jederzeit in Textform kündigen. Eine von oder fließenden) Gewässern, gedrungen; Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns, b) Witterungsniederschläge eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche oder nach dem Zugang bei Ihnen wirksam. A 3960-01 10/2025 Seite 20 von 42 [Seite 21] Machen wir von unserem Kündigungsrecht Ge- brauch, so können Sie den gesamten Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt in Textform kündigen. Bezüglich des Beitrags gelten die Bestimmungen unter B - 8. A 3960-01 10/2025 Seite 21 von 42 [Seite 22] ■ Teil A - Abschnitt A 6 A6-2 Versicherte Gefahren und Schäden A 6 - 4.4 Schäden durch gebrauchsbedingte Ab- Leistungsbaustein nutzung, Verschleiß. "Ergänzende Gefahren für elektro- Wir leisten Entschädigung für elektrotechnische und technische/elektronische Anlagen elektronische Anlagen und Geräte, die zu den versi- A 6 - 4.5 Speziell für Photovoltaikanlagen und Geräte des versicherten Gebäudes cherten Sachen gemäß A 6 - 1 gehören, die durch (siehe A 1 - 4.3.1, A 1 - 4.3.2 und A 1 - 4.3.3) gilt: (Elektronikgefahren)" die folgenden Ereignisse (Gefahren) unvorhergese- Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbeding- hen zerstört oder beschädigt werden: te normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnut- a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder zung oder Alterung A6 Ergänzenden Gefahren für elektro- Vorsatz Dritter; – an versicherten Photovoltaikanlagen einschließ- technische/elektronische Anlagen b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungs- lich Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranla- und Geräte des versicherten Gebäu- fehler; gen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) gemäß des (Elektronikgefahren) c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; A 1 - 4.3.1 d) und d) Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits- – an ihren Austauscheinheiten; A6-1 Versicherte Sachen und einrichtungen; Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten nicht versicherte Sachen e) Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen; werden aber entschädigt. Die Entschädigungs- f) Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; regelung für elektronische Bauteile nach A 6 - 3 A 6 - 1.1 Versicherte Sachen g) Wasser, Feuchtigkeit; bleibt bestehen. Versichert sind alle elektrotechnischen und elektro- h) Zerreißen wegen Fliehkraft; nischen Anlagen und Geräte des versicherten Ge- i) Überdruck oder Unterdruck; A 6 - 4.6 Speziell für Solarthermie-, Geothermie- bäudes (versicherte Sachen gemäß A 1 - 4 bis j) Frost oder Eisgang. sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen (siehe A 1 - 6), sobald sie betriebsfertig sind, insbesondere A 1 - 4.3.1 b) und c), A 1 - 4.3.2 und A 1 - 4.3.3) gilt: für Darüber hinaus entschädigen wir für versicherte a) Nicht versichert sind Schäden an der versicher- – Photovoltaikanlagen gemäß A 1 - 4.3.1 a) elektrotechnische und elektronische Anlagen und ten Anlage durch betriebsbedingte normale – Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Geräte oder deren Teile, wenn sie durch oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung, Wärmepumpenanlagen gemäß A 1 - 4.3.1 b) – Diebstahl, korrosive Angriffe oder Abzehrungen, übermä- und c), – Einbruchdiebstahl, ßigen Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder – Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, – Raub oder Plünderung sonstige Ablagerungen. steckerfertige Mini-PV-Anlagen) gemäß abhandenkommen. b) Versicherungsschutz besteht aber für benach- A 1 - 4.3.1 d), barte Maschinenteile, die infolge eines unter a) – Windkraftkleinanlagen gemäß A 1 - 4.3.1 e), Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder genannten Schadens beschädigt werden und – Smart-Home-Anlagen/Geräte und rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit aller ge- nicht aus den vorstehenden Gründen bereits – sonstige elektrotechnische und elektronische botenen Aufmerksamkeit hätten vorhersehen kön- erneuerungsbedürftig waren. Anlagen und Geräte, einschließlich Wandlade- nen. Haben Sie den Schaden nicht vorhergesehen, c) Der Versicherungsschutz bleibt ebenfalls be- stationen (sog. Wallboxen) zum Aufladen von weil Sie die erforderliche Aufmerksamkeit grob fahr- stehen, wenn der betriebsbedingte vorzeitige Elektrofahrzeugen. lässig vernachlässigt haben, so verzichten wir auf Verschleiß; der korrosive Angriff oder die Ab- den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung zehrung; der übermäßige Ansatz von Kessel- Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie erprobt oder des Versicherungsfalls und auf eine Leistungs- stein, Schlamm oder eine sonstige Ablagerung ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie kürzung (siehe A 1 - 13.1 b). auf einen Konstruktions-, Material- oder Ausfüh- muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur rungsfehler; auf ein Versagen von Mess-, Re- Arbeitsaufnahme bereit sein. A6-3 Elektronische Bauelemente gel- oder Sicherheitseinrichtungen oder auf Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel an der Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unter- Elektronische Bauelemente sind Einheiten, die im Anlage zurückzuführen ist. Gleiches gilt für ent- brochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- Reparaturfall üblicherweise auszutauschen sind. Wir sprechende Schäden durch Bedienungsfehler, oder Remontage sowie während eines Transports entschädigen diese nur in folgenden Fällen: Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter. der Sache innerhalb des Versicherungsorts. A 6 - 3.1 Eine versicherte Gefahr hat nachweis- A 6 - 4.7 Schäden durch Nutzung einer Sache, A 6 - 1.2 Nicht versicherte Sachen lich von außen auf eine Austauscheinheit oder auf von der Ihnen bekannt sein musste, dass sie repara- Nicht versichert sind die versicherte Anlage insgesamt eingewirkt. turbedürftig ist. a) Sachen gemäß A 1 - 6; Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, genügt b) Wechseldatenträger; die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Wir entschädigen aber in folgenden Fällen: c) Hilfs- und Betriebsstoffe, Schaden auf die Einwirkung einer versicherten Ge- Der Schaden wurde nicht durch die Reparaturbe- d) Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel; fahr von außen zurückzuführen ist. dürftigkeit verursacht. e) Werkzeuge aller Art; Die Sache war zur Zeit des Schadens mit unserer f) Akkus; A 6 - 3.2 Folgeschäden an weiteren Austausch- Zustimmung wenigstens behelfsmäßig repariert. g) sonstige Teile, die während der Lebensdauer einheiten werden aber entschädigt. der versicherten Sachen erfahrungsgemäß A 6 - 4.8 Schäden, für die ein Dritter als Lieferant mehrfach ausgewechselt werden müssen. A6-4 Nicht versicherte Gefahren und (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder h) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Schäden aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haf- Geräte. tet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche); Wir entschädigen ohne Berücksichtigung mitwirken- Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leisten Für die unter c) bis g) genannten Sachen leisten wir der Ursachen nicht für wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach Zah- jedoch Entschädigung, wenn diese für die Wieder- lung der Entschädigung, dass ein Dritter für den herstellung einer von einem Versicherungsfall be- A 6 - 4.1 Schäden, die durch Ereignisse (Gefah- Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte troffenen versicherten ren) verursacht werden, die bereits nach den Rege- dies, so behalten Sie zunächst die bereits gezahlte – Photovoltaikanlage gemäß A 1 - 4.3.1 a) und d), lungen des Teils A 1 - 2 versichert sind bzw. in den Entschädigung. – Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Versicherungsschutz eingeschlossen werden § 86 Versicherungsvertragsgesetz - Übergang von Wärmepumpenanlage gemäß A 1 - 4.3.1 b) können; Ersatzansprüchen - gilt für diese Fälle nicht. Sie ha- und c) ben Ihren Anspruch auf Kosten und nach unseren – Windkraftkleinanlagen gemäß A 1 - 4.3.1 e) A 6 - 4.2 Schäden durch nicht naturbedingte Weisungen außergerichtlich und erforderlichenfalls erforderlich sind. Erdsenkung; gerichtlich geltend zu machen. Für die Stromspeicheranlage/Akkus der vorgenann- Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn Sie un- ten mitversicherten Anlagen gilt dies auch dann, A 6 - 4.3 Schäden durch Mängel, die bei Ab- serer Weisung nicht folgen oder soweit der Dritte wenn ausschließlich diese durch eine versichere Ge- schluss der Versicherung bereits vorhanden waren Ihnen Schadenersatz leistet. fahr gemäß A 6 - 2 unvorhergesehen zerstört oder und dem Versicherungsnehmer bekannt sein muss- beschädigt werden - also auch, wenn keine anderen ten; Teile der mitversicherten Anlagen von dem Ereignis betroffen sind. A 3960-01 10/2025 Seite 22 von 42 [Seite 23] A 6 - 4.9 Schäden durch allmähliche Einwirkung und die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung A 6 - 7.2.1 Aufwendungen zur Wiederherstellung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und der Gebäudeöffnungen beeinflussen (z. B. Mel- sind insbesondere Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation); der, Sensoren, Kameras). a) Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe; b) Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn b) Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, ein- A 6 - 4.10 Schäden durch Witterungseinflüsse an sich der Dieb widerrechtlichen Zutritt zu dem schließlich übertarifliche Lohnanteile und Zula- im freien befindlichen versicherten Sachen; durch Smart-Home-Komponenten im Sinne gen, Mehrkosten durch tarifliche Zuschläge für Dieser Ausschluss gilt nicht für mitversicherte von a) ordnungsgemäß gegen unbefugtes Be- Überstunden sowie für Sonntags-, Feiertags- – Photovoltaikanlagen gemäß A 1 - 4.3.1 a) ein- treten und Eindringen des gesicherten Gebäu- und Nachtarbeiten; schließlich Balkonkraftwerke (sog. Stecker- des durch Manipulation (Hacken) der Smart- c) De- und Remontagekosten; solaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) Home-Sicherungskomponenten verschafft hat. d) Transportkosten einschließlich Mehrkosten für gemäß A 1 - 4.3.1 d), Voraussetzung hierfür ist, dass weder Sie noch Expressfrachten; – Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige der Gewahrsamsinhaber eines Bedienelemen- e) Kosten, die entstehen, um das Betriebssystem Wärmepumpenanlagen gemäß A 1 - 4.3.1 b) tes die Manipulation der Smart-Home-Siche- wiederherzustellen, das für die Grundfunktion und c). rungskomponenten durch fahrlässiges Verhal- der versicherten Anlage erforderlich ist; ten ermöglicht hat. f) Kosten, die entstehen, um die versicherte Anla- A 6 - 4.11 Schäden, wenn die versicherte Sache ge oder deren Teile aufzuräumen und zu de- nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht Die Manipulation ist nicht schon dann bewiesen, kontaminieren. nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden- g) Kosten, die entstehen, um Teile der versicher- gereinigt wird; gekommen sind, sondern erst dann, wenn eine ten Anlage zu vernichten. Dazu gehören auch Außerkraftsetzung der Smart-Home-Sicherungs- Kosten, um diese Teile in die nächstgelegene A 6 - 4.12 Schäden durch Be- oder Verarbeitung, komponenten durch eine befugte Person nach den geeignete Abfallbeseitigungsanlage abzutrans- unsachgemäße Reparatur/Eingriffe und nicht fach- gegebenen Umständen unwahrscheinlich ist. portieren. Das gilt nicht für Kosten, die aus oder gerechtes Einbauen; auf Grund der Haftung durch eine nicht fachge- A6-6 Ertragsausfall für mitversicherte rechte Entsorgung entstehen (Einlieferer- A 6 - 4.13 Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Photovoltaikanlagen haftung). Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beein- trächtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder Der Ertragsausfall ist der durch Produktionsausfall A 6 - 7.2.2 Bei folgenden Sachen werden Wert- ähnliche Schönheitsschäden); unmittelbar entstandene finanzielle Verlust durch verbesserungen von den Wiederherstellungskosten entgangene Erlöse aus Stromeinspeisung. abgezogen: A 6 - 4.14 Schäden an oder durch Software oder Mehrkosten für Fremdstrombezug sind im Rahmen a) Hilfs- und Betriebsstoffe, Datenträger, durch Computerviren, Programmie- von A 9 - 1.3.17 versichert. b) Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, rungs- oder Softwarefehler. c) Werkzeuge aller Art, Wir entschädigen den tatsächlich entstandenen Er- d) Akkus, A6-5 Besondere Gefahrendefinitionen tragsausfall, wenn diese Voraussetzungen erfüllt e) Sonstige Teile, die während der Lebensdauer sind: der versicherten Anlage erfahrungsgemäß A 6 - 5.1 Raub ist in folgenden Fällen gegeben: – Der Betrieb einer versicherten Photovoltaikan- mehrfach ausgewechselt werden müssen. Dies A 6 - 5.1.1 Anwendung von Gewalt lage (siehe A 1 - 4.3.1 a), A 1 - 4.3.2 und gilt nur, soweit diese Teile zur Wiederherstel- Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren A 1 - 4.3.3) ist unterbrochen oder beeinträchtigt, lung der versicherten Anlage zerstört oder be- Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sa- weil schädigt werden. chen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn – die Photovoltaikanlage oder deren Teile oder versicherte Sachen ohne Überwindung eines be- – andere versicherte Sachen A 6 - 7.2.3 Wir entschädigen nicht wussten Widerstandes entwendet werden (einfacher – durch ein versichertes Ereignis/eine versicherte a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maß- Diebstahl/Trickdiebstahl). Gefahr (siehe A 1 - 2) nahmen, die auch unabhängig von dem Versi- – beschädigt oder zerstört werden oder abhan- cherungsfall erforderlich gewesen wären; A 6 - 5.1.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr denkommen. b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesse- für Leib oder Leben Der Ertragsausfall ist ab dem Zeitpunkt des Versi- rungen, die über die Wiederherstellung hinaus- Sie geben versicherte Sachen heraus oder lassen cherungsfalls für die Dauer bis zur Wiederherstel- gehen; sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat lung der Benutzbarkeit der Anlage, höchstens aber c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Re- mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Ihnen ste- für 24 Monate versichert. gie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbei- hen geeignete Personen gleich, die vorübergehend ten in fremder Regie entstanden wären; die versicherten Sachen für Sie aufbewahren. A6-7 Wie wird die Entschädigung d) entgangenen Gewinn infolge von Arbeiten in ei- ermittelt? gener Regie; A 6 - 5.2 Einbruchdiebstahl ist in folgenden e) Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufi- Fällen gegeben: A 6 - 7.1 Wiederherstellungskosten ge Wiederherstellung. A 6 - 5.2.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Raum eines Gebäudes Totalschaden unterschieden. A 6 - 7.3 Totalschaden Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Wir entschädigen den Neuwert der versicherten An- Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüs- Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstel- lage/Geräte. Der Wert des Altmaterials wird davon sel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen ein- lungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials abgezogen. dringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anferti- nicht höher sind als der Neuwert der versicherten gung für das Schloss nicht von einer dazu berechtig- Anlage. A 6 - 7.4 Entschädigungsbegrenzung ten Person veranlasst oder gebilligt wurde. auf den Zeitwert Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt Abweichend von A 6 - 7.2 und A 6 - 7.3 ist die Ent- A 6 - 5.2.2 Unberechtigtes Eindringen mit ein Totalschaden vor. schädigungsleistung in folgenden Fällen auf den richtigem Schlüssel Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls be- Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit ei- Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert zum Zeit- grenzt: nem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel punkt des Versicherungsfalls durch einen Abzug a) Die versicherte Anlage/das Gerät wird bei ei- hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen nem Teilschaden nicht wiederhergestellt oder oder Raub nach A 6 - 5.1 beschafft. Der Einbruch- Zustand. bei einem Totalschaden nicht wiederbeschafft. diebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch b) Für die versicherte Anlage/das Gerät können außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. A 6 - 7.2 Teilschaden serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr Wir entschädigen alle erforderlichen Aufwendungen, beschafft werden. A 6 - 5.2.3 Unberechtigtes Eindringen nach um den früheren betriebsfertigen Zustand wieder- Manipulation (Hacken) von Smart herzustellen. Der Wert des Altmaterials wird davon Home-Sicherungskomponenten abgezogen. a) Komponenten der Smart-Home-Sicherung sind Geräte, die die optische Überwachung des Ver- sicherungsortes, des versicherten Gebäudes A 3960-01 10/2025 Seite 23 von 42 [Seite 24] A 6 - 7.5 Neuwertanteil A 6 - 8.4 Mögliche Rückerlangung Sie erwerben den Anspruch auf Zahlung des Teils Wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz einer ab- der Entschädigung, der den Zeitwertschaden nach handengekommenen Sache zurück zu erlangen, oh- A 6 - 7.4 übersteigt (Neuwertanteil) nur unter folgen- ne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache der Voraussetzung: als zurückerhalten. Die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ein- A 6 - 8.5 Übertragung der Rechte tritt des Versicherungsfalls sichergestellt. Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfü- gung stellen, gilt: A 6 - 7.6 Ertragsausfall für mitversicherte Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle Photovoltaikanlagen sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Wir entschädigen den Ertragsausfall gemäß A 6 - 6. Sachen zustehen. Ersetzt wird die entgangene Einspeisevergütung. A6-9 Besondere Obliegenheiten für versi- Der Ertragsausfall ist ab dem Zeitpunkt des Versi- cherte Photovoltaik-, Solarthermie-, cherungsfalls für die Dauer bis zur Wiederherstel- Geothermie- sowie sonstige Wärme- lung der Benutzbarkeit der Anlage, höchstens aber pumpenanlagen und Windkraft- für 24 Monate versichert. anlagen A 6 - 7.7 Selbstbeteiligung Bitte beachten Sie die für diese Anlagen geltenden Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall besonderen Obliegenheiten unter B - 2.1.3. um eine Selbstbeteiligung von 150 EUR gekürzt. A6-8 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? A 6 - 8.1 Anzeigepflicht Erhalten wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, haben wir bzw. Sie dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform erfolgen. A 6 - 8.2 Entschädigung Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache: A 6 - 8.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls müssen Sie uns eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache zurück- zahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Ent- schädigung. A 6 - 8.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Emp- fang unserer Aufforderung wählen, die Entschädi- gung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen: a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts können Sie uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über. b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungs- gemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts müssen Sie sie im Einvernehmen mit uns öf- fentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufs- kosten höchstens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben. A 6 - 8.3 Beschädigte Sachen Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt worden, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Re- paraturkosten verlangen oder behalten. A 3960-01 10/2025 Seite 24 von 42 [Seite 25] ■ Teil A - Abschnitt A 7 rungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inne- A7-7 Biss- und Wühlschäden durch wild Leistungsbaustein "Zusätzliche versicherte ren Unruhen. lebende Säugetiere Gefahren/Leistungen" A 7 - 3.3 Streik oder Aussperrung A 7 - 7.1 Mitversichert sind Bissschäden durch Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, wild lebende Säugetiere an versicherten elektrischen Dieser Abschnitt A 7 regelt diese zusätzlich ver- auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung Anlagen und elektrischen Leitungen, die sich auf sicherten Gefahren/Leistungen: einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitneh- dem Versicherungsgrundstück befinden und der mern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel Versorgung versicherter Sachen dienen. A7-1 Fahrzeuganprall gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhält- A7-2 Überschalldruckwellen nismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versi- A 7 - 7.2 Versichert sind auch Biss- und Wühl- A7-3 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung chert sind Schäden durch die unmittelbaren Hand- schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen A7-4 Schäden durch radioaktive Isotope lungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeit- von Dächern und Außenwänden. Die Entschädigung A7-5 Diebstahl versicherter Sachen nehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder für diese Schäden ist je Versicherungsfall auf A7-6 Psychologische Hilfe beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versi- 10.000 EUR begrenzt. A7-7 Biss- und Wühlschäden durch wild cherten Sachen. lebende Säugetiere A7-8 Spechtschäden A7-8 Spechtschäden A 7 - 3.4 Nicht versicherte Schäden A7-9 Gebäudebeschädigungen durch Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Mitversichert sind Spechtschäden an versicherten unbefugte Dritte Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Sachen. A 7 - 10 Gebäudeschäden durch unbemerkten Die Entschädigung ist für alle Versicherungsfälle ei- Tod A 7 - 3.5 Besondere Kündigungsmöglichkeit nes Versicherungsjahres auf einen Betrag von A 7 - 11 Durch Messies oder Mietnomaden Sie und wir können die Mitversicherung der Gefah- 10.000 EUR begrenzt. verursachte Gebäudeschäden und ren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jeder- Mietausfall zeit isoliert kündigen. Eine von Ihnen erklärte Kündi- A7-9 Gebäudebeschädigungen durch A 7 - 12 Rohbauversicherung gung wird mit Zugang bei uns, eine von uns erklärte unbefugte Dritte Kündigung wird eine Woche nach Zugang bei Ihnen A 7 - 9.1 Gebäudebeschädigungen durch unbe- wirksam. Machen wir von unserem Kündigungsrecht fugte Dritte nach Einbruch oder Ein- A7-1 Fahrzeuganprall Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag in- bruchversuch nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Kündi- Ist ein unbefugter Dritter in das versicherte Gebäude A 7 - 1.1 Wir leisten Entschädigung für versicher- gung zum gleichen oder zu einem späteren Zeit- eingebrochen, eingestiegen oder mit falschen te Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Stra- punkt kündigen. Schlüsseln oder anderen Werkzeugen eingedrungen ßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschä- Bezüglich des Beitrages gelten die Bestimmungen oder hat eine solche Tat versucht, erstatten wir die digt werden oder wegen eines solchen Ereignisses unter B - 8. tatsächlich angefallenen Kosten, um Schäden an Tü- abhandenkommen. ren, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgit- A7-4 Schäden durch radioaktive Isotope tern, zu beseitigen. A 7 - 1.2 Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope Ist das versicherte Gebäude ein Mehrfamilienhaus, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder an versicherten Sachen, insbesondere durch Kon- erstatten wir nur die Kosten für beschädigte Sachen, Ladung. Für den Anprall von Straßen- und Wasser- tamination und Aktivierung. die dem allgemeinen Gebrauch der Hausgemein- fahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn Voraussetzungen sind: schaft unterliegen. diese nicht von Ihnen oder von mit Ihnen in häusli- a) Diese Schäden sind Folge eines versicherten cher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben Schadenereignisses und A 7 - 9.2 Sonstige mutwillige Gebäudebeschädi- werden. b) die Isotope waren betriebsbedingt am Versiche- gungen durch unbefugte Dritte rungsort vorhanden oder wurden dort betriebs- Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten für A7-2 Überschalldruckwellen bedingt verwendet. die Beseitigung von Schäden an versicherten Ge- (Überschallknall) Nicht versichert sind Schäden durch radioaktive Iso- bäuden und Sachen, die dadurch entstehen, dass tope von Kernreaktoren. ein unbefugter Dritter diese vorsätzlich beschädigt A 7 - 2.1 Wir leisten Entschädigung für versicher- oder zerstört (z. B. durch Graffiti). te Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört A7-5 Diebstahl versicherter Sachen oder beschädigt werden oder wegen eines solchen A 7 - 9.3 Anzeigepflicht Ereignisses abhandenkommen. A 7 - 5.1 Mitversichert ist der Diebstahl versicher- Sie sind verpflichtet, uns und der zuständigen Poli- ter Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden zeidienststelle den Schaden unverzüglich anzuzei- A 7 - 2.2 Ein Schaden durch eine Überschall- sind und für die Sie die Gefahr tragen. gen (siehe B - 2.2.1). druckwelle liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug oder einen unbemannten Flugkörper ausgelöst wur- A 7 - 5.2 Diese Versicherung gegen Diebstahl gilt A 7 - 10 Gebäudeschäden durch unbemerkten de, das die Schallgeschwindigkeit überschritten hat, nicht für Sachen, die unter den Versicherungsschutz Tod und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte des Leistungsbausteins A 6 fallen - insbesondere A 7 - 10.1 Wir ersetzen die tatsächlich angefalle- Sachen einwirkt. nicht für nen Kosten für die Beseitigung von Schaden an ver- – Photovoltaik- (einschließlich Balkonkraftwerke sicherten Gebäuden und Sachen, die durch den un- A7-3 Innere Unruhen, Streik, (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini- bemerkten Tod einer Person entstanden sind. Aussperrung PV-Anlagen)), – Solarthermie-, A 7 - 10.2 Zusätzlich versichert sind die notwendi- A 7 - 3.1 Versicherungsfall – Geothermie- gen und tatsächlich angefallenen Kosten für Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, – sonstige Wärmepumpenanlagen a) die Reparatur der durch Polizei oder Feuerwehr die durch – Windkraftkleinanlagen und verursachten Schäden an Fenstern oder Türen, a) Innere Unruhen, und deren Teile. b) das Öffnen der betroffenen Wohnung durch ei- b) Streik oder Aussperrung nen Schlüsseldienst, zerstört oder beschädigt werden oder abhanden- A 7 - 5.3 Die Entschädigung ist auf c) die Reinigung und Desinfektion der betroffenen kommen. 10.000 EUR begrenzt. Gebäudeteile und versicherten Sachen sowie d) die Schädlingsbekämpfung. A 7 - 3.2 Innere Unruhen A7-6 Psychologische Hilfe Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig A 7 - 10.3 Nicht versichert ist der Mietausfall. nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öf- Benötigen Sie und/oder eine mit Ihnen in häuslicher fentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Gemeinschaft lebende Person wegen eines Versi- A 7 - 10.4 Ein Anspruch auf Entschädigung besteht Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen cherungsfalls psychologische Hilfe, übernehmen wir nur in dem Umfang, in dem Sie keinen Ausgleich Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch die nachgewiesenen Kosten je Versicherungsfall bis des Schadens aus einer hinterlegten Kaution oder unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünde- zu 10.000 EUR. einem anderen Vertrag erhalten können. A 3960-01 10/2025 Seite 25 von 42 [Seite 26] A 7 - 10.5 Die Entschädigung ist je Versicherungs- A 7 - 11.4 Reparaturkosten für Gebäudeschäden/ A 7 - 12.3 Leistungsumfang der fall auf 10.000 EUR begrenzt. Ersatz bestimmter Zusatzkosten Rohbauversicherung Wir ersetzen die erforderlichen und tatsächlich ange- Während der Bauphase gilt der eingeschränkte A 7 - 11 Durch Messies oder Mietnomaden fallenen Kosten für die Beseitigung der durch Mes- Rohbau-Versicherungsschutz. Wenn Sie Bauherr für verursachte Gebäudeschäden und sies/Mietnomaden verursachten Schäden an versi- das zu errichtende Gebäude sind, empfehlen wir Mietausfall cherten Gebäuden und Sachen. Ihnen für eine umfassende Absicherung den Ab- schluss einer Bauleistungsversicherung. A 7 - 11.1 Wurden Sie als Vermieter einer Woh- Zusätzlich versichert sind die für die unmittelbar Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gebäude be- nung des versicherten Gebäudes geschädigt, weil durch die Vermüllung erforderlichen und tatsächlich zugsfertig hergestellt ist, gilt der mit uns vereinbarte der Mieter dieser Wohnung angefallenen Kosten für Wohngebäude-Versicherungsschutz (siehe An- – ein sogenannter „Messie“ (siehe a)) oder a) das Aufräumen/Reinigen der vermüllten trag/Angebot und Versicherungsschein). – ein „Mietnomade“ (siehe b)) ist, Räume, so besteht Versicherungsschutz für die unter b) die Müllentsorgung, A 7 - 12.3.1 Feuerversicherung A 7 - 11.3 bis A 7 - 11.5 beschriebenen, durch diese c) die Schädlingsbekämpfung und Der Neu-/Rohbau ist versichert gegen die Gefahren Personen verursachte Schäden. d) die Desinfektion der Feuerversicherung (siehe A 2). Hierüber sind a) Als „Messie“ gilt eine unter Vermüllungssyn- der betroffenen Gebäudeteile und versicherten auch die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf drom leidende Person, die zwanghaft - insbe- Sachen. dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe la- sondere wertlose und verbrauchte - Gegen- gernden Baustoffe und Bauteile versichert, soweit stände sammelt und hortet. Dies führt im Ext- Unsere Entschädigungsleistung für Reparatur- Sie dafür die Gefahr tragen. remfall zu einer Vermüllung und Verunreinigung und Zusatzkosten ist je Versicherungsfall auf des gesamten Wohnbereichs. 10.000 EUR begrenzt A 7 - 12.3.2 Leitungswasserversicherung b) Als „Mietnomade“ gilt eine Person, die in dem - sofern für das bezugsfertig herge- versicherten Gebäude eine Wohnung mit der A 7 - 11.5 Aufbewahrungskosten stellte Gebäude vereinbart - Absicht angemietet hat, Miete und/oder Kaution Dies sind Kosten für die Aufbewahrung der von Wenn für das Gebäude Versicherungsschutz gegen nicht oder nur anteilig zu zahlen. . Messies/Mietnomaden in der Wohnung zurückgelas- die Gefahr "Leitungswasser" vereinbart wurde, sind senen Sachen. Wir erstatten die erforderlichen und Schäden durch Leitungswasser (gemäß A 3 - 1) A 7 - 11.2 Leistungsvoraussetzungen tatsächlich angefallenen Aufbewahrungskosten auch vor Bezugsfertigkeit - mit Ausnahme von Frost- Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass längstens für drei Monate. Die Entschädigung ist je schäden - versichert. Der Ausschluss A 3 - 5 i) gilt a) Sie sich vor Abschluss des Mietvertrags nach- Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. nicht. weislich Gewissheit darüber verschafft haben, Die unter A 3 - 2 bis A 3 - 4 genannten Leistungs- dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mie- A 7 - 11.6 Wartezeit erweiterungen gelten nicht für die Rohbau- ters geordnet sind (insbesondere durch Ein- Der Versicherungsschutz beginnt - abweichend zu versicherung. kommensnachweise des Mieters und durch der Regelung unter B - 4.1 - nicht vor dem Ablauf ei- Nicht versichert sind Schäden durch Witterungs- Einholung einer Wirtschaftsauskunft einer Aus- ner Wartezeit von sechs Monaten, beginnend ab niederschläge. kunftei über den Mieter). dem Abschluss dieser Wohngebäudeversicherung. Als geordnet gelten die wirtschaftlichen Ver- Für Versicherungsfalle, die vor Beginn des Versiche- A 7 - 12.3.3 Wetterbedingte Luftbewegung hältnisse, wenn in den Wirtschaftsauskünften rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. (Sturm) und Hagel keine Hinweise auf eine schlechte Bonität des - sofern für das bezugsfertig herge- Mieters vorlagen, wie beispielsweise A 7 - 12 Rohbauversicherung für neu zu stellte Gebäude vereinbart - – eine uneinbringlich titulierte Forderung, errichtende Wohngebäude Wenn für das Gebäude Versicherungsschutz gegen – die Abgabe einer eidesstattlichen Versi- die Gefahr "Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) cherung, A 7 - 12.1 Befindet sich das zu versichernde Ge- und Hagel" vereinbart wurde, sind Schäden durch – eine vorliegende Privatinsolvenz, bäude, das auf dem im Versicherungsschein doku- wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) und Hagel – das Vorliegen eines Haftbefehls, mentierten Versicherungsgrundstück errichtet wird, (siehe A 4) auch vor Bezugsfertigkeit versichert. Der – ein vorliegender Titel zur Zwangs- in der Bauphase, besteht Versicherungsschutz über Ausschluss A 4 - 2 f) gilt nicht. Voraussetzung für die vollstreckung. diese Rohbauversicherung. Leistung ist, dass b) das Mietverhältnis durch Ihre Kündigung been- – das Gebäude fertig gedeckt ist und det ist und A 7 - 12.2 Dauer der Rohbauversicherung – alle Außentüren eingesetzt sind und c) die Wohnung geräumt bzw. der „Messie“/“Miet- a) Versicherungsschutz besteht während der Bau- – alle Fenster verglast oder in anderer Weise nomade“ aus der Wohnung ausgezogen ist und zeit bis zur bezugsfertigen Herstellung des Ge- gleichwertig verschlossen sind. d) Sie im Fall einer Schädigung durch Mietnoma- bäudes, längstens für 12 Monate. den diesen unverzüglich wegen Betrugs nach b) Bei Bedarf können Sie eine Verlängerung der A 7 - 12.4 Auswirkung auf das ordentliche § 263 StGB auf Grund der Nichtzahlung/anteili- kostenlosen Rohbauversicherung auf einen Kündigungsrecht ger Zahlung der Miete und/oder Kaution bei der Zeitraum von insgesamt maximal 24 Monaten Abweichend von B - 4.2.3 können Sie die Wohnge- Polizei angezeigt haben. beantragen. Einen Antrag auf Verlängerung bäudeversicherung frühestens zum Ablauf des Ver- Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit Sie kei- müssen Sie spätestens vier Wochen vor dem sicherungsjahres in Textform kündigen, das auf das nen Ausgleich des Schadens aus der hinterlegten üblichen Ende der Rohbauversicherung gemäß Ende der Rohbauversicherung - einschließlich einer Kaution oder einem anderen Vertrag erhalten a) an uns richten. gegebenenfalls vorgenommenen Verlängerung ge- können. c) Für die Zeit der Rohbauversicherung berechnen mäß A 7 - 12.2 b) - folgt. Eine Kündigungsfrist brau- wir keinen Beitrag, unter der Voraussetzung, chen Sie nicht einzuhalten. A 7 - 11.3 Mietverlust dass der Versicherungsvertrag im Anschluss an Ist die Wohnung nach dem Auszug von Messies/ die Rohbauversicherung mindestens ein volles Mietnomaden durch die von diesen verursachten Versicherungsjahr fortgeführt wird. Schäden unbewohnbar, ersetzen wir - abweichend Wird der Versicherungsvertrag - gleichgültig von A 9 - 2 - für den Zeitraum ab deren Auszug bis aus welchem Grund - vorher beendet, ist für die zur Wiederherstellung der Wohnung den Mietausfall, Rohbauversicherung ein Beitrag zu zahlen, der längstens für einen Zeitraum von 12 Monaten. sich für dieses Risiko aus dem dann gültigen Tarif für die Wohngebäudeversicherung ergibt. Gelingt es Ihnen nicht, die Wohnung zum Zeitpunkt ihrer Wiederherstellung neu zu vermieten, obwohl Sie alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, ersetzen wir zusätzlich die entgangenen Mieteinnahmen ab dem Zeitpunkt der Wiederherstel- lung bis zur Neuvermietung für maximal 6 Monate. Unsere Entschädigungsleistung für Mietverlust ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt A 3960-01 10/2025 Seite 26 von 42 [Seite 27] ■ Teil A - Abschnitt A 8 A 8 - 2.2 Nicht versichert sind darüber hinaus für p) Schäden durch allmähliche Einwirkung Leistungsbaustein "Unbenannte Gefahren" elektrotechnische und elektronische Geräte und An- (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit/Aus- lagen die Gefahren der Elektronikversicherung: trocknung, Licht- und Temperatureinflüsse, – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Rost und Oxidation); A8 Versicherung weiterer, nicht Vorsatz Dritter; q) Schäden durch Verwitterung; genannter Gefahren – Konstruktions-, Material- oder Ausführungs- r) Schäden durch Zufuhr oder Ausbleiben von (unbenannte Gefahren) fehler; Wasser, Gas, Elektrizität oder sonstiger – Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; Energie- oder Treibstoffversorgung A8-1 Versicherungsumfang – Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Ab- (z. B. Betankung des Heizöl-/Gastanks); sturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe- s) Schäden an Pflanzen; Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner t) Schäden durch Pflanzen; die nicht beruflichen oder gewerblichen Zwecken Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Versicherungsschutz besteht jedoch für Schä- dienen und die durch solche Gefahren unvorherge- Glühen oder Implosion; den, die an versicherten Sachen ausschließlich sehen zerstört oder beschädigt werden, die nicht in – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits- dadurch entstehen, dass Bäume oder Teile da- den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die einrichtungen; von umstürzen oder abknicken. Die Ausschlüs- Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium- – Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; se unter j), k), l), m) und o) gelten nicht als Aus- Plus-Schutz" - Versicherungssummen-Modell – Zerreißen infolge Fliehkraft; schlüsse für die Ursache des Umstürzens/Ab- (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz - Versi- – Überdruck oder Unterdruck; knickens. cherungssumme)" versichert sind oder versichert – Wasser, Feuchtigkeit; u) Schäden, wenn die versicherte Sache nicht ih- werden können (unbenannte Gefahren). – Sturm, Frost oder Eisgang, oder rer Bestimmung entsprechend oder nicht nach Überschwemmung. den Vorgaben des Herstellers verwendet oder Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder gereinigt wird; rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit aller ge- A 8 - 2.3 Weitere, nicht versicherte Schäden v) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funkti- botenen Aufmerksamkeit hätten vorhersehen kön- Kein Versicherungsschutz besteht für onsfähigkeit der versicherten Sache beeinträch- nen. Haben Sie den Schaden nicht vorhergesehen, a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren tigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder weil Sie die erforderliche Aufmerksamkeit grob fahr- Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen ähnliche Schönheitsschäden); lässig vernachlässigt haben, so verzichten wir auf (vgl. Repräsentant gemäß B - 14), vorsätzlich w) Schäden durch magnetische Einwirkung, Com- den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung herbeigeführt haben/hat; puterviren, Softwarefehler/Softwareupdates, des Versicherungsfalls und auf eine Leistungs- b) Schäden durch das Abhandenkommen versi- Programmierungsfehler oder das Löschen oder kürzung (siehe A 1 - 13.1 b). cherter Sachen, Veruntreuung, Unterschlagung, Ändern oder fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten Betrug, betrügerischen Komplott; von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Die Versicherung gegen unbenannte Gefahren gilt c) Schäden, die im Zusammenhang mit der Nut- Beschädigung des Datenträgermaterials; nicht für zung des Internets stehen (z. B. Manipulation x) Schäden durch den Verlust von Daten a) Gewässer, Grund und Boden; von Smart-Home-Geräten); (z. B. Bildern, Software, Downloads, Apps, b) Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht bezugs- d) Schäden durch Sturmflut; Musik etc); fertig sind und an den in diesen Gebäuden oder e) Schäden durch Starkregen; y) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Gebäudeteilen befindlichen Sachen; Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines Versicherung bereits vorhanden waren; c) Sachen die noch nicht betriebsfertig sind; Zeitraums z) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bür- Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie erprobt aa) von einer Stunde mehr als 15 Liter Regen gerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet pro Quadratmeter oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlag- ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumin- bb) innerhalb von 6 Stunden mehr als 20 Liter nahme oder Verstaatlichung) oder durch Kern- dest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein. Der Regen pro Quadratmeter energie. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die gefallen ist. Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt f) Schäden durch Grundwasser; A8-3 Selbstbeteiligung unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während ei- g) Schäden durch Ausuferung von oberirdischen ner De- oder Remontage sowie während eines (stehenden oder fließenden) Gewässern; Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall Transports der Anlage innerhalb des Versiche- h) Schäden durch Material-, Planungs-, Konstruk- um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des rungsorts. tions- und Fabrikationsfehler sowie durch feh- Schadens, maximal um 5.000 EUR, gekürzt. Eine d) Akkus. lerhafte Instandhaltung; gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere i) Schäden durch Selbstbeteiligung findet keine Anwendung. A8-2 Welche Gefahren und Schäden sind – Baumaßnahmen (auch Renovierung oder nicht versichert? Restaurierung) auf dem Versicherungs- A8-4 Besonderes Kündigungsrecht grundstück und auf angrenzenden Flurstü- A 8 - 2.1 Von der Versicherung ausgeschlossen cken, auf denen sich versicherte Gebäude, Sie und wir können die Versicherung für die unbe- sind Gefahren und Schäden, die bei der Barmenia Garagen/Carports, Gebäude- und Grund- nannten Gefahren jederzeit in Textform kündigen. nur gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags versichert stücksbestandteile sowie Gebäudezubehör Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang werden können. Dies sind befinden, bei uns, eine von uns erklärte Kündigung wird eine a) die "Weiteren Naturgefahren" – Be- oder Verarbeitung oder Woche nach dem Zugang bei Ihnen wirksam. – Erdbeben, – Reparatur; Machen wir von unserem Kündigungsrecht Ge- – Erdsenkung, Erdrutsch, j) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Her- brauch, so können Sie den gesamten Vertrag inner- – Schneedruck, Lawinen, steller oder Händler), Werkunternehmer oder halb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung – Vulkanausbruch, aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertrag- zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt in – Überschwemmung, Rückstau, lich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garan- Textform kündigen. b) die Glasbruchversicherung sowie tieansprüche); Bezüglich des Beitrags gelten die Bestimmungen c) die Leistungen des Haus- und Wohnungs- k) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung, unter B - 8. schutzbriefes - diese sind: Verschleiß; – Schlüsseldienst, l) Schäden durch Alterung, Verfall; – Rohrreinigungsservice, m) Schäden durch Kontamination mit gesundheits- – Installateurservices gefährdenden Stoffen (z. B. Asbest, Formalde- (Elektro, Heizung, Sanitär), hyd, Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – Notheizung, (PFAS) etc.); – Schädlingsbekämpfung, n) Schäden durch Tiere, Insekten, Schädlinge – Entfernung von Wespen-, Hornissen- (z. B. Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven) nestern und Bienenstöcken, und Ungeziefer aller Art; – Hotelunterbringung, o) Schäden durch Schwamm sowie alle Arten von – Kinderbetreuung im Notfall, Hausfäulepilzen, inneren Verderb, Pilzbefall, – Unterbringung von Tieren im Notfall, Mikroorganismen (z. B. Fermentation); – Dokumentendepot. A 3960-01 10/2025 Seite 27 von 42 [Seite 28] ■ Teil A - Abschnitt A 9 A 9 - 1.3 Weitere versicherte Kosten A 9 - 1.3.1 Feuerlöschkosten Versicherte Kosten und Mietausfall Das sind Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für Ist die Versicherung nach dem "Gleitenden Neu- geboten halten durften (auch für Löschmittel), ein- wert Plus" (gemäß A 1 - 8.1) vereinbart, gilt: schließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr Dieser Abschnitt A 9 regelt den Versicherungs- Für die unter a) bis z) und aa) genannten Kosten oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis- schutz für ist unsere Entschädigungsleistung insgesamt be- tung verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht A9-1 Versicherte Kosten grenzt auf 100 % des Betrages des ortsüblichen nach den Bestimmungen über die Aufwendungen A9-2 Mietausfall Neubauwertes (A 1 - 8.1.1) des versicherten Ge- zur Abwendung und Minderung des Schadens zu bäudes für alle Versicherungsfälle eines Versi- ersetzen sind. cherungsjahres. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leis- Versicherte Kosten Ist dagegen nur eine Zeitwertversicherung ver- tungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, einbart, gilt die unter A 1 - 10.7 beschriebene Be- wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse A9-1 Welche Kosten sind versichert? grenzung der Gesamtentschädigung für versi- kostenfrei zu erbringen sind. cherte Sachen, Kosten und Mietausfall/Mietwert. A 9 - 1.1 Kosten für die Abwendung und Wir ersetzen Ihnen auch freiwillige Zuwendungen, Minderung des Schadens Wir ersetzen im Rahmen dieser Jahreshöchstent- die Sie an Personen geleistet haben, die sich bei der a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, schädigung und der gegebenenfalls vereinbarten Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben, sofern die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Entschädigungsgrenze folgende Kosten, die infolge Sie diese Maßnahmen vor Leistung der Zuwendung Umständen nach zur Abwendung und Minde- eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich mit uns abgestimmt haben. rung des Schadens für geboten halten durften angefallen sind: oder die Sie auf unsere Weisung machen. a) Feuerlöschkosten (siehe A 9 - 1.3.1); A 9 - 1.3.2 Aufräumungs- und Abbruchkosten b) Machen Sie Aufwendungen geltend, um einen b) Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie sowie Kosten für Verkehrssiche- unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen rungsmaßnahmen (Absperr- abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu (Absperrkosten) (siehe A 9 - 1.3.2); kosten); mindern, so leisten wir Aufwendungsersatz nur, c) Bewegungs- und Schutzkosten a) Aufräumungs- und Abbruchkosten wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli- (siehe A 9 - 1.3.3); Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte chen objektiven Betrachtung der Umstände d) Dekontamination von Erdreich Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die (siehe A 9 - 1.3.4); schließt Aufwendungen ein, um Schutt und Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten. e) Stornierung oder Abbruch einer Urlaubs- oder sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen, c) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, Dienstreise (siehe A 9 - 1.3.5); zum nächsten Ablagerungsplatz abzutranspor- können wir auch den Aufwendungsersatz nach f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung tieren, sie abzulagern und zu vernichten. a) und b) entsprechend kürzen; dies gilt jedoch (siehe A 9 - 1.3.6); b) Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Wei- g) Transport- und Lagerkosten (siehe A 9 - 1.3.7); (Absperrkosten) sung entstanden sind. h) Bewachungskosten (siehe A 9 - 1.3.8); Das sind Kosten, die für die Abwendung einer d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Ent- i) Ersatz von Darlehenszinsen bei Unbewohnbar- Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versiche- schädigung für versicherte Sachen betragen keit des selbstbewohnten Ein-/ Zweifamilien- rungsortes entstehen, die durch den Eintritt ei- zusammen höchstens die Versicherungssumme hauses (A 9 - 1.3.9); nes Versicherungsfalls besteht und zu deren je vereinbarter Position; dies gilt jedoch nicht, j) Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher soweit Aufwendungen auf unsere Weisung ent- Rettungsmaßnahmen - auch nach Fehlalarm Vorschriften verpflichtet sind. Hierzu zählen standen sind. (siehe A 9 - 1.3.10); auch Kosten für das Absperren von Straßen, e) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß a) k) Mehrkosten für den alters- und behinderten- Wegen und Grundstücken. erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzu- gerechten Umbau (siehe A 9 - 1.3.11); schießen. l) Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen A 9 - 1.3.3 Bewegungs- und Schutzkosten f) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leis- (siehe A 9 - 1.3.12); Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen tungen der Feuerwehr oder anderer Institutio- m) Beseitigung von umgestürzten/abgeknickten zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstat- nen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis- Bäumen (siehe A 9 - 1.3.13); tet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu die- tung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im n) Mehrkosten für Behördlich nicht vorgeschriebe- nen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen ne energetische Modernisierung wiederzubeschaffen. sind. (siehe A 9 - 1.3.14); Schadenabwendungs- und Schadenminderungs- o) Nachhaltige Wiederherstellungsmaßnahmen A 9 - 1.3.4 Dekontamination von Erdreich kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, bei Schäden am Dach (siehe A 9 - 1.3.15); A 9 - 1.3.4.1 Wir ersetzen auch die erforderlichen werden unbegrenzt ersetzt. p) Mehrkosten für umweltschonende Baustoffe und tatsächlich angefallenen Dekontaminationskos- (siehe A 9 - 1.3.16); ten. Das sind Kosten, die auf Grund von behördli- A 9 - 1.2 Kosten der Ermittlung und q) Ausfall regenerativer Energieversorgung chen Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls Feststellung des Schadens (siehe A 9 - 1.3.17); entstehen. Ersetzt werden Kosten, um a) Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kos- r) Kosten für eine Energieberatung a) das Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu ten für die Ermittlung und Feststellung eines (siehe A 9 - 1.3.18); untersuchen, zu dekontaminieren oder auszu- von uns zu ersetzenden Schadens, sofern die- s) Datenrettungskosten (siehe A 9 - 1.3.19); tauschen; se den Umständen nach geboten waren. Zie- t) Kosten für provisorische Maßnahmen infolge b) den Aushub in die nächstgelegene, geeignete hen Sie einen Sachverständigen oder Beistand eines versicherten Ereignisses Deponie zu transportieren und dort abzulagern hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, so- (siehe A 9 - 1.3.20); oder zu vernichten; weit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet u) Sachverständigenkosten (siehe A 9 - 1.3.21); c) insoweit den Zustand des Grundstücks vor Ein- sind oder von uns aufgefordert wurden. v) Regiekosten (siehe A 9 - 1.3.22); tritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen. b) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, w) Ausrichtung von versicherten Antennen und können wir auch den Kostenersatz nach a) ent- Satellitenschüsseln (siehe A 9 - 1.3.23); A 9 - 1.3.4.2 Die Kosten werden ersetzt, soweit die sprechend kürzen. x) Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust so- behördlichen Anordnungen alle folgenden Voraus- wie Stromverlust aus Stromspeichern setzungen erfüllen: (siehe A 9 - 1.3.24); a) Sie sind auf Grund von Gesetzen oder Verord- y) Leckortungskosten (siehe A 9 - 1.3.25); nungen ergangen, die vor Eintritt des Versiche- z) Reparaturkosten für Armaturen rungsfalls erlassen waren. (siehe A 9 - 1.3.26); b) Sie betreffen eine Kontamination, die nachweis- aa) Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfun- lich durch diesen Versicherungsfall entstanden gen (siehe A 9 - 1.3.27). ist. c) Sie sind innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen. A 3960-01 10/2025 Seite 28 von 42 [Seite 29] A 9 - 1.3.4.3 Ist das Erdreich bereits kontaminiert c) Wir erstatten auch die Kosten für die Unterbrin- Ein Leistungsanspruch besteht ausschließlich und wird es durch den Versicherungsfall zusätzlich gung Ihrer Haustiere in einer Tierpension oder für die (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser verunreinigt, gilt Folgendes: einer ähnlichen Unterbringung. Wohngebäudeversicherung, die über den Ver- Es werden nur die Aufwendungen ersetzt, die über Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in sicherungsumfang der Hausratversicherung die Beseitigung der bestehenden Kontamination hin- Deutschland allgemein üblich und in rechtlich hinausgehen. Dabei werden wir einen Leis- ausgehen. Unerheblich ist dabei, ob und wann die- zulässiger Weise als Haustiere gehalten wer- tungsanspruch auf Mietausfall/Mietwertersatz ser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet den. nach A 9 - 2.1 in Abzug bringen. worden wäre. Nicht übernommen werden Kosten für die Un- terbringung von A 9 - 1.3.7 Transport- und Lagerkosten A 9 - 1.3.4.4 Nicht ersetzt werden Aufwendungen – wilden und exotischen Tieren A 9 - 1.3.7.1 Das sind Kosten, die entstehen, um wegen sonstiger behördlicher Anordnungen oder (wie z. B. Schlangen, Spinnen); versicherte Sachen zu transportieren und zu lagern. wegen sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ver- – Haustieren, die außerhalb der Wohnung Voraussetzung ist, dass das versicherte Gebäude pflichtungen. gehalten werden (z. B. Schafe, Ziegen, unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in Hühner). einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. A 9 - 1.3.4.5 Die Kosten nach A 9 - 1.3.4.1 gelten d) Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt er- Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem nicht als Aufräumungskosten nach A 9 - 1.3.2 a). setzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar Zeitpunkt ersetzt, in dem das Gebäude wieder be- ist. Dies gilt längstens für die Dauer von einem nutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren A 9 - 1.3.4.6 Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich Jahr. Teil des Gebäudes wieder zumutbar ist. Dies gilt zu melden, wenn Sie eine behördliche Anordnung e) Die Entschädigung ist insgesamt pro Tag auf längstens für die Dauer von einem Jahr. erhalten. Das müssen Sie auch dann unverzüglich 150 EUR begrenzt. tun, wenn längere Rechtsbehelfsfristen bestehen. Dabei werden wir einen Leistungsanspruch auf A 9 - 1.3.7.2 Muss durch den Versicherungsfall Verletzen Sie diese Obliegenheit, haben wir folgen- Mietwertersatz nach A 9 - 2.1.2 sowie entspre- neben den versicherten Sachen nach auch Ihr Haus- de Rechte: Wir können unter den in B - 2.3 be- chende Ansprüche auf Entschädigungsleistun- rat oder der des Wohnungseigentümers oder Mieters schriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise gen einer Hausratversicherung in Abzug transportiert und gelagert werden, besteht ein An- leistungsfrei sein. bringen. spruch auf Erstattung der Transport und Lagerkos- ten nach A 9 - 1.3.7.1 nur, wenn die folgenden A 9 - 1.3.5 Stornierung oder Abbruch einer A 9 - 1.3.6.2 Alternative Kostenerstattung für Voraussetzungen erfüllt sind: Urlaubs- oder Dienstreise private Unterkunft bei Familie oder Sie, der Wohnungseigentümer bzw. Mieter A 9 - 1.3.5.1 Wir erstatten die tatsächlich an- Bekannten – haben eine Hausratversicherung abgeschlos- gefallenen Wählen Sie statt einer Hotel- oder ähnlichen Unter- sen für die vom Schaden betroffene Wohnung – Stornierungskosten einer bereits gebuchten bringung eine private Unterbringung (z. B. bei Fami- (= Versicherungsort in der Hausratversiche- Urlaubs- oder Dienstreise oder die lienangehörigen oder Bekannten), entschädigen wir rung) und – Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise an Stelle der in A 9 - 1.3.6.1 e) vorgesehenen Ent- – der Hausratversicherer hat eine Leistung für die (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetrete- schädigung pro Tag für die erste Person 20 EUR Transport- und Lagerkosten vollständig oder nen Urlaubs- oder Dienstreise, und für jede weitere Person 10 EUR pro Tag. teilweise abgelehnt (nachweisbar durch das wenn Sie und mitreisende Personen, die mit Ihnen in Für die Unterbringung Ihrer Haustiere wird kein zu- Leistungsablehnungsschreiben des Hausrat- häuslicher Gemeinschaft leben, wegen eines erheb- sätzlicher Betrag gezahlt. versicherers oder dessen abschließende Ent- lichen Versicherungsfalls eine Urlaubs- oder Dienst- schädigungszahlung bzw. Leistungsabrech- reise stornieren oder abbrechen müssen, um an den Es gilt die in A 9 - 1.3.6.1 b) und d) genannte Leis- nung). Schadenort (versichertes Gebäude, siehe A 1 - 4.1) tungsvoraussetzung und Leistungsdauer. Ein Leistungsanspruch besteht ausschließlich für die zu reisen. (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Wohngebäu- A 9 - 1.3.6.3 Kostenerstattung für fremdgenutzte deversicherung, die über den Versicherungsumfang A 9 - 1.3.5.2 Erheblich ist ein Versicherungsfall, Wohnung der Hausratversicherung hinausgehen. Das heißt, wenn der Schaden voraussichtlich 3.000 EUR über- a) Leistungsvoraussetzungen eine Leistung aus der Hausratversicherung wird von steigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwen- Wird die vom Versicherungsfall betroffene unserer Leistung abgezogen. dig ist. Wohnung nicht von Ihnen selbst bewohnt, son- dern vom Wohnungseigentümer oder Mieter, A 9 - 1.3.8 Bewachungskosten A 9 - 1.3.5.3 Fahrtmehrkosten werden für ein an- besteht ein Anspruch auf Erstattung der Unter- Das sind Kosten, die entstehen, um das versicherte gemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten bringungskosten nach A 9 - 1.3.6.1 a) bis d) Gebäude zu bewachen, wenn es unbewohnbar wur- Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum oder A 9 - 1.3.6.2 nur, wenn die folgenden de und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherun- Schadenort entspricht. Voraussetzungen erfüllt sind: gen keinen ausreichenden Schutz bieten. Der Wohnungseigentümer bzw. Mieter Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in A 9 - 1.3.5.4 Sie sind verpflichtet, vor Stornierung – hat eine Hausratversicherung abgeschlos- dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Siche- der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den sen für die vom Schaden betroffene Woh- rungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Schadenort mit uns Kontakt aufzunehmen und ggf. nung (= Versicherungsort in der Hausrat- Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den versicherung) und A 9 - 1.3.9 Ersatz von Darlehenszinsen bei Umständen nach zumutbar ist. – der Hausratversicherer hat eine Leistung Unbewohnbarkeit des selbstbe- Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gilt B - 2.3 für die Unterbringungskosten vollständig wohnten Ein-/ Zweifamilienhauses (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). oder teilweise abgelehnt (nachweisbar A 9 - 1.3.9.1 Handelt es sich bei dem versicherten durch das Leistungsablehnungsschreiben Gebäude um ein von Ihnen ständig bewohntes Ein- A 9 - 1.3.5.5 Stornierungskosten bzw. Fahrtmehr- des Hausratversicherers oder dessen ab- oder Zweifamilienhaus, so erstatten wir die von kosten für die vorzeitige Rückreise werden je Versi- schließende Entschädigungszahlung bzw. Ihnen durch eine Bescheinigung des Darlehensge- cherungsfall bis 10.000 EUR übernommen. Leistungsabrechnung). bers nachgewiesenen, gezahlten laufenden Zinsen Darüber hinaus gilt die in A 9 - 1.3.6.1 b) und d) für ein Darlehen, wenn A 9 - 1.3.6 Kosten für Hotel- oder ähnliche genannte Leistungsvoraussetzung und Leis- a) das versicherte Gebäude infolge eines ersatz- Unterbringung tungsdauer. pflichtigen Versicherungsfalls vollständig unbe- A 9 - 1.3.6.1 Kostenerstattung bei von Ihnen b) Höhe der Kostenerstattung wohnbar wurde - das gilt auch, wenn Ihnen die selbstgenutzter Wohnung Die Entschädigung ist - abweichend von Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil a) Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- A 9 - 1.3.6.1 e) - insgesamt pro Tag auf 75 EUR nicht zumutbar ist, oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten begrenzt. b) das Darlehen der Finanzierung des versicher- (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Im Fall einer privaten Unterbringung bei ten Gebäudes dient und es durch eine auf dem b) Diese Leistung gilt ausschließlich für den Fall, Familienangehörigen oder Bekannten gilt Versicherungsgrundstück lastende Hypothek dass die ansonsten von Ihnen ständig bewohn- A 9 - 1.3.6.2. oder Grundschuld gesichert ist. te Wohnung in dem versicherten Gebäude durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. A 3960-01 10/2025 Seite 29 von 42 [Seite 30] A 9 - 1.3.9.2 Dauer und Höhe der Leistung A 9 - 1.3.12 Wiederherstellung von A 9 - 1.3.16 Mehrkosten für umweltschonende a) Wir ersetzen die Darlehenszinsen ab dem gärtnerischen Anlagen Baustoffe 61. Tag der Unbewohnbarkeit bis zu dem Zeit- A 9 - 1.3.12.1 Wir ersetzen auch die erforderli- A 9 - 1.3.16.1 Wir ersetzen bei der Wiederher- punkt, in dem das Gebäude wieder vollständig chen und tatsächlich angefallenen Kosten, um gärt- stellung der versicherten und vom Schaden betroffe- bewohnbar ist, längstens für die Dauer von nerische Anlagen des Versicherungsgrundstücks nen Gebäudeteile auch die tatsächlich angefallenen 24 Monaten. wiederherzustellen. Hierzu zählen z. B. das Wieder- Mehrkosten für den Einsatz umweltfreundlicher Bau- Für anteilig betroffene Monate wird die Ent- bepflanzen von Bäumen, Sträuchern, Hecken, stoffe, die der Art und Güte der ursprünglichen Stoffe schädigung anteilig geleistet. Rasenflächen etc. entsprechen. Unsere erste Zahlung wird fällig, wenn Sie den Voraussetzung ist, dass diese Anlagen infolge Bauantrag für die Wiederherstellung des a) eines Versicherungsfalls oder Umweltschonende Baustoffe sind Baustoffe aus na- Wohngebäudes beim zuständigen Bauamt ein- b) durch Haarwild (z. B. Wildschweine, Rehe) türlich vorkommenden Stoffen pflanzlichen, tieri- gereicht haben. zerstört oder beschädigt wurden. schen oder mineralischen Ursprungs, die frei von Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf toxischen Stoffen und anderweitig bedenklichen 30.000 EUR begrenzt. Erstattet werden auch die tatsächlich angefallenen Schadstoffen sind. b) Wenn Sie die Wiederherstellung des Gebäudes Kosten für die Beseitigung von durch Haarwild ver- bzw. seiner vollständigen Bewohnbarkeit nicht ursachte Schäden an Grundstückseinfriedungen Die Mehrkosten werden ersetzt, soweit die Baumaß- betreiben oder soweit Sie die Wiederherstellung nach A 1 - 4.2 b). nahmen dem Stand der Technik entsprechen und schuldhaft verzögern, ersetzen wir die Darle- nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls ver- henszinsen nur für den Zeitraum, der für eine A 9 - 1.3.12.2 Die Entschädigung ist je Versi- anlasst wurden. normale und störungsfreie Wiederherstellung cherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt. anzusetzen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass A 9 - 1.3.16.2 Die Entschädigung ist je Versi- das versicherte Gebäude nach dem Versiche- A 9 - 1.3.13 Beseitigung von umgestürz- cherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt. rungsfall verkauft wird und die grundbuchamtli- ten/abgeknickten Bäumen che Eintragung des Eigentumsübergangs erst Wir ersetzen die erforderlichen und tatsächlich ange- A 9 - 1.3.17 Ausfall regenerativer nach dem fiktiv berechneten Wiederherstel- fallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile von Energieversorgung lungszeitraum erfolgt. dem Versicherungsgrundstück zu entfernen (ein- Hat ein versichertes Schadenereignis zur Folge, Ansonsten endet die Leistungspflicht bei Ver- schließlich Wurzelstockrodung), abzutransportieren dass eine über diese Wohngebäudeversicherung äußerung mit dem Tag der Eintragung im und zu entsorgen. versicherte Anlage zur regenerativen Energieversor- Grundbuch. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: gung ausfällt, ersetzen wir die hierdurch tatsächlich a) Diese Bäume sind - gleichgültig durch welche entstandenen Mehrkosten für Energie. A 9 - 1.3.10 Reparaturkosten für Gebäude- Ursache - umgestürzt, abgeknickt oder derart Anlagen der regenerativen Energieversorgung sind schäden durch Rettungsmaßnah- beschädigt, dass sie entfernt werden müssen Photovoltaikanlagen und Anlagen auf Grundlage von men (auch nach Fehlalarm) und Solarthermie, oberflächennaher Geothermie sowie Das sind Kosten, die entstehen, weil Beschädigun- b) eine natürliche Regeneration dieser Bäume ist sonstige Wärmepumpenanlagen sowie Windkraft- gen am versicherten Gebäude durch Rettungsmaß- nicht zu erwarten. anlagen. nahmen im Zusammenhang mit einem Versiche- Bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert. rungsfall entstanden sind. A 9 - 1.3.18 Kosten für eine Energieberatung Das gilt auch, wenn der Eintritt eines Versicherungs- A 9 - 1.3.14 Mehrkosten für behördlich nicht Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tat- falls unmittelbar drohte oder nach den konkreten vorgeschriebene energetische sächlich angefallenen Mehrkosten für eine Energie- Umständen zu vermuten war (z. B. Aufbrechen der Modernisierung beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Wohnung durch die Feuerwehr nach einem Fehl- Wir ersetzen bei der Wiederherstellung der versi- Voraussetzung ist, dass der erstattungspflichtige alarm). cherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile Schaden mindestens 10.000 EUR beträgt. auch die tatsächlich angefallenen Mehrkosten für Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf Wir erstatten diese Kosten auch dann, wenn die Ge- energetische Modernisierungen, die behördlich nicht 1.500 EUR begrenzt. bäudeschäden dadurch entstanden sind, weil sich vorgeschrieben sind. hilfeleistende Personen Zugang zu Ihrem Gebäude Sie werden ersetzt, soweit sie A 9 - 1.3.19 Datenrettungskosten verschafft haben, um in Not geratene Menschen zu a) dem Stand der Technik für Neubauten entspre- A 9 - 1.3.19.1 Versichert sind die infolge eines retten. chen und Versicherungsfalls am Versicherungsort tatsächlich b) nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls entstandenen, notwendigen Kosten für die techni- A 9 - 1.3.11 Mehrkosten für den alters- und veranlasst wurden. sche Wiederherstellung - nicht der Wiederbeschaf- behindertengerechten Umbau fung - von elektronisch gespeicherten, ausschließlich A 9 - 1.3.11.1 Wir ersetzen bei der Wiederher- A 9 - 1.3.15 Nachhaltige Wiederherstellungs- für die private Nutzung bestimmte Daten (maschi- stellung der versicherten und vom Schaden betroffe- maßnahmen bei Schäden am Dach nenlesbare Informationen) und Programme. nen Gebäudeteile auch die tatsächlich angefallenen a) Wir ersetzen bei versicherten Schäden am Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme Mehrkosten für alters- bzw. behindertengerechten Dach auch die tatsächlich angefallenen Mehr- durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung Umbaumaßnahmen, wenn kosten, die im Zusammenhang mit an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, a) sich die vom Schaden betroffenen Gebäude- aa der Errichtung oder Wiederherstellung ei- verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr ver- teile in einem von Ihnen oder vom Wohnungs- ner Photovoltaik- und/oder Solarthermie- fügbar sind. eigentümer ständig bewohnten Teil des versi- Anlage oder Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten cherten Gebäudes befinden, bb) einer Dachbegrünung technischen Wiederherstellung. b) die umzubauenden Gebäudeteile so stark vom am vom Schaden betroffenen Dach anfallen. Schaden betroffen sind, dass sie erneuert wer- b) Voraussetzung ist, dass A 9 - 1.3.19.2 Ausschlüsse den müssen, – die Baumaßnahmen nicht bereits vor a) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstel- c) die Umbaumaßnahmen nachweislich aus Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst lungskosten für gesundheitlichen Gründen erforderlich sind wurden und aa) Daten und Programme, zu deren Nutzung (z. B. durch Bescheinigung einer Berufs- oder – der erstattungspflichtige Schaden mindes- Sie nicht berechtigt sind (z. B. so genannte Erwerbsunfähigkeit oder eines Pflegegrades/ tens 10.000 EUR beträgt. Raubkopien); einer Pflegestufe), c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf bb) Programme und Daten, die auf einem d) die Umbaumaßnahmen nicht bereits vor Eintritt 10.000 EUR begrenzt. Rücksicherungs- oder Installationsmedium des Versicherungsfalls veranlasst wurden. d) Fallen diese Mehrkosten an, weil die Maßnah- gespeichert sind und Ihnen zur Verfügung me behördlich vorgeschrieben sind (durch öf- stehen. A 9 - 1.3.11.2 Die Entschädigung ist je Versiche- fentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschrän- b) Wir leisten keine Entschädigung für die Kosten rungsfall auf 10.000 EUR begrenzt. kungen), werden diese gemäß A 1 - 8.1.3 im eines neuerlichen Lizenzerwerbs. Rahmen des Gleitenden Neubauwert Plus er- stattet. Die unter b) genannte Mindestschaden- höhe und die unter c) genannte Leistungsgren- ze gelten dann nicht. A 3960-01 10/2025 Seite 30 von 42 [Seite 31] A 9 - 1.3.20 Kosten für provisorische Maßnah- schlüsse) technisch erforderlich, ersetzen wir auch A 9 - 2.3 Leerstand nach Wiederherstellung men infolge eines versicherten die dafür entstehenden Kosten. der Räume Ereignisses Endet das Mietverhältnis wegen des Versicherungs- Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen A 9 - 1.3.27 Kosten für die Beseitigung von falls, ersetzen wir den Mietausfall. entstehen, um versicherte Sachen zu schützen Rohrverstopfungen Gelingt es Ihnen nicht, die Räume zum Zeitpunkt ih- (z. B. wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Nur wenn die Gefahr "Leitungswasser" für diese rer Wiederherstellung neu zu vermieten, obwohl Sie Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Si- Wohngebäudeversicherung vereinbart ist, ersetzen alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen ha- cherungseinrichtungen Öffnungen vorläufig ver- wir die erforderlichen Kosten, die tatsächlich angefal- ben, ersetzen wir zusätzlich die entgangenen schlossen werden müssen (z. B. Notverschalungen, len sind, um Verstopfungen von Ableitungsrohren zu Mieteinnahmen ab dem Zeitpunkt der Wiederherstel- Notverglasungen). beseitigen. lung bis zur Neuvermietung für maximal 6 Monate, Dies gilt für Ableitungsrohre höchstens jedoch bis zum Ablauf der maximalen A 9 - 1.3.21 Sachverständigenkosten a) innerhalb versicherter Gebäude sowie Leistungsdauer von insgesamt 24 Monaten nach Im Sachverständigenverfahren ersetzen wir auch Ih- b) außerhalb versicherter Gebäude auf dem Ver- A 9 - 2.2. ren Kostenanteil gemäß A 1 - 11.6, wenn der ent- sicherungsgrundstück. schädigungspflichtige Schaden den Betrag von 25.000 EUR übersteigt. Mietausfall A 9 - 1.3.22 Regiekosten Wir ersetzen die notwendigen und tatsächlich ange- A9-2 Was ist unter Mietausfall und Mietwert fallenen Kosten eines Dienstleisters (z. B. Architekt, zu verstehen? In welchem Umfang sind Bauingenieur) für die notwendige Koordination, Be- sie versichert? aufsichtigung und Betreuung der Wiederherstel- lungsmaßnahmen. A 9 - 2.1 Mietausfall, Mietwert von Wohnräu- Die Kosten des Dienstleisters erstatten wir nur, wenn men und gewerblich genutzten wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zuge- Räumen stimmt haben. A 9 - 2.1.1 Wir ersetzen den Mietausfall, wenn Mie- ter von Wohnräumen oder gewerblich genutzten A 9 - 1.3.23 Ausrichtung von versicherten Räumen wegen eines Versicherungsfalls Antennen und Satellitenschüsseln a) zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teil- Wird eine Antenne/Satellitenschüssel (für die Sie die weise eingestellt haben oder das Mietverhältnis Gefahr tragen) durch ein versichertes Ereignis (ge- kündigen. mäß A 1 - 2) so verstellt, dass sie neu ausgerichtet b) das Mietverhältnis nicht antreten können, weil werden muss, ersetzen wir die tatsächlich angefalle- im Mietvertrag, der vor Eintritt des Versiche- nen Kosten für die durch einen Fachbetrieb ausge- rungsfalls abgeschossen wurde, ein Mietbeginn führten Ausrichtung. vereinbart wurde, der erst nach dem Versiche- rungsfall liegt. Mietausfall wird ab dem verein- Wird die Antenne/Satellitenschüssel durch eine wet- barten Mietbeginn ersetzt. terbedingte Luftbewegung gemäß A 4 verstellt, so Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im muss mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort- Sinne des Mietrechts ein. skala vorgelegen haben. A 9 - 2.1.2 Wir ersetzen den ortsüblichen Mietwert Die Entschädigung ist für alle Versicherungsfälle ei- von nes Versicherungsjahres auf einen Betrag von – Wohnräumen, die Sie selbst bewohnen bzw. 1.000 EUR begrenzt. – gewerblich genutzten Räumen, die Sie selbst nutzen. A 9 - 1.3.24 Kosten für Wasser-, Gas- und Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Heizölverlust sowie Stromverlust Sinne des Mietrechts ein. aus Stromspeichern Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Was- Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, ser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls dass Ihnen wegen eines Versicherungsfalls nicht bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehö- zugemutet werden kann, zumindest Teile der Woh- ren auch Mehrkosten für Abwasser. nung bzw. Gewerberäume zu nutzen. Erstattet werden auch die Kosten für den Strom- verlust aus Stromspeichern/Akkus. A 9 - 2.1.3 Wir ersetzen auch einen durch öffent- lich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen A 9 - 1.3.25 Leckortungskosten verursachten zusätzlichen Mietausfall nach Nur wenn die Gefahr "Leitungswasser" für diese A 9 - 2.1.1 bzw. Mietwert nach A 9 - 2.1.2. Wohngebäudeversicherung vereinbart ist, sind die Kosten, die bei Nässeschäden an versicherten Ge- A 9 - 2.2 Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert bäuden zur Leckortung durch einen Fachbetrieb ent- A 9 - 2.2.1 Mietausfall oder Mietwert werden für den stehen, wenn kein Versicherungsfall im Sinne dieser Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar Bedingungen angefallen ist, mitversichert. sind, höchstens aber für 24 Monate seit dem Eintritt Für die Kostenübernahme ist unsere vorherige Zu- des Versicherungsfalls. stimmung zur Durchführung der Leckortung erforder- lich. Wenn Sie die Leckortung durch einen Fachbe- A 9 - 2.2.2 Mietausfall oder Mietwert werden nur in- trieb in Auftrag geben, ohne vorher unsere Zustim- soweit ersetzt, wie Sie die mögliche Wiederbenut- mung bezüglich der Kostenübernahme einzuholen, zung nicht schuldhaft verzögern. Es gelten die Rege- ist die Kostenerstattung auf den Höchstbetrag von lungen zur Schadenabwendungs-/-minderungspflicht 1.000 EUR begrenzt. nach B – 2.2.1 a) und A 9 - 1.1. Wenn Sie diese Ob- liegenheit verletzen, gilt B – 2.3 (Rechtsfolgen bei A 9 - 1.3.26 Reparaturkosten für Armaturen Verletzung von Obliegenheiten). Nur wenn die Gefahr "Leitungswasser" für diese Wohngebäudeversicherung vereinbart ist, gilt Fol- gendes: Ist wegen eines Rohrbruchs nach A 3 - 1.3.1 der Austausch einer Armatur (z. B. Wasser- und Ab- sperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsver- A 3960-01 10/2025 Seite 31 von 42 [Seite 32] ■ Teil A - Abschnitt A 10 b) eine geringere Selbstbeteiligung als bei der A 10 - 2 Nicht-Schlechterstellungs- Garantien der Barmenia und Barmenia, so wird bei der Entschädigungsbe- Garantie beim Wechsel der Barmenia-Konditions-Differenz- rechnung die geringere Selbstbeteiligung des Wohngebäudeversicherung zur Versicherung anderen Versicherers berücksichtigt. Barmenia Allgemeine Versiche- rungs-AG/ADCURI GmbH A 10 - 1.3 Von dieser Leistungsgarantie sind Dieser Abschnitt A 10 regelt diese Garan- ausgeschlossen A 10 - 2.1 Gegenstand und Voraussetzungen für tien/Leistungen: a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen A 10 - 2.1.1 Die "Nicht-Schlechterstellungs- A 10 - 1 Barmenia-Leistungs-Garantie (vgl. Repräsentant gemäß B - 14) den Schaden Garantie" gilt für den Fall, dass ein Schadensfall A 10 - 2 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim vorsätzlich verursacht; über die Barmenia-Wohngebäudeversicherung Wechsel der Wohngebäudeversicherung b) Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen "Premium-Plus-Schutz" zur Barmenia Allgemeine Versiche- aa) auf Basis einer Allgefahrenversicherung a) nicht oder rungs-AG/ADCURI GmbH ("All-Risk-Deckung") oder der Versiche- b) summenmäßig im Rahmen von Deckungs- A 10 - 3 Konditions-Differenz-Versicherung rung sog. "unbenannter Gefahren"; erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend A 10 - 4 Künftige Bedingungsverbesserungen bb) die bei der Barmenia nur gegen zusätzli- versichert ist - der Schadensfall im Deckungsumfang A 10 - 5 Leistungsgarantie gegenüber GDV- chen Beitrag versicherbar sind - z. B. die des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages des- Musterbedingungen Versicherung von selben Versicherungsnehmers für dasselbe Risiko A 10 - 6 Garantie über die Erfüllung der vom Ar- – weiteren Naturgefahren (wie Über- jedoch gedeckt oder mit einer höheren Entschädi- beitskreis "Beratungsprozesse" empfohle- schwemmung, Rückstau, Erdbeben, gungsgrenze oder einer geringeren Selbstbeteili- nen Mindestleistungsstandards Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, gung versichert war. Lawinen und Vulkanausbruch - siehe unter A 5), A 10 - 2.1.2 Für eine Leistung der Barmenia im A 10 - 1 Barmenia-Leistungs-Garantie – Glasbruch; Rahmen der "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" cc) für die Versicherung von Ableitungsrohren; müssen die folgenden weiteren Voraussetzungen er- A 10 - 1.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den wir dd) der Gefahren der Elektronikversicherung: füllt sein: nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die oder Vorsatz Dritter; a) muss im Rahmen eines allgemein zugänglichen Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungs- – Konstruktions-, Material- oder Ausfüh- Wohngebäudeversicherungs-Tarifs abge- schutz aus dieser Wohngebäudeversicherung, wenn rungsfehler; schlossen worden sein, ohne dass es sich um a) ein anderer in Deutschland zum Betrieb der – Kurzschluss, Überstrom oder Über- beitragspflichtige Leistungserweiterungen Wohngebäudeversicherung zugelassener Ver- spannung; handelt; sicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im – Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen Ein Tarif gilt als allgemein zugänglich, wenn er Rahmen eines allgemein zugänglichen Wohn- oder Implosion; grundsätzlich allen Eigentümern von Wohnge- gebäudetarifes (ohne dass es sich um beitrags- – Versagen von Mess-, Regel- oder bäuden in Deutschland offensteht und nicht pflichtige Leistungserweiterungen handelt) für Sicherheitseinrichtungen; zeitlich, regional oder auf bestimmte Personen- den eingetretenen Schaden eine Entschädi- – Wasser-, Öl- oder Schmiermittel- gruppen beschränkt ist. gungsleistung zahlen würde und mangel; Beitragspflichtige Leistungserweiterungen lie- b) Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbe- – Zerreißen infolge Fliehkraft; gen insbesondere dann vor, wenn der Vorver- dingungen nachweisen. – Überdruck oder Unterdruck; trag auf einem gegenüber dem Standardange- – Wasser, Feuchtigkeit; bot des Vorversicherers erweiterten Versiche- Ein Tarif gilt als allgemein zugänglich, wenn er – Sturm, Frost oder Eisgang, oder rungskonzept beruht, das ausschließlich be- grundsätzlich allen Eigentümern von Wohngebäuden Überschwemmung. stimmten Vertriebspartnern oder Vermittlerver- in Deutschland offensteht und nicht zeitlich, regional c) berufliche und gewerbliche Risiken; bünden mit erhöhtem Beitrag zur Verfügung oder auf bestimmte Personengruppen beschränkt d) Schäden durch Insekten, Schädlinge (z. B. gestellt wurde. ist. Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven) so- b) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von Beitragspflichtige Leistungserweiterungen liegen wie durch Schwamm sowie alle Arten von Ihnen gekündigt und insbesondere dann vor, wenn der Vorvertrag auf ei- Hausfäulepilzen (holzzerstörende Pilze). c) muss mindestens für ein volles Versicherungs- nem gegenüber dem Standardangebot des Vorver- e) Assistanceleistungen, versicherungsfremde jahr bestanden haben; sicherers erweiterten Versicherungskonzept beruht, Leistungen sowie extern zugekaufte Versiche- d) Der Zeitraum zwischen der Beendigung des das ausschließlich bestimmten Vertriebspartnern rungs- und Dienstleistungen. unmittelbaren Vorversicherungsvertrages und oder Vermittlerverbünden mit erhöhtem Beitrag zur dem Beginn der Barmenia- Verfügung gestellt wurde. Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus- Versicherungsschutzes (nach A 10 - 1.1 und Schutz" darf nicht mehr als drei Monate betra- Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem A 10 - 1.2) gilt dann nicht, wenn ein Schaden - für gen. anderen Versicherer geltende Entschädigungsgren- den die Erweiterung des Versicherungsschutzes ze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Ver- nach den vorgenannten Regelungen eigentlich aus- A 10 - 2.1.3 Sind die Voraussetzungen für die trag vereinbarten Versicherungssumme3) und/oder geschlossen wäre - bereits im Rahmen dieses Bar- "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" gemäß Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt. menia-Vertrages zu einer niedrigeren Entschädi- A 10 - 2.1.1 und A 10 - 2.1.2 erfüllt, wird sich die gungsgrenze oder einem höheren Selbstbehalt mit- Barmenia nicht auf Leistungsausschlüsse bzw. Leis- A 10 - 1.2 Gilt in der Wohngebäudeversicherung versichert ist. In einem derartigen Fall wird bei der tungseinschränkungen in den Versicherungsbedin- des anderen Versicherers für einen Schadensfall, für Entschädigungsberechnung die höhere Entschädi- gungen für die Barmenia-Wohngebäudeversiche- den auch die Barmenia nach diesen Versicherungs- gungsgrenze oder die geringere Selbstbeteiligung rung "Premium-Plus-Schutz" berufen, sondern den bedingungen Versicherungsschutz bietet, nach den Bedingungen des anderen Versicherers zu Schadensfall nach den Bestimmungen des Vorversi- a) eine höhere Entschädigungsgrenze als bei der Grunde gelegt. cherungsvertrages im Umfang von A 10 - 2.2 und Barmenia (als Leistungsgrenze innerhalb der A 10 - 2.3 regulieren. für den Vertrag vereinbarten Versicherungs- A 10 - 1.4 Versicherungssumme/ summe3), so wird bei der Entschädigungsbe- Selbstbeteiligung A 10 - 2.2 Der Leistungsfall rechnung die höhere Entschädigungsgrenze Unsere Entschädigungsleistung im Rahmen der A 10 - 2.2.1 Leistungsumfang des anderen Versicherers zu Grunde gelegt; Barmenia-Leistungs-Garantie ist begrenzt auf Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die 250.000 EUR, höchstens jedoch auf die für diesen Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der Vertrag vereinbarte Versicherungssumme3. Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Wohngebäudeversicherung Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteili- "Premium-Plus-Schutz" galten. Danach beantragte 3= Ist eine Versicherungssumme Wert 1914 ver- gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi- bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversiche- einbart, ist diese mit dem im Zeitpunkt des Ver- gungsberechnung berücksichtigt. rung werden nicht berücksichtigt. sicherungsfalls für den Vertrag geltenden An- passungsfaktor (siehe B – 8.1) zu multiplizieren. A 3960-01 10/2025 Seite 32 von 42 [Seite 33] A 10 - 2.2.1.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den die – Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder A 10 - 3 Barmenia-Konditions-Differenz- Barmenia nach den geltenden Versicherungsbedin- Implosion; Versicherung gungen nicht zur Leistung verpflichtet ist, so erhalten – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicher- Sie dann eine Leistung, wenn für den Schadensfall heitseinrichtungen; A 10 - 3.1 Gegenstand der Konditions-Differenz- über die Versicherungsbedingungen des unmittelba- – Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; Versicherung ren Vorversicherungsvertrages Versicherungsschutz – Zerreißen infolge Fliehkraft; a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für bestanden hätte. – Überdruck oder Unterdruck; den Fall, dass – Wasser, Feuchtigkeit; – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. A 10 - 2.2.1.2 Gilt nach den Versicherungsbedin- – Sturm, Frost oder Eisgang, oder Über- Angebotsannahme dieser Wohngebäude- gungen des unmittelbaren Vorversicherungsvertra- schwemmung. versicherung ges für einen Schadensfall e) Versicherung von Risiken, die außerhalb der – für das gleiche Risiko a) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach Bundesrepublik Deutschland liegen, – noch ein weiterer, in den nächsten den geltenden Versicherungsbedingungen für zu erbringen gewesen wären. 15 Monaten auslaufender bzw. gekündig- die Barmenia-Wohngebäudeversicherung ter Versicherungsvertrag bei einem ande- "Premium-Plus-Schutz" (als Leistungsgrenze A 10 - 2.3.3 Assistanceleistungen, versicherungs- ren Versicherer (Vorversicherer) besteht. innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Ver- fremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer sicherungssumme3), so wird bei der Entschädi- extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistun- b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er- gungsberechnung die höhere Entschädigungs- gen fallen nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs- halten Sie - für die Zeit bis zur Beendigung der grenze des Vorversicherungsvertrages zu Garantie". Vorversicherung - ausschließlich die Grunde gelegt; (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Wohnge- b) für einzelne Leistungseinschlüsse eine geringe- A 10 - 2.4 Obliegenheiten und Folgen einer bäudeversicherung, die über den Versiche- re Selbstbeteiligung als nach den geltenden Obliegenheitsverletzung rungsumfang Ihrer Vorversicherung hinaus- Versicherungsbedingungen für die Barmenia- Ohne Ihre Mitwirkung kann die Barmenia ihre Leis- gehen. Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus- tung nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Dies gilt auch für solche Leistungen/Gefahren Schutz", so wird bei der Entschädigungsbe- Sie daher - zusätzlich zu den Obliegenheiten der im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungs- rechnung die geringere Selbstbeteiligung des Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium- bedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- Vorversicherungsvertrages berücksichtigt. Plus-Schutz" - insbesondere diese Pflichten erfüllen: versicherung "Premium-Plus-Schutz" - Versi- cherungssummenmodell (AVB Wohngebäude A 10 - 2.2.1.3 Höchstersatzleistung/ A 10 - 2.4.1 Ihre Pflichten bei und nach Eintritt Premium-Plus-Schutz - Versicherungssumme), Selbstbeteiligung eines Versicherungsfalls die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag in Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- den Versicherungsschutz eingeschlossen wer- "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" ist die für die- cherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht den können und tatsächlich eingeschlossen sen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme3. der Barmenia erforderlich ist. wurden (z. B. weitere Naturgefahren (Elemen- Sie müssen dabei insbesondere targefahren)). Die Barmenia leistet nicht für die Differenz zwischen – unsere Fragen zu den Umständen des Sie gilt nicht für gegebenenfalls mit dieser der für den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- Wohngebäudeversicherung zusätzlich abge- Versicherungssumme3 und der für die Barmenia- pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- schlossene, rechtlich selbstständige Versiche- Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus-Schutz" worten. Wir können verlangen, dass Sie in Text- rungen mit eigenständigen Versicherungsbe- vereinbarten Versicherungssumme3, wenn die Diffe- form antworten. dingungen (z. B. Bauleistungs-, Haftpflicht-, renz von Ihnen willentlich verursacht wurde (bewuss- – uns über den Vorversicherungsvertrag Glasversicherung). te Unterversicherung). – den Versicherungsschein und – die allgemeinen und speziellen Versiche- c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis- Ist für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung rungsbedingungen einreichen; tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/ "Premium-Plus-Schutz" eine generelle Selbstbeteili- – uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit Versicherungsbedingungen der Vorversiche- gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi- es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. gungsberechnung berücksichtigt. diese zu beschaffen. Angebotsannahme dieser Wohngebäudeversi- cherung. Danach beantragte bzw. vorgenom- A 10 - 2.3 Einschränkungen der "Nicht- A 10 - 2.4.2 Leistungsfreiheit bzw. mene Änderungen der Vorversicherung oder Schlechterstellungs-Garantie" Leistungskürzung dieser Wohngebäudeversicherung werden nicht A 10 - 2.3.1 Für Leistungen des Vorversiche- Bei vorsätzlicher Verletzung einer bei und nach Ein- berücksichtigt. rungsvertrages, die bei der Barmenia nur gegen tritt eines Schadensfalles zu erfüllenden Obliegen- Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die "Nicht- heit nach A 10 - 2.4.1 brauchen wir nicht zu leisten. d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili- Schlechterstellungs-Garantie" nur dann, wenn diese Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind gung, die für den gesamten Vorversicherungs- Leistungen in die Barmenia-Wohngebäudeversiche- wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. vertrag vereinbart wurde. rung "Premium-Plus-Schutz" eingeschlossen Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des wurden. Verschuldens. A 10 - 3.2 Versicherungssumme(n)/ Selbstbeteiligung A 10 - 2.3.2 Nicht unter die "Nicht-Schlechter- Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, Unsere Entschädigungsleistung im Rahmen dieser stellungs-Garantie" fallen Leistungen, die aus einer a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen- "Konditions-Differenz-Versicherung" ist begrenzt, im Vorversicherungsvertrag vereinbarten heit nicht grob fahrlässig verletzt haben, – auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte a) Allgefahrenversicherung ("All-Risk-Deckung") b) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits- Versicherungssumme3 oder Versicherung sog. "unbenannter verletzung weder für den Eintritt oder die Fest- und Gefahren", stellung des Versicherungsfalls noch für die – auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser b) Versicherung weiterer Naturgefahren (wie Feststellung oder den Umfang der Leistung Barmenia-Wohngebäudeversicherung als Leis- Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erd- ursächlich war, tungsgrenzen innerhalb der für den Vertrag senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und c) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine vereinbarten Versicherungssumme gelten. Vulkanausbruch - siehe unter A 5), gesonderte Mitteilung in Textform auf die vor- Die mit uns vereinbarte "Volle Leistungsgarantie c) Versicherung von beruflichen und gewerblichen genannten Rechtsfolgen der Obliegenheitsver- (kein Abzug wegen Unterversicherung)" gemäß Risiken, letzung hinzuweisen. A 1 - 10.8.2, nach der wir auf eine Leistungskürzung d) Elektronikversicherung mit den Gefahren Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese- trotz vorhandener Unterversicherung verzichten, gilt – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder ner fehlender Ursächlichkeit gemäß b), wenn Sie die nicht für diese Konditions-Differenz-Versicherung. Vorsatz Dritter; Obliegenheit arglistig verletzt haben. – Konstruktions-, Material- oder Ausfüh- Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- rungsfehler; bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- – Kurzschluss, Überstrom oder Über- nung berücksichtigt. spannung; A 3960-01 10/2025 Seite 33 von 42 [Seite 34] A 10 - 3.3 Versicherungsfall A 10 - 5 Leistungsgarantie gegenüber Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz- GDV-Musterbedingungen Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab- lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor- Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab- ser Wohngebäudeversicherung zu Grunde liegenden schließende Entschädigungszahlung des Vorversi- Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh- Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium- nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Plus-Schutz" - Versicherungssummen-Modell Leistungsabrechnung). (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz - Versi- cherungssumme) in keinem Punkt schlechter sind A 10 - 3.4 Einschränkungen unserer als die vom Gesamtverband der Deutschen Versi- Leistungspflicht cherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedin- a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung gungen in deren jeweils gültigen Fassung. besteht kein Leistungsanspruch, wenn der Vor- versicherer A 10 - 6 Garantie über die Erfüllung der vom aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Arbeitskreis "Beratungsprozesse" Vorversicherer getroffenen Vergleichs den empfohlenen Mindestleistungs- Schaden nicht in vollem Umfang erstattet; standards bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung Wir garantieren Ihnen, dass diese Allgemeinen Ver- erbringt oder seine Leistungspflicht voll- sicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohn- ständig ablehnt; gebäudeversicherung "Premium-Plus-Schutz" - Ver- cc) wegen sicherungssummen-Modell (AVB Wohngebäude – arglistiger Täuschung und/oder Premium-Plus-Schutz - Versicherungssumme) – Verletzung der vorvertraglichen die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Anzeigepflicht Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand von seiner Leistungspflicht befreit ist. 10.10.2022) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis b) Ist der Vorversicherer wegen Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist – Nichtzahlung des Beitrags oder eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- – Obliegenheitsverletzung vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise koanalysen und Mindestleistungsstandards für die befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis- Vermittler. tung aus der Konditions-Differenz-Versiche- rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen. A 10 - 3.5 Beginn und Ende der Konditions- Differenz-Versicherung Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Wohngebäudeversiche- rung bei uns, längstens für 15 Monate. Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver- tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend aufgehoben wird. A 10 - 3.6 Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor- versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil- weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon- ditions-Differenz-Versicherung die für diese Wohn- gebäudeversicherung vereinbarten Obliegenheiten (siehe B - 2). Die Rechtsfolgen einer Verletzung von Obliegen- heiten sind unter B - 2.3 beschrieben. A 10 - 4 Künftige Bedingungsverbesse- rungen (Innovationsklausel) Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Barmenia-Wohn- gebäudeversicherung "Premium-Plus-Schutz" - Ver- sicherungssummen-Modell (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz - Versicherungssumme) aus- schließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für die- sen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintre- tenden Leistungsfälle. A 3960-01 10/2025 Seite 34 von 42 [Seite 35] Teil B Allgemeine Rechte und Pflichten Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- der Vertragsparteien zur einen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Wohngebäudeversicherung – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Weitere Regelungen über allgemeine Rechte und – noch für die Feststellung oder den Umfang Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Pflichten der Vertragsparteien, die gleicherma- unserer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- ßen für alle Abschnitte des Teils A gelten: ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir B - 1.4 Anfechtung Ihre Obliegenheiten nicht zu Leistungen verpflichtet. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln B - 1.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und (Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist. ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich erbringen. noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der B-1 Was bedeutet die vorvertragliche kündigen. Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit Anzeigepflicht und welche Folgen entspricht. hat ihre Verletzung? Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- B - 1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes B - 1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Regelungen B - 1.1. bis B - 1.4 gelten entspre- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- sen hätten. fung erforderlich ist. ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere B - 1.2.3 Vertragsänderung B-2 Welche Obliegenheiten sind zu Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil beachten? vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter B - 2.1 Welche Obliegenheiten sind vor Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht Eintritt des Versicherungsfalls gefahrerheblichen Umständen, die wir angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- zu beachten? – nach Ihrer Vertragserklärung, sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor – aber noch vor Vertragsannahme unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind, in Textform stellen. teil. werden vereinbart: Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B - 2.1.1 Einzuhalten sind erheblichen Umständen für Sie beantwortet und treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der a) gesetzliche und behördliche sowie vertraglich wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand laufenden Versicherungsperiode (B - 7.1.1) Ver- vereinbarte Sicherheitsanforderungen, die die kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- tragsbestandteil. versicherten Risiken zum Gegenstand haben delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder sich auf diese beziehen; oder arglistig gehandelt. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, b) sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, B - 1.2 Mögliche Folgen einer fristlos kündigen, wenn Ist die Installation von Rauchmeldern bzw. eine Anzeigepflichtverletzung – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Nachrüstung des Gebäudes mit Rauchmeldern be- Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder hördlich vorgeschrieben, werden wir uns bei Verlet- Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- zung dieser behördlichen Vorschrift bezüglich der Wir können in einem solchen Fall zeigten Umstand ausschließen. vorschriftswidrigen Nichtinstallation der Rauchmel- – vom Vertrag zurücktreten, der nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen. – den Vertrag kündigen, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Die mit einer Obliegenheitsverletzung verbundenen – den Vertrag ändern oder über die Vertragsänderung hinweisen. Rechtsfolgen (B - 2.3) treten in diesem Fall nicht ein. – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. B - 1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B - 2.1.2 Welche vertraglich vereinbarten Sicher- unserer Rechte heitsanforderungen (zusätzliche Oblie- B - 1.2.1 Rücktritt Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder genheiten) haben Sie vor dem Versiche- Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir rungsfall zu erfüllen? können wir vom Vertrag zurücktreten. Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegen- Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen heiten gelten folgende Sicherheitsanforderungen: Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn haben. a) Versicherte Sachen sind stets in ordnungsge- – weder eine vorsätzliche, mäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbe- – noch eine grob fahrlässige Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung sondere für wasserführende Anlagen und Ein- Anzeigepflichtverletzung vorliegt. oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- richtungen, Dächer und außen angebrachte gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sa- Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt ge kannten. chen müssen unverzüglich beseitigt werden. wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn b) Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- (Versicherungsort - siehe A 1 - 7) müssen zu gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt werden. Außerdem sind dort alle wasserführen- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung den Anlagen und Einrichtungen abzusperren, sen hätten. der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- zu entleeren und entleert zu halten. te Recht begründet, Kenntnis erhalten. c) In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergan- und Gebäudeteile (Versicherungsort - siehe genheit kein Versicherungsschutz. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- A 1 - 7) beheizt werden. Dies ist genügend häu- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- fig zu kontrollieren. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anla- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- gen und Einrichtungen abzusperren, zu entlee- gender Voraussetzung bestehen: frist noch nicht verstrichen ist. ren und entleert zu halten. A 3960-01 10/2025 Seite 35 von 42 [Seite 36] d) Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. B - 2.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche d) Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung Rückstauschäden gilt: Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Oblie- Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sin- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungs- genheiten gemäß B - 2.2.1 ebenfalls zu erfül- ne von a) und b) kann insbesondere dann vor- grundstück müssen frei gehalten werden. len - soweit ihm dies nach den tatsächlichen und liegen, wenn rechtlichen Umständen möglich ist. aa) ein Gebäude oder der überwiegende Teil B - 2.1.3 Welche besonderen Obliegenheiten gel- eines Gebäudes nicht genutzt wird; ten für versicherte Photovoltaik-, Solar- B - 2.3 Welche Rechtsfolgen hat die bb) an einem Gebäude Baumaßnahmen thermie-, Geothermie- und sonstige Verletzung von Obliegenheiten? durchgeführt werden, in deren Verlauf das Wärmepumpenanlagen und Windkraft- B - 2.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Dach ganz oder teilweise entfernt wird kleinanlagen? Leistungspflicht oder die das Gebäude überwiegend unbe- a) Sie haben die versicherten Photovoltaik-, Solar- Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da- nutzbar machen; thermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärme- zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- cc) in dem versicherten Gebäude ein Gewer- pumpenanlagen und Windkraftkleinanlagen tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: bebetrieb aufgenommen oder verändert stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- wird; von einem für das jeweilige Gewerk qualifizier- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. dd) das Gebäude nach Vertragsschluss unter ten Fachbetrieb warten zu lassen. Hierüber ist – Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, Denkmalschutz gestellt wird. ein Nachweis zu führen. verzichten wir bis zu einem Entschädigungsbe- b) Sie haben die vom jeweiligen Hersteller zur trag in Höhe von 50.000 EUR, auf den Einwand B - 3.2 Ihre Pflichten Verfügung gestellten Daten und Programme für der Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskür- a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen die versicherten Photovoltaik-, Solarthermie-, zung. Für den 50.000 EUR übersteigenden Teil Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpen- des Entschädigungsbetrages bleiben wir be- Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vor- anlagen und Windkraftkleinanlagen aufzube- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere nahme durch einen Dritten gestatten. wahren. Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne un- c) Zur Feststellung des Ertragsausfalls einer ver- zu kürzen. sere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhö- sicherten Photovoltaikanlage haben Sie die Im Fall der Verletzung einer nach Eintritt des Versi- hung vorgenommen oder gestattet haben, so Vertragsunterlagen über die Energielieferungen cherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklä- müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. sowie die Abrechnungen der letzten 3 Jahre rungsobliegenheit sind wir nur dann vollständig oder c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer aufzubewahren. teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonder- Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen te Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder eintritt, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, B - 2.2 Welche Obliegenheiten sind bei und Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. nach Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten? Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- B - 3.3 Kündigung oder Vertragsänderung Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung cherungsschutz bestehen: durch uns nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- a) Kündigungsrecht die folgenden Pflichten erfüllen: keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach B - 3.2 a), Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- können wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn B - 2.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Ver- keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder grob sicherungsfalls folgende Pflichten: wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen a) Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung Obliegenheit von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haben und Minderung des Schadens; – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Sie zu beweisen. Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit Versicherungsfalls Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässig- dies für Sie zumutbar ist, befolgen sowie An- – noch für die Feststellung oder den Umfang un- keit, können wir unter Einhaltung einer Frist von weisungen - ggf. auch mündlich oder telefo- serer Leistungspflicht ursächlich war. einem Monat kündigen. nisch - einholen, wenn die Umstände dies ge- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen statten. Erteilen mehrere an dem Versiche- verletzt haben. nach B - 3.2 b) und c) bekannt, können wir den rungsvertrag beteiligte Versicherer unterschied- Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem liche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemä- B - 2.3.2 Unser Kündigungsrecht Monat kündigen. ßem Ermessen zu handeln. Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- b) Vertragsänderung b) Melden Sie uns den Schadeneintritt unverzüg- letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- Statt der Kündigung können wir ab dem Zeit- lich - ggf. auch mündlich oder telefonisch -, füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Ge- nachdem Sie von ihm Kenntnis erhalten haben; B - 2.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos schäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten c) Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlun- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb Beitrag verlangen oder die Absicherung der er- gen gegen das Eigentum unverzüglich der eines Monats, nachdem wir von der Verletzung höhten Gefahr ausschließen. Polizei an; Kenntnis erhalten haben, erklären. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahr- d) Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- erhöhung um mehr als 10 % oder schließen wir ein Verzeichnis der abhandengekommenen weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so Sachen ein; vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats e) Lassen Sie das Schadenbild so lange unverän- nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal- dert, bis die Schadenstelle oder die beschädig- B-3 Welche besonderen Umstände tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung ten Sachen durch uns freigegeben worden sind. erhöhen die Gefahr? müssen wir Sie auf dieses Kündigungsrecht Sind Veränderungen unumgänglich, müssen hinweisen. das Schadenbild nachvollziehbar dokumentiert B - 3.1 Begriff der Gefahrerhöhung (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sa- a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- B - 3.4 Erlöschen unserer Rechte chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf- gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- bewahrt werden; vorhandenen Umstände so verändert werden, sung nach B - 3.3 erlöschen, wenn wir diese nicht f) Geben Sie uns soweit möglich unverzüglich je- dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei- innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der de Auskunft - auf Verlangen in Textform -, die ne Vergrößerung des Schadens oder die unge- Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand zur Feststellung des Versicherungsfalls oder rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung des Umfanges unserer Leistungspflicht erfor- wahrscheinlicher wird. bestanden hat. derlich ist. Zusätzlich ist uns jede Untersuchung b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber über Ursache und Höhe des Schadens und nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahrer- B - 3.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung über den Umfang unserer Entschädigungs- heblicher Umstand ändert, nach dem wir vor a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche- pflicht zu gestatten; Vertragsschluss gefragt haben. rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver- g) Sie müssen uns angeforderte Belege einrei- c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor, pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach B - 3.2 a) chen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese zugemutet werden kann; hat oder nach den Umständen als mitversichert Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, gelten soll. unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. A 3960-01 10/2025 Seite 36 von 42 [Seite 37] Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist B-6 Änderung des Beitrags im haben Sie zu beweisen. von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Vertragsverlauf b) Nach einer Gefahrerhöhung nach B - 3.2 b) Textform kündigen. und c) sind wir für einen Versicherungsfall, der B - 6.1 Anpassung von Versicherungsschutz später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein- B - 4.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall und Beitrag tritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Es gelten folgende Grundlagen: sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre An- Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung zeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben ist in Textform zu erklären. B - 6.1.1 Wird der Versicherungsschutz nach Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt a) Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- A 1 - 8.1.1 angepasst, verändert sich der Beitrag. Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungs- nen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor pflicht bleibt bestehen, wenn uns die Gefahr- über die Entschädigung zugegangen sein. erhöht oder vermindert. erhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, B - 6.1.2 Anpassungsfaktor kannt war. sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- Ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäu- c) Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- de mit dem Gleitenden Neuwert Plus versichert (sie- aa) soweit Sie nachweisen, dass die Gefahr- punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des he A 1 - 8.1), besteht Versicherungsschutz zum erhöhung nicht ursächlich für den Eintritt Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versi- des Versicherungsfalls oder den Umfang Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. cherungsfalls. Wegen der Entwicklung der Baupreise der Leistungspflicht war oder und Tariflöhne im Baugewerbe ist dieser ortsübliche bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versi- B - 4.3 Wegfall des versicherten Risikos Neubauwert Schwankungen unterworfen. Um diese cherungsfalls die Frist für unsere Kündi- Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- auszugleichen, passen wir den Versicherungsschutz gung abgelaufen und eine Kündigung haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich nach A 1 - 8.1 an die Baukostenentwicklung an. Aus nicht erfolgt war oder dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom diesem Grund ändert sich auch der Beitrag - dies cc) wenn wir statt der Kündigung ab dem Wegfall des Risikos erfahren. geschieht durch den Anpassungsfaktor. Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen un- Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben seren Geschäftsgrundsätzen entspre- können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum chenden erhöhten Beitrag verlangen. bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr dem wir vom Wegfall erfahren. beginnende Versicherungsjahr. Er erhöht oder ver- mindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den Beginn des Versicherungsschutzes/ B - 4.4 Ihre Nachweispflicht bei Kündigung bei sich folgende Indizes geändert haben: Dauer und Ende des Vertrages angemeldetem Grundpfandrecht durch – Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Realgläubiger Monat Mai des Vorjahres B-4 Wann beginnt der Versicherungs- Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange- und schutz? meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsvertra- – der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das Wann beginnt und endet der Vertrag? ges durch Sie im Hinblick auf die Gefahren der 2. Quartal des Vorjahres. Feuerversicherung gemäß A 1 - 2.1 (Brand; Blitz- Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt be- B - 4.1 Beginn des Versicherungsschutzes schlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Ver- kannt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- puffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luft- Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Bau- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie fahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, preisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich seiner Teile oder Ladung; Seng-, Schmor- und zu 20 Prozent berücksichtigt. Bei der Berechnung nach Fälligkeit im Sinne von B - 7.2.1 zahlen. Nutzwärmeschäden) nur wirksam, wenn Sie mindes- der Veränderungsraten zum Vorjahr und der an- tens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsver- schließenden Gewichtung beider Veränderungsraten Sofern Versicherungsschutz für die weiteren Natur- trages nachgewiesen haben, dass zu dem Zeitpunkt, wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma ge- gefahren "Überschwemmung" und "Rückstau" (siehe zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das rundet. A 5 - 1.7) vereinbart wurde, beginnt der Versiche- Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach rungsschutz für diese Gefahren nicht vor dem Ablauf war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zu- dem Komma gerundet. der 14-tägigen Wartezeit (siehe A 5 - 1.7.3). gestimmt hat. Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Veräußerung oder im Versicherungsfall. Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird B - 4.2 Dauer und Ende des Vertrages aufgerundet, sonst abgerundet. B - 4.2.1 Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Der Versicherungsbeitrag B - 6.2 Anpassung des Beitrags auf Grund gegebenen Zeitraum abgeschlossen. des Gebäudealters B-5 Wie und nach welchen Merkmalen Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung richtet B - 4.2.2 Stillschweigende Verlängerung wird der Beitrag ermittelt? sich unter anderem nach dem Gebäudealter. Für die Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- jeweilige versicherte Gefahr ändert sich der aus dem tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr Grundlagen der Berechnung des Beitrags sind maßgeblichen tariflichen Beitragssatz - sowie even- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- a) die Versicherungssumme „Wert 1914“, tueller Beitragszuschläge für besondere Gefahr- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- b) der Beitragssatz sowie verhältnisse - ermittelte Beitrag zu Beginn eines je- gung zugegangen ist. c) der Anpassungsfaktor (siehe B - 6.1). den Versicherungsjahres nach Maßgabe der als An- Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils lage zu diesen Versicherungsbedingungen beigefüg- B - 4.2.3 Vertragsbeendigung zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in ten Tabelle (siehe Seite 42). Dementsprechend wer- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr dem jeweiligen Jahr beginnende Versiche- den bis zu einem Gebäudealter von unter 16 Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung rungsjahr nach den Regelungen unter B - 6.1 in den Beiträgen für die Gefahren Feuer, Leitungs- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag wird berech- wasser und Sturm/Hagel ausschließlich Beitrags- net durch die Multiplikation dieser Werte. nachlässe berücksichtigt, die sich jedes Versiche- Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver- rungsjahr reduzieren. tragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Der Beitrag richtet sich auch nach dem Gebäude- Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten alter. Für die jeweilige versicherte Gefahr ändert sich Beitragszuschläge werden ist. der aus dem maßgeblichen tariflichen Beitragssatz – für die Gefahr Feuer ab einem Gebäudealter Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können - sowie eventueller Beitragszuschläge für besondere von 31 Jahren, Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Gefahrverhältnisse - ermittelte Beitrag zu Beginn ei- – für die Gefahr Leitungswasser ab einem Ge- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, nes jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der bäudealter von 16 Jahren und an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Regelungen unter B - 6.2. – für die Gefahr Sturm/Hagel ab einem Gebäude- nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- alter von 32 Jahren kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. berücksichtigt. Für den Fall, dass ein Realgläubiger sein Grund- pfandrecht angemeldet hat, beachten Sie bitte die Sonderregelung unter B - 4.4. A 3960-01 10/2025 Seite 37 von 42 [Seite 38] B - 6.3 Grundlagen für eine Beitragsanpas- Veränderungen des Gewinnansatzes und der Provi- B-7 Was müssen Sie bei der Beitrags- sung ohne Änderung des Versiche- sionssätze bleiben bei der Neukalkulation außer zahlung beachten? rungsschutzes Betracht. Was geschieht, wenn Sie einen In der Gleitenden Neuwert- bzw. Gleitenden Zeit- Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? wertversicherung ergibt sich der von Ihnen zu zah- B - 6.3.3 Recht auf Beitragserhöhung/ lende Beitrag aus der Multiplikation des vereinbarten Pflicht zur Beitragssenkung B - 7.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Grundbeitrags Wert 1914 (Versicherungssumme a) Sofern die Neukalkulation eine Erhöhung des Versicherungsteuer „Wert 1914“ multipliziert mit dem Beitragssatz) mit Beitrags ergibt, sind wir berechtigt, den Beitrag B - 7.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor. für die bestehenden Verträge anzupassen. barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder b) Im Fall einer sich aus der Neukalkulation erge- jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer In der Versicherung zum Gemeinen Wert ergibt sich benden Beitragsreduzierung sind wir verpflich- der Versicherungsperiode: Sie beträgt der von Ihnen zu zahlende Beitrag aus der Multipli- tet, den Beitrag für die bestehenden Verträge – bei Monatsbeiträgen einen Monat, kation des Versicherungswertes mit dem jeweiligen anzupassen. – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Beitragssatz für die einzelne Risikoart. – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und B - 6.3.4 Grenzen einer Beitragsänderung – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der Scha- a) Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperio- denaufwendungen, der Kosten (insbesondere der Beitrags weniger als drei Prozent (Bagatell- de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens Provisionen, der Sach- und Personalkosten, des grenze), besteht kein Anpassungsrecht und ein Jahr. Aufwands für die Rückversicherung), des Gewinn- auch keine Anpassungsverpflichtung. ansatzes und der Feuerschutzsteuer kalkuliert. b) Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der B - 7.1.2 Versicherungsteuer Beitrag für den gleichen Versicherungsschutz Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- B - 6.3.1 Prüfung/Neukalkulation der Beiträge für neu abzuschließende Verträge (bei gleichen cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für risikotechnischen Voraussetzungen). Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen In diesen Fällen kann eine festgestellte, aber nicht und - wenn die Entwicklung der Schadenaufwen- durchgeführte Erhöhung bzw. Verminderung des B - 7.2 Zahlung und Folgen verspäteter dungen, der Feuerschutzsteuer und der den Verträ- Beitrags nach B - 6.3.5 auf die nächste Überprüfung Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag gen zurechenbaren Kosten es erforderlich macht - vorgetragen werden. B - 7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der an diese Entwicklung anzupassen. Zahlung B - 6.3.5 Spätere Berücksichtigung von festge- Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Be- stellten erforderlichen, aber nicht durch- der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach rechnung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüll- geführten Änderungen Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. barkeit unserer Verpflichtungen aus den Versiche- Im Fall einer sich aus der Neukalkulation ergeben- Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- rungsverträgen sicherzustellen. den Beitragserhöhung kann diese für die nächste zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein Überprüfung vorgetragen werden. angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Bei- Das gilt auch, wenn erforderliche Veränderungen halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der trag mindestens alle 5 Jahre - gerechnet ab des Beitrags festgestellt, aber bei einer Beitragsan- Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu 01.01.2025 - neu kalkuliert. passung nicht berücksichtigt werden, weil sie zahlen. – unterhalb der Bagatellgrenze von drei Prozent B - 6.3.2 Regeln der Prüfung/Neukalkulation liegen (siehe B - 6.3.4 a)) B - 7.2.2 Späterer Beginn des Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der oder Versicherungsschutzes bisherigen Schadenentwicklung insbesondere die – die Neuvertragsbeiträge im Sinne von Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- voraussichtliche künftige Entwicklung des Schaden- B - 6.3.4 b) überschreiten. nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- bedarfs. cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Auf Grund des in Absatz 1 geregelten Vortrags kön- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen un- nen zunächst ungenutzte bzw. unberücksichtigte Er- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im ternehmenseigene und unternehmensübergreifende höhungen bei der nächsten Überprüfung (B - 6.3.1) Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Daten in Betracht; unternehmensübergreifende Da- nachgeholt werden. Reduzierungen werden zwin- ten werden u.a. vom Gesamtverband der Deutschen gend nachgeholt, sobald die Bagatellgrenze über- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Versicherungswirtschaft e. V. bzw. von der Bundes- schritten wurde. Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Verfügung gestellt. B - 6.3.6 Wirksamwerden der Anpassung Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- B - 7.2.3 Zahlung bei abweichendem Sind Teile des Gesamtbestands aller versicherten rungsjahres einmal anpassen. Versicherungsschein Gebäude nach objektiven risikobezogenen Kriterien Wir teilen Ihnen eine Beitragserhöhung spätestens Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag voneinander abgrenzbar, kann die Ermittlung des einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und wei- oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Anpassungsbedarfs durch eine gesondert zu kalku- sen Sie auf Ihr Kündigungsrecht (siehe B - 6.3.7) oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach lierende Zusammenfassung erfolgen, welche ma- hin. Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. thematisch-statistischen und geographischen Ver- fahren folgt. Solche Zusammenfassungen kommen B - 6.3.7 Ihr Kündigungsrecht im Fall einer B - 7.2.4 Rücktritt z. B. bei den Kriterien „Nutzungsart des Gebäudes“, Beitragserhöhung Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht „Bauart“ oder „Geographische Lage“ in Betracht. Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas- rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- Auch sind wir berechtigt, hierbei diejenigen Versi- sungsrechts nach B - 6.3 den Beitrag, ohne dass rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir cherungsverträge zusammenzufassen, die nach ver- sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, sicherungsmathematischen Grundsätzen einen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhö- haben. hung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, Die Neukalkulation ist stets auf der Basis einer aus- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bei- B - 7.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah- reichend großen Zahl abgrenzbarer Risiken durchzu- tragserhöhung wirksam geworden wäre. lung des Erst- oder Einmalbeitrags führen. Sie muss darüber hinaus die anerkannten Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Grundsätze der Versicherungsmathematik und Ver- Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet zu dem nach B - 7.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- sicherungstechnik berücksichtigen. kein Kündigungsrecht. punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder be- B - 6.3.8 Die Bestimmungen über die Anpassung Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte triebsnotwendiger Veränderungen des Sicherheits- von Versicherungsschutz und Beitrag nach B - 6.1 Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen kapitals dürfen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bleiben unberührt. Die insoweit maßgebliche Bau- Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- der bisher kalkulierten Verzinsung dieses Kapitals preisentwicklung darf im Rahmen der Anpassung folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam mit in die Neukalkulation einbezogen werden. der Beiträge nach dieser Vorschrift nicht berücksich- gemacht haben. tigt werden. A 3960-01 10/2025 Seite 38 von 42 [Seite 39] Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag B - 7.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu Zahlung/Folgebeitrag Beitragseinzug dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit B - 7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- begründenden Umständen erfahren. Zahlung derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- B-9 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ten Zeitpunkt fällig. de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen. Werden Sie vor Vollendung des 58. Lebensjahres B - 7.3.2 Verzug unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos, wird der Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- B - 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgen- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung den Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Um- Mahnung von uns erhalten haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift fang bei fortbestehendem Versicherungsschutz bei- von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut tragsfrei gestellt. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- B - 9.1 Begriff der Arbeitslosigkeit den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu a) Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege- Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als entstanden ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf arbeitslose Person geführt werden und einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, b) Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- B - 7.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert losengeld II (gemäß SGB II) beziehen. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug B - 9.2 Leistungsvoraussetzungen und ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Leistungsdauer frist muss mindestens zwei Wochen betragen. a) Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit B-8 Beitrag bei vorzeitiger mindestens 24 Monate ununterbrochen in ei- Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung nem Beschäftigungsverhältnis (keine gering- sie folgende Informationen enthält: fügige Beschäftigung) und – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die B - 8.1 Allgemeiner Grundsatz b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- c) ist der fällige Beitrag für diesen Vertrag bei Ein- nach B - 7.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum tritt der Arbeitslosigkeit vollständig bezahlt, bunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht. so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Bei- B - 7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes B - 8.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei tragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die be- und Kündigung Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und stehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- fehlendem versicherten Interesse Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. mahnten Betrag nicht bezahlt haben, B - 8.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- B - 9.3 Unterbrechung der Arbeitslosigkeit kein Versicherungsschutz. fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang Werden Sie während dieser 12 Monate von der – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person Frist einzuhalten. statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er- Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer- eines Monats den angemahnten Betrag bezah- Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen den, wird die Beitragsfreistellung des Versiche- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- rungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitrags- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. fälligkeit, die der Meldung an uns über die erneute Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben Arbeitslosigkeit folgt. schutz. wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- insgesamt maximal 12 Monate begrenzt. lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit rungsvertrag in Anspruch genommen haben. der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie B - 9.4 Arbeitslosigkeit von Selbstständigen bei der Kündigung ausdrücklich hin. B - 8.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre unseren Rücktritt beendet, selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfä- B - 7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor higkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend ein- mandat, PayPal oder mit Kreditkarte Vertragsannahme in Textform gefragt haben, gestellt haben (z. B. wegen Insolvenz) und sich nach als Geschäftsgrundlage/ nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag besten Kräften um Arbeit bemühen. Kündigungsrecht bei Widerruf bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu; Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine genommen werden. Die Beendigung der Arbeits- oder von einer anderen Person durch ein SEPA- angemessene Geschäftsgebühr zu. losigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit- kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- B - 8.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch B - 9.5 Nachweispflicht lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver- unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem endet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen. bzw. deren Konto einzuziehen. Anfechtungserklärung zu. Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be- B - 7.4.1 Ihre Pflichten B - 8.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags kannt oder schriftlich angekündigt war. a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be- Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- Deckung aufweist. ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Interesse genommen ist, nicht entsteht. von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- gebühr verlangen. A 3960-01 10/2025 Seite 39 von 42 [Seite 40] Weitere Bestimmungen Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab- B - 13 Übergang von Ersatzansprüchen setzung der Versicherungssumme und Anpas- B - 10 Mehrere Versicherer, sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt B - 13.1 Übergang von Ersatzansprüchen Mehrfachversicherung wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht. B - 13.1.1 Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen- einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, B - 10.1 Anzeigepflicht den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch soweit wir den Schaden ersetzen. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen entstanden ist, dass nach Abschluss der meh- Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Ver- reren Versicherungsverträge der Versiche- gemacht werden. sicherer die andere Versicherung unverzüglich mit- rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die zuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versiche- mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig B - 13.1.2 Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen rer und die Versicherungssumme anzugeben. oder im Einvernehmen der Versicherer ge- eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in schlossen worden, können Sie nur die verhält- häuslicher Gemeinschaft leben, können wir den B - 10.2 Rechtsfolgen der Verletzung der nismäßige Herabsetzung der Versicherungs- Übergang nicht geltend machen, es sei denn, diese Anzeigepflicht summen und der Beiträge verlangen. Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach B - 10.1 vor- sätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in B - 11 Überversicherung B - 13.1.3 Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen B - 2.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi- einen sonstigen Angehörigen oder Angestellten von gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des Ihnen, verzichten wir darauf, den auf uns überge- tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir versicherten Interesses erheblich, so können sowohl gangenen Anspruch geltend zu machen, wenn Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der wir als auch Sie verlangen, dass zur Beseitigung der gegen eine Geltendmachung durch uns Einspruch anderen Versicherung erhalten haben. Überversicherung die Versicherungssumme mit so- einlegen. Ihren Einspruch müssen Sie innerhalb ei- fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des nes Monats einlegen, gerechnet von dem Zeitpunkt, B - 10.3 Haftung und Entschädigung bei Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Bei- an dem Sie Kenntnis von unserer Absicht, unseren Mehrfachversicherung trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet ha- Anspruch geltend zu machen, erhalten haben. a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse ge- ben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit Wurde der Schaden jedoch vorsätzlich verursacht gen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. oder kann der Angehörige bzw. Angestellte den An- die Versicherungssummen zusammen den Ver- spruch über seine Haftpflichtversicherung geltend sicherungswert oder übersteigt aus anderen Haben Sie die Überversicherung in der Absicht ge- machen, verzichten wir nicht darauf, unseren An- Gründen die Summe der Entschädigungen, die schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Ver- spruch geltend zu machen und es besteht kein Ein- von jedem Versicherer ohne Bestehen der an- mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. spruchsrecht. deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge- Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- B - 13.2 Obliegenheiten zur Sicherung von vor. ständen Kenntnis erhalten. Ersatzansprüchen b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt- Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche- schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag B - 12 Versicherung für fremde Rechnung rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be- aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im B - 12.1 Rechte aus dem Vertrag zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan- Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) soweit erforderlich mitzuwirken. entsprechend, wenn die Verträge bei demsel- schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir ben Versicherer bestehen. Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi- zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen Versicherungsverträgen Entschädigung für Versicherungsschein besitzt. können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung denselben Schaden, so ermäßigt sich der An- der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung spruch aus dem vorliegenden Vertrag in der B - 12.2 Zahlung der Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- Weise, dass die Entschädigung aus allen Ver- Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das trägen insgesamt nicht höher ist, als wenn der den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann Sie. denen die Beiträge errechnet wurden, nur in die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zu- diesem Vertrag in Deckung gegeben worden stimmung verlangen. B - 14 Repräsentanten wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungs- grenzen ermäßigt sich der Anspruch in der B - 12.3 Kenntnis und Verhalten Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt a) Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen. keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versi- Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal- wenn der Gesamtbetrag der Versicherungs- cherung für fremde Rechnung auch die Kennt- tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, summen in diesem Vertrag in Deckung gege- nis und das Verhalten des Versicherten zu be- nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu ben worden wäre. rücksichtigen. handeln. c) Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Absicht geschlossen, sich dadurch einen Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr B - 15 Vollmacht des Versicherungs- rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf- Interesse das Verhalten und die Kenntnis des vertreters fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Vertrag nichtig. Versicherte Ihr Repräsentant ist. B - 15.1 Erklärungen von Ihnen Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen- nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzu- den Umständen Kenntnis erhalten. abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht nehmen betreffend möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi- B - 10.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung zu benachrichtigen: cherungsvertrages; a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr- c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auf- schließlich dessen Beendigung; von dem Entstehen der Mehrfachversicherung trag des Versicherten geschlossen und uns c) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab- geschlossen, können Sie verlangen, dass der nicht darüber informiert haben. schluss des Vertrages und während des Versi- später geschlossene Vertrag aufgehoben oder cherungsverhältnisses. die Versicherungssumme unter verhältnismäßi- ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung nicht gedeckt ist. A 3960-01 10/2025 Seite 40 von 42 [Seite 41] B - 15.2 Erklärungen von uns B - 17.3 Keine Schlechterstellung Beispiel: Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, oder deren Nachträge zu übermitteln. deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen B - 16 Was ist bei Mitteilungen an uns Regelungen. B - 22 Sanktions-/Embargoklausel zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer B - 17.4 Durchführung der Anpassung Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbe- Anschrift? Die nach B - 17.1 bis B - 17.3 zulässigen Änderun- stimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und gen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt B - 16.1 Formvorgaben erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen Ihr Kündigungsrecht nach B - 17.5 hinweisen. hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, B - 17.5 Kündigung Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- in Textform abzugeben. Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- republik Deutschland entgegenstehen. B - 16.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- folgende Stellen gerichtet werden: lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, B - 23 Wenn Sie mit uns einmal nicht – an unsere Hauptverwaltung oder frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksam- zufrieden sind – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. werdens der Bedingungsanpassung. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus B - 23.1 Versicherungsombudsmann e.V. Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen B - 18 Wann verjähren Ansprüche Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung Nachträgen. aus diesem Vertrag? nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- B - 16.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie B - 18.1 Gesetzliche Verjährung nis geführt hat, können Sie sich an den Versiche- uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- rungsombudsmann e. V. wenden. gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Versicherungsombudsmann e. V. len, gilt Folgendes: sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger- Postfach 08 06 32 Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als lichen Gesetzbuchs. 10006 Berlin zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre E-Mail: letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. B - 18.2 Aussetzung der Verjährung beschwerde@versicherungsombudsmann.de Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Internet: www.versicherungsombudsmann.de Namens nicht mitteilen. uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Tel.: 0800 3696000 hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Fax: 0800 3699000 B - 17 Bedingungsänderung dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). in Textform zugeht. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser bührenpflichtigen Rufnummern: Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- B - 19 Welches Gericht ist zuständig? Tel.: +49 30 20605899 hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- Fax: +49 30 20605898. setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen B - 19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- nach B - 17.1 bis B - 17.3 erfüllt sind: trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unab- – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende B - 17.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen trag zuständig ist. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- B - 23.2 Versicherungsaufsicht Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich wöhnlichen Aufenthalts. Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, B - 19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs- trifft oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Bundesanstalt für dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- B - 20 Welches Recht findet Anwendung? Sektor Versicherungsaufsicht den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- Graurheindorfer Str. 108 tungsakts. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 53117 Bonn – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- E-Mail: poststelle@bafin.de haltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- B - 21 Versicherungsjahr Internet: https://www.bafin.de versicherungsbedingungen eines anderen Ver- Tel.: 0800 2 100 500 sicherers durch eines der genannten Ereignisse Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). unwirksam geworden ist. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- bührenpflichtigen Rufnummer: B - 17.2 Störung des Gleichgewichts zwischen nen Zeitpunkt. +49 228 299 70 299. Leistung und Gegenleistung Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- Ausnahme: B - 23.3 Rechtsweg standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr weg zu beschreiten. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind Lücke. jeweils ganze Jahre. A 3960-01 10/2025 Seite 41 von 42 [Seite 42] Anlage zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Premium-Plus-Schutz" – Versicherungssummen- Modell (AVB Wohngebäude Premium-Plus-Schutz – Versicherungssumme) Tabelle über die Beitragsnachlässe und –zuschläge auf Grund des sich ändernden Gebäudealters Alter des Versicherte Gefahr Gebäudes Feuer Leitungs- Sturm/ wasser Hagel (ab dem Kalenderjahr der Baufertigstellung gerech- Beitragsnachlass (-) / net) Beitragszuschlag (+) ab 0 bis unter 1 Jahr -37,00% -55,00% -22,14% ab 1 bis unter 2 Jahre -35,30% -51,47% -21,43% ab 2 bis unter 3 Jahre -33,60% -47,94% -20,71% ab 3 bis unter 4 Jahre -31,90% -44,41% -20,00% ab 4 bis unter 5 Jahre -30,20% -40,88% -19,29% ab 5 bis unter 6 Jahre -28,50% -37,35% -18,57% ab 6 bis unter 7 Jahre -26,80% -33,82% -17,86% ab 7 bis unter 8 Jahre -25,10% -30,29% -17,14% ab 8 bis unter 9 Jahre -23,40% -26,76% -16,43% ab 9 bis unter 10 Jahre -21,70% -23,24% -15,71% ab 10 bis unter 11 Jahre -20,00% -19,71% -15,00% ab 11 bis unter 12 Jahre -18,30% -16,18% -14,29% ab 12 bis unter 13 Jahre -16,60% -12,65% -13,57% ab 13 bis unter 14 Jahre -15,66% -9,12% -12,86% ab 14 bis unter 15 Jahre -14,72% -5,59% -12,14% ab 15 bis unter 16 Jahre -13,31% -2,06% -11,43% ab 16 bis unter 17 Jahre -11,90% 1,47% -10,71% ab 17 bis unter 18 Jahre -10,50% 5,18% -10,00% ab 18 bis unter 19 Jahre -9,09% 8,72% -9,29% ab 19 bis unter 20 Jahre -7,68% 12,26% -8,57% ab 20 bis unter 21 Jahre -6,27% 15,80% -7,86% ab 21 bis unter 22 Jahre -4,86% 15,80% -7,14% ab 22 bis unter 23 Jahre -3,46% 15,80% -6,43% ab 23 bis unter 24 Jahre -2,05% 15,80% -5,71% ab 24 bis unter 25 Jahre -0,64% 15,80% -5,00% ab 25 bis unter 26 Jahre 0,00% 15,80% -4,29% ab 26 bis unter 27 Jahre 0,00% 15,80% -3,57% ab 27 bis unter 28 Jahre 0,00% 15,80% -2,86% ab 28 bis unter 29 Jahre 0,00% 15,80% -2,14% ab 29 bis unter 30 Jahre 0,00% 15,80% -1,43% ab 30 bis unter 31 Jahre 0,00% 15,80% -0,71% ab 31 bis unter 32 Jahre 1,00% 15,80% 0,00% ab 32 bis unter 33 Jahre 2,00% 15,80% 0,71% ab 33 bis unter 34 Jahre 3,00% 15,80% 1,43% ab 34 bis unter 35 Jahre 4,00% 15,80% 2,14% ab 35 bis unter 36 Jahre 5,00% 15,80% 2,86% ab 36 bis unter 37 Jahre 6,00% 15,80% 3,57% ab 37 bis unter 38 Jahre 7,00% 15,80% 4,29% ab 38 bis unter 39 Jahre 8,00% 15,80% 5,00% ab 39 bis unter 40 Jahre 9,00% 15,80% 5,71% ab 40 bis unter 41 Jahre 10,00% 15,80% 6,43% ab 41 bis unter 42 Jahre 11,00% 15,80% 7,14% ab 42 bis unter 43 Jahre 12,00% 15,80% 7,86% ab 43 bis unter 44 Jahre 13,00% 15,80% 8,57% ab 44 bis unter 45 Jahre 14,00% 15,80% 9,29% ab 45 bis unter 46 Jahre 15,00% 15,80% 10,00% ab 46 bis unter 47 Jahre 16,00% 15,80% 10,00% ab 47 bis unter 48 Jahre 17,00% 15,80% 10,00% ab 48 bis unter 49 Jahre 18,00% 15,80% 10,00% ab 49 bis unter 50 Jahre 19,00% 15,80% 10,00% ab 50 bis unter 75 Jahre 20,00% 15,80% 10,00% ab 75 Jahre 50,00% 15,80% 20,00% A 3960-01 10/2025 Seite 42 von 42
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