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Volltext aufklappen: Tarif NK.select S (PM 255u), Teil III
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Tarif NK.select S
Krankheitskosten-Vollversicherung
English version:
Fassung Januar 2027 www.hallesche.de/pm255u-e-0626.pdf
Wesentliche Merkmale des Tarifs NK.select S
Ambulante Heilbehandlung Stationäre Heilbehandlung
Wir erstatten 100% der Kosten bei Behandlung Wir erstatten 100% der Kosten für
durch einen Primärarzt oder nach Überweisung an • Mehrbettzimmer
einen Facharzt, sonst 75% für • belegärztliche Behandlung
• ambulante ärztliche Heilbehandlung • Leistungen von Beleghebammen bzw.
• Strahlendiagnostik und Strahlentherapie Belegentbindungspflegern
• Fahrten und Transporte
Wir erstatten 100% der Kosten für • Unterbringung und Verpflegung eines
• Fahrten und Transporte Elternteils im Krankenhaus, wenn das zu
• Sehhilfen bis 150 € behandelnde Kind noch keine 16 Jahre alt ist
• ambulante Vorsorge- und Check-up-
Untersuchungen gemäß tariflichem Verzeichnis Weitere Leistungen
• Schutz- und Reiseimpfungen gemäß den • digitale Gesundheitsanwendungen
Empfehlungen der STIKO • beitragsfreie Mitversicherung eines Kindes bis
zum vollendeten 1. Lebensjahr
Wir erstatten 70% der Kosten für
• die Erstattung für ambulante und zahnärztliche
• Psychotherapie
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfun-
Wir erstatten 80% der Kosten für gen wird nicht auf den Selbstbehalt/Bonus
• Arznei- und Verbandmittel bis 4.000 € Rech- angerechnet und im Rahmen einer Beitrags-
nungsbetrag, darüber 100%; Generika zu 100% rückerstattung nicht berücksichtigt
• Heilmittel gemäß tariflichem Verzeichnis bis
Selbstbehalt/Bonus
4.000 € Rechnungsbetrag, darüber 100%
• Hilfsmittel bis 4.000 € Rechnungsbetrag, • 600 € in Tarifstufe NK.select S 600
darüber 100% 1.200 € in Tarifstufe NK.select S 1200
3.000 € in Tarifstufe NK.select S 3000
Kurbehandlung (für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
Wir erstatten die tariflichen Kosten (siehe 20 Jahre die Hälfte)
Ambulante Heilbehandlung) für eine Kur- • in Tarifstufe NK.select S Bonus zahlen wir für
behandlung jeden Versicherten* monatlich einen Bonus in
Höhe von 100 €, der im Leistungsfall verrech-
Zahnärztliche Leistungen net wird, d.h. es werden dann bis zu 1.200 € von
der Leistung abgezogen
Wir erstatten 100% der Kosten für (für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
• Zahnbehandlung 20 Jahre die Hälfte)
• Zahnprophylaxe
* von der weiblichen Form sehen wir aus Gründen der
Wir erstatten 70% der Kosten für besseren Lesbarkeit ab
• Zahnersatz und Inlays
• Kieferorthopädie
Es gibt Höchstbeträge für unsere Leistung.
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Inhalt
I. Wer kann sich versichern? ..................................... 3 IV. Ab wann empfehlen wir Kostenbelege
einzureichen? ......................................................... 12
II. Was erstatten wir? .................................................. 3
V. Wie können Sie sich zusätzlich im Ausland
1. Was erstatten wir für ambulante
Heilbehandlungen? ........................................ 3 absichern? ............................................................... 12
2. Was erstatten wir für Kurbehandlung? .... 8 VI. Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
kündigen? ............................................................... 13
3. Was erstatten wir für zahnärztliche
VII. Welche Leistung können wir ändern? .............. 13
Behandlungen? ............................................... 8
Fachbegriffe.................................................................... 13
4. Was erstatten wir für stationäre
Heilbehandlung?............................................. 9 Anhang 1 – Höchstsätze GOÄ/GOP/GOZ................. 15
5. Was erstatten wir für digitale Anhang 2 - Heilmittelverzeichnis ............................... 16
Gesundheitsanwendungen? ......................11
Anhang 3 - Verzeichnis für
6. Wann und wie lange ist ein Kind ab Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen......... 21
Geburt beitragsfrei mitversichert? ..........11 Anhang 4 - Schwerpunktbezeichnungen ................. 25
III. Welche Selbstbehalt- bzw. Anhang 5 - Gesetzestexte ........................................... 25
Bonus-Tarifstufen gibt es?..................................12
1. Wie funktioniert unsere
Bonus-Tarifstufe? .........................................12
2. Welche Selbstbehalt-Tarifstufen
gibt es? ............................................................12
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Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Anschluss an den Tarif erläutern wir Ihnen die mit gekennzeichneten Begriffe, die wir in unseren Be-
dingungen verwenden.
I. Wer kann sich versichern? • Video-Beratungen und -Untersuchungen sowie
• Sonderleistungen
Wir sind die Hallesche Krankenversicherung a.G.
(Versicherer). In diesem Tarif können sich Personen Die Kosten werden gemäß II.1.23 erstattet.
versichern, die zu Beginn der Versicherung in
Deutschland ihren Wohnsitz haben. 1.3 Was erstatten wir für Fahrten und
Transporte?
II. Was erstatten wir? Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und
1. Was erstatten wir für ambulante Transporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt
Heilbehandlungen? oder Krankenhaus, wenn der Versicherte
1.1 Wie berücksichtigen wir Gebühren- • einen Notfall hat,
ordnungen bei der Erstattung von ambulanten • gehunfähig ist,
Heilbehandlungen? • dort eine Dialyse, Tiefenbestrahlung oder Che-
Ärztliche Leistungen sind im Rahmen der Gebüh- motherapie erhält oder
renordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig; maxi- • ambulant operiert wird und am Tag der Opera-
mal bis zu den dortigen Höchstsätzen (siehe An- tion aus medizinischen Gründen nicht aktiv am
hang 1). Straßenverkehr teilnehmen kann.
Leistungen, die durch Hebammen bzw. Entbin- Wird der Versicherte im Notfall auf Anweisung der
dungspfleger erbracht werden, sind im Rahmen der Rettungsleitstelle in ein Krankenhaus gebracht, gilt
jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für dieses als das nächstgelegene geeignete Kranken-
Hebammen und Entbindungspfleger erstattungsfä- haus.
hig. Einen Transport erstatten wir nur, wenn der Versi-
Leistungen, die durch Psychologische Psychothera- cherte während des Transports aus medizinischen
peuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothera- Gründen
peuten erbracht werden, sind im Rahmen der Ge- • eine fachliche Betreuung oder
bührenordnung der Psychologischen Psychothera- • die besondere Einrichtung dieses Transportmit-
peuten- und Kinder- und Jugendlichenpsychothera- tels
peuten (GOP) erstattungsfähig; maximal bis zu den
benötigt.
dortigen Höchstsätzen (siehe Anhang 1).
1.4 Was erstatten wir für Strahlendiagnostik
1.2 Was erstatten wir, wenn der Versicherte
und Strahlentherapie?
durch einen Arzt behandelt wird?
Wir erstatten die Kosten für Strahlendiagnostik und
Wir erstatten die Kosten für
Strahlentherapie gemäß II.1.23.
• Beratungen
• Besuche
• Behandlungen
• Untersuchungen
• Hausbesuche
• Operationen
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1.5 Was erstatten wir für Heilmittel? Wir erstatten keine Kosten für die operative Korrek-
tur der Fehlsichtigkeit durch refraktive Chirurgie,
Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, die in unse-
auch nicht für die Vor- und Nachbehandlung.
rem Verzeichnis (siehe Anhang 2) enthalten sind, so-
weit diese jeweils bis zu den dort genannten Höchst-
1.8 Was erstatten wir für medizinische
beträgen erstattungsfähig sind Hilfsmittel (ohne Sehhilfen)?
• zu 80% bis die erstattungsfähigen Kosten einen 1.8.1 Kosten für Hilfsmittel, die nicht über den Hilfs-
jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € er- mittelservice bezogen werden (siehe 1.8.2), erstat-
reicht haben, ten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag
• darüber hinaus zu 100%. von 4.000 € zu 80%, darüber hinaus zu 100%,
Wir erstatten die Kosten für folgende Heilmittel: • wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Un-
• Krankengymnastik/Bewegungsübungen fallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen
• Massagen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen),
• physiotherapeutische Palliativversorgung • wenn der Versicherte diese zur Therapie und Di-
• Packungen/Hydrotherapie/Bäder agnostik benötigt (z.B. Blutdruckmessgeräte)
• Inhalationen oder
• Kälte- und Wärmebehandlung • wenn sie der Versicherte benötigt, um am Leben
• Elektrotherapie zu bleiben (lebenserhaltende Hilfsmittel, wie
• Lichttherapie z.B. Beatmungsgeräte).
• Logopädie Als medizinische Hilfsmittel gelten auch
• Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
• Podologie • die Anschaffung und Ausbildung eines Blinden-
• Ernährungstherapie hundes,
• Geburtsvorbereitung/Schwangerschafts- • die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe
gymnastik sowie Rückbildungsgymnastik nach der Kommunikationshilfenverordnung
• Rehabilitationssport/Funktionstraining in (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdol-
Gruppen metscher), sofern diese gebraucht wird, um die
im Tarif versicherten medizinischen Leistungen
1.6 Was erstatten wir für Arznei- und in Anspruch nehmen zu können,
Verbandmittel? • die Unterweisung, Wartung und Reparatur von
Hilfsmitteln. Wir erstatten aber keine Reparatu-
• Die Kosten für Generika erstatten wir zu
ren von orthopädischen Maßschuhen.
100%.
• Die Kosten für andere Arzneimittel als Generika
1.8.2 Für Hilfsmittel, deren Rechnungsbetrag bei Ei-
und für Verbandmittel erstatten wir bis zu ei-
genbezug 350 € übersteigen würde, erstatten wir
nem jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € zu
100% der Kosten, sofern
80%, darüber hinaus zu 100%.
• uns vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Ver-
1.7 Was erstatten wir für Sehhilfen und ordnung vorgelegt wird und
refraktive Chirurgie? • wir beauftragt werden, das Hilfsmittel (Leihge-
Wir erstatten 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu rät oder Kauf) über einen Partner oder ein ge-
150 €. Dabei verzichten wir auf die ärztliche Verord- eignetes Sanitätshaus auszuliefern.
nung (§ 4 (3) MB/KK 2009), sofern Sie uns eine Re- Dies gilt auch für ein Hilfsmittel, dessen Rechnungs-
fraktionsbestimmung von einem Optiker vorlegen. betrag 350 € nicht übersteigt, wenn dieses inner-
Nachdem wir eine Sehhilfe erstattet haben, be- halb eines Kalenderjahres mehrfach bezogen wer-
kommt der Versicherte frühestens 2 Jahre nach de- den muss (z.B. Stoma-Artikel).
ren Bezug erneut eine Sehhilfe erstattet. Verändert Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erstatten wir
sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien, 100% der Kosten auch dann, wenn wir das Hilfsmit-
bekommt der Versicherte auch schon früher eine tel nicht ausliefern lassen können.
neue Sehhilfe erstattet.
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Wir leisten von vornherein nicht für • Neugeborenen-Erstuntersuchung U1
• Kinder-/Jugendlichenuntersuchung U2-U12,
• Hilfsmittel, die die Pflege-Pflichtversicherung
J1 und J2
dem Grunde nach erstatten muss,
• Hilfsmittel, die zum Fitness-, Wellness- und/ • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich ein-
oder Entspannungsbereich gehören, geführten Programmen
• Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel des
Soweit diese Vorsorge- und Check-up-Untersuchun-
täglichen Lebens (z.B. Fieberthermometer, Anti-
gen gemäß unserem Verzeichnis (siehe Anhang 3)
Allergie-Bettwäsche).
abgerechnet wurden, wird unsere Erstattung
Hilfsmittel, die der Versicherte nur für eine be-
• nicht auf einen Bonus oder bestehende
stimmte Zeit benötigt, sollten vorrangig gemietet
Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)
werden.
angerechnet und
Generell unterstützt unser Hilfsmittelservice den • im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht
Versicherten dabei, ein geeignetes Hilfsmittel aus- berücksichtigt.
zuwählen und anzuschaffen oder zu mieten. Kostet
ein Hilfsmittel mehr als 350 €, empfehlen wir Ihnen 1.10 Was erstatten wir für Schutzimpfungen?
deshalb, uns die ärztliche Verordnung vorab vorzu- Wir erstatten 100% der Kosten für Schutzimpfun-
legen. Dann können wir in den meisten Fällen hel- gen, wenn die Impfungen von der Ständigen Impf-
fen, das Hilfsmittel zu besorgen. kommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) emp-
fohlen werden.
1.9 Was erstatten wir für ambulante Vorsorge-
und Check-up-Untersuchungen? Die Kosten des Impfstoffes werden als Arzneimittel
gemäß II.1.6 erstattet.
Wir erstatten 100% der Kosten für folgende ambu-
lante Vorsorge- und Check-up-Untersuchungen zur Wir erstatten keine Kosten für Impfungen, wenn sie
Früherkennung von Krankheiten: wegen der beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber
übernommen werden müssen.
• bei Männern:
• urologische Vorsorge Soweit diese Impfungen gemäß unserem Verzeich-
• Früherkennung Prostatakrebs nis (siehe Anhang 3) abgerechnet wurden, wird un-
• Untersuchung der Bauchschlagader sere Erstattung
• bei Frauen: • nicht auf einen Bonus oder bestehende
• gynäkologische Krebsvorsorge Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)
• Mammographie-Screening angerechnet und
• Chlamydien-Screening • im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht
• Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen berücksichtigt.
• bei Männern und Frauen:
1.11 Was erstatten wir für ambulante
• Darmkrebs-Früherkennung Psychotherapie?
• Hautkrebs-Früherkennung
• Osteoporose-Früherkennung Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.1.1 für am-
• Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkran- bulante Psychotherapie.
kungen, Diabetes
1.12 Was erstatten wir für Soziotherapie?
• Früherkennung von Nierenerkrankungen
• Screening auf Hepatitis B und C Wir erstatten 100% der Kosten für Soziotherapie.
Ein Anspruch besteht für höchstens 120 Stunden in-
• bei Kindern und Jugendlichen:
nerhalb von 3 Jahren je Versicherungsfall.
• erweitertes Neugeborenen-Screening
• Mukoviszidose-Screening Die Erstattung setzt voraus, dass
• Hüftscreening
• der Versicherte psychisch schwer krank und des-
• Hörscreening
halb nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich
• Pulsoxymetrie-Screening zur Erkennung
verordnete Leistungen selbstständig in An-
von Herzfehlern
spruch zu nehmen,
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• die Soziotherapie eine Behandlung im Kranken- 1.17 Was erstatten wir für Kryokonservierung?
haus vermeidet oder verkürzt oder eine Behand-
Wir erstatten keine Kosten für Kryokonservierung.
lung im Krankenhaus zwar geboten, aber nicht
ausführbar ist und 1.18 Was erstatten wir für häusliche
• sie von Ärzten für Psychiatrie oder Nervenheil- Krankenpflege?
kunde oder nach Verordnung durch diese Ärzte
Wir erstatten 100% der angemessenen Kosten für
von Fachkräften für Soziotherapie durchgeführt
häusliche Krankenpflege eines Versicherten, wenn
wird.
• sie von einem Arzt verordnet wurde,
Die Kosten für Ärzte erstatten wir gemäß II.1.1. Die
• sie von geeigneten Fachkräften außerhalb stati-
Kosten für Fachkräfte für Soziotherapie erstatten
onärer Einrichtungen wie Pflegeheimen, Hospi-
wir bis zu dem Betrag, den die gesetzliche Kranken-
zen oder Rehabilitationseinrichtungen durchge-
versicherung (GKV) dafür bezahlen müsste, wäre
führt wird und
der Versicherte bei ihr versichert.
• wenn und soweit eine im Haushalt lebende Per-
1.13 Was erstatten wir für Hebammen oder son den Versicherten nicht ausreichend pflegen
Entbindungspfleger? und versorgen kann.
Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.1.1 für Heb- Weitere Voraussetzung ist, dass
ammenhilfe bzw. Hilfe durch einen Entbindungs- • die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Be-
pfleger. handlung sichern soll (Sicherungspflege) oder
Dazu zählen zum Beispiel: • eine Krankenhausbehandlung geboten, diese
aber nicht ausführbar ist oder dass sich mit häus-
• Mutterschaftsvorsorge
licher Krankenpflege eine stationäre Kranken-
• Schwangerenbetreuung
hausbehandlung vermeiden oder verkürzen
• Geburtshilfe
lässt (Krankenhausvermeidungspflege) oder
• Wochenbettbetreuung
• die häusliche Krankenpflege wegen schwerer
• Gebühren für Hausbesuche
Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung
Entbindet eine Versicherte in einer Einrichtung, die einer Krankheit, insbesondere nach einem Kran-
von Hebammen oder Entbindungspflegern geleitet kenhausaufenthalt, nach einer ambulanten
wird (z.B. Geburtshaus, Hebammenhaus), erstatten Operation oder nach einer ambulanten Kran-
wir Ihnen die Kosten bis zu der Höhe, die bei einer kenhausbehandlung notwendig ist (Unterstüt-
Geburt im Krankenhaus entstanden wären. Wir er- zungspflege).
statten die Kosten auch dann, wenn während der
Wir erstatten unter diesen Voraussetzungen
Geburt die Verlegung in ein Krankenhaus erforder-
lich wird. • stets die Kosten für medizinische Behand-
lungspflege,
1.14 Was erstatten wir für Familien- und • sofern keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der
Haushaltshilfen? Pflegeversicherung besteht bei Unterstüt-
Wir erstatten keine Kosten für Familien- und Haus- zungspflege und bei Krankenhausvermeidungs-
haltshilfen. pflege auch die Kosten der Grundpflege sowie
eine hauswirtschaftliche Versorgung. Wir er-
1.15 Was erstatten wir, wenn ein Kind krank ist statten diese Kosten für bis zu 4 Wochen.
und betreut werden muss? Braucht der Versicherte die Leistung länger,
müssen wir Ihnen die weitere Erstattung vorher
Wir erstatten keine Kosten für die Betreuung eines
schriftlich zusagen.
kranken Kindes.
Angemessen sind Kosten maximal in Höhe der allge-
1.16 Was erstatten wir für Kinderwunsch- mein ortsüblichen Sätze.
Behandlungen?
Liegt eine Intensiv-Behandlungspflege vor und ist
Wir erstatten keine Kosten für eine Kinderwunsch- diese sowohl in der häuslichen Umgebung als auch
Behandlung. in einer im Umkreis von 50 km hiervon befindlichen
geeigneten Einrichtung (z.B. Pflegeheim oder
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Pflege-WG) möglich, gelten die Kosten der geeigne- reich, im Hospiz, im Altersheim oder in stationären
ten Einrichtung als angemessen. Bestehen mehrere Pflegeeinrichtungen betreut wird, wenn er
solche Einrichtungen, so gelten die jeweils höheren
• an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und
Kosten als angemessen. Dies gilt nicht für Intensiv-
weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet,
Behandlungspflege in häuslicher Umgebung bei
• nur noch Wochen oder wenige Monate zu leben
Personen, solange diese das 18. Lebensjahr noch
hat (bei Kindern auch Jahre) und
nicht vollendet haben.
• besonders aufwändig versorgt werden muss.
Die angemessenen Kosten für Intensiv-Behand-
Wir erstatten die Kosten zu 100% bis zu dem Betrag,
lungspflege erstatten wir auch in stationären Ein-
der für die Versorgung eines Versicherten in der ge-
richtungen (z.B. Pflegeheime).
setzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
1.19 Was erstatten wir für Sozialpädiatrie und Die Erstattung setzt voraus, dass die spezialisierte
Frühförderung? ambulante Palliativversorgung
Wir erstatten die Kosten für Sozialpädiatrie und • ärztlich verordnet ist und
Frühförderung in sozialpädiatrischen Zentren bis • der Versicherte durch Ärzte und Fachkräfte für
zur Höhe der mit den gesetzlichen Kostenträgern spezialisierte ambulante Palliativversorgung
vereinbarten Pauschalen. versorgt wird.
Dies setzt voraus, dass der Versicherte kein An-
spruch auf derartige Leistungen bei einem anderen 1.23 Wie viel erstatten wir für II.1.2 und 1.4?
Kostenträger hat. 1.23.1a) Wir erstatten 100% der erstattungsfähigen
Kosten gemäß II.1.1 für
1.20 Was erstatten wir für medizinische
Schulungen für chronisch Kranke? • ärztliche Behandlung gemäß II.1.2 und
• Strahlendiagnostik und Strahlentherapie ge-
Wir erstatten die angemessenen Kosten für die Teil- mäß II.1.4,
nahme an Erst- und Folgeschulungen, z.B. bei Diabe-
tes, Asthma, Neurodermitis, Brustkrebs oder koro- wenn die Behandlung ein Primärarzt durchführt. Als
narer Herzkrankheit. Primärarzt gelten der Hausarzt sowie ein
Als Schulungen gelten Maßnahmen, • Augenarzt,
• Gynäkologe,
• die von Anbietern mit geeigneter fachlicher und • Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung
pädagogischer Qualifikation, (siehe Anhang 4),
• auf Basis erprobter und evaluierter Konzepte • Notarzt,
und • Bereitschaftsarzt oder
• unter geeigneten organisatorischen Durchfüh- • ein Arzt/Facharzt, der über einen von uns zur
rungsbedingungen Verfügung gestellten digitalen Service kontak-
erbracht werden. tiert wird (Videosprechstunde).
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie uns den Haus-
1.21 Was erstatten wir für ambulante
arzt namentlich benennen,
Heilbehandlung durch Heilpraktiker?
Wir erstatten keine Kosten für ambulante Heilbe- • wenn der Versicherte das erste Mal Leistungen
handlungen durch Heilpraktiker. aus diesem Tarif beansprucht oder
• den Hausarzt wechselt.
1.22 Was erstatten wir für spezialisierte Als Hausarzt kann ein Arzt für Allgemeinmedizin
ambulante Palliativversorgung? oder ein praktischer Arzt gewählt werden. Aus-
Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung nahmsweise kann ein Internist ohne Schwerpunkt-
ermöglicht, dass der Versicherte in seiner vertrau- bezeichnung (siehe Anhang 4) als Hausarzt gewählt
ten häuslichen Umgebung oder dem familiären Be- werden; hierzu ist jedoch unsere Zustimmung einzu-
holen.
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Werden Sie durch einen Notarzt oder Bereitschafts- 3. Was erstatten wir für zahnärztliche
arzt behandelt, muss aus der Rechnung ersichtlich Behandlungen?
sein, dass es sich dabei um eine Behandlung im Rah- 3.1 Wie berücksichtigen wir Gebühren-
men eines Not- oder Bereitschaftsdienstes han- ordnungen bei zahnärztlichen Behandlungen?
delte.
Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Ge-
Sofern der Versicherte sich mehr als 100 km von sei- bührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/
nem Wohnsitz entfernt aufhält, gilt jeder Arzt für GOÄ) bis zu deren Höchstsätzen (siehe Anhang 1) er-
Allgemeinmedizin oder jeder praktische Arzt, auch stattungsfähig.
ohne, dass uns dieser vorher namentlich genannt
Die Kosten für zahntechnische Leistungen und Ma-
wurde, als Hausarzt im Sinne dieses Tarifs.
terialien sind in angemessener Höhe erstattungs-
1.23.1b) Wir erstatten die Kosten gemäß II.1.1 eben- fähig.
falls zu 100%, wenn der Primärarzt nach der (Erst-)
Behandlung eine Weiterbehandlung durch den 3.2 Was erstatten wir für Zahnbehandlung?
Facharzt veranlasst und dies bestätigt. Die Bestäti- Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für
gung ist zusammen mit dem ersten Erstattungsan-
• allgemeine, konservierende und chirurgische
trag über Rechnungen des Facharztes vorzulegen.
Leistungen
Die Bestätigung des Primärarztes gilt ab dem Datum • Röntgenleistungen
ihrer Ausstellung bis zum Abschluss der angerate- • Behandlungen von Mund- und Kiefererkrankun-
nen Weiterbehandlung, längstens 6 Monate ab der gen
Ausstellung. • Parodontosebehandlungen sowie
• Untersuchungen und Beratungen
Dauert die Weiterbehandlung durch den Facharzt
länger als die genannten 6 Monate, erstatten wir die einschließlich der jeweils zugehörigen zahntechni-
erstattungsfähigen Kosten wieder ab dem Zeit- schen Leistungen und Materialien.
punkt zu 100%, ab dem auch diese Weiterbehand-
Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.
lung vom Primärarzt angeraten und bestätigt
wurde. Diese Bestätigung gilt dann wiederum bis 3.3 Was erstatten wir für Zahnersatz und Inlays?
zum Abschluss der angeratenen Weiterbehandlung,
längstens 6 Monate ab der Ausstellung. Im Falle ei- Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.3.1 für Inlays
ner weiteren Fortsetzung der Behandlung gelten aus Metall, Keramik oder Kunststoff und für Zahner-
diese Regelungen entsprechend. satz sowie dazugehörige Begleitleistungen.
Als Zahnersatz gelten
1.23.2 In allen anderen Fällen erstatten wir 75% der
Kosten gemäß II.1.1 für • Prothesen
• Kronen, Veneers
• ärztliche Behandlung gemäß II.1.2 und • Brücken
• Strahlendiagnostik und Strahlentherapie ge- • Implantate und die in diesem Zusammenhang
mäß II.1.4. notwendigen vorbereitenden chirurgischen
Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens
2. Was erstatten wir für Kurbehandlung?
• Verblendungen
Wir erbringen bei einer Kurbehandlung die in • Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher-
diesem Tarif unter II.1. (ambulante Heilbehandlung) und Schnarchschienen)
vereinbarten Leistungen. • funktionsanalytische und funktionstherapeuti-
Die Kosten für Kurtaxe und Kurplan erstatten wir zu sche Maßnahmen, die in Zusammenhang mit
100%. Zahnersatz und Schienentherapie anfallen so-
wie
Bitte beachten Sie: Weitere Kosten, z.B. die Kosten • die Reparatur von Zahnersatz
für Unterbringung und Verpflegung, übernehmen
wir nicht. einschließlich der jeweils zugehörigen zahntechni-
schen Leistungen und Materialien.
Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.
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3.4 Was erstatten wir für Kieferorthopädie? legen. Legen Sie uns diesen nicht vor, besteht hin-
Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.3.1 für Kie- sichtlich der über 2.500 € hinausgehenden erstat-
ferorthopädie einschließlich der jeweils zugehöri- tungsfähigen Kosten nur Anspruch auf die Hälfte
gen zahntechnischen Leistungen und Materialien. der tariflichen Leistung.
Wir erstatten auch funktionsanalytische und funkti- Bei einem Implantat oder einer kieferorthopädi-
onstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammen- schen Behandlung setzt die tarifliche Leistung im-
hang mit Kieferorthopädie anfallen. mer voraus, dass Sie uns den Heil- und Kostenplan
vor der Behandlung vorlegen, egal was die Behand-
Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7. lung kostet. Ansonsten erstatten wir Ihnen nur die
Hälfte der tariflichen Leistung.
3.5 Was erstatten wir für Zahnprophylaxe?
Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kosten-
Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für plans, der uns vor Beginn der Behandlung vorgelegt
Zahnprophylaxe. wird, erstatten wir zu 100%.
Dabei erstatten wir folgende Behandlungen (ein-
schließlich der in diesem Zusammenhang durchge- 3.7 Welche Beträge erhalten Sie höchstens für
führten einmaligen Beratung und Untersuchung): zahnärztliche Behandlungen?
Sie erhalten von uns höchstens folgende Beträge
• für die professionelle Zahnreinigung
für die Leistungen nach II.3.2 bis II.3.4:
• das Entfernen der harten und weichen Be-
läge auf Zahn- und Wurzeloberflächen insgesamt
• die Reinigung der Zahnzwischenräume • 500 € im 1. Kalenderjahr
• das Entfernen des Biofilms • 1.000 € im 1. bis 2. Kalenderjahr
• die Oberflächenpolitur • 1.500 € im 1. bis 3. Kalenderjahr
• die Anwendung geeigneter Fluoridierungs- • 2.000 € im 1. bis 4. Kalenderjahr
maßnahmen • 4.000 € jährlich ab dem 5. Kalenderjahr
• das Erstellen eines Mundhygienestatus
Hat der Versicherte in den letzten 5 Kalenderjahren
• die Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies
vor Beginn dieser Versicherung jährlich eine Zahn-
und parodontale Erkrankungen
vorsorgeuntersuchung gemacht, erhält er bereits ab
• die Kontrolle des Übungserfolges
dem 4. Kalenderjahr jährlich maximal 4.000 €.
• die Versiegelung von Fissuren und
• die Behandlung von überempfindlichen Zähnen Die genannten Höchstbeträge beziehen sich jeweils
auf das Kalenderjahr bzw. die Kalenderjahre, in dem
Wir erstatten die Kosten für maximal eine professi-
die Behandlung stattgefunden hat.
onelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr.
Muss sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls
Soweit die Zahnprophylaxe gemäß unserem Ver-
behandeln lassen, gelten diese Höchstbeträge nicht.
zeichnis (siehe Anhang 3) abgerechnet wurde, wird
Dies setzt voraus, dass sich der Unfall nach Ab-
unsere Erstattung
schluss des Vertrages ereignet hat.
• nicht auf einen Bonus oder bestehende
Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs) 4. Was erstatten wir für stationäre
angerechnet und Heilbehandlung?
• im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht 4.1 Was erstatten wir für allgemeine
berücksichtigt. Krankenhausleistungen?
3.6 Müssen Sie uns einen Heil- und Kostenplan Wir erstatten 100% der Kosten für allgemeine Kran-
vorlegen? kenhausleistungen.
Sind die voraussichtlichen Kosten der zahnärztli- Es gibt Krankenhäuser, die nicht nach dem Kran-
chen Behandlung höher als 2.500 €, setzt die tarifli- kenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bun-
che Leistung voraus, dass Sie uns vor der Behand- despflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen. Dabei
lung einen Heil- und Kostenplan (inklusive des Kos- handelt es sich in der Regel um Privatkliniken.
tenvoranschlages des zahntechnischen Labors) vor-
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Lässt sich der Versicherte in Deutschland in einem Einen Transport erstatten wir nur, wenn der Versi-
solchen Krankenhaus behandeln, erstatten wir ma- cherte während des Transports aus medizinischen
ximal das 1,5fache der Kosten, die im KHEntgG oder Gründen
in der BPflV vorgesehen sind. Dabei beziehen wir
• eine fachliche Betreuung oder
uns auf den Landesbasisfallwert des Bundeslandes,
• die besondere Einrichtung dieses Transportmit-
in dem der Versicherte behandelt wurde.
tels benötigt.
Wird der Versicherte im Ausland stationär behan-
delt, erstatten wir die Kosten – einschließlich der 4.5 Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes
Arztkosten und sämtlicher Nebenkosten – bis zu Kind ins Krankenhaus begleiten?
dem 1,5fachen Preis der allgemeinen Krankenhaus- Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbrin-
leistungen, der in der Bundesrepublik Deutschland, gung und Verpflegung eines Elternteils oder einer
gemäß KHEntgG oder BPflV vorgesehen ist. Dabei anderen Begleitperson im Krankenhaus,
beziehen wir uns auf den jeweils gültigen Bundesba-
sisfallwert/BBFW. • solange das versicherte Kind stationär im Kran-
kenhaus behandelt werden muss und
Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls oder • wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im
Notfalls in ein solches Krankenhaus eingeliefert Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht
wird, begrenzen wir unsere Leistung diesbezüglich erreicht hat.
nicht.
4.6 Was erstatten wir bei Übergangspflege im
4.2 Was erstatten wir für belegärztliche Krankenhaus?
Behandlungen?
Wir erstatten 100% der Kosten, wenn der Versi-
Wir erstatten 100% der Kosten für belegärztliche cherte sich in Übergangspflege im Krankenhaus be-
Behandlungen. findet.
Erstattungsfähig ist die gesondert berechnete Ver- Dies setzt voraus, dass
gütung des Belegarztes im Rahmen der Gebühren-
• Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der
ordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu deren Höchstsätzen
Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen
(siehe Anhang 1).
Rehabilitation oder Pflegeleistungen der sozia-
4.3 Was erstatten wir für Leistungen durch len oder Privaten Pflege-Pflichtversicherung er-
Beleghebammen und Belegentbindungspfleger? forderlich sind aber nicht oder nur unter erheb-
lichem Aufwand erbracht werden können und
Wir erstatten 100% der Kosten für die Leistungen
• die Übergangspflege im unmittelbaren An-
von Beleghebammen und Belegentbindungspfle-
schluss an eine medizinisch notwendige Heilbe-
gern. Dies setzt voraus, dass die Kosten im Rahmen
handlung in einem Krankenhaus erfolgt.
der amtlichen Gebührenordnungen berechnet sind.
Bei Übergangspflege leisten wir für die Versorgung
4.4 Was erstatten wir für Fahrten und mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung
Transporte? der Versicherten, die Grund- und Behandlungs-
Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und pflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und
Transporte zum und vom nächsten geeigneten Kran- Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche
kenhaus, wenn der Versicherte ärztliche Behandlung.
• einen Notfall hat, Die Kosten für Übergangspflege erstatten wir
• gehunfähig ist oder • für maximal 10 Tage je Krankenhausbehandlung
• dort eine Chemotherapie erhält. und
Wird der Versicherte im Notfall auf Anweisung der • je Tag höchstens bis zu dem Betrag, der für die
Rettungsleitstelle in ein Krankenhaus gebracht, gilt Versorgung eines Versicherten der gesetzlichen
dieses als das nächstgelegene geeignete Kranken- Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
haus.
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4.7 Was erstatten wir im Hospiz? 5.3 Wir erstatten die Nutzung der digitalen Ge-
Wir erstatten 100% der Kosten, wenn der Versi- sundheitsanwendungen zunächst für maximal
cherte (teil)stationär im Hospiz versorgt werden 12 Monate. Danach muss sie jeweils erneut verord-
muss. net bzw. vorher schriftlich zugesagt werden.
Dies setzt voraus, dass Wir dürfen die digitalen Gesundheitsanwendungen
auch selbst zur Verfügung stellen, anstatt deren
• der Aufenthalt im Hospiz ärztlich verordnet ist Kosten zu erstatten. Satz 1 und 2 gilt entsprechend.
und
• die stationäre oder teilstationäre Versorgung 5.4 Wir erstatten ausschließlich die Kosten für den
dort medizinisch notwendig ist, weil eine ambu- Erwerb der Nutzungsrechte an der digitalen Ge-
lante palliativ-medizinische Behandlung (siehe sundheitsanwendung. Wir erstatten keine Kosten
II.1.22 dieses Tarifs) im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen
• im Haushalt oder der Familie des Versicher- Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die
ten bzw. Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte
• in einer Pflegeeinrichtung oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batte-
nicht mehr angemessen erbracht werden kann. riekosten.
Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz erstatten
6. Wann und wie lange ist ein Kind ab Geburt
wir beitragsfrei mitversichert?
• nach Abzug anderweitiger Leistungsansprüche, Wird ein Kind ab Geburt in der gleichen Selbstbe-
z.B. aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung, halt-Tarifstufe (siehe III.2.) des Tarifs NK.select S wie
die der Versicherte vorab in vollem Umfang in ein Elternteil mitversichert, müssen Sie für dieses
Anspruch nehmen muss, Kind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres keinen
• bis zu dem Betrag, der für die Versorgung des Beitrag bezahlen. Sie zahlen den Beitrag für das
Versicherten von der gesetzlichen Krankenver- Kind erst ab Beginn des Monats, der auf seinen
sicherung aufzuwenden wäre. 1. Geburtstag folgt.
5. Was erstatten wir für digitale Ist der versicherte Elternteil in Tarifstufe NK.select
Gesundheitsanwendungen? S Bonus (siehe III.1.) versichert, erfolgt die beitrags-
freie Mitversicherung des Kindes nur, wenn es im Ta-
5.1 Wir erstatten im Versicherungsfall 100% der
rif NK.select S 1200 (siehe III.2.) versichert wird.
Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, die
im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendun- Die beitragsfreie Mitversicherung setzt voraus, dass
gen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medi-
• der versicherte Elternteil seit mindestens 8 Mo-
zinprodukte (vgl. § 139e Abs. 1 SGB V, siehe An-
naten vor der Geburt des Kindes ununterbro-
hang 5) enthalten sind, höchstens bis zu den dort ge-
chen im Tarif NK.select S versichert ist,
nannten Preisen.
• für diese Zeit dessen Beiträge bis zum Tag der
Dies setzt voraus, dass Geburt vollständig bezahlt sind und
• das Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt
• der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut die
rückwirkend angemeldet wird und
Anwendungen verordnet hat, oder
• die Versicherung für das Kind bis zur Vollendung
• wir die Erstattung vorher schriftlich zugesagt
seines 3. Lebensjahres weder aufgrund einer
haben.
Kündigung nach § 13 (1) noch § 13 (5) MB/KK
5.2 Wir erstatten im Versicherungsfall 80% der Kos- 2009 beendet wird. Wird der Vertrag nach die-
ten für andere digitale Gesundheitsanwendungen sen Vorschriften gekündigt, lebt die Beitrags-
als die in Abs. 5.1 genannten bis zu maximal 1.600 € pflicht für das erste Lebensjahr rückwirkend auf.
für jeden Versicherten im Kalenderjahr, soweit wir
Ihnen dies vorher schriftlich zugesagt haben.
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III. Welche Selbstbehalt- bzw. Bonus- Endet die Versicherung während eines Kalenderjah-
Tarifstufen gibt es? res, ermäßigt sich der Selbstbehalt nicht.
1. Wie funktioniert unsere Bonus-Tarifstufe? Leistungen, von denen wir keinen Selbstbehalt ab-
ziehen, sind im Abschnitt II. jeweils unter den einzel-
In der Tarifstufe NK.select S Bonus erhalten Sie für
nen Leistungen beschrieben.
jeden dort Versicherten je versicherten Monat einen
Bonus von 100 €. Pro Jahr erhalten Sie damit maxi-
IV. Ab wann empfehlen wir Kosten-
mal einen Bonus von 1.200 €. Für Kinder und Ju-
gendliche bis Alter 20 erhalten Sie einen monatli-
belege einzureichen?
chen Bonus von 50 €, pro Jahr maximal 600 €. Vo- Wir empfehlen Ihnen, Kostenbelege erst dann ein-
raussetzung dafür ist, dass Sie den Beitrag per Last- zureichen, wenn die Gesamtsumme höher ist als Ihr
schrifteinzugsverfahren bezahlen. Selbstbehalt bzw. Ihr jährlicher Bonus.
Den Bonus zahlen wir monatlich auf Ihr Konto. Eine mögliche Beitragsrückerstattung sollten Sie
auch berücksichtigen.
Reichen Sie Rechnungen ein, wird der gesamte jähr-
liche Bonus von 1.200 € (600 € bei Kindern und Ju-
V. Wie können Sie sich zusätzlich im
gendlichen bis Alter 20) auf unsere Leistung ange-
rechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach
Ausland absichern?
NK.select S Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres 1. Für die Absicherung des Krankenrücktransports
endet. aus dem Ausland sowie von Leistungen bei kurzfris-
tigen Auslandsreisen können Sie eine Auslandreise-
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, redu-
Zusatzversicherung (z.B. Tarif URZ.) abschließen.
ziert sich der jährliche Bonus, den wir auf unsere Er-
stattung anrechnen, für dieses Jahr um jeweils 1/12 2. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufent-
für jeden nicht versicherten Monat.
halt können Sie durch eine anderweitige Vereinba-
Leistungen, auf die wir den Bonus nicht anrechnen, rung für die Dauer des Aufenthalts die Begrenzung
sind im Abschnitt II. jeweils unter den einzelnen Leis- • auf die deutschen Gebührenordnungen GOÄ
tungen beschrieben.
und GOZ und
• auf die Höchstbeträge des tariflichen Heilmit-
2. Welche Selbstbehalt-Tarifstufen gibt es?
telverzeichnisses (Anhang 2)
In den Tarifstufen NK.select S 600, 1200 und 3000
erbringen wir die Leistungsbeträge, die wir im Ab- aufheben.
schnitt II. beschrieben haben, nicht vollständig. Bei Wir können im Rahmen dieser anderweitigen Ver-
unserer Leistung berücksichtigen wir noch einen An- einbarung einen angemessenen Mehrbeitrag ver-
teil, den Sie selbst bezahlen müssen (Selbstbehalt). langen.
Folgende Selbstbehalte haben Sie für jeden Versi- Wir verpflichten uns zum Abschluss dieser Vereinba-
cherten im Kalenderjahr. Diese ziehen wir von unse- rung, wenn Sie diese spätestens innerhalb von 6 Mo-
rer Leistung ab: naten nach Antritt des Auslandsaufenthaltes bean-
tragen. Stellen Sie diesen Antrag nach Antritt des
Tarifstufe Erwachsene Kinder und
Auslandsaufenthaltes, beginnt die Vereinbarung
Jugendliche
zum Ersten des auf den Antrag folgenden Monats,
bis Alter 20
es sei denn, Sie beantragen einen späteren Beginn.
NK.select S 600 600 € 300 €
3. Verlegt ein Versicherter seinen gewöhnlichen
NK.select S 1200 1.200 € 600 €
Aufenthalt in einen anderen Staat der Europäi-
NK.select S 3000 3.000 € 1.500 € schen Union, einen Staat des Europäischen Wirt-
schaftsraums oder die Schweiz gilt anstelle § 1 Nr. 6
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, redu- der TB/KK folgende Regelung:
ziert sich der jeweilige Selbstbehalt für dieses Jahr
um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.
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Auf Antrag können Sie die unter Abs. 2 genannte Fachbegriffe
Vereinbarung für die Dauer des gewöhnlichen Auf-
Hier erläutern wir Ihnen die mit gekennzeichneten
enthalts fortführen oder erstmals – rückwirkend
Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen ver-
zum Zeitpunkt der Verlegung des gewöhnlichen
wenden.
Aufenthalts – vereinbaren. Dabei erfolgt keine Be-
grenzung auf die Leistungen, die wir bei einem Auf-
Allgemeine Krankenhausleistungen
enthalt im Inland zu erbringen hätten.
Wenn das Krankenhaus nach dem Kranken-
Den Antrag müssen Sie spätestens innerhalb von hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-
6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Auf- gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-
enthalts bei uns stellen. gemeine Krankenhausleistungen die Entgelte nach
§ 7 KHEntgG. Dazu gehören z.B.
VI. Wann und wie können Sie Ihren
Vertrag kündigen? • Fallpauschalen und
• Zusatzentgelte.
Abweichend von § 13 (1) MB/KK 2009 können Sie
den Tarif für jeden Versicherten zum Ende eines je- Wenn das Krankenhaus nicht nach dem Kranken-
den Monats kündigen. Dies setzt voraus, dass hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-
gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-
• uns die Kündigung mindestens 15 Tage vorher gemeine Krankenhausleistungen
in Textform erreicht und
• der Tarif für den Versicherten zum Tag der Be- • die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder
endigung schon mindestens 2 Jahre besteht. Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) ein-
schließlich
VII. Welche Leistung können wir ändern? • ärztlicher Leistungen und
• Nebenkosten.
Wenn wir im Tarif NK.select S die Beiträge anpassen,
können wir auch folgende Beträge ändern: Alter
• betragsmäßig festgelegte Höchstbeträge Das Alter berechnen wir, indem wir vom Kalender-
• sowie die Bonusleistung gemäß III.1. jahr des Versicherungsbeginns oder einer Vertrags-
Dies geschieht, um den Wert der Versicherung zu er- änderung Ihr Geburtsjahr abziehen, z.B. 2023 – 2003
halten und erfolgt nur mit Zustimmung des unab- = 20.
hängigen Treuhänders.
Angemessene Höhe (Zahnbehandlung)
Wir dürfen auch die im Heilmittelverzeichnis ge-
Die Kosten orientieren sich an der Bundeseinheitli-
nannten Leistungen und Höchstpreise den verän-
chen Benennungsliste (BEB = ist ein offizielles Fach-
derten Verhältnissen im Gesundheitswesen anpas-
verzeichnis zahntechnischer Leistungen, das durch
sen. Die Voraussetzungen dafür sind in § 203 Abs. 3
den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) (siehe
(VDZI) entwickelt wurde) und den ortsüblichen Prei-
Anhang 5) und § 18 Abs. 1 MB/KK 2009 geregelt.
sen.
Belegärztliche Behandlungen
Belegärztliche Behandlungen sind Behandlungen,
die durch Belegärzte erbracht werden. Belegärzte
im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes
(KHEntgG) sind Vertragsärzte, die nicht am Kranken-
haus angestellt sind. Sie sind berechtigt, ihre Patien-
ten im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der
hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und
Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln,
ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu
erhalten.
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Bundespflegesatzverordnung (BPflV) Gehunfähig
Für öffentliche Krankenhäuser ist im Kranken- Gehunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auch
hausentgeltgesetz bzw. in der BPflV festgelegt, was mit Hilfe eines medizinischen Hilfsmittels nicht
sie abrechnen dürfen. In privaten Krankenhäusern selbstständig den Arzt oder das Krankenhaus aufsu-
bzw. in Krankenhäusern im Ausland gilt dies nicht. chen kann.
Die Rechnungen dort können deutlich höher sein.
Generika
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf
DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, dem Markt befindlichen, als Markenzeichen einge-
die auf digitalen Technologien basieren. Ein Beispiel tragenen Präparat
hierfür können Gesundheits-Apps sein.
• in der Zusammensetzung gleichen,
• in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen
EU (Europäische Union)
und
Folgende Staaten gehören dazu: Belgien, Bulgarien, • in der Regel preiswerter angeboten werden.
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frank-
reich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lett- Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Gene-
land, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Ös- rika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien un-
terreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slo- tersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat
wakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zy- ein Generikum existiert, können Sie bei Ihrem Apo-
pern. Großbritannien trat am 31. Januar 2020 aus theker erfahren.
der Europäischen Union aus.
Grundpflege
EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Die Grundpflege ist eine Leistung für pflegebedürf-
Der EWR besteht aus der EU und der Europäischen tige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernäh-
Freihandelsassoziation (EFTA). EFTA-Staaten sind Is- rung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die För-
land, Liechtenstein und Norwegen. derung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Fahrten Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter Fahrt verstehen wir die Fahrt z.B. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle
notwendigen Tätigkeiten, die zur Pflege und zum
• in öffentlichen Verkehrsmitteln, Führen des Haushalts eines Kranken erforderlich
• im Taxi oder sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie
• mit dem Auto. selbst zu erledigen. Darunter fallen in der Regel nor-
Siehe hierzu auch Transporte male Aufgaben des alltäglichen Lebens wie Einkau-
fen und Kochen.
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
(GOÄ/GOZ) Heilbehandlung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Ge- Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit-
bührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Ab- teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin-
rechnung privater Leistungen des Arztes und des dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Zahnarztes, d.h. aller medizinischen und zahnmedi-
zinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Heilmittel
Krankenversicherung (GKV). In ihnen sind die Ge- Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich
bühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen verordnete, medizinische Leistungen, von denen
verzeichnet. eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen
soll. Hierzu zählen z.B. Physikalische Therapie, Kran-
kengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie. Was wir in welcher Höhe erstatten siehe
Heilmittelverzeichnis im Anhang 2.
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Intensiv-Behandlungspflege Notfall
Intensiv-Behandlungspflege liegt vor, wenn auf Ein Notfall ist eine Situation, die ohne sofortige me-
Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, ein dizinische Behandlung zu schweren Schäden oder
besonders hoher Pflegebedarf an medizinischer Be- dem Tod führt.
handlungspflege besteht, der die ständige Anwe-
senheit einer geeigneten Pflegekraft zur individuel- Textform
len Kontrolle und Einsatzbereitschaft erfordert, ins- Textform bedeutet: Schriftlich, es ist aber keine ei-
besondere weil behandlungspflegerische Maßnah- genhändige Unterschrift notwendig, z.B. reicht ein
men in ihrer Intensität und Häufigkeit unvorherseh- Fax oder eine E-Mail.
bar am Tag und in der Nacht erfolgen oder die Be-
dienung und Überwachung eines lebenserhaltenden Transporte
Hilfsmittels (z.B. Beatmungsgerätes) am Tag und in
Ein Transport kommt zum Tragen, wenn der Versi-
der Nacht erforderlich ist.
cherte so krank oder verletzt ist, dass er nicht mit ei-
Kinderwunsch-Behandlung genen oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren
kann. Er muss z.B. im Krankenwagen transportiert
Unter Kinderwunsch-Behandlung verstehen wir eine werden.
künstliche Befruchtung.
Siehe auch Fahrten
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Unfall
Für öffentliche Krankenhäuser ist im KHEntgG bzw.
in der Bundespflegesatzverordnung festgelegt, Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper
was sie abrechnen dürfen. In privaten Krankenhäu- wirkendes Ereignis, bei dem der Versicherte unfrei-
sern bzw. in Krankenhäusern im Ausland gilt dies willig einen Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle
nicht. Die Rechnungen dort können deutlich höher sind z.B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle.
sein.
Kryokonservierung
Anhang 1 – Höchstsätze GOÄ/GOP/GOZ
Unter Kryokonservierung versteht man das Aufbe-
wahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in Höchstsätze der GOÄ/GOP sind derzeit der 3,5fache
flüssigem Stickstoff. Satz für persönlich ärztliche Leistungen bzw. der
2,5fache Satz bei medizinisch-technischen Leistun-
Medizinische Behandlungspflege gen bzw. der 1,3fache Satz für Leistungen gemäß
Abschnitt M (Laborleistungen) sowie nach Ziffer 437
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle
der GOÄ.
medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Fach-
arzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft Höchstsatz der GOZ ist derzeit der 3,5fache Satz.
durchführt. Dazu gehören z.B. Wundversorgung und
Verbandswechsel.
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Anhang 2 - Heilmittelverzeichnis
Hierzu zählen Physikalische Therapie, Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.
Richtwert im Sinne des Heilmittelverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßig medizinisch notwendigen
Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der The-
rapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Die Regelbehandlungszeit darf nur aus medizi-
nischen Gründen unterschritten werden.
erstattungs- erstattungs-
fähig bis zu € fähig bis zu €
Krankengymnastik / Bewegungsübungen Manuelle Therapie, Richtwert: 15-25 Minuten 41,00
Physiotherapeutische Erstbefundung zur Er- 19,00 Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäu- 23,60
stellung eines Behandlungsplans, einmal je Be- lengymnastik) als Einzelbehandlung, Richt-
handlungsfall wert: 15-20 Minuten
Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche 77,90 Bewegungsübungen
Anforderung der verordnenden Person als Einzelbehandlung, Richtwert: 10-20 Minu- 15,80
Physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal 42,30 ten
je Blankoverordnung in einer Gruppe (2-5 Personen), Richtwert: 9,80
Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blanko- 31,70 10-20 Minuten
verordnung Bewegungsübungen im Bewegungsbad
Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysio- 34,20 als Einzelbehandlung, einschließlich der er- 37,90
logischer Grundlage, Atemtherapie, als Einzel- forderlichen Nachruhe, Richtwert: 20-30 Mi-
behandlung einschließlich der erforderlichen nuten
Massage, Richtwert: 15-20 Minuten in einer Gruppe (2-3 Personen), je Teilneh- 27,60
Krankengymnastik auf neurophysiologischer 54,20 mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Pro- ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
priozeptive Neuromuskuläre Fazilitation in einer Gruppe (4-5 Personen), je Teilneh- 18,80
[PNF]) bei zentralen Bewegungsstörungen mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Ein- ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
zelbehandlung, Richtwert: 25-35 Minuten Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), 132,60
Krankengymnastik auf neurophysiologischer 67,80 Richtwert: 120 Minuten, je Behandlungstag
Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta) bei (Hinweis: Diese spezielle Therapie ist an be-
zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbe- stimmte Indikationen gebunden.)
handlung für Kinder längstens bis zur Voll- Gerätegestützte Krankengymnastik (KG- 64,30
endung des 18. Lebensjahres, Richtwert: 30-45 Gerät), einschließlich Medizinischen Aufbau-
Minuten trainings (MAT) und Medizinischer Trainings-
Krankengymnastik in einer Gruppe (2-8 Perso- 15,30 therapie (MTT), je Sitzung für eine parallele
nen), Richtwert: 20-30 Minuten, je Teilnehmer Einzelbehandlung bis zu 3 Personen, Richt-
Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktio- 19,10 wert: 60 Minuten
nen in einer Gruppe (2-4 Personen), Richtwert: Traktionsbehandlung mit Gerät (z.B. Schräg- 10,20
20-30 Minuten, je Teilnehmer brett, Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlin-
Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Muko- 102,40 gentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert: 10-
viszidose und schweren Bronchialerkrankun- 20 Minuten
gen als Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minu- Massagen
ten Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile:
Krankengymnastik im Bewegungsbad Klassische Massagetherapie (KMT), Seg- 25,00
als Einzelbehandlung, einschließlich der er- 39,00 ment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und
forderlichen Nachruhe, Richtwert: 20-30 Mi- Colonmassage, Richtwert: 15-20 Minuten
nuten Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert: 20- 29,90
in einer Gruppe (2-3 Personen), je Teilneh- 27,90 30 Minuten
mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
in einer Gruppe (4-5 Personen), je Teilneh- 18,40
mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
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erstattungs- erstattungs-
fähig bis zu € fähig bis zu €
Manuelle Lymphdrainage (MLD) An- oder absteigendes Vollbad (Überwär- 30,40
Teilbehandlung, Richtwert: 30 Minuten 41,40 mungsbad), einschließlich der erforderlichen
Großbehandlung, Richtwert: 45 Minuten 62,10 Nachruhe
Ganzbehandlung, Richtwert: 60 Minuten 82,80 Wechselbad, einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Kompressionsbandagierung einer Extremi- 26,50 Teilbad 14,00
tät, Aufwendungen für das notwendige Pols- Vollbad 20,30
ter- und Bindenmaterial (z.B. Mullbinden, Bürstenmassagebad, einschließlich der erfor- 28,90
Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind da- derlichen Nachruhe
neben erstattungsfähig Naturmoorbad, einschließlich der erforderlichen Nach-
Unterwasserdruckstrahlmassage, einschließ- 38,90 ruhe
lich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert: Teilbad 49,80
15-20 Minuten Vollbad 63,80
Palliativversorgung Sandbad, einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Physiotherapeutische Komplexbehandlung in 75,90 Teilbad 43,60
der Palliativversorgung, Richtwert: 60 Minuten Vollbad 49,80
Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie) 49,80
Aufwendungen hierfür sind gesondert erstattungsfähig,
und Licht-Öl-Bad, einschließlich Nachfetten
sofern sie nicht bereits von spezialisierter ambulanter
und der erforderlichen Nachruhe
Palliativversorgung (SAPV) umfasst sind.
Medizinische Bäder mit Zusatz
Packungen, Hydrotherapie, Bäder
Hand-, Fußbad 10,20
Heiße Rolle, einschließlich der erforderlichen 15,70
Teilbad, einschließlich der erforderlichen 20,30
Nachruhe, Richtwert: 10-15 Minuten
Nachruhe
Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile, ein-
Vollbad, einschließlich der erforderlichen 28,10
schließlich der erforderlichen Nachruhe
Nachruhe
bei Anwendung wieder verwendbarer Pa- 18,70
bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz 4,80
ckungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Pa-
Bei Teil- und Vollbädern mit ortsgebundenen
raffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
natürlichen Heilwässern erhöhen sich die
bei Anwendung einmal verwendbarer natür-
Höchstbeträge um 4,80 €.
licher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango,
Gashaltige Bäder
Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung
Gashaltiges Bad (z.B. Kohlensäurebad, Sauer- 32,00
von Folie oder Vlies zwischen Haut und
stoffbad), einschließlich der erforderlichen
Peloid
Nachruhe
Teilpackung 41,70
Gashaltiges Bad mit Zusatz, einschließlich 34,20
Großpackung 55,00
der erforderlichen Nachruhe
Schwitzpackung (z.B. Spanischer Mantel, Salz- 22,70
Gashaltiges Bad mit ortsgebundenen natürli- 39,00
hemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp), ein-
chen Heilwässern und mit Zusatz, einschließ-
schließlich der erforderlichen Nachruhe
lich der erforderlichen Nachruhe
Kaltpackung (Teilpackung)
Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad), 31,90
Anwendung von Lehm, Quark o.ä. 11,80
einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Anwendung einmal verwendbarer Peloide 23,40
Radon-Bad, einschließlich der erforderlichen 28,10
(Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose,
Nachruhe
Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Fo-
Radon-Zusatz, je 500.000 Millistat 4,80
lie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
Inhalationen
Heublumensack, Peloidkompresse 14,00
Inhalationstherapie – auch mittels Ultraschallverneblung
Sonstige Packungen (z.B. Wickel, Auflagen, 7,10
als Einzelinhalation 14,30
Kompressen), auch mit Zusatz
als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teil- 5,60
Trockenpackung 4,80 nehmer
Guss als Rauminhalation in einer Gruppe bei An- 8,70
Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss 4,80 wendung ortsgebundener natürlicher Heil-
Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss 7,10 wässer, je Teilnehmer
Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 6,30
An- oder absteigendes Teilbad (z.B. Hauffe), 18,70 Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen
einschließlich der erforderlichen Nachruhe Zusätze sind daneben gesondert erstattungsfähig.
Radon-Inhalation im Stollen 17,20
Radon-Inhalation mittels Hauben 21,00
Hallesche PM 255u – 06.26
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erstattungs- erstattungs-
fähig bis zu € fähig bis zu €
Kälte- und Wärmebehandlung Bericht an die verordnende Person 7,60
Kältetherapie bei einem oder mehreren Kör- 14,90 Bericht auf besondere Anforderung der ver- 134,90
perteilen mit lokaler Applikation intensiver ordnenden Person
Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühl- Einzelbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
ten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung, Schluckstörungen
Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Ap- Richtwert: 30 Minuten 60,10
paraturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Richtwert: 45 Minuten 82,50
Armbadewannen, Richtwert: 5-10 Minuten Richtwert: 60 Minuten 105,00
Wärmetherapie mittels Heißluft– bei einem 8,70 Richtwert: 90 Minuten 119,00
oder mehreren Körperteilen, Richtwert: 10-20 Gruppenbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
Minuten Schluckstörungen je Teilnehmer
Ultraschall-Wärmetherapie, Richtwert: 10-20 17,00 Gruppe (2 Personen), Richtwert: 45 Minuten 74,20
Minuten Gruppe (3-5 Personen), Richtwert: 45 Minu- 39,80
Elektrotherapie ten
Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Kör- 9,80 Gruppe (2 Personen), Richtwert: 90 Minuten 134,90
perteile mit individuell eingestellten Strom- Gruppe (3-5 Personen), Richtwert: 90 Minu- 67,60
stärken und Frequenzen, Richtwert: 10-20 Mi- ten
nuten Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
Elektrostimulation bei Lähmungen, Richtwert: 21,60 Funktionsanalyse und Erstgespräch, ein- 54,90
je Muskelnerveinheit 5-10 Minuten schließlich Beratung und Behandlungsplanung,
Iontophorese, Phonophorese 9,50 einmal je Behandlungsfall
Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzel- 17,20 Einzelbehandlung
lenbad), Richtwert: 10-20 Minuten bei motorisch-funktionellen Störungen, 65,60
Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad), 33,40 Richtwert: 45 Minuten
auch mit Zusatz, einschließlich der erforderli- bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö- 87,40
chen Nachruhe, Richtwert: 10-20 Minuten rungen, Richtwert: 60 Minuten
Lichttherapie bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt- 109,20
Behandlung mit Ultraviolettlicht wert: 75 Minuten
als Einzelbehandlung 4,80 Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das
in einer Gruppe, je Teilnehmer 4,00 häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs
Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbe- 4,80 im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behand-
zirks mit Ultraviolettlicht lungsfall
Reizbehandlung mehrerer umschriebener 8,00 bei motorisch-funktionellen Störungen, 174,70
Hautbezirke mit Ultraviolettlicht Richtwert: 120 Minuten
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes 9,50 bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö- 210,00
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Fel- 13,20 rungen, Richtwert: 120 Minuten
der bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt- 175,30
wert: 120 Minuten
Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-
therapie) Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei
zu behandelnden Personen)
Ausführlicher Bericht (ausgenommen der 20,70
sprachtherapeutische Bericht für den verord- bei motorisch-funktionellen Störungen, 52,50
nenden Arzt) Richtwert: 45 Minuten, je Teilnehmer
bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö- 70,00
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeu- 134,90
rungen, Richtwert: 60 Minuten, je Teilneh-
tische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Be-
mer
handlungsplans, einmal je Behandlungsfall,
bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt- 87,40
Richtwert: 60 Minuten
wert: 75 Minuten, je Teilnehmer
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeu- 67,60
Gruppenbehandlung
tische Bedarfsdiagnostik, Richtwert: 30 Minu-
bei motorisch-funktionellen Störungen, 23,00
ten
Richtwert: 45 Minuten, je Teilnehmer
je Kalenderhalbjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö- 30,60
Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnos- rungen, Richtwert: 60 Minuten, je Teilneh-
tik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einhei- mer
ten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt- 53,50
erstattungsfähig wert: 105 Minuten, je Teilnehmer
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erstattungs- erstattungs-
fähig bis zu € fähig bis zu €
bei psychisch-funktionellen Störungen als 80,80 Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und 20,40
Belastungserprobung, Richtwert: 180 Minu- Passgenauigkeit
ten, je Teilnehmer Behandlungsabschluss ggf. einschließlich der 30,60
Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch 65,60 Entfernung der Nagelkorrekturspange
orientierte Einzelbehandlung, Richtwert: 45 Nagelspangenbehandlung, zweimal je Behand- 65,80
Minuten lungstag
Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als 175,30 Aufschlag für besonderen Aufwand bei der Be- 20,10
Beratung zur Integration in das häusliche und handlung von Kindern bis zur Vollendung des
soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im 14. Lebensjahres oder von Personen mit Un-
häuslichen oder sozialen Umfeld, Richtwert: guis incarnatus in den Stadien 2 bis 3 (Diagno-
120 Minuten, einmal pro Behandlungsfall segruppe UI2), zweimal je Behandlungstag
Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung 52,50 Regulierung der Orthonyxiespange nach Ross- 43,10
bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Fraser, einteilig einschließlich Spangenkon-
Personen, Richtwert: 45 Minuten, je Teil- trolle nach 1 bis 2 Tagen
nehmer Ersatzversorgung mit einer Orthonyxiespange 74,60
Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung, 30,60 nach Ross-Fraser, einteilig infolge Verlusts
Richtwert: 60 Minuten, je Teilnehmer oder Bruchs der Spange bei vorhandenem Mo-
Podologie dell einschließlich Applikation
Podologische Behandlung (klein), Richtwert: 41,60 Versorgung mit einer konfektionierten bilate- 86,10
35 Minuten ralen Federstahldraht-Orthonyxiespange, drei-
Podologische Behandlung (groß), Richtwert: 59,80 teilig, einschließlich individueller Spangenfor-
50 Minuten mung, Applikation und Spangensitzkontrolle
Podologischer Befund, je nach Behandlung 4,20 nach 1 bis 2 Tagen
Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Or- 223,80 Versorgung mit einer konfektionierten Klebe- 43,10
thonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, spange einschließlich Applikation und Span-
einschließlich Abdruck und Anfertigung der gensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen
Passiv-Nagelkorrektur-Spange nach Modell, Ernährungstherapie
Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis Ernährungstherapie ist als Heilmittel erstattungsfähig,
2 Wochen wenn sie durch Diätassistenten, Oecotrophologen oder
Erst- und Eingangsbefundung Ernährungswissenschaftler erbracht wird.
Erstbefundung (klein), Richtwert: 20 Minuten 33,10 Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal 47,10
Erstbefundung (groß), einmal je Kalender- 66,30 je Behandlungsfall, Richtwert: 30 Minuten
jahr, Richtwert: 45 Minuten Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal 94,00
Eingangsbefundung, einmal je Leistungser- 26,70 je Behandlungsfall, Richtwert: 60 Minuten
bringer, Richtwert: 20 Minuten Berechnung und Auswertung von Ernährungs- 77,00
Therapiebericht auf schriftliche Anforderung 20,10 protokollen und Entwicklung entsprechender
der verordnenden Person individueller Empfehlungen, Richtwert: 60 Mi-
Anpassung einer einteiligen unilateralen oder 117,00 nuten
bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Notwendige Abstimmung der Therapie mit ei- 77,00
Ross-Fraser ner dritten Partei
Fertigung einer einteiligen unilateralen oder 64,10 Ernährungstherapeutische Intervention als 47,10
bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten
Ross-Fraser Ernährungstherapeutische Intervention als 94,00
Nachregulierung der einteiligen unilateralen 58,70 Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten
oder bilateralen Nagelkorrekturspange, Ernährungstherapeutische Intervention als 94,00
z.B. nach Ross-Fraser Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen
Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Auf- 114,90 Umfeld, Richtwert: 60 Minuten
setzen einer mehrteiligen bilateralen Nagel- Ernährungstherapeutische Intervention als 32,90
korrekturspange Gruppenbehandlung, Richtwert: 30 Minuten
Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Auf- 63,50 Ernährungstherapeutische Intervention als 65,80
setzen einer einteiligen Kunststoff- oder Me- Gruppenbehandlung, Richtwert: 60 Minuten
tall-Nagelkorrekturspange
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erstattungs- erstattungs-
fähig bis zu € fähig bis zu €
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik / Sonstiges
Rückbildungsgymnastik Ärztlich verordneter Hausbesuch 14,00
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgym- 16,50 Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich 31,80
nastik bei Unterweisung in der Gruppe (bis zu der Fahrtkosten, pauschal. Werden auf dem-
10 Schwangere je Gruppe), höchstens 14 Stun- selben Weg mehrere Patienten besucht, sind
den, je Unterrichtsstunde (60 Minuten), je Teil- die Aufwendungen nur anteilig je Patient er-
nehmer stattungsfähig.
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgym- 21,40 Besuch eines oder mehrerer Patienten in einer 20,70
nastik als Einzelunterweisung, auf ärztliche An- sozialen Einrichtung/Gemeinschaft, einschließ-
ordnung, höchstens 28 Unterrichtseinheiten à lich der Fahrtkosten, je Patient pauschal
15 Minuten, je Einheit Hausbesuch bei der Beratung im häuslichen 31,80
Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in 16,50 und sozialen Umfeld (Mehraufwand). Der
der Gruppe (bis zu 10 Personen), höchstens 10 Hausbesuch ist nur erstattungsfähig, wenn die
Stunden, je Unterrichtsstunde (60 Minuten), je Leistungen Einzelbehandlung oder Hirnleis-
Teilnehmer tungstraining als Beratung oder Ernährungs-
Rückbildungsgymnastik als Einzelunterwei- 21,40 therapeutische Intervention zur Integration in
sung, auf ärztliche Anordnung, höchstens 20 das häusliche und soziale Umfeld ohne ärztlich
Unterrichtseinheiten à 15 Minuten, je Einheit verordneten Hausbesuch erbracht wurden.
Rehabilitationssport / Funktionstraining Aufwendungen für Leistungen ärztlich verord-
Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreu- neter Hausbesuch einschl. der Fahrtkosten
ung und Überwachung, je Teilnehmer oder Besuch eines Patienten in einer sozialen
allgemeiner Rehasport 8,10 Einrichtung sind daneben nicht erstattungsfä-
Rehasport im Wasser 10,80 hig.
Rehasport in Herzgruppen 12,50 Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht 1,70
Rehasport für schwerstbehinderte Men- 17,20 an die verordnende Person
schen, die einen erhöhten Betreuungsauf- Versorgungsbezogene Pauschale je Blanko- 113,40
wand erfordern verordnung
Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
allgemeiner Rehasport 11,90
Rehasport im Wasser 16,30
Rehasport in Kinderherzgruppen 23,00
Rehasport für schwerstbehinderte Kinder 21,90
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins 16,10
für Kinder und Erwachsene
Funktionstraining in Gruppen unter fachkundi- 7,60
ger Anleitung und Überwachung, je Teilneh-
mer
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Anhang 3 - Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen
Wir erstatten die Kosten für Vorsorge- und Check-up-Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (vgl. II.1.9
sowie II.3.5) bzw. für Schutzimpfungen (vgl. II.1.10). Soweit diese gemäß nachfolgend aufgeführter Tabelle abgerechnet
wurden, wird die Erstattung dafür nicht auf den jeweiligen Selbstbehalt/Bonus angerechnet sowie im Rahmen einer
Beitragsrückerstattung nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Kosten für Maßnahmen zu rein diagnostischen Zwecken sowie für die weitere Diagnostik bzw.
Behandlung, deren Bedarf sich im Rahmen einer Vorsorgeleistung nach diesem Verzeichnis ergibt.
Ziffern, die durch einen Schrägstrich „/“ getrennt sind, können alternativ abgerechnet werden.
Bei Erwachsenen
GOÄ-Ziffer GOÄ-Ziffer
Vorsorgeuntersuchung für Männer • Abstrich vom Gebärmutterhals in 4780, 4783,
Urologische Vorsorge Kombination mit einem Test auf In- 4785 (2x)/4872a
• Anamnese 28 fektion mit Humanen Papillomviren
• Inspektion und Abtasten der (HPV) mit nachfolgender mikroskopi-
äußeren Geschlechtsorgane scher Untersuchung der Zellen
• Enddarmaustastung zur • Vaginaler Ultraschall als Vorsorge 410, 403
Untersuchung der Prostata für Eierstockkrebs
• Untersuchung örtlicher • Kolposkopie 1070
Lymphknoten • Sonographie Brust 401, 418, 420 (2x),
• Beratung zum Untersuchungs- 5121a
ergebnis Mammographie-Screening
• Sonographie 410, • Gezielte Anamnese 1/3
420 (3x), 401, 403 • Beratung zum
Früherkennung Prostatakrebs Untersuchungsergebnis
• PSA-Bestimmung • Röntgen-Untersuchung (Mammo- 5266 (2x)
• Blutentnahme 250 graphie-Screening) der Brust
• Prostataspezifisches Antigen (PSA) 3908.H3 • Zuschlag für digitale Radiographie 5298 (2x)
• PCA-3-Test • Konsiliarische Erörterung 60
• Prostatamassage 11/1775 Chlamydien-Screening
• Labor 4780, • PCR-Test 297, 4780, 4783,
4783 (7x), 4785
4785 (2x) alternativ
Untersuchung der Bauchschlagader • Schnelltest aus Urin 4504A
• Ultraschalluntersuchung der 410, 401, 404 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
Bauchaorta • Erstuntersuchung
Vorsorgeuntersuchung für Frauen • Untersuchung/Beratung 23
Gynäkologische Krebsvorsorge • Blutentnahme 250
• gezielte Anamnese 27 • Harnstreifentest 3511
• Fragen nach Veränderung von Haut • Blutbild 3504/3550
oder Brust • Bestimmung Blutgruppe, Rhesus- 3982/3983
• Abtasten von Brust und Achsel- Faktor
höhlen • Bestimmung irrregulärer 3988, 3989
• Anleitung zur regelmäßigen Antikörper
Selbstuntersuchung der Brust • Rötel-Antikörpertest 4387
• Beratung zum Untersuchungs- • Lues-Such-Reaktion
ergebnis • Suchtest 4232/4291
• Untersuchung der inneren und • Bestätigungstest 4259/4409a
äußeren Geschlechtsorgane • Nachweis Chlamydien 297, 4780, 4783,
• Abstrich zur Zellgewinnung vom 4851/4815a 4785/4504A
Muttermund und aus dem Gebär- • HIV-Test
mutterhalskanal mit nachfolgender • Suchtest 4395,
mikroskopischer Untersuchung der 4322/4323
Zellen
• Bestätigungstest 4409, 4409a, 4349
alternativ
/4350, 4322/4323
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GOÄ-Ziffer GOÄ-Ziffer
• Infektionsvorsorge in der Schwangerschaft • Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
• Blutentnahme 250 • Vortest 250, 3514/3560
• Toxoplasma 4468 • Glukosegetränk Sachkosten
• Cytomegalie 4378 • Zweittest 250 (ggf. mehr-
• Herpes simplex 4384 fach, je nach An-
• Varizella-Zoster 4388 zahl der Gluko-
• Hepatitis C 4406 sebestimmungen)
• Hepatitis A 4382 • wenn nur Nüchternwert und Zwei- 3514/3560
• Parvovirus 4389/4409a Stundenwert ermittelt
• Weitere Verlaufsuntersuchungen • wenn Nüchternwert und 3613
• Untersuchung im 24 Belastungswerte nach 60, 120 und
Schwangerschaftsverlauf 180 Minuten ermittelt
• Hämoglobinbestimmung 3517 Vorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen
• Ultraschalluntersuchungen 401, 405, 415, Darmkrebs-Früherkennung
1006a • Beratung über Ziel und Zweck des 1/3, 7, 11
• Doppler-/Duplexsonographische 1007a, 1008a Darmkrebs-Früherkennungs-
Untersuchungen programms
• Ersttrimester-Screening • Beratung zum Untersuchungs-
401, 415, 420, ergebnis
• Sonographie
• Test auf nicht sichtbares (okkultes) 3735a/3736a/
405/1006a
Blut im Stuhl 3650a
• Blutentnahme 250
alternativ
• Hormonbestimmung β-hCG 4024
• Darmspiegelung (Koloskopie) 687, 5298a,
• PAPP-A 3743a
451/452, 602,
• Chorionzottenbiopsie (CVS)
3550,
• Humangenetische Beratung 21
3946 (pTT), 3960
• Chorionzottenbiopsie A1157 (1158a)
(Quick) bzgl. evtl.
• Tokographische Untersuchung 1001
Probeexzisionen
• Beobachtung/Betreuung während ggf. 448/449 (bei
vorbereitende Medikation, Sachkosten
Aufwach- und/oder Erholungszeit ambulanter
Schmerzmittel, Analgosedierung
Durchführung) Hautkrebs-Früherkennung
• Sonographie 410, 420 nur im 1
• Anamnese
Anschluss an den
• Beratung zum Untersuchungs-
Eingriff ergebnis
• Nicht-Invasiver Pränataltest (NIPT) • Untersuchung der gesamten Haut 7, 750/612a
• bei vorliegender Indikation bis 495 € Osteoporose-Früherkennung
Kostenbeteiligung 1/3
• Beratung/Anamnese
• Triple-Test 5380/5475
• Osteodensitometrie
• Blutentnahme 250
• Ultraschalluntersuchung 410
• Alpha-Fetoprotein (AFP) 3743
Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
• Östriol 4027
Diabetes
• Hormonbestimmung β-hCG 4024
• Anamnese und Erstellen Risikoprofil 29
• Quadruple-Test
250
• körperliche Untersuchung
• Blutentnahme
3743
• Blutdruckmessung
• Alpha-Fetoprotein (AFP)
4027
• Beratung zum Untersuchungs-
• Östriol ergebnis
• Hormonbestimmung β-hCG 4024
• Blutentnahme 250
• Inhibin A 4069
• Kontrolle des Cholesterins und des 3562.H1, 3560
• Antikörper-Suchtest 250, 3988, 3989,
Blutzuckers
3983 3511
• Kontrolle des Urins
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GOÄ-Ziffer Bei Kindern und Jugendlichen
• Blutbild und Blutbildbestandteile 3550, 3551, 3561,
GOÄ-Ziffer
und weitere Laborwerte 3563.H1, 3564.H1,
Spezielle Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen
3741, 3501,
der gesetzlichen Kindervorsorgeprogramme
3908.H3, Höchst-
Erweitertes Neugeborenen-Screening
wert nach 3541.H
• Blutentnahme 250a
für die mit H1 ge-
kennzeichneten • Hypothyreose 4030
Untersuchungen • Adrenogenitales Syndrom (AGS) 4035
410, 420 (3x), 401, • Biotinidasemangel 3776a/3786a/3789
• Sonographie
403 • Galaktosämie 3776a/3790/3724a
• EKG 651/652 • Schwere kombinierte 3920, 3922, 3924
Früherkennung von Nierenerkrankungen Immundefekte (SCID)
250 • Sichelzellkrankheit 3920, 3922, 3924
• Blutentnahme
3511/ • 5q-assoziierte spinale 3920, 3922, 3924
• Kontrolle des Urins
3531/3583H1 Muskelatrophie
• Phenylketonurie (PKU) und 4078a, 4079 (ggf.
• Kreatinin 3585H1
Hyperphenylalaninämie (HPA) mehrfach)
• Sonographie 410/420
• Ahornsirupkrankheit (MSUD)
Screening auf Hepatitis B und C (einmalig ab 35 Jahren)
• Medium-Chain-Acyl-CoA-
• Blutentnahme 250
Dehydrogenase-Mangel (MCAD)
• HBs-Antigen 4643 • Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-
• Antikörper gegen Hepatitis C-Virus 4406/4393 Dehydrogenase-Mangel (LCHAD)
Glaukom-Früherkennung • Very-Long-Chain-Acyl-CoA-
• Vollständige körperliche 6 Dehydrogenase-Mangel (VLCAD)
Untersuchung aller Augenabschnitte • Carnitinzyklusdefekte
• Spaltlampenmikroskopie 1240 • Glutaracidurie Typ I (GA I)
• Ophthalmodynamometrie 1262 • Isovalerianacidämie (IVA)
• Tonometrische Untersuchung 1255/1256/1257 • Tyrosinämie Typ I oder 4210a
• Frequenz-Verdopplungs-Perimetrie 7012a Mukoviszidose-Screening
oder Rauschfeld-Perimetrie • Blutentnahme 250
• Trypsin 3796
• PAP 3796a
Hüftscreening
• Sonographie der Hüftgelenke 413
• Zuschlag Duplex-Verfahren 401
Hörscreening
• Messung otoakustischer Emissionen 1409
Pulsoxymetrie-Screening zur 602
Erkennung von Herzfehlern
Kinder-/Jugendlichen-Vorsorge
Neugeborenen-Erstuntersuchung U1
• Neugeborenen-Erstuntersuchung 25
• Zuschlag Kinder bis zum vollendeten K1
4. Lebensjahr
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GOÄ-Ziffer GOÄ-Ziffer
Kinderuntersuchung U2-U9 • Zuschlag bei zusätzlicher 401
• Untersuchung zur Früherkennung 26 Anwendung des Duplex-Verfahrens
von Krankheiten bei Kindern bis zum • Gezielte neurologische 826
vollendeten 14. Lebensjahr Gleichgewichts- und
• Zuschlag Kinder bis zum vollendeten K1 (bis zum ent- Koordinationsprüfung
4. Lebensjahr sprechenden • Subjektive Refraktionsbestimmung 1200
Alter) • Untersuchung auf Heterophorie 1216
• Erörterung (Dauer mindestens 20 34 bzw. Strabismus
Minuten) der Auswirkungen einer • Farbsinnprüfung 1228
Krankheit auf die Lebensgestaltung • Tonschwellenaudiometrische 1403
• Neurokinesiologische Diagnostik 714 Untersuchung
nach Vojta (Lagereflexe) sowie • Kinderaudiometrie zur Ermittlung 1406
Prüfung des zerebellaren Gleich- des Schwellengehörs
gewichtes und der Statomotorik • Untersuchung eines 3511
• Prüfung der funktionellen 716 Körpermaterials
Entwicklung bei einem Säugling • Anwendung und Auswertung 855
oder Kleinkind (z.B. Bewegungs- und projektiver Testverfahren
Wahrnehmungsvermögen) • Anwendung und Auswertung 856
• Prüfung der funktionellen 717 standardisierter Intelligenz- und
Entwicklung bei einem Kleinkind Entwicklungstests
(z.B. Sprechvermögen, • Anwendung und Auswertung 857
Sprachverständnis, Sozialverhalten) orientierender Testuntersuchungen
• Höchstwert bei den 718 Jugendlichenuntersuchung J1 und J2
Untersuchungen nach den 26/26a (für J2)
• Untersuchung zur Früherkennung
Nummern 716 und 717
von Krankheiten bei Kindern bis zum
• Ultraschalluntersuchung eines 410
vollendeten 14. Lebensjahr
Organs 650/651/652
• EKG
• Ultraschalluntersuchung des 412
• Ultraschalluntersuchung eines 410
Schädels bei einem Säugling oder
Organs
Kleinkind bis zum vollendeten
2. Lebensjahr • Ultraschalluntersuchung von bis zu 420
420 drei weiteren Organen
• Ultraschalluntersuchung von bis zu
• Zuschlag bei zusätzlicher 401
drei weiteren Organen
401 Anwendung des Duplex-Verfahrens
• Zuschlag bei zusätzlicher
Anwendung des Duplex-Verfahrens • Gezielte neurologische 826
826 Gleichgewichts- und
• Gezielte neurologische
Koordinationsprüfung
Gleichgewichts- und
Koordinationsprüfung • Subjektive Refraktionsbestimmung 1200
• Subjektive Refraktionsbestimmung 1200 • Untersuchung auf Heterophorie 1216
1216 bzw. Strabismus
• Untersuchung auf Heterophorie
bzw. Strabismus • Farbsinnprüfung 1228
• Farbsinnprüfung 1228 • Tonschwellenaudiometrische 1403
1403 Untersuchung
• Tonschwellenaudiometrische
Untersuchung • Kinderaudiometrie zur Ermittlung 1406
1406 des Schwellengehörs
• Kinderaudiometrie zur Ermittlung
des Schwellengehörs • Untersuchung eines 3511
3511 Körpermaterials
• Untersuchung eines
Körpermaterials • Blutentnahme 250
Kinderuntersuchung U10-U12 • Blutbild und Blutbildbestandteile 3550
• Untersuchung zur Früherkennung 26 • Cholesterin 3562.H1
von Krankheiten bei Kindern bis zum • Kreatinin 3585.H1
vollendeten 14. Lebensjahr • Alkalische Phosphatase 3587.H1
• EKG 650/651/652 • Gamma-GT 3592.H1
• Ultraschalluntersuchung eines 410 • GPT/ALAT 3595.H1
Organs
• Ultraschalluntersuchung von bis zu 420
drei weiteren Organen
Hallesche PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 24 von 25
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Zahnprophylaktische Leistungen Anhang 4 - Schwerpunktbezeichnungen
GOZ-Ziffer Schwerpunktbezeichnungen sind:
• Entfernen von harten und weichen 1040, 4050,
Belägen auf Zahn- und Wurzelober- 4055 • bei Kinderärzten z.B. Kinderkardiologie, Neona-
flächen / Reinigung von Zahnzwi- tologie,
schenräumen / Entfernen des Bio- • bei Internisten z.B. Angiologie, Endokrinologie,
films / Oberflächenpolitur / Anwen-
dung geeigneter Fluoridierungsmaß-
Gastroenterologie, Hämatologie, Internistische
nahmen (Professionelle Zahnreini- Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumo-
gung) logie, Rheumatologie
• Erstellung eines Mundhygienestatus 1000
und eingehende Unterweisung zur Anhang 5 - Gesetzestexte
Vorbeugung gegen Karies und
parodontale Erkrankungen Versicherungsvertragsgesetz [VVG]
• Kontrolle des Übungserfolgs ein- 1010
schließlich weiterer Unterweisungen § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung
• Versiegelung von Fissuren 2000
(3) Ist bei einer Krankenversicherung im Sinn des
• Behandlung von überempfindlichen 2010
Abs. 1 Satz 1 das ordentliche Kündigungsrecht des
Zähnen
• Eingehende Untersuchung zur Fest- 0010 Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausge-
stellung von Zahn-, Mund- und schlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als
Kiefererkrankungen einschließlich vorübergehend anzusehenden Veränderung der
Erhebung des Parodontalbefunds Verhältnisse des Gesundheitswesens berechtigt, die
sowie Aufzeichnung des Befunds Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die
• Lokale Fluoridierung zur Verbesse- 1020
Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen
rung der Zahnhartsubstanz, zur
Kariesvorbeugung und -behandlung, anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-
mit Lack oder Gel, je Sitzung den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
• Beratung auch telefonisch GOÄ-Ziffer 1 mer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger
Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderun-
gen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt
Schutzimpfungen nach STIKO hat.
GOÄ-Ziffer
• Intramuskuläre oder subkutane 375, 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch [SGB V]
Schutzimpfung, einschließlich Eintra-
gung in den Impfpass, Beratung § 139e Verzeichnis für digitale Gesundheits-
• Orale Schutzimpfung, einschließlich 376 anwendungen; Verordnungsermächtigung
beratendem Gespräch (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-
• Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 377
zinprodukte führt ein Verzeichnis erstattungsfähi-
• Simultanimpfung (gleichzeitig 378
passive und aktive Impfung gegen
ger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a.
Wundstarrkrampf) Das Verzeichnis ist nach Gruppen von digitalen Ge-
• Impfstoff sundheitsanwendungen zu strukturieren, die in ih-
ren Funktionen und Anwendungsbereichen ver-
gleichbar sind. Das Verzeichnis und seine Änderun-
gen sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte im Bundesanzeiger bekannt zu
machen und im Internet zu veröffentlichen.
Hallesche PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 25 von 25