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Ostangler Baustein Energietechnik: die Bedingungen im Volltext
Baustein Energietechnik zur Wohngebäudeversicherung für Dach- und Bodenanlagen bis 20 kWp mit 30.000 EUR je Fall, Speicher, Wallbox, Balkonkraftwerk und Ertragsausfall bis 36 Monate.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage) | ja, bis 30.000 € | „Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30.000,- EUR begrenzt.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nicht geregelt | ||
| Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherung | nein | „Sofern Sie den Baustein der Energietechnik vereinbart haben gelten hierfür die ABE 2011 und die nachfolgenden Bestimmungen als vereinbart.“ | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWp | ja | „sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt bis zu einer Spitzenleistung von 20 kWp.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäude | ja | „Versichert sind abweichend von der Allgemeinen Wohngebäudeversicherung die auf dem Dach befestigten betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude, Garagen oder Nebengebäuden“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagen | ja | „Ebenso versichert sind Photovoltaik-Bodenanlagen, die auf dem Boden des Versicherungsgrundstücks befestigt sind, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichert | ja, bis 5.000 € | „Die Entschädigung ist auf 5000,- EUR je Schadensfall begrenzt.“ | Balkonkraftwerke, Seite 2 |
| Entschädigung zum Neuwert | nicht geregelt | ||
| Neuwert bis zu einem Anlagenalter von | nicht geregelt | ||
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter) | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |
Versicherte Sachen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Solarmodule | ja | „Die Bestimmungen gelten auch für Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente und die Verkabelung.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Wechselrichter | nicht geregelt | ||
| Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigung | ja | „Die Bestimmungen gelten auch für Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente und die Verkabelung.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunkt | ja | „Die Bestimmungen gelten auch für Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente und die Verkabelung.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Batteriespeicher | ja, bis 15.000 € | „Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf 15.000 EUR begrenzt.“ | Solarstromspeicher bis 40 kWh, Seite 1 |
| Wallbox (Ladestation für Elektroauto) | ja, bis 5.000 € | „Die Entschädigungsgrenze ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.“ | Ladestation, Seite 2 |
| Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement) | nicht geregelt |
Feuer, Wetter und Naturgefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand | nicht geregelt | ||
| Blitzschlag (direkter Einschlag) | nicht geregelt | ||
| Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag) | nicht geregelt | ||
| Explosion und Implosion | nicht geregelt | ||
| Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet) | nicht geregelt | ||
| Hagel | nicht geregelt | ||
| Schneedruck und Eislast | ja | „Abweichend von den ABE sind bei diesen Modulen Schäden, die durch Schneedruck verursacht werden nicht versichert.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Frost | nicht geregelt | ||
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen) | nicht geregelt |
Technik, Bedienung und Diebstahl
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkung | nicht geregelt | ||
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler) | nicht geregelt | ||
| Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verschleiß und Abnutzung | nicht geregelt | ||
| Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungen | nicht geregelt | ||
| Diebstahl der Anlage oder von Teilen | nicht geregelt | ||
| Vandalismus und böswillige Beschädigung | nicht geregelt |
Ertragsausfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Hierbei ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.“ | Ertragsausfallversicherung auf Erstes Risiko, Seite 1 |
| Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagen | ja | „bis zu 2,50 EUR je kWp und Tag und auf die Dauer von 36 Monaten, sofern nicht eine abweichende Dauer vereinbart ist“ | Ertragsausfallversicherung auf Erstes Risiko, Seite 1 |
| Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten) | ja, bis 3 € | „Entschädigt wird im Teil- und Totalschadenfall bis zu 2,50 EUR je kWp und Tag“ | Ertragsausfallversicherung auf Erstes Risiko, Seite 1 |
| Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wird | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfällt | nein | „Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Vermögensschäden/Mehrkosten durch Ausfall der Ladestation insbesondere durch kostenpflichtigen Fremdstrombezug.“ | Ladestation, Seite 2 |
| Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreiber | nicht geregelt |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage) | nicht geregelt | ||
| Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlage | nicht geregelt | ||
| Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkosten | nicht geregelt | ||
| Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird) | nicht geregelt | ||
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell) | nicht geregelt | ||
| Feuerwehr- und Löschkosten | nicht geregelt |
Haftung und Netzeinspeisung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht) | nicht geregelt | ||
| Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung) | ja | „Solarstromspeicher bis 40 kWh für den Betrieb an netzgekoppelten Photovoltaikanlagen“ | Solarstromspeicher, Seite 1 |
Selbstbehalt, Pflichten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung Standard | 150 € | „Generell gilt eine Selbstbeteiligung von 150,- EUR je Schadensfall.“ | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter) | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll) | ja | „Versichert sind Anlagen, die von einem Fachbetrieb installiert und abgenommen wurden.“ | Photovoltaikanlagen, Seite 1 |
| Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb) | nicht geregelt | ||
| Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten) | nicht geregelt | ||
| Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag) | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen) | nicht geregelt | ||
| Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlage | nicht geregelt | ||
| Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten) | nicht geregelt | ||
| Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk) | nicht geregelt | ||
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), GVV Privatversicherung / Ostangler / ARAG Tarifmarke
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Bedingungen Energietechnik (Baustein zur Wohngebäudeversicherung, ABE 2011) Fassung: OAB_Bed_VGV-Energie_2.1_08102026 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)