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Versicherungsmakler / Private Krankenversicherung (PKV) / Bedingungsarchiv

NÜRNBERGER Beihilfetarif AB: die Bedingungen im Volltext

Ambulanter Beihilfeergänzungstarif in Stufen von 15 % bis 90 %, Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung und Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs ohne neue Gesundheitsprüfung.

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Ich ermächtige NÜRNBERGER, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von NÜRNBERGER auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt NÜRNBERGER mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei NÜRNBERGER einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif NÜRNBERGER Beihilfetarif AB (ambulant) von NÜRNBERGER (Private Krankenversicherung (PKV)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an NÜRNBERGER weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende)ja„Aufnahmefähig sind nur Personen mit Anspruch auf Beihilfe.“Teil III Nr. 1 a), Seite 1
Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnisnicht geregelt
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärztennicht geregelt
Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung)nicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinausnein„bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung ersetzt.“Teil III Nr. 1, Seite 1
Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Personnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag)nicht geregelt
Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kindernicht geregelt
Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung)ja„Der entsprechende Antrag muss spätestens sechs Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches gestellt werden.“Teil III Nr. 2 b), Seite 1

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlungja„werden entsprechend der vereinbarten Tarifstufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt:“Teil III Nr. 1, Seite 1
Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige)nicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnisnicht geregelt
Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnissesnicht geregelt
Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt)nicht geregelt
Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten)nicht geregelt
Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum)ja, bis 150 €„Aufwendungen für Brillengestelle sind innerhalb von zwei Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 150,00 EUR erstattungsfähig.“Teil III Nr. 1, Seite 1
Hörgerätenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz)nicht geregelt
Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamtnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehaltnicht geregelt
Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgungnicht geregelt
Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung)nicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernicht geregelt
Unterbringung im Einbettzimmernicht geregelt
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarztnicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertragnicht geregelt
Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung)nicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsbehandlungnicht geregelt
Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern)nicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatznicht geregelt
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatznicht geregelt
Implantate ohne Begrenzung der Zahlnicht geregelt
Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit)nicht geregelt
Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)nicht geregelt
Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnisnicht geregelt

Krankentagegeld und Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte)nicht geregelt
Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag)nicht geregelt
Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa)nicht geregelt
Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Landnicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Auslandnicht geregelt

Aufnahme und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie)nicht geregelt
Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall)nicht geregelt
Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie)nicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungennicht geregelt
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Höchstalter bei Abschlussnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattungnicht geregelt
Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert)nicht geregelt
Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel)nicht geregelt

Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz)nicht geregelt
Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebersnicht geregelt
Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungennicht geregelt
Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhausnicht geregelt
Zweite ärztliche Meinung, auch internationalnicht geregelt
Wartezeit für Entbindung (carencia de parto)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten Versicherung, Tarif AB für Beihilfeberechtigte (KV331)
[Seite 1] NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung (KV331_202105) Teil III Tarife Tarifstufen AB15 bis AB90 für ambulante Heilbehandlung Gültig in Verbindung mit Teil I Musterbedingungen (MB/KK) und Teil II Tarifbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen. 1. Versicherungsleistungen Wird der Antrag später als zwei Monate nach Erhöhung des Beihilfe- anspruches gestellt oder erlangt der Versicherer von einer Erhöhung Die erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung des Beihilfeanspruches Kenntnis, ohne dass ein Antrag gemäß (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchst. a bis j und m AVB) werden entsprechend der Abs. 1 vorliegt, erfolgt die entsprechende Herabsetzung des Versi- vereinbarten Tarifstufe mit folgenden Prozentsätzen ersetzt: cherungsschutzes auch für schwebende Versicherungsfälle mit Wir- AB15 AB20 AB25 AB30 AB35 AB40 AB45 kung vom Beginn des folgenden Monats nach Kenntnis bzw. nach Eingang des Antrags beim Versicherer. 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % b) Vermindert sich der Beihilfeanspruch für die versicherte Person oder AB50 AB51 AB55 AB60 AB65 AB70 AB90 entfällt er, so erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers eine ent- 50 % 50 % 55 % 60 % 65 % 70 % 90 % sprechende Erhöhung des Versicherungsschutzes. Die erhöhten Leis- Abweichend von § 4 Teil II Abs. 1 werden die erstattungsfähigen Auf- tungen werden ohne erneute Wartezeit und ohne erneute Risikoprüfung wendungen bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenord- auch für schwebende Versicherungsfälle vom Zeitpunkt des Wirk- nung ersetzt. samwerdens der Änderung an gewährt. Der Versicherungsschutz kann nur soweit erhöht werden, dass er die Verminderung oder den Wegfall Aufwendungen für Brillengestelle sind innerhalb von zwei Kalenderjahren des Beihilfeanspruches ausgleicht, jedoch nicht mehr als zur vollen bis zu einem Rechnungsbetrag von 150,00 EUR erstattungsfähig. Für Kostendeckung erforderlich ist. Diese Erhöhung des Versicherungs- Krankenfahrstühle wird als Zuschuss der dem Erstattungsprozentsatz schutzes wird frühestens zum Beginn des Monats wirksam, in dem entsprechende Anteil von 1.700,00 EUR gewährt. Aufwendungen für or- der Antrag beim Versicherer eingeht. Der entsprechende Antrag muss thopädische Schuhe werden mit ärztlicher Verordnung nach Abzug eines spätestens sechs Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches ge- Eigenanteils von 102,00 EUR für ein Paar pro Jahr erstattet. stellt werden. Die Änderung des Beihilfeanspruches ist dem Versi- Dabei gelten folgende Bestimmungen: cherer auf Verlangen nachzuweisen. Wird der Antrag später als sechs Monate nach Änderung des Beihilfeanspruchs gestellt, so wird für die a) Aufnahmefähig sind nur Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Der Er- erhöhten Leistungen eine erneute Risikoprüfung durchgeführt, ferner stattungsprozentsatz der jeweils vereinbarten Tarifstufe darf dabei gelten für die Leistungserhöhung die bedingungsgemäßen Wartezeiten. zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht überschrei- ten. 3. Beiträge b) Die oben genannten Tarifstufen können nur im Rahmen einer Krank- Es gelten die im Versicherungsschein ausgewiesenen Beiträge. heitskosten-Vollversicherung abgeschlossen werden. Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem Geschlecht und dem c) Die Aufwendungen sind jeweils dem Kalenderjahr zuzurechnen, in erreichten Alter bei Eintritt in den jeweiligen Tarif (Eintrittsalter). Bei dem die Behandlung erfolgte bzw. die Arznei- und Hilfsmittel bezogen einer Änderung der Beiträge wird dem Eintrittsalter gemäß § 8 a der AVB wurden. Rechnung getragen. d) Die Tarifstufe AB51 kann nur von Beihilfeberechtigten vereinbart Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, werden, deren Beihilfeanspruch sich nach den maßgeblichen Beihil- die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit dem fevorschriften bei Erhalt von Versorgungsbezügen um 20 % erhöht. der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden Monat ist der dann gül- Die Versicherung nach Tarifstufe AB51 wird bei Eintritt des Versor- tige Jugendlichenbeitrag und mit dem der Vollendung des 21. Lebens- gungsfalles in die Tarifstufe AB30 umgestellt. jahres folgenden Monat der dann gültige Erwachsenenbeitrag (Eintritts- alter 21) des jeweiligen Geschlechts zu zahlen. 2. Bestimmungen bei Änderung des Beihilfeanspruches a) Erhöht sich der Beihilfeanspruch für die versicherte Person, so erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers eine entsprechende Herabset- zung des Versicherungsschutzes. Wird der Antrag spätestens zwei Monate nach Änderung des Beihilfeanspruches gestellt, so kann die Herabsetzung des Versicherungsschutzes mit Wirkung zum Ersten des Monats, in dem sich der Beihilfeanspruch ändert, oder zum Ersten des folgenden Monats beantragt werden. Diese Herabsetzung gilt auch für schwebende Versicherungsfälle. -1-
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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