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Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

Canada Life GENERATION private plus: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene aufgeschobene Rentenversicherung GENERATION private plus (Stand Mai 2026) mit bis zu 40 Fonds, garantiertem Rentenfaktor mit Günstigerprüfung, Todesfallschutz in Höhe der Beiträge und Zusatzoptionen wie Berufsunfähigkeitsrente; keine Überschussbeteiligung.

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Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Ihr Versicherungsanlageprodukt GENERATION private plus von Canada Life ist eine fondsgebundene, aufgeschobene Rentenversicherung.“§ 1 Abs. 1, Seite 9
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Der GENERATION UWP-Fonds III ist ein von Canada Life aufgelegter Fonds“Anlage C § 2 Abs. 1, Seite 75
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„dass das geglättete Anteilguthaben mindestens 90 % der Summe aller für den GENERATION UWP-Fonds III gezahlten Beitragsanteile“Anlage C § 3 Abs. 1 b), Seite 75
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarnicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Wir garantieren den in Abschnitt I. Teil I Ziffer 3 b) 2) der „Besonderen Informationen für Ihren GENERATION private plus“ ausgewiesenen Rentenfaktor für je 10.000 € des Rentenvermögens.“§ 4 Abs. 4, Seite 11
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)nicht geregelt
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„Falls Ihre Rente aufgrund der Anwendung des garantierten Rentenfaktors höher wäre, erhalten Sie diese höhere“§ 4 Abs. 3, Seite 12
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltnein„Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen.“§ 28, Seite 6
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Jährlich sind bis zu 20 Umschichtungen kostenfrei.“§ 16 Abs. 1, Seite 22
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„Können die Fonds geändert werden?“§ 10, Seite 2
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Das Ablaufmanagement ist für Sie kostenlos.“§ 26 Abs. 1, Seite 31

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„vorgezogenen Rentenbeginn können Sie Ihren ursprünglichen Rentenbeginn einmalig auf einen früheren Termin“§ 5 Abs. 2, Seite 14
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)nicht geregelt
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Der hinausgeschobene Rentenbeginn darf nicht nach dem Jahrestag des Versicherungsbeginns liegen, der dem 85. Geburtstag der versicherten Person folgt.“§ 5 Abs. 4, Seite 13
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Zum aktuellen Rentenbeginns kann statt einer Rentenzahlung auch eine Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Rentenvermögens (Kapitalauszahlung) gewählt werden.“§ 4 Abs. 10, Seite 13
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„Die entsprechende Mitteilung muss uns spätestens einen Monat bzw. bei Wahl der Marktoption gemäß Absatz 8 g) spätestens 2 Monate vor aktuellem Rentenbeginn zugehen.“§ 4 Abs. 9, Seite 13
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„Sie können sich auch dazu entschließen, einen Teil Ihres Rentenvermögens als Kapitalleistung und den verbleibenden Restbetrag in Form eines der unter Absatz 8 a) bis f) beschriebenen Rentenmodelle zu erhalten.“§ 4 Abs. 10, Seite 13
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Die Garantiezeit kann für maximal 25 Jahre vereinbart werden.“§ 4 Abs. 8 c), Seite 13
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnja„In diesem Fall zahlen wir das Restkapital an den oder die Begünstigten, wenn die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlungen stirbt.“§ 4 Abs. 8 d), Seite 13
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„Sie können bestimmen, dass die persönliche Rente bzw. Hinterbliebenenrente um entweder 1 %, 3 % oder 5 % jährlich steigt.“§ 4 Abs. 8 e), Seite 13
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis 100 €„Wenn zum Rentenbeginn die sich aus dem Rentenvermögen ergebende Rentenzahlung geringer ist als 100 € monatlich, können wir den Anspruch auf eine Rente durch einmalige Kapitalauszahlung des Rentenvermögens abfinden.“§ 4 Abs. 6, Seite 12
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nicht geregelt

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir nach Maßgabe des § 6 das Anteilguthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge“§ 1 Abs. 5, Seite 9
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„zahlen wir, auf der Grundlage der dem Vertrag zum Todestag zugewiesenen Anteile, Ihr Anteilguthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge, abzüglich der bereits angefallenen Risikobeiträge für Zusatzoptionen (falls vereinbart) und des Wertes getätigter Teilkündigungen.“§ 6, Seite 14
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)ja„Wenn Sie mit uns den Besonderen Todesfallschutz vereinbart haben, zahlen wir im Fall des Todes der versicherten Person vor aktuellem Rentenbeginn Ihr Anteilguthaben, mindestens jedoch die für den Besonderen Todesfallschutz vereinbarte Leistung.“§ 7 Abs. 1 d), Seite 15
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnerja„Verstirbt die versicherte Person, so zahlen wir anschließend eine Rente in Höhe eines bei Wahl der Rentenart vereinbarten Prozentsatzes der persönlichen Rente an die Person, die uns zum Rentenbeginn als Hinterbliebene genannt wurde“§ 4 Abs. 8 b), Seite 13
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kindernicht geregelt
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)ja„Rente mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung“§ 4 Abs. 8 b), Seite 9
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Zahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer, falls Sie uns keine andere Person als bezugsberechtigte Person für den Versicherungsfall benannt haben.“§ 31 Abs. 2, Seite 33
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„durch Selbsttötung innerhalb von drei Jahren nach Beginn des Schutzes oder nach Erhöhung des Schutzes, bezogen auf den“§ 8 Abs. 1 a) cc), Seite 17

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von bis zu 12 Monaten beanspruchen.“§ 24 Abs. 2 a) aa), Seite 28
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)ja„Der maximale Zeitraum für alle befristeten Beitragsfreistellungen beträgt in diesem Fall 24 Monate.“§ 24 Abs. 2 a) aa), Seite 28
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Sie können bei einem GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen die Beitragshöhe ändern, wenn Sie dabei die nachstehenden Mindest- und Höchstbeträge beachten.“§ 21 Abs. 1 a), Seite 26
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„Sie können Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn“§ 23 Abs. 1, Seite 27
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 250 €„Der Mindestbetrag für jede Zuzahlung beträgt 250 €.“§ 20 Abs. 2, Seite 25
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Kündigungen hinsichtlich eines Teilbetrags sind möglich, wenn der verbleibende Wert Ihres Anteilguthabens mindestens 1.000 € beträgt.“§ 25 Abs. 1 b), Seite 30
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungja„Sie können sowohl bei Antragstellung als auch während der Aufschubzeit eine jährliche planmäßige Erhöhung Ihres Beitrags zwischen 1 % bis 10 % (in 1-Prozentschritten) wählen.“§ 19 Abs. 1, Seite 24
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchkeine„Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen.“§ 19 Abs. 3, Seite 25
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzja„eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 7 Absatz 1 c)“§ 1 Abs. 7, Seite 9
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)ja„Satz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufsrecht, über dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben wir Sie vor und bei Vertragsschluss gesondert informiert.“§ 29 Abs. 1, Seite 33
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihren GENERATION private plus jederzeit vor aktuellem Rentenbeginn durch eine Erklärung in Textform kündigen.“§ 25 Abs. 1 a), Seite 30
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert errechnet sich aus dem Wert des Anteilguthabens“§ 25 Abs. 3, Seite 30
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungkeine„Wir ziehen keine Stornogebühr ab.“§ 25 Abs. 3, Seite 30
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ist die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre berücksichtigt.“§ 25 Abs. 3, Seite 30
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen.“§ 27 Abs. 1, Seite 31
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Sie können jederzeit vor Ablauf der aktuellen Beitragszahlungsdauer die Beitragsfreistellung beenden und zur Zahlung der laufenden Beiträge zurückkehren.“§ 23 Abs. 3, Seite 27
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nicht geregelt

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nicht geregelt
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungja„Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.“§ 3 Abs. 1, Seite 11
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen verursacht wird.“§ 8 Abs. 1 b), Seite 17
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„durch Strahlen aufgrund von Kernenergie.“§ 8 Abs. 1 a) ee), Seite 17
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Ab aktuellem Rentenbeginn können wir ferner auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, noch lebt.“§ 31 Abs. 3 j), Seite 35
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Sie erhalten eine jährliche Mitteilung von uns, aus der Sie den Wert der Anteile aus gegebenenfalls mehreren unterschiedlichen Fonds sowie den Wert Ihres Anteilguthabens entnehmen können.“§ 1 Abs. 8, Seite 9

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen GENERATION private plus
[Seite 1] Private Rente Versicherungsbedingungen GENERATION private plus Stand Mai 2026 Mein Leben. Besser versichert. [Seite 2] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Inhalt § 1 Was ist Ihr GENERATION private plus von Canada Life? Welche Leistungen erbringen wir? ............................................................................................................ 1 1 GENERATION private plus ........................................................................................................................................................................ 1 2 Vertragsarten ............................................................................................................................................................................................. 1 3 Versicherte Person und Versicherungsnehmer ........................................................................................................................................ 1 4 Leistung zum Rentenbeginn ...................................................................................................................................................................... 1 5 Tod vor Rentenbeginn ................................................................................................................................................................................ 1 6 Tod nach Rentenbeginn ............................................................................................................................................................................. 1 7 Zusatzoptionen ........................................................................................................................................................................................... 1 8 Informationen über den Wert Ihrer Anteile ................................................................................................................................................ 2 §2 Wann beginnt und endet Ihr GENERATION private plus? ....................................................................... 2 1 Beginn des Versicherungsschutzes .......................................................................................................................................................... 2 2 Wartezeiten ................................................................................................................................................................................................ 2 3 Ende des Versicherungsschutzes ............................................................................................................................................................. 2 4 Versicherungsjahr ...................................................................................................................................................................................... 3 § 3 Welche Bedeutung haben die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung oder die im Rahmen der Risikoprüfung gestellten Fragen? Was haben Sie bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten? ..................................... 3 1 Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen ............................................................................................................. 3 2 Unser Rücktrittsrecht ................................................................................................................................................................................. 3 3 Kündigung .................................................................................................................................................................................................. 3 4 Rückwirkende Vertragsanpassung ............................................................................................................................................................ 3 5 Ausübung unserer Rechte ......................................................................................................................................................................... 3 6 Anfechtung ................................................................................................................................................................................................. 3 7 Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung .................................................................................................................... 4 8 Erklärungsempfänger ................................................................................................................................................................................. 4 § 4 Was leisten wir mit Erreichen des aktuellen Rentenbeginns? Welche Möglichkeiten haben Sie? .............................................................................................................. 4 1 Zahlung einer Rente aufgrund Ihres Rentenvermögens ........................................................................................................................... 4 2 Grundlagen für die Berechnung der Rente ............................................................................................................................................... 4 3 Anzuwendender Rentenfaktor ................................................................................................................................................................... 4 4 Garantierter Rentenfaktor .......................................................................................................................................................................... 4 5 Zahlungsweise und Mindestrente .............................................................................................................................................................. 4 6 Abfindung der Rente .................................................................................................................................................................................. 4 7 Rentenzahlungsdauer der Rente nach Beginn der Rentenzahlung ......................................................................................................... 4 8 Rentenarten ................................................................................................................................................................................................ 4 9 Fristen für die Wahl der Rentenart ............................................................................................................................................................. 5 10 Kapitalleistung ............................................................................................................................................................................................ 6 § 5 Wann ist Ihr Rentenbeginn? Können Sie ihn verlegen? ............................................................................................................................ 6 1 Ursprünglicher Rentenbeginn .................................................................................................................................................................... 6 2 Vorgezogener Rentenbeginn ..................................................................................................................................................................... 6 3 Folgen des vorgezogenen Rentenbeginns ................................................................................................................................................ 6 4 Hinausgeschobener Rentenbeginn ........................................................................................................................................................... 6 5 Folgen des hinausgeschobenen Rentenbeginns ...................................................................................................................................... 6 6 Aktueller Rentenbeginn .............................................................................................................................................................................. 6 §6 Was geschieht im Fall des Todes vor Rentenbeginn? ............................................................................. 6 § 7 Welche Zusatzoptionen können Sie bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung vereinbaren und welche Leistungen können Sie hieraus beanspruchen? ........................................... 7 1 Mögliche Zusatzoptionen bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung .................................................................................................. 7 2 Risikobeiträge für vereinbarte Zusatzoptionen ......................................................................................................................................... 8 3 Können Sie Zusatzoptionen auch noch während der Aufschubzeit ein- oder ausschließen? ................................................................. 8 [Seite 3] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 8 Welche Risikoausschlüsse und Einschränkungen des Versicherungsschutzes gibt es insbesondere bei den Zusatzoptionen?......................................................................................... 8 1 Allgemeine Ausschlüsse ............................................................................................................................................................................ 8 2 Besondere Ausschlüsse für die Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten ................................................................................... 9 3 Besondere Ausschlüsse für die Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ................................................ 9 § 9 In welche Fonds können Sie investieren? Wie erfolgt die Anlage? Wie werden die Fonds verwaltet? Wie werden die Fonds angelegt?................................................................................................................ 9 1 Fonds .......................................................................................................................................................................................................... 9 2 Fondsverwaltung ........................................................................................................................................................................................ 9 3 Anlagegrundsätze .................................................................................................................................................................................... 10 4 Kosten und Aufwendungen, die innerhalb der Fonds anfallen ............................................................................................................... 10 § 10 Können die Fonds geändert werden? ...................................................................................................... 10 1 Canada Life-Fonds ................................................................................................................................................................................... 10 2 Publikumsfonds ........................................................................................................................................................................................ 10 3 Allgemein .................................................................................................................................................................................................. 11 § 11 Wie werden für Ihre Beiträge Anteile zugeteilt? ..................................................................................... 11 1 Grundprinzipien für die Berechnung der Zuteilung ................................................................................................................................. 11 2 Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ......................................................................................................................... 11 3 Zuteilungssätze für außerplanmäßige Beitragserhöhungen .................................................................................................................. 12 4 Zuteilungssätze für planmäßige Beitragserhöhungen und Beitragserhöhungen während der Startphase .......................................... 12 5 Zuteilungssätze nach Beitragsreduzierungen ......................................................................................................................................... 12 6 Zuteilungssätze für Einmalbeiträge oder Zuzahlungen .......................................................................................................................... 12 § 12 Welcher Kurs wird für die Zuteilung und Auflösung von Anteilen verwendet? ................................. 12 § 13 Wie wird der Fondswert von Canada Life-Fonds ermittelt? .................................................................. 13 1 Ermittlung des Fondswertes .................................................................................................................................................................... 13 2 Basis für die Berechnung ......................................................................................................................................................................... 13 3 Berechnung des zugrunde liegenden Vermögens .................................................................................................................................. 13 § 14 Was ist Ihr Anteilguthaben? Wie wird der Wert Ihres Anteilguthabens berechnet? .......................................................................... 13 § 15 Welche Stichtage sind für die Berechnung des Ausgabe- und des Rücknahmekurses maßgeblich? ............................................................................................... 13 1 Stichtag für die Zuteilung der Anteile ...................................................................................................................................................... 13 2 Stichtag für die Auflösung der Anteile ..................................................................................................................................................... 13 § 16 Wie können Sie Ihre Fondsauswahl oder die Beitragsaufteilung ändern? Können Sie statt des Automatischen Portfolio Managements eine andere Fondsauswahl treffen? ......................................................................................................... 14 1 Fondswechsel .......................................................................................................................................................................................... 14 2 Änderung der Beitragsaufteilung ............................................................................................................................................................. 14 3 Automatisches Portfolio Management (APM) ......................................................................................................................................... 14 § 17 Wann kommen Sie in den Genuss eines Treuebonus? .......................................................................... 14 1 Wesen der Treueboni ............................................................................................................................................................................... 14 2 Stichtag für Zuteilung und Höhe des Treuebonus bei laufenden Beiträgen ........................................................................................... 14 3 Stichtag für Zuteilung und Höhe des Treuebonus bei Verträgen gegen Einmalbeitrag ......................................................................... 15 [Seite 4] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 18 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ....................................................... 16 1 Einlösungsbeitrag, Folgebeiträge, ursprüngliche Beitragszahlungsdauer ............................................................................................ 16 2 Beitragszahlungsweise ............................................................................................................................................................................ 16 3 Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags ..................................................................................................................................................... 16 4 Nichtzahlung der Folgebeiträge .............................................................................................................................................................. 16 5 Lastschrifteinzug und Folgen der Nichteinlösung ................................................................................................................................... 16 § 19 Welche Regelungen gelten im Fall der Vereinbarung von planmäßigen Erhöhungen laufender Beiträge? .............................................................................. 16 1 Optionen zur Vereinbarung einer planmäßigen Erhöhung ..................................................................................................................... 16 2 Wie wirkt sich eine planmäßige Erhöhung der Beiträge auf vereinbarte Zusatzoption aus? ................................................................ 16 3 Widerspruch gegen planmäßige Erhöhung ............................................................................................................................................. 17 4 Ende der planmäßigen Erhöhung ............................................................................................................................................................ 17 § 20 Können bei einem GENERATION private plus weitere Einmalbeiträge (Zuzahlungen) gezahlt werden? ....................................................................... 17 1 Zuzahlungen ............................................................................................................................................................................................. 17 2 Mindestbeitrag für Zuzahlungen .............................................................................................................................................................. 17 3 Höchstbeitrag für Zuzahlungen ............................................................................................................................................................... 17 § 21 In welchem Umfang können bei Ihrem GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen die Beitragshöhe, die Zahlungsweise und die Beitragszahlungsdauer geändert werden? ....................................................................................... 18 1 Änderung der Beitragshöhe bei laufender Beitragszahlung ................................................................................................................... 18 2 Änderung der Beitragshöhe bei planmäßigen Erhöhungen laufender Beiträge .................................................................................... 18 3 Änderung der Zahlungsweise .................................................................................................................................................................. 18 4 Änderung der Beitragszahlungsdauer, aktuelle Beitragszahlungsdauer ............................................................................................... 18 5 Fristen für Änderungen ............................................................................................................................................................................ 19 § 22 Was gilt, wenn Sie die Startoption vereinbart haben? ........................................................................... 19 § 23 Können Sie Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen beitragsfrei stellen? ........... 19 1 Voraussetzungen für die Beitragsfreistellung ......................................................................................................................................... 19 2 Wirkungen der Beitragsfreistellung ......................................................................................................................................................... 19 3 Wiederaufnahme der Beitragszahlung .................................................................................................................................................... 20 § 24 Welche Möglichkeiten haben Sie bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten? ................................. 20 1 Voraussetzungen ..................................................................................................................................................................................... 20 2 Befristete Beitragsfreistellung und befristete Beitragsreduzierung ........................................................................................................ 20 3 Beitragsstundung ..................................................................................................................................................................................... 22 § 25 Können Sie Ihren GENERATION private plus kündigen? Welche Rechtsfolgen hat eine Kündigung?............................................................................................. 22 1 Vollständige und teilweise Kündigung ..................................................................................................................................................... 22 2 Nachteile der Kündigung .......................................................................................................................................................................... 22 3 Rückkaufswert .......................................................................................................................................................................................... 22 § 26 Was gilt, wenn Sie das Automatische Ablaufmanagement vereinbart haben? .................................. 23 1 Wie funktioniert das Automatische Ablaufmanagement? ....................................................................................................................... 23 2 Welche Regelungen gelten nach der Umschichtung? ............................................................................................................................ 23 3 Was sollten Sie bei der Wahl des Automatischen Ablaufmanagements beachten? .............................................................................. 23 4 Wann endet das Automatische Ablaufmanagement? ............................................................................................................................. 23 [Seite 5] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 27 Welche Kosten und Gebühren fallen für Ihren GENERATION private plus an? .................................. 23 1 Abschluss- und Vertriebskosten .............................................................................................................................................................. 23 2 Monatliche Verwaltungsgebühr ............................................................................................................................................................... 23 3 Fixkosten bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ................................................................................................................................... 24 4 Garantiegebühr für Ihre Anlage im GENERATION UWP-Fonds III ........................................................................................................ 24 5 Vertragsbetreuungsgebühr ...................................................................................................................................................................... 24 6 Fondsverwaltungsgebühr ........................................................................................................................................................................ 24 7 Fondswechsel .......................................................................................................................................................................................... 24 8 Kosten im Zusammenhang mit Beitragszahlungen ................................................................................................................................ 24 9 Auswirkungen der Treueboni auf die Kosten Ihres Vertrags .................................................................................................................. 25 10 Besonderheiten bei Wahl des GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................................................... 25 § 28 Sind Sie an Überschüssen beteiligt? ....................................................................................................... 25 § 29 Wann werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die den GENERATION private plus betreffen, wirksam? Welche Formvorschriften gelten? Wem gegenüber können sie abgegeben werden? Welche Auskunftspflichten haben Sie? ................................................................................................... 25 § 30 Welches Recht findet auf Ihren GENERATION private plus Anwendung? .......................................... 25 § 31 Was ist zu beachten, wenn Leistungen verlangt werden und diese erbracht werden? ..................... 25 1 Anzeige des Versicherungsfalls .............................................................................................................................................................. 25 2 Leistungsempfänger ................................................................................................................................................................................ 25 3 Leistungsnachweise und Mitteilungspflichten ......................................................................................................................................... 25 § 32 Verjährung ................................................................................................................................................... 27 § 33 Wo ist der Gerichtsstand? ......................................................................................................................... 27 1 Ansprüche gegen Canada Life ................................................................................................................................................................ 27 2 Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ......................................................................................................................................... 27 3 Allgemein .................................................................................................................................................................................................. 27 § 34 Können die Versicherungsbedingungen von uns angepasst werden? ............................................... 27 § 35 Können wir die Gebühren für die Garantien ändern?............................................................................. 28 § 36 Welche Abgaben sind zu berücksichtigen? ............................................................................................ 28 § 37 Welche Schlichtungsstelle gibt es? ......................................................................................................... 28 § 38 Übersicht der Definitionen ........................................................................................................................ 29 ANLAGE A BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION LEISTUNG BEI BESTIMMTEN SCHWEREN KRANKHEITEN .............................................................................................. 30 § 1 Was ist versichert? ..................................................................................................................................... 30 § 2 Wann entsteht der Anspruch auf die versicherte Leistung? ................................................................ 30 § 3 Welcher Anspruch besteht, wenn die versicherte Person innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung einer schweren Krankheit stirbt? ..................................................... 31 [Seite 6] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 4 In welchem Umfang reduziert sich die versicherte Leistung nach einem ersten Versicherungsfall? In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz für einen zweiten Versicherungsfall? ............... 31 § 5 Was gilt für automatisch mitversicherte Kinder? ................................................................................... 31 § 6 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Welche Wartezeiten bestehen? ................................................................................................................. 32 § 7 Wann können Sie den Versicherungsschutz aus der Zusatzoption ohne erneute Risikoprüfung verlängern (Verlängerungsoption)? ............................................................................... 32 § 8 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz für die Zusatzoption ausgeschlossen? .................. 33 § 9 Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung des Risikos mitteilen? ................................................ 34 § 10 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten erhöhen? .................................................................................. 34 § 11 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung erhalten möchten? ....................................................... 34 § 12 Wie ist das Verhältnis zu Ihrem GENERATION private plus? ................................................................ 34 § 13 Keine Überschussbeteiligung ................................................................................................................... 35 § 14 Definitionen der versicherten bestimmten schweren Krankheiten ...................................................... 35 ANLAGE B BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTIONEN BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE UND BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT .............................................................................. 54 § 1 Welche Leistungen erbringen wir im Fall der Berufsunfähigkeit? Wann entsteht und endet der Anspruch? ................................................................................................ 54 §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ................................................................... 55 §3 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit vor? ........................................................... 57 §4 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit vor? ........................................................... 57 § 5 Welche Leistungen erbringen wir bei Einstellung von Krankentage- bzw. Krankengeldzahlungen (Überbrückungshilfe) bei der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente? ........................................................................................... 58 §6 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz aus der Zusatzoption? ........................................ 58 §7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz für die Zusatzoption ausgeschlossen? .................. 59 [Seite 7] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen §8 Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung des Risikos mitteilen? ................................................ 59 § 9 Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente mit uns vereinbart haben? .......................... 59 A) Regelungen für die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente vor dem Versicherungsfall bei Verträgen mit laufenden Beiträgen .................................................................................................................................................... 59 B) Regelungen für die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Versicherungsfalls .....................................60 § 10 Was gilt, wenn Sie die Dynamik der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungsfall bei Verträgen mit laufenden Beiträgen mit uns vereinbart haben? ..................................................... 60 § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente erhöhen? .................................................................................. 61 A) Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung (Nachversicherungsgarantie) ..................................................... 61 B) Erhöhung des Versicherungsschutzes in sonstigen Fällen .................................................................................................................... 62 § 12 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhalten möchten? ............................................................................................ 62 § 13 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? ..................................................... 63 § 14 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit und in welchen Fällen zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe? ........................................................................................... 63 § 15 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? ............. 63 § 16 Mögliche Beitragsstundung während der Versicherungsfallprüfung ................................................. 64 § 17 Wie ist das Verhältnis zu Ihrem GENERATION private plus? ................................................................ 64 § 18 Wechseloption in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ........................................... 65 § 19 Keine Überschussbeteiligung ................................................................................................................... 65 ANLAGE C GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................................................................. 66 § 1 Unter welchen Bedingungen können Sie eine Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III wählen? ......................................................................................... 66 1 Beitragsaufteilung und Umschichtungen ................................................................................................................................................ 66 2 Zuzahlungen ............................................................................................................................................................................................. 66 3 Erhöhung des Beitrags bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung ................................................................................................... 66 4 Änderungen .............................................................................................................................................................................................. 66 5 Weitere Einschränkungen für Investitionen in den GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................... 66 §2 Was ist der GENERATION UWP-Fonds III? Wie sind Sie an ihm beteiligt? ......................................... 67 1 Die Anlagegrundsätze des GENERATION UWP-Fonds III .................................................................................................................... 67 2 Wie sind Sie am GENERATION UWP-Fonds III beteiligt? ..................................................................................................................... 67 §3 Welche Garantien hat der GENERATION UWP-Fonds III ....................................................................... 67 1 Garantien beim GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen .................................................................................................... 67 2 Garantien beim GENERATION private plus mit Einmalbeiträgen .......................................................................................................... 68 [Seite 8] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen §4 Was ist der geglättete Wert Ihres Anteilguthabens? ............................................................................. 68 1 Geglättetes Anteilguthaben und geglätteter Wertzuwachs des GENERATION UWP-Fonds III ........................................................... 68 2 Wert der geglätteten Anteile am GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................................................ 68 3 Ermittlung des Wertes des geglätteten Anteilguthabens ........................................................................................................................ 68 4 Wert des geglätteten Anteilguthabens .................................................................................................................................................... 68 § 5 Wie wird der Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III berechnet? Wie wird der tatsächliche Wert des Anteilguthabens berechnet?........................................................ 69 1 Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III ....................................................................................................................................... 69 2 Der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens ................................................................................................................................ 69 § 6 Welche Bedeutung hat die Wertangleichung für Ihr UWP-Anteilguthaben? Was ist der Schlussbonus? Was ist der UWP-Wert? .............................................................................................................................. 69 1 Wesen der Wertangleichung ................................................................................................................................................................... 69 2 Was ist die Wertangleichung? Wann wird eine Wertangleichung durchgeführt? .................................................................................. 69 3 Wesen des Schlussbonus ........................................................................................................................................................................ 69 4 Voller Schlussbonus bei Erreichen der Voraussetzung für den Schlussbonus ..................................................................................... 69 5 Voraussetzungen für den Schlussbonus für Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen ............................................. 69 6 Voraussetzungen für den Schlussbonus für Ihren GENERATION private plus mit Einmalbeitrag ....................................................... 70 7 Möglicher Schlussbonus bei Nichterreichen der Voraussetzungen ....................................................................................................... 70 8 UWP-Wert ................................................................................................................................................................................................ 70 § 7 Welche Folgen hat der vorgezogene oder der hinausgeschobene Rentenbeginn auf die Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III? ...................................................................................................... 70 § 8 Welche Folgen hat eine Umschichtung aus dem GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds? Wie wirkt sich eine Änderung der Beitragsaufteilung aus? .................................................................. 70 ANLAGE D AUTOMATISCHES PORTFOLIO MANAGEMENT (APM) ................................................................................... 71 [Seite 9] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für den GENERATION private plus von Canada Life Die Anlagen A–D sind Teil dieser Versicherungsbedingungen. 2 Vertragsarten Es gibt für den GENERATION private plus die Möglichkeit, lau- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung ge- fende Beiträge oder einen Einmalbeitrag zu wählen. Sie können schlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen- auf bestehende Verträge auch Zuzahlungen leisten. bezeichnungen innerhalb dieser Versicherungsbedingungen (sowie in unseren vorvertraglichen Informations- und Vertragsunterlagen) gelten Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht aus- für alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Eine Übersicht drücklich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl der jeweiligen Definitionen haben wir in § 38 zusammengestellt. Zur für den GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen als besseren Übersichtlichkeit des Bedingungswerks haben wir Querver- auch mit Einmalbeitrag. Für Zuzahlungen gelten die Regelun- weise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn gen für Einmalbeiträge, soweit diese von den Regelungen für sie sich in den Anlagen befinden. Querverweise, die nicht gesondert laufende Beiträge abweichen. bezeichnet sind, beziehen sich auf diese Versicherungsbedingungen. Verweise auf Gesetze basieren auf der jeweils am 01.01.2025 gelten- Die Art Ihres GENERATION private plus ist in Ihrem Ver­ den Fassung. sicherungsschein bestätigt. Auch wenn Sie beide Arten des GENERATION private plus zeitgleich mit uns vereinbart haben, handelt es sich um gesonderte Verträge. Sie erhalten deshalb § 1 Was ist Ihr GENERATION private plus von für jeden GENERATION private plus einen gesonderten Versi- Canada Life? cherungsschein. Welche Leistungen erbringen wir? 3 Versicherte Person und Versicherungsnehmer 1 GENERATION private plus Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben bzw. Ge- Ihr Versicherungsanlageprodukt GENERATION private plus sundheit die Versicherung abgeschlossen ist. Die versicherte von Canada Life ist eine fondsgebundene, aufgeschobene Person ist im Versicherungsschein angegeben. Eine versicher- ­Rentenversicherung. Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum te Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungs­ zwischen Versicherungs- und Rentenbeginn. Der GENERATION nehmer sein. Versicherungsnehmer ist derjenige, der die private plus bietet Ihnen Versicherungsschutz in Form einer ­Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versiche- ­A ltersrente. Die Höhe Ihrer Altersrente wird bei Rentenbeginn rungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen berechnet und hängt u. a. von der Wertentwicklung der Ihrem festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Ver- Vertrag zugrunde liegenden Fonds ab. sicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. Sie können für die Anlage Ihrer Beiträge zwischen mehreren 4 Leistung zum Rentenbeginn Fonds wählen, die für Ihren GENERATION private plus zur Ver- Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen fügung stehen, wobei maximal 40 Fonds gleichzeitig gehalten wir entweder eine laufende Rente oder eine einmalige Kapital- werden können. Die Fonds investieren in Publikumsfonds, leistung. Die genauere Ausgestaltung der Leistungen wird in § 4 Wertpapiere und andere Vermögenswerte gemäß der für sie näher erläutert. jeweils geltenden Anlagegrundsätze. 5 Tod vor Rentenbeginn Sie nehmen an der Wertentwicklung der von Ihnen als Anlage- Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, zahlen option gewählten Fonds mit ihren Renditeaussichten direkt teil, wir nach Maßgabe des § 6 das Anteilguthaben, mindestens je- aber – je nach Ausrichtung des jeweiligen Fonds – entspre- doch die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits angefalle- chend auch an den hiermit verbundenen Risiken der Anlage. nen Risikobeiträge für Zusatzoptionen (falls vereinbart) und des Das ­Erreichen einer bestimmten Wertentwicklung kann nicht Wertes getätigter Teilkündigungen. Stirbt die versicherte Per- garantiert werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für das son in dem Zeitraum einer befristeten oder unbefristeten Bei- ­Erreichen der Anlageziele bzw. -erwartungen der von Ihnen ge- tragsfreistellung, einer Beitragsstundung oder einer befristeten wählten Fonds auch, soweit sie in dem jeweiligen Dokument Beitragsreduzierung, ist die Todesfallleistung auf den Wert des „Anlage­option“ beschrieben sind. Diese Partizipation an den Anteilguthabens beschränkt. Fonds bietet die Chance auf Wachstum, birgt aber auch das ­Risiko eines möglichen Kapitalverlustes. Das bedeutet, dass 6 Tod nach Rentenbeginn der Wert Ihres GENERATION private plus sowohl steigen als Wenn zum Rentenbeginn eine Rente mit zusätzlicher Hinter- auch fallen kann. Sofern Sie in den GENERATION UWP-Fonds bliebenenabsicherung, eine Rentengarantiezeit oder eine Ren- III ­investiert haben, kann Ihrem Vertrag unter bestimmten Vor- te mit Restkapitalisierung vereinbart wird, zahlen wir zudem aussetzungen aber auch ein garantierter Wert zustehen (siehe eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person nach ­A nlage C – GENERATION UWP-Fonds III). ­Rentenbeginn stirbt. Die genaue Ausgestaltung dieser Todes- fallleistung wird in § 4 Abs. 8 zu den vorgenannten Optionen Der Wert des Anteilguthabens Ihres GENERATION private plus näher erläutert. entwickelt sich entsprechend der Wertentwicklung der jedem Fonds zugewiesenen Anteile unter Berücksichtigung der ­Kosten 7 Zusatzoptionen Ihres Vertrags. Aus dem bis zum Rentenbeginn gebildeten Wert Für Ihren GENERATION private plus mit laufender Beitragszah- des Anteilguthabens werden die Leistungen erbracht, wobei lung können Sie folgende Zusatzoptionen mit uns vereinbaren: Sie zwischen verschiedenen Rentenarten oder auch anderen •  eine Leistung in Form einer Kapitalleistung bei Eintritt ­Optionen wählen können. ­bestimmter schwerer Krankheiten („Leistung bei bestimm- ten schweren Krankheiten“) gemäß § 7 Absatz 1 a) in Ver- bindung mit Anlage A – Besondere Bedingungen für die Zu- satzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten, Seite 1/71 [Seite 10] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen • eine Berufsunfähigkeitsrente (inklusive Beitragsbefreiung) b) M  it dem Ende des Versicherungsschutzes endet auch der gemäß § 7 Absatz 1 b) in Verbindung mit Anlage B – Beson- Versicherungsschutz aus gegebenenfalls vereinbarten dere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähig- Zusatzoptionen. Der Versicherungsschutz aus einer Zu- keitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, satzoption kann in den nachfolgend aufgeführten Fällen • eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 7 Ab- auch vor dem Ablauf der für Ihren GENERATION private satz 1 c) in Verbindung mit Anlage B – Besondere Bedingun- plus vereinbarten Aufschubzeit enden. gen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Bei- Der Versicherungsschutz aus einer Zusatzoption endet tragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, •  im Fall einer Beitragsfreistellung Ihres GENERATION • einen Besonderen Todesfallschutz gemäß § 7 Absatz 1 d) private plus nach § 23, oder • mit dem Ende der für Ihren GENERATION private plus • eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung gemäß § 7 Absatz vereinbarten Beitragszahlungsdauer oder 1 e) (nur in Verbindung mit der Leistung bei bestimmten • bei ursprünglichem bzw. vorgezogenem Rentenbeginn schweren Krankheiten). Ihres GENERATION private plus. 8 Informationen über den Wert Ihrer Anteile aa) Der Versicherungsschutz für die Zusatzoptionen Berufsun- Sie erhalten eine jährliche Mitteilung von uns, aus der Sie den fähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Wert der Anteile aus gegebenenfalls mehreren unterschied­ endet darüber hinaus gemäß § 6 der Anlage B – Besondere lichen Fonds sowie den Wert Ihres Anteilguthabens entnehmen Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeits­ können. Wir geben Ihnen den Wert Ihrer Anteile und Ihres An- rente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit teilguthabens auch auf Anfrage an. •  mit Ablauf der für diese Zusatzoptionen vereinbarten Versicherungsdauer oder • spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem § 2 Wann beginnt und endet Ihr GENERATION die versicherte Person ihr 67. Lebensjahr vollendet und private plus? keine Verlängerung des Versicherungsschutzes gemäß § 6 Absatz 3 der Anlage B – Besondere Bedingungen für 1 Beginn des Versicherungsschutzes die ­Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Bei- Der Versicherungsschutz Ihres GENERATION private plus be- tragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit – erfolgt ist. ginnt, wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt und Sie den Wenn Sie ausschließlich die Zusatzoption Beitragsbefreiung sogenannten Einlösungsbeitrag, d. h. den ersten laufenden bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben, endet der Versiche- ­Beitrag oder den Einmalbeitrag, gezahlt haben. Der Versiche- rungsschutz aus dieser Zusatzoption zudem bei einer befris- rungsschutz beginnt jedoch nicht vor dem im Versicherungs- teten Beitragsfreistellung. Wenn Sie die Zusatzoption Berufs- schein angegebenen Versicherungsbeginn. unfähigkeitsrente gewählt haben, besteht während der Dauer einer befristeten Beitragsfreistellung kein Versicherungs- Unsere Leistungspflicht kann jedoch entfallen, wenn Sie den schutz für die Beitragsbefreiung. fälligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 18). bb) Der Besondere Todesfallschutz endet zudem 2 Wartezeiten • bei einer befristeten Beitragsfreistellung, Falls Sie die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren • bei einer befristeten Beitragsreduzierung, Krankheiten gewählt haben, besteht für die Krankheit „Krebs“ • bei einer Beitragsstundung, eine Wartezeit von 6 Monaten und für die Krankheit „Bypass- • am 50. Jahrestag des Versicherungsbeginns oder Operation der Koronararterien“ eine Wartezeit von 3 Monaten, • spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem ab dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitpunkt bis zum Beginn die versicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet. des Versicherungsschutzes. cc) Außerdem endet der Versicherungsschutz für die Zusatz- Eine ausführliche Darstellung der möglichen Wartezeiten finden option Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten Sie in § 6 Absatz 2 der Anlage A – Besondere Bedingungen ­gemäß § 6 Absatz 3 der Anlage A – Besondere Bedin­ für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krank- gungen für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten heiten. schweren Krank­heiten: • bei einer befristeten Beitragsfreistellung, 3 Ende des Versicherungsschutzes • bei einer befristeten Beitragsreduzierung, a) Der Versicherungsschutz endet insgesamt • bei einer Beitragsstundung, • mit der Abfindung bei geringem Rentenvermögen nach • am 50. Jahrestag des Versicherungsbeginns, § 4 Absatz 6 oder der Inanspruchnahme einer vollstän- • mit Auszahlung der versicherten Leistung für einen digen Kapitalleistung nach § 4 Absatz 10, 2. Versicherungsfall oder • wenn wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten • spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versi- die versicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet und cherungsschutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, keine Verlängerung des Versicherungsschutzes ­gemäß siehe § 3), § 7 der Anlage A – Besondere Bedingungen für die Zu- • mit dem Tod der versicherten Person unter Berücksich- satzoptionen Leistung bei bestimmten schweren Krank- tigung gegebenenfalls vereinbarter Rentengarantiezei- heiten – erfolgt ist. ten, Restkapitalisierung bzw. anderen Hinterbliebenen- absicherungen, dd) Der Versicherungsschutz für eine Erwerbsunfähigkeitsab- • bei Kündigung des Vertrags, sicherung endet des Weiteren: • wenn der Wert aller dem Vertrag zugewiesenen Anteile •  sobald die versicherte Leistung aufgrund des Eintritts auf null sinkt. Hierüber werden wir Sie informieren. der Erwerbsunfähigkeit erbracht worden ist, Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in den •  sobald der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption GENERATION UWP-Fonds III investiert haben, ist Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten endet, hierfür sowohl der Wert des geglätteten als auch •  spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem des tatsächlichen Anteilguthabens (siehe Anlage C – die versicherte Person ihr 67. Lebensjahr vollendet und GENERATION UWP-Fonds III) maßgeblich. keine Verlängerung des Versicherungsschutzes ge- mäß § 7 Abs. 1 e) erfolgt ist. Seite 2/71 [Seite 11] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 4 Versicherungsjahr b)  Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen Als Versicherungsjahr bezeichnen wir den Zeitraum eines Jahres wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ab dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungs- ­angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- beginn und die jeweils auf die Jahrestage des ursprünglichen Ver- gen, geschlossen hätten. sicherungsbeginns folgenden Jahre. 4 Rückwirkende Vertragsanpassung a) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den § 3 Welche Bedeutung haben die von uns vor Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, Abgabe Ihrer Vertragserklärung oder die im wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, Rahmen der Risikoprüfung gestellten werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen ­Fragen? rückwirkend Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Was haben Sie bezüglich der v ­ orvertraglichen Vertragsanpassung kann zu einer rückwirkenden Beitrags- erhöhung oder zu einem rückwirkenden Ausschluss der Anzeigepflicht zu beachten? ­Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand und 1 Wahrheitsgemäße und vollständige insoweit zum Verlust des Versicherungsschutzes für bereits ­Beantwortung aller Fragen eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle führen. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, ­Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen verzichten wir auf unser Recht, dass die anderen Bedingun- wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertrag- gen Vertragsbestandteil werden. liche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um b)  Störungen und Beschwerden. Diese Anzeigepflicht gilt auch für mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz Fragen, die wir Ihnen nach Ihrer Antragserklärung, aber vor unse- für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den rer Vertragsannahme in Textform stellen. Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer ­Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. 5 Ausübung unserer Rechte a) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan- 2 Unser Rücktrittsrecht passung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicher- verletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte ten Person (vgl. Absatz 1) nicht oder nicht richtig angegeben innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertrag­ der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht liche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor- Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir ­ vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, unsere Erklärung stützen. Innerhalb der vorgenannten ­ wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei ­Monatsfrist dürfen wir weitere Umstände zur Begründung Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu unserer Erklärung angeben. anderen Bedingungen, geschlossen hätten. b) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung b) Im Fall des Rücktritts besteht grundsätzlich kein Versiche- und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den rungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Ver- nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- sicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht für zeige kannten. den Versicherungsfall jedoch bestehen, wenn uns nachge- wiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren c)  Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des seit Vertragsschluss ausüben; dies gilt nicht für Versiche- Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben fang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be- Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung trägt die Frist 10 Jahre. verpflichtet. 6 Anfechtung Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, c)  Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls zahlen wir den Rückkaufswert (§ 25 Absatz 3). Die Rück- durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und ge- zahlung der Beiträge, die für die Vertragslaufzeit vor Wirk- wollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen samwerden des Rücktritts gezahlt wurden, können Sie worden ist (arglistige Täuschung). Handelt es sich um Angaben nicht verlangen. der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An- fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vor- 3 Kündigung vertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 2c) a) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung gilt entsprechend. der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, ­ verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen. Seite 3/71 [Seite 12] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 7 Leistungserweiterung/Wiederherstellung der 4 Garantierter Rentenfaktor Versicherung Wir garantieren den in Abschnitt I. Teil I Ziffer 3 b) 2) der „Be- Die Absätze 1 bis 6 gelten bei einer unsere Leistungspflicht er- sonderen Informationen für Ihren GENERATION private plus“ weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver- ausgewiesenen Rentenfaktor für je 10.000 € des Rentenvermö- sicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 5c) beginnen gens. Dieser garantierte Rentenfaktor gilt für eine persönliche mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung Rente gemäß Absatz 8 a) mit monatlich nachschüssiger Zah- ­bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu lungsweise bei ursprünglichem Rentenbeginn. Wir nennen ihn zu laufen. den ursprünglich garantierten Rentenfaktor. 8 Erklärungsempfänger Den ursprünglich garantierten Rentenfaktor haben wir unter der Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erklä- Annahme der Lebenserwartung in Höhe von 50 % der Sterbe- rung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine tafeln DAV2004R ohne Verzinsung ermittelt. Dies erfolgt unter andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach der Berücksichtigung unserer heutigen vorsichtigen Annahme Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese der Anteile von Frauen und Männern in unserem zukünftigen Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bestand. Dabei berücksichtigen wir einmalige Verwaltungskos- nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt ten für die Einrichtung der Rente in Höhe von 2 % des Renten- ­werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur vermögens sowie laufende Verwaltungskosten in Höhe von 2 % Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. jeder Rentenzahlung. In den folgenden Fällen berechnen wir einen neuen garantier- § 4 Was leisten wir mit Erreichen des aktuellen ten Rentenfaktor nach denselben Annahmen, die wir für die Rentenbeginns? ­Berechnung des ursprünglich garantierten Rentenfaktors ange- Welche Möglichkeiten haben Sie? wandt haben: • bei vorgezogenem Rentenbeginn, 1 Zahlung einer Rente aufgrund Ihres • bei einer anderen Rentenzahlungsweise bzw. -art als die ­Rentenvermögens persönliche Rente mit monatlich nachschüssiger Zahlungs- Wenn die versicherte Person, also Sie oder eine von Ihnen be- weise. stimmte Person, deren Leben wir versichern, den Rentenbeginn (vgl. § 5 Absatz 6) erlebt, zahlen wir eine laufende Rente. Wir In den folgenden Fällen der Vertragsänderung können wir einen zahlen diese Rente jedenfalls solange die versicherte Person neuen garantierten Rentenfaktor aufgrund anderer versiche- lebt, bei Vereinbarung entsprechender Rentenarten gemäß Ab- rungsmathematischer Annahmen ermitteln und mitteilen, der satz 8 gegebenenfalls auch länger. Die Rente berechnen wir für den sich hieraus ergebenden Teil des Rentenvermögens gilt: gemäß Absatz 2 aufgrund des Wertes Ihres Anteilguthabens • bei außerplanmäßigen Beitragserhöhungen, (siehe § 14). Den bei aktuellem Rentenbeginn für Ihre Rente zur • bei Zuzahlungen, Verfügung stehenden Wert Ihres Anteilguthabens einschließ- • bei Verlängerung der Beitragszahlungsdauer, lich des zum Rentenbeginn zugeteilten zusätzlichen Treuebo- • bei Hinausschieben des Rentenbeginns. nus (§ 17) nennen wir das Rentenvermögen. Die Rentenzahlung erfolgt jeweils am Ende eines Monats (nachschüssig). Für den sich aus dem ursprünglichen Vertrag ergebenden Teil des Rentenvermögens bleibt es aber bei den ursprünglichen Soweit bei der Berechnung des Anteilguthabens Vermögens- versicherungsmathematischen Annahmen, die dem in Ab- werte bzw. Anteile aufgrund außergewöhnlicher Umstände ge- schnitt I. Teil I Ziffer 3 b) 2) der „Besonderen Informationen für mäß § 14 außer Acht gelassen werden müssen, werden wir, Ihren GENERATION private plus“ ausgewiesenen Rentenfaktor sobald die entsprechenden außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen. nicht mehr bestehen, eine Bewertung der zuvor unberück­ sichtigten Vermögenswerte bzw. Anteile durchführen und ge- 5 Zahlungsweise und Mindestrente gebenenfalls eine entsprechende Erhöhung der Rentenzahlung Sie können wählen, ob eine Rente monatlich, vierteljährlich, halb- vornehmen. jährlich oder jährlich gezahlt wird. Die Rentenzahlung erfolgt ­immer nachschüssig. Dabei muss der Betrag pro Rentenzahlung 2 Grundlagen für die Berechnung der Rente mindestens 100 € monatlich betragen. Die durch uns auszuzahlende Rente wird berechnet unter Berück- sichtigung 6 Abfindung der Rente • der Höhe Ihres Rentenvermögens, Wenn zum Rentenbeginn die sich aus dem Rentenvermögen • der von Ihnen gewählten Rentenzahlungsweise und -art, ergebende Rentenzahlung geringer ist als 100 € monatlich, • des Zeitpunkts Ihres Rentenbeginns, können wir den Anspruch auf eine Rente durch einmalige ­ • des anzuwendenden Rentenfaktors gemäß Absatz 3. ­Kapitalauszahlung des Rentenvermögens abfinden. Mit dieser Zahlung erlischt Ihr GENERATION private plus. Im Übrigen ist 3 Anzuwendender Rentenfaktor eine Abfindung der Rente nach Beginn der Rentenzahlung aus- Zum Rentenbeginn wird auf Basis der dann geltenden versiche- geschlossen. rungsmathematischen Grundsätze und der voraussichtlichen Verwaltungskosten der dann aktuelle Rentenfaktor unter Be- 7 Rentenzahlungsdauer der Rente nach Beginn rücksichtigung der Rentenzahlungsweise und -art ermittelt. Wir der Rentenzahlung vergleichen den dann aktuellen Rentenfaktor mit dem gemäß Nach dem Tod der versicherten Person bzw. der anderen Person, Absatz 4 garantierten Rentenfaktor. Falls Ihre Rente aufgrund auf deren Leben wir eine Rente zahlen, werden keine weiteren der Anwendung des garantierten Rentenfaktors höher wäre, Rentenzahlungen geleistet, es sei denn, es ist eine längere Ren- ­erhalten Sie diese höhere Rente. tengarantiezeit vereinbart. 8 Rentenarten Zu Rentenbeginn stehen Ihnen folgende Optionen zur Wahl. Diese können Sie jedoch nach Rentenbeginn nicht mehr ab- ändern. Seite 4/71 [Seite 13] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen a) Persönliche Rente f) Teildynamische Rente Sie können sich für eine lebenslange Rente (Leibrente) auf  Wenn zum Rentenbeginn keine Rentendynamik ge- das Leben der versicherten Person entscheiden. wünscht wird, leisten wir eine teildynamische Rente. In der Höhe der ersten Rentenleistung sind dann vorgezogene b) Rente mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung Rentensteigerungen bereits berücksichtigt. Die teildyna- Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, zahlen wir mische Rente kann nicht sinken. zunächst eine Rente bis zum Tod der versicherten Person. Verstirbt die versicherte Person, so zahlen wir anschließend g) Marktoption eine Rente in Höhe eines bei Wahl der Rentenart verein­ aa) Falls Sie die Marktoption wählen, werden wir uns darum barten Prozentsatzes der persönlichen Rente an die ­Person, bemühen, für Sie alternative Angebote von für uns die uns zum Rentenbeginn als Hinterbliebene genannt ­verfügbarer ausgewählter Versicherer für eine entspre- ­wurde, falls und so lange diese Person lebt (Hinterbliebe- chende Rente auf das Leben der versicherten Person nenrente). einzuholen. Die Angebote, die wir erhalten, werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor Ihrem aktuellen Ren- c) Rentengarantiezeit tenbeginn mitteilen. Gleichzeitig erhalten Sie nähere Sie können sich sowohl bei Antragstellung als auch zum ­A ngaben zu den bei uns erhältlichen Rentenzahlungen. Rentenbeginn für die persönliche Rente mit einer Renten- garantiezeit für einen bestimmten Zeitraum entscheiden. bb) Wenn Sie sich dazu entscheiden, Rentenzahlungen auf Dieser gewählte Zeitraum beginnt mit dem aktuellen Ren- der Grundlage des Angebots eines anderen Versiche- tenbeginn und endet zu dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt, rers in Anspruch zu nehmen, werden wir uns darum be- spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem die versi- mühen, einen entsprechenden Vertrag zwischen uns cherte Person das 92. Lebensjahr vollendet. Die Garantie- und dem von Ihnen ausgewählten Versicherer zustande zeit kann für maximal 25 Jahre vereinbart werden. Wir zu bringen. Ist der von Ihnen ausgewählte Versicherer ­werden die Rente während dieser Garantiezeit zahlen, auch nicht bereit, einen Vertrag auf der Grundlage seines An- wenn die versicherte Person während der Garantiezeit gebots mit uns abzuschließen, können Sie das Angebot stirbt. Sofern die versicherte Person die Garantiezeit über- eines anderen Versicherers auswählen; Satz 1 gilt dann lebt, werden wir die Rente bis zum Tod der versicherten entsprechend. ­Person weiterzahlen. cc) A lle Absprachen des mit dem anderen Versicherer ver- Sie können diese Rentengarantiezeit auch für eine persön- einbarten Versicherungsvertrags gelten auch für die von liche Rente mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung uns an Sie zu zahlende Rente. vereinbaren. In diesem Fall können Sie bei Wahl der Ren- tenart entscheiden, ob bei Tod der versicherten Person dd) Wenn Sie uns Ihre Wahl hinsichtlich der Alternativange- während der Garantiezeit die Hinterbliebenenrente zusätz- bote gemäß dieser Marktoption nicht bis spätestens lich zu der garantierten persönlichen Rente sofort ab Tod 2 Wochen vor Rentenbeginn mitteilen, die Alternativan- der versicherten Person oder erst nach Ablauf der Garantie- gebote ablehnen oder keiner der anderen Versicherer zeit gezahlt werden soll. Im letzteren Fall zahlen wir nur zur Annahme unseres Antrags bereit ist, werden wir an dann eine Hinterbliebenenrente, falls und so lange der von Sie eine persönliche Rente gemäß Absatz 8 a) monatlich Ihnen bestimmte Hinterbliebene bei Ablauf der Garantiezeit nachschüssig zahlen. lebt. ee) Durch die Ausübung der Marktoption besteht zu keinem d) Rente mit Restkapitalisierung Zeitpunkt ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes  A lternativ zu b) und c) kann eine Rente mit Restkapitalisie- ­Ihres Anteilguthabens. rung vereinbart werden. Diese Option kann sowohl bei An- tragstellung als auch zum Rentenbeginn gewählt werden. h) Andere Rentenzahlungsmodelle In diesem Fall zahlen wir das Restkapital an den oder die  Möglicherweise entwickeln wir bis zu Ihrem aktuellen Begünstigten, wenn die versicherte Person nach Beginn Rentenbeginn noch weitere Rentenmodelle für Ihren ­ der Rentenzahlungen stirbt. ­GENERATION private plus. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen diese Modelle zusätzlich zu den Modellen gemäß  Das Restkapital ist das zum Rentenbeginn für die Berech- a) bis g) vor Ihrem aktuellen Rentenbeginn anbieten nung der Rente unter Anwendung des für diese Option maßgeblichen Rentenfaktors zur Verfügung stehende 9 Fristen für die Wahl der Rentenart ­Kapital abzüglich der bis zum Tod der versicherten Person Sofern Sie Ihr Wahlrecht bzgl. der Rentenart ausüben möchten, geleisteten Rentenzahlungen. benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen in Textform. Sie können Ihr Wahlrecht frühestens 6 Monate vor dem aktuellen Renten-  In diesem Fall endet die Rentenleistung. beginn ausüben. Die entsprechende Mitteilung muss uns spä- testens einen Monat bzw. bei Wahl der Marktoption gemäß e) Dynamische Rente ­A bsatz 8 g) spätestens 2 Monate vor aktuellem Rentenbeginn  Sie können bestimmen, dass die persönliche Rente bzw. zugehen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorziehen Hinterbliebenenrente um entweder 1 %, 3 % oder 5 % jähr- möchten, muss uns Ihre Mitteilung spätestens 10 Werktage vor lich steigt. dem gewünschten Termin für den vorgezogenen Rentenbeginn zugehen. Kurz- oder langfristigere Mitteilungen sind möglich, bedürfen aber unserer Zustimmung. Wenn wir von Ihnen keine rechtzeitige Mitteilung erhalten, werden wir an Sie eine persön- liche Rente in Form einer teildynamischen Rente gemäß Absatz 8 a) unter Berücksichtigung des A ­ bsatzes 6 monatlich zum ­Monatsende (nachschüssig) zahlen. Seite 5/71 [Seite 14] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 10 Kapitalleistung gen sein. Der hinausgeschobene Rentenbeginn darf nicht Zum aktuellen Rentenbeginns kann statt einer Rentenzahlung nach dem Jahrestag des Versicherungsbeginns liegen, der auch eine Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen dem 85. Geburtstag der versicherten Person folgt. Rentenvermögens (Kapitalauszahlung) gewählt werden. Die in Absatz 9 genannten Fristen gelten entsprechend. Sie können 5 Folgen des hinausgeschobenen sich auch dazu entschließen, einen Teil Ihres Rentenvermö- ­Rentenbeginns gens als Kapitalleistung und den verbleibenden Restbetrag in Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt nach dem ursprüng­ Form eines der unter Absatz 8 a) bis f) beschriebenen Renten- lichen Rentenbeginn. Die Beiträge können jedoch bei einem modelle zu erhalten. Dabei müssen die Mindestbeträge gemäß GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen über den den Absätzen 5 und 6 berücksichtigt werden. Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns hinaus bis zum aktuellen Rentenbeginn gezahlt werden, längstens jedoch bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte § 5 Wann ist Ihr Rentenbeginn? Person den 75. Geburtstag erreicht hat. Können Sie ihn verlegen? Bei einem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag kön- 1 Ursprünglicher Rentenbeginn nen Zuzahlungen noch bis zu fünf Jahre vor dem hinaus­ Der mit Ihnen bei Abschluss des Versicherungsvertrags ver­ geschobenen Rentenbeginn geleistet werden. Falls Sie den einbarte Rentenbeginn wird in dem bei Abschluss des GENERATION UWP-Fonds III gewählt haben, können Zuzah- ­GENERATION private plus ausgestellten Versicherungsschein lungen nur bis zu zehn Jahren vor dem hinausgeschobenen aufgeführt. Dieses Datum nennen wir Ihren ursprünglichen Rentenbeginn geleistet werden. Rentenbeginn. Für den verlängerten Vertragsteil gelten die gleichen Ver­ 2 Vorgezogener Rentenbeginn sicherungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle Ab 3 Monate vor dem gewünschten vorgezogenen Rentenbe- sonstigen für den bereits bestehenden Vertrag getroffenen ginn können Sie Ihren ursprünglichen Rentenbeginn einmalig Vereinbarungen. auf einen früheren Termin vorverlegen, den wir vorgezogenen Rentenbeginn nennen. Eine entsprechende Mitteilung muss Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes über den uns fristgerecht gemäß § 4 Absatz 9 vor dem gewünschten vor- ­ursprünglichen Rentenbeginn hinaus ist für eine gegebenen- gezogenen Rentenbeginn zugegangen sein. Die Vorverlegung falls vereinbarte Zusatzoption ausgeschlossen, sofern für die ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Zusatzoption keine Verlängerungsoption be- steht. Wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Renten­ a)  bei Ihrem GENERATION private plus mit laufenden Bei­ beginns ein Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoptionen trägen mindestens 5 Jahre zwischen dem Versicherungs- Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufs­ beginn und dem vorgezogenen Rentenbeginn liegen oder unfähigkeit besteht, werden die hieraus resultierenden Leis- tungen zum ursprünglichen Rentenbeginn eingestellt, sofern b) bei Ihrem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag min- nicht vereinbart worden ist, dass diese Leistungen schon zu destens 5 Jahre zwischen der Zahlung des letzten Einmal- einem früheren Zeitpunkt enden. beitrags und dem vorgezogenen Rentenbeginn liegen. Wenn Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem c) Falls Sie den GENERATION UWP-Fonds III für die Anlage ­GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen sind, entfällt die sämtlicher oder auch nur Teile Ihrer Beiträge gewählt haben, Beitragsgarantie. Bitte beachten Sie hierzu auch § 7 Absatz 3 gelten von diesem § 5 Absatz 2 abweichende längere der Anlage UWP. Mindestaufschubzeiten, d. h. ein vorgezogener Renten­ ­ beginn kann erst für einen späteren Zeitpunkt gewählt 6 Aktueller Rentenbeginn ­werden (­ siehe Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III). Der für Ihren GENERATION private plus jeweils geltende Renten- beginn, d. h. der ursprüngliche Rentenbeginn oder, soweit zutref- 3 Folgen des vorgezogenen Rentenbeginns fend, der vorgezogene oder hinausgeschobene Rentenbeginn, Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem vorgezogenen Rentenbeginn wird von uns auch als aktueller Rentenbeginn bezeichnet. keinen Treuebonus (§ 17) mehr erhalten. Eine gegebenenfalls mitversicherte Zusatzoption endet mit Eintritt des vorgezogenen Rentenbeginns. Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeits- § 6 Was geschieht im Fall des Todes vor rente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart ­Rentenbeginn? ­haben und zum Zeitpunkt des vorgezogenen Rentenbeginns ein Versicherungsfall besteht, werden die hieraus resultierenden Wenn die versicherte Person vor Erreichen des aktuellen Ren- Leistungen zum vorgezogenen Rentenbeginn eingestellt. tenbeginns stirbt, zahlen wir, auf der Grundlage der dem Ver- trag zum Todestag zugewiesenen Anteile, Ihr Anteilguthaben, Sind Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge, abzüglich der ­GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen, können die Garantien bereits angefallenen Risikobeiträge für Zusatzoptionen (falls (GENERATION UWP-Fonds III bezogene Garantie und Beitrags- vereinbart) und des Wertes getätigter Teilkündigungen. garantie gemäß § 3 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III) und der Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus bei dem Sofern eine Anlage im GENERATION UWP-Fonds III besteht, GENERATION UWP-Fonds III entfallen, wenn zu dem Zeitpunkt wird keine Wertangleichung vorgenommen und der mögliche des vorgezogenen Rentenbeginns die Garantievoraussetzungen Schlussbonus in voller Höhe gewährt (siehe Anlage C – für den GENERATION UWP-Fonds III nicht erfüllt sind. Bitte be- ­GENERATION UWP-Fonds III). achten Sie hierzu die Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III. Stirbt die versicherte Person in dem Zeitraum einer befristeten 4 Hinausgeschobener Rentenbeginn oder unbefristeten Beitragsfreistellung, einer Beitragsstundung Sie können Ihren ursprünglichen Rentenbeginn einmalig auf oder einer befristeten Beitragsreduzierung gemäß den §§ 23 einen späteren Termin hinausschieben, den wir hinaus­ und 24, so ist die Todesfallleistung auf den Wert des Anteilgut- geschobenen Rentenbeginn nennen. Eine entsprechende habens beschränkt, so dass keine Zahlung der Beiträge erfolgt, Mitteilung muss uns entsprechend § 4 Absatz 9 spätestens auch wenn die Summe der eingezahlten Beiträge höher als der einen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn zugegan- Wert des Anteilguthabens sein sollte. Seite 6/71 [Seite 15] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Die Todesfallleistung ist für versicherte Personen bis zur Voll- zum 18. Geburtstag nach Maßgabe der folgenden Be- endung des 7. Lebensjahres auf 8.000 € beschränkt. Die Rück- stimmungen für den Todesfall mitversichert. Solange die zahlung höherer eingezahlter Beiträge, abzüglich des Wertes automatisch mitversicherten Kinder im Haushalt der ver- getätigter Teilkündigungen und bereits angefallener Risiko­ sicherten Person leben und die Voraussetzungen des beiträge für Zusatzoptionen (falls vereinbart), wird hiervon nicht § 32 Abs. 4 und 5 Einkommensteuergesetz (EstG) vor- berührt. liegen, besteht der Versicherungsschutz auch über den 18. Geburtstag des jeweiligen automatisch mitversicher- ten Kindes hinaus, längstens jedoch bis zu seinem § 7 Welche Zusatzoptionen können Sie bei 25. Geburtstag, an. Bei Tod eines nach den vorstehen- Verträgen mit laufender Beitragszahlung den B­ estimmungen automatisch mitversicherten Kindes vereinbaren und welche Leistungen können erbringen wir die gemäß aa) versicherte Leistung. Sie hieraus beanspruchen? Die versicherte Leistung für ein automatisch mitver­ 1 Mögliche Zusatzoptionen bei Verträgen mit sichertes Kind ist der geringere Betrag von laufender Beitragszahlung • 50 % der über diese Zusatzoption für die versicherte Ihr GENERATION private plus mit laufender Beitragszahlung Person versicherten Leistung für den Besonderen bietet die Möglichkeit, die nachfolgend beschriebenen Zusatz- ­Todesfallschutz oder optionen zu wählen. Bei diesen Optionen handelt es sich • 4.000 €. nicht um selbstständige Versicherungsverträge, sondern um Wenn mehr als ein Kind automatisch mitversichert ist, unselbstständige Teile Ihres Vertrags. gilt Folgendes: a) Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten die Summe aller Leistungen, die insgesamt während der  Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatz- Versicherungsdauer der Zusatzoption für alle auto­ option Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten sowie matisch mitversicherten Kinder gezahlt wird, beträgt die Definitionen der versicherten Krankheiten sind in Anlage A ­maximal 50 % der über diese Zusatzoption für die ver­ – Besondere Bedingungen für die Zusatzoption Leistung bei sicherte Person versicherten Leistung für den Besonde- bestimmten schweren Krankheiten – geregelt. Bis zum voll- ren Todesfallschutz. endeten 14. Lebensjahr der versicherten Person ist die Ver­ sicherungssumme auf 150.000 € begrenzt. Danach gilt ohne Eine Leistung für ein automatisch mitversichertes Kind erneute Risikoprüfung der volle Versicherungsschutz hat keinen Einfluss auf den Umfang der versicherten ­Todesfallleistung für die versicherte Person. Der für die b) Berufsunfähigkeitsrente versicherte Person bestehende Versicherungsschutz Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatz- verringert sich durch eine Leistung für ein automatisch option Berufsunfähigkeitsrente sind in Anlage B – Beson­ mitversichertes Kind folglich nicht. dere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähig- keitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Es gelten sämtliche in § 8 und gegebenenfalls in Ihrem geregelt. Versicherungsschein aufgeführten Ausschlüsse. Für automatisch mitversicherte Kinder gilt zudem folgender c) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Ausschluss: A rt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zu- satzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sind in Wir leisten nicht, wenn der Tod durch einen Gesund- Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptio- heitszustand eingetreten ist, welcher vor Ende des nen Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei ­dritten Lebensmonats des Kindes diagnostiziert wurde, Berufsunfähigkeit geregelt. oder wenn diese Diagnose einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund bei Vertragsabschluss bzw. bei d) Besonderer Todesfallschutz späterer Adoption zum Zeitpunkt der Adoption bekannt aa) Wenn Sie mit uns den Besonderen Todesfallschutz ver- war oder bekannt sein musste. einbart haben, zahlen wir im Fall des Todes der versi- cherten Person vor aktuellem Rentenbeginn Ihr Anteil- Dieser Ausschluss für automatisch mitversicherte Kin- guthaben, mindestens jedoch die für den Besonderen der gilt entsprechend, wenn es sich um ein Stiefkind Todesfallschutz vereinbarte Leistung. Sofern eine Anla- handelt und die Diagnose dem leiblichen Elternteil oder ge im GENERATION UWP-Fonds III besteht, wird keine der versicherten Person bei Vertragsabschluss bzw. bei Wertangleichung vorgenommen und der mögliche späterer Heirat zum Zeitpunkt der Heirat der versicher- Schlussbonus in voller Höhe gewährt (siehe Anlage C – ten Person mit dem leiblichen Elternteil des mitversi- GENERATION UWP-Fonds III). cherten Kindes bekannt war oder bekannt sein musste. Die Todesfallleistung ist für versicherte Personen bis zur cc) Der Todesfallschutz endet mit dem Ende des Versiche- Vollendung des 7. Lebensjahres auf 8.000 € beschränkt. rungsschutzes aus dieser Zusatzoption für die versi- Die Rückzahlung höherer eingezahlter Beiträge gemäß cherte Person in den in § 2 Absatz 3 aufgeführten Fällen. § 6, abzüglich des Wertes getätigter Teilkündigungen Dies gilt auch hinsichtlich automatisch mitversicherter und gegebenenfalls angefallener Risikobeiträge, wird Kinder. hiervon nicht berührt. In dem Zeitraum zwischen dem 7. Geburtstag und dem 14. Geburtstag der versicherten Person ist die Todesfallleistung auf maximal 100.000 € begrenzt. bb) Die leiblichen und adoptierten Kinder sowie Stiefkinder (im Haushalt der versicherten Person lebende Kinder des Ehepartners oder Lebenspartners nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft – LPartG) einer versicherten Person (automatisch mitversicherte Kinder) sind ab Ende ihres dritten Lebensmonats bis Seite 7/71 [Seite 16] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen e) Erwerbsunfähigkeitsabsicherung • dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter der ver­ aa) Die Zusatzoption Erwerbsunfähigkeitsabsicherung kann sicherten Person, nur in Kombination mit der Zusatzoption Leistung bei • der verbleibenden Versicherungsdauer (inklusive ­bestimmten schweren Krankheiten vereinbart werden. Verlängerungslaufzeit) Wenn Sie die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung mit uns und vereinbart haben, wird im Versicherungsfall die ver­ • einem eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten sicherte Leistung gezahlt. Die Höhe der für den Fall der Zuschlag für den Risikobeitrag. Erwerbsunfähigkeit versicherten Leistung entspricht Wenn für die Zusatzoption Leistungseinschränkungen ­immer der jeweiligen Höhe der versicherten Leistung für vereinbart sind, gelten diese auch für die hinzukom­ schwere Krankheiten. mende Versicherungsdauer. Die versicherte Leistung für die Erwerbsunfähigkeits­ 2 Risikobeiträge für vereinbarte absicherung reduziert sich daher nach Anerkennung ­Zusatzoptionen ­eines ersten Versicherungsfalls für schwere Krankheiten Wenn Sie eine Zusatzoption vereinbart haben, berechnen wir um 50 %. Bitte lesen Sie hierzu § 4 der Anlage A – für die Gewährung des Risikoschutzes einen gesonderten ­Besondere Bedingungen für die Zusatzoption Leistung ­Risikobeitrag. bei bestimmten schweren Krankheiten. Der Risikobeitrag errechnet sich nach anerkannten versiche- bb) Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person im Sinne rungsmathematischen Prinzipien mit den zum Vertrags­ dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn die abschluss von Ihrem GENERATION private plus gültigen Wahr- versicherte Person während der Versicherungsdauer scheinlichkeitstafeln. vor Vollendung des 67. Lebensjahres infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nach- Die Risikobeiträge werden in Form eines festen monatlichen zuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen bzw. je nach Zahlweise vierteljährlichen, halbjährlichen oder nicht mehr in der Lage war, mehr als 3 Stunden täglich jährlichen Eurobetrags von jeder Beitragszahlung vor Zuteilung einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, und für von Anteilen in Abzug gebracht. mindestens 18 weitere Monate nach gesicherter ärzt­ licher Prognose keine Besserung des Zustandes zu Während der Dauer eines Versicherungsfalls aus der Berufsun- ­erwarten ist. Der Leistungsanspruch besteht auch dann, fähigkeitszusatzoption fallen keine Beitragsanteile für den Risi- wenn eine gesicherte ärztliche Prognose nicht gestellt koschutz aus dieser Zusatzoption an. werden kann und der zuvor beschriebene Zustand der Erwerbsunfähigkeit aber 2 Jahre ununterbrochen be- Wenn der Versicherungsschutz aus einer vereinbarten Zusatz- standen hat und andauert. option endet, fallen keine Risikobeiträge mehr für diese Zusatz- option an und es werden keine Beitragsanteile für den Risiko- cc) Wenn wir eine Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit aus- schutz mehr von Ihren Beiträgen in Abzug gebracht. zahlen, erlischt die Zusatzoption. Der Versicherungs- schutz aus der Zusatzoption endet für die versicherte 3 Können Sie Zusatzoptionen auch Person zudem in den in § 2 Absatz 3 aufgeführten noch während der Aufschubzeit ein- oder ­Fällen. ­ausschließen? Eine Zusatzoption kann sowohl bei Vertragsschluss als auch dd) Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der ge- während der Aufschubzeit vereinbart werden. Der nachträgliche setzlichen Rentenversicherung können Sie den Versi- Einschluss einer Zusatzoption, während der Aufschubzeit ist cherungsschutz aus der Zusatzoptionen einmalig ver- von einer gesonderten Risikoprüfung abhängig. längern. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist nur möglich, wenn dadurch die für Ihren GENERATI- Eine einmal vereinbarte Zusatzoption kann während der Versi- ON private plus vereinbarte Beitragszahlungsdauer bzw. cherungsdauer auch wieder ausgeschlossen werden, sofern der vereinbarte Rentenbeginn sowie die Versicherungs- noch kein Versicherungsfall dazu eingetreten ist. Nach dem dauer der Zusatzoption Leistung bei bestimmten schwe- Ausschluss einer Zusatzoption werden keine Beitragsanteile für ren Krankheiten nicht überschritten wird. den Risikoschutz mehr von Ihren Beiträgen in Abzug gebracht.  Andernfalls können Sie gleichzeitig auch den verein­ barten Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 der § 8 Welche Risikoausschlüsse und Ver­ ­ sicherungsbedingungen hinausschieben, die Bei- ­Einschränkungen des ­Versicherungsschutzes tragszahlungsdauer gemäß § 21 Absatz 4 der Versiche- gibt es bei den Zusatzoptionen? rungsbedingungen entsprechend verlängern bzw. die Verlängerungsoption nach § 7 der Anlage A – Besonde- 1 Allgemeine Ausschlüsse re Bedingungen für die Zusatzoption Leistung bei a) Grundsätzlich leisten wir für Versicherungsfälle, die wäh- ­bestimmten schweren Krankheiten ausüben. rend der Versicherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und wodurch es zum Versicherungsfall gekom- Eine derartige Verlängerung können Sie innerhalb von men ist. Wir gewähren Versicherungsschutz auch dann, 12 Monaten verlangen, nachdem die gesetzliche Ände- wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person in rung in Kraft getreten ist. Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen eingetreten ist. Innere Unruhen sind gegeben, Der neue Risikobeitrag für die Zusatzoption nach einer wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölke- Verlängerung wird unter Berücksichtigung folgender Tat- rung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden sachen errechnet: Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen • dem für Ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Ausübung oder Sachen verüben. der Verlängerungsoption gültigen Tarif, Wir werden aber nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person verursacht worden ist Seite 8/71 [Seite 17] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen aa) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch § 9 In welche Fonds können Sie investieren? eines Verbrechens oder Vergehens von Ihnen oder einer Wie erfolgt die Anlage? versicherten Person; Wie werden die Fonds verwaltet? Wie werden die Fonds angelegt? bb) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf- teverfall oder absichtliche Selbstverletzung oder versuchte 1 Fonds Selbsttötung der versicherten Person. Wir werden aber a) Allgemeine Grundsätze ­leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass diese Handlun- Wir stellen eine Reihe von Fonds für den GENERATION gen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden ­private plus bereit, in denen die Beiträge angelegt werden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen können. Die zur Verfügung stehenden Fonds sind in den worden sind; Fondsinforma­ tionen aufgeführt, die in den Informationen zum GENERATION private plus in Abschnitt I. „Besondere cc) durch Selbsttötung innerhalb von drei Jahren nach Beginn Informationen für Ihren GENERATION private plus“, abge- des Schutzes oder nach Erhöhung des Schutzes, bezogen druckt sind. auf den erhöhten Teil. Wir werden aber leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Selbsttötung in einem die freie Weitere Erläuterungen zum GENERATION UWP-Fonds III Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter ­finden Sie auch in der Anlage C – GENERATION UWP- Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist; Fonds III. Darüber hinaus befinden sich weitere Informa­ tionen zu den Fonds in dem jeweiligen Dokument „Anlage- dd) ganz oder teilweise durch eine Ansteckung mit einem HIV- option“. Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall in Zusammenhang mit einem erworbenen Immundefektsyn- Innerhalb Ihres Vertrags können gleichzeitig maximal 40 drom (Aids) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit unterschiedliche Fonds gehalten werden. Der Mindestbei- oder einem damit verbundenen Syndrom steht. trag je Fonds beträgt 1 % Ihres Beitrags. Eine Aufteilung der Anlage auf mehrere Fonds kann nur in vollen Prozentsätzen Wir werden aber im Todesfall leisten, wenn nachgewiesen erfolgen. wird, dass die Ansteckung mit HIV nach Beginn des Schut- zes oder, bezogen auf den erhöhten Teil, nach Erhöhung Anteile der Fonds dienen nur der Kapitalanlage Ihrer Bei- des Schutzes entstanden ist; träge und der Berechnung der Leistungen. Die Anteile oder die den Fonds zugrunde liegenden Kapitalanlagen können ee) durch Strahlen aufgrund von Kernenergie. Wir werden aber weder auf Sie noch auf eine andere bezugsberechtigte Per- leisten, wenn die versicherte berufsmäßig diesem Risiko son übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn sie auf ausgesetzt ist oder eine Bestrahlung für Heilzwecke durch der Basis handelbarer Anteile beruhen. Obwohl es sich um einen Arzt erfolgte. eine fondsgebundene ­Rentenversicherung handelt, besteht nur Anspruch auf Geldleistungen. b) Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel­ Die vereinbarten Leistungen werden ausschließlich in Euro barem Zusammenhang mit Kriegsereignissen verursacht erbracht. Bei Fremdwährungsfonds werden die Ausgabe- wird. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn und Rücknahmekurse zum jeweiligen Stichtag in Euro der Versicherungsfall bei der versicherten Person in unmit- ­umgerechnet. Sie können zwischen Canada Life-Fonds und telbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriege­ Publikumsfonds wählen. rischen Ereignissen verursacht wird, denen sie bzw. es wäh- rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik b) Canada Life-Fonds Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- Canada Life-Fonds werden nicht von einer Kapitalverwal- ligt war. tungsgesellschaft aufgelegt, sondern von uns selbst. c) Außer im Todesfall leisten wir auch dann nicht, wenn der Als betreuende Fondsgesellschaft bezeichnen wir die je­ Versicherungsfall durch Alkohol-, Drogen- oder Medika- weilige Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den Publikums- mentenabhängigkeit bzw. -missbrauch eingetreten ist. Wir fonds, in welchen die Canada Life-Fonds investieren, auf- leisten aber, wenn die Medikamente, die zur Abhängigkeit legt oder den Fonds der Canada Life verwaltet. geführt haben, durch einen qualifizierten Arzt verschrieben und unter dessen Anleitung eingenommen wurden. c) Publikumsfonds Publikumsfonds sind zum öffentlichen Handel zugelassene 2 Besondere Ausschlüsse für die Leistung bei Investmentfonds, die von einer Fondsgesellschaft aufgelegt bestimmten schweren Krankheiten und verwaltet werden.  ür die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krank- F heiten gelten ausschließlich die in § 8 der Anlage A – Beson­ 2 Fondsverwaltung dere Bedingungen für die Zusatzoption Leistung bei bestimm- a) Canada Life-Fonds ten schweren Krankheiten geregelten Ausschlüsse. Für jeden Canada Life-Fonds führen wir ein eigenes Anla- genkonto. Jeder Fonds ist in gleichwertige Anteile aufgeteilt. 3 Besondere Ausschlüsse für die Wir können die Anteile jedes Fonds nach billigem Ermessen ­Berufsunfähigkeitsrente und jederzeit zusammenfassen oder unterteilen, jedoch nur so, ­Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit dass sich für keinen Vertrag Wertänderungen ergeben.  ür die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitrags- F befreiung bei Berufsunfähigkeit gelten ausschließlich die in § 7 Innerhalb eines Fonds haben alle Anteile denselben Wert. der Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Die Anzahl der Anteile eines Fonds ist grundsätzlich nicht Berufsunfähigkeitsrente und Beitrags­befreiung bei Berufsunfä- beschränkt. higkeit geregelten Ausschlüsse. In einem Fonds dürfen jedoch nur dann neue Anteile ge- schaffen werden, wenn dem Fonds gleichzeitig Vermögens- werte, die diesen Fondsanteilen entsprechen, zugeführt werden. Dem Fonds dürfen nur dann Vermögenswerte ent- Seite 9/71 [Seite 18] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen nommen werden, wenn gleichzeitig eine Anzahl von Fonds- Innerhalb eines Fonds können zudem externe, von uns oder anteilen, die diesen Vermögenswerten entspricht, aufgelöst von der betreuenden bzw. auflegenden Fondsgesellschaft nicht wird. Für den GENERATION UWP-Fonds III gelten besonde- beeinflussbare Kosten entstehen, die im Zusammenhang mit re Regelungen (siehe Anlage C – GENERATION UWP- den Vermögenswerten, Transaktionen oder Erträgen des Fonds Fonds III, § 5). stehen oder bezogen auf diese anfallen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Steuerzahlungen (z. B. Körperschaftsteuer Wir erwerben die in den Fonds enthaltenen Vermögensge- auf Kapitalerträge, Kapitalertragsteuer und sonstige Quellen- genstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. steuern, Umsatzsteuer sowie Steuern und Abgaben auf Trans- Wir handeln bei der Wahrnehmung unserer Fondsverwal- aktionen des Fonds). tungs- und Investmentaufgaben ausschließlich im Interesse unserer Versicherungsnehmer. Wir sind berechtigt, mit den Diese internen Fondskosten werden in ihrer jeweils anfallenden von Ihnen gezahlten Beiträgen die Anlagewerte zu erwer- Höhe in derselben Weise wie die Fondsverwaltungsgebühr dem ben, diese wieder zu veräußern und den Erlös in andere Fonds belastet, d. h., es werden dem Fonds Vermögensgegen- Vermögenswerte anzulegen. Wir sind ferner ermächtigt, alle stände im entsprechenden Umfang entnommen. Dadurch sich aus der Verwaltung und Anlage der Vermögenswerte ­mindern die internen Fondskosten mittelbar auch den Wert der ergebenden sonstigen Rechtshandlungen vorzunehmen Anteile, wirken sich aber nicht auf die Anzahl der ausgege­ oder eine Fondsgesellschaft mit der Verwaltung und Anlage benen und einem Vertrag zugewiesenen Anteile aus. nach unseren Vorgaben zu beauftragen. Uns obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben: § 10 Können die Fonds geändert werden? • die Vermögensgegenstände zu verwahren und zu ver- walten; 1 Canada Life-Fonds • nicht verwahrungsfähige Vermögensgegenstände lau- Bezüglich der von uns aufgelegten Fonds behalten wir uns das fend zu überwachen; Recht vor, weitere Fonds einzurichten oder vorhandene Fonds • den Wert der Anteile und des Anteilguthabens zu er­ zu unterteilen, vollständig oder für die Investition neuer Beiträge mitteln. bzw. Umschichtungen zu schließen, zusammenzulegen, die Anlagegrundsätze zu ändern oder die betreuende Fondsgesell- b) Publikumsfonds schaft zu wechseln. Die Fondsverwaltung der Publikumsfonds obliegt der auf­ legenden Fondsgesellschaft. Eine Änderung eines in der Fondsinformation beschriebenen Fonds ist nur dann möglich, wenn nach der Änderung des 3 Anlagegrundsätze Fonds die Risikoklasse des Fonds unverändert bleibt oder wir Die derzeitigen Anlageziele der einzelnen Fonds sind, in dem zu Ihnen einen neuen Fonds für eine entsprechende Risikoklasse dem jeweiligen Fonds gehörenden Dokument „Anlageoption“ anbieten. beschrieben. Schließen wir einen Fonds vollständig, in den Ihre Beiträge in- a) Canada Life-Fonds vestiert wurden, so werden wir die Erträge aus der Veräußerung Wir dürfen im Rahmen der Anlagegrundsätze des jeweiligen der Anteile des geschlossenen Fonds in den Fonds „Geldwerte von uns aufgelegten Fonds festlegen, welche Vermögens- Europa II“ oder einen Canada Life-Fonds mit einer dem Fonds gegenstände für die Fonds erworben oder veräußert wer- „Geldwerte Europa II“ vergleichbaren Risikoklasse einbringen. den. Die Gestaltung der Vermögensanlage kann durch uns Entsprechend werden wir verfahren, falls ein Fonds für die oder durch von uns beauftragte Dritte erfolgen. Es dürfen ­Investition neuer Beiträge geschlossen wird. dabei Techniken und Instrumente zur Anlage im Rahmen der für uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen einge- 2 Publikumsfonds setzt werden. Alle Fonds sind thesaurierend, d. h. Erträge Aufgrund von Umständen, die wir nicht immer beeinflussen von Vermögenswerten werden wieder innerhalb des Fonds ­können, kann es erforderlich sein, dass wir einen im Rahmen angelegt. Bei der Vermögensanlage haben wir die für den des GENERATION private plus zur Auswahl angebotenen Pub- jeweiligen Fonds festgelegten Grenzen und Beschrän­ likumsfonds ersetzen. Dies können beispielsweise folgende kungen zu beachten. Umstände sein: Die Zusammensetzung des jeweiligen Fondsvermögens ist • Ein Publikumsfonds wird von der auflegenden Fondsgesell- in den Fondsinformationen in den Ihnen vor Vertragsschluss schaft geschlossen oder aufgelöst; überlassenen Informationen unter dem Abschnitt I „Beson- • Die auflegende Fondsgesellschaft stellt den Kauf und dere Informationen für Ihren GENERATION private plus“ ­Verkauf von Anteilen des Fonds ein; aufgeführt. •  Die Entwicklung eines Publikumsfonds war erheblich schlechter als der Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds; b) Publikumsfonds • Das Anteilguthaben aller Versicherungsnehmer, die in einen  Die Gestaltung der Vermögensanlage erfolgt durch die Publikumsfonds investieren, beträgt länger als sechs Fondsgesellschaft, die den Publikumsfonds auflegt. ­Monate weniger als 100.000 EUR (angepasst an die Inflati- onsrate ab 01.01.2024); 4 Kosten und Aufwendungen, die innerhalb der • Die Anlagestrategie eines Publikumsfonds wird durch auf- Fonds anfallen legende Fondsgesellschaft geändert; Innerhalb der Fonds entstehen Kosten und Aufwendungen, die • Ein Publikumsfonds wird von einem bedeutenden Rating- nicht bereits durch die Fondsverwaltungsgebühr abgegolten unternehmen erheblich abgewertet; sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kosten und • Wir beenden die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fonds- ­Gebühren, die durch Kauf, Verkauf, Bewertung, Verwahrung gesellschaft. oder Übertragung von Vermögenswerten entstehen, um Kosten und Gebühren von Dritten, die mit dem Management, der Wir behalten uns daher das Recht vor, einen im Rahmen des ­Bewertung und der Prüfung der Vermögenswerte in den Fonds GENERATION private plus zur Auswahl angebotenen Publi- betraut sind, sowie um Zahlungen und Aufwendungen, welche kumsfonds durch den Fonds „Geldwerte Europa II“ oder einen sich aus der Kreditaufnahme für Rechnung eines Fonds Canada Life-Fonds mit einer dem Fonds „Geldwerte Europa II“ ­ergeben. vergleich­baren Risikoklasse zu ersetzen und für die Investition Seite 10/71 [Seite 19] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen neuer Beiträge bzw. Umschichtungen zu schließen und die für b) Auswirkungen des Risikobeitrags für eine gegebenen- diesen Fonds vorhandenen Anteilguthaben auf den Ersatzfonds falls vereinbarte Zusatzoption zu übertragen. Der für die Zuteilung zur Verfügung stehende Betrag hängt davon ab, ob Sie Zusatzoptionen vereinbart haben. 3 Allgemein Wenn wir einen Fonds ersetzen, einen Fonds vollständig oder In einem solchen Fall ziehen wir den Risikobeitrag für die für die Investition neuer Beiträge schließen, werden wir Sie jeweilige Zusatzoption zunächst von Ihrem Beitrag ab und ­darüber informieren. der verbleibende Betrag wird bei der Anwendung der Zu­ teilungssätze gemäß diesem Absatz 2 und den Absätzen 3 Sie haben dann die Möglichkeit eines kostenlosen Fonds­ und 4 berücksichtigt. Sollte der Versicherungsschutz aus wechsels in andere zur Verfügung stehende Fonds des der vereinbarten Zusatzoption enden und somit der Risiko- ­GENERATION private plus. beitrag hierfür entfallen, wird der gesamte Beitrag bei der Anwendung der Zuteilungssätze entsprechend berücksich- tigt. Letzteres gilt auch, wenn wir während der Dauer eines § 11 Wie werden für Ihre Beiträge Anteile Versicherungsfalls die Beitragszahlung für Sie über­nehmen. ­zugeteilt? c)  Verringerter Zuteilungssatz für laufende Beiträge in 1 Grundprinzipien für die Berechnung der den ersten 5 Versicherungsjahren Zuteilung In der nachfolgend unter e) dargestellten Tabelle geben wir Jeder Beitrag wird in Anteile entsprechend Ihrer Anlageent- die verringerten Zuteilungssätze an, die für die in den ersten scheidung nach Maßgabe der nachstehenden Absätze zu dem 10 Versicherungsjahren gezahlten Beiträge gelten. Die nicht maßgeblichen Ausgabekurs der/des gewählten Fonds gemäß zugeteilten Anteile Ihres Beitrags dienen der Tilgung der für §§ 12 und 13 umgewandelt. Die Anzahl der dem Anteilguthaben die ersten 5 Versicherungsjahre anfallenden Abschluss- Ihres Vertrags zuzuführenden Anteile errechnet sich durch und Vertriebskosten und der für die ersten 10 Versiche- ­Division des zugewiesenen Beitrags oder des zugewiesenen rungsjahre anfallenden Fixkosten Ihres Vertrags. Aufgrund Beitragsteils, der in einen bestimmten Fonds investiert werden dessen wird von Ihren auf die ersten 5 Versicherungsjahre soll, durch den maßgeblichen Ausgabekurs, der an dem Tag gezahlten Beiträgen ein höherer Beitragsanteil zur Deckung oder spätestens bis zum fünften darauffolgenden Werktag gilt, der genannten Kosten verwendet als von den auf die Versi- mit dessen Wertstellung gemäß § 15 wir Ihre Beiträge erhalten. cherungsjahre 6 bis 10 gezahlten Beiträgen. Bei der Berechnung der Anzahl der Anteile, die Ihrem ­GENERATION private plus zugeteilt werden, dürfen wir auf ein In der unter e) dargestellten Tabelle sind die verringerten Zehntausendstel eines Anteils runden. Rundungen erfolgen Zuteilungssätze aufgrund beider Kosten in Spalte A und in ­gemäß kaufmännischen Regeln. Spalte C berücksichtigt. Die in diesen beiden Spalten an- gegebenen Zuteilungssätze gelten für die auf die ersten 2 Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden 5 Versicherungsjahre gezahlten Beiträge. Beiträgen a) Differenzierung nach Beitragszahlungsdauer d)  Verringerter Zuteilungssatz für laufende Beiträge in Der für Verträge mit laufenden Beiträgen maßgebliche Zu- den Versicherungsjahren 6 bis 10 teilungssatz hängt von dem jeweiligen Versicherungsjahr Ab dem 6. Versicherungsjahr erhöhen sich die Zuteilungs- und von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer (aufgerun- sätze, da keine Abschluss- und Vertriebskosten mehr getilgt det auf das nächste volle Jahr) ab. Für die Berechnung des werden müssen. Die in Spalte B und Spalte D in der unter Zuteilungssatzes werden nur solche Zeiträume berücksich- e) dargestellten Tabelle angegebenen Zuteilungssätze be- tigt, für die tatsächliche Beitragszahlungen erfolgt sind. rücksichtigen also nur noch die Tilgung der Fixkosten. Die in Wenn Sie Ihren Vertrag befristet oder unbefristet beitrags- diesen beiden Spalten angegebenen Zuteilungssätze gelten frei stellen, werden die Zeiträume der Beitragsfreistellung für die auf die Versicherungsjahre 6 bis 10 gezahlten Bei- nicht als Zeiträume der tatsächlichen Beitragszahlung be- träge. rücksichtigt. Bitte beachten Sie §§ 23 und 24. e) Verringerte Zuteilungssätze in den Versicherungs­jahren 1 bis 10 A B C D Vereinbarte Versicherungs- Versicherungs- Vereinbarte Versicherungs- Versicherungs- Beitragszahlungs- jahre 1 - 5 jahre 6 - 10 Beitragszahlungs- jahre 1 - 5 jahre 6 - 10 dauer in Jahren dauer in Jahren 5 95,000 % – 15 69,350 % 95,000 % 6 93,290 % 95,000 % 16 68,400 % 90,250 % 7 91,390 % 95,000 % 17 67,450 % 90,250 % 8 89,300 % 95,000 % 18 66,500 % 90,250 % 9 87,020 % 95,000 % 19 65,550 % 90,250 % 10 84,550 % 95,000 % 20 64,600 % 85,500 % 11 81,890 % 95,000 %     21 63,650 % 85,500 % 12 72,200 % 95,000 % 22 62,700 % 85,500 % 13 71,250 % 95,000 % 23 61,750 % 85,500 % 14 70,300 % 95,000 % 24 60,800 % 85,500 % Seite 11/71 [Seite 20] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen A B C D Vereinbarte Versicherungs- Versicherungs- Vereinbarte Versicherungs- Versicherungs- Beitragszahlungs- jahre 1 - 5 jahre 6 - 10 Beitragszahlungs- jahre 1 - 5 jahre 6 - 10 dauer in Jahren dauer in Jahren 25 59,850 % 83,600 % 33 52,250 % 83,600 % 26 58,900 % 83,600 % 34 51,300 % 83,600 % 27 57,950 % 83,600 % 35 50,350 % 83,600 % 28 57,000 % 83,600 % 36 49,400 % 83,600 % 29 56,050 % 83,600 % 37 48,450 % 83,600 % 30 55,100 % 83,600 % 38 47,500 % 83,600 % 31 54,150 % 83,600 % 39 46,550 % 83,600 % 32 53,200 % 83,600 % 40+ 45,600 % 83,600 % f) Zuteilungssatz für laufende Beiträge ab dem elften Ver- b)  Zuteilungssätze für Einmalbeitragsverträge mit einer sicherungsjahr Aufschubzeit von weniger als 10 Jahren Laufende Beiträge, die auf das 11. und folgende Versiche- Bei einem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag und rungsjahre gezahlt werden, erhalten einen Zuteilungssatz einer vereinbarten Aufschubzeit von weniger als 10 Jahren von mindestens 93,219 % des Beitrags. oder bei Zuzahlung in einen dementsprechenden Einmal- beitragsvertrag ist die Zuteilung abhängig von der verein- 3 Zuteilungssätze für außerplanmäßige barten Aufschubzeit (aufgerundet auf das nächste volle ­Beitragserhöhungen Jahr). Hierfür gilt folgendes: Wenn Sie sich für eine außerplanmäßige Beitragserhöhung ge- Vereinbarte Aufschubzeit Zuteilungssatz mäß § 21 Absatz 1 entscheiden, erfolgt die Zuteilung für den in Jahren erhöhten Beitragsanteil gesondert aufgrund der in den Ab­ sätzen 1 und 2 festgesetzten Regeln, jedoch unter Berücksich- 5 95,000 % tigung der entsprechend kürzeren Beitragszahlungsdauer der jeweiligen außerplanmäßigen Erhöhung. 6 94,525 % 7 94,050 % Die verbleibende Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum ­z wischen dem Zeitpunkt der Berechnung und dem vertraglich 8 93,575 % vereinbarten Beitragszahlungsende. Die Sätze 1 bis 2 gelten bei mehreren Erhöhungen entsprechend. 9 93,100 % 4 Zuteilungssätze für planmäßige ­Beitragserhöhungen und Beitragserhöhungen § 12 Welcher Kurs wird für die Zuteilung und während der Startphase Auflösung von Anteilen verwendet? Die Zuteilungssätze für planmäßige Beitragserhöhungen ge- mäß § 21 Absatz 2 richten sich grundsätzlich während der Bei der Ermittlung des Wertes eines Anteils wird unterschieden ­gesamten Beitragszahlungsdauer nach den Zuteilungssätzen zwischen Ausgabekurs und Rücknahmekurs. Die Zuteilung der für den gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Zuteilungs- Anteile erfolgt zum Ausgabekurs und deren Auflösung zum satz des ursprünglichen Jahresbeitrags, jedoch unter Berück- Rücknahmekurs. sichtigung der entsprechend kürzeren Beitragszahlungsdauer der jeweiligen planmäßigen Erhöhung. Wenn Sie die Start­ Der Ausgabe- sowie der Rücknahmekurs entsprechen sich im option gemäß § 22 vereinbart haben, gilt das entsprechend für Rahmen des GENERATION private plus insoweit als kein Rück- jährliche Beitragserhöhungen während der Startphase. nahmeabschlag erhoben wird. 5 Zuteilungssätze nach Beitragsreduzierungen Eine Ermittlung des Ausgabe- bzw. Rücknahmekurses findet Wenn Sie Ihren Beitrag gemäß § 21 Absatz 1 reduzieren, hat höchstens täglich und mindestens einmal pro Woche bzw. für dies keine Auswirkungen auf die Beitragszuteilung gemäß den den GENERATION UWP-Fonds III mindestens einmal pro zuvor geltenden Regelungen. Monat statt (Bewertungsstichtag). Bei der Berechnung des ­ ­Ausgabe- bzw. Rücknahmekurses dürfen wir auf ein Hunderts- 6 Zuteilungssätze für Einmalbeiträge oder tel eines Euros runden. Rundungen erfolgen gemäß kaufmänni- Zuzahlungen schen Regeln. a)  Zuteilungssätze für Einmalbeitragsverträge mit einer Aufschubzeit von mindestens 10 Jahren Bei Publikumsfonds ist der jeweilige Ausgabe- bzw. Rücknah- Bei einem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag und mekurs maßgeblich, den wir an den entsprechenden Stichtagen einer vereinbarten Aufschubzeit von mindestens 10 Jahren gemäß § 15 für den Kauf bzw. Verkauf von Anteilen erhalten. oder bei Zuzahlung in einen dementsprechenden Einmalbeitrags­vertrag werden die Anteile mit einem Zutei- Sowohl bei Canada Life-Fonds als auch bei Publikumsfonds lungssatz von mindestens 91,200 % je Einmalbeitrag oder fällt kein Ausgabeaufschlag an. Zuzahlung zugeteilt. Seite 12/71 [Seite 21] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 13 Wie wird der Fondswert von Canada Life- § 14 Was ist Ihr Anteilguthaben? Fonds ermittelt? Wie wird der Wert Ihres Anteilguthabens berechnet? 1 Ermittlung des Fondswertes Der jeweilige Fondswert sowie der Ausgabe- bzw. Rücknahme- Das Anteilguthaben Ihres Vertrags besteht aus der Summe aller kurs der Anteile der Canada Life-Fonds wird durch uns unter zu dem jeweiligen Zeitpunkt dem Vertrag zugewiesenen Anteile Anwendung der in den nachstehenden Absätzen 2 und 3 fest- aus gegebenenfalls mehreren unterschiedlichen Fonds. gelegten Regeln ermittelt. Es gelten besondere Regelungen für die Ermittlung des Fondswertes des GENERATION UWP- Der Wert Ihres Anteilguthabens ergibt sich aus der Summe aller Fonds III (siehe Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III). zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile multipliziert mit den jeweiligen Rücknahmekursen. 2 Basis für die Berechnung Die Basis der Berechnung der Fondswerte und der Ausgabe- Für die in den GENERATION UWP-Fonds III investierten bzw. Rücknahmekurse hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt der ­A nteile wird der tatsächliche Wert des UWP-Anteilguthabens Berechnung davon ausgegangen wird, dass der jeweilige Fonds gemäß § 5 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III wächst oder schrumpft: ­berechnet. a) Der jeweilige Fonds wächst, wenn innerhalb eines ange- Der Eintritt von außergewöhnlichen Umständen kann eine messenen Zeitraums insgesamt mehr Anteile an Versiche- ­Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte bzw. die rungsnehmer des GENERATION private plus zugeteilt als Ermittlung eines Anteilspreises unmöglich machen. Beispiele aufgelöst werden. In diesem Fall berechnen wir den Wert sind die Aussetzung des Handels der den Fonds zugrunde lie- des dem Fonds zugrunde liegenden Vermögens gemäß genden Vermögenswerte, die Schließung einer relevanten Bör- ­A bsatz 3. Um die anderen schon am Fonds beteiligten Ver- se oder das Einfrieren der den Fonds zugrunde liegenden Bar- sicherungsnehmer nicht unangemessen mit Anschaffungs- gelder. In solchen Fällen müssen wir bei der Berechnung des kosten zu belasten, zählen wir die gegebenenfalls anfallen- Anteilguthabens die betroffenen Vermögenswerte bzw. Anteile den Anschaffungskosten dieser Vermögenswerte hinzu (der außer Acht lassen. Sobald die entsprechenden außergewöhn- „Ausgabe-Fondswert“). lichen Umstände nicht mehr bestehen, wird Canada Life zu die- sem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor unberücksichtigten b) Der jeweilige Fonds schrumpft, wenn innerhalb eines ange- Vermögenswerte bzw. Anteile durchführen und gegebenenfalls messenen Zeitraums insgesamt mehr Anteile aufgelöst als eine entsprechende Auszahlung bzw. Erhöhung der Renten- zugeteilt werden. In diesem Fall berechnen wir den Wert des zahlung vornehmen. dem Fonds zugrunde liegenden Vermögens gemäß Absatz 3. Um die anderen schon am Fonds beteiligten Versiche- rungsnehmer nicht unangemessen mit Veräußerungskosten § 15 Welche Stichtage sind für die Berechnung zu belasten, ziehen wir die gegebenenfalls anfallenden ge- des Ausgabe- und des Rücknahmekurses schätzten Veräußerungskosten dieser Vermögenswerte ab maßgeblich? (der „Rücknahme-Fondswert“). 1 Stichtag für die Zuteilung der Anteile  Wir nennen den Ausgabe- bzw. Rücknahme-Fondswert Für die Zuteilung der Anteile legen wir den Ausgabekurs zu- kurz den „Fondswert“. grunde, der an dem Tag oder spätestens bis zum fünften darauf- folgenden Werktag gilt, mit dessen Wertstellung wir Ihre 3 Berechnung des zugrunde liegenden ­Beiträge erhalten, um die nötigen Vermögenswerte für Canada ­Vermögens Life-Fonds bzw. Anteile von Publikumsfonds kaufen zu können. Für die Berechnung des einem Fonds zugrunde liegenden Ver- § 18 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend. Sollte der Stichtag auf mögens werden folgende Werte verwendet: einen Tag fallen, der kein Bewertungsstichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag gemäß § 12. • Für alle im Fonds enthaltenen, an einer Börse notierten Ver- mögenswerte wird der Börsenwert zugrunde gelegt. Wächst 2 Stichtag für die Auflösung der Anteile der Fonds gemäß Absatz 2 a), wird der Kaufpreis des notier- Zur Bestimmung Ihres Anteilguthabens legen wir die Rück­ ten Wertes verwendet. Schrumpft der Fonds gemäß Absatz nahmekurse zum Ende des jeweiligen Stichtages wie folgt 2 b), wird der Verkaufspreis des notierten Wertes ver­wendet. ­zugrunde, um die nötigen Vermögenswerte der Canada Life- • Der Wert von allen im Fonds enthaltenen Grundstücken und Fonds bzw. Anteile von Publikumsfonds verkaufen zu können: Immobilien wird aufgrund von Gutachten festgelegt, die be- a) Bei Tod der versicherten Person innerhalb von 5 Werktagen auftragte Gutachter erstellen und beglaubigen. Dabei wer- nach dem Tag des Eingangs der Mitteilung. den Abweichungen des Wertes, die seit der Erstellung des b) Wenn Sie kündigen, am Kündigungstermin, frühestens Gutachtens gegebenenfalls eingetreten sind, nach ordentli- ­jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach dem Tag, der dem cher kaufmännischer Praxis berücksichtigt. Tag des Eingangs Ihrer Kündigung folgt. • Eingegangene oder aufgelaufene Kapitalerträge, Zinsen c) Im Versicherungsfall bei bestimmten schweren Krankheiten oder Dividenden sowie noch nicht angelegtes Bargeld wer- innerhalb von 5 Werktagen nach dem Tag des Eingangs der den berücksichtigt. nach § 31 Absatz 3 erforderlichen Unterlagen. • Für alle anderen im Fonds enthaltenen Vermögenswerte d) Wenn wir uns zustehende Rechte auf Anfechtung, Rücktritt, (z. B. nicht notierte Aktien) werden die nach ordentlicher Kündigung oder Vertragsanpassung ausüben, innerhalb kaufmännischer Praxis geschätzten Werte verwendet. von 5 Werktagen nach unserer hierauf bezogenen Erklä- • Der Wert von allen im Fonds enthaltenen Anteile an Publi- rung. kumsfonds wird anhand ihres zuletzt veröffentlichten und e) Bei Rentenbeginn (auch bei Teilverrentung) innerhalb von verfügbaren Rücknahmekurses festgelegt. 5 Werktagen nach dem Tag des Rentenbeginns. f) Bei Auflösung von Anteilen zur Deckung von Gebühren ge- Wenn ein Vermögenswert in einer anderen Währung als Euro mäß § 27 monatlich innerhalb von 5 Werktagen nach dem notiert ist, werden bei der Umrechnung in Euro die aktuellen Tag des Monats, der dem Fälligkeitstermin Ihres ersten Bei- marktüblichen Wechselkurse zugrunde gelegt. trags entspricht. Seite 13/71 [Seite 22] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Sollte der Stichtag auf einen Tag fallen, der kein Bewertungs- § 17 Wann kommen Sie in den Genuss eines stichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag gemäß § 12. Treuebonus? 1 Wesen der Treueboni § 16 Wie können Sie Ihre Fondsauswahl oder die Wir teilen Ihrem GENERATION private plus nach Maßgabe der Beitragsaufteilung ändern? nachstehenden Absätze während der Aufschubzeit zusätzliche Können Sie statt des Automatischen Portfolio Anteile als Treueboni zu. Ziel der Treueboni ist es, die Auswir- Managements eine andere Fondsauswahl kung der Kostenbelastung auf Ihren Vertrag zu reduzieren. Die treffen? Anzahl der jeweils als Treuebonus zu gewährenden Anteile be- rechnen wir als Prozentsatz der Ihrem GENERATION private 1 Fondswechsel plus am maßgeblichen Stichtag zugeteilten Anteile. Der Wert Sie können uns jederzeit beauftragen, die vorhandenen Anteile des jeweiligen Treuebonus und die mit den Treueboni verfolgte in Ihrem Anteilguthaben vollständig oder teilweise in andere Kostenreduzierung ist abhängig von der Wertentwicklung Ihres von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds umzuschichten Vertrages, so dass sie entsprechend der Wertentwicklung un- (Fondswechsel oder Umschichtung). Bitte beachten Sie jedoch terschiedlich ausfallen kann. Die Treueboni kommen nur ver- die Einschränkungen bezogen auf einen Fondswechsel in tragstreuen Kunden zugute, die die Voraussetzungen dieses den GENERATION UWP-Fonds III (siehe Anlage C – § 17 erfüllen. ­GENERATION UWP-Fonds III). Dabei werden die jeweiligen bisherigen Anteile zum Rücknahmekurs in Anteile der neu Den jeweiligen Treuebonus gewähren wir nicht, wenn der für die gewählten Fonds zum Rücknahmekurs übertragen. Jährlich ­ Gewährung maßgebliche Stichtag nach einer Kündigung Ihres sind bis zu 20 Umschichtungen kostenfrei. Für weitere Wechsel GENERATION private plus oder nach dem vorgezogenen Ren- wird eine Gebühr gemäß § 27 Absatz 7 erhoben. In diesem Fall tenbeginn liegt. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung wird der Wert der aufgelösten Anteile zum Rücknahmekurs kann ein Treuebonus auch nicht auf rückwirkend gezahlte ­zugrunde gelegt. Die Zuweisung erfolgt innerhalb der nächsten ­Beiträge gewährt werden, wenn die Beitragszahlung erst nach 5 Werktage nach Eingang der Aufforderung in Textform bei uns, dem Fälligkeitstag des Treuebonus erfolgt oder der für die Ge- um die nötigen Vermögenswerte der Canada Life-Fonds bzw. währung maßgebliche Stichtag in die Zeit einer Beitragsfreistel- Anteile von Publikumsfonds kaufen und verkaufen zu können. lung oder einer befristeten Beitragsreduzierung nach den §§ 23 und 24 fällt. Sollte der Stichtag auf einen Tag fallen, der kein Bewertungs- stichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag gemäß § 12. 2 Stichtag für Zuteilung und Höhe des ­Treuebonus bei laufenden Beiträgen Wir sind nicht zur Durchführung eines Fondswechsels verpflich- a) Laufender Treuebonus tet, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Ab dem Ablauf des 1. Versicherungsjahres bis zum aktu­ Regelungen nicht möglich ist oder dieser Fondswechsel die ­ ellen Rentenbeginn teilen wir Ihrem GENERATION private ­Interessen anderer Versicherungsnehmer nachteilig beeinflus- plus mit Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres 0,6 % sen kann. zusätzliche Anteile als Treuebonus zu. 2 Änderung der Beitragsaufteilung b) Rententreueboni Sie können die Aufteilung der zukünftigen Beiträge auf von Darüber hinaus teilen wir Ihrem GENERATION private plus ­Ihnen bestimmte, zur Verfügung stehende Fonds mit einer Frist mit laufenden Beiträgen abhängig von der vereinbarten Auf- von 5 Werktagen zur nächsten Beitragsfälligkeit ändern. Der schubzeit, frühestens ab dem vierten Jahr vor und zum Beitragsanteil am GENERATION UWP-Fonds III kann in den ursprünglichen Rentenbeginn, zusätzliche Anteile als ­ letzten 12 Jahren vor aktuellem Rentenbeginn jedoch nicht ­einmalige Rententreueboni zu. Wenn Sie den Rentenbeginn mehr erhöht werden. Bitte beachten Sie die weiteren Einschrän- vorziehen, erhalten Sie also bei Ihrem GENERATION kungen in Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III. maßgeb- ­private plus mit laufenden Beiträgen keinen weiteren Treue- lich ist der Eingang der Aufforderung in Textform bei uns. Bitte bonus. beachten Sie jedoch, dass innerhalb Ihres Vertrags nicht mehr als 40 Fonds gleichzeitig gehalten werden können und dass der Die Höhe des möglichen Treuebonus richtet sich nach der Beitragsanteil, der für einen Fonds bestimmt ist, nicht weniger ursprünglich vereinbarten Aufschubzeit (aufgerundet auf als 1 % Ihres Beitrags betragen darf. Bei Änderung der Bei- volle Jahre). Wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben, tragsaufteilung fallen keine Gebühren an. beziehen sich die Angaben in der untenstehenden Tabelle unter Berücksichtigung der längeren Aufschubzeit auf den 3 Automatisches Portfolio Management (APM) hinausgeschobenen Rentenbeginn. Dies gilt nicht, wenn Sie Sie können zu Versicherungsbeginn oder jederzeit vor Renten- zu diesem Zeitpunkt bereits Rententreueboni erhalten. beginn mit einer Frist von 5 Werktagen zur nächsten Beitrags- ­Deren Zuteilung wird entsprechend der ursprünglich ver­ fälligkeit die Beitragsanlage über das Automatische Portfolio einbarten Aufschubzeit fortgesetzt. Für den verlängerten Management (siehe Anlage D – Automatisches Portfolio Vertragsanteil erfolgt dann keine erneute Zuteilung von ­Management (APM)) wählen. Sie können das APM mit Einzel- Rententreueboni. fonds kombinieren. Das APM kann auch zusammen mit dem GENERATION UWP-Fonds III gewählt werden. Ihre Wahl wird Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung bezüglich eines Ihnen in Ihrem Versicherungsschein oder gegebenenfalls in ei- ­Hinausschiebens des Rentenbeginns bereits Rententreue- nem Nachtrag bestätigt. boni erhalten haben, werden diese nicht neu berechnet. In diesem Fall wird der neue Rentenbeginn lediglich für die Be- Sie können auch das APM mit einer Frist von 5 Werktagen zur rechnung der zukünftigen Rententreueboni zugrunde ge- nächsten Beitragsfälligkeit beenden. Die Beiträge werden dann legt, sodass die Anzahl der Rententreueboni gleich bleibt. entsprechend Ihren individuellen Vorstellungen in die dann zur Verfügung stehenden Fonds des GENERATION private plus Die Anzahl der jeweils als Treuebonus zu gewährenden angelegt. Bei Wahl des GENERATION UWP-Fonds III sind die A nteile berechnen wir als Prozentsatz der auf Basis der ­ hierfür bestehenden Einschränkungen zu beachten (s. Anlage ­gezahlten Beiträge am maßgeblichen Stichtag zugeteilten C – GENERATION UWP-Fonds III). Maßgeblich ist der Eingang Anteile wie folgt: der Aufforderung in Textform bei uns. Seite 14/71 [Seite 23] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Ursprünglich 4 Jahre vor 3 Jahre vor 2 Jahre vor 1 Jahr vor Zum Gesamt vereinbarte ursprüng­ ursprüng­ ursprüngli- ursprüng­ ursprüng­ Aufschubzeit lichem lichem chem lichem lichen in Jahren Rentenbeginn Rentenbeginn Rentenbeginn Rentenbeginn Rentenbeginn unter 12 0,00 % 0,00 % 12 2,00 % 3,00 % 4,00 % 9,00 % 13 1,00 % 1,00 % 3,00 % 4,00 % 9,00 % 14 1,00 % 1,00 % 1,00 % 3,00 % 4,00 % 10,00 % 15 bis 19 2,00 % 2,00 % 2,00 % 2,00 % 2,00 % 10,00 % 20 bis 24 2,00 % 2,00 % 2,00 % 2,00 % 4,00 % 12,00 % 25 und mehr 2,00 % 2,00 % 2,00 % 2,00 % 6,00 % 14,00 % 3 Stichtag für Zuteilung und Höhe des Die Höhe des möglichen Treuebonus richtet sich bei einem Ein- ­Treuebonus bei Verträgen gegen malbeitrag nach der ursprünglich vereinbarten Aufschubzeit ­Einmalbeitrag und bei einer Zuzahlung nach der verbleibenden Aufschubzeit Wir teilen Ihrem GENERATION private plus gegen Einmalbei- ab dem Zeitpunkt der Zuzahlung. trag, abhängig von der vereinbarten Aufschubzeit (aufgerundet auf volle Jahre), frühestens ab dem vierten Jahr vor und zum Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung bezüglich eines Hin- ursprünglichen Rentenbeginn zusätzliche Anteile als einmalige ausschiebens des Rentenbeginns bereits Treueboni erhalten Rententreueboni zu. haben, werden diese nicht neu berechnet. In diesem Fall wird der neue Rentenbeginn lediglich für die Berechnung der zukünf- Wenn Sie den Rentenbeginn vorziehen, erhalten Sie also bei tigen Treueboni zugrunde gelegt, sodass die Anzahl der Treue- Ihrem GENERATION private plus gegen Einmalbeitrag keinen boni gleich bleibt. weiteren Treuebonus. Die Anzahl der jeweils als Treuebonus zu gewährenden Anteile berechnen wir als Prozentsatz der auf Basis des Einmalbeitrags bzw. einer Zuzahlung am maßgeblichen Stichtag zugeteilten Anteile wie folgt: Ursprünglich 4 Jahre vor 3 Jahre vor 2 Jahre vor 1 Jahre vor Zum Gesamt vereinbarte ursprüng­ ursprüng­ ursprüng­ ursprüng­ ursprüng­ bzw. lichem lichem lichem lichem lichen verbleibende Rentenbeginn Rentenbeginn Rentenbeginn Rentenbeginn Rentenbeginn Aufschubzeit ab dem Zeitpunkt einer Zuzahlung in Jahren unter 6 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 % 4,00 % 8,00 % 6 bis 9 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 % 4,00 % 8,00 % 10 bis 14 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 % 4,00 % 8,00 % 15 bis 19 1,00 % 1,00 % 2,00 % 2,00 % 6,00 % 12,00 % 20 bis 24 2,00 % 2,00 % 2,00 % 2,00 % 8,00 % 16,00 % 25 bis 34 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 8,00 % 20,00 % 35 und mehr 3,00 % 3,00 % 4,00 % 4,00 % 10,00 % 24,00 % Seite 15/71 [Seite 24] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 18 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu 5 Lastschrifteinzug und Folgen der beachten? ­Nichteinlösung Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht Wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat für das Lastschriftver- rechtzeitig zahlen? fahren vorliegt, werden Ihre Zahlungen für Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen so behandelt, als seien sie 1 Einlösungsbeitrag, Folgebeiträge, zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgt, es sei denn, die Lastschrift ­ursprüngliche Beitragszahlungsdauer wird nicht eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten Bei laufender Beitragszahlung ist der erste Beitrag (Einlösungs- Einziehung. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von beitrag) zur Zahlung fällig, wenn wir die Annahme Ihres Antrags uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch erklärt haben, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungs­ ausgewiesenen Versicherungsbeginn. Die laufenden Beiträge aufforderung in Textform erfolgt. Wird eine Lastschrift nicht ein- zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach Verein­ gelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt, nicht aber barung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres- verpflichtet. beiträge entrichten. Die jeweilige Fälligkeit des Folgebeitrags wird jeweils ab dem Fälligkeitstag des Einlösungsbeitrags ­gerechnet. Die Folgebeiträge sind während der vereinbarten § 19 Welche Regelungen gelten im Fall der Beitragszahlungsdauer zu entrichten. Wir nennen die im Ver­ Vereinbarung von planmäßigen Erhöhungen sicherungsschein vereinbarte Beitragszahlungsdauer die ur- laufender Beiträge? sprüngliche Beitragszahlungsdauer. 1 Optionen zur Vereinbarung einer Der Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig, ­planmäßigen Erhöhung wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben. Sie können sowohl bei Antragstellung als auch während der Aufschubzeit eine jährliche planmäßige Erhöhung Ihres Ihre Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit ­Beitrags zwischen 1 % bis 10 % (in 1-Prozentschritten) wählen. ­unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Zudem können Sie einen einmal vereinbarten Prozentsatz für Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, eine planmäßige Erhöhung während der Aufschubzeit im werden wir die jeweils fälligen Beiträge nach der Vertrags­ ­ ­Rahmen von Satz 1 beliebig in einem Rahmen zwischen 1 % annahme einziehen. und 10 % (in 1-Prozentschritten) ändern oder auf die plan­ mäßige Erhöhung ganz verzichten. 2 Beitragszahlungsweise Laufende Beiträge können nur im Wege des Lastschriftverfah- Bei einem nachträglichen Einschluss bzw. einer nachträglichen rens gezahlt werden. Einmalbeiträge und Zuzahlungen können Änderung der planmäßigen Erhöhung erfolgt die erste plan­ auch per Banküberweisung gezahlt werden. mäßige Erhöhung bzw. die erste geänderte planmäßige ­Erhöhung an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der 3 Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags dem Zugang Ihrer entsprechenden Mitteilung folgt. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Eine planmäßige Erhöhung kann nicht nachträglich vereinbart Vertrag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits gemäß § 19 Absatz Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungs- 4 keine planmäßige Erhöhung mehr erfolgt. pflicht. Wenn Sie mit uns für Ihren GENERATION private plus die plan- Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht mäßige Erhöhung der laufenden Beiträge vereinbart haben, rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rück- steigen diese Beiträge um den jeweils vereinbarten Prozentsatz tritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheits­ zum Jahrestag des im Versicherungsschein angegebenen Ver- prüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. sicherungsbeginns. Durch die Erhöhung des Beitrags erhöht sich der Betrag, mit dem wir gemäß der von Ihnen getroffenen 4 Nichtzahlung der Folgebeiträge Fondsauswahl Ihrem Vertrag Anteile zuteilen. Die mögliche Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus Versicherungsleistung erhöht sich nicht im gleichen Verhältnis dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht oder nicht recht- wie Ihr Beitrag. Der Erhöhungssatz bezieht sich ausschließlich zeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, auf den jeweiligen Vorjahresbeitrag. ­erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens Für die erhöhten Beitragsanteile werden die gleichen Versiche- 2 Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der rungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen gesetzten Frist und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls für den bereits bestehenden Vertragsteil geltenden Verein­ mit der Zahlung der Beiträge oder sonstigen Beträgen in Ver- barungen zugrunde gelegt. Für den zu erhöhenden Vertrag zug, erbringen wir bei Eintritt des Versicherungsfalls nur jene ­vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen Leistungen, die wir erbringen müssten, wenn sich Ihr Vertrag gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultierenden mit Eintritt des Versicherungsfalls entsprechend § 23 in eine ­Vertragsteile. beitragsfreie Versicherung umgewandelt hätte; sofern Zusatz- optionen mitversichert sind, entfällt der Versicherungsschutz Ist die Startoption vereinbart, findet die erste planmäßige aus der Zusatzoption. Nach Ablauf der Ihnen gesetzten Zah- ­Erhöhung ein Jahr nach Ablauf der Startphase zum Jahrestag lungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist des Versicherungsbeginns statt. kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mah- 2 Wie wirkt sich eine planmäßige Erhöhung der nung ausdrücklich hinweisen. Beiträge auf vereinbarte Zusatzoption aus? Wenn Sie eine Zusatzoption gemäß § 7 Absatz 1 vereinbart Zusammen mit dieser Mahnung erhalten Sie von uns Hinweise, haben, erhöht sich die versicherte Leistung mit jeder plan­ ­ wie Sie bei kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungsschwierig- mäßigen Erhöhung des Beitrags um die Hälfte des für die keiten Ihren Vertrag verändern und damit Ihren wertvollen planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozent­ ­ ­Versicherungsschutz aufrechterhalten können. satzes. Die Erhöhung der versicherten Leistung endet, wenn Seite 16/71 [Seite 25] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen deren maximal versicherbare Höhe erreicht wird oder wenn § 20 Können bei einem GENERATION private plus ­keine planmäßige Erhöhung der Beiträge mehr erfolgt. weitere Einmalbeiträge (Zuzahlungen) gezahlt werden? Für den insoweit erhöhten Versicherungsschutz werden wir auch den Beitragsanteil für den Risikoschutz nach den 1 Zuzahlungen ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen neu berechnen. Der ­ Sie können im Rahmen Ihres bestehenden GENERATION Beitragsanteil für den Risikoschutz erhöht sich daher nicht jähr- ­private plus jederzeit bis zu 5 Jahre vor aktuellem Rentenbeginn lich um den für die planmäßige Beitragserhöhung vereinbarten Zuzahlungen leisten. Vollständige oder anteilige Zuzahlungen Prozentsatz, sondern um einen anderen Betrag. in den GENERATION UWP-Fonds III sind jedoch nur bis zu zehn Jahre vor dem aktuellen Rentenbeginn und nur gemäß Für einen nachträglichen Einschluss der planmäßigen Erhö- den in § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION UWP- hung bzw. eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Fonds III – beschriebenen Regelungen möglich. ­Prozentsatzes ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich. Dabei behandeln wir die erste Zuzahlung auf einen Vertrag mit Alle für die jeweilige Zusatzoption getroffenen Vereinbarungen laufenden Beiträgen wie einen gesonderten, neuen Vertrag. Für erstrecken sich auch auf die auf jährliche Erhöhungen entfallen- diesen neuen Vertrag gelten die für den GENERATION private den Teile. plus oder, sollte dieser Vertragstyp zum Zeitpunkt der Zuzah- lung nicht mehr angeboten werden, die für einen vergleichbaren Eine vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge wird aus- Vertragstyp zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten gesetzt, wenn Ihre Beitragszahlungspflicht aufgrund eines Versicherungsbedingungen. Diese für die Zuzahlung geltenden ­Versicherungsfalls im Rahmen der Zusatzoption Berufsunfähig- Versicherungsbedingungen werden Sie mit dem Versiche- keitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ruht. rungsschein für den neuen Vertrag erhalten. Alle weiteren Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer, ­Zuzahlungen werden auch diesem gesonderten Vertrag zuge- lebt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder in der Höhe auf, in der ordnet. sie im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Die nächste planmäßige Erhöhung der von Ihnen zu Wenn zu dem Vertrag mit laufenden Beiträgen, für den eine ­zahlenden Beiträge erfolgt dann zum nächsten Jahrestag des Zuzahlung erfolgt, Zusatzoptionen vereinbart sind, kann der ­ Versicherungsbeginns, der der Wiederaufnahme der Beitrags- neue Vertrag nur ohne diese Zusatzoptionen policiert werden. zahlung folgt. Wenn Zuzahlungen auf Verträge mit Einmalbeitrag gemäß die- 3 Widerspruch gegen planmäßige Erhöhung sem § 20 und nach § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION Wir werden Sie rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin über UWP-Fonds III – möglich sind, werden diese dem bestehenden diese Erhöhung sowie über Ihr Recht zum Widerspruch gegen Vertrag mit Einmalbeitrag zugeordnet. Für die Zuzahlung wer- die planmäßige Erhöhung in Textform informieren. den die gleichen Versicherungsbedingungen, Rechnungs- grundlagen und alle sonstigen für den bereits bestehenden Ein- Die Erhöhung entfällt rückwirkend für die entsprechende malbeitragsvertrag geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. ­Erhöhungsperiode, wenn Sie ihr innerhalb von 2 Wochen nach dem Zeitpunkt der planmäßigen Erhöhung (Jahrestag des im Wir verwenden jede Zuzahlung für die Zuteilung von Anteilen Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns) gemäß Ihrer zur Zeit der Zuzahlung bestehenden Fonds­ ­widersprechen. Sie können den Erhöhungen beliebig oft wider- auswahl. Sie können uns auch eine andere Fondsauswahl für sprechen. die Zuzahlung mitteilen. Dabei dürfen auch bei der Zuzahlung gleichzeitig maximal 40 unterschiedliche Fonds innerhalb Ihres Wenn Sie der planmäßigen Erhöhung widersprechen oder Vertrags gehalten werden. ­diese auch für die Zukunft ausschließen, wird die versicherte Leistung einer gegebenenfalls vereinbarten Zusatzoption ange- Wenn eine Zuzahlung in den GENERATION UWP-Fonds III passt. Hierüber werden wir Sie informieren. nicht mehr möglich ist, können Sie für die Investition Ihrer Zuzahlung eine andere Fondswahl treffen. Wenn wir keine ­ Sollten Sie einer Erhöhung widersprochen haben, besteht die ­entsprechende Mitteilung von Ihnen erhalten, wird der Teil der Möglichkeit, die Erhöhung auf Antrag nachzuholen. Eine nach- Zuzahlung, welcher auf den GENERATION UWP-Fonds III trägliche rückwirkende Erhöhung ist nur innerhalb von 10 Mona- entfallen soll, anteilig auf die übrigen gewünschten Fonds ­ ten nach dem Erhöhungstermin, zu dem der Widerspruch er- ­aufgeteilt. Sollten Sie ausschließlich den UWP-Fonds gewählt folgte, möglich und setzt unsere Zustimmung voraus. haben und eine Zuzahlung in den GENERATION UWP-Fonds III zu dem Zeitpunkt nicht möglich sein, wird dieser Teil der 4 Ende der planmäßigen Erhöhung ­Zuzahlung für die Zuteilung von Anteilen an dem Fonds „Geld- In den letzten fünf Jahren vor dem aktuellen Rentenbeginn fin- werte Europa II“ oder einem vergleichbaren Fonds verwendet. det keine planmäßige Erhöhung der Beiträge mehr statt. Die Hierüber werden wir Sie benachrichtigen. letzte planmäßige Erhöhung erfolgt spätestens zum fünftletzten Jahrestag des Versicherungsbeginns vor Rentenbeginn bzw. Wenn eine Zuzahlung zu einem bestehenden Vertrag mit am Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem 67. Geburts- ­Einmalbeitrag vollständig oder anteilig in den GENERATION tag der versicherten Person folgt. UWP-Fonds III erfolgen soll, gelten darüber hinaus die ­Regelungen in § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III. 2 Mindestbeitrag für Zuzahlungen Der Mindestbetrag für jede Zuzahlung beträgt 250 €. 3 Höchstbeitrag für Zuzahlungen Der Höchstbetrag für die Summe aller Einmalbeiträge, die für eine versicherte Person gezahlt werden können, beträgt 1.000.000 €, unabhängig von der Anzahl der bei uns auf das Leben der versicherten Person abgeschlossenen ­GENERATION private plus-Verträge. Falls Sie diesen Höchst- Seite 17/71 [Seite 26] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen betrag überschreiten wollen, bedarf es einer besonderen entfallen soll, auf die übrigen gewünschten Fonds aufgeteilt. ­Vereinbarung mit uns. Wir sind bereit, besondere Vereinbarun- Sollten Sie ausschließlich den UWP-Fonds gewählt haben gen zu treffen, wenn dies unter Berücksichtigung versiche- und eine Beitragserhöhung in den GENERATION UWP- rungsmathematischer Grundsätze vertretbar ist. Fonds III zu dem Zeitpunkt nicht möglich sein, wird dieser Teil der Beitragserhöhung für die Zuteilung von Anteilen an Wir haben außerdem das Recht, den Höchstbetrag von dem Fonds „Geldwerte Europa II“ oder einem vergleich­ 1.000.000 € für Zuzahlungen zu reduzieren oder Zuzahlungen baren Fonds verwendet. Hierüber werden wir Sie benach- nicht anzunehmen, wenn dies im Interesse der anderen Versi- richtigen. cherungsnehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathe- matischer Grundsätze notwendig ist. Wir teilen Ihnen gerne auf Sollten die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so be- Anfrage mit, ob die Möglichkeit, weitere Zuzahlungen zu erbrin- steht die Möglichkeit, Ihren Vertrag im Rahmen des § 23 bei- gen, besteht. Auch den jeweils gültigen Höchstbetrag teilen wir tragsfrei zu stellen bzw. im Rahmen des § 25 zu kündigen. Ihnen gerne auf Wunsch mit. b) Auswirkungen von Beitragsänderungen auf Wenn wir einen neuen Teilfonds des UWP-Fonds auflegen oder ­Zusatzoptionen einen UWP-Teilfonds im Rahmen zukünftiger Versicherungs­ bedingungen des GENERATION private plus oder eines ande- Sofern eine oder mehrere Zusatzoptionen gemäß § 7 Ab- ren von Canada Life angebotenen Produkts nicht mehr anbieten satz 1 vereinbart sind, überprüfen wir bei jeder Reduzierung werden, behalten wir uns das Recht vor, Zuzahlungen in den des Beitrags zusätzlich, ob der reduzierte Beitrag aus­ GENERATION UWP-Fonds III ohne Berücksichtigung der reichen wird, die künftigen Risikobeiträge für vereinbarte ­vorgenannten Grundsätze generell zurückzuweisen. In diesem Zusatzoptionen gemäß § 7 Absatz 2 zu decken. Sollte der Fall gelten die in § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION reduzierte Beitrag nicht ausreichen, sind wir berechtigt, UWP-Fonds III – genannten Regelungen. einen höheren Mindestbeitrag zu verlangen oder die ­ ­Reduzierung des Beitrags abzulehnen. Den dann gültigen Mindestbeitrag teilen wir Ihnen mit. § 21 In welchem Umfang können bei Ihrem ­GENERATION private plus mit laufenden Wenn sich die versicherte Leistung einer gegebenenfalls Beiträgen die Beitragshöhe, die vereinbarten Zusatzoption durch eine Beitragsreduzierung ­Zahlungsweise und die Beitragszahlungs­ ändert, erhalten Sie hierzu einen Nachtrag zu Ihrem dauer geändert werden? Versicherungsschein mit der angepassten versicherten ­ Leistung. 1 Änderung der Beitragshöhe bei laufender Beitragszahlung  Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkungen auf die a) Allgemeine Grundsätze Höhe der versicherten Leistungen der gegebenenfalls Sie können bei einem GENERATION private plus mit laufen- vereinbarten Zusatzoptionen Leistung bei bestimmten ­ den Beiträgen die Beitragshöhe ändern, wenn Sie dabei die schweren Krankheiten, Berufsunfähigkeitsrente, Besonde- nachstehenden Mindest- und Höchstbeträge beachten. rer Todesfallschutz und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Bei Verträgen mit monatlicher Zahlungsweise darf der redu- Wenn Sie die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufs­ zierte Beitrag 50 € nicht unterschreiten. unfähigkeit vereinbart haben, ist bei jeder Erhöhung des Beitrags eine erneute Risikoprüfung und unsere Zustim- Der erhöhte Beitrag darf 50.000 € monatlich nicht über- mung notwendig. schreiten. 2 Änderung der Beitragshöhe bei planmäßigen Für vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlungs- Erhöhungen laufender Beiträge weisen gelten die obigen Mindest- und Höchstbeträge multi- Falls Sie die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart pliziert mit 3, 6 bzw. 12. ­haben, können die Beiträge durch die planmäßigen Erhöhun- gen die Höchstbeträge gemäß Absatz 1 überschreiten. Nach Für den erhöhten Beitragsanteil werden die gleichen Ver­ dieser Überschreitung darf der zu zahlende Betrag allenfalls sicherungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle ­gesenkt werden. sonstigen für den bereits bestehenden Vertrag geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. 3 Änderung der Zahlungsweise Sie können bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung die Eine Beitragserhöhung ist bis maximal fünf Jahren vor dem im Versicherungsschein angegebene Zahlungsweise ändern, aktuellen Rentenbeginn möglich. vorausgesetzt, dass bei der neuen Zahlungsweise am Jahres- tag des Versicherungsbeginns weiterhin eine Beitragszahlung Eine Erhöhung des für den GENERATION UWP-Fonds III fällig ist. bestimmten Beitrags darf darüber hinaus in den letzten neun bis mehr als fünf Jahren vor dem aktuellen Renten­ 4 Änderung der Beitragszahlungsdauer, beginn insgesamt für diesen Zeitraum maximal 200 % des aktuelle Beitragszahlungsdauer im neunten Versicherungsjahr vor Rentenbeginn in den Sie können die Beitragszahlungsdauer um eine von Ihnen be- GENERATION UWP-Fonds III investierten Beitrags ­ stimmte Anzahl von ganzen Jahren verlängern. Die Verlänge- ­betragen. Für Erhöhungen des in den GENERATION UWP- rung der Beitragszahlungsdauer ist bis zu einem Jahr nach Fonds III investierten Beitrags bzw. Beitragsanteils ­bestehen ­A blauf der bisherigen Beitragszahlungsdauer auch rückwirkend zudem weitere Einschränkungen (siehe Anlage C – möglich. Die Beitragszahlungsdauer kann nur bis zu dem ­GENERATION UWP-Fonds III). ­aktuellen Rentenbeginn verlängert werden; längstens jedoch bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Wenn eine Beitragserhöhung aus diesem Grund nicht mög- Person den 75. Geburtstag erreicht hat. Für eine Verlängerung lich ist, können Sie den erhöhten Beitragsanteil in einen an- der Beitragszahlungsdauer ist es gegebenenfalls erforderlich, deren Fonds investieren. Wenn wir keine entsprechende dass Sie auch den Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 hinaus- Mitteilung von Ihnen erhalten, wird der Teil der Beitrags­ schieben. Die Beitragszahlungsdauer kann mehrfach verlän- erhöhung, welcher auf den GENERATION UWP-Fonds III gert werden. Seite 18/71 [Seite 27] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Wenn Sie die Beitragszahlungsdauer rückwirkend verlängern, trag abzüglich des Risikobeitrags. Während der Startphase werden wir die Beiträge für den dadurch entstandenen Rück- ­besteht bereits der volle Versicherungsschutz aus der Zusatz- stand in einem Betrag sowie die weiteren fälligen Beiträge im option. Wege des Lastschriftverfahrens von dem von Ihnen zuletzt mit- geteilten Bankkonto einziehen, es sei denn, Sie teilen uns ein Auf die jährlichen Erhöhungen des Startbeitrags während der anderes Bankkonto mit. Wir legen für die Zuteilung der Anteile Startphase werden wir Sie rechtzeitig hinweisen. gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 den Ausgabekurs zugrunde, der innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag gilt, mit dessen Wert- Wenn Sie die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart stellung wir Ihre rückständigen Beiträge erhalten, um die nöti- ­haben, findet die erste planmäßige Erhöhung zum Jahrestag gen Vermögenswerte für Canada Life-Fonds bzw. Anteile von des Versicherungsbeginns ein Jahr nach Beendigung der Start- Publikumsfonds kaufen zu können; § 18 Absatz 5 Satz 1 gilt phase statt. entsprechend. Die Vereinbarung der Startoption kann dazu führen, dass Sie Eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist möglich. Die zum Rentenbeginn eine geringere Rente bzw. Kapitalleistung Beitragszahlungsdauer muss mindestens 5 Jahre bzw. bei Wahl erhalten, als wenn Sie ab Versicherungsbeginn den vereinbar- des GENERATION UWP-Fonds III 12 Jahre betragen. ten Beitrag in voller Höhe zahlen würden. Eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer kann dazu führen, Wenn Sie Ihren Beitrag während der Startphase im Rahmen dass Sie die Garantien des GENERATION UWP-Fonds ver­ von § 21 Absatz 1 a) erhöhen oder reduzieren, führt dies dazu, lieren (siehe § 3 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III). dass die Startoption endet und ab diesem Zeitpunkt der neue vereinbarte Beitrag gilt. Nach der Änderung des Beitrags finden Die für Ihren GENERATION private plus jeweils geltende Bei- die zuvor aufgeführten gesonderten Regelungen für die Start- tragszahlungsdauer, d. h. die ursprüngliche Beitragszahlungs- option keine Anwendung mehr. dauer oder, soweit zutreffend, die verlängerte oder verkürzte Beitragszahlungsdauer, wird von uns auch als aktuelle Bei- Die Vereinbarung einer befristeten Beitragsfreistellung bzw. tragszahlungsdauer bezeichnet. Beitragsreduzierung nach § 24 Absatz 2 ist während der Start- phase nicht möglich. 5 Fristen für Änderungen Wenn Sie eine Änderung der Beitragshöhe, Zahlungsweise Sobald der Mindestbeitrag von 50 € monatlich im Laufe der oder Beitragszahlungsdauer wünschen, müssen Sie dies unter Startphase erreicht wird, können Sie die Startoption auch jeder- Angabe der gewünschten neuen Beitragshöhe, Zahlungsweise zeit zur nächsten Beitragsfälligkeit vorzeitig beenden. oder Beitragszahlungsdauer erklären. Die Erklärung muss uns mindestens einen Monat vor dem gewünschten Zeitpunkt der Im Übrigen gelten alle anderen Bestimmungen Ihres Änderung zugegangen sein. Wenn Sie die Beitragszahlungs- GENERATION private plus auch während der vereinbarten ­ dauer rückwirkend verlängern, muss uns Ihre Erklärung spätes- Startphase. tens ein Jahr nach Ablauf der ursprünglichen Beitragszahlungs- dauer zugegangen sein. § 23 Können Sie Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen beitragsfrei stellen? § 22 Was gilt, wenn Sie die Startoption vereinbart haben? 1 Voraussetzungen für die Beitragsfreistellung Sie können Ihren GENERATION private plus mit laufenden Bei- Sie können sich bei Antragstellung für die so genannte Start- trägen jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch option entscheiden und diese für einen Zeitraum von 1 bis zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn, für einen von 5 Jahren (Startphase) vereinbaren. Ihnen bestimmten Zeitraum, höchstens jedoch für die Auf- schubzeit bis zum aktuellen Rentenbeginn, durch entsprechen- Wir können mit Ihnen die Startoption nicht vereinbaren, wenn de Erklärung beitragsfrei stellen. von uns im Rahmen der Risikoprüfung für eine beantragte ­Zusatzoption gemäß § 7 der Versicherungsbedingungen des 2 Wirkungen der Beitragsfreistellung GENERATION private plus ein Zuschlag auf den Beitrag fest- Während der Beitragsfreistellung entfällt Ihre Pflicht zur Z ­ ahlung gelegt werden muss. von Beiträgen. Vereinbarte planmäßige Beitragserhöhungen werden ausgesetzt. Es wird kein Treuebonus gewährt. Für den Beginn der Startoption können Sie einen Beitrag ver­ einbaren, der unter dem in § 21 Absatz 1 a) genannten Mindest- Während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin alle für Ihren beitrag liegt. Der verringerte Beitrag für die Startoption beträgt GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen geltenden anfänglich mindestens 20 € monatlich. Nach Beendigung der Kosten und Gebühren an. Startphase wird der für den GENERATION private plus ­vereinbarte Beitrag in voller Höhe fällig. Darüber hinausgehende Kosten fallen für die Beitragsfrei­ stellung nicht an. Die Höhe des anfänglichen Startbeitrags ist in Ihrem Versiche- rungsschein ausgewiesen. Sofern Zusatzoptionen gemäß § 7 Absatz 1 mitversichert sind, enden diese mit Beginn der Beitragsfreistellung. Während der Startphase erhöht sich der Startbeitrag zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns jeweils um denselben Die Beitragsfreistellung Ihres GENERATION private plus kann mit Eurobetrag bis zum Ablauf der Startphase der vereinbarte regu- wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein, da sich dies – abhän- läre Beitrag erreicht wird. gig von der Wertentwicklung der gewählten Fonds – mindernd auf die Werte auswirken kann, die zum ­Rentenbeginn zur Verfügung Haben Sie eine oder mehrere Zusatzoption(en) eingeschlos- stehen. Bitte beachten Sie auch m­ ögliche Auswirkungen auf die sen, sind die Beitragsanteile für den Risikoschutz in dem Bei- Garantien, sofern Sie den G ­ ENERATION UWP-Fonds III gewählt trag, der im Rahmen der Startoption fällig wird, enthalten. In haben (siehe § 3 der ­Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III). diesem Fall bezieht sich die zuvor beschriebene gleichmäßige Wenn der Wert ­Ihres Anteilguthabens nicht weiter ausreicht, um jährliche Erhöhung während der Startphase jeweils auf den Bei- die Kosten und Gebühren zu decken, endet der gesamte Ver- Seite 19/71 [Seite 28] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen trag. Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in den 4 Verlängerung der Beitragszahlungsdauer ­GENERATION UWP-Fonds III investiert haben, ist hierfür so- während der Beitragsfreistellung wohl der Wert des geglätteten als auch des tatsächlichen Anteil- Wenn die aktuelle Beitragszahlungsdauer während der Bei- guthabens ­maßgeblich. tragsfreistellung abläuft, können Sie die Beitragszahlungsdauer bis zu einem Jahr nach Ablauf der aktuellen Beitragszahlungs- 3 Wiederaufnahme der Beitragszahlung dauer um eine von Ihnen bestimmte Anzahl von ganzen Jahren Sie können jederzeit vor Ablauf der aktuellen Beitragszahlungs- bis zu Ihrem aktuellen Rentenbeginn verlängern, jedoch nicht dauer die Beitragsfreistellung beenden und zur Zahlung der lau- länger als bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die fenden Beiträge zurückkehren. Für Ihren Vertrag gelten auch bei versicherte Person den 75. Geburtstag erreicht hat. Dabei einer Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistel- ­können Sie zusätzlich wählen, ob Sie die Beiträge, die in der lung diejenigen Bedingungen, die für Ihren GENERA­TION private Zeit der Beitragsfreistellung fällig geworden wären, im Rahmen plus bei Antragstellung Anwendung fanden. Wenn Sie die Bei- des Absatzes 3 Satz 2 nachzahlen wollen. tragszahlung wiederaufnehmen, können Sie sich auch dazu ent- scheiden, gleichzeitig die Beiträge, die in den letzten 12 Monaten vor Beendigung der Beitragsfreistellung fällig gewesen wären, § 24 Welche Möglichkeiten haben Sie bei teilweise oder vollständig nachzuzahlen. Sie können aber leider ­kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten? keine Beiträge nachzahlen, die vor mehr als einem Jahr vor ­Beendigung der Beitragsfreistellung fällig gewesen wären. In die- 1 Voraussetzungen sem Fall werden wir die entsprechenden Beiträge in einem Betrag Zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsschwierigkeiten haben über das Lastschriftverfahren, von dem von Ihnen ­zuletzt mitge- Sie die Möglichkeit, zur nächsten Beitragsfälligkeit eine befriste- teilten Bankkonto einziehen. Es sei denn, Sie teilen uns ein ande- te Beitragsfreistellung, eine befristete Beitragsreduzierung oder res Bankkonto mit. Wir legen für die Zuteilung der Anteile gemäß eine Beitragsstundung gemäß den nachfolgenden Absätzen zu § 15 Absatz 1 Satz 1 den Ausgabekurs zugrunde, der innerhalb beantragen. von 5 Werktagen ab dem Tag gilt, mit ­dessen Wertstellung wir Ihre Beitragsnachzahlung ­erhalten ­haben, um die nötigen Vermögens- Voraussetzung ist jeweils, dass Ihr GENERATION private plus werte für Canada Life-Fonds bzw. Anteile von Publikumsfonds mindestens 1 Jahr bestanden hat und Sie alle bis zu diesem kaufen zu können. § 18 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend. Zeitpunkt fälligen Beiträge gezahlt haben. Zudem muss ­z wischen dem Ende eines beitragsfreien bzw. beitragsreduzier- Die Zeiträume der Beitragsfreistellung werden bei der Ermitt- ten Zeitraums und dem Beginn eines neuen beitragsfreien bzw. lung des anzuwendenden Zuteilungssatzes nicht berücksich- beitragsreduzierten Zeitraums mindestens 1 Jahr liegen. tigt, sofern Sie die Beiträge nicht nachzahlen. Wenn Sie die ­Beiträge nachzahlen, erfolgt die Zuteilung, als ob Ihr Vertrag Soweit in den nachfolgenden Absätzen keine abweichenden nicht beitragsfrei gestellt worden wäre. Regelungen getroffen wurden, gelten die Regelungen und ­Hinweise in § 23 Absatz 2 bis 3 entsprechend. Zusätzliche Kosten für die Wiederinkraftsetzung Ihres Vertrags fallen nicht an. 2 Befristete Beitragsfreistellung und befristete Beitragsreduzierung Sofern vor der Beitragsfreistellung Zusatzoptionen mitver­ a) Befristete Beitragsfreistellung sichert waren, leben diese nicht wieder automatisch auf. Eine befristete Beitragsfreistellung ist in folgenden Fällen möglich: Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung wieder aufnehmen, können Sie aa) Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für eine beantragen, dass eine zuvor versicherte Zusatzoption ohne ­Dauer von bis zu 12 Monaten beanspruchen. Sie können erneute Gesundheitsprüfung wieder eingeschlossen wird. ­ diese befristete Beitragsfreistellung während der verein­ ­Dabei überprüfen wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor ver- barten Beitragszahlungsdauer höchstens zweimal in An- sicherten Leistung unter Berücksichtigung der ausgesetzten spruch nehmen, wobei mindestens 1 Jahr zwischen den Beitragszahlung angepasst werden muss. Hierüber werden wir beiden Zeiträumen einer befristeten Beitragsfreistellung Sie informieren. ­liegen muss. Der maximale Zeitraum für alle befristeten ­Beitragsfreistellungen beträgt in diesem Fall 24 Monate. Voraussetzungen für einen Wiedereinschluss einer Zusatz­ option ist, dass bei der versicherten Person zum Zeitpunkt der bb) Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Kurz­ ­Beantragung kein Versicherungsfall vorliegt, für welchen nach arbeit, Arbeitslosigkeit, Ende der Lohnfortzahlung im den Regelungen für die jeweilige Zusatzoption in diesen Ver­ Krankheitsfall oder Scheidung, kann darüber hinaus sicherungsbedingungen und Anlagen Versicherungsschutz eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Zah- ­bestehen würde. lungsschwierigkeiten einmalig bis zu 12 Monate gewährt werden. Nehmen Sie eine Elternzeit in Anspruch, ist In allen anderen Fällen ist für den Wiedereinschluss einer alternativ eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund ­ ­Zusatzoption eine erneute Risikoprüfung erforderlich. von Elternzeit einmalig bis zu 36 Monate möglich. Der Versicherungsschutz für die jeweilige Zusatzoption beginnt Sie können entweder eine befristete Beitragsfreistellung erneut mit dem Datum des Wiedereinschlusses der jeweiligen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder wegen Zusatzoption. Ein Versicherungsfall, der in dem Zeitraum ­Elternzeit zusätzlich zu einer befristeten Beitragsfreistel- ­z wischen dem Beginn der Beitragsfreistellung und dem erneu- lung nach Unterabschnitt aa) in Anspruch nehmen. ten Beginn des Versicherungsschutzes für die jeweilige Zusatz- option eingetreten ist, ist nicht versichert. Eine Beitragsfreistellung, die Sie nicht ausdrücklich als zeitlich befristete Beitragsfreistellung beantragen, be- Wird die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren handeln wir wie eine Beitragsfreistellung nach § 23. Dies Krankheiten nach einer erfolgten Risikoprüfung wieder einge- gilt auch, wenn Sie eine Beitragsfreistellung für einen schlossen, beginnen die Wartezeiten gemäß § 6 Absatz 2 der Zeitraum von mehr als 12 Monaten (mit Ausnahme einer Anlage A – Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Leis- Beitragsfreistellung wegen Elternzeit) wünschen. tung bei bestimmten schweren Krankheiten ab dem Datum des Wiedereinschlusses erneut. Seite 20/71 [Seite 29] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen b) Befristete Beitragsreduzierung Versicherungsjahr bei Reduktionsfaktor Eintritt Berufsunfähigkeit Sie können Ihren Beitrag für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten auf einen Betrag reduzieren, der unter dem in 2. bis 5. 0% § 21 Absatz 1 a) genannten Mindestbeitrag liegt. Die befris- Versicherungsjahr tete Beitragsreduzierung ist bis auf einen Beitrag von 6. bis 10. 5% mindestens 20 € monatlich möglich. Sie können die ­ Versicherungsjahr ­Möglichkeit einer befristeten Beitragsreduzierung beliebig oft während der Aufschubzeit nutzen. 11. bis 15. 10 % Versicherungsjahr  Eine Beitragsreduzierung, die Sie nicht ausdrücklich als zeitlich befristete Beitragsreduzierung beantragen, behan- 16. oder späteres 15 % deln wir wie eine Beitragsreduzierung nach § 21 Absatz 1. Versicherungsjahr Dies gilt auch, wenn Sie eine Beitragsreduzierung für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten wünschen. Die Auswirkungen einer befristeten Beitragsfreistellung oder befristeten Beitragsreduzierung auf die Höhe der versicherten c) Wirkung der befristeten Beitragsfreistellung und der Berufsunfähigkeitsrente können Sie auch § 1 Absatz 4 und 5 befristeten Beitragsreduzierung der Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Während der befristeten Beitragsfreistellung bzw. befriste- Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfä- ten Beitragsreduzierung gilt Folgendes: higkeit sowie der in Abschnitt I., Teil I Ziffer 3 der „Besonderen • Ihre Pflicht zur Beitragszahlung entfällt bzw. wird redu- Informationen für Ihren GENERATION private plus“ dargestell- ziert. ten Tabelle entnehmen. Während der Dauer einer befristeten • Es wird kein Treuebonus gewährt. Beitragsfreistellung besteht kein Versicherungsschutz für die • Während des für die Beitragsfreistellung bzw. -reduzie- Beitragsbefreiung. rung vereinbarten Zeitraums fallen weiterhin alle für Ihren GENERATION private plus mit laufenden Bei­ ­ d) Wiederaufnahme der Beitragszahlungen trägen geltenden Kosten und Gebühren an. Nach Ablauf des befristeten Zeitraums für eine Beitrags­ • Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Beiträge freistellung oder -reduzierung müssen Sie wieder Beiträge gemäß § 19 maßgebliche Jahrestag des Versicherungs- in der vor Beginn des jeweiligen Zeitraums fälligen Höhe beginns in den Zeitraum einer befristeten Beitragsfrei- zahlen. stellung oder einer befristeten Beitragsreduzierung fällt, findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige Erhöhung Wird die reguläre Beitragszahlung innerhalb von 12 Mona- statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgt ten nach Beginn der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung die nächste planmäßige Erhöhung der Beiträge zum wieder aufgenommen, leben Zusatzoptionen, die ab Beginn nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, der der des beitragsfreien bzw. beitragsreduzierten Zeitraums be- Wiederaufnahme der vollen Beitragszahlung folgt, aber endet waren oder deren versicherte Leistung reduziert war, nicht rückwirkend für den Zeitraum der Beitragsfreistel- ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch wieder auf. lung bzw. Beitragsreduzierung. • Ihr Recht, von der Nachversicherungsgarantie gemäß Dabei überprüfen wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor § 11 der Anlage B – Besondere Bedingungen für die versicherten Leistung unter Berücksichtigung der ausge- Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitrags- ­ setzten bzw. reduzierten Beitragszahlung angepasst befreiung bei Berufsunfähigkeit – Gebrauch zu machen, ­werden muss. Wenn sich im Rahmen der Überprüfung die entfällt während der Dauer der Beitragsfreistellung bzw. Höhe der versicherten Leistung reduzieren sollte, teilen wir -reduzierung und lebt erst bei Wiederaufnahme der Ihnen dies in Textform mit. In einem solchen Fall können Sie ­Beitragszahlung wieder auf. auch, um eine Reduzierung der versicherten Leistung zu • Der Versicherungsschutz aus einer gegebenenfalls mit- vermeiden, mit uns eine Erhöhung der Beiträge verein­ versicherten Zusatzoption Besonderer Todesfallschutz, baren. Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten und ­Erwerbsunfähigkeitsabsicherung endet ab dem Beginn Hat eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Eltern- des beitragsfreien bzw. beitragsreduzierten Zeitraums. zeit länger als 12 Monate gedauert, leben zuvor mit­ • Bei Vereinbarung einer befristeten Beitragsfreistellung versicherte Zusatzoptionen Besonderer Todesfallschutz, endet auch der Versicherungsschutz aus einer gegebe- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, Leistung bei nenfalls m ­ itversicherten Zusatzoption Beitragsbefreiung bestimmten schweren Krankheiten und Erwerbsunfähig- ­ bei Berufsunfähigkeit. Im Fall der Vereinbarung einer keitsabsicherung bei Wiederaufnahme der regulären ­befristeten Beitragsreduzierung besteht für den entspre- Beitragszahlung nicht automatisch wieder auf. Wenn ein ­ chenden Zeitraum Versicherungsschutz aus der Zusatz- Wiedereinschluss gewünscht wird, muss dieser gesondert option Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in Höhe beantragt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist je- des reduzierten Beitrags. doch nicht erforderlich. •  Wir zahlen keine oder nur eine deutlich reduzierte ­Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit bei Sie können die fehlenden Beiträge, die während dieses Zeit- der versicherten Person während der Dauer einer raums fällig gewesen wären, wenn Sie keine Beitragsfrei- befristeten Beitragsfreistellung oder befristeten Bei- ­ stellung oder Beitragsreduzierung vereinbart hätten, auch tragsreduzierung eintritt. nachzahlen. Eine Nachzahlung können Sie in einem Betrag  Wir berechnen die konkrete Höhe dieser reduzierten oder in maximal 12 Monatsraten vornehmen. ­Berufsunfähigkeitsrente, indem wir den Betrag der zu Beginn der Beitragsbefreiung bzw. -reduzierung ver­ Für die Wiederinkraftsetzung Ihres Vertrags fallen keine zu- einbarungsgemäß mitversicherten Berufsunfähigkeits- sätzlichen Kosten an. rente mit dem in Prozent angegebenen maßgeblichen Reduktionsfaktor multiplizieren. Den maßgeblichen Reduktionsfaktor können Sie der folgenden Tabelle ­ entnehmen, wobei es darauf ankommt, in welchem ­ ­Versicherungsjahr die Berufsunfähigkeit eintritt: Seite 21/71 [Seite 30] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 3 Beitragsstundung Fondsauswahl im Verhältnis aufgelöst. Wir nennen auch die Wenn Sie vorübergehend Ihre Beiträge nicht zahlen können, Kündigung hinsichtlich eines Teilbetrags (Teilkündigung) können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Beiträge bis zu kurz Kündigung und behandeln diese als solche. 12 Monate ganz oder teilweise stunden. Die Stundung beginnt frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist. Eine Beitrags- c) Im Fall einer Teilkündigung wird auf Anforderung die stundung ist in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn nicht ­Auszahlung aufgrund der Notfalloption von uns m ­ öglichst möglich. kurzfristig veranlasst, wenn folgende Voraussetzungen ­erfüllt sind: Wenn Sie eine Beitragsstundung wünschen, werden wir mit ­Ihnen zuvor eine Vereinbarung in Textform treffen. • Der gekündigte Teilbetrag des Wertes Ihres Anteilgut­ha­ bens beträgt mindestens 1.500 € und maximal 25.000 €. Während der Zeit der Beitragsstundung besteht Versicherungs- Sind Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem schutz für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen, werden die- ­Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (falls vereinbart), in der se mit ihrem geglätteten Wert berücksichtigt (siehe zum Zeitpunkt des Beginns der Beitragsstundung vereinbarten ­A nlage C – GENERATION UWP-Fonds III, § 5). In kei- Höhe. Wir gewähren den vollen Versicherungsschutz unter der nem Fall darf der gekündigte Teilbetrag mehr als 50 % Voraussetzung, dass Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen. des zum Zeitpunkt der Teilkündigung vorhandenen Rückkaufswertes betragen. Wenn ein Leistungsfall im Rahmen der Zusatzoption Berufs­ • Die Notfalloption wird frühestens einen Monat nach dem unfähigkeitsrente eintritt und wir diesen anerkennen, werden wir vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn und spä- die bis zum Beginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestun- testens einen Monat vor Rentenbeginn genutzt; deten Beiträge auf Rentenleistungen anrechnen. • Die Notfalloption können Sie einmal pro K ­ alenderjahr ausüben, insgesamt allerdings begrenzt auf maximal Der Versicherungsschutz aus einer gegebenenfalls mitver­ 5 Mal während der Aufschubzeit. sicherten Zusatzoption Besonderer Todesfallschutz, Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten und Erwerbsunfähig- Der ­Betrag wird von uns dann bereits innerhalb der folgen- keitsabsicherung endet ab dem Beginn der Beitragsstundung. den Tage (voraussichtlich innerhalb von 5 Werk­tagen) zur Wenn die reguläre Beitragszahlung innerhalb von zwölf Mona- Zahlung angewiesen, nachdem wir Ihre Teilkün­digung so- ten nach Beginn der Beitragsstundung wieder aufgenommen wie Ihre entsprechende Mitteilung zur Notfalloption erhalten wird und alle gestundeten Beiträge nachgezahlt worden sind, haben. leben diese Zusatzoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch wieder auf. 2 Nachteile der Kündigung Die Kündigung Ihres GENERATION private plus ist in der Regel Nach Ablauf des vereinbarten Stundungszeitraums müssen Sie mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit die gestundeten Beiträge vollständig nachzahlen. Sie können Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschluss- die gestundeten Beiträge in einem Betrag oder in maximal und Vertriebskosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhan- 12 Monatsraten nachzahlen. den. Auch in den Folgejahren erreicht der Rückkaufswert nicht notwendigerweise die Summe der eingezahlten Beiträge. Alternativ können Sie mit uns zum Ausgleich der gestundeten Beiträge auch eine Erhöhung Ihrer Beiträge oder eine Redu­ Sofern Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem zierung der Versicherungsleistung einer gegebenenfalls mit­ ­GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen sind, kann bei einer versicherten Zusatzoption vereinbaren. Kündigung auch eine Wertangleichung des geglätteten Anteil- guthabens vorgenommen werden. Außerdem können Sie Eine erneute Beitragsstundung ist erst möglich, wenn Sie die Ihren Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus verlieren. gestundeten Beiträge vollständig ausgeglichen haben. Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen der Anlage C – ­GENERATION UWP-Fonds III. Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, sind wir berechtigt, eine Reduzierung der Versicherungsleistung einer Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe gegebenenfalls mitversicherten Zusatzoption vorzunehmen. können Sie der Beispielrechnung entnehmen. 3 Rückkaufswert § 25 Können Sie Ihren GENERATION private plus Wenn Sie den GENERATION private plus kündigen oder wir ihn kündigen? anfechten oder von ihm zurücktreten, zahlen wir den Rück- Welche Rechtsfolgen hat eine Kündigung? kaufswert. Der Rückkaufswert errechnet sich aus dem Wert des Anteilguthabens, d. h. der Summe aller Ihrem GENERATION 1 Vollständige und teilweise Kündigung private plus zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile a) Sie können Ihren GENERATION private plus jederzeit vor multipliziert mit dem jeweiligen Rücknahmekurs. aktuellem Rentenbeginn durch eine Erklärung in Textform ­kündigen. Für die in den GENERATION UWP-Fonds III investierten ­A nteile wird der geglättete und tatsächliche Wert des Anteilgut- b)  Kündigungen hinsichtlich eines Teilbetrags sind möglich, habens gemäß § 5 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds wenn der verbleibende Wert Ihres Anteilguthabens mindes- III berechnet. Wir ziehen keine Stornogebühr ab. Bei Verträgen tens 1.000 € beträgt. Wenn Ihrem GENERATION private mit laufenden Beiträgen ist die gleichmäßige Verteilung der plus Anteile an dem GENERATION UWP-Fonds III zugewie- angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten ­ sen sind, werden diese mit ihrem geglätteten Wert berück- 5 Vertragsjahre berücksichtigt. sichtigt (siehe Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III, § 5). Bei einer Teilkündigung werden wir Anteile aus den von Soweit bei der Berechnung des Anteilguthabens Vermögens- Ihnen bestimmten Fonds Ihres Anteilguthabens auflösen werte bzw. Anteile aufgrund außergewöhnlicher Umstände ge- und den Gegenwert zum Rücknahmekurs auszahlen. Tref- mäß § 14 außer Acht gelassen werden müssen und die entspre- fen Sie keine Bestimmung über die aufzulösenden Anteile chenden außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen, oder sind Anteile aus einem bestimmten Fonds vollständig werden wir zu diesem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor aufgelöst, werden Anteile aus allen Fonds Ihrer aktuellen ­unberücksichtigten Vermögenswerte bzw. Anteile durchführen Seite 22/71 [Seite 31] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls eine entsprechende Auszahlung durchfüh- Aufgrund der automatischen Umschichtung im Rahmen des ren. Der Wert etwaiger Anteile am GENERATION UWP-Fonds APM können bei sinkenden Märkten Verluste realisiert werden. III kann durch eine Wertangleichung reduziert werden oder durch einen möglichen Schlussbonus erhöht werden (siehe Wenn Sie während der Vertragslaufzeit Vertragsänderungen ­A nlage C – GENERATION UWP-Fonds III, § 5 Absatz 3). vornehmen, beispielsweise Beitragserhöhungen, -reduzierun- gen oder Umschichtungen in andere Fonds, ist es möglich, dass Beitragsrückstände können von dem Rückkaufswert abgezo- der für das Automatische Ablaufmanagement festgelegte Be- gen werden. Die Rückzahlung der von Ihnen geleisteten Bei- trag nicht oder nicht zu dem von Ihnen gegebenenfalls erwarte- träge können Sie nicht verlangen. ten Zeitpunkt erreicht wird. Auch Vertragsänderungen, die Sie nach erfolgter Umschich- § 26 Was gilt, wenn Sie das Automatische tung in das APM vornehmen (beispielsweise eine Beitragsredu- ­Ablaufmanagement vereinbart haben? zierung oder eine Beitragsfreistellung), können sich negativ auf die Entwicklung des Anteilguthabens aus­wirken. 1 Wie funktioniert das Automatische ­Ablaufmanagement? 4 Wann endet das Automatische Wenn Sie Ihre Beiträge zu Versicherungsbeginn vollständig ­Ablaufmanagement? oder anteilig in Einzelfonds investieren, können Sie das Auto- Sie können das Automatische Ablaufmanagement jederzeit vor matische Ablaufmanagement wählen. Das Ablaufmanagement Erreichen des festgelegten Betrags wieder ausschließen oder ist für Sie kostenlos. Die Vereinbarung des Automatischen auch nach erfolgter Umschichtung in das APM dynamisch ­A blaufmanagements gilt stets nur für den jeweiligen Vertrag, in durch eine Umschichtung in andere Fonds beenden. Es kann dem es vereinbart ist. Die Vereinbarung des Automatischen danach nicht wieder neu eingeschlossen werden. ­A blaufmanagements ist ausschließlich bei Antragstellung mög- lich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese Option nicht mehr Das Automatische Ablaufmanagement endet spätestens zum gewählt werden. aktuellen Rentenbeginn. Für die Vereinbarung des Automatischen Ablaufmanagements müssen Sie bei Antragstellung einen bestimmten Wert als § 27 Welche Kosten und Gebühren fallen für Ihren ­Betrag für das Anteilguthaben festlegen, der sich aus dem Wert GENERATION private plus an? der Anteile an Einzelfonds zusammensetzt. Sie können den von Ihnen festgelegten Betrag während der Aufschubzeit nicht mehr 1 Abschluss- und Vertriebskosten ändern. Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten verbun- den. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Abschluss- Ab dem ersten Monat nach Versicherungsbeginn prüfen wir und Vertriebskosten in Ihren Beitrag einkalkuliert, sie müssen ­monatlich, ob der festgelegte Betrag erreicht ist. Sobald der von daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Ver- Ihnen festgelegte Betrag erreicht ist, wird der entsprechende triebskosten verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Teil des Anteilguthabens umgeschichtet. Die Umschichtung Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der An- ­erfolgt in das Automatische Portfolio Management (APM) in der tragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zusammensetzung für ein dynamisches Anlageprofil. Im APM erfolgt danach bis zum Für Verträge mit laufenden Beiträgen werden die Abschluss- ­vereinbarten Rentenbeginn im Rahmen eines Lebenszyklusmo- und Vertriebskosten durch einen verringerten Zuteilungssatz, dells schrittweise eine automatische Umschichtung des Anteil- für die auf die ersten 5 Jahre gezahlten Beiträge beglichen. guthabens in risikoärmere Fonds. ­Dieser Zuteilungssatz besteht aus der Differenz zwischen dem Zuteilungssatz Ihres Beitrages nach der Spalte A und der S ­ palte Anteile Ihres GENERATION private plus, die im GENERATION B bzw. der Spalte C und der Spalte D der Tabelle in § 11 Absatz UWP-Fonds III oder bereits im APM investiert sind, werden zur 2 e). Dieses gilt für außerplanmäßige Beitragserhöhungen Ermittlung des Umschichtungsbetrages nicht berücksichtigt ­gemäß § 21 Absatz 1 entsprechend. und nicht im Rahmen des Automatischen Ablaufmanagements umgeschichtet. Wenn zum Zeitpunkt der Umschichtung bereits Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag und einer Aufschubzeit von ein Teil Ihres Anteilguthabens in dem APM mit diesem oder 10 oder mehr Jahren werden die Abschluss- und Vertriebs­ ­einem anderen Anlageprofil investiert ist, werden wir die Um- kosten durch den in § 11 Absatz 6 a) dargestellten und unter schichtung in das bereits bestehende APM vornehmen. 100 % liegenden Zuteilungssatz der Anteile beglichen. Dies gilt für Zuzahlungen gemäß § 20 entsprechend. 2 Welche Regelungen gelten nach der ­Umschichtung? Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag und einer Aufschubzeit von Der Anteil Ihrer laufenden Beiträge, die Sie ab dem Zeitpunkt weniger als 10 Jahren werden die Abschluss- und Vertriebs- der Umschichtung zahlen und der zuvor in Einzelfonds inves- kosten abhängig von der Aufschubzeit durch die in § 11 Absatz tiert wurde, wird ab diesem Zeitpunkt ebenfalls in das APM 6 b) dargestellten und unter 100 % liegenden Zuteilungssätze ­investiert. der Anteile beglichen. Für das umgeschichtete Anteilguthaben und auch für die später Dies gilt für Zuzahlungen gemäß § 20 entsprechend. in das APM investierten Beiträge gilt die Anlage D – Automa­ tisches Portfolio Management (APM). 2 Monatliche Verwaltungsgebühr Zur Deckung der allgemeinen Bestandsverwaltungskosten, die 3 Was sollten Sie bei der Wahl des durch die Verwaltung des Vertrags anfallen, erheben wir eine ­Automatischen Ablaufmanagements Verwaltungsgebühr. Den zur Deckung dieser Kosten erforder­ ­beachten? lichen Betrag entnehmen wir monatlich Ihrem Anteilguthaben. Das Automatische Ablaufmanagement hat das Ziel, in den letz- Zu diesem Zweck rechnen wir die monatliche Verwaltungs­ ten Jahren vor Rentenbeginn das Risiko einer Wertminderung gebühr gemäß § 15 Absatz 2 f) in Anteile des von Ihnen gewähl- des Anteilguthabens aufgrund von Kursschwankungen zu redu- ten Fonds um und entnehmen die so berechnete Anzahl von zieren. Auch nach einer Umschichtung in das APM bestehen für Anteilen Ihrem Anteilguthaben. Bei Berechnung der Anzahl der Sie jedoch weiterhin Chancen und Risiken des Kapitalmarktes. Anteile können wir auf ein Zehntausendstel eines Anteils Seite 23/71 [Seite 32] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen r­unden. Rundungen erfolgen nach kaufmännischen Regeln. Diese Gebühr können wir während der Aufschubzeit bis zu dem Haben Sie mehrere Fonds gewählt, teilen wir die monatliche aktuellen Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus, nicht Verwaltungsgebühr zunächst im Verhältnis des (zum Rück­ aber rückwirkend, gemäß § 35 erhöhen. Erhöhungen dienen nahmekurs ermittelten) Werts Ihrer Anteile an den jeweiligen ausschließlich dazu, Kostensteigerungen für die Gewährung Fonds und berechnen dann nach dem vorstehenden Verfahren der Garantie des GENERATION UWP-Fonds III, nicht aber die die Anteile an dem jeweiligen Fonds, die wir Ihrem Anteilgut­ der anderen Kosten, aufzufangen. Die Garantiegebühr für Ihre haben entnehmen. Die monatliche Verwaltungsgebühr wird bei Anlage im GENERATION UWP-Fonds III wird durch Auflösung Verträgen mit laufender Beitragszahlung bei Änderung der Bei- von Anteilen zu Beginn jedes Monats erhoben. tragshöhe gemäß dem neuen Beitrag entsprechend angepasst. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag fällt die monatliche Verwal- 5 Vertragsbetreuungsgebühr tungsgebühr erst ab dem zweiten Versicherungsjahr an. Bei einer Anlage in Publikumsfonds berechnen wir für den uns hierdurch entstehenden Verwaltungsmehraufwand eine geson- a) Die Höhe der im ersten Versicherungsjahr bzw. bei Einmal- derte Gebühr in Höhe von maximal 1,25 % p.a. des auf den beitragsverträgen im zweiten Versicherungsjahr geltenden ­jeweiligen Publikumsfonds entfallenden Anteilguthabens (Ver- monatlichen Verwaltungsgebühr wird in Ihren „Besonderen tragsbetreuungsgebühr). Diese wird monatlich durch die Informationen für den GENERATION private plus, Teil I“ Auflösung von A ­ nteilen beglichen. Die Höhe der Gebühr ist ab- ausgewiesen. Diese gilt so lange, bis sie gemäß den nach- hängig von der Höhe des entsprechenden Anteilguthabens. stehenden Regelungen geändert wird. Wenn Canada Life als institutioneller Anleger Vergünstigungen b) Wir überprüfen jährlich, in der Regel im Januar, ob die bei von der jeweiligen Fondsgesellschaft, die den Publikumsfonds Versicherungsbeginn beziehungsweise die nach der letzten auflegt und verwaltet, erhält, werden wir diese an Sie als Ver­ Anpassung geltende Verwaltungsgebühr der Entwicklung sicherungsnehmer weitergeben, indem wir die Vertragsbetreu- der tatsächlichen Kosten entspricht. Die Höhe der tatsäch- ungsgebühr für den entsprechenden Fonds reduzieren werden. lichen Kosten ergibt sich aus den durchschnittlichen jähr­ lichen Personalkosten für einen Mitarbeiter in unserer 6 Fondsverwaltungsgebühr ­Bestandsverwaltung (nicht aber für Mitarbeiter mit anderen Die Fondsverwaltungsgebühren werden bei der Festsetzung Tätigkeiten) während des letzten Kalenderjahrs zum Zeit- der Anteilspreise und bei dem GENERATION UWP-Fonds III punkt der Überprüfung. Ändern sich diese Kosten gegen- darüber hinaus bei der Festsetzung des geglätteten Wert­ über dem Stand zum Versicherungsbeginn beziehungs­ zuwachses berücksichtigt. Sie umfassen insbesondere auch weise dem Stand zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung, die Managementgebühr für das Fondsvermögen. die zu einer Anpassung geführt hat, um mindestens 2 %, passen wir die monatliche Verwaltungsgebühr im selben Sie werden bei Publikumsfonds von der jeweiligen Fondsgesell- Verhältnis mit Wirkung für die Zukunft an. Die Änderung tritt schaft, die den Publikumsfonds auflegt, oder bei Canada Life- frühestens zum nächsten Jahrestag des Versicherungs­ Fonds von der betreuenden Fondsgesellschaft für das einzelne beginns ein. Fondsvermögen bestimmt. Erhöhungen bzw. Senkungen der monatlichen Verwaltungs­ Die derzeitige Höhe der Fondsverwaltungsgebühren für die gebühr dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bzw. Sen- einzelnen Fonds finden Sie in den Fondsinformationen, die ­ kungen bei den allgemeinen Bestandsverwaltungskosten wir ­Ihnen mit Ihren Informationen zum GENERATION private des G ­ ENERATION private plus, nicht aber bei den anderen plus in Abschnitt I „Besondere Informationen für Ihren Kosten gemäß den Absätzen 1, 4 bis 8 und bei den Fix­ ­GENERATION private plus, Teil II, vor Vertragsabschluss über- kosten gemäß Absatz 3 aufzufangen. lassen haben.  Wenn wir die monatliche Verwaltungsgebühr anpassen, Wir teilen Ihnen auf Anfrage gerne die jeweils gültigen Fonds- ­unterrichten wir Sie über die Ergebnisse und die entspre- verwaltungsgebühren mit. chend danach geltende Verwaltungsgebühr. Die Fondsverwaltungsgebühr für Canada Life-Fonds deckt un- 3 Fixkosten bei Verträgen mit laufenden sere internen Gebühren und beinhaltet unter anderem: Beiträgen • die Gebühr der betreuenden Fondsgesellschaft, sofern wir Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten eine solche Gesellschaft beauftragt haben, insbesondere durch einen verringerten Zuteilungssatz für die • Aufwendungen für Einrichtung der Fonds, laufende Kon­ auf die ersten 10 Versicherungsjahre gezahlten Beiträge trolle der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung, ­erhoben (§ 11 Absatz 2). Durch die Fixkosten werden die all­ • Aufwendungen für laufende Berichterstattung. gemeinen Kosten des Unternehmens gedeckt, die unabhängig von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen. Die Fondsverwaltungsgebühren für Canada Life-Fonds können, während der Aufschubdauer bis zum Rentenbeginn Ihres Ver- Sie fallen grundsätzlich ohne direkten Bezug zu einem Vertrag trags, nicht aber rückwirkend, erhöht werden. an und sind somit nicht den anderen Kosten nach den Absätzen 1 bis 2 sowie 4 bis 8 zuzuordnen. Erhöhungen dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bei ­diesen Kosten aufzufangen. Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zutei- lungssatz gemäß § 11 Absatz 2 f) von mindestens 93,219 %. 7 Fondswechsel Sie können jährlich bis zu 20 Umschichtungen gemäß § 16 4 Garantiegebühr für Ihre Anlage im ­kostenfrei durchführen. Für jeden weiteren Wechsel wird eine ­GENERATION UWP-Fonds III Gebühr in Höhe von 50 € erhoben. Bei Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III fällt für die ­Sicherstellung der Garantie eine gesonderte Gebühr in Höhe 8 Kosten im Zusammenhang mit Beitragszah- von 0,25 % p.a. sowohl des geglätteten als auch des tatsäch­ lungen lichen UWP-Anteilguthabens (Anlage C – GENERATION UWP- Wenn Ihr Kreditinstitut die Einlösung einer Lastschrift ver­ Fonds III, § 5) an. weigert oder Sie Ihre Beitragszahlungen aus dem Ausland vor- nehmen, können wir Ihnen die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Bei einem GENERATION private plus mit Seite 24/71 [Seite 33] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen laufenden Beiträgen wird dies in der Regel gemeinsam mit der Notwendige Informationen sind beispielsweise Umstände, die nächsten Beitragszahlung erfolgen. für die Beurteilung • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, 9 Auswirkungen der Treueboni auf die Kosten • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte Ihres Vertrags an Ihrem Vertrag haben Wir teilen Ihrem GENERATION private plus gemäß § 17 zusätz- und liche Anteile als Treueboni zu. Ziel der Treueboni ist es, die •  der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Auswirkung der Kostenbelastung auf Ihren Vertrag zu redu­ ­ maßgebend sein können. zieren. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische Der Wert des jeweiligen Treuebonus und die mit den Treueboni Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- verfolgte Kostenreduzierung sind abhängig von der Wert­ ort und der Wohnsitz. entwicklung Ihres Vertrags, so dass sie entsprechend der ­Wertentwicklung unterschiedlich ausfallen können. Die Treue- Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- boni kommen nur vertragstreuen Kunden zugute, die die Vor- lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt aussetzungen des § 17 erfüllen. ­Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- tung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder 10 Besonderheiten bei Wahl des GENERATION ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. UWP-Fonds III keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. Wenn Sie Ihren Einmalbeitrag bzw. Ihre laufenden Beiträge voll- ständig oder anteilig in den GENERATION UWP-Fonds III Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß diesem Absatz ­investieren, finden die beschriebenen Regelungen zur Deckung 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies der Kosten und Gebühren und der Gewährung von Treueboni gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz­ bei der Berechnung des geglätteten und des tatsächlichen lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung ge- UWP-Anteilguthabens Anwendung. stellt haben. § 28 Sind Sie an Überschüssen beteiligt? § 30 Welches Recht findet auf Ihren GENERATION private plus Anwendung? Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen. Auf Ihren GENERATION private plus findet das Recht der Bun- Dies gilt auch für gegebenenfalls vereinbarte Zusatzoptionen. desrepublik Deutschland Anwendung. Sie sind aber an der Entwicklung des Ihrem GENERATION private plus zugrunde liegenden Anteilguthabens durch ­ § 31 Was ist zu beachten, wenn Leistungen die Fonds unmittelbar beteiligt. Bei dem GENERATION verlangt werden und diese erbracht werden? UWP-Fonds III sind Sie im Rahmen der Bedingungen gemäß Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III beteiligt. 1 Anzeige des Versicherungsfalls Sie sollten uns unverzüglich benachrichtigen, sobald Sie den Rentenzahlungen kalkulieren wir so, dass wir Ihnen auch nach Eindruck haben, dass ein Versicherungsfall vorliegen könnte, Rentenbeginn keine Überschussbeteiligung gewähren können. es sei denn, wir haben vom Vorliegen des Versicherungsfalls auf andere Weise Kenntnis erlangt. § 29 Wann werden Ihre Erklärungen und 2 Leistungsempfänger ­Mitteilungen, die den GENERATION private Zahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungs­ plus betreffen, wirksam? nehmer, falls Sie uns keine andere Person als bezugsberechtig- Welche Formvorschriften gelten? te Person für den Versicherungsfall benannt haben. Wem gegenüber können sie abgegeben Wenn Sie sterben, ohne eine andere Person zu benennen, werden? ­zahlen wir etwaige noch fällige Leistungen an Ihre Erben. Ist ein Welche Auskunftspflichten haben Sie? Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder können wir seinen Aufenthalt nicht ermitteln, dürfen wir an den Inhaber des Ver­ 1 sicherungsscheins zahlen. Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die Ihren GENERATION ­private plus betreffen, werden uns gegenüber erst dann wirk- Wir überweisen Rentenzahlungen und andere Zahlungen aus- sam, wenn sie in Textform erfolgen und uns zugegangen sind. schließlich in Euro auf das vom Empfangsberechtigen benannte Dies gilt auch für die Änderung Ihres Namens oder die Ände- Bankkonto. Sofern wir auf ein Bankkonto außerhalb des rung Ihrer Postanschrift sowie entsprechende Änderungen bei europäischen Wirtschaftsraums überweisen sollen, trägt der ­ den Hinterbliebenen. Satz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufs- Empfänger die damit verbundenen Kosten sowie die damit ver- recht, über dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben bundene Gefahr. wir Sie vor und bei Vertragsschluss gesondert informiert. 3 Leistungsnachweise und Mitteilungspflichten 2 Die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen und Nachweise hän- Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, gen von dem Versicherungsfall ab, den Sie geltend machen Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und wollen. Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, sind uns grundsätz- Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder lich Originale der jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Unterlagen auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – und Nachweise, die für einen bestimmten Versicherungsfall bei zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, uns einzureichen sind, werden für den jeweiligen Versiche- soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag rungsfall in den Unterabschnitten b) und c) nachstehend aufge- haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. führt. Seite 25/71 [Seite 34] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen a) Zusätzlich zu den in den Unterabschnitten b) und c) aufge- • Arztberichts-Fragebogen (von uns bereitgestellt) führten Unterlagen und Nachweisen können wir die Zahlung • Die in der Definition der jeweiligen schweren Krankhei- einer Leistung von der Vorlage folgender weiterer Urkunden ten in § 14 der Anlage A – Besondere Bedingungen für abhängig machen: die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten genannten Unterlagen aa) Ihres Versicherungsscheins, • Zusätzliche Krankenkassen-/Krankenversicherungaus- kunft zu der Krankheit, für die eine Leistung verlangt bb) einer amtlichen Geburtsurkunde der versicherten Per- wird, ihrem Krankheitsverlauf und der erfolgten Behand- son bzw. des gegebenenfalls automatisch mitversicher- lung ten ­Kindes, für welche(s) Sie eine Versicherungsleistung geltend machen, und Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie cc) eines Nachweises der Adoption eines gegebenenfalls gegebenenfalls auch die von uns ausdrücklich verlangten automatisch mitversicherten Kindes, für welches Sie Begründungen bzw. Tests enthalten. Soweit in den Definitio- eine Ver­sicherungsleistung geltend machen, nen besondere genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestätigung beizufügen. dd)  einer Heiratsurkunde der versicherten Person sowie Meldebescheinigungen für die versicherte Person und Bitte beachten Sie, dass die Leistungsprüfung in einem Dia- das gegebenenfalls mitversicherte Stiefkind, für welches log mit Ihnen erfolgt. Das bedeutet, dass wir nicht alle Unter- eine ­Versicherungsleistung geltend gemacht wird sowie lagen in einem Schritt bei Ihnen oder Dritten anfordern dür- fen, sondern nur die Unterlagen, die im jeweils aktuellen ee) der Auskunft nach § 29 Absatz 2. Prüfungsschritt erforderlich sind. Dadurch kann es dazu kommen, dass wir im Rahmen der Prüfung weitere Unter­ Fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen in beglau- lagen im Dialog mit Ihnen anfordern müssen. Damit werden bigter deutscher Übersetzung vorzulegen. keine Unterlagen von uns angefordert, die zur aktuellen ­Prüfung nicht erforderlich sind. Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir über die ausdrücklich genannten Unterlagen und Nachweise hin-  Werden Leistungen wegen einer versicherten schweren aus weitere notwendige Nachweise beziehungsweise Krankheit geltend gemacht, gilt darüber hinaus § 11 der Unter­suchungen auf unsere Kosten verlangen. Wir kön- ­A nlage A – Besondere Bedingungen für die Zusatzoption nen verlangen, dass sich die versicherte Person bzw. Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten. das auto­ matisch mitversicherte Kind von durch uns ­beauftragten Ärzten oder Gutachtern untersuchen lässt. d)  Die Kosten für eventuell nötige weitere Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte werden von uns übernom- b)  Sofern Leistungen wegen des Todes der versicherten men. Hält sich die versicherte Person bzw. das gegebenen- ­Person geltend gemacht werden, können wir die Vorlage falls automatisch mitversicherte Kind im Ausland auf, kön- eines amtlichen Geburtstags und -ort enthaltenden Sterbe- nen wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen urkunde verlangen. Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. ­Notwendige Reise- und Übernachtungskosten übernehmen Wenn die Zusatzoption Besonderer Todesfallschutz verein- wir. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens die bart ist, muss uns darüber hinaus eine ausführliche, durch ­Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flü- einen qualifizierten Arzt oder amtlich ausgestellte Bestäti- ge in der Economyklasse erstattet. gung über die Todesursache sowie ggf. Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat, für die versicherte  Übernachtungskosten werden von uns höchstens bis zu Person bzw. das automatisch mitversicherte Kind vorgelegt ­einem Betrag von 75 € pro Übernachtung übernommen. Auf werden. Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Nach dem Tod des Versicherungsnehmers hat derjenige, Deutschland angewendeten Grundsätzen erfolgen. der sich gegenüber uns auf die Rechtsnachfolge des Ver­ sicherungsnehmers beruft, uns seine erbrechtliche Berech- e) Zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte haben die ver­ tigung in geeigneter Weise nachzuweisen. sicherte Person bzw. das gegebenenfalls automatisch mit- versicherte Kind bzw. ein Elternteil oder der Vormund des Wird uns zum Beispiel ein Erbschein, eine Ausfertigung Kindes die Möglichkeit, eine allgemeine Schweigepflichtent- oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung bindungserklärung oder für die jeweiligen Anfragen einzel- (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs­ fallbezogene Entbindungserklärungen abzugeben. niederschrift vorgelegt, dürfen wir denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Be- f)  Die Anzeige- und Auskunftspflichten gemäß den Unter­ rechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere abschnitten a) bis c) gelten entsprechend für den Bezugs­ mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn berechtigten. uns bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht g)  Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns verfügungsberechtigt ist oder wenn uns dies infolge Fahr- ­beigezogenen Unterlagen erklären wir, ob und gegebenen- lässigkeit nicht bekannt geworden ist. Fremdsprachige falls ab welchem Tag wir eine Leistungspflicht anerkennen. Urkunden sind auf Verlangen in beglaubigter deutscher ­ Dieser Tag gilt als Zeitpunkt der Feststellung des Versiche- Übersetzung vorzulegen. rungsfalls. c)  Wenn Leistungen wegen einer versicherten schweren h) Qualifizierte Ärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun- Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit gel- gen und der Anlagen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in tend gemacht werden, sind uns zunächst auf Ihre Kosten nur ­einem der folgenden Staaten eine gültige staatliche Zulas- folgende Informationen vorzulegen, damit wir mit der Leis- sung als Arzt bzw. Facharzt besitzen und aktive Mitglieder tungsprüfung beginnen können: der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein Mitgliedstaat der EU, Australien, I­sland, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Seite 26/71 [Seite 35] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Norwegen, die Schweiz und die USA. Wir können auf Antrag Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder auch Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung be- eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das sitzen und Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz. als qualifizierte Ärzte anerkennen. Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die i) Wird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) vorsätzlich verletzt, sind auch dort Klage erheben. wir für diesen Versicherungsfall von der Leistungspflicht be- freit. Bei grob fahrlässiger Verletzung haben wir das Recht, 2 Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer unsere Leistungen entsprechend der Schwere des Ver- Klagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem schuldens zu kürzen. Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage­ ­ erhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Erbringen Sie den Nachweis, dass die Obliegenheit nicht ­Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn zum Zeitpunkt der grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt unserer Leistungs- Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Auf- pflicht bestehen. enthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei dem Gericht er- heben, das für unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung Unsere Leistungspflicht bleibt auch bestehen, soweit uns zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. nachgewiesen wurde, dass die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder pflicht hat. eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz. Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Rege- lung hinweisen. Die vollständige oder teilweise Leistungs- Ist deren Geschäftssitz unbekannt, können wir Klage bei freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Niederlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. Bei Arglist bleiben wir generell leistungsfrei. 3 Allgemein j) Ab aktuellem Rentenbeginn können wir ferner auf unsere Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf- Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die enthalts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, noch lebt. Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz Der Tod der Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem ist uns unverzüglich anzuzeigen. Zu Unrecht empfangene Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ­ Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen. ­ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Ge- schäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren k)  Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder Vertrag verwaltet. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben, gelten darüber hinaus die §§ 12, 14 und 15 der Anlage B – Das gilt auch, falls Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufs­ ­gewöhnlichen Aufenthalts nach Vertragsschluss nach Island, unfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähig- Norwegen oder die Schweiz verlegen und der jeweilige Staat keit. nicht mehr Mitglied des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von l) Leistungen an den Bezugsberechtigten ­Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober Die Anzeige- und Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 2007 (Luganer Übereinkommen) oder einem ihm nachfolgen- und 3 gelten entsprechend für den Bezugsberechtigten. den Übereinkommen ist. § 32 Verjährung § 34 Können die Versicherungsbedingungen von uns angepasst werden? Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jah- ren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, Ist eine Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen durch in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann und der höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen ­Berechtigte von den einen Anspruch begründenden Umständen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahr- durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung lässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren alle Vertrag ohne neue Regelung für Sie oder uns auch unter ­A nsprüche in 10 Jahren. Ist der Anspruch aus dem Vertrag bei ­Berücksichtigung der Interessen der jeweils anderen Vertrags- uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit- partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue punkt gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruch- ­Regelung ist nur wirksam, wenn sie die Wahrung des Vertrags- steller in Textform zugeht. zieles der Versicherungsnehmer des GENERATION private plus angemessen berücksichtigt. Die neue Regelung wird 2 Wochen, nachdem Ihnen die neue Regelung und die hierfür § 33 Wo ist der Gerichtsstand? maßgeblichen Gründe mitgeteilt worden sind, Vertragsbestand- teil. 1 Ansprüche gegen Canada Life Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Sie können auch bei dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz ­besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Seite 27/71 [Seite 36] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 35 Können wir die Gebühren für die Garantien § 36 Welche Abgaben sind zu berücksichtigen? ändern? Sofern aufgrund deutschen oder – falls anwendbar – ausländi- 1 Voraussetzung für die Gebührenanpassung schen Rechts Steuern oder sonstige Abgaben auf Beiträge oder Wir sind zu einer Erhöhung der Gebühren für die Garantien be- Leistungen erhoben werden und wir verpflichtet sind, diese rechtigt, wenn direkt an die Steuerbehörde abzuführen, erhöhen wir bei ­ ­beitragsbezogenen Steuern die Beiträge bzw. ziehen wir die a) sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht leistungsbezogenen Steuern vom Auszahlungsbetrag ab. voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Gebühren geändert hat, § 37 Welche Schlichtungsstelle gibt es? b) die nach den b ­ erichtigten Rechnungsgrundlagen neu fest- gesetzte Gebühr angemessen und erforderlich ist, um die Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- dauernde E ­ rfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu ge- budsmann e.V. Damit können Sie regelmäßig nach Erhalt einer währleisten, und unserer Entscheidungen ein kostenloses außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Dazu müss- c)  ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen ten Sie Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder und die Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) über- in jeder anderen geeigneten Form beim Versicherungsombuds- prüft und bestätigt hat. mann e.V. einlegen. Die Kontaktdaten lauten: Eine Neufestsetzung der Gebühr ist insoweit ausgeschlossen, • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder 10006 Berlin, Tel.: 0800-369600, Fax: 0800-3699000 Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordent­ E-Mail: beschwerde@Versicherungsombudsmann.de licher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der Internetseite: www.versicherungsombudsmann.de zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulations- grundlagen hätte erkennen müssen. 2 Herabsetzung der Versicherungsleistung Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung der Ge- bühr nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer Beitragsfreistellung sind wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt. 3 Wirksamkeit der Anpassung Die Neufestsetzung der Gebühren und die Herabsetzung der Versicherungsleistung werden zu Beginn des 2. Monats wirk- sam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab- setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt. Seite 28/71 [Seite 37] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 38 Übersicht der Definitionen H Hinausgeschobener Rentenbeginn: § 5 Absatz 4 Ohne damit noch zusätzlich etwas regeln zu wollen, führen wir nachstehend die wichtigsten Definitionen für die Begriffe auf, K die wir immer wieder im Rahmen dieser Versicherungsbedin- Kosten und Gebühren: § 27 gungen sowie auch während der weiteren Vertragslaufzeit Kündigung: § 25 ­verwenden. L Wir beschränken uns darauf, auf die Fundstelle in der jeweiligen Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten: § 7 Absatz 1 a) Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen zu verweisen: N A Notfalloption: § 25 Absatz 1 c) Aktuelle Beitragszahlungsdauer: § 21 Absatz 4 Aktueller Rentenbeginn: § 5 Absatz 6 R Anteile: § 11 Absatz 1 Rentenvermögen: § 4 Absatz 1 Anteilguthaben: § 14 Rückkaufswert: § 25 Absatz 3 Anzuwendender Rentenfaktor: § 4 Absatz 3 Rücknahmekurs: § 12 und § 15 APM: Anlage D – Automatisches Portfolio Management Aufschubzeit: § 1 Absatz 1 S Ausgabekurs: § 12 und § 15 Startoption: § 22 Automatisches Ablaufmanagement: § 26 T B Treuebonus: § 17 Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: § 7 Absatz 1 und ­A nlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen U ­Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufs­ Ursprüngliche Beitragszahlungsdauer: § 18 Absatz 1 unfähigkeit Ursprünglicher Rentenbeginn: § 5 Absatz 1 GENERATION UWP-Fonds III: § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Beitragsgarantie: § 3 in der Anlage C – GENERATION Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III UWP-Fonds III Berufsunfähigkeitsrente: § 7 Absatz 1 und UWP-Wert: Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III, Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen § 6 Absatz 8 Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufs­ unfähigkeit V Besonderer Todesfallschutz: § 7 Absatz 1 d) Verbleibende Beitragszahlungsdauer: § 11 Absatz 3 Bewertungsstichtag: § 15 Verlängerte/Verkürzte Beitragszahlungsdauer: § 21 Absatz 4 Bezugsberechtigter: § 31 Absatz 2 Versicherungsbeginn: § 2 Absatz 1 Versicherungsjahr: § 2 Absatz 4 E Vorgezogener Rentenbeginn: § 5 Absatz 2 Einlösungsbeitrag: § 2 Absatz 1 Erwerbsunfähigkeitsabsicherung: § 7 Absatz 1 e) W Wert Ihres Anteilguthabens: § 14 F Fixkosten: § 27 Absatz 3 Z Fondsverwaltungsgebühr: § 27 Absatz 6 Zusatzoptionen: § 7 G Garantierter Rentenfaktor: § 4 Absatz 4 GENERATION private plus: § 1 Absatz 1 Seite 29/71 [Seite 38] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen ANLAGE A BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION LEISTUNG BEI BESTIMMTEN SCHWEREN KRANKHEITEN Für den GENERATION private plus mit laufender Beitragszahlung Versicherungsschutzes erhalten Sie von uns einen Nachtrag zu kann die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankhei- ­Ihrem Versicherungsschein mit der dann gültigen Versicherungsleis- ten vereinbart werden. tung und dem neuen Beitrag inklusive des neu berechneten Beitrags- anteils für den Risikoschutz. Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständige Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen Teil Alle für diese Zusatzoption getroffenen Vereinbarungen erstrecken Ihres Vertrags. Soweit in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist, sich auch auf die auf jährliche Erhöhungen entfallenden Teile. gelten die Regelungen in den Versicherungsbedingungen für den GENERATION private plus (im Weiteren „Versicherungsbedingungen“). Die jährliche Erhöhung der versicherten Leistung endet, •  wenn die planmäßige Erhöhung der Beiträge vollständig aus­ Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage A haben wir Querver- geschlossen wird, weise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, •  wenn die versicherte Leistung 300 % der zu Versicherungs­ wenn sie sich außerhalb dieser Besonderen Bedingungen befinden. beginn oder nach einer Erhöhung gemäß § 10 versicherten Leis- Querverweise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich tung beträgt oder auf diese Anlage. •  am Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem 67. Geburts- tag der versicherten Person folgt. §1 Was ist versichert? In den letzten 5 Jahren vor dem aktuellen Rentenbeginn findet keine planmäßige Erhöhung der versicherten Leistung mehr statt. Die 1 letzte planmäßige Erhöhung erfolgt somit spätestens zum fünft­ ­ Die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten letzten Jahrestag des Versicherungsbeginns vor dem Rentenbeginn bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass bei der versicherten Ihres GENERATION private plus. Person während der für diese Zusatzoption geltenden Versiche- rungsdauer eine schwere Krankheit gemäß § 14 eintritt. Weitergehende Informationen zur planmäßigen Erhöhung Ihrer Bei- träge finden Sie in § 19 der Versicherungsbedingungen. 2 Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum vom Beginn des Versiche- rungsschutzes (§ 6 Absatz 1) bis zum Ende des Versicherungsschut- § 2 Wann entsteht der Anspruch auf die zes (§ 6 Absatz 3). ­versicherte Leistung? Für 2 Krankheiten bestehen nach § 6 Absatz 2 Wartezeiten bis zum 1 Beginn des Versicherungsschutzes. Wenn bei der versicherten Person während der für diese Zusatz­ option vereinbarten Versicherungsdauer eine bestimmte schwere 3 Krankheit gemäß § 14 eingetreten ist, erbringen wir die vereinbarte Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der versicherten Person ist die Versicherungsleistung für schwere Krankheiten ab dem 15. Tag, Versicherungssumme auf 150.000 € begrenzt. Danach gilt ohne nachdem ein qualifizierter Arzt im Sinne von § 11 Absatz 3 die ­erneute Risikoprüfung der volle Versicherungsschutz. schwere Krankheit zweifelsfrei festgestellt hat. 4 Die versicherten schweren Krankheiten und die wesentlichen Unter- Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts Abweichendes lagen, die zum Nachweis ihres Eintritts bei uns eingereicht werden vereinbart ist, beläuft sich die vereinbarte Versicherungsleistung für müssen, sind in § 14 definiert. schwere Krankheiten auf die in Ihrem Versicherungsschein angege- bene versicherte Leistung für schwere Krankheiten. Wird in § 14 der Bericht eines bestimmten Arztes als Nachweis ver- langt, muss die Feststellung der bestimmten schweren Krankheit Die Versicherungsleistung und der für den Risikoschutz berechnete durch diesen erfolgt sein. Beitragsanteil bleiben während der Versicherungsdauer grundsätz- lich gleich, sofern sich aus diesen Besonderen Bedingungen und den Um einen Leistungsfall prüfen zu können, kann die Einreichung mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen (z. B. bei einer vereinbarten ­weiterer Unterlagen erforderlich sein (siehe § 11 dieser Besonderen planmäßigen Erhöhung der Beiträge) nichts anderes ergibt. Bedingungen sowie § 31 Absatz 3 der Versicherungsbedingungen). 5 2 Wenn Sie zu Ihrem GENERATION private plus die planmäßige Er- Wenn im Rahmen eines Versicherungsfalls zugleich mehr als eine höhung der Beiträge gemäß § 19 der Versicherungsbedingungen gemäß § 14 versicherte schwere Krankheit vorliegt, erbringen wir die vereinbart haben, erhöht sich die versicherte Leistung für schwere Versicherungsleistung für schwere Krankheiten nur einmal. Krankheiten mit jeder planmäßigen Erhöhung des Beitrags um die Hälfte des für die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten 3 Prozentsatzes. Für die versicherte schwere Krankheit Multiple Sklerose besteht ­unter den in § 14 festgelegten Voraussetzungen ein Anspruch auf Für den insoweit erhöhten Versicherungsschutz werden wir auch den eine einmalige Teilzahlung der versicherten Leistung für schwere Beitragsanteil für den Risikoschutz nach den ursprünglichen Kalku­ Krankheiten. lationsgrundlagen neu berechnen. Wenn wir eine Teilzahlung erbracht haben, verringert sich die ver­ Im Fall einer vereinbarten planmäßigen Erhöhung der Beiträge für sicherte Leistung für schwere Krankheiten um den Betrag dieser Ihren GENERATION private plus oder einer sonstigen Änderung des Teilzahlung und es besteht kein Anspruch auf eine weitere Teil­ ­ Seite 30/71 [Seite 39] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen zahlung in Bezug auf diese versicherte schwere Krankheit. Der Ver- 5 sicherungsschutz für schwere Krankheiten bleibt in diesem entspre- Die Regelungen in diesem § 4 gelten nicht für automatisch mitver­ chend verringerten Umfang bestehen. Die Höhe des Risikobeitrags sichere Kinder. Für automatisch mitversicherte Kinder besteht daher ändert sich nicht durch die Teilzahlung. kein Versicherungsschutz für einen zweiten Versicherungsfall. § 3 Welcher Anspruch besteht, wenn die § 5 Was gilt für automatisch mitversicherte ­versicherte Person innerhalb von 14 Tagen Kinder? nach Feststellung einer schweren Krankheit stirbt? 1 Die leiblichen und adoptierten Kinder sowie Stiefkinder (im Haushalt Stirbt die versicherte Person innerhalb von 14 Tagen nach Feststel- der versicherten Person lebende Kinder des Ehepartners oder lung der schweren Krankheit, zahlen wir die gemäß § 6 der Versiche- ­Lebenspartners nach dem Gesetz über die eingetragene Lebens- rungsbedingungen für Ihren GENERATION private plus versicherte partnerschaft – LPartG) der versicherten Person (automatisch mit- Todesfallleistung anstelle der Versicherungsleistung für schwere versicherte Kinder) sind ab dem 30. Tag nach der Geburt bis zum Krankheiten. 18. Geburtstag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gegen versicherte schwere Krankheiten gemäß § 14 mitversichert. § 4 In welchem Umfang reduziert sich die Solange die automatisch mitversicherten Kinder im Haushalt der ver- ­versicherte Leistung nach einem ersten sicherten Person leben und die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Versicherungsfall? und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen, besteht der Ver­ In welchem Umfang besteht Versicherungs- sicherungsschutz auch über den 18. Geburtstag des jeweiligen auto- schutz für einen zweiten Versicherungsfall? matisch mitversicherten Kindes hinaus, längstens jedoch bis zu ­seinem 25. Geburtstag. 1 Die versicherten Krankheiten sind in sechs Gruppen von Erkrankun- 2 gen unterteilt: Wenn bei einem automatisch mitversicherten Kind eine schwere – Gruppe 1: Organversagen Krankheit gemäß § 14 eintritt, solange nach Absatz 1 der Versiche- – Gruppe 2: Zentrales Nervensystem rungsschutz für das automatisch mitversicherte Kinder besteht, er- – Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System bringen wir die in Absatz 3 vereinbarte versicherte Leistung ab dem – Gruppe 4: Entzündungen 15. Tag, nachdem ein qualifizierter Arzt im Sinne von § 11 Absatz 3 – Gruppe 5: Tumore die schwere Krankheit zweifelsfrei festgestellt hat. Es besteht aber – Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen kein Schutz für die versicherte schwere Krankheit „Abhängigkeit von einer dritten Person“. Wenn zugleich mehr als eine versicherte 2 schwere Krankheit für ein automatisch mitversichertes Kind vorliegt, Bei einem ersten Versicherungsfall für eine schwere Krankheit aus erbringen wir die versicherte Leistung nur einmal. den Gruppen 1 bis 5, für den wir einen Leistungsanspruch aner­ kennen, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption ledig- § 4 Absatz 1 bis 4 findet keine Anwendung. Für automatisch mitver- lich für die schweren Krankheiten aus der jeweiligen Gruppe, für die sicherte Kinder besteht daher kein Versicherungsschutz für einen wir die Leistung erbracht haben. zweiten Versicherungsfall. Der Versicherungsschutz für schwere Krankheiten aus den verblei- Im Übrigen gelten § 2 Absatz 1 sowie § 6 Absatz 2 entsprechend. benden Gruppen (inklusive Gruppe 6) bleibt in Höhe von 50 % der vereinbarten versicherten Leistung für bestimmte schwere Krank­ 3 heiten bestehen. Die versicherte Leistung für ein automatisch mitversichertes Kind ist der geringere Betrag von 3 – 50 % der über diese Zusatzoption für die versicherte Person ver­ Wenn der erste Versicherungsfall für eine schwere Krankheit, für den sicherten Leistung für schwere Krankheiten oder wir einen Leistungsanspruch anerkennen, zu einer schweren Krank- – 35.000 €. heit aus Gruppe 6 oder aufgrund eines Unfalles eingetreten ist, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption lediglich für die Bei einem Anspruch auf Teilzahlung für die versicherte Krankheit schwere Krankheit, für die wir die Leistung erbracht haben. Multiple Sklerose ist die versicherte Leistung für ein automatisch mit- versichertes Kind der geringere Betrag von Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich – 25 % der über diese Zusatzoption für die versicherte Person ver­ von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un- sicherten Leistung für schwere Krankheiten oder freiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. – 50 % der jeweiligen für die versicherte Person gültigen Höhe der Teilzahlung. In beiden Fällen bleibt der Versicherungsschutz für die übrigen schweren Krankheiten aus allen Gruppen 1 bis 6 in Höhe von 50 % Wenn wir eine Teilzahlung für die versicherte schwere Krankheit der vereinbarten versicherten Leistung für schwere Krankheiten ­Multiple Sklerose erbracht haben, verringert sich die nach Absatz 3 ­bestehen. Satz 1 versicherte Leistung um diese Teilzahlung und es besteht kein Anspruch auf eine weitere Teilzahlung in Bezug auf diese versicherte 4 schwere Krankheit. Der Risikobeitrag für die Zusatzoption wird zur nächsten Prämien- fälligkeit, nachdem wir den Versicherungsfall anerkannt haben, nach Der Schwere Krankheiten Schutz für ein automatisch mitversichertes Maßgabe des auf die verbleibende Versicherungsleistung entfallen- Kind bleibt in diesem entsprechend verringerten Umfang bestehen. den Beitragsanteils reduziert. 4 Bei Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls für eine schwere Krank- Wenn mehr als ein Kind automatisch mitversichert ist, gilt Folgendes: heit aus einer der verbleibenden Gruppen, für den wir einen Leis- die Summe aller Leistungen, die insgesamt während der Versiche- tungsanspruch anerkennen, endet der Versicherungsschutz für rungsdauer der Zusatzoption für alle automatisch mitversicherten schwere Krankheiten aus dieser Zusatzoption. Kinder gezahlt wird, beträgt maximal 50 % der über diese Zusatz­ Seite 31/71 [Seite 40] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen option für die versicherte Person versicherten Leistung für schwere •  wenn der Wert aller Ihrem GENERATION private plus zugewie- Krankheiten. senen Anteile auf null sinkt. Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in den GENERATION UWP-Fonds III investiert 5 ­haben, ist hierfür der Wert sowohl des geglätteten als auch des Eine Leistung für ein automatisch mitversichertes Kind hat keinen tatsächlichen Anteilguthabens maßgeblich; Einfluss auf den Umfang der versicherten Leistung für schwere • bei Kündigung Ihres GENERATION private plus; Krankheiten der versicherten Person. Der im Rahmen dieser Zusatz- • mit Ablauf der für Ihren GENERATION private plus vereinbarten option für die versicherte Person bestehende Versicherungsschutz Beitragszahlungsdauer; verringert sich durch eine Leistung für ein automatisch mitversicher- • bei ursprünglichem Rentenbeginn (§ 5 Absatz 1 der Versiche- tes Kind folglich nicht. rungsbedingungen) bzw. bei vorgezogenem Rentenbeginn (§ 5 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen) Ihres GENERATION 6 private plus; Es gelten sämtliche in § 8 und gegebenenfalls in Ihrem Versiche- • mit Auszahlung der versicherten Leistung für einen 2. Versiche- rungsschein aufgeführten Ausschlüsse, wobei insbesondere auf die rungsfall; zusätzlichen Ausschlüsse für automatisch mitversicherte Kinder • bei Tod der versicherten Person oder nach § 8 Absatz 5 hingewiesen wird. • spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die ver- sicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet. 7 Der Schwere Krankheiten Schutz für ein automatisch mitversicher- Für den Fall, dass Sie für Ihren GENERATION private plus eine Bei- tes Kind endet, tragszahlungsdauer von mehr als 50 Jahren vereinbart haben, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption zudem zum 50. Jah- a) wenn bei dem automatisch mitversicherten Kind eine versicherte restag des für Ihren GENERATION private plus vereinbarten Ver­ schwere Krankheit vorliegt, für die wir eine Zahlung nach Absatz sicherungsbeginns. 3 Satz 1 zu erbringen haben, aber nicht, wenn nur ein Anspruch auf eine Teilzahlung besteht, oder 4 Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption endet ebenfalls mit b) mit dem Ende des für diese Zusatzoption bestehenden Versiche- Beginn einer befristeten Beitragsfreistellung, einer befristeten Bei- rungsschutzes für die versicherte Person in den in § 6 Absatz 3 tragsreduzierung oder einer Beitragsstundung gemäß § 24 der Ver- aufgeführten Fällen. sicherungsbedingungen. Wenn die Beitragszahlung in diesen Fällen innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung 8 bzw. -reduzierung wieder in voller Höhe aufgenommen wird, lebt die Über die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krank­heiten Zusatzoption ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch wieder besteht kein Todesfallschutz für automatisch mitversicherte Kinder. auf. Dabei überprüfen wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor ­versicherten Leistung für schwere Krankheiten in Ansehung der aus- gesetzten Beitragszahlung angepasst werden muss. Wenn sich im § 6 Wann beginnt und endet der Rahmen der Überprüfung die Höhe der versicherten Leistung redu- ­Versicherungsschutz? zieren sollte, teilen wir Ihnen dies in Textform mit. Welche Wartezeiten bestehen? Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 24 der Versicherungs- 1 bedingungen. Der Versicherungsschutz der gewählten Zusatzoption beginnt mit dem Beginn des Versicherungsschutzes für Ihren GENERATION Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Leistung bei be- ­private plus gemäß § 2 Absatz 1 der Versicherungsbedingungen. stimmten schweren Krankheiten endet zudem, wenn Sie für Ihren GENERATION private plus eine Beitragsfreistellung gemäß § 23 der 2 Versicherungsbedingungen vereinbaren. Der Versicherungsschutz Für folgende der in § 14 aufgeführten Krankheiten setzt der Versiche- endet ab dem Beginn der beitragsfreien Zeit. rungsschutz abweichend von Absatz 1 erst nach Ablauf einer Warte- zeit ein: Informationen zu den Möglichkeiten, die Zusatzoption in diesen – für die Krankheit „Krebs“ besteht eine Wartezeit von 6 Monaten ­Fällen und im Fall einer befristeten Beitragsfreistellung aufgrund von und Elternzeit von mehr als 12 Monaten nach Wiederaufnahme der Bei- – für die Krankheit „Bypass-Operation der Herzkranzgefäße“ besteht tragszahlung erneut einzuschließen, finden Sie in §§ 23 Absatz 3 eine Wartezeit von 3 Monaten. und 24 Absatz 2 d) der Versicherungsbedingungen. Die jeweilige Wartezeit beginnt an dem Tag, an dem der Versiche- rungsschutz nach Absatz 1 für schwere Krankheiten ohne Wartezeit § 7 Wann können Sie den Versicherungsschutz beginnt. aus der Zusatzoption ohne erneute Risiko­ prüfung verlängern (Verlängerungsoption)? Für einen Versicherungsfall, der vor Ablauf der Wartezeit eingetreten ist, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung. Falls Sie die 1 versicherte Leistung während der Versicherungsdauer dieser Zu­ ­ Sie können bis 5 Jahre vor dem Ende des Versicherungsschutzes satzoption gemäß § 10 erhöhen, gilt diese Wartezeit erneut für den eine Verlängerung des Versicherungsschutzes aus dieser Zusatz­ Betrag der Erhöhung. Für den vor der Erhöhung bestehenden Versi- option ohne erneute Risikoprüfung beantragen. cherungsschutz gilt die erneute Wartezeit nicht. Eine Verlängerung der Versicherungsdauer ist nur möglich, wenn 3 dadurch die für Ihren GENERATION private plus vereinbarte ­ Der Versicherungsschutz der Zusatzoption Leistung bei bestimmten Beitragszahlungsdauer bzw. der vereinbarte Rentenbeginn nicht ­ schweren Krankheiten endet überschritten wird. Gegebenenfalls können Sie gleichzeitig auch den vereinbarten Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 der Versicherungs- •  enn wir von Ihrem GENERATION private plus zurücktreten w bedingungen hinausschieben und auch die Beitragszahlungsdauer oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versicherungs- gemäß § 21 Absatz 4 der Versicherungsbedingungen entsprechend schutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 3 der Versi- verlängern. cherungsbedingungen); Seite 32/71 [Seite 41] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Weitere Voraussetzungen sind: Wir werden aber leisten, wenn die in der § 14 genannten Vorausset- – die versicherte Person ist zum Zeitpunkt der Ausübung der Ver- zungen für eine Leistung bei „HIV-Infektion durch Bluttransfusion“, längerungsoption nicht älter als 50 Jahre, „HIV Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs“ oder „HIV-­ – ein Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten bzw. es sind noch Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten“ keine Leistungen beantragt. ­erfüllt worden sind; 2 d)  durch Strahlen aufgrund von Kernenergie. Wir werden aber Wenn die in Absatz 1 aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, kann ­leisten, wenn die versicherte Person bzw. ein automatisch mit- der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption versichertes Kind berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist oder •  um bis zu 50 Jahre, eine Bestrahlung für Heilzwecke durch einen Arzt erfolgte. •  höchstens bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person ihren 75. Geburtstag erreicht 2 verlängert werden. Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person bzw. einem automatisch mitversicherten Kind in Die Verlängerungsoption kann während der Versicherungsdauer der unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignis- Zusatzoption bis zu drei Mal in Anspruch genommen werden. sen verursacht wird. 3 Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn der Versiche- Der neue Risikobeitrag nach einer Verlängerung wird unter Berück- rungsfall bei der versicherten Person bzw. einem automatisch mit- sichtigung folgender Tatsachen errechnet: versicherten Kind in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- •  dem für Ihren Vertrag GENERATION private plus zum Zeitpunkt hang mit kriegerischen Ereignissen verursacht wird, denen sie bzw. der Ausübung der Verlängerungsoption gültigen Tarif, es während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik •  dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter der versicherten Person, Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. • der verbleibenden Versicherungsdauer der Zusatzoption (inklu- sive Verlängerungslaufzeit) und Außerdem werden wir leisten, wenn die versicherte schwere Krank- •  einem eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Zuschlag für heit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen Grenzen den Risikobeitrag. der NATO-Mitgliedstaaten verursacht wurde und die versicherte ­Person bzw. ein automatisch mitversichertes Kind als Mitglied der 4 deutschen Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der Wenn für die Zusatzoption Leistungseinschränkungen vereinbart NATO, UNO, EU oder OSZE an deren humanitären Hilfeleistungen sind, gelten diese auch für die hinzukommende Versicherungsdauer. oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat. 3 § 8 In welchen Fällen ist der Versicherungs- Wir leisten auch dann nicht, wenn der Versicherungsfall durch Alko- schutz für die Zusatzoption ausgeschlossen? hol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit bzw. -missbrauch eingetreten ist. 1 Grundsätzlich leisten wir für Versicherungsfälle, die während der für Wir leisten aber, wenn die Medikamente, die zur Abhängigkeit ge- diese Zusatzoption vereinbarten Versicherungsdauer eingetreten führt haben, durch einen qualifizierten Arzt verschrieben und unter sind, unabhängig davon, wo und wodurch es zum Versicherungsfall dessen Anleitung eingenommen wurden. gekommen ist. Wir gewähren Versicherungsschutz auch dann, wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person bzw. dem auto- 4 matisch mitversicherten Kind in Ausübung des Wehr- oder Polizei- Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkungen dienstes oder bei inneren Unruhen eingetreten ist. Innere Unruhen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschränkungen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Be- sind unter der Definition der jeweiligen versicherten schweren Krank- völkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Wei- heit in § 14 aufgeführt. Aus Ihrem Versicherungsschein können sich se in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen weitere Ausschlüsse ergeben. verüben. 5 Wir werden aber nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine Für automatisch mitversicherte Kinder gilt zusätzlich folgender Aus- versicherte Person bzw. ein automatisch mitversichertes Kind ver- schluss: ursacht worden ist Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall bei einer versicherten a)  durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch schweren Krankheit durch einen Gesundheitszustand eingetreten ­eines Verbrechens oder Vergehens von Ihnen oder der versi- ist, welcher vor dem 30. Tag nach der Geburt des Kindes diagnosti- cherten Person oder eines automatisch mitversicherten Kindes; ziert wurde oder wenn diese Diagnose einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund bei Vertragsabschluss bzw. bei Einschluss b) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräftever- dieser Zusatzoption oder bei späterer Adoption zum Zeitpunkt der fall oder absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbst­ Adoption bekannt war oder bekannt sein musste. tötung der versicherten Person bzw. eines automatisch mit­ versicherten Kindes. Wir werden aber leisten, wenn uns Dieser Ausschluss für automatisch mitversicherte Kinder gilt ent- nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie sprechend, wenn es sich um ein Stiefkind handelt und die Diagnose Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö- dem leiblichen Elternteil oder der versicherten Person bei Vertrags- rung der Geistestätigkeit begangen worden sind; abschluss bzw. bei Einschluss dieser Zusatzoption oder bei späterer Heirat zum Zeitpunkt der Heirat der versicherten Person mit dem c)  ganz oder teilweise durch eine Ansteckung mit einem HIV-­ leiblichen Elternteil des mitversicherten Kindes bekannt war oder Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall in Zu- ­bekannt sein musste. sammenhang mit einem erworbenen Immundefektsyndrom (Aids) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit oder ­einem damit verbundenen Syndrom steht. Seite 33/71 [Seite 42] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 9 Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung Dadurch kann es dazu kommen, dass wir im Rahmen der Prüfung des Risikos mitteilen? weitere Unterlagen im Dialog mit Ihnen anfordern müssen. Damit werden keine Unterlagen von uns angefordert, die zur aktuellen Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine Erhöhung des Risikos (z. B. ­Prüfung nicht erforderlich sind. durch die Ausübung eines neuen Berufs, die Aufnahme des Rau- chens oder einer neuen Freizeitaktivität) nach Versicherungsbeginn 3 Ihres GENERATION private plus gemäß § 23 bis 27 Versicherungs- Qualifizierte Ärzte im Sinne dieser Besonderen Bedingungen sind vertragsgesetz (VVG) mitzuteilen, es sei denn, dass wir eine erneute Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten eine gül­ Risikoprüfung durchführen (z. B. bei Vertragsänderungen). tige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Nor- § 10 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz wegen, die Schweiz und die USA. Wir können auf Antrag auch Ärzte, für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und Mitglied der schweren Krankheiten erhöhen? entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärzte aner­ kennen. 1 Sie können jederzeit eine Erhöhung der versicherten Leistung bis zu 4 einem Höchstbetrag von insgesamt 1.000.000 € beantragen. Unsere Wird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Mit­ Zustimmung zu einer beantragten Erhöhung der versicherten Leis- wirkungspflicht (Obliegenheit) vorsätzlich verletzt, sind wir für diesen tung hängt von unserer Einschätzung nach einer erneuten Risiko- Versicherungsfall von der Leistungspflicht befreit. Bei grob fahr­ prüfung ab. lässiger Verletzung haben wir das Recht, unsere Leistungen ent­ sprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. 2 Für den erhöhten Teil der versicherten Leistung gelten die zum Erbringen Sie den Nachweis, dass die Obliegenheit nicht grob fahr- ­Erhöhungszeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen, Versicherungs- lässig verletzt wurde, bleibt unserer Leistungspflicht bestehen. bedingungen und Besondere Bedingungen. Soweit Zuschläge für den Risikobeitrag vereinbart waren oder besondere Vereinbarungen Unsere Leistungspflicht bleibt auch bestehen, soweit uns nach­ getroffen waren, gelten diese auch für den erhöhten Teil der ver­ gewiesen wurde, dass die Verletzung keinen Einfluss auf die Fest- sicherten Leistung. stellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat. 3 Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Regelung hin- Durch die Erhöhung der versicherten Leistung werden sich die für die weisen. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, Absicherung gegen bestimmte schwere Krankheiten kalkulierten wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Risikobeiträge und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren ­ Rechtsfolge hingewiesen haben. Bei Arglist bleiben wir generell leis- GENERATION private plus erhöhen. Über eine gegebenenfalls ­ tungsfrei. ­erforderliche Beitragserhöhung werden wir Sie informieren. 5 Für die Prüfung des Versicherungsfalls gelten darüber hinaus die § 11 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung ­Regelungen in § 31 Absatz 3 der Versicherungsbedingungen. erhalten möchten? Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihre Mitwirkungs- § 12 Wie ist das Verhältnis zu Ihrem pflichten nicht beachten? GENERATION private plus? 1 1 Sie sollten uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) Die gewählte Zusatzoption bildet mit Ihrem GENERATION private ­benachrichtigen, sobald Sie den Eindruck haben, dass ein Versiche- plus eine Einheit; sie kann ohne diese Versicherung nicht fortgesetzt rungsfall vorliegen könnte, damit eine zügige Bearbeitung eines werden. Spätestens mit dem vereinbarten Rentenbeginn oder wenn ­Versicherungsfalls erfolgen kann. der Versicherungsschutz aus dem GENERATION private plus zu ­einem früheren Zeitpunkt endet, endet auch die Zusatzoption. 2 Wenn Leistungen wegen einer versicherten schweren Krankheit 2 geltend gemacht werden, sind uns zunächst auf Ihre Kosten nur ­ Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption endet, folgende Informationen vorzulegen, damit wir mit der Leistungs­ ­ wenn Sie Ihren GENERATION private plus unbefristet oder befristet prüfung beginnen können: beitragsfrei stellen, eine Beitragsstundung oder befristete Beitrags- •  A rztberichts-Fragebogen (von uns bereitgestellt) reduzierung vereinbaren (§§ 23 bzw. 24 der Versicherungsbedingun- •  Die in der Definition der jeweiligen schweren Krankheiten in § 14 gen). Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten genannten Unterlagen nach Beginn der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung wieder •  Zusätzliche Krankenkassen-/Krankenversicherungsauskunft zu ­aufnehmen, lebt die Zusatzoption in den Fällen des § 24 der Ver­ der Krankheit, für die eine Leistung verlangt wird, ihrem Krank- sicherungsbedingungen automatisch wieder auf bzw. können Sie die heitsverlauf und der erfolgten Behandlung. Zusatzoption unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 23 Ab- satz 3 und § 24 Absatz 2 d) der Versicherungsbedingungen wieder Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw. Be- einschließen. stätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie gegebenenfalls auch die von uns ausdrücklich verlangten Begründungen bzw. Tests 3 enthalten. Soweit in den Definitionen besondere Unterlagen genannt Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption endet sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestätigung beizufügen. ebenfalls, wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben (§ 5 der Ver- sicherungsbedingungen) oder Ihren GENERATION private plus kün- Bitte beachten Sie, dass die Leistungsprüfung in einem Dialog mit digen (§ 25 der Versicherungsbedingungen) sowie mit dem Ende der Ihnen erfolgt. Das bedeutet, dass wir nicht alle Unterlagen in einem vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Schritt bei Ihnen oder Dritten anfordern dürfen, sondern nur die ­Unterlagen, die im jeweils aktuellen Prüfungsschritt erforderlich sind. Seite 34/71 [Seite 43] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 4 § 13 Keine Überschussbeteiligung Ansprüche auf eine Leistung für bestimmte schwere Krankheiten aus der Zusatzoption für einen Versicherungsfall, der bereits vor der Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 28 der Versicherungsbedin- Kündigung gemäß § 25 der Versicherungsbedingungen oder vor ­ gungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der Zusatzoption einer zu Ihrem GENERATION private plus nach §§ 23 und 24 ­ Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten. der Versicherungsbedingungen vereinbarten unbefristeten oder befris­teten Beitragsfreistellung, befristeten Beitragsreduzierung oder Betragsstundung eingetreten ist, werden durch die Kündigung, ­ § 14 Definitionen der versicherten bestimmten Beitragsfreistellung bzw. befristete Beitragsreduzierung des ­ schweren Krankheiten ­GENERATION private plus nicht berührt. Die in den folgenden Definitionen für schwere Krankheiten genann- 5 ten Ärzte bzw. Fachärzte müssen die Voraussetzungen für quali­ Eine Erhöhung des Beitrags zu Ihrem GENERATION private plus hat fizierte Ärzte im Sinne von § 11 Absatz 3 erfüllen, um für Zwecke keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherten Leistung für dieser Anlage A – Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten schwere Krankheiten. anerkannt zu werden. 6 In den einzelnen Definitionen führen wir auf, wann unsere Leistungs- Wenn sie den Beitrag zu Ihrem GENERATION private plus redu­ pflicht bei bestimmten schweren Krankheiten ausgeschlossen oder zieren, kann es gegebenenfalls erforderlich sein, die Höhe der ver- eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungspflicht sicherten Leistung anzupassen. auch nach § 8 ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann. 7 Wenn Sie den Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus ­hinausschieben, erfolgt keine automatische Verlängerung des Ver- sicherungsschutzes für die gewählte Zusatzoption. Sie können aber von der Verlängerungsoption nach § 7 dieser Besonderen Bedin­ gungen Gebrauch machen. 8 Der Anspruch auf Treueboni gemäß § 17 der Versicherungsbedin- gungen bleibt auch bei Eintritt eines Versicherungsfalls bestehen. 9 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Versicherungsbedingungen für Ihren GENERATION private plus Anwendung. Seite 35/71 [Seite 44] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Übersicht der abgesicherten schweren Krankheiten Gruppe 1: Organversagen _ Fortgeschrittene Leber- _ Fortgeschrittene Lungen- _ Transplantation von Hauptorganen erkrankungen erkrankung (inklusive schwerem Emphysem) Gruppe 2: Zentrales Nervensystem _ Erkrankungen des zentralen _ Kinderlähmung (Poliomyelitis) _ Querschnittslähmung Nervensystems _ Motoneuronerkrankung _ Multiple Sklerose mit neurolo- gischen Einschränkungen Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System _ Aortenplastik _ Herzklappenoperation _ Schlaganfall _ Bypass-Operation der Herz- _ Intrakranielles Aneurysma kranzgefäße _ Herzinfarkt Gruppe 4: Entzündungen _ Bakterielle Meningitis _ Enzephalitis Gruppe 5: Tumore _ Fortgeschrittener Krebs _ Gutartiger Gehirntumor _ Gutartiger Rückentumor Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen _ Abhängigkeit von einer dritten _ HIV-Infektion als Folge eines _ Schwere Verbrennungen, Person körperlichen Übergriffs Erfrierungen und Verätzungen _ Aplastische Anämie _ HIV-Infektion durch Bluttransfusion _ Schwerer Unfall (Blutbildungsstörung) _ HIV-Infektion erworben als Folge _ Sprachverlust _ Funktionsverlust von Gliedmaßen _ Transplantation von Knochenmark bestimmter beruflicher Tätigkeiten _ Koma _ Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit) _ Schwere Kopfverletzung _ Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit) Seite Seite 1 / 21 36/71 [Seite 45] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Erläuterung Wartezeiten Was ist eine Wartezeit? Bei einer schweren Krankheit mit Wartezeit erhalten Sie eine Leistung, wenn die Erkrankung oder die Notwendigkeit einer Behandlung 3 bzw. 6 Monate nach Versicherungsbeginn diagnostiziert wurde. Falls Sie die Versicherungssumme erhöhen, gilt diese Wartezeit erneut für den Betrag der Erhöhung. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie in § 6 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen. Für diese schweren Krankheiten gilt folgende Wartezeit: - Fortgeschrittener Krebs (6 Monate) - Bypass-Operation der Herzkranzgefäße (3 Monate) Seite Seite 2 / 21 37/71 [Seite 46] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 1: Organversagen Fortgeschrittene Lebererkrankungen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person eine Leberzirrhose oder das können, benötigen wir, neben den nach Endstadium einer Lebererkrankung diagnosti- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: ziert wurde und mindestens zwei der folgenden _ Befundbericht des behandelnden Gastro- Krankheitsbilder vorliegen: enterologen, aus dem sich die Leber- _ hepatische Enzephalopathie (Hirn- erkrankung und zwei der beschriebenen erkrankung durch Leberschaden) Krankheitsbilder ergeben. _ unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch) _ Ikterus (permanente Gelbsucht) _ Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Emphysem) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine Lungenerkrankung können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde, welche zur chronisch § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: respiratorischen Insuffizienz führte, und folgende _ Befundbericht des behandelnden Facharz- Befunde diagnostiziert wurden: tes für Lungenerkrankungen, aus dem sich _ eine ununterbrochene Sauerstoffversor- die Diagnose der Lungenerkrankung und gung wegen Hypoxie (Sauerstoffmangel) der chronisch respiratorischen Insuffizienz _ FEV1 (forciertes exspiratorisches Volumen ergibt, in der 1. Sekunde = Tiffeneau-Test) beträgt _ Befundbericht, aus dem sich die genannten dauerhaft weniger als 1 Liter Befunde ergeben. _ arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von 55 Millimeter Quecksil- bersäule oder weniger (Pa02 ≤ 55 mm Hg) Transplantation von Hauptorganen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person eine teilweise oder vollständige Trans- können, benötigen wir, neben den nach plantation von Herz, Lunge, Leber, Niere oder § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Bauchspeicheldrüse erhielt oder sie dafür auf _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die einer offiziellen Warteliste registriert wurde. Transplantation durchgeführt wurde, _ Befundberichte, aus denen sich die Not- wendigkeit der Transplantation ergibt, oder _ Bestätigung der Registrierung auf einer offiziellen Warteliste. Seite 38/71 Seite 3 / 18 [Seite 47] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 2: Zentrales Nervensystem Erkrankung des zentralen Nervensystems Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person vor ihrem 65. Geburtstag aufgrund einer können, benötigen wir, neben den nach Erkrankung des zentralen Nervensystems erst- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: malig mindestens eine der folgenden Fähigkei- _ alle Befundberichte des behandelnden ten für mindestens 6 Monate durchgehend Neurologen, aus denen sich die Diagnose verloren hat: einer Erkrankung des zentralen Nerven- _ eine Entfernung von 200 Meter über einen systems, deren Erstauftreten, Verlauf sowie ebenen Boden ohne Hilfsmittel (wie z. B. Auswirkungen ergeben. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) gehend zurückzulegen, ohne anzuhalten, sich ab- zustützen oder sich setzen zu müssen; _ ohne fremde Hilfe, auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße, bereits vorbereitete essfertige Nahrung und Getränke aufzunehmen; _ ohne Hilfsmittel über die Sprache mit der Umwelt zu kommunizieren; _ die Funktion einer kompletten Gliedmaße, also des Arms, einschließlich der Hand, oder des Beins, einschließlich des Fußes. Der Verlust der Fähigkeit muss danach noch mindestens 6 Monate andauern. Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt der Erkrankung das dritte Lebensjahr vollendet. Seite 39/71 Seite 4 / 18 [Seite 48] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Kinderlähmung (Poliomyelitis) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn sich die Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherte Person während der Versicherungs- können, benötigen wir, neben den nach dauer mit dem Poliovirus infizierte und eine § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: paralytische Poliomyelitis (Infektion mit _ Befundbericht des behandelnden Neuro- dem Poliovirus, welche zu Lähmungen führt) logen, aus dem sich die Diagnose diagnostiziert wurde, die sich auf Atmung der paralytischen Poliomyelitis sowie der oder Motorik auswirkt. Beginn der Infektion ergeben. Motoneuronerkrankung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine der Motoneuron- können, benötigen wir, neben den nach erkrankungen: § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ spinale Muskelatrophie (SMA), _ Befundbericht des behandelnden Neuro- _ bulbospinale SMA Typ Kennedy, logen, aus dem sich die Diagnose einer _ amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Motoneuronerkrankung und der Verlust der neurologischen Fähigkeiten ergeben. _ progressive Muskelatrophie (PMA), _ primäre Lateralsklerose, _ hereditäre spastische Spinalparalyse (HSP), _ Post-Polio-Syndrom (PPS) diagnostiziert wurde, welche zu mindestens einer der folgenden Einschränkungen: _ Muskellähmung, _ Muskelschwund, _ Sprechstörung, _ Schluckstörung führte. Seite 40/71 Seite 5 / 18 [Seite 49] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Multiple Sklerose mit neurologischen Einschränkungen Was ist versichert? Sie erhalten die versicherte Leistung, wenn die Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Diagnose einer Multiplen Sklerose anhand der können, benötigen wir, neben den nach dann gültigen McDonald-Kriterien für Multiple § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Sklerose gestellt wurde und seit mindestens _ alle Befundberichte des behandelnden 6 Monaten durchgehend entweder Neurologen, aus dem sich die Diagnose _ ein EDSS-Wert von mindestens 4,5 vorliegt der Multiplen Sklerose anhand der oder dann gültigen McDonald-Kriterien sowie _ motorische Einschränkungen einer ganzen die Funktionseinschränkungen oder der Extremität (Lähmung oder Bewegungs- EDSS-Wert und deren Verlauf ergeben. störung von Arm oder Bein) bestehen. Wann wird eine Sie erhalten eine Teilzahlung der versicherten Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Teilzahlung Leistung, wenn bei der versicherten Person können, benötigen wir, neben den nach gewährt? die Diagnose einer Multiplen Sklerose anhand § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: der aktuellsten McDonald-Kriterien für Multiple _ Befundbericht des behandelnden Neuro- Sklerose gestellt wurde. logen, aus dem sich die Diagnose einer Sie erhalten die geringere Summe von entweder Multiplen Sklerose anhand der McDonald- _ 50 % der versicherten Leistung (siehe Kriterien ergibt. Versicherungsschein) oder _ 20.000 €. Querschnittslähmung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person aufgrund einer Schädigung des können, benötigen wir, neben den nach Rückenmarks oder Hirns zwei Gliedmaßen, also § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ beide Arme oder _ Befundbericht des behandelnden Neuro- _ beide Beine oder logen oder Psychiaters, aus dem sich die _ ein Arm und ein Bein, Lähmung und ihre Dauerhaftigkeit ergeben. jeweils über dem Hand- oder Fußgelenk vollständig und unumkehrbar gelähmt sind, sodass sie funktionslos sind und nicht mehr bewegt werden können. Seite 41/71 Seite 6 / 18 [Seite 50] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System Aortenplastik Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person aufgrund einer Gefäßerkrankung können, benötigen wir, neben den nach ein Eingriff an der thorakalen oder abdominalen § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Aorta durchgeführt wurde. Der Eingriff muss _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der nach den Regeln der deutschen Gesellschaft Eingriff an der thorakalen oder abdomina- für Kardiologie bzw. den entsprechenden, in len Aorta durchgeführt wurde. einem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln notwendig sein. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei dem Einbringen versichert? von minimalinvasiven Stents oder einem Eingriff an den Seitenästen der Aorta. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose der Notwendigkeit der können, benötigen wir, neben den nach Bypass-Operation der Herzkranzgefäße müssen § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mindestens 3 Monate vergangen sein. _ Befundbericht des behandelnden Kardiolo- gen oder _ Entlassungsbericht der Klinik, aus dem sich die Bypass-Operation oder die Diagnose der De-novo-Angina sowie der Zeitpunkt der ersten Empfehlung ergeben. Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versicherten Person eine Bypass-Operation der Herzkranzgefäße vorgenommen wurde, um eine Verengung bzw. einen Verschluss mindestens einer Koronararterie mit Bypass- Transplantation zu behandeln. Die Operation muss entweder am offenen Herzen oder durch eine minimalinvasive Bypass-Operation (MIDCAB) stattgefunden haben oder es besteht eine De-novo-Angina mit Indikation zur Durchführung einer dringenden oder frühen (< 72 Stunden) Bypass-Operation gemäß den ESC-Guidelines in der dann gültigen Version. In diesem Fall erfolgt eine Leistung ohne Berück- sichtigung der oben genannten 3-monatigen Wartezeit. Was ist nicht Angioplastie und alle anderen intraarteriellen, versichert? katheterbasierten Techniken und Laserverfahren Seite 42/71 Seite 7 / 18 [Seite 51] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Herzinfarkt Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein ST-Hebungsinfarkt können, benötigen wir, neben den nach (STEMI-Herzinfarkt) oder ein NSTEMI-Herz- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: infarkt diagnostiziert wurde und ein Teil des _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher Herzmuskels aufgrund unzureichender Blut- der Herzinfarkt diagnostiziert, die herz- zufuhr abgestorben ist. Zusätzlich müssen spezifischen Enzyme gemessen und das folgende Anzeichen vorgelegen haben: EKG geschrieben wurde. _ Herzinfarkt aufgrund eines kompletten Verschlusses einer Herzkranzarterie durch ein Blutgerinsel (Thrombus), _ charakteristischer Anstieg der herzspezifi- schen Marker, zum Beispiel Troponin, und a) entweder typische klinische Symptome (z. B. Brustschmerzen) oder b) neue, charakteristische Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG). Was ist nicht Angina pectoris versichert? (stabil, instabil, mikrovaskulär) Herzklappenoperation Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person erstmals mittels einer Operation können, benötigen wir, neben den nach am offenen Herzen oder durch einen minimalin- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: vasiven Eingriff eine oder mehrere Herzklappen _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die ersetzt oder repariert wurden. Herzklappenoperation durchgeführt wurde, Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Durchführung aus dem sich die Art der Operation ergibt. versichert? einer Ballondilatation bei einer verengten Klappe oder für die kathetergestützte Rekonstruktion der Mitralklappe mit MitralClip. Intrakranielles Aneurysma Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person mittels bildgebender Unter- können, benötigen wir, neben den nach suchungsmethoden (z. B. Computertomografie § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: oder Magnetresonanztomografie) ein intrakrani- _ Befund- und/oder Entlassungsbericht des elles Aneurysma von mindestens 25 Millimeter behandelnden Neurologen, aus dem sich Durchmesser diagnostiziert wurde. die Diagnose des intrakraniellen Aneurys- mas mittels CT oder MRT ergibt, sowie _ Entlassungsbericht der Klinik, in der das Aneurysma festgestellt und/oder behandelt wurde. Seite 43/71 Seite 8 / 18 [Seite 52] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Schlaganfall Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein Schlaganfall diagnos- können, benötigen wir, neben den nach tiziert wurde. Hierbei muss das Gehirngewebe § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: aufgrund unzureichender Blutzufuhr oder einer _ alle Befundberichte des behandelnden Hirnblutung geschädigt worden sein. Neurologen, aus denen sich die Diagnose Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien des Schlaganfalls und die Funktionsein- für mindestens 3 Monate durchgehend vorgele- schränkungen sowie deren Verlauf gen haben und nach aktuellem medizinischen ergeben. Stand der Wissenschaft auch noch für mindes- tens 9 Monate fortdauern: _ halbseitige Lähmung (Hemiplegie/Hemipa- rese) _ Sprachstörungen (Aphasie) _ Sehstörungen _ Schluckstörungen _ Epilepsie _ Einschränkungen der alltäglichen Fähig- keiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten) Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei einer transitori- versichert? schen ischämischen Attacke (TIA) oder einer schweren Migräne mit entsprechenden neurologischen Defiziten. Seite 44/71 Seite 9 / 18 [Seite 53] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 4: Entzündungen Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine bakterielle Meningitis können, benötigen wir, neben den nach diagnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: durchgehend _ alle Befundberichte des behandelnden _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-, Internisten oder Neurologen, aus denen Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh- sich die Diagnose der bakteriellen Menin- mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder gitis und die neurologischen Ausfälle sowie _ schwere Beeinträchtigungen der intellektuel- deren Verlauf ergeben. len Fähigkeiten vorlagen. Was ist nicht Alle anderen Arten der Meningitis, z. B. die virale versichert? Meningitis Enzephalitis Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine Enzephalitis, also eine Ent- können, benötigen wir, neben den nach zündung des Gehirns, meistens ausgelöst durch § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Viren oder Bakterien, zum Teil unter zusätzlicher _ alle Befundberichte des behandelnden Beteiligung der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) Neurologen oder Psychiaters, welche oder des Rückenmarks (Enzephalomyelitis) dia- die Diagnose der Enzephalitis und gnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate die andauernden Ausfälle bestätigen. durchgehend _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-, Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh- mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder _ gravierende Beeinträchtigungen der intel- lektuellen Fähigkeiten (z. B. Merkfähigkeits-, Konzentrationsstörungen, Persönlichkeits- veränderungen) vorlagen. Seite Seite10 / 18 45/71 [Seite 54] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 5: Tumore Fortgeschrittener Krebs Wartezeit Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu und der ersten Diagnose einer Krebserkrankung können, benötigen wir, neben den nach sind mindestens 6 Monate vergangen. § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ alle Befundberichte der Klinik, in welcher Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versicherten Person anhand eines histopatho- die Krebserkrankung diagnostiziert wurde, logischen Befunds eines der folgenden Tumor- insbesondere diejenigen, aus denen sich kriterien nachgewiesen wurde: der histopathologische Befund ergibt, sowie _ ein solider Tumor im Stadium I nach AJCC/ gegebenenfalls den Behandlungsplan. UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung eine Strahlen- oder Chemo- oder Immun- therapie (CAR-T oder Immun-Checkpoint- Inhibitor) erforderlich ist; die Notwendigkeit einer Strahlen- oder Chemo- oder Immun- therapie ist durch einen qualifizierten Fach- arzt zu bestätigen; _ ein solider Tumor im Stadium II nach AJCC/ UICC 8. Edition oder höher; _ ein Gehirntumor im Stadium II nach WHO oder höher; _ Leukämie oder malignes Lymphom; Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines versichert? der folgenden Tumorkriterien: _ papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzi- nome im Stadium I oder weniger, unabhän- gig von deren Therapie oder Behandlung; _ Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der Haut sowie Dermatofibrosarkoma protube- rans (DFSP); _ Prostatakarzinome im Stadium I nach AJCC/UICC 8. Edition oder weniger, unabhängig von deren Therapie oder Behandlung; _ nicht invasive papilläre Karzinome der Bla- se Ta und Tis (Carcinoma in situ) nach TNM; _ ein Tumor in einem früheren, als dem jeweils beschriebenen Stadium, also ins- besondere solche im Stadium 0, 0is, in situ (Tis) oder Ta, alle prämalignen Erkrankun- gen oder nicht invasiven Krebserkrankun- gen (z. B. CIN 1 bis CIN 3 bei Gebärmutter- halsveränderungen); _ Krebs, der lediglich durch Testverfahren nachgewiesen wurde, die auf dem Nach- weis von zirkulierenden Tumorzellen oder tumorassoziierten Molekülen in Körperflüs- sigkeiten wie Blut, Speichel, Urin oder Stuhl (Liquid Biopsy) ohne histopathologischen Befund basieren. Seite Seite11 / 18 46/71 [Seite 55] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gutartiger Gehirntumor Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person ein gutartiger Tumor innerhalb können, benötigen wir, neben den nach des Schädels, im Gehirn, der Hirnnerven, der § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Hirnhäute oder der Hirnanhangdrüse diagnosti- _ Befundbericht des behandelnden Neurolo- ziert wurde, welcher entweder gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher _ operativ behandelt wurde oder bei dem die Diagnose eines der genannten gutarti- eine operative Behandlung indiziert (not- gen Hirntumore sowie dessen Behandlung wendig), aber nicht möglich ist bzw. nicht enthält. vorgenommen wird, oder _ welcher mit Strahlen- oder Immuntherapie (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor) behandelt wurde. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer versichert? der folgenden Befunde: _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe- beneubildungen) _ Malformationen (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder Venen des Gehirns _ Hämatome und Tumore der Wirbelsäule _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore) _ Hypophysenadenome (Tumore in der Hirnanhangdrüse) _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen) _ Zysten _ Abszesse Gutartiger Rückentumor Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein gutartiger Tumor des können, benötigen wir, neben den nach Rückenmarks oder Wirbelkanals diagnostiziert § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: wurde, welcher entweder _ Befundbericht des behandelnden Neurolo- _ operativ behandelt wurde oder bei dem gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher eine operative Behandlung indiziert ist oder die Diagnose eines der genannten Tumore _ der mit Strahlen- oder Immuntherapie sowie dessen Behandlung enthält. (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor) behandelt wurde. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer versichert? der folgenden Befunde: _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe- beneubildungen) _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore) _ Hypophysenadenome (Tumore in der Hirnanhangdrüse) _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen) _ Zysten _ Abszesse Seite Seite12 / 18 47/71 [Seite 56] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen Abhängigkeit von einer dritten Person Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person nach dem 18. und vor dem 65. Geburts- können, benötigen wir, neben den nach tag für mindestens 6 Monate durchgehend die § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Fähigkeit zur eigenständigen Versorgung _ alle ärztlichen Befunde und Berichte, verloren hat und mindestens drei der folgenden aus denen sich die Einschränkungen der Aktivitäten des täglichen Lebens nicht ohne Aktivitäten des täglichen Lebens und deren Hilfestellung einer dritten Person ausführen Dauer ergeben, zum Beispiel Pflegegut- kann: achten. _ Baden und Duschen _ Be- und Entkleiden _ Essen und Trinken _ sich selbstständig von einem Zimmer zum anderen bewegen _ Toilette benutzen _ Zubettgehen und Aufstehen Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person eine schwere aplastische können, benötigen wir, neben den nach Anämie diagnostiziert wurde, die mindestens § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: eine der folgenden Behandlungen erforderlich _ alle Befundberichte des behandelnden macht: Internisten, aus denen sich die Diagnose _ Blutbestandteilübertragung einer schweren aplastischen Anämie sowie _ Knochenmarktransplantation deren Behandlung ergeben. _ immunsystemunterdrückende Behandlung _ knochenmarkstimulierende Medikamente Funktionsverlust zweier Gliedmaßen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person zwei Gliedmaßen, also entweder können, benötigen wir, neben den nach _ zwei Arme, § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ zwei Beine oder _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher _ ein Arm und ein Bein, die Amputation vorgenommen oder behan- delt wurde, oder jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks _ Befundbericht des behandelnden Inter- nicht wiederherstellbar abgetrennt sind oder nisten oder Neurologen, aus dem sich der ihre Funktion dauerhaft und vollständig verloren vollständige und dauerhafte Funktionsver- haben lust von zwei Gliedmaßen ergibt. Seite Seite13 / 18 48/71 [Seite 57] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen HIV-Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person eine HIV-Infektion durch einen können, benötigen wir, neben den nach körperlichen Übergriff § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ in einem der folgenden Länder stattfand: _ Befundbericht des behandelnden Arztes, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch- aus dem sich die Diagnose und die land, Estland, Finnland, Frankreich, Ergebnisse der Blutuntersuchungen Griechenland, Großbritannien, Irland, ergeben, und Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, _ Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsan- Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, waltschaft, aus der sich die Meldung des Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, körperlichen Übergriffs ergibt. Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Vereinigte Staaten von Amerika, Australien oder Neuseeland, und _ der Übergriff der Polizei gemeldet und von dieser dokumentiert wurde, _ ein negativer HIV-Antikörpertest nach dem Übergriff belegt, dass die Infektion nicht bereits vor diesem bestand, und _ ein weiterer HIV-Test innerhalb von 12 Monaten nach dem Übergriff erstmals positiv war. HIV-Infektion durch Bluttransfusion Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person nach Abschluss des Versiche- können, benötigen wir, neben den nach rungsvertrags eine Infektion mit dem HI-Virus § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: über eine Bluttransfusion durch eine offiziell _ Befundbericht des behandelnden Arztes, registrierte und von den Gesundheitsbehörden aus dem sich die Diagnose, die Ergebnisse anerkannte und autorisierte Institution erfolgte. der Blutuntersuchungen und die Infektion Zusätzlich muss ein HIV-Test innerhalb von über die Bluttransfusion ergeben. 6 Monaten nach dem Erhalt der Bluttransfusion laborchemisch erstmals positiv sein (Serokon- version). Seite Seite14 / 18 49/71 [Seite 58] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person nach Versicherungsbeginn eine können, benötigen wir, neben den nach HIV-Infektion diagnostiziert wurde, welche § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: a) durch eine Verletzung oder _ Unterlagen der Unfallversicherung b) durch Umgang mit Blut oder einer bluthaltigen oder der Unfallkasse, aus denen sich Körperflüssigkeit während der Ausübung der das Anerkennen einer HIV-Infektion Berufstätigkeit in den nachstehend aufgeführ- als Berufskrankheit ergibt. ten Berufen erworben wurde: _ Ärzte/Ärztinnen, _ Zahnärzte/Zahnärztinnen _ Heilpraktiker/-innen _ Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten _ Krankenschwestern und -pfleger _ Arzthelferinnen und -helfer _ Küchenpersonal im Krankenhaus _ Zahnarzthelferinnen und -helfer _ Sanitäter/-innen _ Personal in medizinischen Labors _ Polizisten/Polizistinnen und Angehörige der Bundespolizei _ Pharmazeuten/Pharmazeutinnen _ Feuerwehrleute und Angehörige der freiwil- ligen Feuerwehr _ Gefängnispersonal _ Hebammen/Geburtshelfer _ Wäschereipersonal im Krankenhaus _ Krankenhaushilfspersonal _ Reinigungspersonal im Krankenhaus _ Personal bei Beerdigungsinstituten _ Altenpfleger/Altenpflegerinnen c) die als Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 9 SGB VII i. V. m. Nr. 3101 der Anlage zu § 1 der Berufskrank- heiten-Verordnung [BKV] oder der Unfallkasse [§ 31 Abs. 3 BeamtVG]) der versicherten Person anerkannt wurde. Seite Seite15 / 18 50/71 [Seite 59] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Koma Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu versicherten Person ein Zustand tiefer Bewusst- können, benötigen wir, neben den nach losigkeit bzw. das Versagen der nicht vitalen § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Hirnfunktionen ohne Reaktion auf externe Reize _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher eingetreten ist, welcher 96 Stunden ununterbro- das Koma behandelt wurde, aus dem chen bestand und in dieser Zeit den Einsatz von sich die Behandlung ergibt. lebenserhaltenden Systemen (z. B. Beatmung) erforderte. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung bei ärztlich versichert? induziertem, künstlichem Koma. Schwere Kopfverletzung Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu sicherten Person plötzlich ein von außen auf können benötigen wir, neben den nach den Körper einwirkendes unfreiwilliges Ereignis § 20 notwendigen Unterlagen, zunächst nur: (Unfall) unmittelbar zu einer Kopfverletzung und _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher einer Schädigung des Gehirns mit dauerhaften die traumatische Kopfverletzung behandelt a) neurologischen Ausfällen (z. B. Hörstörungen, wurde, Sehstörungen, Gefühlsstörungen, Sprech- _ Unfallbericht und störungen, Schluckstörungen, Lähmungen, _ alle Befundberichte des behandelnden Gehstörungen, Krampfanfällen) oder Neurologen oder Psychiaters, aus denen b) gravierenden Beeinträchtigungen der intellek- sich die dauerhaften neurologischen tuellen Fähigkeiten führt. Ausfälle ergeben. Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person durch ein einzelnes Ereignis können, benötigen wir, neben den nach a) eine Verbrennung dritten Grades oder § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher b) ein Hautschaden dritten Grades durch Kälte oder Verätzung, die Hautverletzung behandelt wurde. jeweils an mindestens 9 % der Körperober- fläche, entstanden ist. Seite Seite16 / 18 51/71 [Seite 60] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Schwerer Unfall Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person schwer verunfallt ist und folgende Kriteri- können, benötigen wir, neben den nach en erfüllt sind: § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: Ein plötzlich von außen auf den Körper der _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher versicherten Person einwirkendes Ereignis die versicherte Person wegen des schwe- (Unfall) führt unmittelbar zu einem der folgenden ren Unfalls behandelt wurde, aus dem sich Kriterien: die Behandlung und die Auswirkungen des _ dem dauerhaften und vollständigen Verlust Unfalls ergeben. der Gebrauchsfähigkeit mindestens a) eines Arms und eines Beins oder b) beider Arme oder beider Beine, jeweils oberhalb des Hand- oder Fußge- lenks, oder _ einer schweren Kopfverletzung mit Hirn- schädigung und dauerhaften neurologi- schen Ausfällen (z. B. Hör-, Seh-, Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Lähmungen, Gehstörungen, Krampfanfällen) oder _ tiefer Bewusstlosigkeit von mindestens 96 Stunden Dauer ohne Reaktion auf externe Reize als unmittelbare Folge des Unfalls. Was ist nicht Ein künstliches, induziertes Koma ist versichert? ausgeschlossen. Sprachverlust Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu Person aufgrund einer Schädigung oder Erkran- können, benötigen wir, neben den nach kung der Stimmbänder, für mindestens 2 Monate § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: durchgehend die Fähigkeit verloren hat, sich mit _ Befundbericht des behandelnden Hals- Worten einem Dritten gegenüber verständlich Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der zu machen und dies auch nicht durch zumutbare Sprachverlust sowie dessen Ursache technische oder medizinische Maßnahmen ergeben. wiederhergestellt werden kann. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn der Sprach- versichert? verlust auf psychischen oder psychogenen Ursachen beruht. Transplantation von Knochenmark Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicher- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu te Person auf eine offizielle Warteliste für den können, benötigen wir, neben den nach Erhalt einer Transplantation von fremdem (allo- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: genem) Knochenmark aufgenommen wurde und _ Befundbericht Ihres behandelnden Arztes, ein Facharzt die medizinische Notwendigkeit aus dem sich die Erkrankung und die der Transplantation von Knochenmark bestätigt Notwendigkeit einer Knochenmarktrans- hat. Gleiches gilt, wenn eine Transplantation von plantation ergeben, sowie fremdem (allogenem) Knochenmark durchge- _ Bestätigung der Aufnahme in eine Warte- führt wurde. liste für den Empfang einer Knochenmark- Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung für die Transplanta- spende. versichert? tion von eigenem Knochenmark. Seite Seite17 / 18 52/71 [Seite 61] Schwere Krankheiten GENERATION privateVorsorge plus Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person, können, benötigen wir, neben den nach _ auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmit- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: tel, wie eines optimal angepassten Hörge- _ Befundbericht des behandelnden Hals- räts, oder anderer zumutbarer medizinischer Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der Maßnahmen, Hörverlust und dessen Ursache ergeben. _ ein dauerhafter Hörverlust auf beiden Oh- ren von 80 Dezibel oder mehr im Frequenz- bereich des gesprochenen Wortes zwi- schen 500 Hertz und 3 Kilohertz besteht. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn der Hörverlust versichert? auf psychischen oder psychogenen Ursachen beruht. Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit) Was ist versichert? Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi- Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu cherten Person, können, benötigen wir, neben den nach _ auch unter Verwendung verordneter Hilfs- § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur: mittel oder zumutbarer Heilbehandlungen, _ Befundbericht des behandelnden Augen- _ voraussichtlich dauerhaft jeweils auf dem arztes, aus dem sich der Visus oder das besseren, voll korrigierten Auge entweder Gesichtsfeld ergibt. a) ein Restsehvermögen von maximal 3/60 (0,05) Visus diagnostiziert wurde oder b) das Gesichtsfeld auf maximal 15 Visus vom Zentrum in alle Richtungen begrenzt ist. Was ist nicht Sie erhalten keine Leistung, wenn die Ein- versichert? schränkung der Sehfähigkeit auf psychischen oder psychogenen Ursachen beruht. Seite Seite18 / 18 53/71 [Seite 62] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen ANLAGE B BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTIONEN BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE UND BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT Für den GENERATION private plus mit laufender Beitragszah- einer befristeten Beitragsfreistellung, einer befristeten lung kann die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente (inklusive Beitragsreduzierung oder auch einer Beitragsstundung ­ Beitragsbefreiung) oder die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente angepasst Berufsunfähigkeit vereinbart werden. werden. Näheres dazu finden Sie in Absatz 4 und Absatz 5. Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständi- • Wir zahlen Ihnen die in diesen Besonderen Bedingungen ge Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen bestimmten einmaligen Leistungen. Teil Ihres Vertrags. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen in den Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen bei ­Versicherungsbedingungen für den GENERATION private plus Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsschutz besteht. (im Weiteren „Versicherungsbedingungen“). Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage B haben wir Quer- längstens erbracht wird. Die Leistungsdauer entspricht grund- verweise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert be- sätzlich der Versicherungsdauer, sofern nicht eine abweichen- zeichnet, wenn sie sich außerhalb dieser Besonderen Bedin- de Leistungsdauer vereinbart wurde. gungen befinden. Querverweise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese Anlage. Die Versicherungs- und Leistungsdauer sind in Ihrem Versiche- rungsschein angegeben. § 1 Welche Leistungen erbringen wir im Fall der 2 Berufsunfähigkeit? Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht Wann entsteht und endet der Anspruch? der Anspruch auf die versicherten Leistungen mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine früh- 1 zeitige Meldung erleichtert die Prüfung Ihrer Ansprüche. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der vereinbarten Zusatzoption gemäß §§ 2 bis 4 dieser Beson- 3 deren Bedingungen berufsunfähig wird, erbringen wir folgende Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen während der Leistungsdauer: Rente erst ab Beginn des auf den Ablauf der Karenzzeit folgen- den Kalendermonats. Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der • Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht in Höhe Berufsunfähigkeit. Während der Karenzzeit bis zum Beginn des zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit für ­unserer Leistungspflicht muss die Berufsunfähigkeit ununter- ­Ihren GENERATION private plus vereinbarten Beitrags und brochen bestanden haben. übernehmen für Sie die Beitragszahlung, längstens für die vereinbarte Beitragszahlungsdauer (Beitragsbefreiung). Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der vereinbarten Versi- Eine gegebenenfalls gemäß § 19 der Versicherungsbedin- cherungsdauer und wird die versicherte Person danach erneut gungen vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge für aus dem gleichen medizinischen Grund berufsunfähig, so wer- Ihren GENERATION private plus findet während der Dauer den bereits zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet. des Versicherungsfalls nicht statt. Die vereinbarte Karenzzeit gilt nicht für die Leistung aus der • Wenn Sie eine Dynamik der Beitragsbefreiung gemäß § 10 Beitragsbefreiung und für die einmaligen Leistungen. vereinbart haben, wird eine jährliche Erhöhung der Beiträge, die wir im Versicherungsfall für Sie zahlen, durchgeführt. 4 Die Erhöhung erfolgt zu jedem Jahrestag des Versiche- Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart rungsbeginns, der dem Beginn unserer Leistungspflicht haben, zahlen wir keine oder nur eine deutlich reduzierte folgt, in Höhe des von Ihnen bei Vertragsabschluss gewähl- ­Berufsunfähigkeitsrente, wenn Ihre Berufsunfähigkeit während ten Prozentsatzes. der Dauer einer befristeten Beitragsfreistellung oder einer ­befristeten Beitragsreduzierung für Ihren GENRATION private • Wenn Sie mit uns auch die Zahlung einer Berufsunfähig- plus gemäß § 24 der Versicherungsbedingungen eintritt. Diese keitsrente vereinbart haben, zahlen wir Ihnen eine monat­ reduzierte Berufsunfähigkeitsrente liegt zwischen null Prozent liche versicherte Rente in der mit uns vereinbarten Höhe je- und höchstens 15 Prozent der zu Beginn der Beitragsfrei­ weils am Monatsanfang, längstens für die vereinbarte stellung bzw. -reduzierung vereinbarungsgemäß mitversicher- Leistungsdauer. Die mit uns vereinbarte Höhe Ihrer monat- ten Berufsunfähigkeitsrente. Wir berechnen die konkrete Höhe lichen versicherten Rente können Sie dem Versicherungs- dieser reduzierten Berufsunfähigkeitsrente, indem wir den ­ schein entnehmen. Die versicherte Rente kann sich, wenn ­Betrag der zu Beginn der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung Sie das mit uns gesondert vereinbart haben, nach näherer vereinbarungsgemäß mitversicherten Berufsunfähigkeitsrente Maßgabe von § 9 erhöhen. Bitte beachten Sie, dass wir mit dem in Prozent angegebenen maßgeblichen Reduktions­ ­keine oder nur eine deutlich reduzierte Berufsunfähigkeits- faktor multiplizieren. Den maßgeblichen Reduktionsfaktor rente zahlen, wenn Ihre Berufsunfähigkeit während der ­können Sie der folgenden Tabelle entnehmen, wobei es darauf ­Dauer einer befristeten Beitragsfreistellung oder einer be- ankommt, in welchem Versicherungsjahr die Berufsunfähigkeit fristeten Beitragsreduzierung eingetreten ist. Bei Wieder- eintritt: aufnahme der regulären Beitragszahlung nach dem Ende Seite 54/71 [Seite 63] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Versicherungsjahr bei Reduktionsfaktor § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Eintritt Berufsunfähigkeit Bedingungen? 1 2. bis 5. Versicherungsjahr 0% a)  Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, ­ 6. bis 10. 5% was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens Versicherungsjahr 6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne 11. bis 15. 10 % gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu min- Versicherungsjahr destens 50 % nicht ausüben können wird. 16. oder späteres 15 % b) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet- Versicherungsjahr zung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen ist, mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande gewe- Die Auswirkungen einer befristeten Beitragsfreistellung oder sen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund- einer befristeten Beitragsreduzierung auf die Höhe der versi- heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens cherten Berufsunfähigkeitsrente können Sie der in Abschnitt I., 50 % auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustands eben- Teil I Ziffer 3 der „Besonderen Informationen für Ihren falls als Berufsunfähigkeit. ­GENERATION private plus“ dargestellten Tabelle entnehmen. c) Als Eintritt der Berufsunfähigkeit nach a) und b) sehen wir Im Fall der Vereinbarung einer befristeten Beitragsreduzierung dabei jeweils den Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. besteht für den entsprechenden Zeitraum Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in 2 Höhe des reduzierten Beitrags. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, d. h., wir prüfen nicht, ob die versicherte Person noch eine beliebige andere 5 ­Tätigkeit ausüben könnte. Wenn Sie die Beitragszahlung zu Ihrem GENERATION private plus nach Ablauf einer befristeten Beitragsfreistellung bzw. Bei- Berufsunfähigkeit liegt aber nicht vor, wenn die versicherte tragsreduzierung oder einer Beitragsstundung gemäß § 24 der Person in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ­ Versicherungsbedingungen wieder in voller Höhe aufnehmen ­ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt und die ausgesetzten Beiträge nicht nachzahlen, überprüfen werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung hinsichtlich wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor versicherten Berufs­ Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesund- unfähigkeitsrente in Ansehung der ausgesetzten Beitrags­ heitlichen Beeinträchtigung (siehe Absatz 1) entspricht (kon­ zahlung angepasst werden muss. Wenn sich im Rahmen der krete Verweisung). Überprüfung die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente reduzieren sollte, teilen wir Ihnen dies in Textform mit. Eine andere Tätigkeit ist für die versicherte Person dann als nicht zumutbar anzusehen, wenn die Tätigkeit zu einer Ver- 6 schlechterung des Gesundheitszustandes oder zu einer spür- Wird uns die Berufsunfähigkeit nicht unverzüglich (d. h. ohne baren Reduzierung des jährlichen Bruttoeinkommens (bei schuldhaftes Zögern) angezeigt, erbringen wir gemäß § 12 Ab- Selbstständigen des Gewinns vor Steuern) gegenüber dem satz 1 unsere Leistungen für maximal 36 Monate rückwirkend Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der ab dem Zeitpunkt der Meldung bis zum Eintritt der Berufs­ Berufsunfähigkeit führt. Als eine spürbare Einkommensreduzie- unfähigkeit. rung sehen wir grundsätzlich einen Prozentsatz von 20 % oder mehr an. Sollte eine höchstrichterliche Entscheidung einen ge- 7 ringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminde- Der Anspruch auf die versicherten Leistungen endet, rung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begrün- • wenn unsere Überprüfung gemäß § 14 ergibt, dass eine deten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % ­Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Besonderen Bedingun- liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn gen nicht mehr vorliegt, mit Ablauf des dritten Monats nach sein. Wir prüfen jedoch immer, ob im begründeten Einzelfall ­Zugang unserer Erklärung, auch eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzu- • wenn die versicherte Person stirbt, mutbar sein kann. Für die Überprüfung legen wir das durch- • bei Ablauf der für diese Zusatzoption vereinbarten Versiche- schnittliche Bruttoeinkommen der letzten 3 Jahre vor Eintritt der rungsdauer bzw. Leistungsdauer, oder Berufsunfähigkeit zugrunde. • zum ursprünglichen oder vorgezogenen Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus. 3 Scheidet die versicherte Person vorübergehend oder endgültig Der Anspruch auf die versicherte Leistung aus der Beitrags­ aus ihrer Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen befreiung endet darüber hinaus spätestens zum Ende der für Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die Ihren GENERATION private plus vereinbarten Beitrags­ ­zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß zahlungsdauer. Absatz 1. Berufsunfähigkeit liegt in diesem Fall aber nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise eine andere 8 Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und Der Versicherungsschutz für die vereinbarte Zusatzoption Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung ­ besteht weltweit sowie bei jeder Gelegenheit, insbesondere ­ ­hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeit- auch während der Berufsausübung und in der Freizeit. punkt des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht. 9 Fälle, in denen der Versicherungsschutz für die vereinbarte Zu- satzoption ausgeschlossen ist, sind in § 7 dieser Besonderen Bedingungen geregelt. Seite 55/71 [Seite 64] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 4 Sonderfälle der Berufsunfähigkeit c) Berufsunfähigkeit von Hausfrauen/-männern Als berufsunfähig gelten versicherte Personen auch in den  Bei Hausfrauen/-männern orientiert sich die Feststel- nachfolgend geregelten Sonderfällen. lung der Berufsunfähigkeit allein an den von ihr/ihm bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Hausfrau/-mann in a) Berufsunfähigkeit von Schülern ­ihrem/seinem Haushalt konkret ausgeübten Aufgaben-  War die versicherte Person bei Eintritt des Versiche- und Tätigkeitsfeldern. Hat die Hausfrau/der Hausmann rungsfalls Schülerin/Schüler, so legen wir diese Tätigkeit nach Abschluss der Versicherung eine anderweitige bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit gemäß Absatz Berufstätigkeit ausgeübt oder übt sie/er eine solche ­ 1 als Beruf zugrunde. noch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit aus, so erfolgt die Prüfung der Berufsunfähigkeit auf Basis dieses Berufes b) Berufsunfähigkeit während eines Vollzeitstudiums nach den Absätzen 1 bis 3. oder während der Berufsausbildung aa) Während eines Vollzeitstudiums liegt Berufsunfähig- d)  Berufsunfähigkeit bei Freiwilligem Wehrdienst keit vor, wenn die versicherte Person infolge Krank- (FWD) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) heit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich Bei Personen, die den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) nach­zuweisen ist, 6 Monate ununterbrochen außer- oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten, liegt stande war oder voraussichtlich 6 Monate ununter­ Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person in- brochen außerstande sein wird, ihr zuletzt betriebenes folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, Studium fortzusetzen. Voraussetzung ist darüber was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich 6 Monate ­hinaus, dass die versicherte Person auch kein ­anderes ununterbrochen außerstande sein wird oder 6 Monate Studium betreibt, das ihrer bisherigen Lebensstellung ununterbrochen außerstande war, ihre vorherige Tätig- entspricht. Als Studium gilt ein Vollzeitstudium an keit auszuüben, und, wenn die ver- sicherte Person noch einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- ­ keiner Tätigkeit nachgegangen ist, eine Berufsausbil- schule (Universität, Fachhochschule, Duale Hoch- dung oder ein Studium aufzunehmen. schule). Der angestrebte akademische Studien­ abschluss muss in Deutschland anerkannt sein. e) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen Die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen richtet sich bb) Während der Berufsausbildung in einem staatlich an- grundsätzlich nach den Absätzen 1 und 2. Die Berufs­ erkannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfähigkeit unfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die versicherte vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Person in zumutbarer Weise als Selbstständiger nach Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen nachzu­weisen ist, 6 Monate ununterbrochen außer- Kapitaleinsatz innerhalb ihres Betriebs noch eine Tätig- stande war oder voraussichtlich 6 Monate ununter- keit ausüben könnte, die ihrer Stellung als Betriebs­ brochen außerstande sein wird, ihre zuletzt betrie­ inhaber angemessen ist. bene Ausbildung fortzusetzen. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die versicherte Person auch Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisations- keine andere berufliche oder schulische Ausbildung möglichkeit, absolviert, die ihrer bisherigen Lebensstellung ent- • wenn der versicherte Selbstständige eine akademi- spricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die sche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisheri- in seiner täglichen Arbeitszeit zu Beginn der Berufs- gen Lebensstellung entspricht. unfähigkeit mindestens zu 90 Prozent kaufmän­ nische, planerische, leitende oder organisatorische cc) Ist die versicherte Person bei Eintritt der Krankheit, Tätigkeiten ausübt, und der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in • bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern. einem Studium oder in einer Berufsausbildung (Fälle der Buchstaben aa) und bb)) und hat sie mindestens Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente ver- die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen oder im einbart haben, leisten wir im Fall einer Umorganisation Durchschnitt üblichen Studien- bzw. Ausbildungszeit jedoch als besondere Umorganisationshilfe den sechs- absolviert, gilt Folgendes: Im Rahmen der konkreten fachen Betrag der zu diesem Zeitpunkt gültigen monat- Verweisung (vgl. § 2 Absatz 2) wird auf die Lebens- lichen Berufsunfähigkeitsrente. Die Zahlung erfolgt als stellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wert- einmalige Kapitalleistung. Voraussetzung für die Zah- schätzung abgestellt, die regelmäßig mit dem erfolg- lung der Umorganisationshilfe ist, dass bei Entstehen reichen Abschluss eines ­ solchen Studiums oder des Anspruchs auf Umorganisationshilfe die verbleiben- einer solchen Berufsausbildung erreicht wird. de Versicherungsdauer noch mindestens 12 Monate beträgt. Sollte nach dem Zeitpunkt der Leistung der ­ dd) Kann die versicherte Person als Student oder Auszu- Umorganisationshilfe aus gleichem medizinischem ­ bildender in den Fällen der Buchstaben aa) und bb) Grund innerhalb von 6 Monaten Berufsunfähigkeit ein- aufgrund einer im letzten Ausbildungsjahr eingetre- treten, wird die Umorganisationshilfe auf neu entstehen- tenen Berufsunfähigkeit diese Ausbildung nicht be- de Rentenansprüche angerechnet. enden und beginnt daher aus medizinischen Grün- den, die ärztlich nachzuweisen sind, ein neues f) Tätigkeitsverbot nach dem Studium oder eine neue Berufsausbildung, erbringen ­Bundesinfektionsschutzgesetz wir Leistungen für maximal die ersten 4 Jahre der Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte neuen Ausbildung. Für Studenten gilt als letztes Aus- Person aufgrund eines Tätigkeitsverbots, das von der bildungsjahr das letzte Jahr der Regelstudienzeit, zuständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus sofern die Zulassungskriterien zur Teilnahme an den medizinischen Gründen nach § 31 Bundesinfektions- Abschlussprüfungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, schutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde, voraussicht- dass die versicherte Person ihren Ausbildungsver- lich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren pflichtungen während der neuen Ausbildung in vol- Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit lem Umfang nachkommt. Das Recht auf Nachprü- ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung im Sinne von fung der Berufsunfähigkeit (§ 14) bleibt hiervon Absatz 2 entspricht. unberührt. Seite 56/71 [Seite 65] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 3 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen c) Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz ­Pflegebedürftigkeit vor? Bei der versicherten Person wurde durch einen Facharzt der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach 1 folgenden Kriterien gestellt: Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit der versi- cherten Person vor. Pflegebedürftigkeit besteht, wenn mindes- aa)  „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem tens eine der in den Buchstaben a) bis c) aufgeführten Voraus- Schweregrad 5, bei der Ermittlung des Schweregrades setzungen erfüllt ist. der Demenz über die Global Deterioration Scale nach Reisberg oder a) Pflegebedürftigkeit des gesetzlichen Pflegegrades 2  Der versicherten Person wurde mindestens Pflegegrad 2 im bb) durch eine körperliche und psychopathologische Unter- sozialrechtlichen Sinne gemäß den Definitionen in den suchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental- §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der zum Status-Test). Dabei müssen mindestens 4 der folgenden 01.01.2017 geltenden Fassung zuerkannt. Bitte beachten 6 Punkte erfüllt sein: Sie, dass Änderungen des SGB XI zu keiner Änderung des • Depression, unkontrollierte Aggressivität, Versicherungsschutzes führen. • Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung, b) Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei • unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohn- Aktivitäten des täglichen Lebens bereichs, Die versicherte Person ist infolge Krankheit, Körperverlet- • Gedächtnis- und Denkstörung mit herabgesetztem zung oder Kräfteverfalls so hilflos, dass sie für mindestens Urteilsvermögen, 3 der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wieder­ • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus, kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens – • im Hirnleistungstest werden weniger als 50 % der auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel möglichen Punkte erreicht. – jeden Tag in erheblichem Umfang Hilfe durch eine andere Person benötigt. 2 Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens • Mobilität 6 Monate bestehen oder mindestens 6 Monate ununterbrochen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bestanden haben. Sie ist ärztlich nachzuweisen. bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll- stuhls – sich nicht ohne zusätzliche Unterstützung einer Als Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei jeweils den anderen Person von einem Zimmer zum anderen bewe- Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. Wir erbringen die versi- gen kann. cherten Leistungen gemäß § 1. • Aufstehen und Zubettgehen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur § 4 Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in ­Erwerbsunfähigkeit vor? das Bett gelangen kann. 1 • An- und Auskleiden Berufsunfähigkeit liegt außerdem vor, wenn die versicherte Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch ­Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden 6 Monate außerstande war oder sein wird, einer Erwerbstätig- kann. keit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem all­ Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch gemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person es- Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, ins- sen oder trinken kann. besondere das bisherige berufliche Einkommen, und die jewei- lige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. • Körperpflege Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von Als Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sehen wir dabei jeweils den einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körperbewegungen auszuführen. Der Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers reicht als Nachweis nicht aus und begründet noch keine Leistungs- • Verrichten der Notdurft pflicht. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil 2 •  sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern Die versicherte Person gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn kann, die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: • sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett- • die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente von schüssel verrichten kann oder der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente erhält sie • der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent- wegen voller Erwerbsminderung ausschließlich aus medi­ leert werden kann. zinischen Gründen (dabei legen wir den Begriff der vollen Erwerbsminderung nach § 43 Sozialgesetzbuch VI in der Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, Fassung vom 01.08.2018 zugrunde), die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Ein- • die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbsmin- lagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver- derung mindestens 50 Jahre alt und richtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. •  der Versicherungsvertrag besteht bei Eintritt der vollen ­Erwerbsminderung seit mindestens 10 Jahren. Seite 57/71 [Seite 66] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Auf Verlangen ist uns nachweisen, dass die Erwerbsminderung § 6 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungs- allein aus medizinischen Gründen bedingt ist. Die für Ihren Ver- schutz aus der Zusatzoption? trag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse sowie die vor- vertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen wegen 1 voller Erwerbsminderung. Der Versicherungsschutz der gewählten Zusatzoption beginnt mit dem Beginn des Versicherungsschutzes des GENERATION 3 private plus gemäß § 2 Absatz 1 der Versicherungsbedingun- In den Fällen des Absatz 1 oder Absatz 2 erbringen wir die ver- gen. sicherten Leistungen gemäß § 1. 2 Der Versicherungsschutz der Zusatzoptionen Berufsunfähig- § 5 Welche Leistungen erbringen wir bei keitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit endet ­Einstellung von Krankentage- bzw. Kranken- • wenn wir von Ihrem GENERATION private plus zurücktreten geldzahlung (Überbrückungshilfe) bei der oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versiche- Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente? rungsschutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 3 der Versicherungsbedingungen); 1 • wenn der Wert aller dem Vertrag zugewiesenen Anteile auf Wir leisten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und gewähren null sinkt. Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in Beitragsbefreiung in folgenden Fällen als Überbrückungshilfe: den GENERATION UWP-Fonds III investiert haben, ist hier- für der Wert sowohl des geglätteten als auch des tatsäch­ a) Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von lichen Anteilguthabens maßgeblich; Krankentagegeld gegen einen privaten Krankenversicherer • wenn Sie für Ihren GENERATION private plus eine unbe­ und die Zahlung wird eingestellt, weil aus medizinischen fristete Beitragsfreistellung gemäß § 23 der Versicherungs- Gründen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankenver- bedingungen vereinbaren; sicherung vorliegt. • bei Kündigung Ihres GENERATION private plus; •  bei ursprünglichem Rentenbeginn (§ 5 Absatz 1 Versi­ b) Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von cherungsbedingungen) bzw. bei vorgezogenem Renten- Krankengeld gegen einen gesetzlichen Krankenversicherer beginn (§ 5 Absatz 2 Versicherungsbedingungen) Ihres und die Zahlung wird eingestellt, weil die versicherte Person ­GENERATION private plus; eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetz- • mit Ablauf der für diese Zusatzoption vereinbarten Versiche- lichen Rentenversicherung bezieht. rungsdauer; • mit dem Ende der für Ihren GENERATION private plus ver- 2 einbarten Beitragszahlungsdauer, Ein Anspruch auf die Überbrückungshilfe entsteht ab dem Zeit- • bei Tod der versicherten Person oder punkt, zu dem die Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung • spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die des Krankenversicherers entfallen. Der Anspruch besteht bis versicherte Person ihr 67. Lebensjahr vollendet. zum auf den Abschluss unserer Leistungsprüfung folgenden Monatsersten, längstens aber für die Dauer von 6 Monaten. Wir Wenn Sie ausschließlich die Zusatzoption Beitragsbefreiung leisten nicht, wenn bereits Berufsunfähigkeitsleistungen gemäß bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben, endet der Versiche- § 1 erbracht werden. rungsschutz aus dieser Zusatzoption zudem bei einer befris­ teten Beitragsfreistellung nach § 24 Absatz 2 der Versiche- 3 rungsbedingungen. Als Nachweis für die Überbrückungshilfe genügt die Übermitt- lung der Mitteilung des Krankenversicherers über die Leistungs- Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente gewählt einstellung. Wenn uns diese Mitteilung erst zu einem nach der ­haben, besteht während der Dauer einer befristeten Beitrags- Leistungseinstellung des Krankenversicherers liegenden Zeit- freistellung kein Versicherungsschutz für die Beitragsbefreiung. punkt zugeht, entsteht der Anspruch auf Überbrückungshilfe erst mit Beginn des Monats, in dem uns die Mitteilung zuging. Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung wieder aufnehmen, lebt 4 der Versicherungsschutz automatisch wieder auf. Ergibt unsere Leistungsprüfung, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vorliegt oder wurde kein Leis- 3 tungsantrag eingereicht, sind als Überbrückungshilfe geleistete Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetz­ Berufsunfähigkeitsrenten zu erstatten und alle seit Beginn der lichen Rentenversicherung können Sie den Versicherungs- Überbrückungshilfe ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Wir schutz aus der gewählten Zusatzoptionen einmalig verlängern. verzichten auf eine Rückforderung der als Überbrückungshilfe Eine Verlängerung der Versicherungsdauer ist nur möglich, gezahlten Renten und eine Nachzahlung der Beiträge, wenn die wenn dadurch die für Ihren GENERATION private plus verein- versicherte Person bis zum Abschluss unserer Leistungsprü- barte Beitragszahlungsdauer bzw. der vereinbarte Renten­ fung nicht erneut Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung von beginn nicht überschritten wird. Andernfalls können Sie gleich- ihrem Krankenversicherer bezieht oder für den Zeitraum der ge- zeitig auch den vereinbarten Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 währten Überbrückungshilfe noch beziehen wird. der Versicherungsbedingungen hinausschieben und auch die Beitragszahlungsdauer gemäß § 21 Absatz 4 der Versiche- 5 rungsbedingungen entsprechend verlängern. Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei einer rück­ Eine derartige Verlängerung können Sie innerhalb von 12 Mo- wirkenden Anerkennung eines Versicherungsfalls rechnen wir naten verlangen, nachdem die gesetzliche Änderung in Kraft bereits als Überbrückungshilfe gezahlte Renten auf die Berufs- getreten ist. unfähigkeitsrente an. Der neue Risikobeitrag nach einer Verlängerung wird unter Auch wenn wir eine Überbrückungshilfe zahlen, können wir ­Berücksichtigung folgender Tatsachen errechnet: ­unsere Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen • dem für Ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Ausübung der Anzeigepflicht geltend machen. ­Verlängerungsoption gültigen Tarif, Seite 58/71 [Seite 67] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen • dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter der versicherten § 8 Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung Person, des Risikos mitteilen? • der verbleibenden Versicherungsdauer (inklusive Verlänge- rungslaufzeit) und Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine Erhöhung des Risikos • einem eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Bei- (z. B. durch die Ausübung eines neuen Berufs, die Aufnahme tragszuschlag. des Rauchens oder einer neuen Freizeitaktivität) nach Versi- cherungsbeginn Ihres GENERATION private plus gemäß § 23 Wenn für die Zusatzoption Leistungseinschränkungen verein- bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mitzuteilen, Unsere bart sind, gelten diese auch für die hinzukommende Versiche- Befugnis in den mit Ihnen vereinbarten Fällen, bei Vertragsän- rungsdauer. derung, sowie bei Abschluss eines neuen Vertrags eine erneute Risikoprüfung durchführen zu dürfen, bleibt jedoch unberührt. § 7 In welchen Fällen ist der Versicherungs- schutz für die Zusatzoption ausgeschlossen? § 9 Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der 1 Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente mit Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig uns vereinbart haben? ­davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Wenn Sie im Rahmen der vorliegenden Zusatzoption eine plan- Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Absatz 2 geregelt. mäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente mit uns verein- baren, unterliegt die planmäßig erhöhte Rente insgesamt, also 2 auch hinsichtlich des auf die Erhöhung entfallenden Teils, den Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht allgemeinen Bestimmungen dieser Zusatzoption und ergän- ist: zend den Bestimmungen Ihres GENERATION private plus. a) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf A) Regelungen für die planmäßige Erhöhung Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; der Berufsunfähigkeitsrente vor dem ­Versicherungsfall bei Verträgen mit laufenden b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere Beiträgen Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang 1 mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, ­denen sie Wenn Sie mit uns eine planmäßige Erhöhung der Beiträge für während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Ihren GENERATION private plus gemäß § 19 der Versiche- Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- rungsbedingungen vereinbart haben, steigt die versicherte ligt war. Außerdem werden wir leisten, wenn die Berufs­ ­Berufsunfähigkeitsrente vor Eintritt eines Versicherungsfalls zu unfähigkeit während eines Aufenthalts außerhalb der territo- jedem Jahrestag des im Versicherungsschein angegebenen rialen Grenzen der NATO Mitgliedstaaten verursacht wurde Versicherungsbeginns um jeweils die Hälfte des für die plan- und die versicherte Person als Mitglied der deutschen mäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozentsatzes. Wir Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der ­ verlangen keine erneute Risikoprüfung für den dadurch erhöh- NATO, UNO, EU oder OSZE an deren humanitären Hilfe- ten Schutz. Durch die Erhöhung beginnen die Fristen für eine leistungen oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenom- etwaige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht men hat; erneut. c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch Für den insoweit erhöhten Versicherungsschutz werden wir eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte auch den Beitragsanteil für den Risikoschutz nach den ur- Person. Fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße sind von sprünglichen Kalkulationsgrundlagen neu berechnen. diesem Ausschluss nicht betroffen; 2 d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf- Wir werden Sie rechtzeitig vor jedem Jahrestag zusammen mit teverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte der Information über die planmäßig anstehende Erhöhung der Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass Beiträge über die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente sowie diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung Ihr Recht zum Widerspruch gegen die jeweilige Erhöhung in ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes- Textform informieren. tätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten; 3 e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver­ Die jeweilige planmäßige Erhöhung der Beiträge und der sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der ­Berufsunfähigkeitsrente entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr in- versicherten Person herbeigeführt haben; nerhalb von 2 Wochen nach dem jeweiligen Jahrestag wider- sprechen. Sie können den Erhöhungen beliebig oft wider­ f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die sprechen. Wenn Sie der planmäßigen Erhöhung der Beiträge Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder widersprechen oder diese auch für die Zukunft ausschließen, schädigen, dass zu deren Abwehr und Bekämpfung der Ein- wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente angepasst. Hierü- satz der Katastrophenschutzbehörden der Bundesrepublik ber werden wir Sie informieren. Deutschland bzw. der Bundesländer oder vergleichbarer Einrichtungen anderer Länder notwendig ist. 4 Bei Eintritt eines Versicherungsfalls findet die planmäßige ­Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente während der Dauer un- serer Leistungspflicht nicht statt. Erhöhungen der Rente, die theoretisch während der Dauer unserer Leistungspflicht ein­ getreten wären, bleiben unberücksichtigt. Vereinbarte Erhö­ hungen der Berufsunfähigkeitsrente nach dem Versicherungs- fall nach § 9 B bleiben unberührt. Endet unsere Leistungspflicht, Seite 59/71 [Seite 68] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz zunächst in der Höhe, wie er im v­ orausgehenden Leistungspflicht zuletzt erreichten Berufsun- Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. fähigkeitsrente. Nehmen Sie nach dem Ende unserer Leistungspflicht die Bei- tragszahlung zu Ihrem GENERATION private plus wieder auf, 4 erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung der Beiträge und der Die Regelungen in Absatz 2 und 3 gelten auch, wenn Sie die versicherten Berufsunfähigkeitsrente zum nächsten Jahrestag planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente vor und des Versicherungsbeginns, der der Wiederaufnahme der nach Eintritt des Versicherungsfalls gleichzeitig mit uns verein- ­Beitragszahlung folgt. bart haben. 5 Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähig- § 10 Was gilt, wenn Sie die Dynamik der keitsrente maßgebliche Jahrestag des Versicherungsbeginns in ­Beitragsbefreiung nach dem den Zeitraum einer befristeten Beitragsfreistellung oder befris- ­Versicherungsfall bei Verträgen mit laufenden teten Beitragsreduzierung gemäß § 24 der Versicherungsbedin- Beiträgen mit uns vereinbart haben? gungen fällt, findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige ­Erhöhung statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach 1 dem Ende der Beitragsfreistellung erfolgt die nächste planmäßi- Wenn Sie eine Dynamik der Beitragsbefreiung vereinbart ge Erhöhung der Beiträge und der versicherten Berufsunfähig- ­haben, wird eine jährliche Erhöhung der Beiträge, die wir im keitsrente zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, Versicherungsfall für Sie zwecks Beitragsbefreiung für Ihren der auf die Wiederaufnahme der Beitragszahlung in voller Höhe GENERATION private plus zahlen, durchgeführt. Die Erhöhung folgt, aber nicht rückwirkend für den Zeitraum der Beitragsfrei- erfolgt zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem stellung. Beginn unserer Leistungspflicht folgt in Höhe des von Ihnen bei Vertragsabschluss gewählten Prozentsatzes. 6 Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente endet, wenn die Wenn Sie bei Vertragsabschluss eine planmäßige Erhöhung planmäßige Erhöhung der Beiträge vollständig ausgeschlossen der Beiträge für Ihren GENERATION private plus vereinbart wird oder wenn die maximal versicherbare Höhe von ­haben, können Sie bei Abschluss der Zusatzoption eine jähr­ 10.000,00 € monatlich erreicht wird. In den letzten 5 Jahren vor liche Dynamik der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungs- dem ursprünglichen oder vorgezogenen Rentenbeginn findet fall in Höhe von 1 %, 3 %, 5 %, 7 % und 10 %, maximal jedoch bis keine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente mehr zu dem für die planmäßige Erhöhung der Beiträge für Ihren statt. Die letzte planmäßige Erhöhung erfolgt somit spätestens ­GENERATION private plus vereinbarten Prozentsatz wählen. zum fünftletzten Jahrestag des Versicherungsbeginns vor dem ursprünglichen bzw. vorgezogenen Rentenbeginn Ihres Diese Wahlmöglichkeit besteht nicht, wenn Sie die Zusatz­option ­GENERATION private plus. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zusammen mit weiteren Zusatzoptionen gewählt haben. In diesem Fall entspricht die B) Regelungen für die planmäßige Erhöhung ­jährliche Dynamik der Beitragsbefreiung immer dem für die plan- der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des mäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozentsatz. Versicherungsfalls Wenn Sie keine planmäßige Erhöhung der Beiträge für Ihren 1 GENERATION private plus vereinbart haben, können Sie eine Wenn Sie mit uns die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähig- Dynamik der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungsfall in keitsrente nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart Höhe von 1 % oder 3 % wählen. ­haben, steigt die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu jedem Jahrestag des Leistungsbeginns der Berufsunfähigkeitsrente 2 um den von Ihnen gewählten Prozentsatz. Sie können bei Ab- In den letzten fünf Jahren vor dem ursprünglichen oder vor­ schluss der Zusatzoption zwischen einer jährlichen Erhöhung gezogenen Rentenbeginn findet keine Dynamik der Beitrags- um 1 % oder um 3 % wählen und mit uns vereinbaren. Den mit befreiung nach dem Versicherungsfall mehr statt. Die Dynamik uns vereinbarten und für Ihren Vertrag geltenden Prozentsatz der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungsfall endet somit können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. spätestens zum fünftletzten Jahrestag des Versicherungs­ beginns vor dem zu Ihrem GENERATION private plus verein- 2 barten ursprünglichen bzw. vorgezogenen Rentenbeginn. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer, besteht Versicherungsschutz in der Höhe, wie er im Zeitpunkt 3 des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Erhöhungen Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer, der Rente, die während der Dauer unserer Leistungspflicht ein- lebt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder in der Höhe auf, in der getreten sind, bleiben unberücksichtigt. Sie können jedoch sie im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden ­beantragen, dass die versicherte Rente auch nach dem Ende hat. Erhöhungen des Beitrags, die während der Dauer unserer der Berufsunfähigkeit bei dem Betrag verbleibt, welchen wir Leistungspflicht gemäß Absatz 1 eingetreten sind, bleiben ­zuletzt an Sie ausgezahlt haben. In diesem Fall erhöhen sich unberücksichtigt. Wenn eine planmäßige Erhöhung der Bei­ ­ die für die Berufsunfähigkeitsrente kalkulierten Risikobeiträge träge vereinbart ist, erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren GENERATION der Beiträge zum nächsten Jahrestag des Versicherungs­ private plus. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von beginns, der der Wiederaufnahme der Beitragszahlung folgt. ­einem Monat nach unserer Leistungseinstellung bei uns ein­ gegangen sein. 4 Der Anspruch auf Übernahme der Leistung in Höhe des wäh- 3 rend der Dauer unserer Leistungspflicht erreichten erhöhten Der Anspruch auf die während der Leistungspflicht erreichte er- Beitrags durch uns bleibt bei einem erneuten Eintritt der Berufs- höhte Berufsunfähigkeitsrente bleibt bei einem erneuten Eintritt unfähigkeit in voller Höhe erhalten, wenn diese innerhalb von der Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten, wenn diese inner- 12 Monaten nach Genesung eintritt. In diesem Fall errechnen halb von 12 Monaten nach Genesung von der vorherigen sich die weiteren Erhöhungen gemäß Absatz 1 nach der Berufsunfähigkeit eintritt. In diesem Fall errechnen sich die ­ ­während der Dauer unserer Leistungspflicht zuletzt erreichten weiteren Erhöhungen nach der während der Dauer unserer ­ Beitragshöhe. Seite 60/71 [Seite 69] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz n) Erhalt einer Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversiche- für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente rung aufgrund Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder erhöhen? eingetragenen Lebenspartners der versicherten Person. Geeignete Nachweise sind vorzulegen. A) Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung o) unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse zum ­(Nachversicherungsgarantie) fünften sowie zum zehnten Jahrestag des Versicherungs- beginns. 1 Sie können die versicherte Berufsunfähigkeitsrente während 2 der mit uns für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente verein- Die zusätzliche versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente barten Versicherungsdauer beliebig oft pro Ereignis ohne darf pro Ereignis maximal 1.000 €, jedoch nicht mehr als 50 % ­erneute Risikoprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie) bei: der bislang versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente betragen. Zudem darf der Gesamtbetrag der versicherten a) Heirat, wobei die Heirat mit einem früheren Ehepartner bzw. ­monatlichen Berufsunfähigkeitsrente nach erfolgter Anpassung Lebenspartner im Fall einer früheren Lebenspartnerschaft den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. Darüber hinaus darf nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) aus­ die Summe aller versicherten Renten aus sämtlichen für die ver- geschlossen ist. Als Nachweis ist die Heiratsurkunde einzu- sicherte Person bei Canada Life bestehenden Berufsunfähig- reichen; keits- und Grundfähigkeitsversicherungen nicht mehr als 60 % des jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person b) Geburt eines Kindes der versicherten Person. Als Nachweis ­betragen. ist die Geburtsurkunde einzureichen; 3 c) Adoption eines Kindes durch die versicherte Person. Als Sie können die jeweilige Nachversicherungsgarantie innerhalb Nachweis ist der amtliche Adoptionsbeschluss einzu­ von 6 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ­ausüben. reichen; Den Eintritt des jeweiligen Ereignisses und die Einkommensver- hältnisse der letzten 3 Kalenderjahre müssen Sie in geeigneter d) rechtskräftiger Scheidung oder Aufhebung der Lebenspart- Form nachweisen (beglaubigte Kopie). Wir können außerdem nerschaft nach dem LPartG der versicherten Person. Als weitere notwendige Auskünfte und Nachweise verlangen. Nachweis ist die Scheidungs- bzw. Aufhebungsurkunde ­einzureichen; 4 Die Nachversicherungsgarantie für die Berufsunfähigkeitsrente e) Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person; besteht nur, wenn f) Aufnahme einer Finanzierung durch die versicherte Person a)  das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der für ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit in Höhe ­Ausübung der Nachversicherungsgarantie nicht höher als von mindestens 50.000 €. Dies ist durch Vorlage des ent- 50 Jahre ist, sprechenden Vertrags nachzuweisen; b) die versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne g) Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu eigenen Wohn- der §§ 2 bis 4 ist bzw. der Eintritt einer solchen Berufs­ zwecken durch die versicherte Person. Als Nachweis ist ein unfähigkeit nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der ver- amtlicher Grundbuchauszug einzureichen; sicherten Person nicht vorhersehbar ist, h) Abschluss einer beruflichen Qualifikation (z. B. Abschluss c) noch keine Leistungen aus der Zusatzoption Berufsunfähig- eines anerkannten Ausbildungsberufs, Meisterbrief, Promo- keitsrente beantragt wurden, tion) der versicherten Person. Dies ist durch Vorlage der entsprechenden Urkunde nachzuweisen; d) alle bis zum Zeitpunkt der Anpassung für Ihren GENERATION private plus fälligen Beiträge bezahlt sind und zu diesem i) erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Zeitpunkt keine befristete Beitragsfreistellung oder befriste- die versicherte Person, sofern dies durch geeignete Unter- te Beitragsreduzierung bestand und lagen nachgewiesen wird; e) die Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie j)  Wegfall der Versicherungspflicht in einem berufsständi- für das jeweilige Ereignis weder in Bezug auf diese noch schen Versorgungswerk, sofern dies durch entsprechende auf eine andere bei uns bestehende Berufsunfähigkeits­ Unterlagen nachgewiesen wird; versicherung ausgeübt worden ist. k) Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen oder betrieb- 5 lichen Altersversorgung für die versicherte Person, sofern Für die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingun- dies durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird; gen und Besonderen Bedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den bereits bestehenden Vertragsteil gelten- l) nachhaltiger Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei den Vereinbarungen zugrunde gelegt. Für den zu erhöhenden nicht selbstständigen Versicherten um mindestens 10 % im Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Verein­ Vergleich zum Vorjahreseinkommen. Als Nachweis sind die barungen gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultie- Bestätigung durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Zeit- renden Vertragsteile. punkts und der Höhe der Gehaltssteigerung sowie eine ­Gehaltsabrechnung einzureichen; 6 Durch die Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente m) Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners werden sich die für die Berufsunfähigkeitsrente kalkulierten der versicherten Person. Als Nachweis ist die Sterbe­ ­Risikobeiträge und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren urkunde einzureichen. GENERATION private plus erhöhen. Über eine gegebenenfalls erforderliche Beitragserhöhung werden wir Sie informieren. Seite 61/71 [Seite 70] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 7 e) Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nach § 4 Absatz 2 ist uns Wenn im Zusammenhang mit einem persönlichen Ereignis gleich- der vollständige Erwerbsminderungsrentenbescheid der zeitig mehrere der unter Absatz 1 aufgeführten Ereignisse zu­ ­gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen. treffen, kann die Nachversicherungsgarantie trotzdem nur einmal für dieses persönliche Ereignis in Anspruch genommen werden. 3 Wir können außerdem – auf unsere Kosten – weitere ärztliche B) Erhöhung des Versicherungsschutzes in Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie sonstigen Fällen notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen ­ Verhältnisse (z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und ­ 1 Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen) und ihre Auch wenn Sie die Voraussetzungen unserer Nachversiche- Veränderungen – verlangen, insbesondere zusätzliche Aus- rungsgarantie nicht erfüllen, können Sie jederzeit eine Erhö- künfte und Aufklärungen. Hält sich die versicherte Person im hung des Versicherungsschutzes bis zu einem Höchstbetrag Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von medizinischen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt ­ 10.000 € beantragen. Darüber hinaus darf die Summe aller werden. Notwendige Reise- und Übernachtungskosten über- ­versicherten Renten aus sämtlichen für die versicherte Person nehmen wir. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens die bei Canada Life bestehenden Berufsunfähigkeits- und Grund- Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flüge in fähigkeitsversicherungen nicht mehr als 60 % des jährlichen der Economyklasse erstattet. Übernachtungskosten werden Bruttoeinkommens der versicherten Person betragen. Unsere von uns höchstens bis zu einem Betrag von 75 € pro Übernach- Zustimmung zu einer beantragten Erhöhung der Berufsunfähig- tung übernommen. Auf Untersuchungen in Deutschland können keitsrente hängt von unserer Einschätzung nach einer erneuten wir verzichten, wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den Risikoprüfung ab. von uns in Deutschland an- gewendeten Grundsätzen erfolgen. 2 4 Für den erhöhten Vertragsteil gelten die zum Erhöhungs­ Grundsätzlich sind uns Originale oder beglaubigte Kopien der zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen, Versicherungsbedin- jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden gungen und Besondere Bedingungen. Für den zu erhöhenden sind auf Verlangen in beglaubigter deutscher Übersetzung vor- Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Verein­ zulegen. Zusätzlich können wir die Zahlung einer Leistung von barungen gelten auch für die aus der Erhöhung resultierenden der Vorlage des Versicherungsscheins abhängig machen. Vertragsteile. 5 3 Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Vorausset- Durch die Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente zung für die Anerkennung der Leistungen aus der Zusatzoption. werden sich die für die Berufsunfähigkeitsrente kalkulierten Ausgenommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen ­Risikobeiträge und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) GENERATION private plus erhöhen. Über eine gegebenenfalls sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonde- erforderliche Beitragserhöhung werden wir Sie informieren ren Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf ­Besserung des Gesundheitszustands bieten. Lässt der Versi- cherte darüber hinausgehende ärztlich angeordnete, insbe­ § 12 Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung sondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhalten Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies möchten? einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen. 1 Eine Meldefrist ist nicht zu beachten. Wir bitten Sie jedoch, in 6 Ihrem eigenen Interesse, uns einen möglichen Versicherungs- Zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte hat die versicherte fall unverzüglich anzuzeigen. Eine frühzeitige Meldung erleich- Person die Möglichkeit, eine allgemeine Schweigepflichtent­ tert die Prüfung Ihrer Ansprüche. bindungserklärung oder für die jeweiligen Anfragen einzelfall- bezogene Entbindungserklärungen abzugeben. 2 Zum Nachweis des Versicherungsfalls sind uns auf Kosten des 7 Anspruchstellers folgende Unterlagen einzureichen: Wenn eine der in den Absätzen 2 bis 6 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht fest- a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs­ stellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungs- unfähigkeit; pflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. b) ausführliche Berichte der Ärzte (z. B. Arztbriefe), die die ver- sicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt 8 oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf Wir können einmalig für längstens 12 Monate ein zeitlich be- und v­oraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den fristetes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pflegebedürftig- Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere keit; ­Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 2 konkret ausübt. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns c) Unterlagen über den zuletzt ausgeübten Beruf der versi- bindend. cherten Person, ihre Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen 9 Veränderungen; Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Beiträge zu Ihrem GENERATION private plus in voller d) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung unserer Leistungs- eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit pflicht zahlen wir Ihnen die zu viel entrichteten Beiträge zurück. der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Sie können jedoch gemäß § 16 eine Stundung der Beiträge bis Seite 62/71 [Seite 71] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen zu unserer endgültigen Entscheidung über unsere Leistungs- der versicherten Person, Krankheitsbild) festgelegt. Wir werden pflicht beantragen. zu gegebener Zeit auf Sie zukommen. Die Einstellung der ­Leistung aufgrund einer Nachprüfung erfolgt frühestens nach 10 6 Monaten gerechnet ab dem Beginn unserer Leistungspflicht. Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Versicherungsfall. 4 Insbesondere bei Fragen Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die bedin- – zur Beantragung von Leistungen, gungsgemäßen Voraussetzungen unserer Leistungspflicht – zum Verfahren der Leistungsprüfung, ­entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform dar- – zum Umfang der Leistungen, legen. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten – zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürf- ­Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. tigkeit, – zu den beizubringenden Unterlagen, 5 – zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart Rahmen des Leistungsantrags sowie haben und unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte – zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen. Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten ­wieder eine Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Lebensstellung Gerne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforderlichen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht, zahlen wir als Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können, ­besondere Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag ­erhalten Sie direkt von uns. Sofern möglich und mit uns verein- in Höhe des 6-fachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufs- bart können Sie auch ein Tele-Interview durchführen, um unfähigkeitsrente. Voraussetzung ist, dass bei Entstehen des ­Leistungen zu beantragen. Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe die verbleibende Leistungsdauer für die Rente noch 12 Monate beträgt. Bei Wiedereintritt der Berufsunfähigkeit aus gleichem medizini- ­ § 13 Wann geben wir eine Erklärung über unsere schem Grund innerhalb von 6 Monaten wird die Wieder­ Leistungspflicht ab? eingliederungshilfe auf neu entstehende Rentenansprüche ­angerechnet. Die Wiedereingliederungshilfe kann während der Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der von Ihnen Versicherungsdauer mehrmals beansprucht werden. ­jeweils zur Prüfung vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von uns eine Entscheidung über die Leistungspflicht oder eine Mit- 6 teilung darüber, welche weiteren Unterlagen von Ihnen nachzu- Endet unsere Leistungspflicht aus der gewählten Zusatzoption, reichen sind bzw. welche weiteren Schritte (z. B. neutrales Gut- muss die Beitragszahlung in gleicher Höhe wie vor Eintritt der achten) wir einleiten werden. Während der Prüfung werden wir Berufsunfähigkeit wieder aufgenommen werden. Nur wenn Sie Sie regelmäßig – mindestens alle 6 Wochen – über den aktuel- die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente nach len Bearbeitungsstand informieren. dem Versicherungsfall vereinbart und nach § 9 B Absatz 2 die Beibehaltung der zuletzt gezahlten Rente als Versicherungs- summe beantragt haben, müssen Sie gegebenenfalls einen § 14 Was gilt für die Nachprüfung der höheren Beitrag zahlen. ­Berufsunfähigkeit und in welchen Fällen zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe? § 15 Was gilt bei einer Verletzung der 1 ­Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht ­Berufsunfähigkeit? sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 bis 4 nachzuprüfen und zu überprüfen, ob 1 die versicherte Person noch lebt. Dabei sind insbesondere Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 12 oder § 14 von Ihnen, ­Gesundheitsveränderungen (abgesehen von vorübergehenden der versicherten Person oder dem Anspruchsteller vorsätzlich Änderungen) sowie das konkrete Ausüben einer zumutbaren nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. anderen Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 2 zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer Auskunfts­ Vorübergehende Besserungen bleiben dabei unberücksichtigt. erhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider- Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei nach 3 Monaten noch anhält. grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir ­berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschul- 2 dens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sach- dienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich umfassende 2 Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu Weisen Sie uns nach, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmung des § 12 ­ grob fahrlässig verletzt haben, bleibt unsere Leistungspflicht A bsatz 3 gilt entsprechend. Wir können vor Zahlung einer ­ bestehen. ­einmaligen Leistung oder vor jeder Rentenzahlung (in der Regel jährlich) ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die 3 ­versicherte Person noch lebt. Die Ansprüche aus der vereinbarten Zusatzoption bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung 3 ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Sie sind nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht ­Ihres Gesundheitszustands oder die Aufnahme einer Berufs­ arglistig verletzt wird. tätigkeit nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sei es in Ihrem bisherigen oder in einem anderen (neuen) Beruf, anzuzeigen. 4 Erst wenn wir Sie im Rahmen einer Nachprüfung Ihrer Berufs- Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir erst ab unfähigkeit gemäß den vorherigen Absätzen 1 und 2 danach Beginn des laufenden Monats, in dem die Mitwirkungspflicht fragen, sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Der Zeitpunkt der ­erfüllt wird, nach Maßgabe dieser Besonderen Bedingungen Nachprüfung wird individuell nach Sachverhalt (z. B. Beruf, Alter zur Leistung verpflichtet. Seite 63/71 [Seite 72] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen 5 nach Beginn der Beitragsfreistellung wieder aufnehmen, lebt Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in den wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Fällen des § 24 der Versicherungsbedingungen automatisch Rechtsfolge hingewiesen haben. wieder auf bzw. können Sie die Zusatzoptionen unter bestimm- ten Voraussetzungen gemäß § 23 Absatz 3 und § 24 Absatz 2 d) der Versicherungsbedingungen wieder einschließen. § 16 Mögliche Beitragsstundung während der Versicherungsfallprüfung 3 Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption 1 endet darüber hinaus, wenn Sie den Rentenbeginn hinaus- ­ Haben Sie eine Leistung beantragt, müssen Sie die Beiträge schieben (§ 5 der Versicherungsbedingungen) oder Ihren zu Ihrem GENERATION private plus in voller Höhe bis zu ­GENERATION private plus kündigen (§ 25 der Versicherungs- unserer Leistungsentscheidung weiter entrichten. Auf Ihren ­ bedingungen) sowie mit dem Ende der vereinbarten Beitrags- ­A ntrag können wir die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungs- zahlungsdauer. meldung bis zur endgültigen Entscheidung über unsere ­Leistungspflicht gemäß den folgenden Absätzen 2 bis 4 zinslos 4 stunden. Wird ein Versicherungsfall durch uns anerkannt und ist Ansprüche aus der Zusatzoption, die auf einer Berufsunfähig- keine Stundung vereinbart worden, zahlen wir die ab Beginn keit beruhen, die bereits vor der Kündigung gemäß § 25 unserer Leistungspflicht von Ihnen entrichteten Beiträge ohne der Versicherungsbedingungen oder vor einer zu Ihrem Verzinsung an Sie zurück. ­GENERATION private plus nach §§ 23, 24 der Versicherungs- bedingungen vereinbarten unbefristeten oder befristeten 2 Beitragsfreistellung, befristeten Beitragsreduzierung oder ­ Voraussetzung für eine Stundung oder Teilstundung ist, dass Betragsstundung eingetreten sind, werden durch die Kündi- ­ Ihr GENERATION private plus bereits ein Jahr bestanden hat gung, Beitragsfreistellung bzw. befristete Beitragsreduzierung und alle bis zum Zeitpunkt der Stundung fälligen Beiträge voll- des GENERATION private plus nicht berührt. ständig gezahlt wurden. Die Stundung ist zinslos. Während der Zeit der Beitragsstundung besteht voller Versicherungsschutz. 5 Bei einer Erhöhung des Beitrags zu Ihrem GENERATION 3 private plus erhöht sich der Versicherungsschutz aus der ­ Während der Beitragsstundung werden vereinbarte planmäßige ­Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit entspre- Beitragserhöhungen ausgesetzt und es wird kein Treuebonus chend. Eine mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich gewährt. Es fallen weiterhin alle für Ihren GENERATION private hierdurch jedoch nicht. plus mit laufenden Beiträgen geltenden Kosten und Gebühren an. 6 Bei einer Reduzierung des Beitrags zu Ihrem GENERATION 4 private plus reduziert sich der Versicherungsschutz aus Wird der Versicherungsfall von uns nicht anerkannt, müssen der ­Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ent­ Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen. Die gestundeten sprechend. Eine mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente wird ­Beiträge können in einem Betrag nachgezahlt werden. Zudem gegebenenfalls angepasst. haben Sie aber auch die Möglichkeit die gestundeten Beiträge in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten in monatlichen Raten 7 nachzuzahlen. Eine gegebenenfalls gemäß § 19 der Versicherungsbedingun- gen vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge für Ihren Eine erneute Stundung ist frühestens nach vollständigem Aus- GENERATION private plus wird ausgesetzt, wenn Ihre Bei- gleich gestundeter Beiträge möglich. tragszahlungspflicht aufgrund eines Versicherungsfalls im Rahmen der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder Bei- ­ 5 tragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ruht. Endet die Berufs­ Erkennen wir den Versicherungsfall an, verrechnen wir die bis unfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer, besteht Ihre zum Beginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestundeten Beitragszahlungspflicht wieder in der Höhe, in der sie im Zeit- Beiträge mit Rentenleistungen. punkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Die nächste planmäßige Erhöhung der von Ihnen zu zahlenden ­Beiträge erfolgt dann zum nächsten Jahrestag des Versiche- § 17 Wie ist das Verhältnis zu Ihrem GENERATION rungsbeginns, der der Wiederaufnahme der Beitragszahlung private plus? folgt. 1 8 Die gewählte Zusatzoption bildet mit Ihrem GENERATION Während einer befristeten Beitragsfreistellung oder einer befris- ­private plus eine Einheit; sie kann ohne diese Versicherung teten Beitragsreduzierung gemäß § 24 Absatz 2 der Versiche- nicht fortgesetzt werden. Spätestens mit dem vereinbarten rungsbedingungen gilt Folgendes: Rentenbeginn oder wenn der Versicherungsschutz aus dem • Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähig- GENERATION private plus zu einem früheren Zeitpunkt endet, keitsrente gemäß § 9 A maßgebliche Jahrestag des endet auch die Zusatzoption. ­Versicherungsbeginns in den Zeitraum einer befristeten Bei- tragsfreistellung oder befristeten Beitragsreduzierung fällt, 2 findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige Erhöhung Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgt die endet, wenn Sie Ihren GENERATION private plus gemäß ­ nächste planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente § 23 der Versicherungsbedingungen beitragsfrei stellen, Der zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, der der Versicherungsschutz der Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung folgt, aber nicht rück- Berufsunfähigkeit endet zudem bei einer befristeten Beitrags- wirkend für den Zeitraum der Beitragsfreistellung bzw. freistellung nach § 24 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen. ­- reduzierung. Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten Seite 64/71 [Seite 73] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen • Ihr Recht, von der Nachversicherungsgarantie gemäß § 11 3 Gebrauch zu machen, entfällt während der Dauer der Bei einem Wechsel kann eine Berufsunfähigkeitsrente maximal Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung und lebt erst bei ­ bis zu dem Betrag der über die Zusatzoption versicherten ­Wiederaufnahme der Beitragszahlung wieder auf. ­Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. Die anderen Ver- einbarungen im Rahmen des GENERATION private plus und 9 der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente wie Zahlungsweise, Wenn Sie den Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus Endalter, Karenzzeit usw. werden für die neue Berufsunfähig- hinausschieben, erfolgt keine automatische Verlängerung des keitsversicherung übernommen, soweit dies nach den von Versicherungsschutzes für die gewählte Zusatzoption. Sie ­Canada Life bei Ausübung des Wechselrechts angebotenen ­können aber von der Verlängerungsoption nach § 6 Absatz 3 Tarifbedingungen möglich ist. Sind innerhalb der Zusatzoption dieser Besonderen Bedingungen Gebrauch machen. Berufs­unfähigkeitsrente zusätzliche Leistungseinschränkungen vereinbart, gelten diese auch für die neue selbstständige Wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns ein ­Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoptionen Berufs­ unfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit 4 bestand, werden die hieraus resultierenden Leistungen zum Für die Berechnung des neuen Beitrags werden die neuen, zum ­ursprünglichen Rentenbeginn eingestellt, sofern nicht verein- Zeitpunkt des Wechselwunsches geltenden, Versicherungs­ bart worden ist, dass diese Leistungen schon zu einem früheren bedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen gelten- Zeitpunkt enden. den Vereinbarungen der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversiche- rung, in die gewechselt werden soll, zugrunde gelegt. Die Höhe 10 des Beitrags des neuen Versicherungsvertrags richtet sich Der Anspruch auf Treueboni gemäß § 17 der Versicherungs­ nach dem dann erreichten Eintrittsalter und der Berufsklasse bedingungen bleibt auch bei Eintritt eines Versicherungsfalls der versicherten Person. bestehen. 5 11 Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Beitragszahlungsdauer Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, und Versicherungs- oder Leistungsdauer nicht beibehalten ­finden die Versicherungsbedingungen für Ihren GENERATION ­werden können. private plus Anwendung. Nach Ausübung der Wechseloption übersenden wir Ihnen ein Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit allen nöti- § 18 Wechseloption in eine selbstständige gen Informationen. Es wird dann ein neuer Versicherungs­ ­Berufsunfähigkeitsversicherung vertrag vereinbart. Eine Übertragung oder Anrechnung der für Ihren GENERATION private plus bereits geleisteten Beiträge 1 findet nicht statt. Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, können Sie von Ihrem für die versicherte Person beste- 6 henden GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen Den neuen Versicherungsvertrag gewähren wir im Vertrauen ohne erneute Risikoprüfung in eine von uns angebotene darauf, dass Sie bei Abschluss Ihres GENERATION private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in gleichem ­ plus die vorvertragliche Anzeigepflicht ordnungsgemäß erfüllt Versicherungsschutzumfang wechseln, wenn die nachstehen- haben. Wenn wir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- den Voraussetzungen erfüllt sind. pflicht feststellen, gilt § 3 der Versicherungsbedingungen. Voraussetzungen für die Wechseloption sind, • dass Ihr GENERATION private plus aufgrund von Zahlungs- § 19 Keine Überschussbeteiligung schwierigkeiten, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Scheidung oder Ende der Lohn-/Gehaltsfortzah- Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 28 der Versicherungs- lung im Krankheitsfall, beitragsfrei gestellt oder gekündigt bedingungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der wurde; zum Nachweis des Vorliegens von Zahlungsschwie- Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung ­ rigkeiten können wir die Einreichung geeigneter Nachweise bei Berufsunfähigkeit. verlangen, • dass zum Zeitpunkt des beantragten Wechsels keine ­A nsprüche für die versicherte Person wegen Berufsunfähig- keit, Erwerbsunfähigkeit, Beeinträchtigung der Grundfähig- keiten, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung bei der Canada Life, einem anderen Personenversicherer oder Sozialversicherungsträger geltend gemacht wurden bzw. ­ bestehen; • dass zum Zeitpunkt des Wechsels eine Berufsunfähigkeits- versicherung von Canada Life mit einem entsprechenden Versicherungsschutzumfang angeboten wird. 2 Sie können die Wechseloption innerhalb von drei Monaten nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung bzw. nach ­Aufhebung des GENERATION private plus aufgrund einer Kün- digung in Textform beantragen. Seite 65/71 [Seite 74] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen ANLAGE C GENERATION UWP-Fonds III Sie können im GENERATION private plus auch den von Canada Life 3 Erhöhung des Beitrags bei Verträgen mit aufgelegten GENERATION UWP-Fonds III wählen. Die Funktions­ laufender Beitragszahlung weise des GENERATION UWP-Fonds III entspricht dem Unitised- Sie können in den letzten fünf Jahren vor dem aktuellen Renten- With-Profits-Prinzip, einer nach besonderen Prinzipien funktionieren- beginn keine Erhöhung des für den GENERATION UWP-Fonds den Anlageform, die stetes Kapitalwachstum zum Ziel hat und dies mit III bestimmten Beitrags durchführen. Garantiekomponenten verbindet. Die Eigenschaften sowie die Anlage- bedingungen dieses Fonds unterscheiden sich von jenen anderer im In den letzten neun bis mehr als fünf Jahren vor dem aktuellen Rahmen des GENERATION private plus angebotener Fonds und Rentenbeginn darf die Erhöhung des für den GENERATION ­werden abweichend von den übrigen Regelungen der vorliegenden UWP-Fonds III bestimmten Beitrags maximal 200    % des Versicherungsbedingungen in dieser Anlage geregelt. im neunten Versicherungsjahr vor Rentenbeginn in den ­GENERATION UWP-Fonds III investierten Beitrags betragen. Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage C haben wir Querver­ Bitte beachten Sie auch die in Absatz 5 aufgeführten weiteren weise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn Einschränkungen für eine Erhöhung des in den GENERATION sie sich außerhalb dieser Anlage C befinden. Querverweise, die nicht UWP-Fonds III investierten Beitrags. gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese Anlage. Wenn eine Beitragserhöhung nicht möglich ist, können Sie den erhöhten Beitragsanteil in einen anderen Fonds investieren. § 1 Unter welchen Bedingungen können Sie eine Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III 4 Änderungen wählen? Sie können gemäß § 16 Absatz 2 der Versicherungsbedin­ gungen den gewählten Prozentsatz für die Anlage in den 1 Beitragsaufteilung und Umschichtungen GENERATION UWP-Fonds III während der Aufschubzeit ­ Sie können bei Antragstellung oder während der Aufschubzeit ­ändern, jedoch nicht in den letzten zwölf Jahren vor aktuellem festlegen, dass bis zu 100 % Ihres laufenden Beitrags bzw. Rentenbeginn erhöhen. Ihres Einmalbeitrags für eine Anlage in den GENERATION ­ UWP-Fonds III bestimmt sind. Dies ist nur dann möglich, wenn Es ist im Rahmen einer Neuaufteilung der zukünftigen Beiträge der Zeitraum bis zum vereinbarten Rentenbeginn für Verträge gemäß § 16 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen nicht mit laufenden Beiträgen mindestens zwölf Jahre und für Ver- möglich, den GENERATION UWP-Fonds III innerhalb der letzten träge mit Einmalbeitrag mindestens zehn Jahre beträgt. zwölf Jahre vor dem aktuellen Rentenbeginn als neuen Fonds zu wählen. Umschichtungen während der Aufschubzeit in den GENERATION UWP-Fonds III werden wie Einmalbeiträge gemäß § 3 Absatz 2 Ein Fondswechsel bereits vorhandener Anteile gemäß § 16 behandelt. ­A bsatz 1 der Versicherungsbedingungen aus einem anderen Fonds in den GENERATION UWP-Fonds III ist 2 Zuzahlungen • bei Verträgen mit laufenden Beiträgen in den letzten zwölf Zuzahlungen in den GENERATION UWP-Fonds III können Sie Jahren vor aktuellem Rentenbeginn bzw. grundsätzlich bis zu zehn Jahre vor dem aktuellen Renten­ •  bei Verträgen gegen Einmalbeitrag in den letzten zehn beginn leisten. ­Jahren vor aktuellem Rentenbeginn nicht möglich. Wir behalten uns vor, dass wir keine weiteren vollständigen oder anteiligen Zuzahlungen zu Einmalbeitragsverträgen in den Bitte beachten Sie auch die in Absatz 5 aufgeführten weiteren ­GENERATION UWP-Fonds III zulassen. Einschränkungen für eine Neuaufteilung zukünftiger Beiträge und einen Fondswechsel. Wenn wir zum Zeitpunkt einer Zuzahlung einen Nachfolgefonds zum GENERATION UWP-Fonds III anbieten, werden wir Ihnen Sie können Ihr Anteilguthaben aus dem GENERATION UWP- anbieten, dass Sie Zuzahlungen in diesen dann verfügbaren Fonds III in andere Fonds oder in das Automatische Portfolio Teilfonds des UWP-Fonds leisten können. Hierfür wird gegebe- Management (APM) umschichten. Sollten dabei die Garantie- nenfalls ein neuer Vertrag mit einer neuen Versicherungs- voraussetzungen für Ihr Anteilguthaben an dem GENERATION scheinnummer erstellt. UWP-Fonds III nicht erfüllt sein, sind wir berechtigt, eine Wert- angleichung gemäß § 6 dieser Anlage vorzunehmen. Wenn Sie Für diesen neuen Vertrag gelten die für den GENERATION Ihre Anteile aus dem GENERATION UWP-Fonds III vollständig ­private plus oder, sollte dieser Vertragstyp zum Zeitpunkt der oder teilweise in andere Fonds oder in das APM umschichten, Zuzahlung nicht mehr angeboten werden, die für einen ver- ist es nicht mehr möglich, den GENERATION UWP-Fonds III gleichbaren Vertragstyp zum Zeitpunkt der Zuzahlung verwen- ­erneut in der Höhe eines Euro-Betrages zu wählen, der der deten Versicherungsbedingungen. Diese für die Zuzahlung Höhe nach dem aus der Umschichtung resultierenden Euro-­ ­geltenden Versicherungsbedingungen werden Sie mit dem Ver- Betrag entspricht. sicherungsschein für den neuen Vertrag erhalten. 5 Weitere Einschränkungen für Investitionen in Wenn eine Zuzahlung in den GENERATION UWP-Fonds III den GENERATION UWP-Fonds III nicht mehr möglich ist, können Sie für die Investition Ihrer Für Investitionen in den GENERATION UWP-Fonds III durch ­Zuzahlung auch eine andere Fondswahl treffen. eine Erhöhung des in den GENERATION UWP-Fonds III inves- tierten Beitrags gemäß § 21 der Versicherungsbedingungen, Seite 66/71 [Seite 75] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen einen Fondswechsel gemäß § 16 Absatz 1 der Versicherungs- § 3 Welche Garantien hat der GENERATION bedingungen in den GENERATION UWP-Fonds III und die UWP-Fonds III? Neuaufteilung zukünftiger Beiträge gemäß § 16 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen gilt, dass die Summe aller der auf- 1 Garantien beim GENERATION private plus mit geführten Investitionen 50 % der Beitragssumme der für Ihren laufenden Beiträgen GENERATION private plus bestimmten Beiträge nicht über­ Unsere Garantien steigen darf. a) GENERATION UWP-Fonds III bezogene Garantie Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) i) ge- Die Beitragssumme ist die Summe der im ersten Versiche- nannten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, bei Ihrem rungsjahr vorgesehenen Beiträge multipliziert mit der Anzahl GENERATION private plus gegen laufende Beiträge zum der Jahre der vereinbarten Beitragszahlungsdauer, ohne Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns, zum Zeitpunkt der ­Berücksichtigung einer gegebenenfalls gewählten planmäßigen vollständigen oder teilweisen Umschichtung aus dem Erhöhung. ­GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds oder zum Zeitpunkt einer Kündigung vor ursprünglichem Rentenbe- Wir haben außerdem das Recht, den genannten Höchstbetrag ginn, dass wir für Anteile, die in den GENERATION UWP- für eine der oben genannten Investitionen in den GENERATION Fonds III investiert sind, keine Wertangleichung Ihres UWP-Fonds III zu reduzieren oder eine solche Investition ab­ ­geglätteten Anteilguthabens vornehmen werden, so dass zulehnen, wenn dies im Interesse der anderen Versicherungs- Sie in vollem Umfang den geglätteten Wertzuwachs der nehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer ­Ihrem GENERATION private plus zustehenden Anteile im Grundsätze notwendig ist. Wir teilen Ihnen gerne auf Anfrage GENERATION UWP- Fonds III genießen. mit, ob die Möglichkeit, eine der oben genannten Investitionen in den GENERATION UWP-Fonds III durchzuführen, besteht. b) Beitragsgarantie Auch den jeweils gültigen Höchstbetrag teilen wir Ihnen gerne Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) genann- auf Wunsch mit. ten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, ausschließlich zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das geglättete Anteilguthaben mindestens 90   % der Summe § 2 Was ist der GENERATION UWP-Fonds III? ­aller für den ­GENERATION UWP-Fonds III gezahlten Bei- Wie sind Sie an ihm beteiligt? tragsanteile, reduziert um die in Ansatz zu bringenden ­bereits angefallenen ­Risikobeiträge für eine gegebenenfalls 1 Die Anlagegrundsätze des GENERATION vereinbarte Zusatzoption und Werte getätigter Teilkündi- UWP-Fonds III gungen, entspricht. Wenn Sie den in den GENERATION Der GENERATION UWP-Fonds III ist ein von Canada Life auf- UWP-Fonds III investierten Beitragsanteil für mehr als zwölf gelegter Fonds, der den Versicherungsnehmern des GENERATION Monate reduzieren, gilt die Beitragsgarantie von Beginn an private plus zur Verfügung steht und der ein Teilfonds des UWP- nur in Höhe des insoweit nachträglich reduzierten Beitrags- Fonds der Canada Life Assurance Europe plc ist. anteils. Folgende Anlagegrundsätze gelten für den GENERATION c) Garantievoraussetzungen UWP-Fonds III: i)  Gemeinsame Voraussetzung für die unter a) und b) genannten Garantien ist, dass die Anlage in den ­ a) Maximal 90 % des Vermögens des Fonds werden zeitgleich ­GENERATION UWP-Fonds III in nationale und internationale Aktien und Grundstücke • bis mindestens fünf Jahre vor dem ursprünglichen ­investiert. Rentenbeginn und • mindestens zwölf Jahre insgesamt bestanden hat, b) Mindestens 10 % des Vermögens des Fonds müssen aus und festverzinslichen Wertpapieren, Bargeld oder Depositen­ • für mindestens 80 % der vergangenen Beitragszah- geldern bestehen. lungsdauer die für Ihren GENERATION private plus vereinbarten Beiträge gezahlt wurden; hierfür reicht c) Mindestens 10 % des Vermögens müssen in Euro notiert eine Nachzahlung gemäß § 23 Absatz 3 der Versi- sein. cherungsbedingungen aus. Die Anlagegrundsätze stellen nur einen Rahmen für die Die vergangene Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum Inves­titionsmöglichkeiten des GENERATION UWP-Fonds ­z wischen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt des III dar. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Fonds- aktuellen Rentenbeginns, der vollständigen oder teil­ vermögens f­inden Sie in unserem Internetauftritt oder weisen Umschichtung aus dem GENERATION UWP- ­erhalten Sie auf ­A nfrage. Fonds III in andere Fonds bzw. der Kündigung, für den Beiträge vertraglich ­geschuldet waren. Auch Zeiten der 2 Wie sind Sie am GENERATION UWP-Fonds III Beitragsfreistellung gelten insoweit als beitragspflichti- beteiligt? ger Zeitraum. Der GENERATION UWP-Fonds III hat drei unterschiedliche Werte, den Wert des geglätteten Anteilguthabens gemäß § 4 Als jeweils vereinbarte Beiträge gelten auch vereinbarte dieser Anlage, den tatsächlichen Wert des Anteilguthabens Änderungen der Beitragshöhe bzw. -zahlungsweise ­gemäß § 5 dieser Anlage und den UWP Wert des Anteilgut­ oder -dauer ­gemäß § 21 der Versicherungsbedingun- habens gemäß § 6 dieser Anlage. gen. Das heißt, dass eine Änderung nach § 21 der Ver- sicherungsbedingungen nicht automatisch zu einem Verlust der Garantie führt. Nachzahlungen bei Verlänge- rung der Beitragszahlungsdauer im Rahmen des § 21 Absatz 4 bzw. bei Beitragsfreistellung im Rahmen des § 23 Absatz 3 Satz 2 der Versicherungsbedingungen werden auch berücksichtigt. Seite 67/71 [Seite 76] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen ii) Weitere Voraussetzung für die unter b) genannte Bei- § 4 Was ist der Wert Ihres geglätteten tragsgarantie ist darüber hinaus, dass Sie Ihren Versi- ­Anteilguthabens? cherungsvertrag nicht beitragsfrei gestellt oder keine mehr als zwölfmonatige befristete Beitragsfreistellung 1 Geglättetes Anteilguthaben und vorgenommen haben. geglätteter Wertzuwachs des GENERATION UWP-Fonds III d) Folgen des Garantieverlusts  er geglättete Wertzuwachs ist, sobald er von uns festge- D Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Garantievoraus- setzt wurde, unabhängig von dem tatsächlichen Wert des setzungen gemäß diesem Absatz 1 c) i) nicht erfüllen, ist es ­GENERATION UWP-Fonds III gemäß § 5 dieser Anlage und möglich, dass wir hinsichtlich Ihres Anteilguthabens an dem dessen Schwankungen. Der geglättete Wertzuwachs kann GENERATION UWP-Fonds III eine Wertangleichung ge- nicht negativ sein. Er wird nach Maßgabe der nachstehenden mäß § 6 dieser Anlage vornehmen müssen oder Sie dies- Absätze ermittelt und gemäß § 3 dieser Anlage garantiert. Der bezüglich keinen Schlussbonus gemäß § 6 dieser Anlage Kurs der geglätteten Anteile kann nicht f­allen. erhalten. Dadurch würden Sie am maßgeblichen Stichtag ein geringeres Rentenvermögen bzw. einen geringeren  ir haben bei Aufstellung des GENERATION UWP-Fonds III W Rückkaufswert erhalten. einen Wertzuwachs für den Kurs der geglätteten Anteile fest- gesetzt. Danach setzen wir am ersten Werktag im April eines 2 Garantien beim GENERATION private plus mit jeden Jahres den jährlichen Wertzuwachs fest, der bis zum Einmalbeiträgen ­ersten Werktag des folgenden Aprils wirksam bleibt. Unsere Garantien a) GENERATION UWP-Fonds III bezogene Garantie Diesen Wertzuwachs nennen wir den geglätteten Wert­zuwachs.  Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) ge­ nannten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, bei Ihrem  ei Festsetzung des geglätteten Wertzuwachses berücksichti- B ­GENERATION private plus mit Einmalbeitrag zum ­Zeitpunkt gen wir die bisherige Entwicklung des tatsächlichen Wertes des des ursprüng­lichen oder des hinausgeschobenen Renten- GENERATION UWP-Fonds III und unsere Einschätzung, wel- beginns, dass wir für Anteile, die in den ­ GENERATION che Rendite voraussichtlich langfristig mit den Vermögens­ UWP-Fonds III investiert sind, keine Wertangleichung Ihres werten des GENERATION UWP-Fonds III erzielt werden kann. geglätteten Anteilguthabens vornehmen werden, so dass Ferner berücksichtigen wir die Fondsverwaltungsgebühren Sie in vollem Umfang den geglät­ teten Wertzuwachs der ­gemäß § 27 Absatz 6 der Versicherungsbedingungen. ­Ihrem GENERATION p ­ rivate plus zustehenden Anteile im GENERATION UWP-Fonds III genießen. ine unterjährige Neubestimmung des geglätteten Wert­ E zuwachses bis zum dann folgenden ersten Werktag eines Aprils b) Beitragsgarantie ist möglich, wenn dies im Interesse der anderen Versicherungs- Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) genann- nehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer ten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, ausschließlich Grundsätze notwendig ist, soweit deren Beiträge ganz oder teil- zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das weise in den GENERATION UWP-Fonds III oder andere Teil- geglättete Anteilguthaben mindestens 90 % des für den fonds des UWP-Fonds der C ­ anada Life investiert werden. ­GENERATION UWP-Fonds III gezahlten Anteils des Ein- malbeitrags, reduziert um Werte getätigter Teilkündigungen,  ir teilen Ihnen gerne auf Anfrage den jeweils gültigen geglät- W entspricht. teten Wertzuwachs mit. Diese unter a) und b) genannten Garantien gelten nicht im 2 Wert der geglätteten Anteile am Fall des vorgezogenen Rentenbeginns gemäß § 5 Absatz 2 ­GENERATION UWP-Fonds III der Versicherungsbedingungen, einer Kündigung oder  er Kurs der geglätteten Anteile wird dem geglätteten Wert­ D des ganzen oder teilweisen Fondswechsels aus dem zuwachs entsprechend angepasst. Die Häufigkeit der Kurs­ ­GENERATION UWP-Fonds III gemäß § 16 Absatz 1 der anpassung kann von uns geändert werden. Sie muss jedoch Versicherungsbedingungen. mindestens monatlich und darf höchstens täglich erfolgen. c) Garantievoraussetzungen ei Ermittlung des Wertes der Anteile des geglätteten B Voraussetzung für die unter a) und b) genannten Garantien A nteilguthabens entsprechen sich Ausgabe- und Rück­ ­ ist, dass die Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III nahmekurs der Anteile des geglätteten Anteilguthabens. Der • mindestens zehn Jahre bestanden hat und Rücknahmekurs der Anteile am geglätteten Anteilguthaben ent- • mindestens in den letzten zehn Jahren keine weiteren spricht dem Wert der geglätteten Anteile. Einmalbeiträge bzw. Zuzahlungen eingezahlt oder Um- schichtungen in den GENERATION UWP-Fonds III 3 Ermittlung des Wertes des geglätteten ­vorgenommen wurden. Anteilguthabens  er Wert Ihres geglätteten Anteilguthabens am ­GENERATION D d) Folgen des Garantieverlusts UWP-Fonds III wird bestimmt durch die Zuweisung von geglät- Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Garantievoraus- teten Anteilen zum geglätteten Ausgabekurs und der Auflösung setzungen nicht erfüllen, ist es möglich, dass wir hinsichtlich von geglätteten Anteilen zum geglätteten Rücknahmekurs. Ihres Anteilguthabens an dem GENERATION UWP-Fonds III eine Wertangleichung gemäß § 6 dieser Anlage vorneh- 4 Wert des geglätteten Anteilguthabens men müssen oder Sie diesbezüglich keinen Schlussbonus Der Wert Ihres geglätteten Anteilguthabens errechnet sich gemäß § 6 dieser Anlage erhalten. Dadurch würden Sie am aus der Multiplikation der Ihrem GENERATION private plus zum maßgeblichen Stichtag ein geringeres Rentenvermögen gegebenen Zeitpunkt zustehenden geglätteten Anteile im bzw. einen geringeren Rückkaufswert erhalten. GENERATION UWP-Fonds III mit dem geglätteten Rück­ ­ nahmekurs. Wir nennen den geglätteten Wert Ihres geglätteten Anteilguthabens Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben. Seite 68/71 [Seite 77] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen § 5 Wie wird der Fondswert des GENERATION 2 Was ist die Wertangleichung? Wann wird eine UWP-Fonds III berechnet? Wertangleichung durchgeführt? Wie wird der tatsächliche Wert des Für die Wertangleichung vergleichen wir zum maßgeblichen ­Anteilguthabens berechnet? Stichtag Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben mit dem tatsäch- lichen Wert Ihres UWP-Anteilguthabens. 1 Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III Der Fondswert wird zunächst gemäß § 13 der Versicherungs- Die Wertangleichung werden wir nur dann vornehmen, wenn bedingungen zu Ihrem GENERATION private plus bestimmt. zum Stichtag der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens Zusätzlich hängt der Fondswert von den Gegebenheiten bei geringer ist als Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben. In diesem unseren anderen Versicherungsnehmern bei deren aktuellem Fall bedeutet die Wertangleichung zunächst die Ermittlung des Rentenbeginn, Tod der versicherten Person, Umschichtung von Differenzbetrages zwischen dem geglätteten Wert Ihres geglät- Anteilen aus dem GENERATION UWP-Fonds III oder Kündi- teten UWP-Anteilguthabens und dem tatsächlichen Wert Ihres gung ab, die an dem GENERATION UWP-Fonds III oder einem tatsächlichen UWP-Anteilguthabens. Wird die Wertangleichung anderen Teilfonds des UWP-Fonds der Canada Life Assurance durchgeführt, werden wir diesen Differenzbetrag von dem Wert Europe plc beteiligt sind. Wenn bei den anderen Versicherungs- Ihres geglätteten UWP-Anteilguthabens abziehen und Sie nehmern zum maßgeblichen Stichtag der tatsächliche Wert ­tragen dadurch das volle Kapitalmarktrisiko. ­ihrer UWP-Anteilguthaben über deren geglätteten UWP-Anteil- guthaben liegt und wir keinen vollständigen Schlussbonus ge- 3 Wesen des Schlussbonus währen, erhöht sich der Fondswert des jeweiligen UWP-Fonds. Bei Erreichen des aktuellen Rentenbeginns, bei vorherigem Tod Wenn bei den anderen Versicherungsnehmern zum maßgebli- der versicherten Person oder bei Ihrer Kündigung oder bei chen Stichtag der tatsächliche Wert ihrer UWP-Anteilguthaben ­einem Fondswechsel aus dem GENERATION UWP-Fonds III in unter deren geglätteten UWP-Anteilguthaben liegt und die an- einen anderen Fonds vergleichen wir zum maßgeblichen Stich- deren Versicherungsnehmer die ihren Versicherungsverträgen tag Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben mit dem tatsächlichen zugrunde liegenden Garantievoraussetzungen erfüllen bzw. die Wert Ihres UWP-Anteilguthabens. Wir können nur dann einen versicherte Person stirbt, verringert sich der Fondswert des je- vollständigen oder teilweisen Schlussbonus nach den Absätzen weiligen UWP-Fonds. 4 oder 7 gewähren, wenn zum Stichtag der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens höher als Ihr geglättetes UWP-­ 2 Der tatsächliche Wert Ihres Anteilguthaben ist. ­UWP-Anteilguthabens Nach dem der Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III 4 Voller Schlussbonus bei Erreichen der gemäß des vorstehenden Absatz 1 bestimmt wurde, werden die Voraussetzung für den Schlussbonus Kurse der Anteile, die Zuweisung von Anteilen, die Auflösung Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Voraussetzungen der von Anteilen und daher der tatsächliche Wert des UWP-Anteil- nachfolgenden Absätze 5 und 6 dieser Anlage erfüllen, gewäh- guthabens berechnet wie der Fondswert der anderen Canada ren wir als Schlussbonus den gesamten Differenzbetrag zwi- Life-Fonds gemäß § 13 der Versicherungsbedingungen zum schen Ihrem geglätteten UWP-Anteilguthaben und dem höhe- GENERATION private plus. ren tatsächlichen Wert Ihres UWP-Anteilguthabens. Wir nennen diesen Differenzbetrag den vollen Schlussbonus. Wir gewähren Der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens ergibt sich den vollen Schlussbonus auch bei Tod der versicherten Person aus der Summe aller zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiese- vor Rentenbeginn. Im Falle einer Umschichtung wird der nen Anteile multipliziert mit dem jeweiligen Rücknahmekurs. Schlussbonus aber nur auf die tatsächlich umgeschichteten ­A nteile gewährt. Der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens wird mindes- tens monatlich und höchstens täglich ermittelt. Die Häufigkeit 5 Voraussetzungen für den Schlussbonus der Ermittlung kann von uns geändert werden. für Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen Damit Sie den vollen Schlussbonus für die in den GENERATION § 6 Welche Bedeutung hat die Wertangleichung UWP-Fonds III investierten Beiträge erhalten, für Ihr UWP-Anteilguthaben? • muss die Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III bis Was ist der Schlussbonus? mindestens fünf Jahre vor dem ursprünglichen Renten­ Was ist der UWP-Wert? beginn und • mindestens zwölf Jahre insgesamt bestanden haben, und 1 Wesen der Wertangleichung • müssen für mindestens 80 % der vergangenen Beitrags­ Die von uns garantierte geglättete Wertentwicklung der geglät- zahlungsdauer die für Ihren GENERATION private plus teten GENERATION UWP-Fonds III-Anteile und damit Ihres vereinbarten Beiträge gezahlt sein; hierfür reicht eine ­ ­geglätteten UWP-Anteilguthabens beruht auf der Erwartung, Nach­ ­ zahlung gemäß § 23 Absatz 3 der Versicherungs­ dass Ihr GENERATION private plus bis zum ursprünglichen bedingungen aus. Rentenbeginn unverändert fortbesteht. Wir können jedoch das geglättete UWP-Anteilguthaben im Fall einer Kündigung, einer Die vergangene Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum zwi- Umschichtung der Anteile aus dem GENERATION UWP-Fonds schen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt des aktuellen III in einen anderen Fonds oder zum aktuellen Rentenbeginn Rentenbeginns, der vollständigen oder teilweisen Umschich- nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 reduzieren, so- tung aus dem GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds fern die Garantievoraussetzungen gemäß § 3 dieser Anlage bzw. der Kündigung, für den Beiträge vertraglich geschuldet zum maßgeblichen Stichtag nicht erfüllt sind. Unter diesen Um- waren. Auch Zeiten der Beitragsfreistellung gelten insoweit als ständen ist die Möglichkeit einer Wertangleichung im Interesse beitragspflichtiger Zeitraum. aller Versicherungsnehmer, die am GENERATION UWP-Fonds III oder einem anderen Teilfonds des UWP-Fonds der Canada Unter den vereinbarten Beiträgen bzw. Beitragsanteilen werden Life beteiligt sind. auch Beitragsänderungen gemäß § 21 der Versicherungsbedin- gungen zu Ihrem GENERATION private plus verstanden. Daher führen Beitragsänderungen gemäß § 21 nicht automatisch zum Seite 69/71 [Seite 78] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen Verlust des Schlussbonus. Beiträge, die auf eine Verlängerung Wir können Ihnen allenfalls unter den in § 6 Absatz 7 der Anlage der Beitragszahlungsdauer gemäß § 21 Absatz 4 oder Beitrags- beschriebenen Voraussetzungen einen Schlussbonus gewähren. nachzahlungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 2 sind auch verein- barte Beiträge oder Beitragsanteile. 3 Wenn der Rentenbeginn hinausgeschoben wird, gelten die weite- 6 Voraussetzungen für den Schlussbonus ren Garantien des § 3 dieser Anlage nur zu dem Zeitpunkt des für Ihren GENERATION private plus mit hinausgeschobenen neuen Rentenbeginns. Einmalbeitrag Voraussetzung für den Erhalt des Schlussbonus ist, dass die Bei Verträgen gegen laufende Beiträge gilt die Garantie insbe- Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III sondere nicht im Fall einer Kündigung in dem Zeitraum zwischen • mindestens zehn Jahre bestanden hat und dem ursprünglichen und dem hinausgeschobenen Renten­beginn. • mindestens in den letzten zehn Jahren keine weiteren ­Einmalbeiträge bzw. Zuzahlungen eingezahlt oder weitere Umschichtungen in den GENERATION UWP-Fonds III vor- § 8 Welche Folgen hat eine Umschichtung aus genommen wurden. dem GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds? Der Schlussbonus wird nicht geleistet, im Falle des vorgezoge- Wie wirkt sich eine Änderung der Beitrags- nen Rentenbeginns gemäß § 5 Absatz 2 der Versicherungs­ aufteilung aus? bedingungen zu Ihrem GENERATION private plus, bei Kündi- gung des Vertrages oder bei vollständiger oder teilweiser Sie können gemäß § 16 Absatz 1 der Versicherungsbedingun- Umschichtung der Fondsanteile aus dem GENERATION UWP- gen jederzeit Ihr UWP-Anteilguthaben vollständig oder teil­ Fonds III gemäß § 16 Absatz 1 der Versicherungsbedingungen. weise in andere Fonds umschichten oder gemäß § 16 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen die Aufteilung der zukünftigen 7 Möglicher Schlussbonus bei Nichterreichen Versicherungsbeiträge auf bestimmte Fonds ändern. der Voraussetzungen Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Voraussetzungen ge- Bitte beachten Sie, dass Sie bei vollständiger oder teilweiser mäß § 6 Absatz 5 und 6 dieser Anlage nicht erfüllen, haben Sie Umschichtung aus dem GENERATION UWP-Fonds III die keinen Anspruch auf einen Schlussbonus. Wenn Sie die Vor- Garantien zum maßgeblichen Stichtag der Umschichtung ­ aussetzungen für den zuvor beschriebenen Schlussbonus nicht ­gemäß § 3 dieser Anlage für das UWP-Anteilguthaben in jedem erfüllen, können wir einen anteiligen Schlussbonus gewähren. Fall für die umgeschichteten Anteile verlieren. Für das im Ob und unter welchen Voraussetzungen wir einen anteiligen GENERATION UWP-Fonds III verbleibende Anteilguthaben ­ Schlussbonus gewähren und die Art und Weise der Gewährung sind die Garantievoraussetzungen dann unter Umständen eines anteiligen Schlussbonus für das kommende Jahr, legen auch nicht mehr erreichbar. Wenn Sie Ihre Anteile aus dem wir jedes Jahr am ersten Werktag im April fest. GENERATION UWP-Fonds III vollständig oder teilweise in ­ andere Fonds umschichten, ist es nicht mehr möglich, den ­ Die getroffenen Festlegungen zur Gewährung eines anteiligen ­GENERATION UWP-Fonds III erneut in der Höhe eines Euro- Schlussbonus und bezüglich der Art und Weise der Gewährung Betrages zu wählen, der der Höhe nach dem aus der Umschich- eines anteiligen Schlussbonus können wir im laufenden Jahr tung resultierenden Euro-Betrag entspricht. bis zur neuen Festlegung dann ändern, wenn die anderen ­Versicherungsnehmer die ganz oder teilweise in den GENE­ Sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Schlussbo- RATION UWP-Fonds III oder einen anderen Unterfonds des nus gemäß § 6 für die umgeschichteten Anteile zum Stichtag UWP-Fonds der Canada Life investiert sind, durch die getroffe- der Umschichtung nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf die ne Festlegung unangemessen benachteiligt werden. Gewährung eines Schlussbonus. Gemäß § 6 Absatz 7 können wir aber gleichwohl einen Schlussbonus gewähren. 8 UWP-Wert Wir nennen Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben zuzüglich des möglichen Schlussbonus oder abzüglich der möglichen Wert- angleichung Ihren UWP-Wert. § 7 Welche Folgen hat der vorgezogene oder der hinausgeschobene Rentenbeginn auf die Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III? 1 Sie können gemäß § 5 der Versicherungsbedingungen Ihren Rentenbeginn vorziehen bzw. hinausschieben. 2 Bitte beachten Sie, dass der vorgezogene Rentenbeginn Ein- fluss auf Ihr UWP-Anteilguthaben haben kann. So verlieren Sie die Garantien des § 3 dieser Anlage und den Anspruch auf ­einen möglichen Schlussbonus nach § 6 dieser Anlage, wenn Ihre Anlage in dem GENERATION UWP-Fonds III zum maß- geblichen Stichtag die Garantievoraussetzungen nach § 3 ­dieser Anlage nicht erfüllt. Bei Ihrem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag gelten die Garantien des § 3 dieser Anlage nicht im Fall des vorgezo- genen Rentenbeginns. Seite 70/71 [Seite 79] GENERATION private plus Versicherungsbedingungen ANLAGE D AUTOMATISCHES PORTFOLIO MANAGEMENT (APM) Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des Die Zusammensetzung der für das Automatische Portfolio Manage- GENERATION private plus von Canada Life. ment ausgewählten Fonds wird regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich von uns überprüft. Kriterium für die Überprüfung ist, ob mit Bei dem Automatischen Portfolio Management wählen wir für Sie aus den ausgewählten Fonds langfristig das mit dem Anlageprofil unter den für den GENERATION private plus zur Verfügung stehenden Berücksichtigung des Lebenszyklusmodells beabsichtigte Anlage- Canada Life-Fonds diejenigen aus, die dem für Sie ermittelten ­ ziel erreicht werden kann. Kurzfristige Schwankungen werden – ins- ­A nlageprofil entsprechen. Dabei unterscheiden wir drei nachstehend besondere beim dynamischen Anlageprofil – in Kauf genommen. erläuterte Anlageprofile. Innerhalb der drei Anlageprofile wird der Beitrag im Rahmen eines Lebenszyklusmodells investiert. Bis Bitte beachten Sie, dass für Sie als Versicherungsnehmer auch bei 20 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn wird Ihr Anteilguthaben Auswahl des APM die Chancen und Risiken des Kapitalmarktes, ge- entsprechend Ihrem Anlageprofil investiert. Danach erfolgt bis zum nau wie bei der Einzelfondsauswahl auch, bestehen. vereinbarten Rentenbeginn schrittweise eine Umschichtung des ­A nteilguthabens innerhalb Ihres Anlageprofils in risikoärmere Fonds Dynamisches Anlageprofil (überwiegend Renten- und Geldmarktfonds). Diese Umschichtung in Durch eine höhere Gewichtung der renditeorientierten Komponente risikoärmere Fonds ist unabhängig von dem Anlageprofil. Lediglich APM A ist das Profil überwiegend auf internationale Aktien ausge- die Anzahl der umzuschichtenden Anteile ist bei den Anlageprofilen richtet. Diese können in ihrer Zusammensetzung und Verteilung auf unterschiedlich – am höchsten bei dem dynamischen Anlageprofil den einzelnen Märkten unterschiedlich stark gewichtet sein. Ziel ist und am geringsten bei dem sicherheitsorientierten Anlageprofil. Die eine langfristige Wertsteigerung durch Kapitalwachstum, dabei Umschichtung nach dem Lebenszyklusmodell erfolgt automatisch ­werden kurzfristige Börsenschwankungen in Kauf genommen. aufgrund des Zeitablaufs ohne individuelle Überprüfung des jewei­ ligen Vertrags. Ausgewogenes Anlageprofil Durch die ausgewogene Gewichtung der Komponenten APM A und Aufgrund der automatischen Umschichtung können bei sinkenden APM B liegt hier die langfristige Wertsteigerung durch Kapitalwachs- Märkten Verluste realisiert werden. tum und Wiederanlage der Erträge im Fokus. Angelegt wird über- wiegend in internationale Aktien und festverzinsliche Wertpapiere. Sie können gleichzeitig in das Automatische Portfolio Management Hinzu kommen teilweise Investitionen in geldmarktnahe Anlagen, um und in einzelne Fonds sowie den GENERATION UWP-Fonds III in- auftretende Börsenschwankungen zu reduzieren. vestieren. Sicherheitsorientiertes Anlageprofil Soweit Ihrem GENERATION private plus Anteile an Einzelfonds oder Die sicherheitsorientierte Komponente APM B ist hier stärker ge- dem GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen sind, werden diese wichtet. So wird überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, geld- nicht im Rahmen des Automatischen Portfolio Managements marktnahe Anlagen und nur zu einem geringen Teil in internationale ­umgeschichtet. Für Ihr UWP-Anteilguthaben gelten die in Anlage C Aktien investiert. Das Ziel ist dabei der Kapitalerhalt als auch das – GENERATION UWP-Fonds III niedergelegten Grundsätze. langfristige Wachstum. Dieses soll in erster Linie durch Wieder­ anlage der Erträge erreicht werden. Durch die Vereinbarung des Automatischen Portfolio Managements fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland, Vorstand: Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch), Postanschrift: Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch), Canada Life Assurance Europe plc, Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch) Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801 Magnus Baumhauer (deutsch) kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc, 14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731 Stand Mai 2026 Seite 71/71 [Seite 80] Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801 kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc 14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731 HypoVereinsbank München, IBAN DE69 7002 0270 0062 3244 06, BIC HYVEDEMMXXX Vorstand: Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch), Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch), Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch) Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Magnus Baumhauer (deutsch) Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). VB GNP 01 05/2026
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