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Versicherungsmakler / Private Krankenversicherung (PKV) / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia einsA expert Leistungsstufe 3: die Bedingungen im Volltext

Dritte Selbstbehaltsstufe: Kompakttarif mit 100 % ambulant ohne Primärarztzwang, Heilpraktiker 100 %, Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt, Zahnersatz 90 % mit Begrenzung in den ersten drei Jahren, Selbstbehalt 1.320 Euro (Leistungsstufe 3).

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Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia einsA expert Leistungsstufe 3 von BarmeniaGothaer (Private Krankenversicherung (PKV)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende)nicht geregelt
Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnisnicht geregelt
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärztennicht geregelt
Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung)keine„Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte“1.1 a), Seite 2
Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinausnicht geregelt
Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person1.320 €„Leistungsstufe 3 1.320 660“1.11, Seite 1
Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag)nicht geregelt
Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinderja„Der Jahresselbstbehalt für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden.“1.11, Seite 5
Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlungja„100 % Arztbehandlung“Kurzübersicht, Seite 1
Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige)ja, bis zur Versicherungssumme„100 % Arzneien“Kurzübersicht, Seite 1
Heilpraktiker und Naturheilverfahrenja, bis zur Versicherungssumme„100 % Heilpraktikerbehandlung“Kurzübersicht, Seite 1
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnisja, bis zur Versicherungssumme„100 % Heil- und Hilfsmittel“Kurzübersicht, Seite 1
Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnissesnicht geregelt
Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt)ja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz)“1.1 h), Seite 2
Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten)keine„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz)“1.1 h), Seite 2
Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum)ja, bis 600 €„Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Refraktionsbestimmung durch den Optiker) bis zu einem Rechnungsbetrag von 600,00 EUR für eine Sehhilfe.“1.1 h), Seite 2
Hörgeräteja, bis zur Versicherungssumme„Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel …….100 %“1.1 h), Seite 2
Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz)ja, bis zur Versicherungssumme„100 % Psychotherapeutische Behandlung“Kurzübersicht, Seite 1
Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamtnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehaltja, bis zur Versicherungssumme„Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung nach Ziffer 1.1 a)“1.12, Seite 5
Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgungja, bis zur Versicherungssumme„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege“1.1 l), Seite 3
Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung)ja, bis zur Versicherungssumme„Erstattungsfähig ist der notwendige Transport zum und vom Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Notfall oder Unfall.“1.1 i), Seite 2
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmerja„100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer“Kurzübersicht, Seite 1
Unterbringung im Einbettzimmerja„100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer“Kurzübersicht, Seite 1
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarztja„100 % Privatärztliche Behandlung“Kurzübersicht, Seite 1
Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertragnicht geregelt
Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung)nicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sind höchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig.“Kurbehandlung, Seite 4
Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern)ja, bis zur Versicherungssumme„Wird neben einem nach diesem Tarif versicherten Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen“1.3, Seite 3
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungenja, bis 50 €„Ziffer 1.2 c) ........................................ 50,00 EUR;“Ersatzkrankenhaustagegeld, Seite 3

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatzja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlung (z. B. Füllungen einschließlich Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen“1.4 a), Seite 3
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatzja, bis zur Versicherungssumme„90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie“Kurzübersicht, Seite 1
Implantate ohne Begrenzung der Zahlja, bis zur Versicherungssumme„Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische“1.4 c), Seite 3
Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit)ja, bis zur Versicherungssumme„90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie“Kurzübersicht, Seite 1
Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)ja, bis 10.000 €„insgesamt ............................. 10.000,00 EUR,“1.4, Seite 2
Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnisnicht geregelt

Krankentagegeld und Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte)ja, bis zur Versicherungssumme„zusätzlich ein Krankentagegeld zu vereinbaren“2.32, Seite 6
Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag)ja„für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit,“2.32, Seite 6
Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa)ja„Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz“4.11, Seite 6
Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Landja„sind abweichend von § 1 (5) MB/KK 09 die Leistungen nicht auf die Inlandsleistungen begrenzt.“4.12, Seite 6
Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland“Rücktransportkosten, Seite 4

Aufnahme und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie)nicht geregelt
Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall)nicht geregelt
Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie)nicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungennicht geregelt
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Höchstalter bei Abschlussnein„Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter.“2.2, Seite 5

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitja, bis zur Versicherungssumme„haben keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Beitragsrückerstattung dieses Tarifs“3., Seite 6
Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattungnicht geregelt
Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfungja„Der Versicherungsnehmer hat das Recht, nach Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versicherungsjahren“2.31 a), Seite 5
Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfungja„Dieses Recht gilt auch für eine Umstellung innerhalb des bestehenden Tarifs Barmenia einsA expert+“2.31, Seite 5
Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert)nicht geregelt
Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung)ja„besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Barmenia einsA“1.12 c), Seite 5
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel)nicht geregelt

Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz)nicht geregelt
Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebersnicht geregelt
Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungennicht geregelt
Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhausnicht geregelt
Zweite ärztliche Meinung, auch internationalnicht geregelt
Wartezeit für Entbindung (carencia de parto)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Barmenia einsA expert
[Seite 1] Krankheitskosten- versicherung Barmenia Krankenversicherung AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Kurzübersicht Tarif Barmenia einsA expert+ Inhaltsübersicht Seite In der nachfolgenden Übersicht wird der Versiche- Kompakttarif mit Leistungen für ambulante und stati- 1. Leistungen rungsschutz des Tarifs Barmenia einsA expert+ in onäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung und Zahn- 1.1 Ambulante Heilbehandlung 2 Stichworten dargestellt. Die genauen Leistungsbe- ersatz sowie Leistungen für Genesungskuren und 1.2 Stationäre Heilbehandlung 3 schreibungen (erstattungsfähige Aufwendungen und sonstige Kuren 1.3 Unterbringung und Verpflegung eines Höhe der Leistungen) ergeben sich aus den Allge- Elternteils im Krankenhaus (Rooming-In) 3 meinen Versicherungsbedingungen. Stand 01.01.2025 1.4 Zahnbehandlung, zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz 3 Ambulante Heilbehandlung 1.5 Rücktransportkosten und Überführungs- - 100 % Arztbehandlung Der Tarif Barmenia einsA expert+ ist als Teil III der kosten 4 - 100 % Vorsorgeuntersuchungen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die 1.6 Genesungskuren und sonstige Kuren 4 - 100 % Arzneien Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- 1.7 Soziotherapie 4 - 100 % Heilpraktikerbehandlung cherung nur gültig in Verbindung mit Teil I, Muster- 1.8 Spezialisierte ambulante Palliativ- - 100 % Hebammenleistungen bedingungen (MB/KK 09) und mit Teil II, Allgemeine versorgung 4 - 100 % Psychotherapeutische Behandlung Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversiche- 1.9 Stationäre Hospizleistungen 4 - 100 % Heil- und Hilfsmittel rung AG (TB/KK 13). 1.10 Übergangspflege im Krankenhaus 4 - 100 % Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/ 1.11 Digitale Gesundheitsanwendungen 5 Entbindung 1.12 Selbstbehalte 5 - 100 % Häusliche Krankenpflege 1.13 Beitragsbefreiung 5 - 100 % Kinderwunschbehandlung und Kryokon- Tarifbezeichnung im Versicherungsschein servierung Im Versicherungsschein wird der Tarif Barmenia 2. Beiträge einsA expert+ mit der Tarifbezeichnung EXP+ aus- 2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge 5 Stationäre Heilbehandlung gewiesen. Vor dem "+" erfolgt ein Hinweis auf die 2.2 Aufnahmehöchstalter 5 - 100 % Allgemeine Krankenhausleistungen vereinbarte Leistungsstufe (= Höhe des Selbstbehal- 2.3 Optionsrechte 5 - 100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibett- tes pro Kalenderjahr): 2.4 Anpassung des Versicherungsschutzes 6 zimmer - 100 % Privatärztliche Behandlung Zum Beispiel: 3. Ergänzung der Allgemeinen Tarifbedingun- - 100 % Rooming-In Leistungsstufe 1: Selbstbehalt (SB) = 330,00 EUR gen (TB/KK 13) zur erfolgsabhängi- Leistungsstufe 2: Selbstbehalt (SB) = 660,00 EUR gen Beitragsrückerstattung 6 Zahnärztliche Behandlung Leistungsstufe 3: Selbstbehalt (SB) = 1.320,00 EUR - 100 % Zahnbehandlung 4. Änderung und Ergänzung der Musterbedin- - 100 % Zahnprophylaxe z. B. EXP1+: Tarif Barmenia einsA expert+, gungen (MB/KK 09) und der Allgemeinen - 90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie Leistungsstufe 1 Tarifbedingungen (TB/KK 13) (= 330,00 EUR SB) 4.1 Der Versicherungsschutz 6 Genesungs- und sonstige Kuren 4.2 Pflichten des Versicherungsnehmers 6 - 100 % Kurbehandlung - 200,00 EUR Genesungsgeld (bei Genesungs- kur) Anhang Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren 7 Entbindungspauschale Kinderbetreuungspauschale Soziotherapie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Stationäre Hospizleistungen Übergangspflege im Krankenhaus Digitale Gesundheitsanwendungen Beitragsbefreiung bei - Pflegegrad 4 oder 5 - Bezug von Elterngeld - längerem Krankenhausaufenthalt K 4610 0225 DT Seite 1 von 7 [Seite 2] 1. Leistungen c) Operative Maßnahmen zur Behebung der Atmungs- und Herzfrequenz, Systeme zur Heim- Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) dialyse und zur Sauerstofftherapie). Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe des Versi- Unter den Versicherungsschutz fallen nach Ab- cherungsvertrages im Versicherungsfall die nachge- lauf von zwei Jahren – gerechnet vom Versiche- Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für An- wiesenen Aufwendungen in folgendem Umfang. rungsbeginn an – operative Maßnahmen zur Be- schaffung, Wiederbeschaffung, Reparatur und hebung von Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) ein- Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch. 1.1 Ambulante Heilbehandlung schließlich der erforderlichen Vor- und Nachun- tersuchungen. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Ge- Unter den Versicherungsschutz fallen bei einer am- genstände mit geringem therapeutischen Nut- bulanten Heilbehandlung, Vorsorgeuntersuchung, Die Aufwendungen sind bis zu einem Rech- zen, Geräte, die dem Fitness- und/oder Well- Entbindung oder Fehlgeburt folgende Aufwendun- nungsbetrag von insgesamt 2.000,00 EUR je nessbereich zuzuordnen sind, ferner Bestrah- gen: Auge erstattungsfähig. lungsgeräte und TENS-Geräte, sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B. a) Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte Die Erstattung beträgt ............................... 100 % Fieberthermometer, Heizkissen, Massagegeräte) - Beratungen, Besuche und Verrichtungen ein- der erstattungsfähigen Aufwendungen. sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit schließlich Operationen; dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör, - Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung d) Leistungen durch Hebammen und Entbin- ferner Unterhaltungs- und Betriebskosten; Batte- von Krankheiten sowie im Rahmen der "Mut- dungspfleger rien sind jedoch eingeschlossen, wenn es sich terschafts-Richtlinien"; Unter den Versicherungsschutz fallen im Rah- um Spezialbatterien handelt, die nicht allgemein - ärztlich verordnete Arzneimittel (siehe auch men einer Schwangerschaftsvorsorge/-nach- im Haushalt verwendet werden können. Ziffer 4.14). Zu den erstattungsfähigen Arz- sorge, Entbindung und Fehlgeburt Leistungen neimitteln zählen auch ärztlich verordnete In- durch Hebammen und Entbindungspfleger. Bei Hilfsmitteln - insbesondere bei kostenintensi- fusionslösungen und Teststreifen für Blutmes- ven Hilfsmitteln - ist es empfehlenswert, der Bar- sungen; Die Erstattung beträgt ................................ 100 % menia vor Bezug einen Kostenvoranschlag vor- - ärztlich verordnete Verbandmittel. Hierzu zäh- der erstattungsfähigen Aufwendungen. zulegen. Gerne prüft der Barmenia Gesund- len auch Stoma- sowie Tracheostoma-Ver- heitsservice dann, ob ein Bezug zu günstigeren bandmittel und Inkontinenzartikel (aufsau- e) Entbindungspauschale Konditionen möglich ist. Ein entsprechendes An- gende und auffangende Mittel); Bei Hausentbindungen wird neben der Kostener- gebot ist für Sie unverbindlich und freiwillig. - ärztlich angeratene und durchgeführte stattung zur Abgeltung weiterer Aufwendungen Schutzimpfungen. Erstattungsfähig sind z. B. eine Pauschale (Einmalzahlung) von Die Aufwendungen der nachgenannten Hilfsmit- die Aufwendungen für Schutzimpfungen ge- 500,00 EUR gezahlt. tel sind in folgender Höhe erstattungsfähig: mäß den Empfehlungen der Ständigen Impf- - Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Re- kommission (STIKO) beim Robert-Koch-Insti- f) Psychotherapeutische Behandlung fraktionsbestimmung durch den Optiker) bis tut (RKI); Erstattungsfähig ist psychotherapeutische Be- zu einem Rechnungsbetrag von 600,00 EUR die Aufwendungen für Schutzimpfungen aus handlung (einschließlich psychologischer Diag- für eine Sehhilfe. Ein Leistungsanspruch für Anlass privater Reisen sind erstattungsfähig, nostik). den erneuten Bezug einer Sehhilfe entsteht wenn sie gemäß den Empfehlungen der nach zwei Jahren seit dem letzten Bezug. Vor STIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen Die Erstattung beträgt ............................... 100 % Ablauf von zwei Jahren entsteht erneuter An- des Auswärtigen Amtes angeraten sind; der erstattungsfähigen Aufwendungen. spruch für eine Sehhilfe bei einer festgestell- die Aufwendungen für berufsbedingte Schutz- ten Veränderung der Sehschärfe von mindes- impfungen sind erstattungsfähig, wenn sie ge- g) Heilmittel tens 0,5 Dioptrien; mäß den Empfehlungen der STIKO angera- Erstattungsfähig sind medizinische Bäder, Mas- - orthopädische Schuhe und Schuhzurichtun- ten sind, der Arbeitgeber aber nach der Ver- sagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und gen bis zu einem Rechnungsbetrag von ordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sonstige physikalische sowie logopädische, er- 1.500,00 EUR pro Kalenderjahr. (ArbMedVV) nicht verpflichtet ist, die Kosten gotherapeutische und podologische Behandlun- der Impfung zu übernehmen; gen. Außerdem sind bei einer Schwangerschaft Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel …….100 % - Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen; Geburtsvorbereitungskurse und Schwanger- der erstattungsfähigen Aufwendungen. - Einsatzpauschalen inklusive Wegegeld für schaftsgymnastik sowie nach der Entbindung Notarzteinsätze. Rückbildungsgymnastik erstattungsfähig. i) Ambulante Transporte Erstattungsfähig ist der notwendige Transport Für Naturheilverfahren durch Ärzte gilt Ziffer Die Erstattung beträgt ............................... 100 % zum und vom Arzt oder Krankenhaus zur Erst- 1.1 b). der erstattungsfähigen Aufwendungen. versorgung nach einem Notfall oder Unfall. Erstattungsfähig sind außerdem Fahrten Für psychotherapeutische Behandlungen durch h) Hilfsmittel - bei Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie; Ärzte gilt Ziffer 1.1 f). Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für - bei ambulanten Operationen (am Tag der technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Operation); Die Erstattung beträgt ................................ 100 % Prothesen, Epithesen und Haarersatz), die Be- - bei ambulanten Behandlungen, wenn eine der erstattungsfähigen Aufwendungen. hinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen un- Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen aG mittelbar mildern oder ausgleichen sollen, sowie (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl b) Naturheilverfahren durch Ärzte und Behand- für Behandlungs- und Kontrollgeräte. Dazu zäh- (Blindheit) bzw. H (Hilflosigkeit) vorliegt oder lung durch Heilpraktiker len auch Aufwendungen für orthopädische die versicherte Person pflegebedürftig nach Erstattungsfähig sind im Rahmen der erstat- Schuhe und Schuhzurichtungen, Einlagen, Ban- Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist. tungsfähigen Naturheilverfahren (siehe Anhang) dagen, Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stütz- die Aufwendungen für Beratungen, Besuche und apparate, Kunstaugen, Kommunikationshilfen Die Erstattung beträgt ................................ 100 % Verrichtungen einschließlich der in diesem Zu- (inklusive Gebärdendolmetscher) und künstliche der erstattungsfähigen Aufwendungen. sammenhang verordneten Arznei- und Verband- Ernährung sowie die Anschaffung eines Blinden- mittel. führtieres einschließlich der erforderlichen Trai- j) Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/ ningsmaßnahmen. Entbindung Für psychotherapeutische Behandlungen gilt Zif- Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine fer 1.1 f). Unter den Versicherungsschutz fallen auch le- Haushaltshilfe bis zu 10,00 EUR pro Stunde, benserhaltende Hilfsmittel. Lebenserhaltend ist maximal 75,00 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage Die Erstattung beträgt ................................ 100 % ein Hilfsmittel, wenn ohne seinen Einsatz unmit- je Versicherungsfall. Voraussetzungen sind, der erstattungsfähigen Aufwendungen. telbar eine lebensbedrohliche Situation entste- dass hen würde (z. B. Beatmungsgeräte zur lebenser- - die versicherte Person nach ärztlichem Attest haltenden Beatmung, Überwachungsgeräte für wegen Schwangerschaft und Entbindung den Haushalt nicht weiterführen und auch keine K 4610 0225 DT Seite 2 von 7 [Seite 3] andere im gleichen Haushalt lebende Person Wochen je Krankheitsfall wegen schwerer Wird bei einer stationären Heilbehandlung die Un- die Haushaltsführung übernehmen kann oder Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer terkunft und Verpflegung im Ein- bzw. Zweibettzim- - die im Haushalt der versicherten Person le- Krankheit verordnet werden, insbesondere mer oder die ärztliche Behandlung nicht gesondert bende Ehefrau bzw. Lebenspartnerin nach nach einem krankheits- oder unfallbedingten berechnet, wird hierfür ersatzweise ein Kranken- ärztlichem Attest wegen Schwangerschaft Krankenhausaufenthalt oder einer ambulan- haustagegeld gezahlt. Es beträgt und Entbindung den Haushalt nicht weiterfüh- ten Operation. a) an Stelle der Aufwendungen für gesondert ren und auch keine andere im gleichen Haus- berechnete Unterkunft und Verpflegung halt lebende Person die Haushaltsführung Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer im Ein- oder Zweibettzimmer gemäß übernehmen kann. (z. B. ambulanter Pflegedienst, Sozialstation) ei- Ziffer 1.2 c) ........................................ 50,00 EUR; Soweit für die im Haushalt der versicherten nen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den b) an Stelle der Aufwendungen für Person lebende Ehefrau bzw. Lebenspartne- Trägern der gesetzlichen Krankenkassen abge- gesondert berechnete ärztliche rin auf Grund einer Krankheitskosten-Vollver- schlossen hat und die Leistungen entsprechend Leistungen gemäß Ziffer 1.2 d) ......... 50,00 EUR. sicherung bei der Barmenia ein eigener An- der zugehörigen Vergütungsvereinbarung be- spruch auf Leistungen für eine Haushaltshilfe rechnet. Dies gilt nicht für eine bei Schwangerschaft und Entbindung besteht - teilstationäre (stundenweise) Behandlung im oder ein anderer Kostenträger in Anspruch Die Erstattung beträgt ............................... 100 % Krankenhaus sowie genommen werden kann, sind diese in An- der erstattungsfähigen Aufwendungen. - eine stationäre Behandlung in Krankenanstalten spruch zu nehmen. Ein Anspruch bei der Bar- gemäß § 4 (5) MB/KK 09. menia besteht in diesen Fällen nicht. m) Kinderwunschbehandlung und Kryokonser- vierung 1.3 Unterbringung und Verpflegung Die Erstattung beträgt ................................ 100 % Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eines Elternteils im Krankenhaus der erstattungsfähigen Aufwendungen. Maßnahmen der assistierten Reproduktion (In- (Rooming-In) semination, In-Vitro-Fertilisation (IVF), intracyto- Wird neben einem nach diesem Tarif versicherten k) Kinderbetreuungspauschale plasmatische Spermieninjektion (ICSI), hormo- Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr während Erkrankt ein nach diesem Tarif versichertes nelle Stimulation mit Arzneimitteln), wenn fol- einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollen- gende Voraussetzungen vorliegen: Begleitperson stationär aufgenommen, so fallen un- det hat, wird für dessen Betreuung ab dem vier- ter den Versicherungsschutz des versicherten Kin- ten Tag der Erkrankung eine Pauschale (Einmal- - Es besteht eine organisch bedingte Sterilität des die Aufwendungen für die Unterbringung und zahlung) von 200,00 EUR gezahlt. der versicherten Person, die ausschließlich Verpflegung des Elternteils im Krankenhaus. Die Pauschale wird zu Gunsten des Kindes ein- mittels befundentsprechender reproduktions- mal im Kalenderjahr gezahlt, wenn medizinischer Maßnahmen überwunden wer- Die Erstattung beträgt ...................................... 100 % - auch für ein Elternteil eine Krankheitskosten- den kann, der erstattungsfähigen Aufwendungen. Vollversicherung bei der Barmenia besteht, - die Behandlung erfolgt im homologen Sys- - es nach ärztlicher Bescheinigung erforderlich tem bei einem Paar, das verheiratet ist oder 1.4 Zahnbehandlung, zahnmedizinische ist, dass ein Elternteil zur Betreuung des ver- in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz sicherten Kindes der Arbeit fernbleibt und - es besteht eine ausreichende Erfolgsaus- Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwen- - keine andere im Haushalt lebende Person die sicht von mindestens 15%. dungen für Betreuung übernehmen kann. Eine Kinderwunschbehandlung ist sehr kosten- a) Zahnbehandlung (z. B. Füllungen einschließlich l) Häusliche Krankenpflege intensiv. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Klä- Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Er- Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt- rung Ihrer Leistungsansprüche vor Behand- krankungen der Mundschleimhaut und des Paro- lich verordnete häusliche Krankenpflege entspre- lungsbeginn. Wir klären dann gerne für Sie, mit dontiums). chend den Richtlinien des Gemeinsamen Bun- welchen Leistungen Sie rechnen können. desausschusses durch geeignete Pflegefach- Die Erstattung beträgt ................................ 100 % kräfte, sofern keine andere im Haushalt lebende Erstattungsfähig sind auch die Aufwendungen der erstattungsfähigen Aufwendungen. Person die Maßnahmen durchführen kann. für Kryokonservierung und Lagerung von Ei- und Samenzellen sowie für die dazugehörigen b) zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, Unter den Versicherungsschutz fallen Maßnahmen, wenn zum Beispiel bei einer z. B. - Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die Krebserkrankung durch eine Chemo- oder - Erstellung des Mundhygienestatus, so- dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Ver- Strahlentherapie die Zeugungsfähigkeit gefähr- wie eingehende Untersuchung auf Zahn-, schlechterung zu verhüten oder Krankheits- det ist (auch ohne direkte Kinderwunschbehand- Mund- und Kieferkrankheiten sowie Beurtei- beschwerden zu lindern und die üblicher- lung). lung der Mundhygiene und des Zahnfleisch- weise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte dele- zustandes und die Kontrolle des Übungser- giert werden können (Behandlungspflege). Die Erstattung beträgt ............................... 100 % folges einschließlich weiterer Unterweisun- Dazu zählen insbesondere auch medizinisch- der erstattungsfähigen Aufwendungen. gen; diagnostische oder medizinisch-therapeu-ti- - Aufklärung über Krankheitsursachen der sche Einzelleistungen sowie psychiatrische 1.2 Stationäre Heilbehandlung Zähne und deren Vermeidung; Krankenpflege und Intensiv-Behandlungs- Unter den Versicherungsschutz fallen bei einer stati- - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung; pflege; onären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbun- - Grundverrichtungen des täglichen Lebens die Aufwendungen im Krankenhaus für Unterkunft gen (so genannte professionelle Zahnreini- (Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versor- und Verpflegung, für Behandlung sowie für den not- gung ausgenommen Bleaching); gung für die Dauer von bis zu vier Wochen, wendigen Transport zum und vom Krankenhaus. - Behandlung von überempfindlichen Zahnflä- soweit die häusliche Krankenpflege zur Ver- chen; meidung eines Krankenhausaufenthaltes Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für - Fissurenversiegelung. (Krankenhausvermeidungspflege) erbracht a) allgemeine Krankenhausleistungen; wird. b) Beleghebamme (-entbindungspfleger); Die Erstattung beträgt ................................ 100 % - Leistungen der Unterstützungspflege. Die Un- c) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle- der erstattungsfähigen Aufwendungen. terstützungspflege umfasst Leistungen aus gung im Ein- oder Zweibettzimmer; der häuslichen Grundpflege und hauswirt- d) gesondert berechnete ärztliche Leistungen; c) Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brü- schaftlichen Versorgung, soweit für die versi- e) notwendigen Transport zum und vom Kranken- cken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische cherte Person keine Pflegebedürftigkeit mit haus. und funktionstherapeutische Leistungen) ein- Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Unterstützungs- schließlich Vor- und Nachbehandlungen und Re- pflege kann für die Dauer von bis zu vier Die Erstattung beträgt....................................... 100 % paraturen sowie Zahn- und Kieferregulierung der erstattungsfähigen Aufwendungen. (kieferorthopädische Behandlung). K 4610 0225 DT Seite 3 von 7 [Seite 4] Für die Erstattung gelten folgende erstattungsfä- 1.6 Genesungskuren und sonstige Kuren Bei Fachkräften für Soziotherapie sind die Kosten er- hige Rechnungshöchstbeträge: Ein Kuraufenthalt gilt als Genesungskur im Sinne stattungsfähig, die für die Versorgung eines Versi- - vom 1. bis 3. Kalenderjahr dieser Bedingungen, wenn folgende Voraussetzun- cherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf- insgesamt ............................. 10.000,00 EUR, gen erfüllt sind: zuwenden wären. - ab 4. Kalenderjahr ........................ unbegrenzt. a) Es muss eine mindestens zehntägige stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen sein. Die Erstattung beträgt ..................................... 100 % Die Aufwendungen sind dem Kalenderjahr zuzu- b) Die medizinische Notwendigkeit der Genesungs- der erstattungsfähigen Aufwendungen. rechnen, in dem die Behandlung erfolgte. kur wird durch ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes nachgewiesen. 1.8 Spezialisierte ambulante Palliativ- Diese Höchstbeträge gelten nicht für solche er- versorgung stattungsfähigen Aufwendungen, die nachweis- Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt ein Kur- Erstattungsfähig sind die über die Leistungen der lich unmittelbar auf einen Unfall zurückzuführen aufenthalt als sonstige Kur im Sinne dieser Bedin- Pflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungen sind. gungen. Die medizinische Notwendigkeit der sonsti- für spezialisierte ambulante ärztliche Palliativversor- gen Kur ist durch ein ärztliches Attest vor Beginn der gung (SAPV) entsprechend den Richtlinien des Ge- Dem Versicherer ist vor Beginn der Behandlung sonstigen Kur nachzuweisen. meinsamen Bundesausschusses, die darauf abzie- ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzu- len, die Betreuung der versicherten Person in der legen, wenn die voraussichtlichen Aufwendun- Eventuelle Attestkosten fallen nicht unter den Versi- vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. gen 1.500,00 EUR überschreiten werden. Bei cherungsschutz. Als häusliche Umgebung gelten auch stationäre Nichtvorlage des Heil- und Kostenplans vor Be- Pflegeeinrichtungen und Altersheime. Vorausset- handlungsbeginn werden die über 1.500,00 EUR 1.61 Kurbehandlung zung ist, dass die versicherte Person unter einer hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendun- Bei einer Genesungskur oder sonstigen Kur in einem nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortge- gen um 50 % gekürzt. Heilbad oder Kurort sowie in einer Heilstätte (Kran- schrittenen Erkrankung leidet und bei einer daher kenanstalt gemäß § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09, Sanato- zugleich begrenzten Lebenserwartung eine beson- Die Erstattung beträgt .................................. 90 % rium), die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, fal- ders aufwendige Versorgung benötigt. der erstattungsfähigen Aufwendungen. len unter den Versicherungsschutz die Aufwendun- gen für Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die 1.5 Rücktransportkosten und Überfüh- a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtun- für die Versorgung eines Versicherten der gesetzli- rungskosten gen; chen Krankenversicherung aufzuwenden wären. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport b) Arznei- und Verbandmittel; wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland c) Heilmittel, und zwar Bäder, Massagen, Inhalatio- Die Erstattung beträgt ...................................... 100 % an den ständigen Wohnsitz oder in ein dem ständi- nen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikali- der erstattungsfähigen Aufwendungen. gen Wohnsitz nächstgelegenen geeigneten Kran- sche Behandlungen; kenhaus fallen unter den Versicherungsschutz die d) Kurplan; 1.9 Stationäre Hospizleistung notwendigen Aufwendungen für einen e) Kurtaxe. Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwen- a) Rettungsflug (Krankentransport mit einem spezi- dungen für eine stationäre oder teilstationäre Versor- ell dafür ausgerüsteten und zugelassenen Am- Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sind höchs- gung in einem von der gesetzlichen Krankenversi- bulanzflugzeug). Voraussetzung dafür ist, dass tens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren er- cherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medi- nach ärztlicher Bescheinigung der Rettungsflug stattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem 01. zinische Behandlung erbracht wird, wenn die versi- die einzige Möglichkeit ist, das Leben schwer er- Januar des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistun- cherte Person keiner Krankenhausbehandlung be- krankter oder verletzter versicherter Personen zu gen für eine sonstige Kur gezahlt wurden. darf und eine ambulante Versorgung im Haushalt retten und er von einem nach der Richtlinie für oder der Familie der versicherten Person nicht er- die Durchführung von Ambulanzflügen aner- Die Erstattung beträgt....................................... 100 % bracht werden kann. kannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt der erstattungsfähigen Aufwendungen. wird; Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die b) sonstigen Krankentransport einer versicherten 1.62 Genesungsgeld für die Versorgung eines Versicherten der gesetzli- Person bis zu einem Höchstbetrag, der den fünf- Bei einer Genesungskur in einem Heilbad oder Kur- chen Krankenversicherung aufzuwenden wären. fachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linien- ort sowie in einer Heilstätte (Krankenanstalt gemäß verkehr für eine Person entspricht. Mehrkosten § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09, Sanatorium), die unter Die Erstattung beträgt ...................................... 100 % können zum Beispiel verursacht werden durch ständiger ärztlicher Leitung steht, wird zusätzlich ein der erstattungsfähigen Aufwendungen. Benutzung eines schnelleren Transportmittels; Genesungsgeld ohne Kostennachweis gezahlt. Die Inanspruchnahme einer teureren Beförderungs- Dauer der Genesungskur ist durch die Rechnung für 1.10 Übergangspflege im Krankenhaus klasse, wenn eine Buchung in einer niedrigeren Unterkunft nachzuweisen. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Klasse nicht möglich war; Benutzung von mehr Übergangspflege im Krankenhaus für einen Zeit- als einem Platz, wenn die versicherte Person lie- Das Genesungsgeld beträgt je Tag 200,00 EUR. Es raum von längstens 10 Tagen, je Krankenhausbe- gend transportiert werden muss; Transport mit wird je Kur längstens für die Dauer von vier Wochen handlung. Spezialfahrzeugen; Fahrkosten für medizinisch gezahlt. geschultes Begleitpersonal. Voraussetzung ist, dass die Übergangspflege im Erstattungsfähig sind die notwendigen Aufwendun- 1.7 Soziotherapie Krankenhaus: gen für einen Rettungsflug bzw. sonstigen Kranken- Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Sozio- - unmittelbar im Anschluss an eine abgeschlos- transport abzüglich der üblichen Fahrkosten. Übliche therapie entsprechend den Richtlinien des Gemein- sene Krankenhausbehandlung anschließt, Fahrkosten sind solche, die für die versicherte Per- samen Bundesausschusses, wenn die versicherte - in dem Krankenhaus erbracht wird, in dem auch son auch ohne den Rücktransport entstanden wären Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen die Krankenhausbehandlung erfolgte und (z. B. Rückflugticket, Bahnfahrkarte), soweit diese nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verord- - keine erforderlichen Leistungen der häuslichen eindeutig ermittelt werden können. nete Leistungen selbstständig in Anspruch zu neh- Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, zur medizini- men und wenn eine stationäre Heilbehandlung erfor- schen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden derlich, aber nicht ausführbar ist oder wenn die stati- dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbracht die Kosten der Überführung des Verstorbenen an onäre Heilbehandlung durch die Soziotherapie ver- oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, mieden oder verkürzt wird. werden können. der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht, oder es Die Aufwendungen für Soziotherapie sind bis zu 120 Die Aufwendungen werden unabhängig von einer werden in entsprechender Höhe die Bestattungskos- Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren erstat- Pflegebedürftigkeit nach SGB XI übernommen. ten am Sterbeort im Ausland übernommen. tungsfähig, wenn der Versicherer eine schriftliche Zusage erteilt hat. Die Erstattung beträgt ...................................... 100 % Die Erstattung beträgt ...................................... 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. der erstattungsfähigen Aufwendungen. K 4610 0225 DT Seite 4 von 7 [Seite 5] 1.11 Digitale Gesundheitsanwendungen b) bei längerem Krankenhausaufenthalt: einer Leistungsstufe mit niedrigem Selbstbehalt in Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Nut- Ab dem 91. Tag eines ununterbrochenen medizi- eine Leistungsstufe mit höherem Selbstbehalt. zung von digitalen Gesundheitsanwendungen. nisch notwendigen stationären Krankenhausauf- Macht der Versicherungsnehmer von den Options- enthalts gemäß Ziffer 1.2 des Tarifs besteht bei- rechten Gebrauch, gilt Folgendes: Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinpro- tragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif dukte, deren Hauptfunktion im Wesentlichen auf digi- Barmenia einsA expert+ für die weitere Verweil- - Der höhere oder umfassendere Versicherungs- talen Technologien beruht. Diese sind dazu be- dauer bis zur Beendigung des Krankenhausauf- schutz wird ohne erneute Gesundheitsprüfung stimmt, die Erkennung, Überwachung, Behandlung enthalts. und ohne erneute Wartezeiten auch für laufende oder Linderung von Krankheiten oder die Erken- Versicherungsfälle zum jeweiligen Umstellungs- nung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung Nicht als stationärer Krankenhausaufenthalt gel- zeitpunkt an wirksam. von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstüt- ten Anschlussheilbehandlungen sowie Aufent- - Für die Beitragseinstufung gilt das dann er- zen. halte, die schwerpunktmäßig Rehabilitations- reichte Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter oder Kurcharakter haben. unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbe- Voraussetzung ist, dass die digitale Gesundheitsan- nen Alterungsrückstellung. wendung c) bei Bezug von Elterngeld: - Bisher vereinbarte Risikozuschläge werden bei - von einem approbierten Arzt, approbierten Bezieht die versicherte Person Elterngeld im der Umstellung im Verhältnis der Veränderung Zahnarzt, approbierten psychologischen Psy- Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitge- der Tarifbeiträge angepasst. chotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen- setzes (BEEG), besteht beitragsfreier Versiche- psychotherapeuten oder Heilpraktiker verordnet rungsschutz für den Tarif Barmenia einsA ex- Die Optionsrechte im Einzelnen: oder pert+ für die Dauer des Bezugs von Elterngeld, - durch den Versicherer aufgrund einer nachge- wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen a) Optionsrecht zu bestimmten Optionszeitpunkten: wiesenen medizinischen Indikation genehmigt Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt Der Versicherungsnehmer hat das Recht, nach wird. ist. Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versiche- rungsjahren (gerechnet vom Versicherungsbe- Der Versicherer ersetzt nicht die Aufwendungen für Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungs- ginn des Tarifs Barmenia einsA expert+ an), zum den Gebrauch der digitalen Gesundheitsanwendun- schutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des 01. des darauf folgenden Monats den Tarif Bar- gen. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffungs- erstmaligen Bezugs von Elterngeld die versi- menia einsA expert+ in Tarife der Krankheitskos- kosten für das Smartphone oder die Unterhaltskos- cherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht ten-Vollversicherung mit höheren oder umfas- ten wie Strom oder Batterien. Monate im Tarif Barmenia einsA expert+ versi- senderen Leistungen umzustellen, wenn chert ist und eine Kopie des Elterngeldbeschei- - in dem letzten Monat vor Beginn des Tarifs Die Erstattung beträgt....................................... 100 % des vorgelegt wird. Barmenia einsA expert+ für die versicherte der erstattungsfähigen Aufwendungen. Person keine andere Krankheitskosten-Voll- Die Beitragsbefreiung gilt für den Beitrag des Tarifs versicherung bei der Barmenia Krankenversi- 1.12 Selbstbehalte Barmenia einsA expert+ einschließlich des ggf. zu cherung AG bestand bzw. Von den tariflichen Leistungen nach den Ziffern 1.1 zahlenden Risikozuschlags. - der Versicherungsnehmer innerhalb der Tarif- bis 1.11 wird ein Jahresselbstbehalt abgezogen. Er linie Barmenia einsA nicht bereits zuvor das beträgt je versicherte Person im Kalenderjahr maxi- Optionsrecht geltend gemacht hat und mal 2. Beiträge - die Umstellung vor Ablauf des dritten oder fünften oder siebten Versicherungsjahres zum Jahresselbstbehalt Erwachsene Kinder/Ju- 2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge 01. des darauf folgenden Monats beantragt EUR gendliche* Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der wird. Beispiel: Leistungsstufe 1 330 165 gültigen Beitragsübersicht enthalten. Leistungsstufe 2 660 330 Beginn des Tarifs Leistungsstufe 3 1.320 660 2.2 Aufnahmehöchstalter Barmenia einsA expert+ 01.07.2013 Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter. erster Optionstermin 01.07.2016 * Der Jahresselbstbehalt für Kinder und Jugendli- Antragstellung bis spätestens 30.06.2016 che gilt bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie 2.3 Optionsrechte Beginn des höheren das 20. Lebensjahr vollenden. Versicherungsschutzes 01.07.2016 2.31 Option auf höhere oder umfassendere Der Jahresselbstbehalt verringert sich im Jahr des Leistungen b) Optionsrecht bei bestimmten Ereignissen: Versicherungsbeginns um 1/12 für jeden nicht versi- Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu be- Der Versicherungsnehmer hat das Recht, inner- cherten Monat. stimmten Optionszeitpunkten (siehe Ziffer 2.31 a) halb der ersten fünfzehn Versicherungsjahre (ge- bzw. bei bestimmten Ereignissen (siehe Ziffer rechnet vom Versicherungsbeginn des zuerst Endet die Versicherung nach diesem Tarif im Laufe 2.31 b) ohne erneute Gesundheitsprüfung den Tarif abgeschlossenen Tarifs der Tariflinie Barmenia des Kalenderjahres, verringert sich der Jahresselbst- Barmenia einsA expert+ in Tarife der Krankheitskos- einsA an) bei folgenden Ereignissen den Tarif behalt nicht. ten-Vollversicherung mit höheren oder umfassende- Barmenia einsA expert+ in Tarife der Krankheits- ren Leistungen umzustellen, die zu dem entspre- kosten-Vollversicherung mit höheren oder um- Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und chenden Zeitpunkt für den Neuzugang und den ent- fassenderen Leistungen umzustellen: Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Be- sprechenden Personenkreis geöffnet sind. - einmal bei Abschluss der Berufsausbildung handlung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspau- Dieses Recht gilt auch für eine Umstellung innerhalb bzw. Berufsqualifikation eines Kindes der ver- schale bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e) des bestehenden Tarifs Barmenia einsA expert+ auf sicherten Person (z. B. Hochschulstudium); sowie für zahnprophylaktische Leistungen nach Zif- eine Leistungsstufe mit niedrigerem Selbstbehalt. - einmal bei einem Wechsel der beruflichen Tä- fer 1.4 b) fallen nicht unter den Selbstbehalt, sofern tigkeit der versicherten Person zwischen ei- sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklich als Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer das nem Angestelltenverhältnis und einer selbst- Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. als Recht, nach Reduzierung des Versicherungsschut- ständigen Tätigkeit; Hausentbindung bezeichnet werden. zes durch die Umstellung von einem höheren oder - bei Entsendung der versicherten Person ins umfassenderen Tarif der Tariflinie Barmenia einsA Ausland, sofern der Auslandsaufenthalt an 1.13 Beitragsbefreiung in den Tarif Barmenia einsA expert+ (siehe Ziffer die berufliche Tätigkeit gebunden ist oder im a) bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5: 2.31 c) ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Rahmen eines Studienaufenthalts stattfindet. Bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 den höheren oder umfassenderen Tarif zurückumzu- besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für stellen, der unmittelbar vor der Reduzierung bestan- Voraussetzungen sind, dass den Tarif Barmenia einsA expert+ für die Dauer den hat. - der Versicherungsnehmer die Umstellung der Pflegebedürftigkeit. Dieses Recht gilt auch nach Reduzierung des Versi- spätestens drei Monate nach Eintritt des Er- cherungsschutzes durch eine Umstellung innerhalb eignisses zum 01. des darauf folgenden Mo- des bestehenden Tarifs Barmenia einsA expert+ von nats beantragt und K 4610 0225 DT Seite 5 von 7 [Seite 6] - dem Antrag ein Nachweis über den Eintritt Für die Beitragseinstufung gilt das dann erreichte Therapierichtungen Stand 2009 aufgeführten Unter- des Ereignisses beigefügt wird. Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter. Besonders suchungs- und Behandlungsmethoden (siehe An- vereinbarte Risikozuschläge werden im gleichen hang). c) Optionsrecht nach Reduzierung des Versiche- Verhältnis auch auf den Beitrag des neu hinzukom- rungsschutzes: menden Tarifs erhoben. 4.14 Zu § 4 Abs. 3 (3.2) TB/KK 13: Arznei- Wurde der Versicherungsschutz reduziert durch mittel die Umstellung 2.4 Anpassung des Versicherungsschutzes Zu den dort aufgeführten Nähr- und Stärkungsmit- - von einem höheren oder umfassenderen Tarif Eine Änderung der im Hufeland-Leistungsverzeich- teln, die nicht als Arzneimittel gelten, zählen auch der Tariflinie Barmenia einsA in den Tarif Bar- nis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2009 solche Mittel, die ihrer Bestimmung nach auch der menia einsA expert+ oder aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsme- individuellen Lebensführung dienen (z. B. Mittel zur - innerhalb des Tarifs Barmenia einsA expert+ thoden gilt als dauerhafte Veränderung der Verhält- Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, von einer Leistungsstufe mit niedrigem nisse im Gesundheitswesen im Sinne von § 18 Haarwuchsmittel). Selbstbehalt in eine Leistungsstufe mit höhe- MB/KK 09 mit der Folge, dass die Bedingungen hin- rem Selbstbehalt, sichtlich des Leistungsumfangs unter den Vorausset- 4.2 Pflichten des Versicherungsnehmers hat der Versicherungsnehmer das Recht, nach zungen des § 18 MB/KK 09 angepasst werden kön- Ablauf von zwei Versicherungsjahren nach Re- nen. 4.21 Zu § 8 (1.1) TB/KK 13: Festsetzung des duzierung des Versicherungsschutzes wieder Beitrages - in den höheren oder umfassenderen Tarif um- § 8 (1.1) TB/KK 13 lautet für diesen Tarif wie folgt: zustellen, der unmittelbar vor der Reduktion 3. Ergänzung der Allgemeinen Tarifbedin- Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das bestanden hat bzw. gungen (TB/KK 13) zur erfolgsabhängi- 21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), der - in die Leistungsstufe des Tarifs Barmenia gen Beitragsrückerstattung Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungs- einsA expert+ mit niedrigerem Selbstbehalt beginns und dem Jahr der Geburt. umzustellen, die unmittelbar vor der Reduzie- Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutz- rung bestanden hat. impfungen im Rahmen einer ambulanten Behand- Der Beitrag für Kinder (0-14 bzw. 15-21 Jahre) gilt Das Optionsrecht auf Rückumstellung nach Re- lung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspauschale bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14. bzw. duzierung des Versicherungsschutzes kann ins- nach Ziffer 1.1 e) sowie für zahnprophylaktische 21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie der Bei- gesamt zweimal ausgeübt werden. Leistungen nach Ziffer 1.4 b) haben keine Auswir- trag für das tarifliche Eintrittsalter 15-21 bzw. für Er- kungen auf den Anspruch auf Beitragsrückerstattung wachsene zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Rückumstellung dieses Tarifs, sofern für den Versicherer in den je- vor Ablauf des zweiten Versicherungsjahres weiligen Rechnungen erkennbar ist, dass es sich um 4.22 Zu § 11 MB/KK 09: Obliegenheiten und nach Reduzierung des Versicherungsschutzes Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. um eine Folgen bei Obliegenheitsverletzungen zum 01. des darauf folgenden Monats beantragt Hausentbindung handelt. bei Ansprüchen gegen Dritte wird. Soweit bei einem Versicherungsfall gegenüber ei- nem anderen Versicherer auf Grund einer Auslands- Beispiel: 4. Änderung und Ergänzung der Muster- reise-Krankenversicherung Ansprüche bestehen, ge- Reduzierung durch bedingungen (MB/KK 09) und der hen dessen Leistungsverpflichtungen vor; und zwar Umstellung auf den Tarif Allgemeinen Tarifbedingungen auch dann, wenn im Auslandsreise-Krankenversi- Barmenia einsA expert+ 01.04.2014 (TB/KK 13) cherungsvertrag ebenfalls nur eine nachrangige Haf- Optionstermin 01.04.2016 tung vereinbart ist. Antrag auf Rückumstellung 4.1 Der Versicherungsschutz bis spätestens 31.03.2016 Dies wirkt sich allein auf einen Ausgleich zwischen Rückumstellung zum 01.04.2016 4.11 Zu § 1 (4) MB/KK 09: Geltungsbereich den Versicherern aus. Das heißt, der Versicherungs- des Versicherungsschutzes nehmer muss den anderen Versicherer nicht zuerst 2.32 Option auf Krankentagegeld nach Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischen in Anspruch nehmen. beendetem Studium Ausland besteht zeitlich unbegrenzter Versiche- Studenten haben das Recht, nach Beendigung des rungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt Studiums und gleichzeitiger Aufnahme einer selbst- sind: ständigen beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit a) Für die versicherte Person besteht bei der Bar- als Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld zu menia Krankenversicherung AG bei stationärer vereinbaren, Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskos- ten-Vollversicherung sowohl Versicherungs- - für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeits- schutz für die allgemeinen Krankenhausleistun- unfähigkeit, gen als auch für die Unterbringung im Einbett- - für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag einer Arbeits- zimmer sowie privatärztliche Behandlung im unfähigkeit Krankenhaus. b) Die private Pflegepflichtversicherung wird wäh- bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechne- rend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt. Diese ten und entfallenden Nettoeinkommens, maximal je- Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private doch 130 % des zu dem Zeitpunkt des Versiche- Pflegepflichtversicherung in Form der großen rungsbeginns der Krankentagegeldversicherung Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird. maßgebenden höchsten Krankengeldes der gesetzli- chen Krankenversicherung für Arbeitnehmer. 4.12 Zu § 1 (5) MB/KK 09: Umfang des Versi- cherungsschutzes Der Versicherer wird einen solchen Antrag ohne er- Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen neute Gesundheitsprüfung annehmen, wenn die Hin- Aufenthalt in einen anderen Mitgliedsstaat der Euro- zunahme der Krankentagegeldversicherung spätes- päischen Union, in einen anderen Vertragsstaat des tens innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- der beruflichen Tätigkeit beantragt wird und zum raum oder in die Schweiz, sind abweichend von § 1 Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats (5) MB/KK 09 die Leistungen nicht auf die Inlands- erfolgen soll. leistungen begrenzt. Die Leistungen werden ohne erneute Wartezeit auch 4.13 Zu § 4 MB/KK 09: Umfang der Leis- für laufende Versicherungsfälle von dem im Versi- tungspflicht cherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichne- Versicherungsschutz besteht auch für die im gültigen ten Zeitpunkt an gezahlt. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen K 4610 0225 DT Seite 6 von 7 [Seite 7] Anhang Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren ● Akupressur ● Irisdiagnostik (Augendiagnostik) ● Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meri- ● Isopathie dian- und Punktdiagnostik, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte) ● Kinesiologie ● Kristallographie ● Anthroposophische Medizin ● Lasertherapie ● Antihomotoxische Medizin ● Lüscher-Color-Test (Psychovegetative Regula- ● Aromatherapie tionsdiagnostik und -therapie) ● Ausleitende Verfahren: ● Lymphdrainage - Aderlass - Baunscheidt-Behandlung ● Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin einschließlich Autovaccine - Bier’sche Stauung - Blutegelbehandlung ● Nervenpunktmassage - Cantharidentherapie ● Neuraltherapie - Fontanellentherapie ● Nosodentherapie - Pustulantien-Behandlung ● Organotherapie (einschließlich Thymustherapie, - Schröpfen Zelltherapie) ● Ayurveda ● Orthomolekulare Medizin ● Biochemie (Mineralsalztherapie) nach Dr. Schüßler ● Osteopathie ● Bioenergetische Medizin: ● Ozontherapien (einschließlich Ozon-Eigenblut- behandlung, Beutelbegasung, Glockenbega- Bioenergetische Informationsdiagnostik und sung, Fistelinfiltration, Ozoninjektionen, Darmin- -therapie, Bioelektronische Systemdiagnostik sufflation, Ozon-Wasser-Anwendung, UVB-Ei- und -therapie einschließlich Elektroakupunktur genbluttherapie, UVE-Eigenbluttherapie) nach Voll (EAV), Bioelektrische Funktionsdiag- nostik, Biophysikalische Informations-Therapie, ● Physikalische Therapien (einschließlich Inhalati- Bioresonanzdiagnostik und -therapie, Morathera- onen, Krankengymnastik und Übungsbehandlun- pie, Magnetfeldtherapie, Elektro-Neural-diagnos- gen, Massagen, Packungen, Wärmebehandlun- tik und -therapie, Störfeld-Therapie, Kirlian-Foto- gen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Dermapunk- grafie, Segmentelektrogramm tur) ● Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein ● Phytotherapie usw. ● Proteomik ● Carcinochrom-Reaktion ● Reflexzonenmassagen ● Chiropraktik (Chirotherapie) ● Regena-Therapie ● Colon-Hydrotherapie ● Regulationsmedizin und Matrixtherapie ● Eigenblutbehandlung ● Roeder’sches Verfahren ● Eigenharnbehandlung ● Sauerstoff-Therapien (einschließlich Atembe- ● Elementar-Therapie handlung, Atem-Biofeedback, Oxyvenierungs- therapie, Hämatogene Oxydationstherapie, Sau- ● Enzymtherapie erstoff-Inhalationen, Sauerstoffzelt, Sauerstoff- Mehrschritt-Therapie) ● Ernährungsberatung bei Allergien2 ● Feldenkrais-Methode ● Segmentdiagnostik/Maximaldiagnostik u. Ä. ● Gasgemischinjektionen ● Shiatsu ● Hautwiderstandsmessungen ● Spagyrik ● Heilmagnetische Behandlungen ● Thermographie ● Homöopathie (einschließlich homöopathischer ● Thermotherapie Hochpotenzen und homöopatischer Komplex- ● Traditionelle Chinesische Medizin (einschließlich mitteltherapie) Qi-gong, Tai-Qi, Moxatherapie, Moxibustionen) ● Homöosiniatrie ● Ultraschalltherapie ● Hydrotherapie ● Umweltmedizinische Erst- und Folgeanamnese ● Hyperthermie 2 Die Aufwendungen für Nahrungsergänzungs- bzw. Nahrungsmittel fallen nicht unter den Versiche- rungsschutz nach diesem Tarif. K 4610 0225 DT Seite 7 von 7
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